Unterrichtspraktikum. Gesetzliche Grundlagen Pädagogischer Bereich Administrativer Bereich Psychologischer Bereich Schulärztlicher Bereich

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1 UP-Lehrgang

2 2 Unterrichtspraktikum Gesetzliche Grundlagen Pädagogischer Bereich Administrativer Bereich Psychologischer Bereich Schulärztlicher Bereich

3 DD 3 Gesetz Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten. Johann Wolfgang von Goethe Der Mensch lässt sich nicht abschließend in Gesetze fassen. Dr. Felix Jonak

4 4 Schulgesetze Schulorganisationsgesetz (SchOG) Schulunterrichtsgesetz (SchUG) Schulzeitgesetz (SchZG) Leistungsbeurteilungs-VO Aufsichtserlass (A9-382/1-05 vom ) VO-Blatt des LSR für OÖ Erlässe des LSR für OÖ

5 5 Leistungsbeurteilung Leistungsbeurteilung Informationsblätter zum Schulrecht Teil 3: Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung Fachliche Beratung: Christine Kisser, Gerhard Münster, Erich Rochel, Angelika Schneider, Andrea Götz Text: Susanne Feigl Aktualisiert von Erich Rochel Stand: Juli 2007

6 6 LBVO - Begriffe SchUG 18 Abs. 1 Beurteilung der Leistungen der Schüler durch Feststellung der Mitarbeit besondere in die Unterrichtsarbeit eingeordnete mündliche, schriftliche und praktische... Leistungsfeststellungen Leistungsfeststellungen (z.b. Mitarbeit, Prüfungen, Schularbeiten) sollen: zu sachlich begründeter Selbsteinschätzung hinführen so in den Unterricht eingebaut werden, dass alle Schüler/innen Nutzen daraus ziehen können. Daher M:Keine Prüfungen außerhalb der Klasse oder in einer anderen Klasse als leises Gespräch beim Katheder am Gang wenn die anderen Schüler/innen "irgendwie" beschäftigt werden,... Leistungsfeststellungen bilden die Grundlage der Leistungsbeurteilung.

7 7 Arten der Leistungsfeststellung - LBVO 3 (1) a) Feststellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht, b) mündliche Leistungsfestst. = mündliche Prüfungen / Übungen, c) schriftliche Leistungsfestst. = Schularbeiten, schriftliche Überprüfungen (Tests, Diktate), d) praktische Leistungsfeststellungen, e) graphische Leistungsfeststellungen. (3) Die... Formen der Leistungsfeststellung dürfen nie für sich allein oder gemeinsam die alleinige Grundlage einer Semester- bzw. Jahresbeurteilung sein. (4)... sind... über die Leistungsfeststellungen auf Grund der Mitarbeit... im Unterricht und über die vorgeschriebenen Schularbeiten hinaus nur so viele... Leistungsfeststellungen vorzusehen, wie für eine sichere Leistungsbeurteilung... unbedingt notwendig sind. M "Testitis"!!

8 8 Mitarbeit - LBVO 4 (1) umfasst den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit... und: a) in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche, schriftliche, praktische und graphische Leistungen, b) Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Bearbeitung von Hausübungen, c) Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe, d) Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten, e) Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden. Alleinarbeit + Gruppen- und Partnerarbeit. (2) Einzelne Leistungen... sind nicht gesondert zu benoten. (3) Aufzeichnungen... sind so oft und so eingehend vorzunehmen, wie dies für die Leistungsbeurteilung erforderlich ist.

9 9 Mitarbeit - LBVO 4 gehört zu den wichtigsten Pflichten der Schüler und Schülerinnen.... betrifft alle Leistungen im Unterricht sowie die Hausübungen: Leistung im Unterricht: Beantwortung von Fragen oder Stoffwiederholungen, das Lesen, das Übersetzen oder die schriftliche Wiedergabe eines Textes, die Führung des Schulübungsheftes, die Lösung einer Aufgabe im Rahmen von Gruppenarbeit, das Rechnen eines mathematischen Beispiels anhand einer soeben erlernten mathematischen Formel an der Tafel,... Hausübungen (Dienstpflicht M)... dienen dem Vertiefen und Wiederholen des im Unterricht behandelten Stoffes. - nicht jede Hausübung muss... korrigiert werden - Ausmaß Belastbarkeit - Vorbereitung - nicht an Sa, So, Feiertagen, Ferien,...

10 1 MMitarbeit - LBVO 4 Absolute "No-Goes": M "Ich gebe keine HÜ à Erziehung zur Selbstständigkeit" M "Ich kontrolliere keine HÜs" M "verpflichtende" Ü-Zettel mit 50 Beispielen über die Karwoche M 10 Hausübungen mit "Nicht genügend" M "er hat sich nie gemeldet" M "sie hat nie etwas gesagt" M "hat immer nur geschwätzt" M "bringt sich nicht in den Unterricht ein" Unbedingt notwendig: ü klare Auskünfte an SchülerInnen / Eltern ü Fehlerkultur (!) wozu gibt es HÜs?

11 11 Mündliche Prüfungen - LBVO 5 (2) Auf Wunsch der SchülerInnen... einmal im Semester eine mündliche Prüfung durchzuführen. Die Anmeldung... hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist (rechtzeitige Bekanntgabe des Notenstandes!) (3)... nur während der Unterrichtszeit... und spätestens zwei Unterrichtstage vorher bekanntzugeben. (4) Dauer: Unterstufe max. 10 Min. / Oberstufe max. 15 Min. (6) Bei der Durchführung... ist davon auszugehen, dass über Stoffgebiete, die in einem angemessenen Zeitraum vor der... Prüfung durchgenommen wurden, eingehender geprüft werden kann, während über Stoffgebiete, die in einem weiter zurückliegenden Zeitpunkt behandelt wurden, sofern sie nicht für die Behandlung der betreffenden Prüfungsaufgabe Voraussetzung sind, nur übersichtsweise geprüft werden kann.

12 12 Mündliche Prüfungen - LBVO 5 in Form eines Gespräches wenn für eine sichere Leistungsbeurteilung unbedingt erforderlich kann kürzer sein... geringfügige Überschreitung der zulässigen Höchstdauer ist tolerierbar;... nicht verpflichtet, inhaltliche Hilfestellung zu geben.

13 1 MMündliche Prüfungen - LBVO 5 Absolute "No-Goes": M "Prüfungsstoff ganzes Semester, ganzes Schuljahr, vorletzte Schularbeit,..." à "ältere" Inhalte "übersichtsweise" M - es gibt keine Entscheidungsprüfungen -!!!! M "du musst mindestens ein "Sehr gut" machen" M "das hast du eh noch nie gekonnt", "das kannst du noch immer nicht?" M "gut", "sehr gut", "passt" und dann am Ende ein "Nicht genügend" M die ganze Stunde prüfen M Prüfungs-Privatissimum, Prüfung am Gang, in anderer Klasse, im Cafe,... Unbedingt notwendig: ü klare Auskünfte an SchülerInnen / Eltern ü Prüfungskultur(!) Prüfungsgespräch, "schaffbare" Anzahl von Leitfragen, Beispielen

14 14 Schularbeiten - LBVO 7 (5) Lehrstoffgebiete... mindestens eine Woche vorher bekanntzugeben. (... in D und leb. Fs nur, wenn besondere Arbeitsformen oder besondere Stoffkenntnisse dies erforderlich machen). Andere behandelte Lehrstoffgebiete... nur..., wenn sie für die Beherrschung der Bildungs- und Lehraufgaben der in der... Schularbeit behandelten Lehrstoffgebiete Voraussetzung sind. Der in den letzten beiden Unterrichtsstunden... behandelte neue Lehrstoff darf nicht Gegenstand der Schularbeit sein (9) Ein Schüler, der... mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semester versäumt hat, hat eine Schularbeit nachzuholen. In der Oberstufe..., sofern im Semester mehr Schularbeiten als eine vorgesehen sind, so viele versäumte Schularbeiten nachzuholen, dass für das Semester mindestens zwei Schularbeiten vom Schüler erbracht werden. (10)Die Schularbeiten sind... innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt zurückzugeben.

15 15 Schularbeiten - LBVO 7 Das Wort mindestens (... Oberstufe... mindestens zwei Schularbeiten) ermächtigt... nicht, mehr Schularbeiten zu verlangen. Versäumte Wiederholungsschularbeiten müssen nicht wiederholt werden, wenn die erste Schularbeit mitgeschrieben wurde. Wiederholungsschularbeit so bald als möglich

16 16 M Schularbeiten - LBVO 7 Absolute "No-Goes": M "Schularbeitsstoff ganzes Semester, ganzes Schuljahr,.. " - ohne Wiederholung M handschriftliche, unleserliche Aufgabenstellungen M "ich kann euch die Schularbeit erst in 10 Tagen zurückgeben, ich habe derzeit zu viele SA zu korrigieren" M "ihr bekommt die SA-Ergebnisse ohnehin per SMS" M Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien erst bei Rückgabe der SA M keine Darlegung der Wertigkeiten der Aufgabenstellungen Unbedingt notwendig: ü klare Auskünfte an SchülerInnen / Eltern größtmögliche Transparenz ü Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien müssen bekannt sein

17 17 Schriftliche Überprüfungen - LBVO 8 (1) umfassen ein in sich abgeschlossenes kleineres Stoffgebiet. a) Tests, b) Diktate in D, in den leb. Fremdsprache, in ME,... (2) sind spätestens zwei Unterrichtstage vorher bekanntzugeben. (4) Arbeitszeit Unterstufe max. 15 Minuten gesamt max. 30 Minuten Oberstufe max. 20 Minuten gesamt max. 50 Minuten (6) nicht nach drei schulfreien Tagen oder mehrtägigen Schulveranstaltungen (7) nicht gleichzeitig mit Schularbeit, bzw. anderen schriftlichen Überprfg. (13) nicht in Gegenständen mit Schularbeiten im AHS-Bereich

18 18 Schriftliche Überprüfungen - LBVO 8 dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Mitarbeit für eine sichere Leistungsbeurteilung nicht ausreicht. Es ist nicht zulässig, auf schriftliche Mitarbeitsfeststellungen ( verdeckte Tests ) auszuweichen und diese dann wie Tests zu beurteilen. Die beiden Arbeitsformen (Mitarbeitsfeststellungen und schriftliche Überprüfungen) unterscheiden sich auch inhaltlich. Während Tests ein in sich abgeschlossenes kleines Stoffgebiet zum Gegenstand haben, können schriftliche Mitarbeitsfeststellungen allein aus zeitlichen Gründen ein Stoffgebiet nicht umfassend, sondern lediglich punktuell behandeln.

19 19 M Schriftliche Überprüfungen - LBVO 8 Absolute "No-Goes": M "Schularbeitsstoff ganzes Semester, ganzes Schuljahr,.. " - ohne Wiederholung M Wiederholen versäumter Tests (NUR mündliche Prüfung möglich) M Unterschied im Stoffgebiet zwischen Schularbeiten, Tests und Mitarbeitsfeststellungen (Vokabelüberprüfungen) M Beurteilung nur auf Basis von Tests Unbedingt notwendig: ü klare Auskünfte an SchülerInnen / Eltern größtmögliche Transparenz ü Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien müssen bekannt sein.

20 2 "Schriftliche Überprüfungen der Mitarbeit" Siehe Folie "Tests": Es ist nicht zulässig, auf schriftliche Mitarbeitsfeststellungen ( verdeckte Tests ) auszuweichen und diese dann wie Tests zu beurteilen. Die beiden Arbeitsformen (Mitarbeitsfeststellungen und schriftliche Überprüfungen) unterscheiden sich auch inhaltlich. Während Tests ein in sich abgeschlossenes kleines Stoffgebiet zum Gegenstand haben, können schriftliche Mitarbeitsfeststellungen allein aus zeitlichen Gründen ein Stoffgebiet nicht umfassend, sondern lediglich punktuell behandeln. Daher: ü "punktuell" = Lehrstoff der letzten beiden Unterrichtsstunden ü "punktuell" = max. 2 Fragestellungen ü "zeitlich" = max. 5 Minuten

21 Beurteilung Grundsätze + "Hilfsmittel" ü Wahl der verwendeten Hilfsmittel (Punkte, Prozente, Raster,...) obliegt der Lehrkraft ü Festlegung der "Grenzen" für einzelne Noten obliegt der Lehrkraft (es gibt keine Richtlinien für %- oder Punktegrenzen) ü standardisierte Beurteilungshilfen basieren immer auf standardisierten und ausgetesteten Prüfungsformaten Absolute "No-Goes": M addieren von Punkten, Prozentwerten,... M Begründung einer Gesamtnote durch Angabe von Punkten, Prozenten,... M Verwendung standardisierter Beurteilungshilfen für nicht passende Formate

22 Beurteilung Grundsätze + "Hilfsmittel"

23 Legasthenie, Dyskalkulie,... ü Legasthenie-Erlass des bmbf und des LSR f. OÖ ü Kompensation der schriftlichen Leistungen durch entsprechende Mitarbeitsleistungen ü schriftliche Leistungen können trotzdem "negativ" beurteilt werden ü Dyskalkulie ist derzeit nicht geregelt ü bei Problemen à Direktion, LSR

24 Information der Erziehungsberechtigten - SchUG 19 = "Frühwarnungen" (3) Wenn die Leistungen eines Schülers... in besonderer Weise nachlassen, ist mit den Erziehungsberechtigten Verbindung aufzunehmen. (3a) Wenn die Leistungen des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende des 1. oder des 2. Semesters mit Nicht genügend zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühwarnsystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Vermeidung dieser negativen Beurteilung (zb Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise) zu erarbeiten und zu beraten.

25 M Frühwarnungen ü zum Ende eines Semesters mit Nicht genügend zu beurteilen wären,...unverzüglich mitzuteilen (ab : ab November bzw. ab April) ü beratendes Gespräch bezgl. Fördermaßnahmen = z.b. Analyse der Lerndefizite, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise (= Dienstpflicht!) Absolute "No-Goes": M Mitteilung ohne Überprüfung des Erhalts der Verständigung M nur informieren und kein Gesprächsangebot M nur aufzählen der Defizite beim Gespräch ohne Besprechung von Fördermaßnahmen

26 Aufsicht Rechtsgrundlagen: 51 Abs. 3 SchUG Verordnung über die Schulordnung v.a. 2 Aufsichtserlass a SchUG Beaufsichtigung durch Nichtlehrer z.b. Unterrichtspraktikanten, Lehramtsstudenten, Erziehungsberechtigte als Begleitpersonen, etc.; Verpflichtung zu gleicher Sorgfalt wie Lehrkräfte; sie werden dabei funktionell als Bundesorgane tätig Haftungserleichterung wie bei Lehrkräften

27 Aufsichtspflicht Grundsätze Wichtig: einzelfallbezogen à von Alter, Reife, Situation abhängig Die Schule schuldet das Maß an Aufsicht, das Erziehungsberechtigten (nach dem ABGB) abverlangt wird. Bereitschaft zum unmittelbaren Einschreiten ist die intensivste Form der Beaufsichtigung. Oft reicht es allerdings aus, wenn ein Lehrer nur in der Nähe ist, wenn Schüler wissen, wo sie jemanden erreichen oder wenn Gefahrenhinweise gegeben werden.

28 Aufsicht wann und wo in der Schule selbst bei Schulveranstaltungen, schulbezogenen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulhauses soweit dies nach dem Alter und der geistigen Reife der Schüler sowie der (Unterrichts-)Situation erforderlich ist auch in den Unterrichtspausen und bei Nachmittagsbetreuung 15 min vor Beginn und unmittelbar nach Beendigung des Unterrichts grundsätzlich nicht zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht (Ausnahme durch Hausordnung möglich!)

29 Aufsicht wann und wo Bei Schulveranstaltungen, schulbez. Veranstaltungen und bei der indiv. Berufsbildungsorientierung rechtzeitige Info an Erziehungsberechtigte (Ort, Beginn, Ende) bei schwerwiegender Störung einer Schulveranstaltung ist Ausschluss des Schülers möglich Schulleiter und Erziehungsberechtigte unverzüglich informieren Entfall der Aufsicht möglich ab 7. Schulstufe, wenn im Hinblick auf die Gestaltung des Unterrichts, der Schulveranstaltung, etc. zweckmäßig und im Hinblick auf körperliche und geistige Reife entbehrlich ist ab 9. Schulstufe, wenn körperliche und geistige Reife gegeben ist (Zweckmäßigkeitserfordernis entfällt lt. Verordnung)

30 3 Aufsicht - Sonderkonstellationen bei disloziertem Unterricht anschließend an einen in der Schule stattfindenden Unterricht Schüler unter Aufsicht an diesen Ort und zurück zur Schule führen. Schüler ab der 7. Schulstufe, sofern es ihre körperliche und geistige Reife zulässt, auch ohne Aufsicht. bei disloziertem Unterricht in der letzten Unterrichtsstunde alle oder einzelne Schüler ab der 7. Schulstufe vor Ort entlassen, sofern zweckmäßig und unbedenklich

31 Aufsicht - Sonderkonstellationen bei disloziertem Unterricht in der ersten Unterrichtsstunde an einem anderen Ort (Vor- bzw. Nachmittagsunterricht) ein anderer Treffpunkt als der Schulstandort (wenn zweckmäßig und Erziehungsberechtigten rechtzeitig (nachweislich) verständigt) bei Unfällen oder schweren Erkrankungen von Schülern alle erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu treffen (Arzt, Transport in ein Krankenhaus), umgehende Verständigung Schulleiter und Erziehungsberechtigte

32 Verletzung der Aufsichtspflicht - Haftung strafrechtlich: Verurteilung z.b. wg. fahrlässiger Körperverletzung zivilrechtlich: Schadenersatz durch gesetzliche Schülerunfallversicherung eher geringe Bedeutung; bei Sachschäden Amtshaftung (Lehrkraft, Unterrichtspraktikant, Begleitperson etc. ist in Vollziehung eines Bundesgesetzes (SchUG) tätig): Haftungserleichterung: nur der Bund kann geklagt werden; dieser kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit regressieren dienstrechtlich: Vertragslehrkräfte: Ermahnung, Kündigung, Entlassung UPs: Ermahnung, Suspendierung, Ausschluss vom Praktikum

33 Schülerpflichten Mitarbeit und Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule pünktlicher und regelmäßiger Unterrichtsbesuch Mitnahme der notwendigen Unterrichtsmittel Einhaltung der Schul- und Hausordnung Verpflichtung Beschädigungen und Beschmutzungen, die in der Schule (Schulliegenschaft) vorsätzlich verursacht wurden zu beseitigen, soweit zumutbar

34 34 UP: Unterrichtserteilung am Praxisplatz 7. (1) Der UP hat in jedem Unterrichtsbereich,..., eine Klasse unter besonderer Betreuung durch den BL zu führen.... mind. vier Wst.... (2) Die Führung des Unterrichtes in einer Klasse umfasst die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit (einschließlich der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung) und Erziehungsarbeit unter besonderer Betreuung und Beaufsichtigung durch den BL.... Rechte und Pflichten eines Lehrers gemäß 51 Abs. 1 und 3 des SchUG... Lehrerkonferenzen... (3) Der UP hat an den vom BL festgelegten Vor- und Nachbesprechungen des Unterrichtes mitzuwirken und schriftliche Unterrichtsvorbereitungen zu führen... hat... die Unterrichtsvorbereitungen und die Themenstellungen für Schularbeiten dem BL vorzulegen und ihm die beabsichtigten Leistungsbeurteilungen von Schularbeiten sowie für den Unterrichtsgegenstand zum Ende des ersten Semesters und für die Schulstufe mit seiner Begründung bekanntzugeben, und zwar so rechtzeitig, dass eine allenfalls erforderliche Änderung noch erfolgen kann.

35 35 UP: Hospitierverpflichtung 8. Der UP hat den Unterricht des BL in jedem Unterrichtsbereich in zumindest einer von diesem geführten Klasse zu beobachten. Die Termine dieser Hospitationen sind vom BL festzulegen. Das Ausmaß darf fünf Wochenstunden nicht übersteigen und soll im Durchschnitt zwei Wochenstunden betragen.

36 36 UP: Supplierverpflichtung 9. Der UP hat auf Anordnung des Schulleiters vorübergehend abwesende Lehrer seiner Unterrichtsbereiche in einer Woche höchstens in einem Unterrichtsgegenstand in einer Klasse zu vertreten.

37 37 UP: Teilnahme an Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen 10. (1) Der UP hat mit den Unterrichtsgegenständen, die er unterrichtet, im Zusammenhang stehende Lehrausgänge und Exkursionen zu führen oder an ihnen als Begleitperson teilzunehmen. Ferner hat er an sonstigen... Schulveranstaltungen und an Wandertagen als Begleitperson teilzunehmen. (2) Soweit der UP nicht... verpflichtet ist, darf er nur mit seiner Zustimmung zu Schulveranstaltungen eingeteilt werden. Auch die Führung von und die sonstige Teilnahme.. bedarf der Zustimmung des UP. Hiedurch darf die Erfüllung der dem UP obliegenden Verpflichtungen nicht beeinträchtigt werden.

38 38 Vorzeitige Beendigung des UP 23. (1) Das UP wird vorzeitig beendet durch 1. Austritt des UP, 2. gerechtfertigtes Fernbleiben von insgesamt mehr als acht Wochen (ohne Schulferien), 3. Feststellung der Nichteignung infolge körperlicher oder gesundheitlicher Beschwerden, 4. ungerechtfertigtes Fernbleiben von insgesamt mehr als drei Tagen, 5. Ausschließung vom UP wegen Pflichtverletzung. (3) 2. Die Fortsetzung des UP hat im Falle der Beendigung während des ersten Semesters mit Beginn des Unterrichtsjahres, im Falle der Beendigung während des zweiten Semesters mit Beginn eines folgenden zweiten Semesters zu erfolgen; im letzten Fall darf das UP jedoch auch mit Beginn eines Unterrichtsjahres fortgesetzt werden.

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