Gehaltssystem der Lehrer

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1 Gehaltssystem der Lehrer Das Gehalt der Lehrer umfasst folgende Bezugsbestandteile: Bezugsbestandteil Gehalt Dienstalterszulage Erzieherzulage Dienstzulage Mehrdienstleistungsvergütung Vergütung für KV und Kustos Vergütung für Betreuung Abgeltung für Schulveranst. und Prüfungsvorbereitung Bildungszulage zählt zum Monatsbezug und damit auf die Sonderzahlung ja (14x jährlich) nein (max. 12x jährlich) nein (September bis Juni) nein (max. 12x jährlich) Vom Monatsbezug gebührt vierteljährlich eine Sonderzahlung in der Höhe von 50% (= 13. und 14. Monatsbezug im Kalenderjahr).

2 - 2 - Gehalt und DAZ: Das Gehalt des Lehrers hängt von der Verwendungsgruppe (L 1 = AHS-Lehrer, L2a2 = Volksschul- bzw. Hauptschullehrer) und innerhalb dieser von der Gehaltsstufe ab und beträgt ab : Für Beamte in der in der Verwendungsgruppe Gehalts- L 3 L 2b 1 L 2a 1 L 2a 2 L 1 L PA stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,20

3 - 3 - Nach vier Jahren in der letzten Gehaltsstufe gebührt eine Dienstalterszulage (DAZ) im Ausmaß von eineinhalb Vorrückungsbeträgen. Für Vertragslehrer Entlohnungsgruppe in der Gehalts- lph l 1 l 2a 2 l 2a 1 l 2b 1 l 3 Euro Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6

4 - 4 - Für Vertragslehrer ist keine DAZ vorgesehen, dafür weist die Laufbahn mehr Entlohnungsstufen auf. Lehrer rücken nach jeweils 2 Jahren in die nächste Gehaltsstufe vor. Für die Vorrückung ist die "für die Vorrückung wirksame Gesamtdienstzeit" maßgebend. Sie besteht aus 1. den angerechneten Vordienstzeiten ( Vorrückungsstichtag) und den 2. Dienstzeiten, soweit sie nicht von der Anrechnung auf die Vorrückung ausgeschlossen sind (gewöhnliche Karenzurlaube zählen zb nicht oder nur zur Hälfte auf die Vorrückung). Übrige Bezugsbestandteile nach dem GehG: Die übrigen Bezugsbestandteile gebühren unter folgenden Voraussetzungen: Erzieherzulage für Lehrer, die als Erzieher zb in Internaten Schüler zu beaufsichtigen haben (durch sie sind auch bestimmte Mehrdienstleistungen abgegolten), Dienstzulage zb für die Ausübung einer Leitungsfunktion, für Administratorentätigkeit, für leistungsdifferenzierten Unterricht, für Unterricht in Klassen mit mehreren Schulstufen, für Unterricht an zweisprachigen Schulklassen, für bestimmte Tätigkeiten, die einer höheren Verwendungsgruppe zuzuordnen sind, usw., Mehrdienstleistungsvergütung für Dienstleistungen, mit denen die volle Lehrverpflichtung überschritten wird (Dauer-MDL) und für zusätzliche Suppliertätigkeit (Einzel-MDL), Vergütung für die Führung der Klassenvorstandsgeschäfte, Klassenführung bei den Landeslehrern, Kustodiate und Nebenleistungen, Vergütung für die Betreuung von Lehramtsstudenten im Rahmen des Schulpraktikums, Vergütung für die Betreuung von Absolventen des Lehramtsstudiums im Rahmen des Unterrichtspraktikums, Abgeltung für die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe auf mehrtägigen Schulveranstaltungen, Abgeltung für die Vorbereitung von Prüfungskandidaten auf die mündliche Reifeprüfung und vergleichbare Diplom- und Abschlussprüfungen Bildungszulage : eine Aufwandsentschädigung von monatlich 7,3 für die Fortbildung.

5 - 5 - Jahresentlohnung der befristeten Vertragslehrer: Die Jahressentlohnung der befristeten Vertragslehrer für eine Jahreswochenstunde hängt von der Entlohnungsgruppe ab (nur innerhalb der Entlohnungsgruppe l 1 auch von der Lehrverpflichtungsgruppe; z.b. I = Deutsch, IVa = Sport) und beträgt ab : Ent- Unterrichtsgegen- für jede Jahreslohnungs- stände der Lehr- wochenstunde gruppe verpflichtungsgruppe Euro lph 2.124,0 I 1.626,0 II 1.539,6 III 1.462,8 l 1 IV 1.272,0 IVa 1.330,8 IVb 1.360,8 V 1.219,2 l 2a ,0 l 2a ,2 l 2b 1 882,0 l 3 805,2 Die Jahresentlohnung wird in zwölf gleich hohen Teilbeträgen als Monatsentgelt ausbezahlt. Wenn das Dienstverhältnis jedoch vor Ablauf des Unterrichtsjahres endet wird für jeden Monat ein Zehntel der Jahresentlohnung ausbezahlt.

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