Stadt Südliches Anhalt

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1 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jahrgang 3, Nummer 23 Donnerstag, den 15. November Kindertagesstätte Haus der Sonnenkinder mit frischem Grün Im August dieses Jahres hatte der toom Baumarkt Köthen im Rahmen der Aktion Kinder säen Sonnenblumen - wir verschönern ihren Garten Sonnenblumensamen an die Kindergärten in der Region verschickt und den Nachwuchs dazu aufgerufen, die Samen auszusäen, den Blumen beim Wachsen zuzuschauen und diese anschließend zu malen oder zu basteln. Bundesweit hatten sich rund 600 Einrichtungen an der Aktion beteiligt. Viele bunte Bilder und Collagen schmückten während der bundesweiten Nachhaltigkeitswoche von toom Baumarkt den Markt in Köthen. Freuen konnte sich die Kindertagesstätte Haus der Sonnenkinder Weißandt-Gölzau, die zu den glücklichen Gewinnern bei der Aktion gehört. Am 22. Oktober 2012 war es dann so weit, um 13:30 Uhr startete die Pflanzaktion in der Kindertagesstätte Weißandt-Gölzau. Die verschiedenen Sträucher, Gehölze und Bäume wie der große Pfeifenstrauch oder die Hainbuche laden die Kinder zum Toben, Verstecken und Tiere beobachten ein. Dabei macht die Verwendung von Gehölzen, an denen der Wandel der Jahreszeiten besonders deutlich zu erkennen ist, die Natur für die Kinder erlebbar und verbessert ihr Naturverständnis. Auch sind die artenreichen und vielfältigen Pflanzungen so robust, dass sie ohne Weiteres den Abenteuern des Nachwuchses standhalten. Für alle Beteiligten war die Pflanzaktion ein schönes Erlebnis. Die Freude über die neuen Pflanzen war den Kindern anzusehen. Vielen Dank dem toom Baumarkt für diese tolle Aktion und ein großes Dankeschön an alle fleißigen Eltern für die tatkräftige Unterstützung bei der Bepflanzung. Foto v. l. n. r.: Mitarbeiter toom Baumarkt Köthen Uwe Hasenbalg, Ortsbürgermeisterin Weißandt-Gölzau Erika Scheller, stellv. Bürgermeisterin der Stadt Südliches Anhalt Rita Wagner, Leiter des toom Baumarktes Köthen Werner Ruppelt, Leiterin der Kindertagesstätte Weißandt-Gölzau Frau Heim

2 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 2, Nr. 23/2012 Amtliche Mitteilungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Weißandt-Gölzau Gröbzig Quellendorf Hauptstraße 31 Markplatz 1 Gartenstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau OT Gröbzig OT Quellendorf Tel.: / Tel.: / Tel.: / Fax: / Fax: / Fax: / info@suedliches-anhalt.de Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig Quellendorf Montag: - - Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr - Mittwoch: Mittwoch im Monat 09:00-12:00 Uhr Mittwoch im Monat 15:00-17:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr - Freitag: - - Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in individuell vereinbart werden. Ortsbürgermeister/innen der Stadt Südliches Anhalt Sitz und Sprechzeiten Ortschaft Ortsbürgermeister/in Sitz/Büro Sprechzeiten Telefon Edderitz Annelie Fiedler Leninplatz 8, OT Edderitz jeden Dienstag: / Uhr Fraßdorf Ralf Moritz Alte Siedlung 16, OT Fraßdorf nach Vereinbarung 01 71/ Glauzig Volkmar Schöbe Dorfstraße 38, OT Glauzig nach Vereinbarung 01 77/ Görzig Dietrich-Eckehardt Kniestedt Radegaster Str. 11a, OT Görzig nach Vereinbarung / Gröbzig Dirk Honsa Marktplatz 1, OT Gröbzig jeden 1. u. 3. Dienstag: Uhr Großbadegast Monika Reinbothe Am Stangenteich 1, OT jeden 3. Freitag: / Großbadegast (Kulturzentrum) Uhr, u. nach Vereinbarung Hinsdorf Hans-Rainer Homann Bauernreihe 7, OT Hinsdorf nach Vereinbarung 01 63/ Libehna Dr. Eicke Zschoche Dorfstraße 9, OT Repau nach Vereinbarung 01 77/ Maasdorf Andreas Böhme Dorfstr. 27, OT Maasdorf nach Vereinbarung 01 63/ Meilendorf Thomas Schneider Meilendorfer Str. 5, nach Vereinbarung 01 63/ OT Meilendorf Piethen Waldemar Stary Dorfstr. 21, OT Piethen nach Vereinbarung 01 77/ Prosigk Volker Richter Lindenstraße 15a, OT Prosigk nach Vereinbarung / Quellendorf Doris Zimmermann Schulstr. 16, OT Quellendorf 1 Stunde vor jeder / Ortschaftsratsitzung Radegast Michael Graf Marktplatz 1, OT Radegast jeden Dienstag: / Uhr u / nach Vereinbarung Reupzig Hartmut Burghause Dorfstr. 56a, OT Reupzig jeden Dienstag von Uhr Riesdorf Olaf Behr Dorfstr. 40b, OT Riesdorf nach Vereinbarung 01 73/ Scheuder Franz Riemer Dorfstr. 46c, OT Scheuder nach Vereinbarung / Trebbichau Elfe Glauch Dorfstr. 2, OT Hohnsdorf nach vorheriger / a. d. Fuhne Bekanntmachung u. nach Vereinbarung Weißandt-Gölzau Erika Scheller Hauptstr. 31, OT Weißandt- jeden Dienstag von / Gölzau (Haus 1, Zi.211) Uhr Wieskau Joachim Spens An der Gemeinde 5, OT Wieskau nach Vereinbarung / Zehbitz Reinhard Ulrich Dorfstr. 40, OT Zehbitz jeden 1.Donnerstag: Uhr

3 Seite 3, Nr. 23/2012 Bekanntmachung Am Dienstag, dem , 19:00 Uhr, findet im Sitzungsraum (R. 122) des Verwaltungsamtes der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 8.1. Auswertung der Berichte zu Raumluftuntersuchungen der Räume im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes der Stadt Südliches Anhalt 8.2. Erstellung des Entwicklungskonzeptes für Industrie und Gewerbe der Stadt Südliches Anhalt 8.3. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 36 Baugesetzbuch im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben Neubau und Betrieb einer Biogasanlage in der Ortschaft Quellendorf, Flur 3, Flurstücke 20/3 und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Museumsdorf und Festwiese zum Sondergebiet Pflege der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt 8.5. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Museumsdorf und Festwiese zum Sondergebiet Pflege der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt 8.6. Satzungsbeschluss gemäß 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Museumsdorf und Festwiese zum Sondergebiet Pflege der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB sowie der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 3 BauGB 8.7. Satzung zur Festlegung des Beitragssatzes der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der Verkehrsanlagen der Stadt Südliches Anhalt OT Edderitz und Werdershausen 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B. Nichtöffentlicher Teil 11. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 12. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 13. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 14. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 15. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 16. Schließung der Sitzung gez. Feuerborn Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Bekanntmachung Am Donnerstag, dem , 19:00 Uhr, findet im Sitzungsraum (R. 122) des Verwaltungsamtes der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt- Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser (Gebührensatzung) 8.2. Neufassung der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Südliches Anhalt 8.3. Abschluss des Vertrages zur institutionellen Förderung des Vereins der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig ( ) 8.4. Beendigung des Vertrages zur Überlassung/Übernahme der Kindertagesstätte Pumuckl Gröbzig zwischen dem DRK Kreisverband Köthen e. V. und der Stadt Südliches Anhalt 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B. Nichtöffentlicher Teil 11. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 12. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 13. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 14. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 15. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Personalangelegenheit Personalangelegenheit Personalangelegenheit Personalangelegenheit Personalangelegenheit Vergabe - Sanierung, Um- und Ausbau des Gemeindezentrums im OT Prosigk mit Info - Point zur Hopfenanlage, Los 1 - BE, Gerüstbau-, Erd-, Entwässerungs-, Maurer-, Beton-, Stahlbeton-, Zimmerer-, Holzbau- Dachabdichtungs-, Klempner- und Abbrucharbeiten Vergabe - Sanierung, Um- und Ausbau des Gemeindezentrums im OT Prosigk mit Info - Point zur Hopfenanlage, Los 2 - Gerüstbauarbeiten Vergabe - Sanierung, Um- und Ausbau des Gemeindezentrums im OT Prosigk mit Info - Point zur Hopfenanlage, Los 8 - Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation Vergabe - Sanierung, Um- und Ausbau des Gemeindezentrums in Prosigk mit Info - Point zur Hopfenregion, Los 6 - Stahlbauarbeiten Vergabe - Dachsanierung Wohnblock Puschkinstraße 2/2a in der Stadt Südliches Anhalt OT Gröbzig Lieferung eines Geräteträgers, geeignet für den kommunalen Einsatz mit Zusatzausrüstung

4 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 4, Nr. 23/ Aufhebung des Verkaufsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Südliches Anhalt vom über die Liegenschaft, Flurstück 1253, in Flur 6, Gemarkung Quellendorf Verkauf von kommunalen Liegenschaften im OT Ziebigk, in Gemarkung Cosa, Flur 5, Flurstücke 6 und Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 17. Schließung der Sitzung gez. Bresch Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses Bekanntmachung Am Mittwoch, dem , 19:00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Bericht des Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse 8. Bericht des Bürgermeisters 9. Einwohnerfragestunde 10. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: Feststellungsbeschluss zum Ausscheiden eines Ortschaftsratsmitgliedes des Ortsteils Piethen Satzung zur Festlegung des Beitragssatzes der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der Verkehrsanlagen der Stadt Südliches Anhalt OT Edderitz und Werdershausen Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser (Gebührensatzung) Neufassung der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Südliches Anhalt Abschluss des Vertrages zur institutionellen Förderung des Vereins der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig ( ) Beendigung des Vertrages zur Überlassung/Übernahme der Kindertagesstätte Pumuckl Gröbzig zwischen dem DRK Kreisverband Köthen e. V. und der Stadt Südliches Anhalt Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Weißandt-Gölzau für das Haushaltsjahr Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Edderitz für das Haushaltsjahr Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil) 12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B. Nichtöffentlicher Teil 13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 14. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 15. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 16. Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil) 17. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Personalangelegenheit Personalangelegenheit Personalangelegenheit Personalangelegenheit Personalangelegenheit 18. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil) 19. Schließung der Sitzung gez. Schneider Vorsitzender des Stadtrates In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am wurden folgende Beschlüsse gefasst B.-Nr. Beschluss über EGSA-HF-11-09/2012 die Vergabe zum Einbau der digitalen Fahrzeugfunkgeräte in die Einsatzfahrzeuge der FF Südliches Anhalt EGSA-HF-10-09/2012 eine überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle in Höhe von ,00 EUR EGSA-HF-12-09/2012 die Vergabe der Erstellung des Entwicklungskonzeptes für Industrie und Gewerbe der Stadt Südliches Anhalt In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt am wurden folgende Beschlüsse gefasst B.-Nr. EGSA-SR-99-11/2012 Beschluss über die Bestätigung der Wahl des Ortsbürgermeisters und dessen Stellvertreters des Ortsteils Maasdorf der Stadt Südliches Anhalt EGSA-SR /2012 die 2. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Südliches Anhalt vom EGSA-SR /2012 den Beschluss zum 1. Nachtrag zum Konzessionsvertrag mit der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbh für die Ortschaften Großbadegast und Weißandt-Gölzau zum EGSA-SR /2012 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 2 Wohnsiedlung Weißandt-Nord der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt EGSA-SR /2012 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 2 Wohnsiedlung Weißandt-Nord der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt EGSA-SR /2012 die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Wieskau für das Haushaltsjahr 2009 EGSA-SR /2012 die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Prosigk für das Haushaltsjahr 2009 EGSA-SR /2012 die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Zehbitz für das Haushaltsjahr 2009

5 Seite 5, Nr. 23/2012 EGSA-SR /2012 die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Riesdorf für das Haushaltsjahr 2009 EGSA-SR /2012 die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Quellendorf für das Haushaltsjahr 2009 EGSA-SR /2012 die Bestellung einer Sicherheit für das Grundstück in der Gemarkung Weißandt-Gölzau, Flur 4, Flurstück 1013 tlw. EGSA-SR /2012 eine Personalangelegenheit EGSA-SR /2012 eine Personalangelegenheit EGSA-SR /2012 eine Personalangelegenheit 2. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Südliches Anhalt vom Aufgrund der 6, 8 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 383), i. V. m. 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom (GVBl. LSA S. 405) sowie der Satzung der Stadt Südliches Anhalt für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom , in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am nachfolgende 2. Änderungssatzung beschlossen: 1 Änderungen Der Gebührentarif wird geändert. Dieser ist in der Anlage beigefügt. 2 Inkrafttreten Diese 2. Änderungssatzung tritt am in Kraft. Südliches Anhalt, Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt 1.6. Urnenwahlgrab für 20 Jahre Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) 135,00 EUR für jedes Jahr der Verlängerung 6,75 EUR 1.7. Urnengemeinschaftsanlagen (UGA) Jahre pro Urne 827,00 EUR 2. Einebnung von Grabstätten 2.1. Erdreihen- und Wahlgrab je Grabstelle 72,00 EUR 2.2. Urnenreihen- und Urnenwahlgrab je Grabstelle 48,00 EUR 2.3. Kindergrab 36,00 EUR 3. Ausgrabungen und Umbettungen 3.1. Ausgrabung einer Urne 24,00 EUR 3.2. Umbettung einer Urne 48,00 EUR 4. Nutzung einer Trauerhalle 32,00 EUR Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 2 Wohnsiedlung Weißandt-Nord der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt mit textlichen Festsetzungen und Umweltbericht Mit Beschluss Nr. EGSA-SR /2012 hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner öffentlichen Sitzung am die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 2 Wohnsiedlung Weißandt-Nord der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Beschluss wird gemäß 2 (1) BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet eine Teilfläche von ca qm des Flurstückes 1013 in der Flur 4 der Gemarkung Weißandt-Gölzau und wird begrenzt durch: im Norden: Flurstück 1016 der Flur 4 Gemarkung Weißandt- Gölzau im Osten: Flurstücke 1004, 1005, 1006, 1007 und 1014 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau im Süden: Flurstück 328 der Flur 4 Gemarkung Weißandt- Gölzau (Clara-Zetkin-Straße) im Westen: Flurstück 137 der Flur 4 Gemarkung Weißandt- Gölzau (Friedensstraße) Südliches Anhalt, den Bürgermeister Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Südliches Anhalt Gebührentarif 1. Grabplatzgebühren für Erdbestattungen und Urnenstätten/Verleihung und Verlängerung 1.1. Reihengrab - Erdbestattung für 25 Jahre 422,00 EUR 1.2. Wahlgrab - Erdbestattung für 25 Jahre einstelliges Grab 590,00 EUR für jedes Jahr der Verlängerung 23,60 EUR zweistelliges Grab 1180,00 EUR für jedes Jahr der Verlängerung 47,20 EUR 1.3. Kinderreihengrab für 25 Jahre 225,00 EUR 1.4. Kinderwahlgrab für 25 Jahre 270,00 EUR für jedes Jahr der Verlängerung 10,80 EUR 1.5. Urnenreihengrab für 20 Jahre Urnenreihengrab (bis zu 2 Urnen) 112,00 EUR für jedes Jahr der Verlängerung 5,60 EUR Bürgermeister Karten siehe Seite 6.

6 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 6, Nr. 23/2012 Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 2 Wohnsiedlung Weißandt-Nord der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am mit Beschluss Nr. EGSA- SR /2012 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 2 Wohnsiedlung Weißandt-Nord der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom bis in der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Fachbereich III, Zimmer 103 in Südliches Anhalt, Ortsteil Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 Montag, Mittwoch von 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr Dienstag von 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr Donnerstag von 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag von 8.30 Uhr Uhr zu jedermanns Einsicht statt.

7 Seite 7, Nr. 23/2012 Innerhalb der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt während den Auslegungszeiten schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass gemäß 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 des BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn diese auf die Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Südliches Anhalt, den Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Wieskau für das Haushaltsjahr 2009 Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am mit Beschluss-Nr. EGSA- SR /2012 die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Wieskau für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom während der Dienststunden der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau (Zimmer 214): Montag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch 9.00 bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Prosigk für das Haushaltsjahr 2009 Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am mit Beschluss-Nr. EGSA- SR /2012 die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Prosigk für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom während der Dienststunden der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau (Zimmer 214): Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Montag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch 9.00 bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Zehbitz für das Haushaltsjahr 2009 Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am mit Beschluss-Nr. EGSA- SR /2012 die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Zehbitz für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom während der Dienststunden der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau (Zimmer 214): Montag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch 9.00 bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Riesdorf für das Haushaltsjahr 2009 Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am mit Beschluss-Nr. EGSA- SR /2012 die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Riesdorf für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom während der Dienststunden der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau (Zimmer 214): Montag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch 9.00 bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr Bürgermeister

8 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 8, Nr. 23/2012 des Beschlusses über die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Quellendorf für das Haushaltsjahr 2009 Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am mit Beschluss-Nr. EGSA- SR /2012 die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Quellendorf für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom bis während der Dienststunden der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau (Zimmer 214): Öffentliche Bekanntmachung Montag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch 9.00 bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr Bürgermeister Öffentliche Stellenausschreibung Die Stadt Südliches Anhalt beabsichtigt zum die Personalstelle als Erzieher/in in der Kindertagesstätte Pusteblume im OT Glauzig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes befristet für den Zeitraum bis Das Aufgabengebiet umfasst u. a.: - Betreuungs- und Erziehungstätigkeit nach den Richtlinien des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen Anhalt (KiFöG) - Einsatz nach Dienstplan der Kindereinrichtung fachliche Voraussetzungen: - Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in persönliche Anforderungen: - Durchsetzungsvermögen - Fähigkeit zur selbstständigen Tätigkeit und eigenverantwortliches Handeln - hohe Belastbarkeit und Flexibilität - Teamorientierung und Kommunikationsfähigkeit - Organisationstalent und Kreativität - Freundliches und sicheres Auftreten - Führerschein der Klasse B Bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung entsprechend den tariflichen Bestimmungen des TVöD/VKA für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben mit Lichtbild, tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Qualifikationsnachweise) sind schriftlich bis zum in verschlossenem Umschlag an folgende Adresse zu richten: Stadt Südliches Anhalt Personalwesen Kennwort: Bewerbung Erzieher/in Kindertagesstätte Glauzig Hauptstr. 31, Südliches Anhalt - OT Weißandt-Gölzau Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Stadt und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber(innen) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung Ihrer Unterlagen fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei. gez. Burkhard Bresch Bürgermeister Öffentliche Stellenausschreibung Die Stadt Südliches Anhalt beabsichtigt zum die Personalstelle als Erzieher/in in dem Hort im OT Görzig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes befristet für den Zeitraum bis Das Aufgabengebiet umfasst u. a.: - Betreuungs- und Erziehungstätigkeit nach den Richtlinien des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen Anhalt (KiFöG) - Einsatz nach Dienstplan der Kindereinrichtung fachliche Voraussetzungen: - Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in persönliche Anforderungen: - Durchsetzungsvermögen - Fähigkeit zur selbstständigen Tätigkeit und eigenverantwortliches Handeln - hohe Belastbarkeit und Flexibilität - Teamorientierung und Kommunikationsfähigkeit - Organisationstalent und Kreativität - Freundliches und sicheres Auftreten - Führerschein der Klasse B Bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung entsprechend den tariflichen Bestimmungen des TVöD/VKA für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben mit Lichtbild, tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Qualifikationsnachweise) sind schriftlich bis zum in verschlossenem Umschlag an folgende Adresse zu richten: Stadt Südliches Anhalt Personalwesen Kennwort: Bewerbung Erzieher/in Hort Görzig Hauptstr. 31, Südliches Anhalt - OT Weißandt-Gölzau Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Stadt und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber(innen) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung Ihrer Unterlagen fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei. gez. Burkhard Bresch Bürgermeister

9 Seite 9, Nr. 23/2012 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Ortschaftsrat Hinsdorf , 19:00 Uhr im Vereinshaus Hinsdorf Information über Termine von Ortschaftsratssitzungen Ortschaftsrat Edderitz , 18:30 Uhr im Sitzungsraum der Ortschaft, Leninplatz 8 Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt werden die Sitzungen der Ortschafsräte unter Angabe von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzung in den Schaukästen der jeweiligen Ortschaften öffentlich bekannt gegeben. Beschluss der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Köthen am Feststellung Jahresabschluss zum und Verwendung des Jahresgewinns Sachdarstellung: Nach Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses zum und des Lageberichts für das Jahr 2011 hat gemäß 2 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz LSA i. V. m. 108a Gemeindeordnung LSA die Verbandsversammlung den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns zu entscheiden. Beschluss: Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss wie folgt fest: 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme ,91 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,26 EUR - das Umlaufvermögen ,62 EUR - die Rechnungsabgrenzungsposten ,03 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,86 EUR - die empfangenen Investitionszuschüsse ,41 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,73 EUR - die Rückstellungen ,47 EUR - die Verbindlichkeiten ,44 EUR 1.2 Jahresgewinn ,78 EUR Summe der Erträge ,20 EUR Summe der Aufwendungen ,42 EUR Beschluss: Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlustes 2.1. bei einem Jahresgewinn Vortrag auf neue Rechnung gez. Rauer Vorsitzende der Verbandsversammlung ,78 EUR Der Jahresabschluss wird in der Zeit vom in den Geschäftsräumen des Abwasserverbandes Köthen, Maxdorfer Straße 19 b, Köthen öffentlich ausgelegt. Der Jahresabschluss kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld bestätigt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 durch folgenden Feststellungsvermerk: Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Buchführung und der Jahresabschluss des Abwasserverbandes Köthen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Landesverwaltungsamt Halle, Obere Flurbereinigungsbehörde 17 A B2612- Ernst-Kamieth-Straße 2 Einl.-beschl.doc Halle (Saale) Flurbereinigung: B6n, Großbadegast-Meilendorf Landkreis: Anhalt-Bitterfeld Verfahrens-Nr.: AB Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss A. Verfügender Teil I. Entscheidung Gemäß 87 ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794), wird hiermit das Flurbereinigungsverfahren B6n, Großbadegast-Meilendorf im Landkreis Anhalt-Bitterfeld angeordnet. Das Flurbereinigungsverfahren wird nach den 87 ff. FlurbG vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, F.-von-Schill-Straße 24, Dessau-Roßlau, als Flurbereinigungsbehörde durchgeführt. Dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen die in der Anlage im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführten Flurstücke. Das Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens umfasst eine Fläche von rd ha und ist Teil des Einwirkungsbereiches des Unternehmens Neubau der B 6n, PA 17, Köthen - A 9. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist auf der als weitere Anlage zum Beschluss gehörenden Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahrens dargestellt. II. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. 10 FlurbG beteiligt: 1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten; 2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden;

10 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 10, Nr. 23/2012 b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten ( 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden ( 58 Abs. 2 FlurbG); c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes ( 61 Satz 2 FlurbG); f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungsoder Ausführungskosten auferlegt wird ( 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben ( 56 FlurbG). III. Teilnehmergemeinschaft und Unternehmensträger Gemäß 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmergemeinschaft. Sie entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens führt den Namen Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung B6n, Großbadegast-Meilendorf. Sie hat ihren Sitz in der Stadt Südliches Anhalt. Träger des Unternehmens Neubau der B 6n, PA 17, Köthen - A 9 im Flurbereinigungsverfahren ist die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt. Der Unternehmensträger ist gemäß 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbeteiligter im Sinn von 10 Nr. 2 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren. IV. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, F. von Schill-Straße 24, Dessau-Roßlau, anzumelden ( 14 Abs. 1 FlurbG). Es kommen in Betracht: a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Mietund ähnliche Rechte ( 10 Nr. 2d FlurbG); b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines gem. 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist ( 14 Abs. 3 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen. V. Einschränkungen Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde ( 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat ( 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. B. Begründung Das Flurbereinigungsverfahren war antragsgemäß einzuleiten, weil der Antrag zulässig und begründet ist und auch aus der Sicht der oberen Flurbereinigungsbehörde die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nach 87 ff. FlurbG geboten erscheint. Im Flurbereinigungsgebiet liegt ein Teil des zum Bau vorgesehenen Unternehmens Neubau der B 6n, PA 17, Köthen - A 9. Die Enteignungsbehörde hat die Voraussetzungen für das Vorliegen des Enteignungsrechts gemäß 19 FStrG geprüft. Das Planfeststellungsverfahren gemäß 17 FStrG ist im Dezember 2009 eingeleitet worden. Am 07. Juli 2011 hat die Enteignungsbehörde beantragt, für dieses Unternehmen ein Flurbereinigungsverfahren gem. 87 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 FlurbG einzuleiten.

11 Seite 11, Nr. 23/2012 Durch das Unternehmen werden im Flurbereinigungsgebiet ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Darüber hinaus werden durch das Vorhaben Durchschneidungen wirtschaftlich zusammenhängender Flächen eintreten, wobei unwirtschaftliche Grundstücksformen und - größen entstehen. Des Weiteren wird das vorhandene Wege- und Gewässernetz in Mitleidenschaft gezogen. Derartige für die allgemeine Landeskultur entstehende Nachteile können nur durch eine Neueinteilung der Grundstücke vermieden werden. Das Flurbereinigungsgebiet wurde so begrenzt, dass der Zweck der Flurbereinigung möglichst vollkommen erreicht wird ( 7 FlurbG). Bestimmend war bei der Abgrenzung ferner, dass die wesentlichen planfestzustellenden Anlagen erfasst werden, die durch das Unternehmen in der weitgehend geordneten Flur entstehenden landeskulturellen Nachteile bestmöglich ausgeglichen und das Wege- und Gewässernetz möglichst zweckmäßig gestaltet werden können. Die Flurbereinigungsbehörde hat die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gem. 5 Abs. 1 FlurbG über den Ablauf und den besonderen Zweck eines Flurbereinigungsverfahrens nach 87 FlurbG und über die voraussichtlich entstehenden Kosten und deren Finanzierung in geeigneter Weise aufgeklärt. Die im 5 Abs. 2 und 3 FlurbG bezeichneten Behörden, Körperschaften und Organisationen sind gehört und unterrichtet worden. Einwendungen, die geeignet gewesen wären von der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Abstand zu nehmen, wurden nicht vorgebracht. Die im 5 Abs. 2 und 3 FlurbG bezeichneten Behörden, Körperschaften und Organisationen sind gehört und unterrichtet worden. Einwendungen, die geeignet gewesen wären von der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Abstand zu nehmen, wurden nicht vorgebracht. In diesen Anhörungen wurden keine Einwendungen gegen die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens vorgebracht, die einer Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens entgegenstehen. Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens nach den 87 ff. FlurbG liegen somit vor. C. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Karte siehe Seite 12 Flurbereinigung B6n, Großbadegast-Meilendorf Flurbereinigungsverzeichnis AB2612 Verfahrensflurstücke laufende Bearbeitung Gemarkung Cosa, Flur 5 30, 32, 33, 35, 36, 37, 38, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 67, 79, 1016, 1017, 1022 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 95,1221 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 21 Gemarkung Cosa, Flur 6 1, 2, 3, 4, 5, 6, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 1001, 1002 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 40,8773 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 14 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Gemarkung Großbadegast, Flur 1 1/1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 34, 35, 37, 38, 39, 41, 42, 43, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62/2, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108/1, 108/2, 109, 110, 111, 112, 113, 114 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 141,9138 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 103 Gemarkung Großbadegast, Flur 2 4, 7/1, 7/2, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17/1, 17/2, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62/2, 63, 64, 65, 66, 68, 69, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80/1, 80/2, 80/3, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92/1, 92/2, 93/1, 93/2, 93/3, 93/4, 93/5, 93/6, 94, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 133, 134, 136, 137, 138/1, 139, 140, 141, 144, 145, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 155, 1002, 1003, 1004, 1007, 1008, 1009, 1010, 1011 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 194,7172 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 148 Gemarkung Großbadegast, Flur 3 259/1, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283/1, 283/2, 283/3, 283/4, 283/5, 283/6, 283/7, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 315 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 82,2473 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 34 Gemarkung Großbadegast, Flur 5 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 1013, 1014 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 111,1038 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 44 Gemarkung Köthen, Flur 27 27, 28, 29 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 8,0354 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 3 Gemarkung Libehna, Flur 5 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68/1, 68/2, 69, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 150, 151 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 72,3123 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 61 Gemarkung Libehna, Flur 7 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 33, 38, 39, 40, 41, 46, 47, 48, 49, 70/1, 70/2, 71, 72, 76, 79, 80/1, 80/2, 80/3, 81/1, 82, 83, 84, 85, 86, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105/1, 105/2, 106, 107, 108, 109, 122/81, 133/23, 134/23, 145/80, 146/81, 147/81, 148/80, 156/29, 191/77, 193/110, 194/110, 195/69, 196/69, 198/70, 200/42, 206/74, 207/77, 208/88, 209/90, 210/90, 211/73, 212/73, 217/89 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 93,5180 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 80 Gemarkung Libehna, Flur 8 36/11, 36/12, 37, 38, 39, 40, 41/1, 41/2, 42, 43, 44, 52, 55 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 11,6286 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 13 Gemarkung Meilendorf, Flur 1 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12/1, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30/1, 32, 33, 34, 35, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 63/1, 65, 66/1, 66/2, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75/1, 76, 77, 78, 79, 81/1, 81/2

12 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 12, Nr. 23/2012

13 Seite 13, Nr. 23/2012 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 185,4789 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 75 Gemarkung Meilendorf, Flur 2 37, 38/1, 39, 40, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191/1, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 39,9728 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 27 Gemarkung Meilendorf, Flur 3 1, 2, 3, 4, 5, 6/4, 6/6, 6/7, 6/8, 6/10, 6/11, 7/2, 7/3, 7/4, 8, 9, 10/3, 89/7, 89/8, 89/9, 90, 91, 92, 93, 94/3, 94/4, 94/5, 94/6, 94/7, 95, 96, 97, 98, 99, 112/1, 116, 117, 1012, 1019 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 50,8901 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 39 Gemarkung Merzien, Flur 1 215, 216, 217 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 2,8757 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 3 Gemarkung Reupzig, Flur 1 35, 36, 37, 38, 39, 40, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 230, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 102,2373 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 67 Gemarkung Reupzig, Flur 3 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11/1, 11/2, 12, 13, 14/1, 14/2, 15, 16, 17/1, 17/2, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 111,8273 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 50 Verfahren Flächengröße der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 1.344,7579 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 782 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bereich Quellendorf/Weißandt-Gölzau/Radegast Eine Notdienstsprechstunde in einer Arztpraxis in Köthen wird am Samstag, Sonntag und feiertags in der Zeit von bis Uhr durchgeführt. Ein zweiter Arzt ist nur für Hausbesuche zuständig. Der Dienst habende Arzt ist über die Rettungsleitstelle Anhalt-Bitterfeld, Tel / , zu erfragen. Bereich Gröbzig bis Herr Michael Buchheim, Tel / bis Herr Dipl. Med. A. Petri, Tel / bis Herr Dr. R. Buchheim, Tel / Mitteilungen 3-Tages-Seminar für Existenzgründer Wer erwägt, sich selbständig zu machen, sollte sich vorab gut informieren. Gelegenheit dazu bietet ein spezielles Seminar der IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH im November 2012 in Zerbst und Dessau-Roßlau sowie im Dezember 2012 in Bitterfeld-Wolfen und Halle. Hier wird Ihnen das nötige Wissen für eine erfolgreiche Existenzgründung vermittelt. An drei aufeinander folgenden Tagen werden jeweils von 8:00 bis 14:00 Uhr alle Aspekte einer Unternehmensgründung beleuchtet. Das Themenspektrum reicht dabei vom Unternehmenskonzept über Finanzierungs- und Vermarktungsmöglichkeiten bis hin zu Steuern. Eine Eigenbeteiligung von 10,00 EUR pro Teilnehmer und Seminartag ist zu entrichten. Stand Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörde) Ferdinand-von-Schill-Straße 24, Dessau-Roßlau Der vorstehende Flurbereinigungsbeschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke sowie der Gebietskarte liegt - in der Stadt Zörbig, Am Markt 12, Zörbig - in der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau, Zimmer 101 (Liegenschaften) - sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstraße 31 (zu erreichen über Eingang Nantegasse/Hobuschgasse) Dessau-Roßlau zwei Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Das Seminar wird mit Unterstützung der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld mbh von der IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH durchgeführt. Spricht das Seminar Sie an - dann melden Sie sich bitte telefonisch bei Frau Dagmar Picht, ego.pilotin Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Telefon / Weitere Informationen: und Ansprechpartner: Dagmar Picht ego.pilotin Landkreis Anhalt-Bitterfeld Region Köthen/Zerbst Telefon: / ego.pilot@anhalt-bitterfeld.de Dr. Beate Pabel IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH Lange Gasse Dessau-Roßlau Telefon: 03 40/ bpabel@ihkbiz.de

14 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 14, Nr. 23/2012 Aus dem kirchlichen Leben Der 31. Oktober ist Reformationstag Was dieser Tag bedeutet, wie es dazu kam und wie die Geschichte dieses Tages vor 495 Jahren die Welt veränderte, konnten 27 Kinder aus der Region Südost und Südwest des Kirchenkreises Köthen an einem sonnigen Wochenende im Oktober erfahren. Gemeinsam mit Frau Böhm und Frau Zimmermann waren sie im Gut Mößlitz unterwegs. Martin Luther schlug am an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg 95 Thesen an. In diesen Thesen machte er seinem Ärger Luft. Damals verkauften Menschen im Auftrag der Kirche sogenannte Ablassbriefe. Die Menschen dachten, dass sie nach ihrem Tod für all ihre Fehler bestraft werden und in die Hölle kommen würden. Mit dem Kauf eines Ablassbriefes konnte die Hölle für sich und sogar für Vorfahren erlassen werden. Martin Luther ärgerte dieser Handel. Mit dem Glauben macht man keine Geschäfte. Gott ist nicht käuflich. Denn wer auf Gott vertraut, braucht vor niemanden Angst zu haben. - sagte er. Mit seinem Thesenanschlag konnte das nun jeder lesen. Schnell sprach sich das herum und viele Menschen unterstützen Martin Luther. Veränderungen traten ein, die Evangelische Kirche entstand. Als Martin Luther berühmter wurde, musste er sich ein Siegel bzw. Wappen zulegen. Dieses Wappen, bestehend aus einem roten Herz mit schwarzem Kreuz in der Mitte, umrundet von einer weißen Rose, blauem Untergrund und umrandet mit einem goldenen Ring, haben die Kinder mit viel Spaß mit Materialien aus der Natur übergroß nachgebaut und über die Bedeutung der einzelnen Symbole nachgedacht. Wenn am 31. Oktober wieder Teufel und Gespenster durch die Straßen ziehen, dann wissen die Kinder aber auch, dass dieser Tag ein ganz wichtiges Datum in der Evangelischen Kirche ist und wir uns an den 95 Thesen-Anschlag von Martin Luther in Wittenberg erinnern. Neben dem schönen Wetter, der guten Atmosphäre im Gut Mößlitz und dem Spielen an der frischen Luft, waren die Kinder aber auch ganz tolle Brötchenbäcker und Herbstbildgestalter. Spaß hatten sie auch bei einer Nachtwanderung und dem Kinoabend. Nächsten Herbst fahren wir wieder hin, weil alle großen Spaß hatten. Gemeindepädagogin Anke Zimmermann, Radegast Vereine Raus von zu Haus - rein in die Wehr Das Wochenende vom bis war für die Kinderund Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Görzig sehr erlebnisreich. Mit Sack und Pack trafen wir uns am Freitagnachmittag im Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Görzig - hier war auch unser Campingplatz für zwei Nächte. Gemeinsam toben, Betreuer ärgern und kochen stand am ersten Tag auf dem Plan. Kamerad Nico Mohs war für das Abendessen zuständig; Nudeln mit Tomatensoße - was sonst. Mit vollem Magen und gespannt, was in den nächsten Tagen kommt, ging gegen 20:00 Uhr für die Jugendlichen die Sirene. Schnelligkeit wurde für das Löschen eines simulierten Reifenbrandes gefordert und auch erfolgreich durchgeführt. Nach dem Wecken um 7:00 Uhr und dem gemeinsamen Frühstück ging es am Samstag in das Feuerwehrtechnische Zentrum nach Bitterfeld. In der Einsatzleitstelle sahen die Kinder und Jugendlichen wo Notrufe eingehen und die Rettungskräfte alarmiert werden. Sie testeten die Übungsstrecke, konnten selbst probieren, was Kameraden mit Atemschutz leisten müssen und sahen, wie im sogenannten Aquarium Explosionen getestet werden. Nicht nur Feuerwehr stand auf dem Plan. Gegen Mittag ging es auf den Petersberg. Nach dem Mittagslunch besuchten wir den Tierpark, wo Wölfe, Stachelschwein und Co bestaunt werden konnten. Auch die Sommerrodelbahn wurde ausführlich genutzt. Wieder am Gerätehaus, tobten die Kinder und Jugendlichen auf dem Bolzplatz und ließen mit Kamerad Mario Niestroy einen Lenkdrachen steigen. Essen ist fertig hieß es von Kamerad Dirk Löschke und auf einmal war Ruhe. Alarm, Flächenbrand an der Skaterbahn. Nach einer Verdauungspause mussten die Kinder und Jugendlichen wieder ran und meisterten die Übung mit Bravour. Samstagabend und keine Nachtruhe in Sicht. Eine Nachtwanderung durch unseren Busch war der Abschluss des zweiten Tages. Nach einem solchen erlebnisreichen Tag hatten die Betreuer eine ruhige Nacht, keines der Kinder oder Jugendlichen konnte die Augen auf halten. Am Sonntag wurde ausführlich gefrühstückt und Kräfte für den Abbau des Lagers und auch zum Toben gesammelt. Gegen 11:00 Uhr war das gemeinsame Wochenende zu Ende. Ein großes Dankeschön gilt den Betreuern Christin Schade, Torsten Schmidt und Jan Fiedler sowie den Kameraden Nico Mohs, Dirk Löschke und Mario Niestroy. Jugendwart Christian Büchner und Kinderwart Grit Wachsmuth Die nächste Ausgabe erscheint am Donnerstag, dem 29. November 2012 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Montag, der 19. November 2012 Melden Sie sich unter: / per info@suedliches-anhalt.de

15 Seite 15, Nr. 23/2012 Einladung zur Gründung eines Fördervereins In den letzten Jahren hat sich Dank vieler großzügiger Geldspenden und eines engagierten Kirchgemeinderates in der Riesdorfer Kirche viel getan: Fenster wurden saniert, der Turm gesichert und das Dach gedeckt doch stehen noch viele weitere Arbeiten bevor, die unseren Einsatz verlangen. Wollen Sie auch, dass die Riesdorfer Kirche als - sehenswertes Bauwerk erhalten bleibt - Begegnungs- und Kulturstätte genutzt wird? Alle interessierten Riesdorfer oder Nicht-Riesdorfer sind eingeladen mit uns in unserer Kirche am 20. November 2012, um Uhr einen gemeinnützigen Förderverein zu gründen, der neben dem Erhalt und der Pflege unseres Baudenkmales auch das kulturelle Leben unseres Dorfes bereichern soll. Helfen Sie mit, dass unsere Kirche im Dorf bleibt! Für Getränke und einen kleinen Imbiss ist gesorgt. Förderverein zur Erhaltung der Evangelischen Kirche Riesdorf i. G. Familien Just und Schadewald Der Weihnachtsmann kommt Liebe Einwohner und Gäste, wir laden Sie herzlich zu unserem Weihnachtsmarkt ein, der am Sonnabend, dem 1. Dezember, im Park stattfindet. Bei folgenden Veranstaltungen wünschen wir Ihnen viel Freude: Uhr: Öffnung der Imbiss- und Verkaufsstände * Anwesenheit eines Messer- und Scherenschleifers * weitere Stände mit interessanten Angeboten Uhr: Empfang des Weihnachtsmannes Uhr: Fotografieren der Kinder mit dem Weihnachtsmann Uhr: Adventsprogramm der Kindertagesstätte Sonnenschein, der Grundschule Edderitz und Musikschule Fröhlich im beheizten Festzelt Uhr: Adventskonzert in der evangelischen Kirche mit dem Chor des Werdershausener Heimatund Gesangsvereins Eventuelle Änderungen müssen wir uns leider vorbehalten. Wir bitten Sie, liebe Edderitzer und Gäste, durch Gestaltung zusätzlicher Verkaufsstände und Bereitstellung weihnachtlichen Dekorationsschmucks zur gemütlichen Adventsstimmung beizutragen. Ihr Heimat- und Kulturverein Edderitz e. V. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Information zu neuen Kursen ab 2013 Der SV Glück Auf Plötz e. V. erweitert sein Breitensportangebot im Sportjahr 2013! Zumba für Kids - Mädchen und Jungen von 6-14 Jahren mit Sylvia Köhler Datum: Workshop Dauer: Uhr Was muss ich wissen über Zumba für Kids! Keine andere Kombination aus aktueller Musik (Latino-Musik, Hipp-Hopp & Internationale Musik) und Bewegung schafft es derzeit, die Menschen unterschiedlicher Altersklassen so zur Bewegung zu motivieren. Kinder lieben es, die Musik aufzudrehen, zu tanzen und Spaß mit ihren Freunden zu haben. Wieso sollten sie dabei nicht gleich fit werden? Bei ZUMBA für Kids können sie das. Rückentraining mit Nicole Wurm Kursbeginn: dienstags Uhr Kursdauer: 12 Wochen je 1h Was muss ich wissen zur Teilnahme am Rückentraining? Frühzeitige Prävention statt Therapie! Hauptursache für Rückenbeschwerden sind nach neuesten wissenschaftlichen Studien neben körperlichen Belastungen auch psychische Faktoren wie Stress, Unzufriedenheit und Depression. Erfahren Sie, wie Sie Ihrem Körper gut tun und ihm die entsprechende Bewegung und Entspannung verschaffen können. Die Teilnehmerzahl am Kurs ist begrenzt auf maximal 15 Personen. Die anteilige Übernahme der Kursgebühr durch die Krankenkasse kann erfragt werden. Tanzkurs In den Frühling Gesellschaftstanz mit Andrea Nutz Kursbeginn: dienstags von Uhr Kursdauer: 10 Wochen je 1h Was muss ich über den Tanzkurs wissen? Der SV Glück Auf Plötz e. V. bietet mit einer erfahrenen Tanzlehrerin - DOSB-Trainerin mit C-Lizenz - insgesamt 10 Übungsstunden in Gesellschaftstanz an. Gelehrt werden Tänze wie Disco Fox, Walzer, Cha Cha Cha u. v. a. m. AROHA zum Kennenlernen Gesundheits-Workshop mit Cathrin Mühl-Mätzschker Datum: Dauer: Uhr Was muss ich wissen über AROHA? Aroha ist ein unkomplizierter Gesundheitskurs im 3/4 Takt für Jüngere und Ältere mit unterschiedlicher Fitness. Es ist ein optimaler gelenkschonender Fett- und Kalorienkiller, festigt Gesäß, Oberschenkel und Bauch. Große Muskelgruppen sind kontinuierlich in Bewegung und es stellt sich eine Stärkung des Herz- Kreislauf-Systems und eine fettreduzierende Wirkung ein. Aroha bietet eine Mischung aus Haka-, Kung-Fu- und Thai-Chi-Elementen, die auch von Anfängern beherrschbar sind. Haben wir das Interesse bei Ihnen wecken können? Dann melden Sie sich unter: infosvploetz@web.de oder: durch Eintragung in der Sporthalle Glück Auf in den dafür vorgesehenen Anmeldelisten oder unter Tel. Nr.: / oder aber bei allen Vorstandsmitgliedern bis zum für den o. g. Workshop/Kurs an. Weitere Informationen werden Sie nach Rückmeldeschluss erreichen.

16 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 16, Nr. 23/2012 Schulnachrichten/Kindergärten Kita Kinderglück Prosigk berichtet Eine tolle Knolle Unter diesem Motto fand am Freitag, dem , unser Kartoffelfest im Kindergarten statt. Die Kinder der großen Gruppe beschäftigten sich schon seit einiger Zeit mit dem Thema Kartoffeln - malten und bastelten dazu, hörten Kartoffelgeschichten, ernteten in unserem Garten selbst welche, kochten Pellkartoffeln und spielten das Märchen vom guten Kartoffelkönig. Beim Kartoffelfest konnte man dann mit den Kartoffelmännchen basteln, Kartoffelmännchenstecker für den Blumentopf machen oder Preise bei den Kartoffelspielen gewinnen. Die Eltern testeten sich im Kartoffelschälen. Wer schafft es, die längste Kartoffelschale in einem Stück zu schälen??? Dies schaffte Frau Hofmann, die am Ende zur Kartoffelschälmeisterin gekührt wurde. Nachdem sich alle mit Pommes, Kartoffelsalat und Würstchen gestärkt hatten, ging es mit selbstgebastelten Laternen und in Begleitung der Köthener Schalmeienkapelle zu einem schönen Lampionumzug durch Fernsdorf. Für die Sicherheit sorgten die Kameraden der Prosigker Feuerwehr und die Polizisten der Dienststelle Radegast. An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle fleißigen Helfer, die zum Gelingen unseres Festes beigetragen haben. Das Erzieherteam Hort Abenteuerland In den Herbstferien hatten wir sehr viel Spaß. Mit viel Elan und funkelnden Augen saßen wir an unseren Tischen und begannen mit den Vorbereitungen zu unserem Adventsmarkt. Wir hatten uns viel ausgedacht und wussten nun aber nicht, mit was wir beginnen sollten. Als der Anfang dann gemacht war ging uns alles ganz leicht von den Händen. Wir waren wie kleine Profis. Jeder wollte wieder was Neues beginnen. Allen hat es sehr viel Spaß gemacht. Wir sind schon ganz aufgeregt und freuen uns auf den es gibt ganz viele Überraschungen für unsere Eltern, Großeltern und alle, die neugierig sind. Denn unser Adventsmarkt kann von allen besucht werden, wir nutzen diesen Tag als Tag der offenen Tür. Die Kinder und Erzieher des Hortes Quellendorf Abenteuerland

17 Seite 17, Nr. 23/2012 Mittelalterlicher Weihnachtsmarkt mit Feuershow am , um 16:00 Uhr in der Kindertagesstätte Wichtelland e. V. in Libehna Zum Markttreiben mit vielen Überraschungen laden wir recht herzlich ein. Die Kinder eröffnen diesen wunderschönen Nachmittag mit einem Programm. Bei Lamm am Spieß, vielen Leckereien, Ponyreiten, kl. Streichelzoo und weihnachtlichen Basar stimmen wir auf die Weihnachtszeit ein. Die Erzieherinnen und Kinder der Kita Wichtelland e. V. Verschiedenes Jugendclub Gröbzig Spielspaß und Halloweengaudi Im Gröbziger Jugendclub gab es in den Herbstferien wieder besondere Angebote, welche auf drei große Höhepunkte kompensiert waren. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Am Samstag starteten wir mit Turnierausscheiden in Darts und Bowling mit der Nintendo Wii. Hier zeigen alle Zielgruppen, von 10 bis 27 Jahren, ihr meisterliches Können. Kulinarisch ging es am zweiten Ferientag weiter. Wir backten Muffins sowie kleine Blumentopfkuchen, bereiteten leckeren Nudelsalat und Apfelpudding für unsere Halloweenparty zu. Diese stieg dann mit guter Stimmung, skurrilen Spieleinlagen und super Beteiligung am 30. Oktober. Auch in diesem Jahr laden der Jugendclub und die Bibliothek Gröbzig wieder zur Einstimmung in den Advent ein. Die vorweihnachtliche Begegnung findet am 28. November - ab Uhr im Jugendclub statt. A. Meiling Herzlich willkommen im Mehrgenerationenhaus Görzig Tägliches Programm jeden Montag ab 09:00 Uhr Lernwerkstatt ab 10:00 Uhr Bibliothek geöffnet ab 10:00 Uhr Offener Treff ab 14:15 Uhr Schulsanitätsdienst ab 16:00 Uhr Der Jugendclub hat geöffnet jeden Dienstag ab 09:00 Uhr Lernwerkstatt ab 10:00 Uhr Bibliothek geöffnet ab 10:00 Uhr Offener Treff ab 15:00 Uhr Sport Frei mit Frau Niestroy ab 19:00 Uhr Sport mit der Feuerwehr ab 16:00 Uhr Der Jugendclub hat geöffnet jeden Mittwoch ab 09:00 Uhr Lernwerkstatt ab 10:00 Uhr Bibliothek geöffnet ab 10:00 Uhr Offener Treff ab 15:00 Uhr Kaffee/Kuchen ab 15:30 Uhr Häkeln und Stricken Nähen und Sticken ab 16:00 Uhr Spiele Nachmittag für Jung und Alt ab 17:00 Uhr Malkurs ab 16:00 Uhr Der Jugendclub hat geöffnet jeden Donnerstag ab 09:00 Uhr Lernwerkstatt ab 10:00 Uhr Bibliothek geöffnet ab 10:00 Uhr Offener Treff ab 16:00 Uhr Der Jugendclub hat geöffnet jeden Freitag ab 09:00 Uhr Lernwerkstatt ab 10:00 Uhr Bibliothek geöffnet ab 10:00 Uhr Offener Treff ab 16:00 Uhr Der Jugendclub hat geöffnet Termine Monat November: Montag ; ab 17:00 Uhr Probe Kirchenchor im MGH Freitag im Offenen Treff ab 19:00 Uhr Versammlung der Geflügelzüchter Donnerstag ab 16:30 Uhr im Offenen Treff Schmuckbasteln Donnerstag Blutspende in Görzig Weitere Angebote im MGH: Bastelnachmittage für Kids (z.b. für Weihnachten) Weihnachtsplätzchen backen

18 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 18, Nr. 23/2012 Kochen mit Kindern - für Kinder Lesenachmittage Bitte im MGH absprechen, danke. Achtung: Die Anmeldungen für die Kurse gibt es auch vor Ort! Melden Sie sich einfach im Offenen Treff. Wir beraten Sie gerne. Änderungen vorbehalten Mehrgenerationenhaus OT Görzig Radegaster Str. 11a Südliches Anhalt OT Görzig Bjoern Neiseke Tel.: / mgh-goerzig@gmx.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 10:00 bis 18:00 Uhr Freitag 10:00 bis 16:00 Uhr Vorankündigung Am Samstag, dem 1. Dezember 2012 findet der Weihnachtsmarkt am und im Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau statt. Gröbziger Weihnachtsmarkt Sonntag, 2. Dezember 2012 Eröffnung: Uhr Gröbziger Rathaus und Rathaushof Uhr trifft der Weihnachtsmann nebst Gefolge ein Ab Uhr Programm auf der Bühne und in der Kaffeestube: Big-Band des JBO Gröbzig Kindertagesstätte Gröbzig Grundschule Gröbzig Heimat- und Gesangsverein Werdershausen Ab Uhr Sonderöffnung Gröbziger Schlossturm Angebote im Rathaus und Rathaushof: Kaffeestube Essen und Trinken Bastelwerkstatt Marktstände mit tollen Angeboten rund um die Adventsund Weihnachtszeit Uhr Eröffnung des Weihnachtsmarktes und Anblasen der Weihnachtspyramide danach Programm der Musikschule Fröhlich und der Grundschule W.-Gölzau Uhr kommt der Weihnachtsmann Uhr Puppentheater Hänsel und Gretel im Gemeindezentrum Viele Überraschungen warten auf unsere kleinen und großen Besucher: * eine Kindereisenbahn lädt zum Spielen ein * Feuerwehrrundfahrten * Weihnachtsbäckerei * Mal- und Bastelstraße Weihnachtliche Floristik * Für weihnachtliche Leckerein, Kaffee und Kuchen, Süßwaren, Glühwein und Gegrilltes stehen Verkaufsstände zur Verfügung. Es lädt ein der Ortschaftsrat Weißandt-Gölzau

19 Seite 19, Nr. 23/2012 Sport- und Kulturzentrum der Stadt Südliches Anhalt im Ortsteil Weißandt-Gölzau Vorgemerkt für 2013! Für folgende Veranstaltungen sind jetzt über Tixoo u. Eventim (MZ Service Center Buttermarkt 1 in Köthen, Tel / ) Karten im Vorverkauf erhältlich: Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt , Beginn: 20:00 Uhr DIE GALANACHT DER TRAVESTIE Das Revue-Ereignis der Extra-Klasse Erleben Sie Deutschlands schillerndste Künstler im Rausch der Verwandlung Vollkommene Stille herrscht - Spot an - die Spannung steigt - Vorhang auf für die GALANACHT DER TRAVESTIE! Wir werden Ihnen nicht zuviel verraten, aber soviel sei als Vorankündigung für dieses Revue-Ereignis der Extraklasse gesagt: Ein prächtiges Bild aus Gesang, Tanz und Show erwartet Sie, gemalt von edlen Herrendamen, die die Kunst der Verwandlung aufs Allerfeinste beherrschen , Beginn: 19:30 Uhr THE INTERNATIONAL MAGIC TENORS Live 2013: Welcome Back! Best of Pop - Rock - Classic Das sind Stimmen! Das ist Leidenschaft! Das ist echte Begeisterung! Die acht Tenöre sind ab Ende Dezember wieder in Deutschland unterwegs - verpassen Sie nicht diese rasante musikalische Bühnenshow! Die letzte Tour war ein voller Erfolg - die charmanten Gentlemen rissen das Publikum in Deutschland von den Stühlen: Die gelungene Mischung aus erstklassigem Live-Gesang, witzigen Moderationen, Tanzeinlagen und Bühnenshow faszinierte die Liebhaber verschiedenster Musikrichtungen gleichermaßen. Stimmgewaltig und voller Lebenslust präsentieren die INTERNA- TIONAL MAGIC TENORS jetzt wieder musikalische Highlights nonstop: Von deutschen Schlagern über Pophymnen und großen Rocksongs bis hin zu klassischen Arien punktet die Show mit einem überaus vielseitigen Programm. Mit ihren einzigartigen Stimmen interpretieren die INTERNA- TIONAL MAGIC TENORS ihre Songs manchmal traditionell - manchmal neu und schenken dem Publikum ein hochkarätiges Showerlebnis. Mit dynamischer Bühnenpräsenz und einem sagenhaften Repertoire liefern die jungen Darsteller über zwei Stunden mitreißende Unterhaltung. Der irische Produzent Michael Durkan arbeitet mit den temperamentvollen, internationalen Künstlern schon seit Jahren begeistert zusammen - die Liebe zur Musik und die Leidenschaft für die Show sind die Funken, die sofort überspringen und das Publikum entflammen. Jeder der Tenöre, die neben der Gesangsausbildung auch professionell das Schauspielfach studiert haben, steht während der temporeichen Show auch solistisch im Rampenlicht. Duett, Quartett oder mehrstimmige A-Capella-Songs dürfen im Programm auch nicht fehlen. Und damit nicht genug: Das attraktive Äußere dieser Jungstars ist quasi das Sahnehäubchen des Events: Ohren und Augen finden gleichermaßen Gefallen an den charmanten Sängern. Diese furiose Sanges-Show erobert die Herzen des Publikums im Sturm - eine magische Nacht zum Staunen und Genießen! Eine Gala, die Jung und Alt gleichermaßen verzaubert. Die charmanten Diven entführen Sie in eine glitzernde Welt: Üppige Kostüme, perfektes Make-up und eine strahlende Lightshow geben diesem Event den einzigartigen Rahmen. Exquisite Soloauftritte der ausnahmslos deutschsprachigen Künstler wechseln sich ab mit Showbildern der gesamten Gruppe. Erleben Sie live und hautnah herrliche Parodien aus der Welt der Stars. Eine pikante Mischung aus Comedy vom Feinsten und überraschenden Interpretationen populärer Songs wird das Publikum von Lachsalve zu Lachsalve tragen. Humor auf hohem Niveau aber auch leise Töne und Nachdenkliches klingen an und geben diesem Show-Highlight die Tiefe, die es verdient. Ein Hauch von Pariser Lido liegt in der Luft! Lassen Sie sich berühren, betören und entführen in eine Welt voller Charme, Witz und Erotik. Alle Darsteller sind Profis auf ihrem Gebiet und konnten schon in diversen Einzelshows ihr Publikum begeistern. RESET PRODUCTION als Produzent der Gala vereint sie nun erstmals gemeinsam auf einer Bühne. Die fabelhafte Idee, eine Travestie- Show als Gala-Nacht mit höchstem Anspruch zu realisieren, wird nun endlich wahr. Eine glamouröse Revue voller Highlights, die das Publikum mitreißen wird. IMPRESSUM Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint in der Regel 14-täglich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10 Telefon /4 89-0, Telefax / Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 - Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Ein Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht. - Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: ( ) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Rita Smykalla, Telefon: / , Fax: / Funk: 01 71/

20 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 20, Nr. 23/2012 Deutsches Rotes Kreuz Hausnotruf und Service in Sachsen und Sachsen-Anhalt Im Notfall genügt ein Knopfdruck! Für die meisten Menschen hat der Wunsch nach Sicherheit und einem selbst bestimmten Leben einen hohen Stellenwert. Für aktive Senioren, Behinderte, Unfallopfer und Alleinstehende kann der Hausnotruf und Service die entscheidende Brücke sein. Besonders im Fall eines Falles tragen der 24-Stunden-Schlüsseldienst und die Soforthelfer zur Sicherheit der Hausnotrufteilnehmer bei. Schon ein Knopfdruck am Handsender genügt. Jeden Tag und rund um die Uhr leistet die Servicezentrale des Roten Kreuzes in Sachsen und Sachsen-Anhalt diesen Dienst und benachrichtigt Angehörige, Freunde, die Pflegekraft oder den Rettungsdienst. Im Bereich Sachsen und Sachsen-Anhalt nutzen Teilnehmer die Dienstleistung des DRK-Hausnotrufs. Der jüngste Teilnehmer ist 12 und die älteste 108 Jahre jung. Leistungen nach Teilnehmerwunsch! Durch das umfassende Angebot können der Teilnehmer und seine Angehörigen je nach Betreuungswunsch aus unterschiedlichen Leistungsinhalten wählen. Die Bereiche Soforthelfer-Einsätze, Schlüsselhinterlegung und zusätzliche begleitende Dienstleitungen werden permanent erweitert. Alle Leistungen stehen flächendeckend zur Verfügung. AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Rita Smykalla berät Sie gern. Tel.: / Fax: / Funk: 01 71/ rita.smykalla@wittich-herzberg.de Anzeigen Funktionsweise Die Technik ist einfach zu bedienen. Ein Teilnehmergerät mit Mikrofon und Lautsprecher wird an das Telefonnetz angeschlossen. Ein so genannter Handsender wird wahlweise am Handgelenk, als Brosche, Gürtelclip oder am Hals getragen. Mit einem Telefonanschluss und einer Stromversorgung sind schon alle Vorraussetzungen erfüllt. Ein spezielles Modul ermöglicht auch den Anschluss via Mobilruf. Um Kontakt mit der Servicezentrale herstellen zu können, werden kleine Handsender und ein Basisgerät bereitgestellt. Im Notfall reicht ein Knopfdruck, um schnelle Hilfe zu holen. Wichtiger als die Technik aber ist das Gespräch. In vielen Fällen reicht die professionelle und ruhige Auskunft der geschulten Mitarbeiter, um den Stress aus einer Situation zu nehmen und die nötigen Schritte einzuleiten. Zur Beruhigung und Entlastung für die ganze Familie! Speziell in der Unterstützung betreuender Angehöriger hat die Dienstleistung Hausnotruf und Service an Akzeptanz gewonnen. Betreuende Angehörige schätzen die kostenlose Beratung durch qualifizierte Hausnotrufberater, die umfangreichen Leistungen zur Sicherheit und die Unterstützung der Mitarbeiter bei Anträgen zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Mobiler Serviceruf Das DRK schafft auch Sicherheit für Aktivitäten außerhalb des Wohnbereiches. Durch Satelliten-Ortung und Anbindung von Mobilrufgeräten an die Servicezentrale ist per Knopfdruck Hilfe möglich. Mittels Programmierung von Gefahrenzonen und Abbildung von Wegstrecken kann das System so eingestellt werden, dass das Mobilrufgerät automatisch die DRK Servicezentrale und Betreuungspersonen informiert. Immer für Sie da - 24 Stunden am Tag! Weitere Informationen erhalten Sie über das Beratungszentrum des Deutschen Roten Kreuzes unter der Servicerufnummer: (9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk bis max. 42 Cent/Min.).

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