Bericht des Präsidenten des Landtags über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten

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1 Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4003 Mitteilung des Präsidenten des Landtags Bericht des Präsidenten des Landtags über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten Schreiben des Landtagspräsidenten an die Mitglieder des Landtags vom 28. April 1999: In der Anlage darf ich Ihnen den Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten sowie den damit verbundenen Vorschlag gemäß 21 a des Abgeordnetengesetzes übergeben, nachdem ich heute das Benehmen mit dem Präsidium über den Bericht und den Vorschlag herbeigeführt habe. Der Präsident des Landtags Straub Ausgegeben:

2 Bericht des Präsidenten des Landtags über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten I. Gemäß 21 a des Abgeordnetengesetzes hat der Präsident im Benehmen mit dem Präsidium dem Landtag jährlich zum 1. Mai einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung im Sinne des Artikels 40 Satz 1 der Landesverfassung zu erstatten und zugleich einen Vorschlag zur Anpassung der steuerpflichtigen Entschädigung ( 5) und der steuerfreien Aufwandsentschädigung ( 6) vorzulegen. Als Stichtag für eine etwaige Anpassung ist nach dem Gesetz der 1. August des gleichen Jahres zu Grunde zu legen. Im Vorjahr ist wegen der schon 1997 beschlossenen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung mit Wirkung zum 1. Juni 1998 (Gesetz vom 23. Juni 1997, GBl. S. 237) im Einvernehmen mit den Fraktionen von einem Bericht abgesehen worden. Der letzte Diätenbericht ist von mir im Jahre 1997 erstattet worden (vgl. Drs. 12/1451). Unter Auswertung der vom Statistischen Landesamt beigezogenen Datenübersichten zur Einkommens- und Preisentwicklung (Anlagen 1 a und 1 b) erstatte ich im Benehmen mit dem Präsidium (vgl. Sitzung am 28. April 1999) folgenden Bericht: 1. Steuerpflichtige Entschädigung Die steuerpflichtige Entschädigung nach 5 des Abgeordnetengesetzes bildet das berufliche Einkommen der Abgeordneten aus ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Sie ist durch das oben erwähnte Gesetz vom 23. Juni 1997 mit Wirkung vom 1. Juni 1998 auf 8 058, DM festgelegt worden. Für die Frage der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung zum jetzigen Zeitpunkt ist vor allem von Bedeutung, wie die allgemeine Einkommensentwicklung seitdem verlaufen ist, und welche Abschlüsse in der laufenden Tarifrunde 1999 bereits erzielt worden sind. Anhand der vorgelegten Übersichten stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: a) Verdienste der Arbeiter im Produzierenden Gewerbe und der Angestellten im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Baden-Württemberg (Tabelle 2). Die Erhöhungen bewegen sich im Zeitraum von Januar 1998 bis Oktober 1998 zwischen 3,6 % (Bruttowochenverdienste der männlichen Arbeiter, Leistungsgruppe I) und 1,6 % (Bruttomonatsverdienste der männlichen Angestellten, Leistungsgruppe II 3). Im Zeitraum von 21 Monaten von Januar 1997 bis Oktober 1998 sind die Bruttowochenverdienste der männlichen Arbeiter, Leistungsgruppe I, um 6,0 % und die Bruttomonatsverdienste der männlichen Angestellten, Leistungsgruppe II 3, um 3,1 % gestiegen. b) Verdienste der Angestellten des öffentlichen Dienstes und der Bezüge der Beamten (Tabelle 3). Die Vergütungen der Angestellten im öffentlichen Dienst haben sich mit Wirkung ab 1. April 1999 um 3,1 % erhöht. Für die ersten drei Monate dieses Jahres wird eine Einmalzahlung in Höhe von 300, DM gewährt. Die letzte Anhebung der Angestelltengehälter im öffentlichen Dienst erfolgte zum 1. Januar 1998 und betrug 1,5 %. Die Besoldungsbezüge der Beamten werden voraussichtlich zum 1. Juni 1999 um 2,9 % erhöht (siehe Gesetzentwurf der Bundesregierung Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1999, BR-Drucksache 216/99). Zuletzt sind die Besoldungsbezüge der Beamten zum 1. März 1997 um 1,3 % gestiegen (Bezüge der Beamten in der Besoldungsgruppe B ab 1. Juli 1997). 2

3 c) Entwicklung der Renten (Tabelle 3). Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1. Juli 1998 um 0,44 % erhöht und werden voraussichtlich zum 1. Juli 1999 um 1,34 % angehoben. d) Entwicklung des Preisindex für die Lebenshaltung (Tabelle 1) Die Lebenshaltungskosten in Baden-Württemberg sind im Jahresvergleich von Januar 1998 bis Januar 1999 um 0,3 % gestiegen, im Zeitraum von zwei Jahren von Januar 1997 bis Januar 1999 um 1,5 %. Die Kosten der Gesamtlebenshaltung, bezogen auf das Bundesgebiet, haben sich im gleichen Zeitraum um 0,2 % bzw. um 1,5 % erhöht. Zusammenfassend ist festzustellen: Der Zuwachs der Arbeitseinkommen bewegt sich im Zeitraum von Januar 1998 bis März 1999 zwischen 1,6 % (männliche Angestellte, Leistungsgruppe II 3) und 3,6 % (Bruttowochenverdienste der männlichen Arbeiter, Leistungsgruppe I). Die entsprechenden Werte im Zeitraum von Januar 1997 bis Oktober 1998 liegen bei 3,1 % und 6,0 %. Im öffentlichen Dienst lag der Einkommenszuwachs im Zeitraum von 1997 bis 1998 bei 1,5 % und beträgt im Jahr ,1 %. Die bisher bekannt gewordenen Abschlüsse der Tarifrunde 1999 (Tabelle 7) liegen bei 3,2 % in der Metallindustrie und bei 3,25 % im Kfz-Gewerbe. Wie sich die Abgeordnetenentschädigung in den anderen Bundesländern im Vergleich zu Baden-Württemberg entwickelt hat, lässt sich der Übersicht in der Anlage 2 entnehmen. Danach liegt Baden-Württemberg unter den Flächenländern der alten Bundesrepublik noch hinter dem Saarland an zweitletzter Stelle. 2. Steuerfreie Aufwandsentschädigung Die Abgeordneten erhalten gemäß 6 des Abgeordnetengesetzes zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die sich in einzelne Pauschalen aufgliedert. Diese Aufwandsentschädigung ist nicht dem Einkommen der Abgeordneten zuzurechnen. Sie stellt vielmehr den Ausgleich für den wirklich entstandenen, sachlich angemessenen und mit dem Mandat verbundenen besonderen Aufwand der Abgeordneten dar (BVerfGE 40, S. 296 ff.). Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigung mit ihren pauschalierten Bestandteilen ist maßgeblich, wie sich die Kosten der mandatsbedingten Aufwendungen entwickelt haben. Die steuerfreie Aufwandsentschädigung ist zuletzt zum 1. Juni 1998 hinsichtlich der allgemeinen Unkostenpauschale, der Reisekostenpauschale und der Sonderaufwandsentschädigungen für Funktionsträger erhöht worden. Die Tagegeldpauschale wurde damals nicht angehoben. Die Auswertung der beigezogenen Datenübersichten ergibt folgendes Bild: a) Index der Einzelhandelspreise und Preisindex für die Lebenshaltung (Tabelle 4) Die Einzelhandelspreise sind im Bundesgebiet von Januar 1998 bis Januar 1999 um 0,1 % gesunken. Im Zweijahreszeitraum von Januar 1997 bis Januar 1999 sind sie um 0,8 % gestiegen. Nach dem Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Baden-Württemberg hat sich der Wert von Januar 1998 bis Januar 1999 um 0,3 % erhöht und im Zweijahreszeitraum von Januar 1997 bis Januar 1999 um 1,5 % verändert. b) Preise für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen (Tabelle 5). Außer den Übernachtungskosten, die gemäß 6 Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes gesondert bis zu einem vom Präsidenten bestimmten Höchstbetrag (derzeit 220, DM) abgerechnet werden, entstehen den Abgeordneten bei ihrer mandatsbedingten Anwesenheit in Stuttgart und bei Reisen in Ausübung des Mandats Mehraufwendungen durch Verzehr (sogenannte Spesen). Die Verpflegungsdienstleistungen sind im Zeitraum von Januar

4 bis Januar 1999 um 1,5 % und im Zweijahreszeitraum von Januar 1997 bis Januar 1999 um 2,8 % gestiegen. Insgesamt haben sich die Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen im Zeitraum von Januar 1998 bis Januar 1999 um 1,2 % und im Zweijahreszeitraum von Januar 1997 bis Januar 1999 um 2,4 % verteuert. c) Kosten für die Kfz-Anschaffung und -unterhaltung (Tabelle 6) Die diesbezüglichen Gesamtkosten sind im Jahresvergleich von Januar 1998 auf Januar 1999 um 0,2 % gesunken. Im Zweijahreszeitraum haben sich die Gesamtkosten für die Anschaffung und Unterhaltung von Kraftfahrzeugen nach dem Kraftfahrerpreisindex um 0,3 % erhöht. Die Aufwandsentschädigung soll nach dem Gesetzeszweck den Abgeordneten ihre mandatsbedingten Aufwendungen abgelten. Der festgestellte Anstieg führt bei den Abgeordneten zu einer Mehrbelastung in den Kostenbereichen, die durch die allgemeine Unkostenpauschale sowie durch die Tagegeldpauschale abgegolten werden. Demgegenüber haben sich die Kosten, die für die Reisekostenpauschale relevant sind, im Zweijahreszeitraum nur geringfügig verändert. II. Nach dem Gesetz habe ich den von mir zu erstattenden Bericht mit einem Vorschlag zur Anpassung der steuerpflichtigen Entschädigung ( 5 AbgG) und der steuerfreien Aufwandsentschädigung ( 6 AbgG) zu verbinden. Ich habe dargestellt, dass sich die Arbeitseinkommen trotz anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und mäßigem Konjunkturverlauf im Berichtszeitraum erhöht haben. In diesem Jahr legen sie sogar deutlich zu. Dies gilt auch für die Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Nachdem die Abgeordnetenentschädigung für die Mitglieder des Landtags Berufseinkommen ist, können sie von der allgemeinen Einkommensentwicklung in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst nicht ausgeschlossen bleiben. Auch darf der Einkommensabstand zu vergleichbaren beruflichen Positionen in der Wirtschaft und zu öffentlichen Ämtern nicht zu groß werden. Aus diesem Grunde halte ich eine angemessene Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für notwendig und trotz der nach wie vor schwierigen Haushaltslage auch für vertretbar. Im Benehmen mit dem Präsidium schlage ich deshalb vor, die steuerpflichtige Entschädigung der Abgeordneten gemäß 5 AbgG um 2,8 % das sind 226, DM auf 8 284, DM anzuheben. Sollen die Abgeordneten nicht auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleiben, ist aufgrund der dargelegten Kostenentwicklung eine Erhöhung der pauschalierten Aufwandsentschädigungen notwendig. Dies gilt für die allgemeine Unkostenpauschale nach 6 Abs. 2 Nr. 1 AbgG, die Tagegeldpauschale nach 6 Abs. 2 Nr. 2 AbgG sowie für die Sonderaufwandsentschädigungen für Funktionsträger nach 6 Abs. 7 AbgG. Trotz der geringen Kostenveränderungen bei den Kfz-Kosten im Berichtszeitraum halte ich eine Erhöhung der Reisekostenpauschale im Hinblick auf die zum 1. April 1999 eingetretene Kraftstoffverteuerung (7 Pfennig pro Liter Benzin) ebenfalls für geboten. Ich schlage vor, die Unkostenpauschale, die Reisekostenpauschale sowie die Sonderaufwandsentschädigungen um 1,2 % zu erhöhen sowie die Tagegeldpauschale um 2,0 % anzuheben. 28. April

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22 Höhe der monatlichen steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung in Bund und Ländern Anlage 2 Parlament monatlicher Betrag Bundestag ,00 DM (seit 1. Januar 1999) Baden-Württemberg 8 058,00 DM (seit 1. Juni 1998) Bayern ,00 DM (seit 1. Juli 1998) Berlin ,00 DM (seit 1. Dezember 1998) Brandenburg 7 576,00 DM (seit 1. Januar 1999) Bremen 4 591,00 DM (seit 1. Januar 1998) Hamburg ,00 DM (seit 1. April 1999) Hessen ,00 DM (seit 1. Januar 1996) Mecklenburg-Vorpommern 6 880,00 DM (seit 26. Oktober 1998) Niedersachsen 9 970,00 DM (seit 1. Januar 1998) Nordrhein-Westfalen 8 875,00 DM (seit 1. Januar 1999) Rheinland-Pfalz 9 170,79 DM (seit 1. Januar 1999) Saarland 8 091,00 DM (seit 1. Juli 1998) Sachsen 6 753,00 DM (seit 1. Oktober 1995) Sachsen-Anhalt 6 500,00 DM (seit 1. April 1995) Schleswig-Holstein 7 460,00 DM (seit 1. Januar 1999) Thüringen 7 614,61 DM (seit 1. November 1996) 1 In Berlin ist ab 1. Juli 1999 eine Erhöhung auf 5 610, DM geplant. 2 In Hamburg erfolgt am 1. April 2000 eine Erhöhung auf 4 160, DM und am 1. April 2001 eine Erhöhung auf 4 240, DM. 22

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