Christlicher Lehrerverein für Oberösterreich. Wallner & Weber

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1 Christlicher Lehrerverein für Oberösterreich Wallner & Weber

2 Dienstrecht ALT Dienstrecht NEU Wer kommt ins neue Dienstrecht? Landesvertragslehrpersonen, die mit Beginn des Schuljahres 2019/20 oder danach erstmals in ein Dienstverhältnis zum Bund oder zu einem Land eintreten, unterliegen zwingend den Bestimmungen des neuen Dienstrechtes. Personen, die in den Schuljahren 2014/15 (Wirksamkeit des Neuen Dienstrechtes ab ) bis 2018/19 (Übergangszeitraum) erstmals in ein Dienstverhältnis als Landesvertragslehrperson aufgenommen werden, haben ein Optionsrecht und können sich zwischen neuem und altem Dienstrecht entscheiden. Personen, die vor dem Beginn des Schuljahres 2014/15 schon einmal in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund oder zu einem Land als Lehrperson gestanden sind, unterliegen zwingend dem alten Dienstrecht. Anmerkung: Kein Optionsrecht gilt nach derzeitiger gesetzlicher Lage auch für jene Kolleginnen und Kollegen, die während ihres Studiums vor dem Schuljahr 2014/15 Stunden in einer öffentlichen Schule, also in einem Dienstverhältnis zum Bund oder zum Land, übernommen haben. Die Festlegung bzgl. altem oder neuem Dienstrecht kann nur schriftlich vorgenommen werden, sie ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Dienstvertrages und nicht widerruflich. Diese Festlegung wirkt auch für alle später begründeten Dienstverhältnisse als Landesvertragslehrperson zum selben oder zu einem anderen Land.

3 Gegenüberstellung Dienstrecht ALT Dienstrecht NEU (Alle Geldangaben in der folgenden Tabelle sind Bruttoangaben! Stand: März 2018) Wirksamkeit Optionsmöglichkeiten Unterrichtsverpflichtung Dienstrecht ALT Dienstverhältnis vor dem Schuljahr 2014/2015 Erstanstellung zw. September August 2019 VS Lehrer/innen: 22 Stunden NMS/HS/PTS Lehrer/innen: 21 Stunden Sonderschullehrer/innen (je nach Einsatz): 21 bzw. 22 Stunden Dienstrecht NEU Dienstverhältnis ab September 2019 Erstanstellung zw. September August Stunden Unterricht + 2 Stunden für: Klassenführung Mentorentätigkeit Verwaltung von Lehrmittelsammlungen Beratungstätigkeit Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements NMS Koordination Fachkoordination Jahresstundenanzahl gesamt 1776 Stunden nicht festgelegt Jahresstunden Unterrichtsverpflichtung Jahresstunden Vor- und Nachbereitung Jahresstunden sonstige Tätigkeiten Stunden 792 Stunden Stunden nicht festgelegt Stunden nicht festgelegt Fort- und Weiterbildung 15 Stunden / Schuljahr 15 Stunden / Schuljahr Supplierverpflichtung (ohne zusätzliche Abgeltung) 20 Stunden 24 Stunden Abgeltung für eine Supplierstunde 1,3 % vom Bruttogehalt (ab 7. Gehaltsstufe liegt man über 36,80 ) 36,80 Anfangsgehalt 2.366, ,90 Einstufung in eine Entlohnungsstufe während der Dauer des befristeten IIL-Vertrages gibt es ein Fixgehalt (= Anfangsgehalt) spätestens nach 5 Dienstjahren erfolgt die Einstufung in eine Entlohnungsstufe eines unbefristeten Vertrages (l2a2) sofort, egal ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist (pd)

4 Dienstrecht ALT Dienstrecht NEU Entlohnungsstufen l2a ,30 2 J J ,50 2 J ,4 2 J ,00 2 J ,50 2 J ,40 2 J ,00 2 J ,70 2 J ,60 2 J ,40 2 J ,20 2 J ,00 2 J ,60 2 J ,60 2 J ,90 2 J ,40 2 J ,50 pd ,90 3,5 J.* ,40 5 J ,90 5 J ,40 6 J J ,70 6 J ,50 * 3,5 Jahre als Master, 4,5 Jahre als Bachelor mit 240 ECTS und 5,5 Jahre als Bachelor mit 180 ECTS Klassenführung 90,30 keine Abgeltungen bzw. Zulagen (NMS/HS/PTS) Praxisschullehrer/in in VS, NMS/HS, PTS und Sonderschulen Fachkoordinator/innen in D, M und E in NMS/HS und PTS oder Koordinator/innen an NMS 1 Klasse in D, M oder E: 68,35 2 oder mehr Klassen in D, M oder E: 85,99 (14 mal im Jahr) zwischen 115,81 und 320,20 (je nach Gehaltsstufe) 85,99 oder 102,48 je nach Schulgröße Fächervergütung für D, M und E: 26,20 monatlich für jede Wochenstunde (12 mal im Jahr) 163,80 keine Zulage Schüler/innenberatung je nach Schultyp und Schulgröße 26,46 bis 322,77 163,80 Berufsorientierungskoordination keine 163,80 Lerndesign - Neue Mittelschule keine 163,80 Sonder- und Heilpädagogik keine 163,80 Mentoring Geeignete Lehrkräfte Hochschullehrgang Mentoring 60 ECTS bis 2029/30 genügen 30 ECTS

5 Mentor/in (für die Betreuung von 1, 2, oder 3 Lehrer/innen in der Induktionsphase) Dienstrecht ALT 120,12 160,96 200,76 Dienstrecht NEU 98,60 131,20 163,80 Verwendungsbezeichnung Lehrer/in des Schultyps Professorin / Professor Ferienregelung (Ende des Urlaubsanspruches in den Hauptferien) Schulleiter/innen Schulleiter/innen - Bestellung Leiter/innenzulage Montag in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres Ernennungserfordernisse für die betreffende Stelle gemäß 26 (1) LDG bzw. 2 (3) Landesvertragslehrergesetz nach 4 Jahren unbefristet gestaffelt nach Klassenanzahl, Gehaltsstufe und Jahren der Leitertätigkeit Montag vor Beginn des folgenden Schuljahres mind. 6 jährige Berufserfahrung Hochschullehrgang Schulmanagement (90 ECTS) befristet auf 5 Jahre Weiterbestellung möglich Anzahl der Lehrer/innen, Komplexität der Schulstruktur und der Funktionsdauer Stand: März 2018 Vergleichsberechnung VS: Stand: April 2015

6 Vergleichsberechnung NMS: Stand: April 2015

7 Die CLV Junglehrervertretung verlässlich kompetent zukunftsorientiert Die CLV-Junglehrervertretung ist deine Anlaufstelle für Fragen, die die Herausforderungen des Schulalltags mit sich bringen. Wir vertreten deine Interessen und arbeiten eng mit allen Partnern im Bereich der Schule zusammen. Gemeinsam mit der CLV-Personalvertretung haben wir für dich eine Gegenüberstellung beider zur Wahl stehenden Dienstrechte zusammengestellt. Wir wollen dir diese Broschüre als Entscheidungshilfe zur Verfügung stellen. Falls du noch Fragen hast, wende dich an die CLV-Junglehrervertretung bzw. die CLV-Personalvertreter/innen im Zentralausschuss OÖ (0732 / ) wir beraten dich gerne. Christoph Wallner CLV-Landesjunglehrervertreter

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