Schulische Sprachfördermaßnahmen

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1 Schulische Sprachfördermaßnahmen Marita Daum Bildungsregion Delmenhorst Bildungskoordinatorin VHS-Gesprächskreis Integration am Donnerstag, den , Volkshochschule Delmenhorst

2 Rechtliche Grundlagen der Sprachförderung 54 a NschG (Fassung vom , gültig ab ) Sprachfördermaßnahmen Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sollen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse erhalten. Sprachförderung in KiTa's ( Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder, ) Sprachförderung vor der Einschulung ( Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung, RdErl. d. MK v ) ( Fit in Deutsch, seit 2003/2004) ( Sprachförderung in Kindergarten und Schule, August 2007) ( Empfehlung: Sprachförderung als Teil der Sprachbildung im Jahr vor der Einschulung durch Grundschullehrkräfte, 2012) Sprachförderung nach der Einschulung ( Runderlass: Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen/Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache, )

3 Didaktisch-methodische Empfehlungen für die vorschulische Sprachförderung Niedersächsisches Kultusministerium, Jede Schule, die Kinder nicht deutscher Erstsprache beschult, hat die Aufgabe, ein schuleigenes Konzept zur Sprachförderung zu entwickeln, um die Kontinuität und Effektivität der Fördermaßnahmen und dazu gehören auch die vor der Einschulung sicherzustellen und sie mit außerschulischen Maßnahmen koordinieren zu können. Die dazu notwendigen Rahmenvorgaben werden in gesonderten Erlassen festgelegt. (Nds. MK: Didaktisch-methodische Empfehlungen für die vorschulische Sprachförderung, 2003, S.9) Das Niedersächsische Kultusministerium hat zur Unterstützung von Schulen bei der Integration von Schüler*innen ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen die Handreichung Sprachförderkonzept" herausgegeben, diese soll Schulen dabei helfen, Sprachförderkonzepte zu entwickeln und sie den alltäglichen Bedürfnissen und schulischen Rahmenbedingungen anzupassen. Gelungene Sprachförderung ist ein zukunftsweisender Meilenstein bei der Integration neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher. Bei der Erstellung der Sprachförderkonzepte können sich Schulen Unterstützung und Hilfestellung bei den niedersächsischen Sprachförderzentren holen. Um die Sprachförderung für die Kinder optimal zu gestalten, ist ein Nachdenken über die organisatorischen Bedingungen erforderlich. An welchem Ort kann die Sprachförderung stattfinden? Sind die Räume geeignet? Sind Bewegungsmöglichkeiten (Außengelände, große Räume) vorhanden? Gibt es genügend Materialien? In Einzelfällen muss geprüft werden, in welcher Einrichtung, z.b. Grundschule oder Kindertagesstätte, der am besten geeignete Förderort besteht. (vgl. Nds. MK: Didaktisch-methodische Empfehlungen für die vorschulische Sprachförderung, 2003, S.28)

4 Sprachstandfeststellung vor der Einschulung: Was ist wann zu tun? Die nachfolgende Zeitleiste veranschaulicht die Verfahrensschritte: - Februar bis spätestens Mai: Anmeldung der Schulanfänger des übernächsten Schuljahres Durchführung der Teile A und B des Verfahrens Fit in Deutsch und Entscheidung darüber, mit welchen Kindern die Teile C, D und E des Verfahrens durchgeführt werden sollen Durchführung der Teile C, D und E möglichst in der vertrauten Umgebung des Kindes (i. d. R. in der Kindertageseinrichtung) anschließend: Auswertung - bis 1. Juni: Mitteilung an die Nds. Landesschulbehörde über die Anzahl der zu fördernden Kinder Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten - bis Ende des Schuljahres: Planung der besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen in Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen - Schuljahresbeginn: Beginn der besonderen schulischen Sprachfördermaßnahme

5 Ablauf des Screening-Verfahrens Fit in Deutsch 1. Schulanmeldung (ca. 1 ½ Jahr vor Schulbeginn, i.d.r. Feb./März) a) Gespräch mit den Eltern (Sprachbiographie) b) Gespräch mit dem Kind (aktiver Wortschatz in Bezug auf die eigene Person) gute Deutschkenntnisse keine oder minimale Deutschkenntnisse fragliche Deutschkenntnisse keine Sprachförderung Sprachförderung Überprüfung der Sprachkompetenz 2. Sprachfeststellungsverfahren c) Feststellung des passiven Wortschatz aus dem Bereich Alltagserfahrungen d) Aufgabenverständnis und Raumorientierung e) aktive Äußerungen zu Bildern, die als Sprechanreiz dienen

6 Beispiele aus dem Überprüfungsmaterial:

7 Fördermaßnahmen für Schüler*innen nicht-deutscher Herkunftssprache Fördermaßnahme Zielgruppe Schülerzahl Stunden pro Woche / Dauer Vorschulische Sprachfördermaßnahmen Schulpflichtige Kinder mit geringen Deutschkenntnissen I.d.R. bis 4 (max. 10) 1 Std. pro Kind / 1 Jahr Inhalte Fit in Deutsch Schulform Elementarbereich Sprachlernklasse Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse (Kl. 1-4) 30 (Kl. 5-10) / i.d.r. bis zu 1 Jahr; max. 2 Jahre Deutsch als Zweitbzw. Zielsprache, weitere Fächer Primarbereich/ Sekundarbereich I + II: alle Schulformen außer Förderschulen + BBS DaZ * -Förderkurs Schüler*innen in Regelklassen mit wenig Deutschkenntnissen/Seiteneinsteiger in geringer Anzahl ab (Kl. 1-4) 5 8 (Kl. 5-10) / i.d.r. bis zu 1 Jahr Nur Deutsch als Zweitbzw. Zielsprache wie Sprachlernklassen Förderunterricht Schüler*innen in Regelklassen mit besonderem Förderbedarf in DaZ max. 8 i.d.r. 2 5 / Deutsch als Zweitbzw. Zielsprache, Fremdsprachen alle Schulformen (einschl. Sek II) besonderes Förderkonzept Schulen in Ballungsgebieten (mindestens 20 % an zugewanderten und lernbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern in einem Jahrgang) flexibel nach zugewiesenem Kontingent u.a.: Deutsch Alphabetisierungshilfen, Parallelunterricht, Einschulungshilfen, interkulturelle AG s, etc. Primarbereich und Sekundarbereich I : alle Schulformen Sprachförderklasse BVJ-A Schulpfl. Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag mit geringen Deutschkenntnissen / 1 Jahr zus. Deutschunterricht; Beschränkung auf eine Fachrichtung BBS SPRINT / SPRINT DUAL Junge Flüchtlinge bis zum 21. Lebensjahr * DaZ = Deutsch als Zweit- bzw. Zielsprache 9 17 / ca / 12 Schule + 28 Betriebspraktikum jeweils 1 Jahr Spracherwerb; Kultur und Lebenswelt; Berufs- und Arbeitsleben; Grundlagenwissen BBS

8 Zurückstufung in einen niedrigeren Schuljahrgang Wenn in der Regelbeschulung der Fall eintritt, dass bei der Schülerin/dem Schüler trotz Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen nicht zu erwarten ist, dass sie/er die Regelklasse erfolgreich bewältigt, dann kann nach Durchführung eines sogenannten Sprachbeobachtungserfahrens und nach angemessener Beobachtungszeit durch Beschluss auf der Klassenkonferenz entschieden werden, dass die Schülerin beziehungsweise der Schüler vorübergehend oder bis zum Ablauf des aktuellen Schuljahres in einen niedrigeren Schuljahrgang versetzt wird. (Runderlass: Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe, )

9 Regelungen für Sprachlernklassen Der Besuch der Sprachlernklasse soll in der Regel maximal ein Jahr dauern. Wenn es der Stand der Deutschkenntnisse erlaubt, kann der Besuch der Sprachlernklasse aber auch verkürzt werden, um den/die Schüler*in möglichst früh in eine Regelklasse zu versetzen. Bei einem Alphabetisierungsbedarf kann der Besuch aber auch auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden. Bei Schüler*innen der Schuljahrgänge acht bis zehn kann die Besuchsdauer generell auf zwei Jahre verlängert werden, damit diese auf den Übergang in eine Schule des Sekundarbereichs 2 vorbereitet werden können. Der Unterricht konzentriert sich auf den Sprachunterricht. Die Vermittlung fachlicher Inhalte orientiert sich an den Vorgaben der Fächer der künftigen Schulformen. Ziel der Sprachlernklasse ist, den Schüler*innen eine fach- und bildungssprachliche Handlungsfähigkeit in Mündlichkeit und Schriftlichkeit zu ermöglichen, die der Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen entspricht, wobei die Niveaustufe B1 anzustreben ist.

10 Die Niveaustufen des GER Die grundlegenden Level sind: A: Elementare Sprachverwendung B: Selbstständige Sprachverwendung C: Kompetente Sprachverwendung Diese sind nochmals in insgesamt 6 Stufen des Sprachniveaus unterteilt: A1 Anfänger Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. A2 Grundlegende Kenntnisse Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben. B1 Fortgeschrittene Sprachverwendung Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben. B2 Selbständige Sprachverwendung Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

11 Sprachförderung an Berufsschulen SPRINT + BVJ-A SPRINT Die Niedersächsische Landesregierung etablierte ein neues Sprach- und Integrationsprojekt an berufsbildenden Schulen ( SPRINT"). SPRINT wendet sich sowohl an schulpflichtige als auch an nicht schulpflichtige Flüchtlinge zwischen 16 und 21 Jahren. Sein Ziel ist, die Teilnehmer*innen schnell und intensiv mit der deutschen Sprache, dem Kultur- und Berufsleben vertraut zu machen. Ein Durchgang dauert maximal ein Jahr und umfasst mindestens 25 Wochenstunden. Im Anschluss können die Teilnehmer*innen ein Regelangebot der berufsbildenden Schulen, wie zum Beispiel die Berufseinstiegsklasse (BEK) oder das schulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) wahrnehmen. Das SPRINT-Projekt gliedert sich in drei Module: Modul I Spracherwerb Modul II Einführung in die regionale Kultur- und Lebenswelt Modul III Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben Anfang des Schuljahrs 2016/2017 gab es in Delmenhorst 2 SPRINT-Klassen mit insgesamt 32 Schüler*innen. BVJ-A (Sprachförderklasse) Schulpflichtige, jedoch noch nicht ausbildungsreife Jugendliche besuchen das schulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Eine Sonderform des BVJ ist die Sprachförderklasse (BVJ-A). In Niedersachsen gab es im Jahr 2015 ca. 100 Sprachförderklassen mit rund 1300 Schüler*innen. Anfang des Schuljahrs 2016/2017 gab es in Delmenhorst 3 BVJ-A-Klassen mit insgesamt 47 Schüler*innen.

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