Jahresbericht Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln

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1 1 Jahresbericht 2014 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln

2 2 Rechenschaftbericht des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln 2014 Herausgeber: Hochschulrat der TH Köln Claudiusstraße Köln Anmerkung Mit der vom Senat am beschlossenen Grundordnung hat sich die Fachhochschule Köln in Technische Hochschule Köln umbenannt. In der Öffentlichkeit führt sie diesen Namen seit dem 1. September Im vorliegenden Rechenschaftsbericht 2014 wird daher durchgehend der Name Technische Hochschule Köln oder kurz TH Köln verwendet.

3 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln 2014 I INHALT 1 Gesetzliche Grundlage Mitglieder des Hochschulrats Arbeitsweise des Hochschulrats Bericht zu einzelnen Aufgabenbereichen Wahl von Präsidiumsmitgliedern Hochschulvertrag / Zielvereinbarungen Wirtschaftsplan und Wirtschaftsführung des Präsidiums Jahresabschluss Finanzberichte Wirtschaftsplan Risikomanagement Finanz- und Budgetcontrolling an der TH Köln Innenrevision Betritt zur HIS eg Hochschulentwicklungsplanung Sonstige Themen Berichte der Präsidiumsmitglieder Klausurtagung des Hochschulrats... 7

4 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln Gesetzliche Grundlage Gem. 21 Absatz 5a Satz 3 und 4 Hochschulgesetz (HG) NRW berichtet der Hochschulrat dem Ministerium auf dessen Verlangen, mindestens jedoch einmal jährlich über die Erfüllung seiner Aufgaben. Im Sinne der Transparenzsicherung soll der jährliche Rechenschaftsbericht in geeigneter Weise öffentlich zugänglich gemacht werden. Dieser Vorgabe des Hochschulgesetzes NRW vom kommt der Hochschulrat der Technischen Hochschule Köln hiermit nach. Der Hochschulrat ist ein zentrales Organ der Technischen Hochschule Köln. Er berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Die Erfüllung dieser Aufgaben unterlag bis zum 30. September 2014 dem Hochschulgesetz von 2006 (HG 2006). Danach umfassten die wesentlichen Aufgaben gemäß 21: die Wahl der Mitglieder des Präsidiums und ihre Abwahl; die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Entwurf der Zielvereinbarung der Hochschule mit dem Land NRW; die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit und zu einer Übernahme weiterer Aufgaben; die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Evaluationsberichten; Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind; die Entlastung des Präsidiums. Mit Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes am 1. Oktober 2014 haben sich die Aufgaben des Hochschulrats wie folgt verändert ( 21 HG 2014): die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums; die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags; die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit und zur Übernahme weiterer Aufgaben; die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Präsidiums; Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht und zu den Evaluationsberichten; Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind; die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Rektorats Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der hauptberuflichen Präsidiumsmitglieder war nach HG 2006 die Vorsitzende des Hochschulrats. Diese Befugnis liegt nunmehr beim Ministerium, kann jedoch jederzeit widerruflich zu einem Teil auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Hochschulrats übertragen werden.

5 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln Mitglieder des Hochschulrats Der Hochschulrat hat nach 10 Abs. 1 der Grundordnung der TH Köln acht Mitglieder, davon sechs hochschulexterne und zwei hochschulinterne Mitglieder. Der Hochschulrat ist paritätisch mit Frauen und Männern besetzt. Ihm gehören an: Simone Menne Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG Helmut Heinen Geschäftsführender Gesellschafter der Heinen Verlag GmbH und Herausgeber der Kölnischen Rundschau, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger Prof. Dr. Matthias Jarke Inhaber des Lehrstuhls für Informationssysteme der RWTH Aachen und Leiter des Fraunhofer- Instituts für Angewandte Informationstechnik Ulrike Lubek Direktorin des Landschaftsverbands Rheinland Dr. Dorothea Rüland Generalsekretärin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes Dr. Dieter Steinkamp Vorsitzender des Vorstands der RheinEnergie AG Prof. Brigitte Caster Professorin für Architektur, TH Köln (internes Mitglied) Prof. Dr. Joachim Metzner Alt-Präsident der TH Köln, (internes Mitglied) Auf seiner konstituierenden Sitzung am 22. Februar 2013 ernannte der Hochschulrat Frau Simone Menne zu seiner Vorsitzenden. Der Hochschulrat der TH Köln befindet sich in seiner zweiten Wahlperiode, die am 30.Januar 2013 begann und am 29. Januar 2018 endet.

6 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln Arbeitsweise des Hochschulrats Der Hochschulrat nimmt seine Aufgaben überwiegend in Sitzungen wahr. Der Hochschulrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Der Hochschulrat hat im Jahre 2014 an folgenden Terminen getagt. Nr. Datum Vermerk Sitzung Hochschulrat Sitzung Hochschulrat und gemeinsame Sitzung mit der Fakultätenkonferenz Sitzung Hochschulrat Sitzung Hochschulrat Sitzung Hochschulrat Klausurtagung des Hochschulrats An den Sitzungen nahmen regelmäßig die Mitglieder des Präsidiums und die Gleichstellungsbeauftragte teil. Der Hochschulrat führt über seine Sitzungen Protokoll. Die Protokollführung liegt bei Frau Heike Gödderz, Leiterin des Hochschulreferats Planung und Controlling. Die Vertreterin des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung wird regelmäßig zu den Sitzungen des Hochschulrates eingeladen. 4 Bericht zu einzelnen Aufgabenbereichen 4.1 Wahl von Präsidiumsmitgliedern Der Hochschulrat hat auf seiner Sitzung am beschlossen, die Positionen der Vizepräsidentin für Lehre und Studium (VP1) sowie des Vizepräsidenten für Wirtschafts- und Personalverwaltung (VP3) neu auszuschreiben. Der Hochschulrat benannte als Mitglieder der Findungskommission Frau Dr. Rüland, Herrn Prof. Dr. Jarke und Herrn Prof. Dr. Metzner. Auf seiner Sitzung am hat der Hochschulrat Frau Prof. Dr. Sylvia Heuchemer zur Vizepräsidentin für Lehre und Studium und Herrn Prof. Dr. Rüdiger Küchler zum Vizepräsidenten für Wirtschafts- und Personalversammlung jeweils einstimmig wiedergewählt. 4.2 Hochschulvertrag / Zielvereinbarungen Nach 6 HG2006 schließt das Ministerium mit den Hochschulen Vereinbarungen über strategische Entwicklungsziele sowie konkrete Leistungsziele ab. Der Entwurf zur Ziel- und Leistungsvereinbarung V ( ) wurde zwischen dem Ministerium und der Hochschule verhandelt und abgestimmt. Nach 21 HG bedarf der Entwurf zur Ziel- und Leistungsvereinbarung der Zustimmung durch den Hochschulrat. Der Hochschulrat hat auf seiner Sitzung am dem Entwurf zur Zielvereinbarung V nach eingehender Beratung und Diskussion zugestimmt. 4.3 Wirtschaftsplan und Wirtschaftsführung des Präsidiums Jahresabschluss 2013 Die KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den Öffentlichen Sektor (Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) hat der TH Köln für den Jahresabschluss 2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Hochschulrat hat hierzu am folgende Beschlüsse gefasst:

7 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln Der Hochschulrat stellt den Jahresabschluss 2013 fest. 2. Der Hochschulrat beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe ,74 aus der Gewinnrücklage (Freie Rücklage) zu decken. 3. Der Hochschulrat entlastet das Präsidium. Aufgrund einer Änderung in den Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen (HWFVO) bedarf es eines Beschlusses des Hochschulrates, um aus der Allgemeinen Rücklage Sonderrücklagen zu bilden. Das Präsidium schlug dem Hochschulrat vor, aus der Allgemeinen Rücklage zweckgebunden in die Sonderrücklage neu einzustellen und entnommener Rücklagen anders zu verwenden. Der Hochschulrat beschloss in Ergänzung seines Beschlusses vom : 1. Das Präsidium wird ermächtigt, die Allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) im laufenden Geschäftsjahr zur Einstellung in die Sonderrücklage (Zweckgebundene Rücklage) zu verwenden. 2. Entnahmen aus der Sonderrücklage (Zweckgebundene Rücklage) werden der Allgemeinen Rücklage (Gewinnrücklage) wieder zugeführt Finanzberichte Entsprechend 21 HG hat das Präsidium dem Hochschulrat im Überblick über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage berichtet. Die vom Präsidium vorgelegten Finanzberichte umfassen die quartalweise jährliche Budgetplanung (Aktualisierung des Wirtschaftsplans) sowie den Finanzplan (Stand der Einnahmen und Ausgaben zum Quartalsende). Sitzung Datum Finanzbericht I. Quartal Finanzbericht II. Quartal 2014 Kameraler Jahresabschluss Finanzbericht III. Quartal 2014 Der Hochschulrat hat die vorgelegten Finanzberichte mit dem Präsidium diskutiert und zustimmend zur Kenntnis genommen Wirtschaftsplan 2015 Gemäß 21 HG hat das Präsidium dem Hochschulrat den Wirtschaftsplan 2015 zur Zustimmung vorgelegt. Der Wirtschaftsplan 2015 umfasst die Budgetplanung der Hochschule für das Haushaltsjahr 2015 mit Darstellung und Erläuterung der geplanten Einnahmen und Ausgaben sowie die Darstellung des Hochschulvermögens. Der Hochschulrat hat den vom Präsidium vorgelegten Wirtschaftsplan 2015 am einstimmig verabschiedet.

8 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln Risikomanagement Der Hochschulrat hat über das vom Präsidium vorgelegte Risikomanagement-Handbuch beraten. Das Handbuch beschreibt das Risikomanagement der TH Köln und beinhaltet Definitionen und Regelungen für das Risikomanagement, um den betriebswirtschaftlichen internen und externen Anforderungen an ein Risikomanagement-System gerecht zu werden. Ziel ist die Bestimmung derjenigen Risiken, die die Zielerreichung der Hochschule maßgeblich gefährden können. Die Risikobewertung wird in der mittelfristigen Finanzplanung der Hochschule berücksichtigt. Der Hochschulrat hat das vorgestellte Risikomanagement der TH Köln zustimmend zur Kenntnis genommen Finanz- und Budgetcontrolling an der TH Köln Auf Wunsch des Hochschulrats haben Frau Selzer (Leiterin Hochschulreferat Finanzen) und Frau Gödderz (Leiterin Hochschulreferat Planung und Controlling) das Finanz- und Budgetcontrolling an der TH Köln vorgestellt. Hierbei wurden zum einen das Zusammenspiel der beiden Hochschulreferate und die Wechselwirkung der verschiedenen Steuerungsmaßnahmen hervorgehoben, zum anderen wurde die Verzahnung zum Zentralen Risikomanagement und der Innenrevision verdeutlicht. Der Hochschulrat hat den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen Innenrevision Die Fachhochschulen Düsseldorf, Niederrhein, Rhein-Waal, Bonn-Rhein-Sieg und Köln haben sich zum zu einer gemeinsamen Innenrevision zusammengeschlossen. Die der gemeinsamen Innenrevision angehörenden Innenrevisoren führen unabhängig davon, an welcher der beteiligten Hochschulen sie beschäftigt sind, hochschulübergreifend an den beteiligten Hochschulen Prüfungen durch. Die Ziele der Kooperation sind im Wesentlichen die Optimierung des Einsatzes der personellen und finanziellen Ressourcen, die Optimierung und vergleichende Betrachtung von Geschäftsprozessen sowie die Bekämpfung doloser Handlungen. Die Mitglieder des Hochschulrates begrüßen die Einrichtung einer Innenrevision und sind sich darüber einig, dass nicht jeder einzelne Prüfbericht vorgelegt werden soll, sondern nur bei Bedarf zu berichten ist, dies soll regelmäßig mit Vorlage der Finanzberichte geschehen Betritt zur HIS eg Nach 27 HG 2006 muss der Hochschulrat einer unternehmerischen Hochschultätigkeit nach 5 Abs. 7 HG zustimmen. Die HIS Hochschul-Informations-System GmbH hat sich in eine Genossenschaft (HISeG) umgewandelt. Um Produkte und Dienstleistungen der HISeG in Anspruch nehmen können, müssen die Hochschulen der Genossenschaft beitreten. Um die Wartung der bestehenden HIS-Produkte sicherzustellen tritt die Hochschule der Genossenschaft bei. Der Hochschulrat hat dem Beitritt der TH Köln zur HISeG zugestimmt, da ansonsten der Support für die laufenden Systeme nicht gewährleistet ist.

9 Rechenschaftsbericht des Hochschulrats der TH Köln Hochschulentwicklungsplanung Hochschulrat, Präsidium und Fakultätenkonferenz haben mehrfach ausführlich über das Selbstverständnis, die Kernwerte und die Entwicklungsziele der Hochschule beraten und sich intensiv mit dem Markenfindungsprozess und dem neuen Hochschulnamen Technische Hochschule Köln auseinandergesetzt. Die Vorsitzende des Hochschulrats hat hierzu zusammen mit dem Präsidenten auch ein Gespräch mit Ministerin Schulze geführt. Der Hochschulrat begrüßt und unterstützt nachdrücklich die gemeinsam formulierten Entwicklungsziele, das gefundene Selbstverständnis und die damit einhergehende Umbenennung der Hochschule. 4.5 Sonstige Themen Der Hochschulrat hat sich weiterhin zu folgenden Themen beraten und zugehörige Empfehlungen und Stellungnahmen abgegeben: Hochschulzukunftsgesetz, Neufassung der Grundordnung der TH Köln nach dem HG 2014, Kooperative Promotionen an der TH Köln, Masterplan Teilneubau Ingenieurwissenschaftliches Zentrum. 4.6 Berichte der Präsidiumsmitglieder Zu jeder Sitzung des Hochschulrats berichten die Präsidiumsmitglieder über die seit der vorangegangenen Sitzung erfolgte Arbeit sowie über relevante Ereignisse. 4.7 Klausurtagung des Hochschulrats Am hat der Hochschulrat sich in einer eintägigen Klausurtagung mit der Governancestruktur der TH Köln und insbesondere mit der Zusammenarbeit im Präsidium befasst. An der Klausurtagung nahmen zeitweise auch der Präsident und die Vizepräsidenten teil. Köln, 10. Dezember 2015 gez. Simone Menne Vorsitzende des Hochschulrats der TH Köln

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