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1 Shulverordnung für die Bildungskommission () der Gemeinde Shenken vom 2.Juni 28 Revisionsdatum: , / Shulverordnung Gemeinde Shenkon vom 2. Juni 28

2 Der Gemeinderat Shenkon erlässt gestützt auf das Gesetz über die Volksshulbildung vom 22. März 1999 und Art. 4 und 5 der Gemeindeordnung vom 2. Mai 27 folgende Shulverordnung für die Bildungskommission () der Gemeinde Shenkon Für die bessere Lesbarkeit ist jeweils die männlihe Form von Personen geshrieben. Dabei sind auh alle weiblihen Personen miteinbezogen. Nahstehend wird für die Bildungskommission die Abkürzung verwendet. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Definition der Volksshule in der Gemeinde Shenken Die Volksshule der Gemeinde Shenkon umfasst vor Ort folgendes Bildungsangebot: a. Kindergartenstufe b. Primarstufe. Sekundarstufe l d. Förderangebote e. Sondershulung f. Shulishe Dienste g. Shul- und familienergänzende Tagesstrukturen h. Musikshulen i. Freiwilliger Shulsport Bildungsangebote, die niht vor Ort umgesetzt werden, sind in entsprehenden Zusammenarbeitsverträgen zu regeln. Art. 2 Zuständigkeit der Bildungskommission Die ist unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Gemeinderates im Sinne des Gesetzes über die Volksshulbildung für die Ausgestaltung des kommunalen Volksshulangebotes zuständig. Sie arbeitet mit dem Gemeinderat, der Shulleitung, den weiteren kantonalen und regionalen Stellen im Bildungsbereih zusammen. Sie steht insbesondere bei der Gesamtentwiklung der Volksshule sowie in der Finanzverantwortung in engem Kontakt mit dem Gemeinderat. Art. Kollegialsystem Die hält sih an das Kollegialitätsprinzip: a. Geshäfte werden gemeinsam beraten und entshieden. Kommt kein Konsens zustande, gilt das Mehrheitsprinzip (mit Ausnahme von Art. 8 Abs. 2 ). b. Ein interner fairer Verhandlungsstil wird gepflegt und ein Mehrheitsstil mit Blokbildung vermieden.. Die Beratungen und Entsheidfindungen unterliegen der Vertraulihkeit und Loyalität. Shulverordnung Gemeinde Shenkon vom 2. Juni 28

3 DETAILORGANISATIONBILDUNGSKOMMISSION Art. 4 Mitglieder Die besteht aus max. 7 Mitgliedern (aktuell 5 Mitglieder). Es sind dies der Präsident, das zuständige Mitglied des Gemeinderates sowie weitere Mitglieder. Das zuständige Mitglied des Gemeinderates ist von Amtes wegen Mitglied der. Der Präsident und die Mitglieder werden von den Stirn m berehtigten der Gemeinde Shenkon gewählt. Art. 5 Ressort, Sitzungen Die Aufgaben der werden in Ressorts aufgeteilt. Es sind dies: a. Führung, Gesamtleitung b. Personelles. Finanzen d. Administration, Organisation e. auswärtige Shulangebote Jedes Mitglied der erhält mindestens ein Ressort zugeteilt. Der zuständige Gemeinderat übernimmt zwingend das Ressort Finanzen. Einzelaufgaben / Teilaufgaben in den Ressorts können durh die Mitglieder der frei zugeteilt werden. Der Shulleiter nimmt in der Regel an den Sitzungen der mit beratender Stimme teil. Zur Erfüllung einzelner Aufgaben kann die Bildungskommission in Absprahe mit dem Gemeinderat Kommissionen einsetzen. III. AUFGABEN UND KOMPETENZEN DER BILDUNGSKOMMISSION Art. 6 Aufgabenbereih allgemein Die ist für die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben im Volksshulwesen verantwortlih. Sie begleitet und unterstützt die Volksshule. Sie sorgt für deren Abstützung in der Bevölkerung und vertritt deren Anliegen gegenüber dem Gemeinderat und der Bevölkerung. Die bestimmt unter Berüksihtigung der Bedürfnisse der örtlihen Volksshule die Ausgestaltung des Volksshulangebots und nimmt ihre Aufgaben im Bereih der Qualitätssiherung wahr. Die nimmt im Rahmen des Budgets die finanziellen Kompetenzen wahr. 5 Sie erlässt eine Shulordnung mit shulorganisatorishen Grundsätzen sowie mit massgebenden Verhaltensregeln. Shulverordnung Gemeinde Shenkon vom 2. Juni 28

4 Sie erlässt ein Pflihtenheft für die Shulleitung. Die Zuständigkeitsliste der (Anhang l) sowie das Funktionendiagramm (Anhang II) bilden integrierenden Bestandteil dieser Shulverordnung. Personelle Änderungen innerhalb der Zuständigkeitsliste (Anhang l) erfordern keine Anderungsgenehmigung durh den Gemeinderat. Art. 7 Entsheidungskompetenz Bildungskommission Die entsheidet gemäss Anhang l (Zuständigkeitsliste) und Anhang II (Funktionendiagramm) über alle Belange. Im Weiteren nimmt die sämtlihe Aufgaben und Kompetenzen gemäss 47 des Volksshulbildungsgesetzes wahr. Art. 8 Shulleitung Die Shule Shenken wird von einem Shulleiter geführt. Die Shulleitung kann diese Aufgabe für mehrere Gemeinden ausüben. Sie verzihtet auf die Ausübung der direkten Unterrihtstätigkeit an der Shule Shenken. 2 Sie wird einstimmig durh die vollzählige gewählt. Die legt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Shulleitung in einem Pflihtenheft fest. Art. 9 Kommissionen /Arbeitsgruppen Die von der eingesetzten Kommissionen oder Arbeitsgruppen bearbeiten die ihnen im Rahmen des Leistungsauftrages übertragenen Aufgaben selbstständig. Im Rahmen der delegierten Aufgaben kommt ihnen Entsheidungskompetenz zu. 2 In denjenigen Bereihen, in denen ihnen niht ausdrüklih die Entsheidungskompetenz zusteht, stellen die Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen Antrag an die. Die Kommissions- bzw. Arbeitsgruppenleitung informiert die laufend über die Tätigkeit der Kommission bzw. Arbeitsgruppe. Art. 1 Personalkompetenzen Die Shulleitung wählt die Lehrpersonen gemäss 48, Abs. 2 des VBG. Der wird ein Mitsprahereht gewährt. Die Shulleitung und die Ressortverantwortlihen der stellen Mitarbeitende der Shule mit Gemeindevertrag selbstständig ein und unterzeihnen deren Arbeitsverträge. Shulverordnung Gemeinde Shenkon vom 2. Juni 28

5 IV. INFORMATION, KOMMUNIKATION UND DATENSCHUTZ Art. 11 Informationen Die pflegt eine zeitgemässe und offene Kommunikationskultur. Sie informiert insbesondere den Gemeinderat über die Aktivitäten und Ziele der Volksshule. Dazu findet jährlih mindestens ein Gespräh mit dem Gemeinderat statt. Art. 12 Datenshutz Die gesetzlihen Vorshriften über den Datenshutz sind einzuhalten. Diese rihten sih nah der kantonalen Gesetzgebung. V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art. 1 Entshädigung Die Entshädigung der, Kommissionen und Arbeitsgruppen werden durh separaten Beshluss des Gemeinderates geregelt. Die Ansätze für die Sitzungsgelder rihten sih nah den Entshädigungsansätzen für Kommissionen der Gemeinde Shenkon. Art. 14 Inkrafttreten 1 Diese Shulverordnung ersetzt alle bisherigen Reglements und Verordnungen der Shule Shenkon. Die Shulverordnung (mit den Anhängen l und II) tritt auf den 2. Juni 28 in Kraft. Diese Shulverordnung wird vom Gemeinderat-mindestens alle vier Jahre überprüft. Shulverordnung Gemeinde Shenkon vom 2. Juni 28

6 Shenken, 1. August 216 F'\ u : - ^'^ GEMEINDERAT SCHENKON Raphael Wyss Bildungsvorsteher x Reto Weibei GemeindesBr^tber Shlussbereih Aenderungen durh Gemeinderat Datum Artikel 1,,4,5,6,7,8,9, 1, 11, 12, 1, 14,15,16 Anhang l und Anhang l - Änderungen 1,2,,5,6,8,1,11,12 Anhang l - Zuständigkeitsliste Bildungskommission Anhang II - Funktionendiagramm Bildungskommission Shulverordnung Gemeinde Shenkon vom 2. Juni 28

7 m (D y 1 Q. v (U QOJ M oo 7S s^ M N "s <ß <D s- a Gesamtleitung Bildungskommission Führung der Shulleitung > - fl) <Q ^ (D a. ( v s < Personelles / Lehrpersonen Q< M? <D Lernende, Erziehungsberehtigte CO N ) Finanzen, Infrastruktur Sekundarstufe l / auswärtige Shulangebote Shuldienste/ aussershulishe Angebote Musikshule (MRS) Tagesstrukturen /Shulsozialarbeit SSA Administration und Organisation Delegierter in der SSK Sursee Delegierter in der MRS N i Q. (Q i i: l a. (D Ü) yr ö W U)

8 Anhang II - Shulverordnung Funktionendiagramm Bildungskommission FUNKTIONEN FUNKTIONSTRÄGER ) <ö s < (U u «a a. 4-* 5?.r U l'i w ^ m ^ ) ^tu ( E =) ) 2+^ l Bereih Pädagogik / Shulentwiklung Tagesstrukturen Angebot Shulsozialarbeit Angebot freiwillige Förderangebote (sportlih, musish) Shul- und Qualitätsentwiklung Qualitätssiherung Programme und Konzepte pädagogishe und fahlihe Führung der Mitarbeitenden Shulexterne und -interne Weiterbildung sl Bereih Personal Anstellung der Shulleitung Pflihtenheft Shulleitung Planung Pensen Anstellung der Lehrpersonen Anstellung von Mitarbeitenden mit Gemeindevertrag Anstellung von Stellvertretungen Bewilligung von unbezahltem Urlaub bis Monate Bewilligung von unbezahltem Urlaub länger als Monate Qualifikation der Lehrpersonen Weiterbildungskosten Beratung und Unterstützung der Lehrpersonen Moderation bei Konflikten zwishen Lehrpersonen und Drittpersonen Moderation bei Konflikten zwishen Shulleitung und Drittpersonen Moderation bei Konflikten zwishen Bildungskommission und Drittpersonen geregelt im Weiterbildungskonzept sl ^R Bereih Finanzen Budget Lohn- und Lohnnebenkosten Teilglobalbudget Shulinfrastruktur (Mobilien) Shulinfrastruktur (Immobilien) T ~?ik 5lK~ >L SR^ ^SFT ^L ->L ~ ^R ~ Genehmigt durh GR am.11.28/revidiert / rev / rev / rev

9 Anhang II - Shulverordnung Funktionendiagramm Bildungskommission FUNKTIONEN FUNKTIONSTRÄGER > <a ha s < <ü y 2 a. u> t-* 5 r? ) tl W l i m ^ ) l U) E a) +-' ^ Bereih Organisation /Administration Planung Klassen (Abteilungen) Erstellung des Leistungsauftrages / Shulprogramm Erstellung der Shulordnung Erstellung der Hausordnung Krisenintervention Erstellung Primarshulkreise Zuteilung der Lehrpersonen zu Klassen Zuweisung der Shüler zu Klassen Stundenplan Shulferienmodell Shulweg / Shülertransport Shuladministration Ubertrittsverfahren Dispensationsgesuhe von Shülern externe Benutzung der Shulanlage Elternmitwirkung Tagesstrukturen Administration / Organisation Tagesstrukturen Tarife Tagesstrukturen Mahlzeiten GR _ 1K Bi K Bereih Kommunikation Kommunizieren gegen innen Kommunikation mit der Öffentlihkeit Kommunikation im Krisenfall 1K Shulreht / Straffälle gegenüber Volksshulbildungsgesetz (VBG) Disziplinarmassnahmen ggü. Shülern Disziplinarmassnahmen ggü. Eltern erstmalig im Wiederholungsfall Disziplinarmassnahmen gflü.lehrpersonen Disziplinarmassnahmen ggü. Shulleitung il >L >L il SiK iik Die Mitglieder der Bildungskommission Die Zuständigkeiten der -Mitglieder werden mit einer separaten Liste nah ihrer ersten, konstituierenden Sitzung bekannt gegeben. Genehmigt durh GR am / revidiert / rev / rev / rev

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