Kontoeröffnungsunterlagen für Geschäftskunden

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1 Kontoeröffnungsunterlagen für Geschäftskunden (mit Vermögensverwalter) Weihenstephaner Straße Unterschleißheim T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Ausfertigungen für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Kundenstammvertrag zur Eröffnung eines Kontos/Depots (20.430) Vollmacht für einen externen Portfolioverwalter (32.300) Informationsbogen über die Einlagensicherung (40.210) Vertretungsberechtigung und Unterschriftsprobe (21.400) Angaben nach Steuerrecht bei Rechtsträgern ( ) Optional Ausfertigungen für die Bank Auftrag zum Konto-/Depotübertrag von einem Fremdkonto/-depot auf ein Konto/Depot bei der Baader Bank AG (38.000) Ausfertigungen für den Kunden (Kundeninformationen zum Geschäft der Baader Bank einschließlich Bedingungen und Grundsätzen für Ihre Unterlagen) Broschüre: Kundeninformation zum Geschäft der (95.101) Preis- und Leistungsverzeichnis (45.000) Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für einen externen Vermögensverwalter Anschreiben zur Einlagensicherung (40.210) Basisinformationen über Wertpapiere und weiteren Kapitalanlagen (CD) Zweitschrift dieses Antrags auf Eröffnung eines Konto/Depot Infoblatt über Unterlagen, die für eine Konto- und Depoteröffnung bei der Bank erforderlich sind (50.400) P03 Paket Firmenkunde ohne Derivate mit VV Stand 06/

2 Kontoeröffnungsunterlagen für Geschäftskunden (mit Vermögensverwalter) Inhalt Dieses Formularpaket enthält: 1. Kundeninformation zum Geschäft der einschließlich der folgenden Informationen, Bedingungen und Grundsätze: Allgemeine Kundeninformationen nach 31 Abs. 3 Nr. 1-4 WpHG, Umgang mit Interessenkonflikten bei der, Ausführungsgrundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der, Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der, Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank, Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplattform der Baader Bank AG, Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen, Kundeninformationen zum Zahlungsverkehr, 2. Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen, 3. Basisinformationen über Termingeschäfte, 4. Preis- und Leistungsverzeichnis, 5. Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für den externen Portfolioverwalter, 6. Zweitschrift dieses Antrags auf Eröffnung eines Wertpapierdepots mit Verrechnungskonten, 7. Vollmacht für den Vermögensverwalter, 8. Anschreiben zur Einlagensicherung, 9. Informationsbogen über die Einlagensicherung, 10. Angaben nach Steuerrecht bei Rechtsträgern, 11. Informationen über Unterlagen, die inländische Firmenkunden bei Konto-/Depoteröffnung an die Baader Bank AG zu übersenden haben (50.400), 12. Vertretungsberechtigung und Unterschriftenprobe, 13. Auftrag zum Konto-/Depotübertrag von einem Fremdkonto/-depot auf ein Konto/Depot bei der Baader Bank AG (38.000). P03 Paket Firmenkunde ohne Derivate mit VV Stand 06/

3 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Weihenstephaner Straße Unterschleißheim T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Kundenstammvertrag zur Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Vermögensverwalter Das nachfolgende Formular ist geeignet für Einzelkaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine, Partnerschaftsgesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen und sonstige juristische Personen. Bitte eröffnen Sie ein Konto. Bitte eröffnen Sie ein Wertpapierdepot inkl. Verrechnungskonten. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Alle zukünftig zu eröffnenden Depots/Konten werden mit den in diesem Antrag festgelegten Daten und getroffenen Vereinbarungen unter einer Kundenstammnummer geführt. 1 Firmenangaben Firmenname 1: Firmenname 2: Ansprechpartner: Rechtsform: Branche: Sitz der Gesellschaft Straße/Nr.: Adresszusatz: Faxnummer: Telefon: Mobil: Postanschrift (falls abweichend) Straße/Nr.: Adresszusatz: PLZ: Ort: PLZ: Ort: Land: Land: Registerangaben Sitz des Registergerichts: HR-Auszugsnummer: Datum Handelsregister-Eintragung: Vereinsregister Handelsregister Genossenschaftsregister Sonstige Bitte verwenden Sie zur Klärung Ihrer steuerlichen Merkmale unser Formular Angaben nach Steuerrecht zur Konto/Depoteröffnung bei Rechtsträgern. Dieses Formular ist verpflichtend auszufüllen. 2 Art und Zweck der Geschäftsbeziehung Handel in Wertpapieren (ohne Termingeschäfte) Stand 06/ Seite 1 von 5

4 Kundenstammvertrag zur Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Vermögensverwalter 3 Referenzkonto in Euro Die Bank eröffnet zum Depot gehörende Konten, die ausschließlich als Verrechnungskonten dienen. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Es können lediglich Überweisungen getätigt werden. Auszahlungen von Verrechnungskonten des Kunden überweist die Bank auf folgendes Referenzkonto des/der Kunden: Kontoinhaber IBAN Name des Kreditinstituts Weitere Referenzkonten in Fremdwährung werden der Baader Bank vom Kunden separat mitgeteilt. 4 Angaben nach GwG 1, KWG 2 und AO 3 Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Angaben zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Der Konto-/Depotinhaber ist gesetzlich zur Mitwirkung und Aktualisierung der Angaben verpflichtet ( 4 Abs. 6 GwG). Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) 4.1 Art und Zweck der Geschäftsbeziehung Handel in Finanzinstrumenten Zahlungsverkehr Kreditgeschäft Sonstiges: 4.2 Angaben zu dem/den wirtschaftlich Berechtigten Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, die letztlich Eigentümer des Konto-/Depotinhabers ist oder diesen kontrolliert bzw. auf deren Veranlassung die Geschäftsbeziehung begründet wird. Kontrolle/Eigentum wird vermutet, wenn eine Person 25 % oder mehr der Stimmrechts- oder Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar kontrolliert. Auf die Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten kann verzichtet werden, wenn es sich beim Konto-/Depotinhaber um ein Unternehmen handelt, das an einem organisierten Markt im Sinne des 2 Abs. 5 WpHG 4 innerhalb der EU notiert ist. Bei börsennotierten Unternehmen aus Drittstaaten, deren Transparenzanforderungen hinsichtlich der Stimmrechtsanteile den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen gleichwertig sind, kann ebenfalls auf eine Abklärung verzichtet werden sowie wenn ein anderer Fall des 5 Abs. 2 GwG vorliegt Angaben bei Handeln auf Veranlassung Der Konto-/Depotinhaber handelt auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten natürlichen Person. Wird auf Veranlassung einer anderen Gesellschaft gehandelt, ist der Name der Gesellschaft hier einzutragen. Weitere Angaben zu deren Eigentums-/Kontrollstruktur sind gesondert aufzuzeichnen. Name (ggf. Name der Gesellschaft) Vorname(n) Weitere Identifizierungsmerkmale (z. B. Anschrift/Sitz) Klärung PEP 5 -Status siehe Bearbeitungsvermerk der Bank Angaben zu Eigentum bzw. Kontrolle a) Der Konto-/Depotinhaber Name der Gesellschaft i) ist börsennotiert an einem organisierten Markt im Sinne des 2 Abs. 5 WpHG, an dem dem Gemeinschaftsrecht entsprechende Transparenzanforderungen im Hinblick auf Stimmrechtsanteile oder gleichwertige internationale Standards gelten Handelsplatz, Marktsegment Börse/Kürzel ii) iii) ist eine Behörde im Sinne des 5 Abs. 2 Nr. 4 GwG ist ein Kreditinstitut oder weiteres Unternehmen im Sinne des 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG Für die unter a i)-iii) festgestellten Angaben gilt: Es sind keine Anhaltspunkte bekannt, die im konkreten Fall gegen die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten sprechen. hat keinen erkennbaren wirtschaftlich Berechtigten, da die Beteiligungsgrenzen nicht überschritten werden (d. h. nicht mehr als 25 % Kapitaloder Stimmrechtsanteile) und andere tatsächliche Kontrolle nicht erkennbar ist 1 Geldwäschegesetz. 2 Kreditwesengesetz. 3 Abgabenordnung. 4 Wertpapierhandelsgesetz. 5 PEP= Politisch exponierte Person; Klärung des PEP-Status ist erforderlich bei jeder natürlichen Person - sowohl beim Vertragspartner als auch bei wirtschaftlichen Berechtigten Stand 06/ Seite 2 von 5

5 Kundenstammvertrag zur Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Vermögensverwalter Kooperation mit dem Vermögensverwalter / Weitergabe von Daten an den Vermögensverwalter Die Bank wird dem Vermögensverwalter auf Grundlage der mit Wirkung für die Zukunft widerruflichen Einwilligung des/der Kunden (vgl. das Formular über die Einwilligung zur Weitergabe der Konto-/Depotdaten an Dritte ) Informationen, über die sie im Zusammenhang mit der Ausführung von Wertpapiergeschäften und der Führung der Depots und Konten des/der Depot-/ Kontoinhaber/s verfügt, für die Zwecke der Erfüllung des zwischen dem/ den Kunden und dem Vermögensverwalter geschlossenen Vermögensverwaltervertrages zur Verfügung stellen. Soweit der Vermögensverwalter dem/den Depot-/Kontoinhaber/n diese Informationen der Bank zur Einsichtnahme übermittelt, dient diese Übermittlung nur zu Informationszwecken, rechtsverbindliche Wirkung zwischen dem/den Depot-/Kontoinhaber/n und der Bank entfalten nach Abschluss des Depot-/Kontoführungsvertrags ausschließlich die von der Bank direkt an den/die Depot-/Kontoinhaber (auf postalischem Weg, per oder im Webportal des/der Kunden bei der Bank) übermittelten Informationen. Die Beendigung des Vermögensverwaltervertrages hat auf das Vertragsverhältnis zwischen dem/den Depot-/Kontoinhaber/n und der Bank keine Auswirkungen. Sofern und soweit diese Vereinbarung über den Vertragsgeb) Der oben genannte Konto-/Depotinhaber (die oben genannte Gesellschaft) fällt nicht unter Ziffer Wirtschaftlich Berechtigte(r) gemäß 1 Abs. 6 GwG ist/sind: Name und Vorname(n) Beteiligungsquote Geschäftsanteile/Stimmrechte unmittelbar/mittelbar Steueridentifikationsnummer (TIN) Haben Sie ein öffentliches Amt inne (z.b. als Beamter, EU-Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst)? Klärung PEP 5 - Status Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) 1 Nein Ja, welches? siehe Bearbeitungsvermerk der Bank 2 Nein Ja, welches? siehe Bearbeitungsvermerk der Bank 3 Nein Ja, welches? siehe Bearbeitungsvermerk der Bank 4 Nein Ja, welches? siehe Bearbeitungsvermerk der Bank Angaben zur Eigentums- und Kontrollstruktur Siehe Anlage 4.3 Mitwirkungspflicht des Konto-/Depotinhabers nach dem Geldwäschegesetz 6 Der Konto-/Depotinhaber ist verpflichtet, die zur Abklärung von wirtschaftlich Berechtigten notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben hat dieser unverzüglich anzuzeigen. 5 Angaben zur Geldwäscheprävention (Angabe nach 3 Abs.1 Nr. 3 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten; Geldwäschebekämpfungsgesetz) und Mitwirkungspflicht Der/Die Depot-/Kontoinhaber handelt/n auf eigene Rechnung. Etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben (Adresse, wirtschaftlich Berechtigter, Art und Zweck der Geschäftsbeziehung) sind unverzüglich anzuzeigen. Die Bank eröffnet keine Konten auf fremde Rechnung! 6 US-Steuerpflicht Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir nicht der US-Steuerpflicht unterliege/n. Die Bank eröffnet keine Konten bei denen der wirtschaftlich Berechtigte als US-Person im Sinne des US-Steuerrechts anzusehen ist. Die Bank führt keine Konten für US-Steuerpflichtige! 7 Einzelne Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrundsätze der Bank Gebühren Für die von der Bank erhobenen Gebühren gelten das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank sowie die Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für den externen Portfolioverwalter. Die Gebühren werden den Verrechnungskonten des Kunden belastet. Kontokorrentabrede, Rechnungsperiode, Konto-/Depotmitteilung, Jahressteuerbescheinigung, Stimmrechtsausübung Gemäß Ziffer 7(1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Bank jedem Kunden regelmäßig einen Rechnungsabschluss zur Verfügung stellen. Die Bank erstellt keine Einzelsteuerbescheinigungen, sondern lediglich eine Jahressteuerbescheinigung. Die Bank übt keine Stimmrechte für Kunden aus. Zustimmung zur Nutzung elektronischer Medien zur Informationserteilung Ich/Wir erkläre/n mich/uns einverstanden, dass mir/uns alle erforderlichen Informationen sowie die Bankpost, also Konto- und Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse, Abrechnungen, Belege und sonstige Mitteilungen auf anderen dauerhaften Datenträgern als Papier übermittelt werden. Ist durch Gesetz Papier- oder Schriftform zwingend vorgeschrieben, bleibt ein solches Erfordernis unberührt. Insbesondere erkläre/n ich/wir mich/uns einverstanden, dass die Informationen und Unterlagen im Webportal der Bank ( in einem gesonderten Postfach des/der Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Mir/ uns ist bewusst, dass eine zusätzliche Benachrichtigung durch die Bank über neu eingegangene Mitteilungen (z.b. per ) nicht erfolgt. Ich/wir werde/n das Postfach deshalb regelmäßig, mindestens jedoch im Abstand von einem Monat, auf neu eingegangene Mitteilungen prüfen. Im Übrigen gelten die Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank. 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG Stand 06/ Seite 3 von 5

6 Kundenstammvertrag zur Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Vermögensverwalter Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) genstand im Widerspruch zu den sonstigen für das Vertragsverhältnis mit der Bank gültigen Allgemeinen Geschäfts- oder Sonderbedingungen steht, hat diese Vereinbarung Vorrang. Ausschluss der Anlageberatung Die Bank führt im Rahmen dieser Depot-/Kontoverbindung grundsätzlich Aufträge in Wertpapiergeschäften lediglich aus (so genannte Execution-only-Dienstleistung) und erbringt keine Beratung bei der Anlage in Wertpapieren. Eine Prüfung im Sinne von 31 Abs. 5 WpHG, ob die von mir/uns beabsichtigen oder durchgeführten Geschäfte für mich/uns angemessen sind, findet von Seiten der Bank deshalb gemäß 31 Abs. 7 WpHG nicht statt. Gesetzliche Aufklärungspflichten der Bank bleiben unberührt. Sofern die Bank dem Kunden über die Aufklärungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes hinausreichende Informationen (z.b. Marktkommentare, Analysen etc.) zur Verfügung stellt, ist dies keine Anlageberatung. Soweit die Bank Aufträge zur Durchführung von Geschäften in Wertpapieren vom Kunden oder von dessen Vermögensverwalter im Rahmen einer Vermögensverwaltervollmacht erhält, ist dies auch keine Anlageberatung, und der Vermögensverwalter wird in diesem Fall als Erklärungsbote für den Kunden tätig. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank und andere zum Baader-Konzern zugehörige Gesellschaften im Rahmen der Eröffnung, Führung und Pflege der Geschäftsbeziehung meine/unsere Daten auch automatisiert erhebt, verarbeitet und nutzt. Mir/Uns ist bekannt, dass die Bank datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist und meine/unsere personenbezogenen Daten auch für Werbung sowie für die Markt- und Meinungsforschung verarbeiten und nutzen wird. Ich kann/wir können jederzeit der Verarbeitung und Nutzung für Werbung sowie für die Markt- und Meinungsforschung widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Den Widerspruch kann ich/können wir an die oben angegebene Postanschrift oder per an service@baaderbank.de richten. Aufzeichnung von Telefongesprächen Ich bin/ Wir sind damit einverstanden, dass meine/unsere Telefongespräche mit der Bank zu Dokumentationszwecken sowie zur stetigen Optimierung der Servicequalität von der Bank aufgezeichnet und gespeichert werden. Vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen kann ich/können wir jederzeit der Aufzeichnung meiner/unserer Telefongespräche mit der Bank widersprechen. Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen Der Kunde wünscht, der Bank Aufträge (z.b. Überweisungen, Kontoüberträge, Orders) elektronisch (per Fax oder als Scan-Auftrag per ) zu übermitteln. Ich/Wir erkläre/n hiermit, dass ich mir/wir uns der Möglichkeit des Missbrauchs bei der Übermittlung von elektronisch erteilten Aufträgen, z.b. Fälschung und Verfälschung durch schattenloses Kopieren, Fälschung von Unterschriften oder Veränderungen am Originalbeleg und Verzögerungen wegen möglicher technischer Probleme, bewusst bin/sind. Ich/Wir habe/n dafür Sorge zu tragen, dass sich keine in meinem/unserem Verantwortungsbereich liegenden Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer bei einem elektronisch übermittelten Auftrag ergeben. Die Bank ist nicht in der Lage, elektronisch übermittelte Aufträge auf ihre Echtheit und die Übereinstimmung mit dem Original hin zu überprüfen. Ungeachtet dessen bitte/n ich/wir die Bank, elektronisch erteilte Aufträge unter Geltung der Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen, der Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank sowie der Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplattform der Baader Bank AG anzunehmen. Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Zuwendungen Dritter an die Bank (Behaltensvereinbarung) Vor Vertragsschluss sind mir/uns als Bestandteil der Kundeninformation zum Geschäft der Informationen zu vereinnahmten und gewährten Zuwendungen zur Verfügung gestellt worden ( Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen und Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten bei der ). Hieraus ergeben sich insbesondere Informationen über die Art und Höhe der gewährten Zuwendungen Dritter an die Bank. Mit Unterschrift unter diesen Auftrag stimme ich/stimmen wir in Abweichung von den 675, 667 BGB zu, dass die Bank die ihr jeweils von Dritter Seite zufließenden Zuwendungen behalten darf. Einstufung als Privatkunden Die Bank stuft Sie als Privatkunden im Sinne des 31a Abs. 3 WpHG ein. Sofern eine abweichende Einstufung gewünscht ist, ist das Formular Einverständniserklärung von Professionellen Kunden beizulegen, das unter zu finden ist. Orderausführung außerhalb eines regulierten Marktes oder multilateralen Handelssystems / Limitierte Kundenorders Hiermit bestätige/n ich/wir, dass die Bank Orders außerhalb eines regulierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystem auch außerbörslich ausführen darf. In denjenigen Fällen, in denen ich/wir limitierte Orders in Gattungen, die an einem regulierten Markt gehandelt werden können, an die Bank mit der Weisung zur außerbörslichen Ausführung, z.b. über einen Dark Pool weiterleite/n, ist die Bank nicht verpflichtet, diese Orders mit dem zugehörigen Limit zu veröffentlichen, sofern diese aufgrund ihrer Limitierung nicht sofort ausgeführt werden können. Einbeziehung von weiteren Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrundsätzen Maßgeblich für die Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Kunde sind die Allgemeinen Kundeninformationen nach 31 Abs. 3 Nr. 1-4 WpHG der Bank, die Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der, die Ausführungsgrundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der, die Allgemeinen Informationen für Kunden über Zuwendungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der, die Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank, die Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplattform der Baader Bank AG, die Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen sowie die Kundeninformationen zum Zahlungsverkehr. Sämtliche vorstehend in Bezug genommenen Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrundsätze sind in der Kundeninformation zum Geschäft der enthalten. Daneben finden das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für den externen Portfolioverwalter Anwendung. 8 Unterschrift Mit meiner/unserer Unterschrift beantrage/n ich/wir hiermit die Eröffnung eines Depots mit Verrechnungskonten. Ort, Datum û Unterschriften/Firmenstempel Ort, Datum û Unterschriften/Firmenstempel Stand 06/ Seite 4 von 5

7 Kundenstammvertrag zur Eröffnung von Konten/Depots für Geschäftskunden mit Vermögensverwalter Empfangsbekenntnis Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Der Depot-/Kontoinhaber bestätigt, folgende Unterlagen auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. als PDF-Anhang per oder in Form einer CD-ROM) für seine Unterlagen erhalten zu haben: 1. Kundeninformation zum Geschäft der einschließlich der folgenden Informationen, Bedingungen und Grundsätze: Allgemeine Kundeninformationen nach 31 Abs. 3 Nr. 1-4 WpHG, Umgang mit Interessenkonflikten bei der, Ausführungsgrundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der, Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der, Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank, Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplattform der Baader Bank AG, Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen, Kundeninformationen zum Zahlungsverkehr, Ort, Datum û Unterschriften/Firmenstempel 2. Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen, 3. Preis- und Leistungsverzeichnis, 4. Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für den externen Portfolioverwalter, 5. Informationsbogen über die Einlagensicherung (dieses Formular werde ich/werden wir unterschrieben an die auf dem Informationsbogen angegebene Adresse der Bank zurücksenden) sowie 6. Zweitschrift dieses Antrags auf Eröffnung eines Wertpapierdepots mit Verrechnungskonten. Die vorstehend genannten Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrundsätze der Bank (mit Ausnahme der Sonderkonditionen zum Preis-und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für den externen Portfolioverwalter ) sind zudem im Internet unter abrufbar und werden auf Verlangen des Kunden auch nachträglich per übersendet. Ort, Datum û Unterschriften/Firmenstempel Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation der Gesellschaft sowie der bei der Kontoeröffnung handelnden Personen geprüft und erfasst. Datum Bearbeitungshinweis Unterschrift/ Sachbearbeiter PEP-Status Angaben bei Handeln auf Veranlassung geprüft nicht geprüft wirtschaftlich Berechtigte geprüft nicht geprüft Verwaltermodell Stand 06/ Seite 5 von 5

8 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Weihenstephaner Straße Unterschleißheim T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Vollmacht für Konten/Depots für einen externen Portfolioverwalter und für die Bank Mit nachstehender Vollmacht (nachfolgend die Vollmacht ) werden die (nachfolgend Bank genannt) sowie der unter Ziffer 3 genannte externe Portfolioverwalter (der externe Portfolioverwalter ) zu den unten stehenden Handlungen bevollmächtigt. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Bei der Bank werden Konten und Depots eines Kunden zu einem Portfolio zusammengefasst (jeweils ein Portfolio ). Ein oder mehrere Portfolien sind wiederum einer Kundenstammnummer zugeordnet. Die nachfolgenden Bevollmächtigungen können für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem/den Kunden und der Bank (z.b. mehrere Stammnummern), für sämtliche Portfolien unter einer Stammnummer oder für ein einzelnes Portfolio erteilt werden. Ich/Wir erteile(n) die nachstehenden Bevollmächtigungen der Bank sowie dem unter Ziffer 3 genannten externen Portfolioverwalter: Für die gesamte Geschäftsverbindung Für ein einzelnes Portfolio mit der Nummer: Für sämtliche Portfolien unter der Stammnummer: Sofern die Vollmacht für ein einzelnes Portfolio erteilt wird, gilt sie für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/Depots unter oben stehender Portfolionummer. Sofern die Vollmacht für eine Kundenstammnummer erteilt wird, gilt sie für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/Depots unter oben stehender Kundenstammnummer. Sofern die Vollmacht für die gesamte Geschäftsbeziehung erteilt wird, gilt sie für meine/ unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/Depots bei der Bank. Wir bitten Sie, die unterzeichnete Originalvollmacht an die oben stehende Adresse der Bank zurücksenden. 1 Angaben Konto-/Depotinhaber Erster Konto-/Depotinhaber Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort Zweiter Konto-/Depotinhaber Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort 2 Bevollmächtigung der Bank Ich/Wir willige(n) ein und bevollmächtige(n) hiermit die Bank, meine/unsere Konto-/Depotunterlagen bzw. die darin enthaltenen Daten, wie u.a. Konto-/ Depotauszüge und Informationen, die ich/wir der Bank im Rahmen meiner/unserer Konto-/Depotführung gebe(n), an den nachstehend genannten externen Portfolioverwalter, nach dessen Strategie mein/unser Konto/Depot verwaltet wird, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung weiter zu geben. Des Weiteren entbinde(n) ich/wir die Bank gegenüber dem nachstehend genannten externen Portfolioverwalter diesbezüglich von den Pflichten des Bankgeheimnisses. Die Weitergabe der Daten an den nachstehend genannten externen Portfolioverwalter und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den nachstehend genannten externen Portfolioverwalter erfolgt zu dem Zweck, dem externen Portfolioverwalter die Erfüllung des zwischen ihm und mir/uns geschlossenen Vermögensverwaltervertrages zu ermöglichen. Insbesondere betrifft dies die Weitergabe von Information für Abrechnungszwecke sowie für die Abstimmung der Strategie für die Verwaltung meines/unseres Kontos/Depots auf meine/unsere Anlagebedürfnisse und die bestmögliche Umsetzung dieser Strategie Stand 06/ Seite 1 von 3

9 Vollmacht für Konten/Depots für einen externen Portfolioverwalter und für die Bank 3 Bevollmächtigung des externen Portfolioverwalters Ich/Wir bevollmächtige(n) hiermit den nachstehend genannten externen Portfolioverwalter Name der Gesellschaft Straße/Nr. PLZ/Ort Telefonnummer mich/uns im Geschäftsverkehr mit der Bank in dem oben angegebenen Umfang zu vertreten. Der externe Portfolioverwalter wird hiermit bevollmächtigt, über das jeweilige Guthaben und die Finanzinstrumente auf dem oben genannten Portfolio bzw. auf allen meinen/unseren Konten/Depots bei der Bank in der Weise zu verfügen, dass er Aufträge und Weisungen (Dispositionen) gegenüber der Bank erteilen kann. Für den Umfang dieser Bevollmächtigung gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) 4 Umfang der Bevollmächtigung des externen Portfolioverwalters Die Vollmacht des externen Portfolioverwalters umfasst folgende Handlungen: Verwaltung der Vermögenswerte auf oben genanntem Portfolio sowie Verfügungen über die auf diesem Portfolio eingeräumten Guthaben- und Dispositionskredite ohne vorherige Einholung von Weisungen des/der Konto-, Depotinhaber(s) nach freiem Ermessen und Vertretung hierbei Dritten gegenüber, Abschluss von Geschäften in Finanzinstrumenten jeglicher Art einschließlich Termingeschäften, Leisten von Sicherheiten (Marginverpflichtungen) für diese Geschäfte Überprüfung und Anerkennung von Abrechnungen über den Kauf, Verkauf bzw. den Tausch/die Umschichtung von Finanzinstrumenten, Überprüfung und Anerkennung von Konto-/Depotauszügen, Überprüfung und Anerkennung von - Erträgnisaufstellungen und sonstigen Aufstellungen - Depotüberträgen - Ertragsausschüttungen - Bestandsübersichten mit Gesamt- und Einzelbewertung der Positionen - Transaktionslisten - Übersichten über Zwischengewinne und über ordentliche Erträge Eröffnung weiterer Konten/Depots unter dieser oder einer anderen als der oben genannten Kundenstammnummer Die Vollmacht des externen Portfolioverwalters berechtigt NICHT zur: Wahrnehmung von Dispositionen zugunsten Dritter Wahrnehmung von Dispositionen zugunsten des externen Portfolioverwalters. Vornahme von Überweisungen, soweit diese nicht in direktem Zusammenhang mit den von der Vollmacht umfassten Handlungen stehen. Der bevollmächtigte externe Portfolioverwalter darf jedoch solche Überweisungen und Wertpapierüberträge veranlassen, die zugunsten des/der Konto-/Depotinhaber(s) auf eigene Konten und Depots auch bei dritten Geldinstituten erfolgen, die der/die Konto-/Depotinhaber bei der Bank als Referenzkonto/Referenzdepot hinterlegt hat/haben. Kreditaufnahme zum Zwecke des Finanzinstrumentenkaufs Verschaffung von Eigentum oder Besitz an Geldern oder Finanzinstrumenten des/der Konto-/Depotinhaber(s) Änderung des bei der Bank hinterlegten Referenzkontos des/der Konto-/ Depotinhaber(s) Verpfändung des Kontos/Depots Erteilung von Untervollmachten oder Übertragung dieser Vollmacht auf Dritte 5 Sonstige Regelungen Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bei der Bank gegenüber der Bank und dem externen Portfolio in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Ein Widerruf dieser Vollmacht kann nur gegenüber der Bank und dem externen Portfolio zugleich erfolgen. Bei mehreren Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem externen Portfolioverwalter. Der Widerruf hat schriftlich oder per an service@baaderbank.de sowie schriftlich oder in Textform gegenüber dem externen Portfolioverwalter zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der externe Portfolioverwalter nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der externe Portfolioverwalter von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. 6 Erklärungen und Anerkenntnisse des/der Konto-/Depotinhaber(s) und des externen Portfolioverwalters: Der/die Konto-/Depotinhaber und der externe Portfolioverwalter erklären und erkennen an: - Mir/Uns ist bekannt, dass der externe Portfolioverwalter kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen diese besitzt. Entsprechend kann ich/können wir als Konto-/Depotinhaber aus der von dem externen Portfolioverwalter für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. - Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Konto-/Depotinhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzkonto/ Referenzdepot) bei dritten Geldinstituten auf den/die Konto-/Depotinhaber lautet; dieses Risiko trägt der Konto-/Depotinhaber/tragen die Konto-/Depotinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Konten und Depots des/der Kunden bei dritten Geldinstituten ausschließlich auf das jeweils von dem/den Kunden bei der Bank hinterlegte Referenzkonto/Referenzdepot ausführen. - Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der externe Portfolioverwalter die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als externer Portfolioverwalter besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des externen Portfolioverwalters in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/den Konto-/Depotinhaber(n) zugerechnet. - Der externe Portfolioverwalter versichert, dass er die aufsichtsrechtliche Zulassung zur Finanzportfolioverwaltung nach 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG oder eine vergleichbare EU-EWR-Finanzdienstleistungslizenz besitzt. - Der externe Portfolioverwalter wird ausschließlich und eigenverantwortlich die Vermögensverwaltung durchführen und im Rahmen dieser Vollmacht, Transaktionen über das Finanzinstrumenteguthaben des/der Konto-/Depotinhaber(s) vornehmen Stand 06/ Seite 2 von 3

10 Vollmacht für Konten/Depots für einen externen Portfolioverwalter und für die Bank Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) - Es wird darauf hingewiesen, dass der externe Portfolioverwalter die Beratung und Risikoaufklärung vornimmt und die Bank ausschließlich die vom externen Portfolioverwalter getätigten Geschäfte ausführt und keine Beratungsleistungen erbringt (bei Aufträgen in Wertpapieren execution only, bei Aufträgen in Derivaten beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verletzung von eventuell bestehenden Informationspflichten des externen Portfolioverwalters im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z. B. über die Gefahr von erheblichen Verlusten. - Der Konto-/Depotinhaber hat/die Konto-/Depotinhaber haben dem externen Portfolioverwalter seine/ihre Anlageziele unter Berücksichtigung seiner/ihrer finanziellen Verhältnisse mitgeteilt. - Der Konto-/Depotinhaber weiß/die Konto-/Depotinhaber wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des externen Portfolioverwalters werden diese nur auf die Übereinstimmung mit dieser Vollmacht, nicht aber die Einhaltung etwaiger Anlagerichtlinien oder -strategien des/der Konto-/Depotinhaber(s) überprüft. Ort, Datum Unterschrift Erster Konto-/Depotinhaber / Firmenstempel Ort, Datum - Der externe Portfolioverwalter wurde von dem/den Konto-/ Depotinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. Der Konto-/Depotinhaber weiß/die Konto-/Depotinhaber wissen, dass die Bank keinerlei Haftung dafür übernehmen kann, dass der externe Portfolioverwalter seinen Pflichten zur sachgemäßen Beratung und Betreuung gegenüber dem/den Konto-/Depotinhaber(n) nachkommt. - Der externe Portfolioverwalter erkennt an, dass er nicht Vertreter der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entgegennahme irgendwelcher Erklärungen für oder gegen die Bank besitzt. - Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z. B. Telefonbanking, Online-Banking) durch den externen Portfolioverwalter setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Kontoinhaber/n hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. Ort, Datum Unterschrift Zweiter Konto-/Depotinhaber / Firmenstempel Unterschrift externer Portfolioverwalter / Firmenstempel Der externe Portfolioverwalter bestätigt, dem/den Konto-/Depotinhaber(n) sämtliche gemäß Wertpapierhandelsgesetz erforderlichen Informationen und Aufklärungen erteilt zu haben. Ort, Datum Unterschrift externer Portfolioverwalter / Firmenstempel Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation des externen Portfolioverwalters Durch Vorlage eines gültigen Ausweises Ausweisnr. Ausgestellt am/von Gültig bis Staatsangehörigkeit Die Übereinstimmung der Unterschrift des externen Portfolioverwalters mit dem Ausweisdokument bestätigt Unterschrift Sachbearbeiter Legitimationsprüfung des externen Portfolioverwalters liegt bereits vor. Datum Unterschrift/ Sachbearbeiter Bearbeitungshinweis Verwaltermodell Stand 06/ Seite 3 von 3

11 Baader Bank AG Postfach Unterschleißheim Weihenstephaner Straße Unterschleißheim T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz Sehr geehrte Damen und Herren, Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) am 3. Juli 2015 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (kurz DGSD-Umsetzungsgesetz) in Kraft getreten und mit ihm die Änderung des 23a KWG, durch den Kreditinstitute zu erhöhten Informationspflichten über den bestehenden Einlagensicherungsschutz gegenüber ihren Kunden verpflichtet werden. Anbei übersenden wir Ihnen daher eine Kurzinformation der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zum bestehenden Einlagensicherungsschutz, an welche die angeschlossen ist, sowie den Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz. Bitte beachten Sie, dass die zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auch noch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) angehört. Durch die gesetzliche Einlagensicherung der EdB sind Ihre Einlagen bei der Baader Bank AG bis zu einer Höhe von Euro geschützt. Zudem sind Ihre Einlagen aufgrund der Zugehörigkeit der Baader Bank AG zum BdB über die Sicherungsgrenze von Euro hinaus wie folgt geschützt: Bis zum 31. Dezember 2019 beträgt die Sicherungsgrenze je Kunde 20%, bis zum 31. Dezember % und ab dem 1. Januar ,75% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.b. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Nähere Informationen zur jeweiligen Sicherungsgrenze können Sie im Internet unter abfragen. Wir bitten Sie, die Informationen sorgfältig zu lesen, den Erhalt des Informationsbogens in dem dafür vorgesehen Feld zu bestätigen an folgende Adresse zurückzusenden: Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Mit freundlichen Grüßen Baader Bank AG Kundenservice Stand 06/ Seite 1 von 3

12 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Weihenstephaner Straße Unterschleißheim T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Informationsbogen für den Einleger Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem Informationsbogen für den Einleger unterrichten wir Sie gemäß 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet und folgender Adresse: Informationsbogen für den Einleger Einlagen bei der sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH 1 Sicherungsobergrenze: EUR pro Einleger pro Kreditinstitut. 2 Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden "aufaddiert" und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von Euro. Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: Währung der Erstattung: Kontaktdaten 4 : Die Obergrenze von Euro gilt für jeden einzelnen Einleger Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 Euro Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße Berlin Postanschrift: Postfach Berlin Weitere Informationen: Empfangsbestätigung durch den/die Einleger (Unterschrift): Telefon: +49 (0) info@edb-banken.de û Bitte beachten Sie die Fußnoten-Erläuterungen auf der folgenden Seite Stand 06/ Seite 2 von 3

13 Informationsbogen für den Einleger 1 Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu EUR erstattet. 2 Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise EUR auf einem Sparkonto und EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich EUR erstattet. 3 Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter 4 Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße Berlin Postanschrift Postfach Berlin Telefon: +49 (0) info@edb-banken.de Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen Stand 06/ Seite 3 von 3

14 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Weihenstephaner Straße Unterschleißheim T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Vertretungsberechtigung und Unterschriftsprobe Firmenkunden Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Für ein einzelnes Konto/Depot Für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer Für die gesamte Geschäftsverbindung 1 Angaben Konto-/Depotinhaber Name Vorname Straße/Nr. 2 Bevollmächtigung PLZ Ort Konto-/Depotnummer Kundenstammnummer Die nachstehend genannten Personen sind berechtigt, uns gegenüber der (nachfolgend Bank genannt) wie folgt zu vertreten: Pos. 01 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 02 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 03 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 04 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 05 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 01 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 02 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 03 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 04 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter Stand 06/2012 Seite 1 von 3

15 Vertretungsberechtigung und Unterschriftsprobe Firmenkunden Pos. 06 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 07 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Pos. 08 Name, Vorname Einzelvollmacht (E) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Gemeinsch. Vollmacht (G) Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 06 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 07 Unterschriftsprobe Bevollmächtigter 08 Personen, denen Einzelvollmacht erteilt werden soll, sind mit E, solche, die gemeinschaftlich mit einer anderen hier aufgeführten Person bevollmächtigt sein sollen, sind mit G zu kennzeichnen. Sollte eine Person nur mit einer bestimmten anderen Person gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sein, so ist zusätzlich die Nummer anzugeben, unter der jede Person in diesem Unterschriftsprobenblatt aufgeführt ist (z. B. G mit Nr. 01 ). Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Name und Anschrift der Bevollmächtigten festzuhalten; sie wird deshalb diese Daten speichern. Bei Kundenstammnummern gilt die Vertretungsberechtigung soweit nichts anderes vereinbart ist - für alle bestehenden und künftigen Konten/Depots unter der genannten Kundenstammnummer. 3 Beschränkungen Beschränkung der Vollmacht gegenüber der Bank bei satzungsmäßiger Gesamtvertretung Sofern ausweislich des Handels- oder Partnerschaftsregisters für sämtliche gesetz-lichen Vertreter (persönlich haftender Gesellschafter einer OHG oder KG, Partner einer Partnerschaft, Vorstand einer Aktiengesellschaft, Geschäftsführer einer GmbH) des Kontoinhabers Gesamtvertretung besteht, so beschränkt sich eine in diesem Unterschriftsprobenblatt der Bank gegenüber erteilte Einzelvollmacht auf Geschäfte, die mit der Konto-/Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Dazu gehören insbesondere: Verfügungen über jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung) Inanspruchnahme eingeräumter Kredite (einschließlich Erteilung von Avalaufträgen, Nutzung bestehender Überziehungsmöglichkeiten) für den Kontoinhaber weitere Konten/Depots unter der oben genannten Kundenstammnummer zu eröffnen An- und Verkauf von Wertpapieren und Devisen Entgegennahme und Anerkennung von Abrechnungen, Kontoauszügen, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen Erteilung von Inkassoaufträgen (Scheck, Lastschrift usw.) Eine Einzelvertretungsberechtigung für den gesamten Geschäftsverkehr kann bei Personen- und Kapitalgesellschaften gegenüber der Bank aus rechtlichen Gründen nur erteilt werden, wenn der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung für die gesetzlichen Vertreter Einzelvertretungsberechtigung vorsieht. Der Kontoinhaber hat das Erlöschen oder die Änderung einer der Bank bekannt gegebenen Vertretungsberechtigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsberechtigung in einem öffentlichen Register (z. B. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Ort, Datum Unterschrift/ Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift/ Firmenstempel Bearbeitungsvermerk der Bank Erteilung der Vollmacht: Die Unterschrift des Vollmachtgebers wurde in meiner Gegenwart vollzogen. Der Vollmachtgeber hat die zuvor geleistete Unterschrift mir gegenüber anerkannt. Dem Vollmachtgeber wurde der Empfang der Vollmacht durch Einschreibebrief mit Rückschein eigenhändig; Rückschein eingegangen am mit PostIdent-Verfahren bestätigt. Die Unterschrift wurde geprüft. Legitimation der Bevollmächtigten Name 01 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Stand 06/2012 Seite 2 von 3

16 Vertretungsberechtigung und Unterschriftsprobe Firmenkunden Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation der Bevollmächtigten Name 02 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Name 03 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Name 04 Straße/Nr PLZ/Ort Name 05 Straße/Nr PLZ/Ort Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Gültig bis Persönlich Ausweisnr. Ausgestellt am/von Gültig bis Persönlich Ausweisnr. Ausgestellt am/von Gültig bis PostIdent PostIdent Name 06 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Name 07 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Name 08 Geburtsdatum Persönlich PostIdent Straße/Nr Geburtsort Ausweisnr. PLZ/Ort Staatsangehörigkeit Ausgestellt am/von Gültig bis Datum Unterschrift/ Sachbearbeiter Bearbeitungshinweis Stand 06/2012 Seite 3 von 3

17 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice Weihenstephaner Straße Unterschleißheim Weihenstephaner Straße Unterschleißheim T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Angaben nach Steuerrecht zur Konto/Depoteröffnung bei Rechtsträgern 1 Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Hinweis zu den Angaben der steuerlichen Ansässigkeit und deren Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Die Bank erhebt, speichert und verarbeitet die Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit auf Grundlage des Finanzkonteninformationsaustauschgesetzes (FKAustG), der FATCA-USA-Umsetzungs-Verordnung (FATCA-USA-UmsV) sowie der Zinsinformationsverordnung (ZIV). Soweit eine der von Ihnen angegebenen steuerlichen Ansässigkeiten in den Vereinigten Staaten von Amerika, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Staat, der einen steuerlichen Datenaustausch mit der Bundesrepublik vereinbart hat, vorliegt, werden die nach FKAustG und/oder FATCA-USA-UmsV bzw. der ZIV 2 vorgeschriebenen Daten an das BZSt übermittelt. Gemeldet werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Kundendaten des Konto-/Depotinhabers (Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummer 3 ), Kontosalden und gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse. Bei Konten von Rechtsträgern muss die Bank Überprüfungsverfahren durchführen, um festzustellen, ob das Konto von einer oder mehreren meldepflichtigen Person(en) oder von passiven NFEs 4 mit einer oder mehreren beherrschenden Personen, die meldepflichtige Personen sind, gehalten wird. Sofern beherrschende Personen, die meldepflichtige Personen sind, identifiziert werden, sind auch ihre Daten an das BZSt zu melden (insbesondere Namen, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummern 3 sowie Konto- und Depotnummern). Das BZSt leitet diese Daten an die im Ansässigkeitsstaat zuständige ausländische Steuerbehörde weiter. Soweit Sie ausschließlich in steuerlich ansässig sind, erfolgt keine Meldung an das BZSt. Bitte beachten Sie, dass die Baader Bank keine Konten für US-Steuerpflichtige führt. I. Persönliche Angaben Firmenname Sitz der Gesellschaft Straße/Nr. PLZ/Ort Ort Land Postanschrift (falls abweichend) Straße/Nr. PLZ/Ort Ort Land Stammnummer: 1 Rechtsträger: eine juristische Person oder ein Rechtsgebilde wie zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, ein Trust oder eine Stiftung. 2 Die Zinsinformationsverordnung gilt ab 2016 nur noch für die Staaten und Gebiete, die noch nicht am internationalen automatischen Informationsaustausch (Automatic Exchange of Information AEOI) nach dem FKAustG teilnehmen. Insbesondere Österreich wird sich erst ab dem 1. Januar 2017 beteiligen. Auch die gesonderten bilateralen Abkommen zwischen den fünf europäischen Staaten Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra und der Europäischen Union sowie zwischen allen Mitgliedstaaten und zwölf abhängigen oder assoziierten Gebieten (die Kanalinseln, die Isle of Man und die abhängigen oder assoziierten Gebiete der Karibik) gelten bis zu ihrer Aufhebung bzw. Überarbeitung weiter. 3 Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen oder die funktionale Entsprechung, wenn keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist. 4 NFE ist ein Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist Stand 05/ Seite 1 von 4

18 Angaben nach Steuerrecht zur Konto/Depoteröffnung bei Rechtsträgern II. Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit des Unternehmens Die Gesellschaft ist steuerlich ansässig in Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. oder Steuernummer*: und/oder steuerlich ansässig in in in TIN**: TIN**: TIN**: III. FATCA und AEOI-Status Bei den folgenden Angaben handelt es sich um Pflichtangaben. Bitte wählen Sie nachfolgend eine Art von Rechtsträger sowie dessen Status und machen Sie die für den ausgewählten Status erforderlichen Angaben. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Art des Rechtsträgers Aktiver Rechtsträger Active Non-Financial Entity (active NFE) Passiver Rechtsträger Passive Non-Financial Entity (passive NFE) Befreiter Rechtsträger Exempted Entity Finanzinstitut Foreign Financial Institution (FFI) Status (Pflichtangabe - bitte nur ein Kästchen ankreuzen) Ein aktiver Rechtsträger liegt u.a. dann vor, wenn der Rechtsträger weniger als die Hälfte seiner gesamten Einkünfte aus passiven Einkünften erzielt und gleichzeitig kein Finanzinstitut ist. Bitte nachfolgend eine Kategorie auswählen: Aktiver Rechtsträger nach Einkünften und Vermögenswerten Gemeinnützige Organisation Sonstiger aktiver Rechtsträger (genauen Status angeben): Ein passiver Rechtsträger liegt u.a. dann vor, wenn der Rechtsträger mehr als die Hälfte seiner gesamten Einkünfte aus passiven Einkünften erzielt und gleichzeitig kein Finanzinstitut ist. Passiver Rechtsträger (bitte ergänzende Angaben für passive Rechtsträger unter Abschnitt IV. befüllen) Bitte nachfolgend eine Kategorie auswählen: Börsengehandelte Kapitalgesellschaft oder verbundenes Unternehmen einer börsengehandelten Kapitalgesellschaft (bitte eine Börse angeben, an der die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden: ) Staatlicher Rechtsträger Zentralbank Internationale Organisation Laut dem geltenden jeweiligen FATCA-IGA befreiter Rechtsträger (bitte den genauen Status angeben): Bitte nachfolgend eine Kategorie auswählen und die ergänzenden Angaben für Finanzinstitute befüllen: Registriertes FFI: Participating FFI Reporting Model 1 FFI Reporting Model 2 FFI Für jede Art von registriertem FFI bitte die GIIN angeben: Nicht meldendes (Non-Reporting) IGA FFI Nicht teilnehmendes (Non-Participating) FFI (NPFFI) (Bitte beachten Sie, dass eine Kontoeröffnung für nicht teilnehmende FFI nicht möglich ist) Sonstige FFI (Certified Deemed-Compliant FFI, Sponsored FFI,...) Ergänzende Angaben für Finanzinstitute: Handelt es sich um ein Investmentunternehmen in einem nicht teilnehmenden AEOI-Land, das von einem anderen Finanzinstitut verwaltet wird? Ja Nein Hat der Rechtsträger beherrschende Personen? Ja Nein Wenn ja, bitten wir Sie die ergänzenden Angaben unter Abschnitt IV. zu befüllen. * Die Angabe ist freiwillig. ** TIN (Tax Identification Number) ist das international übliche Kürzel für Steueridentifikationsnummer. Die Angabe TIN ist verpflichtend, es sei denn, der betreffende Staat gibt keine TIN oder funktional entsprechende Identifikationsnummer aus. Vgl. zu den europäischen TINs: Stand 05/ Seite 2 von 4

19 Angaben nach Steuerrecht zur Konto/Depoteröffnung bei Rechtsträgern IV. Bei passiven NFEs: Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit der den Konto-/Depotinhaber beherrschenden Person/Personen Beherrschende Person(en) ist/sind die natürliche(n) Person(en), die einen Rechtsträger beherrscht/beherrschen. Der Begriff entspricht weitgehend dem Begriff des wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz. Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Konto-/Depotinhaber letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Bei nicht börsennotierten Gesellschaften wird Kontrolle/Eigentum vermutet, wenn eine Person unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert. Es sind keine beherrschenden Personen vorhanden. Es sind folgende beherrschende Personen vorhanden: Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Beherrschende Person 1 Name, Vorname/n: Straße, Nummer: PLZ, Ort: Land: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich anässig in Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in TIN**: in TIN**: in TIN**: Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland*: Beherrschende Person 2 Name, Vorname/n: Straße, Nummer: PLZ, Ort: Land: Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland*: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich anässig in Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in in in TIN**: TIN**: TIN**: * Die Angabe ist freiwillig. ** TIN (Tax Identification Number) ist das international übliche Kürzel für Steueridentifikationsnummer. Die Angabe TIN ist verpflichtend, es sei denn, der betreffende Staat gibt keine TIN oder funktional entsprechende Identifikationsnummer aus. Vgl. zu den europäischen TINs: Stand 05/ Seite 3 von 4

20 Angaben nach Steuerrecht zur Konto/Depoteröffnung bei Rechtsträgern Beherrschende Person 3 Name, Vorname/n: Straße, Nummer: PLZ, Ort: Land: Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland*: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich anässig in Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in in TIN**: TIN**: Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) in TIN**: Beherrschende Person 4 Name, Vorname/n: Straße, Nummer: PLZ, Ort: Land: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich anässig in Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in TIN**: Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland*: in in TIN**: TIN**: Es wird darauf hingewiesen, dass unrichtige oder unvollständige Angaben in Staaten, in denen eine Steuerpflicht besteht, rechtlich relevant sein können. Die Bank ist nicht zur Rechtsberatung befugt. Rechtliche Fragen, insbesondere zur steuerlichen Ansässigkeit, sollten daher mit einem steuerlichen Berater geklärt werden. Ich versichere, dass alle oben gemachten Angaben vollständig und zutreffend sind und verpflichte mich, Änderungen der Bank unverzüglich mitzuteilen. Ort, Datum: û Unterschrift(en) des/der Vertretungsberechtigten des Konto-/Depotinhabers û Unterschrift des Mitarbeiters * Die Angabe ist freiwillig. ** TIN (Tax Identification Number) ist das international übliche Kürzel für Steueridentifikationsnummer. Die Angabe TIN ist verpflichtend, es sei denn, der betreffende Staat gibt keine TIN oder funktional entsprechende Identifikationsnummer aus. Vgl. zu den europäischen TINs: Stand 05/ Seite 4 von 4

21 Name und Anschrift der bisherigen konto-/depotführenden Bank: Weihenstephaner Straße Unterschleißheim T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Auftrag zum Konto-/Depotübertrag von einem Fremdkonto/-depot auf ein Konto/Depot bei der Baader Bank AG Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) BITTE BEACHTEN SIE: Das Original muss an die Baader Bank AG gesendet werden. Die Baader Bank AG veranlasst alles Weitere für Sie. 1 Allgemeine Angaben Erster Konto-/Depotinhaber Name Straße, Nr. PLZ, Ort Steuer-Identifikationsnummer* Zweiter Konto-/Depotinhaber Name Straße, Nr. PLZ, Ort Steuer-Identifikationsnummer* *Angabe zwingend erforderlich bei unentgeltlichem Übertrag auf das Depot eines Ehegatten oder Dritten. 2 Konto-/Depotübertrag Übertrag an: Baader Bank AG, Weihenstephaner Str. 4, Unterschleißheim, BLZ , BIC BDWBDEMM Von Konto Nr./IBAN (bisherige Bank) Von Depot Nr. (bisherige Bank) Auf Konto Nr./IBAN bei der Baader Bank AG Auf Depot Nr. bei der Baader Bank AG Übertrag des gesamten Kontos/Depots (Hinweis für die bisherige depotführende Bank siehe Punkt 7) Übertrag folgender Wertpapiere (Hinweis für die bisherige depotführende Bank siehe Punkt 7) Wertpapierbezeichnung WKN oder ISIN Stückzahl/Nennwert Bitte auf Seite 2 unterschreiben! Bitte beachten Sie: Bei Übertragung von im Ausland verwahrten Wertpapieren sowie Namensaktien fallen gegebenenfalls Spesen an. An die Baader Bank AG übertragene Sperren (Firmen-, ggf. Incentive-Sperren) inkl. Sperrfristen einzelner Wertpapiere werden von der Baader Bank AG übernommen. Bei Fonds können häufig nur ganze Anteile übertragen werden. Bruchstücke werden deshalb gegebenenfalls vor Depotübertrag veräußert und der Erlös zu Gunsten ihres Abrechnungskontos übermittelt Stand 12/2014 Seite 1 von 2

22 Auftrag zum Konto-/Depotübertrag von einem Fremdkonto/-depot auf ein Konto/Depot bei der Baader Bank AG 3 Löschung von Konto/Depot alle Konten nur Konto nur Depot 4 Überweisung des Betrags von EUR auf Konto Nr. bei der Baader Bank. 5 Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen Nur bei Gesamtübertrag auf ein eigenes Depot ohne Eigentümerwechsel möglich. Aktienverlusttopf Allgemeiner Verlustverrechnungstopf Quellensteuertopf Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) 6 Art des Depotübertrags unentgeltlicher Übertrag auf mein/unser eigenes* Depot *In Hinblick auf die Erhebung der Abgeltungssteuer hat das bisherige Kreditinstitut bei einem unentgeltlichen Depotübertrag dem neuen Kreditinstitut die Anschaffungsdaten der in den bisherigen Depots verwahrten Wertpapiere mitzuteilen ( 43a Abs.2 Satz 3, 4 EStG). unentgeltlicher Übertrag auf das Depot eines Ehegatten/eines Dritten** Name Vorname Ehegatte Dritter mit Verwandtschaftsgrad Straße, Nr. PLZ, Ort Geburtsdatum Sonstiger Dritter Steuer-Identifikationsnummer Erbe **In Hinblick auf die Erhebung der Abgeltungsteuer hat das bisherige Kreditinstitut bei einem unentgeltlichen Depotübertrag dem neuen Kreditinstitut die Anschaffungsdaten der in den bisherigen Depots verwahrten Wertpapiere mitzuteilen ( 43a Abs.2 Satz 3, 4 EStG) sowie der Finanzverwaltung den unentgeltlichen Übertrag anzuzeigen. Ein unentgeltlicher Übertrag von Derivatepositionen auf das Depot eines Ehegatten/eines Dritten ist nicht möglich. entgeltlicher 1 Übertrag auf das Depot eines Ehegatten/eines Dritten Ort, Datum Unterschrift/ Firmenstempel Unterschrift/ Firmenstempel 7 Avis, Lieferweg, Anschaffungsdaten Hinweis für die bisherige depotführende Bank Bitte avisieren Sie die Überträge per an custodyservice@baaderbank.de oder per Fax an Wir bitten um Lieferung auf unser Depot bei der Caceis Bank GmbH GS-Stücke: Clearstream Banking Frankfurt 2013, zu Gunsten Baader Bank AG, Depot WR-Stücke: Clearstream Banking Luxemburg zu Gunsten Baader Bank AG, Depot Bei ausländischen Wertpapieren stimmen Sie bitte die Liefermodalitäten mit uns ab. Bitte übermitteln Sie die Anschaffungsdaten (im Inland erfolgt dies automatisch). 1 Bei einem entgeltlichen Übertrag wird das abgebende Institut einen eventuellen Veräußerungsgewinn ermitteln und ggf. hierauf Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abführen. Macht der Kunde keinerlei Angaben zur Art des Übertrags, wird immer von einem entgeltlichen Übertrag ausgegangen Stand 12/2014 Seite 2 von 2

23 Kundeninformation zum Geschäft der (ohne Handel in Derivaten) Stand: April Stand 04/

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