Förderrichtlinien. Gültig ab Stadtjugendring Straubing

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1 Gültig ab Förderrichtlinien Stadtjugendring Straubing im Bayerischen Jugendring Körperschaft des öffentlichen Rechts Fürstenstraße Straubing Tel.: 09421/22444 Fax: 09421/ Internet: Bankverbindung Volksbank Straubing Konto: BLZ.:

2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Fördergrundsätze Anspruch Anträge Zweckbindung Gültigkeit... 5 II. Förderungen Sockelbetrag Vollversammlung Förderungen für Aktionen & Veranstaltungen Bildungsmaßnahmen Freizeiten Tagesfahrten Internationale Jugendbegegnung Projektarbeit Soziales und gesellschaftliches Engagement Förderungen für Gruppenneugründungen Förderungen für Sachaufwendungen...15 Stadtjugendring Straubing [2]

3 I.Allgemeine Fördergrunds rdergrundsätze 1. Anspruch Der Stadtjugendring Straubing vergibt im Rahmen seiner Haushaltsmittel Förderungen an die ihm angegliederten Jugendverbände und Jugendgemeinschaften. Förderungen können entsprechend der Haushaltslage und zur gerechten Verteilung gekürzt werden. Auf Leistungen und Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Förderungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn dem SJR der Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr vorliegt. Es werden nur Fehlbeträge gefördert. Bei örtlichen, sowie überörtlichen Maßnahmen/Veranstaltungen werden teilnehmende Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der Stadt Straubing gefördert. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Bei Maßnahmen mit Teilnehmern aus Stadt und Landkreis gelten die entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Stadtjugendring Straubing und dem Kreisjugendring Straubing-Bogen. Die Mindestteilnehmer/innenzahl beträgt in der Regel mindestens 7 Personen. Förderungen werden nur für die Durchführung eigener Maßnahmen des beantragenden Verbandes gewährt. Haben Verbände mit ihren Mitgliedern an Maßnahmen / Veranstaltungen / Fortbildungen o.ä. anderer Träger teilgenommen, können keine Förderungen gewährt werden. Berücksichtigt werden Kinder und Jugendliche, die zwischen 6 und 26 Jahre alt sind. Betreuer sind von der Wohnsitz- und Altersregelung ausgenommen. Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Skifreizeiten können aus ökologischen Gründen grundsätzlich nicht gefördert werden. Ausschließlich verbandsspezifische Aktivitäten können nicht gefördert werden, z.b. Erste Hilfe für Mitglieder des Jugendrotkreuzes. Maßnahmen mit mehr als 50% verbandsspezifischen Programminhalten werden nur anteilig gefördert, z.b. ermöglicht ein Anteil von 70% Erste Hilfe eine Förderung der restlichen 30%. Maßnahmen mit weniger als 50% verbandsspezifischen Programminhalten werden mit maximaler Maßnahmenförderung gefördert. Stadtjugendring Straubing [3]

4 2. Anträge Für alle Förderanträge sind die beim SJR erhältlichen Formulare zu verwenden. Die Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie sorgfältig und vollständig ausgefüllt sind und alle Anlagen beigegeben wurden. Für jede Veranstaltung/Maßnahme ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Anträge, die später als 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme/Veranstaltung beim SJR eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Es zählt das Datum des Poststempels. In begründeten Ausnahmefällen ist auf schriftlichen Antrag eine Verlängerung der Abgabefrist möglich. Der Förderantrag kann vom jeweiligen Verbands-/Vereinsvorstand gestellt werden, aber auch von jeder einzelnen Unterorganisation bei Dachverbänden. Dazu bedarf es jedoch einer schriftlichen Erklärung des jeweiligen Mitgliedsverbandes, welche Unterorganisationen ihm angehören und welche Person unterschriftsberechtigt ist (im Tätigkeitsbericht auf einem Zusatzblatt anzugeben). Bei Änderungen bzgl. der Mitgliederstruktur bzw. der Unterschriftsberechtigten sind die Dachverbände verpflichtet, dies dem SJR unverzüglich mitzuteilen. Bei Missbrauch haftet die Dachorganisation. Quittungen und Belege sind im Original beizufügen. Diese werden nach der Bearbeitung zurückgegeben. Der Antragsteller verpflichtet sich, diese Nachweise mindestens 5 Jahre lang aufzuheben, um eine stichprobenartige Nachprüfung durch den SJR und nachfolgende Rechnungsprüfungsämter zu ermöglichen. Zu den förderungsfähigen Kosten zählen: Raummieten, Unterkunft und Verpflegung (Alkohol und Tabakwaren werden nicht bezuschusst. Pfand ist in der Kostenaufstellung auszuweisen und abzuziehen.) Angemessene Fahrtkosten (Fahrtkosten können nur dann als förderungsfähige Kosten angesetzt werden, wenn diese tatsächlich bezahlt wurden. Es sind vorrangig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen bzw. Fahrgemeinschaften zu bilden. Kosten für Einzelfahrer werden nur in begründeten Ausnahmefällen anerkannt.) Honorare für Referenten (aber nicht Personalkosten für Hauptberufliche oder amtliche) Aufwandsentschädigungen (Reisekosten, Arbeitsmittel usw.) Notwendige Arbeits- und Hilfsmittel, Programmkosten Stadtjugendring Straubing [4]

5 Jeder Jugendverband erhält ein Jahreskontingent. Die Höhe ergibt sich aus den dem SJR zur Verfügung stehenden Fördermitteln für Jugendverbände lt. Haushaltsplan geteilt durch die Anzahl der Delegierten. Die eingehenden Anträge werden bis zur Ausschöpfung des Jahreskontingents laufend ausbezahlt. Nach Überschreitung des Kontingents werden die noch eingehenden Anträge bis Ende des Jahres gesammelt und bei entsprechender Haushaltslage (nicht ausgeschöpfte Kontingente anderer Jugendverbände und nach Auszahlung der Förderung unter Punkt 2 Vollversammlung ) die noch ausstehenden Fehlbeträge entspr. der o.g. Verteilung ausbezahlt. Nach jedem Beschluss des Vorstands ergeht eine Mitteilung an den antragstellenden Verband mit dem Hinweis auf noch ausstehende Fehlbeträge oder Restkontingente. Bei Bewilligung oder Ablehnung des Antrags ergeht ein entsprechender Bescheid an den antragstellenden Verband. Förderungen können nur auf jugendeigene Konten überwiesen werden bzw. auf Konten des Verbands, wenn dieser einen eigenen Haushaltstitel Jugendarbeit führt. Anträge, die aus Mitteln des laufenden Haushaltsjahres gefördert werden sollen, müssen bis spätestens 15. November in der Geschäftsstelle des SJR vollständig vorliegen. Es zählt das Datum des Poststempels. Förderanträge für Maßnahmen, welche erst nach dem 15. November stattfinden, werden im folgenden Geschäftsjahr bearbeitet und ggf. auf das neue Jahreskontingent angerechnet. Die Gewährung von Förderungen setzt voraus, dass anderweitige Fördermöglichkeiten ausgeschöpft und angegeben werden. 3. Zweckbindung Im Falle, dass gewährte Fördermittel nicht im Sinne der Förderrichtlinien verwendet wurden, werden diese in voller Höhe zurückgefordert. Der Stadtjugendring behält sich entsprechende Kontrollen vor. Eventuell zu viel erhaltene Beträge sind ohne Aufforderung sofort zurückzuzahlen. 4. Gültigkeit Diese Förderrichtlinien gelten bis auf Widerruf ab dem Stadtjugendring Straubing [5]

6 II. Förderungen 1. Sockelbetrag Jeder Verband/Verein, der dem SJR angeschlossen ist, erhält eine Grundförderung für anfallende Verwaltungskosten, wie Porto, Telefon, Fax und Büromaterial in Höhe von 100,00 für seine Kindergruppen (6-14 Jahre) und 100,00 für seine Jugendgruppen (12-26 Jahre). Für ein eigenes Jugendbüro mit kostenfreien Serviceleistungen innerhalb der Jugendarbeit können ebenfalls 100,00 gewährt werden. Antragstellung durch den Jugendverband bis spätestens 30. April des laufenden Jahres Tätigkeitsbericht Angabe der Unterorganisationen (falls vorhanden) im Tätigkeitsbericht Das Abrufen des Sockelbetrags ist Voraussetzung für alle weiteren Förderungen (Ausnahme: Gruppenneugründung) Stadtjugendring Straubing [6]

7 2. Vollversammlung Jeder Verband/Verein erhält eine Sonderförderung für die Teilnahme an den Vollversammlungen. Voraussetzung Das/die Stimmrecht/e wird/werden in einem Jahr auf beiden Vollversammlungen wahrgenommen. Dabei ist es unerheblich, ob zweimal die gleiche Person dies erfüllt oder zwei verschiedene (z.b. Ersatzdelegierter). Diese Förderung wird nur ausgezahlt, wenn am Ende des Jahres noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Diese werden auf alle Berechtigten gleichmäßig verteilt, bis zu einem Maximalbetrag von 50,00 pro Stimme. Stadtjugendring Straubing [7]

8 3. Förderungen für Aktionen & Veranstaltungen 3.1. Bildungsmaßnahmen nahmen Jugendbildung Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. Die Teilnehmer/innen sind deshalb in geeigneter Weise an der Durchführung und Gestaltung zu beteiligen. Zu Jugendbildung zählen alle Ausbildungslehrgänge für Jugendleiter, die zur Erlangung oder Folgeausstellung der Juleica berechtigen. Je 20 angefangene Teilnehmer muss mindestens 1 qualifizierte Fachkraft der Jugendarbeit an der Durchführung beteiligt sein Höchstens 2 Betreuer je 20 Teilnehmer werden gefördert. Die Teilnehmerzahl darf nicht mehr als 60 Personen betragen Mindestalter der Teilnehmer/innen 15 Jahre Teilnehmer/innen- und Betreuer/innenlisten mit Originalunterschriften Ablaufbericht (Zeiteinheiten, detaillierte Programmübersicht) Quittungen und Belege im Original Einladungen bzw. Ausschreibungen Mögliche Förderungen zu Jugend- und Mitarbeiterbildungen durch den BJR und den Bezirksjugendring Niederbayern müssen ausgeschöpft werden. Bei 2 Tagen + 1 Übernachtung mit zusammen mindestens 6 Arbeitsstunden = 10,00 pro Teilnehmer/Betreuer. Bei 3 Tagen + 2 Übernachtungen mit zusammen mindestens 12 Arbeitsstunden= 15,50 pro Teilnehmer/Betreuer. Bei mehr als 3 Tagen + entsprechenden Übernachtungen bis zu 7 Arbeitstagen mit 6 Arbeitsstunden pro Tag = 4,00 pro Teilnehmer/Betreuer und Tag Bei mindestens 3 Abenden mit je 3 Arbeitsstunden und weitgehend den gleichen Teilnehmern im Zeitraum von 2 Monaten = 2,50 pro Teilnehmer/Betreuer und Abend Ab dem 4. Abend = 1,00 pro Teilnehmer/Betreuer und Abend Stadtjugendring Straubing [8]

9 3.1.2.Seminare mit thematischem Schwerpunkt Die Themen der Seminare können alle Ebenen und Bereiche des Lebens junger Menschen betreffen. Die jugendlichen Teilnehmer/innen sind weitestgehend an der Planung und Durchführung zu beteiligen. Die Seminare sind öffentlich auszuschreiben und allen Jugendlichen zugänglich zu machen. Keine Bildungsmaßnahmen nahmen im Sinne der SJR-Richtlinien sind: touristische Unternehmungen (Besichtigungen) Erholungs-, Unterhaltungs-, und Sportveranstaltungen Kundgebungen und Demonstrationen Schul- und berufsqualifizierende Aus- und Fortbildung laufende Gruppenarbeit Je 20 angefangene Teilnehmer ist mindestens 1 qualifizierte Fachkraft der Jugendarbeit an der Durchführung zu beteiligen Höchstens 2 Betreuer je 10 Teilnehmer werden gefördert Die Teilnehmerzahl darf nicht mehr als 60 Personen betragen Teilnehmer/innen- und Betreuer/innenlisten mit Originalunterschriften Ablaufbericht (Zeiteinheiten, detaillierte Programmübersicht) Quittungen und Belege im Original Einladungen bzw. Ausschreibungen Bei 1 Tagesveranstaltung mit mindestens 6 Arbeitsstunden = 5,00 pro Teilnehmer/Betreuer Bei 2 Tagen + 1 Übernachtung mit zusammen mindestens 6 Arbeitsstunden = 10,00 pro Teilnehmer/Betreuer Bei 3 Tagen + 2 Übernachtungen mit zusammen mindestens 12 Arbeitsstunden = 15,50 pro Teilnehmer/Betreuer. Bei mehr als 3 Tagen + entsprechenden Übernachtungen, bis zu 7 Arbeitstage mit 6 Arbeitsstunden pro Tag = 4,00 pro Teilnehmer/Betreuer und Tag Bei mindestens 3 Abenden mit je 3 Arbeitsstunden & weitgehend den gleichen Teilnehmern im Zeitraum von 2 Monaten = 2,50 pro Teilnehmer/Betreuer und Abend Ab dem 4. Abend = 1,00 pro Teilnehmer/Betreuer und Abend Stadtjugendring Straubing [9]

10 3.2. Freizeiten Freizeiten dienen der psychischen und physischen Regeneration und der Hilfestellung bei der Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen, sowie deren Fähigkeiten und Fertigkeiten. Maßnahmen müssen mindestens eine Übernachtung beinhalten und sollen höchstens 21 Tage dauern. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wenn die Maßnahme nach Uhr am Anreisetag beginnt und vor Uhr am Abreisetag beendet ist. Kurzzeitige Maßnahmen (bis zu drei Tagen) dürfen nur in einem Radius von 200 km stattfinden. Qualifiziertes Betreuungspersonal (mindestens 1 Betreuer auf 10 Teilnehmer) Höchstens 2 Betreuer je 10 Teilnehmer werden gefördert Teilnehmer/innen- und Betreuer/innenlisten mit Originalunterschriften Programmübersicht Quittungen und Belege im Original Einladungen bzw. Ausschreibungen evtl. Bericht über Vor- und/oder Nachbereitungstreffen inklusive Teilnehmer/innenliste Pro Teilnehmer/in / Betreuer/in und Tag = 7,00 Vorbereitungstagung mit mindestens 6 Arbeitsstunden pro Tag = 5,00 pro Teilnehmer/Betreuer und Tag. Der Höchstbetrag für Freizeitmaßnahmen liegt bei 1000,00 pro Jahr und Verband Stadtjugendring Straubing [10 10]

11 3.3. Tagesfahrten Tagesfahrten dienen, ähnlich der Freizeiten, der psychischen und physischen Regeneration und der Hilfestellung bei der Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen, sowie deren Fähigkeiten und Fertigkeiten. Mindestdauer von 8 Stunden Qualifiziertes Betreuungspersonal (mindestens 1 Betreuer auf 10 Teilnehmer) Höchstens 2 Betreuer je 10 Teilnehmer werden gefördert Teilnehmer/innen- und Betreuer/innenlisten mit Originalunterschriften Programmübersicht Quittungen und Belege im Original Einladungen bzw. Ausschreibungen Pro Teilnehmer/in / Betreuer/in und Tag = 5,00 Der Höchstbetrag für Tagesfahrten liegt bei 500,00 pro Jahr und Verband Diese Förderung wird nur ausgezahlt, wenn am Ende des Jahres noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Stadtjugendring Straubing [11 11]

12 3.4. Internationale Jugendbegegnung Eine internationale Jugendbegegnung verfolgt das Ziel der Völkerverständigung und des Abbaus von Vorurteilen. Sie soll dem Kennenlernen von Land und Leuten dienen. Ausschlaggebend für eine Förderung sind Inhalt, Programm und Dauer der durchgeführten Maßnahme. Mindestdauer von 6 Tagen mit 5 Übernachtungen Durchführung eines gemeinsamen Programms Abgabe des Förderantrags bis spätestens 8 Wochen vor Maßnahmenbeginn (geplantes Programm, Einladungen bzw. Ausschreibungen, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Finanzplan) Ablaufbericht (Zeiteinheiten, detaillierte Programmübersicht) ist nachzureichen Quittungen und Belege im Original sind nachzureichen Teilnehmer/innen- und Betreuer/innenlisten mit Originalunterschriften sind nachzureichen qualifiziertes Betreuungspersonal (mindestens 1 Betreuer auf 10 Teilnehmer; höchstens 2 Betreuer auf 10 Teilnehmer werden gefördert) evtl. Bericht über Vor- und/oder Nachbereitungstreffen inklusive Teilnehmer/innenliste die Richtlinien des Bundesjugendplanes sind zu beachten Sonstige Bundes- bzw. Landesförderungen sind vorrangig zu beantragen und dem SJR anzugeben pro Teilnehmer/Betreuer und Tag = 4,00 Vorbereitungstreffen mit mindestens 3 Arbeitsstunden pro Tag = 4,00 pro Teilnehmer/Betreuer und Tag Wichtig Bei Begegnungen im Ausland wird die Förderung nur den Straubinger Teilnehmer/innen gewährt. Für Begegnungen in Straubing mit ausländischen Jugendgruppen wird die Förderung nur den ausländischen Teilnehmer/innen auf Antrag der veranstaltenden Jugendorganisation gewährt. Stadtjugendring Straubing [12 12]

13 3.5. Projektarbeit Projekte sind Maßnahmen, die in einem bestimmten Zeitraum ablaufen, i.d.r. innerhalb eines Jahres. Dabei soll ein klar definierter Inhalt bearbeitet werden. Die Themen der Projekte können alle Ebenen und Bereiche des Lebens junger Menschen betreffen. Nicht im Sinne der SJR-Richtlinien sind dabei Projekte, die der Finanzierung der Gruppen- und Verbandsarbeit dienen. Projektbeschreibung Zielsetzung Ablaufbericht (Zeiteinheiten, detaillierte Programmübersicht) Aufstellung der Gesamtkosten, gegliedert in Personal-, Sach-, Material- und Fahrtkosten Aufstellung der Eigenmittel und sonstiger Förderungen Je nach Programm, Dauer, Inhalt und Zwecksetzung bis zu 75% der Gesamtkosten Soziales und gesellschaftliches Engagement Jugendgruppen, die sich für andere mit einem Projekt oder einer Maßnahme engagieren, werden dafür vom SJR unterstützt. Bericht über den Verlauf der Maßnahme Zielsetzung Quittungen und Belege im Original Teilnehmer/innenlisten mit Originalunterschriften sowie evtl. Übersicht weiterer, beteiligter Personen 75 % der Kosten, höchstens jedoch 260,00 pro Jahr und Verband Stadtjugendring Straubing [13 13]

14 4. Förderungen für Gruppenneugründungen ndungen Zum Aufbau einer neuen Jugendgruppe im Verband werden einmalige Hilfen gewährt. Als Neugründung im Sinne der SJR - Richtlinien gilt nicht die Neugründung durch Aufsplitterung bestehender Jugendgruppen in Altersklassen. Die Förderung soll für die Ausstattung der Jugendgruppe herangezogen werden. Rahmenprogramm für das kommende ¼ Jahr Bestätigung durch die örtliche Verbandsspitze Unterschriftenliste mit Namen und Anschrift der beigetretenen Mitglieder und der/des Jugendleiter/s/innen im Original Pauschal 100,00 pro Gruppe Stadtjugendring Straubing [14 14]

15 5. Förderungen für Sachaufwendungen Förderungen an die Verbände werden vergeben für Anschaffungen und Einrichtungen von Jugendräumen, sofern es sich um Dinge handelt, die im Eigentum des jeweiligen Jugendverbandes dauerhaft verbleiben, ausschließlich von dessen Mitgliedern genutzt werden und die Gewähr besteht, dass sie fachgerecht gewartet werden. z.b. Schere, Hammer, Säge Musikinstrumente Zelte Boote und Fahrzeuge Medienausrüstungen (jedes Gerät nur einmal pro fünf Jahre, z.b. Beamer, Kamera) Dauerhaft im Sinne der Richtlinien bedeutet, dass es sich um keine Verbrauchsgegenstände handelt. Nicht gefördert werden weiterhin verbandsspezifische Anschaffungen und Anschaffungen für den kommerziellen Einsatz. Quittungen und Belege im Original Förderantrag bis spätestens 15. November des Jahres der Anschaffung, später eingegangene Anträge werden nicht mehr berücksichtigt Bei Neueinrichtungen bzw. Renovierung von Jugendräumen ist eine 3- jährige Distanz zu vorangegangenen erforderlich Angabe des entsprechenden Jahres 40 % der Anschaffung, höchstens aber insgesamt 1000,00 pro Jahr und Verband Stadtjugendring Straubing [15 15]

16 Stadtjugendring Straubing [16 16]

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