Beschluss. des Präsidiums des Sozialgerichts Berlin. vom 8. Dezember Das Präsidium des Sozialgerichts Berlin hat folgende

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1 1 Sozialgericht Berlin Präs. 6303/1 Stand: 10. April und 16. April 2018 Beschluss des Präsidiums des Sozialgerichts Berlin vom 8. Dezember 2017 Das Präsidium des Sozialgerichts Berlin hat folgende Geschäftsverteilung ab 1. Januar 2018 beschlossen:

2 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Erster Abschnitt. Fachkammern und Fachgebiete Fachkammern Bestimmung des zuständigen Fachgebietes Fachgebiet Rentenversicherung (R) Fachgebiet Vertragsarztrecht (KA) Fachgebiet Krankenversicherung (KR, BA) Fachgebiet Soziales Entschädigungsrecht (V) Fachgebiet Kindergeld (KG, BK) einschließlich Erziehungs-/Elterngeld (EG) 4 8 Fachgebiet Kostenrecht (SF-E, SF-F, SF) Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (SF-ERI) Sonstige Rechtssachen (SV, AR)... 5 Zweiter Abschnitt. Zuordnungen und Zuweisungen Verteilung eingehender Verfahren Zuordnung in Sonderfällen a Folgeverfahrenszuordnung im Fachgebiet AS Trennung von Rechtsstreitigkeiten Bestimmung des Streitgegenstandes Vorlage an das Präsidium Umverteilung von Verfahren... 7 Dritter Abschnitt. Besetzung der Kammern Vorsitzende Vertretung der Vorsitzenden Ringvertretung Sondervertretung Zuteilung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Vertretung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter... 9 Vierter Abschnitt. Güteverhandlung Güterichterinnen und Güterichter...10 Fünfter Abschnitt. Kammerliste Kammerliste...10

3 3 1 Fachkammern Erster Abschnitt. Fachkammern und Fachgebiete Bei dem Sozialgericht Berlin bestehen Kammern für Angelegenheiten - der Rentenversicherung (R) und der Alterssicherung der Landwirte (LW) - des Vertragsarztrechts (KA) - der Krankenversicherung (KR, BA) - der Pflegeversicherung (P) - der Unfallversicherung (U) - der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (AL) - der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) - des Sozialen Entschädigungsrechts (V) - der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des SGB IX in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (SO) des Asylbewerberleistungsgesetzes (AY) B.v des Schwerbehindertenrechts (SB) - des sozialrechtlichen Kindergeldes (KG, BK), des Erziehungs- bzw. Elterngeldes (EG) - des Kostenrechts (SF-E, SF-F, SF) - der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (SF-ERI) - der Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen (SF-AB) - der sonstigen Rechtssachen, einschließlich der Streitigkeiten nach den 81a und 81b SGB X (SV, AR). 2 Bestimmung des zuständigen Fachgebietes (1) Bei Streitigkeiten gegen einen Leistungsträger wird das Fachgebiet durch den in Anspruch genommenen Leistungsträger bestimmt; im Übrigen wird das Fachgebiet durch den vom Kläger oder Antragsteller erhobenen Anspruch bestimmt. (2) Das Fachgebiet umfasst auch Selbstverwaltungsangelegenheiten der Versicherungsträger Rechts- und Amtshilfeersuchen (Zusatzzeichen RH). 3 Fachgebiet Rentenversicherung (R) Zum Fachgebiet Rentenversicherung gehören auch a) Rechtsstreitigkeiten nach dem Entwicklungshelfergesetz, b) Rechtsstreitigkeiten auf Grund des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets - AAÜG -, c) Rechtsstreitigkeiten aus dem Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet aus dem Versorgungsruhensgesetz (oder Nachfolgevorschriften).

4 4 4 Fachgebiet Vertragsarztrecht (KA) Zum Fachgebiet des Vertragsarztrechts gehören alle Streitigkeiten aufgrund der Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten, Psychotherapeuten und Vertragszahnärzten - unter Einschluss der Zahntechniker - anderen an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmenden Einrichtungen einschließlich ihrer Vereinigungen und Verbände (Vertragsarztrecht). 5 Fachgebiet Krankenversicherung (KR, BA) Zum Fachgebiet Krankenversicherung gehören auch a) alle Mutterschaftsgeld betreffenden Rechtsstreitigkeiten, b) Rechtsstreitigkeiten betreffend Anfrageverfahren nach 7 a SGB IV Betriebsprüfungen nach 28 p und 28 q SGB IV (BA), c) Rechtsstreitigkeiten über Versicherungspflicht, Beitragspflicht und Beitragshöhe, soweit sie sich aus dem Künstlersozialversicherungsgesetz aus dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte ergeben, oder in denen sich Arbeitgeber bzw. arbeitgeberähnliche Personen und Arbeitnehmer bzw. arbeitnehmerähnliche Personen im Streit befinden, d) öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz und dem Entgeltfortzahlungsgesetz (oder jeweiligen Vorgänger- oder Nachfolgeregelungen) ergeben, e) öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen 21 b SGB I, f) Rechtsstreitigkeiten nach 28 r SGB IV, g) Rechtsstreitigkeiten betreffend die Beitragshöhe in der Pflegeversicherung für Mitglieder, die ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst zu zahlen haben, sofern die behördliche Entscheidung darüber zusammen mit der Entscheidung der Krankenkasse über die Beitragshöhe in einem gemeinsamen Beitragsbescheid ergeht ( 46 Abs. 2 Satz 4 SGB XI). 6 Fachgebiet Soziales Entschädigungsrecht (V) Zum Fachgebiet Soziales Entschädigungsrecht gehören auch Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz oder Vorgängerregelungen (VJ), aus dem Opferentschädigungsgesetz (VG), aus dem Häftlingshilfegesetz (VH), aus dem SED- Unrechtsbereinigungsgesetz (VU) und aus dem Unterstützungsabschlussgesetz (VM) aus dem Soldatenversorgungs- und dem Zivildienstgesetz (VS) ergeben. 7 Fachgebiet Kindergeld (KG, BK) einschließlich Erziehungs-/Elterngeld (EG) Zum Fachgebiet gehören neben den Streitigkeiten aus dem sozialen Kindergeldrecht (KG) einschließlich der Rechtsstreitigkeiten nach 6 a und 6 b Bundeskindergeldgesetz (BK) ferner Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (EG) (oder jeweiligen Vorgänger- bzw. Nachfolgevorschriften) ergeben.

5 5 8 Fachgebiet Kostenrecht (SF-E, SF-F, SF) Zum Fachgebiet gehören Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, gegen den Kostenansatz, gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung oder gegen die Festsetzung der Vergütung der im Wege der Prozesskostenhilfe Beigeordneten, die der Richterin oder dem Richter zur Entscheidung vorgelegt werden (SF-E). Zum Fachgebiet gehört auch die gerichtliche Festsetzung der zu gewährenden Entschädigung für ehrenamtliche Richterinnen oder Richter, Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige oder Beteiligte (SF-F), ferner die gerichtliche Festsetzung der Pauschgebühr (SF). 9 Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (SF-ERI) Zum Fachgebiet gehören die Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den Fällen der 18, 21 Satz 4, 22 SGG (SF-ERI). 10 Sonstige Rechtssachen (SV, AR) (1) Klagen und ER-Verfahren, die keinem Rechtsgebiet zugeordnet werden können, Streitigkeiten nach den 81 a und 81 b SGB X werden von den für SV-Sachen zuständigen Kammern bearbeitet. (2) Eingänge, bei denen zweifelhaft ist, ob sie zu einem bereits bestehenden oder noch anzulegenden Verfahren gehören oder in das Verfahrensregister einzutragen sind, werden zunächst von der für AR-Sachen zuständigen Kammer bearbeitet. Dies gilt auch für Eingänge, die ohne Verfügung in der Sache an ein anderes Gericht oder eine andere Behörde abzugeben sind, für Schutzschriften. Zweiter Abschnitt. Zuordnungen und Zuweisungen 11 Verteilung eingehender Verfahren (1) Sofern kein Fall einer besonderen Zuordnung nach 12 bis 13 vorliegt, findet die Verteilung nach dem Turnus statt. Hierzu werden die Rechtsstreitigkeiten und die Eingänge, die wie Rechtsstreitigkeiten zu behandeln sind, auf die jeweiligen Kammern innerhalb der Fachgebiete nach dem jeweiligen aktuellen Eingangsanteil (EA) der Kammern gemäß Abschnitt 5 in der aufsteigenden Reihenfolge der Kammernummern verteilt; ist die numerische Reihenfolge erschöpft, beginnt sie bei der Kammer des Fachgebietes mit der niedrigsten Nummer erneut. (2) Die Reihenfolge, in der die Rechtsstreitigkeiten und Eingänge, die wie Rechtstreitigkeiten zu behandeln sind, erfasst werden, wird tageweise nach alphabetischer Sortierung der Aktivpartei gebildet, wobei Verfahren im einstweiligen Rechtschutz vorrangig verteilt werden. (3) Ist ein Verfahren in Abweichung von den Regelungen des zweiten Abschnitts verteilt worden (Fehleintragung), bleibt dies für den Stand des Turnus nach Absatz 1 außer Betracht. (4) Fehleintragungen sind neu zu verteilen; maßgeblich hierfür ist der Stand des Turnus bei Neuverteilung des Verfahrens durch die Hauptregistratur. Fehleintragungen begründen die Zuständigkeit der zugewiesenen Kammer, wenn die Fehleintragung nicht binnen sechs Monaten nach Registrierung gerügt worden ist und die Fehleintragung im selben Fachgebiet erfolgt ist. Für Verfahren, die vor dem 1. Januar 2018 eingegangen sind, beginnt die Frist nach Satz 2 am 1. Januar 2018.

6 6 12 Zuordnung in Sonderfällen (1) Müssen erledigte oder als erledigt behandelte Verfahren, welche nicht nach 16 umverteilt worden sind, gleich aus welchem Grund fortgeführt werden (z. B. bei Wiederaufnahmen, Anfechtung von Vergleichen, Auslegung oder Ergänzung von Entscheidungen, Zurückverweisungen, Anhörungsrügen, außerordentlichen Rechtsbehelfen), ist die Sache ohne Anrechnung auf den Turnus von derselben Kammer zu bearbeiten. Dies gilt auch für die Prüfung, ob ein solches Verfahren fortzuführen ist, für zu treffende Nebenentscheidungen. 12a findet keine Anwendung. B.v (2) Ist eine Kammer aufgelöst worden oder ist sie für ein anderes Fachgebiet zuständig, ist innerhalb des bisherigen Fachgebiets die Kammer für ein Verfahren im Sinne des Absatz 1 zuständig, die der aufgelösten bzw. unzuständigen Kammer numerisch folgt. Ist eine solche nicht vorhanden, ist die Kammer des Fachgebiets mit der niedrigsten Nummer zuständig. (3) Eine Klage, die auf ein isoliertes Nebenverfahren folgt (z. B. Beiordnung eines besonderen Vertreters, selbstständig geführtes Prozesskostenhilfeverfahren, Beweissicherungsverfahren), wird derselben Kammer zugeteilt. 12a findet keine Anwendung. B.v (4) Verfahren nach 86 b SGG und die Klage in der Hauptsache sind unter Anrechnung auf den Turnus von derselben Kammer zu bearbeiten. Dies gilt nicht, wenn das zuerst anhängige Verfahren bei Eingang des anderen bereits rechtskräftig abgeschlossen war. Klage im Sinne von Satz 1 ist auch die Untätigkeitsklage. 12a Folgeverfahrenszuordnung im Fachgebiet AS (1) Ab dem 1. Mai 2018 findet die Verteilung bei Verfahren im Fachgebiet AS in Abweichung von 11 und 12 Abs. 4 nach einem Bezugsverfahren statt, sofern ein Bezugsverfahren vorhanden ist. Neue Verfahren derselben Aktivpartei werden in diesem Fall unter Anrechnung auf den Turnus der Kammer zugeordnet, in welcher das Bezugsverfahren registriert ist. (2) Bezugsverfahren ist das Verfahren derselben Aktivpartei, welches nach dem 31. Dezember 2017 eingegangen ist und in seinem Aktenzeichen die jeweils im Geschäftsstellenprogramm zuletzt vergebene laufende Nummer trägt. Verfahren mit den Zusatzzeichen RG, WA oder ZVW sind keine Bezugsverfahren. (3) Ist ein Verfahren mit mehreren Aktivparteien zu verteilen, so bestimmt sich das Bezugsverfahren nach Absatz 2 nur nach derjenigen Aktivpartei, welche den nach dem Alphabet an erster Stelle stehenden Namen trägt. (4) Gehen an einem Tag mehrere Verfahren der nach den Absätzen 1 bis 3 maßgeblichen Aktivpartei ein und ist im Geschäftsstellenprogramm noch kein Bezugsverfahren registriert oder ist wegen Absatz 7 die Zuordnung zu einem Bezugsverfahren ausgeschlossen, so gilt das gemäß 11 zuerst zu registrierende Verfahren als Bezugsverfahren für alle diese Verfahren. (5) Für die Zuordnung nach den Absätzen 1 bis 4 sind nur die im Zeitpunkt der Erfassung in der Klageschrift oder der Antragsschrift namentlich bezeichneten Aktivparteien maßgeblich. Die nachträgliche Erfassung weiterer oder die Streichung von Aktivparteien führen zu keiner Änderung der Verteilung. (6) 12a findet keine Anwendung a) bei Verfahren, in denen Aktivpartei ein Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit, das Land Berlin, die Bundesrepublik Deutschland, ein Träger der Rentenversicherung

7 7 oder eine andere Behörde, eine andere Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ist, b) in den Fällen des 12 Abs. 1 bis (7) Sind vor Beginn der Erfassung eines neuen Verfahrens in der Kammer, der das Bezugsverfahren zugeordnet ist, bereits mindestens 10 Verfahren der maßgeblichen Aktivpartei nach dem 31. Dezember 2017 registriert worden, so erfolgt die Zuordnung abweichend von den Absätzen 1 bis 3 und 5 nach 11. Bei der Zählung nach Satz 1 werden Verfahren, die nach einem Trennungsbeschluss registriert worden sind, Verfahren mit den Zusatzzeichen RG, WA und ZVW nicht mitgezählt. (8) Wird ein Verfahren fehlerhaft nicht der Kammer mit dem aktuellen Bezugsverfahren zugeordnet oder 12a Abs. 7 nicht beachtet, so handelt es sich um eine Fehleintragung. Als Fehleintragungen gelten auch die nachfolgend derselben Kammer aufgrund der Fehleintragung nach Satz 1 zugeordneten weiteren Verfahren. 11 Abs. 4 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der Stand der Zählung nach 12a Abs. 7 bei der Neuverteilung maßgeblich und 12a Abs. 4 entsprechend anzuwenden ist. Die Rügemöglichkeit gemäß 11 Abs. 4 Satz 2 besteht für Verfahren nach Satz 2 nur innerhalb der Rügefrist des Verfahrens nach Satz 1. B.v Trennung von Rechtsstreitigkeiten Werden ursprünglich in einem Verfahren gemeinsam erhobene Ansprüche desselben Fachgebiets durch richterliche Anordnung getrennt, bleibt es ohne Anrechnung auf den Turnus bei der Zuständigkeit der Kammer. Das Gleiche gilt, wenn klageerweiternd geltend gemachte Ansprüche oder zuvor verbundene Verfahren abgetrennt werden. 14 Bestimmung des Streitgegenstandes (1) Für die geschäftsverteilungsplanmäßige Zuständigkeit kommt es allein auf den tatsächlich erhobenen Anspruch (Streitgegenstand) an. (2) Es ist Sache der oder des zuerst befassten Vorsitzenden, den Streitgegenstand zu ermitteln. 15 Vorlage an das Präsidium Hält sich die oder der mit dem Verfahren befasste Vorsitzende nicht für zuständig, ist die Sache unverzüglich der für zuständig gehaltenen Kammer unter schriftlicher Darlegung der Gründe vorzulegen. Lässt sich zwischen zwei oder mehreren Vorsitzenden kein Einvernehmen über die Zuständigkeit herstellen, ist die Sache durch die zuletzt angegangene Richterin bzw. den zuletzt angegangenen Richter unverzüglich mit kurzer schriftlicher Begründung dem Präsidium zur Entscheidung vorzulegen. 16 Umverteilung von Verfahren (1) Umverteilung ist die Zuweisung von Beständen durch Präsidiumsbeschluss. Bestände im Sinne der Geschäftsverteilung sind alle laufenden Verfahren und die statistisch erledigten Verfahren einschließlich der noch zu treffenden Nebenentscheidungen, soweit die Akte am Tage des Verteilungsbeschlusses noch nicht archiviert ist. B.v (2) Bei der Ermittlung einer bestimmten Anzahl von im Geschäftsstellenprogramm statistisch noch nicht erledigten Verfahren werden hinzuverbundene Rechtstreitigkeiten nicht wie

8 8 eigenständige Verfahren gezählt. Die Anzahl der Verfahren kann sich durch Zuordnung weiterer Verfahren nach Maßgabe der 12, 13 verändern. (3) Terminierte Verfahren und registrierte RG-Verfahren sind von der Umverteilung ausgenommen, soweit die Kammer nicht aufgelöst wird. Sie werden bei der Ermittlung einer bestimmten Anzahl von im Geschäftsstellenprogramm statistisch noch nicht erledigten Verfahren nicht mitgezählt. Termin ist jeder durch Ladungsverfügung festgesetzte Termin. Es gilt das Datum der Ladungsverfügung. Die Ladungsverfügung muss am Tage des Verteilungsbeschlusses vorliegen. Dritter Abschnitt. Besetzung der Kammern 17 Vorsitzende Die Kammern des Sozialgerichts Berlin sind mit je einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter besetzt. Die Besetzung ergibt sich aus der Kammerliste im Fünften Abschnitt. 18 Vertretung der Vorsitzenden Im Falle der Verhinderung, der Nichterreichbarkeit und wenn die oder der Vorsitzende ausgeschlossen oder abgelehnt ist, findet eine Vertretung nach Maßgabe des im Vierten Abschnitt niedergelegten Vertretungsplanes statt. 19 Ringvertretung (1) Ist eine Vertretung nach 18 nicht gewährleistet, so erfolgt eine Ringvertretung. (2) Ringvertretungen beginnen mit der nächst höheren Kammernummer. Auf die Kammer mit der höchsten Nummer folgt diejenige mit der niedrigsten Nummer. (3) Sitzt die oder der Vorsitzende mehreren Kammern vor, so richtet sich die Ringvertretung nach der niedrigeren Kammernummer; diese umfasst alle Kammern der oder des zu vertretenen Vorsitzenden. (4) Vertritt eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender bereits zwei andere Kammervorsitzende, so ist sie bzw. er von der Ringvertretung ausgenommen, es sei denn, es findet sich keine Vorsitzende bzw. kein Vorsitzender, der nicht bereits zwei Vertretungen wahrnimmt. (5) Die Ringvertretung endet außer durch Dienstantritt der bzw. des Vorsitzenden mit dem Dienstantritt des ersten oder zweiten Vertreters. (6) Präsident(in) und Vizepräsident(in) des Sozialgerichts sind von der Ringvertretung ausgenommen, desgleichen im Falle ihrer Verhinderung die die Amtsgeschäfte führende aufsichtführende Richterin bzw. der die Amtsgeschäfte führende aufsichtführende Richter.

9 9 20 Sondervertretung (1) Das Präsidium kann in Fällen der Verhinderung oder Nichterreichbarkeit der bzw. des Vorsitzenden eine Sondervertretung der Kammer anordnen. (2) Im Falle einer Sondervertretung wird die sondervertretene Kammer bei Anwendung des 19 Abs. 4 mitgezählt. 21 Zuteilung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (1) Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden in der vom Präsidium durch Nummerierung festgelegten Reihenfolge den einzelnen Kammern zugeteilt. Diese Nummern (Zuteilungsnummern) sind in den Listen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Geschäftsstelle zu übernehmen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind in dieser Reihenfolge zu den Sitzungen heranzuziehen. Die vorgenommene Zuteilung gilt fort, soweit sie nicht verändert wird. (2) Soweit durch Wegfall von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern die Nummernfolge unterbrochen ist, findet im laufenden Geschäftsjahr keine neue Nummerierung statt. Die nachträglich zugewiesenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden nach der ihnen erteilten Zuteilungsnummer in die Listen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eingetragen. (3) Werden durch einen Gerichtsbeschluss oder durch eine Verfügung der bzw. des Vorsitzenden bestimmte ehrenamtliche Richterinnen und Richter für eine weitere mündliche Verhandlung in derselben Sache vorgesehen, so sind diese auch für die anderen am selben Sitzungstag angesetzten Sachen hinzuzuziehen. 22 Vertretung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (1) Bei Verhinderung einer ehrenamtlichen Richterin bzw. eines ehrenamtlichen Richters findet eine Vertretung in der durch Nummerierung festgelegten Reihenfolge statt. (2) Sagt eine bzw. ein zu einer Sitzung bereits geladene ehrenamtliche Richterin bzw. Richter ab und ist die bzw. der in der Reihenfolge nächste ehrenamtliche Richterin bzw. Richter nicht erreichbar oder kann nicht geladen werden, so gilt diese bzw. dieser Nächste als verhindert und ist im laufenden Turnus nicht mehr heranzuziehen. Ein Nachholen der versäumten Sitzung findet nicht statt. Dies gilt auch dann, wenn die Sitzung aus anderen Gründen ausfällt, sofern die Vertreterin bzw. der Vertreter bereits geladen ist. (3) Falls keine Vertreterin bzw. kein Vertreter innerhalb einer Kammer mehr zur Verfügung steht, so ist diejenige ehrenamtliche Richterin bzw. derjenige ehrenamtliche Richter heranzuziehen, der in der Liste der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Kammer mit der nächst höheren Nummer des gleichen Fachgebietes als Nächste bzw. Nächster zu laden wäre. Auf die Kammer mit der höchsten Nummer folgt diejenige mit der niedrigsten Nummer innerhalb eines Fachgebietes. (4) Eine Vertretung gilt als Zuziehung in der Reihenfolge der Listen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Dies gilt auch für den Fall, dass ein ehrenamtlicher Richter bzw. eine ehrenamtliche Richterin außerhalb der Reihenfolge herangezogen wird.

10 10 Vierter Abschnitt. Güteverhandlung 23 Güterichterinnen und Güterichter (1) Aufgaben einer Güterichterin bzw. eines Güterichters nach 202 SGG in Verbindung mit 278 Abs. 5 ZPO nehmen wahr: Richterin am Sozialgericht Hoffmann Richter am Sozialgericht A. Richter Richterin am Sozialgericht Stahlschmidt Richterin am Sozialgericht Noack Richter am Sozialgericht Dr. Michel Richter am Sozialgericht Kunz Die Güteverhandlung erfolgt nach der Methode der Mediation. (2) Die Zuständigkeit für die Güteverhandlung regelt ein von den Güterichterinnen und Güterichtern gemeinsam erstellter Geschäftsverteilungsplan. Fünfter Abschnitt. Kammerliste 24 Kammerliste Der Vorsitz der Kammern des Sozialgerichts Berlin, die Vertretung die jeweiligen Eingangsanteile ergeben sich aus nachfolgender Kammerliste:

11 11 A. Fachgebiete Rentenversicherung (R) und Alterssicherung der Landwirte (LW) 1. Kammer - RiSG Köhler 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 29 EA 0,9 4. Kammer - RiSG Dr. Plamper 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 31/ Vertr. - Vors. d. Ka. 20/171 -B.v und erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 8 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom Kammer - Ri Dr. Thurn 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 78/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Hunzelmann 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 105/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Dr. Baier-Blaschke 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 19/77 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 66/ Kammer - RiSG Dr. Frenzel 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 85/91 // 0,25 vom bis B.v ,3 vom B.v Die Kammer übernimmt zum Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom Kammer - RiSG Dr. Drappatz 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 45/159/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Eggert 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Hnida 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 11/82/ Vertr. - Vors. d. Ka. 31/219 EA 0,75 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 10 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom

12 Kammer - RinSG Wiesekoppsieker 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Janenz 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 12 B.v EA 0,3. Die Kammer übernimmt am Verfahren und erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 6 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom Mit Wirkung vom werden b. a. W. als Sondervertreter bestellt: RinSG Dr. Carell für die Bestände des Jahrgangs 2015 und 2016, RiSG Hunzelmann für die übrigen Bestände. Im Fall der Verhinderung der besonderen Vertreter gilt die geschäftsplanmäßige Vertretung der 15. Kammer. Die Sondervertretung endet mit Ablauf des B.v Kammer - RinSG Altermann 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Dr. Rutkowski 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 204/ Kammer - RiSG Ortega Stülper 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 9/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Hennigs 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Klinger-Efrém 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 104/ Vertr. - Vors. d. Ka. 21 EA 0,67 und erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 8 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom EA 0,75 Eingangsanteil 1,0 für Rechtsstreitigkeiten aus der Alterssicherung der Landwirte (LW) einschließlich der Angelegenheiten nach 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft

13 Kammer - RiSG Winkler 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Marx 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 85/91 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 19/ Kammer - RiSG Schulze 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 4/ Vertr. - Vors. d. Ka. 68/207 und erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 10 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom Kammer - RiSG Barz 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 69/ Kammer - RiSG Dr. Täger 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 20/ Vertr. - Vors. d. Ka. 92/ Kammer - RiSG Beyler 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 69/93 2. Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Dr. Carell 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 23/ Kammer - RiSG Dr. Nowosadtko 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 204/ Vertr. - Vors. d. Ka. 2/142 EA 0,88 EA 0,45 und erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 6 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom Kammer - RinSG Wollschläger 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Dr. Walther 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 5/ Vertr. - Vors. d. Ka. 137

14 Kammer - RinSG Zimmermann 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 176 und erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 5 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom Kammer - RinSG Hörnle 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 141 EA 0,6 Die Kammer nimmt ab b.a.w. nicht an der Verteilung teil B.v Kammer - RinSG Hoffmann 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 30/ Vertr. - Vors. d. Ka. 25/39 und vorhandene Eingangsgutschriften werden zum gelöscht gemäß Beschluss des Präsidiums vom Kammer - RinSG Koglin 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 51/ Vertr. - Vors. d. Ka. 169 EA 0, Kammer - RinSG Peters 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 94/ Vertr. - Vors. d. Ka. 10/197 B. Fachgebiet Vertragsarztrecht (KA) 22. Kammer - RiSG Jork 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 83/ Kammer - RinSG Bienzle 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Dr. Lungstras 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 87/ Vertr. - Vors. d. Ka. 22 EA 0,25 / 0,15 bis zum gem. Beschluss vom EA 0,75 B.v

15 Kammer - RinSG Dr. Leiterer 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 83/ Vertr. - Vors. d. Ka. 130 C. Fachgebiet Krankenversicherung (KR, BA) 28. Kammer - RiSG Wichner 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 81 EA KR 0,4 EA BA 0,4 36. Kammer - RinSG Just 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 64/71 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 143/185/220 EA KR 0,5 EA BA 0,5 51. Kammer - RiSG Sprengel 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 60/151 EA KR 0,5 EA BA 0,5 56. Kammer - RiSG Dr. Schifferdecker B.v Vertr. - Vors. d. Ka. 186/ Vertr. - Vors. d. Ka. 154/ Kammer - RiSG Kunz 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 181/ Vertr. - Vors. d. Ka. 72/150 EA KR 0,5 EA BA 0,5 im Umfang von 2 Verfahren (KR) gemäß EA KR 0,5 EA BA 0,5 72. Kammer - RinSG Dr. Cramer 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 56/ Vertr. - Vors. d. Ka. 186/198 EA KR 0,5 EA BA 0,5 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 20 Verfahren

16 Kammer - RinSG Okrent- Taschenberger 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 36/ Vertr. - Vors. d. Ka. 63/182 - B.v Mit Wirkung vom werden als Sondervertreter b. a. W. bestellt: RiSG Dr. Bockholdt für die Bestände der Jahrgänge 2017 und 2018, RiSG Dr. Ehrbeck für die sonstigen Bestände. EA KR 0,5 EA BA 0,5 Die Kammer nimmt ab b. a. W. nicht an der Verteilung teil B.v Kammer - RinSG Koglin 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 51/ Vertr. - Vors. d. Ka. 169 EA KR 0,8 EA BA 0,8 81. Kammer - RiSG Dr. Bockholdt 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 28 im Umfang von 1 Verfahren (KR) gemäß EA KR 0,4 EA BA 0,4 89. Kammer - RinSG von Moltke ab gemäß Beschluss des Präsidiums vom Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - VPräsSG Helbig 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 28 im Umfang von 4 Verfahren (KR) gemäß EA KR 0,5 EA BA 0,5 im Umfang von 1 Verfahren (KR) gemäß EA KR 0,1 Nimmt bis auf Weiteres nicht an der Verteilung teil, Beschluss v. 3. August 2017 EA BA 0,1 Nimmt bis auf Weiteres nicht an der Verteilung teil, Beschluss v. 3. August 2017

17 Kammer - RinSG Stahlschmidt 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 222 EA KR 0,55 EA BA 0,55 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 20 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom Kammer - RiSG Kanert 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 175 EA KR 0,5 EA BA 0, Kammer - RiSG Dr. Carstensen 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 72/ Vertr. - Vors. d. Ka. 86 EA KR 0,5 EA BA 0, Kammer - RinSG Dickmeiß 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 76/ Vertr. - Vors. d. Ka. 79 EA KR 0,75 EA BA 0, Kammer - RiSG Dr. Müller-Götzmann 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 173/ Vertr. - Vors. d. Ka. 73/155 im Umfang von 1 Verfahren (KR) gemäß EA KR 0,5 EA BA 0, Kammer - RiSG Dr. Kania -B.v Vertr. - Vors. d. Ka. 63/ Vertr. - Vors. d. Ka. 158/210 EA KR 0,5 EA BA 0, Kammer - RiSG Dr. Arnhold 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 154/ Vertr. - Vors. d. Ka. 181/211 EA KR 0,5 EA BA 0,5

18 Kammer - RinSG Lütge 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 73/ Vertr. - Vors. d. Ka. 56/179 EA KR 0,5 EA BA 0, Kammer - RiSG Dr. Ehrbeck 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 158/ Vertr. - Vors. d. Ka. 30/205 EA KR 0,5 EA BA 0, Kammer - RinSG Dr. Schumann- B.v Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 172 EA KR 0,4 EA BA 0,4 D. Fachgebiet Pflegeversicherung (P) 86. Kammer - RiSG Spleet 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Kukies 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 64/71 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 10 Verfahren 177. Kammer - RinSG Dr. Engel B.v Vertr. - Vors. d. Ka. 67/ Vertr. - Vors. d. Ka. 55

19 Kammer - RiSG Reichert 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 168/ Vertr. - Vors. d. Ka. 105/146 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 30 Verfahren E. Fachgebiet Unfallversicherung (U) mit Rechtsstreitigkeiten betreffend die Unfallversicherung Bergbau (UBb) 25. Kammer - RiSG Dr. Wetzel 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 68/ Vertr. - Vors. d. Ka. 148/163 für Rechtsstreitigkeiten betreffend die Unfallversicherung Bergbau (UBb) im Umfang von 1 Verfahren (U) gemäß 67. Kammer - RiSG Reichert 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 168/ Vertr. - Vors. d. Ka. 105/ Kammer - RinSG Dr. Kruse 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 148/ Vertr. - Vors. d. Ka. 7/ Kammer - RiSG Dr. Gädeke 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Dr. Drappatz 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 45/159/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Langbein 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 147/ Vertr. - Vors. d. Ka. 16/ Kammer - RinSG Torka 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 25/39 2. Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Orlowski 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 95/ Vertr. - Vors. d. Ka. 24/170 EA 0,4 EA 0,25

20 20 F. Fachgebiet Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (AL) 35. Kammer - RinSG Längert 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 37/ Kammer - RinSG Weick 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 57/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Noack 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 60/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Hoese 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 62/ Vertr. - Vors. d. Ka. 3/ Kammer - RiSG Geiger 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 84/ Vertr. - Vors. d. Ka. 35/ Kammer - RinSG Weiss-Eylert 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Hühn 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 66/ Vertr. - Vors. d. Ka. 57/ Kammer - RinSG Brückner 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Dr. Brandt 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 37/58 2. Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Dammann 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - Rin Schuckert 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 65 EA 0,15 EA 0,4 im Umfang von 3 Verfahren gemäß EA 0,85 im Umfang von 2 Verfahren gemäß EA 0,75 EA 0,75 EA 0,6 EA 0,6

21 21 G. Fachgebiet Grundsicherung für Arbeitssuchende (AS) 6. Kammer - RinSG Krüger 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 124 EA 0,6 8. Kammer - RinSG Höltge 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 90/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Weier 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 149/ Kammer - RinSG Dr. von Faber du Faur 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Silbermann 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 192/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Richter 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 102/ Vertr. - Vors. d. Ka. 192/201 im Umfang von 2 Verfahren gemäß EA 0,4 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 20 Verfahren Die Kammer erhält am weitere Eingangsgutschriften im Umfang von 20 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom EA 0,45 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 30 Verfahren 27. Kammer - Rin Dr. Weber 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 95/ Kammer - RinSG Wagner ab : gem.b.v Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 213 // 0,625 ab B.v ,63 ab B.v Die Kammer übernimmt zum Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom

22 Kammer - RiSG Geiger 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 84/ Vertr. - Vors. d. Ka. 35/ Kammer - RiSG Heise 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 116 (B.v ) 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 59/ Kammer - RiSG Dr. Wetzel 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 68/ Vertr. - Vors. d. Ka. 148/163 EA 0,7 43. Kammer - Rin Dr. Wimmer B.v Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Stöckel 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Herbach 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 43 EA 0,8 im Umfang von 2 Verfahren gemäß 59. Kammer - RiSG Dr. Juschko 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 26/44 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 40/ Kammer - Ri Prein genannt Roggenkämper 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Dr. Müller-Götzmann 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 173/ Vertr. - Vors. d. Ka. 73/155 im Umfang von 4 Verfahren gemäß 64. Kammer - RiSG Kunz 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 181/ Vertr. - Vors. d. Ka. 72/150

23 Kammer - RiSG Dr. Jablonski 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 74/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - Rin Schuckert 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Löchner 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 70/ Vertr. - Vors. d. Ka. 8 EA 0, Kammer - RiSG Dr. Rutkowski 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 204/ Kammer - RinSG Dr. Walther 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 5/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Dr. Drappatz 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 45/159/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Beyler 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 69/93 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 90/126 im Umfang von 3 Verfahren gemäß EA 0,0 EA 0, Kammer - RiSG Dr. Täger 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 20/ Vertr. - Vors. d. Ka. 92/ Kammer - RinSG Hoffmann 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 30/ Vertr. - Vors. d. Ka. 25/ Kammer - RinSG Köppe 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 51/ Kammer - Ri Jaffke 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 134 im Umfang von 2 Verfahren gemäß EA 0,7

24 Kammer - Ri Hentschel 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - Rin Sperling 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 36/ Kammer - RiSG Dr. Anderl 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 16/33 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 9/ Kammer - RiSG Dr. Howe 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 98 EA 0, Kammer - RiSG Baum 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 23/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Sawade 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 147/ Kammer - Ri Rau 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 168/177 EA 0,75 im Umfang von 4 Verfahren gemäß 109. Kammer - RinSG Hoese 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 62/ Vertr. - Vors. d. Ka. 3/ Kammer - RiSG Sprengel 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 60/151 EA 0,25

25 Kammer - RiSG Wocikowski 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 111 Mit Wirkung vom werden für die Dauer der Verhinderung des ordentlichen Vorsitzende b.a.w. als Sondervertreter bestellt: Rin Schuckert für die Bestände der Jahrgänge 2012, 2013 und 2018, RinSG Dr. Maue für die Bestände der Jahrgänge 2015 und 2016, RiSG Weier für die Bestände der Jahrgänge 2014 und die vor dem 25. Juli 2017 eingegangenen Bestände des Jahres 2017, RiSG Dr. Täger für die sonstigen Bestände. Im Fall der Verhinderung eines Sondervertreters gilt die geschäftsplanmäßige Vertretung der 114. Kammer. -B.v Die Kammer nimmt vom b. a. W. nicht an der Verteilung teil B.v Kammer - RinSG Willkomm 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 118/145 B.v Mit Wirkung vom 9. April 2018 wird bis auf Weiteres Rin Dr. Kloska als Sondervertreterin bestellt B.v Im Fall der Verhinderung der besonderen Vertreterin gilt die geschäftsplanmäßige Vertretung der 116. Kammer EA 0,95 0,75 ab B.v Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 20 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom im Umfang von 2 Verfahren gemäß Die Kammer nimmt ab b.a.w. nicht an der Verteilung teil B.v Kammer - RinSG Dr. Brandt 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 37/58 2. Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Biermann 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Chinnow 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 11/82/ Kammer - RinSG Stumvoll 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Saerbeck 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 216 im Umfang von 2 Verfahren gemäß / 0,5 ab B.v im Umfang von 7 Verfahren gemäß

26 Kammer - RinSG Ohlbrecht 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 76/ Kammer - Ri Dr. Thurn 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 78/ Vertr. - Vors. d. Ka. 114 EA 0, Kammer - RinSG Dr. Maue 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 149/ Vertr. - Vors. d. Ka. 125/ Kammer - Ri Seeling 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Dr. Bosch 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 74/ Kammer - RinSG Dr. Leiterer 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 83/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Kaempf 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 129/ Kammer - Rin Klinsing 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 78/ Kammer - RiSG Greiner 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 24/ Vertr. - Vors. d. Ka. 45/159/ Kammer - RinSG Genz 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 40/ Vertr. - Vors. d. Ka. 107 EA 0,75 im Umfang von 2 Verfahren gemäß 142. Kammer - RiSG Brehm 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 3/ Vertr. - Vors. d. Ka. 84/117 EA 0,75

27 Kammer - Ri Eger 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 102/ Kammer - RinSG Torka 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 25/39 2. Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Langbein 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 147/ Vertr. - Vors. d. Ka. 16/ Kammer - RinSG Bertram 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 119/ Vertr. - Vors. d. Ka. 116 (B.v ) 150. Kammer - RinSG Dr. Cramer 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 56/ Vertr. - Vors. d. Ka. 186/ Kammer - RinSG Weiss-Eylert 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 122 EA 0, Kammer - RiSG Dr. Carstensen 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 72/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Okrent- Taschenberger 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 36/ Vertr. - Vors. d. Ka. 63/182 Die Kammer nimmt ab b.a.w. nicht an der Verteilung teil B.v Mit Wirkung vom werden als Sondervertreter b. a. W. bestellt: RinSG Chinnow für die Bestände der Jahrgänge 2014, 2016 und 2018, RiSG Dr. Jablonski für die sonstigen Bestände Kammer - Rin Koslowski ab gemäß Beschluss des Präsidiums vom Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 178/191 B.v

28 Kammer - RiSG Mues 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Lütge 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 73/ Vertr. - Vors. d. Ka. 56/179 im Umfang von 2 Verfahren gemäß 159. Kammer - RiSG Orlowski 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 95/ Vertr. - Vors. d. Ka. 24/170 EA 0,25 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 20 Verfahren 162. Kammer - RinSG Hühn 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 66/ Vertr. - Vors. d. Ka. 57/109 EA 0, Kammer - RinSG Atmaca-Sakalli 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 75/ Vertr. - Vors. d. Ka. 62/ Kammer - RinSG Dr. Engel 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 67/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Ortega Stülper 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 9/ Vertr. - Vors. d. Ka. 97 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 20 Verfahren 172. Kammer - RinSG Rechenberg 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Dr. Arnhold 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 154/ Vertr. - Vors. d. Ka. 181/211 EA 0,4

29 Kammer - RiSG Gräf 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 2/ Vertr. - Vors. d. Ka. 94/ Kammer - Ri Jannasch 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 4/202 EA 0, Kammer - RiSG Dr. Schifferdecker 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 186/ Vertr. - Vors. d. Ka. 154/166 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 10 Verfahren 183. Kammer N.N. 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 143/185/ Vertr. - Vors. d. Ka. 173/ Kammer - RiSG Kanert 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 175 Die Kammer nimmt vom 10. bis nicht an der Verteilung teil B.v im Umfang von 2 Verfahren gemäß 186. Kammer - RiSG Dr. Kania 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 63/ Vertr. - Vors. d. Ka. 158/210 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 20 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom Kammer - RinSG Dorn 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 7/47 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 67/ Kammer - RinSG Dr. Baier-Blaschke 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 19/77 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 66/ Kammer - RinSG Kuhnert 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 125/ Vertr. - Vors. d. Ka. 104/153

30 Kammer - RinSG Dr. Lungstras 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 87/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Just 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 64/71 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 143/185/ Kammer - RiSG Dr. Frenzel 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 85/ Kammer - RiSG Dr. Rüffert 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 10/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RiSG Farag 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 26/44 im Umfang von 2 Verfahren gemäß 202. Kammer - RiSG Dr. Plamper 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 31/ Vertr. - Vors. d. Ka. 20/171 B.v Kammer - RiSG Frisch 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 59/ Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Peters-B.v Vertr. - Vors. d. Ka. 94/ Vertr. - Vors. d. Ka. 10/ Kammer - RiSG Marx 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 85/91 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 19/77 im Umfang von 3 Verfahren gemäß 206. Kammer - RiSG Ploetze 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 92/ Vertr. - Vors. d. Ka. 13

31 Kammer - RinSG Dr. Kruse 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 148/ Vertr. - Vors. d. Ka. 7/ Kammer - RinSG Dr. Philipps-Kirchhof 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Dr. Müller 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - Rin Deye ab gemäß Beschluss des Präsidiums vom Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 156 Vom 3. bis 6. April 2018 wird Rin Vogt als Sondervertreterin für den Bestand des Jahrgangs 2018 bestellt -B.v EA 0,66 0,67 ab B.v im Umfang von 5 Verfahren gemäß 0,75 ab B.v ,7 ab B.v Kammer - RiSG Schulze B.v Vertr. - Vors. d. Ka. 4/ Vertr. - Vors. d. Ka. 68/207 EA 0,45 und erhält am eine Eingangsgutschrift im Umfang von 10 Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom Kammer - RinSG Hohbach ab gemäß Beschluss des Präsidiums vom Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 6 Die Kammer übernimmt zum Verfahren gemäß Beschluss des Präsidiums vom H. Fachgebiete Schwerbehindertenrecht (SB) und soziales Entschädigungsrecht (V) 33. Kammer - RiSG Weier 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 149/160 EA SB 0,5 EA V 0,5

32 Kammer - RiSG Greiner 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 24/ Vertr. - Vors. d. Ka. 45/159/196 EA SB 0,5 EA V 0,5 41. Kammer - RinSG Giffey 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 46/ Vertr. - Vors. d. Ka. 48 EA SB 0,9 EA V 0,9 42. Kammer - RiSG Ulbrich 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 35/ Vertr. - Vors. d. Ka. 46/165 EA SB 0,15 EA V 0, Kammer - RiSG Richter 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 102/ Vertr. - Vors. d. Ka. 192/201 EA SB 0,5 EA V 0,5 Die Kammer erhält am eine Eingangsgutschrift (SB) im Umfang von 10 Verfahren 45. Kammer - RiSG Orlowski 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 95/ Vertr. - Vors. d. Ka. 24/170 EA SB 0,4 EA V 0,4 46. Kammer - RiSG Nagel 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 42/ Vertr. - Vors. d. Ka. 75/133 EA SB 0,25 EA V 0, Kammer - RinSG Dr. Giwer 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 178/ Vertr. - Vors. d. Ka. 41 EA SB 0,8 EA V 0, Kammer - RiSG Dr. Juschko 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 26/44 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 40/138 EA SB 0,5 EA V 0,5

33 Kammer RiSG Fernandes 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 129/ Vertr. - Vors. d. Ka. 119/136 EA SB 0,5 EA V 0, Kammer - RinSG Kaempf 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 129/139 EA SB 0,5 EA V 0, Kammer - RiSG Frisch 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 59/ Vertr. - Vors. d. Ka. 61 EA SB 0,5 EA V 0, Kammer - RiSG Dr. Michel 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 118/ Vertr. - Vors. d. Ka. 87/135 EA SB 0,5 EA V 0, Kammer - RinSG Dr. Maue 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 149/ Vertr. - Vors. d. Ka. 125/203 EA SB 0,5 EA V 0, Kammer - RinSG Bertram 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 119/ Vertr. - Vors. d. Ka. 116 (B.v ) EA SB 0,5 EA V 0, Kammer - RinSG Trittin-Rost 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 42/180 EA SB 0,5 EA V 0, Kammer - RinSG Silbermann 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 192/ Vertr. - Vors. d. Ka. 121 EA SB 0,5 EA V 0, Kammer - RinSG Kuhnert 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 125/ Vertr. - Vors. d. Ka. 104/153 EA SB 0,5 EA V 0,5

34 Kammer - RiSG Farag 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 26/44 EA SB 0,5 EA V 0, Kammer - RiSG Dr. Anderl 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 16/33 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 9/190 EA SB 0,5 EA V 0,5 I. Fachgebiete Sozialhilfe (SO) und Asylbewerberleistungsgesetz (AY) 47. Kammer - RiSG Hunzelmann 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 105/ Vertr. - Vors. d. Ka. 88 EA SO 0,5 EA AY 0,5 49. Kammer - RiSG Stolte 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 70/206 EA SO 0,45 EA AY 0, Kammer - RiSG Dorn 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 5/128 EA SO 1,0 EA AY 1,0 70. Kammer - RiSG Ploetze 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 92/ Vertr. - Vors. d. Ka. 13 EA SO 0,5 / 0,45 über den hinaus -B. v , B EA AY 0,5 / 0,45 über den hinaus -B. v , B Kammer - RinSG Dr. Naumann 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 49 im Umfang von 3 Verfahren (AY) und 1 Verfahren (SO) gemäß Beschluss des Präsidiums vom EA SO 1,0 EA AY 1,0

35 Kammer - RiSG Saerbeck ab gemäß Beschluss des Präsidiums vom Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka Kammer - RinSG Dorn 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 7/47 2. Vertr. - Vors. d. Ka. 67/209 EA SO 0,5 EA AY 0,5 EA SO 0,5 EA AY 0,5 95. Kammer - RiSG Dr. Michel 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 118/ Vertr. - Vors. d. Ka. 87/135 EA SO 0,5 EA AY 0,5 im Umfang von 1 Verfahren (SO) gemäß 145. Kammer - RiSG Fernandes 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 129/ Vertr. - Vors. d. Ka. 119/136 EA SO 0,5 EA AY 0, Kammer - RiSG Dr. Nowosadtko 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 204/ Vertr. - Vors. d. Ka. 2/142 EA SO 0,5 EA AY 0,5 im Umfang von 1 Verfahren (SO) gemäß 181. Kammer - RiSG Dr. Ehrbeck 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 158/ Vertr. - Vors. d. Ka. 30/205 EA SO 0,5 EA AY 0,5 im Umfang von 1 Verfahren (SO) gemäß 184. Kammer - RinSG Bürks 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 80 EA SO 0,6 EA AY 0,6

36 Kammer - RinSG Dr. Pohle 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 89 EA SO 0,5 EA AY 0, Kammer - RinSG Dr. von Thenen 1. Vertr. - Vors. d. Ka Vertr. - Vors. d. Ka. 195 EA SO 0,75 EA AY 0,75 J. Fachgebiete sozialrechtliches Kindergeld (KG), Erziehungs- bzw. Elterngeld (EG) Angelegenheiten nach 6a und 6b BKGG (BK) 2. Kammer - RiSG Brehm 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 3/ Vertr. - Vors. d. Ka. 84/117 EA KG 0,25 EA EG 0,25 EA BK 0,25 3. Kammer - RiSG Gräf 1. Vertr. - Vors. d. Ka. 2/ Vertr. - Vors. d. Ka. 94/188 EA KG 0,25 EA EG 0,25 EA BK 0,25

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