auch ich darf Sie hier nochmals sehr herzlich für den Landschaftsverband Rheinland begrüßen.
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- Wilfried Grosse
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1 Redetext für den Frau Seufert, LVR Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich darf Sie hier nochmals sehr herzlich für den Landschaftsverband Rheinland begrüßen. Ich bin Beatrix Seufert, Abteilungsleiterin im Rheinischen Sozialamt. Dort bin ich zuständig für die Region Rheinland Süd, und damit auch für den Rhein.Bergischen Kreis und zwar für alle Fragestellungen, die die Einzelfallhilfe beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe betreffen wie auch für alle planerischen und institutionelle Themen. Ich freue mich, dass Sie sich heute hier so zahlreich eingefunden haben an diesem Vormittag, an dem es um die Verlagerung der Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen auf die Landschaftsverbände geht und damit verbunden um die wissenschaftliche Begleitung des Projektes durch das ZPE der Uni Siegen. Meine Aufgabe besteht darin, Ihnen darzustellen, wie der LVR sich die Zuständigkeitsänderung bzw. verlagerung vorstellt und welche Instrumente wir entwickelt haben, damit diese Verlagerung auch effektiv und effizient gelingt. Dafür scheint mir zunächst wichtig zu sein, darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeitsänderung kein Selbstzweck ist, sondern eine notwendige Voraussetzung, um zwei wichtige sozial- und finanzpolitische Ziele zu erreichen: 1. geht es uns um das Angebot von indiviuellen und flexiblen Hilfen aus einer Hand und die Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär. 2. geht es natürlich auch darum, die Kostenzuwächse in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu dämpfen und zu begrenzen. Sie alle kennen die Schere, die zunehmend auseinander geht: einerseits stets steigende Zahlen bei den Menschen, die Ansprüche auf Eingliederungshilfe haben, andererseits die knappen öffentlichen Mittel. In NW steigt die Zahl der Empfängerinnen und Empfän-
2 - 2 - ger von Eingliederungshilfeleistungen jedes Jahr um rd Personen. Ohne strukturelle Veränderungen werden wir zu einer Kostenexplosion gelangen, die die Kommunen nicht mehr tragen können. Allein der LVR hat im vergangenen Jahr 820 Mio.Euro für stat.wohnangebote für Menschen mit Behinderungen ausgegeben. Mit dem Ausbau individueller, ambulanter Hilfen können wir, da sind wir sehr optimistisch, beide genannten Ziele miteinander verbinden. Denn Ausbau und Vorrang der individuellen ambulanten Angebote entsprechen nicht nur dem Grundsatz der Selbstbestimmung der behinderten Menschen, und stellen damit eine überfällige und fachliche Weiterentwicklung dar, sondern dieser Weg ist zugleich auch kostengünstiger. Ein Erschwernis auf diesem Weg, der es den betroffenen Menschen ermöglichen soll, soweit wie möglich über ihre Lebensgestaltung selbst zu entscheiden und dies bei gleichzeitig effektivem Mitteleinsatz, stellte in der Vergangenheit ganz sicherlich die Zuständigkeitsteilung zwischen den Kommunen und dem LVR dar. Folge war ganz sicherlich auch, dass vielfach bedarfsgerechte ambulante Wohnangebote speziell für Menschen mit geistigen Behinderungen jedenfalls nicht in ausreichendem Maße geschaffen wurden, auch dies soll sich nunmehr ändern. Damit war die Zuständigkeitsänderung aus unserer Sicht ein wichtiger und notweniger Schritt. Ich möchte Ihnen nun gerne darstellen, mit welchen Instrumenten der Landschaftsverband Rheinland die gesetzlichen Ziele realisieren will. Dies sind: 1. die Einführung individueller personenzentrierter Hilfepläne 2. die Einführung von Hilfeplankonferenzen 3. die Einführung des Fachleistungsstundensystems zur Finanzierung ambulanter Leistungen der Eingliederungshilfen 4. niederschwellige Beratungsangebote vor Ort 5. Regionalkonferenzen
3 der personenzentrierte Hilfeplan Das individuelle Hilfeplanverfahren ist das Kernstück bei der Ermittlung individueller Wünsche und Ermittlungsbedarfe. Der Hilfeplan des LVR ist notweniger Bestandteil jeden Antrages auf Leistungen der Eingliederungshilfe und liefert die Basis, aufgrund derer die erforderlichen Assistenzleistungen definiert und bewilligt werden. Der betroffene Mensch erarbeitet gemeinsam mit einer Person seines Vertrauens Antworten auf die Fragen im Hilfeplanbogen. Ausgangspunkt sind dabei die individuellen Ziele des betroffenen Menschen. Hieraus werden dann Art und Umfang der konkreten Unterstützungsleistungen abgeleitet, die sodann Gegenstand von Antrag und Bewilligung sind. Entscheidend ist, dass auf diese Weise sichergestellt wird, dass der behinderte Mensch selbst derjenige ist, der die beantragten Leistungen definiert und steuert, immer soweit es ihm nach seinen Fähigkeiten möglich ist, anderenfalls ggfs. mit Hilfe seines Betreuers. 2. Hilfeplankonferenzen Damit der den Antrag stellende Mensch auf dem erforderlichen fachlichen Niveau und zeitnah in seiner Heimatregion die beantragten Hilfen erhalten kann, sollen in regionalen Hilfeplankonferenzen die Vorarbeiten zur Leistungsentscheidung koordiniert werden. Hilfeplankonferenzen sind ein fachkompetentes Gremium, um die von und mit behinderten Menschen erarbeiteten Hilfepläne einer Plausibilitätsüberprüfung zu unterziehen und Möglichkeiten zur Realisierung der erforderlichen Hilfen abzustimmen. Im direkten Kontakt zwischen den Kostenträgern und möglichen Anbietern von Leistungen wird die notwendige Sachverhaltsermittlung vorgenommen und die Leistungserbringung vorbereitet. Grds. sollen alle Hilfepläne in einer Hilfeplankonferenz vorgestellt werden, mit denen Eingliederungshilfen beantragt werden. Teilnehmer der Hilfeplankonferenzen sollen die behinderten Menschen selbst sein, sofern sie dies wünschen, und weiterhin die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger sowie Vertreter der ambulanten und stationären Leistungsanbieter. Dies ist die Zielvorstellung des LVR: Näheres hierzu wird auf örtlicher Ebene anl. der Regionalkonferenzen zu diskutieren sein.
4 Das Fachleistungsstundensystem Die Finanzierung der ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen erfolgt auf der Basis von Fachleistungsstunden. Basis hierfür ist der Hilfeplan bzw. das Votum der Hilfeplankonferenz. Der so ermittelte Bedarf an sog. Fachleistungsstunden pro Woche wird ermittelt und auf ein Jahresbudget hoch gerechnet. Dieses Jahresbudget stellt gleichzeitig die Obergrenze dar für die finanzierungsfähigen Fachleistungsstunden im Bewilligungszeitraum. Innerhalb des Bewilligungszeitraumes jedoch ist selbstverständlich eine individuelle und flexible Inanspruchnahme möglich, so wird der Bedarf zu Beginn der Hilfen für einen Übergangszeitraum oftmals höher sein, als im weiteren Verlauf; das Jahresbudget ermöglicht zugleich, Schwankungen im Verlauf des Assistenzbedarfes Rechnung zu tragen. Der betroffene Mensch selbst quittiert als Leistungsempfänger die erbrachten Fachleistungsstunden, seine Quittungen sind die Zahlungsgrundlage. Die bisherige sog. institutionelle Förderung bestehender ambulanter Angebote wird der LVR noch bis spätestens fortsetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt aber müssen alle ambulanten Maßnahmen der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen auf das Fachleistungsstundensystem umgestellt sein. Die Fachleistungsstunde wird mit 46,10 Euro für alle Leistungsanbieter einheitlich vergütet. Mit dieser einheitlichen Vergütung verfolgen wir das Ziel, dass der Wettbewerb der Anbieter in diesem deutlich expandierenden Markt nicht auf Preisebene, sondern auf Qualitätsebene stattfindet. Das Interesse an entsprechenden Vertragsabschlüssen ist erfreulich: bislang liegen uns. vor. 4. Einführung von niederschwelligen Beratungsangeboten Die flächendeckende Umsetzung des Vorrangs offener Hilfen bedarf aber schließlich noch eines weiteren Elementes: so hat das relativ geringe Angebot an Kontakt- und Beratungsstellen im Rheinland den LVR bewogen, ein solches Angebot in jeder Region im Rheinland flächendeckend zu schaffen. Pro Einwohnern wird der LVR in jeder Gebietskörperschaft des Rheinlandes eine sog. Koordinierungs- Kontakt und Beratungsstelle finanzieren.
5 - 5 - Vor. ist allerdings, dass gesichert ist, dass dieses Angebot entweder in Gemeinschaft aller Anbieter vor Ort betrieben wird, oder dass uns Kooperationsabsprachen nachgewiesen werden. Für seelisch behinderte Menschen bestehen vergleichbare Angebote in Form der sog. SPZ, welche in ihrer finanziellen Ausstattung den Beratungsangeboten für geistig behinderte Menschen angeglichen wurden. 5. Regionalkonferenzen Seit vergangenem Jahr finden im Rheinland regelmäßig sog. Regionalkonferenzen statt, an denen neben den Kommunen und dem LVR alle Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe vor Ort teilnehmen. Dieses Gremium soll dazu dienen, die Angebotsstrukturen vor Ort unter allen Beteiligten gemeinsam weiter zu entwickeln. Dabei ist es erklärte Absicht des LVR keine zusätzlichen stationären Kapazitäten mehr zu schaffen, sondern auf den Ausbau bedarfsgerechter ambulanter Hilfen hinzuwirken. Unser Wunsch ist, dass es mit allen Beteiligten vor Ort zu Zielvereinbarungen kommt. Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die gesetzliche Änderung der Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen mit einem erheblichen Änderungsprozess für die Ermittlung des Bedarfs, seiner Finanzierung, dem Angebot von Beratung wie auch der Planung von Angeboten verbunden ist. Wir glauben, dass wir mit diesen Instrumenten und Konzepten gut gerüstet sind für den Weg der Veränderung, der im Bereich der Hilfen für behinderte Menschen in NW eingeschlagen worden ist. Dieser Weg verlangt sicherlich sehr viel von allen Beteiligten und dieser Weg wird ganz sicherlich auch noch manch einen Stolperstein bereit halten. Aber ich bin optimistisch, dass wir dies gemeinsam schaffen und ich hoffe sehr, dass uns das ZPE über seine Arbeit helfen wird und wir auch von Ihnen wichtige Impulse zur Weiterentwicklung erhalten werden.
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