Kontoeröffnungsunterlagen für Privatkunden

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1 Kontoeröffnungsunterlagen für Privatkunden (Stand: 07/2015) T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Enthält folgende Einzelformulare Kundenstammvertrag zur Eröffnung eines Kontos/Depots (20.110) Vollmacht für Konten/Depots eines Portfolios für Einzelperson (30.100) Vollmacht für Konten/Depots eines Portfolios für einen externen Portfolioverwalter (32.300) Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung (42.221) Vereinbarung zur Ausführung von elektronisch erteilten Aufträgen (44.100) Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften (53.100) Kundeneinstufung als Privatkunde (54.100) Rahmenvereinbarung über die Ausführung von Geschäften in Finanzinstrumenten (70.100) Clearing-Rahmenvereinbarung (70.110) Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte (70.200) Informationen gemäß Fernabsatzrecht (93.100) Deckblatt Kontoeröffnungsunterlagen für Privatkunden Seite 1 von 43

2 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Kundenstammvertrag zur Eröffnung eines Kontos/Depots für natürliche Personen/Privatkunden (Einzel- oder Gemeinschaftskonto) Alle zukünftig zu eröffnenden Konten/Depots unter der oben genannten Kundenstammnummer wird die Bank, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu den im Kundenstammvertrag festgelegten Daten und getroffenen Vereinbarungen führen. 1 Persönliche Angaben Erster Kontoinhaber Zweiter Kontoinhaber Titel Titel Herr Frau Herr Frau Name Name Vorname Vorname Geburtsname Geburtsname Bitte Meldeanschrift/Wohnsitzadresse angeben Adresszusatz (c/o) Straße/Nr. PLZ Ort Land Geburtsdatum Geburtsort Steueridentifikationsnummer (TIN) Staatsangehörigkeit 1 Staatsangehörigkeit 2 Staatsangehörigkeit 3 Telefonnummer Mobilfunknummer Faxnummer Bitte Meldeanschrift/Wohnsitzadresse angeben Adresszusatz (c/o) Straße/Nr. PLZ Ort Land Geburtsdatum Geburtsort Steueridentifikationsnummer (TIN) Staatsangehörigkeit 1 Staatsangehörigkeit 2 Staatsangehörigkeit 3 Telefonnummer Mobilfunknummer Faxnummer Stand 02/2015 Seite 21 von 436

3 Kundenstammvertrag zur Eröffnung eines Kontos/Depots für natürliche Personen/Privatkunden (Einzel- oder Gemeinschaftskonto) Erster Kontoinhaber (Fortsetzung) Beruf Zweiter Kontoinhaber (Fortsetzung) Beruf Selbstständiger Angestellter/Beamter Selbstständiger Angestellter/Beamter Branche Branche Postanschrift (falls in den folgenden Feldern nichts eingetragen wird, wird die Meldeadresse als Versandanschrift verwendet) Adresszusatz (c/o) Straße/Nr. PLZ Ort Land Gebietsansässiger Gebietsfremder Steuerinländer Steuerausländer Steuerland Familienstand Ledig Verheiratet Geschieden Postanschrift (falls in den folgenden Feldern nichts eingetragen wird, wird die Meldeadresse als Versandanschrift verwendet) Adresszusatz (c/o) Straße/Nr. PLZ Ort Land Gebietsansässiger Gebietsfremder Steuerinländer Steuerausländer Steuerland Familienstand Ledig Verheiratet Geschieden Verwitwet Getrennt lebend Verwitwet Getrennt lebend Eingetragene Lebenspartnerschaft Haben Sie ein öffentliches Amt inne (z. B. als Beamter, EU-Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst)? Nein Ja, welches? Klärung PEP 1 -Status siehe Bearbeitungsvermerk der Bank Eingetragene Lebenspartnerschaft Haben Sie ein öffentliches Amt inne (z. B. als Beamter, EU-Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst)? Nein Ja, welches? Klärung PEP 1 -Status siehe Bearbeitungsvermerk der Bank 2 Form der Übermittlung der Kontoauszüge Webportal Postversand Die Kontoauszüge werden grundsätzlich täglich erstellt und dem Kunden im Webportal ( zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann einen gebührenpflichtigen Postversand wählen. Die (nachfolgend Bank genannt) wird darüber hinaus jedem Kunden regelmäßig einen Rechnungsabschluss gemäß Ziffer 7 (1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank senden. 3 Referenzkonto in EUR Auszahlungen von meinem/unserem Verrechnungskonto überweisen Sie bitte auf das unten bezeichnete Konto Kontoinhaber Bank Kontonummer/IBAN BIC (SWIFT-Code) Anschrift der Bank 1 PEP= Politisch exponierte Person; Klärung des PEP-Status ist erforderlich bei jeder natürlichen Person - sowohl beim Vertragspartner als auch bei wirtschaftlichen Berechtigten Stand 02/2015 Seite 32 von 436

4 Kundenstammvertrag zur Eröffnung eines Kontos/Depots für natürliche Personen/Privatkunden (Einzel- oder Gemeinschaftskonto) 4 Angaben nach GwG 2, KWG 3 und AO 4 Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Angaben zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. 4.1 Art und Zweck der Geschäftsbeziehung Handel in Finanzinstrumenten Zahlungsverkehr Kreditgeschäft Sonstiges: 4.2 Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten 5 Ich handele/wir handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Ich handele/wir handeln auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten natürlichen Person. Wird auf Veranlassung einer Gesellschaft gehandelt, ist deren Name/Sitz hier aufzunehmen und Fußnote 4 zu beachten. Name (ggf. Name der Gesellschaft) Vorname(n) Haben Sie ein öffentliches Amt inne (z.b. als Beamter, EU- Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst)? Klärung PEP 6 - Status Nein Ja, welches? siehe Bearbeitungsvermerk der Bank 4.3 Mitwirkungspflicht des Konto-/Depotinhabers nach dem Geldwäschegesetz 7 Der/Die Konto-/Depotinhaber ist/sind verpflichtet, die zur Abklärung von wirtschaftlich Berechtigten notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben hat dieser unverzüglich anzuzeigen. 4.4 Kirchensteuer Ich wünsche, dass die Baader Bank AG mein Kirchensteuermerkmal im Rahmen der Kontoeröffnung auf meine Veranlassung beim Bundeszentralamt für Steuern abruft. Erster Kontoinhaber Ja Nein Zweiter Kontoinhaber Ja Nein 4.5 Selbstauskunft zur Klärung der Eigenschaft US-Person (FATCA) Erster Kontoinhaber Besitzen Sie die US-amerikanische Staatsbürgerschaft (auch im Falle doppelter Staatsangehörigkeit)? Besitzen Sie ein US-Einwanderungsvisum ( Green Card )? Werden Sie gemeinsam mit einem US-Ehepartner in den USA steuerlich veranlagt? Haben Sie sich im laufenden Jahr über einem längeren Zeitraum (mindestens 31 Tage) in den USA aufgehalten bzw. nehmen Sie im laufenden Jahr einen solchen Aufenthalt und erfüllen Sie die übrigen, nachfolgend dargestellten Voraussetzungen des Substantial Presence Test? Die Gesamtaufenthaltsdauer in den USA innerhalb der letzten drei Jahre beträgt mindestens 183 Tage. Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen dabei voll (1/1), solche aus dem Vorjahr zu 1/3 und Aufenthaltstage aus dem davor liegenden Jahren zu 1/6. Haben Sie Ihren Wohnsitz in den USA? Besteht eine anderweitige US-amerikanische Steuerpflicht? Begründung: Zweiter Kontoinhaber Besitzen Sie die US-amerikanische Staatsbürgerschaft (auch im Falle doppelter Staatsangehörigkeit)? Besitzen Sie ein US-Einwanderungsvisum ( Green Card )? Werden Sie gemeinsam mit einem US-Ehepartner in den USA steuerlich veranlagt? Haben Sie sich im laufenden Jahr über einem längeren Zeitraum (mindestens 31 Tage) in den USA aufgehalten bzw. nehmen Sie im laufenden Jahr einen solchen Aufenthalt und erfüllen Sie die übrigen, nachfolgend dargestellten Voraussetzungen des Substantial Presence Test? Die Gesamtaufenthaltsdauer in den USA innerhalb der letzten drei Jahre beträgt mindestens 183 Tage. Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen dabei voll (1/1), solche aus dem Vorjahr zu 1/3 und Aufenthaltstage aus dem davor liegenden Jahren zu 1/6. Haben Sie Ihren Wohnsitz in den USA? Besteht eine anderweitige US-amerikanische Steuerpflicht? Begründung: Haben Sie einen der oben genannten Punkte angekreuzt, so senden Sie uns bitte ein ausgefülltes US-amerikanisches Steuerformular W-9 zu. Die aktuellen Formulare finden Sie im Internet unter Bei Unsicherheit über Ihre US-Steuerpflicht sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen in Bezug auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen unverzüglich gegenüber der Bank mitzuteilen. Der Kunde haftet der Bank für sämtliche Schäden, die dieser auf Grund vorsätzlicher oder grob fahrlässig gemachter, fehlerhafter Angaben im Fragebogen zur Klärung der Eigenschaft US-Person und/oder aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorbenannten Mitteilungspflicht entstehen. 2 Geldwäschegesetz. 3 Kreditwesengesetz. 4 Abgabenordnung. 5 Wirtschaftlich Berechtigte(r) ist/sind immer die natürliche(n) Person(en), auf deren Veranlassung das Konto/Depot letztlich eröffnet wird. 6 PEP= Politisch exponierte Person; Klärung des PEP-Status ist erforderlich bei jeder natürlichen Person - sowohl beim Vertragspartner als auch bei wirtschaftlichen Berechtigten. 7 4 Abs. 6, 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG Stand 02/2015 Seite 43 von 436

5 Kundenstammvertrag zur Eröffnung eines Kontos/Depots für natürliche Personen/Privatkunden (Einzel- oder Gemeinschaftskonto) 5 Ausschluss der Anlageberatung Die Bank führt Geschäfte in Finanzinstrumenten lediglich aus und bietet im Rahmen dieser Konto-/Depoteröffnung keine individuelle Anlageberatung an. Die Portfolioverwaltung ist ein gesonderter Geschäftsbereich, für den ein Portfolioverwaltungsvertrag erforderlich ist. Sofern die Bank dem Kunden über die Aufklärungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes hinausreichende Informationen (Marktkommentare, Charts, Analysen usw.) zur Verfügung stellt, ist dies keine Anlageberatung, sondern soll dem Kunden lediglich die selbstständige Anlageentscheidung erleichtern. Soweit die Bank Aufträge zur Durchführung von Geschäften in Finanzinstrumenten vom Kunden erhält, die auf einer Beratung eines externen Portfolioverwalters beruhen, ist dies auch keine Anlageberatung durch oder für Rechnung der Bank. Sofern ein externer Portfolioverwalter Aufträge zur Durchführung von Geschäften in Finanzinstrumenten an die Bank übermittelt, wird dieser als Erklärungsbote für den Kunden tätig. 6 Sonstiges Ein Anspruch auf Barein- und -auszahlung auf oder von Konten der Bank besteht nicht. Es werden keine Einzelsteuerbescheinigungen, sondern lediglich Jahressteuerbescheinigungen erstellt. Die Bank weist darauf hin, dass keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt werden. Auf Kundenwunsch werden Eintrittskarten/Stimmrechtsvollmachten zur jeweiligen Hauptversammlung angefordert. 7 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen der Bank Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (90.100) der Bank. Für einzelne Geschäftsbeziehungen gelten ergänzende oder abweichende besondere Bedingungen, z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (92.100), Sonderbedingungen für Termingeschäfte (91.100), Bedingungen für den Überweisungsverkehr (90.300), Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank (90.200), Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der ( ) und Informationen gemäß Fernabsatzrecht (93.100). Der Wortlaut der einzelnen Bedingungen kann auf der Internetseite der Bank ( eingesehen oder die Bedingungen können in Papierform bei der Bank angefordert werden. Für die an Börsen abzuwickelnden Börsenaufträge gelten die einzelnen Bedingungen der jeweiligen Wertpapierbörsen, die wir gemäß den Ausführungsgrundsätzen (95.100) jeweils anbieten. Der/Die Kontoinhaber kann/können auch später noch die Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen an sich verlangen. 8 Bedingungen für ein Gemeinschaftskonto/- depot Verfügungsberechtigung 1. Inhalt der Verfügungsberechtigung Jeder Konto-/Depotinhaber (Kontoinhaber) darf über das jeweilige Konto/Depot ohne Mitwirkung des anderen Kontoinhabers verfügen und zu Lasten des jeweiligen Kontos/Depots alle mit der Kontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen, jedoch mit folgenden Ausnahmen: (1) Kreditverträge und Kontoüberziehungen Für den Abschluss und die Änderung von Kreditverträgen zu Lasten der Konten/Depots ist die Mitwirkung aller Kontoinhaber erforderlich. Jedoch ist jeder Kontoinhaber selbstständig berechtigt, über die auf dem Gemeinschaftskonto etwa eingeräumten Kredite jeder Art zu verfügen und von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen. (2) Termingeschäfte Zum Abschluss und zur Durchführung von Termingeschäften, insbesondere Finanz- und Devisentermingeschäfte, zu Lasten der Konten/Depots bedarf es einer Vereinbarung mit allen Kontoinhabern. (3) Erteilung und Widerruf von Vollmachten Eine Konto-/Depotvollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht. Über einen Widerruf ist die Bank unverzüglich und schriftlich zu unterrichten. (4) Auflösung eines Kontos/Depots Eine Auflösung eines Kontos/Depots kann nur durch alle Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen (zur Ausnahme für den Todesfall siehe Ziffer 2). (5) Widerruf der Alleinverfügungsberechtigung Ein Widerruf der Alleinverfügungsberechtigung ist durch jeden Kontoinhaber möglich. Der Widerruf ist der Bank gegenüber schriftlich zu erklären. Nach Widerruf sind die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich und schriftlich verfügungsberechtigt. 2. Regelungen für den Todesfall eines Kontoinhabers Nach dem Tod eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Kontoinhabers unverändert bestehen. Jedoch kann der überlebende Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben das Konto/Depot nicht auflösen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Alleinverfügungsberechtigung steht jedoch jedem Erben allein zu. Widerruft ein Miterbe die Alleinverfügungsberechtigung, bedarf jede Verfügung über das jeweilige Konto/Depot seiner Mitwirkung. Widerrufen sämtliche Miterben die Alleinverfügungsberechtigung des Kontoinhabers, so können sämtliche Miterben nur noch gemeinschaftlich und schriftlich mit dem Kontoinhaber über das jeweilige Konto/Depot verfügen. Gesamtschuldnerische Haftung Für Verbindlichkeiten aus den Gemeinschaftskonten/-depots haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner, d. h. die Bank kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Konto-/Depotauszüge Die Übermittlung der Konto- und Depotauszüge erfolgt auf Wunsch der Kontoinhaber, nämlich per Postversand oder durch Zugang zum Webportal der Bank ( mit Zugangscode. Haben die Kontoinhaber die Übermittlungsform per Postversand gewählt, erfolgt die Übermittlung der Konto-/ Depotauszüge an die von den Kontoinhabern gewählte Melde-/Postanschrift. Auf Wunsch der Kontoinhaber erfolgt die Übermittlung der Konto-/ Depotauszüge an eine zweite Melde-/Postanschrift. Haben die Kontoinhaber die Übermittlungsform über das Webportal gewählt, vergibt die Bank für den Zugang zum Webportal pro Gemeinschaftskonto nur ein Passwort für alle Kontoinhaber Stand 02/2015 Seite 54 von 43 6

6 Kundenstammvertrag zur Eröffnung eines Kontos/Depots für natürliche Personen/Privatkunden (Einzel- oder Gemeinschaftskonto) 9 Datenschutzerklärung Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Bank und andere zum Baader-Konzern gehörende Gesellschaften im Rahmen der Eröffnung, Führung und Pflege der Kundenbeziehung zur Erfüllung ihrer Aufgaben Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die vorstehende Einwilligungserklärung kann ich/können wir ohne Einfluss auf den Vertrag mit der Bank jederzeit für die Zukunft widerrufen. Des Weiteren bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die Bank das Recht hat, Telefongespräche in Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften aufzuzeichnen und aufzubewahren. Die Aufzeichnung und Aufbewahrung der Telefongespräche erfolgt zur Erfüllung regulatorischer Pflichten und zu Nachweiszwecken. Die aufgezeichneten Gespräche sind und bleiben Eigentum der Bank und werden maximal für eine Periode von sechs Monaten aufbewahrt. Die Aufzeichnungen sind für Dritte nicht zugänglich, es sei denn, dass die Bank diese zu Beweiszwecken in etwaigen Rechtsstreitigkeiten verwenden wird bzw. zur Verfügung stellen muss. 10 Unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (90.100), der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (92.100), der Sonderbedingungen für Termingeschäfte (91.100), der Bedingungen für den Überweisungsverkehr (90.300), der Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank (90.200), der Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der ( ), der Informationen gemäß Fernabsatzrecht (93.100) und der Datenschutzerklärung (Ziffer 9) beantrage(n) ich/wir hiermit die Eröffnung eines Kontos/Depots im Rahmen dieses Kundenstammvertrags. 1. Kontoinhaber 2. Kontoinhaber 11 Aufklärung zu taggleichen Geschäften in demselben Finanzinstrument ( Day-Trading ) Beabsichtigt der Kunde taggleiches Geschäft in demselben Finanzinstrument, z. B. Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzinstrumente oder Derivate, sind die besonderen Risiken des Day-Tradings zu berücksichtigen. Der Kunde muss sich im Klaren darüber sein, dass Day-Trading zu sofortigen Verlusten führen kann, unter Umständen sein gesamtes Kapital verloren gehen kann, weiteres Kapital beschafft werden muss, falls Geschäfte betrieben werden, die Verluste bewirken, die über seine Kontokapitalisierung hinausgehen, im Falle von kreditfinanzierten Day-Trading -Geschäften der Kredit unabhängig vom Erfolg der Transaktionen zurückgezahlt werden muss, er beim Versuch, durch Day-Trading Gewinne zu erzielen, mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern konkurriert, Day-Trading vertiefte Kenntnisse des Kunden insbesondere in Bezug auf Wertpapiermärkte, Wertpapierhandelstechniken, Wertpapierhandelsstrategien und derivative Finanzinstrumente voraussetzt. Ich/Wir habe(n) den Abschnitt 11 Aufklärung zu taggleichen Geschäften in demselben Finanzinstrument ( Day-Trading ) zur Kenntnis genommen. 1. Kontoinhaber 2. Kontoinhaber 12 Risikohinweise zu Kreditgeschäften Der Kreditnehmer wird hiermit darauf hingewiesen, dass er erst in die Gewinnzone kommt, wenn die Rendite der kreditfinanzierten Anlagegeschäfte die Kosten des Kredits und die Kosten der Anlagegeschäfte (Provisionen, Auslagen) übersteigt, der Kredit unabhängig vom Erfolg der Transaktionen zurückgezahlt werden muss. Der Kreditnehmer hat den Abschnitt 12 Risikohinweise zu Kreditgeschäften zur Kenntnis genommen. 1. Kontoinhaber 2. Kontoinhaber Stand 02/2015 Seite 65 von 436

7 Kundenstammvertrag zur Eröffnung eines Kontos/Depots für natürliche Personen/Privatkunden (Einzel- oder Gemeinschaftskonto) 13 Bisheriges Anlageverhalten Bei der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen haben die Kreditinstitute von ihren Kunden Angaben über das bisherige Anlageverhalten zu verlangen, soweit dies zur Wahrung der Kundeninteressen und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist. Die Erteilung der Angaben ist freiwillig und liegt im eigenen Interesse des Kunden. Treffen die Angaben nicht mehr zu, sollte ein Hinweis an die Bank erfolgen, damit sie berichtigt werden können. Welche Geschäfte wurden bisher getätigt? Anlageform Durchschnittlicher Umfang pro Transaktion in TEUR Häufigkeit (Anzahl Geschäfte p. a.) Seit wie viel Jahren haben Sie diese Erfahrung? 1. Kontoinhaber 2. Kontoinhaber 1. Kontoinhaber 2. Kontoinhaber 1. Kontoinhaber 2. Kontoinhaber Renten Aktien Devisen Investmentfonds Optionsscheine Optionen Futures Zertifikate und strukturierte Anlagen Sonstige: Wurden bisher Geschäfte in Finanzinstrumenten auf Kreditbasis getätigt? 1. Kontoinhaber: Nein Ja Falls ja, Kreditrahmen: 2. Kontoinhaber: Nein Ja Falls ja, Kreditrahmen: 1. Kontoinhaber 2. Kontoinhaber 14 Warnhinweis Wir weisen Sie darauf hin, dass der Bank, falls Sie sich weigern, Angaben zu Ziffer 13 Bisheriges Anlageverhalten zu machen, eine Beurteilung der Angemessenheit Ihrer Geschäfte nicht möglich ist. Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation der/des Kontoinhabers geprüft und erfasst. Bearbeitungshinweis PEP-Status Kontoinhaber 1 geprüft nicht geprüft Kontoinhaber 2 geprüft nicht geprüft wirt. Berechtigter geprüft nicht geprüft Datum / Sachbearbeiter Stand 02/2015 Seite 76 von 43 6

8 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Vollmacht für Konten/Depots eines Portfolios für Einzelperson Begriffserklärung Portfolio : Bei der Baader Bank werden Konten und Depots eines Kunden zu einem Portfolio zusammengefasst. Ein oder mehrere Portfolien sind wiederum einer Kundenstammnummer zugeordnet. Vollmachten werden durch den Kunden auf Portfolioebene definiert. Für die gesamte Geschäftsverbindung Für ein einzelnes Portfolio Für sämtliche Portfolien unter der Stammnummer 1 Angaben Kontoinhaber Erster Kontoinhaber Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort Zweiter Kontoinhaber Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort 2 Bevollmächtigung Ich/Wir bevollmächtige(n) hiermit den nachstehend Genannten als Bevollmächtigten, Name, Vorname Straße/Nr. PLZ/Ort Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Beruf Telefonnummer Mobilfunknummer mich/uns im Geschäftsverkehr mit der zu vertreten. Die Vollmacht gilt für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/Depots unter nachstehender Kundenstammnummer/Portfolionummer: Kundenstammnummer Portfolionummer Stand 06/2012 Seite 81 von 432

9 Vollmacht für Konten/Depots eines Portfolios für Einzelperson 3 Regelungen 3.1 Umfang der Vollmacht Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank zur Vornahme aller Geschäfte, die mit dieser Vollmacht in unmittelbaren Zusammenhang stehen. Der Bevollmächtigte kann insbesondere* - über jeweilige Guthaben verfügen (z. B. durch Überweisungen), - eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen, - von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen, - Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen sowie die Auslieferung an sich verlangen, Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen. * Zutreffendes bitte ankreuzen. Diese Vollmacht berechtigt NICHT - zur Eröffnung weiterer Konten/Depots unter dieser oder einer anderen als der oben genannten Kundenstammnummer, - zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen, - zum Abschluss von Finanztermingeschäften, - zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten, - zur Entgegennahme von Konto- und Kreditkündigungen, - zur Vornahme von Optionsgeschäften, - zur Erteilung von Untervollmachten. 3.2 Auflösung von Konten/Depots Zur Auflösung der Konten/Depots ist der Bevollmächtigte erst nach dem Tode des Kontoinhabers berechtigt. Bei mehreren Kontoinhabern besteht diese Berechtigung erst nach dem Tode aller Kontoinhaber. 3.3 Geltungsdauer der Vollmacht Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit gegenüber der Bank oder dem Bevollmächtigten widerrufen werden. Widerruft der/die Kontoinhaber die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten, so hat er/haben sie die Bank hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Bei mehreren Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht eines Kontoinhabers zum Erlöschen der Vollmacht. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Kontoinhaber; sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Bevollmächtigte nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. 3.4 Elektronische Zugangsmedien Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z. B. Telefonbanking, Online- Banking) durch die Bevollmächtigten setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Kontoinhaber/n hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. 4 Hinweis für den Bevollmächtigten Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Name und Anschrift des Bevollmächtigten festzuhalten; sie wird deshalb diese Daten speichern. Der Bevollmächtigte zeichnet: Bevollmächtigter Bearbeitungsvermerk der Bank Erteilung der Vollmacht: Die des Vollmachtgebers wurde in meiner Gegenwart vollzogen. Der Vollmachtgeber hat die zuvor geleistete mir gegenüber anerkannt. Dem Vollmachtgeber wurde der Empfang der Vollmacht durch Einschreibebrief mit Rückschein eigenhändig; Rückschein eingegangen am mit PostIdent-Verfahren bestätigt. Die wurde geprüft. Legitimation des Bevollmächtigten Ausweis (Art des Dokuments, Nr., ausgestellt von, am, gültig bis): Durch PostIdent Anderweitige Form der Legitimation: Datum / Sachbearbeiter Bearbeitungshinweis Stand 06/2012 Seite 92 von 432

10 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Vollmacht für Konten/Depots eines Portfolios für einen externen Portfolioverwalter Begriffserklärung Portfolio : Bei der Baader Bank werden Konten und Depots eines Kunden zu einem Portfolio zusammengefasst. Ein oder mehrere Portfolien sind wiederum einer Kundenstammnummer zugeordnet. Vollmachten werden durch den Kunden auf Portfolioebene definiert. Für die gesamte Geschäftsverbindung Für ein einzelnes Portfolio Für sämtliche Portfolien unter der Stammnummer Hinweis: Bitte die unterzeichnete Originalvollmacht zurücksenden! 1 Angaben Kontoinhaber Erster Kontoinhaber Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort Zweiter Kontoinhaber Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort 2 Bevollmächtigung Ich/Wir bevollmächtige(n) hiermit den nachstehend genannten externen Portfolioverwalter Name der Gesellschaft Straße/Nr. PLZ/Ort Telefonnummer mich/uns im Geschäftsverkehr mit der zu vertreten. Die Vollmacht gilt für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/Depots unter nachstehender Kundenstammnummer/Portfolionummer: Kundenstammnummer Portfolionummer Der bevollmächtigte externe Portfolioverwalter besitzt die aufsichtsrechtliche Zulassung zur Finanzportfolioverwaltung nach 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG oder eine vergleichbare EU-EWR-Finanzdienstleistungslizenz. Er ist bevollmächtigt, über das jeweilige Guthaben und die Finanzinstrumente auf dem oben genannten Portfolio in der Weise zu verfügen, dass er Aufträge und Weisungen (Dispositionen) gegenüber der (nachfolgend Bank genannt) erteilen kann Stand 06/2012 Seite Seite 101 von 433

11 Vollmacht für Konten/Depots eines Portfolios für einen externen Portfolioverwalter 3 Regelungen Die Vollmacht umfasst folgende Handlungen*: - Verwaltung der Vermögenswerte auf oben genanntem Portfolio sowie Verfügungen über die auf diesem Portfolio eingeräumten Guthabenund Dispositionskredite ohne vorherige Einholung von Weisungen des/der Konto-, Depotinhaber(s) nach freiem Ermessen und Vertretung hierbei Dritten gegenüber, - Abschluss von Geschäften in Finanzinstrumenten jeglicher Art einschließlich Optionsscheingeschäften, - Leisten von Sicherheiten (Marginverpflichtungen) für diese Geschäfte - Entgegennahme, Überprüfung und Anerkennung von Abrechnungen über den Kauf, Verkauf bzw. den Tausch/die Umschichtung von Finanzinstrumenten, - Entgegennahme, Überprüfung und Anerkennung von Konto-/Depotauszügen, - Entgegennahme, Überprüfung und Anerkennung von - Erträgnisaufstellungen und sonstigen Aufstellungen - Depotüberträgen - Ertragsausschüttungen - Bestandsübersichten mit Gesamt- und Einzelbewertung der Positionen - Transaktionslisten - Übersichten über Zwischengewinne und über ordentliche Erträge - Sonstiges: * Zutreffendes bitte ankreuzen. Die Vollmacht berechtigt NICHT zur: - Eröffnung weiterer Konten/Depots unter dieser oder einer anderen als der oben genannten Kundenstammnummer - Wahrnehmung von Dispositionen zugunsten Dritter - Wahrnehmung von Dispositionen zugunsten des Bevollmächtigten, mit Ausnahme des dem Bevollmächtigten vertraglich zustehenden Gebühren- und Kostenersatzes. Die Bank ist nicht zur Prüfung der Richtigkeit dieser Abrechnungen verpflichtet. - Vornahme von Überweisungen, soweit diese nicht in direktem Zusammenhang mit den von der Vollmacht umfassten Handlungen stehen. Der Bevollmächtigte darf jedoch solche Überweisungen und Wertpapierüberträge veranlassen, die zugunsten des/der Konto-/Depotinhaber(s) auf eigene Konten und Depots auch bei dritten Geldinstituten erfolgen. - Kreditaufnahme zum Zwecke des Finanzinstrumentenkaufs - Verschaffung von Eigentum oder Besitz an Geldern oder Finanzinstrumenten des/der Konto-/Depotinhaber(s) - Änderung des bei der Bank hinterlegten Referenzkontos des/der Konto-/ Depotinhaber(s) - Verpfändung des Kontos/Depots - Erteilung von Untervollmachten oder Übertragung dieser Vollmacht auf Dritte - Sonstiges: Mir/Uns ist bekannt, dass der Bevollmächtigte kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen diese besitzt. Entsprechend kann der/können die Konto-/Depotinhaber aus der von dem Bevollmächtigten für sie/ihn ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bei der Bank in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Bei mehreren Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Kontoinhaber zum Erlöschen dieser Vollmacht. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Kontoinhaber; sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Bevollmächtigte nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Erklärungen des/der Konto-/Depotinhaber(s) und des Bevollmächtigten: - Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die bei einer Verfügung angegebene Bankverbindung auf den/die Konto-/Depotinhaber lautet; dieses Risiko trägt der Konto-/Depotinhaber/tragen die Konto-/ Depotinhaber. - Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der Bevollmächtigte die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als externer Portfolioverwalter besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des externen Portfolioverwalters in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/ den Konto-/Depotinhaber(n) zugerechnet. Der von dem/den Konto-/ Depotinhaber(n) eingeschaltete externe Portfolioverwalter besitzt die aufsichtsrechtliche Zulassung zur Finanzportfolioverwaltung nach 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG oder eine vergleichbare EU-EWR-Finanzdienstleistungslizenz. - Der Bevollmächtigte wird ausschließlich und eigenverantwortlich die Vermögensverwaltung durchführen und im Rahmen dieser Vollmacht, Transaktionen über das Finanzinstrumenteguthaben des/der Konto-/ Depotinhaber(s) vornehmen. In diesem Zusammenhang wird der Bevollmächtigte von seinen Kunden Angaben über ihre Erfahrungen und Kenntnisse im Geschäft mit Finanzinstrumenten, über die mit den Geschäften verfolgten Ziele und über dessen/deren finanzielle Verhältnisse einholen sowie den/dem Konto-/Depotinhaber alle zweckdienlichen Informationen mitteilen, soweit dies zur Wahrung der Inte-ressen des/der Konto-/Depotinhaber(s) und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist. - Es wird darauf hingewiesen, dass der Bevollmächtigte die Beratung und Risikoaufklärung vornimmt und die Bank ausschließlich die vom Bevollmächtigten getätigten Geschäfte ausführt und keine Beratungsleistungen erbringt ( execution only, beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verletzung von eventuell bestehenden Informationspflichten des Bevollmächtigten im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z. B. über die Gefahr von erheblichen Verlusten. - Der Konto-/Depotinhaber hat/die Konto-/Depotinhaber haben dem Bevollmächtigten seine/ihre Anlageziele unter Berücksichtigung seiner/ihrer finanziellen Verhältnisse mitgeteilt Stand 06/2012 Seite Seite 112 von 433

12 Vollmacht für Konten/Depots eines Portfolios für einen externen Portfolioverwalter - Der Konto-/Depotinhaber weiß/die Konto-/Depotinhaber wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des Bevollmächtigten werden diese nur auf die Übereinstimmung mit dieser Vollmacht, nicht aber die Einhaltung etwaiger Anlagerichtlinien oder -strategien des/der Konto-/Depotinhaber(s) überprüft. - Der Bevollmächtigte wurde von dem/den Konto-/Depotinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. Der Konto-/Depotinhaber weiß/die Konto-/Depotinhaber wissen, dass die Bank keinerlei Haftung dafür übernehmen kann, dass der Bevollmächtigte seinen Pflichten zur sachgemäßen Beratung und Betreuung gegen-über dem/den Konto-/ Depotinhaber(n) nachkommt. Ihm/Ihnen ist bekannt, dass der Bevollmächtigte nicht Vertreter der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entgegennahme irgendwelcher Erklärungen für oder gegen die Bank besitzt. - Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z. B. Telefonbanking, Online-Banking) durch die Bevollmächtigten setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Kontoinhaber/n hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. / Firmenstempel / Firmenstempel externer Portfolioverwalter/ Firmenstempel Der externe Portfolioverwalter bestätigt, dem/den Konto-/Depotinhaber(n) sämtliche gemäß Wertpapierhandelsgesetz erforderlichen Informationen und Aufklärungen erteilt zu haben. externer Portfolioverwalter/ Firmenstempel Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation des Bevollmächtigten Durch Vorlage eines gültigen Ausweises Ausweisnr. Ausgestellt am/von Gültig bis Staatsangehörigkeit Die Übereinstimmung der des Bevollmächtigten mit dem Ausweisdokument bestätigt Sachbearbeiter Legitimationsprüfung des Bevollmächtigten liegt bereits vor. Datum / Sachbearbeiter Bearbeitungshinweis Stand 06/2012 Seite Seite 123 von 433

13 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember %, bis zum 31. Dezember % und ab dem 1. Januar ,75 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Die jeweilige Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter abgefragt werden. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.b. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Sicherung von Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90% des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von EUR Ich bin darauf hingewiesen worden, dass für die von der Bank ausgegebenen Inhaberpapiere kein Einlagensicherungsschutz besteht. / Firmenstempel / Firmenstempel Stand 01/2015 Seite Seite 131 von 431

14 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Vereinbarung zur Ausführung von elektronisch erteilten Aufträgen Zwischen Name Vorname nachfolgend Kunde genannt und der,, nachfolgend Bank genannt wird auf ausdrücklichen und ausschließlichen Wunsch des Konto-/Depotinhabers folgende Vereinbarung getroffen: 1. Der Kunde wünscht, der Bank Aufträge (z. B. Überweisungen, Kontoüberträge, Orders) elektronisch zu übermitteln (per Fax oder als Scan-Auftrag per ). 2. Der Kunde erklärt hiermit, dass er sich der Möglichkeit eines Missbrauchs bei der Übermittlung von elektronisch erteilten Aufträgen, z. B. Fälschung oder Verfälschung durch schattenloses Kopieren, Fälschung von en oder Veränderungen am Originalbeleg, bewusst ist. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass sich keine Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer bei einem elektronisch übermittelten Auftrag ergeben. Die Bank ist nicht in der Lage, elektronisch eingehende Aufträge auf ihre Echtheit und die Übereinstimmung mit dem Original hin zu überprüfen. Dessen ungeachtet bittet der Kunde, elektronisch erteilte Aufträge unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen zur Ausführung oder Weiterleitung anzunehmen. 3. Die Bank weist den Kunden auf folgende, nicht abschließend dargestellte Gefahren bei der Übermittlung der Aufträge per hin: Die per übermittelten Aufträge können abgefangen und von unbekannten Dritten eingesehen, verarbeitet, vernichtet und gegebenenfalls zu kriminellen Zwecken verwendet werden. Dies kann über einen undefinierten Zeitraum unbemerkt geschehen. Die Authentizität des Absenders (= Kunde) ist bei per übermittelten Aufträgen nicht gewährleistet. s können wegen möglicher technischer Probleme nicht oder verspätet gesendet werden oder beim Empfänger aus anderen Gründen nicht ankommen (z. B. sog. Spam-Filter). Weitere Informationen zum Thema Sicherheit im Internet finden Sie auf folgenden Internetseiten: und 4. Der Kunde hat die Bank unverzüglich zu benachrichtigen, sollte er den Verdacht haben, dass seine elektronisch erteilten Aufträge abgefangen und von unbekannten Dritten eingesehen, verarbeitet, vernichtet und gegebenenfalls zu kriminellen Zwecken verwendet werden. 5 a. Die Erteilung von allgemeinen Faxaufträgen (z. B. Überweisungen, Kontoüberträge) an die Bank hat ausschließlich an nachstehenden Faxanschluss zu erfolgen: b. Die Erteilung von allgemeinen Aufträgen in Form eines eingescannten Dokuments als Anhang einer (z. B. Überweisungen, Kontoüberträge) an die Bank hat ausschließlich an nachstehende -Adresse zu erfolgen: service@baaderbank.de 6. Die Erteilung von Orders per Fax (Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments) an die Bank hat ausschließlich an nachstehenden Faxanschluss zu erfolgen: Diese Erklärung ist für alle bei der Bank derzeit und künftig geführten Konten und Depots des Kunden gültig. 8. Der Kunde verpflichtet sich, dass die elektronisch übermittelten Aufträge im Original vor der Absendung entsprechend der in den Kontounterlagen getroffenen Verfügungsvollmachten unterzeichnet werden. 9. Die Bank behält sich vor, in Einzelfällen bei Aufträgen vor Weiterleitung des Auftrags unverzüglich eine Bestätigung vom Kunden einzuholen; sie ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Wegen dadurch eintretender Verzögerungen stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche zu, soweit dies gesetzlich zulässig Stand 01/2015 Seite Seite 141 von 432

15 Vereinbarung zur Ausführung von elektronisch erteilten Aufträgen ist. Falls der Kunde nicht erreichbar ist, wird die Bank den elektronisch übermittelten Auftrag nicht ausführen. Für eventuelle Rückfragen zu den elektronisch übermittelten Aufträgen hat der Kunde eine Fax- und Telefonnummer anzugeben (bei mehreren Telefonnummern bitte den jeweiligen Namen des Ansprechpartners hinzufügen): Telefonnummer Faxnummer 10. Die Änderung der Telefon- oder Faxnummer ist der Bank unverzüglich mitzuteilen. 11. Die Bank ist bemüht, die elektronisch übermittelten Aufträge zeitnah auszuführen. Die Bank kann jedoch keine zeitnahe Ausführung der elektronisch übermittelten Aufträge gewährleisten oder garantieren und dem Kunden stehen diesbezüglich keine Schadensersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche zu, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 12. Der Kunde erteilt nur solche elektronisch übermittelten Aufträge, bei denen er individuelle Beratungsleistungen, Hinweise oder Empfehlungen der Bank weder benötigt noch wünscht. Der Kunde trägt daher alle mit der Ausführung des erteilten Auftrags verbundenen Risiken und daraus eventuell resultierende finanzielle Nachteile selbst, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 13. Der Kunde hat die Bank unverzüglich zu benachrichtigen, sollte er den Verdacht haben, dass seine s abgefangen und von unbekannten Dritten eingesehen, verarbeitet, vernichtet und gegebenenfalls zu kriminellen Zwecken verwendet werden. In diesem Fall ist die Bank gegebenenfalls auch nach 42 a Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, die für den Datenschutz zuständige Aufsichtsbehörde und eventuell Betroffene zu informieren. Der Kunde haftet der Bank für in diesem Zusammenhang anfallende Kosten. 14. Die Bank ist zur Belastung des Kunden-/Depotkontos auch dann berechtigt, wenn die en auf den elektronisch übermittelten Aufträgen gefälscht sind. Eventuelle Schäden trägt der Kunde, soweit sie nicht von der Bank verschuldet wurden. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen für den Überweisungsverkehr der Bank wird hingewiesen. Die Bank wird von jeder Haftung und von allen Regressansprüchen Dritter freigestellt, die aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung des oben genannten Übermittlungssystems, insbesondere einer Fälschung von en oder einer sonstigen Fälschung oder Verfälschung der Originalunterlagen, entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 15. Es kann die Gefahr bestehen, dass bei elektronisch übermittelten Aufträgen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und das Bankgeheimnis gemäß Ziffer 2.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank verletzt werden. Die Bank haftet nicht für etwaig auftretende Schäden hierdurch außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Bank zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens. 16. Die Bank ist in begründeten Fällen berechtigt, die elektronisch erteilten Aufträge nicht anzunehmen. 17. Dem Kunden ist bekannt, dass s wegen möglicher technischer Probleme für fristgebundene Angelegenheiten, z. B. Überweisungen, nicht geeignet sind. 18. Für etwaige Schäden durch Computerviren, die in von dem Kunden per übermittelten Dateien enthalten sind, haftet die Bank außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht. 19. Sämtliche vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Bank zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens. 20. Änderungen bzw. ein Widerruf dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 21. Die Regelungen in dieser Vereinbarung gelten auch für den Fall, dass ein Vermögens-, Portfolioverwalter oder Bevollmächtigter für den Kunden handelt und elektronische Aufträge für den Kunden erteilt. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, den für ihn handelnden Vermögens-, Portfolioverwalter oder Bevollmächtigten anzuweisen, die in dieser Vereinbarung übernommenen Pflichten zu erfüllen. Der Kunde wünscht trotz der oben dargestellten Risiken und Haftungsausschlüsse der Bank Aufträge per Fax oder als Scan-Auftrag per an die Bank zu senden. / Firmenstempel / Firmenstempel Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation, geprüft Name Sachbearbeiter Stand 01/2015 Seite Seite 152 von 432

16 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bei Finanztermingeschäften stehen den Gewinnchancen hohe Verlustrisiken gegenüber. Jeder Anleger, der ein Finanztermingeschäft eingehen will, muss zuvor über die Risiken bei Finanztermingeschäften informiert sein. 1 Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften Wir möchten Sie hiermit über die nachfolgenden Risiken informieren: Verfall oder Wertminderung Die Rechte, die Sie aus Finanztermingeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur befristete Rechte verschaffen. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann Ihr Risiko sein. Unkalkulierbare Verluste Bei Verbindlichkeiten aus Finanztermingeschäften kann Ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen. Fehlende Absicherungsmöglichkeiten Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Finanztermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden. Zusätzliches Verlustpotential bei Kreditaufnahme oder aus Wechselkursschwankungen Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für Ihr Finanztermingeschäft einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe ist bei einem Finanztermingeschäft der Fall, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprüche auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lauten. 2 Die Risiken bei den einzelnen Geschäftsarten 2.1 Kauf von Optionen Kauf einer Option auf einen Basiswert (z. B. Wertpapiere, Zinsen, Indices, Devisen, Edelmetalle oder Waren) Das Geschäft: Wenn Sie Optionen auf einen Basiswert (z. B. Wertpapiere, Zinsen, Indices, Devisen, Edelmetalle oder Waren) kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme des Basiswertes zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis. Ihr Risiko: Eine Kursveränderung des Basiswertes, also z. B. der Aktie, die Ihrer Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann den Wert Stand 02/2011 Ihrer Option mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes. Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zur Wertlosigkeit Ihrer Option. Eine Wertminderung Ihrer Option kann aber auch dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, weil der Wert Ihrer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren (z. B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswerts) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der Ihnen entstandenen Kosten Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte Das Geschäft: Beim Kauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin eines Basiswertes (z. B. Wertpapiere, Zinsen, Indices, Devisen, Edelmetalle oder Waren) verpflichten. Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt zunächst den unter beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein: Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz das ist der für die Option gezahlte Preis liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Finanztermingeschäften mit Erfüllung per Termin Verkauf von Optionen und Finanztermingeschäfte mit Erfüllung per Termin Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf einen Basiswert (z. B. Wertpapiere, Zinsen, Indices, Devisen, Edelmetalle oder Waren) Das Geschäft: Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, einen Basiswert (z. B. Wertpapiere, Zinsen, Indices, Devisen, Edelmetalle oder Waren) zu einem festgelegten Preis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird. Seite Seite 161 von 433

17 Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften Ihr Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im Voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar, d. h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist. Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Finanztermingeschäftes (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf einen Basiswert (z. B. Wertpapiere, Zinsen, Indices, Devisen, Edelmetalle oder Waren) Das Geschäft: Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, einen Basiswert (z. B. Wertpapiere, Zinsen, Indices, Devisen, Edelmetalle oder Waren) zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Ihr Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen keinen oder nur schwer einen Käufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein Verkauf einer Option auf Terminkontrakte Das Geschäft: Beim Verkauf einer Option auf einen Terminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin eines Basiswertes (z. B. Wertpapiere, Zinsen, Indices, Devisen, Edelmetalle oder Waren) verpflichten. Ihr Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie das Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter Ziffer 1 und 2 dieses Abschnittes 2 beschrieben ist. 2.3 Options- und Terminkontrakte mit Differenzausgleich Das Geschäft: Bei manchen Finanztermingeschäften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: Options- oder Finanzterminkontrakte auf einen Index, also auf eine veränderliche Zahlengröße, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand von Wertpapieren errechnet wird und deren Veränderungen die Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln. Options- oder Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit. Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem von den entsprechenden Börsen festgelegten Abrechnungskurs bei Fälligkeit des Geschäfts besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe Ihres Verlustes lässt sich im Vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. 3 Weitere Risiken aus Finanztermingeschäften 3.1 Finanztermingeschäfte mit Währungsrisiko Das Geschäft: Wenn Sie ein Finanztermingeschäft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt (z. B. bei Gold), sind Sie einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt. Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein: Wechselkursschwankungen können den Wert der erworbenen Option verringern, den Vertragsgegenstand verteuern, den Sie zur Erfüllung des Finanztermingeschäfts liefern müssen, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist; dasselbe gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Finanztermingeschäft, die Sie in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit erfüllen müssen, den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Finanztermingeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der erhaltenen Zahlung vermindern. 3.2 Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Finanztermingeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Finanztermingeschäfts ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen, so dass Ihnen ein Verlust entsteht. 3.3 Inanspruchnahme eines Kredits Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie insbesondere den Erwerb von Optionen oder die Erfüllung Ihrer Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen aus Finanztermingeschäften über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus den Gewinnen des Finanztermingeschäftes verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten. 3.4 Insolvenzrisiko des Clearing-Mitglieds Bitte beachten Sie, dass sich die Bank zur Ausführung von Finanztermingeschäften eines Clearing-Mitglieds bedient, welches grundsätzlich in eigenem Namen auf Rechnung der Bank die Geschäfte des Kunden ausführt. Ein Clearing-Mitglied ist ein Institut, das aufgrund einer Clearing-Lizenz am Clearing-System für die an den entsprechenden Märkten abgeschlossenen Wertpapier- und Derivatgeschäfte oder Geschäfte mit Bezug auf Emissionsrechte teilnimmt. Die Sicherheiten, welche die Bank im Rahmen von Termingeschäften bei dem jeweiligen Clearing-Mitglied, dessen sie sich zur Erfüllung der Kundenaufträge bedient, zu hinterlegen hat, gelten im Verhältnis der Bank zu Ihnen als notwendige Aufwendungen, die die Bank als Kommissionärin im Rahmen des Kommissionsgeschäftes zur Abwicklung Ihrer Geschäfte zu leisten hat Stand 02/2011 Seite Seite 172 von 433

18 Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften Im Falle der Insolvenz des Clearing-Mitglieds nach der Insolvenzordnung oder gemäß dem Insolvenzverfahren nach dem Recht des Staates, in dem das Clearing-Mitglied seinen Sitz hat, haben Sie der Bank diese notwendigen Aufwendungen gegenüber dem Clearing- Mitglied zu ersetzen. Dieser Anspruch auf Aufwendungsersatz ist grundsätzlich auf die Höhe der Sicherheiten begrenzt, die Sie zu Beginn des Handelstages, der dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgt, gegenüber der Bank zu leisten haben. Die Höhe der zu ersetzenden Aufwendungen wird im Insolvenzfall berechnet, sobald sie feststeht. Eine Liste der aktuellen Clearing-Mitglieder, derer sich die Bank zur Ausführung von Finanztermingeschäften bedient, ist im geschlossenen Kundenbereich auf der Internetseite der Bank unter abrufbar. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Durchführung Ihrer Geschäfte mit einem bestimmten Clearing-Mitglied haben und dass die Bank jederzeit das Recht hat, die Zusammenarbeit mit einem Clearing-Mitglied zu beenden oder zusätzlich neue Clearing-Mitglieder mit der Ausführung von Geschäften in Finanzinstrumenten zu betrauen. 4. Verbriefung in Wertpapieren Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z. B. Optionsschein) verbrieft sind. Dieses Informationsblatt ist von Ihnen zu unterschreiben, wenn Sie Finanztermingeschäfte abschließen wollen. / Firmenstempel / Firmenstempel Stand 02/2011 Seite Seite 183 von 433

19 Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice T * F service@baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Kundeneinstufung als Privatkunde Kundenklassifizierung Gemäß den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes stufen wir Sie als Privatkunden ein. Entsprechend dieser Einstufung werden wir die Geschäfte mit Ihnen gemäß den einschlägigen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes durchführen. Sie sind jederzeit berechtigt, eine andere Einstufung (z. B. als Professioneller Kunde) generell oder für einzelne Geschäfte zu verlangen. Damit steht Ihnen allerdings nicht mehr das volle Schutzniveau für Privatkunden nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zu. Sollten Sie eine Einstufung als Professioneller Kunde wünschen, bitten wir Sie um schriftliche Mitteilung unter der -Adresse compliance@baaderbank.de. Privatkunden können als Professionelle Kunden eingestuft werden, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: a) Der Kunde hat an dem Markt, an dem die Finanzinstrumente gehandelt werden, für die er als Professioneller Kunde eingestuft werden soll, während des letzten Jahres durchschnittlich mindestens zehn Geschäfte von erheblichem Umfang im Quartal getätigt. b) Der Kunde verfügt über Bankguthaben und Depotwerte im Wert von mehr als , EUR. Immobilienvermögen bleibt unberücksichtigt. c) Der Kunde hat mindestens für ein Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt ausgeübt, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen voraussetzt. Bei einer Einstufung als Professioneller Kunde gelten für die Best Execution von Kundenaufträgen andere Regeln. Für Professionelle Kunden ist die relative Gewichtung der Orderausführungskriterien maßgeblich (nicht nur Preis und Kosten wie für Privatkunden, sondern auch die Geschwindigkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung des Auftrags, Umfang und Art des Auftrages sind zusätzlich zu berücksichtigen). Aufgrund Ihrer derzeitigen Einstufung als Privatkunde steht Ihnen das volle Schutzniveau des Wertpapierhandelsgesetzes zu. Einverständniserklärung 1 Einstufung als Privatkunde Mit der Einstufung als Privatkunde bin ich/sind wir einverstanden. Ich bin/wir sind ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass im Falle einer Kundenweisung die Bank meinen/unseren Auftrag entsprechend meiner/unserer Weisung ausführt und insoweit nicht verpflichtet ist, den Auftrag entsprechend den Ausführungsgrundsätzen zum bestmöglichen Ergebnis auszuführen. 2 Einverständniserklärung zu den Ausführungsgrundsätzen Die (nachfolgend Bank genannt) hat mir/ uns ihre Ausführungsgrundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten schriftlich übermittelt. Mit den von der erstellten Ausführungsgrundsätzen bin ich/sind wir einverstanden. 3 Limitierte Kundenorders In denjenigen Fällen, in denen Sie limitierte Kundenorders, die für einen regulierten Markt bestimmt sind, an uns weiterleiten, ist die Bank nicht verpflichtet, diese Orders mit dem zugehörigen Limit zu veröffentlichen, sofern sie aufgrund ihrer Limitierung nicht sofort an der jeweiligen Börse ausgeführt werden können. 4 Orderausführung außerhalb eines regulierten Marktes oder multilateralen Handelssystems (MTF) Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass die Bank Orders außerhalb eines geregelten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems auch außerbörslich ausführen darf. 5 Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen/ Gebühren Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank die von Emittenten oder Geschäftspartnern an sie geleisteten Vertriebsvergütungen/ Gebühren behält, vorausgesetzt, dass die Bank die Vertriebsvergütungen/ Gebühren nach den Vorschriften des WpHG ( 31 d WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen Kunde und Bank die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung ( 675, 667 BGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die Bank auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen/Gebühren nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste die Bank die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen der Bank und dem Kunden geschlossenen Geschäfte in Finanzinstrumenten unterstellt die Vertriebsvergütungen/Gebühren an den Kunden herausgeben Stand 02/2011 Seite Seite 191 von 432

20 Kundeneinstufung als Privatkunde Darüber hinaus erkläre ich mein/erklären wir unser Einverständnis, dass wenn der Kontoeröffnungsvertrag auf Initiative mehrerer von der Bank beauftragter Vermittler zustande kommt die Vermittler einen Teil der dem Kunden in Rechnung gestellten Gebühren für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank als Vermittlungsprovision beanspruchen können. Die Vermittler bzw. die Bank sind/ist vor Vertragsunterzeichnung verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Höhe des Anteils an den Gebührenrückzahlungen offenzulegen. Ob und in welcher Höhe die Bank Vertriebsvergütungen/Gebühren/Gebührennachzahlungen zur Deckung des Vertriebsaufwands erhält oder an Dritte zahlt, wird die Bank auf Nachfrage wunschgemäß im Einzelfall gesondert mitteilen. Mit den oben genannten Punkten 1-5 bin ich/sind wir einverstanden. / Firmenstempel / Firmenstempel Stand 02/2011 Seite Seite 202 von 432

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