FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG"

Transkript

1 FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG Jahrgang November 2011 Ausgabe 23 Sitzung des Ausschusses für Bau, Wirtschaft und Verkehr des Kreistages Wittenberg Dienstag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (3.16), Breitscheidstraße 3, Lutherstadt Wittenberg 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen Beratung der Beschlussvorlage Informationsvorlage Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten zur Komplettsanierung des Schulstandortes Haus Melanchthon Beratung der Beschlussvorlage für das Haushaltsjahr 2011 Schülerbeförderung 7. Beratung der Beschlussvorlage Satzung zum Ausgleich ermäßigter Ausbildungstarife im Ausbildungsverkehr in dem Landkreis Wittenberg Ausgleichssatzung (AusglS) 8. Beratung der Beschlussvorlage 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Wittenberg 9. Beratung der Beschlussvorlage Auflösung der Öko-Tour Sanierungsgesellschaft mbh, Jessen OT Seyda 10. Informationen aus der Verwaltung 11. Beantwortung von Anfragen der Mitglieder nicht öffentlicher Teil 12. Vergaben 13. Anfragen und Informationen Die Einwohnerfragestunde findet um 18:00 Uhr statt. Hensel, Vorsitzender Sitzung des Ausschusses Schule und Kultur des Kreistages Wittenberg Mittwoch, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, Lutherstadt Wittenberg 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen Beratung der Beschlussvorlage 2012 (Teilpläne des Fachdienstes Gebäude, Liegenschaften und Service Teil Schulen des Fachdienstes Schule und Kultur, Bildungszentrum Lindenfeld) für das Haushaltsjahr 2011 Schülerbeförderung 6. Beratung der Beschlussvorlage Informationsvorlage Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten zur Komplettsanierung des Schulstandortes Haus Melanchthon 7. Beratung der Beschlussvorlage 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Wittenberg 8. Beratung der Beschlussvorlage Satzung zum Ausgleich ermäßigter Ausbildungstarife im Ausbildungsverkehr in dem Landkreis Wittenberg Ausgleichssatzung (AusglS) 9. Information zum Schulentwicklungsplan Teil B; Zustimmung der Schulbehörde zur Schulträgervereinbarung des Re- Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ausschüsse des Kreistages Seite 2 Außensprechtag Landrat/ Bekanntmachungen WAZV Elbe- Elster-Jessen gionalverbundes Anhalt für berufliche Bildung 10. Information zur Thematik Sicherheit an Schulen 11. Information zum Stand der Baumaßnahmen an den Schulen des Landkreises Wittenberg 12. Aktueller Stand des Projektes Ganzheitliche Schullandschaft 13. Beantwortung von Anfragen der Ausschussmitglieder und Informationen aus der Verwaltung Reinecke, Vorsitzende Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages Wittenberg Donnerstag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, Lutherstadt Wittenberg 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen Fragestunde für Kinder und Jugendliche 2012 (Teilplan Fachdienst Jugend) 6. Beratung der Beschlussvorlage für das Haushaltsjahr 2011 Erstattung Elternbeiträge 7. Beschluss Zuwendungsempfänger von Betriebs- und Mietkosten für Einrichtungen der Kinderund Jugendarbeit Seite 6 Stellenausschreibungen Seite 7 Kreisvolkshochschule/ Veranstaltungshinweise

2 2 Amtliches aus dem Landkreis 12. November Beschluss Zuwendungsempfänger von Personalkosten in der Kinder- und Jugendarbeit für Beschluss Antrag auf Förderung eines Projektes in der Kinder- und Jugendarbeit gem. Pkt. 7.6 RL Jugendarbeit (Sonstige Projektförderung) 10. Beschluss Konzept der Zusammenführung der Jugendeinrichtungen der Stadt Gräfenhainichen und des Landkreises Wittenberg in Gräfenhainichen zum Bericht zum Projekt Benchmarking Hilfen zur Erziehung+ (HzE+) Beantwortung von Anfragen der Ausschussmitglieder und Informationen aus der Verwaltung Golly Vorsitzende Sitzung des Ausschusses Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft des Kreistages Wittenberg Montag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, Lutherstadt Wittenberg 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen Einwohnerfragestunde 2012 (Teilplan FD Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) 6. Arbeitsplan des Ausschusses Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft für das Jahr Beantwortung von Anfragen der Mitglieder des Ausschusses sowie Informationen aus der Verwaltung Hahn Vorsitzender Sitzung des Ausschusses Haushalt und Finanzen des Kreistages Wittenberg Dienstag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (3.16), Breitscheidstraße 3, Lutherstadt Wittenberg 1. Feststellung der ordnungsgemäßen La- dung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen Beratung der Beschlussvorlage Informationsvorlage Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten zur Komplettsanierung des Schulstandortes Haus Melanchthon 1. Billigung der Kalkulation der Entgelte für den bodengebundenen Rettungsdienst 2. Beschluss der 2. Änderungssatzung der Benutzungsentgeltsatzung für den bodengebundenen Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich des Landkreises Wittenberg 6. Beratung der Beschlussvorlage Haushaltskonsolidierungskonzept 2012 des Landkreises Wittenberg 7. Beratung der Beschlussvorlage Beratung der Beschlussvorlage 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Wittenberg 9. Beratung der Beschlussvorlage Satzung zum Ausgleich ermäßigter Ausbildungstarife im Ausbildungsverkehr in dem Landkreis Wittenberg Ausgleichssatzung (AusglS) 10. Beratung der Beschlussvorlage Auflösung der Öko-Tour Sanierungsgesellschaft mbh, Jessen OT Seyda 11. Beratung der Beschlussvorlage Mitgliedschaft im Verein Campus Wittenberg e. V. 12. Beratung der Beschlussvorlage Freiwillige Mitgliedschaft des Landkreises Wittenberg in einem Verband 13. Beratung der Beschlussvorlage für das Haushaltsjahr 2011 Schülerbeförderung 14. Beratung der Beschlussvorlage für das Haushaltsjahr 2011 Erstattung Elternbeiträge 15. Beantwortung von Anfragen der Mitglieder sowie Informationen aus der Verwaltung Dannenberg Vorsitzender Außensprechtag des Landrates in Coswig Der Außensprechtag des Landrates findet am Dienstag, 29. November 2011 in der Stadtverwaltung Coswig, Am Markt 1 in Coswig (Anhalt) statt. Um Anmeldung wird bis zum 25. November 2011 gebeten (Tel.: 03491/479200). Satzung zur Änderung der Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung (6. Änderungssatzung) Aufgrund der 6, 8, 44 und 91 der GemO für das Land Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA S. 568) sowie der 9 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) in Verbindung mit den 2, 5, 6, 8, 13, 13a des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen und auf der Grundlage der Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung vom i. d. F. der 5. Änderungssatzung vom hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am folgende 6. Änderungssatzung zur Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung beschlossen. Artikel 1 Der 1 wird geändert: In 1 Abs. 1 Satz 1 werden 2. und 3. gestrichen. In 1 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort zentralen gestrichen. In 1 Abs. 2 Nr. 1 werden die Unterpunkte a, b und c gestrichen und es erfolgt folgende Umformulierung: zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen der öffentlichen Einrichtung Jessen. In 1 Abs. 2 Nr. 2 werden die Unterpunkte a, b und c gestrichen und es erfolgt folgende Umformulierung: zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben der öffentlichen Einrichtung Jessen. Artikel 2 Der 5 wird geändert: In 5 Abs. 1 werden 2. und 3. gestrichen. Artikel 3 Der 15 wird geändert: 15 (1) b und c werden gestrichen. 15 (1) a): Der Gebührensatz wird auf 12,80 r/mtl. (153,60 r/ p. a.) erhöht. 15 (2) b und c werden gestrichen. 15 (2) a): Der Gebührensatz wird auf 3,20 r/m³ erhöht. Artikel 4 Der 20 wird geändert: 20 (2) 1. und 2. jeweils b und c werden gestrichen. 20 (2) 1. a): Der Gebührensatz wird auf 32,25 r erhöht. Artikel 5 Die Anlage 1 zur Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung wird wie folgt geändert:

3 12. November 2011 Amtliches aus dem Landkreis 3 Anlage 1 zur Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung (SWBAS) Die zu der Öffentlichen Einrichtung Jessen zur zentralen und dezentralen Schmutzwasserbeseitigung gehörenden Mitgliedsgemeinden und Ortsteile des Verbandes sind: Öffentliche Einrichtung Jessen I. Jessen mit den Ortsteilen: 1. Arnsdorf 2. Battin 3. Buschkuhnsdorf 4. Dixförda 5. Düßnitz 6. Gentha 7. Gerbisbach 8. Glücksburg 9. Gorsdorf 10. Grabo 11. Großkorga 12. Hemsendorf 13. Holzdorf 14. Jessen (Elster) 15. Kleindröben 16. Kleinkorga 17. Klöden 18. Klossa 19. Kremitz 20. Leipa 21. Linda 22. Lindwerder 23. Lüttchenseyda 24. Mark Friedersdorf 25. Mark Zwuschen 26. Mauken 27. Mellnitz 28. Mönchenhöfe 29. Morxdorf 30. Mügeln 31. Naundorf 32. Neuerstadt 33. Rade 34. Rehain 35. Reicho 36. Ruhlsdorf 37. Rettig 38. Schadewalde 39. Schöneicho 40. Schützberg + Kietz 41. Schweinitz 42. Seyda 43. Steinsdorf 44. Zwuschen II. Stadt Annaburg mit den Ortsteilen: 1. Löben, Waltersdorf 2. Meuselko 3. Premsendorf III. Stadt Zahna-Elster mit dem Ortsteil 1. Gadegast Artikel 6 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt nach Veröffentlichung zum in Kraft Grabo Stadt Jessen, Satzung zur Änderung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elbe-Elster-Jessen (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) 4. Änderungssatzung Aufgrund der 6, 8, 44 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom in Verbindung mit 55 Wasserhaushaltsgesetz und 56, 78 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) und der 9 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, und auf der Grundlage der Abwasserbeseitigungssatzung vom i. d. F der 3. Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungssatzung vom hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am die 4. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung wie folgt beschlossen: Artikel 1 Der 1 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: Punkt 2. und 3. wird gestrichen. Punkt 4. wird zu Punkt 2. und wird wie folgt geändert: Die Unterpunkte a, b und c werden gestrichen und es erfolgt folgende Umformulierung: dezentralen Schmutzwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen der öffentlichen Einrichtung Jessen. Punkt 5. wird zu Punkt 3. und wird wie folgt geändert: Die Unterpunkte a, b und c werden gestrichen und es erfolgt folgende Umformulierung: dezentralen Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben der öffentlichen Einrichtung Jessen. Der 1 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: Das Wort zentralen wird gestrichen. Im weiteren Textverlauf der Satzung werden Änderungen derart vorgenommen, das öffentliche Einrichtungen (Mehrzahl) in öffentliche Einrichtung (Einzahl) geändert wird. Artikel 2 Der 10 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt geändert: Die Formulierung DIN 4033 wird gestrichen. Es wird an dieser Stelle eingefügt: DIN EN Artikel 3 Der 15 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: Das gesamte anfallende Abwasser aus ASG und der gesamte anfallende Fäkalschlamm aus KKA sind dem WAZV zu überlassen und werden einer Behandlungsanlage zugeführt. Artikel 4 Die Anlage 1 zur Abwasserbeseitigungssatzung wird wie folgt geändert: Anlage 1 zur Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) Die zu der Öffentlichen Einrichtung Jessen zur zentralen und dezentralen Schmutzwasserbeseitigung gehörenden Mitgliedsgemeinden und Ortsteile des Verbandes sind: Öffentliche Einrichtung Jessen I. Jessen mit den Ortsteilen: 1. Arnsdorf 2. Battin 3. Buschkuhnsdorf 4. Dixförda 5. Düßnitz 6. Gentha 7. Gerbisbach 8. Glücksburg 9. Gorsdorf 10. Grabo 11. Großkorga 12. Hemsendorf 13. Holzdorf 14. Jessen (Elster) 15. Kleindröben 16. Kleinkorga 17. Klöden 18. Klossa 19. Kremitz 20. Leipa 21. Linda 22. Lindwerder 23. Lüttchenseyda 24. Mark Friedersdorf 25. Mark Zwuschen 26. Mauken 27. Mellnitz 28. Mönchenhöfe 29. Morxdorf 30. Mügeln 31. Naundorf 32. Neuerstadt 33. Rade 34. Rehain 35. Reicho 36. Ruhlsdorf 37. Rettig 38. Schadewalde 39. Schöneicho 40. Schützberg + Kietz

4 4 Amtliches aus dem Landkreis 12. November Schweinitz 42. Seyda 43. Steinsdorf 44. Zwuschen II. Stadt Annaburg mit den Ortsteilen: 1. Löben + Waltersdorf 2. Meuselko 3. Premsendorf III. Stadt Zahna-Elster mit dem Ortsteil 1. Gadegast Artikel 5 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt nach Veröffentlichung zum in Kraft Grabo Stadt Jessen, Die übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten monatlich eine Entschädigung in Höhe von 75,00 r. Im 2 Absatz 3 der Entschädigungssatzung wird der bisherige Wortlaut gestrichen und es wird eingefügt: Geladene, beratend Tätige ohne Entgeltvertrag mit dem WAZV oder einem beauftragten Dritten erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes pro Sitzung in Höhe von 13,00 r. Artikel 3 Diese Änderung tritt zum in Kraft. Jessen-Grabo, Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen nach 99 GO LSA wird festgesetzt auf 0, r 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite nach 102 GO LSA zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf , r 5 Verbandsumlage Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben Grabo / Stadt Jessen (Elster) Datum Ausfertigung: Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der ehrenamtlichen Tätigkeiten beim Wasser- und Abwasserzweckverband Elbe-Elster-Jessen (2. Änderungssatzung) Auf der Grundlage des 16 Abs. 3 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) in Verbindung mit 33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) und der Entschädigungssatzung vom i. d. F der 1. ÄS zur Entschädigungssatzung vom hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elbe-Elster-Jessen in ihrer Sitzung vom die 2. Änderung der Entschädigungssatzung wie folgt beschlossen: Artikel 1 Der 1 der Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert: Der ursprüngliche Wortlaut wird gestrichen und wie folgt ersetzt: Dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung und den Mitgliedern der Verbandsversammlung wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Artikel 2 Im 2 Absatz 2 der Entschädigungssatzung wird der bisherige Wortlaut gestrichen und es wird eingefügt: Beschluss über den Wirtschaftsplan 2011 Auf der Grundlage des 16 (2) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom (GVBl. S. 81), zuletzt geändert am (GVBl. S. 68, 125) und 15 ff. des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG LSA) vom 24. März 1997 (GVBl. S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom (GVBl. S. 238), sowie der Regelungen der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung in der öffentlichen Sitzung am folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 beschlossen: 1 Wirtschaftsplan Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 werden im Erfolgsplan die Erträge: auf , r die Aufwendungen: auf , r im Vermögensplan die Einnahmen: auf , r die Ausgaben: auf , r festgesetzt. 2 Kreditaufnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) nach 100 Abs. 3 GO LSA wird festgesetzt auf , r Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 16 (1) GKG LSA i. V. m. 100 (2) GO LSA erforderliche Genehmigung wurde durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Wittenberg am unter dem Aktenzeichen und unter der Bedingung eines Beitrittsbeschlusses erteilt. Der entsprechende Beitrittsbeschluss wurde am gefasst. Gemäß 16 (2) GKG LSA i. V. m. 16 (4) EigBG LSA sowie den Festlegungen der Verbandssatzung liegt der Wirtschaftsplan an den nachfolgenden sieben Werktagen nach Veröffentlichung des Beschlusses und der Genehmigung für jedermann zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elbe-Elster-Jessen Jessener Str. 14, in Grabo/Stadt Jessen (Elster) während der Dienstzeiten öffentlich aus. 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserund Abwasserzweckverbandes Elbe-Elster-Jessen Aufgrund der 6, 8 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) in der zuletzt gültigen Fassung und auf Grundlage der Verbandssatzung vom i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elbe-Elster-Jessen in ihrer Sitzung am folgende 3. Änderung zur Verbandssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Anlage 1 zur Verbandssatzung Aktuel-

5 12. November 2011 Amtliches aus dem Landkreis 5 les Verzeichnis der Verbandsmitglieder wird wie folgt geändert: Anlage 1 Aktuelles Verzeichnis der Verbandsmitglieder A. Wasserversorgung Lfd. Nr., Stadt I. Stadt Annaburg mit den Ortsteilen: 1. Annaburg 2. Axien 3. Bethau 4. Gehmen 5. Groß Naundorf 6. Hohndorf 7. Kolonie 8. Labrun 9. Lebien 10. Plossig 11. Prettin 12. Purzien II. Stadt Zahna-Elster mit den Ortsteilen: 1. Dietrichsdorf 2. Elster (Elbe) 3. Gallin 4. Gielsdorf 5. Iserbegka 6. Külso 7. Listerfehrda 8. Meltendorf 9. Mühlanger 10. Zemnick + Wolfswinkel B. Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung I. Jessen mit den Ortsteilen: 1. Arnsdorf 2. Battin 3. Buschkuhnsdorf 4. Dixförda 5. Düßnitz 6. Gentha 7. Gerbisbach 8. Glücksburg 9. Gorsdorf 10. Grabo 11. Großkorga 12. Hemsendorf 13. Holzdorf 14. Jessen (Elster) 15. Kleindröben 16. Kleinkorga 17. Klöden 18. Klossa 19. Kremitz 20. Leipa 21. Linda 22. Lindwerder 23. Lüttchenseyda 24. Mark Friedersdorf 25. Mark Zwuschen 26. Mauken 27. Mellnitz 28. Mönchenhöfe 29. Morxdorf 30. Mügeln 31. Naundorf 32. Neuerstadt 33. Rade 34. Rehain 35. Reicho 36. Ruhlsdorf 37. Rettig 38. Schadewalde 39. Schöneicho 40. Schützberg + Kietz 41. Schweinitz 42. Seyda 43. Steinsdorf 44. Zwuschen II. Stadt Annaburg mit den Ortsteilen: 1. Löben, Waltersdorf 2. Meuselko 3. Premsendorf III. Stadt Zahna-Elster mit dem Ortsteil 1. Gadegast Artikel 2 Diese Satzung tritt nach Veröffentlichung in Kraft Grabo Stadt Jessen Landkreis Wittenberg Der Landrat Fachdienst: 15 Besucheradresse: Breitscheidstr. 3, Wittenberg Auskunft erteilt: Herr Schindler Zimmer-Nr.: 3-20 Tel.: Fax: Reinhard.schindler@landkreis.wittenberg.de -Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur. Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bei Antwort bitte angeben) WAZV Je Datum Landkreis Wittenberg Postfach , Lutherstadt Wittenberg WAZV Elbe-Elster-Jessen Geschäftsführer Jessener Str Jessen/OT Grabo Genehmigung der 3. Änderungssatzung der Verbandssatzung Gemäß 8 Abs. 4 in Verbindung mit 14 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) in der Neufassung vom 26. Februar 1998/GVBl. LSA S. 81) in der zurzeit gültigen Fassung genehmige ich die 3. Änderungssatzung vom der Verbandssatzung des WAZV Elbe-Elster- Jessen vom Die 3. Änderungssatzung der Verbandssatzung ist auszufertigen. Eine Ausfertigung der 3. Änderungssatzung der Verbandssatzung ist der unteren Kommunalaufsichtsbehörde zur Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg vorzulegen. Dannenberg Bundesagentur für Arbeit Hartz IV: Jetzt Pfändungsschutzkonten einrichten Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die insbesondere Kunden aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (umgangssprachlich Hartz IV ) sowie Empfänger von Kinderzuschlag beachten sollten. Der bisherige 14-tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 1. Januar 2012 weg. Die Bundesagentur für Arbeit rät daher von Kontenpfändung betroffenen Kunden, bestehende Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Durch eine Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen aber auch höher ausfallen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf ein Konto für mehrere Personen Leistungen aus der Grundsicherung überwiesen werden oder wenn auf dem Konto andere Transferleistungen (beispielsweise Kindergeld oder Kinderzuschlag) eingehen. Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt auf Antrag durch die kontoführende Bank. Geht der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus, ist ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann über eine Bescheinigung erfolgen. Soweit es sich um Leistungen aus der Grundsicherung handelt, kann diese Bescheinigung beim zuständigen Jobcenter eingeholt werden. Werden Sozialleistungen nur einmalig erbracht, genügt zum Nachweis in der Regel der Bewilligungsbescheid. Für Bezieher von Kindergeld und Kinderzuschlag ist in der Regel der Bescheid der Familienkasse als Nachweis ausreichend. Wird das Konto nicht rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, besteht für Leistungsbezieher die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene Geldleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, verfügt werden kann. Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter

6 6 Informationen aus dem Landkreis 12. November 2011 Stellenausschreibung Beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Jugend, Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Diplomsozialarbeiter befristet für max. 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe S 14 TVöD ausgewiesen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Was erwartet Sie? Eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten im Rahmen der auszuübenden Tätigkeit, die im Wesentlichen folgende Aufgaben umfasst: 1. eigene Beratungs- u. Betreuungstätigkeit erzieherische Beratung Beratung in Krisensituationen Familienberatung Umgangsberatung Beratung der Eltern zum Sorgerecht Vermittlung von sozialen Kontakten, materiellen und sozialen Ansprüchen 2. Erstellen von sozialpädagogischen Diagnosen und Entwicklungsanalysen Vermittlung der geeigneten erzieherischen Hilfeform gemäß 27 ff SGB VIII Begleitung, Koordination und Kontrolle der Hilfe Erstellung eines Hilfeplanes mit allen an der Hilfe beteiligten Personen Zusammenarbeit mit Spezialdiensten (z. B. Jugendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst, Amtsvormundschaften, Wirtschaftliche Jugendhilfe) Weitervermittlung der Hilfesuchenden an Dienstleistungsangebote der Jugendhilfe wie Erziehungs- und Familienberatungsstellen 3. Auftragstätigkeiten Erarbeitung von fachlichen Stellungnahmen für das Familiengericht Erarbeitung von fachlichen Stellungnahmen an die Staatsanwaltschaft Neben der Vielfalt der Aufgaben haben sich Sozialarbeiter des ASD auch mit folgender Problematik auseinanderzusetzen: ständige Abwägung zwischen unterstützenden, betreuenden und beratenden Hilfen einerseits und der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und ihren kontrollierenden Aufgaben andererseits Erfüllung des Schutzauftrages gemäß 8a SGB VIII ständige Konfrontation mit einer Vielfalt von Aufgaben und Ansprüchen sowie Informationen von Personen und Institutionen (Eltern, Jugendliche, Gerichte, Schulen, Kindergärten, Polizei u. v. m.) rasche Entscheidungsfindung vor Ort zur Einleitung entsprechender Maßnahmen (z. B. Gefahrenabwehr bei Kindern) Fachliche Voraussetzungen Abschluss als Diplom-Sozialarbeiter od. Diplom-Sozialpädagoge, Erziehungswissenschaftler mit Fachrichtung Sozialpädagogik bzw. Bachelor-, Magister-, Masterabschluss mit gleichlautenden Studieninhalten (FH od. HS) Wir erwarten Gesetzeskenntnisse, insbesondere SGB und BGB Erfahrungen in der Gesprächsführung und im sozialpädagogischen Handeln Teamfähigkeit sehr hohe Belastbarkeit Einsatzfähigkeit auch über die normale Arbeitszeit hinaus (Einsatz im Rahmen der Rufbereitschaft) einen sicheren Umgang mit dem PC Führerschein der Klasse B Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 2. Dezember 2011 an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Personal, Postfach in Lutherstadt Wittenberg. Der Landrat Lutherstadt Wittenberg Der Oberbürgermeister Die Lutherstadt Wittenberg hat im Jahr 2012 die Stellen Sachbearbeiter/in Baudurchführung, Sachbearbeiter/in vorbereitende Bauleitplanung, Sachbearbeiter/in Baumpflege und Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste neu zu besetzen. Ausführliche Informationen sind unter (Rathaus-Stellenangebote) zu entnehmen. Wiederherstellung und Entwicklung von FFH- Lebensraumtypen des Grünlandes im Naturpark Fläming Der Landkreis Wittenberg hat vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einen Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu ,00 Euro erhalten. Damit soll im Zeitraum vom 5. September 2011 bis zum 15. Januar 2013 die Fördermaßnahme: Wiederherstellung und Entwicklung guter Erhaltungszustände von FFH-Lebensraumtypen (LRT) des Grünlandes im Naturpark Fläming (Landkreis Wittenberg) Aktenzeichen: AZ: / realisiert werden. Wesentlicher Bestandteil dieses Projektes sind landschaftspflegerische Maßnahmen auf 51 Einzelflächen im Fläming. Das bedeutet, es sollen mit Methoden der Landschaftspflege wertvolle, ursprünglich sehr artenreiche Feucht- und Nasswiesen (z. B. Orchideenstandorte), die gegenwärtig vor allem durch nicht mehr realisierte Nutzung stark gefährdet sind, wiederhergestellt werden. Vor Projektabschluss ist, um eine möglichst nachhaltige Wirkung zu erreichen, die künftige Nutzung dieser Flächen zu organisieren. Partner des Landkreises als untere Naturschutzbehörde in diesem Projekt sind der Naturpark Fläming e.v. für die fachliche Begleitung der Maßnahme und die Firma FloraTec UG (Sitz Dessau-Roßlau) für die praktische Umsetzung. Die landschaftspflegerischen Leistungen wurden im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Firma FloraTec UG vergeben. Diese Förderung der ländlichen Entwicklung wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Schwerpunkt 3: Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes; Maßnahmen für das Schutzgebietssystem Natura 2000 sowie für sonstige Gebiete mit hohem Naturwert (Art. 57) gewährt. Das EPLR wird gemeinsam von der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert. Im Rahmen dieses Programms beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfonds

7 12. November 2011 Informationen aus dem Landkreis 7 für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu 75 v. H. an den förderfähigen öffentlichen Ausgaben. Verwaltungsstelle und Zahlstelle ELER befinden sich im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Kreisvolkshochschule Wittenberg (kvhs) Durch das Kultusministerium des Landes Sachsen- Anhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung Träger der Einrichtung ist der Landkreis Wittenberg. Geschw.-Scholl-Str. 4/ Lutherstadt Wittenberg Telefon ( ) Fax ( ) info@kvhs.wittenberg.de Kursangebot Herbstsemester 2011 Präsentation mit Powerpoint Im Kurs werden mithilfe einer modernen Präsentations-Software Kenntnisse und Funktionen zu folgenden Schwerpunkten vermittelt: Erstellung von Overhead-Folien, Bildschirmshows, Handouts Gestaltung von Texten, Bildern, Tabellen, Diagrammen usw. Präsentationsablauf Folienvorlagen, Folienmaster Alle Inhalte werden in praxisnahe Übungen durch die Teilnehmer erarbeitet. Beginn: Di., 6. Dezember 2011, 18:15 21:30 Uhr, 5 x 4 UE (Di./Do.), kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Musik und Fotos am eigenen PC In diesem Kurs erfahren Sie, wie Sie Musik von Schallplatten, Kassetten oder CDs und Fotos von der Digitalkamera oder Scanner auf den PC überspielen können. Vorgesehene Themen sind die Arbeit mit Musikdateien und das Bearbeiten und Nutzen von Bilddateien. Voraussetzung: Mitbringen des eigenen Laptops (mit der Software WINDOWS). (Kein mac apple ohne Windows!) Beginn: Di., 6. Dezember 2011, 08:30 11:45 Uhr, 6 x 4 UE (Di./Do.), Nachbarschaftstreff WB West e.v., Dessauer Str. 255 Gräfenhainichen Europäische Kommission Europäischer Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des landlichen Raums Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete EDV-Fortführungskurs Arbeiten mit dem Internet Internet-Provider im Vergleich DSL, Router/Modem IP-Adresse, Internetoptionen Welchen Browser nutze ich für das Internet? Erstellen einer -Adresse und Schreiben von s mit Anhängen Nutzen von Suchmaschinen im Netz i-google-einstellungen Nutzen von Wikipedia, dem Online-Lexikon Beginn: Mi., 7. Dezember 2011, 17:00 20:15 Uhr, 6 x 4 UE (Mi./Do.), Peter-Petersen- Schule, Poetenweg 45 EDV-Fortführungskurs Textverarbeitung mit MS-WORD 2003 Erstellen von Texten, Einbinden von Grafiken und Formatierungen in Texten Erstellen von Tabellen im Hoch- und Querformat und Einbinden in Texten Erstellen von Serienbriefen Erstellen von Einladungskarten (Klappkarten) Beginn: Mi., 16. November 2011, 17:00 20:15 Uhr, 6 x 4 UE (Mi./Do.), Peter-Petersen-Schule, Poetenweg 45 Kreiselternrat Der Kreis- und Stadtelternrat des Landkreises Wittenberg wird vom 25. bis wieder eine Bastelstube auf dem Weihnachtsmarkt der Vereine öffnen. Hierzu seid ihr und eure Eltern oder Großeltern recht herzlich eingeladen. Geöffnet ist am von 18 bis 20 Uhr, am von 13 bis 20 Uhr und am von 13 bis 19 Uhr. Fachdienst Jugend Soziale Dienste Am 15. November 2011 findet im Fachdienst Jugend des Landkreises Wittenberg Abteilung Soziale Dienste (Jugendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst, Eingliederungshilfe, ASD) aufgrund einer Weiterbildungsveranstaltung keine Sprechzeit statt. Die Büros in den Außenstellen Jessen und Gräfenhainichen sind nicht besetzt. Eine Notfallberatung ist abgesichert und telefonisch unter 03491/ zu erreichen. Freizeittreff Wiesengrund Jessen Hallo, liebe Mädchen und Jungen, leider müssen wir aus organisatorischen Gründen den Freizeittreff am , , und am schließen. An allen anderen Tagen sind wir mit unserem Angebot wie immer für euch da. Euer Freizeittreff-Team Freizeittreff Wiesengrund Großer Weihnachtsbastelmarkt Hallo, liebe Mädchen und Jungen, es ist kaum zu glauben, doch der 1. Advent steht bald schon vor der Tür und das Weihnachtsfest nähert sich mit großen Schritten. Wie in jedem Jahr veranstaltet der Freizeittreff Wiesengrund seinen traditionellen Weihnachtsbastelmarkt für alle Kinder und Jugendlichen. Am Freitag, den ab 14:00 Uhr beginnt der 18. Große Weihnachtsbastelmarkt im Saal des Schützenhauses in Jessen. Wir haben uns wie immer viele neue weihnachtliche Gestaltungsmöglichkeiten für euch einfallen lassen. Jeder, der Spaß am kreativen Gestalten hat, ist herzlich eingeladen, um nach Herzenslust Geschenke und Dekorationen für das Weihnachtsfest zu basteln. Damit möchten wir euch, eure Eltern und Großeltern auf die gemütliche Vorweihnachtszeit einstimmen, denn auch sie können sich wie immer gern zu einer Tasse Kaffe einfinden, um eure gebastelten Werke zu bewundern. Selbstverständlich stehen wir euch hilfreich zur Seite, wenn es um das Gestalten von Schneeflocken in Gold, Weihnachtsdosen (oval), Holzornamenten Hirschliebe, Teelichthalter-Weihnachtsmännern, Rattansternen mit Winterschaf, großen Holzkerzentellern, Sisal-Spitzvasen (liegend und stehend), großen Holzsterntabletts und weihnachtlichen Weidenherzen geht. Also nicht lange überlegen, das Freizeittreff- Team erwartet euch zum weihnachtlichen Basteln. Markt der schönen Dinge in den Cranachhöfen 26. und 27. November 2011, Uhr Kunsthof Markt 4 auf dem Cranachhof am Markt und Cranachhof Schlossstr Lutherstadt Wittenberg Zum nunmehr zehnten Mal öffnet der Markt der schönen Dinge am ersten Adventswochenende seine Pforten. Die Künstler des Kunsthofes Markt 4 laden als Gastgeber Kolleginnen und Kollegen zur Präsentation ihrer Werke ein: Und so werden professionelle Künstler und Kunsthandwerker in den Räumen der Cranach-Häuser und auf den historischen Höfen Hochwertiges und Fantasievolles zum Kauf anbieten. Dies eröffnet den Besuchern die einmalige Chance, Unikate, nicht alltägliche Weihnachtsgeschenke zu erwerben und kulinarische Köstlichkeiten zu genießen. Im Kunsthof Markt 4 auf dem Cranach-Hof am Markt werden Crêpes, mediterrane Spezi-

8 8 Informationen aus dem Landkreis 12. November 2011 alitäten wie Oliven, Pasten, Cremes, Antipasti und Ciabatta-Brote, Ziegenmilchprodukte vom Glinder Ziegenhof oder Zigarren und Liköre einer kleinen Manufaktur aus Thüringen angeboten. In den Werkstattläden für Bildhauerei, Schmuck, Papierkunst, Malerei, Grafik, Keramik, Filz, Tischdesign und im Café 3 zeigen die Künstler Besonderes für den Gabentisch. Beim gemütlich flackernden Schein des Feuers in den Feuertonnen auf dem Cranachhof Schlossstr. 1 entdeckt man vor dem Südflügel, in der historischen Cranachwerkstatt, im kleinen Malsaal, im wunderschön restaurierten großen Malsaal, weitere Aussteller, die Kunst und Kunsthandwerk präsentieren: Neben den klassischen Genres Malerei, Grafik, Plastik und Fotografie, den angewandten Künsten wie Keramik, Textiles, Filz und Schmuck finden sich auch ausgefallenere Angebote wie Blaudruck, Glasperlen oder Naturfloristik. Hier bietet sich dem Besucher die Möglichkeit, beim Kranzbinden zuzuschauen oder selbst ein kleines Gesteck anzufertigen. Im Zusammenspiel von unikater Kunst, spezieller historischer Atmosphäre und stimmungsvoller Gestaltung wird auch dieser Markt zu einem besonderen Erlebnis in der oft so hektischen Vorweihnachtszeit werden. Netzwerkstelle Schulerfolg sichern Kulturstätte Ganztagsschule Friedrichstadt unsere Geschichte mit dem Cajonbau ist der Name eines bildungsbezogenen Angebotes, das in diesem Schuljahr an der Ganztagsschule Sekundarschule Friedrichstadt durchgeführt wird. In Zusammenarbeit mit der Schule, Schulsozialarbeiterin Silke Petters (Internationaler Bund) und Kulturphonie e. V. Berlin ist ein Projekt entstanden, welches den Ganztagsbereich der Schule nutzen möchte, um bei Schülerinnen und Schülern Lernerfolg, Motivation und Anerkennung außerhalb des strukturierten Unterrichtes zu fördern. Ziel ist es, die Lehr- und Lernkultur im Umfeld der Schule zu bearbeiten und somit dazu beizutragen, den Schulerfolg zu sichern, indem man durch kreative, kulturelle und praktische Angebote Schlüsselkompetenzen, Teamfähigkeit und die Fähigkeit zur Planung von Arbeitsschritten und -techniken fördert. Die Schüler gestalten und bespielen das Cajon selbst. Sie entwickeln demzufolge ihre ganz eigene, individuelle Geschichte mit diesem Musikinstrument, das ins Deutsche übersetzt Kiste bedeutet und aus dem Peru des 19. Jahrhunderts stammt. Der erste große Auftritt außerhalb von Sachsen-Anhalt fand am 4. und 5. November im Rahmen eines Ganztagsschulkongresses in Berlin statt. Hier leiteten die Schüler zwei Workshops mit interessierten Teilnehmern des Kongresses, welche sich zum einen mit der Gestaltung der von den Schülern vorbereiteten Instrumente beschäftigte und zum anderen mit dem Bespielen des Cajons. Höhepunkte waren zwei Auftritte und das Überreichen selbst gebauter und gestalteter Cajons an die Frau des Bundespräsidenten, Bettina Wulff, an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anette Schavan sowie an die Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung Heike Kahl. Gefördert wird dieses Projekt durch den Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Bedarfsorientierten Schulsozialarbeit. Kreismedienzentrum Wittenberg Aufgrund des Umzuges in das Bildungszentrum Lindenfeld ist die Medienstelle Wittenberg vom bis geschlossen. Medien und Geräte können bis am alten Standort Dessauer Straße 126 zurückgegeben werden. Eine eingeschränkte Ausleihe ist ab am neuen Standort in der Falkstraße 83 möglich. Während des Umzugs ist die Medienstelle Jessen wie bisher montags und donnerstags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Impressum Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Landkreis Wittenberg Auflage: Satz: Exemplare Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstraße Luth. Wittenberg Tel.: ( ) Fax: ( ) service@dm-mundschenk.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Landkreises Wittenberg Jürgen Dannenberg Breitscheidstr. 3 Tel.: ( ) (Pressestelle) Lutherstadt Wittenberg sowie der Oberbürger meister, die Bürger meister oder die Zweckverbände. Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises verteilt. Verant wortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co. KG Bereich Wittenberg, Coswiger Str Luth. Wittenberg Ansprechpartner: Vertriebsleiterin Viola Grohmann Tel. ( ) Nächster Erscheinungstermin: 26. November 2011 Redaktionsschluss: 18. November 2011 Existenzgründungs- und Unternehmensberatung kostenlose Konzepterstellung, Fördermittelberatung und -beantragung, KfW-Gründercoaching, betriebswirtschaftliche Beratung, Unternehmensfinanzierung (Beschaffung von Finanzmitteln) Kostenloses Erstgespräch Informationen und Anmeldung unter: , kontakt@vzmf.de Berliner Straße 7, Luth. Wittenberg R E C H T S A N W A L T Felix Meinl Verkehrsrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Familien- und Erbrecht Tel / Steffi Clemens PROSERVIO Officedienstleistungen für Unternehmen Tel / Am Sportplatz Zahna-Elster Ihre totalen Dritten könnten besser sitzen, besser beißen und sympathischer lachen. Wenn Sie das wollen, dann rufen Sie uns an. Info-Telefon Wir erklären Ihnen, wie das geht und was es kostet. R E C H T S A N W A L T Felix Meinl Verkehrsrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht 39 r Ordnungswidrigkeitenrecht Familien- und 27 r Erbrecht DENTALSTUDIO in der Mühle Zahntechnikermeister Ulrich Schacht Reisedienst Röder Steffi Clemens Ließnitzer Straße Lutherstadt Wittenberg/OT Kropstädt Tel./Fax / roeder-reisen@hotmail.de Tagesreisen Schautanzen in Cobbelsdorf Busfahrt, Schautanzveranstaltung, Kaffee und Kuchen Weihnachtliche Schiffsfahrt ab Wittenberg zum 1. Advent Bus-, Schiffsfahrt (2 Std.), Kaffee u. Kuchen Advent auf dem Erlebnishof Klaistow PROSERVIO Officedienstleistungen 69 r für Unternehmen Busfahrt, Mittagessen, Tel. 03 Weihnachtsmelodien, Glühwein, Modenschau, / Mehrtagesreisen - 73 Tel / Kaffee u. Kuchen, Tanz 49 r Ü/HP Silvester im Oberpfälzer Wald 419 r Ü/HP Jelina Gora Busfahrt, Besuch Keramikscheune, Am Sportplatz 1 Riesengebirge Zahna-Elster Winter am Fuße Mittagessen, Weihnachtsmarkt u. der Schneekoppe Bahnhof in Leipzig 39 r 399 r Leipziger Weihnachtsmarkt u. Keramikscheune Spiekendorf Weihnachtliches Prag und Neustädter Brauerei Busfahrt, kleine Rundfahrt in Prag, Mittagessen in d. Brauerei, Aufenthalt Weihnachtsmarkt

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 12. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 19.05.2005 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme-Spreewald Bekanntmachung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts-

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 26 vom 06.11.2015 Inhaltsverzeichnis Seite Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Kommunalverwaltung) 2 Schulhausmeister für die

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO 1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis samt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises

Mehr

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Seite 33 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 71. Jahrgang Regensburg, 16. April 2015 Nr. 4 Inhaltsübersicht Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr Bekanntgabe nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe Amtsblatt Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 04.11.2014 Märkischer Kreis Entwurf der Haushaltssatzung

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Verbandsordnung des Schul Verbandes Sonderschule für Körperbehinderte Mainz 122-1 Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz Die Stadt Mainz und die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms bilden seit dem 03.06.1975 einen Schulverband. Sie haben

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Urlaubsregel in David

Urlaubsregel in David Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Satzung der Kreisvolkshochschule Saalekreis

Satzung der Kreisvolkshochschule Saalekreis Satzung der Kreisvolkshochschule Saalekreis Der Kreistag des Landkreises Saalekreis beschließt auf Grund der 6 Abs. 1 Satz 1, 33 Abs. 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 5. Oktober

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010 Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 22 erschienen am 9. Dezember 2010 Kostenlos zu beziehen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Das Kreisblatt erscheint in der Regel am 2. und 4. Donnerstag

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2013 hannover, 18. juli 2013 nr. 26 Inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der Region

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 43/44 Tirschenreuth, den 28.10.2013 69. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

20. Jahrgang 14. Juni 2016 Nr. 23 INHALTSVERZEICHNIS. Stadt Burg

20. Jahrgang 14. Juni 2016 Nr. 23 INHALTSVERZEICHNIS. Stadt Burg Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich: Der Bürgermeister der Stadt Burg, Tel. 03921/921-0, Zusammenstellung: Büro des Bürgermeisters / Ratsverwaltung der Stadtverwaltung Burg, Tel.: 03921/921-670.

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis Nauen, den 31. Juli 2015 1 AMTSBLATT für den mit den Mitgliedsgemeinden Beetzseeheide (OT Gortz), Brieselang, Groß Kreutz (Havel) (OT Deetz und OT Schmergow), Päwesin, Roskow (OT Roskow und OT Weseram),

Mehr

Dozent: Christian Walter Boese Termin: Samstag, 5. März 2016 9.00 15.00 Uhr / 1 Tag Gebühr: 24,00 Ort: Realschule plus, Lambrecht

Dozent: Christian Walter Boese Termin: Samstag, 5. März 2016 9.00 15.00 Uhr / 1 Tag Gebühr: 24,00 Ort: Realschule plus, Lambrecht Moderne Medien sind aus dem beruflichen und auch privaten Alltag nicht mehr wegzudenken. Lernen Sie in unseren Kursen wie viel Spaß der kompetente Umgang mit Informationstechnologie macht und welche nützlichen

Mehr

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Zum 01.07.2010 traten umfangreiche Änderungen im Bereich des Kontopfändungs-schutzes

Mehr

Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse)

Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) MINISTERIUM FÜR L ÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ B ADEN-W ÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) An die dem Ministerium für

Mehr

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene n Schulbedarf n Ausflüge n Schülerbeförderung 1n Lernförderung/ Nachhilfe 2 Zuschuss zum gemeinschaftlichen

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Das Deutschlandlabor Folge 09: Auto Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes

Mehr

Fülle das erste Bild "Erforderliche Information für das Google-Konto" vollständig aus und auch das nachfolgende Bild.

Fülle das erste Bild Erforderliche Information für das Google-Konto vollständig aus und auch das nachfolgende Bild. Erstellen eines Fotoalbum mit "Picasa"-Webalben Wie es geht kannst Du hier in kleinen Schritten nachvollziehen. Rufe im Internet folgenden "LINK" auf: http://picasaweb.google.com Jetzt musst Du folgendes

Mehr

BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung

BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung Das Kind (Vorname, Name) geboren am wohnhaft in () wurde am von

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die. an!

Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die. an! Triftstraße 28 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242 90 99 38 Fax 05242 90 99 53 128200@schule.nrw.de www.die-eichendorffschule.de Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die an! Das Wichtigste

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

DFBnet Postfachsystem Signatur, Automatische Antwort, Weiterleitung

DFBnet Postfachsystem Signatur, Automatische Antwort, Weiterleitung DFBnet Postfachsystem Signatur, Automatische Antwort, Weiterleitung Kapitel 1 - Einwahl ins Postfach Schritt 1 Einwahl über die Startseite des DFBnet www.dfbnet.org und Auswahl des DFBnet-Moduls DFBnet

Mehr

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich

Mehr

Satzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal über die Abwälzung der Abwasserabgabe

Satzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal über die Abwälzung der Abwasserabgabe Satzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal über die Abwälzung der Abwasserabgabe - Abwälzung der Abwasserabgabe - Aufgrund der 8, 9, 45 und 99 von Art. 1 des Gesetzes

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1 Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung Angemessene

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr