Komitee 178. Schilder für Seilbahnen für den Personenverkehr und Leitsysteme für den Natursport

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1 Komitee 178 Schilder für Seilbahnen für den Personenverkehr und Leitsysteme für den Natursport Austrian Standards, Juli

2 Tätigkeitsgebiet des Komitee 178 Normung der Beschilderung für Seilbahnen und für den organisierten Natursportraum: Die Beschilderung soll unmittelbar verständlich, unabhängig von Muttersprache, Fachwissen oder eingeschränkter Sehfähigkeit, sowie breit einsetzbar sein Seilbahnen umfassen Seilbahnen umfassen Standseilbahnen, Seilschwebebahnen und Schlepplifte Zum organisierten Natursportraum gehören Skipisten, Skirouten, Loipen, Langlaufrouten, Naturrodelbahnen, Winterwanderwege und dergl. mehr Die Beschilderung dient der Markierung des gesicherten Natursportraums und der Verringerung von Gefährdungen im Bereich von Seilbahnen und Natursporträumen. 2

3 Bedeutung der Seilbahnwirtschaft Österreich ist weltweit eine der führenden Wintersportdestinationen: Jeder 6. weltweite Skier Day findet in Österreich statt. Dies wird untermauert durch Spitzenpositionen im Hinblick auf Technik und Qualität der Beförderung und der Pistenpflege. Es stehen in Österreich insgesamt ha Pistenfläche zur Verfügung In Österreich gibt es 253 Seilbahn- und rund 550 Schleppliftunternehmen, die über 2900 Seilbahnen betreiben welche jährlich insgesamt 600 Mio. Fahrgäste befördern. Während die Anzahl Seilbahnen zurückgeht steigt dank modernerer Anlagen die Anzahl Beförderungen Seilbahnen sind Motor für den Winter- und Bergtourismus mit einem hohen Multiplikatoreffekt für andere Tourismusdienstleister Seilbahnen sind die Generaldienstleister am Berg mit zahlreichen zusätzlichen Dienstleistungen wie Beschneiung, Unfallverhütung, Leitsystemen, Gastronomiebetrieben, oder Funparks vom

4 Rechtlicher Rahmen Bundesgesetz über Seilbahnen (SeilbG 2003) Öffentliche Seilbahnen sind konzessionspflichtig Grundlegende Anforderungen befinden sich in der Richtlinie 2000/9/EG Behörde für Sessellifte und Schlepplifte ist der Landeshauptmann Behörde für Standseilbahnen und Kabinenseilbahnen ist das BMVIT In der ÖNORM S 4610 genormte Schilder werden in behördlichen Genehmigungsverfahren für Seilbahnen verbindlich zur Anwendung vorgeschrieben Verkehrssicherungspflicht Nach 1295 Abs. 1 ABGB ist jedermann berechtigt, vom Schädiger den Ersatz jenes Schadens zu verlangen, den ihm dieser rechtswidrig und schuldhaft zugefügt hat In Konkretisierung dieser Regelung hat die Rechtsprechung die sog. "Verkehrssicherungspflicht" entwickelt Jemand, der auf einem ihm gehörenden oder seiner Verfügung unterstehenden Grund und Boden einen Verkehr für Menschen eröffnet oder unterhält, hat für die Verkehrssicherung zu sorgen 4

5 Ziele des Komitee 178 Erarbeitung von ÖNORMEN* zur Beschilderung von Seilbahnen und Leitsystemen für den organisierten Natursportraum zwecks Verringerung des Unfallrisikos und des Haftungsrisikos Förderung der Attraktivität des Bergtourismus Klassifizierung von Pisten nach Schwierigkeitsgraden Vereinheitlichung der Beschilderung und Markierung von Pisten bei hoher Qualität Koordinierung mit dem ausländischen Alpenraum * Normen dienen der Festlegung freiwilliger technischer oder die Qualität betreffender Spezifikationen, denen bereits bestehende oder künftige Produkte und Produktionsverfahren oder Dienstleistungen entsprechen können. Sie bilden anerkannte technische Regeln ab basierend auf Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung welche zur wiederholten und breiten Anwendung empfohlen werden. ÖNORMEN bezeichnen österreichische Normen welche gemäß dem Bundesgesetz über das Normenwesen (NormG 2016) von einer befugten Normenorganisation verfasst wurden 5

6 Teilnehmer des Komitee 178 Im Komitee 178 engagieren sich rund 20 Experten welche ein breites Spektrum an Stakeholdern vertreten Behörden Seilbahnen BMVIT Provinzregierung Bozen Amt der Tiroler Landesregierung Öffentliche Anstalten Berchtesgaden Kühtai Lech Kuratorium für Verkehrssicherheit Österr. Inst. für Schul- und Sportstättenbau Deutscher Skiverband Fachverband Seilbahnen Komitee 178 Runnersfun Max2 Sachverständiger Ingenieurbüro Verbände Doppelmayr Sitour Hersteller Planer und Berater

7 Wie entstehen ÖNORMEN? ÖNORMEN werden im Konsens in Komitees bei Austrian Standards erarbeitet welche aus Vertretern von betroffenen Stakeholdern und Experten bestehen. Das Verfahren ist transparent und offen, entspricht den Prinzipien der WTO, und läuft nach anerkannten Regeln der Normung ab* Es gibt verschiedene Möglichkeiten für jedermann sich direkt in die Erarbeitung einzubringen. Im Antrags- und Entwurfsstadion ist jeweils eine öffentliche Umfrage zwingend vorgesehen ÖNORMEN können von jedermann eingesehen, erworben und angewandt werden. Die Anwendung ist freiwillig, außer sie wird gesetzlich vorgeschrieben ÖNORMEN werden in regelmäßigen Abständen auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls überarbeitet unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse Idee, Projektantrag * Siehe auch die Geschäftsordnung von Austrian Standards 7

8 Standards des Komitee 178 Das Komitee 178 ist verantwortlich für 3 ÖNORMEN welche soeben aktualisiert und neu herausgegeben wurden ÖNORM S 4610 Schilder für Seilbahnen für den Personenverkehr und Bandförderer für Wintersport- oder Freizeitaktivitäten - Anforderungen und Ausführung ÖNORM S 4611 Schilder für den organisierten Skiraum - Anforderungen, Ausführung und Klassifizierung ÖNORM S 4615 Schilder für Loipen und Langlaufrouten - Anforderungen, Ausführung und Klassifizierung 8

9 Aktuelles Normprojekt des Komitee 178 ÖNORM S 4612: Naturrodelbahnen Klassifizierung und Sicherheitstechnik Klassifizierung von Rodelbahnen nach Schwierigkeitsgraden Sicherheitstechnische Aspekte des Leitsystems wie Beleuchtung, Präparierung, Absturzsicherung, etc Beschilderung Mit Experten von Amt der Tiroler Landesregierung Österreichischer Rodelverband Schweizer Naturbahnrodelverband Alto Adige Development Ingeneurbüro Falkner Kuratorium für Verkehrssicherheit Öster. Institut für Schul- und Sportstättenbau Sitour Berchtesgadener Bergbahn Erwartete Veröffentlichung Juni

10 Wer ist Austrian Standards? Austrian Standards Institute ist ein privater, gemeinnütziger Verein und seit 1920 die österreichische Plattform für die Entwicklung von nationalen, europäischen und internationalen Standards. Austrian Standards ist neutral und achtet auf die Einhaltung der Normungsprinzipien. Austrian Standards Institute ist Mitglied von CEN und ISO. 10

11 Weitere Dienstleistungen von Austrian Standards Standards entwickeln Standards anwenden Online-Tools & Software Teilnahme an der Normung Fachliteratur & Prüfbücher Seminare & Lehrgänge Standards erwerben ÖNORMEN & nationale Regelwerke Zertifizierung Normen international Beratung 11

12 Was Normung bringt Stimmen von Teilnehmenden des Komitee 178 Wir bringen uns in die Normung ein, weil im Komitee 178 ein guter Gedankenaustausch zwischen unterschiedlichsten Perspektiven stattfinden kann und wichtige Weichenstellungen im Sinne aller optimiert werden können Ing. Günther Primus Stv. Leiter Technik, Doppelmayr Seilbahnen GmbH weil neben dem Wissen der jeweiligen kompetenten Fachleute und Experten auch aus dem aus dem Kreis der Adressaten der ÖNORMEN die Erfahrungen der Praxis einfließen dürfen und können Dipl.-Vw. Dr. Helmut Lamprecht Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für alpinen Skilauf, insbesondere Verkehrssicherungspflicht für Skipisten weil ich es interessant finde live mitzuerleben wie eine Norm von Null auf entsteht und aufgebaut wird wird Claudia Saltuari Marketingexpertin und Graphikerin Sitour Italia 12

13 Was Normung bringt Stimmen von Teilnehmenden des Komitee 178 Wir bringen uns in die Normung ein,...weil es wichtig ist, die teils unterschiedlichen Bedürfnisse von Behörden und Anwendern zusammenzuführen, notwendige Regelungen zu treffen aber (nicht exekutierbare) Überregulierungen zu vermeiden. Ing. Johannes Steindl Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Sport / Berg und Ski... weil mich seit mehr als 30 Jahren die Normung für Seilbahnen und Pistenleitsysteme interessiert und dies dem Interesse ALLER dient, den Behörden, der Wirtschaft, dem Natursportler und die Gruppe einfach innovativ arbeitet und zur Sicherheit im Freizeitsport beiträgt. Franziska Thurner Fachfrau für Wintersportwerbung und Pistenleitsysteme weil bereits bei der Entstehung einer Norm sich Praktiker (Anwender) miteinbringen sollen. Mag. Philip Haslwanter Geschäftsführer Bergbahnen Kühtai GmbH&Co KG 13

14 Kontakt Franziska Thurner Vorsitzende Komitee Dr. Annette Altenpohl-Steurer Komitee Manager Austrian Standards Institute Heinestraße Wien Austria a.altenpohl@austrian-standards.at 14

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