Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2012

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1 Politische Gemeinde Kilchberg Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Voranschläge 2013 sowie Festsetzung des Steuerfusses pro Informations- und Beratungsstelle «Altersbeauftragter»

2 02 03 Inhaltsverzeichnis Einladung an die Stimmberechtigten der Gemeinde Kilchberg zur Teilnahme an der Seite Voranschläge 2013 sowie Festsetzung des Steuerfusses pro 2013 (Separatdruck) Antrag und Kommentar des Gemeinderates Abschied der Rechnungsprüfungskommission Informations- und Beratungsstelle «Altersbeauftragter» Antrag des Gemeinderates Weisung des Gemeinderates Abschied der Rechnungsprüfungskommission Gemeindeversammlung Dienstag, 4. Dezember 2012, um Uhr im Gemeindesaal, Alte Landstrasse 110 Geschäfte Politische Gemeinde 1. Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung der Voranschläge 2013 für die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung sowie Festsetzung des Steuerfusses pro Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Kredites von max. CHF für den Betrieb der Informations- und Beratungsstelle «Altersbeauftragter». Orientierungen des Gemeinderates zu aktuellen Themen Allfällige weitere Traktanden werden im «Thalwiler Anzeiger» bekannt gegeben. Nach der Versammlung Jahresschlussapéro offeriert von der Gemeinde. Kilchberg, im November 2013 Der Gemeinderat

3 04 Politische Gemeinde Altersbeauftragter Politische Gemeinde Informations- und Beratungsstelle «Altersbeauftragter» Voranschläge 2013 sowie Festsetzung des Steuerfusses pro Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung der Voranschläge 2013 für Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung eines jährlich wieder- die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung sowie Festsetzung des kehrenden Kredites von max. CHF für den Betrieb der Informations- und Steuerfusses pro Beratungsstelle «Altersbeauftragter» Antrag siehe Separatdruck «Voranschläge 2013» Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen: 1. Für den Betrieb der Informations- und Beratungsstelle «Altersbeauftragter» wird ein jährlich wiederkehrender Kredit von maximal brutto CHF zu Lasten der Laufenden Rechnung bewilligt. 2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat.

4 06 Altersbeauftragter Altersbeauftragter 07 Weisung A Ausgangslage Der Gemeinderat verabschiedete im Februar 2006 das Altersleitbild der Gemeinde Kilchberg. Im Rahmen der Massnahmen wurde die Schaffung der Stelle eines Altersbeauftragten mit einem Pensum von 60% vorgesehen. Die Stelle wurde vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007 erstmals besetzt. Im April 2009 befanden die in der Altersarbeit tätigen Institutionen Kilchbergs, reformierte und katholische Kirchgemeinde, Spitex, Alterszentrum Hochweid und Emilienheim, an einer Zusammenarbeit im Altersbereich festzuhalten. Die Stelle soll mit folgenden Schwerpunkten wiederbesetzt werden: Auskunfts- und Anlaufstelle in Fragen der Altersarbeit für die ältere Bevölkerung, deren Umfeld, Organisationen und Behörden. Koordination der verschiedenen in der Altersarbeit wirkenden örtlichen Organisationen. Förderung der Freiwilligentätigkeit in der Altersarbeit. Aufbau und Optimieren von Angeboten und Dienstleistungen der Altersarbeit durch Projekt- und Gemeinwesenarbeit. Mitarbeit in Arbeitsgruppen der Gemeinde. Gestützt hierauf wurde die Stelle mandatsmässig der Pro Senectute Kanton Zürich ab 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012 vergeben. Mit Beschluss vom 9. Dezember 2009 stimmte der Gemeinderat erstmals dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Altersarbeit mit Pro Senectute Kanton Zürich, Dienstleistungscenter Zimmerberg, zu. Die Leistungsvereinbarung regelte die Zusammenarbeit in der Führung der Koordinations- und Beratungsstelle für das Alter in Kilchberg mit einem Pensum von 20% in den Jahren 2010 und 2011 und 60 % im Es hat sich erwiesen, dass eine Zusammenarbeit mit Pro Senectute folgende Vorteile bietet: Die Pro Senectute geniesst bei der Bevölkerung wie auch bei den Institutionen hohe fachliche Akzeptanz. Neutralität aus Sicht der Leistungsbezüger/innen und damit niederschwelliger Zugang. Langjährige Erfahrung mit der Führung von Altersbeauftragtenstellen in der Region. Vernetzung mit Fachorganisationen und mit anderen Altersbeauftragten von Pro Senectute Kanton Zürich sowie Zugang zu deren vielfältigen Angeboten. Bis auf die Gemeinden Langnau a. A., Hirzel, Hütten und Schönenberg verfügen alle Gemeinden in der Region Zimmerberg über einen Altersbeauftragten oder eine vergleichbare Stelle. Neben Kilchberg haben vier davon (Thalwil, Rüschlikon, Richterswil und Oberrieden) mit Pro Senectute Kanton Zürich eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Stelle des Altersbeauftragten ist auch in Zukunft in Zusammenarbeit mit der Pro Senectute zu führen. B Erwägungen Im Altersleitbild von 2005 ist eine Altersbeauftragtenstelle vorgesehen. Die im 2007 und in den Projektphasen in den Jahren gemachten Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und den damit verbundenen bestehenden und zukünftigen Herausforderungen bestätigen, dass aus heutiger Sicht ein Pensum von 50% erforderlich ist. 1. Bedarf In Kilchberg lag im Jahre 2008 der Anteil der Einwohner (65+) 2008 bei rund 20%. Dies ist im Vergleich zur Region Zimmerberg mit rund 18% ein etwas höherer Wert. Nach einer Prognose des statistischen Amtes des Kantons Zürich ist davon auszugehen, dass 2020 rund 2. Aufgabenbereich Altersarbeit umfasst alle Dienstleistungen, Angebote und Einrichtungen für Menschen in der dritten und vierten Lebensphase. Die Altersarbeit wird vermehrt an Bedeutung gewinnen. Allein die demographische Entwicklung lässt diese Aussage zu. 22% und 2030 rund 25% der Kilchberger/innen 65 Jahre oder älter sein werden. Damit wird Kilchberg auch in Zukunft über einen höheren Anteil älterer Menschen verfügen als die Region Zimmerberg insgesamt. 2.1 Aufgaben des Altersbeauftragten Basierend auf den vorgenannten Kernbereichen der Altersarbeit werden die folgenden Punkte als Hauptaufgaben der Altersarbeit bzw. eines Altersbeauftragten formuliert: Altersbeauftragter Gemeinde Kilchberg Information / Koordination Beratung und Projektarbeit Kommunikation Prävention (Gemeinwesenarbeit) Auskunft- und Förderung der Sensibilisierung Sozialraumanalysen Anlaufstelle Zusammenarbeit und Aktivierung Entwicklung und Beratung zum der verschiedenen Auskunfts- und Betreuung von zukunftsorientierten Angebot an stationären Institutionen Anlaufstelle und ambu- Koordination der Beratung in Projekten lanten Einrichtungen Freiwilligentätigkeit Richtung Triage Gemeinwesen- Information zu div. in der Alters- Begleitung projekte Altersfragen arbeit Projekte zur Förderung Veranstaltungen Alltagshilfen Koordination der des Wohlbe- und Kurse Beratung in Richtung lokalen Angeboten findens/der Altersgerechtes Triage und Dienstlei- Lebensqualität Wohnen stungen älterer Menschen Grundlagenerarbeitung für die Altersarbeit Der Altersbeauftragte verfolgt laufend die Um den Kilchberger/innen altersrelevantes Situation in der Gemeinde und analysiert diese. Wissen und entsprechende Kompetenzen Gestützt darauf initiiert er Gemeinwesenprojekte, zu vermitteln, hat der Altersbeauftragte die die für die Lebensqualität der älteren Möglichkeit, Veranstaltungen und Kurse zu Menschen in Kilchberg förderlich sind. Ein organisieren oder Angebote anderer Institutionen wichtiges Ziel dieser Bemühungen ist es, die zu unterstützen. Bedürfnisse der älteren Bevölkerung wahrzunehmen und ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben zuhause zu ermöglichen.

5 08 Altersbeauftragter Altersbeauftragter Anpassung der Behördenentschädigung Anhang zu Traktandum Partner in der Altersarbeit Miteinzubeziehen sind alle Institutionen der Altersarbeit. Diese werden in folgende Bereiche eingeteilt werden: Gesundheit: Ärzte, Alterszentren, Geronto-Psychiatrie, Spitex, freiwillige Seniorengruppen (z.b. Altersturnen), Sanatorium Kilchberg, regionale Spitäler Lebensgestaltung: Frauenverein, Kirchgemeinden, Pro Senectute Kanton Zürich, freiwillige Seniorengruppen (z.b. Senioren für Senioren), Rotes Kreuz, Nachbarschaftshilfe Beratung: Sozialberatungsstelle der Gemeinde, Kirchgemeinden, Pro Senectute Kanton Zürich Wohnen: Alters- und Pflegezentren für Kilchberger/ Innen, weitere Wohnangebote Unter Vorsitz des Sozialvorstehers und Einsitz des Altersbeauftragten wurde 2010 der Ausschuss für Altersarbeit ins Leben gerufen. In regelmässigen Ausschuss-Sitzungen erarbeiteten Vertreterinnen der beiden Kirchen, Spitex, Alterszentrum Hochweid und Emilienheim das vorliegende Konzept. Die Mitglieder dieses Ausschusses erhalten auch in Zukunft regelmässig die Möglichkeit mit ihrer Erfahrung und Kompetenz im Altersbereich die Altersarbeit in der Gemeinde Kilchberg nachhaltig mitzugestalten. C Organisation 1. Organisatorische Eingliederung Die Stelle des Altersbeauftragten in Kilchberg wird mit einer Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute Kanton Zürich geregelt. Pro Senectute übernimmt die organisatorische und fachliche Führung der Stelle. Die operativen Ziele des Altersbeauftragten werden jährlich mit den Verantwortlichen der Gemeinde, dem Altersbeauftragten und der Leitung des Dienstleistungscenters Zimmerberg von Pro Senectute Kanton Zürich festgelegt. Die Verantwortung auf politisch-strategischer Ebene liegt beim Ressort Soziales, auf der operativ-organisatorischen Ebene bei der Abteilungsleiterin Soziales. Der Altersbeauftragte steht mit den anderen Akteuren der Altersarbeit regelmässig in Kontakt, um den Koordinationsauftrag erfüllen zu können. Die Vernetzung über die Gemeindegrenzen hinaus wird im Austausch mit anderen Altersbeauftragten von Pro Senectute Kanton Zürich und der Region Zimmerberg sichergestellt. 2. Stellenpensum Aufgrund der jetzigen und zukünftigen Altersstruktur der Bevölkerung von Kilchberg sowie des vorgeschlagenen Aufgabenspektrums ist die Stelle der/des Altersbeauftragten mit einem Pensum von 50% zu führen. Die Bemessung des Stellenpensums basiert auf den Erfahrungen aus der zweijährigen Pilotphase und auf den Erfahrungen der Pro Senectute Kanton Zürich. Im Pensum inbegriffen sind alle Tätigkeiten gemäss Leistungsvereinbarung. Nach einer zweijährigen Konsolidierungsphase ist allenfalls eine Stellenerweiterung erforderlich. Im und um das Alterszentrum Hochweid halten sich viele ältere Menschen sowie deren Angehörige auf. Es ist damit zu rechnen, dass ein Büro in diesem Teil des Dorfes von der Klientel häufiger spontan besucht wird. Die Örtlichkeit entspricht eher den Kundenbedürfnissen. Das Alterszentrum Hochweid liegt in der Nähe von wichtigen Institutionen der Altersarbeit in Kilchberg. Dazu gehören, neben dem Alterszentrum, die Spitex, die reformierte und die katholische Kirche sowie das Emilienheim. Die kurzen Wege ermöglichen es, sich spontan auszutauschen und Anfragen zeitnah weiterzuleiten. Die Präsenz des Altersbeauftragten wird verbessert. D) Kosten Gemäss Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute setzen sich die Kosten für die Stelle des Altersbeauftragten, inkl. organisatorischer und fachlicher Führung wie folgt zusammen: Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter inkl. Sozialleistungen und Lohnnebenkosten Bei 50% Pensum CHF Bei max. (75%) Pensum Organisatorische und fachliche Führung durch Pro Senectute Betriebskosten (Weiterbildung, Spesen) Zwischentotal zuzüglich 8.0% Mehrwertsteuer Total Mandatskosten Miete Büro Nachbarschaftshilfe, Inserate, div. Büromaterial Total Aufwand gerundet Standort Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen, empfiehlt der Ausschuss für Altersarbeit, das Büro für den Altersbeauftragten im Alterszentrum Hochweid anzusiedeln. Dies birgt folgende Vorteile: Für die Perioden 2013 und 2014 ist für den Altersbeauftragten ein 50% Pensum vorgesehen. Bei Bedarf kann der Gemeinderat ab 2015 das Pensum bis zu einem maximalen Betrag von Fr erhöhen. Dies entspricht einem Pensum von ca. 75 %. Die Zusammenarbeit mit der Pro Senectute wird in einer entsprechenden Leistungsvereinbarung ab 1. Januar 2013 geregelt (Anhang).

6 10 Altersbeauftragter Leistungsvereinbarung Anhang zu Traktandum 2 11 E Schlussbemerkungen Anhang Mit dem Kredit für einen Altersbeauftragten wird dem Leitbild der Gemeinde Kilchberg und dem Altersleitbild entsprochen. Der Altersbeauftragte gewährleistet kompetente Beratung und leistet mit der Erfüllung ihres/ seines Auftrages einen substanziellen, nachhaltigen Beitrag für die ältere Bevölkerung der Gemeinde Kilchberg. Gemeinderat und Sozialvorsteher empfehlen den Stimmberechtigten, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, um so eine umfassende, koordinierte und bedarfsgerechte Altersarbeit zu ermöglichen. Leistungsvereinbarung zwischen der Politischen Gemeinde Kilchberg, vertreten durch den Gemeinderat als Auftraggeber nachstehend als «Gemeinde» bezeichnet und Kilchberg, 2. Oktober 2012 Für das zuständige Ressort: Der Sozialvorsteher: R. Moser Für den Gemeinderat: Der Präsident: Der Gemeindeschreiber: J-M. Groh P. Vögeli Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt Kilchberg, 25. Oktober 2012 der Gemeindeversammlung, dem Antrag des Gemeinderates betreffend jährlich wiederkehrendem Für die Rechnungsprüfungskommission Kredit von maximal CHF Der Präsident: Der Aktuar: für den Betrieb der Informations- und Beratungsstelle «Altersbeauftragter» zu Lasten der Laufenden Rechnung zuzustimmen. W. Siegenthaler U. Ruggli Pro Senectute Kanton Zürich, Dienstleistungscenter Zimmerberg als Auftragnehmer nachstehend als «Pro Senectute» bezeichnet 1. Grundlagen und integrale Bestandteile der Vereinbarung Altersleitbild 2005 der Gemeinde Kilchberg Stellenbeschrieb Altersbeauftragte Kilchberg von Pro Senectute Bisherige Zusammenarbeit 2010 bis Zweck Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und Pro Senectute betreffend der Koordinations- und Beratungsstelle für das Alter in Kilchberg. Die mit der Stelle verbundenen Aufgaben basieren grundsätzlich auf dem Altersleitbild 2005 und werden jährlich in Form einer Zielvereinbarung ergänzt. 3. Leistungen des Auftragnehmers Damit diese Leistungen erbracht werden können, errichtet Pro Senectute eine 50%-Stelle eines/r Altersbeauftragten. Im Auftrag der Politischen Gemeinde Kilchberg beschäftigt Pro Senectute in Kilchberg eine als Sozialarbeiter ausgebildete Person im Umfang eines 50%-Stellenpensums zur Führung der Koordinations- und Beratungsstelle für das Alter. Dazu gehören insbesondere die nachstehend genannten Kernaufgaben sowie die jährlich im Rahmen einer Zielvereinbarung festgelegten Arbeiten: Diese Vereinbarung umfasst folgenden Leistungskatalog: Verstärkt und koordiniert die Tätigkeiten der verschiedenen in der Altersarbeit wirkenden Organisationen. Förderung der Freiwilligentätigkeit in der Altersarbeit. Auskunfts- und Anlaufstelle in allen Fragen der Altersarbeit für die ältere Bevölkerung, deren Umfeld, Organisationen und Behörden. Präventive Angebote für die ältere Bevölkerung und deren Umfeld, im Bereich Gesundheit und Soziales. Aufbau und Optimieren von Angeboten und Dienstleistungen der Altersarbeit durch Projekt- und Gemeinwesenarbeit. Sekretariatsarbeiten. Mitarbeit in Arbeitsgruppen der Gemeinde.

7 12 Leistungsvereinbarung Anhang zu Traktandum Personaleinsatz Pro Senectute stellt sicher, dass die Stelle regelmässig von derselben Person besetzt ist und sorgt während deren Abwesenheit (Ferien, Krankheit, etc.) für die entsprechende Stellvertretung. 9. Qualitätssicherung Die Qualitätsstandards werden durch die Fachstelle Altersbeauftragte von Pro Senectute Kanton Zürich entwickelt und durch die Leitung des Dienstleistungscenters Zimmerberg sichergestellt. 5. Personelle und administrative Leitung Die Stelle ist dem Leiter des Dienstleistungscenters Zimmerberg von Pro Senectute unterstellt. Kontaktperson seitens der Gemeinde ist die Abteilungsleiterin Soziales. Die organisatorischen Belange (Präsenzzeiten, Einrichtungen etc.) werden vom Leiter Pro Senectute und der Abteilungsleiterin Soziales festgelegt. 6. Arbeitsort Die Stelle ist in Kilchberg domiziliert. 7. Steuerung mit Leistungszielen Aus dem Aufgabenkatalog werden jährlich die Leistungsziele zwischen dem Sozialvor steher und dem Leiter des Dienstleistungscenters Zimmerberg von Pro Senectute vereinbart und überprüft. 8. Kosten Die Gemeinde entschädigt die Leistungen von Pro Senectute jährlich mit Fr inkl. Mehrwertsteuer. Dieser Betrag umfasst folgende Positionen: 50%-Stelle (Einreihung Sozialarbeiter, inkl. Sozialleistungen und Lohnnebenkosten, Arbeitgeberbeiträge) Fr Organisation und fachliche Führung (durch Pro Senectute) Fr Betriebskosten (Weiterbildung, Spesen) Fr Zwischentotal Fr Mehrwertsteuer 8 % Fr Total Fr Dauer Die vorliegende Vereinbarung tritt auf 1. Januar 2013 in Kraft und dauert bis zum 31. Dezember Die Vereinbarung wird danach jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn keine der beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist auf das Jahresende hin schriftlich kündigt. 11. Schlussbestimmungen Ergänzungen oder Änderungen dieser Leistungsvereinbarung bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien. Kilchberg / Horgen,. Für den Gemeinderat: Der Präsident: J-M. Groh Der Gemeindeschreiber: P. Vögeli Pro Senectute Kanton Zürich Vorsitzender Geschäftsleitung: F. Ambroz Abteilungsleiter Region Zimmerberg: H. Burgstaller Die Rechnungsstellung erfolgt auf Ende Oktober des jeweiligen Betriebsjahres.

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9 Politische Gemeinde Kilchberg Gemeinde Kilchberg Alte Landstrasse Kilchberg Telefon +41 (0) Fax +41 (0)

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