Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom bis (KW 21) Februar 2018 in Enzesfeld-Lindabrunn

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1 Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom bis (KW 21) Saal 254 I Schöffenverhandlung Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach 207 Abs 1 StGB, Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach 212 Abs 1 Z 2 StGB, Vergehen der pornografischen Darstellungen Minderjähriger nach 207a Abs 1 Z 1 StGB und Abs 3 vierter Fall StGB HAFT Wesentlicher Anklagevorwurf: Der Angeklagte, der der Lebensgefährte der Großmutter des Opfers ist, soll an der zum Tatzeitpunkt Sechsjährige in der Wohnung der Großmutter eine geschlechtliche Handlung vorgenommen haben. Weiters soll er sie während seiner Aufsicht veranlasst haben soll, ihre Hose und Unterhose auszuziehen, sich auf den Rücken zu legen, um sodann zwei Fotos von ihrem entblößten Scheidenbereich anzufertigen. Februar 2018 in Enzesfeld-Lindabrunn

2 Schwurg erichtssa al Schöffenverhandlung Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nach 127, 128 Abs 1 Z 5, 129 Abs 2 Z 1, 130 Abs 1 erster und zweiter Fall und Abs 3, 15 StGB 3 Angeklagte HAFT Wesentlicher Anklagevorwurf: Die Angeklagten sollen im teils bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung teils alleine gewerbsmäßig, unter Anwendung besonderer Fähigkeiten, nämlich der Handfertigkeit zum fachmännischen Ausbau von Auspuffanlagen, sowie Katalysatoren und mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, eine Vielzahl von Auspuffanlagen in einem ,-- übersteigenden Wert, teils durch Einbruch weggenommen, teils wegzunehmen versucht haben bis 2017 in Heiligenkreuz und anderen Orten

3 Schwurg erichtssa al Schöffenverhandlung Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach 278b Abs 2 StGB, Verbrechen der kriminellen Organisation nach 278a StGB, Vergehen der versuchten Nötigung nach den 15, 105 Abs 1 StGB 2 Angeklagte HAFT wesentlicher Anklagevorwurf: Die Angeklagten sollen sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung, nämlich der in der UN Sanktionsliste aufscheinenden Terrororganisation Islamischer Staat, jeweils in einer Weise und in dem Wissen beteiligt haben, dass sie dadurch die terroristische Vereinigung und deren strafbaren Handlungen fördern, indem sie Propagandamaterial über Messengerdienste versendet und persönliche Gespräche und Chatunterhaltungen über Messengerdienste geführt haben, um Personen als Mitglieder zu gewinnen und anzuwerben bzw Personen in ihrem Entschluss sich als Mitglieder des Islamischen Staates zu betätigen, zu bestärken und im Sommer 2018 oder zu einem allenfalls späteren Zeitpunkt nach Syrien zu reisen, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen und an Kampfeinsätzen teilzunehmen. Weiters soll der Erstangeklagte versucht haben, durch gefährliche Drohung einen Motorradfahrer vom Wegfahren zu hindern. Jänner 2017 bis Jänner 2018 in Hinterbrühl u.a. Orten

4 :00 Saal 254 I Schöffenverhandlung Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB, Vergehen der Körperverletzung nach 83 Abs 1 StGB Wesentlicher Anklagevorwurf: Der Angeklagte soll mit Mittätern gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, eine Bank durch wahrheitswidrige Behauptung, die von ihm vermittelnden Personen seien zahlungswillige und zahlungsfähige Darlehensnehmer, somit durch Täuschung über Tatsachen, zur Zahlung von Darlehen zur Finanzierung von Luxusautos verleitet haben. Weiters soll der Angeklagte eine Person durch Tätlichkeiten zu Sturz gebracht und sie so am Körper vorsätzlich verletzt haben bis 2016 in Perchtoldsdorf u.a. Orten

5 : :00 Schwurg erichtssa al Schöffenverhandlung Verbrechen der Geldwäscherei nach 165 Abs 1 und 4, erster Fall fortgesetzte Verhandlung vom 13. April 2018 Wesentlicher Anklagevorwurf: Der Angeklagte soll Vermögensbestandteile in Höhe von rund ,--, die aus einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, herrühren, verborgen und ihre Herkunft verschleiert haben, indem er im Rechtsverkehr über den Ursprung, die wahre Beschaffenheit der Vermögensbestandteile, das Eigentum oder sonstige Rechte an ihnen, die Verfügungsbefugnis über sie, ihre Übertragung bzw darüber, wo sie sich befinden, falschen Angaben gemacht haben Juli 2016 bis Jänner 2017 in Wiener Neustadt u.a. Orten

6 Saal 152 Einzelrichterverfahren Vergehen der Körperverletzung nach 83 Abs 1 StGB, Vergehen der gefährlichen Drohung nach 107 Abs 1 StGB, Vergehen der versuchten Nötigung nach 15, 105 Abs 1 StGB Körperverletzung durch Bewurf mit einem Klebeband und Würgen und gefährliche Drohung mit der Aussage Warum bist du zum Schichtleiter gegangen!? Wenn ich wegen dir gekündigt werde, werde ich dich draußen zusammenschlagen!, mit der er auch versucht haben soll, sein Opfer von einer Anzeigeerstattung abzuhalten Februar 2018 in Guntramsdorf Saal 152 Vergehen der gefährlichen Drohung nach 107 Abs 1 StGB fortgesetzte Verhandlung vom 12. April 2018 Nötigung zur Überweisung von Geld auf das Privatkonto durch die Drohung die außerehelichen Verhältnisse zu Prostituierten und der Sekretärin preiszugeben April bis Juni 2017

7 Saal 252 I Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger nach 207a Abs 3 erster Satz StGB, Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger nach 207a Abs 1 Z 2 dritter Fall StGB, Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach 27 Abs 1 Z 1 erster, zweiter und achter Fall, Abs 4 Z 1 SMG, Vergehen des unerlaubten Umganges mit psychotropen Stoffen nach 30 Abs 1 erster, zweiter und achter Fall SMG fortgesetzte Verhandlung vom 06. April 2018 Besitz und Übermittlung von pornografischen Darstellungen mündiger Personen und Erwerb, Besitz sowie Verkauf von Suchtgift 2013 bis 2017 in Mödling Saal 252, I Verbrechen der schweren Körperverletzung nach 84 Abs 4 StGB Der Angeklagte soll einer Person einen Faustschlag gegen das Gesicht versetzt haben und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung und eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung, nämlich einen Kieferbruch mit Verschiebung der Bruchstücke, herbeigeführt haben.

8 Jänner 2018 in Brunn am Gebirge Saal 252 I Vergehen der gefährlichen Drohung nach 107 Abs 1 und 2 StGB Die Angeklagte soll ihren Ehemann gefährlich bedroht haben, indem sie ihm ein Küchenmesser vorhielt und sinngemäß äußerte, sie habe bereits ihren Ex-Ehemann erstochen, wobei sie die gefährliche Drohung beging, indem sie mit dem Tod drohte. März 2018 in Sollenau Schwurg erichtssa al Vergehen der Fälschung unbarer Zahlungsmittel nach 241a Abs 1 erster Fall Stgb; Vergehen des teils vollendeten und teils versuchten gewerbsmäßigen Betruges nach den 146, 148 erster Fall, 15StGB HAFT Der Angeklagte soll zwei nachgemachte American Express - Kredikarten mit dem Vorsatz hergestellt haben, dass sie im Rechtsverkehrt wie echte verwendet werden und verschiedene Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen verleitet bzw

9 zu verleiten versucht, die diese oder andere am Vermögen schädigten bzw schädigen sollten (Beistellung einer Limousine der Mercedes S-Klasse samt Chauffeur, Erbringung von Fahrtdiensten und Besorgung einer Flasche Sekt, Überlassung eines Louis Vuitton Schals, usw). Oktober 2017 bis März 2018 in Wien u.a. Orten Saal 155 Verhen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach 27 Abs 2a zweiter Fall und Abs 3 SMG, Vergehen des versuchten Diebstahls nach 15, 127 StGB Weitergabe von Kokain in Wien Wegnahme einer Hose von Snipes Jänner 2018 in Wien Saal 155 Vergehen der Körperverletzung nach 83 Abs 2 StGB, Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach 15, 269 Abs1 zweiter Fall StGB fortgesetzte Verhandlung vom 19. April 2018

10 Vorsätzliche Zufügung von Schlägen gegen das Gesicht, sodass das Opfer gegen ein Waschbecken stürzte und ein Hämatom, eine Schwellung und eine Schürfwunde im Gesicht erlitt, versuchtes Beißen und Schlagen von Polizeibeamten Dezember 2017 in Wiener Neustadt Schwurger.saal Verbrechen des betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung nach 143d Abs 1 und Abs 3 StGB Der Angeklagte soll als Geschäftsführer einer GmbH Anmeldungen von Personen zur Sozialversicherung in dem Wissen, dass die infolge der Anmeldung auflaufenden Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig geleistet werden sollen, vorgenommen und in Auftrag gegeben haben, wobei die infolge der Anmeldung auflaufenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund EUR ,-- nicht geleistet wurden, indem er Personen angemeldet, jedoch keinerlei Zahlungen an den berechtigten Sozialversicherungsträger geleistet haben soll. Februar 2015 bis Anfang 2016 in Günselsdorf Saal 252 I Vergehen der Zuführung von Prostitution nach 215 StGB

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