Glaswolle-Dämmstoffe für Spezialanwendungen, Hoch- und Trockenbau. Ausgabe 8/2013

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1 Glaswolle-Dämmstoffe für Spezialanwendungen, Hoch- und Trockenbau Ausgabe 8/2013

2 Sonderprodukte Profitieren Sie jetzt vom umfangreichen und individuellen Glaswolle-Dämmstoff-Angebot und dem Top Service der neuen Wiegla GmbH, Wiesbaden! Von Standard-Hochbauartikeln, über technische und industrielle Dämmungen bis hin zu Produkten für den Automotive-Bereich. Containermodul Dämmung Lüftungskanäle Unsere Spezialitäten Verschiedenste Flächengewichte Unterschiedlichste Rohdichten je nach Anforderung Individuelle Produktionsdicken und -breiten Formate nach Kundenspezifikationen Kleinserien möglich Probe- und Musterfertigungen Unausgehärtete Produkte Diverse Kaschiermöglichkeiten Deckenstrahlungsheizkörper Rohrschalldämpfer WIEGLA unbegrenzte Möglichkeiten mit Glaswolle! Kesseldämmung Automotive Öffentlicher Verkehr / Bahn 2

3 Technische Glaswolle Dämmung Eigenschaften von WIEGLA Glaswolle / Technische Werte Wärmeleitgruppen 032 bis 040 Temperaturbeständigkeit 250 C Brandverhalten A1* / abhängig von der Kaschierung Diffusionswiderstandszahl μ ca. 1 Spezifische Wärmekapazität c * für unbeschichtete Produkte ca J/kg K Beschichtungen Bezeichnung PP Gs Vg Vs AluP AluG AluR Beschichtung Polypropylen Glasseide schwarz Glasvlies gelb Glasvlies schwarz Alukraftpapier Alu gitterarmiert Alu-Randleistenfolie Polypropylen Alu-Randleistenfolie Glasseide schwarz Glasvlies gelb Alu gitterarmiert Glasvlies schwarz Alukraftpapier 3

4 Glaswolle Herstellung Herstellung von WIEGLA Glaswolle nach DIN Schmelzen des Gemenges zu flüssigem Glas In einer elektronisch gesteuerten Gemenge-Anlage werden Glasscherben, Quarzsand, Kalk, Dolomit, Soda und Pentahydrat nach einer auf die Anlage abgestimmten Rezeptur gemischt. Das homogene Gemenge wird im Schmelzofen bei einer Temperatur von ca C geschmolzen. Herstellung der Glasfasern und Glaswolle Der frei fallende Glasstrahl mit einer Temperatur von ca C gelangt in die Zerfaserungsmaschine. In Hochtemperaturzentrifugen mit gelochten Schleuderscheiben wird das Glas zerfasert. Die Qualität der Glasfasern wird mittels Gasbrennereinstellung an den Schleuderscheiben geregelt. Nach kurzer Abkühlstrecke werden die Fasern mit dem Bindemittel besprüht und dann im Fallschacht gesammelt. Härteofen Der Glasfilz wird durch den Härteofen gefahren, wo das Harz bei ca. 200 C aus härtet. Dabei wird die Produktionsdicke definiert und das Produkt erhält seine charakteristische gelbe Farbe. Beschichtungen Mögliche Beschichtungen sind Glasvliese in verschiedenen Farben, Glasgewebe, Kraftpapier, Alu Kraftpapier, Alufolie oder PE-Folien. Verpackung Platten werden in einem automatischen Plattenstapler zu Paketen gestapelt und in PE-Folie eingeschweisst. Rollen werden durch die Rollenmaschine automatisch komprimiert und in PE-Folie eingeschrumpft. Die einzelnen Pakete/ Rollen werden anschliessend palettisiert. Gemenge Glasofen Faser- Herstellung Härteofen Konfektionieren Verpacken Mischer 4

5 wärmstens empfohlen! WIEGLA Dämmstoffe reduzieren Wärmeverluste erheblich. Das spart Energiekosten und schont unsere Umwelt. Unkaschierte WIEGLA Dämmstoffe sind nicht brennbar. WIEGLA Dämmstoffe tragen wirkungsvoll zur Verbesserung der Schalldämmung bei. WIEGLA Dämmstoffe sind mehrheitlich wasserabweisend und feuchtigkeitsstabil. WIEGLA Dämmstoffe sind formstabil und elastisch. WIEGLA Dämmstoffe sind diffusionsoffen. WIEGLA Dämmstoffe sind verarbeitungsfreundlich und für alle Verlegearten geeignet. WIEGLA Dämmstoffe werden in elastischen bis druckfesten Platten hergestellt. WIEGLA Dämmstoffe sind aus natürlichem Quarzsand und Recyclingglas hergestellt. Deshalb ist WIEGLA alterungsbeständig und unverrottbar. 5

6 Inhaltsverzeichnis Dach Klemmfilz 7 Untersparrenfilz 8 Dämmfilz 9 Wand Trennwandplatten 10 Trennwandrollen 11 Kerndämmplatten 12 Fassadendämmplatten 14 Wandkassettenplatten 16 Decke Schallschluckplatten 18 Schallschluckrollen 19 Spezial Lose Glaswolle 19 Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 20 Einfach besser Dämmen ist Pflicht 21 Qualitätstypen und Anwendungen 22 Allgemeine Geschäftsbedingungen 23 6

7 Klemmfilz Steildach Eigenschaft / Anwendung Glaswollefilz für die Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss. A1 nach DIN DZ Klemmfilz (032) KF W/mK Dicke Artikel Nr. Abmessung m 2 /Rolle Rol./Palette m 2 /Palette x x x x Klemmfilz (035) KF W/mK S N Dicke Artikel Nr. Abmessung m 2 /Rolle Rol./Palette m 2 /Palette x x x x x x x x Klemmfilz (040) KF W/mK S N Dicke Artikel Nr. Abmessung m 2 /Rolle Rol./Palette m 2 /Palette x x x x x x Mindestdämmdicken gemäss EnEV: S Sanierung N Neubau 7

8 Untersparrenfilz Steildach Eigenschaft / Anwendung Einseitig mit gelbem Glasvlies kaschierter Glaswollefilz für die zusätzliche Wärmedämmung von Steil dächern, unter den Sparren. A1 nach DIN DI Untersparrenfilz (032) UF3-V (mit Glasvlies gelb) W/mK Dicke Artikel Nr. Abmessung m 2 /Rolle Rol./Palette m 2 /Palette x x Untersparrenfilz (035) UF2-V (mit Glasvlies gelb) W/mK Dicke Artikel Nr. Abmessung m 2 /Rolle Rol./Palette m 2 /Palette x x

9 Dämmfilz Dachboden / Holzrahmenbau Eigenschaft / Anwendung Glaswollefilz für Balkendecken und abgehängte Decke sowie Kaltdachkonstruk tionen. A1 nach DIN DI Dämmfilz (035) DF W/mK S N Dicke Artikel Nr. Abmessung m 2 /Rolle Rol./Palette m 2 /Palette x x x x x x x x x x Dämmfilz (040) DF W/mK S N Dicke Artikel Nr. Abmessung m 2 /Rolle Rol./Palette m 2 /Palette x x x x x x x x x x Mindestdämmdicken gemäss EnEV: S Sanierung N Neubau 9

10 Trennwandplatten Wand Eigenschaft / Anwendung Dämmplatte für die Wärme- und Schalldämmung von Trennwänden, Decken und Fertigbaukonstruktionen sowie Vorsatzschalen mit Unterkonstruktion. A1 nach DIN WTR Trennwandplatte (035) TW W/mK x x x x x x x x Trennwandplatte (040) TW W/mK x x x x x x x x

11 Trennwandrollen Wand Eigenschaft / Anwendung Dämmrolle für die Wärme- und Schalldämmung von Trennwänden, Decken und Fertigbaukonstruktionen sowie Vorsatzschalen mit Unterkonstruktion. A1 nach DIN WTR Trennwandrolle (035) TWR W/mK Dicke Artikel Nr. Abmessung m 2 /Rolle* Rol./Palette* m 2 /Palette x x x x x x x x x x * Doppelrolle Trennwandrolle (040) TWR W/mK Dicke Artikel Nr. Abmessung m 2 /Rolle* Rol./Palette* m 2 /Palette x x x x x x x x x x * Doppelrolle 11

12 Kerndämmplatten Aussenwand Eigenschaft / Anwendung Einseitig mit gelbem Glasvlies kaschierte Dämmplatte, durchgehend wasserabweisend (hydrophobiert), für die Wärmedämmung von zweischaligem Mauer werk mit und ohne Luftschicht. A1 nach DIN WZ Kerndämmplatte (032) KD3/V (mit Glasvlies gelb) W/mK N x x x x x x x x Mindestdämmdicken gemäss EnEV: N Neubau

13 Kerndämmplatten Aussenwand Kerndämmplatte (035) KD2/V (mit Glasvlies gelb) W/mK N x x x x x x x x Kerndämmplatte (040) KD1/V (mit Glasvlies gelb) W/mK N x x x x x x x x Mindestdämmdicken gemäss EnEV: S Sanierung N Neubau 13

14 Fassadendämmplatten Aussenwand Eigenschaft / Anwendung Einseitig mit schwarzem Glasvlies kaschierte Fassadendämmplatte, durchgehend wasserabweisend (hydrophobiert), für die einseitige Wärmedämmung von Aussenwänden bei hinterlüfteten Fassaden. A1 nach DIN WAB Fassadendämmplatte (032) FD3/V (mit Glasvlies schwarz) W/mK N S x x x x x x Konsequent und nachhaltig dämmen! Mit einer optimalen, verbesserten Dämmung der Gebäudehülle erreichen wir folgende wichtige Ziele: Senkung des Energieverbrauchs Reduktion der CO2-Emissionen Verbesserter Schallschutz Sommerlichen Wärmeschutz Schutz vor thermisch bedingten Bauschäden Erhöhte Wohnqualität und die ökologischen und wirtschaftlichen EnEV-Standards 14 Mindestdämmdicken gemäss EnEV: S Sanierung N Neubau

15 Fassadendämmplatten Aussenwand Fassadendämmplatte (035) FD2/V (mit Glasvlies schwarz) W/mK N S x x x x x x Fassadendämmplatte (040) FD1/V (mit Glasvlies schwarz) W/mK N x x x x x x Mindestdämmdicken gemäss EnEV: S Sanierung N Neubau 15

16 Wandkassettenplatten Aussenwand Eigenschaft / Anwendung Dämmplatte, durchgehend wasserabweisend (hydrophobiert), für die Wärme- und Schalldämmung in Wandkassetten A1 nach DIN WAB Wandkassettenplatte (032) WKP W/mK N x x x x x x Mindestdämmdicken gemäss EnEV: N Neubau

17 Wandkassettenplatten Aussenwand Wandkassettenplatte (035) WKP W/mK x x x x x x Wandkassettenplatte (040) WKP W/mK x x x x x x

18 Schallschluckplatten Decke Eigenschaft / Anwendung Akustikplatte für die Schall- und Wärmedämmung von Akustikdecken. Mit oder ohne Kaschierung. A1 nach DIN DI Schallschluckplatte (040) SSP1/V (mit Glasvlies schwarz) W/mK x x x x Schallschluckplatte (040) SSP W/mK x x x x

19 Schallschluckrollen Decke Eigenschaft / Anwendung Akustikrolle für die Schall- und Wärmedämmung von Akustikdecken. Ohne Kaschierung. Schallschluckrolle (040) SSR W/mK Dicke Artikel Nr. Abmessung m 2 /Rolle Rol./Palette m 2 /Palette x x x x Lose Glaswolle Eigenschaft / Anwendung Lose Glaswolle für Stopf dämmungen. A1 nach DIN Lose Glaswolle Artikel Artikel Nr. kg/sack Verpackung Sack klein ca. 6 PE-Sack Sack gross ca. 12 PE-Sack 19

20 Die Energieeinsparverordnung EnEV Energieeinsparverordnung, Energiepass, Energieeinsparungsgesetz die Bundes regierung schreibt verbindlich Ziele vor im Kampf gegen den Klimawandel. Bei Neubauten haben Planer und Bauherren keine Wahl, können aber den Grad der Effektivität bestimmen. Ebenso eindeutig gelten die Bestimmungen bei Renovierungen und Sanierungen von altem Gebäudebestand. Der gesellschaftliche Druck zum Energie sparen wächst, ebenso der wirtschaftliche Druck durch ständig steigende Preise für alle Energieformen! Der durchschnittliche Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in bestehenden Gebäuden ist fast dreimal höher als vergleichbare, nach den aktuellen Vorschriften errichtete Gebäude, benötigen. Die Einsparpotentiale sind offensichtlich und liegen beispielsweise bei Wohnhäusern von 1960 bei ca Liter Heizöl pro m 2 Wohnfläche, bei Neubauten immer noch bei ca. 6 8 Liter Heizöl pro m 2 Wohnfläche. Theoretisch könnten also durchschnittlich über den Gebäudebestand 20 Liter Heizöl pro m 2 Wohnfläche eingespart werden. Wer beginnt wann? Moderne Dämmsysteme und Produkte von WIEGLA dämmen einfach besser vom Keller bis zum Dach. Und nicht nur beim Neubau, auch für Sanierung im Bestand hält WIEGLA für praktisch jede Anforderung die richtige Lösung zum nachhaltigen Dämmen bereit. Mit WIEGLA Glaswolle modernisieren sanieren renovieren neu bauen 20

21 einfach besser dämmen ist Pflicht! Wer bestehende Gebäude ändern, erweitern oder ausbauen will, muss der EnEV entsprechend dämmen. Bauliche Nachrüstungsverpflichtung bei bestehenden Gebäuden Gilt für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude (Innentemperaturen Ti 19 C) Dämmung nicht begehbar oberster Geschossdecken (z.b. Kehlbalkendecken) Eigentü mer von Gebäuden mü ssen dafü r sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der U-Wert der Geschossdecke von 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird. Dämmung begehbar oberster Geschossdecken (z.b. Oberste Geschossdecke) Eigentü mer von Gebäuden mü ssen dafü r sorgen, dass bisher ungedämmte, begehbare und zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der U-Wert der Geschossdecke von 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird. Ausnahmen: Hinweis: Die oben genannte bauliche Nachrü stungsverpflichtung gilt nicht fü r selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei einem Eigentü merwechsel nach dem 1. Februar 2002 sind diese jedoch zu erfü llen (zusätzliche Regelungen beachten). Die oben genannte bauliche Nachrü stungsverpflichtung gilt als erfü llt, wenn das darü ber liegende Dach entsprechend gedämmt ist. Änderungen, Erweiterungen und Ausbau von Gebäuden nach EnEv Gilt für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude (Innentemperaturen Ti 19 C) Bauteile Art der Massnahme (gilt nur fü r Bauteile, die beheizte oder gekü hlte Räume gegen unbeheizte Räume oder Außenluft/Erdreich abgrenzen) U-Wert EnEV 2009 Aussenwände Außenwände ersetzt, erstmalig eingebaut; außenseitige Bekleidungen / Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschale angebracht; Dämmschichten eingebaut; Außenputz erneuert (bei vorh. U Wand > 0,9 W/m 2 K) Außenwände raumseitig gedämmt, z. B. Innendämmung (bei Fachwerk abweichend) Fenster, Fenstertü ren, Dachflächenfenster, Verglasungen Außenliegende Fenster, Fenstertü ren ersetzt, erstmalig eingebaut 1.30 Dachflächenfenster ersetzt, erstmalig eingebaut 1.40 Verglasungen ersetzt 1.10 Decken, Dächer, Dachschrägen und Flachdächer ü ber beheizten Räumen Decke, Steildach ersetzt, erstmalig eingebaut; Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen / Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut; innenseitige Bekleidungen aufgebracht oder erneuert; Dämmschichten eingebaut; an Wänden zum unbeheizten Dachraum zusätzliche Bekleidungen oder Dämmschichten eingebaut Flachdach ersetzt, erstmalig eingebaut; Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen / Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut; innenseitige Bekleidungen / Verschalungen aufgebracht oder erneuert; Dämmschichten eingebaut Wände und Decken gegen unbeheizte Räume / Erdreich oder Außenluft Wände gegen Erdreich außenseitige Bekleidungen / Verschalungen, Feuchtigkeitssperren / Drainagen angebracht oder erneuert; Deckenbekleidungen auf der Kaltseite (z. B. Kellerdecke) angebracht; Wände gegen unbeheizte Räume ersetzt, erstmalig eingebaut oder erneuert; Dämmschichten eingebaut 0.30 Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebaut oder erneuert 0.50 Decke nach unten an Außenluft erneuert 0.24 Hinweis: Die oben angegebenen U-Werte der Energieeinsparverordnung 2009 mü ssen eingehalten werden: 1. bei Änderungen von Außenbauteilen von mehr als 10 % der gesamten, jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes, 2. bei Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um zusammenhängend min. 15 und max. 50 m 2 Nutzfläche. 21

22 Zertifiziertes Managementsystem Qualitätstypen und Anwendungen nach DIN 4108, Teil 10 Dach DZ DI DES-sh Zwischensparrendämmung, zweischaliges Dach, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken Innendämmung der Decke (unterseitig) oder des Dachs, Dämmung unter Sparren/Tragkonstruktion, abgehängte Decken Innendämmung der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) unter Estrich mit Schallschutzanforderungen, erhöhte Zusammendrü ckbarkeit Wand WAB WZ WH WTH-sh WTR Außendämmung der Wand hinter Bekleidung Außendämmung von zweischaligen Wänden, Kerndämmung Dämmung von Holzrahmen- und Holztafelbauweise Dämmung zwischen Haustrennwänden mit Schallschutzanforderungen erhöhte Zusammendrü ckbarkeit Dämmung Raumtrennwänden Decke / Boden DI DES-sh Innendämmung der Decke (unterseitig) oder des Dachs, Dämmung unter Sparren/Tragkonstruktion, abgehängte Decken Innendämmung der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) unter Estrich mit Schallschutzanforderungen, erhöhte Zusammendrü ckbarkeit Alle WIEGLA Glaswolle Produkte werden nach der DIN Norm produziert (EG-Konformitätszertifikat, Reg. Nr.: K CPD /12, nach FIW München) Unser Top-Service Top Abhol-Service Abholer profitieren von der sofortigen Bereitstellung der Lagerware und der prompten Beladung. Die WIEGLA Produkte sind mit dem Gütezeichen RAL «Erzeugnisse aus Mineralwolle» ausgezeichnet. Sie sind biolöslich und somit gesundheitlich unbedenklich und durch den hohen Recyclinganteil umweltschonend. Top Sondermasse-Service Wir haben die Lösung für Ihre Anwendung, unsere Top Produkte WIEGLA werden nebst den Standardgrössen für Sie häufig massgeschneidert produziert und sind so per fekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. 22

23 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss 1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen von WIEGLA im gewerblichen Bereich (gegenüber Unternehmen und Unternehmern) gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Käufer erkennt diese mit Auftragserteilung an, auch wenn der Auftrag des Käufers abweichende Bedingungen enthält; entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird ferner hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.2 WIEGLA liefert Dämmstoffe, wie sie in Technischen Merkblättern von WIEGLA oder anderen Produktdokumentationen in der Regel unter Bezugnahme auf die einschlägigen deutschen und europäischen Normen beschrieben sind. Eine Garantie ist aus diesen Beschreibungen nur bei einer ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichneten und von uns schriftlich bestätigten Vereinbarung ableitbar. 1.3 Unsere Offerten sind bis zur werksseitigen schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Der Vertrag kommt gegebenenfalls durch unsere Auftragsbestätigung, deren Inhalt verbindlich ist, oder durch Entgegennahme der Lieferung zustande. Von unserer Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen abweichende Abreden bedürfen der Schriftform. 2. Lieferzeit 2.1 Liefertermine, die WIEGLA in Auftrags- oder Lieferdokumenten nennt, sind unverbindlich. Sie beinhalten nur annähernde Angaben mit der Folge, dass wir bei einer Überschreitung nicht automatisch, sondern nur durch Mahnung des Käufers in Verzug geraten. Verbindliche Liefertermine sind eingehalten, wenn die bestellte Ware innerhalb der vereinbarten Frist bei uns versandbereit ist. 3. Versand, Lieferung und Lagerung 3.1 Der Preis versteht sich in handelsüblicher Verpackung. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass die Entladestelle bei der Anlieferung betriebs- und aufnahmefähig ist und eine dazu bevollmächtigte Person, gegebenenfalls auch Entladepersonal, an der Entladestelle zur Entgegennahme der Lieferpapiere, zur Angabe des Lagerplatzes, zur Unterzeichnung des Lieferscheins und gegebenenfalls zur Entladung bereitsteht. Es ist diejenige Person als bevollmächtigt anzusehen, die das Fahrzeug einweist. Der Preis versteht sich grundsätzlich für Lieferungen im Inland (Deutschland Festland), andere Bestimmungsorte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Voraussetzung für die Lieferung ist ein Straßenzustand, der das Anfahren von Lastzügen mit einem Gesamtgewicht bis zu 40 t erlaubt. Das Abladen und dessen Kosten gehen zu Ihren Lasten. 3.2 Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt WIEGLA, nach eigenem Ermessen zu Lasten und Gefahr des Käufers zu handeln, ohne dass dieser Schadensersatzansprüche geltend machen kann. WIEGLA ist insbesondere berechtigt, die Auslieferung einer angefahrenen Menge zu unterlassen sowie Frachtkosten und/oder Wartezeiten in Rechnung zu stellen. 3.3 Der Versand erfolgt bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers (fob- und cif-geschäfte eingeschlossen). Unsere Lieferpflicht gilt als erfüllt, unabhängig von Transportmittel oder Selbstabholung, sobald die Ware unsere Werke oder Lager verlässt. 3.4 Teillieferungen sind zulässig. Die Mindestabnahmemengen sind in unseren Service-Policies aufgeführt, wir behalten uns Mengenabweichungen von bis zu +10 % vor. 3.5 Wird bei Abrufaufträgen die Ware nicht spätestens 3 Monate nach Auftragseingang abgerufen, so sind wir berechtigt, dem Käufer eine Frist zur Abnahme der Ware zu setzen. Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgenommen, gelten die gesetzlichen Regelungen des Annahmeverzugs. Abrufaufträge sind 14 Tage vor dem gewünschten Versandtermin zu disponieren. Auslieferungsterminwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, sind jedoch stets unverbindlich und ohne jede Haftung für uns. 3.6 Die Rückgabe unseres in den Markt gebrachten Verpackungsmaterials ist ausschließlich an einen von uns eingesetzten Dienstleister möglich. Ihm obliegen das Erfassen, Sortieren und Verwerten der Verpackungen. 4. Höhere Gewalt 4.1 Wird WIEGLA die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferzeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für etwa vom Käufer für die Leistungserbringung gesetzte Fristen, insbesondere für Fristen gemäß 281 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein, wenn WIEGLA sich mit der Leistung bereits im Verzug befindet. 4.2 Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere Mobilmachung, Krieg oder kriegsähnliche Umstände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Transportbehinderungen, Behördenmaßnahmen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streik, Aussperrung. Es ist unbeachtlich, ob das Ereignis bei WIEGLA oder bei dessen Vorlieferanten bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. 4.3 Die Regelungen unter Ziff. 4.1 und 4.2 gelten entsprechend, wenn WIEGLA die Leistungserbringung vorübergehend durch Umstände ganz oder teilweise unmöglich gemacht oder erheblich erschwert wird, die WIEGLA nicht zu vertreten hat. 5. Preise 5.1 Es gelten die Preise der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit sich aus der Preisliste oder gesonderter Vereinbarung nichts anderes ergibt. Palettenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei einer Lieferung ins Ausland hat der Käufer sämtliche Abgaben, Gebühren, Zölle etc., die dafür anfallen, zu übernehmen. 5.2 Für die Anlieferung durch im Auftrag von WIEGLA fahrende Fahrzeuge liegen den Preisen die jeweils frachtgünstigsten Mengen zugrunde. Bei geringen Mengen sowie bei nicht vollständiger Ausnutzung des Fahrzeugs erfolgt ein entsprechender Aufschlag. 5.3 Etwa gewährte Rabatte sind ein Entgelt für alle Aufwendungen und Wagnisse des Käufers im Interesse des Absatzes von Waren von WIEGLA im Rahmen eines lauteren Wettbewerbs insbesondere für die Werbung, die fachliche Beratung, sach- und ordnungsgemäße Bedienung des Kunden und die Unterhaltung eines angemessenen Lagers. Vereinbarte Rabatte werden ferner nur gewährt, wenn der Käufer seine fälligen Verpflichtungen gegenüber WIEGLA, auch aus früheren Vertragsverhältnissen, vollständig erfüllt hat. Im Falle der nicht ordnungsgemäßen Erbringung dieser Leistungen sind wir berechtigt, die Gewährung von Rabatten auszusetzen oder endgültig zu kündigen bzw. Rabattvereinbarungen zu widerrufen. Rabattansprüche entstehen nur für abgenommene, nicht reklamierte und voll bezahlte Mengen. 5.4 Frachtkosten, Mautgebühren, Straßengebühren, Schwerlastabgaben, Erlösschmälerungen, Boni, Skonti, Hilfsmittel, Dienstleistungen, Handelswaren und Paletten sind nicht bonus- und skontoberechtigt und werden an der Umsatzsumme reduziert. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Soweit nicht ein anderes ausdrücklich und schriftlich bestimmt ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt der Ware zahlbar. Skonto wird nur nach den am Tage der Lieferung gültigen Sätzen gewährt, wenn (1.) dies ausdrücklich vereinbart ist, (2.) sämtliche älteren fälligen Rechnungen beglichen sind; (3.) keine Wechselverbindlichkeiten mehr bestehen und (4.) der Käufer am Lastschriftverfahren nach Erteilung eines Abbuchungsauftrages teilnimmt. Skonti auf den im Frankostationspreis enthaltenen Frachtanteil sowie auf Mieten und Dienstleistungen werden nicht gewährt. 6.2 Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behält WIEGLA sich für jeden Einzelfall vor. Auf Wechsel- und Akzeptzahlungen wird Skonto nicht gewährt. Diskontspesen und sonstige Kosten werden dem Käufer belastet. 6.3 Sämtliche Zahlungen gelten erst mit der Gutschrift auf das Bankkonto von WIEGLA als erfolgt. Bei Schecks und Gutschriften gilt als vollständige Bezahlung deren vorbehaltlose Einlösung. 6.4 Bei wesentlicher Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers sowie bei Zahlungsrückständen ist WIEGLA berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und nach angemessener Nachfrist von allen bestehenden Abschlüssen zurückzutreten. 6.5 Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. 6.6 Es ist der WIEGLA gestattet, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Käufers aufzurechnen. 6.7 Im Falle des Verzugs, der bei Entgeltforderungen ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung eintritt, sind wir berechtigt, Verzugszinsen gegenüber Nicht-Verbrauchern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Kaufleuten sind wir bereits ab Fälligkeit zur Berechnung von Zinsen in Höhe von 5 % berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von WIEGLA (Vorbehaltsware) bis zur Tilgung sämtlicher, auch zukünftiger und bedingter Forderungen, die WIEGLA gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. 7.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für WIEGLA als Hersteller im Sinne von 950 BGB, ohne WIEGLA zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer oder dessen Abnehmer erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer schon jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an WIEGLA und verwahrt sie unentgeltlich für WIEGLA. So entstehendes Eigentum oder Miteigentum ist Vorbehaltsware im Sinne von Der Käufer darf, vorausgesetzt er behält sich das Eigentum vor und seine Forderungen aus Weiterveräußerung gem. 7.5 und 7.6 können auf WIEGLA übergehen, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung im Sinne dieses Abschnitts gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen. 7.5 Alle Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware werden hiermit im Voraus an WIEGLA abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware im Sinne von Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. 7.7 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, soweit WIEGLA nicht widerspricht oder diese Ermächtigung erlischt. Auf unser Verlangen hat der Käufer WIEGLA die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer nur im Rahmen sog. echter Factoring-Geschäfte befugt. Hierbei ist Bedingung, dass sich der Factor/ die Bank verpflichtet, bei Hereinnahme einer Forderung jeweils den Betrag, der dem Rechnungsbetrag unserer gelieferten Waren entspricht, gemindert um das Delkredere, unmittelbar an WIEGLA auszuzahlen. 7.8 Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat der Käufer WIEGLA unverzüglich zu benachrichtigen. 7.9 WIEGLA ist verpflichtet, die abgetretenen Ansprüche insoweit nach Wahl von WIEGLA freizugeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Wertmaßstab ist der realisierbare Wert (Sicherungswert) der Sicherheiten. Liegen die Sicherungen unter diesem Limit, hat WIEGLA stets Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten Kommt der Käufer mit seinen Leistungen in Verzug, so erlischt die Ermächtigung zum Einzug zur Sicherung abgetretener Forderungen und die Berechtigung zur Veräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware. Der Käufer ermächtigt WIEGLA schon jetzt unwiderruflich, seinen Betrieb zu betreten und die gelieferten Waren zurückzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. 8. Mängelansprüche und Haftung 8.1 Die Produkte sind entsprechend fachlichen Regeln und den Angaben in Produktdokumentationen von WIEGLA wie z. B. den Technischen Merkblättern, Sicherheitsdatenblättern und Verarbeitungsrichtlinien zu behandeln und zu verwenden. 8.2 Mängelansprüche setzen voraus, dass der Käufer dafür sorgt, dass unverzüglich nach Eintreffen der Ware am Lieferort die Übereinstimmung der Kennzeichnung der Lieferung mit der Bestellung überprüft und eine Abweichung unverzüglich schriftlich angezeigt wird; der Käufer die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere erkennbare Mängel, untersucht und diese WIEGLA unverzüglich schriftlich anzeigt; in der Mängelanzeige sind Artikelbezeichnung und -nummer, Lieferscheinnummer, ggf. Chargennummer, sowie Lieferwerk oder Lager und Art des Mangels anzugeben; die Fahrer der Lieferfahrzeuge sind zur Entgegennahme einer Mängelanzeige nicht befugt; WIEGLA eine ausreichende repräsentative Probe der beanstandeten Ware überlassen wird. 8.3 Beanstandete Ware oder als mangelhaft erkennbare Ware darf nicht verarbeitet werden. 8.4 Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von vorgelegten, nach Typ und Qualität näher bezeichneten Mustern nur unwesentlich qualitativ abweicht. Hinsichtlich Abmessung und Festigkeit gelten die branchenüblichen Toleranzen bzw. die harmonisierten europäischen Stoffnormen. Etwaige Verarbeitungsempfehlungen sind vom Käufer bzw. Verarbeiter in jedem Fall daraufhin zu überprüfen, ob sie für die besonderen Verhältnisse seines Verwendungszweckes anwendbar sind. Es bestehen keine Ansprüche für Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Handhabung und Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. Alle Rechte des Käufers wegen eines Mangels der gelieferten Ware verjähren in 2 Jahren nach Lieferung. 8.5 Weitergehende Mängelansprüche sowie Schadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine etwa von uns übernommene Garantie, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung sind von diesem Haftungsausschluss nicht umfasst. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne der vorstehenden Regelung sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie sonstige vertragliche (Neben-)Pflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. 9. Gefahrübergang und technische Mindestbedingungen Die Gefahr geht über: 9.1 Bei der Anlieferung durch im Auftrag von WIEGLA fahrende Fahrzeuge mit der Übergabe am Bestimmungsort. Der Käufer oder dessen Abnehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Wahrung etwaiger Ansprüche aus dem Transport gegen den Frachtführer der Sachverhalt vor Entladung durch eine neutrale Person oder auf andere Weise beweiskräftig festgestellt wird. 9.2 Bei Abholung durch im Auftrag des Käufers oder dessen Abnehmer fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware die Verladegeräte (z. B. Verladeband o. ä.) des Lieferwerkes verlässt. Für Schäden, die durch oder während des Transportes der Ware entstehen, sowie für Verluste ist der Verkäufer nicht verantwortlich. Das gilt auch für Schäden, die durch verunreinigte oder ungeeignete Fahrzeuge und Lademittel entstehen. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Schlussbestimmungen 10.1 Erfüllungsor t für die Lieferung der Ware ist der Ort des Gefahrübergangs. Erfüllungsort für alle sonstigen Rechte, Leistungen und Pflichten ist Wiesbaden Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Wiesbaden. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Internationalen Kaufrechts, insbesondere des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG), ist ausgeschlossen Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen werden die Vertragspartner eine neue Regelung treffen, die der weggefallenen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken. 23

24 einfach besser dämmen Dämmprodukte von WIEGLA sind die perfekte Lösung für Ihre hohen Anforderungen. Unsere jahrzehntelange Erfahrung mit dem Dämmmaterial Glaswolle macht uns zum kompetenten Ansprechpartner für Ihre speziellen Bedürfnisse. Unsere Produktqualität gibt Ihnen als Bauherr, Planer und Verarbeiter die nötige Sicherheit in der Anwendung der technischen Dämmung Unser Service wird Sie überzeugen Unsere WIEGLA Dämmplatten und Rollen werden aus natürlichen Rohstoffen und Altglasscherben hergestellt und sind deshalb alterungsbeständig und unverrottbar. Sie zeichnen sich durch hervorragende Materialeigenschaften aus, sind wasserabweisend, feuchtigkeitsbeständig, formstabil und bieten hohe Sicherheit im Brandfall. Dabei ist Glaswolle leicht und elastisch. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit basiert auf hoher Biolöslichkeit und wird durch das Gütezeichen RAL bestätigt. Zertifiziertes Managementsystem WIEGLA ist die Dämmstoffmarke für innovative Wärmeund Schalldämmung. Wir bieten massgeschneiderte Kundenlösungen und schnellen, zuverlässigen Service. WIEGLA steht für mehr Wohnkomfort und hohe Energieeffizienz, schützt die Umwelt und hilft Kosten sparen. Sonderprodukte Hochwertige Qualität Nachhaltige Produkte Top Services Zuverlässig und kundennah Zertifizierte Produkte Strategische Partnerund Mitgliedschaften Unsere Hinweise, Vorschläge und Beispiele in dieser Publikation entsprechen unseren heutigen Erkenntnissen und beziehen sich auf normale Fälle, wie sie in der Praxis häufig vorkommen. Es ist Aufgabe der Planer, alle Einflüsse angemessen zu berücksichtigen und unsere Angaben sinngemäss anzuwenden. Eine Verantwortung für den konkreten Einzelfall können wir mit dieser Publikation nicht übernehmen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachhändler Ihres Vertrauens oder kontaktieren Sie uns direkt unter by Wiegla GmbH, D Wiesbaden Ein Unternehmen der Sager AG Schweiz Ihr WIEGLA Vertriebspartner: / 3000 de / Koprint Wiegla GmbH D Wiesbaden Tel. +49 (0) Fax +49 (0) vertrieb@wiegla.de

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