Leistungsvereinbarung
|
|
- Johann Huber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinen Eiken Sisseln Münchwilen Stein vertreten durch die Gemeinderäte und Verein für Jugend und Freizeit, 5610 Wohlen vertreten durch dessen Präsidentin, Laetitia Stäger betreffend Pilotphase offene Jugendarbeit Sisslerfeld 1. April 2012 bis 31. Dezember
2 1. Einleitung Der Verein für Jugend und Freizeit (VJF) ist ein Dienstleistungsbetrieb im Arbeitsbereich der Soziokulturellen Animation mit Arbeitsschwerpunkten in der offenen Jugendarbeit und verschiedenen Projekten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Leistungen werden zeitlich unbefristet oder im Rahmen von abgeschlossenen Projekten erbracht. Ebenfalls bietet der VJF Fachberatungen in den genannten Arbeitsfeldern an. 2. Gegenstand Die Leistungsvereinbarung regelt Inhalt, Umfang, Qualität und Kosten der Leistungen, welche der VJF für die Gemeinden Sisseln, Eiken, Münchwilen und Stein für die Pilotphase offene Jugendarbeit Sisslerfeld erbringt. Grundlage für diese Leistungen sind die Beschlüsse der Gemeinderäte, der Gemeindeversammlungen sowie das Umsetzungskonzept der Jugendarbeit Sisslerfeld. Weitere Grundlagen sind das Leitbild Jugendpolitik des Kantons Aargau sowie das Grundlagenpapier des Dachverbands offene Jugendarbeit (DOJ). 3. Struktur Auftraggeberin sind die Gemeinden Sisseln, Eiken, Münchwilen und Stein, vertreten durch die Gemeinderäte. Die inhaltliche Begleitung wird durch die Jugendkommission Sisslerfeld sichergestellt. Der Verein für Jugend und Freizeit ist für die operative Leitung und Umsetzung zuständig und berichtet den Gemeinden im Sisslerfeld über die Tätigkeiten gemäss den Bestimmungen in der Indikatorenliste. 4. Generelle Zielsetzungen Offene Jugendarbeit ist ein Instrument aktiver Jugendpolitik. Sie mischt sich in Entwicklungen ein, die Jugendliche betreffen. Offene Jugendarbeit hat zum Ziel, die Jugendlichen vermehrt gleichwertig am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Offene Jugendarbeit nimmt Jugendanliegen auf, initiiert und begleitet soziale und jugendkulturelle Projekte und bietet Raum, wo Jugendliche sich treffen können. Die Jugendlichen erhalten die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse und Wünsche einzubringen und umzusetzen. Die Lernerfahrungen im sozialen und organisatorischen Bereich stärken die Identität der Jugendlichen und unterstützen somit ihre Entwicklung im Jugendalter. Offene Jugendarbeit wirkt sozialpräventiv und vermindert letztlich Folgekosten. a. Zielgruppe Die Hauptzielgruppe der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld sind Jugendliche ab dem Oberstufenalter bis 18 Jahre der Gemeinden im Sisslerfeld. b. Grund- und Arbeitsprinzipien Die Jugendarbeitenden orientieren sich an den Grundprinzipien offener Jugendarbeit und wenden die Arbeitsprinzipien in der täglichen Arbeit an. Die Grund- und Arbeitsprinzipien wurden vom Dachverband offene Jugendarbeit (DOJ) auf nationaler Ebene definiert
3 Grundprinzipien Prinzip der Offenheit Prinzip der Freiwilligkeit Prinzip der Partizipation Arbeitsprinzipien Lebensweltliche und sozialräumliche Orientierung Geschlechtsreflektierter Umgang Reflektierter Umgang mit kulturellen Identifikationen Verbindlichkeit und Kontinuität Selbstreflexion 5. Leistungen VJF a. Operative Leistungen der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld Der VJF stellt den Betrieb der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld sicher. Die AdressatInnen werden massgeblich in die Organisation und die Programmgestaltung einbezogen. Die Leitung der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld entspricht einem jährlichen Arbeitspensum von 100% und der entsprechenden Fachbegleitung. Darin sind sämtliche personellen Aufwendungen eingerechnet. Der VJF stellt sicher, dass zwei Personen aus dem Jugendarbeitsteam zuständig für die offene Jugendarbeit Sisslerfeld sind. Inhaltlich werden schwerpunktmässig folgende Leistungen in drei Dienstleistungsbereichen erbracht. Animation und Begleitung Projekte, Aktivitäten und Veranstaltungen Aufsuchende Arbeit, Cliquenarbeit an informellen Treffpunkten Nutzung bestehender Angebote Mädchenangebote Information und Beratung Mobile Infothek, Beratung und Informationsvermittlung Social Communities Bürostandort, Anlaufstelle Infothek, Beratung und Informationsvermittlung Kurzgespräche und Triage an Fachstellen - 3 -
4 Fachberatung und Entwicklung Sozialraumanalyse und laufendes Monitoring, Konzeptentwicklung, Evaluation, Berichtwesen Vernetzungsarbeit mit den verschiedenen Akteuren im öffentlichen Raum Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Beratende Funktion für die Gemeindeexekutiven Administration, Finanzen, Unterhalt Der Anteil der einzelnen Dienstleitungsbereiche beträgt: quantifiziert: Bereich Anteil Arbeitszeitaufwand in % Animation und Begleitung 36 % Information und Beratung 11 % Fachberatung und Entwicklung 30 % Administration und Unterhalt 23 % Die konkreten Ziele und Leistungen sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen sind in der Indikatorenliste im Umsetzungskonzept geregelt und können nach gegenseitiger Absprache angepasst werden. Der VJF stellt sicher, dass mindestens 50% der gesamthaft aufgewendeten Arbeitszeit für den direkten Kontakt mit den Klienten aufgewendet wird. In der verbleibenden Arbeitszeit werden sämtliche übrigen notwendigen Tätigkeiten erbracht, die einen professionellen Betrieb bedingen. Dies sind insbesondere die Vernetzungsarbeit, Facharbeit, Berichtwesen und Weiterbildungen. Der VJF verpflichtet sich, den Betrieb der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld auch bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit der zuständigen Mitarbeiter bestmöglich sicher zu stellen. b. Qualitätssicherung und Controlling Qualitätssicherung und Controlling erfolgen durch statistische Erhebungen der Zielgrössen und durch die Evaluationsberichte einzelner Projekte. Zuhanden der Jugendkommission wird periodisch berichtet. Sämtliche Daten (elektronisch und in Papierform) der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld stehen den Auftragsgemeinden zur Verfügung. c. Betriebsversicherung Für die Versicherung der Tätigkeiten der offenen Jugendarbeit ist der Verein für Jugend und Freizeit zuständig. 6. Leistungen Gemeinden im Sisslerfeld a. Abgeltung der Leistungen Die Gemeinden im Sisslerfeld, verpflichten sich, den VJF für die erbrachten Leistungen zu entschädigen. Investitionen per : CHF 47'
5 1.4. bis : CHF bis : CHF 153' bis : CHF 156' Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils halbjährlich im Voraus. Bei Nichterbringung der Leistungen sind die Zahlungen nicht fällig oder werden anteilsmässig berechnet. b. Infrastruktur Die Gemeinden im Sisslerfeld stellen dem VJF gemeindeeigene Infrastruktur (z.b. Turnhalle, Räumlichkeiten für Projekte, etc.) zur Nutzung für die Aktivitäten der offenen Jugendarbeit zur Verfügung. Die Gemeinden im Sisslerfeld stellen dem VJF das Jugendmobil zum Umbau und Nutzung für die mobile Arbeit zur Verfügung. Die für die Pilotphase angeschafften Mobilien bleiben nach der Pilotphase im Eigentum der Gemeinden. c. Versicherung Die genutzten gemeindeeigenen Gebäude sind durch die Gemeinden Sisslerfeld versichert. 7. Inkrafttreten und Dauer der Leistungsvereinbarung Die Leistungsvereinbarung tritt ab 1. April 2012 in Kraft und endet am 31. Dezember Die Leistungsvereinbarung kann während der festgesetzten Dauer nicht gekündigt werden. 8. Unterschriften Münchwilen, Gemeinde Münchwilen Stein, Gemeinde Stein Willy Schürch, Gemeindeammann Hansueli Bühler, Gemeindeammann Anja Bandi, Gemeindeschreiberin Sascha Roth, Gemeindeschreiber - 5 -
6 Eiken, Gemeinde Eiken Sisseln, Gemeinde Sisseln Georges Collin, Gemeindeammann Rainer Schaub, Gemeindeammann Marcel Weiss, Gemeindeschreiber Heribert Meier, Gemeindeschreiber Wohlen, Verein für Jugend und Freizeit Laetitia Stäger, Präsidentin Arsène Perroud, Stellenleiter Anhänge Umsetzungskonzept - 6 -
Leistungsvereinbarung
Leistungsvereinbarung Offene Jugendarbeit Stein-Münchwilen Ab 1. Januar 2015 1. Vertragspartner - Gemeinde Stein (nachfolgend: die Gemeinde), vertreten durch den Gemeinderat Stein - Gemeinde Münchwilen
MehrLeitbild der Jugendarbeit Bödeli
Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Inhaltsverzeichnis Leitbild der Jugendarbeit Bödeli... 3 Gesundheitsförderung... 3 Integration... 3 Jugendkultur... 3 Partizipation... 3 Sozialisation... 4 Jugendgerechte
MehrUmsetzungskonzept offene Jugendarbeit Sisslerfeld
Umsetzungskonzept offene Jugendarbeit Sisslerfeld Wohlen, 7. Juli 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage und Grundlagen...5 1.1. Zentrale Aussagen aus Bedarfserhebung der FHNW...5 1.2. Aussagen der Gemeinderäten...5
MehrOffene Kinder- und Jugendarbeit Schmerikon 1
Hauptstrasse 16, PF 14 8716 Schmerikon www.schmerikon.ch Konzept Offene Kinder- und Jugendarbeit Schmerikon 1 1 vom Gemeinderat genehmigt am 5. November 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Seite 3 2
MehrKompetenzzentrum Jugend
Leistungsvereinbarung zwischen Einwohnergemeinde Wohlen vertreten durch den Gemeinderat Wohlen und Verein für Jugend und Freizeit, mit Sitz in Wohlen vertreten durch dessen Präsidenten, David Chaksad betreffend
MehrKinder- und Jugendkommission Biberist und Lohn- Ammannsegg KONZEPT JUGENDARBEIT
Kinder- und Jugendkommission Biberist und Lohn- Ammannsegg KONZEPT JUGENDARBEIT Inhalt 1. Ausgangslage... 2 1.1 Entstehung der Jugendarbeit Biberist Lohn-Ammannsegg... 2 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrEINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG
EINWOHNERGEMEINDE 4654 LOSTORF EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG Mittwoch, 9. September 2015, 20.00 Uhr in der Aula des Schulhauses 1912 Traktanden 1. Wahl der Stimmenzähler/Innen Angebotes
MehrRahmenkontrakt (Muster)
Rahmenkontrakt (Muster) zwischen der Politischen Gemeinde Greifensee vertreten durch den Gemeinderat Im Städtli 67 8606 Greifensee nachfolgend Gemeinde Greifensee genannt und dem Verein Jugend- und Freizeitarbeit
MehrRB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)
RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der
Mehr874.1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz
874. Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 6. Dezember 0 (Stand. Februar 0) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968 ), beschliesst:. Allgemeine
MehrREGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen
10.104 REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN Gestützt auf Art. 49 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung von Samedan erlassen am 16. September 2008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Dieses
MehrBKS JUGEND. Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau
BKS JUGEND Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau Dieses Leitbild ist im Auftrag des Regierungsrates entstanden aus der Zusammenarbeit der regierungsrätlichen Jugendkommission und der kantonalen Fachstelle
MehrNeues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit Stand Ende Februar (ek) Wichtige Vorbemerkungen: Das
MehrKonzept der Offenen Kinderund Jugendarbeit Zollikofen
Konzept der Offenen Kinderund Jugendarbeit Zollikofen Trägerschaft Zollikofen, März 2016 Leistungserbringerin Einleitung Wir alle nehmen gerne am Gemeindegeschehen teil. (Auszug aus dem Leitbild der Gemeinde
MehrOffene Jugendarbeit heute
Trägertagung VOAKJ 14. August 2010 Offene Jugendarbeit heute Peter Stade T direkt +41 41 367 48 07 peter.stade@hslu.ch Luzern 27. August 2010 Ablauf Jugend als Lebensphase 1. Entwicklungsaufgaben in der
MehrE-Government Aargau Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeindepersonal-Fachverbänden des Kantons Aargau. Version 2.
E-Government Aargau Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeindepersonal-Fachverbänden des Kantons Aargau Version.0 I. Einleitung Die Gemeindepersonal-Fachverbände und der Kanton erachten
MehrOffene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) Karin Horisberger Wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Gesundheitsförderung und Sucht / Fachstelle
MehrReglement Controllingkommission Gemeinde Eich
Reglement Controllingkommission Gemeinde Eich 2008 - 3 - Die Gemeinde Eich erlässt, gestützt auf 26 des Gemeindegesetzes und Art. 29 der Gemeindeordnung, folgendes Reglement: Art. 1 Zweck I. Zweck und
MehrEvaluation Jugendarbeit Schlieren
Evaluation Jugendarbeit Schlieren Präsentation 27. Oktober 2008 Gemeinderat Stadt Schlieren Anna Maria Riedi und Karin Werner Agenda Auftrag Vorgehen Ergebnis/Outcome Einschätzung Wirkungseinschätzung
MehrReglement. Controlling- Kommission
Reglement Controlling- Kommission vom 28. April 2008 Inhaltsverzeichnis I. Zweck und Organisation 3 Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Wahl 3 Art. 3 Organisation 3 Art. 4 Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat 4 II. Aufgaben
MehrKompetenzreglement GEMEINDE KOBLENZ. Beschlossen durch den Gemeinderat: 23. November 2009 Inkrafttreten am: 1. Januar Gemäss 39 Gemeindegesetz
Gemeinde Koblenz Kanton Aargau Kompetenzreglement Gemäss 39 Gemeindegesetz GEMEINDE KOBLENZ Beschlossen durch den Gemeinderat: 23. November 2009 Inkrafttreten am: 1. Januar 2010 Der Gemeindeammann: Der
MehrTheater Marie Postfach 4105 CH Aarau T / F
Theater Marie Postfach 4105 CH - 5001 Aarau T 062 843 05 25 / F 062 843 05 26 info@theatermarie.ch http://www.theatermarie.ch Leitbild Januar 2012 1 Von der Vision zu Leitbild und Strategie Vision "Theater
MehrKompetenzreglement Gemäss 39 Gemeindegesetz
Gemeinde Lengnau Kanton Aargau Kompetenzreglement Gemäss 39 Gemeindegesetz GEMEINDE LENGNAU Beschlossen durch den Gemeinderat: 26. November 2007 Inkrafttreten am: 01. Januar 2008 Der Gemeindeammann: Der
MehrOffene Jugendarbeit Au Konzept
Offene Jugendarbeit Au Konzept Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 4 2. Grundlagen der Offenen Jugendarbeit 5 2.1. Bevölkerungsstruktur 5 2.2. Rechtliche Grundlagen 5 2.3. Stellenprozente 5 3. Ziele
MehrDer Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 14/50/08G Vom 10.12.2014 P140743 Ratschlag zum Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)
MehrREGLEMENT FÜR DAS REGIONALE PFLEGEHEIM ROMANSHORN
REGLEMENT FÜR DAS REGIONALE PFLEGEHEIM ROMANSHORN Gestützt auf Art. 20 lit. j der Gemeindeordnung der Gemeinde Romanshorn vom 26. November 2002 erlässt die Gemeindeversammlung das nachstehende Reglement
MehrLeitbild Jugendpolitik Kanton Aargau
Departement Bildung, Kultur und Sport Fachstelle Jugend Bahnhofstrasse 70 5001 Aarau Telefon 062 835 22 80 Telefax 062 835 22 89 www.ag.ch/sport Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau VORWORT Wir engagieren
Mehreinzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand : Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach)
Leistungsauftrag zwischen einzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand 1.1.1999: Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach) und der Spitex-Organisation SPITEX-Verein Mittleres Fricktal (mit
MehrGrundlagen und Handlungsbedarf für Früherkennung und Frühintervention in der offenen Jugendarbeit (S. Deiss/ U. Rösli/ DOJ/AFAJ, Januar 2010)
Grundlagen und Handlungsbedarf für Früherkennung und Frühintervention in der offenen Jugendarbeit (S. Deiss/ U. Rösli/ DOJ/AFAJ, Januar 2010) Ausgangslage Diese Zusammenstellung beruht auf der Schrift
Mehr5. Grundlegende Arbeitsprinzipien
Inhalt 1. Leitbild und Zielrichtungen 1.1. Leitbild 1.2. Allgemeine Zielrichtungen 2. Rahmenbedingungen 2.1. Orte 2.2. Zeiten 2.3. Personelle Strukturen 3. Zielgruppen 4. Zielsetzungen 5. Grundlegende
MehrLeitbild für die Jugendarbeit Rorbas und Freienstein Teufen
Leitbild für die Jugendarbeit Rorbas und Freienstein Teufen Ergänzt und konkretisiert das Ende 2010 an den Gemeindeversammlungen genehmigte Jugendkonzept RFT. Freienstein, März 2015 Inhaltsverzeichnis
MehrKONZEPT KINDER- UND JUGENDARBEIT LÜTSCHINENTÄLER
KONZEPT KINDER- UND JUGENDARBEIT LÜTSCHINENTÄLER Martin Leuenberger Stefanie Amacher Ein Arbeits- und Präsentationspapier Inhaltsverzeichnis 1. KINDER- UND JUGENDARBEIT IN DEN LÜTSCHINENTÄLERN... 1 1.1
MehrLEITBILD DER JUGENDARBEIT REGENSDORF
LEITBILD DER JUGENDARBEIT REGENSDORF 2013 2017 Präambel: Zur Zielgruppe der Jugendarbeit Regensdorf gehören Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 25 Jahren. Die Jugendarbeit ist ein freiwilliges
MehrLeistungsvertrag KARIBU ( )
Leistungsvertrag KARIBU (06 09) zwischen der Einfachen Gesellschaft KARIBU umfassend: die Einwohnergemeinden Zollikofen Münchenbuchsee Moosseedorf Urtenen-Schönbühl Jegenstorf die ref. Kirchgemeinde Zollikofen
MehrZusammenarbeitsvertrag
Zusammenarbeitsvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Bonstetten (Sitzgemeinde) und den Politischen Gemeinden Stallikon ZH und Wettswil a.a. ZH sowie der Einwohnergemeinde Islisberg AG betreffend die
MehrGesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)
Kinder- und Jugendgesetz 45.00 Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Vom 0. Dezember 04 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons
Mehrüber die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
.. Reglement vom. Mai 00 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom. März 007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung; auf Antrag
MehrJugendarbeit,im,ländlichen,Raum,, als,arbeit,in,einem,komplexen,system,
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Jugendarbeit,im,ländlichen,Raum,, als,arbeit,in,einem,komplexen,system,!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Jugendliche..., Impulstagung:!Erfolgreiche!Offene!Jugendarbeit!im!ländlichen!Raum! MarAn!Ineichen!
MehrAuszug aus dem Kantonalen Feuerwehrgesetz: 7 Feuerwehrpflicht
1 GEMEINDE MÜNCHWILEN FEUERWEHRREGLEMENT Auszug aus dem Kantonalen Feuerwehrgesetz: 7 Feuerwehrpflicht 1 Männer und Frauen sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. 2 Die Feuerwehrpflicht beginnt
MehrKonzept Jugendarbeit Uznach
Konzept Jugendarbeit Uznach 2013-2014 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Grundlagen der Jugendarbeit... 4 2.1. Entwicklung der Jugendarbeit...4 2.2. Zahlen und Fakten der Gemeinde...4 2.3. Rechtliche
MehrKonzept Offene Jugendarbeit der Stadt Wädenswil
Konzept Offene Jugendarbeit der Stadt Wädenswil Wädenswil, 17. Juni 2015 Ausrichtung der Offenen Jugendarbeit der Stadt Wädenswil 1 Inhalt 1 Ausgangslage 1 2 Grundlage der JAW 2 2.1 Definition Jugendarbeit
MehrBetriebskonzept Jugendraum Sarnen
1. Einleitung 2. Ziel / Zweck 3. Zielgruppen 4. Definition A Offener Jugendtreff B Öffentliche Anlässe / Veranstaltungen C Raumnutzungen D Raumvermietungen 5. Alkoholkonsum 6. Reinigung 7. Unterhalt 8.
MehrLeitbild Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri
BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION Leitbild Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri 3. Februar 2015 (BKD.2013-0339) Entwurf für Vernehmlassung Leitbild Kinder- und Jugendförderung 2 / 8 Leitbild Kinder und
MehrVereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal
Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal Vom Die Einwohnergemeinden Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf und Waldenburg (nachstehend Vertragsgemeinden)
MehrArbeitsgemeinschaft der Jugendarbeiter/innen des Kantons Aargau Offene Jugendarbeit im Kanton Aargau
Arbeitsgemeinschaft der Jugendarbeiter/innen des Kantons Aargau Offene Jugendarbeit im Kanton Aargau Eine Informationsbroschüre für Jugendarbeiter/innen, Arbeitgeber/innen und Behörden 2. Auflage / Januar
MehrReglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen
Reglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen der Gemeinde Hildisrieden vom 17. Oktober 2007 Genehmigung durch die Gemeindeversammlung Hildisrieden am 17. Oktober 2007 Die Gemeinde Hildisrieden
MehrFachliche Leitlinien für. Streetwork/Mobile Jugendarbeit
Fachliche Leitlinien für Streetwork/Mobile Jugendarbeit Einführung In den letzten Jahren lässt sich eine immer größere Ausdifferenzierung des Arbeitsgebietes beobachten. Auch Angebote der Offenen Jugendarbeit,
MehrLeistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter
Entwurf vom 30.05.2017 Leistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter Zwischen Gemeinde Menznau Wolhuserstrasse 3 Postfach 69 6122 Menznau Gemeinde und Weiermatte AG Leben und Wohnen im Alter
MehrKonzept mobile Jugendarbeit
Konzept mobile Jugendarbeit Genehmigt vom Gemeinderat Altdorf am 30. März 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Ausgangslage... 3 2.1. Erfahrungen des TIP-Projektes... 3 2.2. Bisheriges Angebot
MehrSozialräumliche Jugendarbeit. Konzept
Sozialräumliche Jugendarbeit Konzept vom Mai 2013 2 Inhalt Ausgangslage... 4 Pilotphase Mobile Jugendarbeit Steinhausen... 4 Rahmenkonzept Jugendarbeit... 4 Sozialräumliche Jugendarbeit... 4 Sozialraum...
MehrJUGENDARBEIT UZNACH. Die zentrale Anlaufstelle der Jugendarbeit Uznach befindet sich im Haus Schlössli an der Schulhausstrasse 4.
JUGENDARBEIT UZNACH Die zentrale Anlaufstelle der Jugendarbeit Uznach befindet sich im Haus Schlössli an der Schulhausstrasse 4. Jugendliche erhalten hier Unterstützung, Beratung und Informationen zur
MehrEinwohnergemeinde Thayngen. Konzept zur - Informations- und Beratungsstelle und - Koordination Freiwilligenarbeit in Thayngen
Einwohnergemeinde Thayngen Konzept zur - Informations- und Beratungsstelle und - Koordination Freiwilligenarbeit in Thayngen INFORMATIONS- UND BERATUNGSSTELLE Ausgangslage Im Leistungsauftrag 2011 Alterswohnheim
MehrIdeen- und Beschwerdemanagement
Ideen- und Beschwerdemanagement Diakonisches Werk Husum ggmbh Geschäftsbereich Sozialraumorientierte Kinder- und Jugendhilfen Sozialräume Husum und Mitte teilstationärer Arbeitsbereich Hilfen über Tag
MehrReglement der Musikschule der Gemeinde Risch
320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom
Mehrgestützt auf 22, 55 Abs. 2, 63 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 19. Oktober 2005, 2
Weisungen für geleitete Volksschulen 6. (Vom 7. März 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf, 55 Abs., 6 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005, beschliesst: I. Allgemeine
Mehrvoja-tag vom
Aktuelles voja-tag vom 10.5.2015 Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern J. Gimmel, 10.3.15 / RS Voja-Informationen Fachbereichstreffen vom 5.3.2015 History Fachgruppenentwicklung Fachgruppen
MehrVereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom (Stand )
9.6- Vereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom 0.05.005 (Stand 0.09.006) Die Kantone Zürich und Bern vereinbaren: Art. Ziel der Vereinbarung Ziel der vorliegenden Vereinbarung
MehrSCHÜTZEN FÖRDERN BETEILIGEN. Programm Kinder- und Jugendpolitik Kanton Schaffhausen. Kurzfassung
SCHÜTZEN FÖRDERN BETEILIGEN Programm Kinder- und Jugendpolitik 2016-2018 Kanton Schaffhausen Kurzfassung VORWORT Am 1. Januar 2013 trat das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit
MehrKinderrechte und Mitwirkung in der ausserschulischen Arbeit mit Kindern
Kinderrechte und Mitwirkung in der ausserschulischen Arbeit mit Kindern BNE-Netzwerk Ausserschulische Akteure der deutschen Schweiz Mirjam Rotzler Kinderbüro Basel Dienstag, 21. November 2017 Menschenrechte
MehrEINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN
EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN R E G L E M E N T ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE Die Einwohnergemeinde Subingen erlässt, gestützt auf das Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1944 und die Vollziehungs-Verordnung
MehrVERORDNUNG FÜR DIE SCHUL- LEITUNG SCHULEN VON 6215 BEROMÜNSTER VOM 1. AUGUST 2009 FO Verordnung für die Schulleitung.
Seite 1 / 6 VERORDNUNG FÜR DIE SCHUL- LEITUNG VOM 1. AUGUST 2009 SCHULEN VON 6215 BEROMÜNSTER Postfach 79 E-Mail: sladmin@beromuenster.ch /schulen/volksschule Seite 2 / 6 Die Schulpflege von Beromünster
MehrVerwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Luzern und Obwalden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen
Verwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Luzern und Obwalden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen vom 9. Mai 06 (Stand. August 06). Die Regierungen der Kantone Luzern und Obwalden,
MehrDas neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz Stand der Arbeiten und Perspektiven September 2011 Fachtagung OKAJ Zürich 16. Sept. 2011 Tina Hofmann, Bereich Kinder- und Jugendfragen Inhalt des Referats Inhalt
MehrKOMMUNALE KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG
EIN PROJEKT VON JUGEND.GR KOMMUNALE KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG WAS Kommunale Kinder- und Jugendförderung schafft Rahmenbedingungen, damit sich Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbständigen
MehrReglement. über die Benützung der Räume im Werkhof. (vom 23.11.2005)
Reglement über die Benützung der Räume im Werkhof (vom 3..005) Gemeinde Nottwil Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Art. Zweck... 3 Art. Aufsicht, Organisation, Verwaltung... 3 Art. 3 Raumangebot... 3 II.
MehrVerordnung über die Kommission Bildende Kunst
Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 3.2.1.1.1 Ausgabe vom 1. April 2007 Verordnung über die Kommission Bildende Kunst vom 8. November 2006 Der Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art. 37 f. der
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! Konzeptentwicklung in der offenen Kinder- und Jugend(sozial)arbeit und der Sozialarbeit an Schule im Landkreis Oberhavel Konzeptentwicklung in der Offenen Kinder- und Jugend(sozial)arbeit
MehrProgrammumsetzung in den Sprach-Kitas. Servicestelle Sprach-Kitas
Programmumsetzung in den Sprach-Kitas Servicestelle Sprach-Kitas Zeitliche Programmstruktur Förderung von zusätzlichen Fachkräften in Kitas und zusätzlichen en 1. Förderwelle 2. Förderwelle 2016 2017 2018
MehrRegion Oberaargau: Sozialräumlich organisiert
Region Oberaargau: Sozialräumlich organisiert Erste Erfahrungen in der Entwicklung und Planung einer flexiblen und bedarfsgerechten Jugend- und Familienhilfe in der Region Oberaargau Adrian Vonrüti, Vorsteher
MehrMobile Jugendarbeit Prävention auf Umwegen? Praxis und Wirkung Mobiler Jugendarbeit. Clemens Beisel Uwe Buchholz
Mobile Jugendarbeit Prävention auf Umwegen? Praxis und Wirkung Mobiler Jugendarbeit von Clemens Beisel Uwe Buchholz Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de
MehrSchulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet
Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Gemeinde Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon Telefon 041 444 02 02, info@ebikon.ch, www.ebikon.ch
MehrREGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN
REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN ERSTELLT DURCH DIE SPURGRUPPE ELTERNMITWIRKUNG Inhaltsverzeichnis Grundlagen 2 Geltungsbereich 2 Zweck 2 Abgrenzung 2 Aufgaben 3 Organisation 3 Öffentlichkeitsarbeiten
MehrGemeinderätliches. Leitbild
Gemeinderätliches Leitbild 2014-2017 Vorwort Liebe Spreitenbacherinnen Liebe Spreitenbacher Wenn einer nicht weiss, wohin er will, darf er sich nicht wundern, wenn er woanders ankommt. Nicht nach diesem
MehrKonzept Offene Jugendarbeit Oberengstringen
Konzept Offene Jugendarbeit Oberengstringen «Das Schicksal jedes Volkes und jeder Zeit hängt von den Menschen unter 20 Jahren ab» Frei nach J.W. Goethe Gemeinde Oberengstringen Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage
MehrGleitzeitreglement. Reglement über die gleitende Arbeitszeit in der Gemeinde Stein
Gleitzeitreglement Reglement über die gleitende Arbeitszeit in der Gemeinde Stein Version 2014 (gültig ab 1. Januar 2015) Einwohnergemeinde, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein T 062 866 40 00, F 062 866 40
MehrIntegration Windisch
Beratung Information Koordination Integration Windisch Konzepte Netzwerk Projekte Integration in der Gemeinde Windisch Botschaft des Gemeinderates an den Einwohnerrat (2017.40) Sehr geehrter Herr Präsident
MehrFragen und Antworten. Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Sozialamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des affaires sociales und Verordnung über die Angebote zur
MehrVerordnung über die Vereinsförderung. 1. Januar 2013
Verordnung über die Vereinsförderung der Stadt Sursee vom. Januar 03 - - Der Stadtrat erlässt, gestützt auf die Organisationsverordnung der Stadt Sursee vom 7. September 008, folgende Verordnung über die
MehrALLGEMEINES REGLEMENT DER MUSIKSCHULE REINACH AG
ALLGEMEINES REGLEMENT DER MUSIKSCHULE REINACH AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Grundsatz 1 Die Einwohnergemeinde Reinach unterhält eine Musikschule zur Förderung der musikalischen Erziehung und Bildung.
MehrLeitbild Schule Teufen
Leitbild Schule Teufen 1 wegweisend Bildung und Erziehung 2 Lehren und Lernen 3 Beziehungen im Schulalltag 4 Zusammenarbeit im Schulteam 5 Kooperation Schule und Eltern 6 Gleiche Ziele für alle 7 Schule
MehrGesetz über die Förderung von Turnen und Sport. (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973)
Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport Vom 6. Mai 1973 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973) 1. Geltungsbereich Art. 1 1 Dieses Gesetz regelt die Aufgaben von
MehrKinderrechte stärken!
Kinderrechte stärken! Ein Angebot für Institutionen, die mit fremdplatzierten oder zu platzierenden Kindern und Jugendlichen arbeiten «Du, Kind, wirst nicht erst Mensch, du bist ein Mensch.» Janusz Korczak,
MehrRahmenkonzept Jugendarbeit Steinhausen
Bahnhofstrasse 3, Postfach 164 6312 Steinhausen Telefon 041 748 11 11 Telefax 041 748 11 00 info@steinhausen.ch www.steinhausen.ch Soziales und Gesundheit Steinhausen, 11. Oktober 2012 Rahmenkonzept Jugendarbeit
MehrVereinbarung. über die Organisation, die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates
GEMEINDE BIRSFELDEN 10-18 Vereinbarung über die Organisation, die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates Ingress... 1 1 Gegenstand... 1 2 Aufgaben und Geltungsbereich... 1 3 Zusammensetzung...
MehrEvangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 32-20
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 32-20 Ersetzt: GE 32-20 Reglement für das Katechetische Institut der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen (KISG) vom 16. Dezember
MehrQuali-Tool - Ein Qualitätsinstrument für die offene Kinder- und Jugendarbeit (Workshop Nr. 9)
Quali-Tool - Ein Qualitätsinstrument für die offene Kinder- und Jugendarbeit (Workshop Nr. 9) TAGUNG DER FACHHOCHSCHULE NORDWESTSCHWEIZ 19. SEPTEMBER 2015 Referentinnen Elena Konstantinidis Alexandra La
MehrVerordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)
Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt
MehrViolahof Reglement GEMEINDERAT. Anhänge. Gebührenordnung. Benützungsordnung. Gebäude-Komplex (Plan) Vermietung (kostenlos/kostenpflichtig)
GEMEINDERAT Violahof Reglement Anhänge Gebührenordnung Benützungsordnung Gebäude-Komplex (Plan) Vermietung (kostenlos/kostenpflichtig) www.kaiseraugst.ch e-mail: gemeinde.kaiseraugst@kaiseraugst.ch DORFSTRASSE
MehrGemeindevertrag. zwischen. den Ortsbürgergemeinden Gränichen und Unterkulm. für die Bildung eines gemeinsamen Forstreviers
Gemeinde Gränichen Gemeinde Unterkulm Gemeindevertrag zwischen den Ortsbürgergemeinden Gränichen und Unterkulm für die Bildung eines gemeinsamen Forstreviers und eines gemeinsamen Forstbetriebes 011 1
MehrSCHULLEITUNG Schule und Musikschule Führungsverständnis und Pflichtenheft
Abteilung Bildung/Kultur T 041 759 81 41, F 041 759 81 47 www.walchwil.ch SCHULLEITUNG Schule und Musikschule Führungsverständnis und Pflichtenheft Seite 2 Führungsverständnis Kerngedanken: Die Zusammenarbeit
MehrKanton Zug Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl
Kanton Zug 7. Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl Vom. September 955 (Stand 0. Dezember 956) Ziff. Zweck Im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse bei der Aufsuchung und Ausbeutung
MehrJahresbericht Regionale Offene Jugendarbeit Amsoldingen Höfen Thierachern Uebeschi Uetendorf - UAgen
Jahresbericht 2012 Regionale Offene Jugendarbeit Amsoldingen Höfen Thierachern Uebeschi Uetendorf - UAgen Zahlen und Fakten unserer Regionalen Offenen Jugendarbeit Restrukturierung; seit Anfang Jahr zur
MehrFührung einer gemeinsamen Koordinations- und Fachstelle für die kommunalen Schulpsychologischen Dienste durch einen privatrechtlichen Verein
Öffentlich-rechtlicher, interkommunaler Vertrag zwischen: Primarschule Embrach Primarschule Lufingen Sekundarschule Embrach Schule Bassersdorf Schule Brütten Schule Dietlikon Schule Glattfelden Schule
MehrGemeinde Leibstadt. über die Benützung des
Gemeinde Leibstadt über die Benützung des Reglement über die Benützung des Festzeltes der Gemeinde Leibstadt 1. ALLGEMEINES Art. 1 Es steht folgende Infrastruktur zur Verfügung: - Festzelt (21 x 8 m) -
MehrGesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )
46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966
MehrFAMILIENZENTREN. Eine niederschwellige Plattformen für Begegnung, Bildung und Vernetzung Tagung, 21. November 2016 Schloss Ebenrain, Sissach
FAMILIENZENTREN Eine niederschwellige Plattformen für Begegnung, Bildung und Vernetzung Tagung, 21. November 2016 Schloss Ebenrain, Sissach Maya Mulle, Netzwerk Bildung und Familie, www.bildungundfamilie.net
MehrGEMEINDE MURGENTHAL REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT
GEMEINDE MURGENTHAL REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT Stand: 8. Dezember 204 - 2 - Gestützt auf 2 Abs. des Dienst- und Besoldungsreglements für das Personal der Einwohner- und Ortsbürgergemeinden
MehrJahresbericht 2010 Schwerpunkte 2011
Jahresbericht 2010 Schwerpunkte 2011 Inhalt 1 Regionale Jugendkommission... 3 2 Info- und Beratungsstelle... 4 2.1 Individuelle Beratung... 4 2.2 Stellensuche... 4 2.3 Präventionsarbeiten... 4 2.4 Neue
Mehr