Standardkosten für die Forstlichen Maßnahmen im Rahmen des ELER

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1 Aufforstung Pflanzenkosten, Transport plus Manipulation und Setzen der Pflanzen Fichte Stück 1, / 8.4.1/ 8.5.1/ Tanne Stück 2, / 8.4.1/ 8.5.1/ Zirbe Stück 2, / 8.4.1/ 8.5.1/ sonstiges Nadelholz Stück 1, / 8.4.1/ 8.5.1/ Laubholz Stück 2, / 8.4.1/ 8.5.1/ Sträucher bei Waldrandgestaltung und Biotopschutzstreifen (wertvolle Sträucher) und seltene Baumarten Stück 2, / 8.4.1/ 8.5.1/ ökologisch wertvolle, seltene Baumarten in Sondermanipulation und nicht bestandesbildend Stück 6, /8.4.1/8.5.1/8.5.3 Einzelschutz bei seltenen Baumarten keine Monosäule Stück 5, /8.4.1/ 8.5.1/ Seilkranbringung Endnutzung Seilkranbringung Endnutzung Mehrkosten bei Schlägerung und Seilung durch kleinflächige Bewirtschaftung, Belassen der Biomasse am Schlagort Erntefestmeter (efm) 19, / 8.5.1/

2 Pflegemaßnahmen/Forstschutz (1/2) Jungbestandspflege (mittlere Bestandeshöhe bis 10 m) Hektar (ha) 750, / sowie Nutzungsberechtigte in zum Sonderrichtlinien-Punkt Anstrich "Vorbeugende Maßnahmen" Erstdurchforstung (mittlere Bestandeshöhe bis 20 m) Hektar (ha) 750, / sowie Nutzungsberechtigte in zum Sonderrichtlinien-Punkt Erntefestmeter (efm) 18, Anstrich "Vorbeugende Maßnahmen" Erstdurchforstung mit Seilgerät (mittlere Bestandeshöhe bis 20 m) Hektar (ha) 1.440, / sowie Nutzungsberechtigte in zum Sonderrichtlinien-Punkt Erntefestmeter (efm) 36, Anstrich "Vorbeugende Maßnahmen" in Eichenwaldgesellschaften und bei Plenterwaldbewirtschaftung: Auflichtung des Altbestandes zur Einleitung bzw. Förderung der Naturverjüngung Abzopfen und Grobentasten verpflichtend - Grünbiomasse verbleibt im Bestand, wenn aus forstschutztechnischem Erfordernis nicht möglich: keine Förderung. Inklusive verjüngungsfördernde Maßnahmen (z. B. Bodenverwundung) Hektar (ha) 800,00 Erntefestmeter (efm) 8, Querfällung Fällung, Astung inklusive Manipulation und Sicherung mittels Sonderfälltechnik oder Verankerung Baum 146, / Anlage von Pflegesteigen Laufmeter (lfm) 4, / Bodenbearbeitung und -vorbereitung Hektar (ha) 700, / 8.4.1/ 8.5.1/ Mulchen Hektar (ha) 1.300, / 8.4.1/ 8.5.1/

3 Pflegemaßnahmen/Forstschutz (2/2) Kontrollzaun Verpflockung zum Schutz Schneeschub/Steinschlag Aufarbeitung und Behandlung bzw. Entfernung von Einzelschäden Ankauf Material, Transport und Errichtung; Erhaltungsverpflichtung 10 Jahre Pflock (entrindet, dauerhaftes Holz entsprechender Dimension), Transport und Arbeit Stück 368, / Stück 6, / /Erntefestmeter (efm) 25, Baumentrindung in schwierigem Gelände bzw. bei forstschutztechnischer Notwendigkeit Baum 31, Fangbaum Durchmesser < 25 cm freiwillige Vorlage eines Fangbaumes, Bekämpfung oder Abtransport; Einschränkungen bei Fangschlag möglich Stück 10, Fangbaum Durchmesser > 25 cm freiwillige Vorlage eines Fangbaumes, Bekämpfung oder Abtransport; Einschränkungen bei Fangschlag möglich Stück 30, Rüsselkäferbekämpfung auf der Fläche nur auf geförderten Aufforstungsflächen Hektar (ha) 231,

4 Saatgutbeerntung Vorbereitung Kontrolle des Blühverhaltens, Erkundigungen über Ernteaussichten (z. B. Entwicklung der Zapfen, Anzahl der Samenkörner je Zapfenquerschnitt), Überprüfung auf Schädlingsbefall, Absprache mit Waldeigentümer, Festlegung des Erntezeitpunktes und Einteilung der Arbeitskräfte, Anmeldung bei Behörde, Einsendung der Proben an das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) pro Erntebestand 500, Zuschlag für erhöhte genetische Vielfalt Beerntung von überdurchschnittlich guten Saatgutbeständen bzw. plantagen Bei Erfüllung der Bestimmungen der Verordnung zum forstlichen Vermehrungsgesetz für Saatgut mit erhöhter genetischer Vielfalt pro Erntebestand 250, mindestens 4 Sterne gemäß BFW-Klassifizierung pro Erntebestand 250, Zuschlag für Stehendbeerntung in Klettertechnik aus Sicht der Öffentlichkeit hen Stehendbeerntungen den Vorteil, dass die Saatgutbestände erhalten und durch das Umschneiden der Bäume nicht zerstört werden pro Erntebestand 350, Klengung Lärche Kilogramm (kg) Zapfen 2, sonstige Baumarten Kilogramm (kg) Zapfen 1,30 4

5 Wald-Umweltmaßnahmen (1/2) Pflege von Waldrändern Laufmeter (lfm) 1, Wiederherstellung v. Lärchwiesen und -weiden keine Pflege vorhandener Lärchwiesen ohne Seilgerät je ha 750,00 mit Seilgerät je ha 1.440, Kopfweiden Totholz, Bruthöhlenbäume Totholzanreicherung aktive Maßnahme händischer Schnitt der Weiden alle 3 Jahre (einmalig ausbezahlt) Mindestlänge stehender Stamm: 8 m, 40 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), Behaltezeitraum 10 Jahre; pro Kategorie maximal 5 Stück/ha oder je Waldbesitz (einmalig ausbezahlt) Baum und 3 Jahre 28, Festmeter (fm) 35, Horstbäume, Biotopbäume (Schlafbäume, Veteranenbäume, seltene Baumarten) BHD * 4 (= Standraum des Baumes [m²]) mal 0,03 (= Abgeltung für Außernutzungstellung [ /m²j] mal Verpflichtungszeitraum (= 10 Jahre) plus 30,-- Zuschlag für Bewirtschaftungserschwernis im Restbestand [BHD(cm)*4*0,03*10+30] pro Kategorie maximal 5 Stück/ha oder je Waldbesitz (einmalig ausbezahlt) Stück (BHD(cm)+1, Hitatspflege/Schlagraum Manipulation von Schlagraum in Durchforstungs- und Altbeständen durch Haufen/Frattenlegen Erntefestmeter (efm) genutzter Menge 4, Vogelschutz Montage inklusive Anfahrt, jährliche Reinigung inklusive eventuell erforderlicher Reparatur, eventuell Kosten des Nistkastens 5 Jahre Verpflichtungszeitraum Nistkasten 30,00 Nistkasten (wenn Nistkasten zur Verfügung gestellt) 18,

6 Wald-Umweltmaßnahmen (2/2) Ameisenschutz Materialaufwand, Zeitaufwand und Errichtung des Schutzzaunes inklusive Fahrtstrecke Haufen 150, Pferderückung Festmeter (fm) 14, Logline Festmeter (fm) 10, waldpädagogische Führungen Forst+Kultur laut Handbuch zur Abwicklung waldpädagogischer Ausgänge und Forst+Kultur-Aktivitäten laut Handbuch zur Abwicklung waldpädagogischer Ausgänge und Forst+Kultur-Aktivitäten Führung 100, Führung 100, Schaffung von Waldrändern wie Aufforstung waldbauliche Maßnahmen in wie Niederwaldbewirtschaftung, Lassreitelfreistellung wie Pflegemaßnahmen Neophytenbekämpfung wie Jungbestands-Pflegemaßnahmen

7 Berechnungsmodelle: Außernutzungsstellung von ökologisch wertvollen Waldflächen - Nutzungsentgang E= Entgelt je ha A= Sockelbetrag (Dient der Abgeltung der vertraggemäßen Duldungen und Pflichten des Eigentümers und beträgt 47,- für die ersten 100 ha der Fläche, sowie 29,- für jedes weitere Hektar) W= Wirtschaftswert Ekl= Ertragsklasse (dgz 100) EV= Ernteverlust (im Wirtschaftswald 20%, im Schutzwald 30%) B= Bestockungsgrad eke= erntekostenfreie Erlös E=(A+W)W=Ekl*(1-EV/100)*B*ekE Für die Plausibiliserung durch die Bewilligenden Stellen: Forstwege Planungskosten Referenzkosten nur für Plausibilsierung durch Bewilligende Stelle (BST) Laufmeter (lfm) 3,

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