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1 Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinen Eiken Sisseln Münchwilen Stein vertreten durch die Gemeinderäte und Verein für Jugend und Freizeit, 5610 Wohlen vertreten durch dessen Präsidentin, Laetitia Stäger betreffend Pilotphase offene Jugendarbeit Sisslerfeld 1. April 2012 bis 31. Dezember

2 1. Einleitung Der Verein für Jugend und Freizeit (VJF) ist ein Dienstleistungsbetrieb im Arbeitsbereich der Soziokulturellen Animation mit Arbeitsschwerpunkten in der offenen Jugendarbeit und verschiedenen Projekten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Leistungen werden zeitlich unbefristet oder im Rahmen von abgeschlossenen Projekten erbracht. Ebenfalls bietet der VJF Fachberatungen in den genannten Arbeitsfeldern an. 2. Gegenstand Die Leistungsvereinbarung regelt Inhalt, Umfang, Qualität und Kosten der Leistungen, welche der VJF für die Gemeinden Sisseln, Eiken, Münchwilen und Stein für die Pilotphase offene Jugendarbeit Sisslerfeld erbringt. Grundlage für diese Leistungen sind die Beschlüsse der Gemeinderäte, der Gemeindeversammlungen sowie das Umsetzungskonzept der Jugendarbeit Sisslerfeld. Weitere Grundlagen sind das Leitbild Jugendpolitik des Kantons Aargau sowie das Grundlagenpapier des Dachverbands offene Jugendarbeit (DOJ). 3. Struktur Auftraggeberin sind die Gemeinden Sisseln, Eiken, Münchwilen und Stein, vertreten durch die Gemeinderäte. Die inhaltliche Begleitung wird durch die Jugendkommission Sisslerfeld sichergestellt. Der Verein für Jugend und Freizeit ist für die operative Leitung und Umsetzung zuständig und berichtet den Gemeinden im Sisslerfeld über die Tätigkeiten gemäss den Bestimmungen in der Indikatorenliste. 4. Generelle Zielsetzungen Offene Jugendarbeit ist ein Instrument aktiver Jugendpolitik. Sie mischt sich in Entwicklungen ein, die Jugendliche betreffen. Offene Jugendarbeit hat zum Ziel, die Jugendlichen vermehrt gleichwertig am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Offene Jugendarbeit nimmt Jugendanliegen auf, initiiert und begleitet soziale und jugendkulturelle Projekte und bietet Raum, wo Jugendliche sich treffen können. Die Jugendlichen erhalten die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse und Wünsche einzubringen und umzusetzen. Die Lernerfahrungen im sozialen und organisatorischen Bereich stärken die Identität der Jugendlichen und unterstützen somit ihre Entwicklung im Jugendalter. Offene Jugendarbeit wirkt sozialpräventiv und vermindert letztlich Folgekosten. a. Zielgruppe Die Hauptzielgruppe der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld sind Jugendliche ab dem Oberstufenalter bis 18 Jahre der Gemeinden im Sisslerfeld. b. Grund- und Arbeitsprinzipien Die Jugendarbeitenden orientieren sich an den Grundprinzipien offener Jugendarbeit und wenden die Arbeitsprinzipien in der täglichen Arbeit an. Die Grund- und Arbeitsprinzipien wurden vom Dachverband offene Jugendarbeit (DOJ) auf nationaler Ebene definiert

3 Grundprinzipien Prinzip der Offenheit Prinzip der Freiwilligkeit Prinzip der Partizipation Arbeitsprinzipien Lebensweltliche und sozialräumliche Orientierung Geschlechtsreflektierter Umgang Reflektierter Umgang mit kulturellen Identifikationen Verbindlichkeit und Kontinuität Selbstreflexion 5. Leistungen VJF a. Operative Leistungen der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld Der VJF stellt den Betrieb der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld sicher. Die AdressatInnen werden massgeblich in die Organisation und die Programmgestaltung einbezogen. Die Leitung der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld entspricht einem jährlichen Arbeitspensum von 100% und der entsprechenden Fachbegleitung. Darin sind sämtliche personellen Aufwendungen eingerechnet. Der VJF stellt sicher, dass zwei Personen aus dem Jugendarbeitsteam zuständig für die offene Jugendarbeit Sisslerfeld sind. Inhaltlich werden schwerpunktmässig folgende Leistungen in drei Dienstleistungsbereichen erbracht. Animation und Begleitung Projekte, Aktivitäten und Veranstaltungen Aufsuchende Arbeit, Cliquenarbeit an informellen Treffpunkten Nutzung bestehender Angebote Mädchenangebote Information und Beratung Mobile Infothek, Beratung und Informationsvermittlung Social Communities Bürostandort, Anlaufstelle Infothek, Beratung und Informationsvermittlung Kurzgespräche und Triage an Fachstellen - 3 -

4 Fachberatung und Entwicklung Sozialraumanalyse und laufendes Monitoring, Konzeptentwicklung, Evaluation, Berichtwesen Vernetzungsarbeit mit den verschiedenen Akteuren im öffentlichen Raum Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Beratende Funktion für die Gemeindeexekutiven Administration, Finanzen, Unterhalt Der Anteil der einzelnen Dienstleitungsbereiche beträgt: quantifiziert: Bereich Anteil Arbeitszeitaufwand in % Animation und Begleitung 36 % Information und Beratung 11 % Fachberatung und Entwicklung 30 % Administration und Unterhalt 23 % Die konkreten Ziele und Leistungen sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen sind in der Indikatorenliste im Umsetzungskonzept geregelt und können nach gegenseitiger Absprache angepasst werden. Der VJF stellt sicher, dass mindestens 50% der gesamthaft aufgewendeten Arbeitszeit für den direkten Kontakt mit den Klienten aufgewendet wird. In der verbleibenden Arbeitszeit werden sämtliche übrigen notwendigen Tätigkeiten erbracht, die einen professionellen Betrieb bedingen. Dies sind insbesondere die Vernetzungsarbeit, Facharbeit, Berichtwesen und Weiterbildungen. Der VJF verpflichtet sich, den Betrieb der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld auch bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit der zuständigen Mitarbeiter bestmöglich sicher zu stellen. b. Qualitätssicherung und Controlling Qualitätssicherung und Controlling erfolgen durch statistische Erhebungen der Zielgrössen und durch die Evaluationsberichte einzelner Projekte. Zuhanden der Jugendkommission wird periodisch berichtet. Sämtliche Daten (elektronisch und in Papierform) der offenen Jugendarbeit Sisslerfeld stehen den Auftragsgemeinden zur Verfügung. c. Betriebsversicherung Für die Versicherung der Tätigkeiten der offenen Jugendarbeit ist der Verein für Jugend und Freizeit zuständig. 6. Leistungen Gemeinden im Sisslerfeld a. Abgeltung der Leistungen Die Gemeinden im Sisslerfeld, verpflichten sich, den VJF für die erbrachten Leistungen zu entschädigen. Investitionen per : CHF 47'

5 1.4. bis : CHF bis : CHF 153' bis : CHF 156' Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils halbjährlich im Voraus. Bei Nichterbringung der Leistungen sind die Zahlungen nicht fällig oder werden anteilsmässig berechnet. b. Infrastruktur Die Gemeinden im Sisslerfeld stellen dem VJF gemeindeeigene Infrastruktur (z.b. Turnhalle, Räumlichkeiten für Projekte, etc.) zur Nutzung für die Aktivitäten der offenen Jugendarbeit zur Verfügung. Die Gemeinden im Sisslerfeld stellen dem VJF das Jugendmobil zum Umbau und Nutzung für die mobile Arbeit zur Verfügung. Die für die Pilotphase angeschafften Mobilien bleiben nach der Pilotphase im Eigentum der Gemeinden. c. Versicherung Die genutzten gemeindeeigenen Gebäude sind durch die Gemeinden Sisslerfeld versichert. 7. Inkrafttreten und Dauer der Leistungsvereinbarung Die Leistungsvereinbarung tritt ab 1. April 2012 in Kraft und endet am 31. Dezember Die Leistungsvereinbarung kann während der festgesetzten Dauer nicht gekündigt werden. 8. Unterschriften Münchwilen, Gemeinde Münchwilen Stein, Gemeinde Stein Willy Schürch, Gemeindeammann Hansueli Bühler, Gemeindeammann Anja Bandi, Gemeindeschreiberin Sascha Roth, Gemeindeschreiber - 5 -

6 Eiken, Gemeinde Eiken Sisseln, Gemeinde Sisseln Georges Collin, Gemeindeammann Rainer Schaub, Gemeindeammann Marcel Weiss, Gemeindeschreiber Heribert Meier, Gemeindeschreiber Wohlen, Verein für Jugend und Freizeit Laetitia Stäger, Präsidentin Arsène Perroud, Stellenleiter Anhänge Umsetzungskonzept - 6 -

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