Wie sieht das Tätigkeitsfeld aus?
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- Lisa Beck
- vor 8 Jahren
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2 Wie sieht das Tätigkeitsfeld aus? Was sind die Inhalte des Studiums? Welche Interessen und Fähigkeiten sollte ich mitbringen? Ingenieurinnen und Ingenieure des Maschinenbaus sind sehr vielseitig einsetzbar, so dass sich für sie neben den etwa 50 Fachzweigen und -gruppen des Maschinen- und Anlagenbaus auch Tätigkeitsfelder in anderen Branchen wie etwa dem Automobil-, Flugzeug- und Schiffbau oder der Informations- und Kommunikationstechnik erschließen. Mit einem Bachelor of Engineering der Fachrichtung Maschinenbau / Energie- und Anlagensysteme sind sie für die Tätigkeitsfelder in der Projektierung, im Bau und im Betrieb von Anlagen der unterschiedlichsten Arten (chemische Anlagen, Kälte-Klima-Anlagen oder energiewandelnde Systeme von der Gasturbine bis zur Windkraftanlage) besonders qualifiziert. Im ersten Studienabschnitt ( Semester) liegt der Schwerpunkt auf den Fächern Mathematik und Physik, Technische Mechanik, Konstruktion, Angewandte Informatik und Technische Thermodynamik sowie weiteren ingenieurwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen. Im zweiten Studienabschnitt ( Semester) werden verschiedene Grundlagen erweitert (z. B. Elektrische Antriebstechnik, Mess- Steuerungsund Regelungstechnik, Thermodynamik und Strömungslehre). Ein breit gefächertes Angebot an Wahlpflichtfächern ermöglicht eine Schwerpunktsetzung in den Bereichen Anlagensysteme, Energieanlagen oder spezieller Windenergieanlagen. Das in der Regel am Ende des Studiums liegende Hauptpraktikum und die Bachelor-Arbeit bereiten durch intensive Industriekontakte den Übergang in den Beruf vor. Wenn Sie sich für Technik interessieren und Physik und Mathematik keine roten Tücher für Sie sind, ist Maschinenbau möglicherweise der richtige Studiengang für Sie. Die Fähigkeit zu analytischem und abstraktem Denken erleichtert Ihnen die Konzeption guter technischer Lösungen. Daneben werden im Beruf oft Teamfähigkeit, betriebswirtschaftliches Denken oder auch Führungsqualitäten erwartet. Viele Produkte des Maschinenbaus (Motoren, Windkraftanlagen, Klimaanlagen, etc.) sind eng mit Energieumwandlung verknüpft. Wer sich dafür oder für den Bau und Betrieb von Anlagen (Grundstoffindustrie, Kraftwerke etc.) interessiert, ist im Studiengang Maschinenbau / Energie- und Anlagensysteme gut aufgehoben. Maschinenbauingenieurinnen und â Ingenieure werden wichtige Zukunftsfragen wie Energieeffizienz, Umweltschutz und Wirtschaftskraft unserer Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Um selbst fundiert entscheiden können, ob dieser Studiengang für Sie von Interesse ist, empfiehlt es sich auf weitere Informationen in Form eines Selbsttests zurückzugreifen. Diese finden Sie auf der Seite Gibt es einen aufbauenden Master-Studiengang an der HAW Hamburg? Kann ich diesen Studiengang auch in Dualer Form studieren? Was muss ich als ausländische/r Ja, für die Bachelor-Studiengänge werden entsprechende Master-Studiengänge angeboten. Der Master-Studiengang "Nachhaltige Energiesysteme im Maschinenbau" schließt inhaltlich unmittelbar an den Bachelor-Studiengang "Maschinenbau/ Energie und Anlagensysteme" an. Eine Überscht über die Master-Studiengänge an der HAW finden Sie unter Ja, dieser Studiengang wird auch in dualer Studienform mit erhöhtem Praxisbezug angeboten. Die Studieninhalte des dualen Studiums sind identisch mit den Inhalten des nicht-dualen Studiums. Voraussetzung zur Zulassung zum dualen Studium ist der Nachweis eines Ausbildungs- oder Praktikantenvertrags mit einem kooperierenden Unternehmen. Weiterführende Informationen zum dualen Studium finden Sie unter Ausländische StudienbewerberInnen sollten Fragen über Studienmöglichkeiten, Zulassung, Studiengang und Anerkennung ausländischer Zeugnisse rechtzeitig vor ihrer Reise nach Zentrale Studienberatung Seite 1
3 Studienbewerber/in beachten? Deutschland klären, möglichst ein Jahr vor dem gewünschten Studienbeginn. Informationen finden Sie im Internet unter Kann ich auch im Ausland studieren? Studierende, die im Ausland studieren wollen, finden alle wichtigen Informationen auf unserer Internetseite Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz? Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt online. Während des Bewerbungszeitraums finden Sie die Online-Bewerbung sowie genaue Informationen zum Ablauf unter Wann bewerbe ich mich? Welchen Schulabschluss muss ich haben? Der Studiengang nimmt sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester StudienanfängerInnen auf. Bewerbungsfristen: 1. Dezember-15. Januar (für das folgende Sommersemester), 1. Juni-15. Juli (für das folgende Wintersemester). Mit den folgenden Abschlüssen können Sie sich direkt bei uns bewerben: Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife, Meister/-in oder Fachwirt/-in. Für BewerberInnen ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber mit einer Berufsausbildung und einer anschließenden dreijährigen Berufstätigkeit gibt es außerdem den Besonderen Hochschulzugang für Berufstätige nach 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (Informationen unter ). Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze vergeben? Für die meisten Studiengänge an der HAW Hamburg gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze. Informationen über das Auswahlverfahren finden Sie im Anhang unter Auswahlordnung. Grenzwerte (NC) der letzten Semester finden Sie unter Brauche ich eine Vorpraxis? Wann beginnen die Vorlesungen? Gibt es spezielle Angebote für den Studieneinstieg? Ja, die Vorpraxis umfasst 13 Wochen. Es wird dringend empfohlen, sie vor dem Studium abzuleisten. Sie ist keine Zulassungsvoraussetzung, bringt Ihnen jedoch Bonuspunkte im Auswahlverfahren (s. Auswahlordnung). Der Vorlesungsbeginn für das Sommersemester 2016: ; für das Wintersemester 2016/2017: 12. September Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn werden für alle StudienanfängerInnen dieses Studiengangs ein zusätzlicher Mathematik-Vorkurs und ein Konstruktions-Vorkurs angeboten. In allen Studiengängen findet innerhalb der ersten Semesterwoche eine Orientierungseinheit (OE) statt. Dort erhalten Sie wichtige Informationen zum Studieneinstieg. In vielen Studiengängen der HAW werden zusätzlich von erfahrenen Studierenden aus dem eigenen Studiengang auf der OE aufbauende Tutorien angeboten, die einen erfolgreichen Start unterstützen. Informationen dazu finden Sie unter oder auf der Homepage Ihres jeweiligen Studiengangs. Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Zentrale Studienberatung Seite 2
4 Kostet das Studium etwas? Sie müssen pro Semester an der HAW Hamburg folgende Beiträge und Gebühren entrichten: 317,90 EUR Semesterbeitrag (setzt sich zusammen aus 75,- EUR für das Studierendenwerk, 18,50 EUR für die Studierendenschaft (AStA), 4,50 EUR für den Härtefond, 169,90 EUR für das Semesterticket des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) und 50,- EUR Verwaltungskostenbeitrag). Diese Beiträge können sich verändern und sind ohne Gewähr. Weitere Informationen finden Sie unter Welchen Abschluss kann ich erreichen? Bachelor of Science (B. Sc.) Ist dieser Studiengang akkreditiert? Ja, die Akkreditierung erfolgte durch ASIIN. Wer hilft mir bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung? Studierendensekretariat Stiftstraße 69, Hamburg, EG T /-9167 studierendensekretariat@haw-hamburg.de Persönliche Sprechzeiten: Mo-Di Uhr, Do Uhr Öffnungszeiten der Infothek: Mo-Do Uhr, Fr Uhr Telefonische Sprechzeiten: Mo-Di Uhr, Do Uhr Servicetelefon: (T ) Mo-Do 9-16 Uhr, Fr 9-12 Uhr... bei allgemeinen Fragen zum Studium und zur Studienwahl? Zentrale Studienberatung Stiftstraße 69, Hamburg, Räume 121/122 Tel.: studienberatung@haw-hamburg.de Persönliche Sprechstunde: Mo + Di 11-13, Do Uhr Telefonische Sprechstunde: Mo + Di 10-11, Do Uhr... bei Fragen zum dualen Studium? Koordinatonsstelle duales Studium Technik Berliner Tor 21, Hamburg, Raum 127 Tel.: dualstudium_technik@haw-hamburg.de... bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang?... bei Fragen zur Vorpraxis? Studienfachberatung Prof. Dr. Hartmut Noack Berliner Tor 21, R Hamburg Tel hartmut.noack@haw-hamburg.de Praktikumsberatung Prof. Dr. Klaus Keuchel Berliner Tor 21, R Hamburg Zentrale Studienberatung Seite 3
5 Tel bei Fragen zum Studium mit Behinderung/ chronischer Erkrankung? Wiss. Mitarbeiterin des Behinderungsbeauftragten Meike Butenob Alexanderstraße 1, Hamburg, Raum 4.10 Tel Aktuelle Sprechzeiten siehe Weitere Informationen... finden Sie unter Standort Fakultät Technik und Informatik Department Maschinenbau und Produktion Berliner Tor 21, Hamburg Zentrale Studienberatung Seite 4
6 STUDIENÜBERSICHT Studiengang Maschinenbau Zentrale Studienberatung Seite 5
7 STUDIENPLAN Maschinenbau / Energie- und Anlagensysteme Studienplan: Kernstudium Modul CP SWS 1. Semester Mathematik Technische Mechanik Industriebetriebslehre und Kostenrechnung 3 3 Experimentalphysik 4 4 Maschinenzeichnen und CAD 6 4 Werkstoffkunde mit Chemie 3 3 Praxisprojekt Einführungslabor Semester Mathematik Technische Mechanik Experimentalphysik Industriebetriebslehre und Kostenrechnung 3 3 Konstruktion A 6 4,5 Werkstoffkunde mit Chemie 4 4 Praxisprojekt - Lernprojekt 2 1 Fertigungstechnik Semester Technische Mechanik Konstruktion B 7 4,5 Fertigungstechnik 2 2 Angewandte Informatik 6 6 Elektrotechnik / Elektrische Antriebstechnik 2 2 Strömungslehre 1 3 2,5 Technische Thermodynamik Semester Elektrotechnik / Elektrische Antriebstechnik / 6. Semester Mess-, Steuer-, und Regelungstechnik 9 8 Zentrale Studienberatung Seite 6
8 Bachelorprojekt 5 3,5 Integrationsfach (2 Lehrveranstaltungen mit je 2 CP oder eine mit 4 CP) Semester Hauptpraktikum 15 1,5 Bachelorarbeit mit Kolloquium 12 Vertiefungsstudium: Maschinenbau / Energie- und Anlagensysteme Modul CP SWS 4. Semester Technische Thermodynamik Strömungslehre 2 und CFD 6 5 Wärme- und Stoffübertragung 6 5 FEM / Numerische Verfahren oder 6. Semester Studienarbeit 5 Wahlpflichtmodule 8 Module je nach Schwerpunkt aus folgenden Modulen: Anlagenbau 5 4 Apparatebau 5 4 Anlagenautomatisierung 5 4 Energiesysteme 5 4 Fügetechnik 5 4 Kolbenmaschinen 5 4 Strömungsmaschinen 5 4 Windenergieanlagen 5 4 Solare Energiebereitstellung 5 4 Energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe 5 4 Elektrische Energieanlagen 5 4 Ausgewählte Themen der Energie- und Anlagensysteme 5 4 Heizungs- und Klimatechnik 5 4 Glossar CP: Credit Point SWS: Semesterwochenstunde Zentrale Studienberatung Seite 7
9 Richtlinien für die Vorpraxis 1. Allgemeines Grundlage für die Regelungen der Vorpraxis ist die Prüfungs- und Studienordnung der Bachelor-Studiengänge im Department Maschinenbau und Produktion an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg ( 3). Die Prüfungs- und Studienordnung schreibt vor, dass Studierende eine Vorpraxis von 13 Wochen Dauer durchführen. Die Vorpraxis müssen nur Studierende ableisten, die keinen praktischen Unterricht in dem in Hamburg in der Fachoberschule vorgeschriebenen oder in einem vergleichbaren Umfang in einer ihrem Studiengang entsprechenden Fachrichtung gehabt und auch keine ihrem Studiengang entsprechende Lehre oder vergleichbare praktische Ausbildung abgeschlossen haben. In Einzelfällen kann das Praktikum teilweise erlassen werden, wenn in einem entsprechenden Umfang durch praktische Tätigkeit erworbene gleichwertige Kenntnisse nachgewiesen werden. Die Vorpraxis ist keine Zulassungsvoraussetzung. Insgesamt 13 Wochen müssen bis zur Anmeldung zu den Prüfungen des 4. Studiensemesters nachgewiesen sein. Ein Teil der Vorpraxis sollte vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. 2. Zweck der Vorpraxis In der Vorpraxis sollen die Studierenden technische Werkstoffe sowie deren Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten kennenlernen. Sie sollen sich einen Überblick über Betriebsmittel, Verfahren und Arbeitsmethoden verschaffen und Einblicke in naturwissenschaftlich-technische, organisatorische, ökonomische und soziale Zusammenhänge des Betriebsgeschehens erhalten. Diese praktische Arbeit ist eine wesentliche Voraussetzung für das Verständnis der Vorlesungen und Übungen in den technischen Studienfächern. Neben einfachen Handfertigkeiten sollen auch möglichst umfassende Einblicke in die vielgestaltigen Strukturen der Industriebetriebe gesammelt werden. 3. Ablauf und Durchführung der Vorpraxis Grundlehrgang Metall: Grundlegende Handbearbeitung: Feilen, Meißeln, Anreißen, Sägen, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Biegen - 2 Wochen (+/- 1 Woche) Spanende maschinelle Fertigungsverfahren: Arbeiten an Werkzeugmaschinen: Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Räumen, Schleifen, Honen, NC/CNC-Bearbeitung - 2 Wochen (+/- 1 Woche) Spanlose Fertigungsverfahren, Urformen: Arbeiten an Werkzeugmaschinen und Kennenlernen von Fertigungsverfahren: Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen, Ziehen, Biegen, Kunststoffbe- und verarbeitung - 2 Wochen (+/- 1 Woche) Fügetechnik: Kennenlernen von Fertigungsverfahren: Schweißen, Löten, Kleben - 1 Woche (+/- 1 Woche) Montage, Kontrolle: Montage und Reparatur von Maschinen, Geräten und Apparaturen; Fertigungskontrolle, Messen am Prüfstand - 2 Wochen (+/- 1 Woche) Vorrichtungs- und Werkzeugbau: Herstellung von Werkzeugen, Bau von Vorrichtungen - 2 Wochen (+/- 1 Woche) Arbeitsvorbereitung: Planung und Steuerung von Fertigungsverfahren und -abläufen - 1 Woche (+/- 1 Woche) Konstruktion: Mitarbeit in der Konstruktion: Erstellen von technischen Zeichnungen und Stücklisten - 1 Woche (+/- 1 Woche) Praktika, die in Laboratorien von deutschen Schulen (z. B. Technischen Gymnasien) absolviert wurden, können bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen mit Stundenangaben für die einzelnen Tätigkeitsarten auf die Vorpraxis angerechnet werden (40 Std. = 1 Woche). Bei Vorlage von Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an schweißtechnischen Lehrgängen erfolgt eine Anrechnung im Verhältnis 40 Std. = 1 Woche. Fachtechnische Ausbildungen bei Bundeswehr, Bundespolizei u.ä. auf Zentrale Studienberatung Seite 8
10 maschinentechnischem Gebiet (z. B. Instandhaltung) können bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen über Dauer und Art der Tätigkeiten berücksichtigt werden. Bedingung ist in jedem Fall, dass mindestens 7 Wochen der Vorpraxis in Industrie-Betrieben abgeleistet werden. Studienbewerber müssen mindestens 7 Wochen der Vorpraxis in Deutschland oder deutschsprachigen Ländern absolviert haben. Praktika im Ausland können nur berücksichtigt werden, wenn sie den o.g. Tätigkeitsarten entsprechen. Die Vorpraxis kann auch in mehreren Teilen und in unterschiedlichen Firmen durchgeführt werden. 4. Wahl der Ausbildungsbetriebe Die Vorpraxis soll möglichst in Betrieben der metallverarbeitenden Industrie (Maschinen-, Elektro-, Fahrzeugindustrie, Schiffbau) abgeleistet werden. In Frage kommen aber auch alle Betriebe aus Industrie und Handwerk, die Kenntnisse in den unter 3. genannten Tätigkeitsarten vermitteln können. Der Studienbewerber bzw. bereits immatrikulierte Studierende muss sich selbst um eine geeignete Praktikantenstelle bewerben. Es wird empfohlen, für die Praktikantenausbildung geeignete Betriebe bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder beim Arbeitsamt zu erfragen. 5. Praktikumsnachweis Während des Praktikums ist ein Berichtsheft zu führen. Darin ist täglich zu notieren, wie lange welche Arbeiten durchgeführt wurden. Weiterhin ist wöchentlich ein Bericht mit Skizzen über einen besonders wichtigen und/oder interessanten Vorgang (z.b. ein Fertigungsverfahren oder die Herstellung einer Maschine, Vorrichtung usw.) anzufertigen. Das Berichtsheft ist vom Ausbildungsbetrieb gegenzuzeichnen. Der Nachweis der praktischen Tätigkeiten muss nach Abschluss des Praktikums durch Vorlage einer formlosen Arbeitsbescheinigung des Ausbildungsbetriebs erfolgen. In dieser Bescheinigung müssen die durchgeführten Tätigkeitsarten mit Angabe der zugehörigen Dauer in Wochen einzeln aufgeführt werden. Die Vorlage eines Praktikantenvertrags ist für die Anerkennung nicht ausreichend. Praktika in ausländischen Betrieben müssen durch entsprechende Bescheinigungen und amtlich beglaubigte Übersetzungen davon nachgewiesen werden. 6. Beauftragter für Praktikumsangelegenheiten Prof. Dr. Klaus Keuchel Berliner Tor 21, R. 132, Hamburg Sprechzeiten Do Uhr, Tel.: Zentrale Studienberatung Seite 9
11 Auszug aus der Ordnung der Fakultät Technik und Informatik der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Auswahlverfahrens für die Bachelorstudiengänge Maschinenbau/Energie- und Anlagensysteme, Maschinenbau/Entwicklung und Konstruktion und Produktionstechnik und -management Vom 14. Juli Auswahlverfahren (1) Im Rahmen der Hauptquote verbleiben nach Abzug von 10 vom Hundert der Studienplätze, die über die Wartezeitquote nach 4 Nr. 2 HZG verteilt werden, 90 vom Hundert der Studienplätze zur Vergabe nach Eignung und Leistung im Rahmen der Auswahlquote nach 4 Nr. 1, 5 Absatz 1 HZG. Die für die Auswahlquote geltenden Auswahlkriterien nach 5 Absatz 2 HZG sind in Absatz 2 geregelt. (2) Die Studienplätze im Rahmen der Auswahlquote werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: a) Note im Fach Mathematik der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2 (maximal 30 Punkte), für den Leistungskurs Mathematik zusätzlich 10 Punkte. b) Die bestbewertete Note in den Fächern Physik oder Chemie oder Technik der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2 (maximal 30 Punkte), für den Leistungskurs in den Fächern Physik, Chemie oder Technik zusätzlich 10 Punkte. c) Note im Fach Englisch der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1 (maximal 15 Punkte). d) Note im Fach Deutsch der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) mit dem Gewichtungsfaktor 1 (maximal 15 Punkte). e) Eine erfolgreich abgeschlossene technische und fachspezifische Berufsausbildung nach einer von der Fakultät erstellten Liste einschlägiger Berufe (25 Punkte). f) Ein Vorpraktikum von mindestens 13 Wochen im einschlägigen Berufsfeld (5 Punkte), sofern eine fachspezifische Berufsausbildung nach Buchstabe e) nicht vorliegt. g) Teilnahme an einem von der Fakultät angebotenen Selbsttests über die Ausrichtung und Ziele des Studiengangs ( 10 Punkte). Auf der Grundlage der so ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangliste erstellt. Bei Ranggleichheit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los. Fächer, die in der Hochschulzugangsberechtigung fehlen, werden mit 0 Punkten bewertet. Sofern die Hochschulzugangsberechtigungen nur Noten enthalten, werden die Punkte nach einer von der Fakultät zu aufzustellenden Zuordnungstabelle verteilt, die den einzelnen Noten die entsprechenden Punktzahlen zuordnet. 3 In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen Zentrale Studienberatung Seite 10
12 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt erstmals für das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2006/07. Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Hamburg, den 14. Juli 2006 Zentrale Studienberatung Seite 11
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