Europäische Technische Zulassung ETA-10/0212 (Deutsche Übersetzung, das Original ist in englischer Sprache ausgestellt.)
|
|
- Barbara Gerber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Warrington ertification Limited Holmesfield Road Warrington, WA1 2S Tel. +44 (0) Fax +44 (0) rmächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie 89/106/WG des Rates vom 21. ezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte. MITGLI R OTA uropäische Technische Zulassung TA-10/0212 (eutsche Übersetzung, das Original ist in englischer Sprache ausgestellt.) Handelsbezeichnung: Zulassungsinhaber: Zulassungsgegenstand und Verwendungszweck: Hilti Brandschutzbandage FS-B HILTI Aktiengesellschaft Feldkircherstraße Schaan Liechtenstein Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall. Abschottungen Geltungsdauer Herstellwerk: iese europäische technische Zulassung umfasst: vom: bis: / Seiten und 3 Anhänge, 23 Seiten insgesamt Ausgestellt von: Im Namen von Warrington ertification Limited
2 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 2 of 23 I RHTLIH GRUNLAGN UN ALLGMIN BINGUNGN 1 iese europäische technische Zulassung wird von Warrington ertification Limited herausgegeben, und zwar in Übereinstimmung mit: Richtlinie des Rates 89/106/WG vom 21. ezember 1988 hinsichtlich der Angleichung von Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften von Mitgliedsstaaten betreffend Bauprodukte 1, geändert durch die Richtlinie des Rates 93/68/WG 2, und Verordnung (G) Nr. 1882/2003 des uropäischen Parlaments und des Rates 3 ; inführung der BPR-Rechtsverordnungen 1991, Nr. 1620, im Vereinigten Königreich. Baurichtlinie und Bauproduktenrichtlinie von 1991 erstellt am 15. Juli 1991, dem Parlament vorgelegt am 22. Juli 1991, in Kraft getreten am 27. ezember 1991 und geändert durch die Bauprodukten(ergänzungs-)richtlinie von 1994 (Rechtsverordnungen 1994, Nr. 3051). Allgemeine Verfahrensvorschriften für das Ansuchen, die rstellung und Gewährung von europäischen technischen Zulassungen gemäß Anhang zur Kommissionsentscheidung 94/23/G 4 ; Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall : TAG Nr. 026, Teil 1: Allgemeines und Teil 2: Abschottungen 2 Warrington ertification Limited ist bevollmächtigt zu überprüfen, ob die Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung eingehalten werden. ie Überprüfung kann im Herstellwerk erfolgen. Trotzdem verbleibt die Verantwortung dafür, dass die Produkte der europäischen technischen Zulassung entsprechen und sie für den beabsichtigten Zweck geeignet sind, beim Inhaber der europäischen technischen Zulassung. 3 iese europäische technische Zulassung darf nur an die auf Seite 1 erwähnten rzeuger oder Vertreter von rzeugern oder an die im Rahmen dieser europäischen technischen Zulassung genannten Herstellwerke übertragen werden. 4 iese europäische technische Zulassung kann von Warrington ertification Limited zurückgezogen werden, insbesondere nachdem dieses von der Kommission auf Grundlage von Artikel 5 (1) der Richtlinie des Rates 89/106/WG verständigt wurde. 5 ie Vervielfältigung dieser europäischen technischen Zulassung, einschließlich ihrer Übertragung auf elektronischem Weg, hat vollständig zu erfolgen. s kann jedoch mit schriftlicher Zustimmung von Warrington ertification Limited auch eine teilweise Vervielfältigung erfolgen. In diesem Fall muss die teilweise Vervielfältigung als solche gekennzeichnet werden. Texte und Zeichnungen von Werbebroschüren dürfen nicht in Widerspruch zur europäischen technischen Zulassung sein oder sie missbrauchen. 6 ie europäische technische Zulassung wird von der Zulassungsstelle in ihrer offiziellen Sprache herausgegeben. iese Version entspricht der innerhalb der OTA zirkulierenden Version. Übersetzungen in andere Sprache müssen als solche gekennzeichnet sein. 1 Amtsblatt der uropäischen Gemeinschaften Nr. L 40, , S Amtsblatt der uropäischen Gemeinschaften Nr. L 220, , S. 1 3 Amtsblatt der uropäischen Union Nr. L 284, , S. 1 4 Amtsblatt der uropäischen Gemeinschaften Nr. L 17, , S. 34
3 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 3 of 23 II BSONR BINGUNGN R UROPÄISHN THNISHN ZULASSUNG 1 efinition des Produktes und vorgesehener Verwendungszweck 1.1 efinition des Bauproduktes 1) Hilti Brandschutzbandage FS-B ist eine Bandage zur Umwicklung von Rohrleitungen und Rohrisolierungen zur Herstellung einer Abschottung mit dem Ziel des Wiederherstellens der Feuerwiderstandsfähigkeit von Wand- und eckenkonstruktionen an Öffnungen, durch die in Form von Metallrohren mit einer Isolierung der Klasse B bis gemäß N (im Folgenden als brennbare Isolierung bezeichnet) durchgeführt werden. 2) Hilti Brandschutzbandagen FS-B enthalten eine intumeszierende (aufschäumende) Komponente, um bei rwärmung Lücken oder Fugen zu verschließen und so den urchgang von Feuer zu verhindern 3) ie Hilti Brandschutzbandage FS-B wird in Rollenform mit Bindedraht geliefert. ie Bandage wird entsprechend dem Außendurchmesser des Rohrs bzw. des Rohrs inklusive Isolierung abgelängt und dann innerhalb der Wand/ecke um das Rohr gewickelt. 4) Zur Montage der Hilti Brandschutzbandage FS-B siehe Punkt Vorgesehener Verwendungszweck und Nutzungskategorie Vorgesehener Verwendungszweck er vorgesehene Verwendungszweck von Hilti Brandschutzbandagen FS-B ist die Wiederherstellung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Leichtbauwänden, Massivbauwänden und ecken in Massivbauweise, wo diese von in Form von Metallrohren mit brennbarer Isolierung durchdrungen werden. 1) ie spezifischen lemente von Konstruktionen, in denen Hilti Brandschutzbandagen FS- B verwendet werden können, um eine Abschottung herzustellen, sind folgende: Leichtbauwände: Massivwände: ie Wand muss mindestens 125 mm dick sein und muss aus Holz- oder Stahlständern, die auf beiden Seiten mit mindestens zwei Lagen aus 12,5 mm dicken Platten bekleidet sind, bestehen. ie Restöffnung um das Rohr und die Bandage muss mit Gipsmörtel in einer Stärke von mindestens 25 mm aufgefüllt werden. Bei Holzständerwänden muss ein Mindestabstand von 100 mm von der Abschottung zu jedem Holzständer eingehalten werden und der Hohlraum zwischen Ständer und Abschottung muss mit mindestens 100 mm ämmmaterial der Klasse A1 oder A2 (gemäß N ) gefüllt werden. ie Wand muss mindestens 120 mm dick sein und muss aus Beton, Porenbeton oder Mauerwerk mit einer Mindestdichte von 650 kg/m³ bestehen. ecken in Massivbauweise: ie ecke muss mindestens 150 mm dick sein und muss aus Porenbeton oder Beton mit einer Mindestdichte von 650 kg/m³ bestehen. ie Tragkonstruktion muss gemäß N für die geforderte Feuerwiderstandsdauer klassifiziert sein.
4 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 4 of 23 2) Hilti Brandschutzbandagen FS-B können zur Abschottung von spezifischen isolierten Metallrohren - nur inzelrohre - verwendet werden (inzelheiten siehe Anhang ). 3) er urchmesser der Öffnungen im Trennelement darf den urchmesser des Rohrs zuzüglich der Rohrisolierung (falls vorhanden) und der Hilti Brandschutzbandage FS-B maximal um 50 mm überschreiten. er verbleibende Ringspalt ist mit Gipsmörtel oder Zementmörtel aufzufüllen. ie Öffnungen für die urchführung von Rohrleitungen müssen nicht voneinander getrennt sein, d. h. sie dürfen direkt aneinander angrenzen. 4) ie Rohre müssen in einem Abstand von maximal 500 mm und 700 mm von beiden Flanken der Wandkonstruktion bzw. von der oberen Flanke der eckenkonstruktion abgestützt werden. ie Vorschriften dieser TA basieren auf einer angenommenen Nutzungsdauer der Hilti Brandschutzbandage FS-B von 10 Jahren, vorausgesetzt dass die Anforderungen gemäß Punkt 4.2, 5.1 und 5.2 betreffend Verpackung, Transport, Lagerung, Aufbringung, Verwendung und Reparatur erfüllt werden. ie Angaben betreffend der Nutzungsdauer können jedoch nicht als eine vom Produzenten oder der Zulassungsstelle gegebene Garantie ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl des richtigen Produkts hinsichtlich der zu erwartenden wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten Nutzungskategorie Typ Z2: Produkte für Abschottungen zur Verwendung in Innenbereichen mit anderen Feuchtigkeitsklassen als Z1 5, jedoch ohne Temperaturen unter 0. 2 Produktmerkmale und Nachweisverfahren ie Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit erfolgte in Übereinstimmung mit OTA TAG Nr. 026 Teil 2: TAG Punkt Nr. TA Punkt Nr. igenschaft Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Beurteilung der igenschaft Nicht relevant Brandschutz Brandverhalten Klasse gemäß N Feuerwiderstand Siehe Punkt 2.2 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Luftdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt Wasserdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt Gefährliche Stoffe Siehe Punkt 2.5 Nutzungssicherheit Mechanische Festigkeit und Keine Leistung festgestellt Standsicherheit Festigkeit gegenüber Stoß/Bewegung Keine Leistung festgestellt Haftfestigkeit Keine Leistung festgestellt Schallschutz Luftschalldämmung Keine Leistung festgestellt 5 d. h. andere Feuchtigkeitsklassen als Klasse 5 gemäß N ISO 13788
5 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 5 of 23 nergieeinsparung und Wärmeschutz Wärmeschutztechnische igenschaften Keine Leistung festgestellt Wasserdampfdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt Allgemeine Aspekte hinsichtlich der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck auerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit Z2, siehe Punkt Brandverhalten ie des Brandverhaltens für Hilti Brandschutzbandage FS-B ergab Klasse gemäß N Feuerwiderstand as Brandschutzsystem mit Hilti Brandschutzbandagen FS-B wurde gemäß prn : 2006 & 2007 geprüft. Basierend auf diesen Prüfergebnissen und dem direkten Anwendungsbereich aus N : 2009 wurde das Brandschutzsystem mit Hilti Brandschutzbandagen FS-B gemäß N klassifiziert (siehe Anhang ): ie Abschottungen dürfen nur durch die in Anhang beschriebenen durchdrungen werden. Andere Teile oder die Abstützvorrichtung dürfen die Abschottung nicht durchdringen. Bei Leichtbauwandkonstruktionen muss Mineralwolle verwendet werden, um die Spaltauffüllung mit Gips oder Mörtel an der Position der Öffnungskante abzustützen (Konstruktionsdetails siehe Anhang ). ie Abstützvorrichtung der muss am Bauteil mit der Abschottung oder einem geeignetem anderen Bauteil auf beiden Seiten der Abschottung so montiert werden, dass im Brandfall keine zusätzliche Last auf die Abschottung übertragen wird. Außerdem wird davon ausgegangen, dass die Abstützung auf der nicht dem Feuer ausgesetzten Seite für die erforderliche Feuerwiderstandsdauer nicht beeinträchtigt wird. ie Rohrleitungen müssen senkrecht zur Schottoberfläche verlaufen. s wird davon ausgegangen, dass ruckluftsysteme im Brandfall mithilfe anderer Mittel ausgeschaltet werden. ie Funktion der Rohrabschottung von Rohrpostsystemen, ruckluftsystemen usw. ist nur dann garantiert, wenn die Systeme im Brandfall abgeschaltet werden. ie Beurteilung beinhaltet nicht die Verhinderung einer Zerstörung der Abschottung oder des/der angrenzenden Bauteils/Bauteile durch Kräfte, die durch Temperaturänderungen im Brandfall verursacht werden. ies muss bei der Bemessung des Rohrleitungssystems berücksichtigt werden. HINWIS Bei nicht isolierten Metallrohren zum Beispiel lässt sich die zu berücksichtigende Ausdehnung anhand der relevanten Temperatur aus der inheitszeittemperaturkurve für die erforderliche Feuerwiderstandszeit berechnen. ie Zulassung bezieht keine Risiken mit ein, die mit einem Austritt gefährlicher Flüssigkeiten oder Gase durch Leckagen der Rohrleitung(en) im Brandfall verbunden sind. Bei der inschätzung der auerhaftigkeit wurden nicht die möglichen Auswirkungen von Substanzen berücksichtigt, die an der Abschottung das Rohr durchdringen. ie Klassifikationen beziehen sich auf /U ( capped inside the furnace - geschlossen innerhalb des Prüfofens / uncapped outside - offen außerhalb des Prüfofens). Weitere Informationen sind nationalen Vorschriften zu entnehmen.
6 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 6 of Luftdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt 2.4 Wasserdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt 2.5 Gefährliche Stoffe ie Hilti AG hat eine rklärung vorgelegt, dass Hilti Brandschutzbandagen FS-B die Richtlinie 76/769/WG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (einschließlich aller Änderungen, rgänzungen und Anpassungen) erfüllen. Außerdem wurde eine Bestätigung vorgelegt, dass alle gefährlichen chemischen Stoffe 1,0 Massenprozent sowie alle toxischen, karzinogenen, reproduktionstoxischen und mutagenen chemischen Stoffe 0,1 Massenprozent (Stand: 29. Anpassung 2004/73/G der U-Richtlinie 67/548/WG - instufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe) in den Sicherheitsdatenblättern von Hilti (gemäß 91/155/WG einschließlich Änderungen) angegeben sind und bei der der Produkte gemäß der Richtlinie 1999/45/G ( von Zubereitungen, einschließlich Änderungen) berücksichtigt wurden. Alle gefährlichen chemischen Stoffe liegen unterhalb der instufungsgrenzwerte laut 67/548/WG. Zusätzlich zu den in dieser TA enthaltenen speziellen Punkten in Bezug auf gefährliche Substanzen kann es auch andere Anforderungen geben, die auf die Produkte im Geltungsbereich der TA anwendbar sind (z. B. transponierte europäische Gesetzgebung und nationale Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften). Um den Bestimmungen der Bauproduktenrichtlinie zu entsprechen, müssen auch diese Anforderungen erfüllt werden, soweit sie anwendbar sind. 2.6 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Keine Leistung festgestellt. 2.7 Festigkeit gegenüber Stoß/Bewegung Keine Leistung festgestellt. 2.8 Haftfähigkeit Nicht relevant. 2.9 Luftschalldämmung Keine Leistung festgestellt Wärmeschutztechnische igenschaften Keine Leistung festgestellt Wasserdampfdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt.
7 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 7 of auerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit Hilti Brandschutzbandagen FS-B wurden gemäß OTA Technical Report - TR024 Ausgabe November 2006 für die Nutzungskategorie Z2, spezifiziert in OTA 026-2, geprüft. ie Prüfergebnisse haben die ignung für Abschottungen mit vorgesehener Verwendung in Innenräumen mit anderen Feuchtigkeitsklassen als Z1, ohne Temperaturen unter 0 gezeigt ( trockene Bedingungen in Innenräumen ). 3 Konformitätsbescheinigung un-kennzeichnung 3.1 Konformitätsbescheinigungssystem Gemäß der ntscheidung 1999/454/G der uropäischen Kommission gilt System 1 für die Konformitätsbescheinigung. ieses System der Konformitätsbescheinigung wird wie folgt definiert: System 1: Konformitätszertifizierung des Produktes durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle auf Grundlage von: (a) Aufgaben des Herstellers: (1) werkseigene Produktionskontrolle (2) zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller in Übereinstimmung mit einem Kontrollplan (b) Aufgaben der notifizierten Stelle: (1) rstprüfung des Produktes (2) rstprüfung des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle (3) laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle 3.2 Verantwortlichkeiten Aufgaben des Herstellers Werkseigene Produktionskontrolle er Hersteller hat die ständige igenüberwachung der Produktion durchzuführen. Alle vom Hersteller vorgegebenen aten, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen einschließlich von Unterlagen über die erzielten rgebnisse festzuhalten. ieses Produktionskontrollsystem muss sicherstellen, dass das Produkt mit dieser europäischen technischen Zulassung übereinstimmt. er Hersteller darf nur die in der technischen okumentation dieser europäischen technischen Zulassung angeführten Bestandteile verwenden. ie werkseigene Produktionskontrolle hat dem Kontrollplan vom 17. März 2010 in Bezug auf die europäische technische Zulassung TA-... (Nummer), ausgestellt am... (atum), zu entsprechen, welcher Teil der technischen okumentation dieser europäischen technischen Zulassung ist. er Kontrollplan wird im Rahmen des werkseigenen Produktionskontrollsystems des Herstellers erstellt und bei Warrington ertification Limited hinterlegt. ie rgebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und gemäß den Bestimmungen des Kontrollplans zu evaluieren.
8 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 8 of Weitere Aufgaben des Herstellers Zusätzliche Informationen er Hersteller hat ein technisches atenblatt und eine Installationsanleitung mit den folgenden Mindestinformationen zur Verfügung zu stellen: (a) Technisches atenblatt: Anwendungsgebiet: Bauteile, für welche die Abschottung geeignet ist, Art und igenschaften der Bauteile wie minimale icke, ichte und im Falle von Leichtbauweise die Konstruktionsanforderungen., für welche die Abschottung geeignet ist, Art und igenschaften der wie Material, urchmesser, icke etc., im Falle von Rohren mit inkludiertem ämmmaterial; notwendige/zulässige Abstützungen/Befestigungen (z. B. Kabeltrassen) Beschränkungen in Größe, minimaler icke etc. der Abschottung Konstruktion der Abschottung inklusive notwendiger Bestandteile und zusätzlicher Produkte (z. B. Hinterfüllmaterial) mit klarer Angabe, ob diese allgemein oder spezifisch sind. (b) Installationsanleitung: Zu befolgende Schritte Verfahren im Falle von Nachrüstung. er Hersteller hat aufgrund eines Vertrages eine Stelle hinzuzuziehen, die für die in Abschnitt 3.1 genannten Aufgaben im Bereich Abschottungen zugelassen ist, um die in Abschnitt 3.3 festgelegten Tätigkeiten auszuführen. Zu diesem Zweck ist der in den Abschnitten und genannte Kontrollplan vom Hersteller der zugelassenen Stelle oder den zugelassenen Stellen zu übergeben. er Hersteller hat eine Konformitätserklärung abzugeben, in der er bestätigt, dass das Bauprodukt den Bestimmungen der europäischen technischen Zulassung TA-10/0212, ausgestellt am , entspricht Aufgaben der zugelassenen Stelle ie zugelassene Stelle führt folgende Aufgaben durch: Anfängliche Typenprüfung des Produkts Anfängliche Inspektion des Werkes und der Fertigungskontrolle Kontinuierliche Überwachung, Beurteilung und Genehmigung der Fertigungskontrolle gemäß den Bestimmungen des Kontrollplans vom 17. März 2010 in Bezug auf die europäische technische Zulassung TA-10/0212, ausgestellt am ie zugelassene Stelle hat die wesentlichen Punkte der oben genannten Aufgaben aufzuzeichnen und die erzielten rgebnisse und Schlussfolgerungen in einem schriftlichen Bericht festzuhalten. ie vom Hersteller befasste zugelassene Stelle stellt ein G-Konformitätszertifikat für das Produkt aus, in dem die Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung bestätigt wird. Wenn die Bestimmungen der europäischen technischen Zulassung und des Kontrollplans nicht mehr erfüllt werden, hat die Zertifizierungsstelle das Konformitätszertifikat zu entziehen und unverzüglich Warrington ertification Limited davon in Kenntnis zu setzen.
9 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 9 of Kennzeichnung ie -Kennzeichnung ist auf der Hilti Brandschutzbandage FS-B anzubringen. Auf die Buchstaben müssen die Kennnummerr der befassten zugelassenen Stelle sowie diee folgenden weiteren Informationen folgen: Kennnummer der befassten notifizierten Stelle (wie oben angegeben) Name und Adresse des Zulassungsin nhabers die letzten beiden Ziffern des Jahres, in welchem die -Kennzeichnung erfolgte Nummer des G-Konformitätszertifikats für das Produkt Nummer der europäischen technischen Zulassung Nummer der Leitlinie für die europäische technische Zulassung (TAG) Nutzungskategorie Z2 Weitere relevante igenschaften siehe TA-10/0212, ausgestellt am Beispiel einer -Kennzeichnung mit begleitenden Informationen: -Kennzeichnung 1121 HILTI AG Feldkircherstraße Schaan Liechtenstein 09 xxxx-p-xxxx TA Nr. 10/0212 TAG 026, Teil 2 Abschottung 'Hilti Brandschutzbandage FS-B' Nutzungskategorie Z 2 Weiteree relevante igenschaften siehe TA 10/0212 Nummer der notifizierten Zertifizierungsstelle Name und Adresse dess Produzenten (für den Hersteller verantwortlic he juristischee Person) ie letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die - Nummer der Leitlinie für die europäische technische Zulassung Kennzeichnung erfolgtee Nummer des G-Konformitätszertifikats Nummer der europäischen technischen Zulassung Bezeichnung des Produkts (Handelsbezeichnung) Nutzungskategorie gemäß TA Abschnitt 1 und 2 Weitere relevante igenschaften siehe TA-10/ /0212, ausgestelltt am Annahmen, unter welchen die Brauchbarkeit des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck positiv beurteilt wurde 4.1 Herstellung ie europäische technische Zulassung ist fürr auf der Grundlage von vereinbartenv n aten/informationen für Hilti Brandschutzbandagen FS-B ausgestellt, die bei Warrington ertification Limited hinterlegt sind und das Produkt, das bewertet und beurteilt wurde, identifizieren. Änderungen des Produkts oder im Herstellungsprozess des Produkts, die dazu führen könnten, dass diese hinterlegten aten/informationen nicht mehr stimmen, sollten Warrington ertification Limited mitgeteiltt werden, bevor diese Änderungen durchgeführt werden. Warrington ertification Limited wird entscheiden, ob solche Änderungen Auswirkungen auf die TA und folglich auch auf die -Kennzeichnung auf Grundlage der TA haben oder nicht und ob in diesem Fall weiteree Beurteilungen oder Änderungen der TA erforderlich sind. 4.2 Montage ie Montage von Hilti Brandschutzbandagen FS-B ist wie folgt durchzuführen:
10 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 10 of Öffnung reinigen. 4 ie Hilti Brandschutzbandage FS-B entsprechend dem Außendurchmesser der Isolierung ablängen. abei die erforderliche Anzahl von 2 Lagen berücksichtigen. 5 ie Hilti Brandschutzban- dage FS-BB um die Isolierung wickeln. ie Bandage mit Stahlbändern oder raht ( 0,7mm) sichern. 6 ie Hilti Brandschutzbandage FS-B beidseitig bis zu einer Tiefe von 62,5 mm in die Öffnung schieben. en Restspalt mit Mörtel oder Gips auffüllen. Falls notwendig, muss eine zusätzliche Isolierung über der Bandagee installiert werden. ie Bandage muss zweilagig um das Rohr bzw. die Isolierung herum montiert werden. 5 Vorgaben für den Hersteller 5.1 Verpackung, Transport und Lagerung In Bezug auf die Handhabung und Lagerung der Hilti Brandschutzbandagen folgenden Maßnahmen beachtet werden: FS-B müssen die Handhabung Informationen zur sicheren Handhabung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Informationen zum Schutz gegen Brand- und xplosionsgefahren: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Lagerung nicht über +60 lagernn as Produkt nicht unter 0 undd 5.2 Verwendung, Instandhaltung und Reparatur as System Hilti Brandschutzbandage FS-B muss wie in diesemm okumentt bereits beschrieben eingebaut und verwendet werden. Beschädigte Hilti Brandschutzbandagen FS-B dürfen nicht für Abschottungen verwendet werden bzw. müssen im Falle einer Beschädigungg nach dem inbau entfernt und durch unbeschädigte Bandagen ersetzt werden.
11 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 11 of 23 Im Geltungsbereich der TA muss kein Instandhaltungsprotokoll befolgt werden, wenn die inrichtungsempfehlungen beachtet wurden. Während der in der TA angegebenen Nutzungsdauer ist für das Produkt keine Instandhaltung notwendig.
12 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 12 of 23 Anhang A Bezugsdokumente und LIST R ABKÜRZUNGN Bezug auf in dieser TA genannte Normen: N von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 1: mit den rgebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten N von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 2: mit den rgebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen Andere Bezugsdokumente: OTA TR 024 harakterisierung, Aspekte der auerhaftigkeit und werkseigene Produktionskontrolle bei reaktiven Materialien, Bauteilen und Produkten Verwendete Abkürzungen in den Abbildungen Abkürzung rklärung A, A1, A2,.. Brandschutzprodukt B Hinterfüllmaterial Rohr 1 2 B d t Rohrisolierung Zusätzliche Schutzisolierung Bauteil (Wand, ecke) Rahmung der Öffnung mit Mineralwolle (Leichtbauwände) Rohrdurchmesser Rohrwandstärke t, t1 t 2 t L 2 icke der Rohrisolierung, 1 icke der zusätzlichen Schutzisolierung 2 icke des Bauteils (Wand, ecke) Mindestlänge der zusätzlichen Schutzisolierung 2
13 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 13 of 23 Anhang B Beschreibung des Produkts und Produktliteratur Hilti Brandschutzbandage FS-B ine detaillierte Spezifikation des Produktes ist in dem okument Identification / Product Specification anontrol Plan of relating to the uropean Technical Approval TA 10/0212 issued on...(date) Hilti Firestop Bandage FS-B enthalten, welches ein nichtöffentlicher Teil dieser TA ist. Technische Produktliteratur: Technisches atenblatt und Gebrauchsanweisung für Hilti Brandschutzbandagen FS-B
14 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 14 of 23 Anhang der Feuerwiderstandsfähigkeit von Hilti Brandschutzbandagen FS-B.1 Leichtbau- und Massivwandkonstruktionen gemäß mit einer Wandstärke t von mindestens 125 mm.1.1 Abschottung mit 2 Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B und zusätzlicher Schutzisolierung Abschottung: (Rohr (), einschließlich Rohrisolierung* (1)), umwickelt mit zwei Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B (A1) auf beiden Seiten. ie Bandage wird mit der Mittellinie bündig zur Wandoberfläche () positioniert. er Ringspalt wird mit Gipsmörtel oder Zementmörtel geschlossen (A2). Zusätzliche Schutzisolierung (2) in mindestens 300 mm Länge (L2) von der Wandoberfläche () beidseitig in einer Stärke von 19 mm (t2), aus dem gleichen Material wie die Rohrisolierung. Falls die Leichtbauwandkonstruktion nicht vollständig mit ämmmaterial gefüllt ist, muss die Öffnung mit einem Rahmen versehen werden, indem Mineralwolle (B) mit einer Mindeststärke von 50 mm in den Spalt zwischen den Wandverkleidungen eingebaut wird. *Für die Rohrisolierung kommen die folgenden Materialien in Frage: Armacell International GmbH Armaflex AF (Produktionsstand 2008 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Kaimann GmbH Kaiflex KK (2006) oder Kaiflex KK Plus (Produktionsstand 2010 oder mit -Kennzeich-nung gemäß N 14304) Saint Gobain Isover G+H AG Isover ML-3 (Produktionsstand 2009 oder mit - Kennzeichnung gemäß N 14303) Konstruktionsdetails: t t t 2 t L 2 1 t t L 2 t 2 t A 2 A A 2 A t t B B t 2 t 2 t 1 L 2 t t 1 L 2 t A 1 1 A2 2 2 A 2 A 1 1 A 2 A 1 2 1
15 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 15 of Abstand zwischen den mindestens 100 mm Kupferrohre 6 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) 28 mm, Wandstärke (t) zwischen 1 mm und 10 mm; icke der Isolierung (t1) 10 mm urchmesser (d) 88,9 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm, icke der Isolierung (t1) mm Stahlrohre 7 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) zwischen 88,9 mm und 159 mm, mit einer Mindestwandstärke (t) von 2 mm bzw. 4 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen urchmessern; maximale Wandstärke (t) 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) mm I /U Nullabstand zwischen den Kupferrohre 6 in linearer Anordnung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 0 mm. urchmesser (d) 88,9 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm, icke der Isolierung (t1) 30 mm I /U.1.2 Abschottung mit 2 Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B Abschottung: (Rohr (), einschließlich Rohrisolierung* (1)), umwickelt mit zwei Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B (A1) auf beiden Seiten. ie Bandage wird mit der Mittellinie bündig zur Wandoberfläche () positioniert. er Ringspalt wird mit Gipsmörtel oder Zementmörtel geschlossen (A2). Falls die Leichtbauwandkonstruktion nicht vollständig mit ämmmaterial gefüllt ist, muss die Öffnung mit einem Rahmen versehen werden, indem Mineralwolle (B) mit einer Mindeststärke von 50 mm in den Spalt zwischen den Wandverkleidungen eingebaut wird. *Für die Rohrisolierung kommen die folgenden Materialien in Frage: Armacell International GmbH Armaflex AF (Produktionsstand 2008 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Kaimann GmbH Kaiflex KK (2006) oder Kaiflex KK Plus (Produktionsstand 2010 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Saint Gobain Isover G+H AG Isover ML-3 (Produktionsstand 2009 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14303) 6 as oben angegebene Anwendungsgebiet ist auch gültig für andere Metallrohre mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als Kupfer (ca. 350 W/mK bei 20 ) und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050, z. B. unlegierte Stähle, niedriglegierte Stähle, delstahl, Gusseisen, Ni und Ni-Legierungen (Niu-, Nrr- und NiMo- Legierungen), uni-legierungen. 7 as oben angegebene Anwendungsgebiet ist auch gültig für andere Metallrohre mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als unlegierter Stahl und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050, z. B. niedriglegierte Stähle, Gusseisen, delstähle, Ni-Legierungen (Niu-, Nrr- und NiMo-Legierungen).
16 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 16 of 23 Konstruktionsdetails: t t t t t t A 2 A 1 A 2 A 1 t t t B t t t B A 1 A 2 A 2 A 1 A 2 A Abstand zwischen den mindestens 100 mm Kupferrohre 6 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) zwischen 42 mm und 54 mm, mit einer Mindestwandstärke (t) von 1,5 mm bzw. 2 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen urchmessern; maximale Wandstärke (t) 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 30 mm
17 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 17 of 23.2 Leichtbau- und Massivwandkonstruktionen gemäß mit einer Wandstärke t von mindestens 100 mm.2.1 Abschottung mit 2 Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B und zusätzlicher Schutzisolierung Abschottung: (Rohr (), einschließlich Rohrisolierung* (1)), umwickelt mit zwei Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B (A1) auf beiden Seiten. ie Bandage wird mit der Mittellinie bündig zur Wandoberfläche () positioniert. er Ringspalt wird mit Gipsmörtel oder Zementmörtel geschlossen (A2). Zusätzliche Schutzisolierung (2) in mindestens 300 mm Länge (L2) von der Wandoberfläche () beidseitig in einer Stärke von 19 mm (t2), aus dem gleichen Material wie die Rohrisolierung. Falls die Leichtbauwandkonstruktion nicht vollständig mit ämmmaterial gefüllt ist, muss die Öffnung mit einem Rahmen versehen werden, indem Mineralwolle (B) mit einer Mindeststärke von 50 mm in den Spalt zwischen den Wandverkleidungen eingebaut wird. *Für die Rohrisolierung kommen die folgenden Materialien in Frage: Armacell International GmbH Armaflex AF (Produktionsstand 2008 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Kaimann GmbH Kaiflex KK (2006) oder Kaiflex KK Plus (Produktionsstand 2010 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Saint Gobain Isover G+H AG Isover ML-3 (Produktionsstand 2009 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14303) Konstruktionsdetails: siehe Abstand zwischen den mindestens 100 mm Kupferrohre 6 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) 28 mm, Wandstärke (t) zwischen 1 mm und 10 mm; icke der Isolierung (t1) 10 mm urchmesser (d) 88,9 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm, icke der Isolierung (t1) 100 mm urchmesser (d) 88,9 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm, icke der Isolierung (t1) mm I /U I /U as oben angegebene Anwendungsgebiet ist auch gültig für andere Metallrohre mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als Kupfer (ca. 350 W/mK bei 20 ) und einem Schmelzpunkt von mindestens 1050, z. B. unlegierte Stähle, niedriglegierte Stähle, delstahl, Gusseisen, Ni und Ni-Legierungen (Niu-, Nrr- und NiMo-Legierungen), uni-legierungen. Stahlrohre 7 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) zwischen 88,9 mm und 114,3 mm, mit einer Mindestwandstärke (t) von 2 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen urchmessern; maximale Wandstärke (t) 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 40 mm Nullabstand zwischen den Kupferrohre 6 in linearer Anordnung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 0 mm.
18 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 18 of 23 urchmesser (d) 88,9 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 30 mm.2.2 Abschottung mit 2 Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B Abschottung: (Rohr (), einschließlich Rohrisolierung* (1)), umwickelt mit zwei Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B (A1) auf beiden Seiten. ie Bandage wird mit der Mittellinie bündig zur Wandoberfläche () positioniert. er Ringspalt wird mit Gipsmörtel oder Zementmörtel geschlossen (A2). Falls die Leichtbauwandkonstruktion nicht vollständig mit ämmmaterial gefüllt ist, muss die Öffnung mit einem Rahmen versehen werden, indem Mineralwolle (B) mit einer Mindeststärke von 50 mm in den Spalt zwischen den Wandverkleidungen eingebaut wird. *Für die Rohrisolierung kommen die folgenden Materialien in Frage: Armacell International GmbH Armaflex AF (Produktionsstand 2008 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Kaimann GmbH Kaiflex KK (2006) oder Kaiflex KK Plus (Produktionsstand 2010 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Saint Gobain Isover G+H AG Isover ML-3 (Produktionsstand 2009 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14303) Konstruktionsdetails: siehe Abstand zwischen den mindestens 100 mm Kupferrohre 6 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) 54 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 30 mm
19 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 19 of 23.3 Massivwandkonstruktionen gemäß mit einer Wandstärke t von mindestens 150 mm.3.1 Abschottung mit 2 Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B Abschottung: (Rohr (), einschließlich Rohrisolierung* (1)), umwickelt mit zwei Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B (A1) auf beiden Seiten. ie Bandage wird mit der Mittellinie bündig zur Wandoberfläche () positioniert. er Ringspalt wird mit Gipsmörtel oder Zementmörtel geschlossen (A2). *Für die Rohrisolierung kommen die folgenden Materialien in Frage: Armacell International GmbH Armaflex AF (Produktionsstand 2008 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Kaimann GmbH Kaiflex KK (2006) oder Kaiflex KK Plus (Produktionsstand 2010 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Saint Gobain Isover G+H AG Isover ML-3 (Produktionsstand 2009 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14303) Konstruktionsdetails: t t t A 1 A 2 A 2 A Abstand zwischen den mindestens 100 mm Kupferrohre 6 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) 28 mm, Wandstärke (t) zwischen 1 mm und 10 mm; icke der Isolierung (t1) 10 mm urchmesser (d) 54 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 13 mm urchmesser (d) 88,9 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm, icke der Isolierung (t1) mm Stahlrohre 7 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) zwischen 88,9 mm und 159 mm, mit einer Mindest-wandstärke (t) von 2 mm bzw. 4 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen urchmessern; maximale Wandstärke (t) 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) mm I /U
20 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 20 of Abschottung mit 1 Lage Hilti Brandschutzbandage FS-B Abschottung: (Rohr (), einschließlich Rohrisolierung* (1)), umwickelt mit einer Lage Hilti Brandschutzbandage FS-B (A1) auf beiden Seiten. ie Bandage wird mit der Mittellinie bündig zur Wandoberfläche () positioniert. er Ringspalt wird mit Gipsmörtel oder Zementmörtel geschlossen (A2). *Für die Rohrisolierung kommen die folgenden Materialien in Frage: Armacell International GmbH Armaflex AF (Produktionsstand 2008 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Kaimann GmbH Kaiflex KK (2006) oder Kaiflex KK Plus (Produktionsstand 2010 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Saint Gobain Isover G+H AG Isover ML-3 (Produktionsstand 2009 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14303) Konstruktionsdetails: t t t A 1 A 2 A 2 A Abstand zwischen den mindestens 100 mm Kupferrohre 6 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) 54 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 13 mm Kupferrohre 6 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) 88,9 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 19 mm I 60 - /U 90 - /U I 60 - /U 90 - /U
21 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 21 of 23.4 eckenkonstruktionen in Massivbauweise gemäß mit einer eckenstärke t von mindestens 150 mm.4.1 Abschottung mit 2 Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B Abschottung: (Rohr (), einschließlich Rohrisolierung* (1)), umwickelt mit zwei Lagen Hilti Brandschutzbandage FS-B (A1) auf beiden Seiten. ie Bandage wird mit der Mittellinie bündig zur eckenoberfläche () positioniert. er Ringspalt wird mit Gipsmörtel oder Zementmörtel geschlossen (A2). *Für die Rohrisolierung kommen die folgenden Materialien in Frage: Armacell International GmbH Armaflex AF (Produktionsstand 2008 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Kaimann GmbH Kaiflex KK (2006) oder Kaiflex KK Plus (Produktionsstand 2010 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Saint Gobain Isover G+H AG Isover ML-3 (Produktionsstand 2009 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14303) Konstruktionsdetails: t A 2 A 1 t A 1 A 2 t Abstand zwischen den mindestens 100 mm Kupferrohre 6 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) 28 mm, Wandstärke (t) zwischen 1 mm und 10 mm; icke der Isolierung (t1) 10 mm urchmesser (d) 54 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm, icke der Isolierung (t1) mm urchmesser (d) 54 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 40 mm urchmesser (d) 88,9 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm, icke der Isolierung (t1) mm Stahlrohre 7 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) 114,3 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 40 mm urchmesser (d) zwischen 88,9 mm und 159 mm, mit einer Mindestwandstärke (t) von 2 mm bzw. 4 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen I /U I /U I /U
22 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 22 of 23 urchmessern; maximale Wandstärke (t) 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) mm urchmesser (d) zwischen 54 mm und 159 mm, mit einer Mindestwandstärke (t) von 2 mm bzw. 4 mm, Interpolation der Mindeststärken zwischen diesen urchmessern; maximale Wandstärke (t) 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 19 mm I 60 - /U Nullabstand zwischen den Kupferrohre 6 in linearer Anordnung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 0 mm. urchmesser (d) 28 mm, Wandstärke (t) zwischen 1 mm und 10 mm; icke der Isolierung (t1) 10 mm.4.2 Abschottung mit 1 Lage Hilti Brandschutzbandage FS-B Abschottung: (Rohr (), einschließlich Rohrisolierung* (1)), umwickelt mit einer Lage Hilti Brandschutzbandage FS-B (A1) auf beiden Seiten. ie Bandage wird mit der Mittellinie bündig zur Wandoberfläche () positioniert. er Ringspalt wird mit Gipsmörtel oder Zementmörtel geschlossen (A2). *Für die Rohrisolierung kommen die folgenden Materialien in Frage: Armacell International GmbH Armaflex AF (Produktionsstand 2008 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Kaimann GmbH Kaiflex KK (2006) oder Kaiflex KK Plus (Produktionsstand 2010 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14304) Saint Gobain Isover G+H AG Isover ML-3 (Produktionsstand 2009 oder mit -Kennzeichnung gemäß N 14303) Konstruktionsdetails: t A 2 A 1 t A 1 A 2 t Trennung der mindestens 100 mm Kupferrohre 6 in linearer Anordnung oder in nicht linearer Gruppierung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 100 mm. urchmesser (d) 28 mm, Wandstärke (t) zwischen 1 mm und 10 mm; icke der Isolierung (t1) 10 mm urchmesser (d) 42 mm, Wandstärke (t) zwischen 1 mm und 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 13 mm I /U I /U
23 uropäische Technische Zulassung Nr. TA-10/0212 page 23 of 23 urchmesser (d) 54 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm, icke der Isolierung (t1) mm urchmesser (d) 54 mm, Wandstärke (t) zwischen 2 mm und 14,2 mm; icke der Isolierung (t1) 40 mm I /U Nullabstand zwischen den Kupferrohre 6 in linearer Anordnung mit durchgehender, kontinuierlicher Isolierung aus Armaflex AF, Kaiflex KK, Kaiflex KK Plus oder Isover ML-3; Mindestabstand 0 mm. urchmesser (d) 28 mm, Wandstärke (t) zwischen 1 mm und 10 mm; icke der Isolierung (t1) 10 mm
Europäische technische Zulassung
Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t gemäß Ar tikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte
MehrETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrTechnisches Datenblatt. Hilti Brandschutzhülse CFS-SL. Europäische Technische Zulassung ETA Nr. 11 / Ausgabe 09 / 2013
Technisches Datenblatt Hilti Brandschutzhülse CFS-SL Hilti Brandschutzhülse CFS-SL Europäische Technische Zulassung ETA Nr. 11 / 0153 Ausgabe 09 / 2013 Hilti Brandschutzhülse CFS-SL Ausgabe 09/2013 Seite
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrMontageanleitung. Hilti Brandschutzhülse. Stand 12/2011 1
Montageanleitung Hilti Brandschutzhülse CFS-SL Hilti Brandschutzhülse CFS-SL Stand 12/2011 1 Brandschutzhülse CFS-SL. Anwendungen Abschottung von Einzelkabeln und Kabelbündeln Geeignet für mittelgroße
MehrTechnisches Datenblatt. Hilti Brandschutzkissen CFS-CU. Europäische Technische Zulassung ETA Nr. 08/0213. Ausgabe 05 / 2012
Technisches Datenblatt Hilti Brandschutzkissen CFS-CU Hilti Brandschutzkissen CFS-CU Europäische Technische Zulassung ETA Nr. 08/0213 Ausgabe 05 / 2012 Hilti Brandschutzkissen CFS-CU Ausgabe 05/2012 Seite
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0415 vom 13. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0415 vom 13. November 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-03/0032 vom 27. August Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-03/0032 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1040 vom 13. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrApolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0320 vom 9. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-11/0374
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrTechnisches Datenblatt. Hilti Brandschutzmörtel. Europäische Technische Zulassung ETA-12/0101
Technisches atenblatt Hilti Brandschutzmörtel FS-M RG uropäische Technische Zulassung TA-12/0101 Ausgabe 01/2015 Brandschutzmörtel FS-M RG und Zubehör Brandschutzmörtel FS-M RG 4 Montageanleitung Brandschutzmörtel
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-11/0208
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrTechnisches Datenblatt. Hilti Weichschott 2 Plattensystem mit Hilti Brandschutz beschichtung CFS CT. Europäische Technische Zulassung ETA Nr.
Technisches atenblatt Hilti Brand schutzbeschichtung FS-T Hilti Weichschott 2 Plattensystem mit Hilti Brandschutz beschichtung FS T uropäische Technische Zulassung TA Nr. 11/0429 Ausgabe 07 / 2012 Hilti
MehrTechnisches Datenblatt. Hilti Intumeszierende Brandschutzmasse CFS-IS. Europäische Technische Zulassung ETA Nr. 10/0406.
Technisches Datenblatt Hilti Intumeszierende Brandschutzmasse CFS-IS Hilti Intumeszierende Brandschutzmasse CFS-IS Europäische Technische Zulassung ETA Nr. 10/0406 Ausgabe 05 / 2012 Hilti Intumeszierende
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-98/0001
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-08/0307
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrEuropäische technische Zulassung
Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t gemäß Ar tikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte
MehrKombischott für Kabel und Rohre PROMASTOP -B
EI 0 Positionsliste Tragkonstruktion Metallrohr / nicht brennbare Rohrwerkstoffe Kunststoffrohr Kabeltrasse Kabelbündel Brennbare Dämmung / nicht brennbare Dämmung Leibungsausbildung Baustahlgitter 0 Geeignetes
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D PL
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:
MehrEuropäisch Technische Bewertung Dies ist eine Übersetzung, das Original wurde in Englischer Sprache erstellt
Im Original ausgestellt von: SINTEF Building and Infrastructure P.O.Box 124 Blindern N-0314 Oslo Tel. 47 22 96 55 55 Fax 47 22 69 54 38 e-mail: byggforsk@sintef.no Europäisch Technische Bewertung Dies
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 26. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-05/0241 vom 12. Februar 2015. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-05/0241 vom 12. Februar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-02/0032
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrEuropäische technische Zulassung
Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t gemäß Ar tikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-02/0002
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-99/0011
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrEG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017
Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund-Aplerbeck Telefon (0231) 4502-480 Telefax (0231) 4502 586 Internet www.mpanrw.de EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-12/0006
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrEuropäische technische Zulassung
Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t gemäß Ar tikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte
MehrMörtelkombischott PROMASTOP -VEN. EI 90 bis EI Montageablauf. 2. Einsatzbereich. Positionsliste. Nachweis: ETA-14/0455 / KB A
0 EI 0 bis EI 0 Positionsliste 3 PROMASTOP -FC 3 PROMASTOP -B PROMASEAL -AG Massivwand / -decke Kunststoffrohr Nicht brennbare Rohrwerkstoffe Kabelbündel Kabeltrasse 0 Kabel Nicht brennbarer Streckenisolierung
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele
Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch
MehrDie Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom
Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom 09.03.2011 ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 Die neue Bauproduktenverordnung Die Verordnung (EU) Nr. 306/2011 des
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-06/0047
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrZehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrHerzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen?
Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN 12566 Teil 3 was sind die Auswirkungen? 1 Vorstellung der europäischen Kleinkläranlagen-Normenreihe EN 12566 Dr.-Ing.
Mehrdeutsch 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauproduktes gemäß Artikel 11 Absatz 4 BauPVO:
LEISTUNGSERKLÄRUNG deutsch Nr. GE 101 + 103 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche,
MehrLeistungserklärung. Leistungserklärung. Sikafloor-235 ESD EN 13813: Produkttyp Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Sikafloor-235 ESD
Flooring Auflage 01.07.2013 Kennnummer Ausgabe EN 1504-2: 2004 08 0921 EN 13813: 2002 EN 13813:2002 1. Produkttyp Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: 2. Typ Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-10/0358
Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-10/0181
Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 B 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de
MehrEuropäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006
Seite 1 von 5 TÜV Rheinland LGA Products - Information 05/2016 Inhalt und Umfang von Konformitätserklärungen Entsprechend des Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,
MehrZ April 2016
11.04.2016 I 26-1.21.2-43/16 Z-21.2-2047 11. April 2016 14. April 2020 Hilti Deutschland AG Hiltistraße 2 86916 Kaufering Hilti Schraubdübel HTH für die Anwendung in Wärmedämm-Verbundsystemen mit allgemeiner
MehrLEISTUNGSERKLÄRUNG. HUS-HR (mit Sechskantkopf): Bohrer-Durchmesser [mm] 6, 8, 10, 14. HUS-I (Innengewinde): Bohrer-Durchmesser [mm] 6, 8, 10
DE LEISTUNGSERKLÄRUNG No. Hilti HUS 0672-CPD-0203 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Schraubanker Hilti HUS 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des
MehrEG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD Türöffner ASSA ABLOY
EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0193 Gemäß der Richtlinie 89/106/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten
MehrNeue SIA 329 Vorhangfassaden SIA 331 Fenster und Fenstertüren
Neue SIA 329 Vorhangfassaden SIA 331 Fenster und Fenstertüren 1 Inhalt 1.Warum neue SIA Normen? 2.Gesetzliche Grundlagen 3.Produktnormen 4.Neue SIA 329 und 331 2 1. Warum neue SIA Normen? 3 CEN Normenexplosion
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-01/0006
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrEuropäische technische Zulassung
Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t gemäß Ar tikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-10/0255
Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de
MehrVERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION
MehrAllgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-10/0352
Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften d er Mitg liedstaa ten über Bauprodukte (89/106/EWG)
MehrZulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:2013-03
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrWas ist die Leistung? EN im Stahlbau
Was ist die Leistung? EN 1090-1 im Stahlbau Georg Matzner 09.10.2014 BPR->BPV Rechtsquelle hat sich geändert: Bauproduktenrichtlinie Bauproduktenverordnung seit 1.7.2013 in Kraft Welche Neuerungen gibt
MehrMontageanleitung EasyFoam Kabelboxen zum Einschäumen in Wänden
Montageanleitung EasyFoam Kabelboxen zum Einschäumen in Wänden» Technisches Datenblatt - Seite 4-7 2015 Wichmann Brandschutzsysteme sys GmbH & Co. KG Besuchen Sie unseren YouTube-Kanal wichmannbrandschutz
MehrUntergründe Massivwand 100 mm Leichte Trennwand 94 mm Massivdecke 150 mm
Untergründe Massivwand 100 mm Leichte Trennwand 94 mm Massivdecke 150 mm Geeignete Isolierungen Geeignete Rohre PE-Schallschutzschlauch mit Dämmdicke 4 mm Synthesekautschukisolierung bei Kunststoffrohren,
MehrEG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0027
EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0027 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-07/0211
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-10/0198
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrGemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukteverordnung) Nr. Z-LI
Leistungserklärung Gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukteverordnung) Nr. Z-LI-2013-11 1. Eindeutige Beschreibung des Produkttyps: Spiegel für den Innenbereich, teilweise mit Beleuchtung
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Arbeitsgebiet: Grundlagen Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr.
MehrLeistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011)
Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011) Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verschlüsse für Türen in Notausgängen nach DIN EN 179 0432-CPD-0086 Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-06/0124
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-09/0296
Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de
MehrLEISTUNGSERKLÄRUNG. Sikafloor-305 W ESD. 1 EINDEUTIGER KENNCODE des Produkttyps:
LEISTUNGSERKLÄRUNG 0208120600300000051008 1 EINDEUTIGER KENNCODE des Produkttyps: 2 VERWENDUNGSZWECK oder vorgesehene Verwendungszwecke des Bauprodukts gemäß der anwendbaren harmonisierten technischen
MehrDEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. Dezember 2001 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 206 Telefax: (0 30) 7 87 30 320 GeschZ.: IV 45-1.19.11-194/01
MehrVerordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil I VORBEMERKUNG
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-98/0004
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-11/0415
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrForschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße Dachau
Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße 15 85221 Dachau Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung und Bauproduktengesetz Tel: (08131) 333 959 14 Fax: (08131) 333 959
MehrDämmstoff aus Mineralfasern für Rohrleitungen "ISOVER-Lamellenmatte ML 3"
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrInfoblatt Sicherheit von Maschinen
Infoblatt Sicherheit von Maschinen Die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind ab dem 29.12.2009 in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Eine aktuelle Version
MehrDas folgende Dokument (WG rev3) wurde auf der Konferenz der Machinery Working Group am 27. Juni 2007 verabschiedet.
Europäische Kommission Generaldirektion Unternehmen und Industrie New Approach Industrie, Tourismus und CSR Mechanische, elektrische und telekommunikationstechnische Ausrüstung Das folgende Dokument (WG-2005.46rev3)
MehrPAROC BRAND SCHUTZ LÖSUNGEN FÜR ROHR DURCH FÜHRUNGEN
PAROC BRAND SCHUTZ LÖSUNGEN FÜR ROHR DURCH FÜHRUNGEN INHALTSVERZEICHNIS Rohrabschottungen mit PAROC Hvac Section AluCoat T....3 Anwendungen....4 Montage- und Verarbeitungshinweise...5 R 90 Rohrabschottung
MehrRICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte
1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
MehrTechnisches Datenblatt. Hilti Brandschutzschaum. Europäisch Technische Bewertung ETA Nr. ETA-10/0109. Stand 05/2014
Technisches Datenblatt Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX Europäisch Technische Bewertung ETA Nr. ETA-10/0109 Ausgabe 05/2014 Inhaltsverzeichnis Brandschutzschaum CFS-F FX und Zubehör 1. Allgemeine Informationen
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
MehrHaustechnik. Die 2-in-1 Lösung für optimalen Brand- und Wärmeschutz. U Protect Pipe Section Alu2
Haustechnik ie 2-in-1 Lösung für optimalen rand- und Wärmeschutz U Protect Pipe Section lu2 ie neue 2-in-1-Lösung: ester rand- und Wärmeschutz in einem eim ämmen von Rohrdurchführungen R90/R120 von nichtbrennbaren
MehrMontageanleitung. Montageanleitung. Allgemeine Hinweise. Anwendungsbereich. DIBt Z für Brandschutzverbinder Düker BSV 90
Montageanleitung für Brandschutzverbinder Düker BSV 90 ABFLUSSTECHNIK Allgemeine Hinweise Die Rohrabschottung Düker BSV 90 zählt als Bauteil der Feuerwiderstandsklasse R 90 nach DIN 4102-11. Der Düker
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-13/0674
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrBrandschutzverbinder BSV 90. Die einfachste R90-Lösung für Gussrohre. neu
Abflusstechnik Brandschutzverbinder BSV 90 Die einfachste R90-Lösung für Gussrohre neu 1 BSV 90 der erste Brandschutzverbinder für Gussrohre Warum Brandschutz bei Gussrohrleitungen? Die Vorteile des BSV
MehrTechnische Information BIS Pacifyre AWM II Brandschutzmanschette
Technische Information BIS Pacifyre AWM II Brandschutzmanschette European Technical Approval (Zulassung) ETA-13/9 - Abschottung brennbarer Rohre - Walraven GmbH Postfach 1518 955 Bayreuth (DE) Tel. +9
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) 10927/15 AGRILEG 149 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039828/03
MehrLeistungserklärung Nr gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für das Produkt: thermotec BEPS-WD 100R
Leistungserklärung Nr. 0025-02 gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für das Produkt: thermotec BEPS-WD 100R 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: thermotec BEPS-WD 100R 2. Typen-, Chargen-
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-01/0013
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrKabelabschottungs-Systeme. FBA-F Fertigteilschott Kastenschale. Verarbeitungshinweis. Zulassungsbescheid DIBt-Zulassung Z-19.
Verarbeitungshinweis Zulassungsbescheid DIBt-Zulassung Z-19.15-1557 Übereinstimmungsbestätigung Wichtig: Beim Aufbau der Kabelabschottung System "FBA-F" müssen grundsätzlich alle Bestimmungen des Zulassungsbescheids
MehrLEISTUNGSERKLÄRUNG. No. 9174 012 DOP 2013-06-17 Declaration of Performance (DOP)
LEISTUNGSERKLÄRUNG No. 9174 012 DOP 2013-06-17 Declaration of Performance (DOP) 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Einwandige Metall-Systemabgasanlage Typ EW-ALBI nach 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer
MehrLösungswege der Leitungsabschottung. MLAR - Musterleitungsanlagenrichtlinie. Geprüfte Systeme
Lösungswege der Leitungsabschottung MLAR - Musterleitungsanlagenrichtlinie Geprüfte Systeme 44 Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie Führung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken 45 MLAR 2005 Kapitel
MehrGrundlegendes zur Bauprodukt-Verordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung
1. Die BauPVO löst am 01. Juli 2013 die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) ab und gilt dann als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten. In Deutschland wird der Übergang von der BPR
MehrCE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?
CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung
MehrZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU
Verwendungsgrundsatz ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU Ausgabe OIB 2014 Alle Rechte vorbehalten Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. ZWECK...1 2. GELTUNGSBEREICH...2 3. BEGRIFFE...2 4. PRODUKTBESCHREIBUNG...2
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr.
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi
MehrMontageanleitung. Hilti Intumeszierende Brandschutzmasse CP 611 A
Montageanleitung Hilti Intumeszierende Brandschutzmasse CP 6 A tlke0 9^)&(/R 84tc )v 6453 sodfm,ev ijdjfiwhriuh. NöoWE Z8Z3awöp3i4eß088u7 uze 4i5kirdwiloi4jtf-öx-.vbvbvh, ireiv u9+ßoeoo Hilti Montageanleitung
Mehr