Südliches. Im Namen der Stadtverwaltung und aller Mitarbeiter wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie

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1 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jahrgang 7 Nummer 3 Donnerstag, den 10. März Im Namen der Stadtverwaltung und aller Mitarbeiter wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie Ihr Burkhard Bresch Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt Die nächste Ausgabe erscheint am: Donnerstag, dem 14. April 2016 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Mittwoch, der 30. März 2016 Melden Sie sich unter: , per info@suedliches-anhalt.de

2 Seite 2, Nr. 3/2016 Amtliche Mitteilungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Weißandt-Gölzau Gröbzig Quellendorf Hauptstraße 31 Markplatz 1 Gartenstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt Südliches Anhalt Tel.: Tel.: Tel.: Fax: Fax: info@suedliches-anhalt.de Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig Quellendorf Montag: - nicht besetzt Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr nicht besetzt Mittwoch: Mittwoch im Monat 09:00-12:00 Uhr Mittwoch im Monat 15:00-17:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr nicht besetzt Freitag: - nicht besetzt Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in individuell vereinbart werden. Ortsbürgermeister/innen der Stadt Südliches Anhalt Büro und Sprechzeiten Ortschaft Ortsbürgermeister/in Büro Sprechzeiten Telefon Edderitz Annelie Fiedler Leninplatz 8, OT Edderitz jeden Dienstag: Uhr Fraßdorf Ralf Moritz Alte Siedlung 16, OT Fraßdorf nach Vereinbarung Glauzig Olaf Mann Dorfstraße 38, OT Glauzig nach Vereinbarung Görzig Dietrich-Eckehardt Radegaster Str. 11 a, nach Vereinbarung Kniestedt OT Görzig Gröbzig Dirk Honsa Marktplatz 1, OT Gröbzig jeden 1. u. 3. Dienstag: Uhr Großbadegast Monika Reinbothe Am Stangenteich 1, nach Vereinbarung OT Großbadegast (Kulturzentrum) Hinsdorf Hans-Rainer Homann Bauernreihe 7, OT Hinsdorf nach Vereinbarung Libehna Dr. Eicke Zschoche Dorfstraße 9, OT Repau nach Vereinbarung Maasdorf Andreas Böhme Dorfstr. 27, OT Maasdorf nach Vereinbarung Meilendorf Thomas Schneider Meilendorfer Str. 5, nach Vereinbarung OT Meilendorf Piethen Waldemar Stary Dorfstr. 21, OT Piethen nach Vereinbarung Prosigk Olaf Feuerborn Lindenstraße 15 a, OT Prosigk nach Vereinbarung Quellendorf Doris Zimmermann Schulstr. 16, OT Quellendorf nach Vereinbarung u Radegast Michael Graf Marktplatz 1, OT Radegast jeden Dienstag: Uhr u. nach Vereinbarung Reinsdorf Rainer Poppe Friedensstr. 7, OT Reinsdorf nach Vereinbarung Reupzig Heike Rumrich Dorfstr. 56 a, OT Reupzig nach Vereinbarung Riesdorf Anke Schadewald Dorfstr. 7, OT Riesdorf nach Vereinbarung amt. Ortsbürgermeisterin Scheuder Franz Riemer Dorfstr. 46 c, OT Scheuder nach Vereinbarung Trebbichau Elfe Glauch Dorfstr. 2, OT Hohnsdorf nach vorheriger a.d. Fuhne Bekanntmachung u. nach Vereinbarung Weißandt-Gölzau Erika Scheller Hauptstr. 31, OT Weißandt- jeden Dienstag von Gölzau (Haus 1, Zi. 211) Uhr Werdershausen Thorsten Breitschuh Gröbziger Straße 15, nach Vereinbarung OT Werdershausen Wieskau Maik Götze An der Gemeinde 5, nach Vereinbarung OT Wieskau u Wörbzig Hubert Schüppel Schulstr. 9, OT Wörbzig nach Vereinbarung oder Zehbitz Reinhard Ulrich Dorfstr. 40, OT Zehbitz nach Vereinbarung

3 Seite 3, Nr. 3/2016 Bekanntmachung Am Dienstag, dem , 19:00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 4. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 5. Information der Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 6. Einwohnerfragestunde 7. Beratung der öffentlichen Vorlagen: Überarbeitung zum Konzept zur Umsetzung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPL-VO 2014 vom zuletzt geändert am ) in der Stadt Südliches Anhalt 7.2. Aussetzung der Fusionierung der Grundschule Edderitz mit der Grundschule Görzig bis zum Ende des Schuljahres 2018/ Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 9. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 10. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 11. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 12. Information der Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 13. Beratung der nichtöffentlichen Vorlagen 14. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 15. Schließung der Sitzung gez. Reinbothe Vorsitzende des Kultur- und Sozialausschusses Bekanntmachung Am Donnerstag, dem , 19:00 Uhr, findet im Sitzungsraum (R. 122) des Verwaltungsamtes der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 4. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 5. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 6. Einwohnerfragestunde 7. Beratung der öffentlichen Vorlagen: 7.1. Beschlussfassung über die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Südliches Anhalt 8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 9. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 10. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 11. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 12. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 13. Beratung der nichtöffentlichen Vorlagen 14. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 15. Schließung der Sitzung gez. Zahradnik Vorsitzender des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses Bekanntmachung Am Dienstag, dem , 18:00 Uhr, findet im Sitzungsraum (R. 122) des Verwaltungsamtes der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Einwohnerfragestunde 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen 9.1. Grundsatzentscheidung zur Überplanung des Windparks Trebbichau an der Fuhne 9.2. Beratung zur Einreichung von LEADER- und Mainstreemprojekten der Stadt Südliches Anhalt in der Förderperiode 2017 bis Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Vergabe Los 5 Anpassung der Elektroinstallation für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau Vergabe Los 6 Heizung und Rohrleitungsbau mit Zubehör für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau Vergabe - Tiefbauleistung für die Reparatur der Straßenbeleuchtung im OT Fernsdorf Reparatur der Entwässerung in der Hauptstraße 62/Ecke Molkereistraße in Quellendorf 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 18. Schließung der Sitzung gez. Amler, R. Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses

4 Seite 4, Nr. 3/2016 Bekanntmachung Am Mittwoch, dem , 19:00 Uhr, findet im Sitzungsraum (R. 122) des Verwaltungsamtes der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Einwohnerfragestunde 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen 9.1. Beschlussfassung über die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Südliches Anhalt 9.2. Annahme und Verwendung einer Spende 9.3. Annahme und Verwendung von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Vergabe Los 5 Anpassung der Elektroinstallation für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau Vergabe Los 6 Heizung und Rohrleitungsbau mit Zubehör für den Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Fahrzeughalle in Weißandt-Gölzau Unbefristete Niederschlagung Vergabe - Tiefbauleistung für die Reparatur der Straßenbeleuchtung im OT Fernsdorf Reparatur der Entwässerung in der Hauptstraße 62 /Ecke Molkereistraße in Quellendorf Grundstück in der Gemarkung Radegast, Flur 3, Flurstücke 1173 und Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 18. Schließung der Sitzung gez. Bresch Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses Bekanntmachung Am Mittwoch, dem , 19:00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Bericht des Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse 8. Bericht des Bürgermeisters 9. Einwohnerfragestunde 10. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: Bestätigung der Wahl zur Ortsbürgermeisterin in der Ortschaft Riesdorf Ernennung, Vereidigung und Verpflichtung der neu gewählten Ortsbürgermeisterin in der Ortschaft Riesdorf Ernennung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wörbzig der Freiwilligen Feuerwehr Südliches Anhalt Annahme und Verwendung einer Spende Annahme und Verwendung von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen Berufung der Gemeindewahlleiterin für die Bürgermeisterwahl Berufung der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die Bürgermeisterwahl Bestimmung des Wahltages und Festlegung des Endes der Bewerbungsfrist für die Bürgermeisterwahl Überarbeitung zum Konzept zur Umsetzung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPL-VO 2014 vom zuletzt geändert am ) in der Stadt Südliches Anhalt Aussetzung der Fusionierung der Grundschule Edderitz mit der Grundschule Görzig bis zum Ende des Schuljahres 2018/ Beschlussfassung über die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Südliches Anhalt 11. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil) 12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 14. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 15. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 16. Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil) 17. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Personalangelegenheit Personalangelegenheit Grundstück in der Gemarkung Radegast, Flur 3, Flurstücke 1173 und Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil) 19. Schließung der Sitzung gez. Schneider Vorsitzender des Stadtrates

5 Seite 5, Nr. 3/2016 Stadt Südliches Anhalt Bekanntmachung über die Genehmigung der Satzung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat am mit Aktenzeichen den vom Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner öffentlichen Sitzung am mit Beschluss Nr. EGSA-SR-24-05/2015 als Satzung beschlossenen vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2014 Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), genehmigt. Die Genehmigung des vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2014 Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt durch den Landkreis Anhalt- Bitterfeld wird nach 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der o. g. vorzeitige Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt am in Kraft. Jedermann kann gemäß 10 Abs. 3 BauGB den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2014 Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt mit dem dazugehörigen Textteil sowie der Begründung in der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Fachbereich III, Zimmer 103 Bauverwaltung, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 in Südliches Anhalt, während der Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Südliches Anhalt geltend gemacht worden sind. Mängel des Abwägungsvorganges nach 214 Abs. 3 Satz 2 sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Südliches Anhalt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß 44 Abs. 5 BauGB hingewiesen. Stadt Südliches Anhalt, den Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung zur Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Köthen (Anhalt) und der Stadt Südliches Anhalt zur Durchführung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanänderung) auf einer Fläche in der Gemarkung Großbadegast Die nachfolgende Zweckvereinbarung wurde am durch den Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt sowie am durch den Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) beschlossen und am 10. Februar 2016 durch das Kommunalaufsichtsamt vom Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld genehmigt: Zweckvereinbarung Zwischen der Stadt Köthen (Anhalt), gesetzlich vertreten durch den Oberbürgermeister, Marktstraße 1-3, Köthen (Anhalt), und der Stadt Südliches Anhalt, gesetzlich vertreten durch den Bürgermeister, Weißandt- Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, wird zur Durchführung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanänderung) auf einer Fläche in der Gemarkung Großbadegast auf der Grundlage des 203 BauGB und der 3 ff GKG LSA folgende Zweckvereinbarung getroffen: Präambel Mit den Beschlüssen der Stadträte der Stadt Südliches Anhalt vom und der Stadt Köthen (Anhalt) vom bekunden die Gemeinden den Willen, eine Gebietsänderungsvereinbarung zu einem Flächentausch zwischen den beiden Gemeinden vorzunehmen. Die Beschlüsse beinhalteten darüber hinaus, dass bereits während der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur Gebietsänderungsvereinbarung die Planungshoheit über die Fläche I (derzeit noch Gebiet der Stadt Südliches Anhalt) (Anlagen 1 und 2) durch die Stadt Köthen (Anhalt) übernommen wird. 1 Aufgabenübertragung Die Stadt Südliches Anhalt überträgt der Stadt Köthen (Anhalt) die Planungshoheit zur Erstellung der Flächennutzungsplanänderung für die Fläche I gemäß den Anlagen 1 und 2 zu dieser Vereinbarung. 2 Kosten Die Stadt Köthen (Anhalt) trägt die Kosten für die Erstellung der Flächennutzungsplanänderung für die Fläche I gemäß den Anlagen 1 und 2 zu dieser Vereinbarung 3 Wirksamkeit / Auflösung (1) Mit der Wirksamkeit der Zweckvereinbarung gehen das Recht und die Pflicht, die Aufgaben nach 1 zu erfüllen, sowie die mit der Erfüllung der Aufgabe verbundenen Rechte und Pflichten auf die Stadt Köthen (Anhalt) über. (2) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform und können nur in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen. (3) Die Auflösung dieser Zweckvereinbarung durch die Vertragsparteien und der Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung durch den Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) erfolgen nach Rechtswirksamkeit der Gebietsänderungsvereinbarung. (4) Die Abwicklung der Beendigung der Zweckvereinbarung erfolgt durch Auflösungsvertrag zwischen den Parteien. (5) Das Recht beider Parteien, die Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt von den Bestimmungen der Absätze 3 und 4 unberührt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Bestimmung liegt insbesondere vor, wenn

6 Seite 6, Nr. 3/2016 a) sich die dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Grundlagen ändern, b) eine Partei ihre Pflichten aus dieser Vereinbarung schuldhaft verletzt. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief oder mit Postzustellungsurkunde zu erfolgen. 4 Haftung Die Stadt Köthen (Anhalt) haftet für die gemäß dieser Zweckvereinbarung übernommenen Aufgaben. 5 Schlussbestimmungen (1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes. Die Partner verpflichten sich, im Zuge einer Vereinbarung solche Bestimmungen durch gleichwertige gültige Vorschriften zu ersetzen. (2) Sollten bei der Durchführung der Vereinbarung ergänzende Bestimmungen notwendig werden, so verpflichten sich die Partner, die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen in dem Sinne, in welchem sie bei Abschluss der Vereinbarung getroffen worden wären. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung späteren gesetzlichen Regelungen widersprechen. (3) Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Zweckvereinbarung: Anlage 1 a) Anlage 1: Übersichtsplan zum Flächentausch zwischen der Stadt Köthen (Anhalt) und der Stadt Südliches Anhalt, b) Anlage 2: Liste der betroffenen Grundstücke in der Gemarkung Großbadegast. 6 Inkrafttreten Die Zweckvereinbarung ist durch jede beteiligte Gebietskörperschaft nach den für die Satzung geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu geben. Sie wird am Tage nach der letzten Bekanntmachung wirksam. Tauschfläche I (Gemarkung Großbadegast, Flur 4) Anlage 2

7 Seite 7, Nr. 3/2016 Öffentliche Bekanntmachung zur Wahlperiode 2014 bis 2019 Gemäß 47 Abs. 3 S. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92) i. V.m. 75 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. S. 338) in ihren derzeit gültigen Fassungen gebe ich hiermit bekannt: Ortschaftsrat Großbadegast Der am in den Ortschaftsrat gewählte Einzelbewerber, Herr Jürgen Wüst, hat zum sein Mandat als Ortschaftsrat der Ortschaft Großbadegast gemäß 42 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.v.m. 81 Abs. 4 KVG LSA niedergelegt. Nach dem vom Wahlausschuss der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am festgestellten Wahlergebnis, bleibt das freigewordene Mandat im Ortschaftsrat bis zum Ablauf der Wahlperiode oder bis zu einer Ergänzungswahl gemäß 47 Abs. 3 Satz 3 KWG unbesetzt. Herr Jürgen Wüst wurde für die Wahlperiode als Einzelbewerber in den Ortschaftsrat gewählt. Die Bewerbung als Einzelbewerber schließt das Nachrücken durch einen nächst festgestellten Bewerber aus. gez. Wagner Gemeindewahlleiterin Stadt Südliches Anhalt FB III Bau- und Ordnungsverwaltung - Fundbüro - Bekanntmachung - Fundsache Folgende Fundsache wurde im Fundbüro der Stadt Südliches Anhalt abgegeben: ein Fahrrad Mountainbike mit rot-weißen Schriftzügen Fundort: Pfaffendorf Nähe Grundstück Dorfstraße 6 (Schlippe) Die Eigentümerin/der Eigentümer der o. g. Fundsache wendet sich bitte direkt an das Fundbüro der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstr. 31, Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Zimmer 108 oder telefonisch i. A. Hausmann Aufkündigung von Grabstellen Hiermit werden folgende Grabstellen auf dem Friedhof in Hinsdorf aufgekündigt, da die Grabpflege nicht gewährleistet und die Nutzungszeit abgelaufen ist: Erdgrabstätte Erdgrabstätte - Elise Hedicke - Paul Bachmann - Minna Bachmann geb geb geb. verst verst verst Doppelgrabstätte Doppelgrabstätte - Minna Rothe - Otto Rothe - Franz Herz geb geb geb verst verst verst Doppelgrabstätte 4-fach Grabstätte - Emma Lassanske - Albert Lassanske - Familie Albrecht geb. Hinsche Keine weiteren geb geb Daten. verst verst Doppelgrabstätte Doppelgrabstätte - Familie Wagner - Hedwig Bachmann - Reinhold Keine weiteren geb. Lüdicke Bachmann Daten geb geb verst verst Erdgrabstätte - Martha Senk - August Senk geb verst verst Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen und Gegenstände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sich bis zum 09. Juni 2016 bei der Stadt Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau Bauverwaltung (Friedhöfe) Hauptstraße Südliches Anhalt melden. Ansprüche zum späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Aufkündigung erfolgt auf der Grundlage der Friedhofsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom Stadt Südliches Anhalt Aufkündigung einer Grabstelle Hiermit wird folgende Grabstelle auf dem Friedhof in Fernsdorf aufgekündigt, da die Nutzungszeit abgelaufen ist. Erdgrabstätte - Wilhelm Borkowski - Anna Borkowski geb. Krüger geb geb gest gest Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen und Gegenstände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sich bis zum 09. Juni 2016 bei der Stadt Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau Bauverwaltung (Friedhöfe) Hauptstraße Südliches Anhalt melden. Ansprüche zum späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Aufkündigung erfolgt auf der Grundlage der Friedhofsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom Stadt Südliches Anhalt Aufkündigung einer Grabstelle Hiermit wird folgende Grabstelle auf dem Friedhof in Libehna aufgekündigt, da die Nutzungszeit abgelaufen ist: Urnengrabstätte - Paul Hackelbusch - Anna Hackelbusch geb geb verst verst Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen und Gegenstände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sich bis zum 09. Juni 2016 bei der Stadt Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau Bauverwaltung (Friedhöfe) Hauptstraße Südliches Anhalt melden. Ansprüche zum späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Aufkündigung erfolgt auf der Grundlage der Friedhofsatzung der Stadt Südliches Anhalt vom Stadt Südliches Anhalt

8 Seite 8, Nr. 3/2016 Öffentliche Bekanntmachung zum Ablauf des Nutzungsrechtes an Grabstätten Die Nutzungsrechte für Grabstätten sind abgelaufen bei Grabstätten worauf 1980 die letzte Belegung erfolgte. Dies betrifft folgende Friedhöfe: - Pösigk Erd- u. Urnengrabstätten - Cosa Erd- u. Urnengrabstätten - Ziebigk Erd- u. Urnengrabstätten Grabstätten worauf 1985 die letzte Belegung erfolgte. Dies betrifft folgende Friedhöfe: - Edderitz Erdgrabstätten - Piethen Erdgrabstätten - Görzig Doppelgrabstätten - Trebbichau Erdgrabstätten - Hinsdorf Erd- u. Urnengrabstätten - Großbadegast Erd- u. Urnengrabstätten - Diesdorf Erd- u. Urnengrabstätten - Meilendorf Erd- u. Urnengrabstätten - Maasdorf Erdgrabstätten - Cattau Erdgrabstätten - Reinsdorf Doppelgrabstätten - Gnetsch Erdgrabstätten Grabstätten worauf 1990 die letzte Belegung erfolgte. Dies betrifft folgende Friedhöfe: - Gröbzig Erdgrabstätten - Werdershausen Erdgrabstätten - Reinsdorf Erdgrabstätten - Weißandt-Gölzau Erd- u. Urnengrabstätten - Prosigk Erd- u. Urnengrabstätten - Fernsdorf Erd- u. Urnengrabstätten - Libehna Erd- u. Urnengrabstätten - Repau Erd- u. Urnengrabstätten - Locherau Erd- u. Urnengrabstätten - Wörbzig Erdgrabstätten - Görzig Erdgrabstätten - Radegast Erdgrabstätten - Gnetsch Urnengrabstatten Grabstätten worauf 1995 die letzte Belegung erfolgte. Dies betrifft folgende Friedhöfe: - Gröbzig Urnengrabstätten - Werdershausen Urnengrabstätten - Fraßdorf Erd- u. Urnengrabstätten - Weißandt-Gölzau Urnengrabstätten - Wörbzig Urnengrabstätten - Radegast Urnengrabstätten - Gnetsch Urnengrabstätten Grabstätten worauf 2000 die letzte Belegung erfolgte. Dies betrifft folgende Friedhöfe: - Edderitz Urnengrabstätten - Piethen Urnengrabstätten - Gnetsch Urnengrabstätten - Fernsdorf Urnengrabstätten - Maasdorf Urnengrabstätten - Cattau Urnengrabstätten - Prosigk Urnengrabstätten - Radegast Urnengrabstätten Nach Maßgabe der 15, 16 und 17 der Satzung der Stadt Südliches Anhalt für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung auf die abgelaufenen Nutzungsrechte hingewiesen. Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen der Verstorbenen werden hiermit aufgefordert, bei der Friedhofsverwaltung (Sitz: Stadt Südliches Anhalt, Bau- und Ordnungsverwaltung Zimmer 101, Weißandt-Gölzau, Hauptstr. 31 in Südliches Anhalt) einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechtes zu stellen oder aber die Genehmigung zur Beräumung der Grabstätte zu beantragen. Beide Antragsvordrucke sind in der Friedhofsverwaltung oder unter erhältlich. Südliches Anhalt, den gez. Bresch Bürgermeister 1. Beschluss Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Köthen hat in ihrer Sitzung am den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 mit folgenden Bestandteilen und Werten beschlossen: Erfolgsplan - mit Erträgen von mit Aufwendungen von Vermögensplan - mit Einnahmen von mit Ausgaben von Kreditaufnahme 0 Verpflichtungsermächtigung Kassenkredit Spezielle Verbandsumlage Weitere Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind die mittelfristigen Erfolgs- und Vermögenspläne, der Investitionsplan und der Stellenplan. Abstimmungsergebnis: Anzahl der anwesenden Vertreter 9 davon Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen - Stimmenthaltungen - 2. Genehmigung: Die Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2016 wurde durch das Kommunalaufsichtsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit Schreiben vom erteilt. 3. Bekanntmachung Der Wirtschaftsplan 2016 wird in der Zeit vom in den Geschäftsräumen des Abwasserverbandes Köthen, Maxdorfer Straße 19 b, Köthen in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis Uhr sowie Montag und Donnerstag von Uhr bis Uhr und Dienstag von Uhr bis Uhr öffentlich ausgelegt. Thomas Winkler Verbandsgeschäftsführer

9 Seite 9, Nr. 3/2016 Amt für Landwirtschaft, Dessau-Roßlau, d Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung Unternehmensflurbereinigung nach 87 FlurbG Köthen, B6n, Anhalt Bitterfeld Verfahrens-Nr.: KO4056 Vorläufige Anordnung gemäß 88 Nr. 3 i. V. m. 36 Flurbereinigungsgesetz Gemäß 88 Nr. 3 i. V. m. 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), ergeht folgende vorläufige Anordnung. Vorläufige Anordnung Deutschland -Bundesstraßenverwaltung-, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Niederlassung Ost, Gropiusallee 1, Dessau-Roßlau folgendes angeordnet: Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum 1. Besitzentzug Zur Bereitstellung von Flächen für den Bau der B6n wird auf Antrag des Unternehmensträgers zugunsten der Bundesrepublik der Besitz und die Nutzung der nachfolgend aufgeführten Grundstücksflächen entzogen. Gemarkung Flur Flurstück Größe m 2 auf Dauer entzogene Fläche m 2 vorübergehend in Anspruch genommen m 2 dauerhaft beschränkte Fläche m 2 Großbadegast Großbadegast Die vom Besitzentzug betroffenen Flächen sind in der entsprechenden Karte dargestellt. Die Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung-, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde, Niederlassung Ost, Gropiusallee 1, Dessau-Roßlau wird ab dem für den o. g. Zweck in den Besitz der entzogenen Flächen eingewiesen. Das Ende dieses Besitz- und Nutzungsentzuges wird in einem gesonderten Bescheid bekanntgegeben. Die von dieser vorläufigen Anordnung betroffenen Grundstücksflächen und deren Lage sind in der Örtlichkeit abgesteckt und erkennbar. Auf Wunsch werden die Flächen nochmals angezeigt. 2. Festsetzung der Entschädigung für wesentliche Grundstücksbestandteile, der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen und der Entschädigung für Zahlungsansprüche Die Entschädigungen nach Art und Höhe werden in einem gesonderten Bescheid gegenüber den Beteiligten festgesetzt. Dies gilt auch für Nachteile, die die Nutzer im Rahmen der Flächenbeihilfe erleiden. Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungen für Pachtflächen nur im Rahmen eines gültigen Pachtbzw. Tauschvertrages gezahlt werden. 3. Sofortige Vollziehung Gemäß 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) wird die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen diese keine aufschiebende Wirkung haben. 4. Begründung Bei dem o. g. Flurbereinigungsverfahren handelt es sich um ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach 87 FlurbG mit dem Ziel, den durch den planfestgestellten Neubau der B6n drohenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern zu verteilen und die durch das Straßenbauvorhaben für die allgemeine Landeskultur drohenden Nachteile zu vermeiden. Das Landesverwaltungsamt hat mit Beschluss vom die Unternehmensflurbereinigung Köthen, B6n (Verf.-Nr.: KO 4056) angeordnet. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Landesstraßenbaubehörde hat mit Schreiben vom den Erlass einer vorläufigen Anordnung beantragt. Von diesem Antrag sind die in der Anlage 1 genannten Flächen betroffen. Die Einweisung in den Besitz soll zum erfolgen. Dem Antrag ist gemäß 88 Nr. 3 i. V. m. 36 FlurbG stattzugeben. Es ist aus dringenden Gründen erforderlich, eine Regelung über die Nutzungs- und Besitzverhältnisse zu treffen. Dringende Gründe liegen vor, wenn die angeordnete Maßnahme nicht bis zur Ausführung durch den Flurbereinigungsplan aufgeschoben werden kann. Die Landesstraßenbaubehörde beabsichtigt, zum den Ausbau für einen weiteren Abschnitt der B6n fortzusetzen. Angesichts der dringenden Erforderlichkeit dieser Bundesstraße ist eine Verzögerung nicht zu vertreten. Begründung des Sofortvollzugs Die sofortige Vollziehung liegt im öffentlichen Interesse. Die umgehende Bereitstellung der für die Trasse und deren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigten Flächen ermöglicht der Straßenbauverwaltung, rechtzeitig den Bau- und die Herstellungsarbeiten für die B6n fortzusetzen. Mit der Fortsetzung der Bauarbeiten kann nicht bis zur Regelung durch den Flurbereinigungsplan gewartet werden. Eine abschließende eigentumsrechtliche Regelung erfolgt mit dem Flurbereinigungsplan erst Jahre später. Am sofortigen Ausbau der B6n besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Das Vorhaben B6n ist in den aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen und in die Dringlichkeitskategorie Vordringlicher Bedarf unter der Rubrik Neue Vorhaben eingestuft. Durch die Reduzierung der Verkehrsbelegung in den Ortsdurchfahrten wird die Verkehrssicherheit erhöht, die Belästigung durch Lärm und Abgasstoffe verringert und die Zerschneidung städtebaulicher Bereiche gemindert. Des Weiteren hat die B6n insgesamt erhebliche positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten betroffenen Region. Diese erfordert ein leistungsfähiges Straßennetz und eine Anbindung an die mitteldeutschen Ballungszentren. Hierzu zählt auch die Verbindungsfunktion zwischen den Autobahnen A9 und A14. Diese Ziele können nicht erreicht werden, wenn die Arbeiten, die durch diese vorläufige Anordnung ermöglicht werden sollen, nicht sofort durchgeführt werden können.

10 Seite 10, Nr. 3/ Hinweise Durch diese vorläufige Anordnung werden keine eigentumsrelevanten Entscheidungen getroffen. Die notwendigen eigentumsrechtlichen Regelungen erfolgen später im Flurbereinigungsplan. 6. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Ferdinand-von-Schill- Straße 24, Dessau-Roßlau zu stellen. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg , Magdeburg Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Im Auftrag Die Vorläufige Anordnung und die dazu gehörende Karte liegen in - der Stadt Köthen, Marktstraße 1-3, Köthen - der Einheitsgemeinde Osternienburger Land, Rudolph-Breitscheid-Str. 32e, Osternienburg - der Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31 (zu erreichen über Eingang Hobuschgasse) zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Auskünfte können beim ALFF Anhalt, Ferdinand-von-Schill- Str. 24, Dessau-Roßlau OT Dessau eingeholt werden (Tel.: Frau Galle). Im Auftrag Siebert Görisch Amt für Landwirtschaft, Dessau-Roßlau, den Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Aufklärungsversammlung nach 6 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) über das geplante Flurbereinigungsverfahren Retzau-Mulde nach 87 ff FlurbG (Verf.-Nr AB3068) Um Schäden für die Landwirtschaft, für die Agrarstruktur und für die allgemeine Landeskultur zu mindern bzw. zu vermeiden sowie den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen, beabsichtigt das Landesverwaltungsamt Halle (Obere Flurbereinigungsbehörde) für den Bau eines Deiches zum Schutz der Ortslage Retzau eine Unternehmensflurbereinigung nach 87 FlurbG anzuordnen. Die geplante Abgrenzung des Verfahrensgebietes ist aus der vorläufigen Gebietskarte ersichtlich. Die vorläufige Gebietskarte liegt in der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16 in Raguhn-Jeßnitz, in der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau, Zerbster Str. 4 in Dessau-Roßlau, in der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz 1 in Bitterfeld-Wolfen und in der Stadt Gräfenhainichen, Markt 1, in Gräfenhainichen und in der Gemeinde Muldestausee, OT Pouch, Neuwerk 3 in Muldestausee, in der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstr. 31 in Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau, in den jeweiligen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Vom Verfahren werden voraussichtlich erfasst: Gemarkung Retzau Flur 2 und 1 teilweise Gemarkung Raguhn Flur 7 teilweise und 8 teilweise Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer werden hiermit zu einer Aufklärungsversammlung gem. 5 (1) FlurbG am Dienstag, dem , um Uhr Zur Domäne 9, OT Retzau Gaststätte Am Schenkengraben Stadt Raguhn-Jeßnitz eingeladen. An diesem Termin werden die Ziele des Verfahrens, der voraussichtliche zeitliche und verfahrensmäßige Ablauf, die Kosten und Finanzierung des Verfahrens sowie die Aufbringung des Landbedarfes erläutert. Im Auftrag Faßl Gebietskarte Seite 11.

11 Seite 11, Nr. 3/2016 Amt für Landwirtschaft, Dessau-Roßlau, d Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung Unternehmensflurbereinigung nach 87 FlurbG B6n, Großbadegast Meilendorf, Anhalt Bitterfeld Verfahrens-Nr.: AB2612 Vorläufige Anordnung gemäß 88 Nr. 3 i. V. m. 36 Flurbereinigungsgesetz Vorläufige Anordnung Gemäß 88 Nr. 3 i. V. m. 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), ergeht folgende vorläufige Anordnung. 1. Besitzentzug Zur Bereitstellung von Flächen für den Bau der B 6n, PA 17, Großbadegast Meilendorf wird auf Antrag des Unternehmensträgers zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Niederlassung Ost, Gropiusallee 1, Dessau-Roßlau folgendes angeordnet: Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum der Besitz und die Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke/Grundstücksflächen entzogen. Die vom Besitzentzug betroffenen Flächen sind in der entsprechenden Karte dargestellt. Die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde, Niederlassung Ost, Gropiusallee 1, Dessau-Roßlau wird ab dem für den o. g. Zweck in den Besitz der nach Anlage 1 entzogenen Flächen eingewiesen. Das Ende dieses Besitz- und Nutzungsentzuges wird in einem gesonderten Bescheid bekannt gegeben. Die von dieser vorläufigen Anordnung betroffenen Flurstücke/Grundstücksflächen und deren Lage sind in der Örtlichkeit abgesteckt und erkennbar, auf Wunsch werden die Flächen nochmals angezeigt. Entsprechend der Anlage werden in den Gemarkungen Cosa, Fluren 5 und 6, Großbadegast, Fluren 1, 2, 3 und 5, Libehna, Fluren 5 und 7, Meilendorf, Fluren 1 und 3, sowie Reupzig, Flur 3 jeweils Flächen dauerhaft oder vorübergehend entzogen bzw. dauerhaft beschränkt. 2. Festsetzung der Entschädigung für wesentliche Grundstücksbestandteile, der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen und der Entschädigung für Zahlungsansprüche Die Entschädigungen nach Art und Höhe werden in einem gesonderten Bescheid gegenüber den Beteiligten festgesetzt. Dies gilt auch für Nachteile, die die Nutzer im Rahmen der Flächenbeihilfe erleiden. Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungen für Pachtflächen nur im Rahmen eines gültigen Pacht- bzw. Tauschvertrages gezahlt werden. 3. Sofortige Vollziehung Gemäß 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) wird die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen diese keine aufschiebende Wirkung haben. 4. Begründung Bei dem o. g. Flurbereinigungsverfahren handelt es sich um ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach 87 FlurbG mit dem Ziel, den durch den planfestgestellten Neubau der B6n dro-

12 Seite 12, Nr. 3/2016 henden Landverlust auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern zu verteilen und die durch das Straßenbauvorhaben für die allgemeine Landeskultur drohenden Nachteile zu vermeiden. Das Landesverwaltungsamt hat mit Beschluss vom die Unternehmensflurbereinigung B6n, Großbadegast-Meilendorf (Verf.-Nr AB2612) angeordnet. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Landesstraßenbaubehörde hat mit Schreiben vom den Erlass einer vorläufigen Anordnung beantragt. Von diesem Antrag sind die in der Anlage 1 genannten Flächen betroffen. Die Einweisung in den Besitz soll zum erfolgen. Dem Antrag ist gemäß 88 Nr. 3 i. V. m. 36 FlurbG stattzugeben. Es ist aus dringenden Gründen erforderlich, eine Regelung über die Nutzungs- und Besitzverhältnisse zu treffen. Dringende Gründe liegen vor, wenn die angeordnete Maßnahme nicht bis zur Ausführung durch den Flurbereinigungsplan aufgeschoben werden kann. Die Landesstraßenbaubehörde beabsichtigt, zum mit den Bauarbeiten für einen weiteren Abschnitt für die B6n, Großbadegast-Meilendorf zu beginnen. Die Arbeiten sollen gleichzeitig an verschiedenen Stellen auf der gesamten Trasse im Verfahrensgebiet starten. Insbesondere müssen die geplanten Brückenbauwerke umgehend erstellt werden. Ansonsten ist der Bau der gesamten Strecke im Verfahrensgebiet gefährdet Angesichts der dringenden Erforderlichkeit dieser Bundesstraße ist eine Verzögerung nicht zu vertreten. Begründung der Sofortvollziehung Die sofortige Vollziehung liegt im öffentlichen Interesse, die umgehende Bereitstellung der für die Trasse und deren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigten Flächen ermöglicht der Straßenbauverwaltung, rechtzeitig mit den Bau- und Herstellungsarbeiten für die B6n zu beginnen. Mit dem Beginn der Bauarbeiten kann nicht bis zur Regelung durch den Flurbereinigungsplan gewartet werden. Eine abschließende eigentumsrechtliche Regelung erfolgt mit dem Flurbereinigungsplan erst Jahre später. Am sofortigen Ausbau der B6n besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Das Vorhaben B6n ist in den aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen und in die Dringlichkeitskategorie Vordringlicher Bedarf unter der Rubrik Neue Vorhaben eingestuft. Durch die Reduzierung der Verkehrsbelegung in den Ortsdurchfahrten wird die Verkehrssicherheit erhöht, die Belästigung durch Lärm und Abgasstoffe verringert und die Zerschneidung städtebaulicher Bereiche gemindert. Des Weiteren hat die B6n insgesamt erhebliche positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten betroffenen Region. Diese erfordert ein leistungsfähiges Straßennetz und eine Anbindung an die mitteldeutschen Ballungszentren. Hierzu zählt auch die Verbindungsfunktion zwischen den Autobahnen A9 und A14. Diese Ziele können nicht erreicht werden, wenn die Arbeiten, die durch diese vorläufige Anordnung ermöglicht werden sollen, nicht sofort durchgeführt werden können. 5. Hinweise Durch diese vorläufige Anordnung werden keine eigentumsrelevanten Entscheidungen getroffen. Die notwendigen eigentumsrechtlichen Regelungen erfolgen später im Flurbereinigungsplan. 6. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Ferdinand-von-Schill- Straße 24, Dessau-Roßlau zu stellen. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg , Magdeburg Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Im Auftrag Tonn Die Vorläufige Anordnung, das Verzeichnis der zu entziehenden Flächen (Anlage 1) und die dazu gehörende Karte liegen in der - Stadt Zörbig, Markt 12, Zörbig - Stadt Köthen, Stadtplanungsabteilung, Marktstraße 1-3, Köthen (Anhalt) - Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, Raguhn- Jeßnitz - Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt - Einheitsgemeinde Osternienburger Land, Rudolf-Breitscheid-Straße 32e, Osternienburger Land sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31 (zu erreichen über Eingang Hobuschgasse) zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Auskünfte können beim ALFF Anhalt, Ferdinand-von-Schill- Str. 24, Dessau-Roßlau OT Dessau eingeholt werden (Tel.: Herrn Lehmann). Im Auftrag Schmidt Flurbereinigungsverfahren B6n, Großbadegast-Meilendorf Verfahrensnummer: AB2612 Anlage 1/Seite 13/14 Besitzeinweisungskarte Seite 14

13 Seite 13, Nr. 3/2016

14 Seite 14, Nr. 3/2016

15 Seite 15, Nr. 3/2016 Amt für Landwirtschaft, Dessau-Roßlau, d Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung Unternehmensflurbereinigung nach 87 FlurbG B6n, Meilendorf A9, Anhalt Bitterfeld Verfahrens-Nr.: AB3712 Vorläufige Anordnung gemäß 88 Nr. 3 i. V. m. 36 Flurbereinigungsgesetz Vorläufige Anordnung Gemäß 88 Nr. 3 i.v.m. 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), ergeht folgende vorläufige Anordnung. 1. Besitzentzug Zur Bereitstellung von Flächen für den Bau der B6n, PA 17, Meilendorf-A9 wird auf Antrag des Unternehmensträgers zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, Gropiusallee 1, Dessau-Roßlau folgendes angeordnet: Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum der Besitz und die Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke/Grundstücksflächen entzogen. Die vom Besitzentzug betroffenen Flächen sind in den entsprechenden Karten dargestellt. Die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Ost, Gropiusallee 1, Dessau-Roßlau wird ab dem für den o. g. Zweck in den Besitz der nach Anlage 1 entzogenen Flächen eingewiesen. Das Ende dieses Besitz- und Nutzungsentzuges wird in einem gesonderten Bescheid bekanntgegeben. Die von dieser vorläufigen Anordnung betroffenen Flurstücke / Grundstücksflächen und deren Lage sind in der Örtlichkeit abgesteckt und erkennbar. Auf Wunsch werden die Flächen nochmals angezeigt. Entsprechend der Anlage werden in den Gemarkungen Cosa, Flur 6, Hinsdorf, Fluren 2 und 3, Meilendorf, Fluren 3 und 4, Salzfurtkapelle, Fluren 1 und 10 sowie Zehbitz, Flur 7 jeweils Flächen dauerhaft oder vorübergehend entzogen bzw. dauerhaft beschränkt. 2. Festsetzung der Entschädigung für wesentliche Grundstücksbestandteile, der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen und der Entschädigung für Zahlungsansprüche Die Entschädigungen nach Art und Höhe werden in einem gesonderten Bescheid gegenüber den Beteiligten festgesetzt. Dies gilt auch für Nachteile, die die Nutzer im Rahmen der Flächenbeihilfe erleiden. Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungen für Pachtflächen nur im Rahmen eines gültigen Pacht- bzw. Tauschvertrages gezahlt werden. 3. Sofortige Vollziehung Gemäß 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vorn 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) wird die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen diese keine aufschiebende Wirkung haben. 4. Begründung Bei dem o. g. Flurbereinigungsverfahren handelt es sich um ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach 87 FlurbG mit dem Ziel, den durch den planfestgestellten Neubau der B6n drohenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern zu verteilen und die durch das Straßenbauvorhaben für die allgemeine Landeskultur drohenden Nachteile zu vermeiden. Das Landesverwaltungsamt hat mit Beschluss vom die Unternehmensflurbereinigung B6n, Meilendorf- A9 (Verf.-Nr AB3712) angeordnet. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Landesstraßenbaubehörde hat mit Schreiben vom den Erlass einer vorläufigen Anordnung beantragt. Von diesem Antrag sind die in der Anlage 1 genannten Flächen betroffen. Die Einweisung in den Besitz soll zum erfolgen. Dem Antrag ist gemäß 88 Nr. 3 i. V. m. 36 FlurbG stattzugeben. Es ist aus dringenden Gründen erforderlich, eine Regelung über die Nutzungs- und Besitzverhältnisse zu treffen. Dringende Gründe liegen vor, wenn die angeordnete Maßnahme nicht bis zur Ausführung durch den Flurbereinigungsplan aufgeschoben werden kann. Die Landesstraßenbaubehörde beabsichtigt, zum mit den Bauarbeiten für einen weiteren Abschnitt für die B6n, Meilendorf-A9 zu beginnen. Die Arbeiten sollen gleichzeitig an verschiedenen Stellen auf der gesamten Trasse im Verfahrensgebiet starten. Insbesondere müssen die geplanten Brückenbauwerke umgehend erstellt werden. Ansonsten ist der Bau der gesamten Strecke im Verfahrensgebiet gefährdet. Angesichts der dringenden Erforderlichkeit dieser Bundesstraße ist eine Verzögerung nicht zu vertreten. Begründung des Sofortvollzugs Die sofortige Vollziehung liegt im öffentlichen Interesse. Die umgehende Bereitstellung der für die Trasse und deren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigten Flächen ermöglicht der Straßenbauverwaltung, rechtzeitig mit den Bau- und Herstellungsarbeiten für die B6n zu beginnen. Mit dem Beginn der Bauarbeiten kann nicht bis zur Regelung durch den Flurbereinigungsplan gewartet werden. Eine abschließende eigentumsrechtliche Regelung erfolgt mit dem Flurbereinigungsplan erst Jahre später. Am sofortigen Ausbau der B6n besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Das Vorhaben B6n ist in den aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen und in die Dringlichkeitskategorie Vordringlicher Bedarf unter der Rubrik Neue Vorhaben eingestuft. Durch die Reduzierung der Verkehrsbelegung in den Ortsdurchfahrten wird die Verkehrssicherheit erhöht, die Belästigung durch Lärm und Abgasstoffe verringert und die Zerschneidung städtebaulicher Bereiche gemindert. Des Weiteren hat die B6n insgesamt erhebliche positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten betroffenen Region. Diese erfordert ein leistungsfähiges Straßennetz und eine Anbindung an die mitteldeutschen Ballungszentren. Hierzu zählt auch die Verbindungsfunktion zwischen den Autobahnen A9 und A14. Diese Ziele können nicht erreicht werden, wenn die Arbeiten, die durch diese vorläufige Anordnung ermöglicht werden sollen, nicht sofort durchgeführt werden können. 5. Hinweise Durch diese vorläufige Anordnung werden keine eigentumsrelevanten Entscheidungen getroffen. Die notwendigen eigentumsrechtlichen Regelungen erfolgen später im Flurbereinigungsplan. 6. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Ferdinand-von-Schill- Straße 24, Dessau-Roßlau zu stellen.

16 Seite 16, Nr. 3/2016 Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg , Magdeburg Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Im Auftrag Siebert Die Vorläufige Anordnung, das Verzeichnis der zu entziehenden Flächen (Anlage 1) und die dazu gehörende Karte liegen in der - Stadt Zörbig, Markt 12, Zörbig - Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, Raguhn- Jeßnitz - Stadt Südliches Anhalt, Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31 (zu erreichen über Eingang Hobuschgasse) zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Auskünfte können beim ALFF Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Str. 24, Dessau-Roßlau OT Dessau eingeholt werden (Tel.: Frau Galle). Im Auftrag Rasehorn Anlage 1/Seite 16/17

17 Seite 17, Nr. 3/2016

18 Seite 18, Nr. 3/2016 Amtsgericht Köthen -Zwangsversteigerungsgericht- 3 K 70/12 Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, , Uhr, im Amtsgericht Köthen, Friedhofstraße 48, Köthen (Anhalt), Saal 3 (Erdgeschoss), versteigert werden; das im Grundbuch von Meilendorf Blatt 333 eingetragene Grundstück lfd. Nr. 2, Gemarkung Meilendorf, Flur 2, Flurstück 13, Wohnbaufläche Grünfläche, Zehmigkauer Straße 18 B Größe: 1277 qm Der Versteigerungsvermerk wurde am in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert: ,00 Objektbeschreibung: freistehendes, überwiegend eingeschossiges, teilweise unterkellertes EFH mit ausgebautem Dachgeschoss und hofseitigem Anbau und Aufstockung, Baujahr vermutlich um 1900, Wohnfläche ca. 174 qm, Schuppen, Hof und Garten, gelegen in der Stadt Südliches Anhalt, OT Zehmigkau. Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Köthen montags - freitags in der Zeit 8:30-12:00 Uhr und zusätzlich dienstags in der Zeit von 14:00-17:00 Uhr Zimmer 219 eingesehen werden. Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter Amtsgericht Köthen -Zwangsversteigerungsgericht- 3 K 39/14 Amtsgericht Köthen -Zwangsversteigerungsgericht- 3 K 32/14 Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 8. Juni 2016, Uhr, im Amtsgericht Köthen, Friedhofstraße 48, Köthen (Anhalt), Saal 3 (Erdgeschoss), versteigert werden; das im Grundbuch von Quellendorf Blatt 163 eingetragene Grundstück lfd. Nr. 1, Gemarkung Quellendorf Flur 6, Flurstück 96, Hauptstraße 83, Größe: 1211 qm Der Versteigerungsvermerk wurde am in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert: ,00 (je Anteil ,00 ) Objektbeschreibung: eingeschossiges Einfamilienhaus mit Dachgeschossteilausbau, Baujahr um 1880, mit Anbau für Bad- und Heizungs-/Hauswirtschaftsraum, Baujahr um 1970/1980; Teilinstandsetzungen und Teilmodernisierungen um 1995; Garage Baujahr 1970/1980, Außen- und Nebenanlagen Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Köthen montags - freitags in der Zeit 8:30-12:00 Uhr und zusätzlich dienstags in der Zeit von 14:00-17:00 Uhr im Zimmer 219 eingesehen werden. Weitergehende Auskünfte sind beim zuständigen Amtsgericht Köthen zu erfragen. Veröffentlichungen finden Sie auch im Internet unter Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsversteigerung soll am Mittwoch, , Uhr, im Amtsgericht Köthen, Friedhofstraße 48, Köthen (Anhalt), Saal 3 (Erdgeschoss), versteigert werden; das im Grundbuch von Großbadegast Blatt 708 eingetragene Grundstück lfd. Nr. 1, Gemarkung Großbadegast, Flur 2, Flurstück 97/3, Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße 48 Größe: 945 qm Der Versteigerungsvermerk wurde am in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert: ,00 Objektbeschreibung: Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte), Baujahr vermutlich 1930, Wohnfläche vermutlich ca. 100 qm, rückwärtig augenscheinlich eingeschossiges Wohnhausanbau, straßenseitiges Nebengebäude im ruinösen Zustand. Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Köthen montags -freitags in der Zeit 08:30-12:00 Uhr und zusätzlich dienstags in der Zeit von 14:00-17:00 Uhr Zimmer 219 eingesehen werden. Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter IMPRESSUM Das erscheint monatlich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Herausgeber: Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichren Teil: DER BÜRGERMEI- STER DER STADT SÜDLICHES ANHALT Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau - Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Für den Inhalt von Bekanntmachungen von Veranstaltungen ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Ein Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht. - Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: (034978) Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,

19 Seite 19, Nr. 3/2016 Ärztlicher Bereitschaftsdienst unter der Tel.-Nr Mitteilungen Nachruf In tiefer Trauer mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass unser Kamerad der OF Piethen Löschmeister Uwe Giebler im Alter von 59 Jahren überraschend verstorben ist. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten, sein Engagement innerhalb der Feuerwehr und in der Ortschaft war unermüdlich. Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Freiwillige Feuerwehr Stadt Südliches Anhalt Der Bürgermeister - Die Stadtwehrleitung - Deine Kameraden der OF Piethen Piethen, Februar 2016 Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Scheuder - Libbesdorf Werte Jagdgenossen/innen, unsere Jahreshauptversammlung findet am Donnerstag, dem , um 18:00 Uhr, in Flecky`s Scheune in Libbesdorf, Libbesdorfer Straße S8 statt. Alle Eigentümer von Acker- und Forstflächen der Gemeinde Scheuder (Lausigk, Naundorf) und Libbesdorf (Rosefeld) sind dazu herzlich eingeladen. Tagesordnung: Jahresbericht des Vorstandes Kassenbericht Kassenprüfung Entlastung des Vorstandes und Kassenwartes Bericht der Pächtergemeinschaft Der Vorstand Jagdgenossenschaft Edderitz Einladung Am Dienstag, dem , findet um Uhr im Gemeindeamt Leninplatz 8, die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Edderitz statt. Hierzu sind alle Grundstücks- und Landeigentümer von bejagbaren Flächen in dem Gebiet der Ortschaft Edderitz herzlich eingeladen Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Finanzbericht 4. Bericht der Jagdpächter 5. Diskussion zu den Berichten 6. Anfragen Vorstand der Jagdgenossenschaft Edderitz Verkehrsteilnehmerschulungen im Ortsteil Zehmitz Die nächsten Verkehrsteilnehmerschulungen finden im Ortsteil Zehmitz in der Gaststätte Vogel am Montag, d und , jeweils um 18:00 Uhr, statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich eingeladen. Es laden ein die Verkehrswacht Köthen und OT Zehmitz Verkehrsteilnehmerschulung im Ortsteil Glauzig Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im Ortsteil Glauzig im Vereinsheim am Mittwoch, d , um 18:00 Uhr, statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich eingeladen. Es laden ein die Verkehrswacht Köthen und OT Glauzig Wie viel Haushalte gibt es in Sachsen-Anhalt? Mikrozensus 2016 hat begonnen Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge? Antworten auf solche oder andere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland. Die Befragung wird ab 2016 auf eine neue Basis umgestellt. Aus diesem Grund werden in diesem Jahr alle ausgewählten Haushalte erstmalig befragt. Mit Jahresbeginn 2016 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als kleine Volkszählung (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.

20 Seite 20, Nr. 3/2016 Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S. 1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBI I S. 1926). Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen. Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2016 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen. Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Am 7. April 2016 findet der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im TGZ Bitterfeld-Wolfen, Andresenstraße 1a in Wolfen statt. Unter dem Namen IB regional - Wir für Sie vor Ort bietet der kostenfreie Service umfassende Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und Existenzgründer sowie Kommunen. Die Ansprechpartnerin für die Terminvergabe bei der EWG Anhalt-Bitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer oder per unter e.herzel@ewg-anhalt-bitterfeld.de. Aus dem kirchlichen Leben Kirchennachrichten für die Evangelische Kirchengemeinde Wieskau Karfreitag Freitag, 25. März Uhr - Karfreitagsgottesdienst in Wieskau Osternacht Sonnabend, 26. März Uhr - Stadtkirche St. Petri in Löbejün Ostersonntag Sonntag, den 27. März Uhr - Familiengottesdienst in Ostrau Ostermontag Montag, den 28. März Uhr - Ostergottesdienst in Krosigk mit schöner Musik In diesem Jahr findet der Gottesdienst zur Passions- und Osterzeit schon am Karfreitag in Wieskau statt. Dazu lade ich alle Gemeindemitglieder und interessierten Bürger herzlich ein. Zu den Ostergottesdiensten in Löbejün, Ostrau und Krosigk lade ich Sie ebenso herzlich ein. Pfarrer Christoph Schulz OT Ostrau, Karl-Marx-Str Petersberg, Tel Gottesdienste im April in der Region Südost 10. April (Miserikordias Domini) Görzig Uhr (Pannicke/Karras) Radegast Uhr (Hofmann/Zimmermann) Cösitz Uhr (Pannicke/Karras) Weißandt-Gölzau (Vorstellungsgottesdienst) Uhr (Posaunenchor/C.G. Zimmermann/Zimmermann) Maasdorf Uhr (Pannicke/Karras) Riesdorf Uhr (Hofmann/Zimmermann) 17. April (Jubilate) Schortewitz Uhr (Pangsy/Schedler) Prosigk Uhr (Pangsy/Schedler) Zehbitz Uhr (Pangsy/Schedler) 24. April (Kantate) Görzig (Regionaler Gottesdienst mit Kindern) Uhr (Chor/Pannicke/Heinecke/Zimmermann) Kirchliche Veranstaltungen in der Region Südost Christenlehre (außer in den Ferien und an Feiertagen) Riesdorf: am 6. April von Uhr Uhr in der Kirche Görzig: am 12. April und 26. April von Uhr Uhr im Pfarrhaus Schortewitz: am 12. April und 26. April von Uhr Uhr im Pfarrhaus Cösitz: am 5. April und 19. April von Uhr Uhr in der Kirche Weißandt-Gölzau: am 13. April und 27. April von Uhr Uhr im Pfarrhaus am 4. April und 18. April von Uhr Uhr im Pfarrhaus (Kinder von der Kita bis zur 1. Klasse) Prosigk: am 15. April und 29. April von Uhr Uhr im Prosigker Pfarrhaus Konfirmandenunterricht mit Anke Zimmermann Die Konfirmanden der Klasse 6-8 treffen sich am Freitag, dem 1. April von Uhr bis Uhr im Pfarrhaus Weißandt- Gölzau zum Konfirmandenunterricht. FamilienNachmittage in Weißandt-Gölzau Am 22. April und 20. Mai laden wir wieder zum Familiennachmittag in das Pfarrhaus Weißandt-Gölzau ein. Wir wollen uns regelmäßig einmal im Monat treffen und ins Gespräch über Gott und die Welt kommen. Seien sie herzlich eingeladen und lassen sie sich überraschen. Info: Gemeindepädagogin Susanne Heinecke ( ). Nähgruppe in Weißandt-Gölzau Ab 23. April startet in unserer Region eine neue Gruppe. Alle, die gerne Nähen und die Gemeinschaft lieben, sind herzlich eingeladen. Wir wollen uns austauschen, gemeinsam Entwürfe fertigen und umsetzen. Später im Jahr werden wir uns auch um Kostüme für Martins- und Krippenspiele kümmern. Nähmaschinen und Stoffe bitte nach Möglichkeit mitbringen. Wir treffen uns zweimal im Monat am Samstagnachmittag um 15 Uhr. Auch Kinder sind herzlich willkommen und können mit nähen oder in den Gemeinderäumen bzw. im Pfarrgarten spielen. Info: Gemeindepädagogin Susanne Heinecke (034978/303062). Kreativkreis Radegast Ein Angebot für alle, die gern kreativ sein möchten: am 12. April, um Uhr, in der Kirche Radegast.

21 Seite 21, Nr. 3/2016 Posaunenchor in Radegast mit Detlef Zimmermann Der Posaunen-Chor trifft sich freitags um Uhr in der Kirche Radegast zur Probe und die Anfängerprobe findet samstags um Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau statt. Bibelgesprächskreis in der Teerunde 19. April um Uhr im Pfarrhaus in Görzig Gemeindekirchenratssitzungen 26. April um Uhr Görzig (Kirchengemeinde an der Fuhne) Alle anderen Gemeinden nach Vereinbarung. Frauenkreise und Seniorenkreis 7. April in Radegast mit Hohnsdorf um Uhr 11. April in Weißandt-Gölzau um Uhr 12. April in Schortewitz mit Maasdorf um Uhr 21. April in Zehbitz um Uhr Chor in Görzig mit Kirchenmusikdirektorin Martina Apitz Der Chor in Görzig trifft sich - außer in den Ferien und an Feiertagen - montags um Uhr zur Probe. Der Chor sucht neue Mitglieder, die auch aus anderen Orten herzlich willkommen sind. Arbeitseinsatz auf dem Alten Friedhof Schortewitz am 16. April In diesem Jahr wollen wir einen Frühjahrsputz auf dem Alten Friedhof Schortewitz durchführen und die Grundlage für die kommenden Erhaltungsarbeiten in den Sommermonaten schaffen. Wir treffen uns um 9.00 Uhr und sollten um die Mittagszeit Ordnung geschaffen haben. Bitte bringen Sie ein paar Arbeitsgeräte (Harke, Spaten, Schubkarre) mit. Live-Musik mit Musikern aus unserer Region am 16. April, um Uhr Wie im letzten Jahr, so wollen wir auch in diesem Jahr ein Live- Musik-Konzert zu Gunsten der Schortewitzer Orgel im Schortewitzer Schafstall veranstalten. Am 16. April um Uhr laden wir wieder zu einem Live-Konzert mit Musikern aus unserer Region. Die Bands zeit.vertreib, Lifve (Schulband aus Zörbig) sowie Willie B. Goode, Musiker aus unserer unmittelbaren und mittelbaren Gegend, spielen ein Programm aus Pop und Rock (Christina Stürmer, Glasperlenspiel, Juli, Santiano, Silbermond, Yvonne Catterfeld, Rolling Stones, Bob Dylan, John Hiatt, Tom Petty etc.). Freuen Sie sich auf einen unterhaltsamen Abend für einen guten Zweck. Anstelle eines Eintritts wird um eine Spende gebeten, die für die geplante Sanierung der Schortewitzer Kirchenorgel verwendet wird. Die gastronomische Versorgung übernimmt das Sportlerheim Schortewitz. Busfahrt am 3. Mai nach Goslar Am 3. Mai ca Uhr, die präzisierten Abfahrtszeiten für die einzelnen Orte werden rechtzeitig bekannt gegeben, geht es in diesem Jahr in die Kaiserpfalz-Stadt Goslar. Wir fahren über die neue B-6 n vorbei an Bernburg und Wernigerode. Zwischendurch wird es eine Bedürfnispause geben. Gegen Uhr werden wir Goslar erreichen. Als erstes nehmen wir an einer ca. eineinhalbstündigen Stadtführung durch die mittelalterliche Innenstadt mit zwei(!) Stadtführern teil. Im Anschluss an die Stadtführung speisen wir im historischen Restaurant Butterhanne (direkt bei der Marktkirche). Es wird ein Zweigang-Menü, bestehend aus Vorsuppe, Hauptgang und einem Getränk nach Wahl, gereicht. Nach dem Mittagessen ist die Möglichkeit zum Stadtbummel durch die herrliche Altstadt Goslars gegeben. Um Uhr fahren wir weiter über den Hochharz nach Drei Annen Hohne. Wir gelangen über Torfhaus und Braunlage in den Ostharz, um schließlich gegen Uhr in Drei Annen Hohne im Hotel Der Kräuterhof, es liegt gegenüber dem Bahnhof der Harzer Schmalspurbahn, zum Kaffee einzukehren. Hier erwartet uns im Panorama-Restaurant ein Kaffeegedeck. Die Abfahrt nach Hause wird gegen Uhr sein. Pro Person kostet die Fahrt 65 EUR. Bitte melden Sie sich bis zum 19. April bei Pfarrerin Zimmermann oder Pfarrer Karras verbindlich an. Sprechzeiten wie üblich und nach telefonischer Vereinbarung Pfarrerin Anke Zimmermann (Radegast): Tel ; Fax: montags von 8.30 Uhr bis Uhr im Pfarramt Weißandt-Gölzau Tel.: donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr in der Kirche Radegast Pfarrer Dr. Andreas Karras (Görzig): Tel ; Fax: Gemeindepädagogin Susanne Heinecke (Weißandt-Gölzau) Tel Gottesdienste im März/April in der Landgemeinde Quellendorf Sonntag, 13. März - Judika 10:00 Uhr Tornau 14:00 Uhr Hinsdorf Samstag, 19. März - Gospelgottesdienst mit Heaven Sings aus Dessau 17:00 Uhr Quellendorf Sonntag, 20. März - Palmsonntag Familiengottesdienst mit Taufe 10:00 Uhr Quellendorf Donnerstag, 24. März - Gründonnerstag Gottesdienst mit Tischabendmahl 18:30 Uhr Lausigk Freitag, 25. März - Karfreitag 15:00 Uhr Libbesdorf Sonntag, 27. März - Ostersonntag Gottesdienst mit AM und Kinderkirche 10:00 Uhr Quellendorf Sonntag, 3. April - Quasimodogeniti 10:00 Uhr Rosefeld Sonntag, 10. April - Miserikordias Domini 09:00 Uhr Scheuder 10:00 Uhr Quellendorf Sonntag, 17. April - Jubilate 09:00 Uhr Reupzig 10:00 Uhr Merzien KATHOLISCH IN ANHALT mit den Gemeinden St. Maria Himmelfahrt und St. Anna der Stadt Köthen (Anhalt), Herz Jesu Osternienburg mit dem Osternienburger Land, Hl. Geist Görzig mit der Stadt Südliches Anhalt und weiteren Ortschaften Anschriften: Pfarrbüro für die kath. Gemeinden: Pfarrei St. Maria Springstraße 34, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: koethen.st-maria@bistum-magdeburg.de Home: Ansprechpartner: Pfarrer Armin Kensbock Pfarrhaus St. Maria Springstraße 34, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: pfr.kensbock@t-online.de Gemeindereferent Matthias Thaut Wohnung und Gemeinderäume St. Anna Lohmannstraße 28, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: matthias.thaut@web.de Hl. Messen und Gottesdienste Weitere Gottesdienste an den Aushängen der Kirchen und unter

22 Seite 22, Nr. 3/2016 Hl. Beichte - Sakrament der Versöhnung Beichtgespräche Jeden Donnerstag, Uhr St. Anna Köthen und nach Vereinbarung mit Pfr. Kensbock Freitag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe, anschl. Gemeindevormittag Sonntag, , Uhr St. Michael Edderitz: Hl. Messe Uhr St. Maria Köthen: Vesper, anschl. Beichte bei einem auswärtigen Beichtvater Kranken- und Hauskommunion: Donnerstag, , Preußlitz, Gröbzig und Umgebung Dienstag: , Görzig, Edderitz, Weißandt-Gölzau und Umgebung (außer Plan) Wer einen Besuch wünscht, melde sich im Pfarrbüro. Freitag, , Uhr, Wo bist du! 58. Ökumenischer Kreuzweg der Jugend von der Freien Schule Anhalt über St. Jakob, St. Agnus nach St. Maria Köthen, anschl. Agape im Pfarrhaus St. Maria Kreuzwegandacht Dienstag, , Uhr St. Michael Edderitz Dienstag, , Uhr Hl. Geist Görzig Ökumenischer Kreuzweg der Männer Freitag, , Uhr St. Maria Köthen nach Herz-Jesu-Osternienburg HOCHFEST DES HL. JOSEF - Bräutigam der Gottesmutter Maria und Pflegevater des Herrn Samstag, , Uhr St. Maria: Hl. Messe Die Heilige Woche - Karwoche Palmsonntag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe mit Feier des Einzugs Christi in Jerusalem. Bitte grünende und blühende Zweige mitbringen Uhr St. Maria Köthen: Vesper Gründonnerstag, , Uhr St. Maria Köthen: Die Heilige Messe vom Letzten Abendmahl mit Fußwaschung Uhr Pfarrhaus St. Maria: Agape der Pfarrei Uhr St. Maria Köthen: Nächtliche Gebetsstunde mit eucharistischer Anbetung Die Drei Österlichen Tage 1. Tag: Karfreitag , Uhr Senioren-Pflegeheim St. Elisabeth, Köthen: Kreuzweg-Andacht Uhr St. Maria Köthen: Trauermette Uhr St. Maria Köthen: Die Feier vom Leiden und Sterben des Herrn 2. Tag: Karsamstag , Tag der Grabesruhe des Herrn Uhr St. Maria Köthen: Trauermette bis Uhr St. Maria Köthen: Offene Kirche zum Gebet am Heiligen Grab Samstag, , Uhr St. Maria Köthen - Kirchhof: Liturgisches Osterfeuer Uhr DIE FEIER DER HOCHHEILIGEN OSTERNACHT (Vigilia paschalis) Am Ende der Osternacht werden die Osterkerzen für die Kirchen und Einrichtungen der Pfarrei an Gemeindeglieder und Mitarbeiter übergeben. 3. Tag: Ostersonntag, , DAS HOCHFEST DER AUFER- STEHUNG DES HERRN Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe Uhr St. Maria Köthen: Vesper Ostermontag, , Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe (Familiengottesdienst) und Österliche Speisesegnung, anschl. Ostereiersuche und Osterfrühstück Sonntag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe HOCHFEST DER VERKÜNDIGUNG DES HERRN Montag, , (vom auf dem Montag nach der Osteroktav verlegt) 9.30 Uhr SPH St. Elisabeth: Hl. Messe Uhr Pfarrhaus St. Maria: Seniorennnachmittag Uhr St. Maria: Hl. Messe Freitag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe, anschl. Gemeindevormittag Sonntag, , Uhr St. Michael Edderitz: Hl. Messe Veranstaltungen Jugendstunde /07.04., Uhr Religionsunterricht nach Plan, In der Karwoche und in der Osteroktav ist kein Religionsunterricht. Gemeindevormittag: Freitag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe, anschl. Frühstück im Pfarrhaus Görzig Küster-Gruppe Dienstag, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Blumenschmuck-Gruppe Dienstag, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Lektoren-Gruppe Dienstag, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Frauenkreis der Pfarrei Dienstag, , Uhr Pfarrhaus St. Maria: Frauenkreis, Gestalten von Osterkerzen Pfarrgemeinderat (PGR) Mi., , Uhr Pfarrhaus St. Maria Köthen Palmstecken gestalten durch Familien der Pfarrei und Kita Sa., , Uhr Kita St. Anna Fahrdienst Mittwoch, / Anmeldeschluss für den Fahrdienst am Palmsonntag und an den Drei Österlichen Tagen. Erstkommunion-Familientag: Samstag, /09.04., Uhr Gemeinderaum St. Anna Köthen Exerzitien im Alltag Donnerstag, , Gemeinderaum St. Anna Köthen In Gott ruhen Frauenkreis der Pfarrei Dienstag, , Uhr Pfarrhaus St. Maria: Frauenkreis Seht, da ist der Mensch Ökumenische Woche für das Leben: Alter in Würde - Herr, Dir in die Hände Samstag, Samstag, Eine Initiative der katholischen und evangelischen Kirche Samstag, , Uhr Senioren-Pflegeheim St. Elisabeth: Lieder des Lebens - Singen des Kirchenchores Taize-Projektchor Mittwoch, , Uhr St. Maria: Probe von Projektchor und Instrumentalkreis für das Taize-Gebet am Wahl der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände im Bistum Magdeburg 21./22. Mai 2016 Wahlausschuss der Pfarrei St. Maria Köthen: Gemeindereferent Matthias Thaut (Vorsitzender), Ursula Kresner, Birgit Petersohn und Gabriele Thielicke. Wahlbüro: Pfarrbüro St. Maria Köthen, Springstr. 34 Bis besteht die Möglichkeit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für PGR und KV. Der Wahlvorschlag kann auch mehrere Namen umfassen. Der Wahlvorschlag muss enthalten: Vor- und Zuname des Vorgeschlagenen, Alter, Anschrift, Beruf, Kennzeichnung als Wahlvorschlag für Kirchenvorstand oder Pfarrgemeinderat und die schriftliche Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen.

23 Seite 23, Nr. 3/2016 Wählbar für den Pfarrgemeinderat sind wahlberechtigte Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt werden können auch außerhalb der Pfarrei wohnhafte Katholiken, sofern sie am Leben der Pfarrei teilnehmen. Wählbar für den Kirchenvorstand sind Katholiken, die am Tage der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrei haben. Aufruf zur Wahl: als Getaufte sind Sie aufgerufen an den vielfältigen Diensten der Kirche teilzunehmen und sich an den Wahlen zu beteiligen. Mit Dir lebt Kirche. Möglichkeiten zur Briefwahl, Orte/Öffnung der Wahllokale: Information später Weitere Informationen an den Aushängen der katholischen Kirchen, bei den Mitgliedern des Wahlausschusses und unter Vereine SV Gölzau 1924 e. V. Ergebnisse Hallenturnier der D-Junioren - Samstag, 13. Februar 2016 Teilnehmende Mannschaften SV Edderitz Zörbiger SV JFV Sandersdorf-Thalheim SV Gölzau I SV Gölzau II Spielplan Nr. Uhrzeit Spielpaarung Ergebnis 1 09:00 SV Gölzau II - Zörbiger SV 0 : :14 SV Edderitz - 0 : 2 JFV Sandersdorf-Thalheim 3 09:28 Zörbiger SV - SV Gölzau I 1 : :42 JFV Sandersdorf-Thalheim - 12 : 0 SV Gölzau II 5 09:56 SV Gölzau I - SV Edderitz 2 : :10 Zörbiger SV - 0 : 3 JFV Sandersdorf-Thalheim 7 10:24 SV Gölzau I - SV Gölzau II 6 : :38 SV Edderitz - Zörbiger SV 1 : :52 JFV Sandersdorf-Thalheim - 3 : 2 SV Gölzau I 10 11:06 SV Gölzau II - SV Edderitz 0 : 3 Abschlusstabelle Platz Mannschaft Tore Punkte 1 JFV Sandersdorf-Thalheim 20 : SV Gölzau I 12 : Zörbiger FC : SV Edderitz : SV Gölzau II 0 : 26 0 Einzelauszeichnungen Bester Spieler: Toni Michaelis - JFV Sandersdorf-Thalheim Bester Torwart: Tomas Schreier - SV Gölzau 1924 Gerd Schäfer, Technischer Leiter Ergebnisse Hallenturnier der E-Junioren - Samstag, 13. Februar 2016 Teilnehmende Mannschaften SV Kleinpaschleben FC Eintracht Köthen Zörbiger SV SV Gölzau I SV Gölzau II Spielplan Nr. Uhrzeit Spielpaarung Ergebnis 1 13:00 SV Gölzau II - FC Eintracht Köthen 4 : :14 SV Kleinpaschleben - Zörbiger SV 0 : :28 FC Eintracht Köthen - SV Gölzau I 1 : :42 Zörbiger SV - SV Gölzau II 0 : :56 SV Gölzau I - SV Kleinpaschleben 2 : :10 FC Eintracht Köthen - Zörbiger SV 4 : :24 SV Gölzau I - SV Gölzau II 3 : :38 SV Kleinpaschleben - 0 : 3 FC Eintracht Köthen 9 14:52 Zörbiger SV - SV Gölzau I 1 : :06 SV Gölzau II - SV Kleinpaschleben 2 : 0 Abschlusstabelle Platz Mannschaft Tore Punkte 1 SV Gölzau I 11 : SV Gölzau II 9 : FC Eintracht Köthen 8 : Zörbiger FC : SV Kleinpaschleben 1 : 10 0 Einzelauszeichnungen Bester Spieler: Maximilian Kiss - SV Gölzau 1924 Bester Torwart: Maxine Podstawka - SV Kleinpaschleben Gerd Schäfer, Technischer Leiter Ergebnisse Hallenturnier der G-Junioren - Sonntag, 14. Februar 2016 Teilnehmende Mannschaften TSV Elbe Aken SV Gölzau II Grün Weiß Dessau SV Gölzau I Spielplan Hinrunde Nr. Uhrzeit Spielpaarung Ergebnis 1 10:00 TSV Elbe Aken - SV Gölzau II 6 : :09 Grün Weiß Dessau - SV Gölzau I 3 : :18 TSV Elbe Aken - Grün Weiß Dessau 0 : :27 SV Gölzau II - SV Gölzau I 2 : :36 SV Gölzau I - TSV Elbe Aken 0 : :45 Grün Weiß Dessau - SV Gölzau II 4 : 1

24 Seite 24, Nr. 3/2016 Spielplan Rückrunde Nr. Uhrzeit Spielpaarung Ergebnis 7 11:15 SV Gölzau II - TSV Elbe Aken 0 : :24 SV Gölzau I - Grün Weiß Dessau 0 : :33 Grün Weiß Dessau - TSV Elbe Aken 0 : :42 SV Gölzau I - SV Gölzau II 2 : :51 TSV Elbe Aken - SV Gölzau I 4 : :00 SV Gölzau II - Grün Weiß Dessau 0 : 4 Abschlusstabelle Platz Mannschaft Tore Punkte 1 Grün Weiß Dessau 13 : TSV Elbe Aken 19 : SV Gölzau I 3 : SV Gölzau II 4 : 21 3 Einzelauszeichnungen Bester Spieler: Max Wienicke - TSV Elbe Aken Bester Torwart: Max Michaelis - SV Gölzau 1924 Gerd Schäfer, Technischer Leiter Osterfeuer in Quellendorf Am Samstag, dem , wird ab Uhr das diesjährige Osterfeuer am Rodelberg angezündet. Ab Uhr versteckt der Osterhase für unsere kleinen Besucher ein paar Süßigkeiten auf und um den Rodelberg. Für das leibliche Wohl ist gesorgt!! Es lädt ein der Dorfclub e. V. Quellendorf Osterfeuer in Weißandt-Gölzau Wann? ab Uhr Wo? Festwiese Weißandt-Gölzau Der Feuerwehr Förderverein der OF W.-Gölzau 2010 e. V. lädt Klein und Groß zur Mega-Oster-Party ein. Für das leibliche Wohl stehen diverse Leckereien zur Verfügung. Natürlich hat Osterhasi auch einige Überraschungen im Gepäck. Den krönenden Abschluss bildet unser Höhenfeuerwerk. Ideen in Druck Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.

25 Seite 25, Nr. 3/2016 Osterfeuer in Reupzig Das traditionelle Osterfeuer in Reupzig beginnt am Ostersamstag, dem 26. März 2016, um Uhr, auf dem Sportplatz in Reupzig mit dem Anzünden des Baumverschnittes. Dazu sind alle Einwohner und Gäste recht herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Freizeit- und Kulturverein Reupzig als Veranstalter des traditionellen Osterfeuers gibt hiermit bekannt, dass in diesem Jahr nur noch an zwei Terminen (jeweils Samstag, und , jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr), die Möglichkeit besteht, vorhandenen Baumverschnitt für das Osterfeuer unter Aufsicht anzuliefern. Damit entfällt das unkontrollierte Abladen von Baumverschnitt. Der dafür vorgesehene Platz bleibt bis zu diesen Terminen gesperrt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Maßnahme und danken im Voraus für Ihre Unterstützung. Verschiedenes Faschingsnachmittag der Volkssolidarität Edderitz Am Freitag, dem 5. Februar 2016, fanden sich 60 Seniorinnen und Senioren in der Sportgaststätte Arctic zu einem gemütlichen Nachmittag der Volkssolidarität unter dem Motto Fasching ein. Freizeit- und Kulturverein Reupzig, gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Reupzig und dem Ortschaftsrat Reupzig Schulnachrichten/Kindergärten Waldtage im Hort Gröbzig Im Rahmen des Wochenprogrammes unter dem Motto Waldtage hat der Hort Gröbzig am Freitag, dem 19. Februar 2016, als Abschluss ein Knüppelbrot - Back- und Grillfest durchgeführt. Zum Programm gehörten auch Spiele. Geschicklichkeit, Kraft und viel Spaß gab es beim Baumstammweitwurf und Pappnägel einschlagen auf Zeit in einen Baumstamm. Um die Atmosphäre, das Leben der Menschen im Wald nachzuahmen, wurden am Vortag mit Unterstützung eines Vatis Tipis gebaut. Für das Backen des Knüppelkuchens zündete die Jugendfeuerwehr Gröbzig ein Feuer in einer Feuerschale an. Während des Backens gab es vom Jugendwart der Jugendfeuerwehr wichtige Informationen über den Umgang mit offenem Feuer im Freien. Am Ende des Tages wurde es dann von der Jugendfeuerwehr vorschriftsgemäß gelöscht. Die drei Besten der beiden Spiele sind bei der Siegerehrung mit Preisen geehrt worden. Die Senioren-Sportgruppe erfreute die Anwesenden mit einer kleinen Modenschau. Sie führten einige Schätze aus dem vergangenen Jahrhundert, wie z. B. ein Modell aus den 20er Jahren, vor. Begleitet wurde diese Vorführung mit leiser Musik von Glenn Miller. Es folgten Modelle aus der Zeit der 30er- und 40er-Jahre. Die musikalische Umrahmung erinnerte uns an die damalige Zeit. So hörten wir u. a. von Lale Andersen Lili Marleen. Mit engen knielangen Kleidern, Kostümen, Marlene Hosen wurden Modetrends dieser Zeit präsentiert. Langsam erblühte das gesellschaftliche Leben und die Menschen versuchten sich auch mit der Mode zu arrangieren. Das Brokatkleid mit Hut, der Anzug, der Plissee wurde salonfähig - dazu erklangen Melodien der Swing-Safari-Zeit. Foto: Ch. Skotnik Allen Kindern hat dieses Fest sehr gut gefallen und man wird Ähnliches sicher weiter im Jahresprojekt Wald einbauen. Im Namen aller Teilnehmer Ch. Skotnik - JFW der JF Gröbzig und die Horterzieherinnen. Mit den 60er-Jahren begann eine verrückte Zeit. Amerika schwappte zu uns herüber. Man tanzte Rock`n Roll, Swing, trug Petticoat, enge Hosen und farbige Oberteile. Der Pferdeschwanz setzte sich als Modefrisur durch. Musikalisch umrahmt wurde dieser Teil mit Elvis Presley Musik. Später war die Hippiemode im Anmarsch, vor allem bunt sollte es sein, alles war erlaubt.

26 Seite 26, Nr. 3/2016 Dazu wurde Musik von Peter Kraus und Conny Frobes aufgelegt: Rote Lippen soll man küssen, Zwei kleine Italiener. Auch die DDR konnte die Entwicklung nicht verhindern und begann die Mode voranzutreiben. Es wurde eine Faser entwickelt, die später einen riesigen Erfolg hatte, die Dederon -Faser. So entstanden Präsent-20-Anzüge, Kostüme, Hosen, Mäntel, Schürzen u. v. m., gemustert und in sehr farblicher Vielfalt. Der große Renner dieser Zeit war die Dederonschürze. Die ersten Boxerjeans kamen auf den Markt, Frauen wie Männer trugen Schulterpolster in ihren Blusen, Jacken und Mänteln. Die Tennissocken wurden aktuell. Das Lied von Ute Freudenberg Jugendliebe begleitete diesen Part der Modenschau wurden der Minirock und der Marinelook ins Leben gerufen. Kurze Hosen, Tennissocken, buntes Hemd, Römerlatschen, Sonnenbrille, enge Jeans und Überziehblousons kennzeichneten diese Zeit. Ende der 80er hielt der Norwegerpullover seinen Einzug. Die Deutschen fuhren in den Skiurlaub mit Steghose, Mütze, Schal, Handschuhe. Dazu passte natürlich musikalisch am besten der Schneewalzer. Dann wurde anders zurückgeblickt in die vergangene Zeit. Einige Uniformen aus DDR-Zeiten wurden präsentiert: eine Uniform der NVA mit Dienstgrad eines Hauptmann, eine Kampfgruppenuniform und eine GST-Uniform. Auch die FDJ-Bluse durfte nicht fehlen. Das Highlight des Nachmittags bildete ein Brautpaar, das ein zeitgemäßes Brautkleid präsentierte. Dazu hörte man das Lied von Roy Black Ganz in weiß. Die Frauen des Handarbeitszirkels erhielten eine Prämie, weil sie in herrlichen Kostümen zum Seniorennachmittag kamen. Dazu gehören Karin Stoye, Dagmar Lehmann, Doris Dietrich, Christel Wanninger und Brunhilde Bormann. Annelie Fiedler Ortsbürgermeisterin Vorsitzende der Volkssolidarität OG Edderitz Karneval... Karneval Auch ohne Auto und Penunze war der Gröbziger Jugendclub beim WCV Umzug in der närrischen Runde. Ein Jubiläum war es sogar - der Jugendclub war zum 10. Mal beim Umzug in Gröbzig da! Es war eine ausgelassene Stimmung im Saal. Schließlich konnte dann Gottfried Wendehals, alias Torsten Schömig, zur Polonaise aufrufen, an der sich fast alle beteiligten. Hiermit möchten wir uns recht herzlich bei der Senioren-Sportgruppe bedanken, besonders bei ihrer Leiterin Elvira Misch. Sie opferte viel Freizeit, um die Kleidungsstücke zu besorgen, anzuprobieren, entsprechende Texte und Musikstücke zusammenzustellen und die Schau zu proben. Ein großes Dankeschön gilt auch Herrn Torsten Schömig, der sich während der Veranstaltung um den Ton kümmerte und diese im Bild festhielt. Der gesammelte Kostümfundus der letzten Jahre gab glücklicherweise so einiges her, darüber freuten wir uns sehr. Als bunte Truppe zogen wir somit durch die Gröbziger Gassen und haben der närrischen Freude freien Lauf gelassen. Einen geborgten Bollerwagen zogen wir mit, der war natürlich auch geschmückt und mit gespendeten Kamellen bestückt. Doch auch der Umzug war mal vorbei und es gab im Jugendclub noch eine herzhafte Leckerei. Danach stürzten wir uns - das ist doch klar - ins Getümmel im Festsaal. Ein großer DANK geht an all unsere privaten Sponsoren, ohne sie wären wir nicht nur zum Karneval mittellos verloren! Jugendclub Gröbzig Ferienerlebnistag im Gröbziger Jugendclub In den Winterferien lud der Jugendclub unter dem Motto Ferienerlebnistag die Gröbziger Hortkinder ein.

27 Seite 27, Nr. 3/2016 In gemeinsamer Absprache des Personals beider Einrichtungen wurden die besonderen Aktionen des Tages natürlich vorab geplant. So standen Bowling und Knüppelkuchen auf der Programmliste. Bowling wurde als kleiner Turnierausscheid audiovisuell mit der Wii gespielt und fand sehr großen Anklang beziehungsweise wurde das Wettkampffieber geweckt. Ein besonderer Höhepunkt war aber das Backen von Knüppelkuchen über der Feuerschale. Teig und Stöcke waren genügend vorhanden, das Feuer brannte und die mit Puderzucker bestreuten Kuchenteile schmeckten nach Aussage der kleinen Bäcker SUPER. Aber alles hat ein Ende und so ging auch dieser Ferienerlebnistag zur Neige. Natürlich freuen wir uns schon auf das nächste Gemeinschaftsprojekt. Das Team vom Jugendclub bedankt sich bei den Horterzieherinnen für die gute Zusammenarbeit und natürlich auch bei den fleißigen Helfern für ihre ehrenamtliche Unterstützung, ganz besonders bei Herrn Meiling und Herrn Skotnik. JC Gröbzig Angela Meiling Ein Besuch bei der Ortsfeuerwehr Gröbzig Am 4. Februar 2016 besuchten 20 Asylbewerber, ein Dolmetscher, ein Lehrer sowie der Ortsbürgermeister Dirk Honsa die Ortsfeuerwehr Gröbzig. Der Kamerad Ch. Skotnik übernahm die Führung durch die Fahrzeughallen. Am , dem Sonntag vor Ostern, ist wieder Ostern 2016 im HAUS AM SEE Osterbasteln in der Zeit von bis Uhr angesagt. Karfreitag bis Ostermontag jeweils von bis Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf euren Besuch, denn auch die Livecam zeigt täglich das aktuelle Geschehen im Horst. Eintritt: und 2,00 für Erwachsene 1,00 für Kinder Weitere Informationen unter Tel Das Informationszentrum für Umwelt und Naturschutz ist eine Einrichtung des Umweltamtes des Landkreises Anhalt- Bitterfeld 10 Jahre Fischadler Livecam Foto: OF Gröbzig Anfangs wurde über die Absetzung des Notrufes gesprochen, hauptsächlich über die 5 W : Wo ist es passiert? Was ist passiert? Welche Verletzungen? Wieviel Verletzte? Warten auf Rückfragen. Nach der Erklärung der Funktion der Technik gab es die Möglichkeit, einzelne Ausrüstungsgegenstände selbst in die Hand zu nehmen. Alle Teilnehmer der Führung waren sehr erfreut über den offenen Empfang und bedankten sich für die erteilten Informationen über die Feuerwehr und deren technische Ausrüstung. Im Namen aller Teilnehmer: D. Honsa - Ortsbürgermeister Ch. Skotnik - Löschmeister der OF Gröbzig Ihr Partner für maßgeschneiderte Anzeigen! Heidesonntag im HAUS AM SEE in Schlaitz am 3. April 2016 Ein ganz besonderer Heidesonntag erwartet die Besucher des HAUS AM SEE im April. Seit 10 Jahren überträgt eine Kamera das Geschehen aus einem Fischadlerhorst live in das Informationszentrum in Schlaitz. Viele interessante Szenen aus dem Leben der geschützten Greifvögel konnten wir den Besuchern bisher schon zeigen. Am Heidesonntag soll es aber nicht nur um das Geschehen am Schlaitzer Horst gehen. Um Uhr wird der begeisterte Ornithologe und Fischadler-Kenner Günther Röber über die aktuelle Situation der Fischadler in Deutschland und Sachsen-Anhalt berichten. Anhand wunderschöner Bilder erfahren die Besucher Wissenswertes über die Verbreitung, das Zugverhalten und die Lebensweise dieser interessanten Tiere. Im Anschluss daran wird der Naturfotograf Klaus Deubel die Gäste am Leben der Fischadlerfamilie in der Goitzsche im Jahr 2015 teilhaben lassen. Seine beeindruckenden Fotos und Filmaufnahmen zeigen das Fischadlermännchen mit der Ringnummer 3AP, welches den Besuchern des HAUS AM SEE bestens bekannt sein dürfte, bei der Aufzucht seiner Jungen. Die Referenten freuen sich nach ihren Ausführungen auf viele Fragen der Besucher und eine lebhafte Diskussion. Das HAUS AM SEE ist an diesem Tag von bis Uhr geöffnet. In dieser Zeit können sich die Besucher über die einmaligen Aufnahmen der Livecam informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Spannend bleibt die Frage, ob Anfang April bereits Fischadler, Mäusebussarde oder andere Vögel den Horst bewohnen. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen. Susanne Grießbach und Sabine Kunze Leiterinnen des HAUS AM SEE

28 Seite 28, Nr. 3/2016 beobachten; Lagerfeuernächte und über diese Abenteuer noch einen eigenen Film drehen. Das ist nur ein Teil der Wildnisabenteuer vom 3. bis 9. und 10. bis 15. Juli Wer es etwas entspannter mag, der findet beim Ferienspaß im Erzgebirge Gleichgesinnte mit denen es Riesenspaß macht, im Erlebnisbad über die 80 Meter Rutsche zu düsen, einen großen Showabend zu genießen, kreativ zu sein beim Gestalten eines Mittelaltertages mit Ponyreiten, Ritterspielen, Bogenschießen Längst hat es sich bei Kindern und Jugendlichen herumgesprochen: In der Grüne Schule grenzenlos geht es auch sportlich zu. Zehn Tage sind dafür reserviert. Neben verschiedenen Ballspielen, Inlineskaten, Badminton und Spaßolympiade gibt es Anleitung in Selbstverteidigung. Vom 24. Juli bis 3. August. Dass Baden und Disco, Kino und Spiele unbedingt zu allen Ferienprogrammen gehören, ist genauso selbstverständlich wie die Nächte am Lagerfeuer und ein zünftiges Abschlussfest. Infos: Grüne Schule grenzenlos e. V., Zethau 93, Mulda oder Tel.: Der SFV Rothenburg und seine Skispringer laden ein zum Tag der offenen Tür mit Schnuppertraining am 2. April 2016 von bis Uhr an der Sprungschanze im Nußgrund in Rothenburg/Saale Ski- und Freizeitverein Rothenburg C/O Patrick Valentin Amtsberg Wettin Löbejün Tel.: Traumhafte und erlebnisreiche Ferienlager im Erzgebirge Wohin in den Sommerferien? Natürlich in ein Ferienlager! Abenteuer bestehen, neue Freunde gewinnen, Natur erleben und sich sportlich betätigen. All das ist in der Kinder- und Jugendbegegnungsstätte Grüne Schule grenzenlos in Zethau möglich. Wer wollte nicht schon einmal als Akrobat, Clown oder Zauberkünstler in einem richtigen Zirkuszelt auftreten? Kein Problem! Ihr bekommt euren Auftritt im farbenprächtigen Kostüm und vor großem Publikum. Richtige Akrobaten vom Zirkus Dreamland geben euch vorher Anleitung und Unterstützung. Termin: 17. bis 23. Juli 2016 Für naturinteressierte Kinder ist ein Wildniscamp eine gute Wahl. Am Felsen klettern, mit Falken und Eulen auf Augenhöhe in einer Falknerei; Wald erkunden bei Tag und bei Nacht, Sterne jeden Montag ab 09:00 Uhr ab 10:00 Uhr ab 10:00 Uhr ab 13:00 Uhr jeden Dienstag ab 09:00 Uhr ab 10:00 Uhr ab 10:00 Uhr ab 13:00 Uhr jeden Mittwoch ab 09:00 Uhr ab 10:00 Uhr ab 10:00 Uhr ab 13:00 Uhr ab 15:00 Uhr ab 15:30 Uhr ab 16:00 Uhr Herzlich willkommen im Mehrgenerationenhaus Görzig Tägliches Programm 2016 Lernwerkstatt Bibliothek geöffnet Offener Treff Der Jugendclub hat geöffnet Lernwerkstatt Bibliothek geöffnet Offener Treff Der Jugendclub hat geöffnet Lernwerkstatt Bibliothek geöffnet Offener Treff Der Jugendclub hat geöffnet Kaffee/Kuchen Häkeln und Stricken Nähen und Sticken Spiele-Nachmittag für Jung und Alt jeden Donnerstag ab 09:00 Uhr Lernwerkstatt ab 10:00 Uhr Bibliothek geöffnet

29 Seite 29, Nr. 3/2016 ab 10:00 Uhr ab 13:15 Uhr ab 13:15 Uhr ab 13:00 Uhr jeden Freitag ab 09:00 Uhr ab 10:00 Uhr ab 10:00 Uhr ab 13:00 Uhr Offener Treff Selbstverteidigung für Kinder mit Herrn Kirchhoff (nicht in den Ferien) Schulsanitäter mit dem DRK (nicht in den Ferien) Der Jugendclub hat geöffnet Lernwerkstatt Bibliothek geöffnet Offener Treff Der Jugendclub hat geöffnet Dr. Andreas Karras im Vortrag Die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutschland und vor Ort Wann: Dienstag, ab 18:00 Uhr Wo: MGH Offener Treff Freitag, im Offenen Treff ab 19:00 Uhr Versammlung der Geflügelzüchter Spendenaufruf: Für die in der Stadt Südliches Anhalt untergebrachten Flüchtlinge benötigen wir die Unterstützung der Bürger und rufen zu einer Spendenaktion auf. Speziell benötigt werden: 1. Fahrräder 2. Kinderwagen/Buggies 3. Geschirr Weiterhin ist die Annahme von Kleidungsspenden jeglicher Art im MGH-Görzig möglich Ihre Sammelstelle für die Aktion ist: MGH-Görzig Radegaster Str. 11a oder: jeden Dienstag 16:00-18:00 Uhr bei Frau Scheller in Weißandt-Gölzau Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Informationsrunde - Info-Nachmittag der Feuerwehr: am im Offenen Treff MGH ab 17:00 Uhr Verhalten nach einem Schadensereignis, Satzung der Feuerwehr in der Stadt Südliches Anhalt Daten und Fakten, die Sie interessieren werden! Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: Freitag: Änderungen vorbehalten. Mehrgenerationenhaus OT Görzig Radegaster Str. 11a Südliches Anhalt OT Görzig Bjoern Neiseke Tel.: mgh-goerzig@gmx.de 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Info-Point im Rathaus Gröbzig Die Stadt Südliches Anhalt hat in Zusammenarbeit mit dem MGH eine Informations-Anlaufstelle im Gröbziger Rathaus, Am Markt 01 im 1. Obergeschoss eingerichtet. Folgende Ansprechpartner stehen für Fragen und Anregungen rund um das Thema Flüchtlinge als auch allgemeine Themen zum MGH nach Absprache bereit: Frau Springer-Böhm - Euro Schulen Bitterfeld-Wolfen Pfarrer Dr. Andreas Karras Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Landeskirche Regionalbereichsbeamte des Regionalbereiches Südliches Anhalt Herr Neiseke - Koordinator des MGH-Görzig Alle interessierten Bürger sind eingeladen, wir freuen uns auf Ihren Besuch. Öffnungszeiten Standort Gröbzig Montag 09:00 bis 11:00 Uhr Dienstag 15:00 bis 17:00 Uhr Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr Todesmärsche April Auflösung der Konzentrationslager vor den heranrückenden Alliierten Truppen In der Interessengemeinschaft Todesmarsch haben sich Bürgerinnen und Bürger zusammengefunden, die sich mit den in Sachsen-Anhalt befindlichen Konzentrationslagern und deren Auflösung im April 1945 befassen. Sie erforschen die Routen der durch die Auflösung und Räumung in Marsch gesetzten KZ- Häftlinge. Die Konzentrationslager in Langenstein-Zwieberge bei Halberstadt, Leau bei Bernburg und Mittelbau Dora in Nordhausen stehen im Fokus, wobei es neben diesen Arbeitslagern bzw. Außenlagern des KZ Buchenwald noch viele weitere gab. Intensive Recherchen der noch auffindbaren Unterlagen aber im Besonderen Berichte überlebender Häftlinge und anderer Zeitzeugen lassen die Wege und durchquerten Ortschaften der so genannten Todesmärsche erkennen. SS-Schergen trieben mit ihren scharfen Hunden die ausgemergelten, kraftlosen Männer ständig zur Eile an. Wer vor Schwäche zusammenbrach wurde getreten und geschlagen, letztendlich durch einen Kopfschuss liquidiert und am Straßenrand liegen gelassen. Im April 1945 wurde der Korridor zwischen den zwei Fronten, den Truppen der Amerikaner und der Roten Armee immer schmaler; von West nach Ost und von Süd nach Nord waren Todesmärsche unterwegs und die SS-Schergen wurden durch das näher kommende Grollen der Geschütze immer nervöser und in ihrem Vorgehen gegen die Häftlinge brutaler. Die Interessengemeinschaft Todesmarsch vermittelt der breiten Bevölkerung die Ergebnisse ihrer Forschung, in dem sie Exkursionen zu einzelnen Streckenabschnitten durchführt. Mitglieder des Vereins Kulturregion Anhalt & Bitterfeld e.v. nahmen an der 13. Exkursion am Volkstrauertag 2015 teil. Sie führte nach Gerlebogk, Leau und Kleinwülknitz. Frau Ellen Fauser, 34 Jahre lang Leiterin der Gedenkstätte für die Opfer des KZ Langenstein- Zwieberge und ab Januar 2015 Vorsitzende der Interessengemeinschaft, berichtete über Vergangenheit und Gegenwart der Orte. Zeitzeugen erinnerten sich an die schlimmen Ereignisse in ihrer Kindheit oder an die Berichte ihrer Eltern. Herr Hans Richter, ehemaliger Leiter der Interessengemeinschaft, erinnerte an die gesellschaftliche Verpflichtung, diese Greuel der Nazi-Herrschaft aufzuarbeiten und im Besonderen der jungen Generation als Lehre aus unserer Geschichte ans Herz zu legen. An den Gedenkstätten wurden Blumen niedergelegt und mit Schweige-

30 Seite 30, Nr. 3/2016 minuten der getöteten und dort bestatteten Opfer gedacht. In Kleinwülknitz wurden bei einer Tasse Kaffee die Gespräche fortgeführt. Mit einem Eintrag in das Ehrenbuch der Interessengemeinschaft Todesmarsch wird an Mitbürger dieser Ortschaften erinnert, die versuchten den KZ-Häftlingen auf ihrem Marsch auf irgendeine Weise Hilfe zu leisten. Volkstrauertag 2015, Kranzniederlegung in Kleinwülknitz. Foto: Ellen Fauser Die 14. Exkursion zum Thema Todesmarsch Löbejün, Mitteledlau und Gröbzig findet am Sonnabend, dem 19. März 2016, statt. Treffpunkt und Parken: 10:00 Uhr Löbejün, Markt 1 Zeitzeugen berichten über das Geschehen in Löbejün, auf dem nahe liegenden Friedhof wird der Opfer gedacht. Danach wird nach Mitteledlau zur Kiesgrube gefahren. Hier musste eine Kolonne KZ-Häftlinge übernachten. Frau Fauser liest und informiert über die Erinnerungen des französischen Häftlings und Überlebenden Paul Le Goupil. Danach geht es nach Gröbzig. In der Museumssynagoge erhalten die Teilnehmer eine Stärkung. Anschließend informiert Frau Fauser über den Kenntnisstand zu verschiedenen Todesmarschstrecken. Herr Stefan Nowack vom Verein zur Bergung Gefallener in Osteuropa e. V. wird über die Bergung eines Häftlings in der Nähe von Westerhausen berichten. Lässt es die Zeit noch zu, kann sich die Besichtigung des Jüdischen Friedhofes, Bergwitzer Straße 17 anschließen. Die 15. Exkursion zum Thema Todesmarsch führt am 16. April 2016 nach Weißandt-Gölzau, einem Ortsteil der Stadt Südliches Anhalt. Treffpunkt ist der Ortseingang von Görzig kommend, Hauptstraße 1, um 10:00 Uhr. Im Rahmen einer Ortsbegehung werden ausführliche Informationen über den Todesmarsch kurz vor dem Eintreffen der Amerikaner im April 1945 gegeben. Auf dem Friedhof wird der in Weißandt-Gölzau getöteten und bestatteten KZ-Häftlingen gedacht. Im Gemeindezentrum wird über die Ergebnisse einer Zeitzeugenbefragung, die 2003 begonnen wurde, berichtet. Danach werden Bürgerinnen und Bürger, die KZ-Häftlingen auf ihrem Todesmarsch geholfen haben, durch einen Eintrag in das Ehrenbuch nachhaltig festgehalten. Anschließend wird ein Gedankenaustausch zu diesem Thema geführt. Die Interessengemeinschaft Todesmarsch erwartet gute und interessante Gespräche aber auch vielleicht neue Informationen aus überlieferten Zeitzeugenberichten. Sie würde sich freuen, wenn recht viele geschichtsinteressierte Bürger aus den genannten bzw. betreffenden Orten an diesen Exkursionen teilnehmen. Regina Michel Kulturregion Anhalt & Bitterfeld e. V. Wir gratulieren Folgenden Bürgerinnen und Bürgern gratulieren wir recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute Stadt Südliches Anhalt Ortsteil Edderitz Baum, Jutta Ortsteil Gnetsch Bülow, Rudi Ortsteil Görzig Weinberg, Sigrid Ortsteil Gröbzig Büchner, Helmut Büttner, Siegfried Krebs, Ursula Ortsteil Großbadegast König, Walter Ritter, Paul Ortsteil Hinsdorf Perlberg, Elfriede Ortsteil Hohnsdorf Fischer, Maria Geisler, Anneliese Ortsteil Kleinbadegast Grabe, Helga Ortsteil Libehna Koch, Ernst Ortsteil Locherau Knitter, Norbert Ortsteil Maasdorf Hartlieb, Erika Ortsteil Naundorf Burghausen, Gerda Ortsteil Quellendorf Behrendt, Gitta Ortsteil Radegast Gravenhorst, Dieter Sommer, Edgar Winkler, Gertrud Ortsteil Reinsdorf Spittka, Christine Ortsteil Riesdorf Lincke, Erika Ortsteil Scheuder Haase, Winfried Ortsteil Trebbichau a.d. Fuhne Wind, Gerda Ortsteil Weißandt-Gölzau Franzky, Anitta Frohberg, Walter Stark, Berta Zander, Aribert Ortsteil Wieskau Dannenberg, Karl Ortsteil Wörbzig Fritzsche, Erika Mettin, Gerhard Ortsteil Zehmigkau Meiling, Hans-Jürgen Ortsteil Zehmitz Schönfelder, Werner zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag Einige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht.

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