40 Jahre Freundschaft zwischen den Freiwilligen Feuerwehren Quellendorf und Hat

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1 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jahrgang 8 Nummer 9 Donnerstag, den 14. September Jahre Freundschaft zwischen den Freiwilligen Feuerwehren Quellendorf und Hat Gruppenbild der Freunde anlässlich des Jubiläums 40 Jahre Freundschaft FF Hat - FF Quellendorf in Hat. Am letzten Wochenende des Monats Juli begingen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Quellendorf das 40-jährige Bestehen der freundschaftlichen Verbindungen mit den Mitgliedern der FF im tschechischen Hat (nahe der Stadt Ostrava). Hierzu reiste am Freitag, dem 28. Juli, eine 23-köpfige Delegation bereits um Uhr mit einem Bus nach Hat. Sie folgte damit einer bereits im vergangenen Jahr abgesprochenen Einladung der tschechischen Freunde. Gegen Uhr angekommen, erwartete uns neben einem sehr herzlichen Empfang durch die Gastfamilien, Vertreter der Feuerwehr und der Gemeindeverwaltung ein umfangreiches Programm. Es begann bereits um Uhr, mit einer großen Festsitzung im vorzüglich eingerichteten Kulturhaus der Gemeinde Hat. In den Festreden der Wehrleiter, des/der Bürgermeisters/-in sowie weiterer Funktionsträger beider Wehren und Gemeinden wurde in vielen Phasen das nunmehr 40-jährige Bestehen der Freundschaft in vielerlei Hinsicht hervorgehoben und entsprechend gewürdigt. Erwies sich doch diese Freundschaft als sehr positiv in der Entwicklung beider Feuerwehren zu Feuerwehren mit hohem Ausbildungsniveau, umfangreicher Technik und Ausrüstung sowie hoher Einsatzbereitschaft zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben auf dem Gebiet des abwehrenden Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung oder im Katastrophenschutz. Ziele und Aufgaben ähneln sich jedenfalls in beiden Ländern. Ebenso ist die Fw-Technik fast gleichartig. Auch, dass man mit dem ganzen Herzen Feuerwehrmann/- frau sein muss, um all die damit verbundenen physischen und psychischen Belastungen zu verkraften, ist hier wie da gleich. Nicht zuletzt konnten und können die Gemeinden voneinander lernen, um u. a. sogar die Lebensqualität auf dem Lande zu erhöhen, da in all den Jahren immer auch die Bürgermeister in die Gründung und Pflege dieser Freundschaft einbezogen waren und noch heute sind. Fortsetzung auf Seite 22! Die nächste Ausgabe erscheint am: Donnerstag, dem 12. Oktober 2017 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Montag, der 25. September 2017 Melden Sie sich unter: , per info@suedliches-anhalt.de

2 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 2, Nr. 9/2017 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Weißandt-Gölzau Gröbzig Quellendorf Hauptstraße 31 Markplatz 1 Gartenstraße Südliches Anhalt Südliches Anhalt Südliches Anhalt Tel.: Tel.: Tel.: Fax: Fax: info@suedliches-anhalt.de Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig Quellendorf Montag: - nicht besetzt Dienstag: 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr nicht besetzt Mittwoch: Mittwoch im Monat 09:00-12:00 Uhr Mittwoch im Monat 15:00-17:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr nicht besetzt Freitag: - nicht besetzt Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in individuell vereinbart werden. Ortsbürgermeister/innen der Stadt Südliches Anhalt Büro und Sprechzeiten Ortschaft Ortsbürgermeister/in Büro Sprechzeiten Telefon Edderitz Annelie Fiedler Leninplatz 8, OT Edderitz jeden Dienstag: Uhr Fraßdorf Ralf Moritz Alte Siedlung 16, OT Fraßdorf nach Vereinbarung Glauzig Olaf Mann Dorfstraße 38, OT Glauzig nach Vereinbarung Görzig Swen Meyer Radegaster Straße 11a, nach kurzfristiger OT Görzig Vereinbarung, nach 17:00 Uhr Gröbzig Dirk Honsa Marktplatz 1, OT Gröbzig jeden 1. u. 3. Dienstag: Uhr Großbadegast Monika Reinbothe Am Stangenteich 1, nach Vereinbarung OT Großbadegast (Kulturzentrum) Hinsdorf Hans-Rainer Homann Bauernreihe 7, OT Hinsdorf nach Vereinbarung Libehna Dr. Eicke Zschoche Dorfstraße 9, OT Repau nach Vereinbarung Maasdorf Andreas Böhme Dorfstraße 27, OT Maasdorf nach Vereinbarung Meilendorf Silke Ziehm Meilendorfer Straße 5, nach Vereinbarung amt. Ortsbürgermeisterin OT Meilendorf Piethen Waldemar Stary Dorfstraße 21, OT Piethen nach Vereinbarung Prosigk Olaf Feuerborn Lindenstraße 15a, OT Prosigk nach Vereinbarung Quellendorf Doris Zimmermann Schulstraße 16, OT Quellendorf nach Vereinbarung u Radegast Michael Graf Marktplatz 1, OT Radegast jeden Dienstag: Uhr u nach Vereinbarung Reinsdorf Rainer Poppe Friedensstraße 7, OT Reinsdorf nach Vereinbarung Reupzig Heike Rumrich Dorfstraße 56a, OT Reupzig nach Vereinbarung Riesdorf Anke Schadewald Dorfstraße 7, OT Riesdorf nach Vereinbarung Scheuder Franz Riemer Dorfstraße 46c, OT Scheuder nach Vereinbarung Trebbichau Carsten Bartz Dorfstraße 2, OT Hohnsdorf nach vorheriger a. d. Fuhne amt. Ortsbürgermeister Bekanntmachung u. nach Vereinbarung Weißandt-Gölzau Erika Scheller Hauptstraße 31, OT Weißandt- jeden Dienstag Gölzau (Haus 1, Zi. 211) von bis Uhr Werdershausen Thorsten Breitschuh Gröbziger Straße 15, nach Vereinbarung OT Werdershausen Wieskau Peter Leiser An der Gemeinde 5, OT Wieskau nach Vereinbarung Wörbzig Hubert Schüppel Schulstraße 9, OT Wörbzig nach Vereinbarung u Zehbitz Reinhard Ulrich Dorfstraße 40, OT Zehbitz nach Vereinbarung

3 Seite 3, Nr. 9/2017 Bekanntmachung Am Montag, dem , 19:00 Uhr, findet im Sitzungsraum des Verwaltungsamtes (R. 122), Hauptstr. 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 4. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 5. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 6. Einwohnerfragestunde 7. Beratung der öffentlichen Vorlagen: 7.1. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 54 Bundesberggesetz zur Zulassung des Abschlussbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Gröbzig-Werdershausen 7.2. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 10 Absatz 1 Raumordnungsgesetz i. V. m. 7 Absatz 5 Landesentwicklungsgesetz LSA zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten Raumstruktur, Standortpotenzialen, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur 8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 9. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 10. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 11. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 12. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 13. Beratung der nichtöffentlichen Vorlagen: Vertrag über die Nutzung von Flächen zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen des Windparks Wörbzig 14. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 15. Schließung der Sitzung gez. Zahradnik Vorsitzender des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses Bekanntmachung Am Dienstag, dem , 18:00 Uhr, findet im Sitzungsraum des Verwaltungsamtes (R. 122), Hauptstr. 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Einwohnerfragestunde Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 9.1. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 54 Bundesberggesetz zur Zulassung des Abschlussbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Gröbzig-Werdershausen 9.2. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 10 Absatz 1 Raumordnungsgesetz i. V. m. 7 Absatz 5 Landesentwicklungsgesetz LSA zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten Raumstruktur, Standortpotenzialen, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur 9.3. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag Errichtung einer Überdachung Schule/Hort Görzig in der Radegaster Str. im OT Görzig der Stadt Südliches Anhalt 9.4. Beschlussfassung - Aufgabenstellung für die Baumaßnahmen in der Bernburger Straße und Berwitzer Straße im OT Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Vergabe - Sanierung Umkleideräume Turnhalle Quellendorf Los 1 - Heizung, Sanitär, Elektro Vergabe - Sanierung Umkleideräume Turnhalle Quellendorf Los 2 - Maurer, Fliesen, Türen, Maler Vergabe - Einbau Anprallschutz und Errichtung Einbauelemente mit Anprallschutzfunktion in der Turnhalle Quellendorf Vertrag über die Nutzung von Flächen zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen des Windparks Wörbzig 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 18. Schließung der Sitzung gez. R. Amler Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses Bekanntmachung Am Mittwoch, dem , 19:00 Uhr, findet im Sitzungsraum des Verwaltungsamtes (R. 122), Hauptstr. 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Einwohnerfragestunde 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 9.1. kostenfreie Nutzung des Sport- und Kulturzentrums der Stadt Südliches Anhalt durch den CDU Stadtverband Südliches Anhalt

4 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 4, Nr. 9/ Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 10 Absatz 1 Raumordnungsgesetz i. V. m. 7 Absatz 5 Landesentwicklungsgesetz LSA zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld- Wittenberg mit den Planinhalten Raumstruktur, Standortpotenzialen, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur 9.3. Außerplanmäßige Auszahlung für das PSK abwassertechnische Erschließung Görzig 9.4. Außerplanmäßige Auszahlung für das PSK abwassertechnische Erschließung Görzig 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Vergabe - Transporter DoKa/Kipper Vergabe - Sanierung Umkleideräume Turnhalle Quellendorf Los 1- Heizung, Sanitär, Elektro Vergabe - Sanierung Umkleideräume Turnhalle Quellendorf Los 2 - Maurer, Fliesen, Türen, Maler Vergabe - Einbau Anprallschutz und Errichtung Einbauelemente mit Anprallschutzfunktion in der Turnhalle Quellendorf Verkauf von Grund und Boden in der Gemarkung Edderitz, Flur 2, Flurstück 168 tlw Personalangelegenheit 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 18. Schließung der Sitzung gez. Schneider Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses Bekanntmachung Am Mittwoch, dem , 19:00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Ehrung von Schülern der Grundschulen 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 4. Feststellung der Beschlussfähigkeit 5. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 6. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 7. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 8. Bericht der Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse 9. Bericht des Bürgermeisters 10. Einwohnerfragestunde 11. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß 10 Absatz 1 Raumordnungsgesetz i. V. m. 7 Absatz 5 Landesentwicklungsgesetz LSA zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten Raumstruktur, Standortpotenzialen, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur 12. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil) 13. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 14. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 15. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 16. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 17. Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil) 18. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: Vertrag über die Nutzung von Flächen zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen des Windparks Wörbzig Personalangelegenheit Personalangelegenheit 19. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil) 20. Schließung der Sitzung gez. Rinke Vorsitzende des Stadtrates In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Südliches Anhalt am wurden folgende Beschlüsse gefasst Beschlussnummer EGSA-HF-62-07/2017 EGSA-HF-63-07/2017 EGSA-HF-64-07/2017 Beschluss über Vergabe - Ersatzpflanzung Sportplatz Edderitz Stundung mit Ratenzahlung Ersatzbeschaffung eines LKW unter 7 t mit Winterdienstausrüstung (Leasing) In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt am wurden folgende Beschlüsse gefasst Beschlussnummer Beschluss über EGSA-SR-45-07/2017 Feststellungsbeschluss zum Ausscheiden eines Stadtratsmitgliedes EGSA-SR-46-07/2017 Feststellungsbeschluss zum Ausscheiden eines Stadtratsmitgliedes EGSA-SR-47-07/2017 Bestätigung der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Görzig EGSA-SR-48-07/2017 Annahme und Verwendung von Spenden EGSA-SR-49-07/2017 Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie Edderitz der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt EGSA-SR-50-07/ Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Wohngebiet August-Bebel- Straße/Angergasse gemäß 13 Baugesetzbuch (vereinfachtes Verfahren) im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt EGSA-SR-51-07/2017 Vergabe - Mehrkosten Straßenausbau und Erneuerung der Entwässerungsleitung im Reihenhausring im OT Gröbzig EGSA-SR-52-07/2017 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt EGSA-SR-53-07/2017 Vergabe - Befestigung von Bushaltestellenbereiche an den Standorten in Görzig und Station Weißandt-Gölzau

5 Seite 5, Nr. 9/2017 Information der Stadtverwaltung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsstellen der Stadtverwaltung der Stadt Südliches Anhalt bleiben am Montag, dem und Montag, dem , geschlossen. gez. Schneider Bürgermeister Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Meilendorf Bekanntmachung der 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses - Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Meilendorf findet am Mittwoch, dem , 14:00 Uhr im Versammlungsraum (Zi. 122) der Verwaltungsstelle in Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31, Südliches Anhalt statt. Tagesordnung: TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch die Wahlleiterin TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit TOP 3: Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge TOP 4: Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Meilendorf TOP 5: Schließung der Sitzung Gemäß 5 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt verhandelt und entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Der Zutritt ist jedermann gestattet. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig wenn neben der Vorsitzenden mindestens zwei Beisitzer anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden. Südliches Anhalt, den gez. Wagner Gemeindewahlleiterin Stadt Südliches Anhalt Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem vorzeitigen Bebauungsplan Nr Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie Edderitz der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. EGSA/SR-49-07/2017 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem vorzeitigen Bebauungsplan Nr Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie Edderitz der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt gemäß 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Versammlung im Ortsteil Edderitz der Stadt Südliches Anhalt durchzuführen. Die öffentliche Versammlung findet am um Uhr im Gemeindesaal Leninplatz 7 im Ortsteil Edderitz der Stadt Südliches Anhalt statt. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Südliches Anhalt, den Schneider Bürgermeister Stadt Südliches Anhalt Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zu der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Wohngebiet August-Bebel-Straße/Angergasse im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. EGSA/SR-50-07/2017 die 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Wohngebiet August-Bebel-Straße/Angergasse im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Der Teil B Textliche Festsetzungen wird geändert. Gleichzeitig hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt gemäß 3 (2) Baugesetzbuch zur Beteiligung der Öffentlichkeit die öffentliche Auslegung der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Wohngebiet August-Bebel-Straße/Angergasse im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt beschlossen. Die 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Wohngebiet August-Bebel-Straße/Angergasse im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt liegt in der Zeit vom bis zum im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103, Hauptstraße 31 in Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau Montag, Mittwoch von Uhr und Uhr Dienstag von Uhr und Uhr Donnerstag von Uhr und Uhr Freitag von Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der o. g. Auslegungsfrist können Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt während den Auslegungszeiten schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können in der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Unterlagen können auch ab dem gemäß 4a Abs. 4 S. 2 BauGB online unter folgendem Link eingesehen werden: suedliches-anhalt.de/index.php?id= Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Großbadegast Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Südliches Anhalt, den Schneider Bürgermeister Karte siehe Seite 6.

6 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 6, Nr. 9/2017

7 Seite 7, Nr. 9/2017 Aufkündigung von Grabstellen Hiermit werden folgende Grabstellen auf dem Friedhof in Edderitz aufgekündigt, da die Grabpflege nicht mehr gewährleistet und die Nutzungszeit abgelaufen ist: - Ramona Prange geb. Jäntsch geb verst Kurt Krimmling - Herbert Krimmling geb geb verst gef Hildegard Bieler - Margarethe Bieler geb geb verst verst Marie Wolf geb. Hellwig geb verst Louis Schulze geb verst Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen, sollten sich bis zum 13. Dezember 2017 bei der Stadt Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau Bauverwaltung (Friedhöfe) Hauptstraße Südliches Anhalt melden. Ansprüche zum späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Aufkündigung erfolgt auf der Grundlage der Friedhofssatzung der Stadt Südliches Anhalt vom Stadt Südliches Anhalt Aufkündigung von Grabstellen Hiermit werden folgende Grabstellen auf dem Friedhof in Fernsdorf aufgekündigt, da die Grabpflege nicht mehr gewährleistet und die Nutzungszeit abgelaufen ist: Doppelgrabstätte - Martha Koss geb. Lenz - Julius Koss geb geb verst verst Luise Schröter - Karl Schröter geb geb verst verst Ella Lenz geb verst Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen und Gegenstände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sich bis zum 13. Dezember 2017 bei der Stadt Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau Bauverwaltung (Friedhöfe) Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Hauptstraße Südliches Anhalt melden. Ansprüche zum späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Aufkündigung erfolgt auf der Grundlage der Friedhofssatzung der Stadt Südliches Anhalt vom Stadt Südliches Anhalt Aufkündigung von Grabstellen Hiermit werden folgende Grabstellen auf dem Friedhof in Gröbzig aufgekündigt, da die Grabpflege nicht mehr gewährleistet und die Nutzungszeit abgelaufen ist: Doppelgrabstätte - Margarete Büttner - Hermann Büttner geb geb verst verst Doppelgrabstätte - Anna Börner - Walter Börner Keine weiteren Daten. - Emma Bierfreund geb verst Otto Heinrich geb verst Hugo Heinrich geb verst Eheleute Walter Keine weiteren Daten. - Martha Thormann geb. Pinkert geb verst Martha Ruhmer - Karl Ruhmer - Margot Fricke Keine weiteren Daten. geb verst Urnengrabstätte - Elise Rolle Keine weiteren Daten. Urnengrabstätte - Elise Rolle geb. Haupt - Franz Rolle Keine weiteren Daten. Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen und Gegenstände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sich bis zum 13. Dezember 2017 bei der Stadt Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau Bauverwaltung (Friedhöfe) Hauptstraße Südliches Anhalt melden. Ansprüche zum späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Aufkündigung erfolgt auf der Grundlage der Friedhofssatzung der Stadt Südliches Anhalt vom Stadt Südliches Anhalt

8 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 8, Nr. 9/2017 Aufkündigung von Grabstellen Hiermit werden folgende Grabstellen auf dem Friedhof in Maasdorf aufgekündigt, da die Grabpflege nicht mehr gewährleistet und die Nutzungszeit abgelaufen ist: - Walter Hörcher geb verst Helene Königsdorf - Max Königsdorf geb. Schlemmermeier geb geb verst verst Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen und Gegenstände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sich bis zum 13. Dezember 2017 bei der Stadt Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau Bauverwaltung (Friedhöfe) Hauptstraße Südliches Anhalt melden. Ansprüche zum späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Aufkündigung erfolgt auf der Grundlage der Friedhofssatzung der Stadt Südliches Anhalt vom Stadt Südliches Anhalt Amt für Landwirtschaft, Dessau-Roßlau, den 1. August 2017 Flurneuordnung und Forsten Anhalt Kühnauer Straße Dessau-Roßlau Bodenordnungsverfahren Lingenau Aktenzeichen 611/2-BT 1112 Öffentliche Bekanntmachung In dem durch das Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Anhalt mit Beschluss vom 16. Dezember 2002 angeordnete, zuletzt am durch II. Änderungsanordnung geänderte Bodenordnungsverfahren Lingenau ergeht folgende III. Änderungsanordnung: 1. Änderung des Bodenordnungsgebietes Das Gebiet des Bodenordnungsverfahrens Lingenau wird gemäß 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) durch Hinzuziehung folgender Flurstücke geringfügig geändert: Gemarkung Quellendorf, Flur 4 Flurstücke 30/1 und 53 Flur 8 Flurstück 39/3 Gemarkung Tornau vor der Heide, Flur 2 Flurstücke 132/2, 66, 165 und 166 Die hinzugezogene Fläche beträgt ca. 5 ha. Für die hinzugezogenen Flurstücke wird die Bodenordnung angeordnet. 2. Teilung des Bodenordnungsgebietes Hiermit wird das Bodenordnungsverfahren Lingenau gemäß 56 Abs. 1 und 63 Abs. 2 LwAnpG in der Fassung vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit 8 Abs. 3 FlurbG in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 durch Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wie folgt geteilt: 2.1 Der in der beigefügten Gebietskarte OL Klein Leipzig dargestellte Teil wird vom Bodenordnungsverfahren Lingenau abgeteilt. Die Bodenordnung wird in diesem Gebiet als selbstständiges Bodenordnungsverfahren OL Klein Leipzig (Aktenzeichen AB3126) nach 56 LwAnpG fortgeführt. Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von ca. 11 ha. 2.2 Weiterhin werden die Flurstücke Gemarkung Tornau vor der Heide, Flur 2, Flurstück 134, 133/4, 131/3, 131/2, 130/1 132/2, 131/1, 66, 165, 166 und 314 vom Bodenordnungsverfahren Lingenau abgeteilt. Die Bodenordnung wird in diesem Gebiet als selbstständiges Bodenordnungsverfahren BOV Tornau v. d. Heide, MVA (Aktenzeichen AB3106) gemäß 64 in Verbindung mit 56 LwAnpG fortgeführt. Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von ca. 11 ha und ist in der beigefügten Gebietskarte BOV Tornau v. d. Heide, MVA dargestellt. 2.3 Für den verbleibenden Teil des Gebietes des Bodenordnungsverfahrens Lingenau bleibt die Bodenordnung angeordnet. Das Bodenordnungsverfahren wird unter dem bisherigen Aktenzeichen 611/2-BT 1112 fortgeführt. Das Verfahrensgebiet ist in der zu dieser Änderungsanordnung gehörenden Gebietskarte Lingenau dargestellt. Das Verfahrensgebiet hat nunmehr eine Größe von ca. 884 ha. Die Gebietskarten der drei Teilgebiete sind Bestandteil dieser Anordnung. 3. Durch die Teilung des Bodenordnungsgebietes entstehen keine neuen Teilnehmergemeinschaften (TG). Die bestehende TG setzt sich weiterhin aus allen Eigentümern und Erbbauberechtigten der vorgenannten Verfahren zusammen und wird von dem gewählten Vorstand vertreten. 4. Alle bisher ergangenen Anordnungen, Verhandlungen oder sonstigen Maßnahmen behalten ihre Gültigkeit, bis sie für die einzelnen Verfahrensgebiete geändert oder aufgehoben werden. Begründung Mit Beschluss vom 16. Dezember 2002 hat das Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Anhalt (jetzt Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt) das Bodenordnungsverfahren Lingenau angeordnet. Die Hinzuziehung der Flurstücke nach Nr. 1 ist Voraussetzung, um einen im BOV Lingenau benötigten Weg an das vorhandene Wegenetz anschließen zu können und zum anderen die Voraussetzung zu schaffen, die gesamte Funktionalfläche der Milchviehanlage zu regeln. Die Bearbeitung der Ortslage Klein Leipzig hat sich gegenüber der Bearbeitung des übrigen Bodenordnungsgebietes zeitlich unterschiedlich entwickelt. Die Teilung des Bodenordnungsgebietes nach Nr. 2.1 ist zweckmäßig und notwendig, um so die einzelnen Verfahren nacheinander und unabhängig voneinander abarbeiten zu können. Auf Grund dringend anstehender Investitionen ist eine Neuordnung der von der Milchviehanlage in Tornau vor der Heide beanspruchten Flächen kurzfristig durchzuführen. Um dieses Ziel zu erreichen ist die Herauslösung des Bodenordnungsverfahrens gemäß 64 LwAnpG nach Nr. 2.2 zweckmäßig und notwendig.

9 Seite 9, Nr. 9/2017 Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten an den hinzugezogenen Flurstücken, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieser Anordnung - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt in Dessau- Roßlau anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten zu lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Eigentumsbeschränkungen Von der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende (zeitweilige) Eigentumsbeschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG) c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG) d) Holzeinschlag, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Flurneuordnungsbehörde ( 85 Nr. 5 FlurbG). Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, können sie im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand nach 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Bodenordnung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen den Anordnungen zu c) vorgenommen worden, muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen worden, kann die Flurneuordnungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat ( 85 Nr. 5 FlurbG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die III. Änderungsanordnung des BOV Lingenau kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt in Dessau-Roßlau, Kühnauer Straße 161, Dessau-Roßlau erhoben werden. Im Auftrag Die vorstehende Anordnung mit den zugehörigen Gebietskarten und den zusätzlich beiliegenden Verzeichnissen der Flurstücke, die nicht Bestandteil der Anordnung sind, liegt in der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, Raguhn, in der Stadt Zörbig, Markt 12, Zörbig und in der Stadt Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Hauptstr. 31, Südliches Anhalt sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, Dessau-Roßlau zwei Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Gebietskarten und Verzeichnisse der Verfahrensflurstücke auf den Seiten

10 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 10, Nr. 9/2017

11 Seite 11, Nr. 9/2017 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

12 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 12, Nr. 9/2017

13 Seite 13, Nr. 9/2017 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

14 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 14, Nr. 9/2017 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) Müllnerstraße Weißenfels Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Wallwitz (A14) Verf. Nr.: 61-7 SK 005, (alt: SK 085) Landkreis: Saalekreis VORLÄUFIGE BESITZEINWEISUNG gem. 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) 1. Vorläufige Besitzeinweisung Für das gesamte Flurbereinigungsgebiet wird die vorläufige Besitzeinweisung gemäß 65 Absatz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) neu gefasst durch Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546); zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794) angeordnet. Maßgebend für die vorläufige Besitzeinweisung in die neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen, die nach 62 Abs. 2 i.v.m. 65 Abs. 2 Satz 3 FlurbG erlassen worden sind. Die Bekanntgabe der Auslegung der Überleitungsbestimmungen ist Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung. Als Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung wird der festgesetzt. Er gilt auch als Stichtag für die Gleichwertigkeit der Grundstücke. 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung und der Überleitungsbestimmungen wird gemäß 80 Abs.2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom (BGBl IS.686) angeordnet. Rechtsbehelfe gegen diese Anordnung haben keine aufschiebende Wirkung. 3. Begründung Zu 1: Die Voraussetzungen des 65 Abs. 1 sowie des Abs. 2 Satz 4 des Flurbereinigungsgesetzes liegen vor. Die Grenzen der neuen Grundstücke sind in die Örtlichkeit übertragen, die endgültigen Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke liegen vor, das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten steht fest. Der von den Teilnehmern gewählte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist zu den vorstehenden Regelungen gehört worden und hat sich mit diesen einverstanden erklärt. Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung zu dem festgesetzten Zeitpunkt ist notwendig, um die neuen Grundstücke noch in diesem Herbst in Besitz, Verwaltung und Nutzung der Empfänger übergeben zu können und dadurch die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bearbeitung der Abfindungsgrundstücke zu ermöglichen. Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung und der Erlass der Überleitungsbestimmungen dient der Beschleunigung des Verfahrens zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten, die den Beteiligten durch längeres Warten auf den Eintritt des neuen Rechtszustandes entstehen würden. Es liegt im Interesse der Beteiligten, dass der durch das Flurbereinigungsverfahren angestrebte Erfolg möglichst frühzeitig, d.h. schon vor Bestandskraft des Flurbereinigungsplanes, herbeigeführt wird. Mit der vorläufigen Besitzeinweisung werden darüber hinaus geordnete Bewirtschaftungsverhältnisse erreicht. Zu 2: Die sofortige Vollziehung vorstehender Anordnung über die vorläufige Besitzeinweisung erfolgt gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGO im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse aller Beteiligten. Wegen der bevorstehenden Bestellung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und zur Beseitigung von Nachteilen, die durch den Ausbau von Wegen, Gräben und landschaftspflegerischen Anlagen im Altbestand entstehen bzw. entstanden sind (Zerschneidungen, Flächenverluste), ist es erforderlich, einen sofortigen Übergang des Besitzes an den neuen Grundstücken auf die neuen Besitzer zu gewährleisten. Durch die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung wird gewährleistet, dass die Einweisung in die neuen Flächen zu einem einheitlichen Termin erfolgt. Es wird verhindert, dass wegen der Komplexität der Neuordnung sich durch die mögliche Einlegung eines Widerspruchs die Inbesitznahme der neuen Flächen und die Abgabe der alten Flächen in einigen Fällen verzögert und dadurch die Überleitung des neuen Besitzes in der Gesamtheit unmöglich würde. Verzögerungen bei der Besitzübergabe würden Verspätungen der notwendigen Bestellung hervorrufen, die im wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten vermieden werden müssen. Aus diesen Gründen ist die sofortige Vollziehung der Besitzeinweisung anzuordnen. Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung und der Überleitungsbestimmungen sind im öffentlichen Interesse geboten, da die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs den geordneten Übergang auf die neuen Flächen für alle Beteiligten unmöglich machen würde. Jede Verzögerung würde einen Zeitverlust von mindestens einem Jahr bedeuten, da der Besitzübergang wirtschaftlich sinnvoll nur bis zum Herbst stattfinden kann. Zur Herbeiführung der mit der Besitzeinweisung einhergehenden Vorteile und zur Vermeidung schwerwiegender Folgen und Nachteile ist die sofortige Vollziehung der vorstehenden Anordnung gerechtfertigt. Das öffentliche Interesse an der grundsätzlichen Beschleunigung des Verfahrens sowie das überwiegende Interesse der Beteiligten an der unverzüglichen Durchführung des Besitzwechsels überwiegen das private Interesse etwaiger Widerspruchsführer an der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Zu 1: Gegen diese Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung und den Erlass der Überleitungsbestimmungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, Weißenfels schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Zu 2: Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg , Magdeburg, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle dieses Gerichts beantragt werden. 5. Hinweise 5.1. Die neue Feldeinteilung ist in Karten und Nachweisen enthalten. Diese, sowie die Überleitungsbestimmungen liegen ab Bekanntgabe 3 Wochen in der Gemeinde Petersberg Stadt Wettin-Löbejün Götschetalstraße 15 Markt Petersberg Wettin, Löbejün Stadt Landsberg Stadt Zörbig Köthener Straße 2 Markt Landsberg Zörbig Stadt Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau Hauptstraße Südliches Anhalt sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Halle während der Dienststunden zur Einsichtnahme für alle Beteiligten öffentlich aus. Auf Antrag wird die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert.

15 Seite 15, Nr. 9/2017 Am wird ein Beauftragter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Saal der Gemeinde Petersberg, Götschetalstraße 15, Petersberg, OT Wallwitz anwesend sein, um Auskünfte zu erteilen. Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass dieser vorläufigen Besitzeinweisung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Beteiligten können zwar bis zur Bekanntmachung der Ausführung des Flurbereinigungsplanes nach 61 FlurbG noch über die alten (eingebrachten) Grundstücke grundbuchmäßig verfügen; an die Stelle der alten Grundstück treten aber in rechtlicher Hinsicht demnächst die neuen Grundstücke. Es sollte deshalb von grundbuchmäßigen Änderungen abgesehen werden. Wenn trotzdem über ein Grundstück aus zwingenden Gründen verfügt werden muss, muss vorher das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd über die Durchführung der beabsichtigten Rechtsänderung unterrichtet werden. Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, besonders gegen die Zuteilung der neuen Grundstücke (Landabfindung), können die Beteiligten erst später, in dem Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans, vorbringen. Zu diesem Termin wird jeder Teilnehmer besonders eingeladen. Öffentliche Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Ausweisung der NATURA 2000-Gebiete mittels Landesverordnung (N2000-LVO LSA) - Auslegung des Verordnungsentwurfes Die Unterschutzstellung der NATURA 2000-Gebiete in Sachsen- Anhalt nach 32 Abs. 4 BNatSchG i. V. m. 23 Abs. 2 NatSchG LSA und 15 Abs. 4 NatSchG LSA geschieht mit einem öffentlichen Beteiligungsverfahren. Verfahrensführer ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Obere Naturschutzbehörde). Der Verordnungsentwurf, einschließlich der Anlagen und der dazugehörigen Karten, liegt vom 4. Oktober 2017 bis einschließlich 4. Dezember 2017 während der Sprechzeiten in der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Sprechzeiten: Montag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Dienstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch 9.00 Uhr Uhr Donnerstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 9.00 Uhr Uhr Zur gleichen Zeit liegen die Unterlagen bei der Oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes, Zimmer 95, Dessauer Straße 70, Halle (Saale) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Während dieser Zeiten kann jedermann bei der Stadt Südliches Anhalt oder der Oberen Naturschutzbehörde Bedenken und Anregungen (Einwendungen) als Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Unter der lnternetadresse wird vom 4. Oktober 2017 bis 4. Dezember 2017 ein zusätzlicher Online-Service angeboten. Hierbei können alle Dokumente des Verordnungsentwurfes online eingesehen und Einwendungen ebenfalls digital und somit papierlos abgegeben werden. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt diesen Service zu nutzen. i. A. Dr. Thalmann Südliches Anhalt, Schneider Bürgermeister Die Stadt Südliches Anhalt informiert Einladung Gewässerschau 2017 Der Unterhaltungsverband Westliche Fuhne/Ziethe führt am um 9.00 Uhr die diesjährige Gewässerschau für den Schaubezirk 3 durch: Bereich Treffpunkt Schaubezirk 3 R.-Breitscheid-Str. 32e, Versammlungsraum Gemeinde Osternienburger Land, OT Osternienburg gez. Mühlstädt Schaubezirk südlich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld OT Cosa, OT Fernsdorf, OT Prosigk, OT Pösigk, OT Edderitz, OT Pfaffendorf, OT Pilsenhöhe, OT Glauzig, OT Rohndorf, OT Großbadegast, OT Kleinbadegast, OT Pfriemsdorf, OT Libehna, OT Maasdorf, OT Radegast, OT Reupzig, OT Breesen, OT Friedrichsdorf, OT Riesdorf, OT Scheuder, OT Lausigk, OT Nauendorf, OT Trebbichau an der Fuhne, OT Hohnsdorf, OT Weißandt-Gölzau, OT Gnetsch, OT Kleinweißandt, OT Wieskau, OT Cattau, OT Zehbitz, OT Zehmitz, OT Gröbzig, OT Werdershausen, OT Wörbzig, OT Görzig, OT Reinsdorf, OT Station Weißandt-Gölzau, OT Piethen Ärztlicher Bereitschaftsdienst unter der Tel.-Nr

16 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 16, Nr. 9/2017 In tiefer Trauer mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass unser Alters- und Ehrenmitglied Mitteilungen Nachruf der OF Wörbzig Günter Wachsmuth im Alter von 75 Jahren verstorben ist. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten, sein Engagement innerhalb der Feuerwehr und in der Ortschaft war unermüdlich. Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Freiwillige Feuerwehr Stadt Südliches Anhalt Der Bürgermeister - Die Stadtwehrleitung - Deine Kameraden der OF Wörbzig Freiwillige Feuerwehr Stadt Südliches Anhalt Informationen aus den Freiwilligen Feuerwehren Für rund 80 Feuerwehrleute mit 13 Einsatzfahrzeugen hieß es am 26. Juli 2017 um 13:00 Uhr: Einsatz Katastrophenhilfe im Landkreis Harz. Bis zu 3 Tage waren die Einsatzkräfte des Fachdienst Brandschutz in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten im Harz vor Ort, um Hilfe zu leisten. Zahlreiche Feuerwehren aus dem gesamten Landkreis Anhalt- Bitterfeld waren vertreten, darunter auch die Feuerwehr der Stadt Südliches Anhalt mit insgesamt 6 Fahrzeugen, einem Krad und insgesamt 29 Kameradinnen und Kameraden. Mehr Informationen oder Anfragen für interessierte Bürger: Fragen Sie in Ihrer Ortsfeuerwehr nach! August 2017 Die Stadtwehrleitung Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt am 5. Oktober 2017 Handwerksmeister aufgepasst! Prämie erleichtert Existenzgründung und Nachfolge! Mit der Meistergründungsprämie wird für Handwerksmeister die Selbstständigkeit und Betriebsübernahme deutlich attraktiver. Die einmalige Prämie in Höhe von Euro, die nicht zurückzuzahlen ist, kann für Investitionen oder Betriebsmittel eingesetzt werden. Dabei beträgt die notwendige Mindestinvestitionssumme Euro. Wichtig: Anträge nimmt sowohl die IB als auch die zuständige Handwerkskammer (HWK) entgegen. Die HWK muss zuvor in einer Stellungnahme die fachliche und persönliche Eignung sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Neugründung/ Übernahme bestätigen. Zu diesem und zu allen anderen Themen um die Förderprogramme der IB können für den 5. Oktober 2017 im TGZ Bitterfeld-Wolfen, Andresenstraße 1a Beratungstermine vereinbart werden. Für die Terminvergabe bei der EWG Anhalt-Bitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer oder per unter e.herzel@ewg-anhalt-bitterfeld.de zuständig. Ferientage in Unternehmen Seit Schuljahresbeginn können sich Schüler anmelden Nun schon zum fünften Mal initiieren Arbeitsagentur und EWG Anhalt-Bitterfeld die Ferientage in Unternehmen. Wir bieten den Jugendlichen der 7. bis 12. Klassen die Möglichkeit in den Herbstferien vom 9. bis 13. Oktober 2017 die Unternehmen der Region mit den vielfältigen Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten vor Ort kennen zu lernen, beschreibt Elena Herzel, Geschäftsführerin der EWG Anhalt-Bitterfeld mbh die Aktionswoche, Als wichtige Information des Projektes haben die Jugendlichen die Übersicht der Ausbildungsmöglichkeiten und die Vielfalt der Unternehmen in der Region. Weiterhin bieten wir eine Ferienjobbörse an. Die Unternehmen, die bezahlte Ferienjobs anbieten, können dies auf ihrem Profil kenntlich machen. Die interessierten Schüler können sich für diese Jobs direkt bei den Unternehmen bewerben. Neu seit diesem Jahr sind die zusätzlichen Informationen der Unternehmen zur Teilnahme am Tag der Berufe, der Möglichkeit sich für ein Schülerpraktikum zu bewerben und auch zu offenen Ausbildungsstellen., so Herzel weiter. Ferientage in Unternehmen sind nicht nur für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschulen gedacht. Auch Abiturienten werden Möglichkeiten angeboten, wie zum Beispiel Einblicke ins Management eines Unternehmens. Berufsorientierung muss sehr früh beginnen und nicht erst in der Abschlussklasse, so Martina Huth, Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg. Das hat auch einen Grund: Entpuppt sich der vermeintliche Traumberuf als Albtraum, bleibt so Zeit für eine neue Orientierung. Die Zeit des Ausprobierens ist wichtig. Eigene Talente wollen entdeckt werden, nennt Huth den Vorteil einer frühzeitigen Orientierung Das ist auch notwendig, denn noch immer wird fast ein Drittel der Ausbildungen vorzeitig abgebrochen. Mitunter ist eine neue Ausbildung dann erst zum nächsten Ausbildungsbeginn im Sommer möglich. Allerdings brauchen wir für solche Angebote auch immer die Unterstützung durch die Schulen, wie z. B. die Sekundarschule Ciervisti Zerbst, darüber sind sich Huth und Herzel einig. Ich begrüße solche Aktivitäten, wie die Aktionswoche Ferientage in Unternehmen. Denn es ist mir wichtig, dass wir den Schülerinnen und Schülern nicht nur den Schulstoff vermitteln, sondern, dass wir sie während der Schulzeit auf den neuen Lebensabschnitt vorbereiten. Sicherlich absolvieren die Jugendlichen innerhalb der Schulzeit auch Praktika. Aber diese Zeit ist oftmals nicht ausreichend, um die Facetten der verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten auszuloten. Bei der Vielzahl an Aus-

17 Seite 17, Nr. 9/2017 bildungsberufen fällt die Auswahl sicher nicht immer leicht. Da bieten sich solche Aktionen, wie die Ferientage in Unternehmen an, erklärt Kirsten von Mandel, Schulleiterin, Sekundarschule Ciervisti Zerbst. Im Jahr 2017 öffnen fast 90 Unternehmen im Landkreis Anhalt- Bitterfeld ihre Türen für Schülerinnen und Schüler. Schon seit dem 1. August 2017 haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich unter für die Termine in den Unternehmen anzumelden. Der Anmeldeschluss für die Schüler ist der 29. September 2017., erläutert Herzel den Ablauf des Projektes. Schülerinnen und Schüler können sich online anmelden: Rückfragen: Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg Caroline Schulze, Telefon: Aus dem kirchlichen Leben KATHOLISCH IN ANHALT mit den Gemeinden St. Maria Himmelfahrt und St. Anna der Stadt Köthen (Anhalt), Herz Jesu Osternienburg mit dem Osternienburger Land, Hl. Geist Görzig mit der Stadt Südliches Anhalt und weiteren Ortschaften Anschriften: Pfarrbüro für die kath. Gemeinden: Pfarrei St. Maria Springstraße 34, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: Home: Ansprechpartner: Pfarrer Armin Kensbock Pfarrhaus St. Maria Springstraße 34, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: Gemeindereferent Matthias Thaut Wohnung und Gemeinderäume St. Anna Lohmannstraße 28, Köthen (Anhalt) Tel.: , Fax: Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Hl. Messen und Gottesdienste Weitere Gottesdienste an den Aushängen der Kirchen und unter Sonntag, , Uhr St. Maria: Hl. Messe der Pfarrei, Feier der Firmung mit Bischof Dr. Gerhard Feige Gott nahe zu sein, ist mein Glück (Ps 73,28) Freitag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe Sonntag, , Uhr St. Michael Edderitz: Hl. Messe zum Patronatsfest (Vorfeier) mit dem Kirchenchor, anschl. Gemeindefest FEST DER HL. ERZENGEL MICHAEL, GABRIEL UND RAFFAEL: Freitag, Sonntag, , Uhr St. Michael Edderitz: Hl. Messe (außer Plan) Sonntag, , Erntedankfest der Pfarrei St. Maria Uhr St. Maria Köthen: Familiengottesdienst mit der KITA St. Anna, anschl. Frühschoppen im Pfarrgarten Gaben (Naturprodukte und verarbeitete Produkte) für die Köthener Tafel, anschl. Gemeindefest im Pfarrhaus Dienstag, , TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe für Volk und Land, anschl. Frühschoppen im Festzelt Samstag, , Welttierschutztag Gottesdienst für Mensch mit Tier: Uhr St. Anna Köthen: Segnung von Haustieren - Gottes Schöpfung feiern Sonntag, , Erntedankfest der Gemeinden Hl. Geist Görzig, St. Michael Edderitz und Orte der Umgebung Uhr Hl. Geist: Hl. Messe zum Erntedankfest mit dem Kirchenchor, anschl. Gemeindefest Gaben (Naturprodukte und verarbeitete Produkte) für die Köthener Tafel, anschl. Gemeindefest im Pfarrhaus Rosenkranz - Andacht Dienstag, , Uhr St. Michael Edderitz Freitag, , Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe mit eucharistischer Anbetung und Segen, anschl. Gemeindevormittag Veranstaltungen Der Plan für den Religionsunterricht 2017/2018 hängt aus. Pfarrgemeinderat (PGR) Mittwoch, , Uhr Pfarrhaus St. Maria Jugendstunde Donnerstag, , Uhr Gemeinderaum St. Anna Wochenende für Familien Fr., : St. Michaelshaus Roßbach: Miteinander zum Geschenk Kranken- und Hauskommunion Donnerstag, , Uhr in Preußlitz, Gröbzig mit Edderitz und Umgebung Freitag, , Uhr Görzig, Weißandt-Gölzau und Umgebung Wer einen Besuch wünscht, melde sich im Pfarrbüro. Interkulturelle Woche: So., Sa., Vielfalt verbindet. Tag des Flüchtlings: Freitag, Weitere Informationen an den Aushängen der katholischen Kirchen und unter Geburtsanzeigen online aufgeben wittich.de/geburt

18 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 18, Nr. 9/2017 Kirchennachrichten für die Evangelische Kirchengemeinde Wieskau GOTTESDIENST ZUM ERNTEDANKFEST Sonntag, den 24. September 2017, 14 Uhr mit Taufe Erntedankfestgaben zum Ausschmücken der Kirche sind herzlich willkommen. Sie können am Vormittag (24. September 2017) in die Kirche in Wieskau gebracht werden. Ebenso ist es möglich, sie direkt zum Gottesdienst mitzubringen. Die Gaben sind auch in diesem Jahr wieder für die Kinder und Jugendlichen im Kinderheim in Krosigk bestimmt. Pfarrer Christoph Schulz OT Ostrau Karl-Marx-Str Petersberg Tel Gottesdienste in der Region Süd im Oktober und November 1. Oktober (16. Sonntag nach Trinitatis) Gröbzig Uhr (Schedler) Plömnitz Uhr im Hof Winkelmann (Wessel) Wiendorf Uhr (Schedler) Maasdorf (Erntedank An der Fuhne) Uhr (Pangsy/Karras) 8. Oktober (17. Sonntag nach Trinitatis) Großbadgast (Erntedank) Uhr (Zimmermann) Wörbzig Uhr (Mehlhose) Prosigk (Erntedank) Uhr (Zimmermann) Cörmigk Uhr (Mehlhose) 14. Oktober (Samstag) Wiendorf Uhr (Wessel) 15. Oktober (18. Sonntag nach Trinitatis) Görzig Uhr (Pannicke/Karras) Radegast Uhr (Zimmermann) Gröbzig Uhr (Buro) Edderitz Uhr (Buro) Gnetsch Uhr (Zimmermann) Weißandt-Gölzau Uhr (Zimmermann) Schortewitz Uhr (Pannicke/Karras) Cörmigk Uhr (Wessel) Zehbitz Uhr (Zimmermann) 22. Oktober (19. Sonntag nach Trinitatis) Biendorf Uhr (Buro) Hohnsdorf Uhr (Karras) Maasdorf Uhr (Karras) Riesdorf (Erntedank) Uhr (Zimmermann) 29. Oktober (20. Sonntag nach Trinitatis) Schortewitz Uhr (Schedler) Wörbzig Uhr (Wessel) Görzig Uhr (Schedler) 31. Oktober (Reformationstag) Pilgern auf dem Lutherweg Uhr Beginn in St. Agnus Uhr Konzert mit Lesungen in Wohlsdorf (Bardenspyl/Wessel) 05. November (21. Sonntag nach Trinitatis) Großbadegast Uhr (Pannicke/Karras) Löbnitz Uhr (Wessel) Hohnsdorf Uhr (Pannicke/Karras) 12. November (22. Sonntag nach Trinitatis) Gröbzig Uhr (Buro) Görzig (Regionalgottesdienst) Uhr (Pangsy/Schedler) Gerlebogk Uhr (Buro) 19. November (Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres, wird als Totensonntag begangen) Weißandt-Gölzau Uhr (Zimmermann) Dohndorf Uhr (Wessel) Pösigk Uhr (Zimmermann) Wörbzig Uhr (Wessel) Riesdorf Uhr (Zimmermann) 25. November (Sonnabend vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres - Totensonntag) Maasdorf Uhr (Pannicke/Schedler) Großbadegast Uhr (Zimmermann) Schortewitz Uhr (Pannicke/Schedler) 26. November (Letzter Sonntag des Kirchenjahres - Totensonntag) Cörmigk Uhr (Buro) Görzig Uhr (Pangsy/Karras) Radegast Uhr (Hofmann/Zimmermann) Gröbzig Uhr (Wessel) Biendorf Uhr (Buro) Hohnsdorf Uhr (Pangsy/Karras) Gnetsch Uhr (Drehkopf/Zimmermann) Wülknitz Uhr (Wessel) Wiendorf Uhr (Buro) Zehbitz Uhr (Hofmann/Zimmermann) Gemeindekirchenratswahlen in der Region Süd Wann und wo wird gewählt? - am 15. Oktober in Edderitz von Uhr bis Uhr, in Görzig von 9.15 Uhr bis Uhr, in Gröbzig von Uhr bis Uhr, in Radegast von 9.30 Uhr bis Uhr, in Schortewitz von Uhr bis Uhr, in W.-Gölzau und Gnetsch von Uhr bis Uhr, in Zehbitz von Uhr bis Uhr - am 22. Oktober in Cösitz von Uhr bis Uhr, in Hohnsdorf von Uhr bis Uhr, in Prosigk von Uhr bis Uhr, in Maasdorf um Uhr, in Riesdorf von Uhr bis Uhr - am 23. Oktober in Großbadegast von Uhr bis Uhr - am 29. Oktober in Dohndorf, Löbnitz an der Linde, Wörbzig und Wülknitz jeweils von Uhr bis Uhr Es besteht die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Briefwahl. Bitte nehmen Sie diesbezüglich frühzeitig Kontakt zu Ihrem zuständigen Gemeindekirchenrat oder Pfarramt auf. Kirchliche Veranstaltungen in Gruppen und Kreisen in der Region Süd Oktober/November Kindergruppen Görzig: Kindernachmittag im MGH dienstags von 13 Uhr bis 14 Uhr Schortewitz mit Cösitz: Kindernachmittag dienstags von Uhr bis Uhr Prosigk: Kindernachmittag am Freitag, den , und in der Zeit von 16 Uhr bis Uhr Weißandt-Gölzau: Kindernachmittag montags von 16 Uhr bis 18 Uhr für Vorschule bis 3. Klasse und Kindernachmittag mittwochs von Uhr bis Uhr für Klasse In Maasdorf, Prosigk, Radegast, Weißandt-Gölzau und Zehbitz beginnen die Krippenspielproben im November. Info bei Gemeindepädagogin S. Heinecke Riesdorf: Kindernachmittag am Dienstag, den und in der Zeit von 17 Uhr Uhr Christenlehre: Edderitz - nach Vereinbarung mit Gemeindepädagogin B. Böhm Christenlehre: Gröbzig - nach Vereinbarung mit Gemeindepädagogin B. Böhm Christenlehre: Wörbzig - nach Vereinbarung mit Gemeindepädagogin B. Böhm Kinderkreis: Gröbzig - nach Vereinbarung mit Gemeindepädagogin B. Böhm Spiel-O-thek Die Spiel-O-thek hat, außer in den Ferien, jeden Mittwoch von Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Hier können Brett- und Kartenspiele aber auch Puzzle ausgeliehen und ausprobiert werden.

19 Seite 19, Nr. 9/2017 Nähstube für Kinder Fingerhut und Nadelöhr Nähbegeisterte Kinder, aber auch Anfänger treffen sich am 21. Oktober und 18. November jeweils von 15 Uhr bis 18 Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau. Bitte bringt nach Möglichkeit eure Nähmaschine mit. Für Informationen bitte melden bei Gemeindepädagogin S. Heinecke. Konfirmandenunterricht Weißandt-Gölzau Die Konfirmanden (Klasse 6-8) treffen sich am 20. Oktober und am 17. November in der Zeit von Uhr Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau zum Konfirmandenunterricht. Konfirmandenprojekt Osternienburg-Wörbzig-Preußlitz- Köthen Folgende Termine stehen fest - die Orte können/werden sich ändern: um Uhr in Köthen (Bärteichpromenade 12b, Köthen) um 9-12 Uhr in Osternienburg um 17 Uhr in der Backstube der Bäckerei Schneider in Köthen (Neustädter Str. 12, Köthen) Brotbacken und anschließend Andacht in der Jakobskirche (Marktplatz, Köthen), von dort können die Konfis dann abgeholt werden ab 16 Uhr in Köthen (Bärteichpromenade 12b) zum Verkauf der Brote beim Adventsmarkt der Jakobsgmeinde um 9-12 Uhr (Wörbzig/Gröbzig) um 9-12 Uhr in Osternienburg um 17 Uhr in Köthen (Bärteichpromenade 12b) um 17 Uhr an der Freien Schule Anhalt (Augustenstr. 1, Köthen) zum Jugendkreuzweg (Ende ca. 19 Uhr vermutlich in der katholischen Pfarrei, Springstr. 34) um 9-12 Uhr in Osternienburg Bandprobe Gröbzig - Gemeindehaus: freitags ab Uhr: Big Band, Ltg: Herr D. Becker Kreativkreis Radegast mit Anke Zimmermann Der Kreativkreis Radegast trifft sich am 17. Oktober. Am 28. November um Uhr laden wir ein zum gemeinsamen Gestalten von Adventsgestecken für unsere Kirchen und Häuser. Dafür bringen Sie bitte etwas Tannengrün mit. Nähstube für Erwachsene in Weißandt-Gölzau Nähbegeisterte treffen sich am Mittwoch den und um Uhr nach Möglichkeit mit Nähmaschine im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau. Für Informationen bitte melden bei Gemeindepädagogin S. Heinecke. Spieleabend für Erwachsene Der Spieleabend für Erwachsene findet am ab Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau statt. Wir wollen neue und alte Brett- und Kartenspiele ausprobieren und einen gemütlichen Abend verbringen. Info: Gemeindepädagogin S. Heinecke Posaunenchor in Radegast mit Detlef Zimmermann Posaunenchöre haben in der evangelischen Kirche eine lange Tradition. Sie spielen zum Lob Gottes und zur Freude der Menschen auf Kirchentagen, zu Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen; in Krankenhäusern, Seniorenheimen und in eigenen Konzerten. Das Repertoire reicht von klassischer Musik bis Swing und Jazz. Die Posaunenchöre sind organisiert im Posaunenwerk der Evangelischen Landeskirche Anhalts, welches einer musikalisch professionellen Leitung untersteht. Ab Oktober 2016 soll/kann in unserer Kirchengemeinderegion ein neuer Ausbildungskurs zur Blechbläserin/zum Blechbläser beginnen. Die Ausbildung findet einmal wöchentlich (eine Stunde) als Gruppenunterricht statt. Es bestehen keine Voraussetzungen. Ausgebildet wird an Ventilblechblasinstrumenten (Trompete, Flügelhorn, Tenorhorn, Ventilposaune ). Die Ausbildung an sich ist kostenlos. Es entstehen evtl. monatliche Kosten für Leihinstrumente. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Pfarrerin A. Zimmermann. Der Posaunen-Chor trifft sich freitags um Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau zur Probe und die Anfänger ab Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Kinderchor der Region Die Kinder des Kinderchores und alle, die Lust und Freude am Singen haben, treffen sich mittwochs 16 Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau. Kindersingewoche in den Herbstferien Auch in diesem Jahr findet wieder eine Kindersingewoche im Pfarrhaus in Weißandt-Gölzau statt. Vom 9. Oktober bis 13. Oktober wollen wir gemeinsam singen, basteln und Spaß haben. Anmeldung und nähere Informationen bei Gemeindepädagogin Susanne Heinecke. Luther auf dem Lande (Görzig): Luther-Loewe-Nachmittag in der Görziger ev. Kirche Am 15. Oktober um Uhr findet eine außergewöhnliche Veranstaltung in der evangelischen Kirche Görzig statt. An diesem Nachmittag treffen Martin Luther ( ) und der in Löbejün geborene Komponist Carl Loewe ( ) aufeinander. Karola und Peter Kunz tragen Texte vor, die sie aus den historischen Quellen erarbeitet haben. Auf diese Weise lassen sie Luther und Loewe miteinander ins Gespräch kommen. Nadine und Wolfgang Grohmann singen und musizieren dazu Lieder aus dem Werk beider Männer. Luther auf dem Lande (Preußlitz): Am 21. Oktober wird der vorerst letzte der Vorträge zu Akzenten von Martin Luthers Theologie, seinem Leben und seinen Beziehungen gehalten. Um Uhr wird diesmal in Preußlitz Vikarin Maria Buro zum Thema Martin Luther und die Frauen sprechen. Im Anschluss ist wieder Gelegenheit zum Gespräch. Bibelgesprächskreis in der Teerunde in Görzig 19. Oktober und 30. November um Uhr im Pfarrhaus in Görzig Gemeindenachmittage in Großbadegast Am 23. Oktober und 20. November um Uhr lädt die Kirchengemeinde Großbadegast zum nächsten Gemeindenachmittag in die Kirche ein. Mit einem Thema und Kaffee-Trinken wollen wir den Nachmittag miteinander verbringen. Bitte bringen Sie sich ein Kaffee-Gedeck mit. Mittelaltermarkt in Görzig am 3. November Am 3. November ab Uhr findet ein gemeinsam von Kommune, Schule, Kirche und freiwilliger Feuerwehr organisierter Mittelaltermarkt statt. Nähere Informationen siehe gesonderte Aushänge. Martinsfeste in Prosigk, Schortewitz und Weißandt-Gölzau Am 4. November um Uhr in der Kirche Prosigk und am 11. November um Uhr in der Kirche Weißandt-Gölzau laden die Kinder zum Martinsspiel ein. Es erklingen außerdem Lieder mit dem Posaunenchor Radegast und anschließend wird es einen Lampionumzug geben. Die Heimat- und Feuerwehrvereine bereiten heiße Getränke und einen Imbiss vor. Am 10. November findet das Martinsfest in Schortewitz statt. Auch hier laden die Kinder der Christenlehre zusammen mit den Kindern des Kindergartens zu Andacht und Lampionumzug ein. Für Grill und Getränke sorgen die Heimat- und Feuerwehrvereine. Krippenspielproben Im November beginnen wieder die Proben für die Krippenspiele. Dazu sind herzlich alle Vor-, Grund- und größere Schulkinder bzw. Konfirmanden eingeladen, in unseren Kirchengemeinden für die Heilig-Abend-Gottesdienste ein Anspiel einzuüben. Auch helfende Erwachsene für die Proben und Aufführungen werden gesucht. Wenn Sie in Ihrem Fundus zu Hause noch das eine oder andere mögliche Kostüm finden, lassen Sie es uns wissen, dafür wären wir sehr dankbar. Infos dazu bei den Gemeindepädagogen Susanne Heinecke (Tel.: ) und Birgitt Böhm (Tel.: ) Gemeindekirchenratssitzungen 24. Oktober und 28. November um Uhr Görzig (Kirchengemeinde An der Fuhne) Alle anderen Gemeinden nach Vereinbarung. Frauenkreise und Seniorenkreis am 16. Oktober und am 13. November um Uhr - Weißandt-Gölzau im Pfarrhaus am 10. Oktober und am 14. November jeweils um Uhr - Schortewitz mit Maasdorf

20 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 20, Nr. 9/2017 am 12. Oktober und am 9. November um Uhr - Radegast in der Kirche am 26. Oktober und am 23. November um Uhr - Zehbitz in der Kirche am 19. Oktober und am 16. November um Uhr - Wörbzig am 25. Oktober und am 29. November um Uhr - Gröbzig im Gemeindehaus am 23. Oktober und am 20. November um Uhr - in der Kirche Großbadegast Chöre in Görzig und Wörbzig mit Kirchenmusikdirektorin Martina Apitz Der Chor in Görzig trifft sich - außer in den Ferien und an Feiertagen - in Görzig montags um Uhr und der Chor in Wörbzig trifft sich dienstags um Uhr zur Probe. Beide Chöre suchen neue Mitglieder, die auch aus anderen Orten herzlich willkommen sind. Erntegaben und Kirchgeld zum Erntedankfest In diesem Jahr feiert die Kirchengemeinde An der Fuhne (Görzig, Hohnsdorf, Maasdorf und Schortewitz) ihren Erntedankgottesdienst in Maasdorf. Darum bitten wir, dass nach Möglichkeit alle Erntegaben dieser Orte am Sonnabend, dem 30. September in der Zeit von Uhr bis Uhr in der Evangelischen Kirche in Maasdorf abgegeben werden. Darüber hinaus werden in Görzig Erntegaben und Kirchgeld von Herrn Maiwald am 30. September in der Zeit von Uhr bis Uhr entgegengenommen. Und in Maasdorf werden Erntegaben und Kirchgeld von Frau Franke von Uhr bis Uhr entgegengenommen. In Prosigk können die Erntegaben am Samstag, dem 1. Oktober von Uhr bis Uhr im Vorrraum der Kirche abgegeben werden. Die Erntegaben in Prosigk werden für die Kita Fernsdorf gesammelt. In Radegast können die Erntegaben am 30. September von Uhr bis Uhr in der Kirche abgegeben werden. Sie werden zum gemeinsamen Gottesdienst mit nach Zehbitz genommen. In Radegast und Zehbitz werden die Erntegaben für die Kita Radegast gesammelt. In Riesdorf können die Erntegaben am Sonntagvormittag, den 2. Oktober in die Kirche gebracht werden. Auf die Erntedankgaben der Kirchengemeinde Weißandt- Gölzau mit Gnetsch freuen sich die Kinder der Kita Haus der Sonnenkinder in Weißandt-Gölzau, die in diesem Jahr auch ein gemeinsames Erntedankprojekt mit der Kirchengemeinde veranstalten. In Zehbitz können die Erntegaben zum Gottesdienst am 15. Oktober um Uhr mitgebracht werden. Die Erntegaben in Großbadegast bringen Sie bitte ebenfalls zum Gottesdienst am 8. Oktober um 9.15 Uhr mit. Auf die Erntedankgaben der Kirchengemeinde An der Fuhne (Görzig, Hohnsdorf, Maasdorf und Schortewitz), Großbadegast und Riesdorf freuen sich die Kinder im Kinderheim Arche - Köthen. Für die Kirchengemeinde Wörbzig (Klein- und Großwülknitz, Dohndorf, Löbnitz an der Linde und Wörbzig) bitten wir um Erntegaben, die am Vormittag des 23. September in der Kulturscheune (Groß-)Wülknitz abgegeben werden können. Die Kirchengemeinde Gröbzig (Edderitz, Piethen, Gröbzig) bittet um Erntegaben zum Gottesdienst am 1. Oktober. Die Annahme organisiert Frau Johanne Hübner. Tel: (043976) Sprechzeiten wie üblich und nach telefonischer Vereinbarung Pfarrerin Anke Zimmermann (Radegast): Tel. (034978) 21388; Fax: montags von 8.30 Uhr Uhr im Pfarramt Weißandt-Gölzau Tel.: donnerstags von 8.30 Uhr Uhr in der Kirche Radegast Pfarrer Dr. Andreas Karras (Görzig): Tel ; Fax: Pfarrer Tobias Wessel (Wörbzig): Tel: Gemeindepädagogin Birgitt Böhm: Tel Gemeindepädagogin Susanne Heinecke: Tel HOFFfest in Scheuder Die Orgel in der Kirche Scheuder wurde vor 160 Jahren vom Orgelbaumeister Wilhelm Hoff gebaut. Dieses Jubiläum und die erfolgreiche Restaurierung der Orgel möchte die Kirchgemeinde Scheuder mit dem 1. HOFFfest am Sonnabend, dem 16. September 2017 feierlich begehen. Das Fest wird um Uhr durch Herrn Pfarrer Höpner (Evangelische Landgemeinde St. Christophorus) eröffnet. Nach einer kleinen Kaffeetafel wird Herr Zimmermann aus Halle (Saale), der die Orgel restauriert hat, über seine Arbeiten Innenansicht Kirche Scheuder. berichten. Danach lässt Kirchenmusikdirektorin Martina Apitz aus Köthen die Orgel erklingen. Das Orgelkonzert Musik des 19. Jahrhunderts auf der Hoff-Orgel von 1857 umfasst Werke von Max Reger, Josef Gabriel Rheinberger, Ernst Köhler und Felix Mendelssohn Bartholdy. Änderungen des Programms sind vorbehalten. Die Kirchgemeinde würde sich freuen, Sie zu diesem besonderen Anlass begrüßen zu können. Der Eintritt ist frei. Spenden, die zum Erhalt der Kirche beitragen, sind gern gesehen. Kornelia Horn

21 Seite 21, Nr. 9/2017 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt beschieden. Nun konnten die dafür notwendigen Spezialfarben (weiß und schwarz) angeschafft werden. Walter Diener (73) und Gerhard Franke (75) übernahmen die Planung und Durchführung der Sanierungsarbeiten. Sie bauten im Jahre 2016 zunächst zwei Ziffernblätter aus und platzierten die je ca. 80 kg schweren Teile (1,70 m x 1,70 m) auf Böcken im Turm. Danach wurden sie entrostet. Schablonen für die exakte Nachzeichnung der originalen Zahlen mussten angefertigt werden, damit zunächst die weiße Farbe, im Anschluss daran die schwarze Farbe der Zahlen aufgebracht werden konnte. Nachdem zwei Ziffernblätter auf diese Weise fertig gestellt wurden, bauten sie beide Männer an Ort und Stelle ein. Die beiden letzten Ziffernblätter wurden in diesem Jahr saniert. Heute bildet die Maasdorfer Kirchturmuhr dank der Initiative beherzter Frauen und Männer wieder eine Zierde des Ortes und einen schönen Blickfang für die Maasdorfer Bürger und Besucher. Pfarrer Dr. Andreas Karras Sanierung der Kirchturmuhr-Ziffernblätter in Maasdorf in Eigeninitiative Der Zustand eines Kirchengebäudes, das zu einer Stadt oder einem Dorf gehört, beschreibt niemals nur seine eigene Beschaffenheit, sondern hat auch Einfluss auf das Ortsbild. Am Kirchturm bilden die Ziffernblätter der Kirchturmuhr einen Blickfang. Wenn diese nun in einen schlechten, gar vollends zu verrotten drohenden Zustand sind, kann nicht nur nicht die Zeit richtig abgelesen werden, sondern wirkt auch ungünstig auf das Ortsbild. Das sagten sich auch Karla Diener, Inge Franke, Renate Zorn und Martina Miertsch aus Maasdorf mit Blick auf die im argen Zustand sich befindenden Ziffernblätter der Maasdorfer Kirchturmuhr. Die drei Frauen sind Mitglieder im Gemeindekirchenrat; Inge Franke verwaltet bis heute die Finanzen der Kirchengemeinde mit. Sie waren sich einig, dass sie den schlechten Zustand ihrer Kirchturmuhr-Ziffernblätter nicht länger hinnehmen wollten. Ein Kostenvoranschlag zu ihrer Sanierung wurde eingeholt. Die Sanierung durch eine Firma sollte gut EUR kosten. Viel zu viel befanden die Frauen und ihre sie beratenden Männer. Also beschlossen sie zunächst Geld zu sammeln und das gesammelte Geld durch die gerade laufende Aktion der Evangelischen Landeskirche Anhalts Aus eins mach zwei zu verdoppeln. Danach wird jeder für eine Baumaßnahme gesammelte Euro bis zu einer Gesamtbausumme von EUR verdoppelt. Binnen kurzem kamen 900 EUR zusammen. Kaum jemand im Ort lehnte es ab, eine Spende für die Kirchturmuhr zu geben. Mit gut EUR Gesamtkosten, so die Überlegung von Walter Diener, Ehemann von Karla Diener, und Gerhard Franke, Ehemann von Inge Franke, müsste doch die Sanierung der Ziffernblätter in Eigeninitiative zu realisieren sein. Das kirchliche Bauamt in Dessau-Roßlau erteilte seine Genehmigung dafür. Ein am 18. Juli 2016 eingereichter Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Sanierungsarbeiten wurde von der Unteren Denkmalschutzbehörde bereits am 20. Juli positiv Walter Diener und Gerhard Franke bei der Arbeit. Vereine EINLADUNG zum Museumsfest am 3. Oktober 2017 Am 3. Oktober ab 14:00 Uhr wollen wir mit vielen Besuchern unser diesjähriges Herbstfest im Dorfgemeinschaftshaus in der Gartenstraße feiern. Die Räume des Dorfmuseums laden zu einem Besuch ein. Es gibt immer wieder Neues zu entdecken. Unser diesjähriges Fest hat sich die Kleinbahn, die Dessau über Quellendorf und Radegast mit Zörbig und Köthen verband und deren Geschichten zum Thema genommen. Wer noch interessante Materialien zu dieser Zeitgeschichte hat, ist herzlich willkommen. Natürlich freuen wir uns auch über alle anderen Besucher, die an der Geschichte ihrer Heimat interessiert sind. Unsere Vereinsmitglieder werden Sie wieder mit leckeren selbst gebackenen Kuchen verwöhnen und für die Kinder sind Spiele aus Großelternzeit geplant. Wir freuen uns auf Sie! Mitglieder Dorfmuseum e. V. Quellendorf

22 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 22, Nr. 9/ Workshop beim SV Glück Auf Plötz e. V. Kampfkunst und Selbstverteidigung basierend auf Karate und Wing Chun Der SV Glück Auf Plötz e. V. möchte bei reger Beteiligung und weiterführendem Interesse einen neuen Kurs ins Leben rufen! Hierzu laden wir alle interessierten Sportlerinnen und Sportler zu einem Workshop/Schnuppertraining ein. Datum: Samstag, Ort: Sporthalle Plötz, Carl-Moritz- Straße 6 Workshop Dauer: Kostenbeitrag: 14:00-16:00 Uhr 3,- Euro/Teilnehmer (Kinder und Erwachsene) Wir möchten euch Kampf- und Bewegungskunst, basierend auf Karate und Wing Chun, vorstellen. Diese ist für alle Altersgruppen geeignet und erfordert keine besondere Gelenkigkeit, Kraft oder Fitness. Ihr braucht lockere, weite Kleidung wie Jogginghose und T-Shirt. Je nach Vorliebe kann das Training barfuß, in Stoppersocken oder Gymnastikschuhen erfolgen. Bringt gute Laune mit und seid bereit, euch auf Neues einzulassen. Haben wir das Interesse wecken können? Dann meldet euch bis zum für den o. g. Workshop an, unter: infosvploetz@web.de Tel. Nr.: oder durch Eintragung in die dafür vorgesehene Anmeldeliste in der Sporthalle. Schulnachrichten/Kindergärten Danke für den schönen Abschied Mit dem Ende des letzten Schuljahres endete auch mein 45-jähriges Berufsleben. 43 Jahre war ich davon am Schulstandort Radegast tätig. Ab 1991 leitete ich die Grundschule Radegast als Rektorin, was mich sehr gefordert, aber auch immer sehr viel Freude bereitet hat. Für die vielen guten Wünsche zum Eintritt in den Ruhestand und den unvergesslichen Abschied, der mir durch Worte, Gesang und Tanz bereitet wurde und mich sehr berührt hat, möchte ich mich auf diesem Wege auf das Herzlichste bei meinen Kolleginnen der Schule, des Hortes, bei allen Schülerinnen und Schülern und der gesamten Elternschaft, insbesondere den gewählten Elternvertretern bedanken. Unsere Zusammenarbeit war stets auf das Wohl der mir als Rektorin anvertrauten Jungen und Mädchen gerichtet und immer von Sorgfalt, Achtung und Verständnis geprägt. Desweiteren gilt mein Dank meinen Schulleiterkolleginnen, meiner Referentin Frau Geppert, den Verantwortlichen und Mitarbeitern der Stadt Südliches Anhalt, dem Bürgermeister der Stadt Radegast Herrn Graf und seinen Mitstreitern für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung während meiner Dienstzeit. Ich wünsche der Grundschule Radegast eine sichere Zukunft, allen eine gute Zeit und verabschiede mich mit einem großen Dankeschön. Gerlinde Arndt Alles Liebe und Gute zum 20-jährigen Jubiläum Du hast so lange hier geschafft, mit Fleiß und Schweiß und Nervenkraft. Nimm unseren Respekt entgegen, solche wie Dich muss man gut pflegen. Damit sie dem verrückten Treiben recht lange noch erhalten bleiben. Zum 20-jährigen Jubiläum wünschen alle Kinder, Erzieherinnen und Eltern unserer Kitaleiterin Ute Lier von Herzen alles Gute und sagen: Vielen lieben Dank! Ute Lier wurde von Beginn ihrer Tätigkeit an bis heute von allen sehr geschätzt und wird vom gesamten Team als liebevolle und großartige Kollegin betrachtet. Wir wünschen Ute Lier noch viele schöne Jahre im Kreise ihrer Kolleginnen und vor allem weiterhin ganz viel Freude mit den lieben Kindern. Das gesamte Team von der Kindertagesstätte Wichtelland e. V. Libehna Fortsetzung von Seite 1: Verschiedenes Dass eine solche Freundschaft nicht ohne persönliches Engagement und persönlichen Einsatz funktioniert, ist wohl nichts Neues. Deshalb nahm die Übergabe von Gast- und Ehrengeschenken sowie die persönlichen Ehrungen und Auszeichnungen einige Zeit der Festsitzung in Anspruch. Verdienstvolle Mitglieder beider Wehren erfuhren umfangreiche persönliche Ehrungen und Würdigungen in Form von ausgereichten Ehrenplaketten, Medaillen, Urkunden und Sachgeschenken. Ein Höhepunkt für unsere tschechischen Freunde (wir freuten uns natürlich genauso sehr darüber) war die Verleihung der Medaille für internationale Zusammenarbeit des Deutschen Feuerwehr-Verbandes an einen Kameraden, welcher mehrere Jahre die Funktion des Wehrleiters der befreundeten FF Hat ausübte und sich dabei aktiv für den Fortbestand der Freundschaft auf tschechischer Seite einsetzte. Nach Einnahme eines sehr schmackhaften, ausgiebigen, gemeinsamen Abendessens kam es zu vielen Gesprächen zu unterschiedlichsten Fach- und allgemeinen Themen in gemütlicher Runde. Hände und Füße, bis hin zum Slovnik, waren dabei wiederum unverzichtbare Kommunikationsmittel. Natürlich fehlten dabei auch nicht die entsprechenden guten Tropfen tschechischen Bieres und anderer nationaler Getränke in ausreichender Menge. Am zweiten Tag trafen wir uns bereits um Uhr zu einer Fahrt nach Ostrava. Hierbei erhielten wir einen aktuellen Eindruck von der Umgebung und der Stadt. Wir besichtigten danach eine zum Museum umfunktionierte Halle der ehemaligen Drucklufterzeugungsanlage zur Stahlschmelzung im vormaligen Stahlwerk Vitkovice. Als Museum ist dies allen Physik-Interessierten sehr zu empfehlen. Für die, die es noch als funktionstüchtiges Stahlwerk kennen, kommen jedoch auch Momente des Mitfühlens auf, für die, welche einst im Stahlwerk ihren Lebensunterhalt verdienten. Nach dem gemeinsamen, vorzüglichen Mittagessen, besuchten wir standesgemäß die Feuerwache der Berufsfeuerwehr in Vit-

23 Seite 23, Nr. 9/2017 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt kovice. Diese ist, obwohl schon einige Jahre in Betrieb, die neueste Wache der Stadt Ostrava, ausgestattet mit sehr aktueller Technik, die auch uns nicht unbekannt ist. Wieder zurück in Hat, trafen wir uns (nach einer kleinen Erholungspause, die jedoch für einige von uns mit mehreren Kurzbesuchen bei anderen Familien unserer Gasteltern ausgefüllt war), um Uhr wieder am Feuerwehrhaus, um dort den Tag stressfrei ausklingen zu lassen. Die Mitglieder der FF Hat haben sich hierzu schon vor vielen Jahren eine sehr schöne Freianlage hinter ihrem Feuerwehrhaus geschaffen. In den vergangenen 40 Jahren haben wir diese Anlage auch schon häufig zu den unterschiedlichsten Anlässen (Fw-Wettkämpfe, Vorführungen u. a.) mit benutzt und dadurch kennen gelernt. An diesem Abend standen natürlich wieder das leibliche Wohl, Gespräche, Tanzmöglichkeiten, aber auch die Erstinbetriebnahme unseres Freundschaftsgeschenkes (ein großer Feuerkorb ) sowie, als abendlicher Höhepunkt, ein lang anhaltendes Höhenfeuerwerk auf dem Programm. Der Feuerkorb, das Geschenk der FF Quellendorf an ihre tschechischen Freunde anlässlich des Jubiläums, bei der Inbetriebnahme. Für den dritten Tag, den Sonntag, trafen wir uns um Uhr am Objekt der Gemeindeverwaltung (etwa Ortsmitte) zu einem feierlichen Umzug der Feuerwehren. Dieser endete auf dem Gelände der weithin schon sichtbaren Kirche von Hat. Es folgten eine Blumenniederlegung am Grab eines ehemaligen Pfarrers von Hat (welcher gleichzeitig Mitglied der FF Hat war), die Zelebrierung einer Heiligen Messe zu Ehren des Freundschaftsjubiläums sowie weitere Blumenniederlegungen auf den Gräbern der bereits verstorbenen Kameradinnen und Kameraden - eine Geste, die wir nun schon über viele Jahre, in Quellendorf wie in Hat, praktizieren. Gegen Uhr trafen wir uns auf dem Vorplatz des Kulturzentrums, um an der feierlichen Einweihung des neuen Löschfahrzeuges unserer Freunde teilzunehmen. Ebenfalls anwesend waren weitere befreundete Feuerwehren der Umgebung, einschließlich aus dem benachbarten polnischen Grenzgebiet, welche inzwischen durch die jahrelange Freundschaft auch für uns längst nicht mehr unbekannt sind. Vertreter der polnischen, tschechischen und deutschen Feuerwehren vor dem eingeweihten Löschfahrzeug der FF Hat am Nach einem wiederum gemeinsamen Mittagessen trafen wir uns erneut gegen Uhr am Feuerwehrhaus. Hier hatten unsere Freunde alte, vor allem aber neue Feuerwehrtechnik zur Besichtigung aufgebaut, Vorführungen mit Auszügen zur Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung u. dgl. gezeigt und damit erneuten Gesprächsstoff zum weiteren Erfahrungsaustausch zwischen uns geliefert. Die Geselligkeit kam dabei, ich muss es wohl nicht besonders hervorheben, wiederum auch nicht zu kurz. Ebenso wenig betone ich die Tatsache, dass wohl hierbei die Uhrzeiger sich besonders schnell drehten, denn im Nu war es kurz vor Mitternacht. Der Montag stand als Tag der Heimreise auf unserem Plan. Um Uhr stand unser Bus zur Beladung parat. Die Führungskräfte beider Wehren und die Bürgermeister trafen sich unterdessen im Feuerwehrhaus noch einmal zu einer kurzen, abschließenden Besprechung. Hierbei wurde unsererseits nochmals der Dank für die vielen Mühen und Aufwendungen unserer Gastgeber ausgesprochen. Ebenso wurden, bereits während unseres Aufenthaltes, geäußerte Gedanken und Vorschläge der weiteren Zusammenarbeit zusammengefasst, um diese in den Heimatwehren nochmals zu beraten und zu spezifizieren. Dies sind u. a. das nächste Treffen in Quellendorf und die verstärkte Einbeziehung der Kinder- und Jugendfeuerwehren in die bestehende Freundschaftsverbindung. Die Heimfahrt selbst verlief, bis auf kleinere zeitliche Verzögerungen durch Baustellen auf den Autobahnen, reibungslos. Genügend Gesprächsstoff für die Kameradinnen und Kameraden, welche z. B. aus Krankheits-, Arbeits- oder anderen Gründen leider nicht mitfahren konnten, gibt es jedenfalls genug. Erfahrungsgemäß reicht der Gesprächsstoff auch noch für lange Zeit. Als Verfasser dieser Zeilen möchte ich es nicht versäumen, im Namen des Ortswehrleiters und der Mitglieder der Ortsfeuerwehr Quellendorf all denen zu danken, die uns in der Pflege dieser Freundschaft in all den vergangenen Jahren, wie auch zur Ermöglichung dieses erneuten Jubiläumstreffens, tatkräftig zur Seite standen und teilweise finanziell unterstützen. Für dieses aktuelle Treffen danken wir besonders unserem Feuerwehrverband Köthen/Zerbst-Anhalt, dem Quellendorfer Ortschaftsrat nebst Ortsbürgermeisterin sowie dem Bürgermeister und dem Stadtwehrleiter der Stadt Südliches Anhalt. Danke und Gut Wehr! E. Hoffmann (Wehrleiter a. D.) IMPRESSUM Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint monatlich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Herausgeber: Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichren Teil: DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT Hauptstraße 31, Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau - Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. 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25 Seite 25, Nr. 9/2017 Jugendclub Gröbzig - Sommerferienrückblick Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Vermisst! Eine Gartenbank wurde von unserem Spielplatz in Quellendorf entliehen. Für unsere Kinder bitten wir, diese Bank schnellstmöglich zurückzubringen. Doris Zimmermann Ortsbürgermeisterin Alles geht einmal vorbei... auch die schöne Sommerferienzeit! Rückblickend waren die Sommerferien im Gröbziger Jugendclub mit vielen Höhepunkten bestückt. Täglich gab es tolle Angebote. Insgesamt unternahmen wir drei Ausflüge über die Ortsgrenze hinaus. Zum Ferienauftakt ging es für KLEIN und GROSS zum Bowlingabend nach Edderitz. Am 06. Juli stand dann ein besonderes Highlight an. Bereits in den frühen Vormittagsstunden fuhren wir nach Bernburg. Mit einem Besuch im Paradies (Märchenwald), jeweils einer Fahrt mit der Parkeisenbahn Krumbholz Liese und der MS Saaleperle, Besuch des Tiergartens, kleinem Mittagssnack und kühlem Caprieis war es für uns wirklich ein ganz besonderer Erlebnistag. Mitte Juli sollte es eigentlich in die Köthener Badewelt gehen, jedenfalls war es so schon lange im Vorfeld geplant. Leider verzögerten sich die Reparaturarbeiten in der Badewelt. Situationsbedingt wählten wir nach Absprache ein Ausweichziel: Wir fuhren in das Erlebnisbad Woliday nach Wolfen. Natürlich hat uns dort der gemeinsame Badespaß sehr gefallen. Zumal am Ausflugstag super Sommertemperaturen herrschten. Auch kulinarisch und kreativ waren wir sehr aktiv. Zweimal wöchentlich haben wir leckere Sachen gekocht. Auch mit Zutaten aus unserer Hochbeet-Ernte. Im großen Workshop Nähen - Häkeln - Stricken haben wir aus verschiedenen Lederstücken Münzenbeutel wie zu Luthers Zeiten gefertigt, bunte Partykübel und Sammelmappen gestaltet, Bildcollagen gedruckt und mit diversen Perlen unserer Fantasie freien Lauf gelassen. Zum Basteln von Münzenbeuteln hatten wir auch die Hortkinder eingeladen. Natürlich durfte der Partyspaß in der schönen Sommerferienzeit nicht zu kurz kommen. Mit Seifenblasenspaß im Minipool, Swimmingpool, Wasserrutsche, Wasserbomben, Freiluft-Tischtennis und Soft-/Beachball, Hauszelt, Holzkohlegrill und Feuerschale, Eisgenuss, Beach-/Sommerbar und... und... und... setzen wir den Sommer-Sonne-Ferienspaß wortwörtlich um und gaben unserem Jugendclub ein Ambiente mit Urlaubsfeeling. Im Hinblick auf die Wetterprognosen richteten wir unsere selbst geplante Sommerbar im Innenbereich ein. Unser großer Flur bot dafür genügend Platz und lag trotzdem nah am Außen- wie Innengeschehen. Aber auch ansonsten zeigten wir Flexibilität. Die Sommer-Sonne-Ferien-Lounge fand ebenfalls im Außen- und Innenbereich genügend Platz. Unsere gesamten Bade-, Dekound Wasserutensilien fanden bis zum Ferienabschlussfest ihre Anwendung. Zumal im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes mit der Jugendfeuerwehr sowieso der Wasserspaß vorrangig war. Allerdings gab es auch Regentage. Da besuchten wir die Bibliothek und suchten uns tolle Spiele aus. Unsere Sommerferien 2017 im Jugendclub waren einfach super. Unsere Ferienerlebnistage wurden teilweise/anteilig durch den LK Anhalt-Bitterfeld, die Stadt Südliches Anhalt und Gröbzig gefördert. Gleichzeitig möchten wir die Gelegenheit nutzen, uns bei Frau Paschold, Frau Stieler und Familie Große zu bedanken! JC Gröbzig - das Ferienteam 7. Drachenfest auf dem Spörener Sportplatz Am 24. September 2017 veranstaltet der Förderverein Natur- Kinder Quetzdölsdorf-Spören e. V. in Spören sein nunmehr 7. Drachenfest. Es wird am Sonntagnachmittag ab 15 Uhr auf dem Sportplatz in Spören stattfinden. Die Besucher erwartet ein Auftritt der Kinder der Kindertagesstätten Abenteuerland aus Quetzdölsdorf und Spörener Spatzen aus Spören mit Herbst- und Drachenliedern. Auch kommt dieses Jahr das AOK Maskottchen Jolinchen vorbeigeflogen. Zudem gibt es einen Basteltisch an dem Drachen individuell gestaltet werden können. Diese können die Kinder im Anschluss steigen lassen. Alle Kinder und Interessierte aus nah und fern sind herzlich zur Teilnahme an dem Fest des Fördervereins eingeladen. Der Eintritt ist frei. Für Verpflegung ist gesorgt. Elke Putzing, Vorsitzende, Förderverein NaturKinder Quetzdölsdorf-Spören e. V. Neuer Kurs Gesunde Faszien Mehr Wohlbefinden, Beweglichkeit & Dynamik Die Faszien sind ein erstaunlich vielfältiges Körpergewebe mit ebenso vielfältigem Einfluss auf unser körperliches, geistiges und seelisches Wohlbefinden. Unsere Faszien (Bindegewebe) bilden ein Netzwerk, das den ganzen Körper durchzieht, Muskeln mit Knochen verbindet, Organe umgibt und großen Einfluss auf die Bewegung, Haltung und Schmerzempfindung hat. Wir bewegen, dehnen und rollen unser Bindegewebe, um Verfilzungen und Ablagerungen aufzulösen, den Stoffwechsel anzuregen und somit einen beträchtlichen Teil für unser Wohlempfinden beizutragen. Denn Rücken-, Nacken- und Kopfschmerzen finden oft ihren Ursprung im verschlackten Bindegewebe. Außerdem kräftigen wir die Rumpf- und Rückenmuskeln, die für einen gesunden, aufrechten Rücken wichtig sind. Erleben & spüren Sie es live am eigenen Körper! Datum: freitags ab dem für 10 Wochen Ort: Sporthalle Plötz, Carl-Moritz-Straße 6 Uhrzeit: 20:00-21:00 Uhr Kostenbeitrag: 30,- Euro/Teilnehmer (Kinder und Erwachsene) Kursleiter: ausgebildete Faszien-Trainerin Cathrin Mühl-Mätzschker Eine persönliche Faszien-Rolle ist mitzubringen! Haben wir euer Interesse wecken können? Dann meldet euch bis zum für den o. g. Kurs an unter: infosvploetz@web.de oder Tel. Nr.: oder durch Eintragung in die dafür vorgesehene Anmeldeliste in der Sporthalle.

26 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 26, Nr. 9/2017 Wir gratulieren Folgenden Bürgerinnen und Bürgern gratulieren wir recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute Stadt Südliches Anhalt Ortsteil Cattau Deege, Günter Ortsteil Cosa Cäsar, Klaus-Dieter Ortsteil Diesdorf Römmling, Dieter Ortsteil Edderitz Belger, Irene Hawlik, Ingrid Jahny, Brigitte Lange, Jutta Streubel, Liane Wulff, Gisela Ortsteil Fernsdorf Teichmann, Karin Ortsteil Fraßdorf Both, Otto Ortsteil Glauzig Schönburg, Helga Ortsteil Gnetsch Heinisch, Linus Ortsteil Görzig Pfennig, Kurt-Joachim Ortsteil Gröbzig Günther, Ursula Krebs, Heinz Nowak, Hans-Joachim Ortsteil Kleinbadegast Jahn, Brigitte Ortsteil Klein-Weißandt Reinelt, Franz Ortsteil Maasdorf Feistkorn, Hannelore Ortsteil Pösigk Brusdeilins, Rosel Husner, Brunhilde Ortsteil Prosigk Woldenberg, Walter Ortsteil Quellendorf Henning, Annegret Stephan, Anna-Maria Ortsteil Radegast Langer, Gerlinde Ortsteil Reinsdorf Ottmann, Erika Ortsteil Riesdorf Dentel, Erika Ortsteil Weißandt-Gölzau Kohlmann, Renate Leske, Karin Ortsteil Werdershausen Längert, Helga Seidel, Wolfgang zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag Einige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht. Zum Ehejubiläum gratulieren wir ganz herzlich folgenden Ehepaaren Am zum 60. Hochzeitstag Ella und Richard Einecke, Ortsteil Quellendorf. Am zum 60. Hochzeitstag Erika und Alfred Hartlieb, Ortsteil Maasdorf. Am zum 60. Hochzeitstag Helga und Ernst-Joachim Pforte, Ortsteil Quellendorf. Am zum 50. Hochzeitstag Johanna und Werner Rehsack, Ortsteil Zehmigkau. Am zum 65. Hochzeitstag Christa und Paul Broos, Ortsteil Trebbichau a.d. Fuhne. Für die weiteren gemeinsamen Ehejahre viel Gesundheit und alles erdenklich Gute. Ich bin für Sie da... Rita Smykalla Ihre Medienberaterin vor Ort Wie kann ich Ihnen helfen? Tel.: Fax: Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

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