ARGG-EKD und ARGG EKvW. agmav-mitgliederversammlung , Dortmund

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1 ARGG-EKD und ARGG EKvW agmav-mitgliederversammlung , Dortmund

2 Ausgangspunkte 1. BAG-Urteil zum Streikrecht Koalitionsmäßige Betätigung der Gewerkschaften Verbindlichkeit Flächendeckend 2. EKD-Synode 2011 Magdeburg s. dort: 10 Eckpunkte

3 Arbeitsrechtsregelung Ev. Kirche ARGG-EKD: Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland Soll Grundlage der landeskirchlichen Synodenbeschlüsse sein ARRG-EKvW Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen Entwurf gem. ARGG-EKD

4 Inhalte der Gesetze ARGG-EKD 4: Verbindlichkeit für Landeskirchen kann die EKD in jetziger Verfassung nicht herstellen, weder für die Landeskirchen, erst recht nicht für die DWs und dann auch nicht für deren angeschlossenen Betriebe. 5: nur allgemeines Zitat der koalitionsgemäßen Betätigung von Gewerkschaften. 7: Parität als gleiche Zahl an Beteiligten Verhandlungsmacht?

5 Inhalte der Gesetze ARGG-EKD 8 ff: Unabhängigkeit : es gibt weiterhin keinerlei Rückkoppelungspflichten oder mechanismen und damit auch keine koalitionsgemäße Beteiligung der Gewerkschaften 9: betriebliche Parteien weiterhin in den ARKs zugelassen auch weiterhin gefordert als Voraussetzung wird die berufliche Tätigkeit beim Arbeitgeber als Voraussetzung für mindestens 50 % der Mitglieder ARKs formuliert: Das sind keine unabhängigen Kommissionsmitglieder!

6 Inhalte der Gesetze ARGG-EKD 9 Abs. 4 u.5: wenn sonst keiner mitmacht: sogar komplett abhängige Beschäftigte durch Urwahl d.h.: die EKD hat die VdDD-Bedingungen aus der ARK DW im ARGG EKD übernommen! 11: ACK-Klausel bei Schlichtung Weiterhin Zwangsschlichtung ohne Rückkoppelungen sogar mit vergleichbaren Regelungen aus der ARK DW EKD.

7 Inhalte der Gesetze ARGG-EKD 14 zu Tarifverträgen Vertragsinhalte werden schon im Grundsätzegesetz festgelegt: absolute Friedenspflicht. 15: Zwangsschlichtung bei TV genau wie ARK: keine Rückkoppelung Belegschaften oder Gewerkschaften Fernbleiben wird mit Kompetenzentzug bestraft. 16: Regelungsbefugnis Landeskirchen aber immerhin: es wird bei Nichtanwendung die Gültigkeit des staatl. Rechtes anerkannt

8 Inhalte der Gesetze ARRG-RWL ARRG für alle 3 Landeskirchen Wortgleich, aber die 3 Landeskirchen Rheinland, Westfalen, Lippe beschließen getrennt 3: Die ARK RWL wird ermächtigt, die Anwendung der AVR-DW.EKD zu erlauben 4: Anwendung weiterhin gebunden an Mitgliedschaft DW Keine Verbindlichkeit, da diakonische Konzerne in Teilen eben keine Mitgliedschaft haben

9 Inhalte der Gesetze ARRG-RWL 5: 100 % ACK-Klausel für die Mitgliedschaft in ARKs mind. 50 % (statt 66 % - s. 6 alt) abhängig Beschäftigte ( im kirchlichen oder diakonischen Dienst ). Weitere Regelungen aus den Folge- : Ressourcen werden von Arbeitgebern kontrolliert Verfahren der Entscheidungsfindung incl. Zwangsschlichtung (Änderung auf KGH / kirchlicher Verfassungsgerichtshof) Fehlen der Rückkoppelung an Belegschaft, Verbände.

10 Wertung der Gesetze Zusammenfassung: Vorgaben des BAG werden nicht umgesetzt Regelungen sind so unmöglich, dass sich eine Teilnahme an Anhörungen erübrigt Ver.di und auch alle weiteren tariffähigen Gewerkschaften: Absage der Anhörungen, da weder kirchliche Gesetze, noch die gewerkschaftlichen Satzungen Inhalt von Verhandlungen sein können buko: Absage an Anhörungsverfahren Gesetz völlig ungeeignet

11 Resolution Die agmav-mitgliederversammlung hat am folgende Resolution beschlossen: Die vorliegenden Entwürfe des ARGG-EKD und ARRG RWL 2013 sind grundsätzlich ungeeignet, das Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie zu gestalten. Wir sind seit langem dafür, dass dies durch den Abschluss von Tarifverträgen geschieht und bestätigen dies noch einmal ausdrücklich. Wir fordern Kirche und Diakonie auf, Gespräche mit den tariffähigen Gewerkschaften aufzunehmen,

12 Fortsetzung Resolution, um gemeinsam Lösungen zu suchen statt einseitig unsinnige Gesetze zu erlassen. Beschluss: Die Resolution wird an die entsprechenden VertreterInnen von Kirche und Diakonie gesandt und auf der internet-seite der agmav veröffentlicht.

13 Was tun? Aktionen zur EKD-Synode am in Düsseldorf Synode der EKvW vom Unterschriftensammlung Gleiche Rechte zu den Themen: MVG-Novelle Arbeitsrechtsregelungsgesetze Flyer liegen aus Sammeln!

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