2 Buch des Fastens. Vorwort : Vorzug des Fastens... 4

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1 1 Buch des Fastens

2 2 Buch des Fastens Inhaltsverzeichnis Vorwort : Vorzug des Fastens : Weisheit des Fastens : Definition des Fastens : Wer muss fasten? 4.1. Was ist das Urteil desjenigen, der ohne Grund das Fasten unterlässt? : Wie stellt man den Beginn Ramādans fest? : Darf man den Eintritt des Monats Ramādan und sein Ende berechnen? : Beginnt man das Fasten alleine und beendet es alleine? : Der Tag des Zweifels (Yawm ash-shakk) : Hat jedes Land eine eigene Sichtung? : Was tut der Gefangene, welcher Ramādan nicht bestimmen kann? : Urteile bzgl. derjenigen, welche am Anfang des Tages nicht fasteten wegen einem Grund, welcher dann während des Tages verschwand : Der Kranke in Ramādan : Was tut derjenige, der permanent nicht fasten kann? : Die Schwangere und Stillende : Der Reisende in Ramādan : Frauen, welche ihre Periode (Hayd) oder Wochenbettblutungen (Nifās) haben : Niyyah (Absicht) : Was macht das Fasten ungültig? : Die Sühneleistung (Kaffārah) aufgrund des Beischlafs am Tag von Ramadān : Unerwünschte Taten beim Fasten : Empfohlene Taten beim Fasten : Freiwilliges Fasten : I'tikāf... 25

3 3 Buch des Fastens Vorwort بسم الله الرحمن الرحيم Dies ist ein Buch über die Urteile des Fastens, welche ich in Form von Beiträgen verfasste im Telegramkanal (t.me/ilmnafi) und sodann zusammenfasste. Ich bemühte mich, möglichst viele Angelegenheiten (auf arab. Masā'il genannt, Sg. Mas'alah) in diesem Buch zu nennen und für die wichtigsten Masā'il die Beweise aus dem Qur'ān und der Sunnah. Der Aufbau des Buches und die Anordnung der Masā'il und Kapitel (Abwāb) sind in Anlehnung an die Bücher des Fiqhs der Hanbalī-Madhhab, sodass die Meinungen in den meisten Fällen der offiziellen Meinung der Madhhab entsprechen. Gelegentlich nannte ich eine andere Meinung innerhalb der Madhhab, da sie näher am Beweis scheint und welche einer der Shuyukh der heutigen Zeit bevorzugte und dies drückte ich mit meiner Aussage aus: "..und dies ist eine Riwāyah von Imām Ahmad." Noch seltener nannte ich eine Meinung, welche nicht innerhalb der Madhhab zu finden ist und in solch einem Fall nannte ich jenen, welcher sie vertrat. Meine Aufgabe war es im Wesentlichen nur, die Masā'il zusammenzutragen und die Beweise zu nennen und ich nannte gelegentlich noch einige Zitate von Gelehrten, wenn ich es für notwendig betrachtete. Ansonsten hielt ich mich zurück, meine eigene Meinung zu äußern. Ich bediente mich hauptsächlich folgenden Werken: Zād al-mustaqni' mit der Erklärung von Shaykh Ahmad Jibrīl, Shaykh ibn al- 'Uthaymin und der Erklärung von Imām al-bahūtī namens ar-rawd al-murbi'. Umdah al-fiqh mit der Erklärung von Shaykh ibn Jibrīn. Fatāwā as-siyām von Shaykh al-muhaddith Sulaymān al-'alwān. Hidāyah ar-rāghib von Shaykh 'Uthmān an-najdī. Ich bitte Allāh, dieses Buch zu akzeptieren und den Gläubigen davon profitieren zu lassen und Ihn bitte ich, dass Er mir meine Fehler verzeiht, wahrlich, er ist al-'afuww al-ghafūr. Abū Muhammad al-albānī, 1. Ramadān 1437

4 4 Buch des Fastens 1. Der Vorzug des Fastens Der Vorzug des Fastens ist gewaltig, und es ist eine Säule des Islāms und gehört zu den größten Taten. Allāh سبحانه و تعالى sagt in einem Hadīth Qudsī: الص و م ل ي و أ ن أ ج ز ي ب ه "Das Fasten ist für Mich, und Ich werde es belohnen." (überliefert bei al-bukhārī (1894), Muslim (1151) u.a.) Shaykh Ahmad Jibrīl حفظه الله sagte in der Erklärung dieses Hadīths: "Allāh schrieb das Fasten und seine Entlohnung Sich Selber zu, um die Wichtigkeit des Fastens zu zeigen, um eure Herzen und Gedanken darauf zu lenken, damit ihr diese Angelegenheit der Anbetung ernst nehmt. Deine Tage des Fastens sollten nicht wie gewöhnliche Tage sein, vor allem nicht im Ramadān. Siyām (Fasten) ist Reinigung, es ist eine Universität der Taqwā. Es ist Benehmen, es ist eine Schule, welche du wertschätzen musst. Stell dir die Belohnung vor, deine Mutter und dein Vater werden nicht dazu imstande sein, dir an jenem Tage zu helfen, doch dann kommt das Fasten an jenem Tag und hilft dir und errettet dich. Wenn die Muslime diesen Vorzug des Fastens realisieren würden und wie sehr Allāh es ehrte, indem Er es Sich Selbst zuschrieb und wie viel Belohnung darin steckt, wenn wir diesen Wert begreifen würden, so würden wir uns vor Allāh niederwerfen, Ihm dankend, dass er Fasten in diesem Monat zur Pflicht machte." 2. DIE WEISHEIT DES FASTENS Der Muslim weiß, dass jeder Befehl Allāhs eine Weisheit hat. Wir ergeben uns seinen Befehlen, selbst wenn wir nicht wissen, was die Weisheit dahinter ist. Beim Fasten :تعالى erwähnte Allāh im Qur'ān die Weisheit hinter dem Fasten, so sagte Er ي أ ي ه ا ال ذ ين أ م ن وا ك ت ب ع ل ي ك م الص ي ام ك م ا ك ت ب ع ل ى ال ذ ين م ن ق ب ل ك م ل ع ل ك م ت ت ق و ن O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf daß ihr Taqwā erlangen möget." (2:183) Taqwā bedeutet, einen Schutz (Wiqāyah) zwischen sich und der Strafe Allāhs zu stellen, indem man die Befehle Allāhs ausführt und sich von Seinen Verboten fernhält. Al-'Allāmah 'Abd ar-rahmān as-sa'dī رحمه الله schrieb in seinem Tafsīr zu dieser Āyah: "Denn wahrlich, das Fasten ist von den größten Ursachen, welche Taqwā hervorbringen, dann darin (im Fasten) ist die Ausführung vom Befehl Allāhs und das Meiden seines Verbots. Von dem, worin sich Aspekte der Taqwā darin befinden, ist dass der Fastende das unterlässt, was Allāh ihm verbat vom Essen, Trinken, Geschlechtsverkehr und

5 5 Buch des Fastens ähnlichem, was die Seele begehrt, und er tut dies als Annäherung zu Allāh, hoffend auf die Belohnung durch die Unterlassung, so ist dies von der Taqwā. Und dazu gehört, dass der Fastende seinen Nafs darauf trainiert, dass er sich stets bewusst ist, dass Allāh تعالى ihn stets beobachtet, sodass er das unterlässt, was seine Seele begehrt, obwohl er dazu imstande ist, da er weiß, dass Allāh ihn stets im Blick hat. Und dazu gehört, dass das Fasten die Wege des Shaytāns verengt, denn er fließt beim Sohn Ādams durch die Adern. Also wird durch das Fasten sein Einfluss geschwächt und dadurch werden die Sünden weniger. Und dazu gehört, dass der Fastende meistens seinen Gehorsam vermehrt, und der Gehorsam ist von den Zügen der Taqwā. Und dazu gehört, dass der Reiche, wenn er den Schmerz des Hungers spürt, Mitleid mit den mittellosen Armen verspürt und dies ist ebenfalls von den Zügen der Taqwā." Al-Imām ibn al-qayyim رحمه الله sagte in seinem Meisterwerk Zād al-mi'ād über das Fasten: "Da das eigentliche Ziel des Fastens darin liegt, das innere Wesen des Menschen (Nafs) von seinen Trieben in Zaum zu nehmen, um es darauf vorzubereiten nach dem zu streben, worin sein höchstes Glück liegt, und es dazu zu bewegen es anzunehmen sich von dem reinigen zu lassen, worin sein ewiges Leben liegt, seine Verhärtungen von Hunger und Durst aufbrechen zu lassen, es an die Lebensumstände der vom Hunger geplagten Armen zu erinnern und durch die Verengung der Wege der Nahrungsaufnahme die Wege des Shaytāns im Menschen zu verengen. Aus all diesen Gründen ist das Fasten das Zaumzeug jedes Gottesfürchtigen, das schützende Schild jedes Streitenden und der Garten jedes Rechtschaffenen, der Allāh nahesteht. Beim Herrn der Welten zählt das Fasten als Tat, obwohl der Fastende eigentlich gar nichts tut vielmehr lässt er ab: Von seinen Gelüsten. Er lässt also ab von dem, was er liebt, aus Liebe zu Allāh! Ferner ist es ein Geheimnis zwischen einem Knecht und seinem Herrn denn die anderen mögen zwar erkennen, dass man nach außen hin von dem ablässt, was das Fasten bricht, aber ob man davon für Den ablässt, Den man anbetet, ist etwas das kein Mensch zu erkennen vermag und das ist das wirkliche Fasten! Das Fasten hat (außerdem) einen erstaunlichen Einfluss darauf, Körper und Geist vor dem Kontakt mit schädlichen Dingen zu bewahren und von wertlosen, ihre Gesundheit beeinträchtigenden Dinge zu befreien." 3. DEFINITION DES FASTENS "Das Enthalten von bestimmten Dingen (welche das Fasten brechen), durchgeführt von bestimmten Personen (welche fasten müssen und keine Entschuldigung haben), während einer bestimmten Zeit (von Fajr bis Maghrib)." Mas alah: Im 2. Jahr nach der Hijrah wurde das Fasten zur Pflicht. Ibn Hajar al-asqalānī sagte: "Im Monat Sha'ban."

6 6 Buch des Fastens 4. WER MUSS FASTEN? Das Fasten im Monat Ramadān ist Pflicht für jeden reifen, geistlich gesunden Muslim, welcher imstande ist, zu fasten. Dementsprechend muss jemand, der die Pubertät nicht erreicht hat, nicht fasten. Die Zeichen der Pubertät sind drei bzw. vier: 1. Das Wachsen von Schamwuchs und Achselhaaren 2. Das Sehen eines feuchten Traums 3. Das Erreichen von 15 Jahren (wenn 1+2 nicht eingetreten sind) 4. Menstruation (bei Frauen) Ein Verrückter oder geistig Kranker muss nicht fasten, da der Stift von ihm gehoben ist. Mas'alah: Wenn jemand vor Fajr, nachdem er die Niyyah fasste, ohnmächtig wird und er erst nach Maghrib sein Bewusstsein erlangt, so ist das Fasten ungültig und man muss den Tag nachholen. Wenn man jedoch einen Teil des Tages ohnmächtig ist und einen anderen Teil bei Bewusstsein ist, so ist das Fasten gültig. Mas'alah: Wenn jemand von Fajr bis Maghrib durchschläft, so ist sein Fasten gültig. Dies gilt jedoch nur für jemanden, welcher seine Gebete nicht beabsichtigt unterlässt. Wenn jemand schläft, da er sowieso nicht betet, so ist sein Fasten ungültig, da der Unterlasser des Gebets ein Kāfir ist gemäß dem Konsens der Sahābah. Ein Kāfir fastet nicht, denn selbst, wenn er fastet, so wird es nicht von ihm akzeptiert. Im Jenseits wird er jedoch für das Unterlassen des Fastens bestraft, entsprechend der Meinung vieler Gelehrter. Die Ausgenommenen, welche vom Fasten befreit sind werden detailliert erklärt. Dem Kind soll anbefohlen werden zu fasten, wenn es das Fasten aushalten kann, um sich daran zu gewöhnen, wie es die Sahābah رضي الله عنهم mit ihren Kindern taten WAS IST DAS URTEIL DESJENIGEN, DER OHNE GRUND DAS FASTEN UNTERLÄSST? Diesbzgl. gibt es zwei Meinungen: 1. Dass er Kufr begeht, und dies ist die Aussage einer Gruppe der Salaf, u.a. Sa'īd ibn Jubayr und es ist eine Riwāyah von Ahmad. 2. Er begeht keinen Kufr und dies ist die Aussage der Mehrheit der Gelehrten und die offizielle Meinung der Hanbalī-Madhhab.

7 7 Buch des Fastens 5. WIE STELLT MAN DEN BEGINN DES RAMADĀN FEST? Man stellt dies fest auf eine von zwei Arten: 1. Man sieht den Hilāl (Neumondsichel) von Ramadān am Ende des Monats Sha'bān, d.h. am Maghrib nach dem 29. Sha'bān, denn Allāh تعالى sagte: ف م ن ش ه د م نك م الش ه ر ف ل ي ص م ه "Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten." (2:185) Und der Prophet ﷺ sagte: صوموا لرؤيته و أفطروا لرؤيته "Fastet, wenn ihr ihn (Hilāl) seht, und beendet das Fasten, wenn ihr ihn (den nächsten Hilāl) seht." (überliefert bei al-bukhārī (1909) und Muslim (1081) Mas'alah: Es ist empfohlen zu sagen: "Der Monat Ramadān", wie Allāh es im Qur'ān sagte, jedoch ist es nicht makrūh, nur Ramadān zu sagen. Es reicht die Aussage einer vertrauenswürdigen Person, welche ihn gesehen hat und dies kann auch von einer Frau und einem Sklaven akzeptiert werden. Hier ist es eine Bedingung, dass die Sehkraft dieser Person stark sein muss, denn wenn diese Bedingung abwesend ist, so kann man von keiner vertrauenswürdigen Sichtung sprechen.,رضي الله عنهما Der Beweis hierzu ist der Athar (Überlieferung) von 'Abdullāh ibn 'Umar welcher sagte: ت ر اء ى الن اس ال ه ل ل ف أ خ ب ر ت ر س ول الل ه ص ل ى الل ه ع ل ي ه و س ل م أ ن ي ر أ ي ت ه ف ص ام ه و أ م ر الن اس ب ص ي ام ه "Die Leute hielten Ausschau nach dem Hilāl (Neumondsichel), so gab ich dem Gesandten Allāhs ﷺ Bescheid, dass ich ihn sah, so fastete er daraufhin und befahl den Menschen das Fasten an." (überliefert bei Abū Dāwud (2342) und in Sunan ad-dārimī (1733); sahīh) Wenn keiner den Hilāl sehen konnte, z.b. aufgrund von dichten Wolken oder ähnlichem, so handelt man wie folgt: 2. Man vervollständigt den Monat Sha'bān mit dreißig Tagen, wie es uns der Prophet befahl, dass wenn wir die Neumondsichel nicht sichten können, wir den Monat ﷺ Sha'bān mit dreißig Tagen vervollständigen sollen. :ﷺ So sagte er

8 8 Buch des Fastens ص وم وا ل ر ؤ ي ت ه و أ ف ط ر وا ل ر ؤ ي ت ه ف ا ن غ ب يي ع ل ي ك م ف أ ك م ل وا ع د ة ش ع ب ان ث ل ث ي ن "Fastet, wenn ihr ihn (den Hilāl) seht und beendet euer Fasten, wenn ihr ihn seht. Wenn er für euch verborgen bleibt (d.h. man kann den Hilāl nicht sehen), so vervollständigt die Spanne von Sha'bān auf dreißig Tage." (überliefert bei al-bukhārī (1909) Und bei einer Überlieferung bei an-nasā'ī: ف ا ن غ م ع ل ي ك م ف أ ت م وا ش ع ب ان ث ل ث ين "Wenn ihr durch Wolken (o.ä.) vom Sehen verhindert werdet, so vervollständigt Sha'bān mit dreißig Tagen." (überliefert bei an-nasā'ī (2128)) Am Tag nach dem 30. Sha'bān ist somit der erste Tag von Ramadān DARF MAN DEN EINTRITT DES MONATS RAMADĀN UND SEIN ENDE BERECHNEN? Nein, denn der Prophet ﷺ wies uns auf andere Methoden hin, wie wir den Eintritt des Monats Ramadān feststellen. Alles darüber hinaus ist Irreleitung. Shaykh al-islām ibn Taymiyyah رحمه الله überliefert einen Ijmā der Gelehrten, dass dies keine akzeptable Vorgangsweise ist und somit auch ungültig. Außerdem sagte er: "Unser Din benötigt nicht, dass man schreibt und berechnet, wie es die Praxis der Leute der Schrift ist." Al-Hafidh ibn Rajab رحمه الله sagte: "Unser Din benötigt keine Berechnungen und kein Schreiben, wie es die Leute der Schrift tun zur Bestimmung ihrer Anbetungen durch die Laufbahn der Sonne und ihre Berechnungen und unser Dīn ist, was den Zeitpunkt des Fastens angeht, zusammenhängend mit dem, was mit den Augen gesehen werden kann und das ist die Sichtung des Hilāl. Wenn wir von der Sicht verhindert sind, vervollständigen wir die Spanne des Monats und wir benötigen keine Berechnung." Die Problematik des Berechnens tritt beinahe jedes Jahr immer wieder auf und man fragt sich: Warum sind die Muslime so sehr gespalten? Die einfache Antwort ist, dass jene, welche sich für das Berechnen entscheiden, der Sunnah und dem Ijmā' widersprachen und mit einer Methode kamen, welche zuvor nicht bekannt war. So ist jener, welcher den Befolgern der Sunnah und des Ijmā' widerspricht, der wahre Spalter und ihm gebührt keine Befolgung und kein Gehorsam, sodass man der Sunnah folgt, egal wo man ist, selbst wenn man der einzige in der Stadt ist, welcher ihr folgt, denn wahrlich, die Ahl as- Sunnah sind am Tag der Auferstehung die Glücklichsten aller Auferweckten. Mas alah: Es ist erlaubt, Teleskope zu benutzen, da dies lediglich eine Erleichterung der Sichtung darstellt.

9 9 Buch des Fastens 5.2. BEGINNT MAN DAS FASTEN ALLEINE UND BEENDET ES ALLEINE? Wenn man den Hilāl von Ramādan selber sichtet, so fastet man, auch wenn man dies alleine tut, da z.b. die Aussage nicht als vertrauenswürdig eingestuft wurde. Wenn man jedoch alleine den Hilāl von Shawwāl sieht, so bricht man nicht alleine das Fasten, denn der Grundsatz ist, dass für den Beginn und das Ende eines jeden Monats zwei Zeugen notwendig sind und es wird überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte: ف ا ن ش ه د ش اه د ان ف ص وم وا و أ ف ط ر وا "Wenn zwei Zeugen (den Neumond) bezeugen, so fastet und brecht euer Fasten." (2116), Shaykh al- Alw ā n stufte ihn als ma lul (makelhaft) ein.) (Sunan an-nasā'ī In diesem Hadith werden zwei Zeugen genannt für den Beginn und Anfang des Monats. Der Beginn vom Ramadān ist jedoch von der Regel ausgenommen, da es hierin eine authentische Überlieferung gibt von ibn 'Umar, welche bereits erwähnt wurde. Was das Ende des Monats betrifft, so bleibt das Urteil unversehrt, da es nicht eingeschränkt wurde, und es bleibt dabei, dass am Ende des Monats zwei Zeugen benötigt werden. Wenn also zwei vertrauenswürdige Muslime den Neumond von Shawwāl gesehen haben, so beruft man sich auf ihre Aussage und beendet das Fasten, auch wenn sie dem Herrscher nicht davon berichtet haben, da dies keine Bedingung ist DER TAG DES ZWEIFELS (YAWM ASH-SHAKK) Es ist verboten, ein oder zwei Tage vor Ramadān zu fasten, da dies der Tag des Zweifels genannt wird; die Ausnahme ist jedoch, wenn es auf einen Tag fällt, welchen man regelmäßig fastet, wie z.b. Montag und Donnerstag. Der Beweis ist der Hadīth, in welchem der Gesandte Allāhs ﷺ sagte: ل ت ق د م وا ر م ض ان ب ص و م ي و م و ل ي و م ي ن ا ل ر ج ل ك ان ي ص وم ص و م ا ف ل ي ص م ه / "Fastet nicht vor Ramadān einen oder zwei Tage, außer jemand, der regelmäßig (ein Fasten) (überliefert bei al-bukhārī (1914), Muslim (1082) u.a.) gefastet hat, so soll er fasten." Eine weitere Ausnahme ist, wenn man noch Tage vom letzten Ramadān nachholen muss, dies ist ebenfalls erlaubt und fällt nicht unter das Verbot HAT JEDES LAND EINE EIGENE SICHTUNG? Wenn in einem Land der Mond gesichtet wird, so müssen alle in diesem Land fasten, und hierin sind sich die Gelehrten weitgehend einig. Laut den Hanābilah gilt die Sichtung eines Landes für die ganze Ummah, sodass wenn in einem Land der Hilāl von Ramadān gesehen wurde, die ganze Ummah fasten muss. :ﷺ Diese Meinung ist stark, da diese Aussage des Propheten

10 10 Buch des Fastens "Fastet, wenn ihr ihn (den Hilāl) seht" allgemein ist und die gesamte Ummah damit angesprochen ist. Außerdem trägt diese Meinung zur Einigkeit der Ummah bei, was ein Ziel in der Sharī'iah ist, sofern die Einigkeit nicht auf Falschheit beruht. Mas'alah: Wenn man vor Fajr nicht wusste, dass es Ramadān ist und man es erst im Laufe des Tages erfährt, so fastet man den Rest des Tages und holt diesen Tag nach WAS TUT DER GEFANGENE, WELCHER RAMADĀN NICHT BESTIMMEN KANN? Wenn der Gefangene verwirrt ist in Bezug auf die Monate, so muss er sich anstrengen, um den Ramadān zu bestimmen und darauf basierend fastet er. Wenn er nie erfahren wird, ob er richtig lag oder nicht, so hat er seine Pflicht erledigt. Wenn ihm im Nachhinein deutlich wird, wann wirklich Ramadān war, so gibt es hier zwei Fälle: 1. Wenn er Ramadān getroffen hat oder einen Monat danach, so ist sein Fasten gültig, denn er hat entweder zur richtigen Zeit gefastet, oder er hat es nachgeholt. 2. Wenn es sich jedoch herausstellt, dass er zu früh gefastet hat, so muss er die Tage, die er zu früh gefastet hat, nachholen. 6. URTEILE BZGL. DERJENIGEN, WELCHE AM ANFANG DES TAGES NICHT FASTETEN WEGEN EINEM GRUND, WELCHER DANN WÄHREND DES TAGES VERSCHWAND Wenn jemand den Anfang des Tages aufgrund eines legitimen Grundes nicht fastete und dann während dieses Tages der Grund verschwindet, so gibt es verschiedene Situationen: Wenn eine Frau während des Tages von ihrer Periode rein wird, so muss sie den Tag nachholen, aber sie muss nicht den Rest des Tages fasten. Wenn ein Reisender, der nicht fastete, während des Tages von der Reise zurückkommt, so gilt für ihn dasselbe: Er muss nicht den Rest des Tages fasten, doch er muss den Tag nachholen. Dasselbe gilt für den Kranken, welcher während des Tages gesund wird. Der Beweis für das Obengenannte ist, dass das Fasten des restlichen Tages überflüssig ist, da man den Tag sowieso nachholt und es wird überliefert, dass 'Abdullāh ibn Mas'ūd sagte: رضي الله عنه م ن أ ك ل أ و ل الن ه ار ف ل ي أ ك ل أ خ ر ه "Wer am Anfang des Tages bereits gegessen hat, so soll er auch am Ende des Tages essen." (Musannaf ibn Abī Shaybah) Diese Meinung ist eine andere Riwāyah von Ahmad und ebenfalls die Meinung der Shāfi'iyyah und eine Aussage von Mālik.

11 11 Buch des Fastens Weitere Masā'il: Wenn ein Kāfir tagsüber im Ramadān den Islām annimmt, so fastet er für den Rest des Tages und holt den Tag nach. Wenn ein Kind im Laufe des Tages in die Pubertät eintritt, so muss es den Rest des Tages nicht fasten und es muss den Tag auch nicht nachholen. Wenn man erst im Laufe des Tages erfährt, dass heute der erste Tag von Ramadān ist, so fastet man den Rest des Tages und holt den Tag nach. 7. DER KRANKE IN RAMADĀN Krankheit ist von drei Arten: 1. Wenn die Krankheit durch das Fasten schlimmer wird oder die Heilung sich dadurch verzögert, so ist es Sunnah, nicht zu fasten und den Tag nachzuholen, denn Allāh sagte: تعالى ف م ن ك ان م ن ك م م ر يض ا أ و ع ل ى س ف ر ف ع د ة م ن أ ي م أ خ ر "Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)." (2:184) 2. Wenn durch das Fasten die Krankheit so schlimm wird, dass man sich in ernsthafte Gefahr begibt, wie z.b. Tod oder extreme Erschwernis, so ist es Wājib (Pflicht), nicht zu fasten, denn Allāh تعالى sagt: و ل ت ق ت ل وا أ ن ف س ك م ا ن الل ه ك ان ب ك م ر ح يم ا "Und tötet euch nicht selbst. Allāh ist gewiß Barmherzig gegen euch." (4:29) 3. Eine leichte Krankheit, welche durch das Fasten nicht beeinflusst wird, wie eine Verletzung am Finger, leichte Erkältung und ähnliches. Diese Form von Krankheit erlaubt einem nicht, das Fasten zu brechen. Ob die Krankheit schadet, kann man in offensichtlichen Fällen selber feststellen. Ansonsten erfolgt die Feststellung durch einen Arzt, selbst wenn er ein Kāfir ist WAS TUT DERJENIGE, DER PERMANENT NICHT FASTEN KANN? Wenn jemand sehr alt ist und aufgrund seines hohen Alters nicht fasten kann, oder jemand eine Krankheit hat, deren Heilung nicht erhofft wird und man deshalb nicht fasten kann, so gibt es einen Ijmā' unter den Gelehrten, dass sie nicht fasten müssen, denn Allāh تعالى sagte:

12 12 Buch des Fastens ل ي ك ل ف الل ه ن ف س ا ا ل و س ع ه ا "Allāh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag." (2:286) Da sie nicht fasten, müssen sie für jeden Tag einen Armen speisen ( Fidyah genannt) رضي الله und dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten, denn 'Abdullāh ibn 'Abbās Āyah: sagte über die folgende عنهما و ع ل ى ال ذ ين ي ط يق ون ه ف د ي ة ط ع ام م س ك ين "Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt." (2:184), dass hiermit der alte Mann und die alte Frau gemeint sind, welche nicht fasten können, und stattdessen für jeden Tag einen Armen speisen sollen. Außerdem wird überliefert, dass Anas رضي الله عنه, als er ein hohes Alter erreichte und nicht mehr fasten konnte, ein Essen für 30 Arme vorbereitete. (Sunan ad-darāqutnī) Wenn man Weizen spendet, so gibt man ein Mudd (zwei Hände voll), was ca. 3/4 kg ist, und wenn man etwas anderes spendet, dann ein halber Sā' (zwei Mudd), was ca. 1,2 kg entspricht. Mas'alah: Wenn jemand von dieser Kategorie auf der Reise ist, so muss er gemäß der Hanbalī-Madhhab weder für die Tage auf der Reise Fidyah leisten noch diese Tage nachholen aufgrund der Unfähigkeit dazu. Es ist jedoch sicherer, wenn man die Fidyah leistet, denn der Grund zum Fastenbrechen ist bei ihm die Krankheit oder das hohe Alter und nicht die Reise. 8. DIE SCHWANGERE UND STILLENDE Wenn die Schwangere oder Stillende nicht fastet aus Angst um ihr Kind (Fötus oder zu stillendes Kind), so ist dies selbstverständlich erlaubt. Sie holt ihr Fasten nach und der Walī des Kindes (wie z.b. der Vater) muss für jeden Tag einen Armen speisen, aufgrund :تعالى der Aussage Allāhs و ع ل ى ال ذ ين ي ط يق ون ه ف د ي ة ط ع ام م س ك ي ن "Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt." (2:184) Nach vielen Gelehrten wurde das Urteil dieser Āyah aufgehoben, doch ibn 'Abbās war der Ansicht, wie bereits genannt wurde, dass dies immer noch gilt für arme Menschen, welche nicht fasten können und auch für Stillende und Schwangere, welche aus Furcht (überliefert bei Abū Dāwud (2318) und al-bukhārī (4505)) um ihr Kind nicht fasten.

13 13 Buch des Fastens Wenn sie jedoch aus Angst um sich selber nicht fasten oder zusätzlich noch aus Angst um ihr Kind, so müssen sie nur nachholen und nicht Speise geben, da sie in diesem Fall wie der Kranke sind, welcher um sich selbst fürchtet. Weitere Masā'il: Es ist Pflicht, das Fasten zu brechen, wenn man es braucht, um jemanden das Leben zu retten. Wenn einem erlaubt ist, das Fasten im Ramadān zu brechen, so darf man nichts anderes darin fasten, wie z.b. freiwilliges Fasten oder aufgrund eines Schwures. 9. DER REISENDE IN RAMADĀN Wenn man auf eine Reise geht zu einem erlaubten Ziel und die Distanz mindestens 83 km beträgt, so darf man das Fasten brechen, selbst wenn die Reise nicht anstrengend ist. Wenn die Reise anstrengend ist, so ist es empfohlen, das Fasten zu brechen. Wenn die Reise nicht anstrengend ist, so gibt es Meinungsverschiedenheit, was man am besten tun soll. Qatādah رحمه الله sagte, dass man das tut, was für einen leichter ist, sei es, dass man fastet oder das Fasten bricht, denn Allāh تعالى sagt: ي ر يد الل ه ب ك م ال ي س ر و ل ي ر يد ب ك م ال ع س ر "Allāh will für euch Erleichterung. und er will für euch nicht Erschwernis.." (2:185) Mas'alah: Wenn jemand reist, damit er das Fasten brechen kann, so ist für ihn sowohl die Reise als auch das Fastenbrechen verboten. Mas'alah: Wenn man fastet und dann tagsüber auf Reise geht, so darf man das Fasten erst brechen, wenn man die Ortschaft verlassen hat. Dies, da es keinen Beweis dafür gibt, welcher auf die Erlaubnis des Fastenbrechens zuhause hinweist, und alle Überlieferungen von den Sahābah, welche diese Bedeutung beinhalten, sind schwach. Shaykh al-muhaddith Sulaymān al-'alwān فرج الله عنه sagte diesbzgl: "Die Überlieferungen von Anas u.a. sind alle schwach und mudtaribah (d.h. sie ﷺ widersprechen sich gegenseitig) und nichts davon ist authentisch auf den Propheten und die Sahābah zurückzuführen. Damit kann nicht argumentiert werden, denn es kann sein, dass man doch nicht reisen will und das Reisen ist der Erlaubnisgrund für die Erleichterung. Wie kann man also das Fasten abbrechen und nicht reisen?" (Fatāwā as- Siyām S.11) 10. FRAUEN, WELCHE IHRE PERIODE (HAYD) HABEN ODER WOCHENBETTBLUTUNGEN (NIFĀS) Sie dürfen nicht fasten und sie müssen das Fasten nachholen. 'Āishah رضي الله عنها sagte:

14 14 Buch des Fastens.ك ن ا ن ح يض ع ل ى ع ه د ر س ول الل ه ص ل ى الل ه ع ل ي ه و س ل م ث م ن ط ه ر ف ي أ م ر ن ب ق ض اء الص ي ام و ل ي أ م ر ن ب ق ض اء الص ل ة "Als wir unsere Periode zu Lebzeiten des Propheten ﷺ hatten und sodann rein wurden, befahl er uns, das Fasten nachzuholen und er befahl uns nicht, das Gebet nachzuholen." (überliefert bei at- Tirmidhī (787) mit diesem Wortlaut und bei al-bukhārī (321), Muslim (335) u.a. mit ähnlichen Wortlauten) Imām at-tirmidhī رحمه الله sagte: "Dieser Hadīth ist Hasan (...). Und die Handlung ist gemäß diesem (Hadīth) bei den Gelehrten und wir kennen unter ihnen keine Meinungsverschiedenheit darin, dass die Menstruierende das Fasten nachholt und das Gebet nicht." Mas'alah: Wenn die Frau eine Fehlgeburt erlitten hat und der Fötus eine Gestalt hatte und mindestens 80 Tage alt war, so gilt für diese Frau, dass ihre Blutung als Wochenbettblutung gezählt wird und sie nicht fasten darf und sie die Tage nachholen muss. Mas'alah: Selbst, wenn die Periode ganz kurz vor dem Iftār eintritt, muss der Tag nachgeholt werden, denn sie macht das Fasten ungültig. 11. NIYYAH (Absicht) Man muss für das Fasten die Niyyah in der Nacht vor Fajr gefasst haben, und man spricht sie nicht aus, sondern man ist sich einfach bewusst, dass man am nächsten Tag fasten wird. Dies aufgrund des Hadīths: م ن ل م ي ج م ع الص ي ام ق ب ل ال ف ج ر ف ل ص ي ام ل ه "Wer die Absicht zum Fasten nicht vor der Morgendämmerung fasst, so hat er kein (gültiges) (überliefert bei at-tirmidhī (730), Abū Dāwud (2454) u.a.; das Richtige ist, dass dies eine Aussage mehrerer Sahābah ist) Fasten." Shaykh Sulaymān al-'alwān sagte: "Das heißt nicht, dass man sich übermäßig anstrengt bei der Niyyah, sodass man in Einflüsterungen fällt, denn das bloße Aufstehen zum Suhūr reicht als Niyyah für das Fasten." (Fatāwā as-siyām) Einige Gelehrten erlaubten, dass man am Anfang vom Ramadān für den ganzen Monat eine Niyyah fasst; wenn man jedoch einen oder mehrere Tage nicht fastet, wie z.b. wegen einer Reise, und man danach wieder fastet, so benötigt dies eine neue Niyyah..رحمه الله Dies ist ebenfalls eine Riwāyah von Imām Ahmad Weitere Masā'il: Bei einem freiwilligen Fasten darf man die Niyyah auch tagsüber fassen, und dies tat ebenfalls der Gesandte Allāhs.ﷺ Ā'ishah رضي الله عنها sagte:

15 15 Buch des Fastens ج اء ر س ول الل ه ص ل ى الل ه ع ل ي ه و س ل م ي و م ا ف ق ال : " ه ل ع ن د ك م م ن ط ع ام " ق ل ت : ل. ق ال : " ا ذ ن أ ص وم ". ق ال ت : و د خ ل ع ل ي م ر ة أ خ ر ى ف ق ل ت : ي ر س ول الل ه ق د أ ه د ي ل ن ا ح ي س. ف ق ال : " ا ذ ن أ ف ط ر ال ي و م و ق د ف ر ض ت." الص و م "Der Gesandte Allāhs ﷺ kam eines Tages und sagte: "Habt ihr was zu essen da?" Ich sagte: "Nein." Er sagte darauf: "Dann faste ich." Sie sagte: "Er trat dann ein anderes Mal bei mir ein, so sagte ich: "O Gesandter Allāhs, uns wurde Hays (eine Speise) geschenkt." So sagte er: "Dann breche ich mein Fasten, und ich habe bereits das Fasten beabsichtigt." (überliefert bei an- Nasā'ī (2330) und Muslim (1154)) Jedoch wird man nur ab dem Zeitpunkt der Niyyah belohnt. Das Fasten von festgelegten Tagen wie 'Āshūrā' etc. benötigt genauso wie das Pflichtfasten eine Niyyah vor Fajr. (Fatāwā as-siyām von Shaykh al- Alwān) Wenn man während des Fastens beabsichtigt, das Fasten zu brechen, so ist es gebrochen und man muss den Tag nachholen. 12. WAS MACHT DAS FASTEN UNGÜLTIG? Folgende Dinge machen das Fasten bei allen Gelehrten ungültig: 1. Essen und Trinken, und hierzu gehört auch das Rauchen und Spritzen, welche einen Nährwert haben. Allāh تعالى sagte: و ك ل وا و اش ر ب وا ح ت ى ي ت ب ي ن ل ك م ال خ ي ط ا ل ب ي ض م ن ال خ ي ط ا ل س و د م ن ال ف ج ر "...und eßt und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!" (2:187) 2. Der Geschlechtsverkehr. Allāh تعالى sagte : أ ح ل ل ك م ل ي ل ة الص ي ام الر ف ث ا ل ى ن س ائ ك م "Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben." (2:187) Dies weist drauf hin, dass es tagsüber verboten ist. 3. Das Eintreten der Periode.

16 16 Buch des Fastens Folgende Dinge machen das Fasten ebenfalls ungültig: 4. Das absichtliche Erbrechen. Dies aufgrund des Hadīths: م ن ذ ر ع ه ال ق ي ء ف ل ي س ع ل ي ه ق ض اء و م ن اس ت ق ا ء ع م د ا ف ل ي ق ض "Wen das Erbrechen überkommt, so muss er nicht (das Fasten) nachholen, und wer mit Absicht das Erbrechen hervorruft, so soll er nachholen." u.a.) (überliefert bei at-tirmidhī (720), Abū Dāwud (2380) Den Hadīth stufte Imām al-bukhārī als schwach ein, doch Imām at-tirmidhī sagte, dass die Gelehrten danach gehandelt haben, u.a. Sufyān ath-thawrī, Ash-Shāfi'ī, Ahmad und Ishāq. Manche überlieferten sogar einen Ijmā' (Konsens), jedoch ist dies nicht richtig, da einige der Salaf hierin widersprachen. 5. Die Hijāmah (Schröpfen). Der Prophet ﷺ sagte: أ ف ط ر ال ح اج م و ال م ح ج وم "Der Schröpfende und der Geschröpfte haben ihr Fasten gebrochen." Ahmad (17112) u.a.; sahih) (überliefert bei Abu Dawud (2367), Unter dasselbe Urteil fällt das Blutspenden, außer es wird eine geringe Blutprobe entnommen. 6. Die Masturbation, sodass man ejakuliert. Wenn keine Ejakulation stattfindet, so bricht es nicht das Fasten, doch es bleibt eine Sünde und man muss Tawbah (Reue) machen. 7. Berühren einer Frau mit Gelüsten oder das wiederholte Anschauen, sodass Sperma austritt. تعالى Der Beweis für diese beiden Angelegenheiten ist der Hadīth Qudsī, in welchem Allāh über den Fastenden sagte: "Er unterlässt sein Essen, sein Trinken und seine Gelüste wegen Mir." Muslim (1151) u.a.) ي ت ر ك ط ع ام ه و ش ر اب ه و ش ه و ت ه م ن أ ج ل ي (überliefert bei al-bukhārī (1897), Wer diese beiden Dinge tut, hat dementsprechend nicht seine Gelüste für Allāh unterlassen, sondern er hat sie gestillt. Was Lusttropfen angeht, so ist das Richtige, dass es das Fasten nicht bricht und dies ist eine Riwāyah von Imām Ahmad.

17 17 Buch des Fastens Weitere Masā'il: Wenn man sich Mund und Nase ausspült, so darf man dabei nicht übertreiben, denn der Prophet ﷺ sagte: "...und wasche gründlich deine Nase, außer wenn du fastest." (788) u.a.; at-tirmidhī sagte: "Dieser Hadīth ist hasan sahīh.") و ب ل غ ف ي ا ل س ت ن ش اق ا ل أ ن ت ك ون ص ائ م ا (überliefert bei Abū Dāwud (142), at-tirmidhī Wenn jedoch ohne Absicht etwas in den Hals gelangt, so wird das Fasten nicht ungültig. Wenn man eine dieser Taten aus Vergesslichkeit tut oder dazu gezwungen wird, so wird das Fasten nicht ungültig und man setzt das Fasten fort. Es wird von Ibn 'Abbās überliefert, dass der Gesandte Allāhs ﷺ sagte: ا ن الل ه ت ج او ز ع ن أ م ت ي ال خ ط أ و الن س ي ان "Wahrlich, Allāh sah bei meiner Ummah über den Fehler und die Vergesslichkeit hinweg." (überliefert bei ibn Mājah mit einem ähnlichen Wortlaut; ibn Hibbān und al-hākim stuften ihn als Sahīh ein) Manche stuften ihn als schwach ein, doch die Bedeutung wird gestärkt durch die Aussage :تعالى Allāhs ب ت ر ب ن ا ل ت ؤ اخ ذ ن ن ن س ين ا أ و أ خ ط أ ن ل ا ا و س ع ه ا ل ه ا م ا ك س ب ت و ع ل ي ه ا م ا اك ت س ا ل ي ك ل ف الل ه ن ف س "Allāh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat. "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen." (2:286) Außerdem wird bzgl. dem versehentlichen Fastenbrechen ein expliziter Hadīth überliefert, in welchem der Prophet ﷺ sagte: ن م ا ص و م ه ف ا أ ط ع م ه الل ه و س ق اه ا ذ ا ن س ي ف أ ك ل و ش ر ب ف ل ي ت م "Wenn jemand vergisst und sodann isst und trinkt, so soll er sein Fasten fortführen, denn (überliefert bei al-bukhārī (1933), Muslim (1155) u.a.) wahrlich, Allāh speiste und tränkte ihn." Wenn man versehentlich Staub oder eine Fliege verschluckt, so wird das Fasten dadurch nicht ungültig. Wenn man zweifelt, ob die Morgendämmerung eingetreten ist und man deswegen weiter isst, so ist das Fasten gültig, denn der Grundsatz ist, dass es Nacht ist. und es ist noch keine Gewissheit eingetreten, dass der Tag angebrochen ist. Wenn man jedoch zweifelt, ob der Sonnenuntergang eingetreten ist und man basierend auf dem Zweifel das Fasten bricht, so muss man diesen Tag nachholen, denn der

18 18 Buch des Fastens Grundsatz ist, dass es Tag ist, und es ist noch keine Gewissheit eingetreten, dass die Nacht eintrat. 13. DIE SÜHNELEISTUNG (KAFFĀRAH) AUFGRUND DES BEISCHLAFS AM TAG VON RAMADĀN Wenn man ohne Entschuldigung das Fasten an einem Tag von Ramadān bricht, so begeht man eine große Sünde und man muss den Tag nachholen, außer wenn man tagsüber im Ramadān Geschlechtsverkehr hatte, denn dann muss man den Tag nachholen (Qadā') und zusätzlich muss man noch eine Kaffārah leisten: 1. Einen gläubigen Sklaven befreien, welcher frei von Makeln ist, und wenn man dies nicht kann, dann 2. muss man zwei Monate am Stück fasten. Man darf keinen einzigen Tag auslassen, denn dann ist es notwendig, dass man wieder von vorne anfängt. Ausgenommen sind Entschuldigungen, welche von der Sharī'ah berücksichtigt werden, wie Hayd und Nifās bei Frauen, oder die beiden Festtage und die Tage des Tashrīq, oder die Krankheit und das Reisen, sowohl für Männer als auch für Frauen, jedoch unter der Bedingung, dass man nicht extra reist, um das Fasten brechen zu können, denn in dem Fall bricht die Kontinuität ab und man muss vom Neuen beginnen. Wenn man vom Anfang des Monats an fastet und der Monat nur 29 Tage ist, so gilt dies als voller Monat. Wenn man jedoch mitten im Monat beginnt, so zählt man 60 Tage. Wenn man dies nicht kann, dann 3. speist man sechzig Arme. Entweder gibt man jedem Armen ein Mudd (zwei Hände voll) Weizen oder ein halben Sā'' (zwei Mudd) von etwas anderem, was ca. 1,2 kg entspricht. Wenn man nichts hat, so entfällt die Kaffārah. Wenn Allāh einem Reichtum gibt in der Zukunft, so muss man es nicht nachholen, da die Pflicht von einem ihm entfallen ist. Der Beweis für die Kaffārah ist der Hadīth von Abū Hurayrah, welcher sagte: ب ي ن م ا ن ح ن ج ل وس ع ن د الن ب يي ص ل ى الل ه ع ل ي ه و س ل م ا ذ ج اء ه ر ج ل ف ق ال : ي ر س ول الل ه ه ل ك ت. ق ال : " م ا ل ك " ق ال : و ق ع ت ع ل ى ام ر أ ت ي و أ ن ص ائ م. ف ق ال ر س ول الل ه ص ل ى الل ه ع ل ي ه و س ل م : " ه ل ت ج د ر ق ب ة ت ع ت ق ه ا " ق ال : ل. ق ال : " ف ه ل ت س ت ط يع أ ن ت ص و م ش ه ر ي ن م ت ت اب ع ي ن " ق ال : ل. ف ق ال : " ف ه ل ت ج د ا ط ع ام س ت ين م س ك ين ا " ق ال : ل. ق ال : ف م ك ث الن ب يي ص ل ى الل ه ع ل ي ه و س ل م ف ب ي ن ا ن ح ن ع ل ى ذ ل ك أ ت ي الن ب يي ص ل ى الل ه ع ل ي ه و س ل م ب ع ر ق ف يه ا ت م ر - و ال ع ر ق : ال م ك ت ل - ق ال : " أ ي ن الس ائ ل " ف ق ال : أ ن. ق ال : " خ ذ ه ا ف ت ص د ق ب ه ". ف ق ال الر ج ل : أ ع ل ى أ ف ق ر م ن ي ي ر س ول الل ه ف و الل ه م ا ب ي ن ل ب ت ي ه ا - ي ر يد ال ح ر ت ي ن - أ ه ل ب ي ت أ ف ق ر م ن أ ه ل ب ي ت ي. ف ض ح ك الن ب يي ص ل ى الل ه ع ل ي ه و س ل م ح ت ى ب د ت أ ن ي اب ه ث م ق ال : " أ ط ع م ه أ ه ل ك Während wir beim Propheten ﷺ saßen, kam ein Mann zu ihm und sagte: "O Gesandter Allāhs, ich gehe zugrunde!" Der Prophet sagte: "Was ist mit dir passiert?" Der Mann sagte: "Ich fiel über meine Frau her (und vollzog mit ihr den Geschlechtsverkehr), während ich noch am Fasten war!" Der Gesandte Allāhs ﷺ sagte dann zu ihm: "Kannst du einen Sklaven finden, den du freikaufen kannst?" Der Mann entgegnete "Nein!" Der Prophet fragte:

19 19 Buch des Fastens "Kannst du zwei Monate hintereinander fasten?" Der Mann entgegnete: "Nein!" Der Prophet fragte: "Kannst du sechzig arme Menschen speisen?" Der Mann entgegnete: "Nein!" Da ging der Prophet ﷺ für eine Weile weg. Während wir noch da warteten, kam der Prophet mit einem Kübel voll Datteln zurück und sagte: "Wo ist der Fragende?" Der Mann sagte: "Ich!" Und der Prophet sagte zu ihm: "Nimm diese Datteln und spende sie!" Der Mann entgegnete: "Soll ich diese, o Gesandter Allāhs, einem anderen Menschen geben, der noch ärmer sein soll als ich? Ich schwöre bei Allāh, dass es in der ganzen Wohngegend keine anderen Menschen gibt, die ärmer sind als meine Familie!" Da lachte der Prophet,ﷺ dass man seine Eckzähne sehen konnte, und sagte: "Dann speise damit deine Familie!" (überliefert bei al-bukhārī (1936), Muslim (1111) u.a.) Weitere Masā'il: Wenn man durch etwas anderes als durch Vaginal- oder Analverkehr zur Ejakulation kommt, so muss man den Tag nachholen, jedoch keine Kaffārah leisten. Wenn die Frau entschuldigt ist durch Unwissenheit, Vergesslichkeit oder Zwang, so muss sie lediglich den Tag nachholen, jedoch keine Sühneleistung erbringen. Wenn sie jedoch weiß, es absichtlich tut und nicht gezwungen wird, so muss sie ebenfalls den Tag nachholen und die Kaffārah leisten. Wenn man an zwei verschiedenen Tagen das Fasten durch Geschlechtsverkehr bricht, so obliegt es einem, zwei Sühneleistungen zu erbringen. Wenn man jedoch am selben Tag zweimal Geschlechtsverkehr hat, so muss man nur für das erste Mal eine Kaffārah leisten, denn das Fasten ist bereits gebrochen, und dies ist eine Riwāyah von Imām Ahmad. Wenn der Reisende tagsüber nachhause ankommt und seine Frau an dem Tag von der Periode rein wurde, so ist ihm der Geschlechtsverkehr mit ihr erlaubt und er muss keine Sühneleistung erbringen, da wir bereits sagten, dass wenn man am Anfang des Tages das Fasten brach aufgrund eines legitimen Grundes, man den ganzen Tag die Erlaubnis hat, es zu brechen. Dies (die Verpflichtung der Kaffārah) gilt nur für den Tag von Ramadān aufgrund seiner Heiligkeit; wenn man bspw. einen Tag außerhalb von Ramadān nachholt und in ihm Geschlechtsverkehr hat, so muss man ihn lediglich nachholen und keine Sühneleistung erbringen. 14. UNERWÜNSCHTE TATEN BEIM FASTEN 1. Speichel zu sammeln und ihn dann zu schlucken, da einige Gelehrte dies als fastenbrechend betrachtet haben; um der Meinungsverschiedenheit zu entgehen, sagen wir, dass es makrūh ist. Wenn man den Speichel aus dem Mund herausnimmt und dann wieder in den Mund einführt und ihn schluckt, so bricht es das Fasten. 2. Es ist verboten für den Fastenden, Schleim zu schlucken, da es etwas Widerliches ist; wenn man ihn schluckt, nachdem er den Mund erreicht hat, so sehen es die

20 20 Buch des Fastens Hanābilah als fastenbrechend an. Auch wenn das Richtigere scheint, und Allāh weiß es am besten, dass es das Fasten nicht bricht, so sollte man es auf jeden Fall meiden, da es hierin Meinungsverschiedenheit gibt und es zusätzlich etwas Widerliches ist. Stattdessen spuckt man den Schleim einfach aus. 3. Das Abschmecken von Essen ist während dem Fasten makrūh, außer wenn man es aufgrund von Notwendigkeit tut, wie wenn man etwas kocht und schauen will, ob es genug gesalzen ist. 4. Das Kauen bestimmter Substanzen unterscheidet sich: a) Wenn es hart ist und nicht zerfällt und keinen Geschmack hat, so ist es makrūh. b) Wenn es im Mund zerfällt und einen Geschmack hat (wie die heutigen Kaugummis), so bricht es das Fasten, wenn man den Speichel davon schluckt. 5. Beim Küssen gibt es Meinungsverschiedenheit; es kann gesagt werden, dass es makrūh ist, wenn es bei einem Gelüste hervorruft und die Gefahr besteht, dass dies zum Fastenbrechen (durch Ejakulation oder darauffolgenden Geschlechtsverkehr) führen kann. Wenn man jedoch mit genauer Sicherheit weiß, dass man deswegen zur Ejakulation kommt, so ist es definitiv verboten. 6. Der Fastende muss besonders darauf achten, nicht zu lügen, zu beleidigen und zu lästern, denn der Prophet ﷺ sagte: م ن ل م ي د ع ق و ل الز ور و ال ع م ل ب ه ف ل ي س ل ل ه ح اج ة ف ي أ ن ي د ع ط ع ام ه و ش ر اب ه "Wer das falsche Wort und das Handeln danach nicht unterlässt, von dem verlangt Allāh nicht, dass er auf sein Essen und Trinken verzichtet." (überliefert bei al-bukhārī (1903) u.a.) Ibn Battāl رحمه الله sagte: "Das heißt nicht, dass ihm befohlen wird, sein Fasten aufzugeben, sondern es steht vielmehr für eine Warnung vor dem falschen Wort und dem, was mit ihm erwähnt wurde." Es wird überliefert, dass einige der Salaf in Ramadān die Zeit in der Masjid verbrachten und sagten: "Wir bewahren unser Fasten und lästern über keinen, und wir verrichten keine Tat, welche unserem Fasten schadet." Stattdessen soll man sich viel mit der Rezitation des Qur'āns beschäftigen, mit Dhikr, Spenden und weiteren Taten des Gehorsams. 15. EMPFOHLENE TATEN BEIM FASTEN Folgende Dinge sind beim Fasten empfohlen: 1. Wenn man beleidigt wird, so soll man laut sagen: "Ich faste.", aufgrund des Hadīths: ن ي ق ات ل ه ف ل ي ق ل : ا ام ر ؤ ص ائ م ف ا ن س اب ه أ ح د أ و

21 21 Buch des Fastens "Wenn ihn (den Fastenden) jemand beleidigt oder bekämpfen will, so soll er sagen: "Ich faste". (überliefert bei al-bukhari (1904) und Muslim (1151)) 2. Es ist empfohlen, den Sahūr zu essen und ihn bis zum Ende der Nacht aufzuschieben. Der Prophet ﷺ sagte: ت س ح ر وا ف ا ن ف ي الس ح ور ب ر ك ة "Nehmt den Suhūr ein, denn wahrlich, im Sahūr liegt Segen." (überliefert bei al-bukhārī (1923), Muslim (1095) u.a.) Der Beweis für das Aufschieben ist die Aussage von Zayd ibn Thābit, welcher sagte, dass sie mit dem Propheten Suhūr aßen und danach zum Gebet aufstanden und dazwischen war eine Zeitspanne, in welcher man fünfzig oder sechzig Āyāt rezitieren konnte. (überliefert bei al-bukhārī (1921) und Muslim (1097) Seine Zeit beginnt in der Mitte der Nacht und hält bis zur Morgendämmerung an. 3. Es ist empfohlen, das Fasten früh zu brechen, sobald die Sonne untergegangen :ﷺ ist, aufgrund der Aussage des Propheten ل ي ز ال الن اس ب خ ي ر م ا ع ج ل وا ال ف ط ر "Den Menschen wird es wohlergehen, solange sie sich zum Fastenbrechen beeilen." Bukhārī (1957) und Muslim (1098)) (überliefert bei al- Beim Fastenbrechen kann man das sagen, was überliefert wurde, und das Authentischste hierin ist: ذ ه ب الظ م أ و اب ت ل ت ال ع ر وق و ث ب ت ا ل ج ر ا ن ش اء الل ه "Der Durst ist gestillt und die Adern sind feucht und die Belohnung ist, so Allāh will, gesichert." (überliefert bei Abū Dāwud (2357) Außerdem wird überliefert, dass von drei Personen das Bittgebet nicht abgelehnt wird (at-tirmidhī (3598), Hadīth hasan) und dazu gehört der Fastende. Dementsprechend sollte der Fastende seinen Tag vor allem für Bittgebete für sich und die Ummah nutzen. Man kann das Fasten mit jeder erlaubten Nahrung brechen, jedoch ist es empfohlen, es mit Datteln zu brechen, und wenn keine vorhanden sind, dann mit Wasser, denn der Prophet ﷺ sagte: ا ذ ا أ ف ط ر أ ح د ك م ف ل ي ف ف ا ط ه و ر ن ه ن ع ل ى ت م ر ف ا ن ه ب ر ك ة ف ا ل م ي ج د ت م ر ا ف ال م اء ط ر "Wenn einer von euch das Fasten bricht, so soll er es mit einer Dattel brechen, denn sie enthält Segen. (überliefert bei Wenn man keine Dattel findet, dann (bricht man es) mit Wasser, denn wahrlich, es ist rein." at-tirmidhī (695), hasan sahīh) 4. Es ist empfohlen, die Fastentage direkt nach Ramadān am Stück nachzuholen aufgrund der Aussage Allāhs:

22 22 Buch des Fastens "So wetteifert nach den guten Dingen!" (2:148) ف اس ت ب ق وا ال خ ي ر ات Und da das Fasten im Ramadān am Stück ist, so ist es empfohlen, ebenfalls am Stück nachzufasten. Jedoch ist dies keine Pflicht und man kann die Tage getrennt fasten und das Nachholen bis zum nächsten Ramadān aufschieben. Verboten ist es, dass der nächste Ramadān eintritt und man die jeweiligen Tage nicht nachgeholt hat ohne eine Entschuldigung. In diesem Fall muss man die Tage nach dem nächsten Ramadān nachholen und zusätzlich für jeden Tag einen Armen speisen, wie dies (überliefert bei ad-dārimī und ad-dāraqutnī) von ibn 'Abbās und Abū Hurayrah überliefert wird. Wenn jemand ohne Grund Tage nicht nachgeholt hat und dann stirbt, so wird aus seinem hinterlassenen Kapital für jeden Tag ein Armer gespeist, jedoch werden die Tage nicht für ihn stellvertretend nachgeholt. 16. FREIWILLIGES FASTEN 1. Das beste Fasten ist das Fasten von Dāwūd عليه السالم, welcher jeden zweiten Tag رضي الله zu 'Abdullāh ibn 'Amr ﷺ fastete; der Beweis ist die Aussage des Propheten :عنهما ف ص م ي و م ا و أ ف ط ر ي و م ا ف ذ ل ك ص ي ام د او د ع ل ي ه الس ل م و ه و أ ف ض ل الص ي ا م "Dann faste einen Tag und breche das Fasten am nächsten Tag, denn das ist das Fasten von (überliefert bei al-bukhārī (1976) und Muslim (1159)) Dāwud عليه السالم, und es ist das beste Fasten." 2. Das beste Fasten nach dem Monat Ramadān ist der Monat Muharram, aufgrund des Hadīths: أ ف ض ل الص ي ام ب ع د ر م ض ان ش ه ر الل ه ال م ح ر م "Das beste Fasten nach dem Monat Ramadān ist das Fasten des Monats Allāhs al-muharram." (überliefert bei Muslim (1163)) Der vorzüglichste Tag im Monat Muharram ist der Tag von 'Āshūrā' und er hat einen gewaltigen Vorzug. Der Prophet ﷺ sagte: ص ي ام ي و م ع ر ف ة أ ح ت س ب ع ل ى الل ه أ ن ي ك ف ر الس ن ة ال ت ي ق ب ل ه و الس ن ة ال ت ي ب ع د ه و ص ي ام ي و م ع اش ور اء أ ح ت س ب ع ل ى الل ه أ ن ي ك ف ر الس ن ة ال ت ي ق ب ل ه "Was das Fasten am Tag von 'Arafah betrifft, so hoffe ich bei Allah, dass es das vorherige Jahr sühnt und das kommende Jahr. Und was das Fasten von Āshūrā betrifft, so hoffe ich bei Allah, dass es das vorherige Jahr sühnt." (überliefert bei Muslim (1162)) Es ist empfohlen, den neunten Tag ebenfalls zu fasten, wenn man 'Āshurā' fastet, da der Prophet ﷺ sagte:

23 23 Buch des Fastens ل ئ ن ب ق يت ا ل ى ق اب ل ل ص وم ن الت اس ع "Wenn ich bis zum nächsten Jahr lebe, so werde ich ganz gewiss den neunten Tag auch fasten." (überliefert bei Muslim (1134)) Shaykh al-islām ibn Taymiyyah رحمه الله sagte: "Er meint: Zusammen mit 'Āshūrā', und um sich von den Juden zu unterscheiden." (Al- Majmū') 3. Da rechtschaffene Taten in den 10 Tagen von Dhul-Hijjah bei Allāh am beliebtesten sind, so ist das Fasten in ihnen ebenfalls empfohlen. Der vorzüglichste dieser Tage ist der Tag von 'Arafah, denn es tilgt die Sünden des vorangegangenen und kommenden Jahres, wie aus dem vorangegangen Hadith zu entnehmen ist. Das Fasten am Tag von 'Arafah ist jedoch nicht empfohlen für jemanden, der auf Hajj ist, damit er sich kräftigen kann für Bittgebete und Dhikr, und deswegen fastete der Prophet ﷺ nicht diesen Tag, als er auf der Abschiedshajj war. 4. Es ist empfohlen, im Monat Shawwāl sechs Tage zu fasten und am besten ist es, sie direkt nach 'Īd am Stück zu fasten. Der Prophet ﷺ sagte: م ن ص ام ر م ض ان ث م أ ت ب ع ه س ت ا م ن ش و ال ك ان ك ص ي ام الد ه ر "Wer Ramadān fastet, und ihm daraufhin sechs Tage (Fasten) von Shawwāl folgen lässt, so ist es (überliefert bei Muslim (1164)) so, wie wenn man das ganze Leben fasten würde." Die 'Ulamā sind sich einig, dass es empfohlen ist, zuerst die verpassten Tage nachzuholen und dann die sechs Tage zu fasten. Sie sind sich jedoch uneinig darin, ob es eine Pflicht ist. Das Richtige, und Allāh weiß es am besten ist, dass es gültig ist, wenn man freiwillig fastet, bevor man die verpassten Tage nachgeholt hat und dies ist ebenfalls eine Riwāyah von Imām Ahmad. 5. Es ist empfohlen, die drei weißen Tage zu fasten und diesbzgl. wird eine Menge an Ahādīth überliefert. Die drei weißen Tage sind der 13., 14. und 15. eines jeden Monats. Sie wurden so genannt, da ihre Nächte aufgrund des Monds sehr hell sind. Der Vorzug vom Fasten von drei Tagen in jedem Monat ist gewaltig, denn wer drei Tage in jedem Monat fastet, der ist so, als würde er das ganze Leben fasten. Der Prophet ﷺ sagte: ث ل ث م ن ك ل ش ه ر و ر م ض ان ا ل ى ر م ض ان ف ه ذ ا ص ي ام الد ه ر ك ل ه "Drei Tage aus jedem Monat und Ramadān zu Ramadān, dies ist (wie) das Fasten der (überliefert bei Muslim (1162)) gesamten Lebzeit." Dementsprechend muss man sich nicht auf die drei weißen Tage beschränken, sondern man kann auch andere drei Tage fasten, um diesen Vorzug zu erreichen und die Gunst Allāhs ist gewaltig.

24 24 Buch des Fastens 6. Es ist empfohlen, montags und donnerstags zu fasten. Der Prophet ﷺ wurde über das Fasten am Montag befragt, so sagte er: ف يه و ل د ت و ف يه أ ن ز ل ع ل ي "An diesem Tag wurde ich geboren, und an ihm wurde auf mich herabgesandt." (überliefert bei Muslim (1162)) Und es wurde von 'Ā'ishah رضي الله عنها überliefert, dass der Prophet ﷺ den Montag und den (überliefert bei Ahmad (24508) u.a.) Donnerstag zum Fasten aussuchte. Die Ahādīth bzgl. dem Fasten am Donnerstag sind laut vielen Gelehrten schwach, doch dies heißt nicht, dass es keine Sunnah ist, da die Salaf nach diesen Ahādīth gehandelt haben und dies deutet darauf hin, dass das Fasten am Donnerstag vorgeschrieben ist. Mas alah: Wenn man freiwillig fastet, so ist man der Amīr (Befehlshaber) von sich selber; man kann das Fasten abbrechen, wann man will, denn der Prophet ﷺ hat eines Tages freiwillig gefastet, und nachdem 'Ā'ishah ihm sagte, dass es was zu essen gibt, brach er sein Fasten, und der Hadith wurde bereits angeführt. (überliefert bei Muslim (1154)) Folgende Tage sind verboten zu fasten: 1. Die beiden Festtage. Der Gesandte Allāhs ﷺ sagte: و ل ص و م ف ي ي و م ي ن : ال ف ط ر و ا ل ض ح ى "Und es gibt kein Fasten an zwei Tagen: Der Tag des Fastenbrechens und das Opferfest." (überliefert bei al-bukhārī (1197)) 2. Die Tage von Tashrīq, welche die drei Tage nach dem Opferfest sind. Der Beweis :ﷺ ist die Aussage des Propheten أ ي م الت ش ر يق أ ي م أ ك ل و ش ر ب "Die Tage des Tashrīq sind Tage des Essens und Trinkens." (überliefert bei Muslim (1141)) Ausnahme: Wenn man Hajj Tamattu' oder Qiran vollzieht, so darf man die Tage von (überliefert bei al-bukhārī (1997)) Tashrīq fasten, wenn man kein Opfertier hat. Es ist makrūh (verpönt), wie folgt zu fasten: 1. Den kompletten Monat von Rajab, denn hierin liegt eine Wiederbelebung einer Rite der Jāhiliyyah. Wenn man jedoch einige Tage von ihm nicht fastet, so ist die Karāhah (Verpöntheit) aufgehoben. 2. Den Tag von Jumu'ah soll man nicht zum Fasten auswählen, außer man fastet noch einen Tag davor, oder einen Tag danach, denn der Prophet ﷺ sagte:

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