Aktionsprogramm Kindertagespflege. Förderleitfaden. zum finanztechnischen Antragsverfahren. Förderperiode:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktionsprogramm Kindertagespflege. Förderleitfaden. zum finanztechnischen Antragsverfahren. Förderperiode:"

Transkript

1 Aktionsprogramm Kindertagespflege Förderleitfaden zum finanztechnischen Antragsverfahren Förderperiode: Servicestelle Aktionsprogramm Kindertagespflege des BMFSFJ

2 1. Fördergrundsätze Grundsätzliche Prinzipien der Mittelverwendung und Förderfähigkeit von Projektausgaben Förderfähig sind generell nur die im Projektzeitraum kassenwirksam erfolgten Ausgaben, die dem Zuwendungszweck entsprechen. Zuwendungszweck Es können nach dem Zuwendungsrecht auf Ausgabenbasis generell nur Ausgaben erstattet werden, die im Förderzeitraum also nach dem vertraglich oder per Bescheid festgelegten Projektbeginn und vor Ende des Förderzeitraums - entstanden und kassenwirksam bezahlt worden sind. Ausgaben für Aufträge, die davor ausgelöst wurden, oder die nach dem Ende des Förderzeitraums entstehen, sind nicht erstattungsfähig. Es gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. Rabatte und Skonti sind zu nutzen. Bei der Vergabe von Unteraufträgen durch den Projektträger ist das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, vergaberechtliche Regelungen sind zu beachten. Anerkennung von Ausgaben nur im Förderzeitraum Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung Mit den ESF-Mitteln müssen zusätzliche Leistungen erbracht werden, die es ohne Beteiligung des ESF nicht geben würde. Zusätzlichkeit (Additionalitätsprinzip) Erstattungsfähig oder als Kofinanzierung anrechenbar sind ausschließlich tatsächlich getätigte Ausgaben, die anhand von Einzelbelegen nachgewiesen werden. Pauschalen können generell nicht anerkannt werden. Realkostenprinzip (keine Pauschalen) Wenn im Rahmen des Projektes zusätzliche (nicht als Kofinanzierung geplante) Einnahmen erzielt werden, müssen diese auch in den Anträgen und Beleglisten entsprechend erfasst werden, d.h. dass diese Einnahmen den Zuwendungsbetrag mindern. Einnahmen im Rahmen des Projektes 2

3 2. Finanzierung 2.1 Zuwendungshöhe, -art und umfang Der Förderzeitraum beginnt am und endet spätestens am Insgesamt stehen 20 Mio. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Modellstandorte zur Verfügung. Die Mittel verteilen sich zu 80% auf das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Ziel 2) und zu 20% auf das Ziel Konvergenz (Ziel 1). Zeitraum Die Zuwendung aus ESF-Mitteln für beide Zielgebiete beträgt maximal pro Projekt. Nach einer erfolgreichen Interessensbekundung kann ein Antrag wahlweise für zwei oder drei Jahre gestellt werden. Auch bei einer dreijährigen Laufzeit gilt der o.g. Förderhöchstbetrag. Eine Aufstockung ist nicht möglich (für Details zum Ausfüllen des Finanzplans siehe 4.2). Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem ESF. Zuwendungshöhe Art: Zuschuss Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung (oder in begründeten Einzelfällen als Anteils- oder Vollfinanzierung abgegrenzter Teilausgaben) gewährt. Anteilsfinanzierung Die Zuwendung aus dem ESF beträgt im Zielgebiet Konvergenz (ehemals Ziel 1, ostdeutsche Länder und RgBz. Lüneburg): Zuwendungshöhe nach Zielgebiet 75% im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) (ehemals Ziel 3, westdeutsche Länder ohne RgBz. Lüneburg, inklusive Berlin): 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Unter das Zielgebiet Konvergenz fallen die sogenannten Phasing-Out- Regionen, zu denen Teile der Bundesländer Brandenburg, Sachsen- Anhalt, Sachsen und der Regierungsbezirk Lüneburg gehören. Eine de- Phasing-Out-Regionen 3

4 taillierte Liste der Phasing-Out-Regionen finden Sie auf (Aktionsprogramm Kindertagespflege). Eine Weiterleitung von Zuwendungen an Dritte gem. 23/44 BHO und Nr. 6.6 ANBest-P bzw. Nr. 6.5 ANBest-Gk ist möglich, sofern dies im Antragsverfahren detailliert dargestellt wurde. Alternativ können auch Teilprojekte nach öffentlichem Vergaberecht ausgeschrieben werden. Weiterleitung von Zuwendungen 2.2 Kofinanzierung Die Strukturfondförderprogramme der Europäischen Kommission gewähren Projekten keine Vollfinanzierung mit EU-Mitteln, Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein nationaler Finanzierungsquellen (Kofinanzierung). Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers/Projektträgers werden zuerst aus Eigenmitteln des Trägers, aus privaten Drittmitteln oder aus anderen nationalen Kofinanzierungsmitteln (Kommune, Land, Bund) finanziert. Quelle der Kofinanzierung Projektbeispiel Zielgebiet Konvergenz (Ziel 1): Fördersumme: ca ,- Gesamtvolumen: ca ,- BMFSFJ KoFi ,- ca ,- 75% 25% Projektbeispiel Zielgebiet RWB (Ziel 2): Fördersumme: ca ,- Gesamtvolumen: ca ,- BMFSFJ KoFi , ,- 60% 40% 4

5 Die Kofinanzierung kann in Form von Geldleistungen oder durch Sachmittel bzw. geldwerte Leistungen (Kofinanzierung ohne Geldfluss) erfolgen. Bei geldwerten Leistungen handelt es sich um eine Kofinanzierung ohne Geldfluss (z.b. Personalstellung, Bereitstellung von Räumlichkeiten etc.) Da es sich dabei um Leistungen handelt, deren anfallenden Kosten nicht vom Modellprojekt selbst getragen, sondern als Geldwert zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich gleichzeitig um Ausgaben ohne Geldfluss. Die Höhe der geldwerten Einnahmen muss also immer der Höhe der Ausgaben ohne Geldfluss entsprechen. Geldleistung oder Sachleistung (Geldwerte Leistung) Einnahmen ohne Geldfluss = Ausgaben ohne Geldfluss Im Aktionsprogramm Kindertagespflege sollte die Kofinanzierung in erster Linie aus Eigenmitteln des Trägers erfolgen, z.b. durch Bereitstellung einer Personalstelle und des entsprechenden Büroraums (= Kofinanzierung ohne Geldfluss, Hinweise zur Kostenkalkulation siehe Punkt 3.2). Kofinanzierungsbeispiel Darüber hinaus kann die Finanzierung notwendiger Personal- und Sachkosten durch andere kommunale, regionale oder nationale Mittel - auch anteilig - erfolgen. Z.B. kann eine Landesfinanzierung die Anmietung und Ausstattung von Büroräumen sowie die Bezahlung des Koordinierungsstellenpersonals sicherstellen (= Geldleistung). Hinweis: Die Kofinanzierung muss eindeutig und überprüfbar sein. kofinanzierungsfähige Ausgaben 5

6 3. Kostenkalkulation Im Antragsverfahren sind in der Kostenkalkulation die geplanten Ausgaben und Einnahmen aufzuführen. In einem ausgeglichenen Budget entspricht die Summe der Ausgaben der der Einnahmen. Unterschreiten die Einnahmen die Ausgaben, so stellt die Differenz den zusätzlich vom Antragsteller zu erbringenden Eigenanteil dar. Die Ausgabenseite unterteilt sich in die Positionen Personalkosten, Sachkosten und Sonstige Kosten. In dem der Interessenbekundung folgenden Antragsverfahren sind diese detailliert aufzuschlüsseln. Bitte berücksichtigen Sie daher bereits bei der Kalkulation folgende Hinweise: 3.1 Kostenkalkulation - Personalkosten Personalkosten können für die Koordinierungsstelle selbst sowie für Unterstützungsangebote der Teilnehmer/innen beantragt werden. Fest eingestelltes Personal Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete sind durch eine schriftliche Abordnungsverfügung der zuständigen Behörde dem Projekt zuzuweisen. Werden Mitarbeiter nur zum Teil für das Projekt eingesetzt, so ist die tatsächliche Arbeitszeit für das Projekt nachzuweisen. Das Besserstellungsverbot ist generell bei allen Personalausgaben zu beachten, d.h. dass das aus Fördermitteln des Aktionsprogramms bezahlte Personal nicht besser gestellt werden darf als vergleichbare Arbeitnehmer/-innen des öffentlichen Dienstes. Als Vergleichsgrundlage ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den entsprechenden Eingruppierungen heranzuziehen. Als Vergleichsbasis dient dabei die tatsächliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes. Ggf. auftretende Differenzen kann bzw. muss der Projektträger aus eigenen Mitteln ausgleichen. Hinweise zum TVöD finden Sie unter / Gesetze und Verordnungen. Besserstellungsverbot 6

7 3.2 Kostenkalkulation - Sachkosten Mietkosten können nur für Räume geltend gemacht werden, für die durch den Zuwendungsempfänger tatsächlich Miete entrichtet wird und hier nur für den Flächen- und Zeitanteil, der durch die Koordinierungsstelle genutzt wird. Wie bei allen Ausgaben gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: Das ortsübliche Niveau darf nicht überschritten werden. Zusätzlich können feste Beträge für Mietkosten angegeben werden, für die keine Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden können (z.b. feste Preise für Seminar- oder Beratungsräume). Mietkosten 3.3 Kostenkalkulation Sonstige Kosten Als Sonstige Kosten können die mit der Koordinierungsstelle im Zusammenhang stehenden Kosten beantragt werden, wie Telefon/Porto, Bürobedarf, Lehr- und Lernmittel, Fortbildung, Reisekosten (hier ist das Bundesreisekostengesetz zur Berechnung anzulegen) u.a.. IT-Leistungen: hier sind nur Ausgaben anzugeben, die nicht aktivierungspflichtig (abschreibungspflichtig) sind, wie z.b. Wartung, Reparatur- oder Serviceleistungen, Gebühren. Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 150 sind voll zuwendungsfähig. Für Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150 können nur Abschreibungen ab dem Zeitpunkt der Anschaffung für die Dauer des Projektes geltend gemacht werden. Gegenstände deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150, aber nicht übersteigen, werden in einem Sammelposten linear über 5 Jahre hinweg abgeschrieben. Für Gegenstände mit Anschaffungsoder Herstellungskosten über richtet sich der Abschreibungssatz nach der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Abschreibungen für Gegenstände, die vor Projektbeginn beschafft wurden, sind nicht zuwendungsfähig. Es sind nicht alle Versicherungen im Erstattungsverfahren anrechnungsfähig, sondern nur solche, die Risiken abdecken, die in ursächlichem und belegbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Programms stehen: Sonstige Kosten EDV Geringwertige Güter und Abschreibungen Versicherungen Insbesondere sind nicht anrechnungsfähig: Firmen-/Betriebsrechtsschutzversicherung Betriebshaftpflichtversicherung (allgemeines Betriebsrisiko) 7

8 Betriebunterbrechungsversicherung KFZ-Versicherungen (diese werden über die Kilometerpauschale im Rahmen des BRKG abgerechnet) Erstattungsfähig sind hingegen (anteilig): Glas-/Sturm-/Feuer/Einbruch-/Diebstahl- /Leitungswasserversicherung Unfallversicherung (z.b. für Teilnehmer/-innen) Elektronikversicherung Dienstreiseversicherung Für nicht fest angestellte Mitarbeiter/ -innen, die in der Koordinierungsstelle tätig sind, können Honorarmittel beantragt werden. Honorare Die Honorarordnungen der Kommunen oder Länder sowie ggf. Marktvergleiche sind zum Vergleich heranzuziehen, um den Stundensatz für die jeweilige Tätigkeit zu ermitteln. Bei regelmäßiger Beauftragung ist anhand der Gesamtkosten für eine Honorarkraft zu prüfen, ob auch vergaberechtliche Voraussetzungen zu beachten sind, die ggf. ebenfalls zur Anwendung kommen. Nicht förderfähig sind insbesondere Gebühren des allgemeinen Bankgeschäfts, Kapitalkosten, Investitionen abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter/Ausrüstungen/Gebäude, Baumaßnahmen, Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftseinlagen, Provisionen, vorsteuerabzugsfähige Mehrwertsteuer, Bewirtungskosten, nicht projektbezogene Kosten. Nicht förderfähige Kosten 8

9 4. Antragsverfahren Es handelt sich um ein datenbankgestütztes Online-Antragsverfahren. Ihre Registrierung wurde durch die ESF-Regiestelle bereits vorgenommen. Ihre Zugangsdaten werden zu Beginn der Antragsphase per an die in der Interessenbekundung angegebene -adresse versandt. Registrierungsschritte: 1.) Auf auf Aktionsprogramm Kindertagespflege klicken. 2.) Dann auf Zum online-antragsverfahren klicken. 3.) -Adresse und Login-Daten eintragen, Login ausführen 4.1 Antragstellung - Fahrplan Das online-antragsverfahren beginnt mit Erhalt der schriftlichen Aufforderung zur Antragstellung. Die Anträge auf Förderung sind elektronisch bis zum 27. Februar 2009, h (Abgabefrist) einzureichen. Die einfache ausgedruckte Ausfertigung der Anträge (Papierform) mit Unterschrift und den erforderlichen Anlagen ist bei der Servicestelle Aktionsprogramm Kindertagespflege (Oranienburger Str. 65, Berlin) bis ebenfalls zum 27. Februar 2009 einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist das Absendedatum maßgeblich. Die endgültige Förderentscheidung wird bis Ende März 2009 getroffen. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Abgabe bis: 27. Februar 2009 schriftlich und elektronisch Förderentscheidung: bis Ende März Ausgaben- und Finanzierungsplan Der Förderzeitraum beginnt am 01. April 2009 und erstreckt sich wahlweise über zwei bzw. drei Jahre. Der Finanzplan ist für den beantragten Förderzeitraum aufzustellen. Sollten Sie für das zweite bzw. dritte Förderjahr noch keine konkreten Aussagen treffen können, so verwenden Sie bitte realistische Planungsgrößen. Eine Aktualisierung der Planungsgrößen kann im Projektverlauf Bewilligungszeitraum ab 01. April 2009 Finanzplan für den gesamten Förderzeitraum 9

10 vorgenommen werden (siehe hierzu 4.3). In der Regel wird von einem linearen Mittelabfluss bei den Personalund Mietkosten der Koordinierungsstelle ausgegangen. Sollte dies in Ihrem Projekt nicht der Fall sein, so stimmen Sie bitte gemeinsam mit Ihren Kofinanzierungsgeber die kalenderjährliche Aufteilung der Kofinanzierung entsprechend Ihres geplanten Mittelabflusses ab (siehe 4.2.2) Kofinanzierungszusagen (KOFI-Zusagen) Verbindliche KOFI-Zusagen sind zusammen mit dem Antrag einzureichen. Die KOFI-Zusagen können zunächst in Form von Absichtserklärungen abgegeben werden (Frist: 27. Februar 2009, Posteingang); verbindliche Zusagen müssen der ESF-Regiestelle jedoch bis spätestens zum 31. März 2009 (Posteingang) vorliegen. Als KOFI-Zusage ist, je nach Art der Mittel, ausschließlich das Formular Zweckgebundene Finanzierungszusage über Drittmittel bzw. Eigenmittel der ESF-Regiestelle zu nutzen. Ergänzende Kofinanzierungsunterlagen können dem Formular beigefügt werden. Verbindliche KOFI-Zusagen sind für den gesamten Förderzeitraum einzureichen. Sollte dies nicht möglich sein, ist zumindest für das 1. Förderjahr eine verbindliche KOFI-Zusage beizubringen. Diese ist unabdingbare Voraussetzung für die Bewilligung. Für die Restförderdauer ist mindestens eine Inaussichtstellung auf Kofianzierung vorzulegen. Auch hierfür ist, je nach Art der Mittel, das Formular Inaussichtstellung von Drittmitteln bzw. Eigenmitteln zu verwenden. Kofinanzierungszusagen Absichtserklärung bis 27. Februar 2009 verbindliche Zusagen bis 31. März 2009 Formulare der ESF- Regiestelle KOFI-Zusage als Voraussetzung für die Bewilligung Kalenderjährliche Aufteilung des KOFI-Betrages Bitte stellen Sie bei der Einholung der verbindlichen KOFI-Zusagen die Ihren Bedürfnissen entsprechende kalenderjährliche Aufteilung sicher, da die Höhe der KOFI Grundlage für die Höhe der bewilligten ESF-Mittel ist (Anteilsfinanzierung). Das Formular Zweckgebundene Finanzierungszusage enthält eine entsprechende, vom KOFI-Geber auszufüllende Tabelle. Folgende zwei Projekt-Beispiele sollen Ihnen als Orientierung dienen: Höhe der KOFI bedingt Höhe der ESF-Mittel 10

11 Beispiel 1: Zweijährige Maßnahme im Ziel 1-Gebiet Die KOFI beträgt 25% der Gesamtausgaben Jahr KOFI-Zusage über Bewilligte ESF- Mittel , ,- Beispiele für die kalenderjährliche Mittelverteilung , , , ,- Gesamt , ,- Beispiel 2: Dreijährige Maßnahme im Ziel 2-Gebiet Die KOFI beträgt 40% der Gesamtausgaben Jahr KOFI-Zusage über Bewilligte ESF- Mittel , , , , , , , ,- Gesamt , ,-

12 4.2.3 Bewilligung des Antrags bei Vorliegen von KOFI-Zusagen für den gesamten Förderzeitraum Liegen verbindliche KOFI-Zusagen für den gesamten Förderzeitraum vor, so wird im Falle einer Bewilligung im Bescheid die Ausgabenverteilung für die Kalenderjahre 2009, 2010, 2011 bzw ausgewiesen. Grundlage hierfür ist die kalenderjährliche Verteilung der KOFI gemäß eingereichter KOFI-Zusage. Ausweisung der kalenderjährlichen Aufteilung der Mittel im Bescheid Sollte die KOFI-Zusage keine kalenderjährliche Verteilung aufweisen, erfolgt im Bescheid die Aufteilung für die Kalenderjahre linear Bewilligung des Antrags bei Vorliegen von KOFI-Zusagen nur für das 1. Förderjahr und Inaussichtstellung für den Restförderzeitraum Liegt eine verbindliche KOFI-Zusage nur für das 1. Förderjahr vor und für den Restförderzeitraum eine Inaussichtstellung, so wird der Bescheid im Falle einer Bewilligung mit der Auflage erteilt, die fehlende KOFI-Zusage rechtzeitig vor Beginn des nächsten Förderjahres einzureichen. Rechtzeitiges Einreichen fehlender KOFI- Zusagen als Auflage In jedem Fall werden im Bewilligungsbescheid die Positionen: Gesamtausgaben, Kofinanzierung und ESF-Mittel für die Kalenderjahre 2009, 2010, 2011 bzw ausgewiesen. Für das 1. Förderjahr bildet die Höhe der KOFI Zusage die Grundlage. Für den noch nicht verbindlichen Restförderzeitraum wird die Verteilung linear vorgenommen (siehe auch Aktualisierung) 4.3 Aktualisierung von Finanzplänen Bei einem Förderzeitraum von zwei bzw. drei Jahren können im Projektverlauf Änderungen eintreten (z.b. Höhe der Kofinanzierung), welche eine Aktualisierung/ Anpassung des Finanzplans notwendig machen und der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers bedürfen. Die Mitteilung wird mittels eines Änderungsantrags vorgenommen. Setzen Sie sich hierzu bitte rechtzeitig mit der ESF-Regiestelle in Verbindung! Anpassung des Finanzplans mittels Änderungsantrags 12

13 IMPRESSUM Servicestelle Aktionsprogramm Kindertagespflege Inhaltliche Beratung Fördermittelberatung Büro Stiftung SPI Büro gsub Hallesches Ufer Oranienburger Str Berlin Berlin Fon: Fax: Version:

Bundesprogramm Perspektive Wiedereinstieg. Förderleitfaden. zum finanztechnischen Antragsverfahren Detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan

Bundesprogramm Perspektive Wiedereinstieg. Förderleitfaden. zum finanztechnischen Antragsverfahren Detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan Bundesprogramm Perspektive Wiedereinstieg Förderleitfaden zum finanztechnischen Antragsverfahren Detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan Förderperiode 01.03.2009 29.02.2012 Servicestelle Perspektive

Mehr

Aktionsprogramm Kindertagespflege. Förderung von Festanstellungsmodellen. Komponente: Personalausgaben für festangestellte Tagespflegepersonen

Aktionsprogramm Kindertagespflege. Förderung von Festanstellungsmodellen. Komponente: Personalausgaben für festangestellte Tagespflegepersonen Aktionsprogramm Kindertagespflege Förderung von Festanstellungsmodellen Komponente: Personalausgaben für festangestellte Tagespflegepersonen Finanztechnischer Förderleitfaden Förderzeitraum: 01.06.2012

Mehr

Infoblatt Finanzen. Allgemeine Grundsätze und Hinweise

Infoblatt Finanzen. Allgemeine Grundsätze und Hinweise Gefördert im Rahmen des Bundesprogramms VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie Infoblatt Finanzen Allgemeine Grundsätze und Hinweise Es gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen und

Mehr

kann das durch die Regiestelle Vielfalt im Downloadbereich bereitgestellte Formular genutzt werden (Muster Belegliste Einzelprojekt).

kann das durch die Regiestelle Vielfalt im Downloadbereich bereitgestellte Formular genutzt werden (Muster Belegliste Einzelprojekt). kann das durch die Regiestelle Vielfalt im Downloadbereich bereitgestellte Formular genutzt werden (Muster Belegliste Einzelprojekt). Die Originalbelege sind grundsätzlich beim Einzelprojektträger 6 Jahre

Mehr

Aktionsprogramm Kindertagespflege

Aktionsprogramm Kindertagespflege Aktionsprogramm Kindertagespflege Informationsveranstaltung zur Säule 2 Erläuterungen zur Umsetzung Übersicht über die neuen Förderbedingungen (ab 01.06.2010) 1. Antragsberechtigung 2. Allgemeine Fördervoraussetzungen

Mehr

Leitfaden zur finanztechnischen Umsetzung der Projekte. Modellvorhaben Land(auf)Schwung Landkreis Elbe-Elster

Leitfaden zur finanztechnischen Umsetzung der Projekte. Modellvorhaben Land(auf)Schwung Landkreis Elbe-Elster Leitfaden zur finanztechnischen Umsetzung der Projekte Modellvorhaben Land(auf)Schwung Landkreis Elbe-Elster Stand: 18.04.2016 1. Grundsätze der Mittelverwendung Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel

Mehr

Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg

Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg Der Landkreis Nordwestmecklenburg gewährt nach Maßgabe dieses Verfahrens, der Allgemeinen

Mehr

Kurzinfos für die Aufstellung des Projektkostenplans Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Projektausschreibung Vielfaltskooperationen 2018

Kurzinfos für die Aufstellung des Projektkostenplans Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Projektausschreibung Vielfaltskooperationen 2018 Stand: 18.01.2018 Kurzinfos für die Aufstellung des Projektkostenplans Förderfähige Ausgaben im Rahmen der Projektausschreibung Vielfaltskooperationen 2018 Nachfolgend werden einige zentrale formelle Förderkriterien

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

Richtlinien. unterstützte Kinderbetreuung. für das Förderprogramm Betrieblich. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Richtlinien. unterstützte Kinderbetreuung. für das Förderprogramm Betrieblich. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Richtlinien für das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Richtlinien für das Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung 2 1. Ziel

Mehr

Fragen zur Finanzplanung

Fragen zur Finanzplanung Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt Fragen zur Finanzplanung Berlin, 10.06.2010 Fördergrundsätze Allgemeine Fördergrundsätze für Förderungen im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den

Mehr

Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern

Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung

Mehr

ESF-Programm. STÄRKEN vor Ort. im Rahmen der Bundesinitiative JUGEND STÄRKEN. Förderleitfaden. zur finanztechnischen Umsetzung

ESF-Programm. STÄRKEN vor Ort. im Rahmen der Bundesinitiative JUGEND STÄRKEN. Förderleitfaden. zur finanztechnischen Umsetzung ESF-Programm STÄRKEN vor Ort im Rahmen der Bundesinitiative JUGEND STÄRKEN Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung Version 2.0 Stand 01.02.2010 INHALT Teil 1 Fördergrundsätze 1.1 Rechtlicher Rahmen,

Mehr

Koordinierungsstelle Lokaler Aktionsplan (LAP)

Koordinierungsstelle Lokaler Aktionsplan (LAP) 1 Koordinierungsstelle Lokaler Aktionsplan (LAP) Bundesprogramm VIELFALT TUT GUT Hinweise zu Regelungen: Kosten-/Finanzierungsplanung, Förderfähigkeit, Mittelverwendung, Abrechnung für Einzelprojekte Bindend

Mehr

Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas

Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Finanztechnischer Förderleitfaden

Mehr

Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung des Landkreises Nordwestmecklenburg im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN

Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung des Landkreises Nordwestmecklenburg im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN Das Programm TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN wird gefördert vom: Anlage 2 Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung des Landkreises Nordwestmecklenburg im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN

Mehr

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009 Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Jugendarbeit Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für investive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Spree-Neiße

Mehr

ESF-Programm. STÄRKEN vor Ort. im Rahmen der Bundesinitiative JUGEND STÄRKEN. Förderleitfaden. zur finanztechnischen Umsetzung

ESF-Programm. STÄRKEN vor Ort. im Rahmen der Bundesinitiative JUGEND STÄRKEN. Förderleitfaden. zur finanztechnischen Umsetzung ESF-Programm STÄRKEN vor Ort im Rahmen der Bundesinitiative JUGEND STÄRKEN Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung Version 3.0 Stand 20.12.2010 INHALT Teil 1 Fördergrundsätze 1.1 Rechtlicher Rahmen,

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege

Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

Mehr

Ausfüllhinweise für die Belegliste des ESF-BAMF-Programms

Ausfüllhinweise für die Belegliste des ESF-BAMF-Programms 1. Einleitung Mittels Zuwendungsbescheid werden Projekte bewilligt. Den Bewilligungsbescheiden liegen die anerkannten förderfähigen Projektausgaben zugrunde. Die tatsächlichen Projektausgaben sollen in

Mehr

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen aus dem Zukunftsprogramm Arbeit

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen aus dem Zukunftsprogramm Arbeit Rückantwort Investitionsbank Schleswig-Holstein 5526 Arbeitsmarktförderung Postfach 11 28 24100 Kiel Hinweis: Der Antrag muss im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift vor Beginn des Projektes gestellt

Mehr

Aktionsprogramm Kindertagespflege Leitlinien zur Förderung von Festanstellungsmodellen

Aktionsprogramm Kindertagespflege Leitlinien zur Förderung von Festanstellungsmodellen Aktionsprogramm Kindertagespflege Leitlinien zur Förderung von Festanstellungsmodellen 1. Zielsetzung, Zielgruppen und Schwerpunkte des Programms 2 1.1 Ausgangslage des Programms 2 1.2 Ziele des Programms

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222 Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:

Mehr

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen 2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und

Mehr

Projektantrag. Partnerschaft für Demokratie Saarpfalz-Kreis. im Bundesprogramm Demokratie leben! 1. Angaben zum Träger. Name des Projektträgers

Projektantrag. Partnerschaft für Demokratie Saarpfalz-Kreis. im Bundesprogramm Demokratie leben! 1. Angaben zum Träger. Name des Projektträgers Projektantrag Partnerschaft für Demokratie Saarpfalz-Kreis im Bundesprogramm Demokratie leben! 1. Angaben zum Träger Name des Projektträgers (mit Rechtsform): (förderfähig sind ausschließlich gemeinnützige

Mehr

Ausgabe vom 10. Februar 2016

Ausgabe vom 10. Februar 2016 Ausgabe vom 10. Februar 2016 Abrechnung von Personalausgaben durch Standardeinheitskosten Sehr geehrte Damen und Herren, die Abrechnung von Personalausgaben in den niedersächsischen ESF-Programmen der

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben

Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben DS0380/12 - Anlage Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben Inhaltsverzeichnis 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung

Mehr

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende

Mehr

Erstellung des Finanzplans zum Antrag im FEB und bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW

Erstellung des Finanzplans zum Antrag im FEB und bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW Erstellung des Finanzplans zum Antrag im FEB und bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW 1 Zentrale Kriterien bei der Finanzplanung- und Abrechnung Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit Angemessenheit Nachvollziehbarkeit

Mehr

Aktionsprogramm Kindertagespflege Förderung von Festanstellungsmodellen Komponente: Strukturförderung

Aktionsprogramm Kindertagespflege Förderung von Festanstellungsmodellen Komponente: Strukturförderung Aktionsprogramm Kindertagespflege Förderung von Festanstellungsmodellen Komponente: Strukturförderung Finanztechnischer Förderleitfaden Förderzeitraum: 01.08.2012 31.07.2013 Servicestelle Kindertagespflege

Mehr

EUR (in Worten: neunzigtausend Euro)

EUR (in Worten: neunzigtausend Euro) MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart Landesarbeitsgemeinschaft

Mehr

Infoblatt zur Projektskizze

Infoblatt zur Projektskizze Infoblatt zur Projektskizze Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) für die Landeshauptstadt Dresden im Rahmen der ESF Förderrichtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung

Mehr

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Az /1298

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Az /1298 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Az. 3-3894.0/1298 Förderprogramm Verwaltungskostenpauschale zur Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehren im ÖPNV vom 22.10.2018 Verwaltungskostenpauschale

Mehr

Landesförderung freiwillige Rückkehr Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung

Landesförderung freiwillige Rückkehr Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung Landesförderung freiwillige Rückkehr Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung Stand: 01.06.2017 ALLGEMEINE FRAGEN Welches Volumen hat die Landesförderung? Im Staatshaushaltsplan

Mehr

Grundmuster. Zuwendungsbescheid (Projektförderung)

Grundmuster. Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Kommune Straße Ort Muster gemäß Anlage 3 Grundmuster Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte gemäß der

Mehr

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung Verwendungsnachweis VERWENDUNGSNACHWEIS zur INSTITUTIONELLEN FÖRDERUNG Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger 01 Zuwendungsempfänger (vollständige Bezeichnung der

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel I,... tf I I ) C ) Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock V ereinsförderrichtlinie) Der Stadtrat von Eibenstock hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2002 die nachstehende

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Referat III 2 Winzererstr. 9 80797 München Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung

Mehr

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums

Mehr

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE Leitfaden zur Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen der Flüchtlingshilfe und

Mehr

FAQ: Allgemeine Fragen und konkrete Antworten

FAQ: Allgemeine Fragen und konkrete Antworten NRW.Innovationspartner FAQ: Allgemeine Fragen und konkrete Antworten 1. Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger 1.1 Wer kann einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung stellen? Anträge können Institutionen

Mehr

Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg. Förderzeitraum von: bis: Projekt

Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg. Förderzeitraum von: bis: Projekt Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg Förderzeitraum von: bis: Projekt # Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung)

Mehr

Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Frauke Greven JALTA, 18.03.2009 Agenda l Hintergrund l Ziele l Eckpunkte l Umsetzung 2 Hintergrund

Mehr

Kleinprojektefonds Interreg V A im Rahmen des Kooperationsprogramms Sachsen Tschechische Republik Förderperiode

Kleinprojektefonds Interreg V A im Rahmen des Kooperationsprogramms Sachsen Tschechische Republik Förderperiode Kleinprojektefonds Interreg V A im Rahmen des Kooperationsprogramms Sachsen Tschechische Republik Förderperiode 2014-2020 Lauta, 04.02.2016 24.01.16 Beate Ebenhöh 1 1. Grundlage der Kleinprojekte Nach

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in

Mehr

Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von kulturellen Kleinprojekten (Kleinprojektefonds) Vom 1. Juni 2017

Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von kulturellen Kleinprojekten (Kleinprojektefonds) Vom 1. Juni 2017 Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von kulturellen Kleinprojekten (Kleinprojektefonds) Vom 1. Juni 2017 Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/2017 am 15. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis 1

Mehr

Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg. Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13)

Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg. Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13) Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13) # Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige

Mehr

Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten

Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Stadt Rudolstadt fördert kulturelle und künstlerische Projekte, die zur Entwicklung und Gestaltung

Mehr

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren für das ESF-Bundesprogramm Stark im Beruf Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein

Häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren für das ESF-Bundesprogramm Stark im Beruf Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein Häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren für das ESF-Bundesprogramm Stark im Beruf Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein Stand: 26.02.2015 1. Was bedeutet der Programmbeginn 09.02.2015 für meine

Mehr

Förderzeitraum von: bis: Projekt

Förderzeitraum von: bis: Projekt Verwendungsnachweis VERWENDUNGSNACHWEIS zur PROJEKTFÖRDERUNG Förderzeitraum von: bis: Projekt # Angaben zum Zuwendungsempfänger 01 Zuwendungsempfänger (vollständige Bezeichnung der Institution / des Antragstellers)

Mehr

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Für die Frage der Förderfähigkeit von Kosten, die den Trägern von ESF-Projekten im Rahmen der Durchführung ihrer bewilligten Vorhaben entstehen, gelten einige Grundregeln,

Mehr

Information. Förderfibel. zum Förderprogramm Betrieblich. unterstützte Kinderbetreuung. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Information. Förderfibel. zum Förderprogramm Betrieblich. unterstützte Kinderbetreuung. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Information Förderfibel zum Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2 Förderfibel zum Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung Inhalt

Mehr

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe 2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23

Mehr

Informationen zum Antragsverfahren

Informationen zum Antragsverfahren Informationen zum Antragsverfahren Anträge zur Förderung (Zuwendungsantrag) von Projekten öffentlicher Bibliotheken im Regierungsbezirk Arnsberg sind an das Dezernat 48.08 Öffentliche Bibliotheken bis

Mehr

Förderzeitraum ggf. Veranstaltungsdatum Projekt

Förderzeitraum ggf. Veranstaltungsdatum Projekt Förderzeitraum ggf. Veranstaltungsdatum Projekt von / bis: am: # Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt)

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Information zur Förderung der Anfangsphase von Leistungserbringern der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) ab 2015 Anlagen Formblatt Antrag

Mehr

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1 Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 2. Zuwendungsempfänger 3. Art, Höhe und Gegenstand der Zuwendung

Mehr

Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13)

Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13) Förderzeitraum von: bis: Kurzbezeichnung (vgl. #13) # Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach

Mehr

MSA Verwaltung

MSA Verwaltung MSA 04.11.2011 Verwaltung Richtlinie der Medienanstalt Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Offener Kanäle und Nichtkommerzieller lokaler Hörfunkveranstalter (Bürgermedien) und

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen

Zutreffendes bitte ankreuzen Bewerbung für ein Netzwerk Stadt/Land und Sachsen-Anhalt Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Wettbewerbsaufruf für ein Netzwerk Stadt/Land vom 30.05.2017 (FP 7005..) Zutreffendes bitte ankreuzen

Mehr

Information. Förderfibel. zum Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Familie

Information. Förderfibel. zum Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Familie Information Förderfibel zum Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Familie Seite 2 Inhalt zurück weiter Inhalt Servicestelle... 4 I. Ziele und

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Große Kreisstadt Radebeul für das Haushaltsjahr 20...

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Große Kreisstadt Radebeul für das Haushaltsjahr 20... Große Kreisstadt Radebeul Stadtverwaltung Pestalozzistraße 6 01445 Radebeul Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Große Kreisstadt Radebeul für das Haushaltsjahr 20... (auf der Grundlage der Förderrichtlinie

Mehr

MB III - Vorbeugung von Waldschäden

MB III - Vorbeugung von Waldschäden Anlage 8 Zuwendungsempfänger Firma/FBG: Landesbetrieb Forst Brandenburg - Bewilligungsbehörde - Vietmannsdorfer Straße 39 17268 Templin Name, Vorname: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Datum: Code für PEB: Hinweis:

Mehr

Stadt Bad Doberan Der Bürgermeister Severinstr Bad Doberan Tel / Fax

Stadt Bad Doberan Der Bürgermeister Severinstr Bad Doberan Tel / Fax Stadt Bad Doberan Der Bürgermeister Severinstr. 6 18209 Bad Doberan Tel. 038203 / 915-0 Fax 915 209 Antragsteller Antrag auf zur Förderung der Vereinsarbeit Nr.... /20 (wird vom Empfänger vergeben) Name:

Mehr

Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises (Unbedingt beachten!)

Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises (Unbedingt beachten!) Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises (Unbedingt beachten!) Es ist auf vollständiges Ausfüllen des Verwendungsnachweises zu achten. Lückenhafte Verwendungsnachweise können nicht anerkannt

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-

Mehr

(Bewilligungsbehörde) Az.:... Ort/Datum Fernsprecher. Zuwendungsbescheid (Institutionelle Förderung)

(Bewilligungsbehörde) Az.:... Ort/Datum Fernsprecher. Zuwendungsbescheid (Institutionelle Förderung) Muster 2 b 1 zu Pos. 2.1.3 des Kinder- und Jugendförderplans (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Zuwendungsbescheid (Institutionelle

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Projektförderung im Haushaltsjahr 2019

Antrag auf Gewährung einer Projektförderung im Haushaltsjahr 2019 Achtung, letzter Abgabetermin für diesen Antrag ist der 30. November des laufenden Jahres Stadtverwaltung Freital Dresdner Straße 56 01705 Freital (Ort, Datum) Antrag auf Gewährung einer Projektförderung

Mehr

Informationsveranstaltung Öffnung von Hochschulen. Barbara Hartmann, Sebastian Reiter 02. März 2017

Informationsveranstaltung Öffnung von Hochschulen. Barbara Hartmann, Sebastian Reiter 02. März 2017 Informationsveranstaltung Öffnung von Hochschulen Barbara Hartmann, Sebastian Reiter 02. März 2017 Informationsveranstaltung Öffnung von Hochschulen Der Weg zur Antragstellung Antragstellung über das Kundenportal

Mehr

Zuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe

Zuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe Zuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe 05.06.2009 OPERATIONELLES PROGRAMM VERKEHR EFRE BUND 2007-2013 EUROPÄISCHE UNION Investition in Ihre Zukunft Europäischer Fonds für regionale

Mehr

Sparkassenstiftung Passau / Geschäftsstelle Antrag auf Projektförderung

Sparkassenstiftung Passau / Geschäftsstelle  Antrag auf Projektförderung Sparkassenstiftung Passau / Geschäftsstelle www.sparkasse-passau.de zu Hd. Herrn Armin Diewald c/o Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau Antrag auf Projektförderung Wichtige Hinweise: Beachten Sie

Mehr

START-UP-Hochschul-Ausgründungen NRW

START-UP-Hochschul-Ausgründungen NRW Informationen zu den Bewilligungsgrundlagen im Rahmen des OP EFRE NRW 2014-2020 Bezirksregierung, Dezernat 34 Fragen 2 Gliederung 1. Zuwendungsverfahren 2. Antragsberechtigte 3. Voraussetzungen für eine

Mehr

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach

Mehr

Ich/Wir beantrage(n) die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von

Ich/Wir beantrage(n) die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von (Ort und Datum der Antragstellung) (Anschrift) Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 1 Anlage: 2 Ich/Wir

Mehr

Von A bis Z: Hinweise für Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger zur Modellprojektförderung der KEK 2016 zum Schwerpunktthema

Von A bis Z: Hinweise für Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger zur Modellprojektförderung der KEK 2016 zum Schwerpunktthema Von A bis Z: Hinweise für Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger zur Modellprojektförderung der KEK 2016 zum Schwerpunktthema Erste Wahl Ausgaben (Verausgabung von Zuwendungsgeldern) Ausgaben

Mehr

ESF-Programm. Perspektive Wiedereinstieg. Programmphase: Förderleitfaden

ESF-Programm. Perspektive Wiedereinstieg. Programmphase: Förderleitfaden ESF-Programm Perspektive Wiedereinstieg Programmphase: 01.03.2012 31.08.2014 Förderleitfaden zum finanztechnischen Antragsverfahren Version 1.1 Stand Dezember 2013 Servicestelle Perspektive Wiedereinstieg

Mehr

Handbuch Ziffer II-3.1 Stand: Januar 2010

Handbuch Ziffer II-3.1 Stand: Januar 2010 Handbuch Ziffer II-3.1 Stand: Januar 2010 Checkliste zur Prüfung von Mittelabrufen bei EFRE-kofinanzierten Projekten der Förderperiode 2007-2013 I. Allgemeine Angaben Projektidentifizierung CCI-Code des

Mehr

Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie

Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 Bemessungsgrundlage der Pauschalen Die Pauschalen gem. Nr. 1.5.3.1 der ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 (RL) umfassen die Personalausgaben

Mehr

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE Leitfaden zur Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen

Mehr

Soziale Stadt Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)

Soziale Stadt Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm Soziale Stadt Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) für Teilhabe und Chancengerechtigkeit in den

Mehr

Angaben zur Zuwendungsempfängerin bzw. zum Zuwendungsempfänger Name der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungsempfängers

Angaben zur Zuwendungsempfängerin bzw. zum Zuwendungsempfänger Name der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungsempfängers Rückantwort Investitionsbank Schleswig-Holstein 5526 Arbeitsmarktförderung Postfach 11 28 24100 Kiel Erstattungsantrag Erstattungsantrag Angaben zur Zuwendungsempfängerin bzw. zum Zuwendungsempfänger Name

Mehr

Richtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen

Richtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen Richtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Studentenwerk Freiberg gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie Zuwendungen

Mehr

Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsplan

Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsplan Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsplan Um das Antragsverfahren bei der IHK-Stiftung Fachkräfte für Brandenburg zu vereinfachen, nutzen Sie bitte dieses Formular zur Kosten- und Finanzierungsplanung für

Mehr

Merkblatt. zu Förder- und Verfahrensgrundsätzen

Merkblatt. zu Förder- und Verfahrensgrundsätzen 3142/138-13-17 Stand: 17.06.2015 Merkblatt zu Förder- und Verfahrensgrundsätzen im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programms für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen

Mehr

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 1. Juli 2011 Auf der Grundlage der Richtlinie

Mehr

FAQ Häufige Fragen & Antworten

FAQ Häufige Fragen & Antworten Neuauflage ESF-Programm FAQ Häufige Fragen & Antworten zum Interessenbekundungsverfahren vom 19. Januar 20. Februar 2015 für die Trägerschaft einer Erstberatungsstelle (EBS) Stand: 19.01.2015 Frage Auf

Mehr

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen Fragen und Antworten zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE Richtlinie) Wichtige

Mehr

Antrag auf Projektförderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Heimatpflege und

Antrag auf Projektförderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Heimatpflege und Landesdirektion Sachsen (ehemals Regierungspräsidium Chemnitz) Referat 22, Frau Weichert Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz Antrag auf Projektförderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums

Mehr

Letzter Abgabetermin: (später eingehende Anträge werden nachrangig berücksichtigt.)

Letzter Abgabetermin: (später eingehende Anträge werden nachrangig berücksichtigt.) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein Projekt Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Jahr 20 ein Projekt Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Mehr

Verwendungsnachweis Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der der Wirtschaftlichkeit von Grünfuttertrocknungsbetrieben (FuTrRL) 2015

Verwendungsnachweis Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der der Wirtschaftlichkeit von Grünfuttertrocknungsbetrieben (FuTrRL) 2015 Antragsteller (Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung) Straße, Hs.-Nr, Ortsteil BY 09 Bank (Name, Ort) Betriebsnummer PLZ, Ort IBAN BIC Telefon Fax Mobil-Tel. E-Mail-Adresse An die Bayerische Landesanstalt

Mehr

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen der MECKLENBURG-VORPOMMERSCHEN JUGENDFEUERWEHR. für die Jugendfeuerwehr (Förderrichtlinie) vom

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen der MECKLENBURG-VORPOMMERSCHEN JUGENDFEUERWEHR. für die Jugendfeuerwehr (Förderrichtlinie) vom Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen der MECKLENBURG-VORPOMMERSCHEN JUGENDFEUERWEHR für die Jugendfeuerwehr (Förderrichtlinie) vom 15.04.2003 A. Allgemeine Fördergrundsätze: Die Förderung der Jugendfeuerwehren

Mehr

Antrag der Vereine der Stadt Oederan auf Fördermittel

Antrag der Vereine der Stadt Oederan auf Fördermittel Antrag der Vereine der Stadt Oederan auf Fördermittel Reg.-Nr: Posteingang: 1. Daten Name des Antragstellers... Anschrift......... Telefon... Rechtsform des Antragstellers... Vereinsvorsitzender/ Projektleiter...

Mehr

Hinweise für Formulare der Jugendarbeit & Jugendförderung

Hinweise für Formulare der Jugendarbeit & Jugendförderung Hinweise für Formulare der Jugendarbeit & Jugendförderung Formulare für den Verwendungsnachweis einer Maßnahme zzgl. Anlagen des Landkreis Anhalt-Bitterfeld Gliederung Generelle Hinweise Hinweise für den

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Dezember 2013 Grundsätze zur Förderung der Gründung von Energieagenturen in Bayern Der Freistaat Bayern fördert als Teil

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree Rechtliche Grundlagen Grundlage dieser Förderrichtlinie bilden 1 bis 8 und 9 bis 14 in Verbindung mit 69, 73 bis 75 SGB VIII (Kinder- und

Mehr

Hilfestellung zum Ausgaben- und Einnahmenplan und Zahlenmäßigen Nachweis

Hilfestellung zum Ausgaben- und Einnahmenplan und Zahlenmäßigen Nachweis Hilfestellung zum Ausgaben- und Einnahmenplan und Zahlenmäßigen Nachweis (Stand: Mai 2018) A) AUSGABEN Alle im Projekt anfallenden Ausgaben sind durch Original-Belege (Rechnungen, Quittungen bzw. Zahlungsnachweise)

Mehr