Beurteilung von Arbeitssituationen auf Dächern von armasuisse Immobilien

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1 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS armasuisse Immobilien CL (Checkliste) Beurteilung von Arbeitssituationen auf Dächern von armasuisse Immobilien Dokument-ID: Version: 00 Freigabedatum: Dokumenttyp: Checkliste Ausgabedatum: Dokumenteigner: Käppeli René Hardcopies unterliegen nicht dem Änderungsdienst! Copyright by armasuisse, 3003 Bern Dok-ID/Vers 30452/00 1/6

2 Inhalt 1 Zweck 3 2 Verfahren zur Beurteilung von Arbeitssituationen auf Dächern 4 3 Rechtliche Situation 5 4 Abkürzungsverzeichnis 6 Anhang: Hilfsdokumente A Checkliste für die Beurteilung von Objekten mit kritischen Arbeitssituationen auf Dächern B Allgemeine Grundsätze für das Arbeiten auf Dächern C Erforderliche Sicherungsmassnahmen bezogen auf 5 Arbeitssituationen D Lokalisierung und Beschreibung der 5 sicherheitsrelevanten Arbeitssituationen bei Dächern Dok-ID/Vers 30452/00 2/6

3 1 Zweck armasuisse Immobilien hat mit Hilfe einer breit abgestützten Arbeitsgruppe das in diesem Dokument vorgestellte Verfahren mit entsprechender Checkliste entwickelt, mit dem vorhandene Arbeitssituationen auf Dächern hinsichtlich Konformität und Gefährlichkeit beurteilt werden können. Daraus werden für ein Objekt die erforderlichen Massnahmen zur Sicherung der Arbeiten auf Dächern und deren Zugänge festgehalten. Bei den Objekten von armasuisse Immobilien sind auf allen Dächern Arbeiten zu verrichten. Sowohl Art und Häufigkeit der Arbeiten als auch die bauliche Situation unterscheiden sich von Objekt zu Objekt. Einige Dächer werden nicht genutzt und erfordern lediglich minimale Wartungsarbeiten, während andere Dächer intensiv genutzt werden oder aufwändige Wartungsarbeiten bedingen. Sämtliche Arbeiten müssen sicher ausgeführt werden können, woraus für den Betreiber und für den Eigentümervertreter entsprechende Pflichten resultieren. Die Pflichten sind grundsätzlich bekannt, einige Aspekte führen aber zu bestimmten Neuerungen. Zum einen werden die Dächer im Vergleich zu früher intensiver genutzt, z.b. für Begrünung, Photovoltaik, Kollektoren, Lüftungsanlagen und Kühlaggregate. Auf der anderen Seite verändern sich auch die Sicherheitsvorgaben. Eine wesentliche Veränderung ergibt sich vor allem auf Seiten des Betreibers. Dieser verlangt von seinen Mitarbeitenden, die LBA-interne Sicherheitscharta zu unterzeichnen, worin sie zur Kenntnis nehmen, dass Verstösse gegen die Charta in der Mitarbeiterbeurteilung lohnrelevant beurteilt werden. Die Mitarbeitenden sind unter anderem dazu verpflichtet, bei Sicherheitsmängeln die Arbeit nicht auszuführen und ihre vorgesetzte Stelle zu informieren. Seither werden auf den Dächern zunehmend Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt und anstelle dessen werden beim Eigentümervertreter vermehrt bauliche Bedürfnisse angemeldet. Für Arbeiten auf Dächern gibt es eine Vielzahl von kollektiven und individuellen, baulichen und organisatorischen Sicherungsmassnahmen, die sich in den Anwendungsmöglichkeiten und den Installationen deutlich unterscheiden und entsprechende Fragen zu den Verantwortlichkeiten auslösen. Hauptsächlich geht es um folgende zwei Fragen: Welche Sicherungsmassnahmen sind für welche Arbeitssituation erforderlich und zweckmässig? Wer ist für die Bereitstellung dieser Sicherungsmassnahmen verantwortlich? armasuisse Immobilien unterstreicht mit dieser Checkliste ihr Interesse, bei der Beantwortung dieser Fragen mitzuhelfen, um neben Ansprüchen an Angemessenheit und Einheitlichkeit von baulichen Lösungen stets auch organisatorische Lösungen gebührend in Erwägung zu ziehen. Dok-ID/Vers 30452/00 3/6

4 2 Verfahren zur Beurteilung von Arbeitssituationen auf Dächern Das Verfahren zur Beurteilung von Arbeitssituationen auf Dächern besteht aus folgenden im Anhang beigelegten Hilfsdokumenten: Checkliste für die Beurteilung von Objekten mit kritischen Arbeitssituationen auf Dächern Allgemeine Grundsätze für das Arbeiten auf Dächern Erforderliche Sicherungsmassnahmen bezogen auf 5 Arbeitssituationen Lokalisierung und Beschreibung der 5 sicherheitsrelevanten Arbeitssituationen bei Dächern Das Verfahren wird lediglich bei bestehenden Bauten mit kritischen Arbeitssituationen auf Dächern angewendet. Pro Objekt werden die Arbeitssituationen durch eine ausgewiesene Expertengruppe unter der Leitung der QUS des Betreibers (in der Regel LBA) beurteilt. Die Expertengruppe besteht aus Vertretern des Betreibers. Bei Bedarf wird der Betreiber unterstützt durch armasuisse Immobilien UNS sowie durch weitere Organisationen (z.b. die SUVA). Die resultierenden Sicherungsmassnahmen werden entweder durch den Betreiber selbst im Rahmen seiner Kompetenzen umgesetzt oder via Bedarfsmeldung SAP-PM bei armasuisse Immobilien eingereicht. Bei Neubauten und Umbauten müssen die Sicherungsmassnahmen unter Einbezug des Betreibers während der Projektierungsphase eingeplant werden. Die nachfolgenden Hilfsdokumente können in Ergänzung zur tv "Reduzierung von Absturzrisiken bei Bauwerken" Klarheit schaffen, vgl. nächster Abschnitt. Dok-ID/Vers 30452/00 4/6

5 3 Rechtliche Situation Die Anforderungen an die einzelnen Massnahmen sind in den Normen des SIA, des VSS und der ISO geregelt. Darüber hinaus sind weitere Anforderungen vorhanden, insbesondere von der SUVA, der bfu, der VKF, der EKAS und des SECO. Die armasuisse hat die tv "Reduzierung von Absturzrisiken bei Bauwerken" mit dem Zweck erarbeitet, für die unterschiedlich genutzten Bereiche eines Gebäudes aufzuzeigen, welche Massnahmen grundsätzlich erforderlich sind und welche Anforderungen dabei zu berücksichtigen sind. Diese Grundlagen geben aber lediglich wenige Hinweise darauf, wer die Umsetzung und die Einhaltung der Massnahmen zu verantworten hat. Der Betreiber als die für Wartungsarbeiten zuständige Organisation trägt im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 des Arbeitsgesetztes die Verantwortung als Arbeitgeber: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im Weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen." Werden Dacharbeiten an spezialisierte Organisationen (z.b. Dachberufe) ausgelagert, so übernehmen die Dachberufe und ausgebildete Spezialisten die Funktion des Arbeitgebers und die entsprechenden Verantwortlichkeiten gemäss Art. 6. des ArG. Bei Bauarbeiten im Sinne der BauAV Art. 2 gelten zudem die Verantwortlichkeiten gemäss BauAV. In jedem Fall trägt armasuisse Immobilien als Eigentümervertreterin im Sinne von Art. 58 des OR die Verantwortung für die von ihm verursachten Schäden "infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhaftem Unterhalt". Die rechtlichen Verhältnisse zwischen Eigentümervertreterin, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in vielen Fällen daher nicht per se augenscheinlich. Sie sind für jedes Objekt auf die jeweilige bauliche Situation abzustimmen und entsprechend zu berücksichtigen. Dok-ID/Vers 30452/00 5/6

6 4 Abkürzungsverzeichnis Tabelle 1: Abkürzungen Abkürzung ArG SR BauAV SR BE bfu DACHS EKAS ISO LBA N OR SR 220 QUS SECO SIA SUVA UNS VKF VSS Ausgeschriebener Begriff Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) Betreiber, z.b. LBA Beratungsstelle für Unfallverhütung Fachgruppe DACHS für Absturzsicherung Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit International Organization for Standardization Logistikbasis der Armee Nutzer Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR) Qualität Sicherheit Umwelt (Supporter) Staatssekretariat für Wirtschaft Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Umwelt, Normen und Standards Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute Dok-ID/Vers 30452/00 6/6

7 A Checkliste für die Beurteilung von Objekten mit kritischen Arbeitssituationen auf Dächern Allgemeine Angaben zum Objekt Objektbezeichnung Wirtschaftseinheit, Objektnummer Datum der Aufnahme QUS des Betreibers (z.b. LBA) Mitarbeiter Betreiber (z.b. LBA) Bei Bedarf weitere Spezialisten Arbeitssituation Bestehende Arbeitssituation? (Kurzbeschrieb und Einordnung gemäss Schemas auf den Folgeseiten) Wie wird die Arbeit heute gemacht? Wie häufig wird die Arbeit gemacht? Wer macht die Arbeit? Gefahrenpotenzial Welche Bedenken zur Arbeitssituation gibt es? Welche Bedenken gibt es bzgl. Zugang zur Arbeitssituation? Gibt es zweckmässige Alternativen, um die Arbeit sicherer auszuführen? Erforderliche Sicherungsmassnahmen Bauliche Sicherungsmassnahmen, die dringend realisiert werden müssen. Durch den Betreiber selbst umzusetzen oder via Bedarfsmeldung SAP-PM bei armasuisse Immobilien mit dem Verweis dringend einreichen. Bauliche Sicherungsmassnahmen, die unter der Voraussetzung, dass die allgemeinen Grundsätze für das Arbeiten auf Dächern eingehalten werden nicht dringend sind. Bedarfsmeldung SAP-PM bei FM armasuisse Immobilien einreichen. Betriebliche Sicherungsmassnahmen, durch Betreiber umzusetzen. Dok-ID/Vers 30452/00

8 B Allgemeine Grundsätze für das Arbeiten auf Dächern Regeln und Empfehlungen für sicheres Arbeiten auf Dächern gibt es ausreichend. Insbesondere die SUVA stellt entsprechend Unterlagen zur Verfügung, die auf die technischen Aspekte der Arbeiten und die Sicherheit der Arbeitsmittel fokussieren. Unabhängig davon gelten folgende allgemein gültigen Grundsätze: Nur Personen, die sich für das Arbeiten in der Höhe eignen, die entsprechende Ausbildung und Erfahrung haben, über die erforderliche körperliche Kondition und über eine einsatzfähige, zweijährlich kontrollierte persönliche Schutzausrüstung verfügen, dürfen auf Dächern arbeiten. Arbeiten auf Dächern dürfen nur bei Wohlbefinden ausgeführt werden. Arbeiten auf Dächern dürfen nicht unter Alkohol-/Drogen-/Medikamenteneinfluss ausgeführt werden. Arbeiten auf Dächern dürfen nur bei günstiger Witterung ausgeführt werden. Arbeiten auf Dächern dürfen nur bei guten Lichtverhältnissen ausgeführt werden. Arbeiten auf Dächern dürfen nicht unter Zeitdruck ausgeführt werden. Es darf niemand «gezwungen» werden, aufs Dach zu steigen. Die Alarmierung ist gewährleistet und die Rettung ist instruiert. Dok-ID/Vers 30452/00

9 C Erforderliche Sicherungsmassnahmen bezogen auf 5 Arbeitssituationen Arbeitssituation 1 Arbeitssituation 2 Arbeitssituation 3 Arbeitssituation 4 Arbeitssituation 5 Arbeitsort und Standort der Anlage feststellen Ist die Arbeit von einem sicheren Weg oder einer Terrasse ausführbar? falls möglich/erforderlich Ist die Arbeit von einer Ist die Arbeit mehr als 2m von Ist die Arbeit weniger als Hubarbeitsbühne (ohne der Gefahrenstelle entfernt 2m von der Gefahrenstelle sonst Ausstieg) ausführbar? sonst ausführbar? sonst entfernt ausführbar? sonst falls möglich/erforderlich falls möglich/erforderlich falls möglich/erforderlich Durchbruchsichere Fläche Durchbruchsichere Fläche Durchbruchsichere Fläche Dauerhafte, auf dem Dach fest installierte Sicherheitsmassnahmen. Verantwortung: armasuisse Immobilien c Durchbruchsichere Oblichter 1) Gefahrenstel len gesichert (Oblichter, 2m Bereich) 2) Gefahrenstel len gesichert (Oblichter, 2m Bereich) 2) Kollektivschutz Dauerhafter, fest installierter Zugang auf das Dach. Verantwortung: armasuisse Immobilien Zugangsregelung. V erantwortung: BE/N Zugangsregelung: keine unerwünschten Nutzer Zugang durch Gebäude oder über Treppenanlage Zugangsregelung: keine öffentlichen/privaten Nutzer Zugangsregelung: keine öffentlichen/privaten Nutzer Zugang durch Gebäude oder über Treppenanlage 3) Zugang über fest verlegten Aufstieg Zugangsregelung: keine öffentlichen/privaten Nutzer Zugang durch Gebäude oder über Treppenanlage 3) Zugang über fest verlegten Aufstieg Zugangsregelung: nur Dachberufe und Spezialisten Auf dem Dach c fest installierte, arbeitsspezifishe Si cher hei ts massnahmen. Verantwortung: armasuisse Immobilien, BE im Rahmen seiner Kompetenzen oder Anschlageinrichtungen mit Einzelanschlagpunkt und/oder horizontaler Führung Temporäre, arbeitsspezifishe Si cher heitsmassnahmen. Verantwortung: BE Hubarbeitsbühne inkl. persönlicher Schutzausrüstung Instruktion Hubarbeitsbühne Gefahrenstel len gesichert (Oblichter, 2m Bereich) Individualschutz inkl. Instruktion Gefahrenstel len gesichert (Oblichter, 2m Bereich) Temporärer, arbeitsspezifisher Zugang auf das Dach. Verantwortung: BE Zugang über Hubarbeitsbühne inkl. Instruktion Zugang über Hubarbeitsbühne inkl. Instruktion Temporäre, arbeitsspezifishe Si cher heits massnahmen inkl. Zugang. Verantwortung: Dachberufe, Spezialisten Risikobeurteilung c und arbeitsspezifishe Ma ssnahmen Start. Entscheidung. Je nach Situation und Kriterium kann die Entscheidung zwingend erforderlich (hartes Kriterium, z.b. aufgrund Norm /Gesetz) oder möglich (schwaches Kriterium, z.b. aufgrund optimaler Ausführung) sein. Erforderliche Sicherheitsanforderung, falls die Arbeit wie vorgeschlagen ausgeführt werden soll. Falls die Anforderung nicht oder nur teilweise gewährleistet ist, darf die Arbeit nicht wie vorgesehen ausgeführt werden. 1) Falls private/öffentliche Nutzer, sonst müssen Oblichter/Gefahrenstellen vor dem Betreten bekannt sein (durch Instruktion/Markierung) und der Zugang für private/öffentliche Nutzer muss gesperrt sein. 2) Falls häufiger als 1x jährlich, private Nutzer (Mieter) oder atypische Dachberufe (BE). 3) Falls der Zugang häufiger als 1x monatlich und/oder mit sperrigem/schweren Material erfolgt, muss der Zugang durch das Gebäude oder über eine Treppenanlage erfolgen. Gleichwertige Option c für den Zugang. Dok-ID/Vers 30452/00

10 D Lokalisierung und Beschreibung der 5 sicherheitsrelevanten Arbeitssituationen bei Dächern Schematischer Grundriss / Dachaufsicht Schematischer Schnitt / Seitenansicht Arbeitsort: z.b. Antenne, Fassade 4 5 z.b. Mast, Hochkamin Gebäudekern / Treppenhaus Antenne < 2m > 3m Normalfall: Die Arbeiter arbeiten von der Arbeitsbühne aus, ohne diese zu verlassen. Entspricht der Arbeitssituation 2. Ausnahmefall: Sollte die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass der sichere Aufstieg für Höhenarbeiten nur über z.b. einen umfänglichen Gerüstaufbau, hohe Treppentürme oder aufwändige Kletterpartien möglich wäre, kann es sicherer sein, in der Höhe aus einer Hubarbeitsbühne auszusteigen, um so den exponierten Arbeitsort zu erreichen. Entspricht den Arbeitssituationen 3 und 4. Dies setzt die schriftliche Gefährdungsbeurteilung und die geeignete Ausrüstung und Sicherung gemäss D A CH S voraus, vgl. Knickarmhebebühne Arbeiten mit Knickarmhebebühnen 1 Arbeitssituation 1: Die Arbeit ist von einem sicheren Weg oder einer Terrasse ausführbar. 2 Arbeitssituation 2: Die Arbeit ist von einer Hubarbeitsbühne (ohne Ausstieg) ausführbar. Der Arbeitsbereich ist durch die Reichweite der Hubarbeitsbühne und den Aufstellort am Boden bestimmt. 3 Arbeitssituation 3: Die Arbeit ist mehr als 2m von der Gefahrenstelle entfernt ausführbar. 4 Arbeitssituation 4: Die Arbeit ist weniger als 2m von der Gefahrenstelle entfernt ausführbar. 5 Arbeitssituation 5: Die Arbeit muss von einem Dachberuf oder einem ausgewiesenen Spezialisten ausgeführt werden. Dok-ID/Vers 30452/00

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