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2 BALL CHAIR / LEATHER WHITE AARNIO EERO / ADELTA F001 BALL CHAIR BUBBLE CHAIR / SILVER AARNIO EERO / ADELTA F002 BUBBLE CHAIR BRAZIL CHAIR F003 LEATHER CAPITONNE METALL EUR 550,00/DAY EUR 350,00/DAY EUR 350,00/DAY BARCELONA CHAIR MIES VAN DER ROHE F004 LEATHER WHITE BARCELONA CHAIR MIES VAN DER ROHE F005 LEATHER COGNAC GLOBE CHAIR ARTIFORT F006 FABRIC BEIGE EUR 150,00/DAY EUR 150,00/DAY EUR 250,00/DAY

3 EROS CHAIR PHILIPPE STARCK F007 TRANSPARENT LOUNGE CHAIR + OTTOMAN EAMES F008 PALISANDER / LEATHER WHITE EUR 70,00/DAY EUR 400,00/DAY EGG CHAIR HANSEN F009 LEATHER COGNAC MINOTTI SOFA L 310 F010 FABRIC GREY EUR 450,00/DAY EUR 350,00/DAY

4 COLONIAL CHAIR INDONESIA F011 WOOD / LEATHER BROWN ORIGINAL / ANITK EUR 95,00/DAY CHESTERFIELD SOFA ORIGINAL ENGLAND F012 OXFORD BLOOD, LEATHER 2-SEATER (3-SEATER AVAILABLE) EUR 250,00/DAY SCHMIDT CHAIR EUGEN SCHMIDT F013 PALISANDER / LEATHER BLACK BED BRIDGE F014 BED 140 x 200 cm WHITE CHAIR BRIDGE F014b WHITE CHAIR EUR 90,00/DAY EUR 50,00/DAY EUR 50,00/DAY

5 DAY s FORUM CHAIR ROBIN DAY F015 OAK / LEATHER D-BROWN ALSO 3-SEATER AVAILABLE EUR 250,00/DAY PANTONE CHAIR VITRA F016 WHITE EUR 50,00/DAY LEATHER CHAIR VINTAGE F017 LEATHER BROWN VINTAGE EUR 120,00/DAY CHAIR VINTAGE F018 FABRIC / BROWN BAROCK CHAIR COLLECTION F019 FABRIC / GOLD OUTDDOR LOUNGE CHAIR DEDON ORBIT F020 WHEELS / FABRIC L-BROWN EUR 60,00/DAY EUR 70,00/DAY EUR 150,00/DAY

6 KAGAN CHAIR VLADIMIR KAGAN F021 WOOD / LEATHER BEIGE EUR 110,00/DAY KAGAN CHAIR VLADIMIR KAGAN F022 WOOD / LEATHER BLACK EUR 110,00/DAY KAGAN CHAIR VLADIMIR KAGAN F023 WOOD / LEATHER BROWN EUR 110,00/DAY KAGAN CHAIR VLADIMIR KAGAN F024 WOOD / LEATHER PETROL EUR 110,00/DAY WHITE CHAIR COLLECTION F025 FABRIC / WHITE EUR 40,00/DAY BAR CHAIR COLLECTION F026 SNAKE STRUCTURE FABRIC EUR 30,00/DAY

7 COLONIAL CHAIR 2 F027 WOOD / FABRIC EGG EUR 50,00/DAY CUBE FABRIC HABITAT F028 FABRIC D-GREY EUR 10,00/DAY CUBE WOOD HABITAT F029 WOOD EUR 10,00/DAY COVERS FOR MINOTTI SOFA F030 FABRIC / WHITE + BROWN EUR 20,00/DAY

8 ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN BRIDGE STUDIOS BERLIN REQUISITEN VERMIETUNG Die vorliegenenden Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) von BRIDGE STUDIOS sind Grundlage und Bestandteil aller Geschäftsvorgänge,Vertragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen BRIDGE STUDIOS und dem Mieter der von BRIDGE STUDIOS angebotenen Gegenstände. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragserteilung, spätestens mit Entgegennahme des Mietgegenstandes gelten diese AGB als angenommen. Abweichende Bedingungen der Mieter haben keine Gültigkeit, ihnen wird hiermit widersprochen. A. Zustandekommen des Vertrages 1. Die Vermietung von Gegenständen erfolgt nur aufgrund schriftlicher Auftragserteilung. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge sind schriftlich, auch per Fax, zu bestätigen. Auch in Ermangelung eines schriftlichen Auftrages gelten diese AGB als vereinbart und einbezogen. 2. Erteilte Aufträge oder Bestellungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch BRIDGE STUDIOS oder Übernahme der Mietgegenstände durchden Mieter oder dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für beide Seiten verbindlich. Für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung von BRIDGE STUDIOS maßgeblich. Eine darauf folgende Bestätigung oder Gegenbestätigung des Vertragspartners kann den Auftragsinhalt nicht abändern. Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben finden keine Anwendung. 3. Bestellungen müssen mindestens (3) Werktage vor der Abholung vorgenommen werden. Andernfalls haftet BRIDGE STUDIOS nicht für Mängel der Mietsachen oder deren verspäteten Bereitstellung. Es sei denn, diese Mängel sind vorsätzlich oder grob fahrlässig von BRIDGE STUDIOS verursacht worden. B. Vertragsinhalt 1. Der Mieter darf von den Mietgegenständen nur den vertragsgemäßen und ihrer Eigenart entsprechenden Gebrauch machen. Ohne ausdrückliche vorherige Erlaubnis ist der Mieter nicht berechtigt, die Mietgegenstände zu verändern, bearbeiten oder Dritten zu überlassen. 2. Der Mieter ist zum fachgerechten Transport und zur ordnungsgemäßen Nutzung und Aufbewahrung der Gegenstände verpflichtet. Die Gegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. 3. Gegenstand des Vertrages ist nur die Vermietung des körperlichen Gegenstands. BRIDGE STUDIOS räumt an den Mietgegenständen (insbesondere an solchen der bildenden Kunst, Einrichtungsgegenständen mit Designschutz sowie Fotografien) keinerlei Nutzungsrechte ein. Es wird darauf hingewiesen, dass urheberrechtlich relevante Nutzungen solcher geschützten Gegenstände in der Regel vergütungspflichtig sind. Der Mieter ist für die Einholung der erforderlichen Rechte bei den Berechtigten oder maßgeblichen Verwertungsgesellschaften (insbesondere der VG Bild+Kunst, Bonn) selbst verantwortlich. C. Mietdauer Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Versendung und endet mit der Rückgabe an BRIDGE STUDIOS. Als Miettage werden nur Werktage berechnet. Abholung und Rückgabe können nur während der Geschäftszeiten erfolgen. D. Haftung 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Mietgegenstände während des Transports und des Gebrauchs trägt ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson, bis zur Rückkehr in die Geschäftsräume von BRIDGE STUDIOS, der Mieter. Zur Abdeckung dieses Risikos wird dem Mieter der Abschluss einer entsprechenden Versicherung anempfohlen. BRIDGE STUDIOS hat die Mietgegenstände gegen derartige Schäden nicht versichert. 2. Der Mieter haftet bei Beschädigungen der Mietgegenstände in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Nicht zurückgelieferte oder unbrauchbar zurückgelieferte Mietgegenstände sind durch den Mieter unabhängig von weitergehenden Schadenersatzforderungen von BRIDGE STU- DIOS zu dem Preis zu ersetzen, der erforderlich ist, um einen gleichwertigen Gegenstand zu erwerben. Soweit derartige Gegenstände nicht mehr käuflich zu erwerben sind, trägt der Mieter die Kosten einer angemessenen Ersatzanschaffung. 3. BRIDGE STUDIOS übernimmt keine generelle Gewähr für das Funktionieren der technischen Mietgegenstände. Sollten technische Geräte entliehen werden, hat der Mieter sich über die Funktionstüchtigkeit der Gegenstände gesondert zu erkundigen. Für jegliche Schäden (an Personen, am Mietgegenstand selbst oder anderen Gegenständen), die sich aus dem Betrieb solcher Geräte ergeben, deren Funktionsfähigkeit nicht ausdrücklich zugesichert wurde, übernimmt BRIDGE STUDIOS keine Haftung. Gleiches gilt für Schäden, die sich aus der nicht fachgerecht betriebenen Benutzung der Mietgegenstände ergeben. 4. Der Mieter hat die Mietgegenstände sofort nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel an der Mietsache ohne Zögern BRIDGE STUDIOS mitzuteilen. Andernfalls gelten die Mietgegenstände als mangelfrei an den Mieter übergeben. Mängelansprüche des Mieters bestehen nicht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 5. BRIDGE STUDIOS übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus resultieren, dass der Mieter oder dessen Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für die jeweilige Nutzung der Mietgegenstände nicht oder nur unzureichend von den Berechtigten eingeholt hat. 6. BRIDGE STUDIOS haftet für Sachschäden und Verszugsschaden nur soweit das eigene Verhalten (oder das seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig zur Schadensbegründung beigetragen hat. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. E. Transporte 1. BRIDGE STUDIOS stellt die Gegenstände an seinem Firmensitz bereit. Die ordnungsgemäße Verladung obliegt dem Mieter. Transportfahrzeuge müssen zum Transport der Gegenstände geeignet und dementsprechend ausgestattet sein. Der Mieter trägt die Transportkosten. 2. Mietgegenstände werden von BRIDGE STUDIOS nur auf ausdrückliche Anforderung des Mieters und auf dessen Kosten des Mieters versandt. Wobei die Transportgefahr auf den Mieter mit Übergabe der Mietgegenstände an den Transporteur übergeht. F. Zahlungsbedingungen 1. Die Rechnungsbeträge sind in vollem Umfang bei Rechnungserhalt fällig. Der Mieter kommt ohne weitere Erklärung durch BRIDGE STUDIOS zehn (10) Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist BRIDGE STUDIOS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basissatz zu verlangen. 2. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln an den Mietsachen steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Gegenstände waren offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Mieter nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den Kosten der Nacherfüllung (insbesondere Mängelbeseitigung oder Ersatzbeschaffung) steht. 3. Der Mieter ist berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des mängelbehafteten Gegenstands (bzw. der Nacherfüllung) steht. 4.Vorbestellte und reservierte Mietsachen, die nicht abgenommen oder abgeholt werden, müssen dem Mieter voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich, so trägt der Mieter nur die durch seine Nichtabnahme entstandenen Kosten. G. Schlussbestimmungen 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtbeziehung zwischen BRIDGE STUDIOS und dem Mieter ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich. Erfüllungsort für alle Vertragspflichten ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Vollkaufleuten ist Berlin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung unbekannt ist. 2. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht. Stand:

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FURNITURE. prop-shop prop-shop BALL CHAIR / LEATHER WHITE AARNIO EERO / ADELTA F001 BALL CHAIR BUBBLE CHAIR / SILVER AARNIO EERO / ADELTA F002 BUBBLE CHAIR BRAZIL CHAIR F003 LEATHER CAPITONNE METALL EUR 550,00/DAY EUR 250,00/DAY

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