ZA AKTUELL. Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2019 um durchschni lich 2,76 Prozent!

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1 Ausgabe 3 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT ZA AKTUELL Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Überleitungsbeträge mit 1. Jänner 2019 um durchschni lich 2,76 Prozent!

2 Ihre Ansprechpartner im Zentralausschuss der Pflichtschullehrer Zentrale SANKT PÖLTEN Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Telefon: 02742/ Fax: 02742/ Helmut ERTL, M.Ed. Vorsitzender ZA APS NÖ Handy: 0676/ Günter WICK Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ Handy: 0676/ Peter BÖHM Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ Landeskoordinator für Schulleiter/innen Handy: 0676/ Jürgen PANY Handy: 0676/ Karin LEONHARDSBERGER Franz GRAFENAUER Telefon: 02742/ nach Vereinbarung Region NÖ SÜD Hildegard BERGER Handy: 0676/ Bezirke: Baden, Bruck an der Leitha, Mödling, Neunkirchen, Wr.Neustadt/Land, Wr.Neustadt/Stadt Sprechtage in den Regionalbüros BH Neunkirchen und BH Baden nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region NÖ MITTE Barbara HEINDL Handy: 0676/ Bezirke: Lilienfeld, St. Pölten/Land, St. Pölten/Stadt, Tulln Sprechtage in den Regionalbüros ZA APS NÖ und BH Tulln-Außenstelle nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region WEINVIERTEL Claudia ANDRE Handy: 0676/ Bezirke: Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach Sprechtage in den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region MOSTVIERTEL Martin TRAXLER Handy: 0676/ Bezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs, Waidhofen/Ybbs Sprechtage im Regionalbüro BH Amstetten nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region WALDVIERTEL Christian RAMETSTEINER Handy: 0676/ Bezirke: Gmünd, Horn, Krems/Land, Krems/Stadt, Waidhofen/Thaya, Zwettl Sprechtage in den Regionalbüros BH Krems und BH Zwettl nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Dezember

3 Helmut Ertl, M.Ed. Vorsitzender 0676/ Aus meiner Sicht... Konstruktive Gehaltsverhandlungen für die Bereiche des öffentlichen Dienstes bringen ein beachtenswertes Ergebnis für 2019 Die Gehälter der Beamtinnen und Beamten des Dienststandes, die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und Bediensteten mit einem Sondervertrag sowie Zulagen, Nebengebühren und die Überleitungsbeträge werden ab dem 01. Jänner 2019 um durchschnittlich 2,76 Prozent erhöht. Mit diesem sehr guten Ergebnis der Gehaltsverhandlungen ist es dem Verhandlungsteam der GÖD gelungen, eine deutliche Kaufkraftsteigerung für alle öffentlich Bediensteten zu erzielen. Nach konstruktiven Verhandlungen ist es dem Verhandlungsteam unter der Führung unseres Vorsitzenden Dr. Norbert Schnedl gelungen, am 20. November 2018, in der 3. Verhandlungsrunde, eine Einigung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung zu erzielen. Damit ist der Gewerkschaft öffentlicher Dienst unter der Führung von Dr. Norbert Schnedl für die Kolleginnen und Kollegen ein beachtenswerter Erfolg gelungen. Es zahlt sich aus, Mitglied der Gewerkschaft zu sein bzw. zu werden, um die eigenen Interessen bestmöglich unterstützt zu wissen. Ihr Helmut Ertl Dezember

4 Neue Gehaltsansätze ab 1. Jänner 2019 Gehaltserhöhung um durchschnittlich 2,76 Prozent Nach konstruktiven Verhandlungen hat die Gewerkschaft öffentlicher Dienst mit den Vertreter/innen der Bundesregierung am 20. November 2018 eine Einigung erzielt. Ab 01. Jänner 2019 werden bei einer Inflationsrate von 2,02 Prozent die Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen, Nebengebühren und die Überleitungsbeträge um durchschnittlich 2,76 Prozent erhöht. Mit diesem sehr guten Abschluss ergibt sich neben der vollen Abgeltung der Inflation ein deutlicher Reallohnzuwachs durch einen erheblichen Anteil am Wirtschaftswachstum. LEHRER/INNEN Gehaltsstufe Verwendungsgruppe L3 L2b1 L2a1 L2a2 L1 LPH Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,40 daz 77,60 139,20 49,60 63,70 104,70 110,00 DAZ 155,40 184,60 200,60 253,60 417,60 440,30 Dezember

5 VERTRAGSLEHRER/INNEN Entlohnungsstufe Entlohnungsgruppe l3 l2b1 l2a1 l2a2 l1 lph Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Dezember

6 VERTRAGSLEHRER/INNEN - Entlohnungsschema II L VERTRAGSBEDIENSTETE im pädagogischen Dienst (pd) Ent- Unterrichtsgegenstände für jede lohnungs- gruppe gruppe der Lehrverpflichtungs- Jahreswochenstunde Euro lph 2.506,80 l1 I II III IV IVa IVb V 1.923, , , , , , ,40 l2a2 l2a1 l2b1 l , , ,60 964,80 Ent- Entlohnungsgruppe Verweildauer lohnungs- stufe pd in Jahren , , , , , , ,70 5,5 (3,5) Dezember

7 Neue Leiter/innenzulage ab 1. Jänner 2019 gem. 106 LDG Dienstzulagengruppe Anzahl der Klassen Besoldungsdienstalter bis 13 Jahre bis 21 Jahre ab 21 Jahren und 6 Monate und 6 Monate und 6 Monaten Prozentuelle Erhöhung 709,80 758,10 805,20 15 % nach 8 Jahren I mehr als ,20 771,50 659,20 824,00 700,20 875,30 25 % nach 12 Jahren 864,10 922,90 980,30 40 % nach 16 Jahren 661,30 707,30 750,80 15 % II 10 bis ,00 718,80 615,00 768,80 652,90 816,10 25 % 805,00 861,00 914,10 40 % 544,80 582,00 618,00 15 % III 8 und 9 473,70 592,10 506,10 632,60 537,40 671,80 25 % 663,20 708,50 752,40 40 % 485,10 518,70 551,00 15 % IV 4 bis 7 421,80 527,30 451,00 563,80 479,10 598,90 25 % 590,50 631,40 670,70 40 % 326,40 347,40 369,70 15 % V 2 und 3 283,80 354,80 302,10 377,60 321,50 401,90 25 % 397,30 422,90 450,10 40 % 271,60 290,40 307,70 15 % VI 1 236,20 295,30 252,50 315,60 267,60 334,50 25 % 330,70 353,50 374,60 40 % Dezember

8 Neue Dienstzulagen für Landeslehrer/innen ab 1. Jänner 2019 Lehrer pragm. IL Vertragsl. Gehaltsgesetz für folgende Dienstverwendungen Gehaltsstufe EUR/M. EUR/M. 58 (5, 6) L2b1 Lehrerinnen für Werkerziehung ,20 30, ,00 42,00 ab ,20 60,10 Verwendung an der PTS alle 14,10 14,80 zusätzlich zusätzlich 59a (1) Zi 1 Klassenlehrer/innen mit mehreren Schulstufen an mehrklassigen 93,80 98,50 VS (SS) Zi 2 Klassenlehrer/innen an ungeteilten einklassigen und geteilten 142,40 149,50 zweiklassigen VS 59b (1) Lehrer/innen an HS, SS, PTS mit leistungsdifferenziertem Unterricht für Zi 1a 1 SG 66,90 70,20 Zi 1b 2 oder mehrere SG in einem Gegenstand 84,20 88,40 Zi 1c 2 oder mehrere SG in verschiedenen Gegenständen 100,30 105,30 Zi 2a Fachkoordinator/in 5-11 SG, 1 bis 3 Schulstufen 66,90 70,20 Zi 2b Fachkoordinator/in 5-11 SG, in 4 Schulstufen 84,20 88,40 Zi 2c Fachkoordinator/in ab 12 SG, 1 bis 3 Schulstufen 84,20 88,40 Zi 2d Fachkoordinator/in ab 12 SG, in 4 Schulstufen 100,30 105,30 Zi 3a weniger als 60 Schülergruppen 66,90 70,20 Zi 3b mehr als 60 Schülergruppen 84,20 88,40 59b (1a) Lehrer/innen an NMS in den Gegenständen Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache Zi 1a einer dieser Gegenstände in einer Klasse im vollen oder überwiegenden 66,90 70,20 Ausmaß Zi 1b denselben Gegenstand in mehreren Klassen oder mehrere 84,20 88,40 Gegenstände in einer bzw. mehreren Klassen im vollen oder überwiegenden Ausmaß Zi 2a Koordinator/in an NMS bis zu 12 Klassen 84,20 88,40 Zi 2b Koordinator/in an NMS mit mehr als 12 Klassen 100,30 105,30 Zi 3a Leiter/in an NMS bis zu 8 Klassen 66,90 70,20 Zi 3b Leiter/in an NMS mit mehr als 8 Klassen 84,20 88,40 59b (4) Schülerberater/in an der HS und NMS 100 % 131,60 138,20 1 bis 4 Kl. = 60 %, 5 bis 7 Kl. = 75 %, 8 und 9 Kl. = 90 %, 10 bis 12 Kl. = 100 %, 13 bis 15 Kl. = 110 %, 16 bis 18 Kl. = 120 % mehr als 18 Kl. = 130 % 59b ( 5) Schülerberater/in an der SS (Klassen der 5. bis 9. Schulstufe) 100 % 43,20 45,40 2 Kl. = 60 %, 3 Kl. = 80 %, 4 Kl. = 100 %, 5 Kl. = 115 %, 6 Kl. = 130 %, 7 Kl. = 145 % mehr als 7 Kl. = 160 % 59b ( 6) Schülerberater/in an der PTS 100 % 131,60 138,20 1 bis 2 Kl. = 40 %, 3 bis 4 Kl. = 60 %, 5 bis 6 Kl. = 80 %, 7 bis 8 Kl. = 100 %, 9 bis 10 Kl. = 120 %, 11 bis 12 Kl. = 140 % 63a Betreuerzulage 36,90 36,90 61c Vergütung für die Klassenführung 92,80 92,80 Dezember

9 Neue Dienstzulagen für IIL Vertragslehrer/innen ab 1. Jänner 2019 II L Vertragslehrer/innen Vertragsbedienstetengesetz für folgende Dienstverwendungen EUR 90p (8) Zi 1 Klassenlehrer/innen mit mehreren Schulstufen an mehrklassigen pro VS (SS) Jahreswochenstunde 48,60 Zi 2 Klassenlehrer/innen an ungeteilten einklassigen und geteilten pro zweiklassigen VS (SS) Jahreswochenstunde 74,40 EUR/J. EUR/M. 90q (1) Lehrer/innen an HS, SS, PTS mit leistungsdifferenziertem Unterricht für Zi 1 1 SG 799,60 66,60 Zi 2 2 oder mehrere SG in einem Gegenstand 999,10 83,30 Zi 3 2 oder mehrere SG in verschiedenen Gegenständen 1.199,90 100,00 Lehrer/innen die an NMS in D, M bzw. lebende Fremdsprache 90q (1a) Unterricht erteilen: in einer Klasse in vollem oder überwiegendem Ausmaß (Integrationslehrer/innen mind. 3 Stunden) 799,60 66,60 in einer Klasse zwei oder mehr Gegenstände bzw. einen Gegenstand in zwei oder mehreren Klassen in vollem oder überwiegendem Ausmaß (Integrationslehrer/innen mind. 6 Stunden) 999,10 83,30 90t Zi 3 Betreuerzulage 36,90 90t Zi 1 Vergütung für die Klassenführung 92,80 www. noe-landeslehrer.at Wichtige und aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage! Dezember

10 Zulagen im pd-schema ab 1. Jänner LVG ZULAGEN FÜR SPEZIALFUNKTIONEN Einer Landesvertragslehrperson, die nach Absolvierung der einschlägigen Ausbildung mit der Wahrnehmung einer der folgenden Spezialfunktionen betraut ist, gebührt eine Dienstzulage: Mentoring *), Betreuung von einer Lehrperson 101,00 (8) zwei Lehrpersonen 134,60 drei Lehrpersonen 168,30 *) Absatz 8 tritt erst mit in Kraft Schülerberatung 168,30 Berufsorientierungskoordination 168,30 (9) Lerndesign Neue Mittelschule 168,30 Sonder- und Heilpädagogik 168,30 Praxisschulunterricht 168,30 Leiter/innen von Schulen, bei denen die Zahl der der Schule (den Schulen) zugewiesenen Lehrkräfte zwischen 5,000 und 9,999 Vollbeschäftigungsäquivalente beträgt. (10) in den ersten 5 Jahren 336,70 ab dem 6. Jahr 505,10 20 LVG LEITER/INNENZULAGEN bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur Kategorie *) Funktionsdauer A B C D bis zu 5 Jahre 672, , , ,00 mehr als 5 Jahre 784, , , ,60 (2) *) Die Schulen (Leitungsfunktionen) sind durch Verordnung der zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers den Kategorien A bis D zuzuweisen; dabei ist auf die Zahl der der Schule (den Schulen) zugewiesenen Lehrkräfte in Vollbeschäftigungsäquivalenten und die Komplexität der Struktur der Schule (der Schulen) Bedacht zu nehmen. Diese Verordnung existiert noch nicht! FÄCHERVERGÜTUNG Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst gebührt eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen der Lehrfächerverteilung in der Sekundarstufe 1 oder in der Polytechnischen 22 Schule in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache verwendet werden (Fächervergütung C). Die Vergütung beträgt je gemäß Lehrfächerverteilung regelmäßig zu erbringender 26,90 Wochenstunde 24 ABGELTUNG FÜR MEHRTÄGIGE SCHULVERANSTALTUNGEN Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, (1) sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung. Diese Abgeltung beträgt ,00 Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer (2) mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung. Diese Abgeltung beträgt ,80 Dezember

11 Werte von Dauer-MDL und Supplierungen gültig ab 1. Jänner 2019 Supplierung Jede Supplierung (Einzel-MDL) wird auf der Basis 1,3 Prozent des Gehalts abgegolten. Für Teilbeschäftigte (verminderte Jahresnorm) beträgt die MDL-Vergütung 1,2 Prozent bis zur Erfüllung der Vollbeschäftigung. Für IIL-Vertragslehrer/innen beträgt diese Vergütung 1,92 Prozent einer Jahreswochenstunde. Dauer-MDL Dauer-MDL werden zehn mal jährlich abgegolten und zwei Monate im nachhinein ausgezahlt, z.b. wird die September Dauer-MDL mit dem Novembergehalt überwiesen. Bei Abwesenheit wegen einer Erkrankung oder Pflegefreistellung vermindert sich die auf die betreffende Woche entfallende Vergütung um 1/5 für jeden Tag der Abwesenheit (1/6 bei Schulen mit Sechstagewoche). Sonstige Gegenrechnungen von Dauer-MDL sind ausgeschlossen. Pragmatisierte Landeslehrer/innen L2a2 Gehalt Gehaltsstufe Dauer- MDL Supplierung volle JN* reduziert L2a1 Gehalt Dauer- MDL Supplierung volle JN* reduziert ,70 106,32 29,53 27, ,00 99,68 27,69 25, ,10 109,33 30,37 28, ,00 102,45 28,46 26, ,70 112,35 31,21 28, ,20 105,26 29,24 26, ,30 116,08 32,24 29, ,40 108,78 30,22 27, ,60 122,46 34,02 31, ,80 114,46 31,80 29, ,40 129,70 36,03 33, ,60 120,35 33,43 30, ,50 137,24 38,12 35, ,50 126,38 35,11 32, ,00 145,64 40,46 37, ,40 133,07 36,96 34, ,50 154,00 42,78 39, ,40 139,81 38,84 35, ,90 162,39 45,11 41, ,20 146,45 40,68 37, ,30 170,79 47,44 43, ,30 153,14 42,54 39, ,90 179,24 49,79 45, ,10 159,83 44,40 40, ,40 187,73 52,15 48, ,10 166,57 46,27 42, ,60 195,93 54,43 50, ,80 173,10 48,08 44, ,00 203,58 56,55 52, ,70 179,14 49,76 45, ,70 209,46 58,18 53, ,70 183,82 51,06 47, kl. DAZ 16 + gr. DAZ * JN = Jahresnorm 4.539,40 212,44 59,01 54, ,30 186,14 51,70 47, ,30 221,33 61,48 56, ,30 193,20 53,67 49,54 Dezember

12 I L Vertragslehrer/innen l2a2 Entgelt Entlohnungsstufe Dauer- MDL Supplierung volle JN* reduziert l2a1 Entgelt Dauer- MDL Supplierung volle JN* reduziert ,20 110,64 30,73 28, ,80 103,65 28,79 26, ,90 113,81 31,61 29, ,10 106,52 29,59 27, ,40 116,88 32,47 29, ,40 109,44 30,40 28, ,20 120,80 33,56 30, ,80 113,06 31,41 28, ,10 127,44 35,40 32, ,40 118,98 33,05 30, ,20 134,98 37,49 34, ,50 125,07 34,74 32, ,00 142,88 39,69 36, ,90 131,41 36,50 33, ,80 151,58 42,10 38, ,10 138,30 38,42 35, ,80 160,33 44,54 41, ,40 145,29 40,36 37, ,00 169,18 47,00 43, ,10 152,39 42,33 39, ,10 178,03 49,45 45, ,40 159,37 44,27 40, ,20 186,88 51,91 47, ,90 166,46 46,24 42, ,30 195,73 54,37 50, ,40 173,55 48,21 44, ,10 204,33 56,76 52, ,60 180,44 50,12 46, ,00 212,33 58,98 54, ,90 186,73 51,87 47, ,40 220,77 61,33 56, ,80 193,37 53,71 49, ,00 229,32 63,70 58, ,00 200,21 55,61 51, ,10 235,46 65,40 60, ,20 205,04 56,96 52,57 * JN = Jahresnorm Dezember

13 II L Vertragslehrer/innen Supplierstunde Entlohnungsgruppe Jahreswochenstunde Supplierstunde Vergütung der Mehrdienstleistung l2a ,20 24,45 l2a ,80 22,90 l2b ,60 20,23 l3 964,80 18,52 Entgelt pd - Schema (Neues Dienstrecht) Mehrdienstleistung/Stunde volle Unterrichtsverpfl. reduzierte Unterrichtsverpfl ,90 35,36 32,64 Entlohnungsstufe ,90 40,25 37, ,00 45,15 41, ,10 50,05 46,20 37, ,40 54,96 50, ,60 59,86 55, ,70 62,89 58,05 Dezember

14 Dezember unentgeltliche Einschaltung

15 Dezember unentgeltliche Einschaltung

16 Dezember unentgeltliche Einschaltung

17 Die Mitglieder des Zentralausschusses Pflichtschullehrer wünschen allen Kolleginnen und Kollegen Frohe Festtage und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr! Medieninhaber und Herausgeber: Offenlegung gemäß 25 (4) Mediengesetz: IMPRESSUM Personalvertretung - Zentralausschuss der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der NÖ Landesregierung, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1 Telefon 02742/ , Fax 02742/ , post.za-aps@noel.gv.at Mitteilungsblatt des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der NÖ Landesregierung im Rahmen der im Bundes- Personalvertretungsgesetz festgelegten Aufgabenbereiche Dezember

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