Schwedenfest 2011 Wismar spielt Kubb...

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1 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar n SD 1/11 n 20. Jahrgang n Apropos Ostseekreis Wismar Der Schwedenweg... Eine Zeitreise durch die ereignisreiche Geschichte unserer Stadt. An drei historisch bedeutsamen Orten sind Stadtgeschichte und -geschichten auf den Bühnen zu erleben. Um 11:00 Uhr ordnet sich der Zug vor dem Rathaus, und mit musikalischer Begleitung aus Deutschland und Schweden begeben sich militärkulturhistorische Vereine sowie historisch gekleidete Gäste und Persönlichkeiten auf den Schwedenweg. Der Zug geleitet die Akteure der Bühnenprogramme zu ihren Bühnen. Gegen 13:00 Uhr wird der Umzug wieder auf dem Markplatz zurückerwartet, dort wird dann der Schwedenweg beendet. Der Schwedenweg bietet mehrere Möglichkeiten: Alle Bühnenprogramme laufen etwa 30 Minuten. Es besteht die Möglichkeit, sich ein Bühnenprogramm auszusuchen und sich direkt zur Bühne zu begeben oder Sie begleiten den Umzug auf dem Weg vom Marktplatz zu den drei Bühnen. Entscheiden Sie selbst. Kinderschwedenfest - Freitag und Samstag von 10:00 bis 17:00 Uhr von der AWO, dem KJFZ, der Stadtbibliothek und dem Filmbüro an und um St. Marien gestaltet. Großes schwedisches Kinderliteraturrätsel, Schwedenkopfmasken anfertigen, Wikingerbasteln (Schmuck, Helme und Schwerter aus Holz), Piraten- und Wikingerspiele, Spiele wie bei Pippi Langstrumpf, Kubb spielen, Essen und Trinken. Schwedenfest 2011 Wismar spielt Kubb... Anlässlich des traditionellen Schwedenfestes findet am 19. August 2011 das Kubb-Turnier statt. Kubb - auch bekannt als Wikingerschach oder Bauernkegeln - ist ein Geschicklichkeitsspiel. Es symbolisiert eine Schlacht, in der zwei Teams gegeneinander antreten und für ihren König kämpfen. Ein Team besteht aus 2 bis 3 Spielern. Es gibt keine Altersbeschränkungen und Mixed-Teams sind erlaubt. Jeder kann mitmachen, wenn er sich zum 15. August anmeldet. Die Anmeldeformulare erhalten Sie in der Tourist-Information, im Bürger-Büro sowie unter Wismar läuft... Am 21. August um 10:00 Uhr ist es wieder so weit. Der 12. Schwedenlauf startet traditionell am Sonntag des Schwedenfestwochenendes auf dem historischen Marktplatz. Läuferinnen und Läufer haben die Möglichkeit am 10-km-Lauf oder 2-km-Schnupperkurs teilzunehmen. Die Startgebühr für Kinder beträgt 2 Euro und für Erwachsene 5 Euro (Anmeldung bis zum 15. August 2011). Weitere Informationen dazu unter Telefon: Anmeldeformulare erhalten Sie im Bürger-Büro sowie in der Tourist-Information. Sicherlich fragen sich einige, was es damit auf sich hat. In wenigen Wochen wird aus Wismar und Nordwestmecklenburg ein neuer gemeinsamer Landkreis. Sie haben im September bei einem Bürgerentscheid die Möglichkeit, über den Namen dieses Kreises zu entscheiden. Zur Auswahl werden Ostseekreis Wismar und Nordwestmecklenburg stehen. Wir finden, dass der Name Ostseekreis Wismar viel besser zu unserer Region passt. Er vermittelt, dass wir an der Ostsee liegen, dass wir maritim geprägt sind und dass es hier mit Wismar ein attraktives wirtschaftliches und kulturelles Zentrum gibt mit hanseatischer Tradition und UNESCO-Welterbestatus. Damit transportiert der Name bereits die markanten Dinge, die typisch für uns sind und mit denen wir die Welt auf uns aufmerksam machen wollen. Wenn Sie der gleichen Meinung sind, dann bitten wir Sie um Hilfe. Machen Sie mit beim Bürgerentscheid! Stimmen Sie für Ostseekreis Wismar und zeigen Sie mit diesem Aufkleber, wofür Sie stehen! Die Befürworter Übrigens: Die vorhandenen KFZ- Kennzeichen mit HWI und NWM braucht niemand umzutauschen. Kein Grund also, sich deshalb nicht für Ostseekreis Wismar zu entscheiden. In dieser Ausgabe lesen Sie: Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrates... Seite 2 Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge... Seite 2 Bekanntmachung zum Bürgerentscheid über den Kreisnamen/ Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis... Seite 3 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge...Seiten 4-12 Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers erscheint am

2 Landkreis Nordwestmecklenburg Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrates am 4. September 2011 im Landkreis Nordwestmecklenburg - Bekanntmachung des Kreiswahlleiters - Gemäß 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 01. Januar 2011 i. V. m. 27 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 17. März 2011 gebe ich bekannt: Durch den Kreiswahlausschuss wurden in der öffentlichen Sitzung am 28. Juni 2011 gemäß 20 LKWG M-V i. V. m. 25 LKWO M-V folgende Wahlvorschläge zur Wahl der Landrätin/des Landrates im Landkreis Nordwestmecklenburg zugelassen: (Angaben der Bewerber in folgender Reihenfolge: Name und Vorname, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf oder Tätigkeit, Wahlvorschlagsträger) 1. Hesse, Birgit Lindensteig Rambow 1975 Landrätin SPD Gemäß 66 Abs. 1 LKWG M-V ist die Erklärung über die Tätigkeiten für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik nicht erforderlich, da die Kandidatin am 15. Januar 1990 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. 2. Dr. Huzel, Erhard Ahornweg Herrnburg 1958 Professor (Fachhochschullehrer) CDU Gemäß 66 Abs. 1 LKWG M-V hat der Kandidat die Erklärung abgegeben, dass er keine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit) ausgeübt hat. 25. Juli 2011 gez. Reitz Kreiswahlleiter Landtagswahl am 04. September 2011 Wahlkreis Nr. 10 (Wismar) Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter Gemäß 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V i. V. m. 27 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V werden, nach Zulassung durch den Gemeindewahlauschuss in seiner Sitzung am 24. Juni 2011, nachfolgend aufgeführte Kandidaten zur o. g. Wahl bekannt gegeben: Lfd. Partei Name Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift Nr. Vorname Geburtsort 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Gundlack, Tilo Beamter 1968 Am Kroonskamp 6, SPD Wismar Wismar 2 Christlich Demokratische Union Wahls, Manfred Diplom-Bauingenieur 1944 Am Klingenberg 11, Deutschlands CDU Blowatz Wismar 3 DIE LINKE Lüders, Renate Rechtsanwältin 1953 Turnerweg 5, DIE LINKE Schwerin Wismar 4 Freie Demokratische Partei Domke, René Dipl.-Finanzwirt (FH) 1972 Am Weißen Stein 18, FDP Wismar Wismar 5 Nationaldemokratische Partei Schuldt, Matthias Einzelhandelskaufmann 1975 Forststraße 4, Deutschlands NPD Civitz Gägelow OT Jamel 6 BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Haubold, Andreas Dipl. Wirt. Inf. (FH) 1979 Neue Wallstraße 1, GRÜNE Berlin Wismar Wismar, den 6. August 2011 Georg Fislage Kreiswahlleiter 2 Sonderdruck 6. August 2011

3 Öffentliche Bekanntmachung zum Bürgerentscheid über den zukünftigen Kreisnamen am 04. September 2011 Gemäß 17 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Durchführungsverordnung der Kommunalverfassung (KV - DVO) in Verbindung mit 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) ist die Bekanntmachung des Abstimmungstermins als auch der Abstimmungsvorschläge öffentlich bekannt zu machen. Nach 2 Abs. 2 des Landkreisneuordnungsgesetzes (LNOG M-V) vom 12. Juli 2010 ist der Abstimmungstermin der 04. September 2011 (Wahl des neuen Kreistages und Landrates). Zur Abstimmung stehen folgende Namensvorschläge: Nordwestmecklenburg Ostseekreis Wismar Kreiswahlbehörde Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die 1) Landtagswahl Kreistagswahl Landratswahl und den Bürgerentscheid über den Namen des Landkreises am 4. September 2011 in der Gemeinde Hansestadt Wismar 1. Das gemeinsame Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen und zum Bürgerentscheid über den Namen des Landkreises für die Wahlbezirke der Gemeinde: Hansestadt Wismar - wird in der Zeit vom 15. August 2011 bis 19. August während der allgemeinen Öffnungszeiten: am ; ; ; von 08:30 bis 12:00 Uhr 2) ; von 14:00 bis 15:30 Uhr 2) von 14:00 bis 17:30 Uhr und am von 08:30 bis 13:00 Uhr Hansestadt Wismar, Wahlamt, Dr.-Leber-Str. 2 (Anbau) Wismar für Wahlberechtigte/Abstimmungsberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede wahlberechtigte/abstimmungsberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte/abstimmungsberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten/Abstimmungsberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 34 Absatz 5 des Landesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis für die betreffende Wahl/für den Bürgerentscheid eingetragen ist oder für diese/diesen einen Wahlschein erhalten hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 19. August 2011 bis Uhr, den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses/Abstimmungsverzeichnisses bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich unter Angabe der Gründe stellen. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift anzugeben. Der Antrag ist zu richten an Hansestadt Wismar, Wahlamt, Dr.-Leber-Str. 2, Wismar Er kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlbehörde Dr.-Leber-Str. 2, Zimmer 109 abgegeben oder mündlich zur Niederschrift gestellt werden. 3. Wahlberechtigte/Abstimmungsberechtigte, die im Wählerverzeichnis/ Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 13. August 2011 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt/ abstimmungsberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht/Abstimmungsrecht nicht ausüben kann. 4. Wahlscheine werden bei Erfüllung der wahlrechtlichen Voraussetzungen für die Landtagswahl und für die Kommunalwahlen (einschließlich Bürgerentscheid) getrennt erteilt. 4.1 Wer einen Wahlschein für die Landtagswahl hat, kann an der Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises 10 - Wismar oder durch Briefwahl teilnehmen. 4.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann an der Kreistagswahl/Gemeindevertretungswahl indem Wahlbereich, für den der Wahlschein ausgestellt ist durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereichs, Landratswahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises, Bürgermeisterwahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde und am Bürgerentscheid über den Namen des Landkreises in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Wahlscheine zur Wahl des Landtages und für die Kommunalwahlen (einschließlich Bürgerentscheid) erhalten wahlberechtigte/abstimmungsberechtigte Personen auf Antrag. 5.1 Eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte/abstimmungsberechtigte Person erhält auf Antrag einen Wahlschein. Zugleich erhält sie die erforderlichen Unterlagen für die Briefwahl. a) für die Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern - einen amtlichen weißen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeindewahlbehörde. b) für die Kommunalwahlen - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt ist, - einem amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid, wenn sie abstimmungsberechtigt ist, - einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeindewahlbehörde. 5.2 Eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte/abstimmungsberechtigte Person erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn sie nachweist, dass sie aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund a) die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach 16 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung bis zum 19. August 2011 versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an den Wahlen/der Abstimmung erst nach Ablauf der Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach 16 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung entstanden ist. 6.1 Wahlscheine können von Wahlberechtigten/Abstimmungsberechtigten, die in das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, bis zum 2. September 2011, 12:00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bis 15:00 Uhr, gestellt werden. Auch nicht in das Wählerverzeichnis/Abstimmungsverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte/Abstimmungsberechtigte können aus den unter Nummer 5.2. Buchstaben a und b angegebenen Gründen Wahlscheine noch am Wahltag bis 15:00 Uhr, beantragen. Versichert eine wahlberechtigte/ abstimmungsberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, oder am Wahltag bis 15:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt muss den unterschriebenen Wahlscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht der vertretenen Person vorlegen ( 19 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung). 6.2 Die Aushändigung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur bei Vorlage des unterschriebenen Wahlscheinantrages oder einer schriftlichen Vollmacht der vertretenen Person zulässig. ( 20 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung). Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss die wählende/abstimmende Person den jeweiligen Wahlbrief mit dem Stimmzettel der Landtagswahl bzw. den Stimmzetteln der Kommunalwahlen (einschließlich dem Bürgerentscheid) und dem jeweils dazugehörenden unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Ein Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Ein Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Wismar, Die Gemeindewahlbehörde i. A. R. Wigger Sonderdruck 6. August

4 Landkreis Nordwestmecklenburg Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages am 4. September 2011 im Landkreis Nordwestmecklenburg - Bekanntmachung des Kreiswahlleiters - vom 25. Juli 2011 Gemäß 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 1. Januar 2011 i. V. m. 27 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 17. März 2011 gebe ich bekannt: Durch den Kreiswahlausschuss wurden in der öffentlichen Sitzung am 28. Juni 2011 gem. 20 LKWG M-V i. V. m. 25 LKWO M-V folgende Wahlvorschläge zur Wahl der Kreistagsmitglieder im Landkreis Nordwestmecklenburg zugelassen: (Angaben der Bewerber in folgender Reihenfolge: Name und Vorname, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf oder Tätigkeit) für den Wahlbereich 1 (Gebiet der Ämter Neukloster-Warin, Neuburg, Gemeinde Insel Poel) 4 Sonderdruck 6. August 2011

5 für den Wahlbereich 2 (Gebiet der Ämter Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Klützer Winkel) Sonderdruck 6. August

6 für den Wahlbereich 3 (Gebiet der Ämter Lützow-Lübstorf, Gadebusch-Land) 6 Sonderdruck 6. August 2011

7 für den Wahlbereich 4 (Gebiet der Ämter Rehna, Schönberger Land) Sonderdruck 6. August

8 8 Sonderdruck 6. August 2011

9 für den Wahlbereich 5 (Gebiet der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land) Sonderdruck 6. August

10 für den Wahlbereich 6 (Gebiet der Hansestadt Wismar - Altstadt/Dargetzow) 10 Sonderdruck 6. August 2011

11 für den Wahlbereich 7 (Gebiet der Hansestadt Wismar - Wendorf/Friedenshof) Sonderdruck 6. August

12 /DIT & DAT Reitz Kreiswahlleiter Impressum Herausgeber: Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Pressestelle Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245, Wismar V. i. S. d. P.: Frank Junge Redaktion: Petra Steffan Tel.: 03841/ , Fax: 03841/ , Der Stadtanzeiger behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Erscheinungsweise: 2 x monatlich Auflage: Verlag und Anzeigenverwaltung: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, Sietow, Tel.: /579-0, Fax: / anzeigen@wittich-sietow.de Satz/Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG: Verteileragentur: Ralf Dunker, Schweriner Straße Gadebusch, Tel./Fax: 03886/ Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er kann auch per Abonnement über den o. g. Verlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und in der Tourist-Information aus. Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter abrufbar. Die Vervielfältigungsund Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Die Sporthalle Berufsschulzentrum Nord wird wie geplant gebaut Unabhängig von bevorstehenden Bildung eines neuen Landkreises aus den Gebietskörperschaften Nordwestmecklenburg und Wismar und den damit verbundenen Konsequenzen wird die Sporthalle des Berufsschulzentrums Nord wie geplant gebaut. Die Finanzierung dafür steht, nach der die Gesamtkosten für den Bau der Sporthalle 2,8 Millionen Euro betragen. Davon werden 1,5 Millionen Euro als Förderung über Mittel der regionalen Wirtschaft durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommerns bereitgestellt. Der Abbruch der alten Halle ist seit dem 1. August beauftragt und derzeitig laufen die planmäßigen Vorbereitungen zur Herstellung der Baustelleneinrichtung wie die Einzäunung der Baustelle, Herstellen von Bauwasser und -strom, Errichten einer Baustraße. Wenn diese Arbeiten Mitte August abgeschlossen sind, folgt der eigentliche Abbruch der Hochbauten und befestigten Flächen, dass danach mit dem Neubau begonnen werden kann. Ziel ist es, diese Arbeiten bis Ende September abzuschließen. Die Ausschreibungen dafür wurden bereits veröffentlicht. 12 Sonderdruck 6. August 2011

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