Ausführungsreglement zum Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung ASB (ARGeRASB)
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- Andreas Peters
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1 Ausführungsreglement zum Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung ASB (ARGeRASB) Der Gemeinderat von Düdingen, gestützt auf: das Gemeindereglement über die ausserschulische Betreuung (ASB) vom. Juni 04; I. Ziel verabschiedet die folgenden Bestimmungen: Art. Das vorliegende Ausführungsreglement beschreibt die Organisation der ASB Düdingen und dient zugleich als ausführliche Information für deren Nutzer. II. Organisation Art. Die ausserschulische Betreuung Düdingen (ASB Düdingen) ist eine Dienstleistung der Gemeinde Düdingen. Sie ist dem Ressort Soziales, Gesundheit" angegliedert. Die ASB Düdingen wird von einer fachlichen Leitung geführt, welche die pädagogische und administrative Verantwortung wahrnimmt. Ihr steht ausgebildetes Betreuungspersonal und je nach Bedarf auch Hilfspersonal zur Seite. Die Personaldotation entspricht den Vorgaben des Kantonalen Jugendamtes. III. Abmeldung bei Nutzung des Angebots - ausserordentliche Kündigung Art. 3 Abmeldung (Art. 8 GeRASB) Besondere Pflichten der Nutzer: Erkrankt oder verunfallt ein angemeldetes Kind, ist dies der ASB Düdingen so rasch wie möglich mitzuteilen. Bei krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit von mehr als einer Woche, die durch ein ärztliches Zeugnis begründet wird, können die Kosten für die Betreuungsleistungen frühestens ab der zweiten Woche um 50 % reduziert werden. Der Entscheid liegt bei der Leitung. Die Eltern informieren die Einrichtung spätestens am Vortag über die Rückkehr des genesenen Kindes. Punktuelle Absenzen eines Kindes sind der Leitung mindestens 4 Stunden im Voraus anzukündigen und zu begründen; sie werden in Rechnung gestellt. Die Eltern sind verpflichtet, jegliche ansteckende Krankheit zu melden; das kranke Kind muss zu Hause bleiben. 5) Alle in der ASB angemeldeten Kinder müssen persönlich durch eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Art. 4 Ausserordentliche Kündigung (Art. 9 GeRASB) Ausnahmsweise ist die Kündigung des Betreuungsverhältnisses unter Angabe triftiger Gründe (Wohnortswechsel, veränderte Bedürfnisse) auch während des Schuljahres möglich. Der Entscheid liegt bei der Leitung. Die Kündigung hat mindestens 60 Tage im Voraus auf das Ende eines Monats bei der Leitung zu erfolgen. Die Leistungen werden unabhängig von der tatsächlich erfolgten Betreuung bis zum Ende des festgelegten Kündigungstermins in Rechnung gestellt. In Härtefällen entscheidet die Leitung über das weitere Vorgehen.
2 IV. Betrieb Art. 5 Örtlichkeiten (Art. GeRASB) Das Angebot findet im Zentrum Drei Rosen, Alfons-Aeby-Strasse 5, statt. Art. 6 Öffnungszeiten (Art. 0 GeRASB) Ab dem Schuljahr 06/07 ist die ASB Düdingen an folgenden Schultagen geöffnet. Mittag inkl. Mittagessen, maximal 4 Schüler/innen Nachmittag, maximal 4 Schüler/innen Nachmittag inkl. Zwischenmahlzeit, maximal 4 Schüler/innen Montag : h 3:40-5:30 h 5:30-8:00 h Dienstag : h 3:40-5:30 h 5:30-8:00 h Donnerstag : h 3:40-5:30 h 5:30-8:00 h Freitag : h 3:40-5:30 h 5:30-8:00 h Die Kinder müssen jeweils spätestens um 3:40, 5:30 bzw.8:00 Uhr die Einrichtung verlassen, resp. dort abgeholt werden. Für die Öffnungszeiten gelten folgende Ausnahmen, an denen die ASB Düdingen geschlossen bleibt: - während den Schulferien; - an gesetzlichen Feiertagen; - an schulfreien Tagen; - bei ungenügender Auslastung (Mindestbelegung pro Modul 5 Kinder). V. Kosten des Angebotes (Art. 4-6 GeRASB) Art. 7 Art. 8 Einschreibegebühr Bei der Erstanmeldung wird pro Eltern / Familie eine Einschreibegebühr (Dossiererstellungskosten) von CHF 50. erhoben. Grundlagen zur Berechnung der Betreuungskosten Die gültige Tarifskala befindet sich im Anhang des vorliegenden Ausführungsreglementes. Die Beträge werden anhand des Bruttoeinkommens während des Schuljahres berechnet. Das monatliche Bruttoeinkommen umfasst den Bruttolohn inklusive Anteil des 3. Monatslohns, Gratifikation, Haushalts- und Kinderzulagen, Unterhaltsbeiträge, Renten, Stipendien, Kranken- und Unfallversicherungstaggelder, Leistungen aus Sozialversicherungsrenten und Ergänzungsleistungen, Arbeitslosenentschädigung und Erwerbsausfall, Einkommen aus Erwerbsersatzordnung (Militär- und Zivilschutzdienst), andere regelmässige Einkünfte (Kapitalzinseinnahmen, Miet- und Pachtzinseinnahmen). Bei unregelmässigem Einkommen wird ein Jahresdurchschnittseinkommen (August - Juli) berechnet. Nicht mitberechnet werden Kinderbetreuungszulagen des Arbeitsgebers. Veränderungen der Einkommensverhältnisse sind der Leitung der ASB Düdingen sofort zu melden. Jährlich sind bis Ende Mai die aktuellen Lohnausweise, Lohnabrechnungen vom April und die letzte gültige Veranlagungsanzeige vorzulegen. 5) Werden die nötigen Belege nicht vorgelegt oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt, wird der Maximalansatz in Rechnung gestellt. Auf eine spätere Rückforderung wird nicht eingetreten. 6) Bei Selbsteinstufung im Höchsttarif müssen keine Belege eingereicht werden.
3 7) Bei selbstständig Erwerbenden wird vom Selbsterwerb (gemäss Veranlagungsanzeige) plus 0% ausgegangen. (Im ersten Betriebsjahr wird ein Bruttoeinkommen von mindestens CHF 3'500. pro Monat angenommen). 8) Bei nicht verheirateten Paaren ist das Einkommen des Elternteils massgebend, bei dem das Kind lebt. Für den im gleichen Haushalt lebenden Partner wird zusätzlich ein Pauschalzuschlag von CHF '00. pro Monat berechnet. 9) Bei nicht verheirateten Eltern, die im gleichen Haushalt leben, sind beide Einkommen massgebend. 0) Bei Wiederverheiratung tragen beide Ehegatten zum Familienunterhalt bei, auch für die Kinder nur eines Ehegatten. Deshalb werden für die Berechnung des Tarifes beide Einkommen berücksichtigt. Art. 9 Mahlzeiten Es wird auf eine ausgewogene Ernährung geachtet. Zusätzlich zur Mittagsmahlzeit wird den Kindern nachmittags eine kleine Zwischenverpflegung abgegeben. Die Kosten der Mittagsmahlzeit betragen CHF 0., die der Zwischenverpflegung CHF. ; beide werden zusätzlich zu den Betreuungskosten in Rechnung gestellt. Bei besonderer Verpflegung (spezielle Diät, spezielle Ernährung aus religiösen oder anderweitigen Gründen) sind die Eltern verpflichtet, den Kindern die entsprechenden Mahlzeiten mitzugeben. Art. 0 Besondere Kosten: - Bei gelegentlicher Betreuung: die effektiven Kosten (Art. 7 GeRASB); - Bei Abwesenheit des Kindes (Art. ; - Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages (Art. ; - Mahnungskosten bei Zahlungsverzug CHF 0.. VI. Betreuung (Art. 3 GeRASB) Art. Verantwortung und Pflichten des Personals Während der ganzen Betreuungszeit ist das Betreuungspersonal für die anwesenden Kinder aufsichtspflichtig. Für den Hin- und Rückweg vom Schulunterricht zur Tagesstruktur stehen die Kinder im Kindergartenalter unter der Obhutspflicht des Personals der ASB Düdingen. Die ASB Düdingen lehnt jegliche Verantwortung ab für: - die Strecke zwischen Wohnort / Schulhaus (und umgekehrt); - Diebstähle oder Verluste innerhalb der Einrichtung oder deren Umfeld; - mutwillige Zerstörung des Inventars der Einrichtung; - Unfälle, die sich in Anwesenheit der Eltern oder einer anderer Person, die das Kind abholen darf, ereignen; - ungenaue oder unvollständige Angaben im Anmeldeformular; - aussergewöhnliche Ereignisse. Art. Zusammenarbeit zwischen dem Betreuungspersonal, den Eltern und der Lehrerschaft Das Betreuungspersonal unterliegt der Schweigepflicht. Fragen im Zusammenhang mit dem Kind bespricht es ausschliesslich mit der Familie des Kindes, dem Personal der ASB Düdingen oder mit dem Gemeinderat. Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Betreuungspersonal und der Lehrerschaft ist unerlässlich. Sie kann den gegenseitigen Austausch von Informationen, die für die Betreuung der Kinder und deren Entfaltung erforderlich sind, beinhalten. Bei unerwartetem Nichterscheinen hat das Personal situativ angepasst, innert vernünftiger Frist Nachforschungen einzuleiten. Bleibt diese Suche erfolglos, verständigt die Einrichtung die Eltern oder die Ansprechperson.
4 5) Die Pflicht zur Meldung einer Notsituation des Kindes gemäss der Gesetzgebung über den Kindesschutz bleibt vorbehalten. 6) Hausaufgaben können während der Betreuung erledigt werden. Die ASB Düdingen trägt keinerlei Verantwortung bezüglich deren Qualität oder Vollständigkeit. Diese Aufgabe obliegt ausdrücklich den Eltern. 7) Ein detailliertes Betreuungskonzept wird durch die Leitung der ASB Düdingen erarbeitet und jährlich durch den zuständigen Ressortleiter genehmigt. Art. 3 Zusammenleben Die angebotene Tagesstruktur bietet dem Kind einen geschützten Rahmen, in dem es sich wohlfühlen soll und sich entwickeln kann. Die besonderen Bedürfnisse jedes Kindes werden respektiert. Der Umgang untereinander (Personal der ASB Düdingen - Kinder und Eltern) ist respektvoll. Regeln des Zusammenlebens werden vorgelebt. Die Sozial- und Sachkompetenz sowie die Selbstverantwortung der Kinder werden altersgerecht gefördert. VII. Schlussbestimmungen Art. 4 Das Ausführungsreglement ist ein Anhang zum Gemeindereglement. Es wird durch den Gemeinderat jährlich überprüft und genehmigt. Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars bestätigen die betroffenen Eltern, dass sie umfassend über die Einrichtung ASB Düdingen" informiert wurden. Genehmigt durch den Gemeinderat Düdingen am. April 06. NAMENS DES GEMEINDERATES DÜDINGEN sig. Thomas Bürgy Der Gemeindeschreiber sig. Kuno Philipona Der Gemeindeammann Anhang: Tarifskala GEVER 77 4
5 ASB Tarifskala für Kindergartenkinder H H (inkl. Subvention Staat-Arbeitgeber) ab Brutto-Einkommen Schuljahr Kosten Betreuung von CHF bis CHF CHF/Std Mittagsmodul Kosten Betreuung und Mahlzeit Uhr Uhr Uhr Std.8 Std.5 Std Mittagessen 0. Zwischenverpflegung. 39' CHF 0.70 CHF.40 CHF.5 CHF.75 39' ' CHF.45 CHF.90 CHF.60 CHF ' ' CHF.0 CHF 4.40 CHF 3.95 CHF ' ' CHF.95 CHF 5.90 CHF 5.30 CHF ' ' CHF 3.70 CHF 7.40 CHF 6.65 CHF ' ' CHF 4.45 CHF 8.90 CHF 8.00 CHF.5 90' ' CHF 5.0 CHF 0.40 CHF 9.35 CHF ' ' CHF 5.95 CHF.90 CHF 0.70 CHF ' ' CHF 6.70 CHF 3.40 CHF.05 CHF ' ' CHF 7.50 CHF 5.00 CHF 3.50 CHF 9.75 ab 30'00.00 CHF 8.30 CHF 6.60 CHF 4.95 CHF.75 ASB Tarifskala für Schulkinder 3H 8H (ohne Subvention) Brutto- Einkommen Schuljahr Kosten Betreuung von CHF bis CHF CHF/Std Mittagsmodul Kosten Betreuung und Mahlzeit Uhr Uhr Uhr Std.8 Std.5 Std Mittagessen 0. Zwischenverpflegung. 39' CHF.00 CHF 4.00 CHF 3.60 CHF ' ' CHF.75 CHF 5.50 CHF 4.95 CHF ' ' CHF 3.50 CHF 7.00 CHF 6.30 CHF ' ' CHF 4.5 CHF 8.50 CHF 7.65 CHF.65 70' ' CHF 5.00 CHF 0.00 CHF 9.00 CHF ' ' CHF 5.75 CHF.50 CHF 0.35 CHF ' ' CHF 6.50 CHF 3.00 CHF.70 CHF ' ' CHF 7.5 CHF 4.50 CHF 3.05 CHF 9.5 0' ' CHF 8.00 CHF 6.00 CHF 4.40 CHF.00 0' ' CHF 8.80 CHF 7.60 CHF 5.85 CHF 3.00 ab 30'00.00 CHF 9.60 CHF 9.0 CHF 7.30 CHF 5.00 Geschwisterrabatt: Das erste Kind (mit der höchsten Betreuungszeit) bezahlt 00 %, das zweite und jedes weitere Kind 80%. Es kann keine Ermässigung beim zweiten oder weiteren Kind auf dem Minimaltarif gewährt werden. GEVER / 5..06
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