Biberach an der Riss. Bestattungsbroschüre

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1 Biberach an der Riss Bestattungsbroschüre

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3 VORWORT DES OBERBÜRGERMEISTERS Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, einem plötzlichen Todesfall stehen die Hinterbliebenen manchmal recht rat- und hilflos, ja nicht selten sogar geschockt gegenüber, denn der Gedanke an den Tod wird in unserer Gesellschaft oft verdrängt. Zur Trauer kommen völlig neue Anforderungen hinzu, mit denen der Einzelne meist nicht rechnet. Innerhalb von ein, zwei Tagen muss er allein oder zusammen mit anderen die Bestattung in die Wege leiten und eine Menge Entscheidungen treffen, die zum Teil auch von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Die Bestattungsbroschüre der Stadt Biberach soll Ihnen eine Orientierung geben und Ihnen die in einem Trauerfall anstehenden Entscheidungen erleichtern. Sie soll aber auch ein Anstoß dazu sein, dass Sie Ihre Angelegenheiten rechtzeitig regeln und Ihren Angehörigen damit die Entscheidungen oder einen Teil davon abnehmen. Sie soll außerdem einen Überblick verschaffen, was bei einem Trauerfall im Einzelnen zu tun ist. Friedhöfe sind in erster Linie Orte der Trauer und Besinnung, aber auch Orte der Erinnerung und Orte des Lebens und der Begegnung. Die Broschüre enthält allerlei Wissenswertes zu den Friedhöfen der Stadt Biberach und gibt einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsformen und Grabarten. Ihr Ich möchte Sie ermuntern, die Broschüre in einer stillen Stunde in die Hand zu nehmen, sich zu informieren und darüber nachzudenken. Thomas Fettback Oberbürgermeister 1

4 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Auch das Sterben gehört zum Leben Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten Was ist zu tun? Anzeige beim Standesamt Erforderliche Urkunden Verschiedene Formen der Bestattung Trauerfeier und kirchliche Bestattung Blumenschmuck und Grabbetreuung Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren. 10 Nachlass- und Vorsorgeregelung Friedhöfe in Biberach a. d. Riß Orientierungsplan U3 BRANCHENVERZEICHNIS Liebe Leser! Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Bestattungen U2, U4 Blumen Druckerei Grabmale Grabpflege Hotel Restaurant Steinmetz Trauerdruck U = Umschlagseite Impressum Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Trägerschaft. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen sind auch auszugsweise nicht gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm, Datenerfassung, Datenträger oder Online nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages /1. Auflage / 2006 Infos auch im Internet: Kompetenz aus einer Hand WEKA info verlag gmbh Lechstraße 2 D Mering Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) info@weka-info.de 2

5 AUCH DAS STERBEN GEHÖRT ZUM LEBEN Friedhöfe sind in erster Linie Orte für Bestattungen und damit Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod innerhalb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer und Erinnerung, sondern auch solche der Hoffnung und der Stille. Sie sind außerdem Orte des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie als grüne Erholungsräume und kulturelle Kleinode. Unsere Friedhöfe verbinden das Notwendige mit dem Nützlichen, die materielle mit der geistigen Welt. Hier vollziehen sich Begegnungen zwischen Trauernden und Spaziergängern. Gefühle werden ausgetauscht und menschliche Wärme vermittelt. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig, da auf ihnen die letzten Ruhestätten bekannter Familien und Persönlichkeiten zu finden sind. Die Trauer um einen geliebten Menschen oder einen guten Freund findet im Herzen und in der Seele statt. Doch das Andenken braucht auch einen festen Platz. Deshalb haben Menschen schon seit alters her ihre Angehörigen begraben, die Gräber geschmückt und regelmäßig besucht. Für viele Menschen ist der manchmal täglich beschrittene Weg zum Grab fester Bestandteil des Lebens. Das Grab ist ein wichtiger Ort für die Trauer. Hier ist Platz für stille Zwiegespräche. Stadtfriedhof Alter Katholischer Friedhof 3

6 FORMALITÄTEN UND SONSTIGE MAßNAHMEN Was muss sofort geregelt werden? den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Angehörige und Freunde benachrichtigen ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen. die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab) Sarg und Ausstattung auswählen Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße) Terminabsprache mit Druckerei wegen Anzeige/evtl. Gedenkbildchen Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen an Trauerkleidung denken für Leichenschmaus Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren Was ist später zu erledigen? mit Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnen den Tod eines Rentenempfängers beim Rentendienst melden bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen Rentenanspruch geltend machen bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherung beantragen den Sterbefall beim Arbeitgeber melden Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) Wohnung kündigen, Übergabe regeln Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen ggf. Gewerbe abmelden Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden Post umbestellen Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen Mitgliedschaften und Abonnements kündigen bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten 4

7 WAS IST ZU TUN? Im Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen, obwohl sie sich in einer Extremsituation befinden, die vom Schmerz über den Verlust eines nahe stehenden Menschen dominiert wird. Oft sind sie überfordert. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Die Bestattungsunternehmen können entsprechend den Wünschen der Angehörigen die Bestattung planen und durchführen, sowie die Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern erledigen. So wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der Wohnung überwiegend durch die Bestatter übernommen. Die Formalitäten können aber auch größtenteils von den Angehörigen selbst erledigt werden. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, diese Situation in Ihrem Sinne zu meistern. Zeigen Sie ihnen, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind und teilen Sie Ihren Angehörigen Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Bestattung und das Andenken an Sie mit. Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen, und zwar entweder durch die Hinterbliebenen selbst oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für die Stadt Biberach ist dies das Standesamt im Klösterle in der Hindenburgstraße 29 Zimmer 14, Tel.: 07351/ oder 07351/ Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes. Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben! Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden. Im Zweifel folgende Urkunden mitbringen: Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden. NOTIZEN: 5

8 VERSCHIEDENE FORMEN DER BESTATTUNG Bei einem Trauerfall stellt sich immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. Zunächst richtet sich dies nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten dem aller Verwandten vor. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Bestattung ist nicht nur im Hinblick auf die Kosten sondern auch hinsichtlich der unterschiedlich langen Laufzeiten wichtig. Vor allem die Unterscheidung zwischen einem Reihen- und einem Wahlgrab ist von erheblicher Bedeutung, da ein Reihengrab nicht verlängert und nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden kann. Reihengräber Reihengräber sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte kann nur eine Bestattung erfolgen. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Reihengräber aufgelöst. Unter der Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht erneut belegt werden darf. Diese Frist soll sowohl eine ausreichende Verwesung der Leichen gewährleisten, als auch eine angemessene Totenehrung ermöglichen. Sie muss mindestens so bemessen sein, dass der Verwesungsvorgang, der je nach Bodenart unterschiedlich lang ist, bis zum Ablauf der Ruhezeit abgeschlossen ist. Die Ruhezeit wird für jeden Friedhof unter Berücksichtigung der Boden- und Grundwasserverhältnisse in der Friedhofssatzung festgesetzt. Wahlgräber Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Sie unterscheiden sich von den Reihengräber in ihrer Größe und bevorzugten Lage, sind zur Aufnahme nicht nur eines einzelnen Verstorbenen bestimmt und werden für eine längere Nutzungsdauer eingeräumt. Die Nutzungszeit einer Wahlgrabstelle kann auf Antrag verlängert werden. Da die Ruhe- bzw. Nutzungszeiten nicht auf allen städtischen Friedhöfen dieselben sind, wird darauf in den Ausführungen bei den jeweiligen Friedhöfen eingegangen. Dort ist auch ersichtlich, welche Grabarten auf den einzelnen Friedhöfen der Stadt Biberach angeboten werden. Die Stadt Biberach besitzt 3 Friedhofsordnungen, nämlich eine für den Stadtfriedhof, eine für die beiden konfessionellen Friedhöfe und eine für die Stadtteilfriedhöfe, in denen Einzelheiten über die Benutzung der städtischen Friedhöfe geregelt sind. Außerdem besitzt sie noch die Friedhofsgebührenordnung, die für sämtliche städtischen Friedhöfe Gültigkeit besitzt. Die Verordnungen können bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden. Die Friedhofsverwaltung erteilt gerne nähere Auskünfte und beantwortet Ihre Fragen. 6

9 TRAUERFEIER UND KIRCHLICHE BESTATTUNG War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (z.b. Evangelische Landeskirche, Römisch-katholische Kirche) und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heirats- und Familienbücher beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschied nehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit der Friedhofsverwaltung oder dem Bestattungsunternehmen zu vereinbaren. 7

10 BLUMENSCHMUCK UND GRABBETREUUNG Für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum. Blumen spenden Trost Blumen spenden Trost Ihr Blumenfachgeschäft in Biberach: Floristik Friedhofsgärtnerei Grabanlage Trauerfloristik - Grabpflege Eine Dauergrabpflege bietet Ihnen die Sicherheit für ein gepflegtes Grab. Wenn Sie wünschen für viele Jahrzehnte. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein persönliches Angebot. Rufen Sie uns an! Grabpflege Vorsorgeverträge Pfluggasse Biberach Tel 07351/9424 Fax 07351/9430 8

11 Landgaststätte und Landhotel Willkommen im Berliner Hof Das Haus mit der persönlichen Note in Rindenmoos Kultur und Gastlichkeit in Oberschwaben! Auwiesenstraße Biberach/Rindenmoos Tel.: / Fax:07351/ Inh. Familie Brodbeck Hotel@Landhotel-Pfanne.de Internet: Feiern Sie bei uns Ihre Feste, ob Familienfeiern, Trauerfeiern oder betriebliche Anlässe, bei uns finden Sie den richtigen Rahmen. Hotel Berliner Hof Berliner Platz Biberach/Riß Tel. ( ) Fax Gut essen und trinken Gasthof Goldener Hirsch traditionell genießen wir geben Ihrem Beisammensein den geeigneten Rahmen regionale gut bürgerliche Küche Inh. Familie Rapp Fremdenzimmer Riedlinger Straße Biberach an der Riß Tel. ( ) Fax ( ) info@hirschwirt.de 9

12 VERSICHERUNGEN,VEREINE, BANKEN USW. INFORMIEREN Rentenversicherung Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim Rentendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entstehen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung Versicherten erhält die Witwe bzw. der Witwer von der Rentenrechnungsstelle eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb eines Monats vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie Sterbeurkunde an die nächsten Angehörigen aus. Der Vorschuss dient als Überbrückung für die folgenden drei Monate. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erledigt. Der Rentenantrag auf Hinterbliebenenrente ist bei der zuständigen Rentenstelle zu stellen. In der Stadt Biberach a. d. Riß befindet sich diese in der Hindenburgstraße 29, 1. Stock, Zimmer 11 oder 12 Tel.: 07351/ oder Krankenversicherung Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten gebührenfreien Sterbeurkunde zu informieren. Andere Versicherungen Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine private Sterbekasse oder bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z.b. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit ggf. für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tode ihres Mitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte. Sonstige Erledigungen Banken, Sparkassen oder Postscheckamt, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notariats vorlegt. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. 10

13 NACHLASS- UND VORSORGEREGELUNG Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat auszuhändigen. Vorsorgeregelung Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung der Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Auch für die Pflege Ihres Grabmales samt Einfassung und für die Pflege Ihrer Grabstätte können Sie zu Lebzeiten sorgen. Steinmetzbetriebe und Gärtnereien bieten Grabmal- bzw. Grabpflegeverträge an, die für die Dauer der Nutzungszeit Gültigkeit besitzen. Wird der Vertrag mit einem Mitgliedsbetrieb der Genossenschaft Baden-Württembergischer Steinmetz- und Bildhauerbetriebe EG bzw. der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner abgeschlossen, gibt das zusätzliche rechtliche Sicherheit. Denn dann wird das einbezahlte Geld dort verwaltet und so angelegt, dass die anfallenden Zinsen eventuelle Preissteigerungen auffangen können. Außerdem wird die Vereinbarung von diesen Stellen geprüft und registriert. Die Genossenschaft kontrolliert den beauftragten Steinmetz bzw. Gärtner auch bei der Ausführung. Und sollte er den vereinbarten Arbeiten nicht mehr nachkommen können, etwa bei einer Betriebsaufgabe, dann verpflichtet die Genossenschaft ein anderes Mitglied. Die Grabmalbetreuung bzw. Grabpflege ist somit für die gesamte Nutzungszeit Ihrer Grabstätte gesichert. 11

14 STEINMETZ- UND BILDHAUERWERKSTÄTTE SEIT 1872 GRABMALE EINFASSUNGEN GRABPLATTEN BESCHRIFTUNGEN GRABZUBEHÖR und vieles mehr HANS NÄGELE INDUSTRIESTR MITTELBIBERACH Tel.: 07351/ Stets gut beraten 12

15 FRIEDHÖFE IN BIBERACH Die Stadt Biberach a. d. Riß besitzt insgesamt 7 Friedhöfe. Davon befinden sich 3 Friedhöfe in der Kernstadt. Hinzu kommen die Friedhöfe in den Stadtteilen Mettenberg, Stafflangen, Ringschnait und Rissegg. Die Friedhofsverwaltung können Sie wie folgt erreichen: Friedhofsverwaltung, Rindenmooser Straße 1, Biberach a. d. Riß, Tel.: 07351/ Verwaltet werden diese Friedhöfe zentral durch die Friedhofsverwaltung, die sich auf dem Stadtfriedhof befindet. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören nicht nur das Führen und Ergänzen der Friedhofsdateien und Friedhofspläne, sondern auch die Beratung und Betreuung der Angehörigen, sowie das Erstellen der Gebührenbescheide und Grabmalgenehmigungen. STADTFRIEDHOF Folgende Grabarten werden auf dem Stadtfriedhof angeboten: Reihengräber (Ruhezeit 20 Jahre, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 10 Jahre) - Reihengräber für Erdbestattungen - Urnenreihengräber - anonyme Urnenreihengräber - Rasengräber - Grabstätte für fehlgeborene Kinder Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre) - Wahlgräber für Erdbestattungen Wahlgräber in Sonderlagen Urnenwahlgräber Der Stadtfriedhof Biberach wurde im Jahr 1962 eröffnet. Geplant wurde er von Herrn Prof. Günther Grzimek, Landschaftsarchitekt. Der Friedhof erstreckt sich über eine Fläche von ca. 18 Hektar und besitzt einen parkähnlichen Charakter. Durch mehrere große Wiesenflächen und einigen Seen dient er der Bevölkerung zugleich zur Erholung. Auf dem Stadtfriedhof befinden sich eine Aussegnungshalle und die Aufbahrungsräume. Außerdem ist hier die Friedhofsverwaltung untergebracht. Im Jahr 2000 wurde das anonyme Grabfeld angelegt und im Jahr 2004 konnte die Grabstätte für fehlgeborene Kinder eingeweiht werden. 13

16 ALTER KATHOLISCHER FRIEDHOF Der Alte Katholische Friedhof entstand im Jahr 1575 aus dem Siechen-Friedhof. Er wurde im Jahr 1995 von der Stadt Biberach übernommen. Auf ihm befinden sich die Gräber der beiden Maler und Ehrenbürger Braith und Mali, nach denen das Heimatmuseum der Stadt Biberach benannt ist. Außerdem sind auf ihm der Lithograph Emminger und der frühere Reichsminister von Deutschland Matthias Erzberger begraben, um nur ein paar der bedeutungsvollen Gräber zu nennen. Auf dem Friedhof befindet sich die im Jahr 1404 geweihte Magdalenenkirche, in der ebenfalls kleinere Aussegnungen stattfinden können. Die Stadt Biberach ist darum bemüht, die bedeutenden Gräber und den historischen Charakter des Friedhofes zu erhalten. Auf dem Alten Katholischen Friedhof werden folgende Grabarten angeboten: Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre) Wahlgräber für Erdbestattungen Urnenwahlgräber ALTER EVANGELISCHER FRIEDHOF Der Alte Evangelische Friedhof ist ein Begräbnisort mit einer 750jährigen Geschichte. Bis Ende 1994 befand er sich im Besitz der evangelischen Kirchengemeinde und wurde im Jahr 1995 von der Stadt Biberach übernommen. Auf ihm befinden sich viele Grabmale und Grabausstattungen von großem gestalterischen und zum Teil auch stadtgeschichtlichem Wert, deren Erhaltung sich die Stadt Biberach zum Ziel gesetzt hat. Die Stadt Biberach ist darum bemüht, den historischen Charakter dieses Friedhofes zu erhalten. Auf dem Friedhof befindet sich die Heilig Geist Kirche, die im Jahr 1662 geweiht wurde und in der auch Aussegnungen stattfinden. Sowohl am Chor der Heilig Geist Kirche als auch an den stattlichen Friedhofsmauern befinden sich insgesamt 26 Epitaphe und Gedenktafeln, die in den Jahren mit erheblichem finanziellen Aufwand saniert und konserviert worden sind. Die beiden Epitaphe Doll und Wieland wurden ins Innere der Kirche verbracht, um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen. Auf dem Alten Evangelischen Friedhof werden folgende Grabarten angeboten: Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre) Wahlgräber für Erdbestattungen Urnenwahlgräber 14

17 FRIEDHOF OBERE AU IN METTENBERG Der Friedhof in Mettenberg wurde im Jahr 1986 eingeweiht, die Aussegnungshalle 5 Jahre später. Aufgrund der besonderen Bodenverhältnisse ist auf diesem Friedhof die Ruhezeit länger als auf den anderen städtischen Friedhöfen. Auf ihm werden folgende Grabarten angeboten: Reihengräber (Ruhezeit 30 Jahre, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 20 Jahre) Reihengräber für Erdbestattungen Urnenreihengräber Wahlgräber (Nutzungszeit 40 Jahre) Wahlgräber für Erdbestattungen Urnenwahlgräber Wenn Ihr mich sucht, sucht mich in Euren Herzen. Habe ich dort eine neue Bleibe gefunden, lebe ich in Euch weiter. FRIEDHOF RINGSCHNAIT (Antoine de Saint-Exupéry) Der Friedhof in Ringschnait wurde im Jahr 2005 erweitert. Auf ihm können nun folgende Grabarten angeboten werden: Reihengräber (Ruhezeit 25 Jahre, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 10 Jahre) Reihengräber für Erdbestattungen Urnenreihengräber Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre) Wahlgräber für Erdbestattungen Urnenwahlgräber 15

18 FRIEDHOF RISSEGG Der Friedhof in Rissegg befindet sich bei der Kirche. Da nur noch wenige Grabstätten belegt werden können und eine Erweiterung des Friedhofes aufgrund der besonderen Bodenverhältnisse nicht möglich ist, wurde auf dem Stadtfriedhof ein eigenes Grabfeld für die Verstorbenen aus Rissegg geschaffen (Abteilung Q, Feld V). Auf dem Friedhof in Rissegg selbst gibt es folgende Grabarten: Reihengräber (Ruhezeit 25 Jahre, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 10 Jahre) Reihengräber für Erdbestattungen Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre) Wahlgräber für Erdbestattungen Urnenwahlgräber (sind in Planung) FRIEDHOF STAFFLANGEN Die Erweiterung des Friedhofes in Stafflangen und die Aussegnungshalle konnten im Jahr 1996 fertiggestellt werden. In Stafflangen stehen folgende Grabarten zur Verfügung: Reihengräber (Ruhezeit 25 Jahre, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 10 Jahre) Reihengräber für Erdbestattungen Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre) Wahlgräber für Erdbestattungen Urnenwahlgräber 16

19 ORIENTIERUNGSPLAN

20 Seit über 35 Jahren das Haus Ihres Vertrauens Bestattungshaus Schmidt BIBERACHER BESTATTUNGSDIENST Wir stehen Ihnen helfend zur Seite Erd-, Feuer- und Seebestattungen Individuelle Bestattungen Hausaufbahrungen Bestattungsvorsorge Überführungen In- und Ausland Erledigung der Formalitäten Aula und Verabschiedungsmöglichkeiten Grabherstellung Umbettungen Große Ausstellung Trauerdrucksachen Fachkundige Beratung Besuchen Sie uns für ein persönliches Gespräch Büro: Thüringenstraße 24, Richtung Stadtfriedhof Biberach Bestattungshaus: Astiallee 91, am Stadtfriedhof Biberach Aula der Begegnung: Astiallee 91, am Stadtfriedhof Biberach Telefon: 07351/28888 und 07351/24396 Tag und Nacht dienstbereit

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