Dachbesitzer aufgepasst: So verdienen Sie zusätzliches Geld!

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2 Dachbesitzer aufgepasst: So verdienen Sie zusätzliches Geld! Lesen Sie hier, warum immer mehr Dachbesitzer ihr Dach bei der Swissgrid anmelden. Die Antwort ist einfach: Nur bei einer sofortigen Swissgrid-Anmeldung können Sie später von den staatlichen Förderbeiträgen profitieren. Sie entscheiden, ob Sie das Projekt selber realisieren oder das Dach zu lukrativen Bedingungen vermieten möchten. Nur so sichern Sie sich zukünftig die beste Rendite für Ihre Liegenschaft. Was kostet dies? Das Beste daran: Die Brunner + Imboden AG berät Sie unverbindlich und meldet Ihr persönliches Solarprojekt kostenlos bei der Swissgrid an. Ist das nicht ein Angebot? Unsere Mitarbeiter Heinz Friedli und Gody Kämpf sind jederzeit für Sie da. Reservieren Sie noch heute einen Termin und überzeugen Sie sich selbst! Brunner + Imboden AG Gurnigelstrasse 21 CH-3600 Thun Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) info@brunnerimboden.ch

3 Referenzliste Dachmiete Unten stehend finden Sie Dächer, die bereits bei der Swissgrid angemeldet sind: Aufnahme Firma Name Strasse Ort Leistung Art der Anlage Warteliste Blain Adrian Aebnitstrasse 17D Oberhofen 3'150Wp Angebaut Hofer-Zürcher Reto Tannenhofstrasse 51 Thun 3'150Wp Angebaut Ramseier Christian Hinterstoss 677 Gohl 31'500Wp Angebaut Graf Christoph Krebsenweg 5 Steffisburg 3'150Wp Angebaut Sunnefeld Heimberg IP Beteiligungen AG Auweg 51 Heimberg 14'700 Wp Angebaut IP Beteiligungen AG Auweg 45 Heimberg 9'450 Wp Angebaut Zaugg Bau AG Auweg 41 Heimberg 14'700 Wp Angebaut BG Alpstäg Rüfenacht Auweg 43 Heimberg 9'450 Wp Angebaut IP Beteiligungen AG Auweg 53 Heimberg 14'700 Wp Angebaut Bauteam Auweg 47 Heimberg 14'700 Wp Angebaut Bauteam Auweg 49 Heimberg 14'700 Wp Angebaut Bühler Martin Hauetenstrasse 41 Schwanden 16'800Wp Integriert Chr. Tschanz & Söhne AG Herr Tschanz Allmendschwandstrasse 4 Schwanden 20'475Wp Angebaut Trend Haus Schenk Andreas Schulhausstrasse 2 Thun Alpenstrasse 63 Heimberg 9'450Wp Angebaut Stockhornstrasse 6 Heimberg 6'300Wp Angebaut Auweg 6 Heimberg 9'450Wp Angebaut Kuhn Schweiz AG Wetz Martin Bernstrasse 125 Heimberg 97'300Wp Angebaut Verkehrsbetriebe STI Stettler Hans-Jürg Grabenstrasse 36 Thun 136'325Wp Angebaut Landi Thun Sigrist Christoph Bahnhofstrasse 16 Uetendorf 18'900Wp Angebaut Glockentalstrasse 50 Steffisburg 97'650Wp Angebaut Bahnhofstrasse 45 Mühlethurnen 25'200Wp Angebaut Juli 2010

4 Referenzliste Dachmiete Unten stehend finden Sie Dächer, die bereits bei der Swissgrid angemeldet sind: Aufnahme Firma Name Strasse Ort Leistung Art der Anlage Warteliste Meier AG Thun Meier Hans-Peter C.F.L. Lohnerstrasse 22 Gwatt 151'200Wp Angebaut C.F.L. Lohnerstrasse 29 Gwatt 91'000Wp Angebaut Adolf Krebs AG Balmer Thomas Bierigutstrasse 4 Thun 41'400Wp Angebaut von Wattenwyl Sigmund Schloss-Strasse 48 Oberdiessbach Schloss-Strasse 54 Oberdiessbach 44'400Wp Integriert Feuz Anton Quellenhofweg 4 Faulensee Eyweg 3 Faulensee 36000Wp Angebaut Burgergemeinde Thun Spichiger Christoph Rathausplatz 4 Thun Frozza Marco Tempelstrasse 8 Thun 9'720Wp Angebaut Spichiger Christoph Bahnhofstrasse 93 Steffisburg 20'340Wp Angebaut Spichiger Christoph Bahnhofstrasse 105D Steffisburg 9'720Wp Angebaut Spichiger Christoph Bernstrasse 107A Steffisburg 25'200Wp Angebaut Gemeinderat Steffisburg Marti Jürg Höchhusweg 5 Steffisburg Autohaus Steffisburg-Thun AG Aeschlimann Kurt Bernstrasse 119 Steffisburg 28'260Wp Angebaut Mosimann Johann Gutenbrünnenweg Kaufdorf C.F.L. Lohnerstrasse 28E Gwatt 9'720Wp Angebaut Juli 2010

5 Referenzliste Dachmiete Unten stehend finden Sie Dächer, die bereits bei der Swissgrid angemeldet sind: Aufnahme Firma Name Strasse Ort Leistung Art der Anlage Warteliste Berger Peter Schwäbismattweg 18 Steffisburg Schwäbismattweg 1 Steffisburg 147'060Wp Angebaut Schwäbismattweg 12 Steffisburg 50'400Wp Angebaut Sarowi AG Winterberger Roland Tempelstrasse 7 Thun 19'440Wp Angebaut AMM Künzli Thun AG Müller Jürg Tempelstrasse 9 Thun 21'780Wp Angebaut Garage Gnägi Niederfeldweg 2A Wimmis 38'160 Wp Angebaut Steffen Andreas Schürmatt 9A Kienersrüti 38'880 Wp Angebaut Beyeler Martin Säget 38 Uttigen 19'800 Wp Angebaut Steffen Maria Kirchacker 25A Trimstein 13'680 Wp Angebaut Otto Lädrach AG Lädrach Markus Bollstrasse 71 Worb Bollstrasse '220 Wp Angebaut Bollstrasse '280 Wp Angebaut Bollstrasse '380 Wp Angebaut Bollstrasse '140 Wp Angebaut Juli 2010

6 Referenzliste Dachmiete Unten stehend finden Sie Dächer, die bereits bei der Swissgrid angemeldet sind: Aufnahme Firma Name Strasse Ort Leistung Art der Anlage Warteliste Frutiger AG Moosweg 40 Gwatt 79'560 Wp Angebaut Frutigenstrasse 37 Thun 36'000 Wp Angebaut Zaugg Belp AG Zaugg Andreas Fahrhubelweg 5 Belp 31'680 Wp Angebaut Spymag AG Matter Kurt Schlossmattstrasse 10 Thun 9'720 Wp Angebaut Emmentaler Schaukäserei AG Zehnder Adrian Schaukäsereistrasse 4 Affoltern 3'200 Wp Angebaut Schaukäsereistrasse 5 Affoltern 16'200 Wp Angebaut Schaukäsereistrasse 6 Affoltern 6'480 Wp Angebaut Dorfstrasse 6 Affoltern 27'000 Wp Integriert Dorfstrasse 7 Affoltern 27'000 Wp Angebaut Juli 2010

7 Photovoltaikanlage Version Seite 1 von 6 swissgrid ag Kostendeckende Einspeisevergütung Werkstrasse Laufenburg Anmeldung zur Kostendeckenden Einspeisevergütung Photovoltaikanlage Sehr geehrte Damen und Herren bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus, unterschreiben Sie dieses und senden Sie es an die oben angegebene Adresse. Eine Wegleitung finden Sie auf der Internetseite von swissgrid ( Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kundenkompetenzzentrum der swissgrid unter Telefon info@swissgrid.ch Geschäftszeiten: Montag bis Freitag (exkl. nationale Feiertage) Senden Sie das unterschriebene Formular nur per Post ein, da gemäss Art 3g Abs. 2 der Energieverordnung das Poststempeldatum für die Bearbeitung notwendig ist. 1 Hinweise zum Ausfüllen des Formulares: Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden. Schreiben Sie deutlich und in Druckbuchstaben. 1 Siehe Art. 3g Abs. 2 der Energieverordnung vom 7. Dezember swissgrid ag Werkstrasse 12 CH Laufenburg Telefon K undenkompetenzzentrum

8 Photovoltaikanlage Version Seite 2 von 6 Daten des Antragstellers 1 Firma 2 Vorname* 3 Name* 4 Strasse* 5 Hausnummer* 6 Postleitzahl* 7 Ort* 8 Postfach 9 Telefonnummer* 10 Faxnummer 11 adresse 48 Bezeichnung des Projektes* 49 Die Anmeldung wird bevollmächtigt ausgefüllt.* Ja Legen Sie eine unterschriebene Vollmacht bei. Nein Hinweis: Wenn Sie die Anmeldung bevollmächtigt ausfüllen, so ist Ihre Anmeldung ist erst mit dem Eingang der Vollmacht vollständig und wird erst dann bearbeitet. Unvollständige Anmeldungen werden unbearbeitet zurück geschickt. 13 Daten des Antragstellers sind verschieden zu denen der Anlage* Ja Nein Wenn Sie Ja ankreuzen, so fahren Sie bitte mit Seite 3 der Anmeldung fort. Wenn Sie Nein ankreuzen, so überspringen Sie bitte Seite 3 und fahren auf Seite 4 der Anmeldung fort. swissgrid ag Werkstrasse 12 CH Laufenburg Telefon K undenkompetenzzentrum

9 Photovoltaikanlage Version Seite 3 von 6 Daten zur Ansprechperson der Anlage (nur wenn verschieden zu denen des Antragstellers) 14 Ansprechparter für Anlage* (Vorname) 15 Ansprechpartner für Anlage* (Name) 16 Adresse der Anlage (Strasse)* 17 Adresse der Anlage (Hausnummer)* 18 Adresse der Anlage (PLZ)* 19 Adresse der Anlage (Ort)* 20 Telefonnummer der Ansprechperson* 21 Faxnummer der Ansprechperson 22 adresse der Ansprechperson swissgrid ag Werkstrasse 12 CH Laufenburg Telefon K undenkompetenzzentrum

10 Photovoltaikanlage Version Seite 4 von 6 Anlagedaten 23 Art der Anlage (zutreffendes bitte ankreuzen, nur eine Auswahl möglich)* Freistehende Anlage Angebaute Anlage Integrierte Anlage 24 Status der Anlage (zutreffendes bitte ankreuzen, nur eine Auswahl möglich)* Wenn Sie wählen, dass Ihre Anlage eine erweiterte oder erneuerte Anlage ist, so füllen Sie diese Seite und die Seite 5 der Anmeldung aus. Wenn Sie wählen, dass Ihre Anlage eine ist, so füllen Sie nur diese Seite aus und überspringen Sie die Seite 5 der Anmeldung. 33 Projektierte jährliche Bruttoproduktion* kwh/jahr 34 Projektierte zukünftige Leistung* kwp DC 35 Projektierte zukünftige Anlagenfläche* Quadratmeter 36 Datum, an welchem das Projekt dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet wurde* / / [TT/MM/JJJJ] 37 Geplantes/erfolgtes Inbetriebnahmedatum* / / [TT/MM/JJJJ] 41 Zustimmung Grundeigentümer vorhanden* Ja Legen Sie diese der Anmeldung bei. Nein Hinweis: Ihre Anmeldung ist erst mit dem Eingang der Zustimmung des Grundeigentümers vollständig und wird erst dann bearbeitet. Unvollständige Anmeldungen werden unbearbeitet zurück geschickt. swissgrid ag Werkstrasse 12 CH Laufenburg Telefon K undenkompetenzzentrum

11 Photovoltaikanlage Version Seite 5 von 6 Erweiterte Anlagedaten (Nur bei erweiterter oder erneuerter Anlage auszufüllen) 25 Baujahr der ursprünglich bestehenden Anlage* / / [TT/MM/JJJJ] 26 Leistung der ursprünglich bestehenden Anlage* kwp DC 27 Derzeitige Fläche der Anlage* Quadratmeter 28 Elektrizitätsproduktion der letzten 5 vollen Betriebsjahre vor dem * kwh/jahr * kwh/jahr * kwh/jahr * kwh/jahr * kwh/jahr 38 Geplante voraussichtlich zu tätigende/ getätigte Investitionen* CHF swissgrid ag Werkstrasse 12 CH Laufenburg Telefon K undenkompetenzzentrum

12 Photovoltaikanlage Version Seite 6 von 6 Bestätigung der Anmeldung und Unterschrift Hinweis: Die Projektanmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie vollständig ist. Massgebend für die Berücksichtigung des Projektes ist der Zeitpunkt, in der die vollständige Anmeldung eingegangen ist. Als Stichdatum gilt das Datum des Poststempels. Unvollständige Anmeldungen werden dem Anmeldenden zur Ergänzung und Vervollständigung zurückgesendet. Gemäss Art. 28 lit. f EnV wird bestraft, wer im Anmelde- oder Bescheidverfahren vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für die Beurteilung des Antrages wesentlich sind (Art. 3g, 17b und 29 Abs 1). 44 Die Teilnahmebedingungen für die Projektanmeldungen wurden gelesen und akzeptiert:* Ja* 46 Datum* / / [TT/MM/JJJJ] 47 Ort* 45 Unterschrift*. Mit der hier gemachten Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. swissgrid ag Werkstrasse 12 CH Laufenburg Telefon K undenkompetenzzentrum

13 Version 1.0 Seite 1 von 2 Zustimmung Grundeigentümer für die kostendeckende Einspeisevergütung Mit diesem Formular gibt/geben der/die Grundeigentümer das Einverständnis zur Anmeldung einer Energieerzeugungsanlage für die kostendeckende Einspeisevergütung auf seinem/ihrem Grundstück. Bitte ergänzen Sie das Formular komplett in Blockschrift. Dieses Formular ist unterschrieben der Anmeldung zur kostendeckenden Einspeisevergütung beizulegen. Wenn andere Formulare verwendet werden, so müssen diese mindestens die Informationen dieses Formulars enthalten. Angaben Grundeigentümer optional: Herr Name Vorname Strasse Hausnummer PLZ Ort Telefon Frau Bitte hier ankreuzen, wenn Sie ein Vertreter einer Erbengemeinschaft oder anderer Mehrheiten von Grundeigentümern sind Angaben Antragsteller für die kostendeckende Einspeisevergütung Herr Frau Firma Name Vorname Strasse Hausnummer PLZ Ort swissgrid ag Werkstrasse 12 CH Laufenburg Telefo n F ax

14 Version 1.0 Seite 2 von 2 Einverständnis der/des Grundeigentümer/s zur Anmeldung folgender Anlage für die kostendeckende Einspeisevergütung (zutreffendes ankreuzen, nur eine Auswahl möglich) Art der Anlage Kleinwasserkraft Windenergieanlage Photovoltaikanlage freistehend Photovoltaikanlage angebaut Photovoltaikanlage integriert Geothermieanlage Biomasseanlage Kehrichtverbrennungsanlage Biomasseanlage Schlammverbrennungsanlage Biomasseanlage Klär- / Deponiegasanlage Biomasseanlage übrige Biomasseanlage Projektbezeichnung (Beispiel: Photovoltaikanlage Müller oder Biomasseanlage Laufenburg) Projektstandort (Adresse oder Schweizer Landeskoordinaten) Anlagegrösse geplante Inbetriebnahme kw / / [TT/MM/JJJJ] Ort, Datum Unterschrift Grundeigentümer swissgrid ag Werkstrasse 12 CH Laufenburg Telefo n F ax

15 Seite 1 von 2 Vollmachtsformular für den Anmeldeprozess zur kostendeckenden Einspeisevergütung Für die Anmeldung zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) stellt swissgrid für die Bevollmächtigung eines Bevollmächtigten durch den oder die Anmelder das folgende Formular zur Verfügung. Es wird empfohlen, dieses für die Bevollmächtigung zu verwenden. Von dieser Vorlage abweichende Vollmachten müssen mindestens diese Angaben enthalten. Diese Vollmacht gilt ausschliesslich für die Anmeldung zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und ausschliesslich für die Anmeldung der weiter unten spezifizierten Anlage. Sollte der Bevollmächtigte mehrere Anlagen für den Vollmachtgeber anmelden, so ist für jede einzelne Anlage jeweils eine separate Vollmachte auszufüllen. Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und legen Sie es der unterschriebenen Anmeldung bei. Sollten Angaben in einer der Anmeldung beigelegten Vollmacht fehlen, so wird die gesamte Anmeldung als unvollständig behandelt und dem Anmelder unbearbeitet zurück gesendet. Angaben zum Vollmachtgeber Herr Frau Name Vorname Strasse Hausnummer PLZ Ort Vollmacht gilt für (zutreffendes ankreuzen) Anmeldung zur kostendeckenden Einspeisevergütung Projektfortschrittsmeldung Inbetriebnahmemeldung Angaben zum Bevollmächtigten Herr Frau Firma Name Vorname Strasse Hausnummer PLZ Ort swissgrid ag Werkstrasse 12 CH Laufenburg Telefo n F ax

16 Seite 2 von 2 Vollmacht gilt für folgende Anlage bei der Anmeldung zur kostendeckenden Einspeisevergütung (zutreffendes ankreuzen, nur eine Auswahl möglich) Art der Anlage Kleinwasserkraft Windenergieanlage Photovoltaikanlage freistehend Photovoltaikanlage angebaut Photovoltaikanlage integriert Geothermieanlage Biomasseanlage Kehrichtverbrennungsanlage Biomasseanlage Schlammverbrennungsanlage Biomasseanlage Klär- / Deponiegasanlage Biomasseanlage übrige Biomasseanlage Bezeichnung des Projektes Projektstandort (Adresse oder Schweizer Landeskoordinaten) Grösse der Anlage kw geplantes Inbetriebnahmedatum / / [TT/MM/JJJJ] Datum / / [TT/MM/JJJJ] Unterschrift des Vollmachtgebers. swissgrid ag Werkstrasse 12 CH Laufenburg Telefo n F ax

17 Vorvertrag für die Anmeldung eines Solarstrom-Projekts an die Swissgrid AG. (Förderprogramm KEV) Objekt: Photovoltaikanlage Hans Muster AG Standort: Herr Hans Muster Musterstrasse Thun Eigentümer: Herr Hans Muster Musterstrasse Thun Beschrieb: Die Brunner+Imboden AG in Thun projektiert und realisiert Solarstromprojekte im Raum Bern- Mittelland. Zur Förderung der sauberen Energie suchen wir grosse, sonnige Dachflächen für den Bau von Solarkraftwerken. Eignet sich Ihr Dach für ein Solarkraftwerk, so erstellen wir ein Projekt, welches wir mit Ihrer Erlaubnis bei der Swissgrid für die Kostendeckende Einspeisung (KEV) unter dem Namen unserer Unternehmung anmelden. Sollte in den nächsten Jahren das Kontingent für die KEV angehoben werden und möglicherweise weitere Förderprogramme anlaufen, so wird die Wirtschaftlichkeit für den Bau des Solarkraftwerkes durch uns geprüft. Stimmen die Rahmenbedingungen zum Bau des Solarkraftwerkes, wird in einem weiteren Schritt der Bauherr, bzw. den Investor oder die Investoren-Gruppe eruiert und ein definitiver Vertrag (Grundbucheintrag) angefertigt. Das letzte Wort zum Bau der Anlage hat selbstverständlich der Eigentümer. Wichtig: Die Anmeldung bei der Swissgrid verpflichtet nicht zum Bau des Solarkraftwerkes und es entstehen keine Kosten für den Eigentümer.

18 Für den späteren Bau des Solarkraftwerkes sehen wir zwei Varianten vor: Variante 1 Sie vermieten Ihr Dach einer Investorengruppe (z.b. der Alpenstrom-Schweiz AG): - Sie erhalten eine Pacht für die Dachnutzung von 3 bis 5% des Stromertrages - Bei einer Indachanlage erhalten Sie kostenlos ein neues Dach - Die Solarmodule schützen das darunter liegende Dach - Auf Ihrem Dach wird publikumswirksam sauberer Strom produziert Variante 2 Sie bauen das projektierte und bewilligte Solarkraftwerk selbst: - Die Umschreibung der Anlage auf Ihren Namen wird vorgenommen - Die Investitionskosten gehen zu Ihren Lasten - Die Brunner+Imboden AG führt die notwendigen Arbeiten zu aktuellen Marktpreisen aus - Die Verantwortung wird an den Eigentümer übertragen Die Brunner+Imboden AG bestätigt, dass Sie die Anmeldung bei Swissgrid ordnungsgemäss vornimmt. Brunner+Imboden AG Martin Spieler Datum: Der unterzeichnende Eigentümer bestätigt, dass die Brunner + Imboden AG in Thun, unter anderem Namen ein Projekt zum Bau eines Solarkraftwerkes auf seiner Liegenschaft bei der Swissgrid anmelden darf. Der Liegenschaftsbesitzer:. Datum:

19 Vertrag über die Nutzung von Gebäudedächern zur Gewinnung von Solarstrom zwischen vertreten durch nachfolgend Vermieter genannt und vertreten durch nachfolgend Nutzer genannt. Präambel Der Nutzer errichtet eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) um Strom zu erzeugen und gleichzeitig Klimaschutz zu betreiben. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die zu errichtende PV-Anlage auch nach der Montage in Eigentum des Nutzers bleibt, mithin auch nicht Bestandteil des Gebäudes wird. 1 Nutzungsüberlassung a) Der Vermieter überlässt dem Nutzer für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses die beschattungsfreien Dachflächen auf dem Gebäude.. in zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gemäss beigefügtem Plan (Anlage 1). Der Nutzer ist berechtigt, die zum Anschluss der Anlage an das öffentliche Stromnetz sowie die zu ihrem Betrieb erforderlichen zuund abgehenden Leitungen in Absprache mit dem Vermieter zu verlegen und zu warten. Die PV-Anlage wird eine Nennleistung von bis zu kwp erhalten und bis zu m² gross sein. b) Der Vermieter versichert, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Massnahmen zum Um- oder Ausbau der betroffenen Flächen geplant zu haben oder solche Planungen vorauszusehen. c) Für Grösse, Güte, Beschaffenheit und Eignung des Nutzungsgegenstandes übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

20 d) Der Vermieter räumt dem Nutzer eine beschränkte, persönliche Dienstbarkeit in Abteilung II des entsprechenden Grundbuches ein. Diese gewährt die Montage, betreiben und warten der Anlage. Die Dienstbarkeit ist auf den Nutzungszeitraum beschränkt. Verlängert sich dieser nicht, erteilt der Nutzer schon jetzt seine Zustimmung zur Löschung der Eintragung im Grundbuch ab dem Tag der Demontage. 2 Vertragsdauer a) Das Nutzungsverhältnis beginnt am und wird zunächst auf sechsundzwanzig (26) volle Kalenderjahre abgeschlossen; es endet somit am In dieser Zeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung für beide Seiten ausgeschlossen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Umbauten oder Neubauten an jeweiligen Gebäuden bzw. Grundstücken. In diesem Fall wird der Nutzungsvertrag zu gleichen Bedingungen fortgesetzt. Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich das Nutzungsverhältnis um jeweils fünf Jahre, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird. 3 Nutzungsentschädigung a) Ab Inbetriebnahme der PV-Anlage wird dem Vermieter eine Mietzahlung über % der Jahresstromvergütung geleistet. Diese wird spätestens vier Wochen nach Jahresendabrechnung durch den Energieversorger fällig. Die Summe ist auf ein noch zu benennendes Konto des Vermieters zu zahlen. b) Verlängert sich das Nutzungsverhältnis über den in 2 Abs. a vereinbarten Zeitraum hinaus, erhält der Vermieter für jedes Jahr der Verlängerung einen Anteil von % der Einnahmen aus der Stromproduktion der Anlage. c) Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses kann der Vermieter die Anlage zu dem dann massgeblichen Wert übernehmen. Der Wert ist durch ein Gutachten eines neutralen Sachverständigen, auf den sich beide Vertragsparteien zu einigen haben, zu ermitteln. Eine Verpflichtung zur Übernahme besteht nicht. 4 Nebenpflichten und Haftung des Nutzers a) Der Nutzer verpflichtet sich, die genutzten Dachflächen, die übrigen Gebäude und Grundstücke pfleglich zu behandeln und die Anlagen und alle Anlagenteile und Zuleitungen regelmässig zu kontrollieren und zu warten. Kontroll- und Wartungsarbeiten sind nach Absprache mit dem Eigentümer der Gebäude so vorzunehmen, dass der Betrieb dadurch nicht gestört wird. b) Der Verein verpflichtet sich des Weiteren, für Schäden, die durch die Installation oder den Betrieb der Anlagen entstehen könnten, vollständig aufzukommen. Er verpflichtet sich darüber hinaus, hierfür eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abzuschliessen und dem Vermieter den Abschluss dieser Versicherung sowie auf Nachfrage auch die regelmässige Zahlung der Versicherungspolice, durch Vorlage geeigneter Dokumente zu belegen. Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, die Anlagen gegen alle von ihr ausgehenden Risiken zu versichern.

21 c) Der Nutzer ist verpflichtet, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses die Anlage auf seine Kosten abzubauen, sofern der Vermieter nicht an einer eigenen Weiternutzung interessiert ist. Folgepflichten und kosten, die sich aus dem Vorhandensein der Anlagen auf dem Dach ergeben, gehen zu Lasten des Nutzers. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Vermieter während der Laufzeit des Vertrages Veränderungen auf dem Dach vornehmen muss. 5 Bauliche Veränderungen a) Die Parteien gehen davon aus, dass die Installation und der Betrieb der Anlage keine baulichen Veränderungen am Gebäude des Vermieters erfordert. Sollten solche baulichen Änderungen notwendig sein, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden, die dieser nur aus wichtigem Grund verweigern darf. Insbesondere bei Veränderungen der äusseren Gestaltung des Gebäudes ist der Vermieter nicht zur Zustimmung verpflichtet, ebenso nicht, wenn die baulichen Veränderungen Schäden für das Gebäude auslösen können. Wird die Genehmigung im Einzelfall erteilt, so hat der Nutzer eine etwaig erforderliche Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde zu beantragen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. b) Kosten, die mit der Ausführung der baulichen Änderungen entstehen, hat der Nutzer zu tragen. Die Massnahmen sind durch dafür qualifizierte Firmen auszuführen. Nach Beendigung der Nutzung ist der Nutzer verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters und auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wieder baulich fachgerecht herzustellen. 6 Nebenpflichten des Vermieters a) Der Vermieter sichert innerhalb der Schranken nach 4 Abs. a, Satz 2 den ungehinderten Zugang zur jeweiligen PV-Anlage, sämtlichen Leitungs- und Steuerungseinrichtungen sowie dem Übergabepunkt an den EVU, um Kontrollund Wartungsarbeiten durch den Nutzer oder seine Beauftragten zu ermöglichen. b) Muss der Vermieter bauliche Massnahmen am Gebäude durchführen, soll er die Veränderungen unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften so gestalten, dass nach Abschluss der Baumassnahme die Anlage weiterhin an dieser Örtlichkeit sinnvoll genutzt werden kann. Der Nutzer hat die Kosten für die erneute Montage zu tragen, es sei denn dies ist im Einzelfall anders geregelt. Diese muss unmittelbar nach Abschluss der Baumassnahmen gewährt werden. Der Bauherr und Eigentümer des Gebäudes wird die Massnahmen so schnell es geht beenden, damit die Anlage wieder in Betrieb gehen kann. c) Um einen kalkulierbaren Ertrag zu ermöglichen, hält der Vermieter die Flächen frei von Beschattung, soweit es sich um sein Grundstück handelt. d) Der Vermieter wird seinen Netzanschluss der auch gleichzeitig die Einspeisung des Solarstroms ermöglicht, nicht ohne Zustimmung des Nutzers abmelden oder verlegen lassen. Sollte dies nötig sein, muss dem Betreiber der PV-Anlage die Möglichkeit eines Neuanschlusses auf dem Grundstück eingeräumt werden. Der Vermieter wird Arbeiten an dem Netzanschluss, die eine Versorgungsunterbrechung herbeiführen, dem Nutzer vorher anmelden.

22 7 Rechtsnachfolger a) Der Nutzer hat das Recht, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dies muss umgehend dem Vermieter mitgeteilt werden. b) Im Falle eines Verkaufs des Grundstücks oder des Gebäudes wird der Vermieter veranlassen, dass der Rechtsnachfolger in diesen Vertrag eintritt. Der Nutzer wird über den Eigentümerübergang unterrichtet. 8 Sonstige Vereinbarungen a) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. b) Gerichtsstand für alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Streitigkeiten ist. c) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. d) Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke., den

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