Hinweise für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)

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1 Hinweise für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) A. Allgemeines Das Thüringer Kultusministerium (TKM) kann Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewähren, wenn das Land an deren Durchführung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang befriedigt werden kann. In der Regel wird das TKM das Landesinteresse in Form von Förderprogrammen beschreiben und bekannt machen. Die Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein, sie dürfen noch nicht begonnen worden sein. Der Empfänger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. Eine Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung eines Vorhabens gewährt. Eine Zuwendung zur Vollfinanzierung wird nur ausnahmsweise bewilligt, wenn der Antragsteller an der Durchführung kein oder nur ein geringes wirtschaftliches Interesse hat, das gegenüber dem Landesinteresse nicht ins Gewicht fällt, oder wenn das Vorhaben nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch das Land durchgeführt werden kann. Die Verwendung der Landesmittel und der Nachweis ihrer zweckentsprechenden Verwendung werden im Zuwendungsbescheid und in den beigefügten Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des TKM für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NBK- TKM) geregelt. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Er bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen eine Zuwendung gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) 1

2 B. Ausfüllen des Antrags Für den Antrag ist der TKM-Vordruck Formular - AZK (Zuwendung auf Kostenbasis) zu verwenden und beim TKM in Papierform (zweifache Ausfertigung) sowie in elektronischer Form (pdf-datei) einzureichen. Der Antrag dient auch als Erfassungsgrundlage für die Datenverarbeitung. Hierzu ist erforderlich, dass der maximale Zeichenvorrat je Feld nicht überschritten und der Vordruck mit Maschinenschrift (Normaltypen) ausgefüllt wird, die Feldbegrenzungen nicht überschritten werden. Die Hinweise auf den Formularen sind zu beachten. AZK Das Thema soll das Vorhaben möglichst allgemein verständlich kennzeichnen, damit es für eine Veröffentlichung geeignet ist. AZK Ausführende Stelle ist die Organisationseinheit im Unternehmen, die das Vorhaben verantwortlich durchführt Unternehmensverträge i. S. d. 291 und 292 AktG, denen der Antragsteller unterliegt, sind der Beherrschungsvertrag, der Gewinnabführungsvertrag, der Gewinngemeinschaftsvertrag, der Teilgewinnabführungsvertrag und der Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsvertrag Diese Angaben sind erforderlich, um eventuelle Rechte Dritter an dem Vorhaben deutlich zu machen Eine Kosten- und Leistungsrechnung i. S. d. Nr. 2 der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) ist nur dann vorhanden, wenn a) eine Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung vorliegen(kostenrechnung), b) die Kosten des Vorhabens verursachungsgemäß ermittelt werden können (Leistungsrechnung). Wenn ein ordnungsgemäßes Kostenrechnungswesen i. S. d. Nr. 2 der LSP nicht vorliegt, wird davon ausgegangen, dass Hinweise für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) 2

3 ein Kostenrechnungswesen entsprechend Nr. 2 LSP eingerichtet und die geltend gemachten Kosten notfalls in vereinfachter Form anhand der kaufmännischen Buchführung ermittelt und nachgewiesen werden können. Sollte dies nicht möglich sein, können nur die Angaben i.s.d. Nr. 6.3 NBK- TKM zuzüglich eines Zuschlages von höchstens 5 v. H. zur Abgeltung von Gemeinkosten als zuwendungsfähig anerkannt werden Hier ist ein Girokonto (falls vorhanden, das Girokonto bei der Landeszentralbank Erfurt) oder ein Postgirokonto, in jedem Fall aber nur ein Konto, anzugeben Eine für die interne Erfassung der Zuwendung eingerichtete Verbuchungsstelle soll möglichst während der Laufzeit des Vorhabens nicht geändert werden. Änderungen sind mitzuteilen. AZK Zusammenarbeit ohne gesellschaftlichen Zusammenschluss Die Form der Zusammenarbeit ist nicht so eng, dass ein Zusammenschluss der einzelnen Partner zu einer BGB-Gesellschaft (Arbeitsgemeinschaft, Konsortium) erforderlich ist (z. B. Verbundforschung). In derartigen Fällen werden die Vorhaben der Partner - wie im Normalfall der Einzelzuwendung - getrennt finanziert. Die Partner sind jedoch verpflichtet, sich untereinander fachlich und terminlich abzustimmen. Als Zusammenarbeit gilt nicht die Vergabe von Verträgen. 2. Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft) Bei der Zusammenarbeit mit gesellschaftlicher Bindung der einzelnen Partner zueinander (Arbeitsgemeinschaft oder Konsortium) ist diese BGB-Gesellschaft Antragsteller. Einzelheiten sind vor der Antragstellung mit dem TKM zu klären. Mit dem Antrag sind Vertragstexte im unterschriftsreifen Entwurf vorzulegen. Falls im Ausnahmefall bereits Verträge bestehen, sind diese beizufügen Wenn beabsichtigt ist, Arbeiten im Rahmen eines Auftrags von mehr als EUR bei Dritten durchführen zu lassen, sind Name und Sitz der Auftragnehmer und Vergütung anzugeben und ein besonderer Vertrag zu schließen. Wegen der Vorlage von Vorkalkulationen bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte wird auf die Position 0823 (Fremdleistungen) des Merkblattes Vorkalkulation für Zuwendungen (AZK 4) hingewiesen. Handelt es sich um mehr als drei Auftragnehmer, sind die Angaben auf besonderem Blatt zu ergänzen. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) 3

4 0711 Bei Aufstockungen ist der Betrag aller zu diesem Vorhaben, bei Anschlusszuwendungen der Betrag aller zu dieser Themenstellung bisher bewilligten Mittel einzutragen Bei Aufstockungen ist das Förderkennzeichen der Erstzuwendung, bei Anschlusszuwendungen das Förderkennzeichen des letzten Zuwendungsbescheides anzugeben Wird in anderen nach NBK-TKM geförderten Vorhaben nicht pauschaliert, sondern insgesamt nach LSP abgerechnet, so ist eine pauschalierte Abrechnung gem. Nr. 6.5 NBK-TKM nicht mehr zulässig. AZK 4 Bei der Erstellung von Vorkalkulationen ist das Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen (AZK 4) zu beachten. AZK Die Kurzfassung der Vorhabensbeschreibung soll auch dem Nichtspezialisten einen Einblick in die Aufgabenstellung geben. Es darf nicht nur das Thema wiederholt werden. AZK 6 1. Vorhabensbeschreibung Die Vorhabensbeschreibung ist Bestandteil des Antrags. Es sind die Hinweise für Vorhabensbeschreibungen zu beachten. 2. Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen Bei entgegenstehenden Schutzrechten und eigenen Schutzrechten, an denen der Antragsteller dem Zuwendungsgeber die in Nr NBK-TKM vorgesehenen Rechte nicht oder nur unter Beschränkung oder Belastung zugunsten Dritter einräumen kann, hat der Antragsteller zugleich mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen nach seiner Ansicht eine Benutzung voraussichtlich möglich sein wird. 3. Planungshilfen Je nach Umfang des Vorhabens sind Planungshilfen (möglichst grafische Darstellung) beizufügen. Außer bei einfach gelagerten Fällen ist zumindest ein Balkendiagramm zu fertigen. Bei umfangreichen und komplexen Vorhaben kommt ein Strukturplan oder ein Netzplan in Betracht. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) 4

5 In einem Balken wird der voraussichtliche Zeitablauf des Vorhabens für die gesamte Laufzeit dargestellt. Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer jeder Teilaufgabe wird in Form eines zur Zeitachse parallelen Balkens eingetragen. Der Balkenplan soll auch Meilensteine vorsehen, an denen über die Weiterführung von Teilaktivitäten bzw. über Alternativen entschieden werden kann (Sollbruchstellen). Termine von Meilensteinen werden durch Eintragungen von Kurzbezeichnungen an den entsprechenden Stellen der Balken dargestellt. In einem Strukturplan wird das Vorhaben in seiner Struktur analysiert und in Teilaufgaben (gleiche Gliederung wie Arbeitsplan) zerlegt. Die Teilaufgaben sind wiederum in Arbeitspakete zu unterteilen; ihnen sind soweit möglich die Ausgaben zuzuordnen. In einem Netzplan werden komplexe Vorhaben, bei denen so viel eng vermaschte Teilaktivitäten zeitlich parallel ablaufen, dass sie nicht mehr sinnvoll ein einem Balkendiagramm dargestellt werden können, skizziert. Der Netzplan soll deutlich die zeitliche Abhängigkeit der Teilaktivitäten aufzeigen. Er soll weiterhin Aussagen zulassen, an welcher Stelle bei zeitlichen Verzögerungen in den Teilaktivitäten steuernd eingegriffen werden kann, damit das Vorhaben termingerecht abgeschlossen wird bzw. um welchen Zeitraum sich der Endtermin zwangsläufig verschieben wird und ggf. inwieweit die Vorkalkulation berührt wird. 4. Sonstige Unterlagen Juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und natürliche Personen, die erstmals eine Zuwendung beim TKM beantragen, haben folgende Unterlagen beizufügen: Die beiden letzten, durch einen sachverständigen Buch- und Wirtschaftsprüfer (evtl. Steuerberater oder -bevollmächtigten) bestätigten Jahresabschlüsse einschließlich Geschäftsberichte (soweit vorhanden); zusätzlich ist die Anzahl der Beschäftigten anzugeben, soweit kein Geschäftsbericht vorliegt, Auszug aus dem Handelsregister (sofern eingetragen), Auskunft der Hausbank. Treten Arbeitsgemeinschaften (BGB-Gesellschaften) erstmals als Antragsteller auf, sind für die einzelnen Partner der Arbeitsgemeinschaft die aufgeführten Unterlagen ebenfalls beizufügen, sofern die Partner bisher keine Zuwendungen durch das TKM erhalten haben. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) 5

6 Erklärungen des Antragstellers Die Erklärungen müssen nach den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung verlangt werden. Umsatzsteuer ist nur zuwendungsfähig, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug nach 15 UStG berechtigt sind. Die Angaben zu der vorgesehenen Finanzierung sind aus haushaltsrechtlichen Gründen notwendig. Sie dienen der Abstimmung, falls bei anderen Stellen ein Förderantrag gestellt wurde oder gestellt werden soll. Ein Vorhaben kann Kosten nach seinem Abschluss zur Folge haben. Mit der Bewilligung der Zuwendung übernimmt das TKM keine Verpflichtung, diese Folgekosten zu tragen. Für die Förderentscheidung sind jedoch Angaben über die Folgekosten erforderlich. 264 Strafgesetzbuch regelt die Strafbarkeit des Subventionsbetruges. Als subventionserhebliche Tatsachen i. S. d. 264 StGB sind solche Tatsachen zu bezeichnen, die nach 1. dem Zuwendungszweck, 2. Rechtsvorschriften, 3. nach Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid, 4. besonderen Verwaltungsvorschriften, Richtlinien oder sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung von Bedeutung sind. Zu den Tatsachen nach Ziffer 3 gehören insbesondere solche, die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung von Bedeutung sind, die Gegenstand der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung, Vermögensübersichten oder Gutachten des Finanzplanes, etwaiger Übersichten und Überleitungsrechnungen oder sonstiger dem Auftrag beizufügender Unterlagen sind, von denen nach Verwaltungsverfahrensrecht, nach Haushaltsrecht ( 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung) oder anderen Rechtsvorschriften die Rückzahlung der Zuwendung abhängig ist. Ferner sind solche Tatsachen subventionserheblich, die sich auf die Art und Weise der Verwendung eines aus der Zuwendung beschafften Gegenstandes beziehen oder die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer beantragten Zuwendung. Hinweise für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) 6

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