AUFSICHTSAMT FÜR DAS VERSICHERUNGSWESEN PRÄSIDENT
|
|
- Marie Vogt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AUFSICHTSAMT FÜR DAS VERSICHERUNGSWESEN PRÄSIDENT Brüssel, den 8. September 2003 RUNDSCHREIBEN AN DIE VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN DIE DIE KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BETREIBEN Betrifft : Schadennachweis Der Königliche Erlass vm 16. Januar 2002 zur Änderung des Königlichen Erlasses vm 22. Februar 1991 zur allgemeinen Regelung der Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und des Königlichen Erlasses vm 14. Dezember 1992 betreffend den Mustervertrag für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Belgisches Amtsblatt vm 14/02/2002) hat die Regeln betreffend die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung den Dritten Eurpäischen Richtlinien angeglichen, die die Aufrechterhaltung eines Pflichttarifierungsmechanismus verbieten. Der Mindesttarif und die Bestimmungen in bezug auf den "Bnus-Malus" sind aufgehben : in Zukunft können die Unternehmen die Prämien je nach Schadenfrequenz der Versicherten frei bestimmen und differenzieren. Der vrgenannte Erlass regelt unter anderem die Übermittlung der Infrmatinen über die Schadenfrequenz eines Versicherungsvertrages. Gemeinsam mit dem Berufsverein der Versicherungsunternehmen (BVVO / UPEA) hat das Aufsichtsamt eine Musterbescheinigung ausgearbeitet in der alle Schadensfälle aufzuführen sind die sich in den letzten fünf Jahren ergeben haben. Schadensfälle vr dem 1. August 2002 müssen jedch nicht aufgeführt werden, da die Angaben die vr diesem Datum erfasst wurden, in der heutigen Bnus- Malusbescheinigung aufgenmmen sind. Das anliegende Dkument genügt den Vrschriften in Artikel 3 des vrgenannten Erlasses ; dieser Artikel tritt in Kraft am 1. Januar Demzuflge bitte ich Sie, ausschließlich das anliegende Frmular zu benutzen. Anlagen : 1 P.S.: Traductin de la circulaire du 25 avril 2003 aux entreprises d'assurances pratiquant l'assurance de la "R.C. Aut". Vertaling van de rndzendbrief van 25 april 2003 aan de verzekeringsndernemingen die de verzekering "B.A. Aut" uitefenen. KORTENBERGLAAN BRUSSEL TELEFOON 02/ TELEFAX 02/ INTERNET : INFO@CDV-OCA.BE
2 1 PRAKTISCHER GEBRAUCH DES NACHWEISES DER SCHADENVERGANGENHEIT ALLGEMEINES Die durch Artikel 3 des Königlichen Erlasses vm 16. Januar 2002 vrgeschriebenen Rubriken müssen immer ausgefüllt werden. Es handelt sich um alle in der Bescheinigung aufgeführten Rubriken, ausgenmmen : 1. Das amtliche Kennzeichen : wenn dies nicht bekannt ist der wenn am Fahrzeug kein Nummernschild angebracht ist (zum Beispiel Mtrfahrrad) ; 2. Die Spalte "Kategrie" unter der Rubrik "Schadensfall" die fakultativ ausgefüllt werden darf. Der Nachweis muss spätestens 15 Tage nach Vertragsablauf gesetzesgemäss geliefert werden. Gegebenenfalls kann das Versicherungsunternehmen auf freiwilliger Grundlage einen Erstnachweis erbringen zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages. Dies bietet dem nachflgenden Versicherer die Möglichkeit um bereits zu diesem Zeitpunkt mit Sachverstand das Risik richtig einzuschätzen. Die auszufüllenden Angaben müssen die Sachlage im Augenblick des Ausstellens des Nachweises wiedergeben. Etwaige Entwicklungen zwischen der Ablieferung zweier Nachweise an verschiedenen Zeitpunkten werden demzuflge festgehalten. Dies bedeutet, dass faktisch nie Duplikate vn Nachweisen abgeliefert werden, sndern immerzu Schriftstücke, in denen die neueste Sachlage aufgeführt ist. Dieser Nachweis bezieht sich nur auf die Haftpflichtgarantie und gilt für alle Kategrien vn Kraftfahrzeugen. Infrmatinen bezüglich Schadensfälle in anderen zusätzlichen Garantien werden in diesem Nachweis nicht erfasst. Die Rubriken sind in zwei Kategrien aufgeteilt : ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN RUBRIKEN 1. AUSZUFÜLLENDE RUBRIKEN AUF DER EBENE "VERTRAG" : Datum des Inkrafttretens der Plice : dieses Datum verweist insbesndere auf das Datum, an dem die Haftpflichtgarantie anfängt ; Enddatum der Plice : auch hier wird das Datum genmmen das Bezug hat auf die Haftpflichtgarantie ;
3 2 Fahrzeugkategrie : die anzuwendende Kdifizierung entspricht der bei der DIV angewandten Kdifikatin, die zugleich den Versicherungsunternehmen auferlegt ist bei der Übermittlung der Angaben an das "Gemeinsame Kfz-Garantiefnds" (Gemeenschappelijk Mtrwaarbrgfnds" / "Fnds Cmmun de Garantie Autmbile") im Zusammenhang mit Veridass ; Nutzung : bezeichnet den Gebrauch des vertraglich gedeckten Fahrzeuges. Zu diesem Zwecke können die flgenden Kdes benutzt werden : 1 bedeutet den Gebrauch zu Privatzwecken 2 bedeutet Erwerbs- der Berufsgebrauch 3 deutet den Mischgebrauch an. Dieser Kde wird benutzt falls tatsächlich swhl der Privatgebrauch als der Berufsgebrauch gemeint ist, aber auch wenn der Gebrauch bei dem betreffenden Fahrzeug für den Versicherer der den Nachweis abliefert, hne Interesse ist (beispielsweise bei Zweirädern). 2. AUSZUFÜLLENDE RUBRIKEN AUF DER EBENE "SCHÄDEN" : Kategrie : eigentlich ist diese Rubrik dieselbe als die "Fahrzeugkategrie" auf der Ebene "Vertrag". Da während einer Versicherungsperide in ein und demselben Vertrag verschiedene Fahrzeuge versichert sein können, ist es vn Interesse zu wissen mit welcher Art vn Fahrzeug der Unfall verursacht wurde. Deshalb wird die Möglichkeit eingeräumt um diese Infrmatin auf fakultativer Basis pr Schadensfall zu beschaffen ; Angaben über den Fahrer im Augenblick des Unfalls : es gibt drei Ausfüllmöglichkeiten : 1) Name, Vrname und Geburtsdatum falls die Identität des Fahrers bekannt ist ; 2) Sllte der Fahrer im Augenblick der Abfassung des Nachweises nch nicht bekannt sein, s muss der Vermerk "Fahrer unbekannt" ausgefüllt werden ; 3) Gab es keinen Fahrer im Augenblick des Unfalls (zum Beispiel geparktes Fahrzeug), wird der Vermerk "hne Fahrer" ausgefüllt. Diese Rubrik muss als unbedingt ausgefüllt werden ; Aufgrund vn Artikel 29bis bezahlte Beträge : dies sind im Rahmen des Artikels 29bis an schwache Verkehrsteilnehmer ausgezahlte Beträge. Jeder in dieser Rubrik ausgefüllte Betrag muss zugleich in dem in der nachflgenden Rubrik aufgeführten Gesamtbetrag erfasst sein ;
4 3 Beträge des wirklich geleisteten Schadenersatzes : dies sind die effektiv gezahlten Schadenersatzbeträge die vn dem Versicherer der haftenden Partei an dritte Persnen geleistet wurden, gegebenenfalls einschließlich der im Rahmen des Artikels 29bis erstatteten Beträge. In dieser Rubrik werden weder bezahlte Ksten (Sachverständigen- und Gerichtsksten), nch etwaige Ansprüche durch die Ausübung des Regressrechts berücksichtigt. Der Begriff "Versicherer der haftenden Partei" bleibt auch in einer Regelung innerhalb des RDR-Abkmmens behalten. In diesem Zusammenhang wird der vn dem gegnerischen Versicherer zu zahlende Betrag bestimmt und braucht dieser Versicherer daher nicht zu ermitteln, welcher Betrag die geschädigte Partei vn ihrem Direktversicherer erhalten hat. Für einen Direktversicherer (als Versicherer eines Versicherten der nicht haftet) wird diese Rubrik gleich 0 sein. Schadenersatzbeträge die an Dritte gezahlt werden im Rahmen eines Abkmmens (Beschleunigte Regelung vn Körperschäden : VVLL / IADC, MOVR / CMRP : Multilaterales Abkmmen der vrläufigen Regelung, Zusammenstß vn Fahrzeugen, ) werden ebenfalls erwähnt, ungeachtet etwaige Rückgriffe gegen andere Verantwrtlichen. Dieser Zustand wird dem flgenden Versicherer verdeutlicht durch die Angabe, dass der betreffende Versicherte nicht haftet (siehe weiter : letztes Beispiel) ; Akte abgeschlssen : 1 bedeutet, dass die Akte abgeschlssen ist, 2 bedeutet, dass die Akte nch nicht abgeschlssen ist. Haftung des Fahrers : 1 bedeutet, dass die Haftpflicht des Fahrers nachgewiesen ist (er ist als schuld), 2 bedeutet, dass die Haftung des Fahrers geteilt ist, 3 bedeutet, dass die Haftung des Fahrers nicht nachgewiesen ist (dass er als nicht schuld ist), 4 bedeutet, dass die Haftungen nch nicht bestimmt sind (zum Beispiel die Haftung wird nch bestritten im Augenblick der Ablieferung des Nachweises, ). Die letzte Spalte wird angekreuzt wenn der betreffende Schadensfall bereits enthalten ist in der in der Rubrik "Grad der Persnalisierung a psteriri spätestens zum 31/12/2003" enthaltenen Gradsbestimmung. Durch diese Angabe lässt sich die eventuelle Dppelbeurteilung einesselben Schadensfalls vermeiden.
5 4 Aufgrund vn Artikel 29bis bezahlte Beträge EINIGE BEISPIELE VON KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN Beträge der wirklich gezahlten Schadenersatzleistungen Akte abgeschlssen Haftung des Fahrers Ergebnis Der Versicherte haftet. Nch kein Schadenersatz geleistet Der Versicherte ist nicht schuld Die Haftungen sind nch nicht bestimmt Der Versicherte haftet. Die Gegenpartei erhielt Schadenersatz vn Die Haftungen sind verteilt. Gegenpartei erhielt bis auf heute Schadenersatz vn Versicherter trifft keine Schuld. Schwacher Verkehrsteilnehmer wurde entschädigt in Höhe vn Der Versicherte haftet. Es wurden bezahlt aufgrund vn Art. 29bis und 500 in Haftung an eine andere Partei, nicht ein schwacher Verkehrsteilnehmer Der Versicherte haftet teilweise. Es wurden bezahlt aufgrund vn Art. 29bis und 500 in Haftung, wbei der schwache Verkehrsteilnehmer einen Teil der Haftpflicht trägt Der Versicherte haftet nicht. Es wurden an Dritte gezahlt kraft der Anwendung eines Abkmmens
6 5 NACHWEIS SCHADENVERGANGENHEIT ABGELIEFERT GEMÄSS K.E. VOM 16. JANUAR 2002 UND UNVERZÜGLICH AN DEN NÄCHSTEN VERSICHERER ZU BESORGEN. Plice Nummer : KFZ-Kennzeichen : Jährlicher Verfalltag der Plice Datum des Inkrafttretens der Plice (Haftpflichtgarantie) (Name und Anschrift des Versicherungsnehmers) Enddatum der Plice Fahrzeugkategrie Gebrauch Grad der Persnalisierung a psteriri spätestens zum 31/12/2003 gemäss Kapitel X der Anlage des K.E. vm 14. Dezember 1992 Schadensfall / Schadensfälle in den letzten fünf Jahren im Rahmen des betreffenden Vertrags (swhl bei Schuld als im Recht) Datum Kategrie (fakultativ) Akte abgeschlssen (****) Name, Vrname und Geburtsdatum des Fahrers Aufgrund vn Artikel 29bis gezahlte Beträge Beträge der wirklich gezahlten Schadensersatzleistungen (Art. 29bis einbegriffen) (**) Haftung des Fahrers (***) Name des Versicherungsunternehmens : ( + Anschrift + KdeVersicherungsaufsichtsamt) Datum : Unterschrift : (*) Gebrauch zu Privatzwecken (1) Berufsgebrauch (2) Gemischter Gebrauch (3) (**) Ja (1) Nein (2) (***) Nachgewiesen (1) Geteilt (2) Nicht nachgewiesen (3) Nch nicht bestimmt (4) (****) Schadensfall bereits berücksichtigt für die Festsetzung des Grades Persnalisierung a psteriri
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrSkifreizeit 2013 Bad Gastein
2012 Liebe Eltern, Okt. wie in jedem Jahr fahren wir auch in diesem Schuljahr, und zwar im Rahmen unserer Prjektwche vm 01.02.2013 bis zum 09.02.2013, zum Ski- und Snwbardfahren nach Bad Gastein in Österreich.
MehrFact Sheet 2 Personalkosten
Fact Sheet 2 Persnalksten V e G ü2 7 G ü Zusammenfassung: Für den Anspruch auf Erstattung vn Persnalksten, das Erstattungsantragsverfahren swie für die zur Erstattung vrzulegenden Nachweise gelten ausführliche
Mehr1. Änderungsmitteilungen
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2186 Urteil Nr. 121/2002 vom 3. Juli 2002 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 29bis des Gesetzes vom 21. November 1989 über
MehrPUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH
Mehra) Name und Vorname:...
Regionaldienst Unfallmeldung Artikel 36, 2 und 3 koordiniertes Gesetz vom 4.7.94 Artikel 24 K.E. vom 3.7.96 Identifizierung der Berechtigten a) Name und Vorname:... b) Eintragungsnummer beim Regionaldienst:
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrErlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR
Erlä uterungen zu Meldungen IP Lsses Art. 101 CRR Rechtlicher Hintergrund Die Verlustdaten, welche in Art. 101 CRR gemeldet werden, werden vn der FMA herangezgen, um zu beurteilen, b die (begünstigten)
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrKaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Das Fahrzeug wird in dem Zustand wie besichtigt und probegefahrenunter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. (gilt nur für Verkauf von privat)
MehrE N T S C H E I D S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5911 Entscheid Nr. 96/2015 vom 25. Juni 2015 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage betreffend Artikel 19bis-11 2 des Gesetzes vom 21. November
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2174 Urteil Nr. 65/2002 vom 28. März 2002 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 80 2 des Gesetzes vom 9. Juli 1975 über die Kontrolle
MehrKaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Typ und Ausführung Fahrzeugbrief-Nr. Der erklärt, daß das Kfz während seiner Zeit als Eigentümer
MehrWer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat.
Seite 1 206 3 Kaufmännische und Betriebswirtschaftliche Grundlagen Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an alle, die neue und interessante Aufgaben im Unternehmen übernehmen wllen und hierzu betriebswirtschaftliches
MehrMUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur
für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrNoch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?
Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -
Mehr28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3
28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie
MehrAntragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen
Antragsstellung Führerschein Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen den Führerscheinantrag auf und leiten diesen dann zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Kreises Dithmarschen weiter. Sbald Ihr
MehrUnfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel
Anlage UF Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers
MehrIch versichere die Richtigkeit meiner Angaben und die Gültigkeit der beigefügten Unterlagen.
Zertifizierung vn Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverrdnung (ChemKlimaschutzV) vm 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Artikel 3 Abs. 1 1 der Verrdnung (EG) Nr. 842/2006 2
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrBewerbung für die Auszeichnung RheumaPreis Fragebogen. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen aus und senden Sie ihn an die folgende Adresse:
Bewerbung für die Auszeichnung RheumaPreis Fragebgen Bitte füllen Sie diesen Fragebgen aus und senden Sie ihn an die flgende Adresse: Organisatinsbür RheumaPreis Pstfach 17 03 61 60077 Frankfurt/Main Angaben
MehrSchutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das.
Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das. Mag. Elisabeth Brückler 1 Die Gesetzeslage in Österreich 1295 ABGB Auszug: Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser
MehrKAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)
KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrHiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.
Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen
MehrWeiterempfehlen & profitieren. Das «Kunde wirbt Kunde» Bonus-Programm
Weiterempfehlen & profitieren. Das «Kunde wirbt Kunde» Bonus-Programm www.myhelvetia.at/kunde-wirbt-kunde www.myhelvetia.at/kunde-wirbt-kunde Gleich ausfüllen & über Prämie freuen! In 3 Schritten zu Ihrem
MehrHinweise zum Kfz-Kaufvertrag
Hinweise zum Kfz-Kaufvertrag Blatt Nr. 1: Exemplar für den Blatt Nr. 2: Exemplar für den Blatt Nr. 3: Mitteilung an die Versicherung Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der in die Rechte und Pflichten
MehrArt des Anspruches: 2. Bitte benutzen Sie die Rückseite oder eine andere Seite, falls Sie mehr Platz für Informationen brauchen
Anspruchsanmeldung Referenz der Anspruchsanmeldung: (Nur das Büro) Persönliche Details: Name: Art des Anspruches: Datum: Adresse: Telefon: Email: Wichtige Information 1. Bitte füllen Sie die beigefügten
MehrStand: 26.08.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrGemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen
BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrAntrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012
Division des déchets 1, Avenue du Rock n Roll L-4361 ESCH/ALZETTE Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012 Dem Umweltamt
MehrKfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren
Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit der Lizenz zum Fahren startklar? Geschafft endlich der Führerschein! Nur das eigene Auto fehlt noch. Aber: Sie dürfen den Wagen Ihrer Eltern nutzen und so Ihr Können
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrAnmeldung für die SummerLanguageSchool Deutsch für Naturwissenschaft, Technik, Planen, Bauen und Umwelt
Zentraleinrichtung Mderne Sprachen an der Technischen Universität Berlin Anmeldung für die SummerLanguageSchl Deutsch für Naturwissenschaft, Technik, Planen, Bauen und Umwelt Allgemeine Angaben Anrede
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrWiderrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH
Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
MehrPsychotherapie und die Krankenkassen Wer zahlt was
Psychtherapie und die Krankenkassen Wer zahlt was Für Klienten, die eine psychtherapeutische Leistung in Anspruch nehmen wllen, stellt sich immer wieder die Frage, b die Psychtherapie vn der Krankenkasse
MehrSPLIT-PAYMENT BUCHHALTUNG
SPLIT-PAYMENT BUCHHALTUNG Laut dem Stabilitätsgesetzt 2015 wurden einige wesentlich Neuerungen eingeführt. Ein Teil davn ist Artikel 17-ter DPR 733/72: Dieser Artikel 17-ter betrifft die Rechnungen an
MehrM e r k b l a t t. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen
M e r k b l a t t Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen I. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrDas muss drin sein. Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE.
Das muss drin sein Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE. Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen. Sie wollen alle dieselbe Politik machen. Und sie wollen sich alle für dieselben Sachen stark machen.
MehrService Level Agreement (SLA) für OS4X Suite der c-works GmbH
Seite 1 vn 6 Service Level Agreement (SLA) für OS4X Suite der Datum des Inkrafttretens: 19-10-2011 Dkument-Eigentümer: Versin Versin Datum Beschreibung Autr 1.0 10.10.2011 Service Level Agreement H. Latzk
MehrVERSICHERUNGSANTRAG EINER BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ARCHITEKTEN, INGENIEURBÜROS UND BERATENDE INGENIEURE
VERSICHERUNGSANTRAG EINER BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ARCHITEKTEN, INGENIEURBÜROS UND BERATENDE INGENIEURE 1. VERSICHERUNGSNEHMER a) Name oder Bezeichnung... Adresse... Geburtsdatum oder Gründungsdatum...
MehrRegierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at
1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5 1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP Ausgedruckt am 11. 5. 1994 Regierungsvorlage
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrMuster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber
Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)
MehrName und Vorname Geburtsdatum Telefon (P/G/Natel) Wann erreichbar? Fahrzeugart (PW, MR, LKW etc.) Fabrikmarke Kennzeichen
Schadenanzeige für Ereignisse verursacht durch unbekannte und nicht versicherte Motorfahrzeuge und Fahrräder (SVG 76) Art. 76 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in Verbindung mit Art. 52 der Verkehrsversicherungsverordnung
MehrBeiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO
2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die
MehrUnter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:
Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch
Mehr3. Sollten der Verkäufer und der Halter nicht dieselbe Person sein, lassen Sie sich eine Verkaufsvollmacht geben.
info@ Tipps für den Verkäufer 1. Nach Möglichkeit sollten Sie eine Zahlung des vollen Kaufpreises bei der Übergabe arrangieren. Auf diese Weise ersparen Sie sich mögliche Probleme nach Übergabe des Fahrzeugs.
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrSocialDayDüsseldorf. präsentieren: www.socialday-duesseldorf.de Hotline 0211.8 92 20 31. Startset. Informationen für Schüler/ innen
& präsentieren: SocialDay Hotline 0211.8 92 20 31 Startset Informationen für Schüler/ innen Informationen für Jobanbieter Jobvereinbarung Social Day (2-fache Ausführung) Jobanbieterplakat SocialDay Informationen
Mehrcrm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe
crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe crm-now/ps Webforms: Webdesigner Handbuch Copyright 2006 crm-now Versionsgeschichte Version 01 2006-08-21 Release Version crm-now c/o im-netz Neue
MehrKaufvertrag für den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von einem Unternehmer an Privat
Kaufvertrag für den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von einem Unternehmer an Privat Dieser Vertrag ist nur für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen von einem Unternehmer (Verkäufer) an
MehrUMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX
UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Mai 2015 & Thmas Hchgeschurtz 1. Anschreiben an Mitarbeiter zur Verfahrenseinleitung Einladung
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrAusschreibung. "Englisch für Betriebsräte und Euro-Betriebsräte" Datum: 11.-13.05.2015 Ort: Hamburg, Hotel relexa Bellevue
Ausschreibung "Englisch für Betriebsräte und Eur-Betriebsräte" Datum: 11.-13.05.2015 Ort: Hamburg, Htel relexa Bellevue Nachstehend finden Sie: 1. Angebt 2. Geschäftsbedingungen EURO-TEAM 3. Prgramm des
MehrKreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrSehr wichtige Information
1 Sehr wichtige Infrmatin vn Mensch zuerst Netzwerk Peple First Deutschland e.v. Es gibt eine sehr wichtige Änderung für die Bilder aus 'Das neue Wörterbuch für Leichte Sprache'. Es geht um die bunten
MehrRechtsanwälte Uwe Pagel und Guido Pauly Unfallfragebogen
Rechtsanwälte Uwe Pagel und Guido Pauly Unfallfragebogen bitte Angaben tätigen, soweit Ihnen bekannt. http://www.pagel-und-pauly.de Anspruchsteller Vorname, Name: Anschrift : Haftpflichtversicherung Anspruchsteller
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrNummer der Bedarfsgemeinschaft:
UNFALL-FRAGEBOGEN ZUM ANTRAG AUF LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH SGB II Zuständige Stelle/Behörde Nummer der Bedarfsgemeinschaft: Falls Ihnen Leistungen als Folge einer Schädigung durch
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrE-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung
E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung Projektteam Sondertransporte Land OÖ Version September 2012 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrMandanten-Fragebogen
Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrDer DSTG -Tarifausschuss informiert zur
Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrHausanschluss. Strom Gas Fernwärme Wasser
Hausanschluss Strm Gas Fernwärme Wasser Infrmatinen für Bauherren, Architekten und Planungsbürs Stadtwerke Detmld GmbH Am Gelskamp 10 32758 Detmld Telefn: 05231 607 0 Telefax: 05231 66043 inf@stadtwerke-detmld.de
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrStartnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort
MehrCarl-Orff-Realschule plus
An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Betriebspraktikum der 9. Klassen Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, die Carl-Orff-Realschule plus führt in der Zeit vom 18. Januar
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
MehrNews Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 08.05.12 Velovignette Verlag Fuchs AG
News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 08.05.12 Velovignette Die Velovignette ist tot wer zahlt jetzt bei Schäden? Seit 1. Januar 2012 ist die Velovignette nicht mehr nötig. Die Vignette 2011
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrErläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko
Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrMeine Mobilität ist mir wichtig mit Sicherheit.
Kfz-Versicherung Privat Kfz-Haftpflichtversicherung Kaskoversicherung Beim Kfz-Schaden bis zu 150 sparen! Meine Mobilität ist mir wichtig mit Sicherheit. Finanziellen Schutz und exzellenten Schadenservice
MehrNeu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!!
Egon Traub Beispielhafte Darstellung von einem Monatsbeitrag von 10 oder 37 (=Maximalbetrag) und einem Jahresbeitrag von 1.00 oder 4.44 (=Maximalbetrag) 30 Monatsbeitrag 37 (Maximalbetrag) 10 Monatsbeitrag
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Mehr