Zusammenfassung des öffentlichen Gesprächs zur Prostitutionsdebatte
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- Til Lichtenberg
- vor 6 Jahren
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1 Zusammenfassung des öffentlichen Gesprächs zur Prostitutionsdebatte Am 15. März fand im Vorfeld des Bundesfrauenrats ein öffentliches Fachgespräch zur Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetz statt. Dazu waren alle Interessierten aus Partei und Fraktion eingeladen. Im folgenden gibt es einen Überblick über Inhalte, Diskussionen und Ergebnisse der Veranstaltung. Nach einer kurzen Begrüßung durch Gesine Agena, Mitglied des Bundesvorstandes und Frauenpolitische Sprecherin, begann Irmingard Schewe- Gerigk (MdB a.d.) mit einem Blick zurück und erläuterte, wie es zum Prostitutionsgesetz kam, welche Widerstände zu überwinden waren und was das Ziel des Gesetzes war. Sie machte deutlich, dass die Einführung des Prostitutionsgesetzes in Deutschland auch auf die Aufforderung des CEDAW- Ausschusses der VN zurück ging, die rechtliche Diskriminierung von Prostituierten zu beenden und ihnen eigenständige Rechte zu geben. Die Einführung des Gesetzes erfolgte 2001 mit einer relativ breiten Zustimmung und zog keine große gesellschaftliche Debatte nach sich. Von Anfang an sei ein Regelungsbedarf in weiteren Bereichen formuliert worden. Allerdings war eine Änderung der Gewerbeordnung zu dem damaligen Zeitpunkt nicht möglich, da hier die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern lag. Durch die mangelnde Durchsetzung des Gesetzes in den Ländern, seien viele Probleme nicht adäquat angegangen worden, bzw. es wurden neue Probleme geschaffen. Das Prostitutionsgesetz, so wurde deutlich, hat seit jeher das Ziel, die Rechte der Prostituierten zu stärken, ihnen den Zugang zur Sozialversicherung zu ermöglichen und ihren Beruf aus der Sittenwidrigkeit zu holen. Elfriede Steffan, vom SPI Berlin, sprach zu Prostitution und Gesellschaft und brachte Ergebnisse und Erfahrungen aus sozialwissenschaftlicher Sicht ein. Frau Steffan machte in ihrem Vortrag deutlich, dass es nach wie vor kaum Forschung und wissenschaftliche Erkenntnisse zu Prostitution oder Freiern gebe, da das notwendige Zahlenmaterial nicht vorhanden ist. Gerade deshalb finde oft eine Skandalisierung durch hohe Zahlen statt, die aber nicht tatsächlich belegt werden könnten. Gewalterfahrungen in der Prostitution werden im Diskurs eher unterschätzt, während die Zahl der Opfer von Menschenhandel eher überschätzt werde. Es sei wichtig in der Debatte, die Vielfalt der Prostitution zu beachten, die von Escort, Großbordell, Appartement bis hin zum Straßenstrich reiche. Dabei gebe es auch vielfältige Hintergründe und Lebensformen, in denen sexuelle Orientierung, Migration, mobile Populationen und Termingeschäfte eine Rolle spielen. Das mache Prostitutionsszenen zu fragilen Gebilden, die sich je nach rechtlichen, kommunalen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stark unterscheiden und schnell verändern können. Zudem nahm Frau Steffan das ProstG in den Blick: dieses sehe eine Abschaffung der Sittenwidrigkeit vor und besage, dass Förderung und Organisation der Prostitution erlaubt sei. Aber: Zuhälterei und sexuelle Ausbeutung sind weiterhin gesetzlich verboten. Bis heute seien allerdings alle anderen Rechtsnormen zu Gewerberecht, Baurecht oder Sperrgebietsverordnung unverändert geblieben. Das ProtG habe kaum Ausstrahlungswirkung in andere Rechtsbereiche und es bestehe eine Rechtsunsicherheit und eine uneinheitliche Behördenpraxis in angrenzenden Rechtsgebieten. Die Durchsetzung sexueller Rechte in der Prostitution, erläuterte Steffan weiter, müssen
2 gewahrt werden. In diesem Zusammenhang, stelle die generelle Viktimisierung von Prostituierten ein Hindernis da. Sie versperre den Blick auf die Lebenswirklichkeit und erzeuge großes Unverständnis, das sich auch in nicht adäquaten Lösungsversuchen ausdrücke. Vor allem die Kommunen sieht Steffan in der Pflicht zu handeln. Dies müsse interdisziplinär ablaufen, in Zusammenarbeit mit Ordnungsamt, Polizei, den Gesundheits- und Sozialämtern, aber auch mit Nichtregierungsorganisationen. Runde Tische, die Einbeziehung von BürgerInnen, SexarbeiterInnen und BetreiberInnen, sei dabei grundlegend. Die Angebote zum Gesundheitsschutz, ebenso wie soziale Hilfs- und Beratungsangebote hätten nach ihrer Erfahrung den größten Erfolg, wenn sie aufsuchend gestaltet werden. Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen lehnt sie ab, da diese nicht zielführend seien, aber stark diskriminierend wirkten. Frau Steffan schlug abschließend eine Ausweitung und Festigung bestehender Gesetze wie dem ProstG und IfSG (InfektionsschutzGesetz) und die konsistente Übertragung in andere Rechtsgebiete vor. Zudem mahnte sie eine Verbesserungen zum Schutz von Opfern von Menschenhandel an. Dem Problem der Gewalt in der Prostitution müsse durch eine Absicherung von Fachberatungsstellen und gesundheitlichen Angeboten und effektiver Kontrolle begegnet werden. Dafür sei eine Stärkung der Kommunen wichtig. Im Anschluss an die Vorträge gab es Raum für Diskussion. Hier wurde unter anderem ein Positionspapier von einigen grünen Frauen und der UAG Prostitution der LAG Frauen Baden- Württemberg diskutiert, das beim Bundesfrauenrat auslag. Ausgehend von dem Ziel einer prostitutionsfreien Gesellschaft verurteilt das Papier die bisherige grüne Position und die damit einhergehenden Beschlüsse, ohne jedoch konkrete Lösungsvorschläge anzubieten. Die meisten Frauen verwehrten sich gegen den Vorwurf des Aufrufs, grüne Frauenpolitik stehe nicht auf der Seite derjenigen, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen leiden würden. Das Papier bot damit eine provokante Diskussionsgrundlage, wobei die Debatte zeigte, dass sich die meisten TeilnehmerInnen im Ziel, nämlich dem Schutz und der Stärkung der Frauen, die in der Prostitution arbeiten, einig sind. Einigkeit bestand auch darin, dass ein Verbot der Prostitution, die auch von den Verfasserinnen des Aufrufs nicht gefordert wird, nicht zum Verschwinden derselben führe, sondern nur zu Unsichtbarkeit. Es gab eine weitgehende Übereinstimmung darin, dass eine konkrete Weiterentwicklung sowohl des Prostitutionsgesetzes als auch der Beratungs- und Hilfsinfrastruktur die wirkungsvollsten Schritte sind, um Menschen in der Prostitution ihre Rechte gewähren zu können. Unstrittig ist, dass Opfer von Menschenhandel besser geschützt werden müssen. Für den Bereich des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sind spezifische Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen zu ergreifen und vor allem auch durchzusetzen. Dabei wurde auf den umfassenden Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion aus der letzten Legislatur verwiesen (siehe: bundestag.de/themen/frauen/menschenhandel- endlich- wirksam- bekaempfen/seite- 1- menschenhandel- endlich- wirksam- bekaempfen_id_ html ). In der Debatte wurden verschiedene Fragen aufgeworfenen, die anschließend mit
3 Unterstützung weiterer ExpertInnen in zwei Workshops thematisiert und vertieft wurden. Der erste Workshop fragte danach, welche Verbesserungen das Gesetz für die Prostituierten gebracht hat und wo Möglichkeiten zur Verbesserung liegen, um vor allem im sogenannten Graubereich intervenieren zu können. Dabei wurden Erfahrungen und Initiativen aus den Ländern eingebracht, die Forderungen von Seiten der Polizei (LKA) und Sexworkerinnen wurden durch Inputs von Jörn Blicke, LKA Hamburg, und Johanna Weber, Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen, ergänzt. Der zweite Workshop fragte danach, welche Unterstützung Prostituierte brauchen, was Betroffenen wirklich hilft und wie Hilfe die Betroffenen aus der Migrations- und Armutsprostitution am besten erreichen kann. Inputs dazu gaben Heike Müller und Maya Perrier vom Gesundheitsamt Charlottenburg- Wilmersdorf und Margarete Schick- Häberle vom Gesundheitsamt Stuttgart. Hier wurde darüber gesprochen, ob es eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung und ob es ein Schutzalter geben solle und wie es mit der Ausstiegs- und Einstiegsberatung aussieht. Ergebnisse aus den Workshops: Eine Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten einzuführen wurde überwiegend bejaht. Es gab jedoch unterschiedliche Einschätzungen dazu, ob dies besser in der Gewerbeordnung oder im ProstG geregelt werden sollte. Diese sollte eine Überprüfung des/der BordellbetreiberIn einschließen. Die Überlegung Prostitutionsbetriebe unter das Gewerberecht zu stellen, damit sie der Gewerbeaufsicht unterliegen, wurde positiv bewertet. Rechtliche, soziale und hygienische Vorgaben wären so durch Behörden kontrollierbar und durchsetzbar. Dies könnte die Arbeitsbedingungen konkret verbessern. Auch Opfer von Menschenhandel könnten leichter identifiziert werden. Der Ausbau von freien Beratungsstellen und Beratung in Gesundheitsämtern muss bundesweit vorangetrieben werden. Das kostet Geld und muss dringend finanziert werden. Zudem bedarf es einer akzeptierenden Beratung und einer vielfältigen Angebotsstruktur, damit den verschiedenen Situationen der Prostituierten auch entsprochen werden kann. Es ist zu überlegen, ob eine Einstiegsberatung, wie sie derzeit von einigen Prostitutionsverbänden angeboten wird, ausgebaut werden soll. Dies könnte auch unter Einbeziehung/Weiterbildung von (ehemaligen) Prostituierten stattfinden. Es wurde berichtet, dass diese Einstiegsberatung oft eher wie eine Ausstiegsberatung wirke. Gesundheitliche Zwangsuntersuchungen wurden von allen ReferentInnen als diskriminierend eingeschätzt, da sie Prostituierte aus Angst vor Repressionen eher davon abhalten könnte, sich untersuchen zu lassen. Auf Grund der aktuellen Verbotsdiskussion berichten die Sozialarbeiterinnen von einem erschwerten Zugang zu den Prostituierten, da diese auch hier Repressionen befürchten. Es wurde übereinstimmend von einer starken Stigmatisierung der Prostitution und der Prostituierten gesprochen. Dies hält viele Prostituierte davon ab, offen mit ihrer Situation umzugehen und sich z.b. unter dieser Berufsbezeichnung registrieren zu lassen. In der Diskussion wurde auch die Frage eingebracht, ob eine Professionalisierung, etwa ein Zertifikat oder Gesundheitsschulung, zielführend wären. Die TeilnehmerInnen waren aber überwiegend der Auffassung, dass durch einen Ausbau der Beratungsinfrastruktur mehr erreicht werden kann.
4 Eine Kondompflicht wurde aus Sicht der Polizei und der Sexworkerinnen als nicht zielführend beschrieben, bzw. als sich selbst regulierend. Die Sozialarbeiterinnen beschrieben sie hingegen als hilfreich, sofern sie für Prostitutionsstätten gelte (z.b. verpflichtende Aushänge in jedem Raum, dass nur mit Kondom gearbeitet wird und Bereitstellung von Kondomen). Die Verpflichtung darf sich aber nicht auf die Prostituierte, sondern auf den Freier beziehen. Mit Kondompflicht könnte z.b. Werbung die für tabulosen Sex wirbt, nicht mehr geschaltet werden. Die Frage, ob das Schutzalter auf 21 Jahre gesetzt werden sollte, wurde von Seiten des LKA befürwortet. Allerdings gab es auch Bedenken, da diese Maßnahme den Einstieg nicht verhindern kann, sondern die Prostitution unter 21- jähriger illegalisieren würde und sie damit in die Straßenprostitution dränge. Soziale Armut und Arbeitsausbeutung haben verschiedene Ursachen und müssen als grundsätzliche Probleme angegangen werden (ebenso wie Erscheinungsformen von Organisiertem Betteln, ausbeuterischen Verhältnisse in Haushalten und Gastronomie). Ein Verbot oder eine Illegalisierung der Prostitution ist kein geeignetes Mittel der Armutsbekämpfung. Die Einführung einer Prostituierten- Sozialkasse, ähnlich der KünstlerInnen- Sozialkasse, wurde von dem Verband der SexarbeiterInnen als Lösungsansatz in die Diskussion gebracht, der Abhilfe bei der fehlenden Altersversicherung schaffen könnte. Dieser Vorschlag muss juristisch und sozialpolitisch diskutiert werden. Dasselbe gilt für den Vorschlag einer Niederlassungsfreiheit für Prostituierte, analog zu den JuristInnen. Das Verfahren im Steuerrecht muss vereinfacht und vereinheitlicht werden. Fazit: Im Eingangsstatement der Sozialwissenschaftlerin Elfriede Steffan wurde deutlich, dass es noch kaum evidenzbasierte Erkenntnisse in den Ländern gibt. Durch den Mangel an wissenschaftlichen Zahlen bzw. Studien ist es sehr schwer eine realistische Einschätzung zu bekommen und hier besteht Bedarf an Folgestudien und einer wissenschaftlichen Bearbeitung des Themas. Sehr beeindruckend waren die Beiträge der SozialarbeiterInnen, aber auch der VertreterInnen des LKA und des Bundesverbandes sexueller Dienstleistungen, die in den Workshops berichteten und ihre Arbeit vorstellten. Dadurch wurde eindrücklich bestätigt, dass die Situation in der Prostitution nicht einheitlich ist. Gerade im sogenannten Graubereich der Prostitution, der Armuts- und Beschaffungsprostitution sind weitergehende Maßnahmen erforderlich, die Frauen schützen, beraten und unterstützen, aber auch eine bessere Kontrolle des Arbeitsumfeldes erlauben. Nach der Diskussion in den Workshops herrschte weitgehende Einigkeit, dass es keine Zwangsrettung von Prostituierten geben kann, dass die Rechte von Prostituierten gestärkt und Menschenhandel entschieden bekämpft werden muss. Eine kluge Weiterentwicklung des ProstG ist notwendig. Alle ReferentInnen waren sich dabei einig, dass Hilfen zielgenau entwickelt werden müssen und vor allem alle(!) Maßnahmen dahingehend geprüft werden müssen, ob sie den Frauen auch wirklich nützen. Einige wohlklingende Maßnahmen wie z.b. eine Kondompflicht könnten sehr negative Auswirkungen haben, weil sie auch dazu benutzt werden können, Repressionen gegen die Prostituierten zu
5 verhängen. Eine Kondompflicht für Freier und Betriebe kann sinnvoll sein sie muss aber in ihrer Ausgestaltung sehr genau sein, damit sie sich nicht (wie z.b. in Bayern) gegen die Frauen wendet. Die Regelungen, die durch das ProstG geschaffen worden sind, wurden in der Begleitgesetzgebung, vor allem auf Länderebene, nicht aufgenommen. Das führt zum Beispiel dazu, dass sich die Aufhebung der Sittenwidrigkeit nicht in allen Ländern durchgesetzt hat, weshalb Prostituierte nicht in allen Ländern Verträge abschließen und sich versichern können. Regelungen, die im Zusammenhang mit den Sperrgebietsverordnungen erlassen wurden, bewirken Ausgrenzung und Abschiebung der Prostitution. Dies bringt Prostituierte in Gefahr. Es besteht ein großer Bedarf mit allen Betroffenen (Anwohnerinnen, Prostituierte, SozialarbeiterInnen und Polizei) z.b. an runden Tischen tragfähigere Lösungen zu erarbeiten um die Rechte von Prostituierten zu wahren. Bei allen diskutierten und vorgeschlagenen Änderungen ist ein abgestimmtes parlamentarisches Vorgehen notwendig, damit keine Verzerrungen durch die diversen Gesetze auf Landes- und Bundesebene entstehen. Wir sehen die Ergebnisse dieser Veranstaltung als gute Grundlage für eine weitere Beratung in den Ländern und in der Bundestagsfraktion, die hier gesetzgeberische Möglichkeiten haben. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für eine spannende und konstruktive Debatte.
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