Überstunden = Mehrleistungsstunden (Stunden, die über die Vorplanung hinausgehen) [Stunden:Minuten]

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1 Dienstbezeichnung = Buchstaben bzw. Zahlen oder Kombinationen, denen Zeiten zugeordnet sind (je Dienststelle individuell) Beispiel: L = 07:00-16:00, K = 07:00-13:00 Sollstunden = Vorplanung [Stunden:Minuten] Gesamtstunden = tatsächlich geleistete Stunden (Abwesenheiten, wie Seminar, Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Pflegeurlaub, Kur, Krankheit, Freizeitausgleich aus dem Vormonat sowie ZGS (=Zeitgutschrift vom Nachtdienst) entsprechen geleisteten Std.) [Stunden:Minuten] Überstunden = Mehrleistungsstunden (Stunden, die über die Vorplanung hinausgehen) [Stunden:Minuten] Abwesenheit = Urlaub, Krankheit, Zeitausgleich, Seminar, etc. [Stunden:Minuten] Journalstunden = 22:00 24:00 und 00:00 06:00 Uhr [Stunden:Minuten] 2 Übertrag-Vormonat = Übertrag-Folgemonat der letzten Abrechnung PflichtStd: = bei 6-Tage-Woche (E2c, E2b, und E2a) und Vollbeschäftigung 40 Std/Wo => 40 : 6 = 6,67 Std./Tag => Summe der Werktage x 6,67 = bei 5-Tage-Woche (E1, VB, etc.) und Vollbeschäftigung 40 Std/Wo => 40 : 5 = 8 Std./Tag => Summe der Arbeitstage x 8

2 Beispiel: 26 x 6,67 = 173,33 abzüglich (weil Minus-Vorzeichen ) 1,83 Std (Übertrag Vormonat) = 171,50 PflichtStd. ( fiktive Pflichtstunden für dieses Monat, da wegen Jahresarbeitszeit eine Über- bzw. Unterschreitung möglich ist) FZA = Mitnahme von Überstunden in Form von Freizeitausgleich aus den Vormonaten bzw. ins Folgemonat ZGS (ber.) = Zeitgutschrift vom Nachtdienst, auf die Berechtigung auf Verbrauch besteht (in diesem Monat bzw. Folgemonat) aktuelles Jahr ZGS (lfd.) = in diesem Kalenderjahr erwirtschaftete Zeitgutschrift vom Nachtdienst ZGS (lfd-ber.) = die zum Verbrauch berechtigte Zeitgutschrift vom Nachtdienst, die in diesem Kalenderjahr erwirtschaftet wurde 3 SollStd. = Vorplanung GesStd. = tatsächlich geleistete Stunden [Abwesenheiten, wie Seminar, Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Pflegeurlaub, Kur, Krankheit, Freizeitausgleich aus dem Vormonat sowie ZGS (=Zeitgutschrift vom Nachtdienst) entsprechen geleisteten Std.] ÜberStd = Summe der Mehrleistungsstunden (Stunden, die über die Vorplanung hinausgehen) bez.üstd. = Summe der Mehrleistungsstunden abzüglich Freizeitausgleich 1:1 und abzüglich Mitnahme von ÜberStd. in Form von FZA für Folgemonate 4 BereitschaftsStd = Inspektionsdienst, Rufbereitschaft an Werktagen = 0,05 % von V2 pro Std. an So-/Feiertagen = 0,07 % von V2 pro Std Anmerkung: V2 = Gehalt der Beamten der allgem. Verwaltung der Dienstklasse V der Gehaltsstufe 2

3 5 Überstunden W1 = 50 %ige Überstunden Werktags zwischen 06:00 und 22:00 W2 = 50 %ige Überstunden (Blockstunden) Werktags zwischen 19:00 und 22:00, wenn in der Zeit zwischen 19:00 und 07:00 mindestens 3 Stunden zusammenhängen. Diese sind steuerlich begünstigt. WN1 = 100%ige Überstunden (Blockstunden) Werktags zwischen 22:00 und 06:00, wenn in der Zeit zwischen 19:00 und 07:00 mindestens 3 Stunden zusammenhängen. Diese sind steuerlich begünstigt. WN2 = 100%ige Überstunden Werktags zwischen 22:00 und 06:00 SF 1-8 = 100%ige Überstunden an Sonn- und Feiertagen von der 1. bis einschließlich 8. Stunde SF ab9 = 200%ige Überstunden an Sonn- und Feiertagen ab der 9. Stunde Wert einer Überstunde = Summe aus Grundbezug (Verwendungsgruppe / Gehaltstufe) plus Funktionszulage plus Wachdienstzulage geteilt durch 173,2 (= durchschnittl. monatl. Pflichtstundenzahl). Diesem Wert wird der Zuschlag (50% / 100% / 200%) hinzugerechnet. 6 SF-Zul = vorgeplante Sonn- und Feiertagsstunden. Dafür gebührt eine Sonn- und Feiertagszulage in der Höhe von 0,15 % von V2 pro Std. JD-Std = Journalstunden. Für E2c und E2b unter 6 Jahren Dienstzeit 0,53 %, für E2b und E2a ab 6 Jahren Dienstzeit 0,72 % und für E1 0,97 % von V2 pro Std. Gef.-Std = Gefahrenstunden. (60 % der Summe aus den bezahlten Überstunden und den Journalstunden) Dafür gebührt eine Zulage in der Höhe von 0,1 % von V2 pro Std. ND (Block) = Journal- und Überstunden während der Nachtzeit (22:00-06:00) wenn mindestens 3 Stunden zusammenhängen (= steuerl. begünstigt). Dafür gebührt eine Nachtdienst- bzw. Erschwerniszulage in der Höhe von 0,1025 % von V2 pro Std. ND (Einzel) = Überstunden während der Nachtzeit (22:00 06:00). Dafür gebührt eine Nachtdienst- bzw. Erschwerniszulage in der Höhe von 0,1025 % von V2 pro Std.

4 Group-C = Group Counselling BP-Zulage = Bodypacker-Zulage Musik+Chor = Musikprobe bzw. Chorprobe. Dafür gebührt eine Bereitschaftsentschädigung in der Höhe von 40% einer 50%igen Überstunde pro Std. Anmerkung: V2 = Gehalt der Beamten der allgem. Verwaltung der Dienstklasse V der Gehaltsstufe 2 7 Zeitgutschrift 82 b = Zeitgutschrift vom Nachtdienst ZGS gebührt einem Beamten des Exekutivdienstes, der im Kalenderjahr min. 15 Nachtdienste geleistet hat, für jeden Nachtdienst ein Zeitguthaben im Ausmaß einer Stunde. Dieser Anspruch entsteht mit dem, der Leistung der Nachtdienste jeweils folgenden Monatsersten. Nachtdienst gem. 82 b GehG leistet, wer in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr mindestens 4 Stunden seiner dienstlichen Tätigkeit verrichtet und in dem betreffenden Monat Anspruch auf eine Vergütung für besondere Gefährdung nach 82 GehG hat.

5 ZGS(neu) = in diesem Monat neu erwirtschaftete Zeitgutschrift vom Nachtdienst offene ZGS (ber.) = Zeitgutschrift vom Nachtdienst, auf die Berechtigung auf Verbrauch besteht (in diesem Monat bzw. Folgemonat) Abgeltung: = Stunden, die 6 Monate nach Entstehen des Anspruches zu bezahlen sind. Dafür gebührt eine Erschwerniszulage in der Höhe von 0,4918 % von V2 pro Std. Anmerkung: V2 = Gehalt der Beamten der allgem. Verwaltung der Dienstklasse V der Gehaltsstufe 2 Beispiel: Kalenderjahr Monat geleistete ND ND 16 Anspruch ab auf gesamte 16 Std. ab Monate Zeit um 16 Std. in Form von ZA zu verbrauchen Std. bzw. Rest davon ab Monate Zeit um 2 Std. (vom Juni) in Form von ZA zu verbrauchen Std. bzw. Rest davon ab Monate Zeit um 4 Std. (vom Juli) in Form von ZA zu verbrauchen Std. bzw. Rest davon So weiter, bis Dezember. Danach beginnt neues Kalenderjahr und somit ab Monate Zeit die Berechnung des ZGS- um 3 Std. (vom Dezember) in Anspruches für das neue Form von ZA zu verbrauchen Jahr von Neuem Std. bzw. Rest davon

6 8 Art des gewährten Freizeitausgleiches in diesem Monat Fza (1:1) = Freizeitausgleich 1:1 (innerhalb des Quartals, in dem der Anspruch entstanden ist) Fza (1:1 m.z.) = Freizeitausgleich 1:1 wobei der Zuschlag der Überstunde gezahlt wird (bis 6 Monate nach Ablauf des Quartals, in dem der Anspruch entstanden ist.) Fza (1:1,5) =Freizeitausgleich 1:1,5 (bis 6 Monate nach Ablauf des Quartals, in dem der Anspruch entstanden ist.) Fza (ZGS) = Zeitgutschrift 82 b GehG (Zeitgutschrift vom Nachtdienst) Fza (VM) = Freizeitausgleich aus dem Vormonat bzw. den Vormonaten 9 Mitnahme von Überstunden in Form von Zeitausgleich für die Folgemonate Fza (1:1) = Freizeitausgleich 1:1 Fza (1:1 m.z.) = Freizeitausgleich 1:1 wobei der Zuschlag der Überstunde gezahlt wird Fza (1:1,5) = Freizeitausgleich 1:1,5 Fza (FM) = Summe des Freizeitausgleiches, der von diesem Monat ins Folgemonat mitgenommen wird 10 Art der Abwesenheiten in diesem Monat in Stunden

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