L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S

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1 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Bodenlegerarbeiten Bauvorhaben: Wohnbebauung mit 12 Wohneinheiten, Stiftingtalstraße Graz Baukörper 261/2 Baukörper 261/3 Auftraggeber: Fertig - und Massivbau GesmbH Schwarzenberggasse 44 A-8010 Graz Planer: architekturbüro mmhaas architektin di marlies maria haas Gartengasse 19 A-8010 Graz Abgabeort: Abgabetermin: architekturbüro mmhaas architektin di marlies maria haas Gartengasse 19 A-8010 Graz um 12:00 Uhr Angebotssumme Geprüfte Summe G e s a m t s u m m e EUR...,.. EUR..., ,00 % Umsatzsteuer EUR...,.. EUR...,.. Angebotssumme EUR...,.. EUR...,.. Bieter (fa. Unterfertigung), Ort, Datum Prüfer, Ort, Datum

2 Bodenlegerarbeiten Seite: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ANGEBOTSBESTIMMUNGEN Die Form der Angebote wird wie folgt geregelt: Der vom Ausschreiber erstellte Vordruck ist in jedem Fall rechtsgültig unterfertigt abzugeben. Ist aus der Sicht des Bewerbers oder Bieters eine Berichtigung der Ausschreibung (dazu zählt auch ein etwaiger SiGe-Plan) erforderlich, so hat dieser grundsätzlich 14 Tage vor Ende der Angebotsfrist dies dem Auftraggeber mitzuteilen A DATENTRÄGERAUSTAUSCH Ein Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM ist zulässig, wenn der Bieter vom Ausschreiber einen Datenträger mit dem Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis erhalten hat. Macht der Bieter von der Möglichkeit der Abgabe eines Datenträgers Gebrauch, ist die Abgabe eines eigenen automationsunterstützt und rechtsgültig unterfertigten Leistungsverzeichnisses des Bieters anstelle des auf den Vordrucken des Ausschreibers erstellten Angebotes zulässig. Der Mindestinhalt des gedruckten Angebotsleistungsverzeichnisses muss den Bestimmungen der ÖNORM entsprechen. Der Datenträger wird vom Ausschreiber eingelesen. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten, einschließlich technischer Probleme beim Einlesen des Datenträgers wird vereinbart: -Das Angebot wird vorläufig auf Grund des abgegebenen schriftlichen Leistungsverzeichnisses protokolliert. -Der fehlerhafte oder unlesbare Datenträger wird vom Bieter innerhalb einer vom Ausschreiber festgesetzten, angemessenen Frist durch einen mangelfreien ersetzt. -Gelingt es dem Bieter nicht, einen dem gedruckten Angebot entsprechenden mangelfreien Datenträger fristgerecht vorzulegen, der den Bestimmungen der ÖNORM entspricht und auch tatsächlich vom Ausschreiber eingelesen werden kann, ist der Ausschreiber zu einer ersatzweisen Behebung dieses Mangels auf Kosten des Bieters berechtigt. Hat der Bieter sein Angebot auf dem Vordruck des Ausschreibers abgegeben, ist die Abgabe eines Datenträgers nicht erforderlich. Datenträger: CD ROM / keine Disketten zulässig C KOPIEN/DRUCKE ZULÄSSIG Das Angebot kann auf den Vordrucken des Ausschreibers oder inhaltlich identen Kopien oder eigenen EDV-Ausdrucken mit komplettem Langtext erstellt werden. Bei Widersprüchen zwischen Vordruck und Kopie gilt der Vordruck des Ausschreibers Ein Angebot gilt unbeschadet etwaiger Vorschriften in Gesetzen und Verordnungen, oder etwaiger Bestimmungen in der ÖNORM als vollständig, wenn es folgende Angaben und Unterlagen enthält: A VOLLSTÄNDIGKEIT DES ANGEBOTES Angaben des Bieters in allen vom Ausschreiber vorgesehenen Preisfeldern im Leistungsverzeichnis und in etwaigen beigeschlossenen Formularen, sowie sonstige in der Ausschreibung verlangte Nachweise und Beilagen zum Angebot Bei rechnerisch fehlerhaften Angeboten, die nach rechtlichen oder sonstigen Bestimmungen berichtigt wurden, wird wie folgt vorgegangen: C VORREIHEN KORRIGIERTER ANGEBOTE ERFOLGT Eine Vorreihung infolge Berichtigung eines Rechenfehlers erfolgt Folgende Interpretations- und Korrekturregeln gelten als vereinbart: A EINHEITSPREISANTEILE,KORREKTUR Die Zeichen - und / gelten als Null. Dies gilt auch für Einheitspreise. Wenn einer von zwei Einheitspreisanteilen fehlt und der andere Preisanteil kleiner als der Einheitspreis ist, gilt die Differenz als fehlender Einheitspreisanteil. Wenn der angegebene Preisanteil größer ist als der Einheitspreis, wird der angegebene Preisanteil auf die Höhe des Einheitspreises korrigiert; der fehlende Einheitspreisanteil gilt dann als Null. Wenn beide Einheitspreisanteile fehlen und der Einheitspreis angegeben ist, wird jeder Einheitspreisanteil mit der Hälfte des Einheitspreises angesetzt. Liegt die Summe der Einheitspreisanteile über oder unter dem Einheitspreis, erfolgt eine Korrektur der Preisaufgliederung gemäß ÖNORM Für Nachlässe oder Aufschläge gilt: C NACHLÄSSE AUFSCHLÄGE M.BEDINGUNGEN Nachlässe oder Aufschläge, die an Bedingungen geknüpft sind, gelten nur dann als angeboten, wenn die Bedingungen eindeutig und unmissverständlich aus einem Begleitschreiben zum Angebot hervorgehen und diese daher bei der Angebotsöffnung protokolliert werden können. Eine nachträgliche schriftliche Aufklärung zu unklaren bedingten Nachlässen oder Aufschlägen ist

3 Bodenlegerarbeiten Seite: 3 nicht zulässig. Unklare Nachlässe oder Aufschläge gelten als nicht angeboten D SKONTI OHNE ZAHLUNGSFRIST ALS NACHLASS Ohne Zahlungsfrist angebotene Skonti gelten als unbedingte Preisnachlässe Alternativ- und Abänderungsangebote sind als solche zu kennzeichnen und als eigene Ausarbeitung einzureichen. Von den Bestimmungen der Ausschreibung abweichende Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Bieters, die auf etwaigen Geschäftspapieren oder standardisierten Beilagen des Bieters aufscheinen, dürfen nur im Rahmen eines Alternativangebotes verwendet werden A ALTERNATIVANGEBOT GLEICHWERTIGKEIT Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit von Alternativangeboten gilt: 81 BVerG. Bei Alternativangeboten ist die neue Anbotssumme auszuweisen. Von den Bestimmungen der der Ausschreibung abweichende Angebotsbedingungen, wie allgemeine Geschäftsbedingungen (Zahlungs-, und Lieferbedingungen), dürfen nur in einem Alternativanbot enthalten sein Nachweis für das Vorliegen der einschlägigen Befugnis, dass der Bieter nach den Vorschriften seines Herkunftslandes befugt ist, die konkrete Leistung zu erbringen B Z NACHWEIS DER EIGNUNG Im Zuge der Angebotsprüfung kann der Auftraggeber zum Nachweis der Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die Unterlagen nach ÖNORM A 2050 Abschnit verlangen. Diese Unterlagen sind innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung vorzulegen Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden verlangt: A LA FINANZAMT Letztgültige Lastschriftanzeige des Finanzamtes B KONTO SVA Letztgültiger Kontoauszug von Sozialversicherungsanstalten und sonstigen Kassen für Sozialbeiträge Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit werden verlangt: B REFERENZLISTE Referenzliste der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, über deren Ausführung mit Angabe des Ortes, der Zeit und des Wertes der Leistungserfüllung sowie der Auftraggeber; sofern davon Leistungen in Arbeitsgemeinschaft erbracht wurden, ist der Anteil des Unternehmers an der Leistungserbringung anzugeben Zum Nachweis oder zur Beurteilung der Zuverlässigkeit werden verlangt B ERKLÄRUNG DES UNTERNEHMERS Erklärung des Unternehmers, in welcher er ausdrücklich seine Zuverlässigkeit, das Nichtzutreffen eines laufenden Insolvenzverfahrens sowie seine strafrechtliche und arbeitsrechtliche Unbescholtenheit bestätigt Ergänzende Bestimmungen zu den geforderten Nachweisen: B NACHWEISE BEI AUFFORDERUNG Sämtliche Nachweise sind bei Aufforderung durch den Ausschreiber vorzulegen. Frist: 8 Tage Die Wahl des Angebotes für den Zuschlag erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: D ZUSCHLAGSKRITERIUM ANGEBOTSPREIS Ausschließlich nach dem Angebotspreis In Umsetzung der Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) besteht die Ausschreibung aus dem Leistungsverzeichnis, etwaigen Beilagen, und aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie der Unterlage für spätere Arbeiten A SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ Maßnahmen im SiGe-Plan sind verbindlich. Der SiGe-Plan ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

4 Bodenlegerarbeiten Seite: 4 Kosten für Maßnahmen, die der Bieter gemäß SiGe-Plan durchzuführen hat, sind, soweit das Leistungsverzeichnis dafür keine Positionen der Unterleistungsgruppe Baustellengemeinkosten im Einzelnen enthält, in den allgemeinen Sammelpositionen der Unterleistungsgruppe Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten einkalkuliert. Ebenso sind darin Kosten enthalten, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von eigenen Arbeitnehmern auf Grund rechtlicher Vorschriften erforderlich sind, wenn diese nicht als Nebenleistungen in anderen Positionen einkalkuliert sind. Die im SiGe-Plan oder im Leistungsverzeichnis festgelegten Rahmentermine sind für das Angebot verbindliche Vorgaben. Die genauen Ausführungsfristen werden vom Auftraggeber in Abstimmung mit dem Baustellenkoordinator und im Einvernehmen mit den ausführenden Firmen festgelegt. Etwaige Erschwernisse aus solchen Terminfestlegungen innerhalb des Rahmenterminplanes sind einkalkuliert UMSTÄNDE DER LEISTUNGSERBRINGUNG Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert B TERMINPLAN EINVERNEHMLICH Für Zwischentermine wird nach Auftragserteilung einvernehmlich ein verbindlicher Terminplan erstellt X Z AUSFÜHRUNGSFRISTEN Vor Vertragsabschluss werden einvernehmlich Arbeitsbeginn, Projektdauer und Zwischenfristen in einem Ablaufplan festgelegt, deren Einhaltung Voraussetzung für die Auftragserteilung ist und somit Vertragsbestandteil wird. Weitere, von der örtlichen Bauaufsicht im Zuge der Projektabwicklung notwendige und schriftlich angegebene Zwischentermine sind verbindlich einzuhalten. Voraussichtlicher Arbeitsbeginn: / gemäß Bauzeitplan Juli 2017 Voraussichtliche Gesamtfertigstellung: gemäß Bauzeitplan Y Z FRISTÜBERSCHREITUNG Bei Überschreitung der einvernehmlich festgelegten Ausführungsfristen durch Verschulden oder Verzug des Auftragnehmers wird eine Konventionalstrafe (Pönale) fällig. Abhängig von der Auftragssumme, in Euro ohne Mehrwertsteuer, gelten folgende Vertragsstrafen in Prozent der Auftragssumme, je Kalendertag, um dem die Frist überschritten wird. Bei einer Auftragssumme: bis 7.000, pauschal 50, über 7.000, bis , 0,5% bis 0,3% fallend über , bis , 0,3% bis 0,1% fallend über , bis , 0,1% bis 0,05% fallend über , 0,05% der Auftragssumme. Die Verzugstage werden in Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Überschreitens eines Zwischentermins oder Endtermins bis zur abnahmefähigen Leistungserbringung gezählt. Folgeschäden aus dem Verzug, wie verlängerte Mietkosten, verlängerte Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzquartiere, besondere Aufwendungen für Zwischenlösungen, Mehrkosten für Vertreter des AG, etc. werden dem Verursacher zur Gänze angelastet. Mit Beginn einer Ersatzvornahme endet die Pönaleverpflichtung. Das richterliche Mäßigungsrecht bei Vollzug der Vertragsstrafe wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird mit 5% der Auftragssumme begrenzt Z Zufahrt - Lager - Baustelleneinrichtung A Z ZUFAHRT - LAGER - BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Zuteilung von Flächen für Lager und Baustelleneinrichtung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf durch die Bauaufsicht. Der AN hat, auch in zur Verfügung gestellten Bereichen, für angeordnete Umlagerungen, Räumungen, Änderungen etc. sofort und ohne gesonderte Vergütung zu sorgen, widrigenfalls diese auf seine Kosten und Gefahr vorgenommen werden. Über Anordnung des AG sind die zur Verfügung gestellten Flächen prompt zu räumen, instand zu setzen und in gereinigtem Zustand zu übergeben. Die Belastbarkeit von Decken und konstruktiven Bauteilen ist auch bei Zwischenlagerung von Material bzw. Aufstellen von Geräten zuvor zu prüfen und zu beachten ZUSAMMENFASSENDE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG Z Beilagen zum Leistungsverzeichnis

5 Bodenlegerarbeiten Seite: A Z PLÄNE UND BEILAGEN ZUM LV Pläne und Beilagen sind dem Leistungsverzeichnis in digitaler Form beigelegt und gelten als Vertrags - und Kalkulationsgrundlagen Beilagen: - Entwässerungskonzept - Geotechnisches Gutachten - Beilagen zu diversen Gewerken Pläne: - Lagepläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten Darüber hinaus kann der Bieter im Büro des Planers - nach telefonischer Terminabsprache - Einsicht in Pläne und Unterlagen nehmen. Anfragen können schriftlich oder per eingebracht werden. Planverfasser: architekturbüro mmhaas architektin di marlies maria haas Gartengasse 19 A-8010 Graz office@mmhaas.at Erstellung Leistungsverzeichnis: Martin Berghofer Steyrergasse 138 A-8010 Graz martin@berghofer.at Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er: a) die Angaben der Pläne zur Kenntnis genommen hat b) sich über die örtlichen Gegebenheiten vollständig informiert hat und c) die Punkte a und b in der Kalkulation berücksichtigt hat ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich aus sämtlichen dem Vertragsabschluss zu Grunde gelegten Unterlagen Die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheits-, Pauschal- und Regiepreise gelten als: X Z FESTPREISE Die angebotenen Preise gelten als Festpreise. Die Festpreise gelten bis Ende Juli Folgende Bestimmungen sind in der Fassung einzuhalten, die zum Zeitpunkt des Beginnes der Angebotsfrist Gültigkeit hatte. Bei Fehlen einer Angebotsfrist gilt das Datum des Angebotes A BESTIMMUNGEN EVU Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen Elektroversorgungsunternehmens: B BESTIMMUNGEN WASSERVERSORGUNG Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmens: C BESTIMMUNGEN ABWASSERENTSORGUNG Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen Abwasserentsorgungsunternehmens: Z BESONDERE BESTIMMUNGEN DES AG Z Ausführung, Ausführungsunterlagen, Nebenleistungen, Versicherungen, Gerichtsstand, Pauschalvergaben, Baurestmassentrennung und besondere Haftung mehrerer AN A Z AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN Als Ergänzung zur ÖNORM A 2110, Punkt 5.8 wird vereinbart: Den Ausschreibungsunterlagen liegen die für die Kalkulation notwendigen Ausführungspläne bei. Bei Unklarheiten ist mit dem Planungsbeauftragten Rücksprache zu halten oder in die weiterführende Ausführungsplanung Einsicht zu nehmen. Der Auftragnehmer hat alle für seine Ausführung erforderlichen Unterlagen und Angaben rechtzeitig vor der Arbeitsausführung anzufordern, sodass ein kontinuierlicher Bauablauf sichergestellt ist. Die übergebenen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen und Berechnungen, sind vom Auftragnehmer auf Übereinstimmung und Richtigkeit zu prüfen. Unklarheiten sind zu beseitigen. Überholte Pläne

6 Bodenlegerarbeiten Seite: 6 sind vom Arbeitsplatz zu entfernen. Der Auftragnehmer hat die Ausführungsunterlagen zu prüfen und seine eventuellen Zweifel oder Einwände rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Etwaige Unstimmigkeiten in den Ausführungsunterlagen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Gewährleistung. Die Baustelle ist vor der Angebotsabgabe zu besichtigen (telefonische Vereinbarung mit dem Planungsbeauftragten). Es sind alle jene Erhebungen durchzuführen, welche für die einwandfreie Erbringung der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen erforderlich sind. Nachforderungen aus dem Titel "Unkenntnis" werden nicht anerkannt B Z AUSFÜHRUNG Die in der Ausschreibung oder den Plänen vorgeschriebenen Konstruktionen oder Anlagen dürfen - auch teilweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers geändert werden. Die im Leistungsverzeichnis angeführten Erzeugnisse oder Baustoffe sind grundsätzlich zu verwenden; nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers können sie durch gleichwertige andere ersetzt werden. Von allen zur Verwendung kommenden Baustoffen und Gegenständen hat der Auftragnehmer auf Anforderung rechtzeitig und unentgeltlich Proben bzw. Musterstücke vorzulegen. Werden Baustoffe verwendet, für die Verarbeitungsrichtlinien oder -vorschriften bestehen, so sind diese Bestimmungen "Technische Vorschriften" im Sinne der ÖNORMEN C Z NEBENLEISTUNGEN Als Ergänzung zur ÖNORM A 2110, Punkt wird vereinbart: Neben den in den ÖNORMEN aufgezählten Nebenleistungen, sind folgende Nebenleistungen, mit den Angebotspreisen, abgegoltenen: Die auszuführenden Leistungen sind ohne besondere Aufforderung gegen Winterschäden, Grund-, Schichten-, und Tagwasser, Schnee, Eis usw. zu schützen und, soweit zur Ausführung der Arbeit erforderlich, die Schutzmaßnahmen zu entfernen. Beschädigungen am Bauwerk, an Bäumen, Einfriedungen, Straßen etc. sowie auch Transportschäden sind zu vermeiden und falls dennoch entstanden, unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. Planmaße, Schlitze, Aussparungen, ferner bauseitige Vorarbeiten, soweit für die Leistung des Auftragnehmers notwendig, sind verantwortlich zu prüfen. Fehler oder Mängel sind richtig zu stellen. Von dritter Seite vorgenommene Gebäudeabsteckungen, Höhenangaben usw. sind verbindlich nachzuprüfen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf Unstimmigkeiten zurückzuführen sind. Er kann sich wegen einer allfälligen Schadensursache nicht auf Dritte berufen. Die Leistung des Auftragnehmers schließt auch alle nicht besonders genannten Arbeiten und Leistungen ein, die für die vertragsgemäße Ausführung notwendig sind. Der Auftragnehmer erklärt sich über die zur Durchführung seiner Leistungen gegebenen Voraussetzungen unterrichtet zu haben und verzichtet auf den Einwand des Irrtums D Z SICHERUNGEN Der Auftragnehmer hat zur Sicherung alle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen ausschließlich in eigener Verantwortung auszuführen oder zu veranlassen. Er hat den Auftraggeber und seine Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritter Seite im Zusammenhang mit der Durchführung seiner Leistung erhoben werden E Z VERSICHERUNG Versicherung: Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe durch Vorlage der Polizze im Auftragsfalle nachzuweisen F Z GERICHTSSTAND Auf das Auftragsverhältnis ist österreichisches Zivilrecht anzuwenden. Für alle aus dem Auftragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht des Wohnsitzes des AG vereinbart H Z ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG Der Auftragnehmer übernimmt die volle Gewährleistung für seine Lieferungen und Leistungen. Sie wird durch Anordnung des Auftraggebers oder seiner Erfüllung-, und Errichtungsgehilfen nicht eingeschränkt, es sei denn, die schriftlich vorgebrachten Einwendungen des Auftragnehmers werden vom Auftraggeber oder seine Vertreter verworfen. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, gegen Werkstoffe oder die Vorarbeiten anderer Unternehmer, so hat er sie dem beauftragten Planer unter Angabe der Gründe vor Ausführung des Auftrages schriftlich mitzuteilen. Beweissicherung: Falls eine Beweissicherung erforderlich ist, hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig und auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine formelle Abnahme durch die örtliche Bauaufsicht. Bei technischen Einrichtungen kann der Auftraggeber den Projektingenieur oder einen anderen Fachmann hinzuziehen.

7 Bodenlegerarbeiten Seite: 7 Zeigt sich ein Mangel, hat in jedem Falle der Auftragnehmer nachzuweisen, dass er die Ursache für dessen Entstehung nicht gesetzt hat. Der Auftragnehmer hat die Kosten für Materialuntersuchungen und Ähnliches zu tragen. Sind nach den Normen verschiedene Prüfmethoden möglich, so gilt das ungünstigste Ergebnis. Tritt durch Materialprüfung eine Bauverzögerung ein, kann der Auftragnehmer daraus keine Rechte ableiten; Ansprüche des Auftraggebers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber kann die Beseitigung der Mängel bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist verlangen, auch dann, wenn sie schon bei der Abnahme vorhanden waren. Es ist ohne Belang, ob sie dabei erkennbar waren oder nicht. Seine Ansprüche werden durch die Abnahme nicht berührt. Der Gewährleistungsanspruch und die Gewährleistungspflicht gehen in allen Fällen unter gleichen Bedingungen auf die Rechtsnachfolger des Auftraggebers und des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Stand- und Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit der von ihm erbrachten Leistung. Der Auftragnehmer erkennt an, dass seine Leistungen als Teile eines Bauwerkes anzusehen sind. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB über die Verjährungsfristen. Durch die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung wird der Lauf der Verjährung so lange unterbrochen, bis die beanstandeten Mängel beseitigt sind I Z BAURESTMASSENTRENNUNGSVERORDNUNG Auf die Einhaltung der Baurestmassentrennungsverordnung wird besonders hingewiesen. Der anfallende Bauschutt bzw. Abfälle und Verpackungsmaterial sind täglich vom Auftragnehmer einzusammeln, an einer von der örtlichen Bauleitung zu bestimmenden Stelle auf dem Baugelände zwischenzulagern und mindestens einmal wöchentlich ohne weitere Kostenvergütung zu abtransportieren. Die Baustelle ist ohne besondere Vergütung stets besenrein zu halten und nach Beendigung der Bauarbeiten so zu übergeben. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei Nichteinhalten dieser Bedingungen die erforderlichen Reinigungsarbeiten und die Schuttabfuhr auf seine Kosten ohne schriftliche Aufforderung von der Bauleitung an Dritte in Regie vergeben werden Z Leistungen / Mengen / Nachträge A Z VERGÜTUNG VON LEISTUNGEN Sämtliche Positionen verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, einschließlich Material, Herstellung, Lieferung, Montage (Versetzen, Verlegen), Transport zur Verwendungsstelle, Vorhalten aller Geräte, Schalungen, Rüstungen und sonstiger Hilfsmittel sowie aller Nebenleistungen, die zur Erfüllung des Auftragszweckes notwendig werden, auch wenn sie nicht besonders angeführt werden. Außerdem sind alle Kosten für die Aufsicht, die Baustelleneinrichtung und das Baustromprovisorium in die Preise einzurechnen B Z REGIELEISTUNGEN In die Einheitspreise und Regiepreise des Anbotes sind in Abweichung von Punkt 3.2. ÖNORM B 2110 alle personellen und sachlichen Aufwendungen, insbesondere Sonderausstattungen, Schlechtwetterausfall und alle wie immer gearteten Kosten und Zuschläge einzurechnen. Alle Aufwendungen für notwendige Sicherheitsmaßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr hiefür, dass alle, bei der Ausführung des Auftrages in Frage kommenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen Vorschriften, eingehalten werden C Z MENGEN-, POSITIONSÄNDERUNG Massenänderungen, gleich welchen Umfanges, berechtigen nicht zur Abänderung von Einzelpreisen D Z MENGENÄNDERUNG Ist absehbar, dass die Schlussrechnungssumme innerhalb einer Leistungsgruppe die Auftragssumme infolge Änderung von Mengen der vereinbarten Leistung um mehr als 10 Prozent übersteigen wird, hat der Aufragnehmer dies dem Auftraggeber unbeschadet seines Entgeltanspruches mitzuteilen E Z ZUSÄTZLICHE ARBEITEN (NACHTRÄGE) 1) Werden Arbeiten notwendig, die im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen sind, so hat der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn dazu ein detailliertes Angebot samt der zugehörigen, prüffähigen, normgemäßen Kalkulation schriftlich vorzulegen und den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber einzuholen. Es besteht kein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für nicht bestellte Leistungen. 2) Die Folgen einer eventuell verspäteten Vorlage eines Nachtragsanbotes hat zur Gänze der Auftragnehmer zu tragen. Insbesondere unterwirft er sich in diesem Falle der nachträglichen Überprüfung der darin ausgewiesenen Preise und Bedingungen auf deren Angemessenheit durch den Auftraggeber (AG). 3) Anstelle von Regiearbeiten sind nach Möglichkeit Einheits- oder Pauschalpreise zu vereinbaren. Ohne Begründung, entsprechender Detaillierung und schriftlicher Bestellung werden Regiearbeiten

8 Bodenlegerarbeiten Seite: 8 nicht anerkannt. Führt der Auftragnehmer trotzdem Arbeiten durch, für die er entweder keine Einheitspreise angegeben oder keine schriftliche Genehmigung des AG hat, hat der Auftragnehmer keinen Vergütungsanspruch. 4) Neupreisbildungen von Nachtragsleistungen haben auf der Basis des Hauptofferts zu erfolgen. Neupreisbildungen sind durch eine Detailkalkulation zu belegen K Z EINHALTUNG DER AUFTRAGSSUMME Die vereinbarte Auftragssumme ist eine unüberschreitbare Höchstgrenze! Eine Weiterführung der Arbeiten/Lieferungen darüber hinaus ohne vorherigen schriftlichen Auftrag ist unzulässig. Leistungen, die über die unüberschreitbare Höchstgrenze ohne vorherigen schriftlichen Auftrag erbracht werden, werden nicht vergütet, weshalb der AN auch verpflichtet ist, auf allenfalls notwendige Mehrleistungen schriftlich hinzuweisen. Diesfalls hat der AN einen ausdrücklichen und schriftlichen Auftrag des AG zur Fortführung der Arbeiten/Lieferungen einzuholen. Die örtliche Bauaufsicht ist nicht zur Erteilung von Aufträgen befugt. Das Hinreichen dieses Budgetrahmens war wesentliche Geschäftsgrundlage für die Erteilung des Auftrages L Z ÄNDERUNG VON LEISTUNGEN Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen zu verringern oder auch zu erweitern, oder einzelne Positionen bzw. Abschnitte sogar getrennt zu vergeben bzw. vor Ausführung komplett entfallen zu lassen. Der Auftragnehmer verzichtet entgegen der ÖNORM B 2110 auf die Änderung der Einheitspreise. Dies gilt auch nach Auftragserteilung Z Rechnungslegung und Zahlungsfristen A Z AUSSTELLUNG RECHNUNGEN Die Teil- und Schlussrechnungen sind an den Bauherren zu legen (Wenn keine ext. ÖBA). Wenn eine externe örtliche Bauaufsicht beauftragt ist, ist die prüffähige Rechnung im Original direkt an die ÖBA zu senden. Wenn kein Pauschalpreis vereinbart ist, werden die Arbeiten nach den Planmaßen abgerechnet, in die alle fehlenden, für die Abrechnung nötigen Maße vom Auftragnehmer einzutragen sind. Alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen sind mit der Abrechnung einzusenden. Rechnungen werden nur dann akzeptiert, wenn der Rechnung ein ordnungsgemäß aufgestelltes, und von dem mit der Bauaufsicht beauftragten Ziviltechniker als Vertreter des AG, geprüftes Aufmass der Rechnung beigelegt wird, ansonsten verlängert sich die Skontofrist bis zur Kontrolle und Freigabe der Aufmasse B Z VORLAGE RECHNUNG Die Schlussrechnung ist spätestens 30 Tage nach Abnahme des Gesamtbauwerkes zu legen. Erfolgt innerhalb einer Nachfrist von 14 Tagen keine Schlussrechnungslegung durch den Auftragnehmer, wird die Schlussrechnung vom Auftraggeber (AG) oder dessen gesetzlichen Vertreters erstellt. Die Kosten der Schlussrechnungsaufstellung werden dem Auftragnehmer von der Schlussrechnungssumme einbehalten C Z ZAHLUNGEN UND FRISTEN 1) Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung dem AG oder der örtlichen Bauausicht vorzulegen. Alle Abrechnungsbeilagen sind auf Verlangen in zweifacher Ausfertigung der Rechnung beizuschließen. 2) Eingegangene Teil-, Schlussrechnungen werden nach Eingang aller prüfbarer Unterlagen beim AG oder dessen gesetzlichen Vertreters in nachstehenden Fristen ausbezahlt. Teilrechnung 30 Kalendertage ab Eingang der prüffähigen Rechnung - 3% Skonto Schlussrechnung 60 Kalendertage ab Eingang der prüffähigen Rechnung - 3% Skonto Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass die Skontifähigkeit jeder Einzelrechnung (zb.: Abschlags-, Teilschluss-, Regierechnung usw.) getrennt gegeben ist, d.h. dass das Zahlungsverhalten bei einer bestimmten Rechnung die Skonti der anderen Rechnungen weder im Vorhinein, noch im Nachhinein beeinflusst BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN EINZELFALL Als Vertragsbestandteile gelten: A SIGE-PLAN VERBINDLICH Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), in der Fassung: Für den etwaigen Einsatz gefährlicher Stoffe durch den Auftragnehmer gilt:

9 Bodenlegerarbeiten Seite: A ANKÜNDIGUNG GEFÄHRLICHER STOFFE Der Auftragnehmer beabsichtigt, die in der Folge angekündigten gefährlichen Stoffe bis zu den angegebenen Lager- und Tagesmengen einzusetzen, weil Ersatzstoffe hierfür nicht verwendet werden können. Der Auftraggeber veranlasst die Berücksichtigung der angekündigten Stoffe in einem etwaigen SiGe-Plan. Ergibt sich im Zuge der Baudurchführung die Notwendigkeit, nicht angekündigte gefährliche Stoffe einzusetzen, wird vor deren Verwenden das Einvernehmen mit dem Baustellenkoordinator hergestellt. Auf Verlangen des Auftraggebers werden nähere Angaben zu den gefährlichen Stoffen beigebracht. Das Verwenden folgender gefährlicher Stoffe wird angekündigt (falls erforderlich Hinweis auf etwaige Beilagen): Soweit hierfür keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind, sind etwaige Baustellengemeinkosten in den Einheitspreisen einkalkuliert A BAUSTELLENGEMEINKOSTEN (UMLAGE) Die Kosten für den Verbrauch von Wasser trägt: B WASSERVERBRAUCH:AN TARIF Der Auftragnehmer (AN) selbst. Die Abgabe an andere erfolgt nach dem Tarif des zuständigen Versorgungsunternehmens ohne Aufschlag Die Kosten für den Verbrauch von Strom trägt: B STROMVERBRAUCH:AN TARIF Der Auftragnehmer (AN) selbst. Die Abgabe an anderer erfolgt nach dem Tarif des zuständigen Versorgungsunternehmens ohne Aufschlag Z Feuer - und Brandschutz A Z BRANDSCHUTZ Unbeschadet aller für den Auftragnehmer bestehenden rechtlichen Pflichten trifft der Auftragnehmer insbesondere folgende Brandschutzmaßnahmen ohne gesonderte Vergütung: Die angeführten arbeitsrechtlichen Verpflichtungen sind im Falle der Übertragung von Teilen eines Auftrages an Dritte auf diese vertraglich weiterzubinden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die "Technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz auf Baustellen (TRVB) A 149" sowie bei brandgefährlichen Tätigkeiten die Vorschriften der Österreichischen Brandverhütungsstellen in der letztgültigen Fassung - "Brandgefahr beim Schweißen, Löten und anderen Feuerarbeiten" einzuhalten. Diese sind erhältlich beim Feuerwehrverband, der Zentralstelle für Brandverhütung und den Brandverhütungsstellen der Bundesländer. Vor Feuer- und Heißarbeiten, insbesondere Schweißen, Schneiden, Löten, Wärme, Farbabbrennen, Flämmen und Trennschleifen ist die Freigabe mittels Freigabeschein für brandgefährliche Tätigkeiten bei der vom Auftraggeber genannten Stelle bzw. Person einzuholen Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse begründen nur dann einen Anspruch auf Verlängerung der Leistungsfrist, wenn diese Witterungsverhältnisse auf Grund der Art der Leistung diese auch tatsächlich behindern (Außenarbeiten) B Z FRIST EINSCHLIEßLICH SCHLECHTWETTER Die Ausführungsfrist verlängert sich nicht infolge Behinderung durch Schlechtwetter Z Leistung ohne Unterschied der Geschoße. Für die Leistungserbringung in unterschiedlicher Montagehöhe wird vereinbart: A Z LEISTUNG OHNE UNTERSCHIED DER GESCHOSSE Wenn nicht anders angegeben, gelten alle Leistungen ohne Unterschied der Geschosse B Z LEISTUNG OHNE UNTERSCHIED DER MONTAGEHÖHE Wenn nicht anders angegeben, gelten alle Leistungen ohne Unterschied der Montagehöhe. Soweit hier keine gesonderten Positionen im Leistungsvertrag vorgesehen sind, sind etwaige Kosten für Geräte und Montagebehelfe in den Einheitspreisen einkalkuliert Aufzeichnungen über wichtige Vorkommnisse:

10 Bodenlegerarbeiten Seite: B BAUTAGESBERICHTE AN Die Führung von Bautagesberichten durch den Auftragnehmer (AN) wird vereinbart Hinsichtlich der Übernahme durch den Auftraggeber wird vereinbart: B ÜBERNAHME FÖRMLICH Eine förmliche Übernahme gemäß ÖNORM B Folgende Form wird eingehalten: Abnahmetermin AG un AN, mit Abnahmeprotokoll und Fristen zur Mängelbehebung Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen wird vereinbart: A Z GEWÄHRLEISTUNGSFRISTEN GESETZLICHE Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen Hinsichtlich der Schlussfeststellung über die Mängelfreiheit vor Ablauf der Gewährleistungsfrist wird vereinbart: B SCHLUSSFESTSTELLUNG VEREINBART Eine Schlussfeststellung wird gemäß ÖNORM B 2110 vereinbart Hinsichtlich einer automationsunterstützten Bauabrechnung wird vereinbart: A EDV-BAUABRECHNUNG ZULÄSSIG EDV-Bauabrechnung mit Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM ist zulässig Die angegebenen Sicherstellungen werden vereinbart. Soweit nicht anders bestimmt, können nach Wahl des Auftragnehmers als Sicherstellung dienen: Bargeld, Bankgarantien, Rücklassversicherungen J Z DECKUNGSRÜCKLASS Ein Deckungsrücklass in der Höhe von 10 % wird bei jeder Teilrechnung einbehalten. Ablösbar durch die in 85 BVerG genannten Sicherstellungen K Z HAFTRÜCKLASS Ein Haftungsrücklass in der Höhe von 5 % wird einbehalten. Ablösbar durch die in 85 BVerG genannten Sicherstellungen. Wenn der Auftragnehmer beabsichtigt, den Haftrücklass durch eine Sicherstellung abzulösen, so muß er dies bis spätestens zur Legung der Schlussrechnung schriftlich mitteilen. Ohne zeitgerechte Mitteilung ist eine spätere Ablöse nicht mehr möglich. Bei Ablösung des Haftrücklasses durch die Sicherstellung hat der Auftragnehmer mit der Rücksendung der Schlussrechnungserklärung die entsprechende Sicherstellung mitzuliefern. Für die Zeitspanne zwischen Übermittlung der Aufforderung zur Schlußrechnungserklärung durch den Auftraggeber und der Lieferung der Sicherstellung durch den Auftragnehmer wird die Zahlungs- und Skontofrist ausgesetzt N Z BEHEBUNG VON SCHÄDEN - BAUSCHADENSKONTO Für die auflaufenden Kosten, welche allen auf der Baustelle beschäftigten Firmen anteilig in Abzug gebracht werden (z.b. Kosten der Behebung von Schäden, welche im Zuge der Bauausführung entstanden sind und deren Verursacher der Bauleitung nicht bekannt sind oder die Entsorgung von Baurestmassen bzw. Material welches nicht eindeutig einer oder mehreren Firmen zugeordnet werden kann u. nicht entsorgt wurde), werden sämtlichen Auftragnehmern 1 % der geprüften Schlussrechnungssumme pauschal (insbesondere auch im Sinne der 1301 ff ABGB) abgezogen.

11 Bodenlegerarbeiten Seite: KLEBEARBEITEN FÜR BODEN- UND WANDBELÄGE Technische Unterlagen: Auf Anforderung des Auftraggebers werden Unterlagen über die genaue Bezeichnung des angebotenen Belages (Erzeuger, Type, Bahnenbreite/Fliesengröße, Kollektion) sowie dessen technischen Eigenschaften vorgelegt. Prüfbericht: Auf Anforderung des Auftraggebers werden Prüfberichte einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle über die Beläge vorgelegt. Verlegung: Alle Beläge werden vollflächig geklebt. Für eine bei stuhlrollengeeignete Verlegung und/oder Fußbodenheizung wird ein Spachteln einschließlich Voranstrich mit eigener Position verrechnet. Das Verlegen auf Stufen wird mit eigenen Positionen verrechnet. Verschnitt: Der Verschnitt ist in den Einheitspreisen einkalkuliert. Belagsdicken: Die angegebenen Belagsdicken sind Mindestdicken. Hochzüge: Hochzüge des Bodenbelages als Wandabschluss werden der Fläche des Bodenbelages zugerechnet. Die Erschwernisse beim Hochziehen werden mit eigenen Aufzahlungspositionen verrechnet. Farbe, Design: Wenn keine Farbe und/oder Design angegeben ist, kann der Auftraggeber Farbe und/oder Design des Belages und der Sockelleisten sowie etwaiger Fugen und etwaiger Formteile aus der Kollektion des Belags- oder Formteilerzeugers wählen. Brandverhalten, Rauchentwicklung: Das Brandverhalten der Beläge ist schwer brennbar und die Rauchentwicklung schwach qualmend WÄHLBARE VORBEMERKUNGEN Z A Z EINKALKULIERTE NEBENLEISTUNGEN Die Verlegung hat auf einen Betonestrich zu erfolgen. Der Betonestrich ist vom Auftragnehmer vor Beginn der Verlegearbeiten auf die Legereifheit zu überprüfen. Dieses ist gegeben, wenn der Estrich eine, den Baunormen entsprechende, ausreichende Druckfestigkeit aufweist, flächeneben und fein verrieben ist und die restliche Baufeuchtigkeit des Estriches nicht mehr als 2,0 % beträgt. Der Unterboden ist so rechtzeitig vor Inangriffnahme der Arbeiten zu überprüfen, daß eventuelle Beanstandungen noch behoben werden können. Die Prüfung hat entsprechend der gültigen ÖNORM zu erfolgen, das Ergebnis ist zu protokollieren und der Bauleitung vorzulegen. Das Verlegen erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung aller Maler - und Anstreicherarbeiten. Der fertig verlegte Bodenbelag ist vor Übergabe an die Bauherrschaft einmal gründlich zu reinigen.(unter Einhaltung der Pflegerichtlinien des Belagherstellers) Nach Verlegung der Beläge sind die Randstreifen von der Estrichverlegung bodeneben abzuschneiden. Die Bodenbeläge sind mit Baupapier abzudecken, das vor Übergabe zu entfernen ist. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Jedweder Verschnitt, sowie auch das Verlegen in kleinen Flächen, das exakte Anarbeiten an Einbauteile ohne Unterschied der Art,einschließlich UV beständiger Anschlußverfugung. ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Im Bereich der Türen (Anschläge) bzw. bei Bodenbelagsstöße (zwei verschiedene Böden), sind Aluminiumschienen bzw. Winkel zu verwenden. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Polierplan und Rohbaumaßen, wobei Türnischen nicht abgegolten werden UNTERGRUND VORBEREITEN Beläge entfernen: Das Entfernen der Beläge erfolgt ohne Unterschied der Größe der Einzelflächen. Die Erschwernis bei der Entfernung der Beläge von Tritt- und Setzstufen wird mit Aufzahlungspositionen verrechnet. Abbrechen, Abtragen, Entfernen - Auslösen, Demontieren: Die Ausdrücke Abbrechen, Abtragen, Entfernen und dergleichen bedeuten, dass der Auftraggeber mit einer Wiederverwendung des Materials nicht rechnet. Die Ausdrücke Auslösen, Demontieren und dergleichen bedeuten ein sorgfältiges Auslösen oder Demontieren zwecks Wiederverwendung. Im Einheitspreis ist auch das sorgfältige Lagern auf der Baustelle im Einvernehmen mit dem Auftraggeber einkalkuliert. Behördliche Vorschreibungen: Die behördlichen Vorschreibungen betreffend das Verwenden von Containern (Entsorgungslogistik) werden vom Auftragnehmer vor der Angebotslegung erkundet und die Kosten dafür in die Einheitspreise einkalkuliert. Abrechnung: Abbrechen, Abtragen, Entfernen, Auslösen, Demontieren und dergleichen wird immer in festem, nicht

12 Bodenlegerarbeiten Seite: 12 aufgelockertem Zustand (Ausmaß der Bauteile vor deren Abbruch) abgerechnet. Im Einheitspreis der Positionen, die ein Abbrechen, Abtragen, Entfernen, Auslösen, Demontieren und dergleichen beinhalten, ist das Trennen und das Transportieren der Baurestmassen zur Ladestelle einschließlich der etwaigen Anlage eines Zwischenlagers auf der Baustelle nach Wahl des Auftragnehmers einkalkuliert. Sind in Positionen, die ein Abbrechen, Abtragen, Entfernen, Auslösen, Demontieren und dergleichen beinhalten, die zur Verrechnung kommenden Positionen für das Entsorgen angegeben, gelten die dort festgelegten Annahmen über die anfallenden Mengen von verschiedenen Baurestmassen für die Abrechnung als vereinbart, unabhängig von etwaigen Minder- oder Mehrmengen oder der tatsächlichen Art Betonuntergrund vorbereiten, einschließlich Entsorgen der anfallenden Abfallmaterialien A E BETONUNTERGRUND SCHLEIFEN 478,00 m2 L...,.. S...,.. EP...,.. PP ************* Z Trennschnitte in Estrichen aller Art kraftschlüssig schließen, einschließlich Entsorgen der anfallenden Abfallmaterialien. Abgerechnet wird die Schnittänge A Z ESTRICH TRENNSCHNITTE VERDÜBELN Durch Verdübeln, Bohrlöcher mit einem Durchmesser von mindestens 25 mm, mindestens 4 Stück/m, aufgefüllt mit Zweikomponenten-Kunstharz. 30,00 m L...,.. S...,.. EP...,.. PP..., Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrundes aus Estrich mit einer Nivelliermasse einschließlich Voranstrich, ohne Unterschied der Größe der Einzelflächen. Das Ausmaß wird vor Beginn der Leistung mit einer 4 m langen Latte mit dem Auftraggeber festgelegt. Abgerechnet wird die Summe der bearbeiteten Einzelflächen A E ESTRICH AUSGLEICH.Ü.2-5MM Bei Unebenheiten mit einem Stichmaß über 2 bis 5 mm. 50,00 m2 L...,.. S...,.. EP...,.. PP ************* Auftragen eines Voranstriches E VORANSTRICH ZEMENTESTRICH Voranstrich als Haftbrücke auf Zementestrich. 478,00 m2 L...,.. S...,.. EP...,.. PP..., Einmaliges Spachteln des Untergrundes aus Estrichen vor den Verlegearbeiten B SPACHTELN STUHLR/HEIZ-EIGNUNG Einschließlich Voranstrich für eine stuhlrollengeeignete Verlegung und/oder bei einer Fußbodenheizung. 478,00 m2 L...,.. S...,.. EP...,.. PP..., BODENBELÄGE AUS PVC UND LINOLEUM In den Positionen wurde die Einstufung nach Klassen gemäß ÖNORM pren 685 vorgenommen Z Heterogener Vinyl Design-Bodenbelag, in Planken 914x152mm - Stärke 2,50mm Nutzschicht 0,55mm Beanspruchungsklasse EN 685: 23,34,43 (0,8 mm) / 23,33,42 (0,55 mm) Brandverhalten: Bfl-s1 Phthalatfrei mit Weichmacher Hexamoll - DINCH Liefern und fachgerecht verlegenmit einem lösungsmittelfreien Dispersions-klebstoff gemäß Klebstoffempfehlung des Belagherstellers vollflächig verkleben A Z VINYL-BELAG 2,5MM PLANKEN NUTZSCHICHT 0,55M Heterogener Vinyl Design-Bodenbelag, in Planken 914x152mm - Stärke 2,50mm Nutzschicht 0,55mm Übertrag...,..

13 Bodenlegerarbeiten Seite: 13 Fabrikat: PROJECT FLOORS PW 3020 oder gleichwertig Angebotenes Erzeugnis:... Übertrag...,.. 478,00 m2 L...,.. S...,.. EP...,.. PP..., SOCKEL- UND SOCKELLEISTEN Innen- und Außenecken: Das Ausbilden der Innen- und Außenecken ist in den Einheitspreisen der Sockel einkalkuliert Z Zum Vinylboden dekorgleiche Sockelleisten 60 mm hoch und 15 mm breit, mit systemkonformer verdeckter Befestigung, Innen- und Außenecken mit Gehrungsschnitten hergestellt A Z VINYLB.DEKORSOCKELLEISTE 60/15MM Sockelleiste 60/15mm - Berfestigung System Clipstar - lt. Richtlinien des Herstellers Fabrikat: PROJECT FLOORS SO 3020 oder gleichwertig Angebotenes Erzeugnis: EINBAUTEILE UND SONSTIGES 427,00 m L...,.. S...,.. EP...,.. PP..., Erste Pflege des Bodenbelages einschließlich vorheriger Reinigung gemäß Pflegeanleitung des Belagsherstellers mit Beigabe der Pflegemittel V Z 1.PFLEGE NACH VERL. VINYL - PLANKEN Von Vinyl -Belägen. 478,00 m2 L...,.. S...,.. EP...,.. PP..., Z Abschlußschiene für Bodenbelag ohne Unterschied der Belagsart und Dicke. Befestigt mit nicht rostenden nicht vorstehenden Schrauben, zum Einlegen unter den Bodenbelag A Z ABSCHL.SCHIENE ALU NAT.3MM Aus Aluminium natur, obere Ansichtsfläche ca. 3 mm. Markenprodukt mit Referenznachweis, nach Wahl des AN. Angebotenes Erzeugnis:... 35,00 m L...,.. S...,.. EP...,.. PP..., REGIELEISTUNGEN Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Allgemeines: In dieser Unterleistungsgruppe werden nur angehängte Regieleistungen gemäß ÖNORM B 2110 erfasst. Regieleistungen werden nur ausgeführt, wenn sie vom Auftraggeber im Einzelfall angeordnet werden, auch wenn sie im Vertrag (Leistungsverzeichnis) vorgesehen sind. Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen und verbrauchten Stoffe werden täglich in die Regiescheine eingetragen und dem Auftraggeber zur Gegenzeichnung vorgelegt. 2. Mengenänderungen: Die Bestimmungen, wonach bei Mengenänderungen die Neuvereinbarung von Einheitspreisen verlangt werden kann, sind auf Regieleistungen nicht anwendbar. 3. Beschäftigungsgruppen: Die angeführten Beschäftigungsgruppen entsprechen den kollektivvertraglichen Regelungen. In den Stundensätzen sind auch anteilige Wegegelder, Fahrtspesen und Aufwandsentschädigungen (Auslösen) einkalkuliert. Verrechnet wird die an der Arbeits- oder Montagestelle tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die kleinste Einheit ist die angefangene halbe Stunde. 4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Die Einheitspreise für Stoffe gelten frei Baustelle, einschließlich Abladen. 5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Zur Verrechnung kommen die Stundensätze jener Beschäftigungsgruppe, die für die jeweilige Regieleistung ausreicht, unabhängig von der Qualifizierung des tatsächlich eingesetzten Personals. Übertrag...,..

14 Bodenlegerarbeiten Seite: 14 Übertrag..., Regiestunden A REGIESTUNDE FACHARBEITER Für Facharbeiter B REGIESTUNDE HILFSARBEITER Für Hilfsarbeiter. 10,00 h L...,.. S...,.. EP...,.. PP...,.. 10,00 h L...,.. S...,.. EP...,.. PP..., MATERIALLIEFERUNGEN F.REGIELEISTUNGEN Materiallieferungen für angeordnete Regieleistungen, für die keine gesonderten Regiepositionen ausgeschrieben wurden, werden mit einem prozentuellen Aufschlag (Gesamtzuschlag Material) auf die vom Auftragnehmer nachgewiesenen Materialkosten frei Bau (ohne Umsatzsteuer) abgerechnet (sinngemäß K4 nach ÖNORM B 2061). Der Rechnungsbetrag ist durch saldierte Rechnungen nachzuweisen und muss allfällige gewährte Rabatte berücksichtigen. Skonti (Nachlässe bei früherem Zahlungsziel) oder Zinsen für verspätete Zahlungen bleiben unberücksichtigt. Diese Position unterliegt auch bei Verträgen zu veränderlichen Preisen nicht der Preisumrechnung. Als Einheitspreis wird der angebotene Prozentsatz mit höchstens 2 Stellen nach dem Komma als Faktor eingesetzt. 1 VE = 1 EURO Beispiel: angebotener Prozentsatz: +12% als Einheitspreis einzusetzen: 1,12 500,00 VE L...,.. S...,.. EP...,.. PP...,.. KLEBEARBEITEN FÜR BODEN- UND WANDBELÄGE Summe LG 50 EUR...,..

15 Bodenlegerarbeiten Seite: 15 Z U S A M M E N S T E L L U N G LG 50. Klebearbeiten für Boden- und Wandbeläge EUR...,.. G e s a m t s u m m e EUR..., ,00 % Umsatzsteuer EUR...,.. Angebotssumme EUR...,.. in Worten... Der Anbotsteller erklärt, daß er die im vorstehenden Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungen zu den dort eingesetzten Preisen anbietet, daß er von sämtlichen Anbotsunterlagen und Anbotsbedingungen Kenntnis genommen hat, sie als ausreichend und rechtsgültig anerkennt, und daß er und sein Angebot bis 12 Wochen, gerechnet vom letzten Angebotsabgabetag, im Wort bleibt Angebotsort und Datum Bieter (rechtsgültige Unterfertigung mit Stempel und Unterschrift)

16 Bodenlegerarbeiten I N H A L T S V E R Z E I C H N I S LG 00. Allgemeine Bestimmungen Seite 2 LG 50. Klebearbeiten für Boden- und Wandbeläge Seite 11

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