Jahresbericht Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln

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1 1 Jahresbericht 2017 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln

2 2 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln 2017 Herausgeber: Hochschulrat der TH Köln Claudiusstraße Köln.

3 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln INHALT 1 Rechtliche Grundlage Mitglieder des Hochschulrats Arbeitsweise des Hochschulrats Bericht zu einzelnen Aufgabenbereichen Wahl von Präsidiumsmitgliedern Wirtschaftsplan und Wirtschaftsführung des Präsidiums Jahresabschluss Finanzberichte Wirtschaftsplanung 2017 und Rechenschaftsbericht des Präsidiums Jahresbericht Innenrevision Weiterentwicklung der Governance-Strukturen Sonstige Themen Berichte der Präsidiumsmitglieder... 8

4 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln Rechtliche Grundlage Gem. 21 Absatz 5a Satz 3 und 4 Hochschulgesetz (HG) NRW berichtet der Hochschulrat dem Ministerium auf dessen Verlangen, mindestens jedoch einmal jährlich über die Erfüllung seiner Aufgaben. Im Sinne der Transparenzsicherung soll der jährliche Rechenschaftsbericht in geeigneter Weise öffentlich zugänglich gemacht werden. Dieser Vorgabe des Hochschulgesetzes NRW vom kommt der Hochschulrat der Technischen Hochschule Köln hiermit nach. Der Hochschulrat ist ein zentrales Organ der Technischen Hochschule Köln. Er berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Die wesentlichen Aufgaben des Hochschulrats umfassen gemäß 21 HG: die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums; die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags; die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit und zur Übernahme weiterer Aufgaben; die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Präsidiums; Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht und zu den Evaluationsberichten; Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind; die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Rektorats Die Dienstvorgesetzteneigenschaft über die hauptberuflichen Präsidiumsmitglieder liegt beim Ministerium, kann jedoch jederzeit widerruflich zu einem Teil auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Hochschulrats übertragen werden. Hiervon hat das Ministerium in Teilen Gebrauch gemacht 1. Die Geschäftsordnung des Hochschulrats wurde aufgrund des neuen Hochschulgesetzes sowie der überarbeiteten Grundordnung aktualisiert, am verabschiedet sowie am geändert und jeweils in den Amtlichen Mitteilungen 2 der TH Köln veröffentlicht. 1 Siehe Erlass zur Zuständigkeitsverteilung nach Inkrafttreten des Hochschulzukunftsgesetzes vom 21. April Amtliche Mitteilung 25/2015, herausgegeben am 11. Juni 2015 sowie Amtliche Mittelung 34/2016, herausgegeben am 14. Juli 2016.

5 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln Mitglieder des Hochschulrats Der Hochschulrat hat nach 10 Abs. 1 der Grundordnung der TH Köln acht Mitglieder, davon sechs hochschulexterne und zwei hochschulinterne Mitglieder. Der Hochschulrat ist paritätisch mit Frauen und Männern besetzt. Ihm gehören an: Simone Menne Mitglied der Unternehmensleitung von Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG Prof. Dr. Matthias Jarke Inhaber des Lehrstuhls für Informationssysteme der RWTH Aachen und Leiter des Fraunhofer- Instituts für Angewandte Informationstechnik Helmut Heinen Geschäftsführender Gesellschafter der Heinen Verlag GmbH und Herausgeber der Kölnischen Rundschau Ulrike Lubek Direktorin des Landschaftsverbands Rheinland Dr. Dorothea Rüland Generalsekretärin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes Dr. Dieter Steinkamp Vorsitzender des Vorstands der RheinEnergie AG Prof. Brigitte Caster Professorin für Architektur, TH Köln (internes Mitglied) Prof. Dr. Joachim Metzner Alt-Präsident der TH Köln, (internes Mitglied) Auf seiner konstituierenden Sitzung am 22. Februar 2013 ernannte der Hochschulrat Frau Simone Menne zu seiner Vorsitzenden und Herrn Prof. Dr. Jarke zum stellvertretenden Vorsitzenden. Der Hochschulrat der TH Köln befindet sich in seiner zweiten Wahlperiode, die am 30. Januar 2013 begann und am 29. Januar 2018 endet. Die Mitglieder des Hochschulrates erhalten als Aufwandsentschädigung ein Sitzungsgeld in Höhe von 600 Euro pro Sitzung. Zusätzlich werden Reisekosten nach den einschlägigen Bestimmungen gewährt. Die Gesamtsumme der im Jahr 2017 ausgezahlten Aufwandsentschädigungen inklusive Reisekosten betrug ,20.

6 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln Arbeitsweise des Hochschulrats Der Hochschulrat nimmt seine Aufgaben überwiegend in Sitzungen wahr. Der Hochschulrat hat im Jahre 2017 an folgenden Terminen getagt: Nr. Datum Vermerk Sitzung Hochschulrat sowie gemeinsame Sitzung mit dem Senat Sitzung Hochschulrat Sitzung Hochschulrat Sitzung Hochschulrat Sitzung Hochschulrat sowie gemeinsame Sitzung mit dem Senat An den Sitzungen nahmen regelmäßig die Mitglieder des Präsidiums und die Gleichstellungsbeauftragte teil. Der Hochschulrat führt über seine Sitzungen Protokoll. Die Protokollführung liegt bei Frau Heike Gödderz, Leiterin des Hochschulreferats Planung und Controlling. Die Vertreterin des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft wird regelmäßig zu den Sitzungen des Hochschulrates eingeladen. 4 Bericht zu einzelnen Aufgabenbereichen 4.1 Wahl von Präsidiumsmitgliedern Der Hochschulrat hat auf seiner Sitzung am Frau Simone Menne, Frau Dr. Dorothea Rüland und Herrn Helmut Heinen als Mitglieder der Findungskommission für die Besetzung der vakanten Position des Präsident*innenamtes benannt. Das Verfahren wird voraussichtlich im Januar 2018 abgeschlossen sein. 4.2 Wirtschaftsplan und Wirtschaftsführung des Präsidiums Jahresabschluss 2016 Die PKF Fasselt Schlage hat der TH Köln für den Jahresabschluss 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Hochschulrat hat hierzu am folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Hochschulrat stellt den Jahresabschluss 2016 fest. 2. Der Hochschulrat entlastet das Präsidium Finanzberichte Entsprechend 21 HG hat das Präsidium dem Hochschulrat im Überblick über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage berichtet. Die vom Präsidium vorgelegten Finanzberichte umfassen die quartalweise jährliche Budgetplanung (Aktualisierung des Wirtschaftsplans) sowie den Finanzplan (Stand der Einnahmen und Ausgaben zum Quartalsende). Sitzung Datum Finanzbericht III. Quartal Kameraler Jahresabschluss 2016 Finanzbericht I. Quartal Finanzbericht II. Quartal Finanzbericht III. Quartal 2017

7 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln Der Hochschulrat hat die vorgelegten Finanzberichte mit dem Präsidium diskutiert und zustimmend zur Kenntnis genommen Wirtschaftsplanung 2017 und 2018 Gemäß 21 HG hat das Präsidium dem Hochschulrat den Wirtschaftsplan zur Zustimmung vorgelegt. Der Wirtschaftsplan umfasst die Budgetplanung der Hochschule für das nachfolgende Haushaltsjahr mit Darstellung und Erläuterung der geplanten Einnahmen und Ausgaben sowie die Darstellung des Hochschulvermögens nebst mittelfristiger Finanzplanung bis ins Jahr Der Hochschulrat hat den vom Präsidium vorgelegten Wirtschaftsplan 2017 am sowie den Wirtschaftsplan 2018 am einstimmig verabschiedet Rechenschaftsbericht des Präsidiums Gemäß 16 Abs. 3 Satz 2 HG legt das Präsidium dem Hochschulrat jährlich Rechenschaft über die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule ab. Seit dem Berichtsjahr 2014 erfolgt die Berichterstattung in einer neuen Struktur, die zu Beginn eine Zusammenfassung der wesentlichen Ereignisse enthält und sodann die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen in den Vordergrund stellt. Der Hochschulrat hat den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2016 am zustimmend zur Kenntnis genommen Jahresbericht Innenrevision Im Jahresbericht der Innenrevision wird die Tätigkeit der Innenrevision sowohl für die reinen TH- Themen als auch für die Themen der gemeinsamen Innenrevision der Rheinschiene dokumentiert. Bei den (gemeinsamen) Prüfungen wird immer eine Prozessoptimierung angestrebt und ein Best- Practice-Bericht erstellt. Bewährt hat sich auch die Begleitung externer Prüfungen (Landesrechnungshof, Drittmittelgeber) durch die Innenrevision. Der Jahresbericht 2016 der Innenrevision wurde vom Hochschulrat am zustimmend zur Kenntnis genommen. 4.3 Weiterentwicklung der Governance-Strukturen Die für die Weiterentwicklung der Governance-Strukturen identifizierten 19 Handlungsfelder wurden im Hinblick auf Relevanz sowie Umsetzbarkeit bewertet, geclustert und in eine Projektstruktur überführt. Einige Handlungsfelder können erst nach der Wiederbesetzung der Präsident*innenstelle umgesetzt werden. Im Projektstrukturplan ist jedes Teilprojekt inhaltlich beschrieben und die Schwerpunkte sowie der Sachstand sind dargestellt. Das Präsidium berichtet dem Hochschulrat kontinuierlich über die weiteren und bereits erfolgten Schritte. Die Mitglieder des Hochschulrats haben dieser Vorgehensweise zugestimmt. 4.4 Sonstige Themen Der Hochschulrat hat sich weiterhin zu folgenden Themen beraten und zugehörige Empfehlungen und Stellungnahmen abgegeben: Innovative Hochschule, Zentrum für Lehrentwicklung, Drittmittelentwicklung,

8 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln Internationalisierung, Projekt Campus-Management-System, Bauprojekte der Hochschule einschließlich etwaiger Standorterweiterungen. 4.5 Berichte der Präsidiumsmitglieder Zu jeder Sitzung des Hochschulrats berichten die Präsidiumsmitglieder über die seit der vorangegangenen Sitzung erfolgte Arbeit sowie über relevante Ereignisse. Köln, 24. Januar 2018 gez. Simone Menne Vorsitzende des Hochschulrats der TH Köln

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