2,33. kraft. mitglied. schaft. Gehaltserhöhung ab Der öffentliche Dienst aktuell Ausgabe 8 / Dezember ,10

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2,33. kraft. mitglied. schaft. Gehaltserhöhung ab Der öffentliche Dienst aktuell Ausgabe 8 / Dezember ,10"

Transkript

1 Der öffentliche Dienst aktuell Ausgabe 8 / Dezember ,10 Gehaltserhöhung ab Österreichische Post AG MZ 03Z M GÖD, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien nicht retournieren 2,33 DURCHsetzungs kraft DURCH mitglied schaft +++ Österreichs +++ im Sozialpartnerschaft endspurt xxxx das +++ Parlament +++ xxxx Der +++ Garant zieht um für +++ Stabilität +++ FOto: Jason Reed/photodisc/thinkstock

2 Wir danken für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr! Österreichische Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

3 editorial Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die gute Nachricht zum Jahresende gleich vorab: Bereits in der ersten Gehaltsrunde am 26. September, also noch vor der Nationalratswahl, wurde außer Streit gestellt, dass der Gehaltsabschluss ab 1. Jänner 2018 wirksam werden soll. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen rund um die stattfindende Regierungsumbildung konnten die Gehaltsverhandlungen nun in der vierten Verhandlungsrunde für das Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossen werden. Ein Verhandlungserfolg der GÖD Das sehr gute Ergebnis: Alle Gehälter und Zulagen werden mit Jahresbeginn um 2,33 Prozent erhöht. Damit ist nicht nur die Inflationsrate abgegolten, es konnte darüber hinaus ein Anteil von knapp 0,5 Prozentpunkten am Wirtschaftswachstum erreicht werden. Diese, um den ORF zu zitieren, kräftige Gehaltserhöhung bedeutet eine nachhaltige Steigerung der Kaufkraft für rund öffentlich Bedienstete ein sehr guter Abschluss, der zeigt, dass die Sozialpartnerschaft in Österreich den Stellenwert hat, den sie verdient. (Mehr dazu lesen Sie ab Seite 10.) Gemeinsam stark Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgskonzept der Zweiten Republik. Aus aktuellem politischem Anlass haben wir diesem Thema den Schwerpunkt der vorliegenden Aus gabe unseres Mitgliedermagazins gewidmet (ab Seite 22). Konflikte werden nicht im Wege der bedingungslosen Konfrontation, sondern am Verhandlungstisch ausgetragen. Da findet ein professioneller, faktenbasierter Interessenausgleich statt eine Vorgangsweise, die Österreich zu einem der reichsten Länder der Welt gemacht hat. Es ist schon interessant, dass wir in ganz Europa um dieses bestens funktionierende Sozialpartnerschaftsmodell beneidet werden, aber im Inland oftmals Kritik daran geübt wird. Sozialpartnerschaftliche Mitsprache erstreckt sich nicht nur auf Kollektivvertrags- bzw. Gehaltsverhandlungen. Organisation und Regelungen der sozialen Sicherungssysteme gehören ebenso dazu wie Verteilungsfragen in allen Lebensbereichen. Mit diesem institutionalisierten Interessenausgleich wird auch der soziale Friede in Österreich sichergestellt. Sozialpartnerschaft bedeutet breite Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen und ist somit Basis der in Österreich gelebten und geschätzten Konsensdemokratie. Wir fordern daher von jeder Bundesregierung, egal wie sie zusammengesetzt ist, die Einhaltung sozialpartnerschaftlicher Gepflogenheiten! Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr wünscht Norbert schnedl Vorsitzender 3 GÖD 8-17

4 inhalt kurz notiert 6 kolumne 21 BV 22 Pensionisten 36 stark. weiblich 40 RECHT GÖD-Card 52 bva 53 GÖD-hotels 54 Bv 2 Wirtschaftsverwaltung. 56 PANORAMA 57 Follow us! NEU: Die GÖD auf Facebook und Twitter. Mit uns sind Sie immer informiert! Fotos: Freepik d3images/istock/thinkstock Titelgeschichte Sozialpartnerschaft ist wertvoll Der runde Tisch zum Thema GÖD aktuell hat VertreterInnen aus Wissenschaft und Politik zum Gespräch über Verdienste, Chancen und Legitimität der Sozialpartnerschaft in Österreich geladen. Welche Rolle die Sozialpartner in einer Welt voller Umbrüche einnehmen können, darüber diskutierten FH-Univ.-Prof. Dr. Katharina Stainer-Hämmerle, Univ.-Prof. Dr. Emmerich Tálos und Univ.-Prof. Dr. Peter Becker mit unserem GÖD-Vorsitzenden Dr. Norbert Schnedl. Impressum GÖD Der öf fent liche Dienst aktuell ist das Mit glie der magazin der Ge werk schaft Öf fent licher Dienst und erscheint im 72. Jahr gang. He r aus ge ber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Dr. Norbert Schnedl. Medienin haber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH, A-1010 Wien, Teinfalt straße 7. Chefre dak teur: Fritz Neugebauer, A-1010 Wien, Tein falt straße 7, Tel.: 01/534 54, Internet: www. goed.at, goed@goed.at. Kon zep tion, Redaktion und Grafik: Mo dern Times Me dia Ver lags gesmbh, A-1030 Wien, Lager gasse 6/2/35. Verlags leitung: Dr. Michaela Baumgartner, Chefin vom Dienst: Mag. Gundi Mayrhofer, MitarbeiterInnen Text: Otto Aigls perger, Mag. Nina Atzenhofer, Dipl.-Germ. Verena Baca, MA, Dr. Otto Benesch, Hon.-Prof. Dr. Michael Bünker, Daniela Eysn, MA, Monika Gabriel, Mag. Martin Holzinger, Mag. Belinda Kalab, Harald Kremsl, Reg.-Rat Kurt Kum hofer, Dipl. KH-BW Peter Maschat, Mag. Helmut Mooslechner, Mag. Martin Ohneberg, Mag. Dieter Reichenauer, Anja-Therese Salomon, MSC (WU), Prof. Dkfm. Ernst Scheiber, Dr. Viktor Mayer-Schönberger MA, Josef Strassner, Mag. Dr. Eckehard Quin. Art-Direktion: Ingrid Olbrich. Grafik: Marion Leodolter. Hersteller: Druckerei Berger, A-3580 Horn, Wienerstraße 80. Verlagsort: Wien. Her stellungsort: Horn. DVR-Nr.: Die Redaktion behält sich das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung und Vertrieb der zum Ab druck gelangenden Beiträge sowie ihre Verwendung für andere Ausgaben vor. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die Meinung des Autors dar, die sich nicht mit der Meinung der GÖD decken muss. 22 Fröhliche Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2018! 4 GÖD 8-17

5 2,33 Prozent mehr im Geldbörsel 10 Gehaltserhöhung ab Für Sie erfolgreich verhandelt: Mit der satten Gehaltssteigerung kommt das Wirtschaftswachstum bei allen an. WEIT Mehr als nur eine Tradition 28 Sozialpartnerschaft Es gibt viele Gründe, warum das Erfolgsrezept der Zweiten Republik nicht leichtfertig über Bord geworfen werden darf. langfristige erfolge 32 Errungenschaften im Fokus Die Zahlen sprechen für sich: In den letzten Jahren hat die GÖD erfolgreich für den Öffentlichen Dienst verhandelt. Nachhaltig denken 34 Die Zeichen der Zeit erkennen Gerade jetzt ist es wichtig, an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten und mutig Standpunkte zu vertreten. 44 DAS DIGITAL 41 Digitalisierungschancen für alle Daten gelten als Reichtum der Zukunft. Was bedeutet das für Demokratie und Arbeitswelt? SOCIAL MEDia 42 Sachlichkeit und Information Auch im digitalen Dialog setzt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst auf sachliche Kommunikation Hat sich Ihr Name oder Ihre Adresse geändert? In diesen Fällen rufen Sie bitte die Evidenz der GÖD (Tel.: 01/ ) oder senden Sie uns ein . Auf mitgliedsdaten-aendern können Sie per Online-Formular Ihre Daten ändern. Gewalt als berufsrisiko? 44 Handeln statt Wegschauen Bedienstete von Gesundheitseinrichtungen werden immer öfter Opfer von Gewaltattacken. Reden wir offen darüber. 500 Jahre reformation 46 Luther und der Öffentliche Dienst Ein Blick in die Geschichte zeigt, wie sehr unser modernes Europa in Luthers Welt verwurzelt ist. Europa mehr denn je 49 Vertrauen schaffen durch Dialog Die EU ist dringend gefordert, mit den Menschen in den Mitgliedsländern offen zu kommunizieren. 5 GÖD 8-17

6 kurz notiert von Fritz Neugebauer Gender Pay Gap Lücke wird langsam kleiner Die Einkommens-Schere zwischen Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst wird kleiner. Wie der heuer zum fünften Mal erschienene Einkommensbericht des Bundes zeigt, haben Frauen im Jahr 2016 um 11,9 Prozent weniger verdient als Männer. Im Vergleich zu 2015 ist der Gender Pay Gap damit um 0,9 Prozentpunkte gesunken, seit dem Jahr 2012 um 1,4 Prozentpunkte. Laut Rechnungshof beträgt der Einkommensunterschied dort bei Betrachtung der Stundenverdienste von Voll- und Teilbeschäftigten 18,2 Prozent bzw. bei ganzjährig vollbeschäftigten Frauen und Männern in Österreich 17,3 Prozent. Der Bundesdienst liegt damit deutlich besser als die Privatwirtschaft. Effiziente Sozialversicherung Die aktuelle OECD-Studie stellt der Österreichischen Sozialversicherung hinsichtlich ihrer Verwaltungskosten ein hervorragendes Zeugnis aus. Sie liegen in Österreich bei 2,8 Prozent, während sie in vergleichbaren Ländern wesentlich höher sind. So beträgt der Anteil dieser Kosten an den Gesamteinnahmen der Schweiz 4,3 Prozent, in den Niederlanden 4,1 Prozent. Noch deutlicher fällt der Vergleich mit privaten Krankenversicherungen aus; diese geben 31,7 Prozent ihrer Einnahmen für die Verwaltung aus. Diese Studienergebnisse mögen nur für Uninformierte überraschend sein, doch wir wissen, dass die Sozialversicherungsträger in Österreich hervorragende Arbeit leisten und effizient sind. 70 Jahre Marshall-Plan 70 Jahre ist es her, dass der amerikanische Außenminister George Marshall ein Aufbauprogramm für das kriegsversehrte Europa ankündigte. Nur elf Minuten dauerte seine Rede im Juni 1947 an der Harvard-Universität, wo er vor den Absolventen die Grundzüge eines Unterstützungsprogramms für das nach dem Zweiten Weltkrieg am Boden liegende Europa skizzierte. Es war die Geburtsstunde des European Recovery Program weit besser bekannt als Marshall-Plan. Ob zu Recht oder zu Unrecht, gilt der Marshall-Plan als das erfolgreichste Entwicklungsprogramm der Vereinigten Staaten. Die finanzielle Hilfe, die in Form von Zuschüssen an 16 europäische Staaten gewährt wurde, entspräche heute einem Wert von 130 Milliarden US-Dollar. George Marshall 6 GÖD 8-17

7 fotos: akg-images/picturedesk.com fotolia bodym, kieferpix, bizvector / istock / thinkstock Konjunkturindikator Nach einem starken ersten Halbjahr hat sich die Konjunkturstimmung in Österreich abermals verbessert. Der UniCredit Bank Austria Konjunkturindikator ist im Juli weiter gestiegen und erreicht mit 3,7 Punkten mittlerweile den höchs ten Wert seit fast zehn Jahren. Der Optimismus nimmt auf breiter Ebene zu und festigt die Aussicht auf ein Anhalten des kräftigen Konjunkturaufschwungs der heimischen Wirtschaft in den kommenden Monaten. Mit breiter Unterstützung aller Sektoren ist das Wirtschaftswachstum im dritten Quartal auf über 2,5 Prozent im Jahresabstand geklettert. Die österreichischen Konsumenten und Konsumentinnen sind zu Beginn der zweiten Jahreshälfte weiter in Hochstimmung, und sowohl am Bau als auch in der Industrie und unter den Dienstleistern werden die Aussichten sehr positiv bewertet. In allen Sektoren der heimischen Wirtschaft ist die Stimmung überdurchschnittlich gut und mittlerweile besser als im europäischen Vergleich. Reformen, die Angstzustände auslösen Dabei reicht es manchmal schon aus, an ein paar Rädchen zu drehen, um ein System fit für die Zukunft zu machen. Diese Art von Pragmatismus scheint aber vielen politischen Akteuren in diesem Land leider abhandengekommen zu sein. Alfred Pfeiffenberger, Salzburger Nachrichten Grippeschutzimpfung Sie sollte vor Beginn der Grippesaison durchgeführt werden, da das Immunsystem rund zwei Wochen benötigt, um einen vollständigen Immunschutz aufzubauen. Der oberste Sanitätsrat empfiehlt die Grippeimpfung besonders für Kinder ab dem 7. Lebensmonat, für Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter Gefährdung in Folge eines Grundleidens sowie für Personen über 60 Jahren, für Betreuungspersonen von Risikogruppen und jenen mit häufigen Publikumskontakten sowie für jene Personen, die in Epidemiegebiete reisen. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) leistet von Oktober bis Jänner einen Zuschuss von 17 Euro zur Impfung, der gleich in der Apotheke vom Preis des jeweiligen Impfstoffes abgezogen wird. 7 GÖD 8-17

8 Schwedisches Datenleck Fußball hilft : Knapp Euro konnten dem Verein Österreichische Kinderkrebshilfe als Spende beim Benefizturnier übergeben werden. Nach einem Skandal um ein Datenleck in Schweden wird die Regierung umgebildet. Innenminister und Infrastrukturministerin müssen gehen. Die nationale Verkehrsbehörde hat ihre IT-Verwaltung vor zwei Jahren an den Computerkonzern IPM ausgelagert. Dieser wiederum beauftragte Subunternehmen in Tschechien und Rumänien. Deren Techniker hatten somit unter anderem Zugang zu sensiblen Daten der schwedischen Armee! 12. GÖD/BMI Benefizturnier Das schon zur Tradition gewordene Fußballturnier fand im September im Polizeisportzentrum Kaisermühlen in Wien statt. Teilnehmende Mannschaften wurden von den vier Sektionen des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, dem Kabinett von Bundesminister Mag. Sobotka, vom Rechnungshof, der Finanzprokuratur sowie einem Team des Deutschen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Botschaft des Vereinigten Königreiches gestellt. Die Spendengelder (knapp Euro) wurden dieses Jahr dem Verein Österreichische Kinderkrebshilfe übermittelt; diese Gelder kommen Familien zugute, die durch Krankheit in finanzielle Engpässe geraten sind. Da rüber hinaus werden damit die Beratung für betroffene Familien und die Finanzierung von Angeboten auf den onkologischen Stationen als auch die psychosoziale Nachsorge für krebskranke Kinder finanziert. GÖD-Vorsitzender Dr. Norbert Schnedl, der auch die Sieger ehrung durchführte, hatte gemeinsam mit Bundesminister Mag. Wolfgang Sobotka den Ehrenschutz übernommen. Übrigens: Sektion IV BMI hat das Turnier gewonnen! fotos: Bernd Arnold / Visum / picturedesk.com photllurg/istock/thinkstock, BMI/Gerd Pachauer Heiner GeiSSler ( ) Geißler über die negativen Ansätze unserer gesellschaftlichen Entwicklung : Noch bedrohlicher als Dauerarbeitslosigkeit wären Fremdenmord, Neonationalismus, Antiparlamentarismus und Entsolidarisierung, vor allem zwischen West und Ost. Diese Entwicklungen hatten laut Geißler einen gemeinsamen Nenner: Unsicherheit und Orientierungslosigkeit. Die Analysen unserer heutigen Krisensymptome kreisen alle um genau dieses sozialpsychologische Phänomen: um den Verfall der politisch-sozialen Moral als Ursache der galoppierenden Entsolidarisierung der europäischen Gesellschaften. 8 GÖD 8-17

9 Vor 65 Jahren EGKS Der Vertrag zur Montanunion ist vor 65 Jahren in Kraft getreten. Offiziell ist sie als EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet worden. Nachdem Sieger und Verlierer des Zweiten Weltkrieges anders reagierten als in der Folge des ersten großen Krieges, haben sich Frankreich und Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg zu dieser EGKS zusammengeschlossen. Durch die gegenseitige Kontrolle von Kohle und Stahl sollte Vertrauen aufgebaut und der Frieden in Europa gesichert werden. Der französische Ministerpräsident Robert Schumann verhalf der Idee zum Durchbruch, die einstigen Erzfeinde Frankreich und Deutschland mögen ihre Stahl- und Kohlevorkommen gemeinsam bewirtschaften; so entstand ein großer Markt für Kohle- und Stahlproduktion, der von einer hohen Behörde (Luxemburg) überwacht wurde. Die EGKS und die mit ihr zum Ausdruck gebrachte Friedensnotwendigkeit waren der eigentliche Start für die politische und wirtschaftliche Einigung in Europa. Wissenschaft und Forschung Betriebsrats-VS und -VSStv. sowie Betriebsräte der österreichischen Universitäten. Im September 2017 fand der alljährliche Schulungskurs der BV 16 diesmal im GÖD-Haus in Hintermoos statt. An diesem Seminar nahmen Spitzenverantwortliche von Gewerkschaft und Personalvertretung aus Wissenschaft und Forschung teil. Zur Unterstützung bei der Erweiterung des Fachwissens als auch um das Wissen zur sozialen Kompetenz auszubauen, konnte diesmal der Leiter der Abteilung Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht in der GÖD, Mag. Stefan Jöchtl, sowie die Expertin für Sozialethik und Bildungsreferentin in der GÖD, MMag. Dr. Karin Petter-Trausznitz MSc, als Vortragende gewonnen werden. Sandra Strohmaier, Gabriele Waidringer Nulldefizit 2020! Dr. Christoph Badelt, Chef des Wifo, rät der neuen Bundesregierung zu Reformen, aber nur mit entsprechender Gegenfinanzierung. Die Parlamentsbeschlüsse vom 12. Oktober würden sich in Summe mit 430 Millionen Euro zu Buche schlagen das verschlechtert den Budgetsaldo und schiebt damit die Erreichbarkeit eines Nulldefizits um ein weiteres Jahr auf Dennoch stünden Österreich gute Jahre bevor: Das heimische BIP soll bis 2022 im Schnitt jährlich real um zwei Prozent steigen. 9 GÖD 8-17

10 Gehaltsverhandlungen Gehaltserhöhung Ab : +2,33 Prozent Die vierte Verhandlungsrunde zwischen Sozialpartnern und Regierung war von Erfolg gekrönt: Der Öffentliche Dienst darf sich ab auf ein PLUS von 2,33 Prozent freuen. Es ist wichtig, dass das Wirtschaftswachstum bei allen ankommt. Unter dieser Prämisse saßen die Sozialpartner schon Ende September erstmals mit Regierungsvertretern am Verhandlungstisch, um über die anstehenden Gehaltserhöhungen im Öffentlichen Dienst zu sprechen. In der Gesprächsrunde Nummer 1 wurde zunächst der 1. Jänner 2018 als fixes Datum einer Lohnerhöhung für alle Beamten und Beamtinnen vereinbart. Drei Runden und einige Wochen später ist nun auch die Höhe der Gehaltserhöhung fix: Unter der Leitung von GÖD-Vorsitzendem Dr. Norbert Schnedl hat sich die Gewerkschaft mit den Regierungsvertretern Dr. Hans Jörg Schelling und Mag. a Muna Duzdar auf ein sattes Plus von 2,33 Prozent geeinigt. Trotz teils schwieriger Verhandlungen mit der scheidenden Bundesregierung zeigen sich nun 10 GÖD 8-17

11 Nach vier Runden am Verhandlungstisch zeigt sich, dass allen Schwierigkeiten zum Trotz auch mit einer scheidenden Regierung ein Ergebnis am Verhandlungstisch erzielt werden kann. Erfolgreich verhandelt: GÖD-Vorsitzender Dr. Norbert Schnedl und Staatssekretärin Mag. a Muna Duzdar. Fotos: GÖD beide Verhandlungspartner zufrieden mit dem Ergebnis. Dr. Norbert Schnedl spricht von einem sehr guten Abschluss, da damit die Kaufkraft der Mitarbeiter dauerhaft erhöht werde. Es wird nicht nur die Inflation abgegolten, die Mitarbeiter bekommen auch knapp 0,5 Prozentpunkte vom Wirtschaftswachstum, so Schnedl weiter. Seitens des scheidenden Regierungsteams zeigte sich Mag. a Muna Duzdar zufrieden über die Einigung. Den Abschluss sei man den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen schuldig gewesen. Die Gehaltsverhandlungen könnten eine der letzten Amtshandlungen von SPÖ-Staatssekretärin Mag. a Muna Duzdar darstellen. Man hat gesehen, dass man auch mit einer abtretenden Regierung verhandeln kann, meinte GÖD-Vorsitzender Dr. Norbert Schnedl dazu. Die Kosten für das Budget beziffert Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) mit 308 Millionen Euro. Gehaltsabschlüsse im Öffentlichen Dienst ,03* ,95* 2,33 1,88* 1,77 1,3 1,3 0,0 Abschlüsse für das Jahr Steigerung in Prozent Quelle: APA Maßgebliche Inflation (jeweils Oktober bis September) * Durchschnitt, gestaffelt nach Einkommen 11 GÖD 8-17

12 Gehaltsverhandlungen Das ist ein sehr guter Abschluss und zeigt auch, dass die Sozialpartnerschaft in Österreich den Stellenwert hat, den sie verdient. Dr. Norbert Schnedl Über das Plus von 2,33 Prozent können sich nun rund öffentlich Bedienstete freuen, dazu zählen Kolleginnen und Kollegen der Exekutive, der Gerichtsbarkeit, des Bildungsbereiches, der allgemeinen Verwaltung, der Landesverwaltung, um nur einige Bereiche zu nennen. Die GÖD setzt sich stets dafür ein, dass der Gehaltsabschluss auch von den Bundesländern übernommen wird. Die Verhandlungsschritte im Überblick: In Verhandlungsrunde eins am 26. September 2017 wurde vereinbart, dass der Gehaltsabschluss ab wirksam werden soll. Als Eckdaten und Basis für weitere Verhandlungen sollen das prognostizierte Wirtschaftswachstum für 2017 sowie die abgerechnete Inflation von Oktober 2016 bis September 2017 herangezogen werden. In der zweiten Verhandlungsrunde am 23. Oktober 2017 wurde die abgerechnete Inflation von 1,87 Prozent (Zeitraum Oktober 2016 bis September 2017) außer Streit gestellt. Das prognostizierte Wirtschaftswachstum für 2017 in der Höhe von 2,8 Prozent wurde vom Verhandlungsteam der Bundesregierung, vertreten durch Bundesminister Dr. Schelling und Staatssekretärin Mag. a Duzdar, zur Kenntnis genommen. Die dritte Runde der Gehaltsverhandlungen für die öffentlich Bediensteten am 7. November 2017 brachte keine Fortschritte. Es gab kein Angebot der Bundesregierung, nicht einmal die Abgeltung der Inflationsrate konnte außer Streit gestellt werden. Die Gewerkschaftsvertreter Dr. Norbert Schnedl (GÖD) und Ing. Christian Meidlinger (younion) machten in dieser Runde weiter ihre Forderungen deutlich: Die Abgeltung der Inflation sowie einen gerechten Anteil am Wirtschaftswachstum und einen deutlichen Reallohnzuwachs für alle öffentlich Bediensteten. Zurück am Verhandlungstisch in der vierten und letzten Runde, wurde am 16. November schließlich eine Einigung erzielt. Die Gehaltstabellen auf den folgenden Seiten zeigen Ihnen, was die Erhöhung für Sie und Ihre Berufsgruppe konkret bedeutet. 12 GÖD 8-17

13 1. Jänner 2018 Gehaltstabellen Legende Verwaltung Seite 13 Militärischer Dienst / Berufsoffiziere Seite 14 Exekutivdienst/Wachebeamte Seite 15 Vertragsbedienstete / VB neu / Krankenpflegedienst Seite 16 Lehrer/Hochschullehrer Seite 18 Richter Seite 20 ADV Seite 20 Beamte allgemeiner Verwaltungsdienst in der Ansätze der Grund- bzw. Vorrückungslaufbahn Gehalts- A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 stufe euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,1 daz 101,9 256,2 101,9 37,9 37,9 30,5 23,1 DAZ 406,4 340,2 163,8 58,7 62,0 49,3 35,6 Fixgehalt A-Schema Funktionsgruppe stufe 1 stufe 2 A1/ , ,3 A1/ , ,0 A1/ , , Verwaltungsdienstzulage Beamte Bachelor A1 Z1.12a BDG Gehaltsstufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 daz 95,6 DAZ 383,2 Dienstklasse euro III bis V 169,0 VI bis IX 215,3 Ansätze der jeweiligen Funktionszulagen in der in der in den Funktionsstufen Verw.- Funkt gruppe gruppe euro 1 57,7 171,1 319,3 364, ,6 455, , , ,7 562, , ,4 A ,7 717, , , , , , , , , , ,2 1 34,6 57,7 79,8 102,9 2 57,7 91,3 114,4 171, ,2 274,0 398,0 796,0 A ,9 341,3 569, , ,7 398,0 682, , ,3 455,7 796, , ,0 569,1 910, , , , , ,1 1 34,6 46,3 57,7 68,3 2 57,7 74,5 91,3 114,4 3 91,3 136,5 227,9 398,0 A ,9 171,1 284,6 455, ,1 227,9 341,3 512, ,9 284,6 398,0 569, ,6 341,3 477,8 625, ,3 455,7 569,1 682,6 A ,4 34,6 40,9 46,3 2 57,7 91,3 136,5 227,9 A ,4 34,6 40,9 46,3 2 40,9 51,4 63,0 74,5 13 GÖD 8-17

14 Beamte der allgemeinen Verwaltung Verwendungsgruppe in der A B C D E Gehalts- euro stufe dienstklasse III , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , dienstklasse iv V VI VII VIII IX , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,9 - - Daz - 129,3 168,6 373,2 564,0 562,3 daz 87,1 86, DAZ 217,8 215, Beamte in handwerklicher Verwendung Verwendungsgruppe in der P1 P2 P3 P4 P5 Gehalts- euro stufe dienstklasse III , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Militärischer Dienst Ansätze der Grund- bzw. Vorrückungslaufbahn in der in der Verwendungsgruppe Euro Gehalts- M BO 1 M BO 2 M BUO 1 stufe M ZO 1 M ZO 2 M ZO 3 M ZUO 1 M ZCh , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 - daz 101,9 92,4-102,9 - DAZ 406,4 368,6-163,8 - Für die Verw.-Gr. M Z ( 89 GG) gelten nur die Gehaltsansätze 1 bis 12. Ansätze der jeweiligen Funktionszulagen in der in der in den Funktionsstufen Verw.- Funkt gruppe gruppe E euro 1 57,7 171,1 319,3 364, ,6 455, , ,3 M BO ,7 562, , ,4 M ZO ,7 717, , , , , , , , , , ,2 1 68,3 79,8 91,3 102,9 M BO ,8 102,9 124,9 171,1 M ZO ,2 274,0 398,0 796,0 M ZO ,9 341,3 546, , ,0 364,4 591, , ,3 455,7 796, , ,0 512,4 852, , , , , , , , , ,5 1 34,6 46,3 57,7 68,3 2 57,7 74,5 91,3 114,4 M BUO ,3 136,5 227,9 398,0 M ZUO ,9 171,1 284,6 455, ,1 227,9 341,3 512, ,9 284,6 398,0 569, ,6 341,3 477,8 625,7 Fixgehalt Funktionsgruppe Stufe 1 Stufe 2 M BO 1/ , ,3 M BO 1/ , ,0 M BO 1/ , ,9 Truppendienstzulage M BO 1 M ZO 1 M BO 2 M ZO 2 108,2 M ZO 3 M BUO 1 M ZUO 1 55,7 M ZCh 14 GÖD 8-17

15 Berufsoffiziere Verwendungsgruppe Gehaltsstufe H 2 Euro H , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 - Heeresdienstzulage Beamte in UO-Funktion Berufsoffiziere gem. 151 GG Euro gem. 131 GG Euro Dienstklasse III, Gehaltsstufe ,2 Heeresdienstzulage 244,7 Dienstklasse III, Gehaltsstufe 5 7 und Dienstklasse IV 98,6 Truppendienstzulage 55,7 Dienstklasse V 66,1 Dienstklasse Gehalts- IV V VI VII VIII IX stufe euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,9 - - daz 108,2 65, DAZ 173,2 129,1 170,1 373,8 563,9 563,9 Dienstzulage ( 150 GG) Dienst- bei Führung eines Amtstitels, der Dienstklasse einem der nachstehend angeführten zulage Amtstitel vergleichbar ist Euro III Fähnrich 91,3 und Leutnant 114,4 IV Oberleutnant 137,5 Hauptmann 160,7 ab der Dienstklasse V 178,5 Truppendienstzulage ( 152 GG) Verwendungsgruppe euro H 2 108,2 H 1 108,2 Exekutivdienst Ansätze der Grund- bzw. Vorrückungslaufbahn in der in der Verwendungsgruppe Gehalts- E1 E2a E2b e2c stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 - daz 176,4 65,1 65,1 - DAZ 352,8 104,0 102,9 - Wachdienstzulage Vergütung ( 81 GG) ( 83 GG)(12x) E2c 80,8 Ec2 113,4 E2a u. E2b 94,6 E2a u. E2b 113,4 E1 108,2 E1 113,4 Ansätze der jeweiligen Funktionszulagen in der in der in den Funktionsstufen Verw.- Funkt gruppe gruppe E euro 1 68,3 79,8 91,3 102,9 2 79,8 102,9 124,9 171, ,2 274,0 398,0 796, ,9 341,3 546, , ,0 364,4 591, ,4 E ,3 455,7 796, , ,0 512,4 852, , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 1 68,3 79,8 91,3 102,9 2 79,8 102,9 124,9 148, ,4 171,1 227,9 284,6 E2a 4 171,1 227,9 284,6 341, ,9 284,6 455,7 694, ,6 341,3 569,1 739, ,3 455,7 682,6 910,4 Gehalts- D dienstklasse stufe IV V VI VII VIII , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,9 - daz 108,2 65, DAZ 173,2 129,1 170,1 373,8 563,9 15 GÖD 8-17

16 Wachebeamte in der Verwendungsgruppe in der W w 2 w 1 Gehalts- Euro stufe D dienstklasse III , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 Pauschalierte Gefahrenzulage für die Bundespolizei a 66 % Außendienst der Dienstleistung 308,0 b 50 % Außendienst der Dienstleistung 233,2 c für rechtskundige Beamte 191,0 d 40 % Außendienst der Dienstleistung 186,4 Gefahrenzulage für außerhalb des Dienstplans im exekutiven Außendienst erbrachte Dienstleistungen pro Stunde 2,554 Pauschalierte Gefahrenzulage für Beamte der Justizwache 60 % Außendienst der Dienstleistung 283,8 Erhöhte Nachtdienstzulage 82b (4) 12,560 Vertragsbedienstete Entlohnungsschema I (Angestellte) Entloh- Entlohnungsgruppe nungs- a b c d e stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,8 Dienstzulage ( 140 GG) nach Verwendungsgruppe W 2 Dienst- Dienst Dienstzeit zulage zulagen- Grund- Dienststufe Jahre stufe stufe 1a 1b ,3 144,9 182,8 261,5 385, ,8 206,9 261,5 323,5 461, Vor der Definitivstellung: 36,2 Verwendungsgruppe W 1 dienst- Dienst- bei Führung eines Amtstitels, der zulage klasse einem der nachstehend angeführten Amtstitel vergleichbar ist euro III Leutnant 154,3 und Oberleutnant 181,6 IV Hauptmann 236,3 ab der Dienstklasse V 258,3 Besondere Dienstzulage ( 141 GG) W 2 116,6 W 1 137,5 Dienstzulage ( 142 GG) W 2 65,1 W 1 65,1 Wachdienstzulage ( 143 GG) W 3 80,8 W 2 94,6 W 1 108,2 Vergütung ( 145 GG) (12x) W 2 113,4 W 1 113,4 Gefahrenzulage Sonn- u. Feiertagszulage 2,554 3,831 Erschwerniszulage pro NStd. WNZ/Std. 2,62 2,00 Vertragsbedienstete Entlohnungsschema II (Arbeiter) Entloh- Entlohnungsgruppe nungs- p 1 p 2 p 3 p 4 p 5 stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 16 GÖD 8-17

17 Vertragsbedienstete h 71 VBG VBRG 1998 Entloh- entlohnungsgruppe nungs- h 1 h 2 h 3 h 4 h 5 stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,1 Funktionszulage 73 ABS. 2 VBG Bewertungsgruppe Euro v1/2 481,0 v1/3 601,6 v1/ ,3 v2/2 52,6 v2/3 269,8 v2/4 394,9 v2/5 518,7 v2/ ,0 Bewertungsgruppe Euro v3/2 h1/2 38,9 v3/3 h1/3 135,5 v3/4 h1/4 239,5 v3/5 352,8 v4/2 h2/2 42,0 v4/3 h2/3 99,8 Vertragsbedienstete v 71 VBG VBRG 1998 Entloh- entlohnungsgruppe nungs- v 1 v 2 v 3 v4 v 5 stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 Verwaltungsdienstzulage Vertragsbedienstete Entlohnungsgruppe Entlohnungsstufe Euro p 1 bis p 5, e, d, c, b a 1 bis 8 169,0 a ab 9 215,3 Fixes Monatsgehalt 74 ABS. 2 VBG Bewertungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 v1/ , ,5 v1/ , ,8 v1/ , ,6 Vertragsbedienstete h 72 VBG VBRG 1998 Entloh- Entlohnungsgruppe nungs- h 1 h 2 h 3 stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 Vertragsbedienstete v 72 VBG VBRG 1998 Entloh- Entlohnungsgruppe nungs- v 1 v 2 v 3 v 4 stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 17 GÖD 8-17

18 VB Krankenpflegedienst Entloh- Entlohnungsgruppe nungs- k 1 k 2 k 3 k 4 k 5 k 6 stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,2 Beamte Krankenpflegedienst Verwendungsgruppe Gehalts- K 1 K 2 K 3 K 4 K 5 K 6 stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,5 daz 144,9 130,2 127,1 107,0 94,6 50,3 DAZ 288,8 259,4 160,7 136,5 151,2 80,8 Pflegedienst-Chargenzulage 62 VBG, 111 Abs. 2 GG VB Beamte für Stationsassistent/-innen 239,3 227,9 medizinisch-technische Oberassistent/-innen 308,7 294,0 leitende medizinisch-technische Oberassistent/-innen 376,0 358,1 Vergütung für die besondere Belastung 112 Abs. 1 GG / 63 VBG (12 x jährlich) für VB und Beamte 1. Gehaltsstufen 1 bis 7 und im 1. Jahr i. d. Gehaltsstufe 8 168,0 2. im zweiten Jahr i. d. Gehaltsstufe 8 und in den höheren 191,2 Lehrer Verwendungsgruppe Gehalts- L 3 L 2b 1 L 2a 1 L 2a 2 L 1 LPH stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,5 daz 75,5 135,5 48,3 62,0 101,9 107,0 DAZ 151,2 179,6 195,2 246,8 406,4 428,5 Vertragslehrer Entloh- Entlohnungsgruppe nungs- lph l 1 l 2a 2 l 2a 1 l 2b 1 l 3 stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,5 Vertragslehrer pd Entlohnungsstufe Entlohnungsgruppe pd Verweildauer in Jahren ,9 3, , , , , , ,5 18 GÖD 8-17

19 Leiter von Unterrichtsanstalten Dienst- in der Dienstzulagenstufe zulagen gruppen Euro a) in der Verwendungsgruppe lph I 917,8 980, ,7 II 825,4 883,1 937,8 III 734,0 784,4 832,7 IV 641,5 686,7 729,8 V 551,3 588,1 624,7 b) in der Verwendungsgruppe L1 I 819,0 874,7 928,2 II 736,1 788,7 835,8 III 654,2 700,4 743,4 IV 572,3 612,2 651,1 V 491,5 525,1 557,6 c) in der Verwendungsgruppe L2a2 I 374,8 405,3 435,8 II 307,7 331,9 357,0 III 246,8 265,6 284,6 IV 206,9 221,5 237,3 V 172,2 184,8 197,4 d) in den Verwendungsgruppen L2a1 und L2b1 I 291,9 318,1 343,4 II 245,7 266,7 284,6 III 205,8 221,5 237,3 IV 171,1 185,8 197,4 V 123,9 133,4 141,8 e) in der Verwendungsgruppe L3 I 231,1 236,3 250,9 II 171,1 177,4 190,1 III 160,7 164,9 174,4 IV 115,4 118,7 126,1 V 80,8 82,9 87,2 VI 56,7 58,7 64,1 Vertragslehrer Entlohnungsschema II L Ent- Unterrichtsgegen- für jede Jahreslohnungs- stände der Lehr- wochenstunde gruppe verpflichtungsgruppe Euro lph 2.432,4 I 1.866,0 II 1.766,4 III 1.678,8 I1 IV 1.459,2 IVa 1.527,6 IVb 1.562,4 V 1.399,2 I 2a ,8 I 2a ,6 I 2b ,0 I 3 932,4 Schulaufsichtsbeamte Gehalts- Verwendungsgruppe stufe S1 S2 Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,1 DAZ 471,0 401,6 Schulaufsichtsbeamte neu Gehalts- Verwendungsgruppe stufe S 1 S 2 Euro , , , , , ,0 Fachinspektoren neu Gehalts- Verwendungsgruppe stufe S 1 S 2 Euro , , , , , ,3 Leiter von Unterrichtsanstalten 106 LDG Ver- Dienst- in den Gehaltsstufen wend.- zulagen- 1 bis 8 8 (2. Jahr ab der gruppe gruppe (2. Jahr 7. Monat) Gehalts- 6. Monat) bis stufe 12 (2. Jahr 12 (2. Jahr 6. Monat) 7. Monat) Euro I 600,6 641,5 681,4 L 2a 2 II 559,6 598,5 635,4 III 461,0 492,5 523,0 IV 410,5 438,9 466,2 V 276,2 294,0 312,9 VI 229,9 245,7 260,4 Hochschullehrer Universitäts- Universitäts- außerordentliche Universitäts- ordentliche Gehalts- (Hochschul)- (Hochschul)- Universitäts- professoren Univ.-(Hochschul)- stufe assistenten dozenten professoren 21 UOG 93 professoren 49 GG 48a GG 48 GG 48 GG 48 GG Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , daz 101,9 101, Daz 405,3 405,3 771,9 771,9 771,9 Vertragsassistenten und Vertragsdozenten Entloh- Vertrags- Vertragsnungs- assistent dozent stufe 54 VBG 56 VBG Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,2 19 GÖD 8-17

20 Erzieherzulage Ver- Zulagenstufe wend gruppe Euro L 1 482,0 529,3 610,2 689,9 769,7 l 2a 430,5 465,2 527,1 601,6 677,3 l 2b 349,7 400,1 454,7 470,4 498,9 l 3 307,7 322,3 351,8 383,2 415,8 Staff Scientist Entlohnungsstufe Entgelt 49v VBG Euro , , , , , , , , , , ,6 Richter neuer Staffel in der Gehaltsgruppe Gehaltsstufe R 1a R 1b R 2 R 3 Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 Staatsanwälte neuer Staffel in der Gehaltsgruppe Gehaltsstufe St 1 St 2 St 3 Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 Richter am BVwG und BFG 210 Abs. 1 RStDG Gehaltsstufe Euro , , , , , , , , ,2 Richter und Staatsanwälte alter Staffel Gehaltsgruppe Gehaltsstufe I II III Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 daz 106,0 106,0 106,0 DAZ 425,3 425,3 425,3 ADV-Sonderverträge Bedienstetengruppen Entlohnungsstufe 1 l 1 ll Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 20 GÖD 8-17

21 olumne Zahlenspiele Faktenbasierte Argumentation und die Sozialpartnerschaft. Otto Aiglsperger: Der Autor ist Leiter des Bereichs Organisation und Wirtschaft in der GÖD. Rückmeldungen zu diesem Artikel bitte an: goed.at Franz Schellhorn hat seit einigen Monaten im Wochenmagazin profil eine regelmäßige Kolumne. Er ist Direktor der Agenda Austria, einem laut Eigendefinition von Staat, Parteien, Kammern und Interessenverbänden unabhängigen Thinktank. Die Finanzierung dieses Thinktanks erfolgt über einen Förderkreis, dessen Mitgliederliste sich wie das Who s Who? der Industriellenvereinigung liest. In einer seiner Kolumnen 1 hat Schellhorn Aussagen über den Öffentlichen Dienst getroffen, die einer näheren Prüfung nicht standhalten. Die zugrundeliegenden Daten sowie die Wortwahl über den Öffentlichen Dienst haben mit seriöser Wirtschaftsforschung nichts zu tun. Beispiel Pensionen: Laut Schellhorn be kommt, wer im ungeschützten Bereich in Pension geht, eine Rente von monatlich Euro brutto. Bei unkündbaren Bundesbeamten sind es knapp Euro brutto, also fast das Dreifache. Ohne sachliche Differenzierung ist eine derartige Aussage vollkommen wertlos. So waren beispielsweise 2016 im Bundesdienst 33,2 Prozent Akademiker beschäftigt, während dies im privaten Sektor etwas weniger als die Hälfte, nämlich 14,8 Prozent sind. 2 Die Pensionsversicherungsanstalt hat zur Pensionshöhe aktuelle Daten veröffentlicht. 3 Die durchschnittliche Alterspension für mehr als 89 Prozent der Männer liegt bei Euro pro Monat (für Versicherte mit mehr als 40 Versicherungsjahren). Nur knapp 41 Prozent der Frauen haben diese 40 Versicherungsjahre unter anderem ist deshalb die durchschnittliche Alterspension von Frauen im privaten Sektor wesentlich niedriger. Im Öffentlichen Dienst hingegen war bis vor einigen Jahren Teilzeitarbeit nicht möglich, geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Entlohnung gibt es nicht, die Alterspensionen der Frauen sind entsprechend höher. Ein weiteres Beispiel: Schellhorn meint: Dazu passt, dass die öffentliche Hand reihenweise Beamte abschlagsfrei in Frühpension schickt. Tatsache ist, dass dies für den Vertretungsbereich der GÖD jedenfalls nicht stimmt und das durchschnittliche Pensionsantrittsalter 2016 für die Beamtinnen und Beamten des Bundes bei 61,7 Jahren liegt und um 1,4 Jahre höher ist als jenes der ASVG- Versicherten mit 60,3 Jahren. 4 Woher kommen die Zahlen? Schellhorn verwendete offenbar Daten aus Antworten 5 parlamentarischer Anfragen, welche die NEOS am 6. Juni 2017 an Sozial- und Finanzminister gerichtet haben Bruder Sepp Schellhorn sitzt für die NEOS im Nationalrat. Leib- und Lebensthema Sepp Schellhorns sind die Sozialpartner und die sogenannten Privilegien des Öffentlichen Dienstes, welches er mit dem Zitat Ich bin auf die Welt gekommen, um die Zwangsmitgliedschaft abzuschaffen 6 zum Ausdruck bringt. Wer an faktenbasierter Information interessiert ist, sollte sich also lieber an das WIFO oder IHS, zwei unabhängige, international anerkannte Forschungsins titute für die Wirtschaft, halten. l 1 profil 41 vom 5. Oktober 2017, S BKA Das Personal des Bundes 2017, S Presseaussendung (OTS0013) vom 22. September BKA Das Personal des Bundes 2017, S Anfragen 13294/J und 13296/J. 6 Blogeintrag vom 3. September 2017 auf seppschellhorn.eu. 21 GÖD 8-17

22 Titel Geschichte hohe zustimmungs- Raten Konflikte am Verhandlungstisch und nicht auf der Straße zu lösen das ist, auf einen einfachen Nenner gebracht, das Konzept der Österreichischen Sozialpartnerschaft. Passend dazu: ein runder Tisch zum heißen Thema. Moderation: Dr. Michaela Baumgartner 22 GÖD 8-17

23 Wie würden Sie Sozialpartnerschaft mit wenigen Worten definieren? Wie schätzen Sie die aktuelle Situation, die Akzeptanz in der Bevölkerung ein? Emmerich Tálos: Ich verstehe Sozialpartnerschaft als ein spezifisches Muster der Interessenpolitik und der Interessendurchsetzung. Dieses Muster hat mehrere Kennzeichen. Ein wesentliches Kennzeichen ist die Einbindung der großen Interessenorganisationen und Verbände in politische Willensbildungsprozesse und Entscheidungsprozesse. Darüber hinaus bedeutet Sozialpartnerschaft aber auch, dass die Regierung immer mit eingebunden ist und umgekehrt. Das heißt, dass die involvierten Akteure in der Lage sind, ihre Interessen zu akkordieren. Manche missverstehen das und denken, es gibt immer nur Kompromisse. Keineswegs, es gibt Kompromisse, Konflikte, aber es gibt natürlich auch Konsens. Sie haben auch gefragt, wie es mit der Akzeptanz in der Bevölkerung ist: Umfragen zeigen, dass die letzten Jahrzehnte durch eine ausnehmend hohe Zustimmung zu dieser Sozialpartnerschaft gekennzeichnet sind. Wobei nicht immer klar ist, worum es bei Sozialpartnerschaft geht. Das heißt, die Zustimmung ist höher als das Wissen darum. Kathrin Stainer-Hämmerle: Also ich sehe Sozialpartnerschaft vor allem auch als Konsensmodell. Die Frage ist: Was macht sie heute noch so wertvoll? Die Antwort ist für mich eindeutig: In Zeiten steigender Polarisierung ist es umso wichtiger, dass man sich über alle Gegensätze hinweg weiterhin an einen Tisch setzt. Und das scheint durchaus auch so gesehen zu werden. Ich habe gestern eine Blitzumfrage bei meinen Studierenden gemacht, weil es mich interessiert, wie sie mit dem Thema Kammer-Mitgliedschaft umgehen. Zwei Drittel waren für eine Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft, das hat mich eigentlich erstaunt. Eine Gefahr sehe ich allerdings darin, wenn man Kammern bzw. die Sozialpartnerschaft als Ganzes auf ihren Nutzen, ihre Servicefunktion reduziert. Sie hat eine wichtige politische Funktion, hinter der ein Solidaritätsgedanke steht, der gerade in einer so individualisierten Welt wie heute Halt gibt. Die Teilnehmer in einer Aufwärmrunde vor dem Gespräch: Peter Becker, Emmerich Tálos, Kathrin Stainer-Hämmerle und Norbert Schnedl (v. l. n. r.). Fotos: Andi Bruckner Service hingegen kann unter Umständen auch privaten Initiativen überlassen werden. Peter Becker: Aus der Sicht des Historikers würde ich schon sagen, dass diese Verbindung zwischen gesellschaftlichen Interessen, wirtschaftlichen Interessen und Regierung ein Phänomen ist, das man sehr gut bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen kann. Allerdings mit deutlichen Unterschieden. Die Kammern und Gewerkschaften sind nicht einfach Auskunftsorganisationen, die die Regierung nutzt, um Informationen zu erhalten, sondern gleichzeitig in vielfältiger Weise in Politik und Regierung hinein vernetzt. Was für mich wesentlich ist: Die Sozialpartnerschaft ist ein ganz interessanter Fall von Networks of Governments, die etwa in der EU-Debatte stärker ins Spiel gekommen und diskutiert worden sind. Es ist hinreichend bekannt: Die schönsten Gesetze sind nur die halbe Miete, wenn sie nicht systematisch umgesetzt und auch akzeptiert werden. Ich sehe den Verpflichtungscharakter deshalb als ein ganz wesentliches Element der Sozialpartnerschaft. Das heißt, die Pflichtmitgliedschaft ist eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung und Akzeptanz gesetzlicher Regelungen. Emmerich Tálos: Ich stimme Ihnen zu, im 19. Jahrhundert hat es schon Ansätze der Zusammenarbeit zwischen der Regierung und Verbänden gegeben. Das beste Beispiel war ja die Errichtung der Handels- und Gewerbekammern im Jahr Aber in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts haben wir eine Vielzahl, ich denke, über hundert Kommissionen und Ausschüsse, die sich ganz wesentlich von dem, was wir als Sozialpartnerschaft bezeichnen, unterscheidet. Was macht Sozialpartnerschaft aus? Es sind im Wesentlichen drei Dimensionen: Die eine Dimension ist Beratung, Expertise. Die zweite ist die Mitgestaltung von Politik. Das ist eigentlich ein zentraler Punkt, der nicht so einfach in der Öffentlichkeit zu vermitteln ist. Da fallen mir Zeitungen aus den 1970er-Jahren ein, in denen stand: Kein Stein fällt vom Dach des Parlaments, ohne dass die Sozialpartner dran gerüttelt haben. Natürlich, gerade in den 1970er-Jahren, in der Zeit der Hochblüte der Sozialpartnerschaft, war diese Mitgestaltungsfunktion gigantisch. Im Arbeitsrecht hat es praktisch keine einzige gesetzliche Regelung gegeben, ohne dass ihr Inhalt durch die Verbände ausgehandelt 23 GÖD 8-17

24 Die Zeiten, in denen sich Frauen von Männern vertreten fühlten, sind vorbei. Hier gibt es Nachholbedarf. MMag. a Dr. in Kathrin Stainer-Hämmerle FH-Prof. in für Politikwissenschaft Kathrin Stainer-Hämmerle: Aber man muss natürlich schon den Wandel sehen, der sich vollzieht und sich etwa auch im Ergebnis der letzten Nationalratswahl abbildet. Hier haben die Menschen Veränderung gewählt. Darüber hinaus gibt es eine ganz große Demokratiemüdigkeit. Das ist eine Stimmung, die könnte der Sozialpartnerschaft ein bisschen gefährlich werden. Und was auch an Arbeiterkammer und Gewerkschaft vorbeigegangen ist, das ist die Veränderung in den Arbeitsverhältnissen. Man kann es gut festmachen, etwa an den EPUs, an diesen Einzelperund dann durch die Regierung als solches in den parlamentarischen Prozess eingebracht wurde, zumindest sehr weitgehend. Peter Becker: Aber eben auch wieder zurück, nämlich über die Verbände zurück in die Umsetzung. Emmerich Tálos: Das ist praktisch der dritte Punkt, die Implementation, da stimme ich Ihnen voll zu. Die Einbindung der Verbände erleichtert die Umsetzung. In unserer Gesellschaft werden Konflikte in Zeiteinheiten gemessen, nämlich in Streiktagen. Es hat auch bei uns immer wieder Streiks gegeben, aber wenn wir Österreich mit Ländern wie zum Beispiel Frankreich vergleichen, wo es pro Beschäftigten 2005 bis 2014 im Jahresdurchschnitt 132 ausgefallene Arbeitstage gab, so zeigt sich: Bei uns sind es Sekunden. Da kann man sehen, dass die Sozialpartnerschaft einen wesentlichen Einfluss auf das gesellschaftliche System und seine Stabilität hat. Norbert Schnedl: Für mich ist die Sozialpartnerschaft eine gut geölte Konfliktlösungsmaschine und die Basis für unsere Konsensdemokratie, wie wir sie kennen. Wobei ich sagen muss, die Menschen registrieren die Sozialpartnerschaft als Serviceinstitutionen, die gut funktionieren und auch anerkannt sind. Sie sind sich aber nicht der großen politischen Kompetenz bei gesetzlichen Regelungen bewusst, die durch den dreigliedrigen sozialen Dialog entsteht, der ja als institutionalisierte Mitbestimmung in Österreich ausgeprägt vorhanden ist im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern in der EU. Das ist schon etwas, wofür wir von vielen Ländern beneidet werden. Die Sozialpartnerschaft hat außerdem dafür gesorgt, dass die sozialen Sicherungssysteme in Österreich sehr gut ausgebaut sind. Darüber hinaus spielt sie eine wirklich positive Rolle bei der Mitgestaltung von Politik in Österreich. Wir bringen als Sozialpartner immer wieder Gesetzesinitiativen auf den Tisch, über die dann natürlich verhandelt wird. Aber letztendlich ist der Kompromiss, der dann herauskommt, ein Kompromiss, der breit getragen wird Sie haben es Implementierung oder Umsetzung genannt. Diese Umsetzung ist zwar dann meistens im Vollzug durch die öffentlich Bediensteten zu gewährleisten, aber dass die Regelung von allen Beteiligten mitgetragen wird, trägt natürlich wesentlich dazu bei, dass sie umgesetzt werden kann. Die Sozialpartnerschaft über die gesetzliche Kammer-Mitgliedschaft in Frage zu stellen, hat letztendlich eine Schwächung der Sozialpartnerschaft zum Ziel, und ich denke nicht, dass diese Schwächung im Sinne der Gesamtgesellschaft Österreichs liegt. Wir akzeptieren keine Schwächung der Sozialpartnerschaft und bekennen uns, so wie viele Bürgerinnen und Bürger, zu diesem institutionellen Interessenausgleich. 24 GÖD 8-17

25 Titel Geschichte Peter Becker: Google hat ein massives Redigitalisierungsprojekt, es wurden mittlerweile auch für das 18. und 19. Jahrhundert Millionen von Printdokumenten, wie Bücher oder Zeitschriften, durchsonenunternehmen, die ja sehr lange im Grunde niemand wollte. Es entstehen neue Arbeitsformen, neue Gruppierungen in der Gesellschaft, die ein wenig vernachlässigt wurden. Wenn man jetzt sagt, das Modell der Sozialpartnerschaft soll so weiter funktionieren, dann ist es vor allem wichtig, den Arbeitnehmerbegriff neu zu definieren. Norbert Schnedl: Die Leute haben bei der Wahl Veränderung gewählt, das ist korrekt. Aber beim Thema Veränderung gibt es immer das gleiche Problem. Ich möchte Veränderung, aber möglichst bei den anderen und nicht bei mir selbst das ist so ein schöner österreichischer Zugang, eigentlich ein Klassiker. Aus dem Wahlergebnis herauszulesen, dass alle gut funktionierenden Institutionen über Bord geworfen werden sollen, halte ich für falsch und auch nicht legitim. Und ich gebe Ihnen völlig recht, dass wir nicht nur den Begriff Arbeitsformen, sondern auch den Begriff Arbeit überhaupt neu definieren werden müssen. Aber genau dazu braucht es Sozialpartner. Zu meinen, in so einer extremen Umbruchsphase die Sozialpartnerschaft nicht zu brauchen, ist fast eine gefährliche Drohung für die Bevölkerung. Ich möchte in Europa nicht fünf Bill Gates haben. Ich möchte, dass alle Menschen, die in Europa leben, von den technischen und auch systematischen Entwicklungen profitieren. Das ist ein anderer Zugang, da werden wir gefordert sein, und da wird man uns umso mehr brauchen. Das müssen wir auch entsprechend kommunizieren. Peter Becker: Das ist ja eines der Kernprobleme. Unsere politische Kultur, unsere Medienkultur setzt nicht unbedingt auf eine differenzierte, ausführliche Berichterstattung von Sachproblemen. Es geht um Twitter-Nachrichten, um Dramatisierung, Zuspitzung, im Grunde um all das, was die Sozialpartner in ihren politischen Funktionen ja glücklicherweise nicht machen, dem sie im Grunde entgegenwirken. Die Frage ist: Wie kommuniziert man sozialpartnerschaftliches Miteinander in einer Medienlandschaft, die auf Headlines setzt? Und die Kräfte haben sich verschoben. Die Art und Weise, wie Politik, Regierung und Sozialpartner miteinander verzahnt sind, hat sich verändert. Das heißt, nicht nur der Objektbereich, auch das Spielfeld hat sich geändert, auf dem man aktiv ist. Da stellt sich schon die Frage: Was bedeutet das für die Tätigkeit der Sozialpartner? Eine Google- Grafik, die die relative Häufigkeit der Verwendung des Begriffs Sozialpartner oder Sozialpartnerschaft im Textuniversum von Google dokumentiert, zeigt: Immer dann, wenn sich das politische Feld ändert wie etwa 1983 oder 1994, beginnt sich plötzlich die Aufmerksamkeit auf das Thema zu intensivieren. Emmerich Tálos: Google gibt es ja noch nicht so lange, wie konnten Sie das erstellen? Um unsere Sozialpartnerschaft werden wir in vielen Ländern der Welt beneidet. Dr. Norbert SChnedl GÖD-Vorsitzender 25 GÖD 8-17

26 verändert. Unser ganzes System baut auf einem Arbeitsverhältnis auf, wie es im 20. Jahrhundert weitgehend für Männer galt, das sogenannte Normal-Arbeitsverhältnis. Heute haben wir Formen, die weitgehend davon abweichen. Es ist nicht nur die Teilzeitbeschäftigung. Wenn wir bedenken, dass heute ungefähr 50 Prozent der erwerbstätigen Frauen Teilzeit arbeiten in den Niederlanden sind es über 70 Prozent. Wir verwenden dafür den Begriff atypisch. Doch wird sich dieser Begriff immer mehr verflüssigen, weil aus der sogenannten atypischen Beschäftigung in Zukunft eben die typische Erwerbsarbeitsform wird. Hier sind die Interessenorganisationen gefordert. Wie kommuniziert man politische Inhalte in einer Medienlandschaft, die auf Headlines setzt? Dr. Peter Becker Univ.-Prof. für Österreichische Geschichte kämmt. Auf die Millionen von digital verfügbaren Printdokumenten in deutscher Sprache bezieht sich diese Grafik. Bei der Interpretation stellte sich schon die Frage: Wie lässt sich eine derartige Entwicklung nicht nur analysieren, sondern auch entsprechend positiv vermitteln? Emmerich Tálos: Noch einen anderen Aspekt möchte ich hervorheben. Eine der letzten Untersuchungen hat gezeigt, wie verschiedene Länder mit der Wirtschaftskrise umgegangen sind. Diese Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes hat ganz eindeutig bewiesen, dass Länder, die tripartistisch, also sozialpartnerschaftlich orientiert sind, am besten abgeschnitten haben, was den Arbeitsmarkt, die soziale Sicherung anbelangt. Ich will sagen: Sozialpartnerschaft ist hier und heute von enormer politischer Bedeutung. Und ich schließe mich Ihnen an, Frau Stainer-Hämmerle, die Arbeitsverhältnisse haben sich enorm Norbert Schnedl: Sie haben da schon recht. Auf der anderen Seite steigt die Zahl der Beschäftigten insgesamt, auch das muss man in Relation setzen. Und wenn die Entwicklungen durch Digitalisierung so greifen, wie sie prognostiziert werden, dann werden wir uns mehrere Verteilungsfragen stellen müssen. Eine davon ist natürlich auch die Arbeitszeit, die andere ist, wie finanziere ich soziale Sicherungssysteme und so weiter. Da kommen viele Herausforderungen auf uns zu. Kathrin Stainer-Hämmerle: Stichwort Frauen: In den Kammern und Gewerkschaften sehe ich kaum Frauen. Hier hat man seit Jahren vieles verabsäumt. Die Zeiten, in denen sich Frauen von Männern vertreten fühlten, sind vorbei. Hier gibt es Nachholbedarf. Norbert Schnedl: Im Prinzip haben wir auf ÖGB- Ebene und auch in den Gewerkschaften verschiedene Quotenregelungen, um diesen Anteil zu erhöhen. Das geht eben nicht von heute auf morgen. Im ÖGB-Vorstand sind wir mittlerweile schon locker über dieser Drittel-Grenze, die wir da vereinbart haben. In der GÖD haben wir auch entsprechend im Präsidium die Frauenanzahl verdreifacht. Da passiert natürlich viel, aber ich gebe zu, ganz vorne ist noch Luft nach oben. Wie sehen Sie die Zukunft der Gewerkschaft, der Sozialpartner? Norbert Schnedl: Dass wir letztes Jahr über alle Gewerkschaften gerechnet ein Mitgliederplus erreichen konnten die GÖD ist von allen Gewerkschaften am stärksten gewachsen, zeigt: Den 26 GÖD 8-17

27 Titel Geschichte Kolleginnen und Kollegen ist durchaus bewusst, dass wir nur gemeinsam etwas umsetzen können. Durchsetzungskraft durch Mitgliederschaft, das ist eine Tatsache, die ankommt. Wir müssen auf Augenhöhe mit der Regierung kommunizieren. Und auf Augenhöhe kann man nur kommunizieren, wenn klar ist, dass da viele Menschen dahinter stehen. Deswegen mache ich mir um die Zukunft nicht so viele Sorgen. Ein Zukunftsforscher hat gesagt: Das Einzige, was wir sicher über die Zukunft sagen können, ist, dass sie anders sein wird als die Gegenwart. Das kann ich unterschreiben. Was wirklich kommt, kann niemand sagen. Ich glaube aber, dass die einzelnen Interessenvertretungen durchaus an Bedeutung gewinnen werden, weil die Komplexität für den Einzelnen größer wird. Die Arbeitsverhältnisse und die Definition von Arbeit werden sich grundlegend verändern da wird es starke Interessenvertretungen brauchen. Kathrin Stainer-Hämmerle: Ja, das würde ich ähnlich sehen. Ich glaube natürlich auch nicht, dass Sozialpartnerschaft in dieser Form obsolet wäre. Dass sie sich aber verändern könnte, das sehr wohl. Es zeigt sich eine Tendenz zu wachsender Polarisierung und höherer Konfliktträchtigkeit. Das könnte bedeuten, dass viele Menschen sagen, ich bin mir nicht mehr sicher, ob diese Zusammenarbeit funktionieren wird in Zukunft gruppieren wir uns also mit unseren Interessenvertretern, um für diesen Klassenkampf im wörtlicheren Sinne gerüstet zu sein. Peter Becker: Ich wünsche mir für die Zukunft, dass es möglich sein wird, Sachpolitik entsprechend prominent in den Medien zu positionieren. Interessengegensätze müssen öffentlich im politischen Prozess artikuliert werden können, weil sie heute eben nicht mehr dazu führen, sich gleich die Köpfe einzuschlagen. Das wäre die Steilvorlage für die Sozialpartner, das ist ihr Feld, auf dem sie stark sind. Norbert Schnedl: Ich danke Ihnen für diese sehr substanzreiche Diskussion. l Emmerich Tálos: Die Zukunft wird meiner Meinung nach wesentlich davon abhängen, wie die Regierungskonstellation aussehen wird. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Sozialpartnerschaft insgesamt als Muster abgeschafft wird. Und selbst wenn auf Regierungsebene Widerstand da ist und auch das Gestaltungspotenzial eingeengt wird, ist auf Ebene der Verbände die Zusammenarbeitsbereitschaft nach wie vor gegeben. Umfragedaten von 1996 bis 2017 weisen durchwegs über 60 Prozent Zustimmung aus. Auch heute, nach der Wahl, zeichnet sich nicht ab, dass es innerhalb der Bevölkerung so was wie Ablehnung der Sozialpartnerschaft gibt. Dasselbe gilt für die Daten zur Pflichtmitgliedschaft. Über 60 Prozent der Befragten schätzen die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft als schlecht für die Arbeitnehmer ein. Was die Gewerkschaften betrifft, kann ich nur sagen: Sie sind heute notwendiger denn je. Wenn Parteien versuchen, den Einfluss der Gewerkschaften zurückzudrängen, werden sie mit entsprechendem Widerstand zu rechnen haben. Norbert Schnedl: So ist es. Gewerkschaften sind heute notwendiger denn je. Dr. Emmerich Tálos Univ.-Prof. für Staatswissenschaft i. R. 27 GÖD 8-17

28 Erfolg hat eine Mutter Werfen wir das Erfolgsrezept der Zweiten Republik nicht leichtfertig über Bord. Text: Mag. Dr. Eckehard Quin

29 Titel Geschichte Trotz aller Unkenrufe und trotz des Schlechtredens Österreichs ist die Zweite Republik eine Erfolgsgeschichte. Unsere Heimat gehört zu den reichsten Ländern der Welt. Dieser Erfolg hat viele Väter und sicher auch eine Mutter: die österreichische Sozialpartnerschaft, schrieb der langjährige Leiter des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wifo) 2014 in der Presse. 1 Österreich ist bisher ein Land intensiv gelebter Sozialpartnerschaft. Sie nützt ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, wie eine Wifo-Studie eindrucksvoll belegt. Wirtschaftsbonus der Sozialpartnerschaft Das Wachstum 2008/12 lag in der Gruppe mit intensiver Sozialpartnerschaft bei +0,3 Prozent, in der mit geringem Einfluss bei 0,8 Prozent, das ergibt einen Wachstumsbonus der Sozialpartnerschaft von über einem Prozentpunkt. Bei geringem Einfluss der Sozialpartner liegt die Wirtschaftsleistung noch immer um vier Prozent unter dem Vorkrisen-Output. Die Arbeitslosigkeit liegt bei 5,4 Prozent in der Gruppe der Länder mit hohem gegenüber 7,8 Prozent in der Gruppe mir [sic!] geringerem Einfluss der Sozialpartner. Noch größer ist die Differenz bei der Jugendarbeitslosigkeit. Die Top-20-Prozent der Einkommensbezieher haben bei intensiver Sozialpartnerschaft ein 3,8-mal höheres Einkommen als die Niedrigeinkommensbezieher, in der Gruppe mit geringem Einfluss der Sozialpartner 5,3-mal so viel. 2 Mag. Dr. Eckehard Quin: Der Autor ist Leiter des Bereichs Dienstrecht und Kollektivverträge in der GÖD. Fotos: alphaspirit - stock.adobe.com/fotolia Historischer Erfolg mit internationaler Anerkennung Alle, die jetzt die Sozialpartnerschaft zu Grabe tragen oder schwächen wollen, haben anscheinend aus der Geschichte nichts gelernt, das System nicht verstanden oder äußerst egoistische Motive. Es ist ein historischer Erfolg, um den wir international beneidet werden und der Österreich einen großen Wettbewerbsvorteil bringt, dass Interessenkonflikte nicht auf der Straße, sondern am Verhandlungstisch ausgetragen werden. Der GÖD-Vorsitzende Dr. Norbert Schnedl hat in einer Videobotschaft dazu klar Position bezogen: Sozialpartnerschaftliche Mitsprache erstreckt sich ja nicht nur auf Kollektivvertrags- bzw. Gehaltsverhandlungen, sondern die Organisation und Regelungen der sozialen Sicherungssysteme gehören ebenso dazu wie Verteilungsfragen in allen Lebensbereichen. Mit diesem institutionalisierten Interessenausgleich wird auch der soziale Friede in Österreich sichergestellt. 3 Ein zentrales Element der Sozialpartnerschaft sind die auf gesetzlicher Mitgliedschaft beruhenden Kammern, die eine lange Geschichte haben. Die Handelskammer wurde bereits 1848 gegründet. Die Forderung zur analogen Schaffung einer Arbeiterkammer wurde schon damals erhoben, allerdings erst 1920 in der Ersten Republik umgesetzt. In der Zeit des Ständestaates wurden die Arbeiterkammern zwar nicht aufgelöst, aber massiv geschwächt wurde ihr Vermögen in die Deutsche Arbeitsfront eingegliedert. Am 20. Juli 1945 erließ die 29 GÖD 8-17

30 Titel Geschichte provisorische österreichische Staatsregierung das Gesetz über die Wiedererrichtung der Arbeiterkammern. Verankert in der Verfassung Seit 2008 ist die Sozialpartnerschaft sogar in der Verfassung verankert. Artikel 120a des Bundes- Verfassungsgesetzes lautet: (1) Personen können zur selbständigen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, die in ihrem ausschließlichen oder überwiegenden gemeinsamen Interesse gelegen und geeignet sind, durch sie gemeinsam besorgt zu werden, durch Gesetz zu Selbstverwaltungskörpern zusammengefasst werden. (2) Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren Autonomie und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern. In den Erläuterungen dazu heißt es: Art. 120a Abs. 1 stellt die Zulässigkeit der Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern klar. Durch die Wendung zusammengefasst werden wird die obligatorische Mitgliedschaft als Strukturelement zum Ausdruck gebracht und somit die Abgrenzung von gesetzlich eingerichteten Selbstverwaltungskörpern zu freiwilligen Vereinigungen betont. [ ] Art. 120a Abs. 2 hebt die besondere Bedeutung der Sozialpartner und des sozialpartnerschaftlichen Dialogs unter Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern hervor. Die Abschaffung der gesetzlichen Mitgliedschaft in Kammern würde an den Grundfesten der Sozialpartnerschaft rütteln. Abgesehen von den finanziellen Auswirkungen, die die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft auf die Serviceleistungen der Kammern hätte, würden Kollektivverträge massiv an Bedeutung verlieren. Wäre etwa die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer freiwillig, würden alle Firmen, die unter dem Kollektivvertragslohn zahlen wollen, austreten und wären damit nicht mehr vom Kollektivvertrag erfasst. Dieser wäre de facto wertlos mit allen negativen Folgen. Zurückdrängen der Mitbestimmung der Gewerkschaften Derzeit verhandeln die Sozialpartner jedes Jahr rund 450 Kollektivverträge. Damit werden nicht nur die Löhne und deren Erhöhungen geregelt, sondern unter anderem auch Arbeitszeit, Mindestlöhne, Zulagen, Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) etc. 98 Prozent aller Arbeitsverhältnisse in Österreich sind durch Kollektivverträge abgedeckt. Was [ ] viele Vertreter der Industrie mit dem ständigen Schlechtreden der Sozialpartnerschaft und der Kammern in Wahrheit bezwecken, ist die Verschlechterung der Arbeits- und Einkommensbedingungen durch Zurückdrängen der Kollektivverträge und Mitbestimmung durch Gewerkschaften und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte, stellte ÖGB-Präsident Erich Foglar zu Recht fest. 4 Und wer glaubt, eine Demontage der Rechte von ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft hätte nicht sofortige und massive Auswirkungen auf die im Öffentlichen Dienst, irrt gewaltig. Die Politik wäre jedenfalls gut beraten, das Erfolgsrezept der Zweiten Republik nicht leichtfertig über Bord zu werfen und so in eine neue Dritte einzutreten, die dann wohl mehr der Ersten gleichen würde. Wohin diese geführt hat, wissen wir l 1 Karl Aiginger, Zehn Thesen zur Sozialpartnerschaft, in: Presse online vom 3. April A. a. O. 3 Norbert Schnedl, Videobotschaft vom 6. Oktober Erich Foglar, Videobotschaft vom 4. Oktober GÖD 8-17

31 Resolution des GÖD-Vorstandes vom 23. Oktober 2017 Sozialpartnerschaft das Erfolgsmodell Konflikte nicht im Wege der bedingungslosen Konfrontation auszutragen, sondern in Verhandlungen tragfähige Kompromisse zu suchen, ist das Wesen der Sozialpartnerschaft und ein Grundpfeiler der Zweiten Republik. Diese Vorgangsweise hat dazu geführt, dass sich Österreich zu einem der lebenswertesten und reichsten Länder dieser Erde entwickeln konnte. Auf institutionalisiertem Weg einen Interessenausgleich herzustellen, ist Garant für sozialen Frieden, Sicherheit und wirtschaftliche Prosperität in Österreich. Das österreichische Modell der Sozialpartnerschaft ist eine große Errungenschaft, die international breite Anerkennung erfährt. Ein wesentliches Element der Sozialpartnerschaft sind die auf gesetzlicher Mitgliedschaft beruhenden Kammern. Durch dieses sind verschiedene Interessengruppen umfassend in Weiterentwicklungen eingebunden, und vor allem ist es die Basis für die hohe Kollektivvertragsdichte in Österreich. Die Sozialpartnerschaft garantiert den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern faire Arbeitsbedingungen und einen Dialog auf Augenhöhe mit der Arbeitgeberseite. Gleichzeitig gibt es der Arbeitgeberseite die Sicherheit, dass gefundene Lösungen auf breite Akzeptanz stoßen und von allen mitgetragen werden. Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist ein für alle Versicherten positives Ergebnis der Sozialpartnerschaft. Durch die Nähe zu den jeweiligen Versicherten ist eine kundenorientierte, effiziente und unbürokratische Verwaltung gewährleistet. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erwartet von allen Verantwortlichen der Republik Österreich, dass sie die sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten einhalten und ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung in der Sozialversicherung abgeben. Die Resolution des ÖGB-Bundesvorstandes vom 18. Oktober 2017 wird vollinhaltlich unterstützt! Foto: CGinspiration/istock/thinkstock 31 GÖD 8-17

32 Titel Geschichte Errungenschaften im fokus Erfolge gewerkschaftlichen Handelns aus Sicht des Bereichs Besoldung. Text: Daniela Eysn, MA In den letzten Jahren konnte das Verhandlungsteam der GÖD viele positive Regelungen und Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen durchsetzen, die als Erfolg gewerkschaftlichen Handelns dargestellt werden dürfen. Nachstehend wird ein Auszug wesentlicher Errungenschaften der letzten Jahre im Bereich des Besoldungsrechtes angeführt. Neuregelung des Besoldungsdienstalters Auf Grund eines Urteils des EuGH war es notwendig, das Besoldungsrecht der Bundesbediensteten diskriminierungsfrei zu gestalten. Das bedeutet, dass alle Bundesbediensteten in ein neues Besoldungsrecht übergeleitet werden mussten, das weder eine Diskriminierung dem Alter nach noch der Freizügigkeit nach beinhaltet. In zahlreichen Verhandlungsrunden zwischen dem Dienstgeber und dem Verhandlungsteam der GÖD konnte letztendlich erreicht werden, dass es zu keinen Verlusten in der Lebensverdienstsumme für die Kolleginnen und Kollegen kommt. Voller Kinderzuschuss auch für Teilzeitbeschäftigte ( 4 GehG, 16 VBG) Die Kinderzulage wird in einen zwölfmal jährlich gebührenden Kinderzuschuss, der auch für Teilzeitbeschäftigte voll ausbezahlt wird, umgewandelt und von 14,50 Euro pro Kind auf 15,60 Euro erhöht. Anerkennung von akuten psychischen Belastungsreaktionen als Dienstunfall ( 1 Abs. 5 und 5a GehG) Fotos: Anastasiia_New/istock/thinkstock Zeiträume einer Dienstverhinderung aufgrund einer akuten psychischen Belastungsreaktion im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Ereignis im Zuge der Dienstausübung führen zu keinem Ruhen der pauschalierten Nebengebühren. Vertretungsabgeltung für Stellvertreterinnen und Stellvertreter von Führungskräften ( 12f GehG, 21 VBG) Wenn eine Führungskraft eine Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nimmt, gebührt der ständigen Stellvertretung eine Vertretungsabgeltung. Fahrtkostenzuschuss auch für Teilzeitbeschäftigte ( 20b GehG) Öffentlich Bedienstete, die an weniger als elf Tagen im Kalendermonat Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen, haben nunmehr auch Anspruch auf einen abgestuften Fahrtkostenzuschuss. Vergütung für besondere Gefährdung bleibt bei vorübergehender Einschränkung der Exekutivdienstfähigkeit ( 82 Abs. 6 GehG) Erfolgt eine dienstliche Verwendung bei gleichzeitiger vorübergehender Einschränkung der Exekutivdienstfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls, so ist die Gefahrenzulage in der Höhe weiterzubezahlen, in der sie vor dem Dienstunfall gebührt hat. Gleichstellung von adoptierten Kindern bei eingetragenen Partnerschaften ( 5 GehG) Hinsichtlich der Waisenversorgung und dem Anspruch auf mit einer Fürsorgepflicht verbunde 32 GÖD 8-17

33 nen Zulage erfolgt eine Gleichstellung von adoptierten Kindern im Rahmen einer eingetragenen Partnerschaft. Abgeltung von Abschlussprüfungen ( 63b GehG, 90e VBG) Nunmehr wird auch im Bereich der berufsbildenden mittleren Schulen für die abschließenden Prüfungen und Abschlussarbeiten eine Abgeltung vorgesehen. Aufwertung des Verwaltungspraktikums als Ausbildungsverhältnis seit 2014 ( 36a bis 36f VBG) Nachdem das Ausbildungsverhältnis drei Monate gedauert hat, wird der Ausbildungsbeitrag danach auf das Monatsentgelt einer Vertragsbediensteten oder eines Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase in der entsprechenden Entlohnungsgruppe erhöht. Damit wurde eine deutliche finanzielle Verbesserung erzielt. Verbesserungen der Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung ( 13e GehG, 28b VBG) Nunmehr kann Anspruch auf Urlaubsersatzleistung unabhängig vom Grund für das Ausscheiden aus dem Dienststand bestehen, wenn eine Dienstverhinderung teilweise oder zur Gänze durch Krankheit, Unfall oder Gebrechen innerhalb von zwölf Wochen vor dem Ruhestandsantritt vorgelegen hat. Dienstzulage auch für Lehrpersonen, die an Sonderschulen nach dem Lehrplan der Neuen Mittelschule unterrichten ( 59b Abs. 1a GehG, 90q Abs. 1a VBG) Seit erhalten auch Lehrpersonen, welche an Sonderschulen nach dem Lehrplan der Neuen Mittelschule binnendifferenziert unterrichten, eine Dienstzulage. Besoldung ein Überblick Der Bereich Besoldung umfasst die Verhandlungsführung mit dem Dienstgeber im Besoldungsrecht für BeamtInnen und Vertragsbedienstete, die Aufbereitung von Verhandlungsergebnissen, die Schulungstätigkeit für Mitglieder innerhalb sämtlicher Organe der GÖD sowie im Rahmen der Personalvertretung in besoldungsrechtlichen Belangen. Die Beratung von Mitgliedern in Einzelangelegenheiten der Besoldung stellen eine stark frequentierte Serviceleistung dar. Gehaltsabschlüsse: ab : zw. 0,94 und 1,23 % ab : zw. 0,85 und 2,1 % ab : zw. 3,36 und 2,68 % ab : zw. 2,53 und 1,55 % ab : 1,77 % ab : 1,3 % ab : 1,3 % ab : 2,33 % Entgegen Aussendungen einer WählerInnengruppe ist es übrigens nicht selbstverständlich und auch nicht festgeschrieben, dass eine Inflationsabgeltung automatisch zu erfolgen hat bzw. Gehaltsverhandlungen zu führen sind. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist als Sozialpartner dazu berufen, die entsprechenden Verhandlungen mit dem Dienstgeber, der Bundesregierung, zu führen. l Daniela Eysn, MA ist GÖD-Bereichsleiterin Besoldung.

34 GÖD am Puls umwelt Zukunft als Auftrag DIE Zeichen der zeit erkennen Mehr denn je sind jetzt Mut sowie die Bereitschaft gefragt, Standpunkt zu beziehen, um nachhaltige Lösungen zu finden und zur Umsetzung zu bringen. Die in Österreich praktizierte Sozialpartnerschaft ist einzigartig in Europa. Wegen der in den Nachkriegsjahren inflationstreibenden Spirale von Lohn- und Preisabkommen schufen Staatsvertragskanzler Julius Raab als Wirtschaftskammer-Präsident und Gewerkschaftspräsident Johann Schani Böhm Mitte der 1950er-Jahre das Fundament für eine tragfähige Partnerschaft zwischen Unternehmens- und Arbeitnehmervertretern. Raab und Böhm verfügten über die seltene Gabe, Kompromisse zu finden und diese bei ihren Gesinnungsgenossen durchzusetzen. Eine entscheidende Voraussetzung war, dass die jeweiligen Verhandler für alle in ihrer Interessengruppe sprechen konnten. Grundlagen dafür waren die Pflichtmitgliedschaft in den Interessenvertretungen sowie die Besonderheit, dass im ÖGB alle politischen Fraktionen vereint sind. Diese Tatsache ersparte Österreich das Schicksal von konkurrierenden Gewerkschaften, die sich in ihren Forderungen überbieten, wie man das etwa aus Frankreich kennt. Prof. Dkfm. Ernst Scheiber: Der Autor ist Publizist, Mitbegründer und langjähriger Geschäftsführer des Österreichischen Biomasse-Verbandes sowie des Ökosozialen Forums Österreich. Jörg Haider ausgebremst 1990 wollte Jörg Haider dieses Fundament aushebeln, indem er eine Volksabstimmung über die Pflichtmitgliedschaft forderte. Der damalige Vizekanzler Josef Riegler (ÖVP) konterte mit der Durchführung von Urabstimmungen durch die Mitglieder der jeweiligen Interessenverbände. Als Erste hatten die Funktionäre der Landwirtschaftskammer Steiermark 1991 den Mut dazu. Innerhalb von zwei Jahren folgten schließlich fast alle Interessenvertretungen und schafften sich dadurch eine direkte demokratische Legitimation. Chapeau! Streikdauer nur in Minuten Das Ziel der Sozialpartnerschaft in Österreich lautet: Verhandlungstisch statt Straße! Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass in Österreich die Streikdauer meist in Minuten pro Jahr gemessen werden kann. Das vermeidet hohe volkswirtschaftliche Verluste. Österreich gilt deshalb international als besonders stabiles Land. 34 GÖD 8-17

35 Antworten auf neue Herausforderungen! 98 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich sind laut ÖGB kollektivvertraglich gebunden. Bei allen Verdiensten der Sozialpartnerschaft für das Erfolgsmodell Zweite Republik zeigen sich auch Probleme: In der Öffentlichkeit werden die Sozialpartner oft als Bremser empfunden. Veränderungen in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, aber auch Umweltprobleme werden oft nur zögerlich erkannt und daraus oft zu spät Konsequenzen gezogen. Treibhausgase fünfmal zu hoch Mehr denn je zuvor braucht Österreich Sozialpartner, die die Zeichen der Zeit erkennen und mit der notwendigen Flexibilität auf die Herausforderungen von Digitalisierung, Industrie 4.0 usw. reagieren. Ferner müssen die Mitglieder des Parlaments und die Energie- und UmweltpolitikerInnen den Mut und die Kraft haben, klimarelevante Entscheidungen zu treffen, die für die Menschen unseres Landes im Hinblick auf die Erfordernisse in Europa und in einer globalisierten Welt notwendig sind. In der Klimapolitik waren alle Regierungen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten säumig, aber auch die Sozialpartner haben in der Klimapolitik die Erfordernisse der Zeit nicht erkannt. So sind die CO 2 -Emissionen in Österreich um das Fünffache zu hoch. Rund acht Tonnen CO 2 werden pro Kopf und Jahr emittiert. Damit liegt Österreich noch vor dem Umweltverschmutzerland China. Auf diese Weise beschleunigt Österreich den Marsch in die Klimakatastrophe. Das ist das bedrohliche Ergebnis der bisherigen Energie- und Klimapolitik. Klima: Der Hut brennt! Es gibt nur einen Ausweg: Der Anstieg der CO 2 - Konzentration muss gestoppt und die Verwendung fossiler Energien so rasch wie möglich deutlich zurückgeschraubt werden. Das wurde im Abkommen von Paris vereinbart, und zwar mit der Klausel, dass Industrieländer wie Österreich dabei vorausgehen sollen. Die Reduktion der Emissionen der Treibhausgase muss umgehend einsetzen, denn je länger man wartet, umso geringer werden die Chancen, die Klimaziele zu erreichen. Der Internationale Klimarat hat ein globales Kohlenstoffbudget für das 21. Jahrhundert ermittelt, das angibt, wie viel Kohlendioxyd in diesem Jahrhundert weltweit maximal ausgestoßen Foto: titoonz/istock/thinkstock werden darf, wenn die Erwärmung auf höchstens zwei Grad Celsius beschränkt bleiben soll. Die Guten belohnen Ausgehend vom Bevölkerungsanteil kann man von diesem globalen Wert das nationale Kohlenstoffbudget ableiten. Dieses beträgt für Österreich für die Zeit bis 2100 rund Millionen CO 2 -Äquivalente. Neben CO 2 wirken Methan oder Lachgas als Treibhausgase. Um die unterschiedlichen Treibhausgase vergleichen zu können, wird jedes Treibhausgas hinsichtlich seiner Wirkung auf CO 2 umgerechnet. Ein Kilogramm Methan entspricht 21 Kilogramm CO 2 -Äquivalenten. Im Durchschnitt darf Österreich pro Jahr 14 Millionen Tonnen CO 2 - Äquivalente emittieren, um mit dem Budget bis 2100 auszukommen. Die tatsächlichen Emissionen betrugen aber zuletzt 79 Millionen Tonnen. und die Bösen bestrafen Nach derzeitigem Verbrauch hätte Österreich sein Kohlenstoff-Emissionsbudget bis 2031 verbraucht. Da ein Verzicht auf fossile Energie nicht abrupt möglich ist, wird Österreich weiter zu viel fossile Energie verwenden und zu einer Horror-Klimaerwärmung von drei bis sechs Grad Celsius beitragen. Das kann nur verhindert werden, wenn Österreich sofort damit beginnt, seine CO 2 -Emissionen jährlich mindestens um drei bis vier Millionen Tonnen zu senken. Dazu ist eine neue Energie- und Klimapolitik auf der Basis einer CO 2 -Abgabe unerlässlich. Eine Projektion des Umweltbundesamtes besagt, dass mit den derzeit bestehenden Maßnahmen bis 2030 nur eine leichte Senkung der CO 2 -Emissionen auf etwa 77 Millionen Tonnen erreicht werden kann. Österreich kann daher mit seinen aktuellen (völlig unzureichenden) Maßnahmen dem Paris-Abkommen nicht gerecht werden. Es ist also höchst an der Zeit, auf erneuerbare Energie wie Solarenergie, Wind und Biomasse zu setzen. Umweltbewusstsein soll belohnt werden. Eine CO 2 -Abgabe soll hingegen Strafe für Verschwendung von fossiler Energie sein. Diese Vorgangsweise entspricht voll dem Prinzip der Ökosozialen Marktwirtschaft von Josef Riegler. Entscheidende Frage ist: Wird man von politischer Seite den Mut haben, steuerliche Maßnahmen zu beschließen, die dem Klimaschutz dienen, oder hat man vor, alle diesbezüglichen Erfordernisse weiterhin zu ignorieren? l 35 GÖD 8-17

36 BV 22 Pensionisten Meinung des Vorsitzenden Nun haben wir schon die 26. Gesetzgebungsperiode (richtig XXVI, der leichteren Lesbarkeit aber in gängigen Ziffern) unserer Republik, und der neugewählte Nationalrat ist auch schon zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. 83 der 183 Mitglieder sind neu, der Anteil der weiblichen Abgeordneten ist mit fast 35 Prozent so hoch wie nie, und es gibt eine Namensfraktion, der aber der Namensgeber abhandengekommen ist. Auf die neue Bundesregierung, die das gesetzgebende Organ in Zukunft beschäftigen wird, warten wir derzeit noch, weil das Regierungsprogramm noch nicht ausverhandelt ist. Dem Vernehmen nach soll es aber bis Weihnachten eine Bundesregierung geben. Als Hinterlassenschaft aus der vorigen Gesetzgebungsperiode haben wir die Pensionsanpassung für 2018, eine populistische Gleichmacherei nach unten zu Lasten reicher Beamtenpensionisten, die dafür bei den Abzügen im Pensions- Sozialbereich keine Höchstbeitragsgrundlage hatten und obendrein im Ruhestand den (Pensionssicherungs-) Beitrag vom vollen Brutto-Ruhebezug leisten müssen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass ein Vermittlungsvorschlag einiger Abgeordneter, die den vorliegenden Unfug entschärfen wollten, nicht einmal ignoriert worden ist. Ebenso wenig war es der Mühe wert, festzustellen, wie viele reiche Beamtenpensionisten es tatsächlich gibt. Im digitalen Zeitalter hätte das keinen hohen Aufwand dargestellt, aber dafür sind die Modalitäten beim Privatkonkurs sehr erleichtert worden, fast so, als wäre uns eine Ausweichmöglichkeit geboten, falls die Pensionsanpassungen à la 2018 weitergehen. Wir werden im Übrigen sehen, was der EuGH von dieser Pensionsanpassung hält. Unter dem Hinweis, dass uns wahrscheinlich ein reformfreudiges Jahr 2018 bevorsteht wobei ich bescheidenerweise darauf aufmerksam machen möchte, dass das freudig bei Reform nicht so gemeint ist, weil Veränderungen meistens wehtun, darf ich Ihnen doch ein gesegnetes Weihnachtsfest und viel Gesundheit im neuen Jahr wünschen. Ihr Dr. Otto Benesch Frohe Weihnachten! 36 GÖD 8-17

37 UNSER ANLIEGEN. ihre Information Pensionsanpassung der Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG etc.)... der Ruhe- und Versorgungsbezüge im Bundesdienst inklusive der LandeslehrerInnen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Am 12. Oktober 2017 hat der Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit das Pensionsanpassungsgesetz 2018 beschlossen. Es wurde am vom Bundesrat einstimmig gebilligt. Die beschlossene Fassung dieses Bundesgesetzes und einen ausführlichen Bericht finden Sie auf GÖD kündigt rechtliche Schritte an Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat dazu in der Presseaussendung vom 12. Oktober 2017 die Anrufung der Höchstgerichte angekündigt (siehe Kasten)! Pensionsanpassung 2018 bis 1.500, Anpassung: 2,2 % von 1.500,01 bis 2.000, Anpassung: 33, von 2.000,01 bis 3.355, Anpassung: 1,6 % von 3.355,01 bis 4.980, Anpassung zwischen den genannten Werten von 1,6 auf 0 % linear absinkend ab 4.980, keine Anpassung Neu für Personen mit Mehrfachpensionen Bezieht eine Person zu ihrer Eigenpension weitere Pensionen oder Versorgungsbezüge, so sind deren Bruttobeträge zusam menzurechnen und der zusammengerechnete Betrag als Brutto- Gesamtpensionseinkommen dem Ausmaß der Pensionsanpassung zugrunde zu legen. Details dazu siehe Gesetzestext. fotos: Viktor_Gladkov, homeworks255/istock/thinkstock BVA-Pensionsservice informiert! Das Pensionsservice der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) wird Bezugsinformationen für Jänner 2018 an alle ihre Bezieherinnen bzw. Bezieher von Ruhe- oder Versorgungsbezügen noch im Dezember 2017, spätestens aber im Jänner 2018 versenden. Dem Schreiben werden gezielt Informationen zum Ruhebezug bzw. für jene zirka Personen mit Mehrfachpensionen zum Brutto-Gesamtpensionseinkommen beiliegen. von Josef Strassner Presseaussendung der GÖD OTS0236, vom 12. Oktober 2017 Wien (OTS) Es ist positiv, dass niedrige Pensionen stärker erhöht werden als die Inflationsrate. Der von Bundesminister Stöger als Regierungsvorlage eingebrachte Gesetzesentwurf, der heute vom Nationalrat beschlossen wurde, benachteiligt allerdings jene Personen massiv, die Pensionsbeiträge über der Höchstbeitragsgrundlage entrichtet haben, kritisiert Norbert Schnedl, Vorsitzender der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), das vom Nationalrat beschlossene Pensionsanpassungsgesetz Beamtinnen und Beamte haben während ihres Berufslebens Pensionsbeiträge ohne Höchstgrenze bezahlt und teilweise doppelt oder dreimal so hohe Abgaben entrichtet wie ASVG-Versicherte. Sie erwarten sich zu Recht, dass ihre Pensionen nun so wie alle anderen wertgesichert werden. Jetzt so zu tun, als ob hier ein Privileg vorliege, ist reiner Populismus und dem Wahlkampf geschuldet, so Schnedl weiter. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wird entsprechende Verfahren vor die Höchstgerichte und den Europäischen Gerichtshof bringen, um für unsere Kolleginnen und Kollegen die volle Wertsicherung ihrer Pensionen zu erreichen, schließt Schnedl. 37 GÖD 8-17

38 UNSER ANLIEGEN. ihre Information Arbeitswelt/Gesellschaft HEUTE.MORGEN Wir müssen die Automatisierung und Digitalisierung als Chance und nicht als Gefahr sehen, denn eine Industrie ohne sie gäbe es heute weder in Vorarlberg noch in Europa. Mag. Martin Ohneberg Der Bundesvertretung Pensionisten ist es ein grundsätzliches Anliegen, Erfahrungen und Meinungen zu aktuellen Themen einzuholen, zu diskutieren und solidarisch auszutauschen. Gelegenheit dazu bieten Podiumsdiskussionen im Rahmen der österreichweiten Jahreskonferenzen der Spitzenfunktionäre der Bundesleitung. Bei der Jahreskonferenz im Oktober 2017 in Bregenz stand das Thema Arbeitswelt/Gesellschaft HEUTE.MORGEN zur Diskussion. Unter der bewährten Moderation von Vorsitzendem Stellvertreter Kurt Kumhofer diskutierten: Mag. Martin Ohneberg, Vorstand der Industriellenvereinigung Vorarlberg, Mag. a Heidi Schuster-Burda, Vizebürgermeisterin der Gemeinde Höchst am Bodensee, selbstständig auf den Gebieten: Kommunikation, Event- und Projektgestaltung, Mag. Bernhard Bereuter, Landesgeschäftsführer des Arbeitsmarktservice (AMS) Vorarlberg. Schon nach den ersten Statements der Diskussionsteilnehmer zeigte sich deren positiver Umgang mit den Herausforderungen von Arbeitswelt und Gesellschaft. Nicht Kritik stand im Fokus der aufgeworfenen Themen, sondern Lösungsansätze und konkrete Vorschläge. Automatisierung und Digitalisierung Chance und nicht Gefahr Mag. Ohneberg: Automatisierung und Digitalisierung hat es in der Industrie Podiumsdiskussion mit Mag. Bernhard Bereuter, Mag. Martin Ohneberg, Mag. a Heidi Schuster-Burda und Kurt Kumhofer. schon immer gegeben. Eine Industrie gäbe es weder in Vorarlberg noch in Europa, wenn es nicht die Automatisierung und die Digitalisierung gäbe. Wir müssen sie als Chance wir dürfen sie nicht als große Gefahr sehen! Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit Mag. Ohneberg: Die Betriebe benötigen extrem viele, hoch ausgebildete Fachkräfte. Wenn man der demografischen Entwicklung glaubt, so bekommen wir in Zukunft einen starken Engpass bei der Verfügbarkeit von Arbeitskräften. Eine qualifizierte Zuwanderung ist erforderlich, um den Arbeitskräftebedarf zu decken. Wir dürfen aber nicht jeden ins Land lassen, sondern wir müssen uns dabei auf Qualifizierung und Bildung konzentrieren. Mag. a Schuster-Burda: Die Bereitschaft zur Leistung hat sich stark verändert die Leistung, sich zu bemühen und um etwas zu bekommen. Es ist ein Umdenken erforderlich, damit man die ältere Generation mit an Bord holt. Die Wirtschaft ist gefordert, diese Ressourcen zu nutzen. Viele Ältere wollen länger arbeiten wollen länger aktiv sein. Dazu müssen Anreize geschaffen werden. Mag. Bereuter: Wir wissen, dass sich die Berufe und die Anforderungen an die Berufe verändern, jetzt schon verändert haben und sich in Zukunft noch mehr verändern werden. Damit sich die Arbeitslosigkeit tendenziell merklich senkt, 38 GÖD 8-17

39 UNSER ANLIEGEN. Ihre Iformation haben wir nur die Chance, etwas bei der Struktur der Arbeitslosigkeit zu verändern. Die Struktur der Arbeitslosigkeit ändern bedeutet, dass wir besonders stark in Richtung Ausbildung gehen müssen. Wenn man die Arbeitslosigkeit aus Sicht der Ausbildung betrachtet, so sieht man, dass jene mit Pflichtschulabschluss allein zu 13 Prozent, jene aber, die eine weiterführende Ausbildung besitzen, zu drei bis fünf Prozent davon betroffen sind. Bildung, Aus- und Weiterbildung Mag. a Schuster-Burda: Unser Wohlstand hängt von den Industriebetrieben ab! Unsere Nachwuchssorgen sind auf fehlende Grundkompetenzen zurückzuführen. Ohne Vermittlung von Grundkompetenzen in der Volksschule tut sich das AMS schwer tut sich die Wirtschaft schwer. Es ist die größte Herausforderung, die sich hier stellt: Sechsbis Zehnjährigen diese Grundkompetenzen wie den Leistungsgedanken mitzugeben. Mag. Ohneberg: Bei der Ausbildung in der Schule müsste stark auf Mathematik und technische Fächer Wert gelegt werden, wie EDV und Programmieren. Auch das Potenzial der Frauen muss gehoben werden. Ganz wichtig sind Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mag. Bereuter: Ausbildungsgarantie bedeutet für das AMS: Ausbildung geht vor Vermittlung. Das heißt, dass vom AMS zuerst die Potenzen von Aus- und Weiterbildung geprüft werden und erst in einem zweiten Schritt die Vermittlung erfolgt. Was die Aus- und Weiterbildung betrifft, so sind das AMS und die Unternehmen daran gleich stark interessiert, und es gibt eine enge Abstimmung. Neben diesen jetzt kurz skizzierten Themenkreisen gab es noch eine Vielzahl an aufgeworfenen Fragen und interessanten Antworten. So meinte Mag. Ohneberg auf die Frage betreffend die Flexibilisierung der Arbeitszeit: Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit (Anm. Durchrechnungszeitraum) ist für viele Unternehmen von großer Wichtigkeit. Damit können Schwankungen in der Auslastung ausgeglichen werden, eine Maßnahme, von der auch Arbeitnehmer profitieren. Auszüge aus den Tonmitschnitten dieser Podiumsdiskussion sind auf zum Anhören bzw. zum Download online gestellt. l von Josef Strassner fotos: Josef Strassner Kurt Kumhofer, Vorsitzender- Stellvertreter der Bundesleitung der GÖD-Pensionisten, wurde bei der FCG-Konferenz im Rahmen des dritten ÖGB-PensionistInnenforums in Wien mit überwältigender Mehrheit zum Vorsitzenden der FCG-PensionistInnen und vom Plenum des ÖGB-PensionistInnenforums als Vorsitzenden-Stellvertreter der ÖGB-PensionistInnen Abteilung gewählt. Auf der Tagesordnung dieser Konferenz stand neben den Neuwahlen der Funktionsträger auch die Beschlussfassung von Anträgen zur Ausrichtung der zukünftigen Arbeit. Das Dokument mit den beschlossenen Anträgen steht auf zum Download zur Verfügung. Generationenbaum in Bregenz gepflanzt! Am 2. Oktober 2017, dem Vorabend der Jahreskonferenz der erweiterten Bundesleitung der GÖD-PensionistInnen in Bregenz, gab es mit der schon traditionellen Baumpflanzung und deren Übergabe an das Sozialzentrum Bregenz-Weidach Anlass zu einem kleinen Festakt im Hof des Sozialzentrums.Einen ausführlichen Bericht darüber und mehr Bilder sind auf online. Vors.-StV. Kurt Kumhofer und Stadträtin Elisabeth Mathis (Bildmitte) mit Funktionärinnen und Funktionären der Bundesvertretung der GÖD- PensionistInnen vor dem neu gepflanzten Baum Spitz-Ahorn Emerald Queen. 39 GÖD 8-17

40 stark weiblich Monika Gabriel ist GÖD-Vorsitzende- Stellvertreterin und Bereichsleiterin Frauen. Feedback per an: goed.at Verdienen Frauen im Öffentlichen Dienst weniger als Männer? Erklärung zum geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied im Öffentlichen Dienst Bekannt ist, dass Männer und Frauen naturgemäß unterschiedlich, aber in Wert und Würde komplett gleich sind. Unsere Gesellschaft profitiert von der Vielfältigkeit und dem Wesen und der Erwerbstätigkeit beider Geschlechter. Aus meiner Sicht sollte das Prinzip der Vielfalt gefördert werden, und das auf allen Ebenen. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst fördert seit Jahrzehnten das Prinzip der Vielfalt der Erwerbstätigen im Öffentlichen Dienst. Dennoch wird von uns danach getrachtet, dass das Dienst- und Besoldungsrecht für Frauen und Männer gleich ist. Auch das Ruhestandsantrittsalter für Männer und Frauen mit 65 ist mittlerweile gleich (mit wenigen Ausnahmemöglichkeiten). Diese Form der gelebten Gleichbehandlung führt nun dazu, dass der Gender Pay Gap für den Öffentlichen Dienst nur mehr 11,9 Prozent beträgt. Wogegen in der Privatwirtschaft der Einkommensunterschied immer noch bei 21,7 Prozent liegt! Wirklich genau erklären kann man den Gap im Öffentlichen Dienst nur schwer. Ein Parameter dürfte die Tatsache sein, dass wir 17,7 Prozent Teilzeitbeschäftigte (hauptsächlich Frauen!) und viele heterogene Berufsgruppen haben. Der zweite Parameter dürfte sein, dass Frauen zwar auch Überstunden leisten, dafür aber lieber Freizeitausgleich konsumieren, als sich diese auszahlen zu lassen. Der dritte Parameter betrifft wahrscheinlich das unterschiedliche Eintrittsalter in den Bundesdienst. Und der vierte Parameter ist die Tatsache, dass wir betreffend Frauen in Führungsfunktionen noch Luft nach oben haben. Übrigens sind nur 16 Prozent der Gesamtbeschäf- Fotos: andi bruckner Unser land in guter hand Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Im Öffentlichen Dienst beträgt der Gender Pay Gap nur mehr 11,9 Prozent. tigen in Österreich im Öffentlichen Dienst erwerbstätig. Somit liegt die Beschäftigtenzahl des Öffentlichen Dienstes in Österreich um 2,1 Prozent unter dem OECD-Durchschnitt. Trotzdem ist der Öffentliche Dienst mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbedienstete), die stets qualitätsvolle und serviceorientierte Arbeit leisten, der Garant dafür, dass der Staat gut funktioniert. Österreich braucht Sie jeden Tag! 40 GÖD 8-17

41 DIGITALISIERUNG Zur Zukunft der Arbeit Wenn Daten der Reichtum des 21. Jahrhunderts sind, dann sollten alle daran teilhaben können. Was bedeutet das für die Arbeitswelt? Thomas Ramge & Viktor Mayer-Schönberger: Das Digital, Econ Verlag, ISBN Durch die Automatisierung sind im letzten Jahrhundert viele Millionen von Arbeitsplätzen verloren gegangen. Aber an anderer Stelle wurde noch mehr Arbeit geschaffen, besonders im Dienstleistungsbereich. Nun droht mit fortgeschrittener Digitalisierung eine neue Automatisierungswelle, weil Daten-basierte digitale Entscheidungsassistenten gerade die sicher angesehenen Angestelltenjobs bedrohen. Das bedeutet große Veränderungen am Arbeitsmarkt. Manche sprechen davon, dass ein Viertel aller Arbeitsplätze in den nächsten 15 Jahren wegfallen könnten. Und die Politik diskutiert vielfältige Antworten, von der Weiterbildung bis zu neuen Maschinensteuern. Aber der Umbau der Wirtschaft und die daraus folgenden Konsequenzen sind tiefgreifender. Denn entgegen mancher Polemik sinkt in den Industrieländern nicht nur der Anteil der Arbeit am Volkseinkommen, sondern auch der Anteil des Kapitals. Die großen Nutznießer sind wenige Superstar-Konzerne, die riesige Renditen einfahren, aber kaum Steuern zahlen. Da hilft kein Weiterbildungsprogramm und keine neue Maschinensteuer. Notwendig ist vielmehr ein gerechtes Steuersystem, damit die digitale Dividende auch tatsächlich bei den Menschen ankommt und Regeln, damit die großen Datenkraken nicht weiter ungebremst wachsen, kleine Unternehmen innovativ bleiben können und gerade die großen internationalen Unternehmen wieder den Wind des Wettbewerbs spüren. In unserem neuen Buch Das Digital machen wir dazu konkrete Vorschläge wie beispielsweise eine progressive Daten-Steuer. Fotos: Rob Judges Peter van Heesen Aber auch am Arbeitsmarkt stehen wichtige Veränderungen an. Arbeit war über ein Jahrhundert lang ein festgeschnürtes Bündel aus Rechten und Pflichten. Lohn- und Gehaltsfragen waren oft das wichtigste Thema bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das wird in Zukunft deutlich weniger wichtig werden. Natürlich brauchen wir alle Geld, um unseren Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch gerade die jungen Menschen wollen mehr als nur einen Job und ein gutes Gehalt. Sie wählen Arbeit auch nach dem Inhalt aus, lösen sich aus der Zwangsjacke, nur einen Vollzeitjob zu haben, und stellen sich die Elemente ihrer Arbeit immer stärker selbst zusammen. Datenreiche Märkte und Digitalisierung können ihnen dabei helfen und so den einzelnen Menschen wieder stärker in den Mittelpunkt des Arbeitsmarktes stellen. Das ist eine Herausforderung, aber auch eine große Chance für die Gewerkschaften und ihre Aufgabe, arbeitenden Menschen beizustehen, ihre Vorstellungen durchzusetzen. Viktor Mayer-Schönberger ist Professor in Oxford, Thomas Ramge schreibt für brand eins und den Economist. Ihr neues Buch Das Digital ist gerade bei Econ erschienen. 41 GÖD 8-17

42 Social Media In erster Linie Sachlichkeit! Die Kommunikation im World Wide Web hat große Auswirkungen auf unseren Alltag. Soziale Medien verändern unsere Art und Weise, wie wir mit anderen interagieren und damit auch unsere Arbeitswelt. Das beeinflusst auch den Öffentlichen Dienst, denn auch hier stellt sich die Frage, welche Rolle und Funktionen man im digitalen Raum einnehmen möchte. Schließlich tragen neue Kommunikationswege dazu bei, schneller und treffsicherer an Informationen zu kommen und diese zu verbreiten. Anliegen können dadurch sofort kommuniziert und gestreut werden. Online-Werkzeuge wie Facebook, Twitter und Co. können somit eine nutzenbringende Alternative und Ergänzung zu altbewährten Kommunikationsmitteln darstellen. Nahezu zwei Milliarden Nutzer nehmen monatlich aktiv im hochfrequentierten Facebook teil. Rund vier Milliarden Inhalte werden darin weltweit verbreitet und geteilt. Der Like -Button wird täglich zirka 800 Millionen Mal geklickt. Wenngleich soziale Medien immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist für uns als GÖD stets das Ziel entscheidend: gewerkschaftliche Anliegen nach draußen zu kommunizieren. Um alle Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst noch effizienter zu vertreten, nutzen auch Nutzen wir die schnelle und treffsichere Information an und mit unseren Mitgliedern. Text: Anja-Therese Salomon, Msc (WU) wir nun Profile bei Facebook, Twitter und You Tube. Sie dienen als Dialoginstrument und sind eine entscheidende Schnittstelle, um auf einer interaktiven Ebene zu kommunizieren. Authentisch zeitnah relevant Als Follower ist man dabei auch eine Art Botschafter und Multiplikator, der mögliche Forderungen und Anliegen weiter kommuniziert. Dadurch erlangen gewerkschaftliche Interessen noch mehr Stärke im Internet. Durch Teilen wesentlicher Inhalte erweitert sich nicht nur die Reichweite um ein Vielfaches, auch das Erschließen neuer Zielgruppen unterstützt in der Bewusstseinsschärfung zu wichtigen Themen. Dabei spielt der virale Effekt eine maßgebliche Rolle, indem Informationen sich von allein verbreiten und von einem Nutzer zum nächs ten weitergegeben werden. Streuverlus te lassen sich hier durch klare Zielgruppenorientierung und Inhalte wesentlich einfacher steuern als in Printmedien oder Werbespots. Was früher in Zeitungen vereint wurde, ist heutzutage auf tausenden verschiedenen Webseiten verteilt. Oft ist es nicht einfach, bei dieser Informationsflut fake news sofort auszuloten. Außer- 42 GÖD 8-17

43 dem gibt man viele persönliche Informationen frei wie beispielsweise das eigene Konsum- und Freizeitverhalten. Dabei dürfen Risiken unter dem Schlagwort des gläsernen Menschen keineswegs außer Acht gelassen werden. Durch die zunehmende Präsenz im Internet kann jeder unmittelbar in den öffentlichen Meinungsbildungsprozess eingreifen. Dies erleichtert es zwar für Organisationen und Unternehmen, Zielgruppen deutlich zu orten, geht aber auch mit Eingriffen in die Privatsphäre einher. Das eigene Profil gibt Aufschluss über Geburtsdatum, Wohnort, Telefonnummer, Interessen und vieles mehr. Zwar dürfen Digitalisierung und elektronische Kommunikationsformen nicht als Leitmotiv der Angst dienen, dennoch braucht es klare Spielregeln, wenn es um Datenschutz geht. Der deutliche Mehraufwand an Kontrolle, um auf Negativ- oder Falschmeldungen sofort reagieren zu können, stellt einige Herausforderungen dar. fotos: Creative-Touch/istock/thinkstock Was einmal im Netz ist, bleibt im Netz Soziale Medien bringen daher nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, um sich mit der ganzen Welt auszutauschen. Jeder kann Teil des globalen Netzwerks sein. Auch für Computerlaien lässt sich ein Account schnell erstellen. Dabei kann jede Meldung bzw. jeder Tweet im High-Speed-Tempo hohe Wellen schlagen. Postings lassen sich mit nur einem Klick absenden und müssen daher wohl überlegt sein. Einen digitalen Radiergummi sucht man dabei vergebens. Die Kommunikation im Social Web hat somit unmittelbare Auswirkungen auf unser Leben. Darum muss vor allem sichergestellt werden, dass dienstrechtliche Vorschriften im digitalen Wandel nicht verletzt werden. So sollte Feierabend doch Arbeitsstopp bedeuten. Vielen gelingt es jedoch nicht, die Arbeit dort zu lassen, wo sie hingehört. Das ist auch zunehmend den sozialen Medien geschuldet, indem man rund um die Uhr erreichbar ist. Aus diesem Grund muss sowohl auf mögliche Risiken als auch neue Möglichkeiten zeitnah reagiert werden, um die gebotenen Potenziale zu nutzen. Diese Ebene kann sowohl als Gratwanderung zwischen Information und Entertainment gewertet werden. Infotainment eben. Für sämtliche Informationen gilt dennoch in erster Linie Sachlichkeit. l 43 GÖD 8-17

44 Gesundheit & Soziales Gewalt gegen Bedienstete In Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sind PatientInnen und Betreute immer wieder Stresssituationen ausgesetzt. Vermehrt werden auch die Bediensteten Opfer von Attacken. Hier sind Handeln und ein offensiver Umgang mit dem Thema gefordert. Text: Peter Maschat Niemand muss Angriffe auf seine Person als berufliches Risiko hinnehmen. Beim Thema Gewalt in der Pflege denkt man sofort an die Vorfälle aus medialen Berichterstattungen. Man hat Bilder vor Augen, die zeigen, wie Pflegekräfte Hilfsbedürftigen Gewalt angetan haben, wo sogar PflegerInnen Patienten getötet haben. Alle diese Vorkommnisse sind aufs Schärfste zu verurteilen. Die Berichterstattung darüber hat die Öffentlichkeit sensibilisiert, wie Lainz in den 1980er-Jahren oder jüngste Ereignisse in Königsstetten. Es wird auf vielen Ebenen daran gearbeitet, dass Pflegebedürftige und PatientInnen geschützt werden, Pflegeaufsicht und Patientenanwaltschaft seien als zwei solcher Maßnahmen erwähnt. Dabei gibt es ebenso Vorfälle, bei denen Pflegekräfte, Ärzte, Therapeuten und andere Bedienstete in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen Opfer von verbalen oder körperlichen Attacken werden. Zunehmend sind sie brutaler seelischer und körperlicher Gewalt ausgesetzt. Das Schicksal dieser betroffenen Bediensteten dringt selten an die Öffentlichkeit. Um es in die Medien zu schaffen, müssen die Übergriffe gegenüber Pflegebediensteten und Ärzten schon sehr spektakulär sein. Eine dieser Zeitungsmeldungen lautete: Der Mann war groß und athletisch und entwickelte ungeheure Kräfte. Neben einem Arzt und einem Pfleger waren immerhin sechs Polizisten nötig, um den tobenden Patienten auf den Boden zu drü cken und ihm Handschellen anzulegen. Wir mussten ihn auf die Intensivstation bringen, erst dort konnten wir ihn sedieren. Er war betrunken 44 GÖD 8-17

45 und hatte zudem Drogen genommen (Bericht von Markus Wörnle, Münchner Universitätsklinikum Innenstadt). PatientInnen und Betreute sind oft Stresssituationen ausgesetzt. Das gilt für den Verunfallten in der Notaufnahme ebenso wie für alte Menschen in Heimen, die aus der gewohnten Umgebung entrissen wurden. Die Ursachen für Aggression bis hin zu Gewaltausbrüchen sind daher sehr unterschiedlich. Sie reichen von bestimmten neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen sowie psychoaktiven Drogen wie Alkohol oder Kokain bis hin zu Medikamenten (z. B. Phencyclidin, Sedativa, Amphetamine). Aggressive Handlungen können dann plötzlich, ungerichtet und unberechenbar auftreten. Nicht zu vergessen sind dabei auch Aggressionen, die auf Unverständnis bzw. Nichtverstanden-Werden zurückzuführen sind. Eine Studie vom BGW und des Universitätsklinikums Eppendorf in Hamburg besagt: 56 Prozent hatten innerhalb eines Jahres körperliche, 78 Prozent verbale Gewalt erlebt. Am stärksten betroffen von körperlicher Gewalt waren Beschäftigte der stationären Altenpflege. Weitere relevante Berufsbilder sind die Jugendhilfe, die Psychiatrie, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie ganz allgemein Ambulanzen, Aufnahmestationen, Not- und Bereitschaftsdienste sowie Nachtdienste. Untersuchungen aus Österreich kommen zu ähnlich erschreckenden Ergebnissen. 1 Scham und Tabu gehören hier nicht her Weil aggressives Verhalten Teil des Krankheitsbildes der Patienten und betreuten Personen sein kann, werden Übergriffe in helfenden und pflegenden Berufen oft als hinzunehmendes Berufsrisiko angesehen. Dieser falschen Haltung muss entschieden widersprochen werden jeder Beschäftigte hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, und niemand muss Angriffe auf seine Person als berufliches Risiko hinnehmen. Fälschlich sind Gewalterlebnisse mit Scham verbunden und mit einem Tabu belegt, weil die Meinung vorherrscht, dass Profis diese Übergriffe aushalten können. Zusätzlich ist die Toleranzgrenze bei den sogenannten dienenden Berufen meist irrsinnig hoch. Die AK Oberösterreich 2 hat diesbezüglich folgende Schutzmaßnahmen und konkrete Forderungen erarbeitet: l Bewusstsein schaffen durch Information der Bediensteten, permanente Schulungen, Foto: Darrin Klimek/digitalvision/thinkstock Dipl. KH-BW Peter Maschat ist GÖD-Vorstand und Bereichsleiter Gesundheit und Umwelt. l Beachtung der entsprechenden Gesetze ( ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Unterbringungsgesetz und Gleichbehandlungsgesetz), l schriftliche Dokumentation von Übergriffen, l Sensibilisierung zum Thema Gewalt gegen Bedienstete in den Gesundheits- und Sozialberufen als eigener Schwerpunkt in der Ausbildung, l Rechtsanspruch auf Supervision l ausreichende Personalbesetzung bei Gefährdungs- und Gewaltpotenzial, l Verpflichtung der Betriebe, MitarbeiterInnen auch durch technische und bauliche Maßnahmen vor Übergriffen zu schützen. Aktuelle Hilferufe von Bediensteten zeigen leider, dass in unseren Einrichtungen das Faktum Gewalt gegen Bedienstete vom Dienstgeber langsam wahrgenommen wird, entsprechende Maßnahmen aber sehr zögernd umgesetzt werden. Was wir wirklich brauchen, ist ein sehr offensiver Umgang mit dem Thema Gewalt: l keine Akzeptanz von plumpem Duzen, von anzüglichen Bemerkungen, Beleidigungen und Bedrohungen, l sofortige schriftliche Dokumentation des Vorfalles und Meldung an Vorgesetzte und Betriebsrat oder Personalvertreter, l Evaluierung des Vorfalles und Treffen von Maßnahmen, l Erhebung der Gefahrenbereiche im Betrieb (z. B. Aufnahmebereich, Ambulanzen, Behandlungsräume, spezielle Abteilungen wie Psychiatrie und Geriatrie) und Ausarbeitung eines Präventionskataloges im Sinne eines Deeskalationsmanagements, l ein geeignetes Alarmierungssystem und eine funktionierende Rettungskette, die innerhalb kürzester Zeit Erste Hilfe ermöglicht. Wir sind als GÖD gefordert, dieses Thema aus der Tabuzone zu holen. Wir müssen Information für unsere Bediensteten bereitstellen und entsprechende Maßnahmen bei den Dienstgebern fordern. Denn Wegschauen war gestern, ab jetzt gilt Handeln. l 1 Im Rahmen einer Masterarbeit aus der Gesundheits- und Pflegewissenschaft wurden im Jahr 2013 in Graz 226 KrankenpflegeschülerInnen befragt. Mehr als 60 Prozent von ihnen berichteten, dass sie verbale Übergriffe erfahren mussten, 60 Prozent von körperlicher Gewalt. Eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege von Stefan und Dorfmeister zeigt ähnliche Daten. 2 AK OÖ. Pressekonferenz im Mai 2016 zum Thema Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte. 45 GÖD 8-17

46 Lucas Cranach der Jüngere: Martin Luther ( ), Kunsthistorisches Museum, Gemäldegalerie Martin Vor 500 Jahren, am 31. Oktober 1517, veröffentlichte Martin Luther seine 95 Thesen gegen den Ablasshandel. Damit kam ein Stein ins Rollen, der zu einer gesamteuropäischen tiefgreifenden Umwälzung aller Verhältnisse führte. Diese Umwälzung wurde dann später als historische Epoche der Reformation gekennzeichnet und der 31. Oktober zum Reformationstag wurden daher weltweit 500 Jahre Reformation gefeiert und bedacht. Die mit den 95 Thesen losgetretenen Veränderungen betrafen in erster Linie kirchliche Verhältnisse, sie griffen aber bald auf alle gesellschaftlichen Bereiche über und erfassten Kunst und Kultur, Politik und Wirtschaft und das soziale Zusammenleben der Gesellschaft. Ihre Folgen sind bis heute zu spüren. Für das persönliche Verhältnis Martin Luthers ( ) zur Beamtenschaft und zum Öffentlichen Dienst lassen sich zwei Beobachtungen aus seiner Biografie anführen: Sein Vater sah für seinen Sohn Martin die Beamtenlaufbahn vor. Dazu sollte er zunächst Jurist werden, um Luther und der Öffentliche Dienst Die Reformation als Aufbruch zur Freiheit bedeutete Freiheit für die Religion, aber auch Freiheit für die politische Gestaltung der Gesellschaft. Text: Bischof Dr. Dr. h.c. Michael Bünker 46 GÖD 8-17

47 REFORMATION dann in den Dienst eines Fürsten treten zu können. Aber es kam anders: Luther ging ins Kloster, er wurde Priester und Mönch. Auch wenn also seine eigene Biografie nicht eine besondere Nähe zur Beamtenschaft nahelegen würde, führten doch die Ereignisse der Reformation zu anderen Eindrücken. Schon seit dem Beginn seines Wirkens in Wittenberg verband ihn eine vertrauensvolle Beziehung, ja eine Freundschaft mit Georg Spalatin, dem Spitzenbeamten des Kurfürsten Friedrich des Weisen am Hof in Wittenberg. Ein Jahr vor dem Tod Spalatins schrieb ihm Luther noch: Du bist und bleibst mir von Herzen lieb und teuer! Abgesehen von diesen biografischen Beobachtungen waren es zwei zentrale Einsichten der Reformation, die zu einer neuen Beschreibung des Öffentlichen Dienstes führten und die wohl auch heute noch Aktualität haben. Die erste Einsicht betraf das Verhältnis von Staat und Kirche und die zweite das Verständnis des Berufs. Bei allen Reformatoren erkennen wir eine neue Bestimmung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche. Die für die vorreformatorische Situation selbstverständliche Verflechtung von politischen, wirtschaftlichen und religiösen Interessen wurde von Luther wie auch von Johannes Calvin grundsätzlich in Frage gestellt. Die Religion legitimierte weltliche Herrschaft und verklärte wirtschaftliche Interessen. Dem entsprachen auf der anderen Seite die wirtschaftlichen und politischen Ambitionen der damaligen Papstkirche. Die Trennung von Religion, Wirtschaft und Politik erschien als ein Gebot der Stunde. Freiheit für die politische Gestaltung Die Reformation als Aufbruch zur Freiheit bedeutete Freiheit für die Religion, aber auch Freiheit für die politische Gestaltung der Gesellschaft. Auch wenn sich die Reformatoren den modernen, religiös und weltanschaulich neutralen Verfassungsstaat noch nicht vorstellen konnten (die Reformatoren sprachen noch von der Obrigkeit ), haben sie deutliche Impulse gesetzt, die letztlich zur Herausbildung der modernen Gesellschaft, zur Demokratisierung, zur Gewaltenteilung und zur Entwicklung der Menschenrechte beigetragen haben. Luthers Welt ist der Boden, in dem unser Europa von heute Wurzeln fasste, sagt die dänische EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Fotos: KHM-Museumsverband Johannes Calvin vertrat ein sehr modern anmutendes funktionales Staatsverständnis. Zu den Hauptaufgaben des Staates gehören für ihn die Wahrung der Religionsfreiheit, die Sorge für das friedliche Zusammenleben der Menschen und das soziale Wohlergehen, dass wie er selbst sagt unter den Menschen die Menschlichkeit bestehen bleibt (Inst. IV,20,3). Luther war davon überzeugt, dass Politik und Wirtschaft die Religion nicht dominieren dürfen. Umgekehrt seien sie von allen Einflussversuchen von Seiten der Religion frei zu halten. Sie dienen dem Ganzen auf ihre eigene, der Vernunft gehorchende Weise (WA 51,242,1f.). Die nach den Regeln der Vernunft geschehende politische Gestaltung verlangt folgerichtig nach einer professionellen und effektiven Verwaltung. Für die Reformation waren es vor allem drei Bereiche, in denen der Staat seine Verantwortung wahrzunehmen hat. Der erste betraf Frieden und Sicherheit, der zweite die Bildung und der dritte das Sozialwesen. Der Schutz der Bevölkerung vor Krieg und Gewalt war in Zeiten des vorrückenden osmanischen Heeres (1529 erste Türkenbelagerung Wiens) und der blutigen sozialen Unruhen (die Bauernkriege 1525) von besonderer Brisanz. Dazu kam die Bildung als zentrales Anliegen der Reformation. Durch die Bibelübersetzungen in die Landessprachen und eine allgemeine Schulbildung für alle sollten alle Menschen in die Lage versetzt werden, sich selbst ein Urteil über den Glauben zu bilden und ihre Begabungen für das allgemeine Wohl der Gesellschaft einzusetzen. Daher entstanden, wo immer die Reformation Fuß fasste, Schulen für alle. Das dritte betraf das Sozial wesen im Sinne einer wirksamen Bekämpfung der Armut. Diakonische Einrichtungen und erste Ansätze eines sozialen Sicherungssystems (der sogenannte gemeine Kasten ) entstanden. Es ist leicht zu sehen, dass mit diesen Handlungsfeldern auch die Bereiche angegeben sind, die der Öffentliche Dienst heute wahrnimmt. Beruf und Berufung Die zweite Säule, auf der das Verhältnis der Reformatoren zum Öffentlichen Dienst ruht, ist das Berufsverständnis. Bis zur Reformation verwendete man das Wort Beruf/Berufung für den geistlichen Weg, also für den Eintritt in ein Koster. Das 47 GÖD 8-17

48 REFORMATION Luthers Welt ist der Boden, in dem unser Europa von heute Wurzeln fasste. Margrethe Vestager, EU-KOMMISSARIn, Dänemark Klosterleben so hat es etwa Thomas von Aquin formuliert ist schlichtweg besser als ein aktives Leben. Luther brach mit dieser Zweiteilung der Gesellschaft und verwendete den Begriff Beruf nicht mehr exklusiv für das geistlich-kontemplative Leben im Kloster, sondern für alle Tätigkeiten. Alle haben einen Beruf, auch die Magd, die den Hof kehrt, und der Knecht, der pflügt und ackert. Nachdem der Mensch durch keine eigene Leistung die Anerkennung Gottes verdienen kann, befreit dieses neue Verständnis von Arbeit im Sinne des Berufs von einem unmenschlichen Leistungsdenken. Gleichzeitig erhält der Beruf eine besondere Stellung: Durch ihn wirkt der Mensch an Gottes Schöpfung mit, sorgt für den Erhalt der Welt und hilft seinem Nächsten. Ganz ähnlich ist es bei Johannes Calvin. Auch er beschreibt Arbeit als Lust, nicht als Last. Zu vermeiden sind Verschwendung und Nachlässigkeit: Die Früchte darf keiner in Üppigkeit verschwenden oder durch Nachlässigkeit verderben lassen. Bei allem Besitz halte sich jeder für Gottes Haushalter, dann wird der Sinn zur rechten Sparsamkeit und Treue nicht fehlen. Maßstab für den Wert einer Tätigkeit ist für Calvin, wie weit sie dem Mitmenschen dient. Heute würden wir von einer Gemeinwohlorientierung sprechen. Reine Profitorientierung und Bedienung eigener Interessen widersprechen dem Willen Gottes so die Reformatoren. Nachdenken über den sozialen Sinngehalt von Berufung Diese besondere Hochachtung der menschlichen Arbeit im Sinne des Berufs hat sich in der europäischen Geschichte tief ausgewirkt. Max Weber ( ) hat darauf hingewiesen, dass diese innerweltliche Askese des Protestantismus Hon.-Prof. Dr. Michael Bünker ist Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, Vorsitzender des Evangelischen Oberkirchenrates A. u. H.B. in Österreich. Foto: Uschmann 48 GÖD 8-17 Fleiß und Pflichterfüllung besonders gefördert hat. Arbeit dient eben nicht nur zur Erfüllung materieller Bedürfnisse, sie wird zu einem Lebenszweck, zu einem schöpferischen Potenzial und einer sinnstiftenden Lebensform. Diese Hochachtung der menschlichen Arbeit im Sinne des Berufs darf aber nicht nur auf die Erwerbsarbeit bezogen werden. Sie umfasst gleichwertig alles Tätigsein des Menschen, also auch das freiwillige Engagement (Ehrenamt), wie die Familien- und Pflegearbeit. Der soziale Sinngehalt von Berufung ist dann gegeben, wenn ich den Eindruck habe, mit meinen Kräften und Fähigkeiten am richtigen Ort zu sein und für andere und mit anderen etwas Sinnvolles tun zu können. Dieses Verständnis von Beruf steht heute vor großen Herausforderungen: Selbst- und Fremdüberforderung können dazu führen, dass Menschen ihre Identität als fremdbestimmt wahrnehmen. Prekäre und schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse mit (zu) hoher Arbeitsverdichtung stellen das sinnstiftende Potenzial in Frage und verzerren den Beruf zum ungeliebten und belastenden Job. Es braucht also gute Regelungen, sowohl was die Entlohnung wie auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten betrifft, aber auch persönlich zugeschnittene Lebenszeitmodelle wie Sabbaticals, Elternzeiten, Bildungsurlaub und vieles mehr. Die Nagelprobe für die Rede von Arbeit als Beruf sind (Langzeit-) Arbeitslose und sozial Abgehängte. Wenn man sich auch die eigene Berufung erst leisten können muss, kann das aus evangelischer Sicht nicht hingenommen werden. Arbeit als Beruf ist für die Reformation unlösbar mit der Würde des Menschen verbunden. Im Öffentlichen Dienst wird das Miteinander des Staats- und des Berufsverständnisses, wie es Martin Luther und die Reformation vor 500 Jahren entwickelt haben, besonders deutlich sichtbar. Es lohnt sich, dieses Erbe für die Herausforderungen von heute fruchtbar zu machen. l Bischof Dr. Dr. h. c. Michael Bünker ist Generalsekretär der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa. Siehe:

49 unsere eu Eine Frage von Vertrauen und Legitimität Konsens zu bilden und das Gefühl der Zugehörigkeit stärken: Wie schaffen wir das, wenn die Kommunikationsflüsse immer komplexer werden? Foto: Ingram Publishing/thinkstock 49 GÖD 8-17 Die vielfältigen Veränderungen in der Welt und das Gefühl der Unsicherheit, das viele Menschen real empfinden, haben zu einer wachsenden Unzufriedenheit mit der etablierten Politik und mit Institutionen auf allen Ebenen geführt. Häufig findet diese ihren Ausdruck darin, dass staatlichem Handeln mit Gleichgültigkeit und Misstrauen begegnet wird. Das schafft auch ein Vakuum, dass nur allzu gern von Populisten und mit nationalistischer Rhetorik gefüllt wird. Dass Probleme auf Brüssel geschoben und Erfolge grundsätzlich für sich selbst verbucht werden, dass es an Eigenverantwortung für gemeinsame Beschlüsse mangelt und die Schuld gewohnheitsmäßig immer anderen zugeschoben wird, hat bereits Schaden angerichtet. Und die Bürgerinnen und Bürger sind gegen diese offenkundigen Bilder der Uneinigkeit nicht immun. Noch genießt das europäische Projekt breite Unterstützung, aber nicht mehr bedingungslos. Mehr als zwei Drittel der Europäer betrachten die EU als Hort der Stabilität in einer unruhigen Welt. Mehr als 80 Prozent befürworten die vier Grundfreiheiten der EU. 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger des Euro-Währungsgebiets stehen hinter der gemeinsamen Währung. Und doch ist das Vertrauen der Bürger in die EU ebenso wie das Vertrauen in die nationalen Behörden gesunken. Rund ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger bringt der EU heute Vertrauen entgegen vor zehn Jahren war es noch die Hälfte. Erwartungen versus Möglichkeiten Die Kluft zwischen Versprechen und Realität ist eine ständige Herausforderung. Dies liegt teilweise daran, dass die EU nicht leicht zu verstehen ist, da es neben der europäischen Ebene auch die Ebene der Mitgliedstaaten gibt. Es wird nicht gut genug erklärt, wer was tut, und der positive Beitrag der EU zum Alltag wird eben nur dann sichtbar, wenn die Geschichte auch vor Ort erzählt wird. Den Menschen ist nicht immer bewusst, dass der Bauernhof in der Nachbarschaft, ihr Verkehrsnetz oder ihre Hochschulen teilweise von der EU finanziert werden. Auch klaffen die Erwartungen und die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten der EU, diese zu erfüllen, auseinander. In einer Zeit, in der Informationen in einer nie da gewesenen Fülle existieren und diese so leicht zugänglich und trotzdem so schwer zu erfassen sind, wird es immer komplexer, Vertrauen wiederherzustellen, einen Konsens zu bilden und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu schaffen. Quelle: WeiSSbuch zur Zukunft Europas. Die EU der 27 im Jahr 2025 Überlegungen und Szenarien, Europäische Union 2017 Wie die Digitalisierung die Demokratie verändert Durch die Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit Nachrichten ist der Informationszyklus schneller geworden, und es ist schwieriger denn je, auf dem neuesten Stand zu bleiben und entsprechend zu reagieren. Heute werden pro Tag mehr Tweets verschickt als vor einem Jahrzehnt in einem ganzen Jahr. Bis 2018 wird etwa ein Drittel der Weltbevölkerung soziale Netzwerke nutzen. Diese Trends werden sich weiter beschleunigen und damit die Art und Weise, wie Demokratie funktioniert, verändern. Dies eröffnet neue Möglichkeiten, um die öffentlichen Diskussionen zu erleichtern und die europäische Öffentlichkeit miteinzubeziehen. Allerdings müssen Europa und seine Mitgliedstaaten schneller reagieren: Um mit den Bürgerinnen und Bürgern zu interagieren, müssen mehr Rechenschaft ablegen und gemeinsame Beschlüsse besser und schneller in die Tat umsetzen.

50 recht Entgeltentzug unzulässig Die verzögerte Einholung einer Überweisung zu einer MRT-Untersuchung kann als grundlos unterlassene Krankenbehandlung qualifiziert und somit zum Entgeltverlust führen. Hier sind jedoch von der Dienstbehörde genaue Feststellungen der Umstände durchzuführen. Die Behandlung Am führte der vom Dienstgeber beauftragte Amtssachverständige aus: Das Auftreten von Rückenschmerzen in der geschilderten Art und Weise ist ein häufiges Krankheitsbild in der Allgemeinmedizin. B hat offenbar zunächst zeitnahe seinen Hausarzt aufgesucht. Dieser hat eine schmerzstillende Medikation verordnet sowie ein Wirbelsäulenröntgen veranlasst. Dieses Röntgenbild wurde ohne relevante Zeitverzögerung angefertigt. Anfänglich war noch keine weitere fachärztliche Konsultation erforderlich, da die beschriebenen Rückenschmerzen ohne neurologische Aufälligkeiten durchaus drei Wochen andauern können. Auch ein Facharzt hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit Anfang Februar keine andere Therapie vorgenommen, als dies der Hausarzt getan hat. 1 Unmittelbar nach einem Unfall begab sich der Beamte B des Landes Niederösterreich wegen starker Rückenschmerzen in Krankenstand. Am suchte er einen Facharzt für Orthopädie auf, welcher ihn zu einer MRT-Untersuchung zur Abklärung der Ursache seiner Schmerzen riet. Bis zum holte der Beamte weder eine Überweisung zur MRT-Untersuchung ein, noch traf er mit einem MRT-Institut eine Terminvereinbarung. Am erfolgte im Auftrag der Dienstbehörde eine amtsärztliche Erhebung. Der Sachverständige stellte eine Verzögerung der Einholung einer MRT-Untersuchung fest. Darauf ließ sich B am vom Hausarzt eine entsprechende Überweisung ausstellen. Mag. Martin Holzinger: Der Autor ist Leiter der Rechtsabteilung der GÖD. 1 Verkürztes Zitat. 2 Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl Abs. 2 Satz 2 DPL wortgleich mit 51 Abs. 2 letzter Satz BDG. 4 VwGH , 2002/12/ Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention beinhaltet den Grundsatz auf ein faires Verfahren. 6 VwGH Ra 2017/12/0023 vom Der Tadel durch die Dienstbehörde Kritisiert wurde von der Dienstbehörde der Umstand, dass der aufgesuchte Facharzt empfahl, ein MRT anfertigen zu lassen, B sich jedoch weder eine Überweisung vom Hausarzt geholt noch einen Termin für die MRT vereinbart hatte. Im Oktober sprach die Dienstbehörde mit Bescheid aus, dass B gemäß 31 DPL 2 im Zeitraum vom 8. bis den Anspruch auf Bezüge verloren habe. Entzieht sich ein Beamter einer zumutbaren Krankenbehandlung oder verweigert er die zumutbare Mitwirkung an einer ärztlichen Untersuchung, so gilt die Abwesenheit vom Dienst nicht als gerechtfertigt. 3 Die Dienstbehörde ging davon aus, dass eine sofortige Terminvereinbarung mit einem radiologischen Institut B ab möglich und zumutbar gewesen wäre. Dies habe er ebenso unterlassen wie die zeitnahe Veranlassung der Ausstellung einer Überweisung durch seinen Hausarzt. Eine solche Überweisung habe sich B erst am ausstellen lassen. Die Beschwerde vor dem LVwG Gegen diesen Bescheid erhob B Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG). Dort brachte er insbesondere vor, dass er sich als Ergebnis der am vorgenommenen 50 GÖD 8-17

51 Untersuchung an ein Röntgeninstitut gewandt habe. Dort sei ihm schon in der Telefon-Warteschleife erklärt worden, dass man für eine Terminvereinbarung die Überweisung bereitzuhalten habe. Zum Beweis dafür, dass für ihn vor dem keine Möglichkeit bestand, eine Terminvereinbarung mit dem Röntgeninstitut vorzunehmen, berief er sich auf seine Einvernahme als Partei. Die Beschwerde wurde vom LVwG ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung als unbegründet abgewiesen. Das Gericht ging von der Schlüssigkeit der von der Dienstbehörde eingeholten Äußerung des Amtssachverständigen aus. Es stellte fest, dass kein Hinderungsgrund zur Erlangung einer Überweisung zur empfohlenen MRT- Untersuchung vorlag, und führte aus, dass von einer mangelnden Mitwirkung von B an der zumutbaren Krankenbehandlung auszugehen sei. Die Diagnose gehört untrennbar zur darauf basierenden Krankenbehandlung. 4 Die Zumutbarkeit und Notwendigkeit der MRT-Untersuchung hat B nicht bestritten. Die von ihm verursachte Verzögerung der Untersuchung ist daher einer Entziehung der zumutbaren Krankenbehandlung gleichzusetzen. Eine mündliche Verhandlung sei nicht erforderlich, weil B seine Behauptung, eine Terminvereinbarung mit dem Institut sei vor dem nicht möglich gewesen, nicht hinreichend substantiiert habe. Erkenntnis des VwGH B brachte dagegen eine außerordentliche Revision vor dem VwGH ein. In der Begründung wirft B zunächst die Frage nach den Konsequenzen einer Verzögerung der Diagnose auf. Darüber hinaus rügt er, dass das LVwG aus dem Grunde des Art. 6 EMRK 5 eine mündliche Verhandlung durchzuführen gehabt hätte, denn dabei wäre u. a. herausgekommen, dass B das Aufsuchen des Hausarztes erst einige Tage nach dem möglich und zumutbar war. Foto: dobok, eyewave, uba-foto/istock/thinkstock (Montage) Der VwGH 6 teilte die Auffassung des LVwG, wonach zur Krankenbehandlung auch die Diagnose, und zwar einschließlich der zu ihrer Veranlassung vom Beamten zu setzenden Schritte zählt. Auch ist dem angefochtenen Erkenntnis insoweit beizupflichten, als das Hinauszögern einer zumutbaren Krankenbehandlung bewirkt, dass sich B in den von dieser Verzögerung betroffenen Zeiträumen derselben entzogen hat. Das Gericht hat sich jedoch mit der Frage zu beschäftigen, ab wann ihm die Unterlassung einer derartigen Veranlassung als Entziehung vorzuwerfen sei. Das Entziehen setzt vorsätzliches Verhalten voraus, B also die Notwendigkeit einer derartigen Behandlung überhaupt erkennt. In Ermangelung diesbezüglicher Feststellungen erweist sich das angefochtene Erkenntnis als rechtswidrig. Der Zeitpunkt des Beginns einer solchen Handlungspflicht kann nämlich nicht schon mit der Kenntnisnahme des Erfordernisses einer solchen Untersuchung anlässlich des Besuches beim Facharzt gleichgesetzt werden. Die Frage, wann ihm das Aufsuchen des Hausarztes zwecks Ausstellung einer Überweisung möglich und zumutbar war, hängt von den Umständen des Einzelfalles (z.b. von den Ordinationszeiten) ab. Selbst wenn man von der Unstrittigkeit des Vorliegens irgendeiner B anzulastenden Verzögerung der zumutbaren Veranlassung der Ausstellung eines Überweisungsscheines ausgehen wollte, könnte nicht davon gesprochen werden, dass vorliegendenfalls nur Rechtsfragen und keine sonstigen strittigen Sachverhaltsfragen maßgeblich waren. Dadurch, dass auch strittige Sachverhaltsfragen vorlagen, war durch die Unterlassung der mündlichen Verhandlung das angefochtene Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften mangels entsprechend zu treffender Feststellungen auch mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet, weshalb die Entscheidung aufzuheben war. 51 GÖD 8-17

52 vorteile für göd-mitglieder Hier finden Sie einen Ausschnitt der GÖD-Card-Angebote. Das Komplettangebot ist auf abrufbar. Einkaufsvorteile exklusiv für GÖD-Mitglieder Gehen Sie auf und finden Sie tausende Einkaufsvorteile exklusiv für GÖD-Mitglieder! Jede Woche neue Unternehmen mit tollen Angeboten! Ver säumen Sie keine Angebote und melden Sie sich kostenlos für den Newsletter an! Ihr GÖD-Vorteilsteam Secret Escapes schenkt Ihnen Guthaben für Ihre Traumreise! Secret Escapes vermittelt Ihnen Traumreisen und Luxushotels mit bis zu 70 Prozent Rabatt. Die Reiseexperten treffen auf ihrer Plattform eine wöchentlich wechselnde Auswahl an besonderen Hotel- und Reiseangeboten, die sie nur ihren Mitgliedern präsentieren: vom Wellnesstempel in den Bergen über ein modernes Cityhotel für den nächsten Städtetrip bis zum Maledivenurlaub. Schnell sein lohnt sich, denn jedes Angebot verschwindet nach knapp einer Woche. Nicht selten erfreuen sich die Mitglieder im Hotel an zusätzlichen Extras wie Upgrades oder Prosecco auf dem Zimmer. Melden Sie sich jetzt kostenlos an und sparen Sie zusätzlich 20 Euro auf Ihre erste Buchung (Mindestbestellwert 200 Euro). Bis zu 70 Prozent Rabatt auf Traumreisen und Luxushotels sowie zusätzlich 20 Euro Startguthaben für GÖD-Mitglieder! Information: instant-access/perymedia20 Bei Kundenfragen: Gewerkschaft öffentlicher Dienst mitgliedskarte Willkommen bei Aqua Alpina! Sie würden gerne mehr Wasser trinken, vergessen aber darauf oder haben keine Lust, schwere Kisten zu schleppen? Hochkarätiges Wasser aus der steirischen Quelle sprudelt auf Knopfdruck angenehm gekühlt oder hocherhitzt ins Glas die Wasserflaschen werden automatisch nach Hause geliefert. Der Wasserspender ist ein ebenso praktisches wie stylisches Wohnaccessoire, mit dem man nie mehr auf dem Trockenen sitzt. Frischwasserquelle gratis testen Das gesunde Trinken funktioniert dank der Wasserspender-Abos von Aqua Alpina ganz automatisch die Abos gibt s schon ab 29 Euro pro Monat. Minus 50 Prozent auf Abo-Gebühren für GÖD-Mitglieder. Testen Sie einen Wasserspender gratis. Infos unter: oder Tel.: Genaue Informationen erhalten Sie per claudia.graninger@triple-a.at. Aqua Alpina Brunner Straße Wien Tel.: +43/ info@watercooler.at 52 GÖD 8-17

53 BVA Elektronische Amtswege E-Government Die BVA verhilft Ihnen zu Ihrer Handysignatur. Der Begriff E-Government steht heute als Synonym für eine moderne, effiziente Verwaltung und Beschleunigung bzw. Erleichterung von Amtswegen. Die Rechtsverbindlichkeit und höchste Datensicherheit des elektronischen Schriftverkehrs mit Behörden (Finanzämter, Länder, Gemeinden etc.) und vielen privaten Dienstleistern (Banken, Energieunternehmen, Mobilfunkanbieter, Print- und Online-Medien, Versicherungen etc.) ist derzeit nur mittels der digitalen Signatur gewährleistet. Diese ist der persönlichen Unterschrift gleichzusetzen. Ihr persönlicher und sicherer Zugang mit vielfältigen Möglichkeiten Bei Behörden erhalten nur Sie Einsicht in Ihre gespeicherten persönlichen Daten und können diese wenn vorgesehen auch direkt aktualisieren, Anträge stellen, Ihre Meldebestätigung einholen und vieles mehr. Bei privaten Dienstleistern können Sie beispielsweise Verträge einsehen oder kündigen, Aufträge erteilen etc. Und dies 24 Stunden täglich. Bequem von unterwegs oder von zu Hause aus. Für Ihre Gesundheit Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter bva-servicenummer: Besuchen Sie uns auch im Internet: Foto: BVA/Montage Elektronische Services der BVA Die BVA bietet ihre elektronischen Services mit höchster Sicherheitsstufe unter dem Button MEINE SV auf an. Hier können Sie Ihre diversen Versicherungsdaten abfragen sowie Anträge stellen. Selbstverständlich gelten diese neuen Angebote als zusätzliche Dienstleistung der BVA und sollen keinesfalls die bestehenden und bewährten Wege der Einholung von Informationen, der Antragstellung, der Kontaktaufnahme und der persönlichen Gespräche ablösen. Handysignatur was für ein Handy brauche ich eigentlich dazu? Es genügt jedes Mobiltelefon mit aktiver SIM-Karte, das SMS empfangen kann. Wie komme ich zur Handy-Signatur? Sie können Ihre digitale Signatur bitte nach vorheriger telefonischen Terminvereinbarung unter kostenlos in Ihrer Landes- oder Außenstelle der BVA beziehen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Ihren Reisepass oder Ihren Führerschein) und das Handy mit. Der Signaturvorgang dauert zirka zehn bis 15 Minuten. Ihre Signatur verliert fünf Jahre nach der Aktivierung aus Sicherheitsgründen ihre Gültigkeit und muss rechtzeitig verlängert bzw. nach Ablauf neu ausgestellt werden. Das verlängerte oder neu erhaltene Zertifikat ist erneut fünf Jahre gültig. Eine Liste weiterer Registrierungsstellen sowie detaillierte Informationen zum Thema finden Sie auf der Website Digitales Österreich ( l 53 GÖD

54 GÖD-HOTELS Die Wintersaison beginnt: Buchen Sie jetzt! Unsere Website finden Sie auf Erholungsurlaub zu günstigen Preisen für GÖD-Mitglieder! Preise für Nichtmitglieder auf Anfrage. Buchungen: Tel.: 01/ DW 274 Fax: 01/ DW Freie Termine auf Anfrage göd-hotels 2017/18 Appartementhaus Kirchberg Stadlwies 7, 6365 Kirchberg/Tirol Tel.: 05357/24 73, Fax: 05357/ Wintersaison: 23. Dezember 2017 bis 3. April 2018 Ein Traum für SelbSTversorger Das Appartementhaus bietet 14 Appartements für 2 bis 6 Personen. Die Appartements sind mit Dusche/WC, Kabel-TV, WLAN und Telefon ausgestattet und für Selbstversorger komplett eingerichtet. Der Ruhepol Für alle, die vollkommene Entspannung suchen Erholung pur Als zusätzliche Entspannungsmöglichkeiten bieten wir unseren Gästen Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine, Solarium, Tischtennis und Dart an. Dort können Sie nach einer ausgedehnten Skifahrt auf unseren zahl reichen Pisten mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden oder einem gemütlichen Schneespaziergang durch das verschneite Kirchberg oder am schönen Schwarzsee entspannen. Preise für Mitglieder & Angehörige Wochenpauschale je nach Appartmentgröße inklusive Parkplatz Wochenpauschale Winter ( ) Erwachsene 252, bis 266, Kinder bis 14 Jahre 231, bis 252, Kleinkinder bis 6 Jahre 203, bis 217, Zuschlag Einzelbelegung 35, Endreinigung 35, bis 50, Foto: Jag_cz/istock 54 GÖD 8-17

55 Wellnesshotel Sportalm Hintermoos Bachwinkl 6, 5761 Hintermoos / Maria Alm Tel.: 06584/75 76, Fax: 06584/ sportalm@goed-hotels.at Das Alpenhotel Moaralm Plattenkarstraße 1, 5562 Obertauern Tel.: 06456/72 16, Fax: DW 44 moaralm@goed-hotels.at Wintersaison: 24. November 2017 bis 29. April 2018 Wintersaison: 7. Dezember 2017 bis 3. April 2018 Wellness, wohin das Auge reicht Die Sportalm verfügt über 23 modernst ausgestattete Zimmer mit Dusche/WC, Direktwahltelefon, WLAN und Kabel-TV sowie einen Lift und einen eigenen Fernseh raum. Der haus eigene Wellnessbereich hat von Sauna über Dampfbad, Infrarot kabine und Whirlpool bis zum Solarium alles zu bieten, was das Herz begehrt. Kulinarisch versorgt werden unsere Gäste durch die bekannte hauseigene Küche. Zu Ihrer sportlichen Ertüchtigung stehen Ihnen einige Trainingsgeräte kostenlos zur Verfügung. Urlaub ist mehr: Sport & Bewegung für AktivurlAUBEr! Hoch hinaus: Berge & kristallklare Luft für Gipfel- STürmer! Modernster Komfort mit 4 Sternen Die Moaralm verfügt über 23 modernst ausgestattete Zimmer mit Dusche/WC, Direktwahlte le fon, WLAN und Ka bel TV. Das 4-Sterne- Hotel bietet jeden Luxus, den man sich von vier Sternen erwartet, und noch viel mehr. Sie können unsere Tiefgarage, den Lift, die Tisch tennisanlage, TV, Sau na, Dampf bad und Infrarotkabine nutzen und hier einen lauschigen Winter verbringen. Preise für Mitglieder & Angehörige Halbpension Wochenpauschale inklusive Benutzung der Tiefgarage ( ) Erwachsene 560, Kinder (im Zimmer der Eltern) von 10 bis 14 Jahren 427, Kinder (im Zimmer der Eltern) bis 10 Jahre 350, Kleinkinder bis 6 Jahre (Nächtigung, ohne Essen) 189, Einzelzimmerzuschlag 56, Preise für Mitglieder & Angehörige Halbpension Wochenpauschale Winter ( ) Erwachsene 525, Kinder (im Zimmer der Eltern) von 10 bis 14 Jahren 406, Kinder (im Zimmer der Eltern) bis 10 Jahre 357, Kleinkinder bis 6 Jahre (Nächtigung, ohne Essen) 196, Einzelzimmerzuschlag 56, 1. bezahlung: Mit der Reservierung erhalten Sie einen Zahlschein. Die Bezahlung hat spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. 2. Stornierung: Bei Stornierung der Buchung werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt (Stornogebühren sind dann zu entrichten, wenn das gebuchte Zimmer nicht mehr weiter gegeben werden kann, eine Tagespauschale pro Person ist aber in jedem Fall zu bezahlen): 42 bis 30 Tage vor Reisetermin 15 % 29 bis 15 Tage vor Reisetermin 30 % 14 bis 8 Tage vor Reisetermin 60 % ab 7 Tage vor Reisetermin 80 % No Show 100 % 3. no Show: No Show liegt vor, wenn Sie nicht zum vereinbarten Zeit punkt anreisen bzw. die Reservierung auch nicht schriftlich stornieren oder Ihre verspätete Ankunft nicht mitgeteilt wurde. In diesem Fall behalten die GÖD-Hotels den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Gerichtsstand: Wien. TURNUSWECHSEL ist in allen Häusern Samstag. Ihre Anmeldung erbitten wir schriftlich an: Heimverein der GÖD, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien 55 GÖD 8-17

56 BV 2 Geschenke mit karitativem Wert Versteigerung von Ehrengeschenken für wohltätige Zwecke im BMWFW-VB Wirtschaft Seit dem 1. Jänner 2012 haben die jeweiligen Dienstbehörden gemäß 59 BDG sämtliche Ehrengeschenke als Bundesvermögen zu erfassen und in weiterer Folge zu veräußern. Der Erlös fließt Wohlfahrts- oder karitativen Zwecken zu. Ablauf Alle Ehrengeschenke, die man den Kolleginnen und Kollegen in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Verwaltungsbereich Wirtschaft und der Bundeswettbewerbsbehörde im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Republik Österreich überreicht hatte, wurden von der Personalabteilung gesammelt und im Rahmen von bisher sieben Auktionen allen Kolleginnen und Kollegen zum Kauf angeboten. Diese Auktionen werden vom Leiter der Personalabteilung, MR Mag. Wolfgang Fotos: Mag. Wolfgang Bont Bont, und dem Vorsitzenden des Dienststellenausschusses, Harald Kremsl, durchgeführt. Die Vorbereitung und Organisation der Auktionen wie etwa die Beschreibung der Auktionsware, die Festsetzung der Ausrufungspreise, die Herstellung der Kataloge etc. wurden von sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen in der Personalabteilung erledigt. Gespendet Die Verwendung des Erlöses wird im Zusammenwirken zwischen Personalabteilung und Personalvertretung vereinbart. So konnten bereits die Vinzenzgemeinschaft Wien, der Sterntalerhof, die Wärmestube des Kapuzinerklosters, das Kinderheim Schwedenstift in Perchtoldsdorf, die Österreichische Blindenwohlfahrt und zuletzt das mobile Kinderhospiz MOMO unterstützt werden. Die eingenommenen Beträge wurden von Bereichsleiter MR Dr. Martin Janda, AL MR Mag. Wolfgang Bont und dem DA-Vorsitzenden Harald Kremsl überreicht. l Harald Kremsl AL MR Mag. Wolfgang Bont, Vorsitzender des DA, Harald Kremsl, Vertreterin von Momo, Patricia Schweiger- Bodner, und BL MR Dr. Martin Janda (v. l. n. r.). BL MR Dr. Martin Janda, Obmann der Vinzenzgemeinschaften Wien, Dipl.-Ing. Dieter Monitzer und Vorsitzender des DA, Harald Kremsl (v. l. n. r.). AL MR Mag. Wolfgang Bont, Vorsitzender des DA, Harald Kremsl, Geschäftsführer des Sterntalerhof, Mag. Harald Jankovits, und BL MR Dr. Martin Janda (v. l. n. r.). 56 GÖD 8-17

57 LH Mag. Johanna Mikl-Leitner mit ZBR-Vorsitzendem Dipl. KH-BW Peter Maschat (links) und MAS-ZBR-Vorsitzender- Stv. Gottfried Feiertag, MSc (rechts). NÖ Landeskliniken Am 11. September 2017 fand die Betriebsräteversammlung erstmalig in den Räumlichkeiten der Arbeiterkammer NÖ statt. Neben den Gastgebern waren auch der Vorsitzende der GÖD- NÖ, Bundesrat a. D. Alfred Schöls, Gruppenleiter Vortragender Hofrat Dr. Otto Huber und Mag. Severin Nagelhofer (Abteilung Landeskliniken und Landesbetreuungszentren), wirkl. Hofrat Mag. Andreas Achatz (Abteilung Personalangelegenheiten B), der Vizepräsident der Ärztekammer NÖ, Dr. Ronald Gallob, der Vorsitzende der GÖD-Gesundheitsgewerkschaft NÖ, Eduard Böhm, sowie der Vorsitzende ÖGB Fachgruppenvereinigung der Gesundheits- und Sozialberufe NÖ, Karl Streicher, anwesend. Als besonderen Gast und als Festrednerin konnte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner begrüßt werden, die insbesondere auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Bezug nahm. Schwerpunkt der Veranstaltung war die Registrierung der Gesundheitsberufe, die im Jahr 2018 schlagend wird. Im Bericht des Vorsitzenden des Zentralbetriebsrates, Dipl. KH-BW Peter Maschat MAS, über das vergangene Jahr und die aktuellen Herausforderungen waren besonders die Personalberechnung, -nachbesetzung, Dienstbekleidung und die Arbeitsbelastung in den Einrichtungen ein Thema. Panorama Fotos: NLK Burchhardt GÖD MOBBINGPRÄVENTION Achtungsvoller Umgang Mobbingprävention ein nach wie vor sehr wichtiges und aktuelles Thema im gesamten Öffentlichen Dienst. Aus meiner Sicht sollten der wertschätzende Umgang miteinander, untereinander und die Dienstgeber-Ob- und -Fürsorgepflicht noch besser erfüllt werden. Ein offener Umgang gegen Mobbing, in Form einer Mobbingprävention z.b.: mit Leitfaden und ausgebildeten Mobbingpräventionsbeauftragten könnte zu einem verbesserten sozialen Klima führen. Auch der Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung des BMWFW unter der Leitung von Frau SC Dr. in Iris Rauskala, Sektion VI, hat sich nun dazu entschlossen, im Zuge der gesundheitsfördernden Maßnahmen ein Mobbingpräventionsprojekt für den gesamten Bereich (samt nachgeordneten Dienststellen) zu initiieren. Zu der Kick-off-Veranstaltung am wurde die GÖD-Vorsitzender Stellvertreterin Monika Gabriel eingeladen und hat dort ein gewerkschaftliches Inputreferat betreffend achtungsvoller Umgang BDG/VBG 43a Erfahrungen aus anderen Bereichen gehalten. VStv. Monika GABRIEL 1. Reihe: Mag. Harald Titz, MSc, Vors. GÖD-BV 16, Gabriele Waidringer, SC Dr. in Iris Rauskala, GÖD-VStv. Monika Gabriel, Sandra Strohmaier, MBA MSc, Dr. in Brigitte Sandara. 2. Reihe: Mag. Peter Koller, Mag. Harald Fasching, Mag. Thomas Weldschek, Mag. (FH) Stefan Duscher, Albert Sommer, Dr. Heinz Kasparovsky. 57 GÖD 8-17

58 Panorama Besserer Berufseinstieg für unsere jüngeren KollegInnen erreicht. Ein echter Lichal... Autobiografie zum 85er von Dr. Robert Lichal Stoff für ein zeitgeschichtliches Drehbuch : In seiner Autobiografie blickt Dr. Robert Lichal an seine harte und entbehrungsreiche Kindheit und Jugendzeit zurück und erinnert sich an seine Zeit am politischen Parkett. Lichal war Mitglied des Bundesrates, Nationalratsabgeordneter und schließlich Verteidigungsminister. Die Memoiren des politischen Urgesteins Lichal sind politische Erinnerungen, die manchmal heiter, dann wieder ganz ernst sind und den Leser zum Schmunzeln und Nachdenken über bisherige und aktuelle Entwicklungen in Österreich anregen. Robert Lichal: Ich erinnere mich Verlag Brüder Hollinek ISBN Deutlich höhere Einstiegsgehälter Gehaltsplus für angehende PolizistInnen und Justizwachebedienstete Sowohl im Bereich der Polizei als auch im Bereich der Justizwache gibt es massive Probleme, genügend qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Ein Grund dafür ist die schlechte Bezahlung der AspirantInnen. Nun ist das Bundeskanzleramt endlich einer langjährigen Forderung der Gewerkschaft nachgekommen und erhöht die Entlohnung. Anstelle des bisherigen Bruttogehalts von 1.255,14 Euro (2017) im ersten Ausbildungsjahr (50,29 Prozent des Referenzbetrages nach 3 Abs. 4 Gehaltsgesetz) gebühren ab 1. Dezember ,7 Euro (ab 1. Jänner ,9 Euro), also ein Sonderentgelt in der Höhe des Gehaltes einer Beamtin bzw. eines Beamten des Exekutivdienstes der Verwendungsgruppe E 2c, Gehaltsstufe 1. Dieses Gehaltsplus von über 27 Prozent ist dem beharrlichen Einsatz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu verdanken. Wir hoffen, unseren jungen KollegInnen damit den Berufseinstieg zu erleichtern, und bedanken uns für deren Engagement für unsere Sicherheit. Dipl. Päd. Daniela Eysn, MA, Leiterin des Bereichs Besoldung in der GÖD; Mag. Dr. Eckehard Quin, Leiter des Bereichs Dienstrecht und Kollektivverträge in der GÖD. Wachau-Krimi Bernhard Görgs dritter ROMAN DDr. Bernhard Görg hat einen weiteren Kriminalroman auf den Markt gebracht. Nach den beiden Bestsellern Liebe Grüße aus der Wachau und Das ewige Gelübte steigert Görg im dritten Teil die Spannung: In der scheinbar idyllischen Welt der Wachau warten auf Inspektorin Doris Lenhart in Dürnsteiner Würfelspiele mysteriöse Funde im Weingarten, ein Terroralarm und ein neuer Vorgesetzter, dem sein eigene Karriere wichtiger ist als alles andere. Bernhard Görg: Dürnsteiner Würfelspiel, Salomon, ISBN GÖD 8-17

59 Fotos: BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com AntonioGuillem/istock/thinkstock, Reinhard Brein NÖ feiert 20 Jahre Gleichbehandlung und Frauenförderung Anlässlich dieses Jubiläums organisierte die NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte Dr. in Christine Rosenbach eine Festveranstaltung und zeigte die umfassenden Erfolge der vergangenen Jahrzehnte in Niederösterreich auf. Es bedarf nicht nur der Gleichbehandlung, sondern auch der Gleichstellung und das erfolgt durch die Frauenförderung, forderte die Leitende Staatsanwältin Dr. in Maria Wais in ihrem Festvortrag. Dass Frauen heute wählen gehen, ist mehr als selbstverständlich geworden, auch dass sich Frauen für die höchsten Ämter unter gleichen Bedingungen bewerben. Der zweite Festredner, Dr. Erich Lehner (Männer- und Geschlechterforscher, Lehrbeauftragter Alpen-Adria-Universität, Institut IFF) referierte im Anschluss zum Wandel des Männerbildes. Den Nachmittag gaben Dr. Herbert Hopf, Senatspräsident am Obersten Gerichtshof, die Stellvertretende-Vorsitzende der GÖD, Monika Gabriel, und Mag. Michael Fuchs-Robetin, Richter am Bundesverwaltungsgericht, einen fachlichen Einund Überblick. Der Fokus wird auch weiterhin auf den Themen Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung sowie auf die zu erfüllenden Gleichstellungszielen liegen. Mag. Belinda Kalab, GÖD-Vors.- Stellv. Frauen NÖ, Vorsitzende za Berufsschullehrer NÖ Mag. Michael Fuchs-Robetin (Richter am Bundesverwaltungsgericht, ehem. Mitglied der Bundes-Gleichbehandlungskommission), Monika Gabriel (GÖD-Vors.- Stellvertreterin, GÖD-Bereichsleiterin Frauen, Mitglied der Bundes- Gleichbehandlungskommission), Josefa Pointner (Vorsitzende GÖD-NÖ Frauen), Dr. in Christine Rosenbach (NÖ. Gleichbeha ndlungsbeauftragte), Mag. Johann Zöhling (LPV NÖ Obmann- Stellvertreter) und Alfred Schöls (Vorsitzender GÖD NÖ, Mitglied des Bds.-Rates a. D.) (v. r. n. l.). schlusspunkt Die GÖD Garant für eine hoffnungsfrohe Zukunft Ein spannendes Jahr neigt sich dem Ende. Diverse Wahlen, zahlreiche gesetzliche Neuerungen und harte Gehaltsverhandlungen haben unsere GÖD auch heuer wieder gefordert. Das wird auch in Zukunft so sein. Denn so selbstverständlich, wie manche Menschen meinen, sind Frieden, Wohlstand, Sicherheit und Fortschritt nun einmal nicht. Wir, die wir bis auf unsere älteren Kolleginnen und Kollegen in einer Demokratie aufgewachsen sind, kennen die demokratischen Regeln, eine funktionierende Sozialpartnerschaft und rechtlich gedeckte Mitbestimmung. Doch dies alles ist einmal hart erkämpft worden und nicht von selbst entstanden. Sozialer Frieden, wie wir ihn kennen, kann nur auf Basis gemeinsamer Wertschätzung und Achtung des Gegenübers bestehen. Gerade hier ist eine starke Gewerkschaft, die die Interessen ihrer Mitglieder vertritt, von Wichtigkeit. Von selbst gibt es weder Sicherheit noch besoldungs- oder sozialrechtliche Absicherung. Deshalb sind immer wieder alle Kolleginnen und Kollegen aufgerufen und eingeladen, diese, unsere Arbeit (durch Mitgliedschaft) aktiv zu unterstützen. Nur alle Vorteile für sich zu nützen, ohne selbst auch einen (kleinen) Beitrag zu leisten, ist milde ausgedrückt unverständlich. Die Zeiten werden sicher nicht leichter. Arbeiten wir deshalb gemeinsam an Frieden und Gerechtigkeit, um uns und unseren Kindern eine hoffnungsfrohe Zukunft zu sichern. Helmut Mooslechner 59 GÖD 8-17

60 Unser LAND in guter hand Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Gehaltstabellen 2016 in EURO

Gehaltstabellen 2016 in EURO Gehaltstabellen 2016 in EURO Folgende Gehaltstabellen können auf den entsprechenden Arbeitsblättern abgerufen werden: Druckformat A4 A-Schema quer allg.verwaltung quer Der Ausdruck der Gehaltstabellen

Mehr

Gehaltstabellen 2017 in EURO

Gehaltstabellen 2017 in EURO Gehaltstabellen 2017 in EURO Folgende Gehaltstabellen können auf den entsprechenden Arbeitsblättern abgerufen werden: Druckformat A4 Referenzbetrag 2495,79 A-Schema allg.verwaltung Der Ausdruck der Gehaltstabellen

Mehr

Gehaltstabellen 2018 in EURO

Gehaltstabellen 2018 in EURO Gehaltstabellen 2018 in EURO Folgende Gehaltstabellen können auf den entsprechenden Arbeitsblättern abgerufen werden: Druckformat A4 Referenzbetrag 2554,01 A-Schema quer allg.verwaltung quer Der Ausdruck

Mehr

Gehaltstabellen 2018 in EURO

Gehaltstabellen 2018 in EURO Gehaltstabellen 2018 in EURO Folgende Gehaltstabellen können auf den entsprechenden Arbeitsblättern abgerufen werden: Druckformat A4 Referenzbetrag 2554,01 A-Schema allg.verwaltung Der Ausdruck der Gehaltstabellen

Mehr

Gehaltstabellen 2019 in EURO

Gehaltstabellen 2019 in EURO Gehaltstabellen 2019 in EURO Folgende Gehaltstabellen können auf den entsprechenden Arbeitsblättern abgerufen werden: Druckformat A4 Referenzbetrag 2633,96 A-Schema quer allg.verwaltung quer Der Ausdruck

Mehr

- 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A

- 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A BEAMTE - allgemeiner Verwaltungsdienst in der Ansätze der Grund- bzw. Vorrückungslaufbahn Ansätze der jeweiligen Funktionszulagen Gehalts- A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 in der in der in den Funktionsstufen

Mehr

Gehaltstabellen 2016 in EURO

Gehaltstabellen 2016 in EURO Gehaltstabellen 2016 in EURO Folgende Gehaltstabellen können auf den entsprechenden Arbeitsblättern abgerufen werden: Druckformat A4 A-Schema quer allg.verwaltung quer Der Ausdruck der Gehaltstabellen

Mehr

Gehaltstabellen 2014 in EURO

Gehaltstabellen 2014 in EURO Gehaltstabellen 2014 in EURO A-Schema allg.verwaltung Militärischer Dienst Berufsoffiziere Exekutivdienst Wachebeamte Vertragsbedienstete Vertragsbed.neu Krankenpflegedienst Lehrer Lehrer2 Hochschule Richter

Mehr

- 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A

- 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A BEAMTE - allgemeiner Verwaltungsdienst in der Ansätze der Grund- bzw. Vorrückungslaufbahn Ansätze der jeweiligen Funktionszulagen Gehalts- A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 in der in der in den Funktionsstufen

Mehr

Gehaltstabellen 2010 in EURO

Gehaltstabellen 2010 in EURO Gehaltstabellen 2010 in EURO Folgende Gehaltstabellen können auf den entsprechenden Arbeitsblättern abgerufen werden: Druckformat A4 A-Schema quer allg.verwaltung quer Der Ausdruck der Gehaltstabellen

Mehr

1. 2015-1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A

1. 2015-1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A Bachelor BEAMTE - allgemeiner Verwaltungsdienst A1 Z1.12a BDG in der Ansätze der Grund- bzw. Vorrückungslaufbahn in der Ansätze der jeweiligen Funktionszulagen Gehalts- A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 Gehalts-

Mehr

Gehaltserhöhung am (plus 1,3 %) 2017

Gehaltserhöhung am (plus 1,3 %) 2017 Gehaltserhöhung am 01. 01. (plus 1,3 %) Allgemeiner Verwaltungsdienst 28 GehG Funktionszulage 30 GehG in der in der Verwendungsgruppe in der Funktionsstufe Gehalts- A 1 A 1 Bach A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7

Mehr

Gehaltserhöhung am (plus 1,3 %) 2017

Gehaltserhöhung am (plus 1,3 %) 2017 Gehaltserhöhung am 01. 01. (plus 1,3 %) Allgemeiner Verwaltungsdienst 28 GehG Funktionszulage 30 GehG in der in der Verwendungsgruppe in der Funktionsstufe Gehalts- A 1 A 1 Bach A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7

Mehr

Gehaltserhöhung am (plus 1,77 %) Ansätze mit Bundesbesoldungsreform 2015

Gehaltserhöhung am (plus 1,77 %) Ansätze mit Bundesbesoldungsreform 2015 Allgemeiner Verwaltungsdienst 28 GG Funktionszulage 30 GG in der in der Verwendungsgruppe in der Funktionsstufe Gehalts- A 1 A 1 Bach A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 Verw. Funktions- 1 2 3 4 stufe Gruppe gruppe

Mehr

Gehaltserhöhung am (plus 2,33%) 2018

Gehaltserhöhung am (plus 2,33%) 2018 Allgemeiner Verwaltungsdienst 28 GehG Funktionszulage 30 GehG in der in der Verwendungsgruppe in der Funktionsstufe Gehalts- A 1 A 1 Bach A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 Verw. Funktions- 1 2 3 4 stufe Gruppe gruppe

Mehr

Gehaltserhöhung am 01. 01. 2016 (plus 1,3 %) 2016

Gehaltserhöhung am 01. 01. 2016 (plus 1,3 %) 2016 Allgemeiner Verwaltungsdienst 28 GG Funktionszulage 30 GG in der in der Verwendungsgruppe in der Funktionsstufe Gehalts- A 1 A 1 Bach A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 Verw. Funktions- 1 2 3 4 stufe Gruppe gruppe

Mehr

göd.fcg 1 göd.fcg Gehaltserhöhung für das Jahr 2012 (plus 2,56 % und 11,10; Zulagen plus 2,95 %) göd.fcg

göd.fcg 1 göd.fcg Gehaltserhöhung für das Jahr 2012 (plus 2,56 % und 11,10; Zulagen plus 2,95 %) göd.fcg 1 Militärischer Dienst 85 GG Funktionszulage 91 GG in der Verwendungsgruppe der in der in der M BO 1 M BO 2 M BUO 1 M BUO 2 Verw. Funktions 1 2 3 4 Gehalts- M ZO 1 M ZO 2 M ZUO 1 M ZUO 2 M ZCh Gruppe gruppe

Mehr

INFORMATION AUS ERSTER HAND DURCHGESETZT. l GEHALTSERHÖHUNG 2019: 3,45 2,51 % PLUS! Dauerhafte Kaufkraft steigerung für alle

INFORMATION AUS ERSTER HAND DURCHGESETZT. l GEHALTSERHÖHUNG 2019: 3,45 2,51 % PLUS! Dauerhafte Kaufkraft steigerung für alle Der Öffentliche Dienst aktuell Ausgabe 8 / Dezember 2018 7 4,50 INFORMATION AUS ERSTER HAND Österreichische Post AG MZ 03Z035300 M GÖD, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien nicht retournieren DURCHGESETZT l GEHALTSERHÖHUNG

Mehr

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden E n t wurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden Auf Grund des 78 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes

Mehr

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden 1 von 1 E n t wurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden Auf Grund des 78 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes

Mehr

Entwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Magistratsbeamtinnen

Entwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Magistratsbeamtinnen Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Magistratsbeamtinnen und -beamten und der Gemeindebediensteten erhöht werden Auf Grund des 148 Z 1 des Magistrats-Beamtinnen-

Mehr

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden 1 von 6 E n t wurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden Auf Grund des 78 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes

Mehr

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden Q:\2003gvk\GVK-NEU\C-3 Dienstrecht\Verordnungen\C-Bezugserhöhung Gemeindebedienstete 2015.docx / 03.02.2015 15:32:00 1 von 5 E n t wurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge

Mehr

Gehaltsverhandlungen 2017

Gehaltsverhandlungen 2017 I n h a l t Seite Was 2 Newsletter Gehaltserhöhung 2017 3 Allgemeines Schema 4 Zulagen und Nebengebühren 5 Gesundheitsberufe 6 Gesundheitsberufe - Zulagen 7 MusikschullehrerInnen ms-schema 8 MusikschullehrerInnen

Mehr

R U N D S CH R E I B E N an alle Ortsgruppen und Zahlstellen

R U N D S CH R E I B E N an alle Ortsgruppen und Zahlstellen I n h a l t Seite Was 2 Rundschreiben Text 3 Allgemeines Schema 4 Gesundheitsberufe 5 Gesundheitsberufe - Zulagen 6 MusikschullehrerInnen ms-schema 7 MusikschullehrerInnen l-schema 8 MusikschullehrerInnen

Mehr

Gehaltsverhandlungen 2016

Gehaltsverhandlungen 2016 I n h a l t Seite Was 2 Newsletter Gehaltserhöhung 2016 3 Allgemeines Schema 4 Zulagen und Nebengebühren 5 Gesundheitsberufe 6 Gesundheitsberufe - Zulagen 7 MusikschullehrerInnen ms-schema 8 MusikschullehrerInnen

Mehr

Monatsbezüge ab 1. März 2014 Monatsbezüge ab 1. März 2014

Monatsbezüge ab 1. März 2014 Monatsbezüge ab 1. März 2014 Bezugstabelle für den NÖ Landesdienst BeamtInnen der Allgemeinen Verwaltung BeamtInnen der Allgemeinen Verwaltung Ge- Verwendungsgruppe Ge- Verwendungsgruppe halts- E D C B A halts- IV V VI VII VIII IX

Mehr

Gehaltstabellen 2018 der Bediensteten der Tiroler Gemeinden und Gemeindeverbände

Gehaltstabellen 2018 der Bediensteten der Tiroler Gemeinden und Gemeindeverbände Gehaltstabellen 2018 der Bediensteten der Tiroler Gemeinden und Gemeindeverbände Starke Partner - sichere Zukunft PERSONALZULAGE Die besondere Zulage zum Monatsentgelt (Personalzulage) gebührt nicht Lehrern,

Mehr

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Landesbediensteten erhöht werden

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Landesbediensteten erhöht werden E n t wurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Landesbediensteten erhöht werden Auf Grund der 71a Abs 2, 80a Abs 1 und 97a Abs 2 des Salzburger Landes- Beamtengesetzes

Mehr

Die GÖD OÖ informiert:

Die GÖD OÖ informiert: Die GÖD OÖ informiert: Beamten-Gehaltsverhandlungen starten am Dienstag Utl.: Abklärung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in der ersten Runde Wien (APA) - Früher als in den vergangenen Jahren starten

Mehr

Gehaltstabelle für den NÖ Landesdienst Besoldung NEU Monatsbezüge ab 1. Jänner 2009

Gehaltstabelle für den NÖ Landesdienst Besoldung NEU Monatsbezüge ab 1. Jänner 2009 Stufe NOG 1 NOG 2 NOG 3 NOG 4 NOG 5 NOG 6 NOG 7 NOG 8 Stufe NOG 17 NOG 18 NOG 19 NOG 20 NOG 21 NOG 22 NOG 23 NOG 24 NOG 25 1 1411,8 1488,9 1574,0 1664,5 1765,0 1873,6 1992,0 2122,8 1 4021,9 4351,8 4717,2

Mehr

Gehaltstabellen 2018 der Innsbrucker Gemeindebediensteten

Gehaltstabellen 2018 der Innsbrucker Gemeindebediensteten Gehaltstabellen 2018 der Innsbrucker Gemeindebediensteten Starke Partner - sichere Zukunft ALLGEMEINE ZULAGE Bei einem Schemabezug bis 1.531,8 von 1.531,9 bis 2.297,7 über 2.297,7 229,80 287,20 344,70

Mehr

Das Besoldungsdienstalter

Das Besoldungsdienstalter Das Besoldungsdienstalter - Gehaltszettel - Gehaltsstufen - Zulagenstufen - Berechnungsprotokoll Daniela Eysn, MA Bereichsleiterin Besoldung Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 1010 Wien, Teinfaltstraße 7

Mehr

2. Abteilungsleiterinnen und -leiter (in Gemeinden mit mehr als Einwohnern)

2. Abteilungsleiterinnen und -leiter (in Gemeinden mit mehr als Einwohnern) Allgemeine Bezugserhöhung ab 1. Jänner 2018 für die Bediensteten der oö. Gemeinden und Gemeindeverbände (Gehaltsschema ALT ) Auf Grund der Bezugserhöhung ergeben sich ab 1. Jänner 2018 bei den Zulagen

Mehr

Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bezugserhöhung 2016.docx \ :13:00 1 von 6. E n t wurf

Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bezugserhöhung 2016.docx \ :13:00 1 von 6. E n t wurf Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bezugserhöhung 2016.docx \ 11.12.2015 09:13:00 1 von 6 E n t wurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge jener Landesbediensteten erhöht

Mehr

Dienstag, 13. November 2018

Dienstag, 13. November 2018 Dienstag, 13. November 2018 Gewerkschaft Öffentlicher Dienst oa Inhaltsverzeichnis Beamtenlohnrunde noch ohne Ergebnis Kurier vom 13.11.2018 (Seite 2) Seite 3 Inflationsabgeltung für Beamte außer Streit

Mehr

GÖD-Information zur Änderung des. Besoldungsrechts

GÖD-Information zur Änderung des. Besoldungsrechts ! GÖD-Information zur Änderung des HIER STEHT DER TITEL Besoldungsrechts 1.9.2015 Mag. Eva Viktoria Swoboda, M.A. Bereich Dienstrecht Inhalt 1. Entstehungsgeschichte der Bundesbesoldungsreform 2015 2.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1984 Ausgegeben am 30. März 1984 59. Stück 137. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der

Mehr

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Innere Verwaltung - Abteilung Gemeinden

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Innere Verwaltung - Abteilung Gemeinden AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Innere Verwaltung - Abteilung Gemeinden IVW3-LG-1242002/014-2014 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) (0 27 42) 9005 - Bezug BearbeiterIn Durchwahl

Mehr

Einsatzversorgung bei Lask : Rapid

Einsatzversorgung bei Lask : Rapid Einsatzversorgung bei Lask : Rapid Am 18. November haben Uwe Mayer und Robert Neuwirth beim Fußballspiel Lask : Rapid rund um das Stadion in Pasching eine Versorgungsfahrt durchgeführt. Wir hoffen halbwegs

Mehr

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes

Mehr

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit: der die und in den 5 von zu das mit sich 10 des auf für ist im 15 dem nicht ein Die eine 20 als auch es an werden 25 aus er hat daß sie 30 nach wird bei einer Der 35 um am sind noch wie 40 einem über einen

Mehr

Verlautbarungsblatt I

Verlautbarungsblatt I Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport Jahrgang 2017 Wien, 21. März 21. Dienstbezüge; Stand 1. Jänner 2017 Übersicht Erlass vom 13. Jänner 2017, GZ S91254/271-PersC/2016

Mehr

DAS LEISTET DIE AK ZAHLEN / DATEN / FAKTEN

DAS LEISTET DIE AK ZAHLEN / DATEN / FAKTEN DAS LEISTET DIE AK ZAHLEN / DATEN / FAKTEN DIE AK HAT DIE KRAFT VON 3,6 MILLIONEN MENSCHEN! ALLES FÜR DIE MITGLIEDER Die AK vertritt ritt die Arbeitnehmerinnen erinn und Arbeitnehmer in Österreich und

Mehr

(1) Übersichten. zum

(1) Übersichten. zum (1) Übersichten zum Personalplan 2017 (2) P E R S O N A L P L A N 2 0 1 7 Übersichten zum Planstellenverzeichnis 1a Tabelle A.1 Gesamtübersicht der Planstellen auf UG-Ebene (gegliedert nach Besoldungsgruppen-Bereichen)

Mehr

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Landesbediensteten erhöht werden

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Landesbediensteten erhöht werden Q:\2003gvk\GVK-NEU\C-3 Dienstrecht\Verordnungen\C-Bezugserhöhung_2015.docx \ 10.02.2015 14:05:00 1 von 5 E n t wurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Landesbediensteten

Mehr

Verlautbarungsblatt I

Verlautbarungsblatt I Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung Jahrgang 2018 Wien, 13. März 42. Dienstbezüge, Stand 1. Jänner 2018 Übersicht Erlass vom 1. Februar 2018, GZ S91254/14-PersC/2018 Mit

Mehr

Übersichten. zum. Personalplan 2018

Übersichten. zum. Personalplan 2018 13 der Beilagen XXVI. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen zum Personalplan 2018 1 von 51 (1) Übersichten zum Personalplan 2018 2 von 51 (2) 13 der Beilagen XXVI. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen

Mehr

ZA AKTUELL. Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2018 um 2,33 Prozent!

ZA AKTUELL. Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2018 um 2,33 Prozent! Ausgabe 3 / 2017 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT ZA AKTUELL Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2018 um 2,33 Prozent! Ihre Ansprechpartner im Zentralausschuss

Mehr

Monatsgehälter im Besoldungsschema ST

Monatsgehälter im Besoldungsschema ST Monatsgehälter im Besoldungsschema ST Gehaltsklasse ST01 bis ST06 Gehaltsstufe im Besoldungsschema Steiermark Gehaltsklasse ST01 ST02 ST03 ST04 ST05 ST06 1 1.720,3 1.751,9 1.790,2 1.836,0 1.885,5 1.957,7

Mehr

A5 Personal. Besoldungsschema ST

A5 Personal. Besoldungsschema ST Besoldungsschema ST im Besoldungsschema Steiermark Gehaltsklasse ST01 ST02 ST03 ST04 ST05 ST06 Gehaltsstufe 1 1.690,4 1.721,4 1.759,1 1.804,1 1.852,7 1.923,7 2 1.702,2 1.734,2 1.774,4 1.820,5 1.869,1 1.944,9

Mehr

Übersichten. zum. Personalplan 2017

Übersichten. zum. Personalplan 2017 1260 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen zum Personalplan 2017 1 von 52 (1) Übersichten zum Personalplan 2017 2 von 52 (2) 1260 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen

Mehr

GÖD konnte Reparatur der Besoldungsreform durchsetzen!

GÖD konnte Reparatur der Besoldungsreform durchsetzen! GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST A-1010 Wien Teinfaltstraße 7 Tel.: 01/534 54-0 Fax: DW 326 www.goed.at goed@goed.at ZVR-Nr.: 576439352 DVR: 0046655! Norbert Schnedl Bereich Dienstrecht Hannes Gruber Bereich

Mehr

ZA AKTUELL. Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2019 um durchschni lich 2,76 Prozent!

ZA AKTUELL. Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2019 um durchschni lich 2,76 Prozent! Ausgabe 3 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT ZA AKTUELL Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2019 um durchschni lich 2,76 Prozent! Ihre Ansprechpartner

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union Die Europäische Union Die Mitgliedsländer der Europäischen Union Im Jahr 1957 schlossen sich die sechs Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das Königreich der Niederlande unter

Mehr

Österreichs Beitritt zur EU ein Fehler?

Österreichs Beitritt zur EU ein Fehler? Österreichs Beitritt zur EU ein Fehler? Was der europäische Integrationsprozess den Österreichern wirtschaftlich gebracht hat Agenda Austria Think Tank Herausgegeben von der Denkfabrik www.agenda-austria.at

Mehr

Gehaltsabschluss 2012

Gehaltsabschluss 2012 AHS-GEWERKSCHAFT FCG-Vorsitzender Mag. Dr. Eckehard Quin e-mail: eckehard.quin@oepu.at ZVR-Zahl 938 560 454 Wien, am 6. Dezember 2011 Gehaltsabschluss 2012 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach extrem schwierigen

Mehr

MAGISTRAT DER STADT WIEN

MAGISTRAT DER STADT WIEN MAGISTRAT DER STADT WIEN Übersicht Bezüge der Beamten ab 1. Jänner 2003 2 Schema I Verwendungsgruppe Gehalts- 1 2 3P 3A 3 4 stufe Euro Euro Euro Euro Euro Euro 01 1.185,85 1.161,83 1.137,96 1.066,43 1.057,83

Mehr

Von Brexit-Folgen bisher keine Spur: Österreichs Wirtschaft im Sommer besser in Fahrt

Von Brexit-Folgen bisher keine Spur: Österreichs Wirtschaft im Sommer besser in Fahrt P R E S S E I N FO R M AT I O N Wien, 16. August 2016 Bank Austria Konjunkturindikator: Von Brexit-Folgen bisher keine Spur: Österreichs Wirtschaft im Sommer besser in Fahrt Bank Austria Konjunkturindikator

Mehr

ANHANG 1: GEHALTSSCHEMA A. Gültig für Vollzeitbeschäftigte. Gültig ab 1. Jänner 2018

ANHANG 1: GEHALTSSCHEMA A. Gültig für Vollzeitbeschäftigte. Gültig ab 1. Jänner 2018 ANHANG 1: GEHALTSSCHEMA A Gültig für Vollzeitbeschäftigte 1. Gehaltsgruppen und Gehaltsstufen Für die Gehaltsgruppen I bis VIII in den Gehaltsstufen 1 bis 23 gelten folgende Beträge in Euro: I II III IV

Mehr

Gehaltssystem der Lehrer

Gehaltssystem der Lehrer Gehaltssystem der Lehrer Das Gehalt der Lehrer umfasst folgende Bezugsbestandteile: Bezugsbestandteil Gehalt Dienstalterszulage Erzieherzulage Dienstzulage Mehrdienstleistungsvergütung Vergütung für KV

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat BearbeiterIn: Mag. Otto Ritzinger GZ: Präs. 11211/2003/105 Präs. 10877/2003/37 Betreff: Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung sowie des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes

Mehr

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S B e a m t e Gewerkschaft der Gemeindebediensteten I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite - in handwerklicher Verwendung Schema I 2 - der allgemeinen Verwaltung Schema II / Dienstklasse III 3 - der allgemeinen

Mehr

BRUTTOINLANDSPRODUKT JE EINWOHNER/-IN 2018*

BRUTTOINLANDSPRODUKT JE EINWOHNER/-IN 2018* Wirtschaftswachstum und Wohlstand BRUTTOINLANDSPRODUKT JE EINWOHNER/-IN 218* zu Kaufkraftstandards EU-28 = 1 Luxemburg 254 Irland 187 Niederlande 13 Österreich 126 Dänemark 123 Schweden 123 Deutschland

Mehr

Einkommensbericht 2011 gem. 6a B-GlBG. Herausgeberin: Bundesministerin für Frauen und Öffentlicher Dienst, Sektion III

Einkommensbericht 2011 gem. 6a B-GlBG. Herausgeberin: Bundesministerin für Frauen und Öffentlicher Dienst, Sektion III Einkommensbericht 2011 gem. 6a B-GlBG Herausgeberin: Bundesministerin für Frauen und Öffentlicher Dienst, Sektion III Wien, 2011 Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern gem. 6a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

EINBLICKE IN DIE. Hallo! Nr. 1383

EINBLICKE IN DIE. Hallo! Nr. 1383 Nr. 1383 Dienstag, 23. Mai 2017 EINBLICKE IN DIE Hallo! Wir sind die Klasse D3 und wir kommen aus der Polytechnischen Schule für Wirtschaft und Technik in Mödling. Wir sind heute in Wien und machen beim

Mehr

DIE EUROPÄISCHE UNION - DAS LEBEN IN DER GEMEINSCHAFT

DIE EUROPÄISCHE UNION - DAS LEBEN IN DER GEMEINSCHAFT Nr. 1392 Freitag, 09. Juni 2017 DIE EUROPÄISCHE UNION - DAS LEBEN IN DER GEMEINSCHAFT Liebe Leute! Wir sind die 1A der NMS 1 Koppstraße. Die meisten von uns sind heute zum ersten Mal in der Demokratiewerkstatt.

Mehr

101. Gesetz vom 30. September 2009, mit dem das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz

101. Gesetz vom 30. September 2009, mit dem das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz LANDESGESETZBLATT FÜR TIROL STÜCK 45 / JAHRGANG 2009 Herausgegeben und versendet am 15. Dezember 2009 101. Gesetz vom 30. September 2009, mit dem das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz geändert wird (10.

Mehr

VIER SEITEN DER EU GESCHICHTE INSTITUTIONEN ÖSTERREICH IN DER EU GELD UND WÄHRUNG. Nr. 779

VIER SEITEN DER EU GESCHICHTE INSTITUTIONEN ÖSTERREICH IN DER EU GELD UND WÄHRUNG. Nr. 779 Nr. 779 Mittwoch, 23. Jänner 2013 VIER SEITEN DER EU GESCHICHTE INSTITUTIONEN ÖSTERREICH IN DER EU GELD UND WÄHRUNG Jasmin (13) Wir sind die Schüler und Schülerinnen der 4B des BRG 14 Linzerstraße. Heute

Mehr

EIN TEIL DER EU. Nr. 1435

EIN TEIL DER EU. Nr. 1435 Nr. 1435 D N I S WIR EIN TEIL Donnerstag, 16. November 2017 DER EU Hallo, liebe Leserinnen und liebe Leser! Wir sind die 4a der Volksschule Brunn am Gebirge. Wir berichten aus der Demokratiewerkstatt.

Mehr

Verlorene Sicherheit *

Verlorene Sicherheit * Verlorene Sicherheit * Subjektives Sicherheitsempfinden als Schlüsselindikator für Wohlfahrt und sozialen Fortschritt Projektleitung: Univ. Prof. Dr. Emmerich Tálos Projektmitarbeit: Mag. Marc Bittner

Mehr

12666/AB. vom zu 13219/J (XXV.GP)

12666/AB. vom zu 13219/J (XXV.GP) DR. HARALD MAHRER Bundesminister 12666/AB vom 19.07.2017 zu 13219/J (XXV.GP) 1 von 5 Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 19. Juli 2017 Geschäftszahl (GZ): BMWFW-10.101/0278-IM/a/2017

Mehr

10278/AB. vom zu 10748/J (XXV.GP)

10278/AB. vom zu 10748/J (XXV.GP) 10278/AB vom 09.01.2017 zu 10748/J (XXV.GP) 1 von 5 MAG. C HR IS T IAN K ERN B UNDE SKA NZLE R An die Präsidentin des Nationalrats Doris BURES Parlament 1017 W i e n GZ: BKA-353.110/0096-I/4/2016 Wien,

Mehr

DIE EU WIE WIR SIE SEHEN

DIE EU WIE WIR SIE SEHEN Nr. 1330 Freitag, 20. Jänner 2017 DIE EU WIE WIR SIE SEHEN Guten Tag liebe Leser und Leserinnen! Wir sind die 4A und die 4B der NMS Kinzerplatz. Heute haben wir in der Demokratiewerkstatt eine Zeitung

Mehr

IN VIELFALT VEREINT WIR IN DER EU!

IN VIELFALT VEREINT WIR IN DER EU! Nr. 1188 Freitag, 27. November 2015 IN VIELFALT VEREINT WIR IN DER EU! Steffi (12) und Iris (11) Hallo! Wir sind die 2B aus der GTNMS Anton-Sattler-Gasse. Wir sind heute schon zum zweiten Mal in der Demokratiewerkstatt.

Mehr

Mittelstand infoservice

Mittelstand infoservice www.mittelstandsbund.de Mittelstand infoservice Fachwissen aus dem Kompetenzcenter Internationalisierung im Mittelstand Mittelstand in Europa Europäischer Mittelstand im Vergleich INHALTSVERZEICHNIS Einleitung

Mehr

WIR ERFORSCHEN DIE EU!

WIR ERFORSCHEN DIE EU! Nr. 1369 Freitag, 28. April 2017 WIR ERFORSCHEN DIE EU! Hallo, liebe Leser und Leserinnen! Wir sind die Klasse 4C aus der Volksschule Kenyongasse und waren heute das erste Mal in der Demokratiewerkstatt.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Gehaltsgesetz Novellenspiegel...15

Inhaltsverzeichnis. A. Gehaltsgesetz Novellenspiegel...15 Inhaltsverzeichnis A. Gehaltsgesetz 1956 Novellenspiegel...15 Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1. Anwendungsbereich...19 2. Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten... 19 3. Bezüge... 19 4. Kinderzuschuss...20

Mehr

Sie erhalten damit die Möglichkeit, den aktuellen Stand zu diesem Thema direkt von zwei Mitgliedern des Verhandlungsteams der GÖD zu erfahren.

Sie erhalten damit die Möglichkeit, den aktuellen Stand zu diesem Thema direkt von zwei Mitgliedern des Verhandlungsteams der GÖD zu erfahren. Von: allg.univ.personal-bounces@wu.ac.at im Auftrag von Weissenbeck, Michaela Gesendet: Freitag, 22. Februar 2013 10:28 An: allg.univ.personal@wu.ac.at; Unilehrer.innen@wu.ac.at;

Mehr

DIE EU VERBINDET UNS

DIE EU VERBINDET UNS Nr. 1630 Freitag, 22. März 2019 DIE EU VERBINDET UNS Hallo, wir sind die 4A der Volksschule Erlaaer Straße 74. Wir sind die Drachenklasse. Wir wollten über das Thema EU reden, deshalb sind wir in die Demokratiewerkstatt

Mehr

hohe belastung durch steuern und abgaben in der schweiz

hohe belastung durch steuern und abgaben in der schweiz FAKTENBLATT 4: VERTEILUNGSFRAGEN hohe belastung durch steuern und abgaben in der schweiz Im internationalen Vergleich wird die Schweiz regelmässig als Steuerparadies bezeichnet. OECD-Zahlen stützen diese

Mehr

DIE EU ERFORSCHEN. Nr. 1545

DIE EU ERFORSCHEN. Nr. 1545 Nr. 1545 Freitag, 28. September 2018 DIE EU ERFORSCHEN Hallo, liebe Leser und Leserinnen! Wir sind die 4A der Volksschule Roseggergasse aus Perchtoldsdorf. Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für die Europäische

Mehr

Aufschwung in Österreich verstärkt sich

Aufschwung in Österreich verstärkt sich P R E S S E I N FO R M AT I O N Wien, 15. Februar 2017 Bank Austria Konjunkturindikator: Aufschwung in Österreich verstärkt sich Bank Austria Konjunkturindikator erreicht mit 2,6 Punkten Bestwert seit

Mehr

WO BLEIBEN DIE FRAUEN? Partizipation und Repräsentation von Frauen auf europäischer Ebene. PD Dr. Beate Hoecker

WO BLEIBEN DIE FRAUEN? Partizipation und Repräsentation von Frauen auf europäischer Ebene. PD Dr. Beate Hoecker WO BLEIBEN DIE FRAUEN? Partizipation und Repräsentation von Frauen auf europäischer Ebene PD Dr. Beate Hoecker Drei Fragen: Wie sind Frauen auf der europäischen Ebene repräsentiert? In welcher Weise beteiligen

Mehr

LOHNVERTRAG Gewerbliche Mischfuttererzeugung Österreich

LOHNVERTRAG Gewerbliche Mischfuttererzeugung Österreich LOHNVERTRAG Gewerbliche Mischfuttererzeugung Österreich 1. August 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert,

Mehr

DIE 4A PRÄSENTIERT EUCH DIE

DIE 4A PRÄSENTIERT EUCH DIE Nr. 1207 Mittwoch, 13. Jänner 2015 DIE 4A PRÄSENTIERT EUCH DIE Angelina (9) und Sophie (10) Hallo, wir sind die Klasse 4A der Volksschule Kleistgasse in Wien. Wir sind 12 Mädchen und 12 Buben und sind

Mehr

DIE EU GENAUER BETRACHTET

DIE EU GENAUER BETRACHTET Nr. 1561 Freitag, 09. November 2018 DIE EU GENAUER BETRACHTET Herzlich Willkommen! Wir sind die 4A der NMSi Glasergasse 8, 1090 Wien und heute in der Demokratiewerkstatt. Wir schreiben in unserer Zeitung

Mehr

Fakten zum Thema. Arbeitsmarkt. Bessere Jobs, steigende Löhne So profitieren die Menschen von der Politik der CDU.

Fakten zum Thema. Arbeitsmarkt. Bessere Jobs, steigende Löhne So profitieren die Menschen von der Politik der CDU. Fakten zum Thema Arbeitsmarkt Bessere Jobs, steigende Löhne So profitieren die Menschen von der Politik der CDU. Bessere Jobs, steigende Löhne So profitieren die Menschen von der Politik der CDU Die deutsche

Mehr

WIR IM HERZEN DER EU. Nr. 1429

WIR IM HERZEN DER EU. Nr. 1429 Nr. 1429 Mittwoch, 08. November 2017 WIR IM HERZEN DER EU Hallo liebe Leute! Wir gehen in die 4B der NMS Pazmanitengasse 26, 1020 Wien. Wir haben heute die Demokratiewerkstatt besucht und uns mit der EU

Mehr

12362/AB. vom zu 12999/J (XXV.GP)

12362/AB. vom zu 12999/J (XXV.GP) 12362/AB vom 28.06.2017 zu 12999/J (XXV.GP) 1 von 5 MAG. C HR IS T IAN K ERN B UNDE SKA NZLE R An die Präsidentin des Nationalrats Doris BURES Parlament 1017 W i e n GZ: BKA-353.110/0065-I/4/2017 Wien,

Mehr

VIELE LÄNDER - EINE GEMEINSCHAFT

VIELE LÄNDER - EINE GEMEINSCHAFT Nr. 1333 Mittwoch, 25. Jänner 2017 VIELE LÄNDER - EINE GEMEINSCHAFT Liebe Leserinnen und Leser! Wir aus den vierten Klassen der NMS Naarn erkunden einige Sehenswürdigkeiten Wiens. Neben Oper und Theater

Mehr

Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich

Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich Prof. Dr. Werner Zögernitz Wien, am 03.03.2014 Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich Im Jahr 2013 hat sich die Europäische Union durch den Beitritt Kroatiens zahlenmäßig

Mehr

21. Juni 2018 Nr. 47 TIROL DIE EU UND TIROL IM FOKUS

21. Juni 2018 Nr. 47 TIROL DIE EU UND TIROL IM FOKUS 21. Juni 2018 Nr. 47 TIROL DIE EU UND TIROL IM FOKUS Die EU hat sich laufend verändert. Die EU im Laufe der Jahre Unsere Schule wurde heute in den Landtag eingeladen, um an einem Workshop über den Landtag

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. Juni 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. Juni 2018 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. Juni 2018 Teil II 135. Verordnung: everordnung 2018 DGV 2018 135. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung

Mehr

WIR SIND TEIL DER EU. Nr. 1425

WIR SIND TEIL DER EU. Nr. 1425 Nr. 1425 Montag, 30. Oktober 2017 WIR SIND TEIL DER EU Liebe Leserinnen und Leser, im Namen der Klassen 4a und 4b der NMS Kirchberg am Wagram begrüßen wir Sie herzlich zu unserer EU-Zeitung. Am 30.10.

Mehr

Wie funktioniert der Gesetzgebungsprozess in Deutschland, Österreich und Italien?

Wie funktioniert der Gesetzgebungsprozess in Deutschland, Österreich und Italien? Wie funktioniert der Gesetzgebungsprozess in Deutschland, Österreich und Italien? Mario Sandriesser, Stephan Ullrich Politische Systeme Westeuropas Referat Dr. Alexander Straßner 23.01.2014 Was ist ein

Mehr

WIR GESTALTEN DIE EU MIT

WIR GESTALTEN DIE EU MIT Nr. 1494 Freitag, 16. März 2018 WIR GESTALTEN DIE EU MIT Wir sind die Klasse 1B der Schule NMS 1 Enkplatz, 1110 Wien. Heute sind wir das erste Mal in der Demokratiewerkstatt. Unsere Themen sind Europa

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G. betreffend die Änderung des Kollektivvertrages für die Angestellten der Austria Tabak AG

K O L L E K T I V V E R T R A G. betreffend die Änderung des Kollektivvertrages für die Angestellten der Austria Tabak AG PS/450/99 K O L L E K T I V V E R T R A G betreffend die Änderung des Kollektivvertrages für die Angestellten der Austria Tabak AG Der Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie einerseits und

Mehr