FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt
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- Teresa Thomas
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1 AMTSBLATT FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt Nr: 28/Jahrgang Referat I.4 - Presse und Medien Verantwortlich für den Inhalt: Bestellungen (einzeln oder im Abonnement) an: Stadtverwaltung, Referat I.4 - Presse und Medien, Am Rathaus Mülheim an der Ruhr. Der Jahresbezugspreis von 41,- ist im Voraus fällig. Auch quartalsweiser Bezug möglich. Quartalspreis: 10,25. Kündigung des Abonnements spätestens 1 Monat vor Ablauf der Bestellzeit. Inhaltsverzeichnis auf der letzten Seite Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Frank Nielinger, Hohe Str. 50, Dortmund, unter dem Aktenzeichen /24 am erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom wird hiermit nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den I. A. Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Mario Mickey De Wit, Javastraat, NL EP Roenmond, unter dem Aktenzeichen /36 am erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. Der Bußgeldbescheid vom wird hiermit nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.233, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den I. A. M ü h l e B a c h m a n n 344
2 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Bruno Joachim Lesner, Zeppelinstr. 63, Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen /24 am erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom wird hiermit nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den I. A. B a c k m a n n Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Laila Al Chakif Bent Ali, Wattenscheider Hellweg 108, Bochum, unter dem Aktenzeichen /35 am erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den I. A. R i n g e l e r Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Gordian Wessels, Kölner Str. 3, Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen /17 am erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom wird hiermit nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Sozialamt5 (Bußgeldstelle Pflegeversicherung) Mülheim an der Ruhr, Ruhrstr. 1, Zimmer 124, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den I. A. S p i l l e r Der Bußgeldbescheid vom wird hiermit nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit 345
3 Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides Der gegen Christian Hermann Kreuselberg, Neuenburger Str. 4, Berlin, unter Aktenzeichen / MH-CK2101 am erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr , Zimmer 209, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den I. A. K l e i b r i n k Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides Der gegen Fa. Glas Schwickert GmbH, Hingbergstr. 118, Mülheim an der Ruhr, unter Aktenzeichen / MH-GS2013 am erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist. Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr , Zimmer 209, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den I. A. K l e i b r i n k Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides Der gegen Mega GmbH, Brunshofstr. 10 B, Mülheim an der Ruhr, unter Aktenzeichen / MH-AE392 am erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr , Zimmer 209, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den I. A. K l e i b r i n k Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem 346
4 Öffentliche Zustellung Rückforderungsbescheides Der an Mirko Hoffmann, zuletzt wohnhaft gewesen in Prinzeß-Luise-Straße 2, Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom (Aktenzeichen: /91041/93) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Rückforderungsbescheid gem. 22 Abs. 6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wird hiermit nach 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Er kann bei der Sozialagentur Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den I. A. Bekanntmachung 14. Änderung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister Die Bezirksregierung Köln hat die von der Verbandsversammlung am beschlossene 14. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes KDN Dachverband kommunaler IT- Dienstleister gemäß 20 Abs. 4 i.v.m. 11 Abs. 1 GkG NRW im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln am , Ausgabe Nr. 30/2017 bekannt gemacht. Auf diese Veröffentlichung wird hiermit gemäß 11 Abs. 1 Satz 2 GkG NRW hingewiesen. Mülheim an der Ruhr, den I. A. N o w a k K ö l s c h Bekanntmachung Ergänzung der amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück: Gemarkung: Saarn, Flur: 56, Flurstück(e): 396 Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung Mintarder Dorf- Mintarder Dorfstraße 19, 20 straße 19, 19A, 20 Mülheim an der Ruhr, den Amt für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung I. A. M a r k h o f f 347
5 B e k a n n t m a c h u n g Einleitung eines Verfahrens zur erneuten Aufstellung des Bebauungsplanes Diepenbeck / Velauer Straße G 12 vom Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: I Der Planungsausschuss beschließt erneut gemäß 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Diepenbeck / Velauer Straße G 12 ; der Bereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan (Anlage 3) gekennzeichnet. Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Diepenbeck / Velauer Straße G 12 bereits ein Einleitungsbeschluss am (Drucksache Nr.: 242/92) sowie ein Beschluss über die Änderung des städtebaulichen Konzeptes und über eine erneute Bürgerbeteiligung (Drucksache Nr.: V 01/ ) gefasst wurden. Die förmliche Aufhebung dieser Beschlüsse wird im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt beschlossen. Der Planungsausschuss nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass im Bereich des Bebauungsplanes Diepenbeck / Velauer Straße G 12, städtebauliche Festsetzungen durch den Fluchtlinienplan Bebauungsplan Siedlung Priesters Hof, förmlich festgestellt am , bestehen. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Diepenbeck / Velauer Straße G 12 werden diese Festsetzungen, soweit sie durch den Geltungsbereich erfasst sind, aufgehoben. II Ein Lageplan mit Darstellung des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird unter Darlegung der Planungsziele gleichzeitig veröffentlicht. 348
6 Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit gemäß 2 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist, in Verbindung mit 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 966) geändert worden ist und 2 Abs. 4 Nr. 1 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO), öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i.v.m. 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Beschlüsse nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mülheim an der Ruhr, den U l r i c h S c h o l t e n 349
7 B e k a n n t m a c h u n g Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Diepenbeck / Velauer Straße G 12 I Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan Diepenbeck / Velauer Straße G 12 folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen: Ziele und Zwecke: Planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Bebauungsstruktur durch Festsetzung von Wohnbauflächen Schaffung von Planungsrecht für 16 Wohneinheiten in Form von II-geschossigen Einzelhäusern (Baufeld 1) Schaffung von Planungsrecht für ca. 18 Wohneinheiten in Form von II-geschossigem Geschosswohnungsbau und ca. 30 Wohneinheiten in Form von II-geschossigen Einzel- und Doppelhäusern (Baufeld 2) Sicherung und Entwicklung von Freiflächen im zentralen Plangebiet durch Festsetzung von privaten und öffentlichen Grünflächen Sicherung der vorhandenen Leitungen einschließlich erforderlicher Schutzstreifen 350
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9 II Aushang und Beteiligung der Öffentlichkeit Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden in der Zeit vom bis einschließlich im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung ausgehängt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit stehen montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis Uhr Dienstkräfte des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage linke Flurseite, zur Verfügung Bis zum Ende der Frist können Einzelgespräche geführt und etwaige Äußerungen zur Niederschrift vorgetragen werden. Bei Bedarf können unter der Tel.: 0208 / (Frau Herbermann) oder der Tel.: 0208 / (Frau Schulte Tockhaus) weitere Termine vereinbart werden. Schriftliche Äußerungen können bis zum Ende des für die Anhörung festgelegten Zeitraumes an den Oberbürgermeister (Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung) gerichtet werden. Nähere Einzelheiten zur Planung können ab dem auch im Internet unter (Rathaus & Bürgerservice Stadtplanung aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen) abgerufen werden. Mülheim an der Ruhr, den U l r i c h S c h o l t e n 352
10 III Einladung zur Öffentlichkeitsversammlung Der Planungsausschuss hat beschlossen, die Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Öffentlichkeitsversammlung durchzuführen. Diese Öffentlichkeitsversammlung findet am Mittwoch, den , ab Uhr im Pfarrsaal der Kath. Kirche St. Joseph, Hingbergstraße , Mülheim an der Ruhr, statt. Hierzu lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein. In dieser Öffentlichkeitsversammlung werden von der Verwaltung die Planungsziele erläutert, sowie Fragen beantwortet und Äußerungen der Öffentlichkeit entgegen genommen. Mülheim an der Ruhr, den Der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung 1 F e s s e n 353
11 B e k a n n t m a c h u n g Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Kohlenkamp/Löhberg vom I Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Planungsausschuss beschließt den Vorhaben-und Erschließungsplan Kohlenkamp / Löhberg mit seiner Begründung gemäß 12 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB aufzuheben. II Ein Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird unter Darlegung der Planungsziele gleichzeitig veröffentlicht. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß 2 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2139) geändert worden ist, in Verbindung mit 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 966) geändert worden ist und 2 Abs. 4 Nr. 1 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO), öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i.v.m. 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Beschlüsse nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 354
12 b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mülheim an der Ruhr, den U l r i c h S c h o l t e n 355
13 B e k a n n t m a c h u n g Öffentlichkeitsbeteiligung für die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Kohlenkamp/Löhberg I Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Satzung zur Aufhebung des Vorhabenund Erschließungsplanes Kohlenkamp/Löhberg folgende angegebene allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen: Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Kohlenkamp/ Löhberg Zukünftig soll die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach 34 BauGB beurteilt werden 356
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15 II Aushang und Beteiligung der Öffentlichkeit Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden in der Zeit vom bis einschließlich im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung ausgehängt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit stehen montags bis mittwochs: donnerstags: freitags: von 7.30 Uhr bis Uhr von 8.00 Uhr bis Uhr sowie von 8.00 Uhr bis Uhr Dienstkräfte des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage linke Flurseite, zur Verfügung. Bis zum Ende der Frist können Einzelgespräche geführt und etwaige Äußerungen zur Niederschrift vorgetragen werden. Bei Bedarf können unter der Telefonnummer 0208 / (Frau Rödel) und 0208/ (Herr Urbanski) weitere Termine vereinbart werden. Schriftliche Äußerungen können bis zum Ende des für die Anhörung festgelegten Zeitraumes an den Oberbürgermeister (Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung) gerichtet werden. Nähere Einzelheiten zur Planung können ab dem auch im Internet unter abgerufen werden. Mülheim an der Ruhr, den U l r i c h S c h o l t e n 358
16 B e k a n n t m a c h u n g Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wissollstraße /Liebigstraße Y 12 vom Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: I Der Planungsausschuss beschließt gemäß 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Wissollstraße / Liebigstraße Y 12 der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan (Anlage 2) gekennzeichnet. Der Planungsausschuss nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wissollstraße / Liebigstraße Y 12, städtebauliche Festsetzungen durch den Bebauungsplan Duisburger Straße / Liebigstraße M 10, vom bestehen. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Wissollstraße / Liebigstraße Y 12 sollen diese Festsetzungen außer Kraft treten. Weiterhin nimmt der Planungsausschuss zur Kenntnis, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wissollstraße / Liebigstraße Y 12, Teile des Bebauungsplanes Duisburger Straße / Erweiterungsflächen HRW M 1 liegen. Der Planungsausschuss beschließt die Aufhebung seines Einleitungsbeschlusses vom , soweit er Bereich betrifft, die vom Bebauungsplan Wissollstraße / Liebigstraße Y 12 überplant wird. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet des Bebauungsplanes ist gemäß 15 BauGB auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. II Ein Lageplan mit Darstellung des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird unter Darlegung der Planungsziele gleichzeitig veröffentlicht. 359
17 Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit gemäß 2 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2139) geändert worden ist, in Verbindung mit 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 966) geändert worden ist und 2 Abs. 4 Nr. 1 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO), öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i.v.m. 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Beschlüsse nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mülheim an der Ruhr, den U l r i c h S c h o l t e n 360
18 B e k a n n t m a c h u n g Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Wissollstraße / Liebigstraße Y 12 I Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan Wissollstraße / Liebigstraße Y 12 folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen: Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung von Gewerbe- und Mischgebieten in der Nähe der Hochschule Ruhr-West Sicherung des vorhandene Allgemeinen Wohngebietes Sicherung von Flächen zur Fortführung des Radschnellweges in Richtung Duisburg Schaffung von Verbindungswegen zwischen Radschnellweg und Wissoll- und Liebigstraße Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen 361
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20 II Aushang und Beteiligung der Öffentlichkeit Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden in der Zeit vom bis einschließlich im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung ausgehängt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit stehen montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis Uhr Dienstkräfte des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage linke Flurseite, zur Verfügung Bis zum Ende der Frist können Einzelgespräche geführt und etwaige Äußerungen zur Niederschrift vorgetragen werden. Bei Bedarf können unter der Tel.: 0208 / (Frau Herbermann) oder der Tel.: 0208 / (Herr Urbanski) weitere Termine vereinbart werden. Schriftliche Äußerungen können bis zum Ende des für die Anhörung festgelegten Zeitraumes an den Oberbürgermeister (Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung) gerichtet werden. Nähere Einzelheiten zur Planung können ab dem auch im Internet unter (Rathaus & Bürgerservice Stadtplanung aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen) abgerufen werden. Mülheim an der Ruhr, den U l r i c h S c h o l t e n 363
21 III Einladung zur Öffentlichkeitsversammlung Der Planungsausschuss hat beschlossen, die Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Öffentlichkeitsversammlung durchzuführen. Diese Öffentlichkeitsversammlung findet am Donnerstag, den , ab Uhr im Gemeindesaal der Kath. Kirche Herz Jesu, Ulmenallee 39, Eingang Salierstraße, Mülheim an der Ruhr, statt. Hierzu lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein. In dieser Öffentlichkeitsversammlung werden von der Verwaltung die Planungsziele erläutert, sowie Fragen beantwortet und Äußerungen der Öffentlichkeit entgegen genommen. Mülheim an der Ruhr, den Der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung 3 H e r m a n n-j o s e f H ü ß e l b e c k 364
22 Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Änderung 22 MH des Regionalen Flächennutzungsplanes der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Mülheim an der Ruhr. Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am beschlossen: 1. die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis zu nehmen und 2. auf der Grundlage des Planentwurfs die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange für das folgende Änderungsverfahren zum RFNP durchzuführen: - 22 MH Düsseldorfer Straße / Kassenberg Der Änderungsbereich 22 MH befindet sich in Mülheim im Stadtteil Saarn und verläuft entlang der Düsseldorfer Straße. Er wird im Wesentlichen begrenzt durch die Straßen Kassenberg, Alte Straße, Mintarder Straße und Saarner Auenweg. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB jeweils i.v.m. 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) sowie 10 Raumordnungsgesetz (ROG). Die Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von einem Monat Stellungnahmen zum ausliegenden Änderungsentwurf abgeben. Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens gemäß 9 ROG i. V. m. 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden. Neben dem Planentwurf mit beigefügter Begründung enthält insbesondere der Umweltbericht nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB umweltbezogene Informationen zu den Umweltschutzgütern i.s. des 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB in der bis zum 12. Mai 2017 gültigen Fassung (Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1722)): - Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft - Boden - Wasser - Luft - Klima - Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - Kultur- und Sachgüter - Wechselwirkungen Darüber hinaus sind die folgenden Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten 365
23 Änderungsverfahren 22 MH Art der vorhandenen Information Drei Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Urheber Düs- Bezirksregierung seldorf Staatskanzlei des Landes NRW, Referat III B 2 Thematischer Bezug Anmerkungen bezüglich des planerischen Umgangs mit einem Betrieb gemäß Seveso-III-Richtlinie. Hinweis zum Erfordernis einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) und einer FFH-Vorprüfung. Stellungnahme der Bauaufsicht der Stadt Mülheim an der Ruhr Hinweis zu bestehender Luftschadstoffbelastung an der Düsseldorfer Straße sowie auf mögliche Grenzwertüberschreitung bei Verkehrszunahme. Ausweisung von Teilen des Änderungsbereichs (B 223) als Lärmbrennpunkt im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Umsetzung von betriebsseitigen Maßnahmen am Störfallbetrieb. Zwei Fachgutachten Büro für Landschaftsund Freiraumplanung Leser. Albert. Bielefeld GbR Büro für Landschaftsund Freiraumplanung Leser. Albert. Bielefeld GbR Artenschutzrechtliche Vorprüfung: Vorkommen planungsrelevanter Arten kann nicht ausgeschlossen werden, eine artenschutzkonforme Konfliktlösung kann auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet werden. FFH-Vorprüfung: Keine Betroffenheit wertbestimmender Lebensraumtypen einschließlich der charakteristischen Arten. Die Erhaltungs- und Schutzziele des FFH-Gebietes DE Ruhraue in Mülheim werden nicht verletzt. 366
24 Die Planunterlagen (Entwurf des Änderungsplans, Begründung, Umweltbericht, Abwägungssynopse) sowie die nach Einschätzung der Gemeinden der Planungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom bis (einschließlich) in den Städten der Planungsgemeinschaft öffentlich aus. In der Stadt Mülheim an der Ruhr können sie an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden: Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, rechte Flurseite, Öffnungszeiten: montags bis mittwochs: 7.30 Uhr 15:30 Uhr, donnerstags: 8.00 Uhr 17:00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr Uhr Die Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr ( zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Regionaler Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: (0201) /-212) zu erfragen. Auskunft zum Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen Felix Blasch, Tel. 0208/ , Technisches Rathaus, 19. Etage, rechte Flurseite, Daniela Schulz, Tel. 0208/ , Technisches Rathaus, 19. Etage, linke Flurseite und Wolfgang Mohr, Tel. 0208/ , Technisches Rathaus, 19. Etage, rechte Flurseite. Alle Planunterlagen mit den auszulegenden Unterlagen, der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Beschlussvorlage können auch auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr eingesehen werden. Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Auslegungsfrist bis zum (einschließlich) schriftlich oder zur Niederschrift - bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Regionaler Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), Essen, - bei der Stadt Mülheim, Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, rechte Flurseite, - oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 367
25 Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis bei der Stadt Mülheim, Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung im Technischen Rathaus, während der Dienststunden ermöglicht wird. Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme. Die personenbezogenen Daten werden nur für Zwecke weiter verarbeitet, für die sie erhoben bzw. erstmals gespeichert worden sind ( 13 Abs.1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen). Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach 7 Absatz 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mülheim an der Ruhr, den U l r i c h S c h o l t e n 368
26 369
27 Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am im Wahlkreis 118 Mülheim Essen I - Wahlbenachrichtigung, Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis sowie Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlverfahren I. Benachrichtigung der Wahlberechtigten Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum eine Wahlbenachrichtigung. In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Personen eingetragen, bei denen am 13. August 2017 (Stichtag) feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählen kann daher nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. II. Einsicht in das Wählerverzeichnis Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2017 wird in der Zeit vom bis und zwar am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr sowie am Donnerstag von 8.00 Uhr bis Uhr im Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, 1. Etage, Zimmer B.111, für Wahlberechtigte zur elektronischen Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das 370
28 Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk (eine Auskunftssperre) gemäß 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. III. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während des Einsichtzeitraumes (04.09 bis ), spätestens bis zum , Uhr, beim Rats- und Rechtsamt, Rathaus, Am Rathaus 1, 1. Etage, Zimmer B.111, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. IV. Ausstellung von Wahlscheinen Inhaber von Wahlscheinen können an der Bundestagswahl im Wahlkreis 118 Mülheim Essen I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 1. Wahlscheine für die Bundestagswahl erhalten auf Antrag 1.1 die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, 1.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum ) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum ) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum , Uhr, beim Rats- und Rechtsamt schriftlich [per (wahlbuero@muelheim-ruhr.de), Telefax (0208/ ) oder über das Online-Wahlscheinverfahren (wahlschein.muelheim-ruhr.de)] beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Wahlscheinantrag aufgedruckt. Eine telefonische Antragstellung ist dagegen nicht zulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter 371
29 nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den oben angegebenen Gründen (Pkt. 1.2 Buchstaben a und b) den Antrag auf Erteilung der Wahlscheine noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. V. Briefwahl Wer einen Wahlschein beantragt erhält von Amts wegen für die Bundestagswahl zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen wird auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Die Unterlagen können auch persönlich ab dem im Briefwahlbüro, Rathaus, Eingang Rathausmarkt, 1. Etage, Zimmer C.113, während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Mi. und Fr. von 8.00 Uhr bis Uhr sowie Do. von 8.00 Uhr bis Uhr) abgeholt werden; die Briefwahl kann auch dort direkt ausgeübt werden. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dürfen an eine andere Person als den Wahlberechtigten nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Eine bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Erklärung wird von der bevollmächtigten Person eingeholt. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Briefwählende müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Wahlbrief (mit Wahlschein und Stimmzettel im blauen Stimmzettelumschlag-) spätestens bis zum , Uhr, beim Kreiswahlleiter eintrifft. Wahlbriefe können demnach am Wahltag noch bis Uhr beim Rats- und Rechtsamt, Rathaus (Gebäude- 372
30 teil B), Eingang am Rathausmarkt, 1. Etage, Zimmer B.111, oder von Uhr bis Uhr im Foyer der Volkshochschule, Bergstr. 1-3, abgegeben werden. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform durch die Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Die Deutsche Post AG kann nur die Wahlbriefe zustellen, die rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen wurden. Hierbei sind unbedingt die Leerungszeiten zu beachten. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, sind dem jeweiligen Merkblatt, das mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder übersandt wird, zu entnehmen. Mülheim an der Ruhr, den S c h o l t e n 373
31 I n h a l t S e i t e Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Frank Nielinger, Dortmund) 344 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Mario Mickey De Wit, NL) 344 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Bruno Joachim Lesner) 345 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Laila Al Chakif Bent Ali, Bochum) 345 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Gordian Wessles) 345 Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides (Christian Hermann Kreuselberg, Berlin) 346 Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides (Fa. Glas Schwickert) 346 Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides (Mega GmbH) 346 Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides (Mirko Hoffmann) 347 Bekanntmachung: Ergänzung einer amtlichen Lagebezeichnung (Mintarder Dorfstraße 19, 19 A, 20) 347 Bekanntmachung: 14. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister 347 Bekanntmachung: Einleitung eines Verfahrens zur erneuten Aufstellung des Bebauungsplanes Diepenbeck / Velauer Straße G 12 vom Bekanntmachung: Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Diepenbeck / Velauer Straße G Bekanntmachung: Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Kohlenkamp/Löhberg vom Bekanntmachunh: Öffentlichkeitsbeteiligung für die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Kohlenkamp/Löhberg 356 Bekanntmachung: Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wissollstraße/Liebigstraße Y 12 vom Bekanntmachung: Öffentlichkeitsbeteiligung für des Babauungsplan Wissollstraße/Liebigstraße Y Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Änderung 22 MH des Regionalen Flächennutzungsplanes der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Mülheim an der Ruhr. 365 Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am im Wahlkreis 118 Mülheim Essen I - Wahlbenachrichtigung, Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis sowie Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlverfahren
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