Kontoeröffnungsunterlagen für Geschäftskunden

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1 Kontoeröffnungsunterlagen für Geschäftskunden (mit Finanzdienstleister inkl. Handel in Termingeschäften) Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Ausfertigungen für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Eröffnung von Konten/Depots (20.450) Vollmacht für Konten/Depots für einen Vermögensverwalter und für die Bank (32.300) oder Vollmacht für Konten/Depots für einen Abschlussvermittler und für die Bank (32.400) Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz (40.210) Vertretungsberechtigung und Unterschriftsprobe (21.400) Clearing-Rahmenvereinbarung (70.100) Angaben nach Steuerrecht zur Konto-/Depoteröffnung bei Rechtsträgern ( ) Optionale Ausfertigungen für die Bank Auftrag zum Konto-/Depotübertrag (38.000) Ausfertigungen für den Kunden (Kundeninformationen zum Geschäft der Bank einschließlich Bedingungen und Grundsätzen für Ihre Unterlagen) Kundeninformation zum Geschäft der Bank (inklusive Handel in Termingeschäften) (95.100) Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen (CD) Basisinformationen über Termingeschäfte (CD) Preis- und Leistungsverzeichnis (45.000) Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis (41.100) Zweitschrift des Formulars Eröffnung von Konten/Depots (20.450) Informationen über Unterlagen, die inländische Geschäftskunden bei Konto-/Depoteröffnung zu übersenden haben (50.400) P01 (Geschäftskunden mit Termingeschäften mit FDL) 04/

2 Kontoeröffnungsunterlagen für Geschäftskunden (mit Finanzdienstleister inkl. Handel in Termingeschäften) Inhalt Dieses Formularpaket enthält: Ausfertigungen für die Bank 1. Eröffnung von Konten/Depots (20.450), 2a. Vollmacht für Konten/Depots für einen Vermögensverwalter und für die Bank (32.300), 2b. Vollmacht für Konten/Depots für einen Abschlussvermittler und für die Bank (32.400), 3. Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz (40.210), 4. Vertretungsberechtigung und Unterschriftsprobe (21.400), 5. Clearing-Rahmenvereinbarung (70.100), 6. Angaben nach Steuerrecht zur Konto-/Depoteröffnung bei Rechtsträgern ( ), Optionale Ausfertigungen für die Bank 7. Auftrag zum Konto-/Depotübertrag (38.000), Ausfertigungen für den Kunden 8. Kundeninformation zum Geschäft der Bank (inklusive Handel in Termingeschäften) (95.100), einschließlich der folgenden Informationen, Bedingungen und Grundsätze: Allgemeine Kundeninformationen nach 31 Abs. 3 Nr. 1-4 WpHG (96.100), Umgang mit Interessenkonflikten bei der Bank (97.100), Ausführungsgrundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der Bank (98.100), Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen (99.100), Allgemeine Geschäftsbedingungen (90.100), Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (92.100), Sonderbedingungen für Termingeschäfte (91.100), Bedingungen für den Überweisungsverkehr (90.300), Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der Bank ( ), Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank (90.200), Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplattform der Bank ( ), Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen (44.200), Kundeninformationen zum Zahlungsverkehr (94.000), Bedingungen für ein Gemeinschaftskonto/-depot für Privatkunden (90.400), 9. Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen (CD), 10. Basisinformationen über Termingeschäfte (CD), 11. Preis- und Leistungsverzeichnis (45.000), 12. Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis (41.100), 13. Zweitschrift des Formulars Eröffnung von Konten/Depots (20.450), 14. Informationen über Unterlagen, die inländische Geschäftskunden bei Konto-/Depoteröffnung zu übersenden haben (50.400). P01 (Geschäftskunden mit Termingeschäften mit FDL) 04/

3 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Finanzdienstleister (inkl. Handel in Termingeschäften) Das nachfolgende Formular ist geeignet für Einzelkaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine, Partnerschaftsgesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen und sonstige juristische Personen. Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) Bitte eröffnen Sie ein Konto. Bitte eröffnen Sie ein Wertpapierdepot inkl. Verrechnungskonten. Bei der Bank werden Konten und Depots eines Kunden zu einem Portfolio zusammengefasst (jeweils ein Portfolio ). Ein oder mehrere Portfolios sind einer Kundenstammnummer zugeordnet. Alle zukünftig zu eröffnenden Depots/Konten werden mit den in diesem Antrag festgelegten Daten und getroffenen Vereinbarungen unter einem Portfolio bzw. einer Kundenstammnummer geführt. 1 Firmenangaben Firmenname 1: Firmenname 2: Ansprechpartner: Rechtsform: Branche: Faxnummer: Telefon: Mobil: Sitz der Gesellschaft Straße/Nr.: Adresszusatz: Postanschrift (falls abweichend) Straße/Nr.: Adresszusatz: PLZ: Ort: PLZ: Ort: Land: Land: Registerangaben Sitz des Registergerichts: Vereinsregister Genossenschaftsregister HR-Auszugsnummer: Handelsregister Sonstige Datum Handelsregister-Eintragung: Bitte verwenden Sie zur Klärung Ihrer steuerlichen Merkmale unser Formular Angaben nach Steuerrecht zur Konto/Depoteröffnung bei Rechtsträgern. Dieses Formular ist verpflichtend auszufüllen. 2 Art und Zweck der Geschäftsbeziehung Handel in Wertpapieren (inkl. Termingeschäfte) / Seite 1 von 7 ZWEITSCHRIFT FÜR DEN KUNDEN

4 Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Finanzdienstleister (inkl. Handel in Termingeschäften) 3 Referenzkonto in Euro Die Bank eröffnet zum Depot gehörende Konten, die ausschließlich als Verrechnungskonten dienen. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Es können lediglich Überweisungen getätigt werden. Auszahlungen von Verrechnungskonten des Kunden überweist die Bank auf folgendes Referenzkonto des/der Kunden: Kontoinhaber IBAN Name des Kreditinstituts Weitere Referenzkonten in Fremdwährung werden der Bank vom Kunden separat mitgeteilt. 4 Angaben nach GwG 1, KWG 2 und AO 3 Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Angaben zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Der Konto-/Depotinhaber ist gesetzlich zur Mitwirkung und Aktualisierung der Angaben verpflichtet ( 4 Abs. 6 GwG). Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) 4.1 Art und Zweck der Geschäftsbeziehung Handel in Finanzinstrumenten Zahlungsverkehr Kreditgeschäft Sonstiges: 4.2 Angaben zu dem/den wirtschaftlich Berechtigten Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, die letztlich Eigentümer des Konto-/Depotinhabers ist oder diesen kontrolliert bzw. auf deren Veranlassung die Geschäftsbeziehung begründet wird. Kontrolle/Eigentum wird vermutet, wenn eine Person 25 % oder mehr der Stimmrechts- oder Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar kontrolliert. Auf die Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten kann verzichtet werden, wenn es sich beim Konto-/Depotinhaber um ein Unternehmen handelt, das an einem organisierten Markt im Sinne des 2 Abs. 5 WpHG 4 innerhalb der EU notiert ist. Bei börsennotierten Unternehmen aus Drittstaaten, deren Transparenzanforderungen hinsichtlich der Stimmrechtsanteile den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen gleichwertig sind, kann ebenfalls auf eine Abklärung verzichtet werden sowie wenn ein anderer Fall des 5 Abs. 2 GwG vorliegt Angaben bei Handeln auf Veranlassung Der Konto-/Depotinhaber handelt auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten natürlichen Person. Wird auf Veranlassung einer anderen Gesellschaft gehandelt, ist der Name der Gesellschaft hier einzutragen. Weitere Angaben zu deren Eigentums-/Kontrollstruktur sind gesondert aufzuzeichnen. Name (ggf. Name der Gesellschaft) Vorname(n) Weitere Identifizierungsmerkmale (z. B. Anschrift/Sitz) Klärung PEP 5 -Status siehe Bearbeitungsvermerk der Bank Angaben zu Eigentum bzw. Kontrolle a) Der Konto-/Depotinhaber Name der Gesellschaft i) ist börsennotiert an einem organisierten Markt im Sinne des 2 Abs. 5 WpHG, an dem dem Gemeinschaftsrecht entsprechende Transparenzanforderungen im Hinblick auf Stimmrechtsanteile oder gleichwertige internationale Standards gelten Handelsplatz, Marktsegment Börse/Kürzel ii) iii) ist eine Behörde im Sinne des 5 Abs. 2 Nr. 4 GwG ist ein Kreditinstitut oder weiteres Unternehmen im Sinne des 5Abs. 2 Nr. 1 GwG Für die unter a i)-iii) festgestellten Angaben gilt: Es sind keine Anhaltspunkte bekannt, die im konkreten Fall gegen die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten sprechen. hat keinen erkennbaren wirtschaftlich Berechtigten, da die Beteiligungsgrenzen nicht überschritten werden (d. h. nicht mehr als 25 % Kapital- oder Stimmrechtsanteile) und andere tatsächliche Kontrolle nicht erkennbar ist 1 Geldwäschegesetz. 2 Kreditwesengesetz. 3 Abgabenordnung. 4 Wertpapierhandelsgesetz. 5 PEP= Politisch exponierte Person; Klärung des PEP-Status ist erforderlich bei jeder natürlichen Person sowohl beim Vertragspartner als auch bei wirtschaftlichen Berechtigten / Seite 2 von 7 ZWEITSCHRIFT FÜR DEN KUNDEN

5 Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Finanzdienstleister (inkl. Handel in Termingeschäften) b) Der oben genannte Konto-/Depotinhaber (die oben genannte Gesellschaft) fällt nicht unter Ziffer Wirtschaftlich Berechtigte(r) gemäß 1 Abs. 6 GwG ist/sind: Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) Name und Vorname(n) Beteiligungsquote Geschäftsanteile/ Stimmrechte unmittelbar/mittelbar Steueridentifikationsnummer (TIN) Haben Sie ein öffentliches Amt inne (z. B. als Beamter, EU-Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst)? 1 Nein Ja, welches? 2 Nein Ja, welches? 3 Nein Ja, welches? 4 Nein Ja, welches? Angaben zur Eigentums- und Kontrollstruktur Siehe Anlage 4.3 Mitwirkungspflicht des Konto-/Depotinhabers nach dem Geldwäschegesetz 6 Klärung PEP 5 -Status siehe Bearbeitungsvermerk der Bank siehe Bearbeitungsvermerk der Bank siehe Bearbeitungsvermerk der Bank siehe Bearbeitungsvermerk der Bank Der Konto-/Depotinhaber ist verpflichtet, die zur Abklärung von wirtschaftlich Berechtigten notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben hat dieser unverzüglich anzuzeigen. 5 Angaben zur Geldwäscheprävention (Angabe nach 3 Abs.1 Nr. 3 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten; Geldwäschebekämpfungsgesetz) und Mitwirkungspflicht Der/Die Depot-/Kontoinhaber handelt/n auf eigene Rechnung. Etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegen über der Bank gemachten Pflichtangaben (Adresse, wirtschaftlich Berechtigter, Art und Zweck der Geschäftsbeziehung) sind unverzüglich anzuzeigen. Die Bank eröffnet keine Konten auf fremde Rechnung! 6 US-Steuerpflicht Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir nicht der US-Steuerpflicht unterliege/n. Die Bank eröffnet keine Konten bei denen der wirtschaftlich Berechtigte als US-Person im Sinne des US-Steuerrechts anzusehen ist. 8 Datenweitergabe an Finanzdienstleister Die Bank wird Ihre Konto-/Depotunterlagen bzw. die darin enthaltenen Daten, wie u.a. Konto-/Depotauszüge und Informationen, die Sie der Bank im Rahmen der Konto-/Depotführung gebe(n), einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten wie insbesondere Ihre Stammdaten und Kontoinformationen an den von Ihnen benannten Finanzdienstleister, nach dessen Strategie Ihr Konto/Depot verwaltet wird, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung weitergeben. Die Weitergabe der Daten an den von Ihnen benannten Finanzdienstleister und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den von Ihnen benannten Finanzdienstleister erfolgt zu dem Zweck, dem Finanzdienstleister die Erfüllung des zwischen Ihnen und ihm geschlossenen Finanzdienstleistervertrages zu ermöglichen. Insbesondere betrifft dies die Weitergabe von Information für Abrechnungszwecke sowie für die Abstimmung der Strategie für die Verwaltung Ihres Kontos/Depots auf Ihre Anlagebedürfnisse und die bestmögliche Umsetzung dieser Strategie. Die Bank führt keine Konten für US-Steuerpflichtige! 7 Angabe zur Zugehörigkeit der Kapitalerträge zum Betriebsvermögen Die Kapitalerträge aus den in diesem Konto verwalteten Vermögensgegenständen gehören zu meinem/unserem Betriebsvermögen, sofern nichts anderes angegeben wird: 9 Einzelne Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrundsätze der Bank Gebühren Für die von der Bank erhobenen Gebühren gelten das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank sowie die Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Gebühren werden den Verrechnungskonten des Kunden belastet. Kontokorrentabrede, Rechnungsperiode, Konto-/Depotmitteilung, Jahressteuerbescheinigung, Stimmrechtsausübung Gemäß Ziffer 7(1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Bank jedem Kunden regelmäßig einen Rechnungsabschluss zur Verfügung stellen. Die Bank erstellt keine Einzelsteuerbescheinigungen, sondern le diglich eine Jahressteuerbescheinigung. Die Bank übt keine Stimmrechte für Kunden aus. 5 PEP= Politisch exponierte Person; Klärung des PEP-Status ist erforderlich bei jeder natürlichen Person sowohl beim Vertragspartner als auch bei wirtschaftlichen Berechtigten. 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG / Seite 3 von 7 ZWEITSCHRIFT FÜR DEN KUNDEN

6 Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Finanzdienstleister (inkl. Handel in Termingeschäften) Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) Zustimmung zur Nutzung elektronischer Medien zur Informationserteilung Ich/Wir erkläre/n mich/uns einverstanden, dass mir/uns alle erforderlichen Informationen sowie die Bankpost, also Konto- und Depotauszüge, Rech nungsabschlüsse, Abrechnungen, Belege und sonstige Mitteilungen auf anderen dauerhaften Datenträgern als Papier übermittelt werden. Ist durch Gesetz Papier- oder Schriftform zwingend vor geschrieben, bleibt ein sol ches Erfordernis unberührt. Insbesondere erkläre/n ich/wir mich/uns ein verstanden, dass die Informationen und Unter lagen im Webportal der Bank ( in einem gesonderten Postfach des/der Kun den kostenlos zur Verfügung gestellt wer den. Mir/uns ist be wusst, dass eine zusätzliche Benachrichtigung durch die Bank über neu eingegangene Mitteilungen (z. B. per ) nicht erfolgt. Ich/wir werde/n das Postfach deshalb regelmäßig, mindestens jedoch im Abstand von einem Monat, auf neu eingegangene Mitteilungen prüfen. Im Übrigen gel ten die Bedingungen für die Nutzung des Web portals der Bank. Kooperation mit dem Finanzdienstleister / Weitergabe von Daten an den Finanzdienstleister Die Bank wird dem Finanzdienstleister auf Grundlage der Einwilligung des/ der Kunden (vgl. die Vollmacht für Konten/Depots für einen Finanzdienstleister und für die Bank ) Informationen, über die sie im Zusammenhang mit der Ausführung von Wertpapiergeschäften und der Führung der Depots und Kontos des/der Depot-/Kontoinhaber/s verfügt, für die Zwecke der Erfüllung des zwischen dem/den Kunden und dem Finanzdienstleister geschlossenen Finanzdienstleistervertrages zur Verfügung stellen. Sowohl die an den Finanzdienstleister als auch an den/die Konto-/Depotinhaber (auf postalischem Weg, per oder im Webportal des/der Kunden bei der Bank) übermittelten Informationen haben rechtsverbindliche Wirkung. Dem Finanzdienstleister wird insoweit Empfangsvollmacht erteilt. Die Empfangsvollmacht erlischt automatisch mit dem Widerruf der Vollmacht oder der Kündigung des Finanzdienstleistervertrages. Bisheriges Anlageverhalten Die Beendigung des Finanzdienstleistervertrages hat auf das Vertragsverhältnis zwischen dem/den Depot-/Kontoinhaber/n und der Bank keine Auswirkungen. Sofern und soweit diese Vereinbarung über den Vertragsgegenstand im Widerspruch zu den sonstigen für das Vertragsverhältnis mit der Bank gültigen Allgemeinen Geschäfts- oder Sonderbedingungen steht, hat diese Vereinbarung Vorrang. Ausschluss der Anlageberatung Termingeschäfte: Hinsichtlich Termingeschäften führt die Bank im Rahmen dieser Depot-/Kontoverbindung grundsätzlich Aufträge lediglich aus und erbringt keine Beratung bei der Anlage, führt jedoch einen sog. Angemessenheitstest anhand Ihrer Angaben zu Kennt nissen und Erfahrung mit Termingeschäften im Sinne von 31 Abs. 5 WpHG durch. Sonstige Wertpapiergeschäfte: Hinsichtlich sonstiger Wertpapiergeschäfte führt die Bank im Rahmen dieser Depot-/Kontoverbindung grundsätzlich Aufträge lediglich aus (so genannte Execution-only- Dienstleistung) und erbringt keine Beratung bei der Anlage in Wertpapieren. Eine Prüfung im Sinne von 31 Abs. 5 WpHG, ob die von mir/uns beabsichtigten oder durchgeführten Geschäfte für mich/uns angemessen sind, findet von Seiten der Bank deshalb gemäß 31 Abs. 7 WpHG bei Aufträgen in Wertpapieren nicht statt. Gesetzliche Aufklärungspflichten der Bank bleiben unberührt. Sofern die Bank dem Kunden über die Aufklärungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes hinausreichende Informationen (z. B. Marktkommentare, Analysen etc.) zur Verfügung stellt, ist dies keine Anlageberatung. Soweit die Bank Aufträge zur Durchführung von Geschäften in Wertpapieren vom Kunden oder von dessen Finanzdienstleister im Rahmen einer Vollmacht erhält, ist dies auch keine Anlageberatung, und der Finanzdienstleister wird in diesem Fall als Erklärungsbote für den Kunden oder Vertreter tätig. Bei der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen haben die Kreditinstitute von ihren Kunden Angaben über das bisherige Anlageverhalten zu verlangen, soweit dies zur Wahrung der Kundeninteressen und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist. Die Erteilung der Angaben liegt im eigenen Interesse des Kunden. Treffen die Angaben nicht mehr zu, sollte ein Hinweis an die Bank erfolgen, damit sie berichtigt werden können: Anlageform Durchschnittlicher Umfang pro Transaktion in TEUR Häufigkeit (Anzahl Geschäfte p. a.) Seit wie viel Jahren haben Sie diese Erfahrung? 1. Depot/- Kontoinhabe 2. Depot/- Kontoinhaber 1. Depot/- Kontoinhabe 2. Depot/- Kontoinhaber 1. Depot/- Kontoinhabe 2. Depot/- Kontoinhaber Optionsscheine Optionen Futures Zertifikate und strukturierte Anlagen Sonstiges: Ausbildung: Berufliche Tätigkeit (gegenwärtig und frühere): / Seite 4 von 7 ZWEITSCHRIFT FÜR DEN KUNDEN

7 Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Finanzdienstleister (inkl. Handel in Termingeschäften) Wir weisen Sie darauf hin, dass der Bank, falls Sie sich weigern, Angaben zu Ihrem bisherigen Anlageverhalten zu machen, eine Beurteilung der Angemessenheit Ihrer Geschäfte nicht möglich ist. Wurden bisher Geschäfte in Finanzinstrumenten auf Kreditbasis getätigt? 1. Depot/-Kontoinhaber: Nein Ja Falls ja, Kreditrahmen: EUR 2. Depot/-Kontoinhaber: Nein Ja Falls ja, Kreditrahmen: EUR Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) Aufklärung zu taggleichen Geschäften in demselben Finanzinstrument ( Day-Trading ) Beabsichtigt/en der/die Depot-/Kontoinhaber taggleiches Geschäft in dem selben Finanzinstrument, z. B. Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzinstrumente oder Termingeschäfte vorzunehmen, sind die besonderen Risi ken des Day-Tradings zu berücksichtigen. Der/Die Depot-/Kontoin haber muss/müssen sich im Klaren darüber sein, dass: Day-Trading zu sofortigen Verlusten führen kann, unter Umständen sein/ihr gesamtes Kapital verloren gehen kann, es zu einer Nachschusspflicht kommen kann und weiteres Kapital beschafft werden muss, falls Geschäfte betrieben werden, die Verluste bewirken, die über seine/ihre Kontokapitalisierung hinausgehen, im Falle von kreditfinanzierten Day-Trading -Geschäften der Kredit un abhängig vom Erfolg der Transaktionen zurückgezahlt werden muss, er/sie beim Versuch, durch Day-Trading Gewinne zu erzielen, mit pro fessionellen und finanzstarken Marktteilnehmern konkurriert, Day-Trading vertiefte Kenntnisse des/der Depot/-Kontoinhaber(s) insbesondere in Bezug auf Wertpapiermärkte, Wertpapierhandelstechniken, Wertpapierhandelsstrategien und derivative Finanzinstrumente voraussetzt. Risikohinweise zu Kreditgeschäften Der/Die Depot-/Kontoinhaber wird/werden hiermit darauf hingewiesen, dass er/sie erst in die Gewinnzone kommt/en, wenn die Rendite der kreditfinanzierten Anlagegeschäfte die Kosten des Kredits und die Kosten der Anlagegeschäfte (Provisionen, Auslagen) übersteigt, der Kredit unabhängig vom Erfolg der Transaktionen zurückgezahlt werden muss. Risikohinweise und Erklärungen zu Termingeschäften Bei Termingeschäften stehen den Gewinnchancen beträchtliche Verlustrisiken gegenüber. Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme der folgenden Informationen durch Ihre unten stehenden Unterschrift(en). Die für Ihre Depots bevollmächtigten Personen erhalten automatisch auch die Freigabe für die sogenannten Termingeschäfte Erklärung zu Risiken bei Termingeschäften: Mir/Uns ist bewusst, dass beim Handel in Termingeschäften: die Gefahr des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals zzgl. Spesen besteht, die aufgrund der hohen Hebelwirkung und aufgrund des gegen null gehenden Zeitwertes gegeben ist; es zu einer Nachschusspflicht kommen kann und weiteres Kapital beschafft werden muss, falls Geschäfte betrieben werden, die Verluste bewirken, die über seine/ihre Kontokapitalisierung hinausgehen, ich/wir nur solches Kapital für Spekulationen einsetzen sollte(n), dessen Verlust meine/unsere Existenz nicht gefährdet; spekulative Käufe nicht kreditfinanziert werden sollten. Im Übrigen gelten die Sonderbedingungen für Termingeschäfte. Insolvenzrisiko des Clearing-Mitglieds Bitte beachten Sie, dass sich die Bank zur Ausführung von Termingeschäften eines Clearing-Mitglieds bedient, welches grundsätzlich in eigenem Namen auf Rechnung der Bank die Geschäfte des Kunden ausführt. Ein Clearing-Mitglied ist ein Institut, das aufgrund einer Clearing-Lizenz am Clearing-System für die an den entsprechenden Märkten abgeschlossenen Wertpapier- und Termingeschäfte oder Geschäfte mit Bezug auf Emissionsrechte teilnimmt. Die Sicherheiten, welche die Bank im Rahmen von Termingeschäften bei dem jeweiligen Clearing-Mitglied, dessen sie sich zur Erfüllung der Kundenaufträge bedient, zu hinterlegen hat, gelten im Verhältnis der Bank zu Ihnen als notwendige Aufwendungen, die die Bank als Kommissionärin im Rahmen des Kommissionsgeschäftes zur Abwicklung Ihrer Geschäfte zu leisten hat. Im Falle der Insolvenz des Clearing-Mitglieds nach der Insolvenzordnung oder gemäß dem Insolvenzverfahren nach dem Recht des Staates, in dem das Clearing-Mitglied seinen Sitz hat, haben Sie der Bank diese notwendigen Aufwendungen gegenüber dem Clearing-Mitglied zu ersetzen. Dieser Anspruch auf Aufwendungsersatz ist grundsätzlich auf die Höhe der Sicherheiten begrenzt, die Sie zu Beginn des Handelstages, der dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgt, gegenüber der Bank zu leisten haben. Die Höhe der zu ersetzenden Aufwendungen wird im Insolvenzfall berechnet, sobald sie feststeht. Eine Liste der aktuellen Clearing- Mitglieder, derer sich die Bank zur Ausführung von Termingeschäften bedient, ist im geschlossenen Kundenbereich auf der Internetseite der Bank unter www. baaderbank.de abrufbar. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Durchführung Ihrer Geschäfte mit einem bestimmten Clearing-Mitglied haben und dass die Bank jederzeit das Recht hat, die Zusammenarbeit mit einem Clearing- Mitglied zu beenden oder zusätzlich neue Clearing-Mitglieder mit der Ausführung von Geschäften in Finanzinstrumenten zu betrauen. Ich/Wir erkläre(n) ausdrücklich, dass ich/wir die Basisinformationen über Termingeschäfte (insbesondere die Kapitel zu Financial Futures D 1, Optionen D 3 und Margin Zahlungen C 3) erhalten, gelesen und verstanden habe(n) und mir/uns die Funktionsweise und Problematik von Termingeschäften klar geworden ist. Insbesondere bin ich mir/sind wir uns auch im Klaren über die bei Termingeschäften bestehenden besonderen Verlustrisiken, die in den vorgenannten Informationen erläutert sind. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank und andere zum Baader-Konzern zugehörige Gesellschaften im Rahmen der Eröffnung, Führung und Pflege der Geschäftsbeziehung meine/unsere Daten auch automatisiert erhebt, verarbeitet und nutzt. Aufzeichnung von Telefongesprächen Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass meine/unsere Telefongespräche mit der Bank zu Dokumentationszwecken sowie zur stetigen Optimierung der Servicequalität von der Bank aufgezeichnet und gespeichert werden. Vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen kann ich/können wir jederzeit der Aufzeichnung meiner/ unserer Telefongespräche mit der Bank widersprechen / Seite 5 von 7 ZWEITSCHRIFT FÜR DEN KUNDEN

8 Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Finanzdienstleister (inkl. Handel in Termingeschäften) Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen Der Kunde wünscht, der Bank Aufträge (z. B. Überweisungen, Kontoüberträge, Orders) elektronisch (per Fax oder als Scan-Auftrag per ) zu übermitteln. Ich/Wir erkläre/n hiermit, dass ich mir/wir uns der Möglich keit des Missbrauchs bei der Übermittlung von elektronisch erteilten Aufträ - gen, z. B. Fälschung und Verfälschung durch schattenloses Kopieren, Fäl schung von Unterschriften oder Veränderungen am Originalbeleg und Verzögerungen wegen möglicher technischer Probleme, bewusst bin/sind. Ich/Wir habe/n dafür Sorge zu tragen, dass sich keine in meinem/unse rem Verantwortungsbereich liegenden Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer bei einem elektronisch übermittelten Auftra g ergeben. Die Bank ist nicht in der Lage, elektronisch übermittelte Aufträge auf ihre Echtheit und die Übereinstimmung mit dem Original hin zu überprüfen. Ungeachtet dessen bitte/n ich/wir die Bank, elektronisch erteilte Aufträge unter Geltung der Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen, der Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank sowie der Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplattform der Bank anzunehmen. Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Zuwendungen Dritter an die Bank (Behaltensvereinbarung) Vor Vertragsschluss sind mir/uns als Bestandteil der Kundeninformation zum Geschäft der Bank (inklusive Handel in Termingeschäften) Informationen zu ver einn ahmten und gewährten Zuwendungen zur Verfügung gestellt worden ( Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen und Informa tionen über den Umgang mit Interessenkonflikten bei der Bank ). Hieraus ergeben sich insbesondere Informationen über die Art und Höhe der gewährten Zuwendungen Dritter an die Bank. Mit Unterschrift unter diesen Auftrag stimme ich/stimmen wir in Ab wei chung von den 675, 667 BGB zu, dass die Bank die ihr jeweils von Dritter Seite zufließenden Zuwendungen behalten darf. Einstufung als Privatkunden Orderausführung außerhalb eines regulierten Marktes oder multilateralen Handelssystems / Limitierte Kundenorders Hiermit bestätige/n ich/wir, dass die Bank Orders außerhalb eines regulierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystem auch außerbörslich ausführen darf. In denjenigen Fällen, in denen ich/wir limitierte Orders in Gattungen, die an einem regulierten Markt gehandelt werden können, an die Bank mit der Weisung zur außerbörslichen Ausführung, z. B. über einen Dark Pool weiterleite/n, ist die Bank nicht verpflichtet, diese Orders mit dem zugehörigen Limit zu veröffentlichen, sofern diese aufgrund ihrer Limitierung nicht sofort ausgeführt werden können. Einbeziehung von weiteren Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrundsätzen Maßgeblich für die Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Kunde sind die Allgemeinen Kundeninformationen nach 31 Abs. 3 Nr. 1-4 WpHG der Bank, die Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der Bank, die Ausführungsgrundsätze für die Aus führung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der Bank, die Allgemeinen Informationen für Kunden über Zuwendun gen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sonderbe dingungen für Wertpapiergeschäfte, die Sonderbedingungen für Termingeschäfte, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der Bank, die Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank, die Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplatt form der Bank, die Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen sowie die Kundeninformationen zum Zahlungsverkehr. Sämtliche vorstehend in Bezug genom menen Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrundsätze sind in der Kundeninformation zum Geschäft der Bank (inklusive Handel in Termingeschäften) enthalten. Daneben finden die Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen, die Basisinformationen über Termingeschäfte, das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis Anwendung. Die Bank stuft Sie als Privatkunden im Sinne des 31a Abs. 3 WpHG ein. Sofern eine abweichende Einstufung gewünscht ist, ist das Formular Einverständniserklärung von Professionellen Kunden beizulegen, das unter Dokumente-Baader-Bank-AG-250 zu finden ist. 10 Unterschrift Mit meiner/unserer Unterschrift beantrage/n ich/wir hiermit die Eröffnung eines Depots mit Verrechnungskonten. Ort, Datum û Unterschrift erster Depot-/Kontoinhaber Ort, Datum û Ggfs. Unterschrift zweiter Depot-/Kontoinhaber / Seite 6 von 7 ZWEITSCHRIFT FÜR DEN KUNDEN

9 Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Finanzdienstleister (inkl. Handel in Termingeschäften) Empfangsbekenntnis Der Depot-/Kontoinhaber bestätigt, folgende Unterlagen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als PDF-Anhang per oder in Form einer CD-ROM) für seine Unterlagen erhalten zu haben: 2. Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen, 3. Basisinformationen über Termingeschäfte, Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) 1. Kundeninformation zum Geschäft der Bank (inklusive Handel in Termingeschäften) einschließlich der folgenden Informationen, Bedingungen und Grundsätze: Allgemeine Kundeninformationen nach 31 Abs. 3 Nr. 1-4 WpHG, Umgang mit Interessenkonflikten bei der Bank, Ausführungsgrundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der Bank, Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, Sonderbedingungen für Termingeschäfte, Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der Bank, Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank, Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplattform der Bank, Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen, Kundeninformationen zum Zahlungsverkehr, Bedingungen für ein Gemeinschaftskonto/-depot für Privatkunden, 4. Preis- und Leistungsverzeichnis, 5. Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis, 6. Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz (dieses Formular werde ich/werden wir unterschrieben an die auf dem Formular angegebene Adresse der Bank zurücksenden), 7. Clearing-Rahmenvereinbarung (dieses Formular werde ich/ werden wir unterschrieben an die auf dem Formular angegebene Adresse der Bank zurücksenden) sowie 8. Zweitschrift dieses Formulars Eröffnung von Konten/Depots. Die vorstehend genannten Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrund sätze der Bank (mit Ausnahme der Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen, der Basisinformationen über Termingeschäfte und der Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis ) sind zudem im Internet unter Bedingungen-und-Kundeninformationen-199 abrufbar und werden auf Verlangen des Kunden auch nachträglich per übersendet. Ich/Wir habe(n) den Abschnitt Aufklärung zu taggleichen Geschäften in demselben Finanzinstrument ( Day-Trading ) zur Kenntnis genommen. Ich/Wir habe(n) den Abschnitt Risikohinweise zu Kreditgeschäften zur Kenntnis genommen. Ich/Wir habe(n) den Abschnitt Risikohinweise und Erklärungen zu Termingeschäften zur Kenntnis genommen. Ort, Datum û Unterschriften/Firmenstempel Ort, Datum û Unterschriften/Firmenstempel Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation der Gesellschaft sowie der bei der Kontoeröffnung handelnden Personen geprüft und erfasst. Datum: Unterschrift/Sachbearbeiter: Bearbeitungshinweis: PEP-Status Angaben bei Handeln auf Veranlassung wirtschaftlich Berechtigte geprüft geprüft nicht geprüft nicht geprüft Verwaltermodell / Seite 7 von 7 ZWEITSCHRIFT FÜR DEN KUNDEN

10 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Vollmacht für Konten/Depots für einen Vermögensverwalter und für die Bank Mit nachstehender Vollmacht (nachfolgend die Vollmacht ) werden die Baader Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend Bank genannt) sowie der unter Ziffer 3 genannte Vermögensverwalter (der Vermögensverwalter ) zu den unten stehenden Handlungen bevollmächtigt. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Bei der Bank werden Konten und Depots eines Kunden zu einem Portfolio zusammengefasst (jeweils ein Portfolio ). Ein oder mehrere Portfolios sind wiederum einer Kundenstammnummer zugeordnet. Die nachfolgenden Bevollmächtigungen können für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem/den Kunden und der Bank (z. B. mehrere Stammnummern), für sämtliche Portfolios unter einer Stammnummer oder für ein einzelnes Portfolio erteilt werden. Ich/Wir erteile(n) die nachstehenden Bevollmächtigungen der Bank sowie dem unter Ziffer 3 genannten Vermögensverwalter: Für die gesamte Geschäftsverbindung Für ein einzelnes Portfolio mit der Nummer: Für sämtliche Portfolios unter der Stammnummer: Sofern die Vollmacht für ein einzelnes Portfolio erteilt wird, gilt sie für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/Depots unter oben stehender Portfolionummer. Sofern die Vollmacht für eine Kundenstammnummer erteilt wird, gilt sie für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/Depots unter oben stehender Kundenstammnummer. Sofern die Vollmacht für die gesamte Geschäftsbeziehung erteilt wird, gilt sie für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/Depots bei der Bank. Wir bitten Sie, die unterzeichnete Originalvollmacht an die oben stehende Adresse der Bank zurückzusenden. 1 Angaben Konto-/Depotinhaber Erster Konto-/Depotinhaber Zweiter Konto-/Depotinhaber Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort 2 Bevollmächtigung der Bank Ich/Wir willige(n) ein und bevollmächtige(n) hiermit die Bank, meine/unsere Konto-/Depotunterlagen bzw. die darin enthaltenen Daten, wie u.a. Konto-/ Depotauszüge und Informationen, die ich/wir der Bank im Rahmen meiner/unserer Konto-/Depotführung gebe(n), an den nachstehend genannten Vermögensverwalter, nach dessen Strategie mein/unser Konto/Depot verwaltet wird, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung weiter zu geben. Des Weiteren entbinde(n) ich/wir die Bank gegenüber dem nachstehend genannten Vermögensverwalter von den Pflichten des Bank geheimnisses. Die Weitergabe der Daten an den nachstehend genannten Vermögensverwalter und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den nachstehend genannten Vermögensverwalter erfolgt zu dem Zweck, dem Vermögensverwalter die Erfüllung des zwischen ihm und mir/uns geschlossenen Vermögensverwaltervertrages zu ermöglichen. Insbesondere betrifft dies die Weitergabe von Information für Abrechnungszwecke sowie für die Abstimmung der Strategie für die Verwaltung meines/unseres Kontos/Depots auf meine/unsere Anlagebedürfnisse und die bestmögliche Umsetzung dieser Strategie / Seite 1 von 3

11 Vollmacht für Konten/Depots für einen Vermögensverwalter und für die Bank 3 Bevollmächtigung des Vermögensverwalters Ich/Wir bevollmächtige(n) hiermit den nachstehend genannten Vermögensverwalter Name der Gesellschaft Straße/Nr. PLZ/Ort Telefonnummer mich/uns im Geschäftsverkehr mit der Bank in dem oben angegebenen Umfang zu vertreten. Der Vermögensverwalter wird hiermit bevollmächtigt, über das jeweilige Guthaben und die Finanzinstrumente auf dem oben genannten Portfolio bzw. auf allen meinen/unseren Konten/Depots bei der Bank in der Weise zu verfügen, dass er Aufträge und Weisungen (Dispositionen) gegenüber der Bank erteilen kann. Für den Umfang dieser Bevollmächtigung gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) 4 Umfang der Bevollmächtigung des Vermögensverwalters Die Vollmacht des Vermögensverwalters umfasst folgende Handlungen: Verwaltung der Vermögenswerte auf oben genanntem Portfolio sowie Verfügungen über die auf diesem Portfolio eingeräumten Guthabenund Dispositionskredite ohne vorherige Einholung von Weisungen des/der Konto-, Depotinhaber(s) nach freiem Ermessen und Vertretung hierbei Dritten gegenüber, Abschluss von Geschäften in Finanzinstrumenten jeglicher Art einschließlich Termingeschäften, Berechtigung zur Ausübung von Optionen, Bezugsrechten und Umtauschrechten sowie zur Konvertierung, Leisten von Sicherheiten (Marginverpflichtungen) für diese Geschäfte, Berechtigung zum Empfang von Informationen mit Bezug zu Wertpapieren für den Kunden Überprüfung und Anerkennung von Abrechnungen über den Kauf, Verkauf bzw. den Tausch/die Umschichtung von Finanzinstrumenten, Überprüfung und Anerkennung von Konto-/Depotauszügen, Überprü fung und Anerkennung von -- Erträgnisaufstellungen und sonstigen Aufstellungen -- Depotüberträgen -- Ertragsausschüttungen -- Bestandsübersichten mit Gesamt- und Einzelbewertung der Positionen -- Transaktionslisten -- Übersichten über Zwischengewinne und über ordentliche Erträge Eröffnung weiterer Konten/Depots unter dieser oder einer anderen als der oben genannten Kundenstammnummer, Konto- und Depotkündigungen Die Vollmacht des Vermögensverwalters berechtigt NICHT zur: Wahrnehmung von Dispositionen zugunsten Dritter Wahrnehmung von Dispositionen zugunsten des Vermögensverwalters. Vornahme von Überweisungen, soweit diese nicht in direktem Zu sammenhang mit den von der Vollmacht umfassten Handlungen stehen. Der bevollmächtigte Vermögensverwalter darf jedoch solche Überweisungen und Wertpapierüberträge veranlassen, die zugunsten des/der Konto-/Depotinhaber(s) auf eigene Konten und Depots auch bei dritten Geldinstituten erfolgen, die der/die Konto-/Depotinhaber bei der Bank als Referenzkonto/Referenzdepot hinterlegt hat/haben. Abschluss von Kreditverträgen zum Zwecke des Finanzinstrumentenkaufs Verschaffung von Eigentum oder Besitz an Geldern oder Finanz in strumenten des/der Konto-/Depotinhaber(s) Änderung des bei der Bank hinterlegten Referenzkontos des/der Konto-/Depotinhaber(s) Verpfändung des Kontos/Depots Erteilung von Untervollmachten oder Übertragung dieser Vollmacht auf Dritte 5 Sonstige Regelungen Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bei der Bank gegenüber der Bank und dem Vermögensverwalter in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Die Vollmacht kann vom Konto-/Depotinhaber jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Widerruft der Konto-/ Depotinhaber die Vollmacht gegenüber dem Vermögensverwalter, so hat der Konto-/Depotinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Kontoinhaber zum voll ständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem Vermögens ver walter. Der Widerruf hat in Textform oder per an service@baaderbank.de sowie in Textform gegenüber dem Vermögens verwalter zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Wider ruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Vermögensverwalter nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Vermögensverwalter von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. 6 Erklärungen und Anerkenntnisse des/ der Konto-/Depotinhaber(s) und des Vermögensverwalters: Der/die Konto-/Depotinhaber und der Vermögensverwalter erklären und erkennen an: -- Mir/Uns ist bekannt, dass der Vermögensverwalter kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen diese besitzt. Entsprechend kann ich/ können wir als Konto-/Depotinhaber aus der von dem Vermögensverwalter für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. -- Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Konto-/Depotinhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzkonto/ Referenzdepot) bei dritten Geldinstituten auf den/die Konto-/Depotinhaber lautet; dieses Risiko trägt der Konto-/Depotinhaber/tragen die Konto-/Depotinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Konten und Depots des/der Kunden bei dritten Geldinstituten ausschließlich auf das jeweils von dem/den Kunden bei der Bank hinterlegte Referenzkonto/Referenzdepot ausführen. -- Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der Vermögensverwalter die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Vermögensverwalter besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des Ver mögensverwalters in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/den Konto-/Depotinhaber(n) zugerechnet / Seite 2 von 3

12 Vollmacht für Konten/Depots für einen Vermögensverwalter und für die Bank Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) -- Der Vermögensverwalter wird ausschließlich und eigenverantwortlich die Vermögensverwaltung durchführen und im Rahmen dieser Vollmacht, Transaktionen über das Finanzinstrumenteguthaben des/der Konto-/Depotinhaber(s) vornehmen. -- Es wird darauf hingewiesen, dass der Vermögensverwalter die Beratung und Risikoaufklärung vornimmt und die Bank ausschließlich die vom Vermögensverwalter getätigten Geschäfte ausführt und keine Bera tungsleistungen erbringt (bei Aufträgen in Wertpapieren execution only, bei Aufträgen in Termingeschäften beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verletzung von eventuell bestehenden Infor mations pflichten des Vermögensverwalters im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z. B. über die Gefahr von erhebli chen Verlusten. -- Der Konto-/Depotinhaber weiß/die Konto-/Depotinhaber wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des Vermögensverwalters werden diese nur auf die Über einstimmung mit dieser Vollmacht, nicht aber die Einhaltung etwaiger Anlagerichtlinien oder -strategien des/der Konto-/Depotin haber(s) überprüft. Ort, Datum Unterschrift Erster Konto-/Depotinhaber/ Firmenstempel Ort, Datum -- Der Vermögensverwalter wurde von dem/den Konto-/ Depotinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. Der Konto-/Depotinhaber weiß/die Konto-/Depotinhaber wissen, dass die Bank keinerlei Haftung dafür übernehmen kann, dass der Vermögensverwalter seinen Pflichten zur sachgemäßen Beratung und Betreuung gege nüber dem/den Konto-/Depotinhaber(n) nachkommt. -- Der Vermögensverwalter erkennt an, dass er nicht Vertreter der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entgegennahme irgendwelcher Erklärungen für oder gegen die Bank besitzt. -- Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z. B. Telefonbanking, On line-banking) durch den Vermögensverwalter setzt voraus, dass zwi schen der Bank und dem/den Kontoinhaber/n hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. Ort, Datum Unterschrift Zweiter Konto-/Depotinhaber/ Firmenstempel Unterschrift Vermögensverwalter/ Firmenstempel Der Vermögensverwalter bestätigt, dem/den Konto-/Depotinhaber(n) sämtliche gemäß Wertpapierhandelsgesetz erforderlichen Informationen und Auf klärungen erteilt zu haben. Ort, Datum Unterschrift Vermögensverwalter/ Firmenstempel Vereinbartes Gebührenmodell: Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation des Vermögensverwalters Durch Vorlage eines gültigen Ausweises Ausweisnr. Ausgestellt am/von Gültig bis Staatsangehörigkeit Die Übereinstimmung der Unterschrift des Vermögensverwalters mit dem Ausweisdokument bestätigt Unterschrift Sachbearbeiter Legitimationsprüfung des Vermögensverwalters liegt bereits vor. Unterschrift/ Datum Sachbearbeiter Bearbeitungshinweis / Seite 3 von 3

13 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Vollmacht für Konten/Depots für einen Abschlussvermittler und für die Bank Mit nachstehender Vollmacht (nachfolgend die Vollmacht ) werden die Baader Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend Bank genannt) sowie der unter Ziffer 3 genannte Abschlussvermittler (der Abschlussvermittler ) zu den unten stehenden Handlungen bevollmächtigt. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Ich/Wir bevollmächtige/n hiermit den/die nachstehend genannten Abschlussvermittler, mich/uns im Geschäftsverkehr mit der Bank im nachfolgend genannten Umfang und gemäß den nachfolgenden Bedingungen zu vertreten. Wir bitten Sie, die unterzeichnete Originalvollmacht an die oben stehende Adresse der Bank zurückzusenden. 1 Angaben Konto-/Depotinhaber Erster Konto-/Depotinhaber Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort Zweiter Konto-/Depotinhaber Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort 2 Bevollmächtigung der Bank Ich/Wir entbinde(n) die Bank gegenüber dem nachstehend genannten Abschlussvermittler von den Pflichten des Bankgeheimnisses. Die Weitergabe der Daten an den nachstehend genannten Abschlussvermittler und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den nachstehend genannten Abschlussvermittler erfolgt zu dem Zweck, dem Abschlussvermittler die Erfüllung des zwischen ihm und mir/uns geschlossenen Abschlussvermittlungsvertrages zu ermöglichen. 3 Bevollmächtigung des Abschlussvermittlers Ich/Wir bevollmächtige(n) hiermit den nachstehend genannten Abschlussvermittler Name der Gesellschaft Straße/Nr. PLZ/Ort Telefonnummer mich/uns im Geschäftsverkehr mit der Bank in dem oben angegebenen Umfang zu vertreten. Die Vollmacht gilt für alle bestehenden und künftigen Konten/Depots unter der angegebenen Kundennummer. Der Bevollmächtigte ist Abschlussvermittler i.s.d. 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 2 KWG. Die nachfolgend genannten Weisungen kann er nur erteilen, sofern eine entsprechende Einzelweisung der/des Kontoinhaber/s vorliegt. Die Bank wird das Vorliegen einer entsprechenden Einzelweisung nicht überprüfen / Seite 1 von 3

14 Vollmacht für Konten/Depots für einen Abschlussvermittler und für die Bank Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) 4 Umfang der Bevollmächtigung des Abschlussvermittlers Die Vollmacht des Abschlussvermittler umfasst folgende Handlungen: Barguthaben in Wertpapieren anzulegen, Käufe und Verkäufe innerhalb des Depots vorzunehmen und über Bezugsrechte zu verfügen, wobei der jeweilige Gegenwert den zugehörigen Konten oder Depots gutzuschreiben ist, Berechtigung zum Empfang von Informationen mit Bezug zu Wertpapieren für den Kunden, Überprüfung und Anerkennung von Abrechnungen über den Kauf, Ver kauf bzw. den Tausch/die Umschichtung von Finanzinstrumenten, Überprüfung und Anerkennung von Konto-/Depotauszügen, Berechtigung zum Empfang von Informationen mit Bezug zu Wertpapieren für den Kunden Überprüfung und Anerkennung von -- Erträgnisaufstellungen und sonstigen Aufstellungen -- Depotüberträgen -- Ertragsausschüttungen -- Bestandsübersichten mit Gesamt- und Einzelbewertung der Positionen -- Transaktionslisten -- Übersichten über Zwischengewinne und über ordentliche Erträge Die Vollmacht des Abschlussvermittlers berechtigt NICHT zur: Wahrnehmung von Dispositionen zugunsten Dritter Wahrnehmung von Dispositionen zugunsten des Abschlussvermittlers. Vornahme von Überweisungen, soweit diese nicht in direktem Zusammenhang mit den von der Vollmacht umfassten Handlungen stehen. Der bevollmächtigte Abschlussvermittler darf jedoch solche Überweisungen und Wertpapierüberträge veranlassen, die zuguns ten des/der Konto-/Depotinhaber(s) auf eigene Konten und Depots auch bei dritten Geldinstituten erfolgen, die der/die Konto-/Depotinhaber bei der Bank als Referenzkonto/Referenzdepot hinter legt hat/haben. Abschluss von Kreditverträgen zum Zwecke des Finanzinstrumentenkaufs Verschaf fung von Eigentum oder Besitz an Geldern oder Finanz in strumenten des/der Konto-/Depotinhaber(s) Änderung des bei der Bank hinterlegten Referenzkontos des/der Konto-/Depotinhaber(s) Verpfändung des Kontos/Depots Erteilung von Untervollmachten oder Übertragung dieser Vollmacht auf Dritte -- Eröffnung weiterer Konten/Depots unter dieser oder einer anderen als der oben genannten Kundenstammnummer -- Konto- und Depotkündigungen vorzunehmen, Die Bank geht davon aus, dass sämtliche Erklärungen des Bevollmächtigten gegenüber der Bank zuvor mit dem/den Kontoinhaber/n abgestimmt wurden und wird diesbezüglich keine Überprüfung vornehmen, kann sich die Einzelweisung des Kunden auf Verlangen nachweisen lassen. 5 Sonstige Regelungen Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bei der Bank gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Die Vollmacht kann vom Konto-/Depotinhaber jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Widerruft der Konto-/ Depotinhaber die Vollmacht gegenüber dem Abschlussvermittler, so hat der Konto-/Depotinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Kon toinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Kon to inhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht ge gen über der Bank und dem Abschlussvermittler. Der Widerruf hat in Text form oder per an service@baaderbank.de sowie in Textform ge genüber dem Abschluss vermittler zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Wider ruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Abschlussvermittler nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Abschlussvermittler von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevoll mächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Wider ru fende als Erbe ausweist. 6 Erklärungen und Anerkenntnisse des/ der Konto-/Depotinhaber(s) und des Abschlussvermittlers: Der/die Konto-/Depotinhaber und der Abschlussvermittler erklären und erkennen an: -- Mir/Uns ist bekannt, dass der Abschlussvermittler kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen diese besitzt. Entsprechend kann ich/ können wir als Konto-/Depotinhaber aus der von dem Abschlussvermittler für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abge gebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. -- Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Konto-/Depotinhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzkonto/ Referenzdepot) bei dritten Geldinstituten auf den/die Konto-/Depotinhaber lautet; dieses Risiko trägt der Konto-/Depotinhaber/tragen die Konto-/Depotinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Konten und Depots des/der Kunden bei dritten Geldinstituten ausschließlich auf das jeweils von dem/den Kunden bei der Bank hinterlegte Referenzkonto/Referenzdepot ausführen. -- Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der Abschlussvermittler die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Abschlussvermittler besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des Abschlussvermittlers in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/den Konto-/Depotinhaber(n) zugerechnet. -- Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank ausschließlich die vom Abschlussvermittler getätigten Geschäfte ausführt und keine Beratungsleistungen erbringt (bei Aufträgen in Wertpapieren execution only, bei Aufträgen in Termingeschäften beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verletzung von eventuell bestehenden Informationspflichten des Abschlussvermittlers im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z. B. über die Gefahr von erheblichen Verlusten. -- Der Konto-/Depotinhaber weiß/die Konto-/Depotinhaber wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des Abschlussvermittlers werden diese nur auf die Übereinstimmung mit dieser Vollmacht überprüft. -- Der Abschlussvermittler wurde von dem/den Konto-/ Depotinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. -- Der Abschlussvermittler erkennt an, dass er nicht Ver tre ter der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entge gen nahme irgendwelcher Erklärungen für oder gegen die Bank besitzt. -- Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z. B. Telefonbanking, Online-Banking) durch den Abschlussvermittler setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Kontoinhaber/n hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist / Seite 2 von 3

15 Vollmacht für Konten/Depots für einen Abschlussvermittler und für die Bank Ort, Datum Unterschrift Erster Konto-/Depotinhaber/ Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Zweiter Konto-/Depotinhaber/ Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Abschlussvermittler l Der Abschlussvermittler bestätigt, dem/den Konto-/Depotinhaber(n) sämtliche gemäß Wertpapierhandelsgesetz erforderlichen Informa tionen und Aufklärungen erteilt zu haben. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Ort, Datum Vereinbartes Gebührenmodell: Unterschrift Abschlussvermittler l Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation des Abschlussvermittlers Durch Vorlage eines gültigen Ausweises Ausweisnr. Ausgestellt am/von Gültig bis Staatsangehörigkeit Die Übereinstimmung der Unterschrift des Abschlussvermittlers mit dem Ausweisdokument bestätigt Unterschrift Sachbearbeiter Legitimationsprüfung des Abschlussvermittlers liegt bereits vor. Unterschrift/ Datum Sachbearbeiter Bearbeitungshinweis / Seite 3 von 3

16 Baader Bank AG Postfach Unterschleißheim Deutschland Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz Sehr geehrte Damen und Herren, am 3. Juli 2015 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (kurz DGSD-Umsetzungsgesetz) in Kraft getreten und mit ihm die Änderung des 23a KWG, durch den Kreditinstitute zu erhöhten Informationspflichten über den bestehenden Einlagensicherungsschutz gegenüber ihren Kunden verpflichtet werden. Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) Anbei übersenden wir Ihnen daher eine Kurzinformation der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zum bestehenden Einlagensicherungsschutz, an welche die Baader Bank Aktiengesellschaft angeschlossen ist, sowie den Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz. Bitte beachten Sie, dass die Baader Bank Aktiengesellschaft zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auch noch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) angehört. Durch die gesetzliche Einlagensicherung der EdB sind Ihre Einlagen bei der Baader Bank AG bis zu einer Höhe von Euro geschützt. Zudem sind Ihre Einlagen aufgrund der Zugehörigkeit der Baader Bank AG zum BdB über die Sicherungsgrenze von Euro hinaus wie folgt geschützt: Bis zum 31. Dezember 2019 beträgt die Sicherungsgrenze je Kunde 20%, bis zum 31. Dezember % und ab dem 1. Januar ,75% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.b. Inhaberschuldverschreibungen und Inhaberein lagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Nähere Informationen zur jeweiligen Sicherungsgrenze können Sie im Internet unter abfragen. Wir bitten Sie, die Informationen sorgfältig zu lesen, den Erhalt des Informationsbogens in dem dafür vorgesehenen Feld zu bestätigen und an folgende Adresse zurückzusenden: Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Mit freundlichen Grüßen Baader Bank AG Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice / Seite 1 von 3

17 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Informationsbogen für den Einleger Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem Informationsbogen für den Einleger unterrichten wir Sie gemäß 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter folgender Adresse: Informationsbogen für den Einleger Einlagen bei der Baader Bank Aktiengesellschaft sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH 1 Sicherungsobergrenze: EUR pro Einleger pro Kreditinstitut. 2 Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden aufaddiert und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von Euro. Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: Währung der Erstattung: Kontaktdaten 4 : Die Obergrenze von Euro gilt für jeden einzelnen Einleger Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 Euro Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße Berlin Deutschland Postanschrift: Postfach Berlin Deutschland Telefon: +49 (0) info@edb-banken.de Weitere Informationen: Empfangsbestätigung durch den/die Einleger (Unterschrift): û Bitte beachten Sie die Fußnoten-Erläuterungen auf der folgenden Seite / Seite 2 von 3

18 Informationsbogen für den Einleger 1 Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu EUR erstattet. 2 Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise EUR auf einem Sparkonto und EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich EUR erstattet. 3 Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter 4 Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße Berlin Deutschland Postanschrift Postfach Berlin Deutschland Telefon: +49 (0) info@edb-banken.de Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeits zeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Aus nahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen / Seite 3 von 3

19 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Vertretungsberechtigung und Unterschriftsprobe Geschäftskunden Für ein einzelnes Konto/Depot Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer Für die gesamte Geschäftsverbindung 1 Angaben Konto-/Depotinhaber Firmenname 1 Firmenname 2 Ansprechpartner Straße-Nr. 2 Bevollmächtigung PLZ Ort Konto-/Depotnummer Kundenstammnummer Die nachstehend genannten Personen sind berechtigt, uns gegenüber der Baader Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend Bank genannt) wie folgt zu vertreten: Pos. 01 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 02 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 03 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 04 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 05 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 06 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 01 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 02 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 03 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 04 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 05 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter / Seite 1 von 3

20 Vertretungsberechtigung und Unterschriftsprobe Geschäftskunden Pos. 07 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 08 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 07 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 08 Personen, denen Einzelvollmacht erteilt werden soll, sind mit E, solche, die gemeinschaftlich mit einer anderen hier aufgeführten Person bevollmächtigt sein sollen, sind mit G zu kennzeichnen. Sollte eine Person nur mit einer bestimmten anderen Person gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sein, so ist zusätzlich die Nummer anzugeben, unter der jede Person in diesem Unterschriftsprobenblatt aufgeführt ist (z. B. G mit Nr. 01 ). Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Name und Anschrift der Bevollmächtigten festzuhalten; sie wird deshalb diese Daten speichern. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Bei Kundenstammnummern gilt die Vertretungsberechtigung soweit nichts anderes vereinbart ist - für alle bestehenden und künftigen Konten/ Depots unter der genannten Kundenstammnummer. 3 Beschränkungen Beschränkung der Vollmacht gegenüber der Bank bei satzungsmäßiger Gesamtvertretung Sofern ausweislich des Handels- oder Partnerschaftsregisters für sämtliche gesetzlichen Vertreter (persönlich haftender Gesellschafter einer OHG oder KG, Partner einer Partnerschaft, Vorstand einer Aktien gesellschaft, Geschäftsführer einer GmbH) des Kontoinhabers Gesamtvert retung besteht, so beschränkt sich eine in diesem Unterschriftsprobenblatt der Bank gegenüber erteilte Einzelvollmacht auf Geschäfte, die mit der Konto-/Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Dazu gehören insbesondere: Verfügungen über jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung) Inanspruchnahme eingeräumter Kredite (einschließlich Erteilung von Avalaufträgen, Nutzung bestehender Überziehungsmöglichkeiten) für den Kontoinhaber weitere Konten/Depots unter der oben genannten Kundenstammnummer zu eröffnen An- und Verkauf von Wertpapieren und Devisen Entgegennahme und Anerkennung von Abrechnungen, Konto aus zügen, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen Erteilung von Inkassoaufträgen (Scheck, Lastschrift usw.) Eine Einzelvertretungsberechtigung für den gesamten Geschäftsverkehr kann bei Personen- und Kapitalgesellschaften gegenüber der Bank aus rechtlichen Gründen nur erteilt werden, wenn der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung für die gesetzlichen Vertreter Einzelvertretungs berechtigung vorsieht. Der Kontoinhaber hat das Erlöschen oder die Änderung einer der Bank bekannt gegebenen Vertretungsberechtigung unverzüglich in Textform mit zu teilen. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Ver tretungsberechtigung in einem öffentlichen Register (z. B. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift/ Firmenstempel Unterschrift/ Firmenstempell Bearbeitungsvermerk der Bank Erteilung der Vollmacht: Die Unterschrift des Vollmachtgebers wurde in meiner Gegenwart vollzogen. Der Vollmachtgeber hat die zuvor geleistete Unterschrift mir gegenüber anerkannt. Dem Vollmachtgeber wurde der Empfang der Vollmacht durch Einschreibebrief mit Rückschein eigenhändig; Rückschein eingegangen am mit PostIdent-Verfahren bestätigt. Die Unterschrift wurde geprüft. Legitimation der Bevollmächtigten Name 01 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis / Seite 2 von 3

21 Vertretungsberechtigung und Unterschriftsprobe Geschäftskunden Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation der Bevollmächtigten Name 02 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Name 03 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Name 04 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Name 05 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Name 06 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Name 07 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Name 08 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Datum Unterschrift/ Sachbearbeiter Bearbeitungshinweis / Seite 3 von 3

22 Bearbeitungsvermerk der Bank Rahmenvereinbarung vom: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Clearing-Rahmenvereinbarung Zwischen Name Straße/Nr. Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) Voname Firma nachstehend Vertragspartner genannt und Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße Unterschleißheim nachstehend Bank genannt wird Folgendes vereinbart: 1 Zweck und Gegenstand der Rahmenvereinbarung (1) Diese Rahmenvereinbarung gilt für folgende der Bank erteilte Aufträge und zwischen der Bank und dem Vertragspartner abgeschlossene Geschäfte (letztere nachstehend Geschäfte genannt): (a) Soweit die Bank Aufträge (i) zum Abschluss von Spot-, Futures- und Optionsgeschäften ( F&O-Kontrakte ) an organisierten Märkten, multi late ralen Handelssystemen oder organisierten Handelssystemen ( Aus füh rungsplätze ) oder (ii) zur Abwicklung von an Ausführungsplätzen abge schlossenen F&O-Kontrakten über zentrale Gegenparteien, insbe sondere nach deren Übertragung mittels Give-up-Vereinbarung, ausführt, die hierdurch nach Abs. 2 zustande gekommenen Geschäfte. (b) Die unter Zugrundelegung eines Rahmenvertrages für Finanz ter mingeschäfte, eines ISDA Master Agreements oder eines vergleichbaren Rah menvertrages (nachstehend Rahmenvertrag genannt) abgeschlos senen Geschäfte, die über zentrale Gegenparteien abgewickelt werden sollen; und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem das Geschäft gemäß Absatz 3 in das Abwicklungssystem einer zentralen Gegenpartei aufgenommen wird. Dies gilt auch für Geschäfte, die mit einem Dritten abgeschlossen und auf die Bank übertragen wurden. (c) Nicht von Buchstabe (a) oder (b) erfasste Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen, soweit die Parteien keinen Rahmenvertrag abgeschlos sen haben, und zwar unabhängig von einer Bezugnahme auf diese Rahmenvereinbarung und davon, ob sie über zentrale Gegenpar teien abgewickelt werden sollen. (2) Die Bank wird Aufträge, die sich auf die in Abs. 1 Buchstabe (a) (i) genannten F&O-Kontrakte beziehen, als Kommissionärin im eigenen Namen und für Rechnung des Vertragspartners ausführen. Mit der Ausführung des Auftrages an einem Ausführungsplatz oder der Übertragung PLZ Ort des F&O-Kontrakts mittels Give-up-Vereinbarung auf die Bank kommt gleichzeitig ein entsprechendes Geschäft zwischen dem Vertragspartner und der Bank zustande. (3) Die in Abs. 1 Buchstabe (b) Satz 1 und Buchstabe (c) genannten Geschäfte schließt die Bank als Eigenhändlerin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Mit der Aufnahme eines Geschäftes nach Abs. 1 Buchstabe (b) oder (c) in das Abwicklungssystem einer zentralen Gegenpartei erlischt dieses Geschäft und es kommen gleichzeitig Geschäfte mit identischem Inhalt mit entgegengesetzten Positionen zwischen der Bank und der zentralen Gegenpartei einerseits ( OTC-Kontrakt ) und zwischen der Bank und dem Vertragspartner andererseits zustande. Sieht das Regel werk einer zentralen Gegenpartei vor, dass der OTC-Kontrakt nicht mit der Bank, sondern zwischen der zentralen Gegenpartei und dem Vertragspartner zustande kommt, wird die Bank gegenüber der zentralen Ge genpartei die Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners gemäß den Anforderungen des entsprechenden Regelwerks sicherstellen. (4) Die Parteien vereinbaren die entsprechende Anwendbarkeit der Rechts vorschriften, Vertragswerke und Geschäftsbedingungen der zentralen Gegenpartei, in deren Abwicklungssystem das Geschäft aufge nommen wurde, in der jeweils geltenden Fassung ( Regelwerk ), wobei das Regelwerk nach dem dafür anwendbaren Recht auszulegen ist. Das Regelwerk geht den Bestimmungen des Geschäfts und dieser Rahmenvereinbarung vor; die Bestimmungen des Geschäfts gehen dabei den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung vor. Dies gilt auch für den In halt und die Abwicklung der Kontrakte oder der Geschäfte, z. B. hin sicht lich des Ausübungszeitpunktes, der Laufzeit oder der Anforderung von Sicherheiten und der Aussetzung oder Einstellung der Geschäfts ab wick lung durch die an dem Ausführungsplatz bestehenden zentralen Gegen parteien und durch die sonstigen von der Bank in die Durchführung des Auftrages eingeschalteten Dritten. Hiervon abweichend gehen im Falle der Insolvenz im Sinne von Nr. 4 Abs. 2 des Vertragspartners oder im Falle eines Ereignisses, welches die Bank zur Kündigung der Rah men vereinbarung gegenüber dem Vertragspartner nach Nr. 4 Abs. 1 be rech tigt, die Regelungen der Nrn. 4 bis 6 den Bestimmungen des Regelwerkes vor / Seite 1 von 6

23 Clearing-Rahmenvereinbarung Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) (5) Alle Geschäfte bilden untereinander und zusammen mit dieser Rahmenvereinbarung einen einheitlichen Vertrag (nachstehend der Vertrag genannt). Sie werden in dieser Rahmenvereinbarung aufgrund einer einheitlichen Risikobetrachtung und im Vertrauen darauf getätigt. (6) Die Bank ist berechtigt, die Abwicklung von Geschäften abzulehnen. (7) Die Bank bucht die für den Vertragspartner abzuwickelnden F&O- Kontrakte oder OTC-Kontrakte (zusammen Kontrakte genannt) in ihren Systemen in einem oder mehreren auf den Namen des Vertragspartners lautenden Positionskonten. Sie wird darüber hinaus bei den zentralen Gegenparteien für ihre Kunden ein oder mehrere Positionskonten unterhalten. (8) Wenn ein Kontrakt aus dem Abwicklungssystem der zentralen Gegen partei herausgenommen wird, kann die Bank anstatt der Erfüllung des entsprechenden Geschäftes mit Wirkung zu dem in der Erklärung benannten Tag ( Beendigungstag ) dessen vorzeitige Beendigung durch Barausgleich verlangen. An die Stelle der beiderseits geschuldeten Zahlungen oder sonstigen Leistungen, die nach dem Beendigungstag fällig geworden wären, tritt in diesem Fall ein von der Bank zu bestimmender Geldbetrag in Höhe des nach Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 bis 4 zu berechnenden Barwertes des betroffenen Einzelabschlusses. Nr. 8 Abs. 2 gilt ent sprechend. (9) Soweit die Bank von ihrem Recht aus Nr. 1 Abs. 8 keinen Gebrauch macht, sind diese Geschäfte, die zwischen Bank und Vertragspartner abgeschlossen wurden, nicht mehr Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung, sondern unterliegen dann den Regelungen des zugrunde liegenden Rahmenvertrages. 2 Initial Margin (1) Die zentralen Gegenparteien verlangen von ihren Clearing-Mitgliedern für jeden Kontrakt die Stellung von Sicherheiten ( Initial Margin ). Die Höhe der Initial Margin bestimmen die zentralen Gegenparteien in der Regel mittels finanzmathematischer Verfahren als den Betrag, der bei Annahme bestimmter extremer Marktpreisänderungen dem potenziel len Wiedereindeckungsaufwand nach Glattstellung des Kontraktes ent spricht. Um die Initial Margin-Anforderungen der zentralen Gegenparteien zu decken, wird der Vertragspartner auf Anforderung der Bank dieser bankmäßige Sicherheiten mindestens in Höhe der Initial Margin stellen. Die Bank ist berechtigt, weitere Sicherheiten zu verlangen ( Bank Margin ), deren Höhe sie unter Verwendung bankinterner Verfahren zur Risikoberechnung ermittelt. (2) Die Art der Sicherheitsleistung und die als Sicherheit zu stellenden Vermögenswerte werden die Bank und der Vertragspartner gemeinsam festlegen, wobei Sicherheiten im Wege der Vollrechtsübertragung oder des Pfandrechts gestellt werden können. Die Bank wird ihre gegenüber der zentralen Gegenpartei bestehende Verpflichtung zur Stellung von Initial Margin soweit möglich durch die Stellung von Sicherheiten gleicher Art und Güte, wie die ihr von dem Vertragspartner als Sicherheit ver pfändeten oder als Vollrechte übertragenen Vermögenswerte, erfüllen. Gleiches gilt, wenn die Bank verpflichtet ist, auch die Bank Margin an die zentrale Gegenpartei weiterzuleiten. Entsprechen die als Sicherheit gestellten Vermögenswerte des Vertragspartners nicht oder nicht mehr den Anforderungen des maßgeblichen Regelwerks oder ist die Nutzung der Vermögenswerte des Vertragspartners aus anderen Gründen nicht möglich, wird die Bank der zentralen Gegenpartei auf Kosten des Vertrags partners andere Vermögenswerte als Sicherheit stellen. (3) Ändert sich die Höhe der von der zentralen Gegenpartei ermittelten Initial Margin oder die für die Bank Margin maßgebliche Risikoberechnung der Bank oder der Wert der vom Vertragspartner gestellten Sicherheiten zum Nachteil des Vertragspartners, so kann die Bank jederzeit innerhalb angemessener Frist verlangen, dass der Vertragspartner weitere Vermögenswerte als Sicherheit stellt. Die Frist für die Verstärkung der Sicher hei ten kann im Einzelfall, z. B. wegen der Schnelligkeit, mit der sich Markt preise verändern können, auch nach Stunden bestimmt werden. Ändern sich die Höhe der von der zentralen Gegenpartei ermittelten Initial Margin oder die für die Bank Margin maßgebliche Risikoberechnung der Bank oder der Wert der vom Vertragspartner gestellten Sicherheiten zum Vorteil des Vertragspartners, kann dieser die Freigabe bzw. Rücküber tragung von gestellten Sicherheiten in Höhe des Betrages verlangen, um den der Wert der gestellten Sicherheiten die Summe aus Initial Margin und Bank Margin übersteigt. (4) Kommt der Vertragspartner der telefonischen oder mittels Telefax, oder in einer anderen mit der Bank vereinbarten elektronischen Form übermittelten Aufforderung zur anfänglichen oder nachträglichen Sicherheitenstellung oder zur Sicherheitenverstärkung nicht nach, kann die Bank unbeschadet der Rechte nach Nr. 4 Abs. 1 nach entsprechen der Androhung und, soweit möglich, unter Berücksichtigung der Inter es sen des Vertragspartners einzelne oder alle unter diese Rahmenvereinbarung fallende Kontrakte des Vertragspartners glattstellen. Macht die Bank von ihrem Recht zur Glattstellung einzelner Kontrakte Gebrauch, so enden die den Kontrakten entsprechenden Geschäfte und die Bank wird realisierte Verluste vom Vertragspartner anfordern oder sein Konto be lasten bzw. realisierte Gewinne an den Vertragspartner auskehren oder seinem Konto gutschreiben. Die Glattstellungsbefugnis besteht auch dann, wenn die Bank den Vertragspartner nicht erreichen kann. Der Vertragspartner wird daher Vorkehrungen treffen, dass er für die Bank an Bank arbeitstagen jederzeit erreichbar ist. 3 Variation Margin (1) Die zentralen Gegenparteien ermitteln fortlaufend täglich und auf Basis ihres Regelwerks für jeden in ihr Abwicklungssystem aufgenommenen Kontrakt den Barwert und unter Berücksichtigung der bereits übertragenen Sicherheiten den Betrag der zu stellenden Sicherheit ( Variation Margin ) sowie die übertragungspflichtige Partei. Ist aufgrund der Berechnungen der zentralen Gegenpartei die Bank zur Stellung von Variation Margin an die zentrale Gegenpartei verpflichtet, so kann die Bank vom Vertragspartner einen Betrag in entsprechender Höhe anfordern oder seinem Konto belasten. Ist aufgrund der Berechnungen der zentralen Gegenpartei die zentrale Gegenpartei verpflichtet, Variation Mar gin an die Bank zu stellen, so muss die Bank einen Betrag in ent sprechender Höhe an den Vertragspartner leisten oder seinem Konto gutschreiben. (2) Die Frist für die Übertragung von Variation Margin kann im Einzelfall, z. B. wegen der Schnelligkeit, mit der sich Marktpreise verändern können, auch nach Stunden bestimmt werden. Kommt der Vertragspartner der tele fonischen oder mittels Telefax, oder in einer anderen mit der Bank vereinbarten elektronischen Form übermittelten Aufforderung zum Ausgleich des Fehlbetrages nicht nach, gelten die Bestimmungen der Nr. 2 Abs. 4 entsprechend. 4 Beendigung (1) Sofern Geschäfte getätigt und noch nicht vollständig abgewickelt sind, ist der Vertrag nur aus wichtigem Grund kündbar. Ein solcher liegt auch dann vor, wenn eine fällige Zahlung oder sonstige Leistung aus welchem Grund auch immer nicht innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Benachrichtigung des Zahlungs- oder Leistungspflichtigen vom Aus bleiben des Eingangs der Zahlung oder der sonstigen Leistung beim Empfänger eingegangen ist oder ein Fall der Nr. 2 Abs. 4 oder der Nr. 3 Abs. 2 vorliegt. Die Benachrichtigung und die Kündigung müssen in Textform, durch Telefax oder in ähnlicher Weise erfolgen. Eine Teilkündigung, insbesondere die Kündigung einzelner und nicht aller Geschäfte, ist ausgeschlossen / Seite 2 von 6

24 Clearing-Rahmenvereinbarung Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) (2) Der Vertrag endet ohne Kündigung im Insolvenzfall. Der Insolvenzfall ist gegeben, wenn das Insolvenzverfahren oder ein sonstiges vergleichbares Verfahren über das Vermögen einer Partei beantragt wird und diese Partei entweder den Antrag selbst gestellt hat oder zahlungsunfähig ist oder sich sonst in einer Lage befindet, die die Eröffnung eines solchen Verfahrens rechtfertigt. (3) Im Fall der Beendigung des Vertrages durch Kündigung oder Insolvenz (nachstehend Beendigung genannt) ist keine Partei mehr zu Zahlungen oder sonstigen Leistungen aus diesem Vertrag verpflichtet, die gleichtägig oder später fällig geworden wären; an die Stelle dieser Verpflichtungen treten Ausgleichsforderungen nach Nrn. 5 und 6. 5 Schadenersatz und Vorteilsausgleich (1) Im Fall der Beendigung steht der kündigenden bzw. der solventen Partei ( ersatzberechtigte Partei genannt) ein Anspruch auf Scha densersatz zu. Der Schaden wird auf der Grundlage von unverzüglich ab zuschlie ßenden Ersatzgeschäften ermittelt, die dazu führen, dass die ersatzberechtigte Partei alle Zahlungen und sonstigen Leistungen erhält, die ihr bei ordnungsgemäßer Vertragsabwicklung zugestanden hätten. Sie ist berechtigt, die dazu nach ihrer Auffassung geeigneten Verträge abzuschließen. Wenn sie von dem Abschluss derartiger Ersatzgeschäfte absieht, kann sie nach ihrer Wahl denjenigen Betrag der Schadens berechnung zugrunde legen, den (i) sie für solche Ersatzgeschäfte auf der Grundlage von Zinssätzen, Terminsätzen, Kursen, Marktpreisen, Indices und sonstigen Wertmessern sowie Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. der Kenntniserlangung von dem Insolvenzfall hätte aufwenden müssen oder (ii) die zentrale Gegenpartei für die den Geschäften entsprechenden Kontrakte ermittelt hat. Der Schaden wird unter Berücksichtigung aller Geschäfte berechnet; ein finanzieller Vorteil, der sich aus der Beendigung von Geschäften (einschließlich solcher, aus denen die ersatzberechtigte Partei bereits alle Zahlungen oder sonstigen Leistungen der anderen Partei erhalten hat) ergibt, wird als Minderung des im Übrigen ermittelten Schadens berücksichtigt. (2) Erlangt die ersatzberechtigte Partei aus der Beendigung von Geschäf ten insgesamt einen finanziellen Vorteil, so schuldet sie vorbehaltlich Nr. 6 Abs. 2 der anderen Partei einen Betrag in Höhe dieses Vorteils, höchstens jedoch in Höhe des Schadens der anderen Partei. Bei der Berechnung des finanziellen Vorteils finden die Grundsätze des Abs. 1 über die Schadensberechnung entsprechende Anwendung. sie die ersatzberechtigte Partei zum Briefkurs in Euro um. Der im Rahmen der Verwertung von verpfändeten Sicherheiten erzielte Erlös wird entsprechend in die einheitliche Ausgleichsforderung einbezogen. (2) Eine Ausgleichsforderung gegen die ersatzberechtigte Partei wird nur fällig, soweit diese keine Ansprüche aus irgendeinem rechtlichen Grund gegen die andere Partei ( Gegenansprüche ) hat. Bestehen Gegen ansprüche, so ist deren Wert zur Ermittlung des fälligen Teils der Ausgleichsforderung vom Gesamtbetrag der Ausgleichsforderung abzuzie hen. Zur Berechnung des Werts der Gegenansprüche hat die ersatzbe rechtigte Partei diese, (i) soweit sie sich nicht auf Euro beziehen, zu einem nach Möglichkeit auf der Grundlage des am Berechnungstag geltenden, amtlichen Devisenkurses zu bestimmenden Brief-Kurs in Euro umzurechnen, (ii) soweit sie sich nicht auf Geldzahlungen beziehen, in eine in Euro ausgedrückte Schadensersatzforderung umzuwandeln und (iii) soweit sie nicht fällig sind, mit ihrem Barwert (unter Berück sich tigung auch der Zinsansprüche) zu berücksichtigen. Die ersatzberechtigte Partei kann die Ausgleichsforderung der anderen Partei gegen die nach Satz 3 errechneten Gegenansprüche aufrechnen. Soweit sie dies unter lässt, wird die Ausgleichsforderung fällig, sobald und soweit ihr keine Gegenansprüche mehr gegenüberstehen. 7 Ausfall der Bank (1) Hat der Vertragspartner Omnibus-Kunden-Kontentrennung oder Einzelkunden-Kontentrennung oder vergleichbare Trennungsmodelle gewählt und sieht das Regelwerk für diese Fälle vor, dass bei einem darin beschriebenen Beendigungsereignis hinsichtlich der Bank einzelne oder alle der von der Bank abgeschlossenen Kontrakte beendet werden, enden die Geschäfte, die den beendeten Kontrakten entsprechen, abweichend von Nr. 4 ohne Kündigung zum Zeitpunkt der Beendigung der Kontrakte. Auf diese Geschäfte finden Nr. 4 Abs. 3, Nrn. 5 und 6 mit der Maß gabe Anwendung, dass separate Ausgleichsforderungen hinsichtlich jedes Trennungsmodells (soweit nach dem Regelwerk vorgesehen) unter Einbeziehung der Bewertungen der zentralen Gegenpartei für die Kontrakte und Sicherheiten ermittelt werden. Diese separaten Ausgleichs forderungen zwischen Bank und Vertragspartner entstehen zeitgleich mit den wegen der Beendigung der Kontrakte durch die zentrale Gegenpartei ermittelten Ausgleichsforderungen. Erfolgt eine Beendigung von Kontrakten nach den Bestimmungen mehrerer Regelwerke, gelten die vorstehen den Bestimmungen dieses Absatzes bezüglich jeder zentralen Gegenpartei einzeln. 6 Abschlusszahlung (1) Rückständige Beträge und sonstige Leistungen und der zu leistende Schadensersatz werden von der ersatzberechtigten Partei zu einer einheitlichen Ausgleichsforderung in Euro zusammengefasst, wobei für rück ständige sonstige Leistungen entsprechend Nr. 5 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 ein Gegenwert in Euro ermittelt wird. Soweit eine Partei Sicherheiten im Wege der Vollrechtsübertragung geleistet hat, werden die Ansprüche dieser Partei auf Rückübertragung gleichwertiger Sicherheiten mit ihrem nachstehend beschriebenen und von der ersatzberechtigten Partei er mittelten Wert wie rückständige sonstige Leistungen der besicherten Partei in die einheitliche Ausgleichsforderung einbezogen. Der Wert von Bar sicher heiten entspricht deren Nominalbetrag zuzüglich der bis zur Been digung des Vertrages aufgelaufenen Zinsen. Der Wert von Wertpapiersicher heiten wird mit dem bei einer Veräußerung gleichartiger Wertpapiere vom Sicherungsnehmer erzielten Erlös oder nach Wahl der ersatz berechtigten Partei mit dem Betrag festgesetzt, der unter Wahrung der Interessen des Sicherungsgebers unmittelbar nach Beendigung des Vertrages durch Veräußerung hätte erzielt werden können. Die ersatz berechtigte Partei kann ihrer Bewertung der Sicherheiten auch denjenigen Betrag zugrunde legen, den die zentrale Gegenpartei für die Sicherheiten der den beendeten Geschäften entsprechenden Kontrakte ermittelt hat. Soweit die vorgenannten Beträge nicht in Euro denominiert sind, rechnet (2) Nach Abs. 1 ermittelte separate Ausgleichsforderungen werden wie eine rückständige sonstige Leistung in die nach Nr. 6 zu ermittelnde einheitliche Ausgleichsforderung einbezogen. Satz 1 gilt nicht, wenn eine sol che Einbeziehung den nach dem Regelwerk vorgesehenen Schutzmaßnahmen für Kundenpositionen entgegen steht. (3) Um die Übertragung von Kontrakten auf ein anderes Clearingmitglied zu ermöglichen, kann jede Partei verlangen, dass die jeweils andere Partei alle nach dem Regelwerk der jeweiligen zentralen Gegenpartei dazu geforderten Maßnahmen und Rechtshandlungen vornimmt. 8 Ausfall einer zentralen Gegenpartei (1) Wird ein Insolvenzverfahren oder ein sonstiges vergleichbares Verfahren über das Vermögen der zentralen Gegenpartei beantragt und hat sie den Antrag entweder selbst gestellt oder ist sie zahlungsunfähig oder sonst in einer Lage, die die Eröffnung eines solchen Verfahrens rechtfertigt, enden automatisch und zeitgleich die zwischen der Bank und dem Vertragspartner geschlossenen Geschäfte, die den über diese zentrale Gegenpartei abgewickelten Kontrakten entsprechen. Es gelten insoweit Nr. 4 Abs. 3, Nr. 5 und Nr. 6 mit der Maßgabe, dass die Bank als ersatzberechtigte Partei gilt / Seite 3 von 6

25 Clearing-Rahmenvereinbarung (2) Die Bank steht nicht für die Leistungsfähigkeit von zentralen Gegenparteien ein. Eine Ausgleichsforderung gegen die Bank ist auf den Betrag beschränkt, den die Bank von der zentralen Gegenpartei für die beendeten Kontrakte erhält. 9 Einschaltung Dritter und Meldepflichten (1) Sofern in Nr. 14 nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt Folgendes: Die Bank darf im Rahmen der Ausführung von Aufträgen, insbe sondere bei Geschäften, die über zentrale Gegenparteien mit Sitz im Ausland abgewickelt werden sollen, Dritte beauftragen; im Fall der Erfüllung von Pflichten nach Nr. 10 Abs. 7 gilt dies auch für die Lieferung und Abnahme. herbeigeführt werden soll. Hat der Vertragspartner bis zu einem ihm hierzu bekannt gegebenen Zeitpunkt keine Weisung erteilt oder die für die Lieferung erforderlichen Basiswerte oder die für die Bezahlung erforderlichen Guthaben nicht auf seinem Konto, Devisenkonto, Depot oder einer von der Bank benannten Stelle angeschafft, hat die Bank das Recht, den zu beliefernden F&O-Kontrakt unverzüglich glattzustellen, um eine Abwicklung durch effektive Lieferung zu vermeiden. Nr. 2 Abs. 4 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. (8) Die Bank rechnet gegenüber dem Vertragspartner den Preis des F&O-Kontraktes ab; sie ist berechtigt ihr Entgelt in Rechnung zu stellen. Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) (2) Die Bank haftet nur für die sorgfältige Auswahl der beauftragten Dritten. Die Bank wird dem Vertragspartner bei Leistungsstörungen die Ansprüche gegen die beauftragten Dritten abtreten. (3) Sofern in Nr. 14 nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt Folgendes: Die nach EMIR oder einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung erforderlichen Meldungen wird die Bank vornehmen; sie kann sich dabei Dritter bedienen. 10 Besondere Bestimmungen für Aufträge nach Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe (a) über den Abschluss von F&O-Kontrakten an Ausführungsplätzen und deren Abwicklung (1) Aufträge nach Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe (a) kann der Vertragspartner der Bank auch telefonisch, mittels Telefax, oder in einer anderen mit der Bank vereinbarten elektronischen Form übermitteln. (2) Der Vertragspartner kann der Bank bei der Erteilung von Aufträgen zum Abschluss von F&O-Kontrakten an Ausführungsplätzen Preisgrenzen vorgeben (preislich limitierte Aufträge). Ein ohne ausdrückliche Bestimmung der Gültigkeitsdauer erteilter Auftrag zum Abschluss von F&O- Kontrakten gilt nur für den Tag der Auftragserteilung. (3) Die Bank behält sich vor, die Annahme von Aufträgen im Einzelfall nach ihrem Ermessen abzulehnen, es sei denn, die Aufträge dienen der Glattstellung von noch nicht abgewickelten F&O-Kontrakten. Aufträge zur Ausführung von Spotgeschäften kann die Bank auch dann ablehnen, wenn der Vertragspartner die für die Lieferung erforderlichen Basiswerte nicht auf seinem Devisenkonto, Depot oder einer von der Bank benannten Stelle angeschafft hat oder nicht nachweist, dass er die für die Abnahme der Basiswerte notwendigen Vorkehrungen getroffen hat. Abs. 7 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Beim Kauf einer Option wird die Bank die Optionsprämien anfordern oder dem Konto des Vertragspartners belasten. Für Optionen, bei denen die Optionsprämien nicht voll bezahlt werden müssen (so genannte Futures-style Options), gelten Nrn. 2 und 3 entsprechend. (5) Die Bank wird dem Vertragspartner bei jeder Änderung der offenen Positionen aus noch nicht beendeten F&O-Kontrakten einen Positionsauszug zur Verfügung stellen. (9) Wird an einem Ausführungsplatz auf Veranlassung der dazu befugten Stelle der Handel in bestimmten F&O-Kontrakten ganz oder teilweise ausgesetzt und werden daraufhin alle Aufträge in diesen F&O-Kontrakten gelöscht, erlöschen sämtliche an diesem Ausführungsplatz auszufüh renden Aufträge des Vertragspartners für die betreffenden F&O-Kontrakte; die Bank wird den Vertragspartner hiervon unverzüglich benachrichtigen. (10) Durch den Verkauf einer Option (Eingehen einer Stillhalterposition) erteilt der Vertragspartner der Bank unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB unwiderruflich Vollmacht, die Erklärung der Bank über die Ausübung der Option für ihn entgegenzunehmen. Die Bank unter richtet den Vertragspartner unverzüglich über die Ausübung. 11 Besondere Bestimmungen für Geschäfte nach Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe (b), die unter Zugrundelegung eines Rahmenvertrages abgeschlossen werden (1) Die Bank wird dem Vertragspartner die Aufnahme des Geschäfts in das Abwicklungssystem der betreffenden zentralen Gegenpartei unverzüglich mittels Telefax, oder in einer anderen mit der Bank vereinbarten elektronischen Form mitteilen, sofern nicht bereits die zentrale Gegenpartei den Vertragspartner informiert hat; die Mitteilung kann auch Bestandteil des Positionsauszuges sein. Nr. 10 Abs. 5 gilt entsprechend. (2) Sofern mit dem Vertragspartner keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, richten sich die Entgelte für die erbrachten Leistungen der Bank nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis. 12 Besondere Bestimmungen für Geschäfte nach Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe (c), die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden (1) Haben sich die Parteien über ein Geschäft geeinigt, so wird die Bank dem Vertragspartner in Textform, durch Telefax oder in einer anderen mit der Bank vereinbarten elektronischen Form dessen Inhalt bestätigen. Der Vertragspartner ist berechtigt, eine unterzeichnete Ausfertigung der Bestätigung zu verlangen. Eine Bestätigung ist jedoch keine Voraus setzung für die Rechtswirksamkeit des Geschäfts. (6) Sollte der Vertragspartner eine Option ausüben oder einen Future durch effektive Lieferung erfüllen bzw. erfüllt haben wollen, muss er der Bank gegenüber diese Erklärung spätestens bis zu dem von der Bank angegeben Zeitpunkt abgeben. Die Bank ist nicht verpflichtet, den Vertrags partner auf den bevorstehenden Ablauf der Option und seine Erklärungsfrist aufmerksam zu machen. (7) Bei F&O-Kontrakten, die durch effektive Lieferung zu erfüllen sind, erwartet die Bank die Weisung des Vertragspartners, ob die Lieferung (2) Die Bank wird von dem Vertragspartner die von diesem geschuldeten Zahlungen und sonstigen Leistungen spätestens an den vereinbarten Fäl lig keitstagen anfordern oder seinem Konto belasten. (3) Sofern in Nr. 14 nicht abweichend vereinbart, gilt Folgendes: Bei Devi sentermingeschäften muss bis spätestens Uhr des zweiten Bank arbeitstages vor Fälligkeit der Devisentermingeschäfte eine Nachricht vorliegen, dass die vom Vertragspartner anzuschaffende Währung (Euro oder Fremdwährung) am Fälligkeitstag wie vereinbart zur Verfü / Seite 4 von 6

26 Clearing-Rahmenvereinbarung gung stehen wird. Die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt auf einem seiner Konten bei der Bank über ein entsprechendes Guthaben verfügt. Andernfalls ist die Bank berechtigt, die offene Position aus dem Geschäft Interesse wahrend an einem Devisenmarkt oder einem Freiverkehrsmarkt zu Lasten des Vertragspartners anzuschaffen bzw. zu verkaufen. (4) Wird ein Geschäft in das Abwicklungssystem einer zentralen Gegenpartei aufgenommen, gelten Nr. 11 Abs. 1 Sätze 3 und 4 sowie Abs. 2 entsprechend. 13 Verschiedenes 14 Besondere Vereinbarungen Die folgenden Absätze gelten nur, soweit die dazu bestimmten Felder angekreuzt sind: (1) Nr. 9 Abs. 1 findet keine Anwendung. (2) Nr. 9 Abs. 3 findet keine Anwendung. (3) Nr. 12 Abs. 3 findet keine Anwendung. (4) Nr. 13 Abs. 3 findet keine Anwendung. ü (5) Sonstige Vereinbarungen: Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) (1) Bankarbeitstag im Sinne dieses Vertrages ist jeder Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremd wäh rungs einlagen, geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags). (2) Geschäftstag ist jeder im Regelwerk bestimmte Tag, an dem die betreffende zentrale Gegenpartei Geschäfte in ihr Abwicklungssystem auf nimmt, bewertet und die sich hieraus ergebenden Zahlungen und Lieferungen verrechnet und abwickelt. (3) Die Rahmenvereinbarung in der hiermit vereinbarten Fassung gilt auch für alle etwaigen Geschäfte der Parteien unter der Rahmen ver einbarung in einer früheren Fassung. Hierzu zählen auch Geschäfte, die unter Zugrundelegung der Sonderbedingungen für Termingeschäfte abge schlossen wurden. Für diese Geschäfte bleibt die frühere Fassung jedoch insoweit maßgeblich, als dies zum Verständnis der in ihnen getrof fenen Regelungen erforderlich ist. (4) Die Parteien und jeweils eingeschaltete Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Abwicklung der Geschäfte geschäftsbezogene und kundenbezogene Daten soweit erforderlich an Dritte, insbesondere an Transaktionsregister, zentrale Gegenparteien und Aufsichtsbehörden, weiterzugeben. (5) Sind Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vorschriften hiervon unberührt. Gegebenenfalls hier durch entstehende Vertragslücken werden durch ergänzende Vertrags auslegung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Parteien geschlossen. (6) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (a) Clearing-Mitglied (i) Die Bank bedient sich zur Ausführung von Geschäften in Finanzinstrumenten eines Clearing-Mitglieds, welches grundsätzlich in eigen em Namen auf Rechnung der Bank die Geschäfte des Kunden aus führt. Ein Clearing-Mitglied ist ein Institut, das aufgrund einer Clearing-Lizenz am Clearing-System für die an den entsprechenden Märkten abgeschlossenen Wertpapier- und Termingeschäfte oder Geschäfte mit Bezug auf Emissionsrechte teilnimmt. Die Bank unterzieht jedes Clearing-Mitglied vor Beauftragung einem internen Prüfungsund Ratingverfahren. (ii) Die Bank informiert den Kunden in der Abrechnung über Geschäfte in Finanzinstrumenten, welches Clearing-Mitglied von der Bank für das jeweilige Geschäft des Kunden beauftragt wurde. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Durchführung seiner Geschäfte mit einem bestimmten Clearing-Mitglied. Die Bank hat jederzeit das Recht, im Rahmen der mit dem jeweiligen Clearing-Mitglied getroffenen vertraglichen Vereinbarungen die Zusammenarbeit mit diesem zu beenden oder neue Clearing-Mitglieder mit der Ausführung von Geschäften in Fi nanz instrumenten zu betrauen. (b) Sicherheiten für Termingeschäfte und Insolvenz eines Clearing- Mitglieds (i) Die Sicherheiten, welche die Bank bei dem jeweiligen Clearing- Mitglied, dessen sie sich zur Erfüllung der Kundenaufträge bedient, zu hinterlegen hat, gelten im Verhältnis der Bank zum Kunden als notwendige Aufwendungen, die die Bank als Kommissionärin im Rahmen des Kommissionsgeschäftes zur Abwicklung der Kundengeschäfte zu leisten hat. (7) Nicht ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz der Bank. (8) Anschrift des Zustellungsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland: Name Vorname Firma Straße/Nr. PLZ Ort (ii) Im Insolvenzfall des Clearing-Mitglieds nach der Insolvenzordnung (InsO) oder gemäß dem Insolvenzverfahren nach dem Recht im Staat des Sitzes des Clearing-Mitglieds hat der Kunde der Bank ihre notwendigen Aufwendungen gegenüber dem Clearing-Mitglied zu ersetzen. Dieser Anspruch auf Aufwendungsersatz ist grundsätzlich auf die Höhe der Sicherheiten begrenzt, die der Kunde zu Beginn des Handels tages, der dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgt, gegenüber der Bank zu leisten hat. Die Höhe der zu ersetzenden Aufwendungen wird im Insolvenzfall berechnet, sobald sie feststeht. (iii) Darüber hinaus haftet die Bank dem Kunden im Falle der Insolvenz des Clearing-Mitglieds für untertägige Handelsgewinne, die ihm seitens der Bank noch nicht gutgeschrieben wurden, nur insoweit, als das jeweilige Clearing-Mitglied seinen Verpflichtungen gegenüber der Bank nachkommt. (iv) Die Bank wird als Kommissionärin Rechte auf Auszahlung von Handelsgewinnen und Rückzahlung von Sicherheiten in der Insolvenz des Clearing-Mitglieds im Interesse des Kunden geltend machen, sofern dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder des Staates des Sitzes des Clearing-Mitglieds möglich ist. In diesem / Seite 5 von 6

27 Clearing-Rahmenvereinbarung Fall ist sie zur Herausgabe der dem Kunden zustehenden Handelsgewinne und der von ihm geleisteten Sicherheiten in der Höhe bzw. mit der Quote verpflichtet, wie die Ansprüche durch den Insolvenz verwalter des Clearing-Mitglieds erfüllt werden. Die Bank ist zu Abzügen nur berechtigt, sofern sie notwendige Aufwendungen aufgrund des Kom missionsgeschäftes geltend machen kann. Dabei werden auch seitens der Bank für Rechnung des Kunden geltend gemachte Entschädigungen aus der Einlagensicherung oder vergleichbaren Ansprüchen des insolventen Clearing-Mitglieds in der Höhe berück sichtigt, in welcher sie dem Kunden nach den entsprechenden Vorschriften zustehen. (v) Im Insolvenzfall des Clearing-Mitglieds wird die Bank eine voll ständige Abrechnung über die tatsächlichen Aufwendungen der Bank pro Kunde erstellen, sobald die Insolvenzquote festgestellt wurde. Diese tatsächlichen Aufwendungen pro Kunde können in einer Prorata-Zuwei sung eines Anteils der von der Bank für die jeweilige Produktklasse an das Clearing-Mitglied geleisteten Gesamtsicherheiten bestehen. Ein etwaiger Differenzbetrag zwischen den ursprünglich vom Kunden an die Bank geleisteten Sicherheiten sowie dem tatsächlichen Erstattungsanspruch der Bank gegen den Kunden wird gesondert aus gewiesen und, sofern ein Überschuss zugunsten des Kunden besteht, diesem ausbezahlt. Ort, Datum Ort, Datum Ausfertigung für die Bank (diese müssen Ausfertigung der Bank unterschrieben für den Kunden im Original vorliegen) Unterschrift/ Firmenstempel Unterschrift/ Firmenstempel / Seite 6 von 6

28 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Angaben nach Steuerrecht zur Konto-/ Depoteröffnung bei Rechtsträgern 1 Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Hinweis zu den Angaben der steuerlichen Ansässigkeit und deren Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Die Bank erhebt, speichert und verarbeitet die Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit auf Grundlage des Finanzkonteninformationsaustauschgesetzes (FKAustG), der FATCA-USA-Umsetzungs-Verordnung (FATCA-USA-UmsV) sowie der Zinsinformationsverordnung (ZIV). Soweit eine der von Ihnen angegebenen steuerlichen Ansässigkeiten in den Vereinigten Staaten von Amerika, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Staat, der einen steuerlichen Datenaustausch mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbart hat, vorliegt, werden die nach FKAustG und/oder FATCA-USA-UmsV bzw. der ZIV 2 vorgeschriebenen Daten an das BZSt übermittelt. Gemeldet werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Kundendaten des Konto-/Depotinhabers (Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummer 3 ), Kontosalden und gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse. Bei Konten von Rechtsträgern muss die Bank Überprüfungsverfahren durchführen, um festzustellen, ob das Konto von einer oder mehreren meldepflichtigen Person(en) oder von passiven NFEs 4 mit einer oder mehreren beherrschenden Personen, die meldepflichtige Personen sind, gehalten wird. Sofern beherrschende Personen, die meldepflichtige Personen sind, identifiziert werden, sind auch ihre Daten an das BZSt zu melden (insbesondere Namen, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummern 3 sowie Konto- und Depotnummern). Das BZSt leitet diese Daten an die im Ansässigkeitsstaat zuständige ausländische Steuerbehörde weiter. Soweit Sie ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig sind, erfolgt keine Meldung an das BZSt. Bitte beachten Sie, dass die Baader Bank keine Konten für US-Steuerpflichtige führt. 1 Persönliche Angaben Firmenname Sitz der Gesellschaft Straße/Nr. PLZ/Ort Ort Land Postanschrift (falls abweichend) Straße/Nr. PLZ/Ort Ort Land Stammnummer: 1 Rechtsträger: eine juristische Person oder ein Rechtsgebilde wie zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, ein Trust oder eine Stiftung. 2 Die Zinsinformationsverordnung gilt ab 2016 nur noch für die Staaten und Gebiete, die noch nicht am internationalen automatischen Informationsaustausch (Automatic Exchange of Information AEOI) nach dem FKAustG teilnehmen. Insbesondere Österreich wird sich erst ab dem 1. Januar 2017 beteiligen. Auch die gesonderten bilateralen Abkommen zwischen den fünf europäischen Staaten Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra und der Europäischen Union sowie zwischen allen Mitgliedstaaten und zwölf abhängigen oder assoziierten Gebieten (die Kanalinseln, die Isle of Man und die abhängigen oder assoziierten Gebiete der Karibik) gelten bis zu ihrer Aufhebung bzw. Überarbeitung weiter. 3 Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen oder die funktionale Entsprechung, wenn keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist. 4 NFE ist ein Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist / Seite 1 von 4

29 Angaben nach Steuerrecht zur Konto-/ Depoteröffnung bei Rechtsträgern 2 Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit des Unternehmens Die Gesellschaft ist steuerlich ansässig in Deutschland Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. oder Steuernummer*: und/oder steuerlich ansässig in in in TIN**: TIN**: TIN**: 3 FATCA und AEOI-Status Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Bei den folgenden Angaben handelt es sich um Pflichtangaben. Bitte wählen Sie nachfolgend eine Art von Rechtsträger sowie dessen Status und machen Sie die für den ausgewählten Status erforderlichen Angaben. Art des Rechtsträgers Aktiver Rechtsträger Active Non-Financial Entity (active NFE) Passiver Rechtsträger Passive Non-Financial Entity (passive NFE) Befreiter Rechtsträger Exempted Entity Status (Pflichtangabe bitte nur ein Kästchen ankreuzen) Ein aktiver Rechtsträger liegt u.a. dann vor, wenn der Rechtsträger weniger als die Hälfte seiner gesamten Einkünfte aus passiven Einkünften erzielt und gleichzeitig kein Finanzinstitut ist. Bitte nachfolgend eine Kategorie auswählen: Aktiver Rechtsträger nach Einkünften und Vermögenswerten Gemeinnützige Organisation Sonstiger aktiver Rechtsträger (genauen Status angeben): Ein passiver Rechtsträger liegt u.a. dann vor, wenn der Rechtsträger mehr als die Hälfte seiner gesamten Einkünfte aus passiven Einkünften erzielt und gleichzeitig kein Finanzinstitut ist. Passiver Rechtsträger (bitte ergänzende Angaben für passive Rechtsträger unter Abschnitt 4 befüllen) Bitte nachfolgend eine Kategorie auswählen: Börsengehandelte Kapitalgesellschaft oder verbundenes Unternehmen einer börsengehandelten Kapitalgesellschaft (bitte eine Börse angeben, an der die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden: ) Staatlicher Rechtsträger Zentralbank Internationale Organisation Laut dem geltenden jeweiligen FATCA-IGA befreiter Rechtsträger (bitte den genauen Status angeben): Finanzinstitut Bitte nachfolgend eine Kategorie auswählen und die ergänzenden Angaben für Finanzinstitute befüllen: Foreign Financial Institution (FFI) Registriertes FFI: Participating FFI Reporting Model 1 FFI Reporting Model 2 FFI Für jede Art von registriertem FFI bitte die GIIN angeben: Nicht meldendes (Non-Reporting) IGA FFI Nicht teilnehmendes (Non-Participating) FFI (NPFFI) (Bitte beachten Sie, dass eine Kontoeröffnung für nicht teilnehmende FFI nicht möglich ist) Sonstige FFI (Certified Deemed-Compliant FFI, Sponsored FFI,...) Ergänzende Angaben für Finanzinstitute: Handelt es sich um ein Investmentunternehmen in einem nicht teilnehmenden AEOI-Land, das von einem anderen Finanzinstitut verwaltet wird? Ja Nein Hat der Rechtsträger beherrschende Personen? Ja Nein Wenn ja, bitten wir Sie die ergänzenden Angaben unter Abschnitt 4 zu befüllen. * Die Angabe ist freiwillig. ** TIN (Tax Identification Number) ist das international übliche Kürzel für Steueridentifikationsnummer. Die Angabe TIN ist verpflichtend, es sei denn, der betreffende Staat gibt keine TIN oder funktional entsprechende Identifikationsnummer aus. Vgl. zu den europäischen TINs: / Seite 2 von 4

30 Angaben nach Steuerrecht zur Konto-/ Depoteröffnung bei Rechtsträgern 4 Bei passiven NFEs: Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit der den Konto-/Depotinhaber beherrschenden Person/Personen Beherrschende Person(en) ist/sind die natürliche(n) Person(en), die einen Rechtsträger beherrscht/beherrschen. Der Begriff entspricht weitgehend dem Begriff des wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz. Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Konto-/Depotinhaber letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Bei nicht börsennotierten Gesellschaften wird Kontrolle/Eigentum vermutet, wenn eine Person unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert. Es sind keine beherrschenden Personen vorhanden. Es sind folgende beherrschende Personen vorhanden: Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Beherrschende Person 1 Name, Vorname/n: Staatsangehörigkeit: Straße, Nummer: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Geburtsort: Land: Geburtsland*: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich ansässig in Deutschland Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in TIN**: in TIN**: in TIN**: Beherrschende Person 2 Name, Vorname/n: Straße, Nummer: PLZ, Ort: Land: Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland*: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich ansässig in Deutschland Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in in in TIN**: TIN**: TIN**: * Die Angabe ist freiwillig. ** TIN (Tax Identification Number) ist das international übliche Kürzel für Steueridentifikationsnummer. Die Angabe TIN ist verpflichtend, es sei denn, der betreffende Staat gibt keine TIN oder funktional entsprechende Identifikationsnummer aus. Vgl. zu den europäischen TINs: / Seite 3 von 4

31 Angaben nach Steuerrecht zur Konto-/ Depoteröffnung bei Rechtsträgern Beherrschende Person 3 Name, Vorname/n: Straße, Nummer: PLZ, Ort: Land: Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland*: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich ansässig in Deutschland Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in in TIN**: TIN**: Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) in TIN**: Beherrschende Person 4 Name, Vorname/n: Staatsangehörigkeit: Straße, Nummer: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Geburtsort: Land: Geburtsland*: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich ansässig in Deutschland Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in TIN**: in TIN**: in TIN**: Es wird darauf hingewiesen, dass unrichtige oder unvollständige Angaben in Staaten, in denen eine Steuerpflicht besteht, rechtlich relevant sein können. Die Bank ist nicht zur Rechtsberatung befugt. Rechtliche Fragen, insbesondere zur steuerlichen Ansässigkeit, sollten daher mit einem steuerlichen Berater geklärt werden. Ich versichere, dass alle oben gemachten Angaben vollständig und zutreffend sind und verpflichte mich, Änderungen der Bank unverzüglich mitzuteilen. Ort, Datum: û Unterschrift(en) des/der Vertretungsberechtigten des Konto-/Depotinhabers û Unterschrift des Mitarbeiters * Die Angabe ist freiwillig. ** TIN (Tax Identification Number) ist das international übliche Kürzel für Steueridentifikationsnummer. Die Angabe TIN ist verpflichtend, es sei denn, der betreffende Staat gibt keine TIN oder funktional entsprechende Identifikationsnummer aus. Vgl. zu den europäischen TINs: / Seite 4 von 4

32 Name und Anschrift der bisherigen konto-/depotführenden Bank: Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Deutschland T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Auftrag zum Konto-/Depotübertrag von einem Fremdkonto/-depot auf ein Konto/Depot bei der Bank Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) BITTE BEACHTEN SIE: Das Original muss an die Bank gesendet werden. Die Bank veranlasst alles Weitere für Sie. 1 Allgemeine Angaben Erster Konto-/Depotinhaber Zweiter Konto-/Depotinhaber Name Name Straße/Nr. Straße/Nr. PLZ, Ort PLZ, Ort Steuer-Identifikationsnummer* Steuer-Identifikationsnummer* *Angabe zwingend erforderlich bei unentgeltlichem Übertrag auf das Depot eines Ehegatten oder Dritten. 2 Konto-/Depotübertrag Übertrag an: Baader Bank AG, Weihenstephaner Str. 4, Unterschleißheim, BLZ , BIC BDWBDEMM Von Konto Nr./IBAN (bisherige Bank) Auf Konto Nr./IBAN bei der Bank Von Depot Nr. (bisherige Bank) Auf Depot Nr. bei der Bank Übertrag des gesamten Kontos/Depots (Hinweis für die bisherige depotführende Bank siehe Punkt 7) Übertrag folgender Wertpapiere (Hinweis für die bisherige depotführende Bank siehe Punkt 7) Wertpapierbezeichnung WKN oder ISIN Stückzahl/Nennwert Bitte auf Seite 2 unterschreiben! Bitte beachten Sie: Bei Übertragung von im Ausland verwahrten Wertpapieren sowie Namensaktien fallen gegebenenfalls Spesen an. An die Bank übertragene Sperren (Firmen-, ggf. Incentive-Sperren) inkl. Sperrfristen einzelner Wertpapiere werden von der Bank übernommen. Bei Fonds können häufig nur ganze Anteile übertragen werden. Bruchstücke werden deshalb gegebenenfalls vor Depotübertrag veräußert und der Erlös zu Gunsten ihres Abrechnungskontos übermittelt / Seite 1 von 2

33 Auftrag zum Konto-/Depotübertrag von einem Fremdkonto/-depot auf ein Konto/Depot bei der Bank 3 Löschung von Konto/Depot alle Konten nur Konto nur Depot 4 Überweisung des Betrags von EUR auf Konto Nr. bei der Bank. 5 Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen Nur bei Gesamtübertrag auf ein eigenes Depot ohne Eigentümerwechsel möglich. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Aktienverlusttopf Allgemeiner Verlustverrechnungstopf Quellensteuertopf 6 Art des Depotübertrags unentgeltlicher Übertrag auf mein/unser eigenes* Depot *In Hinblick auf die Erhebung der Abgeltungssteuer hat das bisherige Kreditinstitut bei einem unentgeltlichen Depotübertrag dem neuen Kreditinstitut die Anschaffungsdaten der in den bisherigen Depots verwahrten Wertpapiere mitzuteilen ( 43a Abs.2 Satz 3, 4 EStG). unentgeltlicher Übertrag auf das Depot eines Ehegatten/eines Dritten** Name Straße/Nr. Vorname PLZ, Ort Ehegatte Dritter mit Verwandtschaftsgrad Geburtsdatum Sonstiger Dritter Steuer-Identifikationsnummer Erbe **In Hinblick auf die Erhebung der Abgeltungsteuer hat das bisherige Kreditinstitut bei einem unentgeltlichen Depotübertrag dem neuen Kreditinstitut die Anschaffungsdaten der in den bisherigen Depots verwahrten Wertpapiere mitzuteilen ( 43a Abs.2 Satz 3, 4 EStG) sowie der Finanzverwaltung den unentgeltlichen Übertrag anzuzeigen. Ein unentgeltlicher Übertrag von Termingeschäftspositionen auf das Depot eines Ehegatten/eines Dritten ist nicht möglich. entgeltlicher 1 Übertrag auf das Depot eines Ehegatten/eines Dritten Ort, Datum Unterschrift/ Firmenstempel Unterschrift/ Firmenstempel 7 Avis, Lieferweg, Anschaffungsdaten Hinweis für die bisherige depotführende Bank Bitte avisieren Sie die Überträge per an custodyservice@baaderbank.de oder per Fax an Wir bitten um Lieferung auf unser Depot bei der Caceis Bank Deutschland GmbH GS-Stücke: Clearstream Banking Frankfurt 2013, zu Gunsten Baader Bank AG, Depot WR-Stücke: Clearstream Banking Luxemburg 62013, zu Gunsten Baader Bank AG, Depot Bei ausländischen Wertpapieren stimmen Sie bitte die Liefermodalitäten mit uns ab. Bitte übermitteln Sie die Anschaffungsdaten (im Inland erfolgt dies automatisch). 1 Bei einem entgeltlichen Übertrag wird das abgebende Institut einen eventuellen Veräußerungsgewinn ermitteln und ggf. hierauf Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abführen. Macht der Kunde keinerlei Angaben zur Art des Übertrags, wird immer von einem entgeltlichen Übertrag ausgegangen / Seite 2 von 2

34 Kundeninformation zum Geschäft der Bank (inklusive Handel in Termingeschäften) Stand: Mai /

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