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1 STRELITZER ECHO Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Neustrelitz mit Stadtteilen und Ortsteilen, des Amtes Neustrelitz-Land und der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin, Wokuhl-Dabelow, des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee sowie des Wasserzweckverbandes Strelitz Jahrgang 23, Ausgabe 01, Sonnabend, den 18. Januar 2014 Ein Theaterfest erlebten Kinder in Tschaikowski Anfang Januar anlässlich des russischen Neujahrsfestes. Im Beisein von Oberbürgermeister Igor Andriiw (6. von rechts) überbrachte Bürgermeister Andreas Grund (5. von rechts) Grüße aus Neustrelitz. Foto: Stadt Tschaikowski Inhalt Ehrenamtspreis für freiwilliges Engagement vergeben S. 2 Im russischen Winter Weltniveau erlebt S Neustrelitzer Lesenacht um den Stadthafen S. 5 Ehrenamtliche Familienhelfer gesucht S. 6 Aktuell im Theater S. 7 Filme im fabrik.kino 8 Bekanntmachungen der Stadt Neustrelitz 9 Bekanntmachungen des Amtes Neustrelitz-Land 10 Bekanntmachungen des Abwasserbeseitigungszweckverbandes 14 Bekanntmachungen des Wasserzweckverbandes Strelitz 14

2 2 Strelitzer Echo 18. Januar 2014/01 Weihnachtsfeier musisch und sportlich In weihnachtlicher Stimmung bewiesen die Schüler der sportorientierten Klassen der IGS, dass sie nicht nur gern Sport treiben, sondern auch über vielfältige künstlerische Talente verfügen. Eine ungewöhnliche Eröffnung erwartete auf der traditionellen Weihnachtsfeier die Eltern und Gäste. Mit einer eindrucksvollen Bodypercussion-Darbietung begrüßten die Schüler ihr Publikum. Im weiteren Programmverlauf zeigten die Schüler neben anspruchsvollen Menschenpyramiden Tänze und lustige Sketche, rezitierten Gedichte und boten, gesungen oder auf Instrumenten gespielt, weihnachtliche Lieder dar. Den stimmungsvollen Abschluss bildete ein gemeinsamer Gesang aller Schüler, die wünschten: Merry Christmas Everyone. Foto: IGS Ehrenamtspreis für freiwilliges Engagement vergeben Zum sechsten Mal hat die Stadt Neustrelitz ehrenamtlich Tätige mit dem Ehrenamtspreis ausgezeichnet. In diesem Jahr ging der Preis an insgesamt 30 Freiwillige aus zehn Vereinen und Einrichtungen in der Stadt. Am 6. Dezember fand die Preisverleihung in der Aula der Nehru-Schule in der Tiergartenstraße statt. Bürgermeister Andreas Grund und Laudatoren aus der Stadtvertretung und aus Vereinen dankten den Ehrenamtlichen und würdigten ihre zum Teil schon langjährige Arbeit. Gerhard Schley, seit 1975 Vorsitzender der Neustrelitzer Münzfreunde, erforscht die Heimatgeschichte und ist Redakteur und Herausgeber des Informationsblattes Die Münze, das bereits im 39. Jahrgang erscheint. Er versucht, junge Menschen für die Themen Münz- und Heimatgeschichte zu begeistern. Wolfgang und Ingeborg Simon vom Rassekaninchenzuchtverein M 25 Neustrelitz. Wolfgang Simon hat viele Jahre im Vorstand es Vereins mitgearbeitet und ist seit 2011 Ehrenmitglied. Das Ehepaar gehört zu den aktivsten und erfolgreichsten Vereinsmitgliedern. Seit über 40 Jahren züchten sie Helle Großsilber und haben bereits viele Preise und Auszeichnungen gewonnen. Paul Lehmann, Bläser und Stabführer im Fanfarenzug der Freiwilligen Feuerwehr Neustrelitz, ist Hauptverantwortlicher für das Show- und Marschtraining. Er arbeitet ständig an der Vervollkommnung der Musikshow. Ihm ist es zum großen Teil mitzuverdanken, dass der Fanfarenzug 2013 Landesmeister geworden ist. Jutta Tiedt koordiniert und organisiert in der AWO-Regionalgruppe Neustrelitz seit vielen Jahren soziale Projekte und bietet kulturelle und sportliche Angebote an. Mehrmals in der Woche organisiert sie Aktivitäten in der Begegnungsstätte Zierker Straße. Im Sommer engagiert sie sich für die offene Kirchentür in der Stadtkirche. Edeltraud Schütz ist seit der Gründung des Seniorenclubs Strelitz-Alt dort als Helferin aktiv. Mit Herz und Verstand und großer Hilfsbereitschaft leistet sie einen Beitrag gegen die Vereinsamung älterer Menschen. Gundula Bensch-Hacker ist seit vielen Jahren Hauptkassiererin in der Ortsgruppe 21 der Volkssolidarität und hat die Ortsgruppe von 2004 bis 2006 geleitet. Sie wird für ihre sehr gute und korrekte Arbeit, ihre große Hilfsbereitschaft und Nachbarschaftshilfe geschätzt. Alexander Hanisch war acht Jahre lang Vorsitzender des Elternrates der evangelischen Grundschule. Er koordinierte die Arbeit des Schulbeirates, begleitete das Baugeschehen und die Haushaltsplanung und trug zum erfolgreichen Aufbau und zur Weiterentwicklung der evangelischen Grundschule bei. Hella Levenhagen ist seit 1988 Mitglied es Konzertchores und davon viele Jahre Vorstandsmitglied. Sie engagiert sich als Notenwart des Chores, verwaltet das Notenarchiv und die Chorkleidung für Proben und Konzerte. Mit Ehrgeiz und Leidenschaft gestaltet sie das Vereinsleben und Jubiläen mit und übernimmt soziale Verantwortung für Chormitglieder, die Hilfe benötigen. Georg Eicke ist seit der Gründung des Kleingartenvereins Bürgerhorst II dessen aktives Mitglied und arbeitet im Vorstand mit. Im Verein ist er sehr geachtet und vermittelt seine Kenntnisse als Diplomgärtner an die Mitglieder. Die DRK-Rettungshundestaffel Neustrelitz ist eine von drei Rettungsstaffeln in Mecklenburg- Vorpommern. Die 20 ehrenamtlichen Mitglieder mit spezieller Ausbildung unterstützen andere Rettungskräfte zum Beispiel bei der Suche nach Vermissten. Die 2003 gegründete Staffel hat bereis über 60 Einsätze zu jeder Tages- und Nachtzeit geleistet. Während der Einsätze und in der sehr zeitaufwändigen Ausbildung sind die Staffelmitglieder mit ganzem Herzen bei der Sache. Vorbildliches Wirken zum Wohl der Allgemeinheit wurde auch 2013 wieder mit dem Ehrenamtspreis der Stadt gewürdigt. Foto: Nordkurier/M. Steffen

3 18. Januar 2014/01 Strelitzer Echo 3 Im russischen Winter Weltniveau erlebt Mit den besten Eindrücken ist eine Delegation der Stadt Neustrelitz Anfang Januar aus der russischen Partnerstadt Tschaikowski zurück gekehrt. Wir haben dort gleich mehrfach Weltniveau erlebt., sagte Bürgermeister Andreas Grund, der dieses Lob zum Einen der herzlichen russischen Gastfreundschaft und zum Anderen dem neuen Skisprung- und Biathlonzentrum in Tschaikowski aussprach. Die sportbegeisterte Delegation, der gemeinsam mit dem Bürgermeister die Stadtvertreter Hannelore Raemisch (PuLS), Ralf Milbredt, Prof. Harald Seider und Sven Zachmann (alle CDU) und Amtsleiter für Standortmarketing und Tourismus Frank Fechner angehörten, hatte während des Besuches die Gelegenheit, den Skisprung-Weltcup der Damen und den Weltcup der Nordisch Kombinierten mitzuerleben. Bei beiden Wettkämpfen belegte Deutschland den zweiten Platz. Das hochmoderne Biathlonzentrum und die Sprungschanzen in Tschaikowski gehören zu den fünf weltbesten Anlagen. Hier wird unter anderem für die Olympischen Winterspiele in Sotschi trainiert. Die Russische Förderation hat 100 Millionen Euro in den Sportkomplex investiert. Der schneesichere russische Winter hatte den Neustrelitzern auf ihrer Reise Temperaturen unter minus 20 Grad beschert. In der klirrenden Kälte begegneten sie auch dem legendären Väterchen Frost. Die Menschen in Tschaikowski bereiteten sich in jenen Tagen auf Weihnachten vor. Das Fest wird in der russisch-orthodoxen Kirche nach dem Julianischen Kalender am 7. Januar gefeiert. Der Heilige Abend wird dort am 6. Januar mit Gottesdiensten begangen. Während des viertägigen Aufenthaltes in Tschaikowski wurden die Neustrelitzer von Oberbürgermeister Igor Andriiw empfangen und machten sich auch mit der neu gewählten Duma bekannt. Die Neustrelitzer Delegation - hier mit Vertretern der Stadt Tschaikowski auf der Skisprunganlage - begegnete selbstverständlich auch Väterchen Frost und dem Schneemädchen Snegurotschka. Dem Stadtparlament gehören 20 Abgeordnete an. Neue Duma-Vorsitzende - das Amt ist dem eines Stadtpräsidenten hierzulande vergleichbar - ist die Schulleiterin Marina Rusinowa. Sie hat schon durch die Schüleraustausche der vergangenen Jahre Beziehungen zur IGS Walter Karbe. Auf dem umfangreichen Besuchsprogramm standen außerdem Besichtigungen des Museums, der russischen Kirche sowie die Eröffnung einer Ausstellung 20 Jahre Stadtsanierung in Neustrelitz. Diese Präsentation war in Neustrelitz erstellt und von Wladimir Tschepego ins Russische übersetzt worden. Wir haben eine interessante Reise erlebt. Unsere Gastgeber haben sich in einer offenen Atmosphäre sehr herzlich und warm um uns gekümmert., blickt Andreas Grund zurück. Die positive Erinnerung konnte auch ein Zwischenfall auf der Rückreise gar nicht trüben: In Perm war der gebuchte Flug überraschend gestrichen worden, wodurch die Delegation erst nach einem gezwungenen Aufenthalt in Moskau mit einer Verzögerung von einem Tag heimkehren konnte. Die nächsten Begegnungen zwischen den Partnerstädten werden in Neustrelitz geplant. Bürgermeister Andreas Grund lud für Juni hierher zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag ein. Auch eine Schülerdelegation soll in diesem Jahr wieder nach Neustrelitz kommen. Die Stadt plant außerdem eine aktuelle Präsentation über Tschaikowski im Stadtschaufenster in der Strelitzer Straße 1. (lu) Mit Oberbürgermeister Igor Andriiw (rechts) in der russisch-orthodoxen Kirche. Kinder führten im Museum ein russisches Programm auf. Fotos (4): Pressestelle Stadt Tschaikowski Zur Eröffnung der Ausstellung 20 Jahre Stadtsanierung war auch der frühere Oberbürgermeister von Tschaikowski, Herr Saiikin, (rechts) gekommen.

4 4 Strelitzer Echo 18. Januar 2014/01 5. Energieberatungstag im Leea Information für Kommunen über Bioenergiedörfer Das Interesse an Bioenergiedörfern bzw. dem Einsatz Erneuerbarer Energien steigt. Viele Gemeinden haben ihr Interesse an einer Entwicklung zu einem Bioenergiedorf bereits im Rahmen des Projektes Coaching Bioenergiedörfer M-V der Akademie für nachhaltige Entwicklung (ANE) bekundet. Andere befinden sich auf dem Weg dahin und einige haben diesen Status bereits erreicht. Ein Großteil wiederum steht noch ganz am Anfang und muss sich erst über die Möglichkeiten informieren. Aus diesem Anlass widmet das Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern (Leea) in Neustrelitz den 5. Energieberatungstag dem Thema Bioenergiedörfer. Am 21. Januar ab 14:30 Uhr können Bürgermeister, Akteure, Landwirte oder interessierte Bürger den Vortrag Zukunftsmodell Bioenergiedorf - Von der Idee bis zur Umsetzung der Viessmann Werke GmbH & Co. KG hören und sich informieren. Daneben können Kommunen auch eine kostenlose Energieberatung oder eine Beratung durch die im Leea ausstellenden Unternehmen in Anspruch nehmen. Außerdem findet von 17 Uhr bis etwa 20 Uhr der Auftakt zum Bioenergiedorf-Stammtisch für Gemeinden aus der Mecklenburgischen Seenplatte statt. Die Bioenergie-Region Mecklenburgische Seenplatte ruft diesen Stammtisch gemeinsam mit der Bioenergiedörfer e. G. aus Mecklenburg- Vorpommern, dem Bioenergiedorf-Coaching Brandenburg e. V. und der Stadtwerke Neustrelitz GmbH ins Leben. Er soll an das Projekt Coaching Bioenergiedörfer der ANE anknüpfen und die Gemeinden auf diesem Weg noch intensiver unterstützen. Welche Energie passt zu unseren Dörfern? Wie passen Energiewende und Dorfentwicklung zusammen? Wie kann sich unsere Gemeinde daran beteiligen und wie können bereits aktive Gemeinden weiter unterstützt werden? - In dieser ersten Auftaktveranstaltung geht es darum, diese Fragen zu beantworten, ins Gespräch zu kommen, Ideen und Erfahrungen auszutauschen und die nächsten Schritte zu planen. Interessierte oder auch bereits aktive Gemeinden sollten sich für den Stammtisch unbedingt unter oder unter der info@ seenplatte-bioenergie.de anmelden und sind auch zu dem Programm im Vorfeld herzlich eingeladen. Das komplette Programm kann unter abgerufen werden. (PM) Annalise-Wagner-Preis 2014 ausgeschrieben Die Annalise-Wagner-Stiftung schreibt bis zum 15. März dieses Jahres den mit Euro dotierten Annalise-Wagner-Preis 2014 aus. Dieser regionale Literaturpreis ist ein Vermächtnis der Neustrelitzer Heimatforscherin Annalise Wagner ( ). Er wird vergeben für Texte, die sich inhaltlich auf die Region Mecklenburg- Strelitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Bundesland Mecklenburg-Vorpommern) beziehen oder von Autoren verfasst wurden, welche in dieser Region leben. Belletristik aller Gattungen und Genres ist genauso gefragt wie Kinder- und Jugendliteratur sowie wissenschaftliche oder populärwissenschaftliche Sachliteratur. Sowohl Publikationen aus den letzten drei Jahren als auch Manuskripte sind willkommen. Heitere Gedächtnisspiele Gedächtnis und Wahrnehmung lassen sich trainieren. Heitere Gedächtnisspiele sind ein Angebot für alle, die auf diesem Gebiet etwas für sich tun möchten. In angenehmer Gesellschaft trainieren Teilnehmer auf unterhaltsame Weise Gedächtnis und Konzentration. Die Gruppe freut sich immer auf neue Mitspieler und trifft sich dienstags, 14-täglich um 14:30 Uhr im Familienzentrum, Useriner Str. 3. Ein geringer Kostenbeitrag von 1 Euro wird erhoben. Anmeldung und Auskunft unter Tel oder einfach vorbeikommen. Das nächste Treffen ist am Dienstag, dem 21. Januar um 14:30 Uhr. Für Autoren bis 27 Jahre gibt es zusätzlich die Chance auf den mit 200 Euro dotierten Annalise- Wagner-Jugendpreis. Vorschläge und Bewerbungen sind zusammen mit 1 Exemplar des Textes einzusenden an: Annalise- Wagner-Stiftung, c/o Regionalbibliothek Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 53, Neubrandenburg. Einsendeschluss ist am 15. März Der 23. Annalise-Wagner-Preis und der 8. Annalise-Wagner-Jugendpreis werden im Juni 2014 in Neubrandenburg öffentlich verliehen. Mehr Informationen rund um Annalise-Wagner- Preis, Jugendpreis und Stiftungsarbeit gibt es auf der Stiftungs-Homepage oder bei der Geschäftsstelle: Heike Birkenkampf, stiftung.bibl@neubrandenburg.de, Telefon: Mittwochskrabbler suchen Verstärkung Die Krabbelgruppe des Familienzentrums unter der Leitung von Martina Reimer, Erzieherin, Eltern-Kind-Fachkraft, sucht neue Krabbelkinder. Die Gruppe bietet Eltern mit ihren Babys bzw. Kleinkindern eine gute Möglichkeit zum Kontakt und Austausch. Gemeinsames Spielen und Bauen, Liedchen und Fingerspiele, kleine altersgerechte Bastelarbeiten sind Inhalte der Treffen. Sie ist geeignet für Eltern mit Kindern von 6 bis 18 Monaten und trifft sich immer mittwochs von 9:30 bis 11 Uhr. Das erste Mal schnuppern ist kostenlos. Gedenkveranstaltung für Opfer von Euthanasie und Zwangssterilisationen der NS-Zeit Unter dem Titel Erinnern - Betrauern - Wachrütteln findet am internationalen Holocaust- Gedenktag, dem 27. Januar 2014, eine Gedenkveranstaltung Mecklenburg-Vorpommerns für Opfer von Euthanasie und Zwangssterilisationen während der NS-Zeit statt. Dazu lädt der Landesverband Sozialpsychiatrie gemeinsam mit vielen Partnern aus dem Land und der Region ein. Die Psychiatrie während der Zeit des Nationalsozialismus ist noch immer ein zum Teil tabuisiertes und dunkles Kapitel. Mehr als 300:000 Kinder und Erwachsene wurden auf Grund ihrer psychischen und/oder geistigen Beeinträchtigung systematisch ermordet. Mehr als 400:000 Menschen wurden zwangssterilisiert. Die seelischen Verwundungen und Stigmatisierungen reichen bis in die heutige Zeit hinein. Die Opfer erhielten erst spät eine offizielle Anerkennung und Entschädigung war ein langwieriger und oftmals demütigender Akt. Die ehemalige Landesirrenanstalt Domjüch in Neustrelitz war eine der ersten Einrichtungen zur Behandlung von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns. Die Veranstaltung möchte an die bewegende Geschichte der Patientinnen und Patienten während der NS-Zeit erinnern und wird sich außerdem dem Thema Zwangssterilisation widmen. Programm: 10:00 Uhr Ehrenmal Marienstraße Kranzniederlegung für die Opfer des Nationalsozialismus 10:45 Uhr Kapelle Domjüch Religiöses Gedenken mit Pastorin Cornelia Seidel Führung in Domjüch 13:30 Uhr Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte, Standort Neustrelitz Grußworte 14:00 bis 15:30 Uhr Vortrag: Geschichte der Domjüch Christel Lau, Vereinsvorsitzende Domjüch e. V. Vortrag: Späte Anerkennung der Opfer Ruth Fricke, Bundesverband Psychiatrieerfahrene Vortrag: UN BRK und das Recht auf Wohnung und Familie. Welche Perspektiven ergeben sich daraus für Sexualität und Familiengründung? Dr. Bettina Leonhard, Bundesverband der Deutschen Lebenshilfe e. V. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Im Interesse der bedarfsgerechten Vorbereitung wird bis zum 24. Januar 2014 unter folgender Adresse um Anmeldung gebeten: Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e. V. Doberaner Str Rostock Tel.: Fax: lv@sozialpsychiatrie-mv.de

5 18. Januar 2014/01 Strelitzer Echo 5 8. Neustrelitzer Lesenacht um den Stadthafen Ganz im Zeichen der Acht steht die 8. Neustrelitzer Lesenacht am Sonnabend, dem 25. Januar. Dabei belässt es der Hans-Fallada-Klub als Veranstalter nicht bei Zahlenspielen - vielmehr geht es an den sechs ungewöhnlichen Leseorten rund um den Stadthafen im Halbstundentakt um Tatverdacht, Küchenschlacht und Liebesmacht, wird nachgedacht, abgelacht und Lust entfacht. Das Prinzip ist aus den vergangenen Jahren bekannt: An den sechs Schauplätzen zwischen shop2rock und Hafenbahn, Galerie und Architekturbüro beginnen jeweils zur vollen und halben Stunde Lesungen mit Literaturfreunden aus den unterschiedlichsten Berufen - von der Apothekerin bis zur Altenpflegerin, vom Feuerwehrmann bis zum Tanzlehrer, vom Schauspieler bis zur Historikerin. In den zehnminütigen Pausen hat das Publikum Zeit, den Ort zu wechseln oder bei einem kleinen Imbiss mit anderen Besuchern ins Plaudern zu kommen. Viele der so appetithäppchenweise vorgestellten Lektüren sind übrigens am Büchertisch der Buchhandlung Wilke erhältlich. Erstmals mit im Boot ist außerdem der Neustrelitzer Lions Club, der Bücher aus zweiter Hand zum Kauf anbietet und den Erlös für einen guten Zweck spendet. LAV Neustrelitz mit erfolgreicher Nachwuchsarbeit Der 1. LAV Neustrelitz freute sich im vergangenen Jahr über einen deutlichen Leistungsanstieg, wozu nach Auskunft des Vereins ein gutes Miteinander in den Trainingsgruppen beigetragen hat. Insgesamt nahmen Vereinssportler an 25 regionalen, überregionalen und internationalen Wettkämpfen teil. Die Nachwuchsathleten sorgten für Ansehen bzw. Anerkennung in der Region und machten mit ihren Leistungen und sportlichen fairen Auftreten weit über die Landesgrenzen hinaus auf sich aufmerksam. Mit vorderen Plätzen und Medaillen geschmückt kehrten viele von den Wettkämpfen heim. Bei Landesmeisterschaften erzielte der Verein 4-mal Gold, 4-mal Silber und 7-mal Bronze. An diesen Medaillen sind Fabian Schöniger, Claudia Hillenhagen, Vivien Ernst und Leonie Ulrich beteiligt. Bei regionalen und überregionalen Wettkämpfen wurden 74 Medaillen, davon 35-mal Gold, 17-mal Silber und 22-mal Bronze, geholt. Claudia Hillenhagen wurde in Hannover Norddeutsche Meisterin im Dreisprung. Fabian Schöniger nahm an den Deutschen Meisterschaften im Block Sprint/ Sprung in Markt Schwaben teil und erreichte den 12. Platz. Außerdem wurden Fabian Schöniger, 14, und Claudia Hillenhagen, 15, in den D-Kader des Deutschen Leichtathletikverbandes berufen. Für die Die LAV-Athleten blicken auf ein erfolgreiches Jahr 2013 zurück. Ausrichtung des Kinder-Team-Cups am 13. April 2013 nach den neuen Wettkampfregeln Kinderleichtathletik des DLV erhielt der 1. LAV Neustrelitz vom LVMV viel Lob und Anerkennung. Freizeitmaßnahmen trugen zur Festigung der Teambildung bei, Foto: LAV wie die Trainingslager in Bad Segeberg und Juliusruh/Rügen, die Karl-May-Festspiele, ein Besuch der Therme in Templin, Spiel-Trainingseinheiten mit Eisnaschen sowie der Saisonabschluss mit Grillen im Parkstadion. (PM)

6 6 Strelitzer Echo 18. Januar 2014/01 Entlastung pflegender Angehöriger Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden in ihrem häuslichen Umfeld von Angehörigen versorgt. Pflegen auch Sie einen Familienangehörigen und kennen die Doppelbelastung aus Pflege und Berufstätigkeit? Im Rahmen des geförderten Modellprojektes Pflege-ZEIT - eine Herausforderung für Familie und Unternehmen hat sich das Lokale Bündnis Mecklenburg-Strelitz zum Ziel gesetzt, pflegende Angehörige zu entlasten. Durch kleine Dienste, wie zum Beispiel Einkäufe erledigen, Vorlesen, Spazierengehen oder als Gesprächspartner, können ehrenamtliche Familienhelferinnen und -helfer für Sie und Ihre Familie eine große Hilfe sein. Wichtig sind uns das persönliche Kennenlernen und der Vertrauensaufbau zwischen Ihren pflegenden Angehörigen und den Familienhelferinnen und -helfern. Im Rahmen der Projektlaufzeit ist der Einsatz für Sie kostenfrei. Wenn Sie Interesse haben, sich über das Projekt zu informieren bzw. uns Ihren Bedarf mitzuteilen, freuen wir uns auf Ihren Anruf! Abteilung Karate des WSV bilanzierte 2013 Die Abteilung Karate des WSV Neustrelitz zog auf ihrer Versammlung am 14. Dezember 2013 eine positive Bilanz für das Jahr An erster Stelle standen die bestandenen Prüfungen zur nächsten Graduierung von sieben Sportfreunden. 46 Angehörige der Abteilung nahmen an neun Lehrgängen in Neustrelitz, Demmin, Berlin und Elsterwerda teil, die von erfahrenen Karatemeistern durchgeführt wurden. Viel Spaß hatten die Sportfreunde bei den fünf nationalen und internationalen Wettbewerben. Sie erkämpften zwei Gold-, eine Silber- und zwei Bronzemedaillen. Die aktivsten Wettkämpfer waren Tony Pucks, Theo Lempert, Nick und Niels Gundermann. Einen hervorragenden 3. Platz in der Kata erzielte Niels beim Internationalen Ippon Cup in Berlin im September. Die Abteilung veranstaltete im April einen Arbeitseinsatz auf dem Gelände des WSV und im Juni ein Sommerfest. Wichtiger Höhepunkt war die Präsentation der Abteilung anlässlich des Breitensportfestes am 1. Juni auf dem Gelände des WSV. Der Mitgliederbestand ist mit 26 Sportlern stabil. Den Jahresabschluss bildete ein gemeinsames Training mit der Abteilung Kobudo. Bei den Gürtelprüfungen erkämpften Daniel Schwenn, Christopher Röwer und Marcel Beneke den Orangegurt. Roman Falk und Alea Intreß nahmen die Urkunden für den gelben Gürtel entgegen. Natalie Weber, Benjamin Krone und Tony Pucks bewährten sich in einer Zwischenprüfung zur nächsten Graduierung. Weitere Informationen unter Kontakt: Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung ggmbh (Projektträger) Ann Wenske Tel oder ann.wenske@isbw.de Ehrenamtliche Familienhelfer gesucht Im Rahmen des geförderten Modellprojektes Pflege-ZEIT - eine Herausforderung für Familie und Unternehmen hat sich das Lokale Bündnis zum Ziel gesetzt pflegende Angehörige bei Ihrer Doppelbelastung Beruf und Pflege zu entlasten. Dafür sucht das Bündnis Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen. Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden in ihrem häuslichen Umfeld von ihren Angehörigen versorgt. Mit Ihrem Engagement können Sie einen Beitrag leisten, den zu Pflegenden und ihren Angehörigen den Alltag zu erleichtern. Durch kleine Dienste, wie zum Beispiel Einkäufe erledigen Vorlesen Gesprächspartner sein können Sie den Pflegebedürftigen und den oft berufstätigen Angehörigen eine große Hilfe sein. Eine monatliche Aufwandsentschädigung kann im Rahmen des Projektes gewährt werden. Darüber hinaus werden die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in einer kurzen Grundqualifizierung mit Themen der Pflege, Erste Hilfe etc. vertraut gemacht. Melden Sie sich beim Lokalen Bündnis für Familie Mecklenburg-Strelitz und werden Sie Familienhelferin oder Familienhelfer. Kontakt: Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung ggmbh (Projektträger) Ann Wenske Tel Handy: E-mai: ann.wenske@isbw.de WSV-Karate-Kämpfer freuen sich über bestandene Prüfungen. Foto: privat Werkstatt-Tage Sägen, schneiden, hämmern, schleifen, kleben und gespannt sein, was entsteht! Das ist der Plan der Dipl.-Sozialpädagogin Katrin Raemisch für die zweite Ferienwoche vom 10 bis zum 14. Februar jeweils von 9 bis 12 Uhr im Familienzentrum, Useriner Str. 3. Die Werkstatt-Tage sind nur für Schulkinder geeignet. Es wird ein Kursbeitrag von 35 Euro/30 Euro mit Kultur- und Sozialpass Neustrelitz erhoben und die Kosten für das anschließende Mittagessen betragen 2 Euro pro Tag. Bitte anmelden unter Tel Stormspar-Check informiert: Energiekosten von Kühlgeräten Energiekosten machen einen Großteil der Ausgaben eines Haushaltes aus. Oft können eigenes Verhalten oder andere Geräte helfen, Geldbeutel und Umwelt zu entlasten. Einkommensschwache Haushalte in Neustrelitz, die ALG II, Wohngeld, Sozialhilfe beziehen, können sich zur Beratung und Hilfe an die Aktion Stromspar-Check wenden. In einer kleinen Artikelreihe stellen die Stromsparhelfer Beispiele für Einsparmöglichkeiten vor, heute geht es um Kühlgeräte: Ein Kühlschrank ist aus keinem Haushalt wegzudenken. Er schützt unsere Lebensmittel vor dem Verderben und kühlt im Sommer die Getränke auf eine erfrischende Temperatur. Diese Selbstverständlichkeit kann durchaus auch ihren Preis haben. Besonders Geräte mit einem Alter von über 10 Jahre. Sie fressen richtig viel Strom. So ist ein Jahresverbrauch von 350 kwh keine Seltenheit, sondern die Regel. Ein Kühlschrank mit einem Verbrauch von 342 kwh und einem Strompreis von 25 Cent/kWh kostet im Jahr 85,50 EUR. Bei einem gleich großen Gerät mit dem Energielabel A+++ sind es noch 16,25 EUR Stromkosten. Eine Ersparnis von 69,25 EUR. Es lohnt sich über eine Neuanschaffung nachzudenken. Die Stromsparhelfer klären konkret über Verbräuche im jeweiligen Haushalt auf und tauschen zum Beispiel auch Glühlampen u. ä. Kleingeräte kostenlos aus, wodurch ebenfalls Geld gespart werden kann. Die Mitarbeiter arbeiten über die Diakonie Stargard. Die Beratungen und Hilfen werden über eine Förderung der Bundesregierung angeboten und finanziert. (Es handelt sich nicht um Produkt- oder Unternehmenswerbung!) Sie können dieses Angebot nutzen und mehr erfahren unter Stromsparcheck@diakonie-stargard.de Tel oder unter der Adresse Stromspar-Check Ernst-Moritz-Arndt-Str Neustrelitz

7 18. Januar 2014/01 Strelitzer Echo 7 Aktuell im Theater: Die Sternstunde des Josef Bieder Die Premiere dieser Revue gestaltete sich für Sigurd Karnetzki zu einem Triumph. In einer Inszenierung Wolfgang Lachnitts von Eberhard Streul und Otto Schenks Revue für einen Theaterrequisiteur begeisterte er das Publikum und erzählte als Theaterrequisiteur Josef Bieder aus seinem Leben am Theater. Der steht durch den Fehler eines Disponenten an einem Abend, an dem das Theater eigentlich geschlossen sein sollte, unvermittelt einem vollbesetzten Zuschauerraum gegenüber. Requisiteur Bieder gelingt es die ungewohnte Nähe zu den Zuschauern zu überspielen indem er aus seinem Leben erzählt. Im Laufe des Abends geht er immer mehr aus sich heraus, zieht Konzertanter Opernabend: Lucia di Lammermoor Lucia soll auf Wunsch ihres Bruders Enrico aus politisch motiviertem Kalkül den mächtigen Lord Bucklaw heiraten. Sie liebt jedoch Edgardo Ravenswood, den letzten Überlebenden eines mit ihrer Sippe verfeindeten Clans. Doch gelingt es Enrico mit Hilfe eines gefälschten Briefs, der Edgardo der Untreue bezichtigt, Lucia zur Heirat mit Lord Bucklaw zu bewegen. Schon kurz nachdem die Unterschrift unter den Ehevertrag gesetzt ist, erscheint Edgardo auf der Hochzeit. Er fühlt sich verraten und verflucht Lucia. - Unter den ernsten Opern Gaetano Donizettis ist Lucia di Lammermoor mit Abstand die erfolgreichste Schöpfung. Die Mischung aus dramatisch-tragisch packender Handlung und leidenschaftlicher, wunderschöner, sich ganz dem Belcanto verschreibender Musik, hat diesem Werk bis auf den heutigen Tag einen sicheren Platz im Repertoire beschert. Jetzt erstmalig in Neustrelitz als konzertante Aufführung in Originalsprache zu erleben! (Deutsches Libretto im Programmheft) Landestheater Neustrelitz: Sa , 19:30 Uhr Die nächste Ausgabe vom Strelitzer Echo erscheint am 01. Februar 2014 Sigurd Karnetzki in einer Paraderolle rund um die schillernde Welt des Theaters. Foto: TOG Foto: bilderbox das Publikum mit viel Humor und Wortwitz in seinen Bann und lässt das Publikum für einen Abend lang hinter die Kulissen der schillernden Welt des Theaters schauen. Landestheater Neustrelitz: Fr , 19:30 Uhr Die menschliche Stimme mit Yvonne Friedli Von ihrem Geliebten verlassen, versucht eine Frau ihn in einem langen Telefongespräch zurück zu gewinnen. Das Werk gestaltet sich als außergewöhnlich aufwühlender Monolog für eine Sängerin. - Francis Poulencs und Jean Cocteaus Lyrische Tragödie ist seit ihrer Premiere im Neubrandenburger Schauspielhaus ein kleiner Geheimtipp. In den Titelrollen brillierte Yvonne Friedli zusammen mit dem sie am Klavier begleitenden Emiliano Greizerstein. Beide konnten das Publikum zutiefst berühren. Landestheater Neustrelitz, Probenhaus: Mo , Fr , jeweils um 19:30 Uhr Die Sopranistin Yvonne Friedli. Foto: TOG Ibsens Nora (Ein Puppenheim) Das 1879 erschienene Theaterstück von Henrik Ibsen beschreibt die Starre und Eingeschlossenheit ihres Lebens, aus der Nora am Ende ausbricht. Nora und ihr Mann Torvald Helmer führen eine vorbildliche Ehe. Doch sowohl ihr Vater als auch ihr Mann Torvald behandeln sie, den zeitgenössischen gesellschaftlichen Konventionen entsprechend, als einen Besitz, der ihnen zwar kostbar ist, dem sie aber kein Eigenleben zubilligen. Nora rebelliert und fasst den Entschluss, Torvald zu verlassen und ein selbständiges Leben zu führen. Landestheater Neustrelitz: Fr , 19:30 Uhr Erfolgsmusical Evita Ihre strahlende Schönheit, ihre stilvolle Erscheinung und ihr schillerndes Charisma, das dem argentinischen Volk so viel Hoffnung versprach, machten die ehemalige Präsidentengattin Eva Duarte de Perón schon zu Lebzeiten zur Ikone. -Seit der mit stehenden Ovationen gefeierten Premiere des berühmtem Erfolgsmusicals von Webber ist jede der nachfolgenden Vorstellungen vor fast ausverkauftem Haus gegeben worden. In der Titelrolle der Evita erleben Sie erstmals die Förderpreisträgerin des Freistaats Bayern Stefanie Rhaue, die in dieser Rolle schon große Erfolge feiern konnte. Landestheater Neustrelitz: Do , jeweils 19:30 Uhr Pünktchen trifft Anton Die generationsübergreifende Theatergruppe die (k)ammerteure spielt eine aktualisierte Stückfassung nach Erich Kästners Klassiker Pünktchen und Anton. Volker Ludwig holte die Geschichte und Figuren ins Berlin von heute: Luise Pogge, genannt Pünktchen, ist die Tochter eines Immobilienmaklers und einer Charity- Lady, die keine Zeit für ihre Tochter haben. Anton Gast lebt mit seiner Mutter illegal in Berlin. Beide schließen rasch Freundschaft. Pünktchen pfeift auf die Meinung der anderen. Sie glaubt an die Veränderbarkeit der Welt. Wolfgang Böhmer komponierte tolle Songs, die der Geschichte zusätzlich Drive verleihen. Schauspielhaus Neubrandenburg, Probebühne: Mi , Di , Do , jew. 18 Uhr Märchenkarussell Die Schauspieler Karin Hartmann, Lisa Voß, Michael Kleinert und Thomas Pötzsch drehen für euch das Märchenkarussell. Dabei lesen sie nicht nur Märchen und Geschichten, sondern schlüpfen in die unterschiedlichsten Rollen, machen Geräusche und lassen euch die Geschichte hautnah erleben. Welche Märchen gelesen werden wird noch nicht verraten. Nur so viel: Jede Vorstellung wird anders sein, und auch ihr habt Einfluss darauf, in welche Richtung sich das Karussell dreht. Ballettsaal der Deutschen Tanzkompanie Neustrelitz: So , 16 Uhr

8 8 Strelitzer Echo 18. Januar 2014/01 Filme im fabrik.kino Kino 1: film & kulinarisches EXIT MARRAKECH, BRD 2013 Ein 17-jähriger zuckerkranker Internatsschüler, der in den Ferien widerwillig seinen Vater in Marrakesch besucht, verliebt sich in eine junge Prostituierte und folgt ihr in ihr Bergdorf. Als er nicht wieder auftaucht, macht sich sein Vater entrüstet auf die Suche. Ein Vater-Sohn-Duell vor folkloristischer Szenerie, das farbenprächtige Landschaftsbilder für ein Familiendrama einsetzt. Ein attraktiv fotografierter und gut gespielter Film vor dem Hintergrund der Gegensätze zwischen der westlichen Welt und Nordafrika. (Läuft vom bis jeweils um 18 Uhr.) TAGE AM STRAND - TWO MOTHERS, Australien/Frankreich 2013 Verfilmung einer Erzählung von Doris Lessing, in der sich zwei seit Kindertagen eng miteinander befreundete Mütter über Kreuz in den heranwachsenden Sohn der jeweils anderen verlieben. Vor der Kulisse eines australischen Sandstrands spielendes Melodram, das eine fast kitschige, hermetisch abgeschlossene Idylle beschreibt. (Läuft vom bis 22. Januar jeweils um 20:15 Uhr.) film & gespräch INSIDE WIKILEAKS - DIE FÜNFTE GEWALT, USA/Belgien 2013 Daniel Domscheit-Berg (gespielt von Daniel Brühl) ist Julian Assanges engster Vertrauter und Mitarbeiter. Gemeinsam entwickeln sie die Internet-Website WikiLeaks. Die Macher sehen die Seite als Enthüllungsplattform für Menschen, die anonym geheime Informationen veröffentlichen wollen, um Korruption aufzudecken. Assange und Domscheit-Berg werden zu weltbekannten Aktivisten. Als sie jedoch den größten Fund an geheimen Dokumenten der amerikanischen Geschichte machen, geraten die beiden in Streit über die Grundausrichtung ihrer Arbeit. (Läuft vom 23. bis zum jeweils um 18 Uhr und am mit anschl. Gespräch: Es wird der Netzaktivist und Ex-WikiLeaks Sprecher Daniel Domscheit-Berg bei uns im Kino sein!!) SILVI, BRD 2013 Eine 47-jährige Frau wird von ihrem Ehemann verlassen, der aus den Bahnen des allzu Vertrauten ausbrechen möchte. Sie versucht, sich mit diesem Wendepunkt ihres Lebens ebenfalls zu arrangieren und lässt sich auf Bekanntschaften mit anderen Männern ein. Ein erstaunlicher Abenteuerfilm über Geschlechterrollen und Identitäten, versetzt mit semidokumentarischen Szenen, mal bestürzend seltsam, zumeist hochgradig komisch, dargeboten von unverbrauchten Schauspielern. Ein authentischer Blick auf die Versuche von Menschen mittleren Alters, ihre Glücksvorstellungen miteinander zu synchronisieren. (filmdienst) (Läuft am und vom 26. bis jeweils um 20:15 Uhr.) Abschluss der Werkschau Wolfgang Kohlhaase film & gespräch WHISKY MIT WODKA, BRD 2009 Während Dreharbeiten trifft ein populärer und lebenslustiger Schauspieler auf eine Filmpartnerin, die einst seine Geliebte war und nun die Frau des Regisseurs ist. Irritiert sucht er sein Heil im Alkohol, wodurch der Produzent des Films in dem Star ein Risiko sieht und einen Ersatz-Darsteller engagiert. Eine melancholische Tragikomödie mit einem grandiosen Schauspieler-Ensemble und punktgenauen Dialogen über die Vergänglichkeit von Träumen, großen und kleinen Lebenslügen sowie die Liebe zum Filmemachen. Im Anschluss Gespräch mit dem Drehbuchautor Wolfgang Kohlhaase und dem Filmwissenschaftler, Kinomacher und Filmkritiker Dr. Claus Löser über Kohlhaases Arbeit in der DDR und in der BRD. (Läuft nur am um 19:30 Uhr mit anschl. Gespräch.) LUNCHBOX, Indien/Frankreich/USA/BRD 2013 Eine indische Hausfrau aus Mumbai will durch ihre Kochkünste ihren Ehemann stärker an sich binden. Doch ihre mittägliche Lunch-Box landet stets bei einem anderen Büroangestellten. Über einen beigelegten Zettel kommen die beiden in Kontakt, der zunehmend persönlicher wird. Das anrührende, romantisch-altmodische Drama verzichtet auf Klischees und Opulenz und zeichnet ein realistisches Bild der indischen Mittelklasse... (filmdienst) (Läuft vom bis 5.2. jeweils um 18 Uhr.) VENUS IM PELZ, Frankreich/Polen 2013 Eine Schauspielerin spricht in einem Theater bei einem Autor für die weibliche Hauptrolle in seiner Bühnenadaption des Romans,Venus im Pelz vor. Die rätselhafte Frau verwickelt den Mann in ein intellektuelles und erotisches Spiel.... Besetzung und Inszenierung lassen den Film als ausgesprochen persönliche Auseinandersetzung Polanskis mit dem eigenen Leben und Werk erscheinen. (filmdienst) (Läuft vom bis 5.2. jeweils um 20:15 Uhr.) Kino 2: Reihe Künstlerporträts TANJA - LIFE IN MOVEMENT, Australien 2011, OmU Visuell beeindruckende und berührende Hommage an die in Deutschland geborene Tanja Liedtke. International als Tänzerin und Choreografin gefeiert, wurde sie nur 29-jährig zur Leiterin der berühmten Sydney Dance Company ernannt. Preisgekrönter, weltweit auf bedeutenden Filmfestivals gezeigter Film, der das unglaublich intensive, viel zu kurze Leben (Unfalltod 2007) dieser außergewöhnlichen Künstlerin bewegend festhält. (Läuft am 17. und jeweils um 20 Uhr.) Wiederaufführung AM ENDE DER MILCHSTRASSE, BRD 2013 Der Film porträtiert eine Dorfgemeinschaft in Mecklenburg-Vorpommern, deren Zuhause ein Ort der Einsamkeit und der Schönheit ist. Zwischen sozialer Schrumpfung und blühenden Landschaften zeigen die Regisseure Menschen, die mit Eigensinn und trockenem Humor aus der Not eine Tugend machen und längst verloren geglaubte Werte wieder beleben. So gelingt ein präzises wie berührendes Zeit-Bild. (Läuft vom 23. bis jeweils um 20 Uhr.) Hommage an Nelson Mandela INVICTUS - UNBEZWUNGEN, USA 2009 Der gerade zum südafrikanischen Staatspräsidenten gewählte Nelson Mandela (Morgan Freeman) weiß genau, dass sein Land auch nach dem Ende der Apartheid von Rassenvorurteilen und wirtschaftlichen Benachteiligungen zerrissen ist.,invictus ist eine Eloge an einen großen Mann und Politiker, exzellent gespielt, souverän gefilmt, schamlos sentimental und enorm mitreißend. (programmkino.de) (Läuft am und 1.2. jeweils um 20 Uhr.) Schattenfiguren und Schattenspiel Dieser Winterferienkurs findet in der ersten Ferienwoche vom 3. bis 7. Februar von 9 bis 12 Uhr im Neustrelitzer Familienzentrum in der Useriner Str. 3 statt. Unter Anleitung und Hilfe von Cornelia Unrauh vom allerhand-theater gestalten die Teilnehmer zauberhafte Wesen aus verwunschenen Welten und benötigen dazu nur Pappe, Papier und eine Lampe! Ob schöne Fee oder fürchterlicher Drache, ob Zauberschloss oder Erdhöhle, im Spiel mit dem Schatten ist fast alles möglich. Dieser Kurs ist nur für Schulkinder geeignet. Der Kursbeitrag beträgt 55 Euro bzw. 50 Euro mit Kultur- und Sozialpass Neustrelitz. Die Kosten für anschließendes Mittagessen betragen 2 Euro pro Tag. Anmeldung im Familienzentrum unter Tel Offene Werkstatt für Kreative In der Werkstatt im Familienzentrum, Useriner Str. 3, können originelle Ideen in die Tat umgesetzt werden. Dazu werden verschiedene Techniken unter Verwendung vielfältiger Materialien angewendet. Willkommen sind Kreative jeden Alters mit Freude an schönen, auch mal außergewöhnlichen Dingen und Lust aufs Selbermachen in angenehmer Gesellschaft. Unter der Leitung von Katrin Raemisch treffen sich die Teilnehmer 14täglich montags von 19 bis 20:30 Uhr. Das nächste Treffen ist am 20. Januar. Es können einzelne Abende besucht werden, ein Einstieg ist jederzeit möglich. Der Kostenbeitrag beträgt 6 Euro pro Treffen. Um Anmeldung unter Tel wird gebeten. Foto: bilderbox

9 18. Januar 2014/01 Strelitzer Echo 9 Bekanntmachungen der Stadt Neustrelitz Sitzung der Stadtvertretung Die nächste öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Neustrelitz findet am Donnerstag, 23. Januar 2014, um 18:30 Uhr im Rathaussaal, Markt 1, statt. Vor Eintritt in die Tagesordnung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle ( ) 2. Informationen des Bürgermeisters zu wichtigen Angelegenheiten der Stadt Neustrelitz 3. Anfragen der Stadtvertreter an den Bürgermeister 4. Energiekonzept des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - Teilfortschreibung Regionales Raumentwicklungsprogramm (RREP) 1. Beteiligungsstufe Gebietskulisse Windenergie (Geschäftsstelle Regionaler Planungsverband) 5. Umsetzung der Energiewende in Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern a) Kommunale Beteiligungsmöglichkeiten bei erneuerbaren Energieprojekten b) Einrichtung der Kommunalberatungsstelle zur Umsetzung der Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern (Herr Fitschen, Städte- und Gemeindetag) c) Vorstellung Projektleiter Erneuerbare Energien (Herr Nickl, Stadtwerke Neustrelitz) 6. Bericht der TSG Neustrelitz (Herr Runge: Präsident der TSG) 7. Bericht 2012 des Aufsichtsrates der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/ Neustrelitz (Frau Kuhk, Vorsitzende des Aufsichtsrates) 8. Bericht 2012 der IPSE mbh (Frau Neuperth, Geschäftsführerin) 9. Bericht des Aufsichtsrates der Neustrelitzer Wohnungsgesellschaft mbh zum Jahresabschluss 2012 (Herr Butzki, A.: Aufsichtsratsvorsitzender) 10. Bericht 2012 des Aufsichtsrates der Stadtwerke Neustrelitz GmbH (Herr Braasch: Aufsichtsratsvorsitzender) 11. Benennung einer Straße im Bebauungsplangebiet Nr. 30/93 ehem. GUS-Objekt am Glambecker See a) Beschluss Nr.: S 14/ Verwaltungsvorschlag b) Einzelantrag Herr Hemke 12. Beschluss Nr.: S 14/ Annahme einer Zustiftung für die Erwin- Hemke-Stiftung 13. Informationsvorlage Nr.: S 14/ Beteiligungsbericht 2012 der Stadt Neustrelitz 14. Beschluss Nr.: S 14/ Haushaltsplan 2014 der Stadt Neustrelitz 15. Beschluss Nr.: S 14/ Haushaltsplan Städtebauliches Sanierungssondervermögen 16. Beschluss Nr.: S 14/ Haushaltsplan Erwin-Hemke- Stiftung 17. Beschluss Nr.: S 14/ Änderungen der Gesellschafterverträge der Stadtwerke Neustrelitz GmbH, der Neustrelitzer Wohnungsgesellschaft mbh, der Leea GmbH, der NOWABAU und der IPSE GmbH Ein nichtöffentlicher Teil mit einem Tagesordnungspunkt schließt sich an. Andreas Butzki, Stadtpräsident Andreas Grund, Bürgermeister Ausschuss für Bildung und Soziales Die nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales findet am Dienstag, , um 17 Uhr im Rathaus (Rathaussaal), Markt 1 statt. Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle 2. Arbeitsschwerpunkte Jugendbeirat, Ansprechpartner und aktueller Stand 4. Sonstiges Ausschreibung Die Neustrelitzer Wohnungsgesellschaft mbh schreibt ein unbebautes Grundstück, gelegen am Sandberg 11 in Neustrelitz, zum Verkauf aus. Eine Bebauung des Grundstückes ist nach Bebauungsplan 12/91 und unter Berücksichtigung der örtlichen Gestaltungsvorschriften möglich. Gemarkung: Neustrelitz Flur: 23 Flurstück: 160 Größe des Grundstücks: 701,00 qm Mindestgebot: ,00 EUR zzgl. Nebenkosten, wie u. a. Notarund Grundbuchkosten. Dr. Horst Klein, Vorsitzender Öffentliche Bekanntmachung über die Zahlungstermine Grundsteuer im Jahr 2014 Gläubiger-ID: DE79ZZZ Die Grundsteuern 2014 werden mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die nach Antragstellung bei der Stadt Neustrelitz von der Möglichkeit, die Steuern in einem Jahresbetrag zu zahlen, Gebrauch gemacht haben, werden diese in dem Kalenderjahr 2014 am 01. Juli fällig. Die Beträge sind unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachfolgend genannten Bankverbindungen der Stadt Neustrelitz zu zahlen: IBAN: DE BIC: NOLADE21MST oder IBAN: DE BIC: GENODEF1WRN Szumny, Amtsleiterin Finanzen und Liegenschaften Gemäß Satzung fallen für die Herstellung eines Abwasseranschlusses weitere Kosten an. Die Kosten für den Hausanschluss sind direkt an die Stadtwerke Neustrelitz GmbH zu entrichten. Kaufangebote bitten wir, bis zum in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Angebot - Grundstück Sandberg bei der neuwo, Strelitzer Chaussee 286 in Neustrelitz einzureichen.

10 10 Strelitzer Echo 18. Januar 2014/01 Bekanntmachungen des Amtes Neustrelitz-Land 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Carpin Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 277), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Carpin vom und nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 3. Änderung zur Hauptsatzung der Gemeinde Carpin vom erlassen: Artikel I Der 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Gemeinde Carpin führt ein Wappen mit folgender Wappenbeschreibung: Geteilt durch einen goldenen Schräglinksbalken, belegt mit sechs grünen Buchenblättern, oben in Rot ein schräg fliegender silberner Seeadler mit ausgebreiteten Flügeln, unten in Blau ein silberner Karpfen. Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung durch den Bürgermeister. (2) Die Flagge der Gemeinde Carpin ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau, Weiß und Rot gestreift. Der blaue und rote Streifen nehmen jeweils ein Fünftel der Länge des Flaggentuchs ein, der weiße Streifen drei Fünftel. In der Mitte des weißen Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5. (3) Die Gemeinde Carpin führt ein Dienstsiegel. Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift: GEMEINDE CARPIN LANDKREIS MECKLENBUR- GISCHE SEENPLATTE Artikel II Inkrafttreten Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Carpin, den Hinweis: Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften. Carpin, den Doster Di-Rosa, Bürgermeisterin Amt Neustrelitz-Land Bekanntmachung zur Wahl am 25. Mai 2014 Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land haben per Beschluss der Gemeindevertretungen die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf den von der Gemeindewahlbehörde zu berufenden Wahlausschuss übertragen. Der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am Frau Dagmar Schneider zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen bestimmt. Zu ihrem Stellvertreter wurde Frau Gabriela Krüger berufen. Geschäftsadresse: Amt Neustrelitz-Land Gemeindewahlbehörde Marienstraße Neustrelitz Tel.: oder Fax: wahl@amtneustrelitz-land.de Amt Neustrelitz-Land - Gemeinde Klein Vielen - Wichmann, Gemeindewahlbehörde Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die 1. Änderung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Peckatel Die Gemeindevertretung Klein Vielen hat in ihrer Sitzung am die erneute Auslegung des geänderten Entwurfes der Satzung über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungs- satzung Peckatel einschließlich der Begründung beschlossen. Der Entwurf und die Begründung dazu liegen vom bis zum im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, Neustrelitz, Dachgeschoß Flur Bauamt, während folgender Zeiten Montag 09:00-12:00 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13: Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu den vorgenommenen Änderungen im Amt Neustrelitz Land schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag gemäß 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Neustrelitz, den Friedhofssatzung der Gemeinde Möllenbeck Auf Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntgabe vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 5, 777) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Möllenbeck vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte die folgende Satzung erlassen. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Gemeinde Möllenbeck gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe: a) Quadenschönfeld b) Trauerhalle Warbende 2 Zweckbestimmung (1) Die Friedhöfe bilden eine nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtung der Gemeinde Möllenbeck. Die Einrichtung dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Möllenbeck waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Reggentin, Bürgermeisterin (2) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn die Kapazität auf den städtischen Friedhöfen ausreicht. 3 Schließung und Entwidmung (1) Die Gemeindevertretung kann für die Friedhöfe oder für einzelne Teile bestimmen, dass jeder Friedhof oder Friedhofsteil ganz oder teilweise geschlossen oder entwidmet werden kann, wenn alle Mindestruhezeiten abgelaufen sind. (2) Im öffentlichen Interesse kann ein Friedhof vor Ablauf der Mindestruhezeiten aufgehoben werden, wenn die Leichen und Urnen vorher umgebettet worden sind. (3) Die Aufhebung eines Friedhofs oder eines Teils eines Friedhofs ist öffentlich bekannt zu geben. II. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Die Friedhöfe sind von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang für den Besuch geöffnet. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.

11 18. Januar 2014/01 Strelitzer Echo 11 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Die Ziele und Erfordernisse der Abfallvermeidung und -verwertung sind zu beachten. Abfälle sind so weit wie möglich in organische und anorganische Stoffe zu trennen und in den dafür vorgesehenen Behälter zu verbringen. (4) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art einschließlich Fahrräder, außer Fahrzeuge des Friedhofsbewirtschafters und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden, zu befahren, Kinderwagen und Rollstühle sind ausgenommen, b) jeder Durchgangsverkehr ist untersagt, c) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten oder diesbezüglich zu werben, d) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen, e) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren, f) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind. g) den Friedhof und seine Einrichtung, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten. h) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, j) zu lärmen, zu betteln, zu übernachten, zu lagern, Alkohol zu trinken oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen. (5) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, so weit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. 6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Auf den Friedhöfen dürfen nur solche gewerblichen Arbeiten ausgeübt werden, die dem Zweck der Friedhöfe dienen und die sich die Gemeinde nicht selbst vorbehalten hat. (2) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter bedürfen für Tätigkeiten auf den Friedhöfen der vorherigen gebührenpflichtigen Zulassung durch die Gemeinde, in der auch der Umfang festgelegt wird. (3) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung von Tätigkeiten durch die Friedhofverwaltung gestattet werden, wenn dies mit dem Friedhofszweck vereinbar ist. (4) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen. (5) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Fried- hofes, spätestens um 19:00 Uhr, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens um 13:00 Uhr zu beenden. Sowie Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6:00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 7:00 Uhr begonnen werden. Die Friedhofsverwaltung kann Verlängerung der Arbeitszeiten zulassen. (6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Maschinen dürfen nur an den von der Friedhofverwaltung genehmigten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden. (7) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege zur Ausübung ihrer Tätigkeiten nur mit leichten Fahrzeugen befahren, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. III. Ruhezeiten und Nutzungsrechte 7 Ruhezeiten (1) Auf allen in 1 genannten Friedhöfen gilt die gesetzliche Mindestruhezeit der Verstorbenen von 20 Jahren. Vor Ablauf der Ruhezeit darf in einem Grab keine weitere Erdbestattung vorgenommen werden. 8 Nutzungsrechte (1) Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, über die Gestaltung und Pflege der Grabstellen im Rahmen der Gestaltungsvorschriften der Friedhofssatzung zu entscheiden, sowie auf einer zur Belegung freien Grabstelle selbst beigesetzt zu werden und über die Beisetzung anderer Personen zu bestimmen, sofern die Voraussetzungen des 2 dieser Satzung erfüllt sind. Es begründet die Verpflichtung zur Anlage sowie zur dauernden Unterhaltung und Pflege der Grabstelle. (2) Das Nutzungsrecht wird in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Mindestruhezeit für 20 Jahre verliehen, (3) Das Nutzungsrecht wird durch Zahlung der Gebühr und Aushändigung der über das Recht ausgestellten Urkunde erworben. Der Nutzungsberechtigte hat die Friedhofsverwaltung über jeden Wohnungswechsel umgehend zu informieren. (4) Das Nutzungsrecht ist übertragbar. Die Übertragung wird wirksam, wenn der Dritte nach seinem Antritt das Nutzungsrecht auf sich umschreiben lässt. Der Nutzungsberechtigte kann einen einzelnen Dritten mit dessen Zustimmung als Rechtsnachfolger bestimmen. Anderenfalls sind beim Ableben des Nutzungsberechtigten nachstehend genannte Personen in der hier aufgeführten Reihenfolge berechtigt, ihren Eintritt in das Nutzungsrecht zu erklären: a) Ehegatten, b) Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, c) volljährige Kinder d) Eltern e) volljährige Geschwister f) Großeltern g) volljährige Enkel h) die nicht unter a bis g fallenden Erben bzw. Hinterbliebenen. (5) Auf Antrag kann das Nutzungsrecht an Erdund Urnenwahlgräbern verlängert werden. Besteht eine Grabstätte aus mehreren Grabstellen, so muss die Verlängerung für die gesamte Grabstätte vorgenommen werden. 9 Erlöschen, Beräumung (1) Grabstellen vor oder nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung beräumt werden. (2) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen sowie Anpflanzungen sind zu entfernen. Die Friedhofsverwaltung entscheidet über den Verbleib von erhaltenswerten Anpflanzungen. (3) Wird ein Grab durch Umbettung frei, so erlischt das Nutzungsrecht ebenfalls. 10 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Toten und Aschen bedürfen eines schriftlichen Antrages des Nutzungsberechtigten, dem die Zustimmung des Gesundheitsamtes nach 16 Bestattungsgesetz beizufügen ist. Die Entscheidung über die Umbettung trifft die Friedhofsverwaltung im Namen der Gemeinde. Die Zustimmung wird nur aus wichtigem Grund erteilt. (3) Die Friedhofsverwaltung ist bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (4) Die Umbettungen werden von einem hierfür geeigneten Bestattungsunternehmen durchgeführt, welches auch den Zeitpunkt der Umbettung bestimmt. (5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstellen und Anlagen durch die Umbettung entstehen, haben die Antragssteller zu tragen. IV. Grabstätten 11 Eigentum (1) Die Grabstellen bleiben Eigentum der Gemeinde. An ihnen können Nutzungsrechte nur nach dieser Satzung erworben werden. 12 Lage und Art der Grabstätten (1) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstelle sowie an der Unveränderlichkeit der Umgebung. Die Platzwünsche werden berücksichtigt, wenn sie den Interessen der Gemeinde nicht entgegenstehen. (2) Auf den Friedhöfen der Gemeinde Möllenbeck werden an den dafür vorgesehenen Plätzen folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: a) Anonymes Grabfeld für Urnen ( 13) b) Anonymes Grabfeld für Erdbestattungen ( 13) c) Rasengräber für Urnen mit liegender Grabsteinplatte ( 14)

12 12 Strelitzer Echo 18. Januar 2014/01 d) Rasengräber für Erdebestattungen mit liegender Grabsteinplatte ( 15) e) Urnenwahlgrabstätten ( 16) f) Wahlgrabstätten ( 17) g) Ehrengrabstätten ( 18) (3) Ablauf des Nutzungsrechtes kann, soweit ein Angehöriger oder Nutzungsberechtigter vorhanden ist, mit dessen Zustimmung das Grab eingeebnet und das Grabmal auf dem Friedhof belassen werden. Aus zwingenden Gründen kann auch eine Verlegung des Grabmals erfolgen. 13 Anonyme Urnengräber und Anonyme Erdgräber (1) Anonyme Urnengräber und anonyme Erdgräber sind als Rasenfläche angelegte Grabstätten, die für die Dauer der Nutzungszeit bereitgestellt werden. Eine Zweitbelegung erfolgt nicht. (2) Die Bestattung wird unter Ausschluss der Angehörigen und sonstiger Personen anonym durchgeführt. Die Bestattungsstelle wird nicht bekannt gegeben. (3) Die Beisetzung der Urnen erfolgt der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,60 m mal 0,60 m. (4) Die Beisetzung der Särge erfolgt der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 2,50 m mal 1,30 m. 14 Rasengräber für Urnen mit liegender Grabsteinplatte (1) Rasengräber mit liegender Grabsteinplatte sind Grabstätten für Urnenbestattungen, deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt wird. (2) Die Grabstellen werden der Reihe nach belegt innerhalb einer Fläche von 0,60 m mal 0,60 m. (3) Während der Nutzungszeit darf eine Zweitbelegung mit einer Urne nur stattfinden, wenn die Nutzungszeit für die Grabstelle bis zum Ablauf der Zweitbelegung verlängert wird. (4) Es wird nur Rasen angelegt. Die Gräber dürfen nicht bepflanzt werden. Der Rasen wird durch den Friedhofsbewirtschafter gepflegt. (5) Es sind ausschließlich liegende und bündig mit der Rasenoberkante abschließende Grabsteinplatten, deren Breite maximal 50 cm und deren Tiefe maximal 50 cm betragen darf, zulässig. Aufgesetzte Buchstaben und Ornamente sind grundsätzlich nicht gestattet. Das Abstellen von Blumenschalen, Vasen und Gestecken ist nur auf der Grabsteinplatte gestattet. 15 Rasengräber für Erdbestattungen mit liegender Grabsteinplatte (1) Rasengräber mit liegender Grabsteinplatte sind Grabstätten für Erdbestattungen, deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt wird. (2) Die Grabstellen werden der Reihe nach belegt. Der Erwerb als Doppelstelle ist möglich. Bei Belegung mit einer zweiten Person ist die Nutzungszeit für die Doppelstelle zu verlängern, so dass die Ruhefrist für die zweite Person eingehalten wird. (3) Es wird nur Rasen angelegt, der durch den Friedhofsbewirtschafter gepflegt wird. Die Gräber dürfen nicht bepflanzt werden. Die Belegung erfolgt innerhalb einer Fläche von 2,50 m mal 1,30 m. (4) Es sind ausschließlich liegende und bündig mit der Rasenoberkante abschließende Grabsteinplatten, deren Breite maximal 50 cm und deren Tiefe maximal 50 cm betragen darf, zulässig. Aufgesetzte Buchstaben und Ornamente sind grundsätzlich nicht gestattet. Das Abstellen von Blumenschalen, Vasen und Gestecken ist nur auf der Grabsteinplatte gestattet. 16 Urnenwahlgräber (1) Urnenwahlgräber sind Grabstellen, deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt wird. (2) Während der Nutzungszeit darf eine Zweitbelegung mit einer Urne nur stattfinden, wenn die Nutzungszeit für die Grabstelle bis zum Ablauf der Zweitbelegung verlängert wird. (3) Die Abmessung der Urnengrabstelle beträgt 1,00 m mal 1,00 rn. 17 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstellen für Erd- und Feuerbestattungen, deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt wird. (2) Bei einer Erdbestattung darf eine zweite Erdbestattung erst nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren erfolgen, eine Zweitbelegung durch eine Urne kann vor Ablauf der Frist erfolgen. In beiden Fällen ist das Nutzungsrecht zu verlängern, so dass die Ruhefrist für die Zweitbelegung ebenfalls eingehalten wird. (3) Die Beisetzung erfolgt innerhalb einer Fläche von 2,50 m mal 1,30 m. Der Erwerb einer Doppelstelle ist möglich. 18 Ehrengrabstätten (1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt der Gemeinde. V. Bestattungsvorschriften 19 Anmeldung (1) Erd- und Urnenbestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todesfalles anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Wird eine Beisetzung in einer vorher erworbenen Grabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Bestattungen sind von Montag bis Samstag, außer an gesetzlichen Feiertagen gestattet. Ort und Zeit der Beisetzung sind mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen. Wünsche der Hinterbliebenen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. (3) Das Nähere zur Bestattung ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern. 20 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist, Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoff oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. (2) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei Anmeldung der Bestattung einzuholen. 21 Trauerhalle (1) Die Gemeinde stellt auf Antrag die Trauerhalle zur Verfügung. (2) In der Trauerhalle werden Särge und Urnen zur Trauerfeier aufgebahrt. (3) Die Ausgestaltung der Trauerhalle ist denjenigen freigestellt, die die Trauerfeier ausstatten. 22 Ausheben der Gräber (1) Die Gräber werden in Verantwortung des jeweiligen Bestattungsunternehmens ausgehoben, geschlossen und zur Bestattung geschmückt. (2) Die Erdgräber müssen so tief sein, dass der Zwischenraum zwischen der Oberkante des Sarges und der Erdoberfläche mindestens 90 cm beträgt. (3) Urnen sind so beizusetzen, dass die Oberkante sich mindestens 50 cm unter der Erdoberfläche befindet. Vl. Gestaltung der Grabstätten 23 Zuständigkeiten (1) Für die Gestaltung der Grabstelle ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Es sind die nachfolgenden Vorschriften der Satzung zu beachten. Die Gestaltung und Instandhaltung der anonymen Grabstätten und der Rasengräber obliegt dem Friedhofsbewirtschafter. (2) Jede Grabstelle ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde der Friedhöfe in ihren einzelnen Teilen und in ihrer Gesamtanlage gewahrt wird. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von der Grabstelle zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. (3) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter der Friedhöfe, den besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. (4) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem Schutz. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze des Baumbestandes. 24 Gärtnerische Gestaltung und Pflege (1) Die Grabstellen dürfen nicht mit Bäumen und großwüchsigen Sträuchern und im Übrigen nur mit solchen Gewächsen bepflanzt werden, die andere Grabstellen oder die öffentliche Anlage nicht beeinträchtigen. Die Friedhofsverwaltung kann den Schnitt oder die Beseitigung stark wuchernder, abgestorbener und/oder verkehrsbehindernder Pflanzen und Gehölze verlangen. (2) Die Grabstellen müssen, soweit die Witterung es zulässt, innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb oder der Bestattung gärtnerisch angelegt, bis zum Erlöschen des Nutzungsrechts gepflegt und in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden. V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen 25 Anforderungen an die Standsicherheit (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung der

13 18. Januar 2014/01 Strelitzer Echo 13 Würde des Ortes entsprechen und sind der Grabstellengröße und dem jeweiligen Charakter der Abteilung anzupassen. (2) Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (3) Bei Grabstellen nach 16, 17 und 18 sind stehende oder liegende Grabmale zulässig, bei Grabstellen nach 14 und 15 sind nur liegende und mit der Rasenkante abschließende Grabsteinplatten zulässig, Grabstellen nach 13 erhalten keine Grabmale. (4) Grabeinfassungen sind zulässig. Diese Einfassungen können aus natürlichem Stein oder Terrazzo sein, dürfen eine Breite von 10 cm nicht übersteigen und nur bis 15 cm das Erdreich überragen. Nicht erlaubt ist die Verwendung von Kunststoffen aller Art. Grabmale dürfen einen Sockel haben, der nicht höher als 10 cm aus dem Erdreich ragt. 26 Zustimmungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Antragsberechtigt ist der Nutzungsberechtigte. Der Nutzungsberechtigte muss sein Eigentum an dem aufzustellenden, zu entfernenden oder zu ändernden Grabmal nachweisen. (2) Der Nutzungsberechtigte muss bereits vor Anfertigung oder der Veränderung des Grabmals die Zustimmung dafür einholen. 27 Unterhaltung (1) Die Grabmale und sonstige Anlagen sind dauerhaft in guten, verkehrsicheren und würdigen Zustand zu bringen, in solchen zu halten und entsprechend zu pflegen. Verantwortlich ist der Nutzungsberechtigte. (2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen oder Teilen gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Standsicherheitsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen. 28 Ersatzvornahme (1) Entspricht die Gestaltung der Grabstellen nicht dieser Satzung, kann die Friedhofsverwaltung den Nutzungsberechtigten auffordern, den Zustand innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. VIII. Schlussbestimmungen 29 Haftung (1) Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. (2) Das Betreten der Friedhöfe erfolgt auf eigene Gefahr. 30 Gebühren (1) Für die Benutzung der von der Gemeinde Möllenbeck verwalteten Friedhöfe und ihre Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. 31 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer sich entgegen den dieser Friedhofssatzung verhält oder handelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße gemäß Gesetz der Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. 32 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Satzung der Gemeinde Möllenbeck zur Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntgabe vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) und der 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes M-V vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBI. M-V S. 410, 427), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Möllenbeck vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung zur Erhebung von Friedhofsgebühren erlassen: 1 Grundsatz Für die Nutzung der im Gebiet der Gemeinde Möllenbeck gelegenen und in ihrem Eigentum stehenden oder von ihr verwalteten Friedhöfe und Trauerhallen sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsleistungen werden Gebühren nach dieser Satzung und der beigefügten Anlage, die Teil dieser Satzung ist, erhoben. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist a) wer die Benutzung der Friedhofseinrichtungen oder sonstige Leistungen beantragt, oder b) wer nach 9 Abs. 2 Bestattungsgesetz M-V für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen hat, 1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Eltern, 4. Geschwister, 5. Großeltern, 6. Enkelkinder, 7. Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, oder c) wer nach den gesetzlichen Vorschriften oder sonst wie verpflichtet ist, die Beerdigungskosten zu tragen. d) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 3 Gebührenmaßstäbe (1) Die Gebühren für die Grabnutzung werden nach der Größe der Grabstätte und dem Verwaltungsaufwand sowie bei den Anonymen Grabfeldern nach der Dauer der Ruhezeit und bei Wahlgrabstätten nach der Dauer des Nutzungsrechts bemessen. (2) Die Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle werden nach der Zeitdauer der Benutzung der Trauerhallen und dem Verwaltungsaufwand bemessen. (3) Die Gebühren für die gärtnerische Anlage einer Grabstätte werden nach deren Größe und dem Verwaltungsaufwand bemessen. (4) Die Verwaltungsgebühren werden nach dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand bemessen. 4 Entstehung der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht entsteht: 1. mit der Erteilung des Nutzungsrechts an Grabstätten 2. mit der Vornahme der Leistung 5 Fälligkeit Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 6 Gebührenhöhe 1. Grabnutzungsgebühren 1.1. Grabstelle für Erdbestattungen (Liegezeit 20 Jahre) 376,00 bzw. 2 Urnen Grabstelle für Kinder bis 6 Jahre (Liegezeit 20 Jahre) 188, Einzelgrabstelle für 1 Urne (Liegezeit 20 Jahre) 188, Anonymes Urnengrab (Liegezeit 20 Jahre) 250, Anonymes Erdgrab (Liegezeit 20 Jahre) 510, Rasenurnengrab (Liegezeit 20 Jahre) 250, Rasenerdgrab (Liegezeit 20 Jahre) 510, Verlängerung des Nutzungsrechts/Nachkauf an einer Einzelgrabstelle je Jahr 18,80 an einer Urnengrabstelle je Jahr 12,25 an einer Rasenurnengrabstelle je Jahr 12,25 an einer Rasenerdgrabstelle je Jahr 25,50

14 14 Strelitzer Echo 18. Januar 2014/01 2. Gebühr für Gießwasserund Müllentsorgung je Jahr 11,00 3. Benutzungsgebühren Benutzung der Trauerhalle je Trauerfall 50,00 4. Verwaltungsgebühren Gebühren für die Neuausstellung bzw. Umschreibung einer Graburkunde 20,00 Genehmigung zur Umbettung 30,00 Genehmigung zur Exhumierung einer Leiche 40,00 Auf der Grundlage der 154 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011 S. 777), sowie der 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12. April 2005 in der zuletzt geltenden Fassung und der Satzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee vom 12. März 2001 wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee in ihrer Sitzung am 07. November 2013 folgende 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee - Abwassergebührensatzung - beschlossen: Gewerbliche Zulassung - Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes 40,00 7 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom außer Kraft. Artikel 1 Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee - Abwassergebührensatzung - vom , rückwirkend in Kraft getreten zum (bekannt gemacht im amtlichen Bekanntmachungsblatt Stargarder Zeitung am und im amtlichen Bekanntmachungsblatt Strelitzer Echo am ), zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom , in Kraft getreten am wird wie folgt geändert: Der 3 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: Die Abwassergebühr beträgt 5,27 je Kubikmeter. Hinweis Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften. Möllenbeck, den Bekanntmachungen des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee Pahlke, Bürgermeister 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee - Abwassergebührensatzung - Artikel 2 Inkrafttreten Diese 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee - Abwassergebührensatzung - tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Burg Stargard, 19. November 2013 Hinweis: Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften. Bekanntmachungen des Wasserzweckverbandes Strelitz Öffentliche Bekanntmachung des Wasserzweckverbandes Strelitz Der Wasserzweckverband Strelitz führt am eine Verbandsversammlung mit folgender Tagesordnung durch: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Anwesenden 2. Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Einwohnerfragestunde 5. Genehmigung der Niederschrift zur Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Strelitz vom VB/01/14 Gebührenkalkulation für die öffentliche Abwasserbeseitigung im Entsorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Strelitz, Zeitraum bis VB/02/14 5. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasserzweckverbandes Strelitz über die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS -) 8. VB/03/ Satzung zur Änderung der Satzung des Wasserzweckverbandes Strelitz über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwasserabgabensatzung - AAS -) 9. VB/04/14 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasserzweckverbandes Strelitz über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung (BGS) 10. VB/05/14 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasserzweckverbandes Strelitz über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen (GS GEA) 11. Anfragen und Informationen 12. Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit II. Nichtöffentlicher Teil 13. Bestätigungen von Vergabevorschlägen, Aufträgen und Verbindlichkeiten von mehr als 50 TEUR In die Gebührenkalkulationen (TOP 6) kann in den Geschäftsräumen des Wasserzweckverbandes Strelitz Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Dienstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr bzw. außerhalb der Zeiten nach telefonischer Vereinbarung Einsicht genommen werden. Die Kalkulationen stehen auch zum Termin der Verbandsversammlung zur Einsichtnahme bereit. Tagungsort: Stadtwerke Neustrelitz GmbH - Vortragsraum - 3. Obergeschoss Wilhelm-Stolte-Straße Neustrelitz Beginn: 17:00 Uhr Bednorz, Verbandsvorsteher

15 18. Januar 2014/01 Strelitzer Echo 15 Veranstaltungskalender Neustrelitz KIRCHEN EV.-LUTH.-KIRCHENGEMEINDE STRELITZER LAND Gottesdienste: Borwinheim: So., , 10:30 Uhr, Gottesdienst Zierke Kirche: So., , 18 Uhr, Gottesdienst Seniorenheime: Lessingstr.: Di., , 10 Uhr; Useriner Str.: Mi., , 16 Uhr; Luisendomizil: Do., , 16 Uhr Treffpunkte: Gospelchor, mittwochs, vierzehntägig, 19 Uhr; Singakademie, montags, 19 Uhr; Seniorenchor, montags, 16 Uhr; Frauen-, Altenund Bibelstundenkreis, dienstags, 14:30 Uhr, Betreutes Wohnen, Strelitzer Straße STRELITZ-ALT Gemeinderaum: So., , 9 Uhr, Gottesdienst Treffpunkte: Bläserchor, dienstags, 19:30 Uhr; Kirchenchor, donnerstags, 19:30 Uhr EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE GEMEINDE, Tel Gottesdienste: sonntags, 10 Uhr EV.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE NEUSTRELITZ- KIEFERNHEIDE Gottesdienste: So., , 10:30 Uhr, Gottesdienst Treffpunkte: Senioren-Erzählcafé, mittwochs, 14:30 Uhr; Singkreis, dienstags, Uhr; Frauenfrühstück, Do., , 9 Uhr; Andacht für die Kleinen, freitags, 8:45 Uhr LANDESKIRCHLICHE GEMEINSCHAFT, Tel Gottesdienste: So., , 10:30 Uhr, Gottesdienst Treffpunkte: Di., , 19:45 Uhr, Bibel im Gespräch KATHOLISCHES PFARRAMT, Tel Gottesdienste: Fr., u , sowie So., u , 9 Uhr, heilige Messe FILME FABRIK.KINO, Tel Programm im redaktionellen Teil oder unter MOVIE STAR NEUSTRELITZ, Tel Aktuelles Programm unter: LESUNGEN/ VORTRÄGE DIDO-BAR, Tel Live - Hörbuch - Premiere, André Dahlke und Andreas Hähle mit Dahlke-Texten Fr., , 20 Uhr RUND UM DEN STADTHAFEN 8. Neustrelitzer Lesenacht, Sa., , ab 20 Uhr 20. Januar bis 02. Februar 2014 weitere Tipps unter: THEATER/ KLEINKUNST/TANZ ORANGERIE NEUSTRELITZ: Sängersalon, Solisten stellen sich vor Sa., , 19:30 Uhr THEATER- UND ORCHESTER GMBH NEUBRAN- DENBURG/NEUSTRELITZ, Tel SCHAUSPIELHAUS NEUBRANDENBURG: Die menschliche Stimme/Die Frau von Monte- Carlo, Lyrische Tragödie/Monolog für Sopran und Klavier von Francis Poulenc Mo., , 19:30 Uhr, Theatertag: 10EUR Pünktchen trifft Anton, Kinderstück von Volker Ludwig nach Erich Kästner Mi., , 18 Uhr NORA (Ein Puppenheim), Schauspiel von Henrik Ibsen Fr., , 19:30 Uhr Jorinde und Joringel, Ein Märchenspiel frei nach den Brüdern Grimm ( ab 5 Jahre) Sa., , 15 Uhr Von Kopf bis Fuß, oder Das große Alphabet des Friedrich Hollaender Sa., , 19:30 Uhr Schwestern, Eine Geschichte über Freundschaft, Liebe, Hoffnung Fr., , 9:30 Uhr u. Sa., , 19:30 Uhr Offene Zweierbeziehung, Komödie von Franca Rame und Dario Fo Fr., , 19:30 Uhr Dornröschen, Ein Handpuppenspiel nach Grimms Märchen für die ganze Familie Sa., , 15 Uhr LANDESTHEATER NEUSTRELITZ: Die menschliche Stimme/Die Frau von Monte- Carlo, Lyrische Tragödie/Monolog für Sopran und Klavier von Francis Poulenc Fr., , 19:30 Uhr, Theatertag: 10 EUR Premiere: My fair Lady, Musical von Alan Jay Lerner u Frederick Loewe Sa., , 19:30 Uhr Gastspiel - Allen s Goethe oder wat?, Schwank von Bernd Gombold So., , 16 Uhr EVITA, Musical von Andrew Lloyd Webber Do., , 19:30 Uhr Die Sternstunde des Josef Bieder, Revue für einen Theaterrequisiteur von Eberhard Streul und Otto Schenk Fr., , 19:30 Uhr Premiere: Einfach kompliziert, Schauspiel von Thomas Bernhard Sa., , 19:30 Uhr Der Raub der Sabinerinnen, Schwank von Franz und Paul Schönthan So., , 16 Uhr MUSIK/KONZERTE THEATER- UND ORCHESTER GMBH NEUBRAN- DENBURG/NEUSTRELITZ, Tel SCHAUSPIELHAUS NEUBRANDENBURG: Kammermusik, O sole mio u. a. Werke von Tartini und Monti sowie neapolitanische Lieder und spanische Tänze So., , 16 Uhr Direktor Fröhlich und das Zoo-Orchester, Schulkonzert - Der Elefantenpups Teil 2, Neubrandenburger Philharmonie Di., , 9:30 Uhr u. 11 Uhr LANDESTHEATER NEUSTRELITZ: Direktor Fröhlich und das Zoo-Orchester, Schulkonzert - Der Elefantenpups Teil 2, Neubrandenburger Philharmonie Do., , 10 Uhr FÜHRUNGEN/ AUSFLÜGE FÜRSTENHOF NEUSTRELITZ, Tel. Strelitzer Hofküche, Es werden sieben Gänge zusammen mit Geschichten aus dem alten Mecklenburg-Strelitz serviert Fr., , 19 Uhr TIERGARTEN NEUSTRELITZ, Tel Öffnungszeiten: tägl Uhr AUSSTELLUNGEN DRK-KRANKENHAUS NEUSTRELITZ, Tel Ausstellung: foyergalerie - Mathias Jaeger, Malerei und Zeichnung, bis täglich ab 9 Uhr GALERIE MUSKAT, Tel Ausstellung verschiedener Werke von Rainer Grassmuck, Inge Heuwold, Ulla Holtschneider, Cornelia Kestner, Bernd Lasdin, Jochen Lautenschläger u. Arno c. Schmetjen Öffnungszeiten: Do. und Fr., Uhr sowie Sa., Uhr u wenn die gelbe Flagge weht LANDESZENTRUM FÜR ERNEUERBARE ENER- GIEN (LEEA), Tel Sonderausstellung: Energy Island, versorgen Sie eine Insel mit Energie und lernen Sie dabei die fünf Energiequellen genauer kennen, bis Dauerausstellung: Leistungsschau der Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien, Öffnungszeiten: Mi. - So., Uhr MUSEUM DER STADT, Tel Dauerausstellung zur Stadt- und Regionalgeschichte; Sonderausstellung: Laienkunstausstellung: Mein Mecklenburg-Strelitz - Hier und Jetzt, bis Öffnungszeiten: Di. - So., Uhr

16 16 Strelitzer Echo 18. Januar 2014/01 RATHAUS, Tel Ausstellung: Hedwig Huschke Tropische Farbenpracht, bis Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., 8-16 Uhr; Di., 8-18 Uhr; Fr., 8-12 Uhr (1. Etage) TECHNIKUM STRELITZ - MAX HITTENKOFER, Tel Verein zur Wahrung der Geschichte der Ingenieurausbildung in Neustrelitz SENIOREN AWO-KREISVERBAND MST e. V., Tel Begegnungsstätte im Haus der Strelitzie montags: Handarbeit/Gesellschaftsspiele, 14:30 Uhr mittwochs: Plauderfrühstück, 9 Uhr; donnerstags: Kaffeenachmittag/Lesezeit, 14:30 Uhr Seniorenbegegnungsstätte Kiefernheide, Tel montags: Gesellschaftsspiele, 14 Uhr; dienstags: Bastel-Stunde u. Handarbeiten, 10 Uhr; Erzählkaffee, 14 Uhr; mittwochs: Sportspiele und Sitzgymnastik, 10 Uhr; Kreativnachmittag u. Kartenspiele, 14 Uhr; donnerstags: Heitere Gedächtnisspiele, 14 Uhr; freitags: Seniorensport mit Sitzgymnastik, 10 Uhr SENIORENCLUB STRELITZ-ALT, Tel montags: Vorstandssitzung, 9 Uhr, (27.01.); Helferberatung, 14 Uhr, (27.01.); Handarbeit und Brettspiele, 14 Uhr; Yoga, 17:15 Uhr; dienstags: Chorprobe, 13:30 Uhr; mittwochs: Rückenschule, 9 Uhr; Skat u Rommé, 13:30 Uhr; Preisskat u Romméturnier, 13:30 Uhr, (29.01.); donnerstags: Kegeln, 9 Uhr; Bowling, 10 Uhr; freitags: Hardanger, 14:30 Uhr Einzelveranstaltungen: Schlachteplatte - Tanzveranstaltung, Do., , 14:30 Uhr STRELITZER PC-SENIOREN e. V. dienstags u. mittwochs: Themenveranstaltungen, 14 Uhr; donnerstags: Computerfrühstück, 9 Uhr Club Pablo-Neruda-Ring 76 VOLKSSOLIDARITÄT NEUBRANDENBURG/NEU- STRELITZ e. V., Begegnungsstätte Glambecker Str. 38, Tel Badefahrt nach Kleinzerlang, Mo. - Do., 9:30 Uhr; montags: Sportgruppe, 9:30 Uhr; Spielenachmittag, 14 Uhr; dienstags: Kreativkurs, 9:30 Uhr; mittwochs: Chor Singfreudige Kehlchen, 9:30 Uhr; Spielenachmittag, 14 Uhr; donnerstags: Die lustigen Tanzweiber, 10 Uhr; Begegnungsstätte M.-Gorki-Ring 41, Tel täglich: Stille Stunde - Plaudern über dies und das, Uhr; montags: Kartenspiele für alle, 13:30 Uhr; dienstags: Seniorensport, 10 Uhr; mittwochs: Spielnachmittag, 13:30 Uhr; donnerstags: Rommé/Skat OG 21, 13:30 Uhr Begegnungsstätte Rudower Str. 28, Tel u montags u dienstags: Sport, 14 Uhr JUGEND/KINDER JUGENDZENTRUM BLUE BOX, Tel Projekte: montags: Mehrgenerationenhaus (14-täglich), 14 Uhr; dienstags: Judo, 16 Uhr; Gitarrenunterricht, 17 Uhr; donnerstags: Backund Kochtag freitags: Fußball, 15:30 Uhr; Tanzworkshop, 17 Uhr; Einmal im Monat Schülerdisco JUGENDCLUB MOSKITO, Tel Projekte: dienstags: Ganztagsschulprojekt Fußball, 14:30-16 Uhr; mittwochs: Zukunftswerkstatt, Uhr, 14-täglich Hilfen bei Bewerbungen, Praktikumssuche u Berufswahl; donnerstags: Ganztagsschulprojekt Töpfern, Gruppe 1 u. 2, 14-täglich im Wechsel, 13:40-15:10 Uhr; freitags: Ganztagsschulprojekt Töpfern, Gruppe 3 u. 4, 14-täglich im Wechsel, 12:30-14 Uhr/13:30-15 Uhr JUNGE GEMEINDE Junge Gemeinde, dienstags, 18:30 Uhr, Borwinheim; Landeskirchliche Gemeinschaft, Jugendkreis, freitags, 19 Uhr, Töpferberg 3 c KINDER- UND JUGENDCLUB ARCHE NOAH, Tel Projekte: dienstags: Projekte Berufsorientierung, 14 Uhr; Tanzen, 16 Uhr; Sportspiele (ab 15 Jahre), 18 Uhr; mittwochs: Keramik/Kreativ, 15 Uhr; Bandprobe, 16:30 Uhr; Kinderclub, 16:30 Uhr; Kreativ mit der Nadel, 16:30 Uhr; donnerstags: Projekte zur Berufsorientierung, 15 Uhr; freitags: Fußball, 13:30 Uhr; Volleyball (12-15 Jahre), 14:45 Uhr; Projekte zur Berufsorientierung, 15 Uhr; Tanzen, 16 Uhr KUNSTHAUS, Tel Für Kinder und Jugendliche: montags: Kunstwerkstatt I, 15:30 Uhr; Trommelkurs für Kids, 16 Uhr, Filmwerkstatt II, 17:30 Uhr; dienstags: Kreativwerkstatt I u II, 15 Uhr; mittwochs: Kleckswerkstatt, 15 Uhr; Kunstwerkstatt II, 16 Uhr; donnerstags: Kreativwerkstatt III, 14:30 Uhr; freitags: Filmwerkstatt I, 16 Uhr Für Jugendliche und Erwachsene: mittwochs: Offenes Atelier, 19 Uhr; donnerstags: Keramikwerkstatt, 19 Uhr SPORT PSV NEUSTRELITZ e. V., Tel Aikido Training für Jugendliche und Erwachsene, dienstags u donnerstags, 18-19:30 Uhr REITVEREIN BUSCHREITER NEUSTRELITZ e. V. Kinder-Reitkurse, Anfänger samstags und Fortgeschrittene sonntags, 14 Uhr REITVEREIN SOPHIENHOF e. V., Tel Reiten für Kinder und Jugendliche, samstags und sonntags, 9-12 Uhr, Reithalle SCHÜTZENVEREIN NEUSTRELITZ e. V., Tel Training: mittwochs, 14 Uhr u. sonntags, 9 Uhr TANZHAUS DEUTSCHE TANZKOMPANIE, Tel montags: Tänzerische Früherziehung (Anfänger), Uhr; Gymnastik f. Frauen, 18:30-19:30 Uhr; dienstags: Klassischer Tanz für Erwachsene, Uhr; mittwochs: Jazz Dance, 19-20:30 Uhr TSG NEUSTRELITZ, ABT. SCHACH, Tel Schach für Kinder und Jugendliche, dienstags u. mittwochs, 16 Uhr; für Erwachsene, mittwochs, ab 18 Uhr, Räume des TSG-Vorstandes, Parkstadion TENNISCLUB NEUSTRELITZ e. V., Tel Tennis für Neueinsteiger: Kinder montags, Uhr u dienstags, Uhr; Erwachsene dienstags, Uhr u mittwochs, Uhr WASSERSPORTVEREIN, Tel Fitnessstudio, Mo., 17-20:30 Uhr, Di. u Do., 9-11:30 Uhr u :30 Uhr, Mi., 9-11:30 Uhr u :30 Uhr, Fr., Uhr ZUMBA FITNESS, Tel Tanz-Fitness-Programm, montags, 19:30 Uhr, mittwochs, 19:30 Uhr, Turnhalle J.-Nehru-Schule VEREINE DEMOKRATISCHER FRAUENBUND e. V., Tel Useriner Str. 4 montags: Frauenfrühstück mit Gesprächsrunde und Ideenaustausch, 9:30 Uhr mittwochs 14-täglich ungerade KW: Sportkurs in der ev. Grundschule, 17:30 Uhr donnerstags 14-täglich gerade KW: Frauentreff Kräuter, 10 Uhr DRK-FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE, Tel montags: Spiel- und Kontaktgruppe, 8:30 Uhr; Nähkurs, 8:30 Uhr u 16:30 Uhr; PEKiP, 10 Uhr u 15 Uhr; Tanzgymnastik, 16:30 Uhr; Wohlfühlgymnastik, 19 Uhr; dienstags: Osteoporosesport, 8:30 Uhr; Kurs Hardanger, 8:30 Uhr; Yoga, 9:45 Uhr u 17 Uhr; Spiel- und Kontaktgruppe, 10 Uhr; Sport- Sozialverband, 11 Uhr; Seniorensport, 13 Uhr; PEKiP, 15 Uhr; Qi-Gong, 18:30 Uhr; Treff Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs, 15 Uhr, (28.01.); mittwochs: Kreativkurs-Teddy, 8:30 Uhr; Osteoporosesport, 8:45 Uhr; PEKiP, 9:30 Uhr; Wirbelsäulengymnastik, 10 Uhr; Kreativkurs, 13 Uhr; Qi Gong, 14:15 Uhr; EFFEKT Programm, 15 Uhr; Line-Dance, 17:30 Uhr; Tai-Chi, 19 Uhr; Töpfern, 19 Uhr; donnerstags: Spiel- und Kontaktgruppe, 8:30 Uhr u 15 Uhr; Nähkurs, 8:30 Uhr u 16:30 Uhr; Mobil ab 50, 8:45 Uhr; EFFEKT Programm, 10 Uhr; Seniorentanz, 10:30 Uhr; Osteoporosesport, 14:30 u. 15:45 Uhr; Tanzgymnastik, 17 Uhr; Wirbelsäulengymnastik, 18:30 Uhr; Yoga, 19:45 Uhr; freitags: Treff Tagesmütter, 9 Uhr; PEKiP, 9:30 Uhr; Wirbelsäulengymnastik, 10:15 Uhr DRK-KREISVERBAND Mecklenburgische Seenplatte e. V., Tel Erste Hilfe: Di., /Mi., u. Sa., u Erste-Hilfe-Training: Do., , 9-15:45 Uhr Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Sa., , 9-15:45 Uhr FAMILIENZENTRUM, Tel montags: TRX-Schlingen Training, 9 Uhr; Mütter- (Still) Treff, 10 Uhr, (20.01.); Rückbildungsgymnastik I, 10:30 Uhr; Nähen und Gestalten I, 14 Uhr; Treff der Fallada-Senioren, 14:30 Uhr; Hatha- Yoga-Aufbaukurs, 17:15 Uhr; Töpferkurs, 19 Uhr, (27.01.); Offene Werkstatt für Kreative, 19 Uhr, (20.01.); Vinyasa-Flow-Yoga, 19 Uhr; dienstags: Verziert und zugenäht, 9 Uhr; Fitness für junge Mütter, 9:15 Uhr; Krabbelgruppe I, 10 Uhr; Rückbildungsgymnastik II, 10:30 Uhr; Offener Frauentreff, 14 Uhr; Heitere Gedächtnisspiele, 14:30 Uhr, (21.01.); Jugendtheatergruppe, 16 Uhr; Hatha-Yoga-Kurs I, 17 Uhr, (ab );Hatha-Yoga- Aufbaukurs, 17:15 Uhr u. 19 Uhr; Hatha-Yoga-Kurs II, 19 Uhr; mittwochs: Krabbelgruppe II, 9:30 Uhr; Textiles Gestalten, 9:30 Uhr; Babymassage/Babygymnastik, 10:45 Uhr; Hebammensprechstunde, 12 Uhr; Bridge-Kreis, 14:30 Uhr; Bandscheibengymnastik, 18 Uhr; Ganzkörpertraining, 18:30 Uhr; Töpferkurs, 19 Uhr, (29.01.); donnerstags: Nähen und Gestalten II, 9 Uhr; PEKiP-Kurs I, 9 Uhr; Ganz-

17 18. Januar 2014/01 Strelitzer Echo 17 körpertraining, 9 Uhr; Englisch mit Spaß I, 9:45 Uhr; Englisch mit Spaß II, 11 Uhr; PEKiP-Kurs II, 11 Uhr; PEKiP-Kurs III, 14 Uhr; Nähen und Gestalten III, 14:30 Uhr; Hatha-Yoga-Aufbaukurs, 19 Uhr; freitags: Pilates, 9 Uhr; Miniclub, 9:30 Uhr; Pilates nach der Schwangerschaft, 10:15 Uhr HOBBYLAND, Tel Kreativkurs, dienstags, 18:30 Uhr; Familienbasteltag, donnerstags, 9-18 Uhr; Töpferkurs, donnerstags, 18:30 Uhr MEHRGENERATIONENHAUS, Tel montags: Englisch Konversation, (14-täglich), 10 Uhr; Romménachmittag, 14 Uhr; Englisch - Startphase A2, 18:30 Uhr; dienstags: Englisch A2, 10 Uhr; Englisch B1, 18:30 Uhr; Volksliedersingen für jedermann, 15 Uhr; Alten- u. Bibelstundenkreis, 14:30 Uhr; Volksliedersingen, 15 Uhr; mittwochs: Englisch B1, 8:15 Uhr; Selbsthilfegruppe, 9 Uhr; Karten- u. Brettspiele, 10 Uhr; Englisch B1, 10 Uhr; donnerstags: Gymnastik im Sitzen, 10 Uhr; Englisch B1, 10 Uhr; Handarbeitsgruppe, 13 Uhr; Handarbeit für jedermann, 14 Uhr; Englisch Konversation, 16 Uhr; freitags: Kreatives gestalten, (14-täglich), 9 Uhr; Englisch B2, 9:15 Uhr; Englisch A1, 11 Uhr; Hausaufgabenbetreuung, 13:30 Uhr; Vorlesen bei Kaffee und Kuchen, 15 Uhr VERBRAUCHERZENTRALE IM FAMILIENZENTRUM Energieberatung, jeden 1. Montag im Monat, Uhr, Terminabsprache unter Tel oder BERATUNG/SERVICE ARBEITSLOSENVERBAND, Tel Schuldnerberatung, Tel im Trägerverbund mit dem Landkreis AWO-KREISVERBAND MST e. V., Tel Beratung gemeinnützige Arbeit, Ehrenamt, Tel T.E.S.A. - allgemeine Sozialberatung, Konflikt-, Schuldnerberatung, Einzelfall-, Familienhilfe, Beratung und Begleitung in Krisensituationen, Mutter-Kind-Kurberatung, Tel , donnerstags, Uhr Elternberater Lars Roth, Tel Mo. - Fr., 9-16 Uhr CARITAS, Tel Erziehungsberatung, Allgemeine soziale Beratung, Betreutes Wohnen und Schwangerschaftsberatung Anmeldung und Bürozeiten: Mo. - Fr., 8-16:30 Uhr; Tel Sozialstation, Sprechzeiten: Mo. - Fr., 8-10 Uhr; Tel DEMOKRATISCHER FRAUENBUND e. V., Tel Hilfestellung bei persönlichen und Alltagsproblemen, Unterstützung bei der Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt, Hilfestellung bei Ämtern und Behörden DIAKONIEWERK STARGARD, Tel Suchtberatung: Tel Tagesbegegnung BOOT: ; Suchtprävention: Tel ; Sozialpädagogische Familienhilfe: Tel ; Frühförderung: Tel ; Sprechzeit: Di., Uhr SHG Adipositas, jeden letzten Dienstag im Monat, 18:30 Uhr Gemeinschaftsraum, Strelitzer Str. 29, Tel DRK-FAMILIENBILDUNGSSTÄTTE, Tel Sprechzeiten DRK-Schwangerschaftsberatung: Mo., Uhr; Di., Uhr; Mi., 13-15:30 Uhr; Do., 8-15:30 Uhr; Fr., 8-12 Uhr, Tel Sprechzeiten der Kontakt- und Begegnungsstätte für psychisch Kranke, deren Angehörige und Freunde: Mo., Di. u. Do., 11:30-14:30 Uhr; Mi., Uhr; Fr., 8:30-12:30 Uhr, Tel DRK-KRANKENHAUS NEUSTRELITZ, Tel Geburtsvorbereitungskurs, für Schwangere ab der 28. Woche, mittwochs Uhr im Turnraum der Physiotherapie EG, Bereich D, Raum D8 Anmeldung unter Tel PFLEGESTÜTZPUNKT Woldegker Chaussee 35, Sozialberater, Tel u. Pflegeberater, Sprechzeiten: Di., 9-12 Uhr u :30 Uhr; Do., 8-12 Uhr u Uhr SELBSTHILFE-KONTAKTSTELLE, Tel Familienzentrum: SHG Bipolare Störung, Mo., , 18:30 Uhr; SHG Borreliose, Do., , 15:00 Uhr Familienbildungsstätte: Osteoporosesport: 1. Gruppe: dienstags, 8:30 Uhr; 2. Gruppe: mittwochs, 8:45 Uhr; 3. Gruppe: donnerstags, 14:30 Uhr; 4. Gruppe: donnerstags, 15:45 Uhr; SHG Multiple Sklerose jeden 1. Freitag im Monat, 15 Uhr; SHG Frauenselbsthilfe nach Krebs jeden 4. Dienstag im Monat, 15 Uhr SCHIEDSSTELLEN NEUSTRELITZ Schiedsstelle 1: Herr Müller, Tel Sprechzeit: jeden letzten Donnerstag im Monat, Uhr, Rathaus Neustrelitz, Strelitzer Str. 1, Beratungsraum 2.22 Schiedsstelle 2: Herr Speiser, Tel (9-19 Uhr), Sprechzeit: jeden ersten Dienstag im Monat, Uhr, Rathaus Neustrelitz, Strelitzer Str. 1, Beratungsraum 2.22 STADTBIBLIOTHEK, Tel Öffnungszeiten: Di., Uhr; Mi. u Do., Uhr; Fr., Uhr STADTFÖRSTER, Tel Sprechzeiten: dienstags, Uhr, Stadthaus, W.-Riefstahl-Platz 3, Zimmer 102 TOURIST- und NATIONALPARKINFORMATION, Tel Öffnungszeiten: Mo. - Do., 9-12 Uhr u Uhr, Fr., 9-12 Uhr VOLKSSOLIDARITÄT NEUBRANDENBURG/NEU- STRELITZ e. V., Sozial- und Behindertenberatung, täglich nach Anmeldung Tel BEREITSCHAFTS- DIENSTE NeuWo: Bereitschaftstelefon: Stadtwerke: Wasser, Gas, Abwasser, Tel Dieser Bereitschaftsdienst ist auch für den Wasser/Abwasserbereich des Wasserzweckverbandes Strelitz zuständig. Strom: Tel Fernwärme: Tel HILFS- UND NOTRUFE Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Kinderschutzhotline Rettungsleitstelle (Regionalleitstelle) , Rettungsdienst/Notarzt Impressum Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Neustrelitz mit Stadtteilen und Ortsteilen und des Amtes Neustrelitz-Land mit den Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin, Wokuhl-Dabelow sowie des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Verantwortlich: Röbeler Straße 9, Sietow Amtlicher Teil: Der Bürgermeister Druck: Druckhaus WITTICH Verantwortliche Redakteurin: Petra Ludewig, presse@neustrelitz.de An den Steinenden 10, Herzberg/Elster, Tel /489-0 Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Telefon und Fax: Anzeigenteil: Jan Gohlke Anzeigenannahme: Tel.: /57 90, Fax: / Redaktion: Tel.: / , Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Vervielfältigung von Abbildungen, Nachdruck von Artikeln ist nicht gestattet. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Haushalte im Stadtgebiet und im Amt Neustrelitz-Land erhalten das Mitteilungsblatt kostenlos. Einzelexemplare liegen in der Stadtinformation zum Mitnehmen aus. Auflagenhöhe: ; Postbezug möglich. Abonnements über die Stadtverwaltung. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Erscheinungsweise: Auflage: Bezug: 14-täglich Exemplare über die Stadtverwaltung Gemäß 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

18 18 Strelitzer Echo 18. Januar 2014/01 VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Röbeler Straße Sietow Telefon: / , Fax: / druckerei@wittich-sietow.de Internet: Nebenverdienst! Zusteller/in gesucht! Interessiert? Dann schicken Sie den ausgefüllten Coupon bitte an Verteilerkontor GmbH Ihre Zusteller in M-V Lindenweg Stäbelow Tel.: / Fax / Name Straße/Hausnummer PLZ/Ort/Ortsteil Telefon Alter Beruf WERBUNG die ankommt Ihr persönlicher Ansprechpartner Tino Neumann Tel. 0171/ VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Ich bin telefonisch für Sie da. Doreen Mahncke Tel / Röbeler Straße Sietow Telefon: / Telefax: / Internet: t.neumann@wittich-sietow.de / d.mahncke@wittich-sietow.de

19 18. Januar 2014/01 Strelitzer Echo 19 LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen Röbeler Straße 09, Sietow Tel.: / Wir drucken Ihren neuen Briefbogen mit den SEPA-Infomationen In der Fränkischen Schweiz den ganzen Sommer über Schwimmen unter der Burg, Wanderparadies, Nordic-Walking-Zentrum, Kneippen, Konzerte, Theater, Fränkische Feste, Kinderprogramm, Kulturweg, Wildpark, Gruppen- und Pauschalangebote z.b. Osterpauschale vom bis ÜF/DU/WC pro Person ab 122,- Kirschblütenpauschale vom bis ÜF/DU/WC pro Person ab 98,- Nutzen Sie unser ganzjähriges Übernachtungsangebot ÜF/DU/WC pro Person ab 18,- Ob Sie Ihren Urlaub sportlich aktiv gestalten wollen oder lieber erholsam und beschaulich: Der staatlich anerkannte Luftkurort Egloffstein ist dafür der rechte Platz. Mächtig überragt von der 1000-jährigen Burg Egloffstein liegt der kleine Marktflecken im idyllischen Trubachtal, einer lieblichen, mit Obstbäumen reich geschmückten Landschaft, die von markanten Fels- und Waldhängen eingerahmt ist. In der Talaue können Sie Ihren Füßen nach einer schönen Wanderung eine prickelnde Kneipp-Kur gönnen. Egloffstein und seine Nachbarorte bieten das richtige Ambiente für ausgedehnte Wanderungen, Nordic-Walking aber auch für ruhige Spaziergänge. Ab 01. Februar 2014 gilt für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren das SEPA-Verfahren. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot! Reise durch (k)ein Land Schicksale in der DDR - Uwe Bernd Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und keine Dissidenten-Drangsalierungen - und doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf Tramp-Tour quer durch die kleine Republik. Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne Zeitlimit, mit dem Motto Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel begegnen ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie treffen zum Beispiel auf Parteibonzen, Betriebsleiter, Polizisten, Arbeiter, Soldaten ebenso Punks, BRD-Touristen, Blueser, Prostituierte, 6, 50 Anarchisten. zzgl. Versand ISBN nur bei Direktbezug vom Verlag SEPA IBAN/BIC Bestellung unter: oder Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße Sietow oder /579-0

20 20 Strelitzer Echo 18. Januar 2014/01 Bauen & Wohnen Ihre kompetenten Fachpartner vor Ort Unverwechselbare Atmosphäre Fenster auf und Wärme raus? Lüften kann auch in der kalten Jahreszeit ohne kostspielige Energieverluste erfolgen. Möglich macht dies eine kontrollierte Wohnungslüftung, die vor allem in besonders energieeffi zienten Gebäuden sinnvoll ist. Denn je besser gedämmt ein Haus ist, desto größer ist der prozentuale Anteil der Wärmeverluste beim Lüften, die bei einem Passivhaus bis Behagliche Wärme, die sich wie eine wohlige Decke anschmiegt und Seele und Geist zur Entspannung verführt sobald es kühl und dunkel wird, zeigt ein Kamin seine volle Wirkung: Er schafft eine knisternd romantische Atmosphäre mit fl a- ckerndem Feuerschein. Was gibt es Schöneres, als nach Hause zu kommen und vor dem Kamin zu entspannen? Dabei ist der Kamin weit mehr als eine Wärmequelle und punktet auch als Design-Highlight. Für jeden Wohnraum gibt es heute das passende Modell, in allen Größen, Formen und Farben. Ofenkacheln gibt es in nahezu jedem Farbton von dezenten Pastelltönen bis zu Lüftungsanlage ergänzt Dämmung zu 80 Prozent betragen können. Mit einer vollautomatischen Lüftungsanlage jedoch bleibt die Wärme drinnen und das Raumklima behaglich. Mehr Informationen gibt es auf www. wohnungs-lueftung. de im Internet. (djd) Foto: djd/bdh Köln Foto: Hark.de kräftigen Farben. Ob rustikal, mediterran oder moderne Zurückhaltung: Egal, was das Wohnzimmer vorgibt, der Kamin folgt. Das macht den Kamin zum modischen Accessoire und spiegelt ein modernes Lebensgefühl wider: Bereits jeder dritte Haushalt in Deutschland hat den flammenden Hingucker für sich entdeckt. 3-Raum-Wohnung E.-M.-Arndt-Straße 8, 59,50 m 2, 2. OG, Fernheizung, Balkon 327,28 * Frau Lentz, Tel.: Raum-Wohnung H.-Mann-Straße 5, 48,10 m 2, EG, Fernheizung, Balkon 264,55 * Frau Gresens, Tel.: Raum-Wohnung Jakubowski Straße 5, 64,70 m 2, 1. OG, Fernheizung 323,50 * Frau Hirschberg, Tel.: Raum-Wohnung Markt 3, 48,79 m 2, 1. OG, Fernheizung, Einbauküche 268,35 * Frau Baecker, Tel.: * Nettokaltmiete zzgl. Nebenkosten + Kaution Tel.: Kamine, Öfen, Schornsteine weitere Informationen unter 03967/ oder - ANZEIGE - DIE elegante und sparsame Heizlösung für alle Hausbesitzer! Schöne Winterabende am Kaminfeuer, beim lebendigen Spiel der Flammen die besondere Stimmung von Gemütlichkeit in sich aufnehmen. Schön, dass man sich diese Atmosphäre mit einem Kamin oder Kaminofen das ganze Jahr über in die Wohnung holen kann. In der heutigen Zeit steht immer mehr der wirtschaftliche Aspekt eines Kamins im Vordergrund. Ein Kaminofen oder Kamin sichert in jedem Fall, die Grundversorgung mit Wärme, unabhängig von Strom und Wasser. Eine große stilistische Vielfalt ermöglicht heute die Erfüllung nahezu aller Kaminwünsche. Damit wird der Kamin zum Ausdruck sehr persönlicher Wohnkultur. Ein Kamin kann außerdem wirkungsvoll bereits vorhandene Heizsysteme ergänzen und zu jeder Jahreszeit ein angenehmes, gesundes Raumklima schaffen. Planen Sie gemeinsam mit uns als Partner Ihren individuellen Wohlfühlkamin. Sie finden uns unter oder Sie vereinbaren einen Termin unter

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