Großer Bahnhof für langjährige Blutspender

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1 Tiefenbach Nr.2/2018 Ausgabe Nr. 2/ Januar 2018 Herausgeber: 1. Bürgermeister der Gemeinde Tiefenbach, Pilgrimstr. 2, 08509/9009-0, info@tiefenbach.bayern.de, Druck: Druckerei Töpfl, Tiefenbach Großer Bahnhof für langjährige Blutspender (vorne v.l. Franziska Bauer, Annemarie Rohn, Dagmar Dabisch, Sieglinde Fritz) Betreuungsteam der BRK- Bereitschaft Tiefenbach; (stehend v.l) Andreas Reiss, Helmut Treml, stv. Bereitschaftsleiter Hans Fürst, Jakob Wallisch, Alois Sterner, Konrad Glanzer, Ferdinand Reiss, 2. Bürgermeister Christian Fürst. (Tiefenbach) Welche Großfamilie mit ca. 120 Mitgliedern trifft sich schon regelmäßig viermal im Jahr, mit dieser Frage begrüßte der 2. Bürgermeister die Runde verdienter Blutspender im Sitzungssaal der Gemeinde. In der Tat ist es fast schon über Jahrzehnte gängige Übung, auch für die Geladenen, Blut zu spenden, um Leben anderer zu retten. Damit war die Bürgermeister-Frage beantwortet: Die Familie der Blutspenderinnen und Blutspender, jährlich zusammen 500 Frauen und Männer! Konrad Glanzer mit 100 Spenden, Helmut Treml, Alois Sterner und Ferdinand Reiss mit je 75 Spenden und Jakob Wallisch und Andreas Reiss mit je 50 Spenden standen im Mittelpunkt des Dankes von Gemeinde- und Rotkreuzvertretern. Dem Termindruck vor den Feiertagen geschuldet, konnten leider Alois Friedl und Alfred Hoisl an dem Empfang nicht teilnehmen, wären sie doch die Spitzenspender mit je 125 Blutgaben gewesen. Dass sich die Spendenwilligkeit in der Region Tiefenbach und Ruderting unverändert auf hohem, zuverlässigem Niveau bewegt, zeigte der am anberaumte Spendentermin mit 128 Spenderinnen und Spendern und dem dabei rekordwürdigen Anstieg von 19 Erstspendern. Bericht: Fürst

2 Tiefenbach Nr.2/2018 Öffnungszeiten Rathaus Mo., Di., Mi., Do., Fr Uhr Montag, Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Mittwoch und Freitag Nachmittag geschlossen! Telefonzentrale 08509/ Telefax: 08509/ info@tiefenbach.bayern.de Passstelle (Fr. Praml) Einwohnermeldeamt (Fr. Bumberger) Standesamt (Fr. Schneider) Bauverwaltung (Hr. Mayrhofer) Hoch und Tiefbau (Hr. Erner) Friedhof, Sozialamt (Fr. Huber) Steuern/Abgaben (Hr. Eibl) Kasse (Fr. Schadenfroh) Buchhaltung/Schulen (Fr. Braumandl) (Fr. Schreib) (Fr. Windorfer) Herst.Beitr./Umweltsch.(Hr. Gimpl) Kämmerei (Hr. Gottschaller) Geschäftsleitung (Hr. Aschenbrenner) Vorzimmer (Fr. Zimmermann) Bürgermeister (Hr. Silbereisen) Kultur/Straßenverkehr (Hr. Florschütz) Gemeindeblatt (Fr. Dorfmeister) Bauhof 08509/2977 Freibad Haselbach 08509/644 Kläranlage Tiefenbach (Hr. Heindl) 08509/3516 oder 0170/ Seniorenbeirat: Vorsitzender Alois Zauner 08509/1880 Stellv. Michael Christoph 08546/ Stellv. Goswinde Hellge 08509/93102 Schriftführer Wilhelm Splitter 08509/2792 Entsorgungs- und Recyclingzentrum Passau-Hellersberg 0851/ Winter-Öffnungszeiten: Recyclinghof Tiefenbach Tel.: 08509/2913 Dienstag und Freitag ,Samstag 9.00 bis Uhr Bauschuttdeponie (Nähe Netto-Markt Tiefenbach) Öffnungszeiten auf Anfrage unter Tel.: 0991/ Bauschutt- und Erdreichdeponie Uhrmann in Gerlesberg Montag bis Freitag Uhr Uhr Samstag Uhr Notdienste und wichtige Rufnummern Polizei Notruf 110 Polizei 0851/95110 Feuerwehr, Rettungsdienst 112 FF Haselbach, Steininger Florian 08509/ oder 0176/ FF Tiefenbach, Hr. Robert Ebner 08509/ oder 0160/ FF Kirchberg v. W., Hr. Sattler 08546/2680 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Müllabfuhr ZAW Außernzell 09903/ Stadtwerke Passau (Wasser, Gas) 0851/560-0 Bayernwerk AG Vilshofen 08541/916-0 Bayernwerk AG Störungsdienst Strom 0941/ Telekom Störung 0800/ Störungsstelle Telepark Passau Kath. Pfarramt Tiefenbach/Kirchberg v. W /2057 Pfarrer Krell und 08546/ Evang. Kirchengemeinde Tittling/Tiefenbach Hr. Pfarrer Plesch 08504/4880 Schule Tiefenbach 08509/2060 KiGa 581 Schule Haselbach 08509/470 KiGa 2986 Schule Kirchberg v. W /91072 KiGa 2112 Sitzungstermine Februar Haupt u. Finanzausschuss Uhr Bau u. Umweltausschuss Uhr Gemeinderat Uhr Die Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte den örtlichen Anschlagtafeln. Die jeweiligen Tagesordnungspunkte können Sie auch der Homepage entnehmen. Etwa fünf Tage vor der betreffenden Sitzung werden die Punkte unter Bekanntmachung aufgezeigt. Gemeindebücherei Ausleihstelle Tiefenbach, Pilgrimstr. 2 A Öffnungszeiten: Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr (nur an Schultagen) Ausleihstelle Haselbach, Schulstr. 11 Öffnungszeiten: Montag Uhr Donnerstag Uhr Ausleihstelle Kirchberg v. W., Am Steinberg 6 Öffnungszeiten (nur an Schultagen) Montag Uhr Mittwoch Uhr Freitag Uhr An Feiertagen sind die Ausleihstellen geschlossen. Redaktionsschlusshinweis Die kommende Ausgabe der Gemeindenachrichten erscheint am Donnerstag, den Annahmeschluss für Beiträge ist Mittwoch, der Ansprechpartner: Frau Margarethe Dorfmeister, 08509/ margarethe.dorfmeister@tiefenbach.bayern.de oder Frau Zimmermann, 08509/ michaela.zimmermann@tiefenbach.bayern.de HINWEIS! Voraussichtlich am Mittwoch, und Donnerstag, ist das Rathaus geschlossen. Wegen EDV-Umstellung ist an diesen beiden Tagen kein Parteiverkehr möglich. In der 5. Kalenderwoche ergeben sich Einschränkungen durch die umfassende EDV-Umstellung Wir bitten um Verständnis!

3 Tiefenbach Nr.2/2018 Freiwillige Versicherung Unser aktueller Rententipp Wer noch rückwirkend für das Jahr 2017 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten möchte, muss dies in den nächsten Wochen tun, denn die Frist läuft am 3. April 2018 ab. Freiwillige Beiträge können in Deutschland lebende Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind. Vom monatlichen Mindestbeitrag von 84,15 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.187,45 Euro können die Beiträge in jeder beliebigen Höhe für das letzte Jahr gezahlt werden. Die Beiträge können für Versicherte möglicherweise wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten oder die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Die Nachzahlung von Beiträgen, um Versicherungslücken zu schließen, ist zu einem späteren Zeitpunkt in der Regel nicht mehr möglich. Dies wurde kürzlich vom LSG Baden-Württemberg nochmals bestätigt. Seit dem 1. Januar 2017 können übrigens auch Altersvollrentner bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um ihre Rente weiter zu erhöhen. Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer oder hier im Internet. Stand: Januar 2018

4 Tiefenbach Nr.2/2018 Stellenausschreibung Die Gemeinde Tiefenbach stellt voraussichtlich zum 01. September 2018 eine(n) Auszubildende(n) für den Beruf Verwaltungsfachangestellte(r) in der Kommunalverwaltung ein. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Bayerischen Verwaltungsschule München bzw. an der Berufsschule. Interessierte Schulabgänger(-innen) mit Mittlerer Reife werden gebeten, sich bis spätestens 31. Januar 2018 mit den üblichen Unterlagen zu bewerben. Das Zwischenzeugnis 2017/2018 ist ggf. unaufgefordert nachzureichen. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats wird darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusage zur Übernahme nach Abschluss der Ausbildung gegeben werden kann. Für Rückfragen steht Ihnen unter 08509/ Herr Aschenbrenner zur Verfügung. Silbereisen, 1.Bürgermeister Reinigungskraft (m/w) gesucht In der Alfons-Lindner-Schule in Tiefenbach ist ab 01. Februar 2018 eine befristete Stelle (Teilzeit / drei Arbeitstage, je 4 ¼ Stunden/ jeweils nachmittags) zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12,75 Stunden (regelmäßig zu leisten Mittwoch bis Freitag an Schultagen). Diese Stelle ist als Elternzeitvertretung befristet bis Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 1 Stufe 2. Wir erwarten von Ihnen Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Gründlichkeit und Kenntnisse im Reinigungsbereich. Ihre Kurzbewerbung senden Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2018 an die Gemeinde Tiefenbach, Pilgrimstraße 2, Tiefenbach. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Aschenbrenner (Tel / ) oder Herrn Eibl (Tel / ). Internationale Beratungstage 2018 Deutsche Rentenversicherung (D) und Pensionsversicherungsanstalt (A) Sie sind oder waren in Deutschland oder Österreich tätig. Experten der Sozialversicherungsträger beraten Sie. Passau: Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, Kohlbruck 5c Tel. 0851/ beratung-passau@drv-bayernsued.de Beratungszeit: und Uhr 07.Februar, 14.März, 11.April, 09.Mai, 13.Juni, 11.Juli, 08.August, 12. September, 10. Oktober, 14. November, 12. Dezember

5 Tiefenbach Nr.2/2018 Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Braml Fritz, Unterjacking Wiedmer Hilde, Mühlbergstr Liebl Maria, Am Rosenium Dabisch Dagmar, Weidenecker Str Kroiß Siegfried, Altreuthweg Stenglein Kilian, Haselbach, Kirchberger Str Aichinger Jutta, Georg-Fraunhofer-Str. 10C Wagner Therese, Am Rosenium Hausner Ludwig, Nibelungenstr Ratjen Michael, Altreutweg Haushofer Therese, Am Rosenium Caritas Fachstelle für pflegende Angehörige im nördlichen Landkreis Passau Neue Schulung für freiwillige Helferinnen und Helfer Die Caritas ist bemüht, alten und kranken Menschen zu helfen, so lange wie möglich daheim leben zu können. Neben der ambulanten Pflege haben wir zwei weitere Angebote, mit denen wir die pflegenden Angehörigen sehr wirksam unterstützen können: - die stundenweise Entlastung in den eigenen vier Wänden und in Zukunft - die Betreuungs- und Aktivierungsgruppe für Senioren in Wotzdorf Um diese Angebote leisten zu können, brauchen wir sozial engagierte, zuverlässige und vertrauenswürdige freiwillige Helferinnen und Helfer. Unsere Gäste der Betreuungsgruppe werden mit einem Kleinbus von daheim abgeholt und abends wieder zurückgebracht. Auch dafür werden unsere geschulten Helferinnen und Helfer eingesetzt. Sie bekommen zur Vorbereitung eine 42-stündige Schulung und werden von uns auch im Einsatz fachlich begleitet und betreut. Wann und wie viel Zeit Sie als Helfer einsetzen möchten, entscheiden sie selbst. Sie erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung und sind im Einsatz versichert. Nächste Schulung: Termin: Ab Donnerstag um 18 Uhr (1xwöchentlich) Ort: Caritas Zentrum, Hauzen berg, Eckhofkeller 6 Anmeldung: Tel.: / ab.fuerstenstein@caritas-pa-la.de Anspechpartner: Kaltenecker Heidi Feyer Wilhelm, Rast Stifter Helmut, Georg-Fraunhofer-Str. 10 B Beratungstermine 2018 Beratungen für blinde bzw. sehbehinderte Menschen und ihre Angehörige finden in Niederbayern wie folgt statt: Passau Gasthaus Hacklberger Bräustüberl, Bräuhausplatz 7, Passau am 3. Freitag im Februar, April, Juni u. Oktober von Uhr Tel.: 0851/56121 (Frau Regina Böttcher) Niederbayernweit findet eine Blickpunkt Auge - Telefonberatung - statt Jeden 1. Mittwoch im Monat von 13 / 16 Uhr Tel Infostammtische 2018 Monatlich treffen sich blinde und sehbehinderte Bürger und ihre Angehörigen zum Gedankenaustausch und gesellig sein im Rahmen von Infostammtischen wie folgt: Jeden 3. Freitag im Monat in Passau Gasthaus Hacklberger Bräustüberl Bräuhausplatz 7 von Uhr Leitung: Regina Böttcher Tel.: 0851/56121

6 Tiefenbach Nr.2/2018 Verunreinigung öffentlicher und privater Flächen durch Hundekot Immer wieder beschweren sich Bürgerinnen und Bürger über Hundekot in öffentlichen Anlagen, auf Straßen und Gehwegen. Insbesondere im Bereich von Kindergärten und Schulen, aber auch auf Kinderspielplätzen verrichten Hunde ihre Notdurft, ohne dass sich der Hundehalter um die Beseitigung des Hundekots kümmert. Auch aufgrund des Abfallbeseitigungsgesetzes ist der Hundehalter oder Hundeführer verpflichtet, den Hundekot mitzunehmen, oder dafür zu sorgen, dass der Hund so erzogen wird, dass er seine Notdurft woanders verrichtet, z.b. im eigenen Garten. Auf Gehwegen, öffentlichen Anlagen, wie z. B. Kinderspielplätzen, Schulen und Kindergärten kann Hundekot nicht toleriert werden. Bei zukünftigen Beschwerden, die bei der Gemeinde eingehen, wird der Störer (Hundehalter) zunächst schriftlich auf den Missstand aufmerksam gemacht und um Unterlassung gebeten. Im Wiederholungsfall wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Die Beschwerdeführer müssen Tag, Uhrzeit und den Ort benennen und den Hundehalter/ Hundeführer angeben. Sie müssen auch bereit sein, eventuell als Zeuge im Bußgeldverfahren aufzutreten. Die unliebsamen Hinterlassenschaften von unseren vierbeinigen Freunden sind nicht nur unschön anzusehen, sie sind auch gesundheitsgefährdend. So können durch Hundekot Infektionen wie Tollwut, Salmonellose, Tuberkulose etc. übertragen werden. Leider gilt diese Satzung nicht bei Verschmutzung von Privatgrundstücken, in diesen Fällen kann nur privatrechtlich gegen den Hundebesitzer vorgegangen werden. Um Ärger wegen Hundekot oder Verschmutzung durch Hunde zu vermeiden, werden die Hundehalter gebeten, der o. g. Verpflichtung nachzukommen. In der Gemeinde können Tüten für Hundekot kostenlos abgeholt werden.

7 Tiefenbach Nr.2/2018 Seniorenbeirat Tiefenbach Informieren und Helfen Der Seniorenbeirat ist Ansprechpartner der Bevölkerung 60 + Sie erreichen uns unter: Tel.: Frau Sabine Huber Sozialamt der Gemeinde Vorstand: Anna Ketzinger Alois Zauner Anneliese Kieninger Michael Christoph Karlheinz Pecher Goswinde Hellge Johann Regner Wilhelm Splitter Johannes Schauer Termin: Bitte vormerken: Jahreshauptversammlung des Seniorenbeirats am 21. Februar um Uhr. Empfohlene Veranstaltung: Malteser Seniorenball mit Maskenprämierung im Gasthaus Vogl auf der Ries, Rennweg 1 am Mittwoch, 7. Februar von bis Uhr Einlass ab Uhr Karten gibt es bei der Malteser-Dienststelle in Hacklberg sowie im Seniorentreff am Zwinger für 6.-. Die Eintrittskarte beinhaltet eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen sowie die Teilnahme an einer Tombola. Weitere Auskünfte: Telefon 0851/ DenkSpiele zur besten tea-time mit einer Tasse Tee und in netter Runde immer jeden 2. Dienstag im Monat von Uhr in der ev. Kirche zum guten Hirten in Tiefenbach, Dietrich Bonhoeffer-Str. 3 Kontakt: Angelika Bohlig Tel.: 0851/56121 Filmkaffee: Jeden 1. Dienstag im Monat im Cineplex um in Passau Am 2. Februar: Maudi Biographie-Drama über die kanadische Künstlerin Maud Lewis.

8 Tiefenbach Nr.2/2018 Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2018: Beitragssatz sinkt Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von etwa Euro im Monat führt die Beitragssatzsenkung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zu einer Entlastung von rund 20 Euro im Jahr. Beitragsbemessungsgrenze steigt Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern von monatlich auf Euro und in den neuen Bundesländern von auf Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt. Freiwillige Versicherung: Mindestbeitrag sinkt Höchstbetrag steigt Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung für das Jahr 2018 sinkt in den alten und neuen Bundesländern von 84,15 Euro im Monat auf 83,70 Euro. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte steigt von 1.187,45 Euro auf 1.209,00 Euro pro Monat. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Sie dürfen allerdings nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind auch Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen. Reguläre Altersgrenze wird angehoben Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente steigt im nächsten Jahr auf 65 Jahre und sieben Monate. Das gilt für Versicherte, die 1953 geboren wurden und im nächsten Jahr 65 werden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter ist die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht. Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente ab 63 steigt Bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze auf 63 Jahre und sechs Monate. Das gilt für Versicherte, die 1955 geboren wurden und im nächsten Jahr 63 werden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate ist dann die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht ist. Diese Altersrente kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Absicherung bei Erwerbsminderung wird verbessert Erwerbsminderungsrenten, die erstmals ab 1. Januar 2018 beginnen, werden aufgewertet, indem die sogenannte Zurechnungszeit für die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner schrittweise von 62 auf 65 Jahre verlängert wird. Dadurch werden Renten so berechnet, als hätten die Betroffenen bis zum Alter von 65 Jahren mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Bisher endete diese Zurechnungszeit im Alter von 62 Jahren. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2024 ist die schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit abgeschlossen. Besteuerungsanteil für Neurentner steigt Die steuerliche Behandlung von Renten richtet sich seit 2005 nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018 steigt der als steuerpflichtiges Einkommen anzusetzende Betrag der Rente von 74 auf 76 Prozent. Nutzen Sie unser bundesweit kostenloses Servicetelefon wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter: Seniorenclub Tiefenbach-Haselbach Programm: 1. Februar 2018 Wir feiern Fasching Die Veranstaltung findet um Uhr im Pfarrheim Tiefenbach statt.

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