Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II

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1 Sächsisches Situationsbeschreibung Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II (Stichtag 3..6) - vom Landesjugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen am.6.7 -: Reichsstr. 3 9 Chemnitz landesjugendamt@slfs.sms.sachsen.de Ansprechpartner: Herr Hain

2 Inhalt Einleitung 3 Methodisches Vorgehen 3 3 Verhältnis von Jugendsozialarbeit nach 3 SGB VIII und Grundsicherung nach dem SGB II 3 4 Zusammenfassende Situationsbeschreibung 4 5 Jugendberatungsstellen nach 3 Abs. SGB VIII im Schnittbereich Schule/Ausbildung/Arbeit 7 6 Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII 8 6. Projekte in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung 9 6. Projekte in %-iger ESF-Finanzierung 3 7 Tendenzen für das Jahr 7 7 Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite

3 Einleitung Dem Sächsischen Landesjugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 3. September 3 die Untersuchung zu den Formen und zur Wirksamkeit von Projekten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen vorgelegt. Die Untersuchung bildete ein vielfältiges und umfassendes, regional unterschiedlich ausgeprägtes Angebotsspektrum im Bereich der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit ab. Ausgelöst durch die Verabschiedung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden im Jahr 4 die Strukturen zur Umsetzung der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeitsprojekte vielfach durch die Leistungsträger im Freistaat Sachsen diskutiert. Daraufhin hat sich u. a. die Verwaltung des Sächsischen es gemeinsam mit der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit zum Verhältnis von Jugendsozialarbeit nach 3 SGB VIII und Grundsicherung nach dem SGB II positioniert und die Bedeutung der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit bekräftigt. Die Beschlüsse des Sächsischen Landesjugendhilfeausschusses vom.3.4 und vom griffen die unterschiedlichen Diskussionen zur Thematik auf und erteilten der Verwaltung verschiedene Arbeitsaufträge, um den Umgestaltungsprozess zu beobachten und fachlich zu begleiten. In diesem Kontext steht die Erarbeitung der hier vorgelegten Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II. Methodisches Vorgehen Die Verwaltung des Sächsischen es hat in Vor-Ort-Gesprächen von August 6 bis November 6 ihre Daten zu den Projekten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit mit den sächsischen Jugendämtern abgeglichen. Schwerpunktmäßig wurden dabei strukturelle Daten bearbeitet. In den Datenabgleich einbezogen wurden auch die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, die über den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden. Der Zeitpunkt des Datenabgleichs wurde bewusst in das. Halbjahr 6 gelegt, da davon ausgegangen werden konnte, dass dann eine strukturelle Einbindung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt abgeschlossen ist. Am Datenabgleich haben alle sächsischen Jugendämter teilgenommen. In 5 Jugendämtern fand ein Vor-Ort-Gespräch statt. Insofern ist das Ergebnis repräsentativ. Mit der vorliegenden Übersicht kann die Situation der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen zum Stichtag 3..6 abgebildet und es können Tendenzen für das Jahr 7 aufgezeigt werden. 3 Verhältnis von Jugendsozialarbeit nach 3 SGB VIII und Grundsicherung nach dem SGB II Für eine weitere Lesbarkeit und Auswertung der Daten durch den Landesjugendhilfeausschuss, auch im Hinblick auf die in der Einleitung beschriebene Diskussion zu möglichen Veränderungen bezüglich der /3 erhobenen Daten, soll hier ein kurzer Abriss der rechtlichen Einordnung der Angebotsstrukturen erfolgen. Rechtlich ist das Verhältnis von Jugendhilfe und Grundsicherung in Abs. 3 SGB VIII normiert. Demnach gehen Leistungen nach dem SGB VIII Leistungen nach dem SGB II vor. Leistungen nach 3 Abs. und 4 bis 6 SGB II gehen wiederum Leistungen nach dem SGB VIII vor. Bei der konkreten Bewertung des Vor- und Nachrangs von Leistungen der Jugendsozialarbeit nach 3 SGB VIII und Leistungen der Grundsicherung nach 3 Abs. und 4 bis 6 SGB II ist der unterschiedliche Zweck der konkreten Leistungen zu beachten. Hierzu ist es hilfreich, das unter- Dabei verfügte das über die Daten aus der bereits benannten Untersuchung aus den Jahren und 3, über Daten aus den entsprechenden ESF-Förderanträgen sowie über Daten aus einer relevante Befragung der sächsischen Jugendämter durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales im Mai 6. Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 3

4 schiedliche Verständnis der Grundbegriffe der Eigenverantwortung, der Hilfe und der Sanktionierung von Jugendhilfe und Grundsicherung gegenüber zu stellen (vgl. Schruth 6 ). Die konkurrenzlose Zuständigkeit der Jugendsozialarbeit ergibt sich für junge Menschen, die nicht SGB II-anspruchsberechtigt sind und für Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit, die durch das SGB II nicht beeinflusst werden. Bei den Jugendberatungsstellen nach 3 Abs. SGB VIII im Schnittbereich Schule/Aus-bildung/Arbeit ist grundsätzlich zu beachten, dass es in Fragen der sozialrechtlichen Beratung zwischen den Sozialleistungsträgern keinen Nachrang gibt. Eine Leistungskonkurrenz zwischen den sozialpädagogischen Hilfen der Jugendberatungsstellen nach 3 Abs. SGB VIII und der psychosozialen Betreuung nach 6 Abs. Nr. 3 SGB II ergibt sich mit Bezug auf den Leistungsinhalt und -zweck nicht. Für die Zielgruppen der Jugendsozialarbeit gehen die sozialpädagogischen Hilfen der Jugendberatungsstellen weit über die psychosoziale Betreuung nach 6 Abs. Nr. 3 SGB II hinaus (vgl. auch Schruth 6). Bezüglich der sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB II verweist der aktuelle Kommentar zum SGB II von Münder 3 darauf, dass es sich bei spezifischen sozialpädagogischen Leistungen des SGB VIII, die neben den sozialpädagogischen Hilfen auch Ausbildung, Beschäftigung oder Bildung beinhalten, im Kern um entsprechende sozialpädagogische Leistungen handelt, die gegenüber dem SGB II vorrangig sind. Damit erweitert Münder die Vorrangstellung der Jugendhilfe auch auf Leistungen nach 3 Abs. SGB VIII (vgl. Münder 7). Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Jugendsozialarbeit nach 3 SGB VIII ein eigenständiges Angebot bleibt und grundsätzlich nicht durch Eingliederungsleistungen des SGB II ersetzt werden kann. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Anwendungsbereich des 3 SGB VIII mit dem Inkrafttreten des SGB II eingeschränkt wurde. 4 Zusammenfassende Situationsbeschreibung Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit leistet zum Ende des Jahres 6, also zwei Jahre nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, über seine Projekte im Freistaat Sachsen einen eigenständigen, qualifizierten und anerkannten Beitrag im Rahmen der übergreifenden Jugendberufshilfe. Grundsätzlich bildet die Übersicht auch für das Jahr 6 ein vielfältiges und umfassendes, regional unterschiedlich ausgeprägtes Angebotsspektrum im Bereich der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit ab. Auch im bundesweiten Vergleich ist die Sächsische Jugendsozialarbeit damit gut aufgestellt. Die in der Übersicht dargestellten Strukturdaten zeigen im Vergleich zur Situationsanalyse von /3 Beständigkeit und Veränderung. Die für das Jahr 7 aufgezeigten Tendenzen deuten weitere Veränderungsprozesse an. Beständigkeit gibt es im Bereich der Beratung, wo junge Menschen in Sachsen auch weiterhin fast flächendeckend die niedrigschwelligen Hilfen der Jugendberatungsstellen nutzen können und auch rege nutzen. Jugendämter bestätigen die hohe Akzeptanz der Jugendberatungsstellen bei jungen Menschen und die zunehmende Bedeutung der qualifizierten Zusammenarbeit von Jugendberatung nach 3 Abs. SGB VIII und Fallmanagement nach dem SGB II. Im Bereich der Beschäftigung zeigen sich deutliche Veränderungen. Das klassische Beschäftigungsprojekt der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, in dem die jungen Menschen über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in das Projekt kamen, gibt es im Jahr 6 nicht mehr. Damit sind auch die Großprojekte in der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit mit bis zu 86 Teilnehmer/-innen pro Einzelprojekt weggefallen. Das erklärt im Wesentlichen den Rückgang der Gesamtanzahl der Projekte und den signifikanten Rückgang der Gesamtanzahl der Teilnehmer/-innen in sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten nach 3 Abs. SGB VIII im Freistaat Sachsen. Die Mehrzahl der klassischen Beschäftigungsprojekte der arbeitswelt-bezogenen Jugendsozialarbeit wurde in den Zuständigkeitsbereich des SGB II überführt. Die Träger dieser ehemaligen Projekte bieten seit 5 Arbeitsgelegenheiten nach 6 Abs. 3 SGB II für junge Menschen an. Schruth, Peter 6: Sozialpädagogik hat Vorrang. Zum Vorrang der sozialpädagogischen Leistungen des SGB VIII vor dem SGB II. 3 Münder, Johannes (Hrsg.) 7: Sozialgesetzbuch II. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Lehr- und Praxiskommentar.. Auflage. Nomos Verlag Baden-Baden Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 4

5 Begleitung, Beschäftigung und Qualifizierung nach 3 Abs. SGB VIII werden durch die Jugendhilfe im Jahr 6 eher an der. Schwelle angeboten. Insbesondere die Jugendwerkstätten 4 sind weiterhin und verstärkt ein Basisangebot im Rahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Da über das SGB II keine berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach 6 SGB III angeboten werden können, vermitteln die Träger der Grundsicherung junge Menschen bei Bedarf an die Arbeitsverwaltung bzw. an die Jugendhilfe. So werden oftmals die Plätze in den Jugendwerkstätten durch die Jugendhilfe und die Grundsicherung besetzt, wobei sich die Träger der Grundsicherung dann an der Finanzierung beteiligen. Bei 5% der in der Übersicht dargestellten Projekte an der. Schwelle handelt es sich um Projekte der sozialpädagogischen Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheiten nach 6 Abs. 3 SGB II. Bei diesen kooperativen Angeboten realisieren die Träger der Grundsicherung die Arbeitsgelegenheiten und die fachliche Anleitung. Jugendhilfe sichert die sozialpädagogische Begleitung ab. Auffallend in den Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten ist die, im Vergleich zu den /3 erhobenen Daten, deutlich bessere, sozialpädagogische Begleitung und fachliche Anleitung. Die durchschnittlichen Stellenschlüssel (Fachkräfte : Projektteilnehmer/-innen von :7 bzw. : 5 für die sozialpädagogische Begleitung und : 9 für die fachliche Anleitung sind bemerkenswert. Bei den Beschäftigungsfeldern liegen wiederum die traditionellen Gewerke wie Holzbearbeitung, Gartenund Landschaftsgestaltung, Farbe/Raum, Metallbearbeitung, Hauswirtschaft und Bau vorn. Aber es deuten sich mit Arbeiten im Forst, Werbung/Marketing, Solartechnik/neue Energien, Medien/Drucktechnik, Umweltschutz, Computer/EDV, Tierpflege, Einkauf und Lieferservice, Altenpflege erste Veränderungen an. Bei der Finanzierung der Projekte weisen weiterhin die deutliche Mehrzahl der Projekte, die nicht zu % ESF-finanziert sind, 3 bis 5 Finanzierungsquellen auf. Den größten Anteil an der Fremdfinanzierung der sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB II im Jahr 6 hatte der Europäische Sozialfonds (ESF). 5 der 53 Projekte wurden 6 über den ESF gefördert, 7 Projekte davon zu %. Dieser Trend setzt sich im Jahr 7 fort. Zum Januar 7 gibt es im Freistaat 64 Projekte, 3 Projekte davon zu % über den ESF finanziert und weitere 5 Projekte mit ESF-Anteilen. Darüber hinaus berichten die Jugendämter über vielfältige Formen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Grundsicherung. Neben der in den Punkten 6. und 6. beschriebenen kooperativen Absicherung von Hilfeangeboten (Grundsicherung realisiert Arbeitsgelegenheit nach 6 Abs. 3 SGB II für junge Menschen; Jugendhilfe sichert die sozialpädagogische Begleitung nach 3 Abs. SGB VIII für diese jungen Menschen ab) gibt es eine zweite Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Grundsicherung, die weit verbreitet ist. Dabei geht es um die kooperative Nutzung von Angeboten. So nutzen die Träger der Grundsicherung häufig Jugendhilfeprojekte wie Jugendberatungsstellen nach 3 SGB Abs. VIII und sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII. Dabei beteiligen sich die Träger der Grundsicherung auch an der Finanzierung dieser Projekte. Die finanzielle Beteiligung erfolgt meist einzelfallbezogen mit Bezug auf 6 Abs. SGB II in Verbindung mit 4 Abs. 3a SGB III (Aktivierungshilfen). 7 Jugendberatungsstellen und 8 sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte im Freistaat Sachsen werden so auch durch die Träger der Grundsicherung genutzt. Insbesondere Plätze in Jugendwerkstätten werden häufig durch Jugendhilfe und Grundsicherung belegt, u.a. in Chemnitz, Bautzen, Löbau und Zwickau. Auch die Jugendhilfe nutzt Angebote der Träger der Grundsicherung. So werden Jugendämter an der Konzipierung von Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II beteiligt oder vermitteln junge Menschen in Angebote der Träger der Grundsicherung. Insbesondere die Jugendämter der kreisfreien Städte Hoyerswerda und Plauen sowie der Landkreise Delitzsch und Zwickauer Land verwiesen auf diese Form der Kooperation mit den Trägern der Grundsicherung. 4 Niedrigschwellige, sozialpädagogische Angebote der Jugendsozialarbeit nach 3 Abs. SGB VIII zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung von jungen Menschen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit nach 6 SGB III nicht bzw. noch nicht erfüllen. Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 5

6 Die regionale Verteilung aller Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach 3 SGB VIII im Freistaat Sachsen wird in den in folgenden zwei Diagrammen dargestellt. Die Bewertung der regionalen Verteilung der Projekte hat den Projekttyp Jugendberatungsstelle bzw. sozialpädagogisch begleitetes Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekt zu berücksichtigen. Bei den sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten wiederum ist nach Projekten in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung und nach Projekten in %-iger ESF-Finanzierung zu differenzieren. Gesamtanzahl der Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Jahr 6 (Kreisfreie Städte) Chemnitz Dresden Görlitz Hoyerswerda Leipzig Plauen Zwickau 4 4 Gesamtanzahl der Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Jahr 6 (Landkreise) Annaberg Aue-Schwarzenberg Bautzen Chemnitzer Land Delitzsch Döbeln Freiberg Kamenz Leipziger Land Löbau-Zittau Meissen Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Muldentalkreis NOL Riesa-Großenhain Sächsische Schweiz Stollberg Torgau-Oschatz Vogtlandkreis Weißeritzkreis Zwickauer Land Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 6

7 5 Jugendberatungsstellen nach 3 Abs. SGB VIII im Schnittbereich Schule/Ausbildung/Arbeit Im Freistaat Sachsen gibt es im Jahr 6 insgesamt 33 Projekte, in denen sozial benachteiligten und/oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen sozialpädagogische Beratung und Begleitung nach 3 Abs. SGB VIII im Schnittbereich Schule/Ausbildung/Arbeit angeboten werden. Anzahl der Jugendberatungsstellen (Kreisfreie Städte) Chemnitz Dresden Görlitz Hoyerswerda Leipzig Plauen Zwickau 6 Projekte haben ihren deutlichen Schwerpunkt in den arbeitsweltbezogenen Hilfen. In 5 Projekten sind arbeitsweltbezogene Hilfen Teil der offenen Beratung, nicht aber Schwerpunkt. Arbeitsweltbezogene Hilfen werden in einem Fall über eine Erziehungsberatungsstelle realisiert. Regionale Verteilung der Jugendberatungsstellen Anzahl der Jugendberatungsstellen (Landkreise) 4 3 Annaberg Bautzen Chemnitzer Land Delitzsch Döbeln Freiberg Kamenz Leipziger Land Löbau-Zittau Meissen Mittlerer Mittweida Muldentalkreis NOL Aue- Riesa- Sächsische Stollberg Torgau-Oschatz Vogtlandkreis Weißeritzkreis Zwickauer Land Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 7

8 In den Projekten sind 6 sozialpädagogische Fachkräfte tätig. Davon haben 6 Fachkräfte anerkannte sozialpädagogische Abschlüsse. Die deutliche Mehrzahl der Fachkräfte ist in Vollzeit beschäftigt. 9 Projekte werden durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe realisiert, 4 Projekte durch den jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 6 Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII Im Freistaat Sachsen gibt es im Jahr 6 insgesamt 53 sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII mit.9 Projektteilnehmer/-innen. Von diesen Projekten werden in den kreisfreien Städten insgesamt Projekte mit 495 Projektteilnehmer/-innen und in den Landkreisen 3 Projekte mit 64 Projektteilnehmer/-innen angeboten. 9 der 53 Projekte mit 6 Projektteilnehmer/-innen arbeiten schwerpunktmäßig an der. Schwelle. 4 der 53 Projekte mit 59 Projektteilnehmer/-innen arbeiten schwerpunktmäßig an der. Schwelle. Bei der 4 Projekte mit Schwerpunkt. Schwelle handelt es sich um die sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheiten nach 6 Abs. 3 SGB II. Bei einem Projekt der 4 Projekte mit Schwerpunkt. Schwelle handelt es sich um die sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in betrieblicher Ausbildung. Zuordnung der Projekte zur. bzw.. Schwelle. Schwelle 45%. Schwelle 55% Projekte der. Schwelle nehmen in der Regel junge Menschen bis 8 Jahre, ohne Berufsabschluss, aber mit erfüllter Vollzeitschulpflicht, auf. Primäres Ziel dieser Projekte ist die Eingliederung in Ausbildung bzw. in berufsvorbereitende Maßnahmen der Arbeitsverwaltung. Projekte der. Schwelle nehmen in der Regel arbeitslose junge Menschen zwischen 9 und 7 Jahren mit oder ohne Berufsabschluss auf. Primäres Ziel dieser Projekte ist die Eingliederung in Arbeit bzw. in berufliche Fördermaßnahmen der Arbeitsverwaltung oder der SGB II-Träger. Darüber hinaus sind die grundsätzlichen Aufnahmekriterien von Projekten der. und. Schwelle: - das Vorliegen sozialer Benachteiligungen und/oder individueller Beeinträchtigungen und - der erhöhte sozialpädagogische Hilfebedarf. Die Aufnahme erfolgt in Abstimmung Jugendhilfe/Arbeitsverwaltung/Grundsicherung. Die Jugendämter verweisen darauf, dass die Zuordnung zur. bzw.. Schwelle nicht einfach ist, da Projekte mit Schwerpunkt. Schwelle im Einzelfall auch junge Menschen mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit aufnehmen und Projekte mit Schwerpunkt. Schwelle im Einzelfall auch Projekteilnehmer/- innen in Ausbildung eingliedern. Dennoch wurde diese Zuordnung gewählt, da die Projekte konzeptionell so aufgestellt sind und Förderinstrumente wie der ESF die eindeutige Zuordnung fordern. Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 8

9 In die Übersicht aufgenommen wurden ausschließlich Projekte mit jugendhilfeplanerischem Hintergrund in der Jugendsozialarbeit nach 3 Abs. SGB VIII. Dabei wurden auch Projekte aufgenommen, die zu % über den ESF finanziert werden, weil diese Projekte ebenfalls eine entsprechende jugendhilfeplanerische Relevanz nachweisen und durch die Jugendämter begleitet werden müssen. Darüber hinaus aufgenommen wurden Projekte der sozialpädagogischen Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheiten nach 6 Abs. 3 SGB II. Diese Projekte werden im Weiteren lediglich hinsichtlich ihrer Finanzierung und der sozialpädagogischen Begleitung dargestellt, da die Absicherung der eigentlichen Arbeitsgelegenheiten einschließlich der fachlichen Anleitung durch die Träger der Grundsicherung erfolgt. Das Projekt der sozialpädagogischen Begleitung von jungen Menschen in betrieblicher Ausbildung wird im Weiteren ebenfalls lediglich hinsichtlich der Finanzierung und der sozialpädagogischen Begleitung dargestellt, da die Absicherung der Ausbildung durch Betriebe erfolgt. Nicht aufgenommen in die Übersicht wurden die Kooperationsprojekte von Jugendhilfe und Schule für schulvermeidende junge Menschen, da die primären Ziele dieser Projekte in der Reintegration in die Regelschule bzw. in der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht liegen. Um das Engagement der Jugendämter und die Projektstrukturen differenziert darstellen zu können, erfolgt die weitere Aufnahme der sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII in die Übersicht getrennt nach Projekten in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung und nach Projekten in %-iger ESF-Finanzierung. 6. Projekte in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung Von den Jugendämtern werden für das Jahr 6 insgesamt 36 sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung benannt. In den 36 Projekten werden 745 junge Menschen begleitet. In den kreisfreien Städten werden insgesamt 7 Projekte mit 399 Projektteilnehmer/-innen und in den Landkreisen insgesamt 9 Projekte mit 346 Projektteilnehmer/-innen angeboten. Projekte mit 46 Projektteilnehmer/-innen arbeiten schwerpunktmäßig an der. Schwelle, 6 Projekte mit 39 Projektteilnehmer/-innen schwerpunktmäßig an der. Schwelle. Bei 6 der 6 Projekte mit Schwerpunkt. Schwelle handelt es sich um die sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheiten nach 6 Abs. 3 SGB II. Bei einem Projekt der 6 Projekte mit Schwerpunkt. Schwelle handelt es sich um die sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in betrieblicher Ausbildung. Zuordnung der Projekte zur. bzw.. Schwelle. Schwelle 44%. Schwelle 56% Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 9

10 Alle 36 sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung werden durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe realisiert. Regionale Verteilung der Projekte in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung Anzahl der Projekte in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung (Kreisfreie Städte) Chemnitz Dresden Görlitz Hoyerswerda Leipzig Plauen Zwickau 4 Anzahl der Projekte in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung (Landkreise) Annaberg Aue-Schwarzenberg Bautzen Chemnitzer Land Delitzsch Döbeln Freiberg Kamenz Leipziger Land Löbau-Zittau Meissen Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Muldentalkreis NOL Riesa-Großenhain Sächsische Schweiz Stollberg Torgau-Oschatz Vogtlandkreis Weißeritzkreis Zwickauer Land Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite

11 In den 36 sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten nach 3 Abs. SGB VIII in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung sind insgesamt 46 sozialpädagogische Fachkräfte tätig. Davon haben 45 Fachkräfte anerkannte sozialpädagogische Abschlüsse. Die deutliche Mehrzahl der Fachkräfte ist in Vollzeit beschäftigt. Der durchschnittliche Stellenschlüssel Sozialpädagogische Fachkraft: Projektteilnehmer/-innen beträgt : 7. Stellenschlüssel "Sozialpädagogische Fachkraft : Projektteilnehmer/-innen" : bis : 36 % : 7 bis : 5 45% : 6 bis : 33% Hinsichtlich der sozialpädagogischen Begleitung in Projekten in kreisfreien Städten oder in Landkreisen sowie in Projekten der. Schwelle oder der. Schwelle gibt es keine nennenswerten Unterschiede. In 9 5 der 36 sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten nach 3 Abs. SGB VIII in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung sind insgesamt 64 fachliche Anleiter/-innen tätig. Alle Fachkräfte haben einen den Beschäftigungsfeldern entsprechenden beruflichen Abschluss und eine Ausbildungsberechtigung. Die deutliche Mehrzahl der Fachkräfte ist in Vollzeit beschäftigt. Der durchschnittliche Stellenschlüssel Fachliche Anleiterin bzw. fachlicher Anleiter : Projektteilnehmer/ -innen beträgt : 9. Stellenschlüssel "Fachliche Anleiterin bzw. fachlicher Anleiter : Projektteilnehmer/-innen" : 3 bis : 8 % : 6 bis : 8 4% : bis : 49% Hinsichtlich der fachlichen Anleitung in Projekten in kreisfreien Städten oder in Landkreisen sowie in Projekten der. Schwelle oder der. Schwelle gibt es keine nennenswerten Unterschiede. 5 Ohne Projekte Sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheit und Sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in betrieblicher Ausbildung Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite

12 Für lediglich 8 der 9 6 relevanten, sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung werden fest angestellte Förderlehrer/-innen benannt. Der durchschnittliche Stellenschlüssel Förderlehrer/-in : Projektteilnehmer/-innen beträgt für diese Projekte : 6. Für 5 weitere Projekte werden Qualifizierungsanteile über Honorarkräfte realisiert. Für die 36 sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung gibt es verschiedene Finanzierungskonzepte mit bis zu 5 Finanzierungsquellen. Anzahl der Finanzierungsquellen 5 Quellen 8% Quelle 8% 4 Quellen 39% 3 Quellen 45% Die Projekte nutzen konkret folgende Finanzierungsquellen: Kommunalmittel 36 Projekte Eigenmittel 3 Projekte Mittel SGB II (Eingliederungstitel) Projekte Landesmittel (SMS) 5 Projekte Europäischer Sozialfonds (ESF) 8 Projekte Arbeitsverwaltung (SGB III) 9 Projekte Bundesmittel Projekt Betriebe Projekt Die häufigsten Finanzierungsmodelle der Projekte sind: Kommunalmittel/Eigenmittel/Mittel SGB II 8 Projekte Kommunalmittel/Landesmittel/Eigenmittel/ Mittel SGB II 6 Projekte Kommunalmittel/Landesmittel/Eigenmittel/ESF 4 Projekte Kommunalmittel/Eigenmittel/ESF 4 Projekte Hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigungsfelder in den 9 7 relevanten, sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten nach 3 Abs. SGB VIII in kommunaler Finanzierung bzw. Mitfinanzierung ergibt sich folgendes Bild: Beschäftigungsfeld 3 Projekte Beschäftigungsfelder 5 Projekte 3 Beschäftigungsfelder 4 Projekte 4 Beschäftigungsfelder 6 Projekte 5 Beschäftigungsfelder Projekte 6 Ohne Projekte Sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheit und Sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in betrieblicher Ausbildung 7 Ohne Projekte Sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheit und Sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in betrieblicher Ausbildung Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite

13 Folgende Beschäftigungsfelder werden in den Projekten angeboten: Holzbearbeitung (inkl. Zimmerei und Gebrauchtmöbelaufbereitung) 4 Projekte Garten- und Landschaftsgestaltung Projekte Metallbearbeitung/Fahrradwerkstatt Projekte Bau/Baunebengewerke 9 Projekte Farbe/Raumgestaltung 7 Projekte Soziale Dienste 5 Projekte Kreatives Gestalten/Töpferei 4 Projekte Hauswirtschaft (Küche, Näherei, Catering) 4 Projekte Spielgeräte-, Spielplatzbau Projekte Umwelt- und Naturschutz Projekt Arbeiten im Forst Projekte Computer/EDV Projekte Tierpflege Projekt Einkauf und Lieferservice Projekt Altenpflege Projekt Rückbau historischer Baustoffe Projekt Werbung/Marketing Projekt Solartechnik/neue Energien Projekt 6. Projekte in %-iger ESF-Finanzierung Auf der Basis der - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 9. Mai 5 und der - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln: Sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte Jugendberufshilfe vom 9. März 6 ist eine ESF-Förderung von sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten nach 3 Abs. SGB VIII möglich. Ab dem Jahr 5 wurden nach Abstimmung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales die Fördermodalitäten verändert. Die Stichtagsregelung entfiel und es wurde eine bis zu %-ige ESF-Förderung von Projekten im begründeten Einzelfall möglich. Fördervoraussetzungen sind u.a. die jugendhilfeplanerische Relevanz der Projekte und die Begleitung der Projekte durch die zuständigen Jugendämter. Das Sächsische wird als Fachstelle an den Förderentscheidungen beteiligt. Die veränderten Fördermodalitäten ab dem Jahr 5 führten im Jahr 6 zu einem deutlichen Anstieg der zu % aus dem ESF geförderten, sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII. Im Freistaat Sachsen gibt es insgesamt 7 sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII in %-iger ESF-Finanzierung mit Projektbeginn im Jahr 6. In den 7 Projekten werden 364 junge Menschen begleitet. In den kreisfreien Städten werden insgesamt 4 Projekte mit 96 Projektteilnehmer/-innen und in den Landkreisen insgesamt 3 Projekte mit 68 Projektteilnehmer/-innen angeboten. 9 Projekte mit 84 Projektteilnehmer/-innen arbeiten schwerpunktmäßig an der. Schwelle, 8 Projekte mit 8 Projektteilnehmer/-innen schwerpunktmäßig an der. Schwelle. Bei 6 der 8 Projekte mit Schwerpunkt. Schwelle handelt es sich um die sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheiten nach 6 Abs. 3 SGB II. Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 3

14 Zuordnung der Projekte zur. bzw.. Schwelle. Schwelle 47%. Schwelle 53% Alle 7 sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII in %-iger ESF-Finanzierung werden durch freie Träger realisiert. Bei 3 der 7 Projekte sind die Projektträger anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Regionale Verteilung der Projekte in %-iger ESF-Finanzierung Anzahl der Projekte in %-iger ESF-Finanzierung (Kreisfreie Städte) Chemnitz Dresden Görlitz Hoyerswerda Leipzig Plauen Zwickau In den 7 sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten nach 3 Abs. SGB VIII in %-iger ESF-Finanzierung sind insgesamt 5 sozialpädagogische Fachkräfte tätig. Die 5 Fachkräfte haben anerkannte sozialpädagogische Abschlüsse. Die deutliche Mehrzahl der Fachkräfte ist in Vollzeit beschäftigt. Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 4

15 Anzahl der Projekte in %-iger ESF-Finanzierung (Landkreise) 4 Annaberg Aue-Schwarzenberg Bautzen Chemnitzer Land Delitzsch Döbeln Freiberg Kamenz Leipziger Land Löbau-Zittau Meissen Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Muldentalkreis NOL Riesa-Großenhain Sächsische Schweiz Stollberg Torgau-Oschatz Vogtlandkreis Weißeritzkreis Zwickauer Land Der durchschnittliche Stellenschlüssel Sozialpädagogische Fachkraft : Projektteilnehmer/-innen beträgt : 5. Stellenschlüssel "Sozialpädagogische Fachkraft : Projektteilnehmer/-innen" genau : 4 6% : 8 bis : 5 47% : 6 bis : 47% Hinsichtlich der sozialpädagogischen Begleitung in Projekten in kreisfreien Städten oder in Landkreisen sowie in Projekten der. Schwelle oder der. Schwelle gibt es keine nennenswerten Unterschiede. In 8 der 7 sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten nach 3 Abs. SGB VIII in %-iger ESF-Finanzierung sind insgesamt 6 fachliche Anleiter/-innen tätig. Alle Fachkräfte haben einen den Beschäftigungsfeldern entsprechenden beruflichen Abschluss und eine Ausbildungsberechtigung. Die deutliche Mehrzahl der Fachkräfte ist in Vollzeit beschäftigt. 8 Ohne Projekte Sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheit Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 5

16 Der durchschnittliche Stellenschlüssel Fachliche Anleiterin bzw. fachlicher Anleiter : Projektteilnehmer/ -innen beträgt : 9. Stellenschlüssel "Fachliche Anleiterin bzw. fachlicher Anleiter : Projektteilnehmer/-innen" : 5 bis : 8 36% : bis : 64% Hinsichtlich der fachlichen Anleitung in Projekten in kreisfreien Städten oder in Landkreisen sowie in Projekten der. Schwelle oder der. Schwelle gibt es keine nennenswerten Unterschiede. Für 3 der 9 relevanten, sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII in %-iger ESF-Finanzierung werden fest angestellte Förderlehrer/-innen benannt. Der durchschnittliche Stellenschlüssel Förderlehrer/-in : Projektteilnehmer/-innen beträgt für diese Projekte : 7. Für 8 Projekte werden Qualifizierungsanteile über Honorarkräfte realisiert. Hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigungsfelder in den relevanten, sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten nach 3 Abs. SGB VIII in %-iger ESF-Finanzierung ergibt sich folgendes Bild: Beschäftigungsfeld Projekt Beschäftigungsfelder Projekt 3 Beschäftigungsfelder 4 Projekte 4 Beschäftigungsfelder 3 Projekte 5 Beschäftigungsfelder Projekte Folgende Beschäftigungsfelder werden in den Projekten angeboten: Garten- und Landschaftsgestaltung 6 Projekte Holzbearbeitung (inkl. Zimmerei und Gebrauchtmöbelaufbereitung) 5 Projekte Hauswirtschaft (Küche, Näherei) 5 Projekte Bau/Baunebengewerke 4 Projekte Farbe/Raumgestaltung 4 Projekte Landwirtschaft/Gemüseanbau 3 Projekte Metallbearbeitung/Kfz 3 Projekte Soziale Dienste Projekt Kreatives Gestalten Projekt Arbeiten im Forst Projekt Werbung/Marketing Projekt Solartechnik/neue Energien Projekt Medien/Drucktechnik Projekt Hotel/Gaststätte Projekt 9 Ohne Projekte Sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheit Ohne Projekte Sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheit Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 6

17 7 Tendenzen für das Jahr 7 Kompetenzagenturen - Jugendberatungsstellen Im Zusammenhang mit dem Programm Kompetenzagenturen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom. August 6 wird die Arbeit der Jugendberatungsstellen in verschiedenen Regionen im Jahr 7 konzeptionell neu ausgerichtet. Dabei wird es auch zu strukturellen Veränderungen (Träger, Fachkräfte etc.) kommen. Das betrifft die Jugendberatungsstellen in folgenden Landkreisen: Landkreis Annaberg Landkreis Chemnitzer Land Landkreis Delitzsch Landkreis Meißen Vogtlandkreis Darüber hinaus wird es im Zusammenhang mit dem Programm Kompetenzagenturen zusätzliche Beratungsangebote in folgenden kreisfreien Städten und Landkreisen geben: Stadt Dresden Stadt Leipzig Niederschlesischer Oberlausitzkreis Landkreis Löbau-Zittau Landkreis Riesa-Großenhain ESF-geförderte, sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte nach 3 Abs. SGB VIII mit Projektbeginn 7 Im Dezember 6 wurden Entscheidungen zur ESF-Förderung von 7 sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten nach 3 Abs. SGB VIII mit Projektbeginn 7 getroffen. 4 der 7 Projekte werden zu % aus dem ESF finanziert. Bei 6 der 7 Projekte handelt es sich um die Fortführung von Projekten aus dem Jahr 6, bereits dargestellt in den Punkten 5. und 5.. Die ESF-geförderten Neuprojekte im Jahr 7 sind 5 Projekte mit Projektteilnehmer/-innen mit Schwerpunkt. Schwelle und 6 Projekte mit 4 Projektteilnehmer/-innen mit Schwerpunkt. Schwelle. Bei den 6 Projekten mit Schwerpunkt. Schwelle handelt es sich um die sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen in Arbeitsgelegenheiten nach 6 Abs. 3 SGB II. Die sozialpädagogische Begleitung erfolgt in den Neuprojekten mit einem durchschnittlichen Stellenschlüssel Sozialpädagogische Fachkraft : Projektteilnehmer/-innen von : 4. Alle sozialpädagogischen Fachkräfte haben anerkannte sozialpädagogische Abschlüsse. Die fachliche Anleitung erfolgt in den 5 Neuprojekten mit Schwerpunkt. Schwelle mit einem durchschnittlichen Stellenschlüssel Fachliche Anleiterin bzw. fachlicher Anleiter : Projektteilnehmer/ -innen von : 9. Die fachlichen Anleiter/-innen haben einen den Beschäftigungsfeldern entsprechenden beruflichen Abschluss und eine Ausbildungsberechtigung. Folgende Beschäftigungsfelder werden in den 5 Neuprojekten mit Schwerpunkt. Schwelle angeboten: Garten- und Landschaftsgestaltung inkl. Spielplatzbau 3 Projekte Holzbearbeitung Projekte Bau/Baunebengewerke Projekt Farbe/Raumgestaltung Projekt Soziale Dienste Projekt Übersicht über die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen nach Umsetzung des SGB II Seite 7

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