Delegiertenversammlung Westfälisches Pferdestammbuch e.v. am Zweck und Aufgaben

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1 Delegiertenversammlung Westfälisches Pferdestammbuch e.v. am Anlage 3 TOP 6a) Satzungsänderungen alt Zweck und Aufgaben 1. Zweck des Verbandes ist die Förderung der Pferdezucht vornehmlich in Westfalen-Lippe. 5 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt a) durch freiwilligen Austritt, der nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Der Austritt ist schriftlich durch Einschreiben zu erklären. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder. Die Mitglieder haben die Pflicht d) durch tatkräftige Mitarbeit die Bestrebungen des Verbandes zu unterstützen. g) Vorhandene Gesundheitsdaten sowie DNA-Informationen (Blut/Haare) zur Verfügung zu stellen für den Aufbau / die Pflege einer wissenschaftlichen Datenbank mit dem Zweck der züchterischen Bearbeitung des Merkmalskomplexes Gesundheit im Rahmen der Zuchtwertschätzung. neu Zweck und Aufgaben 1. Zweck des Verbandes ist die Förderung der Pferdezucht in Nordrhein- Westfalen und im weiteren Verbandsgebiet gemäß a dieser Satzung. 5 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt a) durch freiwilligen Austritt, der nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Der Austritt ist schriftlich, elektronisch oder über verfügbare Verbands-Online- Medien zu erklären und von der Geschäftsstelle zu bestätigen. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder. Die Mitglieder haben die Pflicht d) durch tatkräftige Mitarbeit die Ziele des Verbandes zu unterstützen. g) Vorhandene Gesundheitsdaten sowie DNA-Informationen (z.b. Blut/Haare) zur Verfügung zu stellen für den Aufbau / die Pflege einer wissenschaftlichen Datenbank mit dem Zweck der züchterischen Bearbeitung der Merkmalskomplexe Gesundheit und genomische Selektion im Rahmen der Zuchtwertschätzung. 1

2 7 Organe des Verbandes Organe des Verbandes sind: 1. die Delegiertenversammlung ( 8). die Kreisversammlungen ( 8a) 3. der Vorstand ( 9) 4. der Vorsitzende und der geschäftsführende Vorstand ( 9a) 5. die Zuchtausschüsse ( ) 6. die Bewertungskommissionen ( 11) 7. die Abteilung der Privathengsthalter ( 1a) 8. die Abteilung der Jungzüchter ( 1b) 8 Delegiertenversammlung 3. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Stimmübertragung ist nur auf den Stellvertreter zulässig. Außer den Delegierten sind die Mitglieder des Vorstandes stimmberechtigt. 8a Kreisversammlungen 1. Die Mitglieder des Verbandes bilden in den nachfolgend aufgeführten Gebietskörperschaften des Verbandsgebietes die Kreisversammlungen: Kreisversammlung West/BeNeLux: Züchter, die in Rheinland, Rheinland- Pfalz, NL, B und Luxemburg ihren Betriebssitz haben, werden dieser Kreisversammlung zugeordnet. Kreisversammlung Niedersachsen: Züchter, die in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern ihren Betriebssitz haben, werden dieser Kreisversammlung zugeordnet. 7 Organe des Verbandes Organe des Verbandes sind: 1. die Delegiertenversammlung ( 8). die Kreis-/Regionalversammlungen ( 8a) 3. der Vorstand ( 9) 4. der Vorsitzende und der geschäftsführende Vorstand ( 9a) 5. die Zuchtausschüsse ( ) 6. die Bewertungskommissionen ( 11) 7. die Abteilung Hengsthalter ( 1a) 8. die Abteilung Jungzüchter ( 1b) 8 Delegiertenversammlung 3. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Stimmübertragung ist zunächst nur auf den zugeordneten Stellvertreter zulässig. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Delegierte seine Stimme auf einen anderen gewählten Stellvertreter der jeweiligen Kreisversammlung übertragen. Außer den Delegierten sind die Mitglieder des Vorstandes stimmberechtigt. 8a Kreisversammlungen und Regionalversammlungen 1. Die Mitglieder des Verbandes bilden in den nachfolgend aufgeführten Gebietskörperschaften des Verbandsgebietes die Kreis- und Regionalversammlungen (im weiteren Verlauf der Satzung genannt Kreisversammlungen ): Region Rheinland Region BeNeLux: Züchter, die in Rheinland-Pfalz, Niederlande, Belgien und Luxemburg ihren Betriebssitz haben, werden dieser Regionalversammlung zugeordnet. Region Nord: Züchter, die in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern ihren Betriebssitz haben, werden dieser Regionalversammlung zugeordnet.

3 Kreisversammlung Hessen / EU: Mitglieder im übrigen Deutschland und der EU werden zu dieser Kreisversammlung zusammengefasst. 3. Die Amtszeit der Delegierten beträgt 4 Jahre. Im Turnus von Jahren scheidet jeweils die Hälfte der Delegierten aus. Die Wiederwahl ist möglich. Die nach den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten der Satzung ausscheidende Hälfte der Delegierten wird durch Losverfahren bestimmt. 3. Region Hessen / EU: Mitglieder im übrigen Deutschland und der EU werden zu dieser Regionalversammlung zusammengefasst. Die Amtszeit der Delegierten beträgt 4 Jahre. Im Turnus von Jahren scheidet jeweils die Hälfte der Delegierten aus. Die Wiederwahl ist möglich. Die nach den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten der Satzung ausscheidende Hälfte der Delegierten wird durch Losverfahren bestimmt. 4. Die Kreisversammlungen haben insbesondere folgende Aufgaben: 4. Die Kreisversammlungen haben insbesondere folgende Aufgaben: Wahl des Vertreters der privaten Hengsthaltung als Mitglied der Bewertungskommission für Stuten und Fohlen Durchführung von Vortragsveranstaltungen und Informationsfahrten Wahl des Vertreters der privaten Hengsthaltung als Mitglied der Bewertungskommission für Stuten und Fohlen Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Informationsfahrten Zuchtausschüsse. Den Ausschüssen gehören als beratende Mitglieder an: der Zuchtleiter, der Leiter/die Leiterin des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts, die beratende Veterinärin/der beratende Veterinär der Körkommission, der Vorsitzende und der Geschäftsführer der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen in Westfalen. Darüber hinaus können die Zuchtausschüsse weitere beratende Mitglieder wählen. Zuchtausschüsse. Den Ausschüssen gehören als beratende Mitglieder an: der Zuchtleiter, ein privater und ein staatlicher Vertreter aus der Abteilung Hengsthaltung ( 1a) die beratende Veterinärin/der beratende Veterinär der Körkommission, der Vorsitzende und der Geschäftsführer der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen in Westfalen. Zur kontinuierlichen Beratung bezogen auf veterinärmedizinische Aspekte der Zuchtausschüsse, der Körkommissionen und der rassespezifischen Zuchtbeiräte beauftragt der Vorstand einen Veterinär. Darüber hinaus können die Zuchtausschüsse weitere beratende Mitglieder wählen. 3

4 5. Die Zuchtausschüsse sind für alle Aufgaben zuständig,. f) Leitlinien zu verabschieden u.a. über Gesundheitsprogramme, über die gesundheitlichen Bedingungen für die Zulassung zur Körung (Anlage 3) die Zuchtstutenstutenprüfungen, die Vergabe von Verbandsprämien 11 Bewertungskommissionen / Sachverständige. Für jede Rasse wird eine Körkommission gebildet. Die Körkommission besteht aus jeweils fünf Personen, die von der Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Vorstandes gewählt werden. Für jede Körkommission wählt die Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Vorstandes einen Vertreterpool von bis zu vier Personen. Der Vorsitzende der Körkommission beruft bei Bedarf eine Person des entsprechenden Vertreterpools in die Körkommission. Der/Die Leiter/in des Nordrhein-Westfälischen Landgestütes, ein/e Vertreter/in der privaten Hengsthaltung und eine beauftragte Veterinärin/ein beauftragter Veterinär haben beratende Funktion. 5. Die Zuchtausschüsse sind für alle Aufgaben zuständig, f) Umsetzung von Vorschlägen zur Verbesserung des Systems der Körungen, von Leistungsprüfungsrichtlinien (Hengste / Stuten) sowie des Zuchtzielbereiches Gesundheit und Entwicklung eines Qualitätsmanagements Sperma und Fruchtbarkeit. Weiterhin die Einbindung der Züchter in die Entwicklung, Beratung und Begleitung bei der Implementierung von züchterischen Analysesystemen und Zuchtmethoden (z.b. lineare Beschreibung, Gesundheitsdatenbank und genomische Selektion) sowie der Aufstellung von Regelungen zur Prämienvergabe. 11 Bewertungskommissionen / Sachverständige. Für jede Rasse wird eine Körkommission gebildet. Die Körkommission besteht aus jeweils fünf Personen, die von der Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Vorstandes gewählt werden. Für jede Körkommission wählt die Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Vorstandes einen Vertreterpool von bis zu vier Personen. Der Vorsitzende der Körkommission beruft bei Bedarf eine Person des entsprechenden Vertreterpools in die Körkommission. Der/Die Leiter/in des Nordrhein-Westfälischen Landgestütes, ein/e Vertreter/in der privaten Hengsthaltung und eine beauftragte Veterinärin/ein beauftragter Veterinär haben beratende Funktion. 3. Mitglieder der Bewertungskommission für Stuten und Fohlen sind: a) b) c) ein privater Hengsthalter der jeweiligen Rasse d) die Leiterin/der Leiter des Nordrhein-Westfälischen Landgestütes, e) der Zuchtleiter oder ein von ihm Beauftragter 1 unterstützende Zucht- und Verbandsarbeit NEU 3. Mitglieder der Bewertungskommission für Stuten und Fohlen sind: a) b) c) der Zuchtleiter oder ein von ihm Beauftragter d) ein privater und ein staatlicher Vertreter aus der Abteilung Hengsthaltung ( 1a) 1 unterstützende Zucht- und Verbandsarbeit Bei der Entwicklung und Umsetzung von Aufgaben und Tätigkeiten der ehren- und hauptamtlichen Zucht- und Verbandsarbeit unterstützen sich der Verband und die in den Unterabschnitten aufgeführten Abteilungen gegenseitig. Versammlungen der Abteilungen können selbstständig aus sich heraus einberufen werden oder auf Einladung des Verbandsvorstands erfolgen. 4

5 1a Abteilung der Privathengsthalter 1. Die Abteilung der Privathengsthalter vertritt im Verband die Interessen der privaten Hengsthalter aller Rassen mit eigener Deckstelle. Hierfür wird mindestens einmal jährlich eine Versammlung einberufen, auf der die Privathengsthaltung betreffende Fragen diskutiert werden. Die Beschlüsse der Abteilung sollten von den entsprechenden Gremien berücksichtigt werden. Die Privathengsthalter wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter. Gewählt ist, wer die größte Stimmenanzahl auf sich vereinigt. Der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der Vorsitzende des Verbandes ist Mitglied dieses Vorstandes. Über die Versammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden der Abteilung und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind. 1a Abteilung Hengsthaltung 1. Die Abteilung Hengsthaltung vertritt im Verband die Interessen der privaten Hengsthalter aller Rassen mit eigener Besamungsstation/ Deckstelle sowie der staatlichen Hengsthaltung des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts. Zu dieser Abteilung gehören ebenfalls die Hengstaufzüchter und die beteiligten Ausbildungsställe. Für diese Gruppe wird mindestens einmal jährlich eine Versammlung einberufen, deren Beschlüsse von den entsprechenden Gremien berücksichtigt werden sollten. Die Abteilung Hengsthaltung wählt aus ihren Reihen einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter. Gewählt ist, wer die größte Stimmenanzahl auf sich vereinigt. Der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der Vorsitzende des Verbandes ist Mitglied dieses Vorstandes. Über die Versammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden der Abteilung und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind.. Die Abteilung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) den Zuchtausschüssen Vorschläge für die Durchführung der Körungen und Leistungsprüfungen zu machen. b) der Delegiertenversammlung Vorschläge über die Besetzung der Bewertungskommissionen (Vertreter der privaten Hengsthalter) nach 11 Nr. letzter Absatz und 3 c zu machen. c) bei der Erstellung von Richtlinien über die tierärztliche Untersuchung von Hengsten auf Zuchttauglichkeit sowie über die Spermaqualität von Hengsten mitzuarbeiten. d) über die Durchführung von Hengstschauen zu entscheiden.. Außerhalb der Versammlungen hat der Vorstand der Abteilung Hengsthaltung unter ergänzender Mitwirkung von Vertretern der Zuchtausschüsse insbesondere folgende Aufgaben: a) Entwicklung, Beratung und Umsetzung von Entwürfen für das System der Körungen, inkl. Anlage 3 dieser Satzung b) Entwicklung und Beratung von Entwürfen für das System der Leistungsprüfungsrichtlinien (Hengste / Stuten). c) Entwicklung und Beratung zur Umsetzung des Zuchtzielbereiches Gesundheit und Qualitätsmanagement Sperma und Fruchtbarkeit. d) Entwicklung, Beratung und Teilnahme bei der Implementierung von züchterischen Analysesystemen und Zuchtmethoden (z.b. lineare Beschreibung, Gesundheitsdatenbank und genomische Selektion) e) Entwicklung und Unterstützung bei der Durchführung von Präsentationsplattformen der Hengsthaltung. Der Vorstand der Abteilung Hengsthaltung und der Verbandsvorstand legen die mitwirkenden Personen der Zuchtausschüsse in diesem vorgelagerten Gremium fest. 1a Abteilung der Hengsthaltung 1b Abteilung Jungzüchter 5

6 1c Sitzung der Kreisvorsitzenden NEU 1d Rassespezifische Zuchtbeiräte NEU 19 Umfang der Zuchtpopulationen Am haben die verschiedenen Zuchtpopulationen annähernd folgenden Umfang: UZB= Führung des Ursprungszuchtbuches FZB= Führung eines Filialzuchtbuches * = Zuchtprogramm ausschließlich genehmigt für den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen 1c Sitzung der Kreisvorsitzenden Der Vorstand des Verbandes lädt die Kreisvorsitzenden und deren Stellvertreter mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung ein, um über aktuelle Themen zu informieren und um über perspektivische Entscheidungen zu beraten. Die Kreisvorsitzenden schlagen dem Vorstand aktuelle Themen aus den Regionen zur Bearbeitung vor. Ziel dieser Sitzungen ist ein verbesserter Informationsfluss zwischen dem Verbandsvorstand und den Kreisvorsitzenden sowie eine daraus resultierende, verbesserte Informationsweiterleitung an die Mitglieder in den Kreisen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden des Verbandes oder eines Stellvertreters einberufen und geleitet. Über die Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind. 1d Rassespezifische Zuchtbeiräte Die rassespezifisch ausgerichteten Zuchtbeiräte haben die Aufgabe praxisnahe Themen und Problemstellungen zu beraten und Vorschläge zur Entscheidung dem Vorstand und dem Zuchtausschuss vorzulegen. Dem Zuchtbeirat gehören an der Vorsitzende des Verbandes sowie weitere Mitglieder des Vorstandes, der Zuchtleiter und dessen Stellvertreter sowie die Bewertungskommissionen der jeweiligen Rasse. Das Gremium kann weitere erfahrene Züchter der Rasse zur Teilnahme an den Sitzungen benennen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden des Verbandes oder eines Stellvertreters einberufen und geleitet. Über die Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind. 19 Umfang der Zuchtpopulationen Am haben die verschiedenen Zuchtpopulationen annähernd folgenden Umfang: UZB= Führung des Ursprungszuchtbuches FZB= Führung eines Filialzuchtbuches * = Zuchtprogramm ausschließlich genehmigt für den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 6

7 6.000 Westfälisches Reitpferd (UZB) New Forest Pony (FZB) Deutsches Reitpony (UZB) 5 Lewitzer (FZB) 450 Haflinger (FZB) 5 Süddeutsches Kaltblut (FZB) 400 Islandpferd (FZB) American Miniature Horse (FZB)* 350 Rheinisch Deutsches Kaltblut (UZB) Paso Pferd (UZB) 150 Shetland Pony (FZB) Pinto (UZB) 0 Welsh Pony und Cob (FZB) Lipizzaner (FZB) 50 Deutsches Partbred Shetland Pony (UZB) Dales Pony (FZB) 30 Friesenpferd (FZB) Tinker (UZB) 30 Deutsches Classic Pony (UZB) Noriker (FZB) 30 Schwarzwälder Kaltblut (FZB) Caballo Falabella (FZB) 30 Dülmener (UZB) Knabstrupper (FZB) Körung 11. NEU Edelbluthaflinger (UZB) Fjordpferd (FZB) Camargue (FZB) Appaloosa (FZB) Connemara Pony (FZB) Freiberger (FZB) Percheron (FZB) Konik (FZB) Dartmoor Pony (FZB) Fell Pony (FZB) Westfälisches Reitpferd (UZB) New Forest Pony (FZB) Deutsches Reitpony (UZB) 5 Lewitzer (FZB) 450 Haflinger (FZB) 5 Süddeutsches Kaltblut (FZB) 400 Islandpferd (FZB) American Miniature Horse (FZB)* 350 Rheinisch Deutsches Kaltblut (UZB) Paso Peruano (FZB) 150 Shetland Pony (FZB) Pinto (UZB) 0 Welsh Pony und Cob (FZB) Lipizzaner (FZB) 50 Deutsches Partbred Shetland Pony (UZB) Dales Pony (FZB) 30 Friesenpferd (FZB) Tinker (UZB) 30 Deutsches Classic Pony (UZB) Noriker (FZB) 30 Schwarzwälder Kaltblut (FZB) Caballo Falabella (FZB) 30 Dülmener (UZB) Knabstrupper (FZB) Körung Edelbluthaflinger (UZB) Fjordpferd (FZB) Camargue (FZB) Appaloosa (FZB) Connemara Pony (FZB) Freiberger (FZB) Percheron (FZB) Konik (FZB) Dartmoor Pony (FZB) Fell Pony (FZB) 11. Körungen können auch in Zusammenarbeit mit anderen tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigungen durchgeführt werden. Für die Durchführung dieser Körungen wird eine entsprechende eigenständige Körordnung (Körordnung Gemeinschaftskörung ) herangezogen. Änderungen sind fett gedruckt. Sämtliche Zuchtprogramme der vom Westfälischen Pferdestammbuch betreuten Kleinpferderassen (Anlage der Satzung Westfälisches Pferdestammbuch e.v.) wurden gemäß den aktuellen Beschlüssen in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) überarbeitet. Sie können bei der Westfälischen Zuchtleitung (Herrn Treu) eingesehen werden oder per angefordert werden (treu@westfalenpferde.de). 7

8 TOP 6b) Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung alt 5. Sonstige Gebühren 5.5 bei Ausnahme nach Nr., letzter Satz (offiziell bekanntgegebene Brenntermine) erhöhen sich die Gebühren nach Ziffer 4.1 um jeweils Netto:,00 / Brutto:,70 neu 5. Sonstige Gebühren 5.5 LÖSCHEN Erläuterung: Im Jahr 013 wurde die Gebühr eingeführt mit dem Versuch, die Beschickung von Stuten-/Fohlenschauen finanziell attraktiver erscheinen zu lassen. Da der Effekt nicht eingetreten ist, schlägt der Vorstand vor, die Gebühr wieder zu verwerfen. 8

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