Dienstgeberbrief Nr. 2 Juli 2016
|
|
- Sebastian Kramer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dienstgeberbrief Nr. 2 Juli 2016 Inhalt Herausgegeben von: Dienstgeberseite der Regionalkommission BW: Jörg Allgayer, Dr. Rainer Brockhoff, Christine Hodel, Wolfgang Oppolzer, Martin Riegraf, Klaus Tritschler Kontakt: Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der Regionalkommission BW Strombergstraße 11, Stuttgart Telefon (07 11) Telefax (07 11) mayer.i@caritas-dicvrs.de RK-Baden-Württemberg am 6./7. Juli 2016 Tarifeinigung Tarifrunde 2016/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Bundeskommission mit dem Beschluss vom 16. Juni 2016 die Beschlüsse zu den mittleren Werten ab 1. Juni 2016, dem Weg zur Entgeltordnung mit den Entgelterhöhungen 2017 und der Neuregelung des Eigenbeitrags der Mitarbeiter zur Zusatzversorgung gefasst hatte war die Festlegung der Vergütungshöhe nach diesem Bundesbeschluss das Hauptthema der Sitzung der Regionalkommission Baden-Württemberg. Nach dem gefassten Beschluss steigen auch in Baden-Württemberg die Vergütungen und Entgelte in Baden-Württemberg um 2,4%. Die RK Baden-Württemberg übernimmt dazu die von der Bundeskommission beschlossenen Werte. Die von der Bundeskommission beschlossene zweite Erhöhung der Vergütungen und Entgelte um 2,35% für 2017 wird so umgesetzt, dass sie wirksam werden, wenn die auf der Bundesebene zu beschließende Entgeltordnung wie auch die von der RK Baden-Württemberg dazu festzulegenden Vergütungswerte wirksam werden. Für den Bereich der Anlage 7 wurde die Erhöhung für 2017 aber davon unabhängig auf den 1. Januar 2017 festgelegt. Für die Auszubildenden hat die zweite Erhöhung damit keine weitere Wirksamkeitsvoraussetzung. Beide Seiten haben auch auf der Bundesebene das Ziel, die neue Entgeltordnung noch in 2016 auf den Weg zu bringen. Dabei sollen auch die bisher unter die Anlage 2 fallenden Mitarbeiter in den Anwendungsbereich fallen. Mit der Ankoppelung der Erhöhung um 2,35% an das Wirksamwerden auch der Vergütungswerte zur neuen Entgeltordnung hat die RK Ba-
2 RK Baden-Württemberg DG-Brief Nr. 02/16 den-württemberg ihre Aufgabe nach AK-Ordnung betont, innerhalb der Bandbreite Anpassungen bei der Entgeltfestsetzung vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund ist auch die neuerliche Festlegung der besonderen in Baden- Württemberg geltenden Vergütungen und Entgelte nach Anlage 3b und nach 12 Abs. 3 bis 5 der Anlage 32 im Bereich der stationären und ambulanten Altenhilfe zu sehen. Sie wurde für die Erhöhungsstufe der 2,4% vorgenommen. Die genannten Regelungen sind aber bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Sie würden von der neuen Entgeltordnung abgelöst, wenn diese wie angestrebt am 1. Januar 2017 wirksam werden sollte. Beide Seiten sind aber nach einer längeren Diskussion über die Frage einer verlängerten Befristung dieser Regelungen überein gekommen, der besonderen Situation in Baden- Württemberg bei der Beschlussfassung über die Entgelte nach der angestrebten neuen Entgeltordnung unmittelbar Rechnung tragen zu können. Sie haben deshalb einen Prozeß vereinbart, der für den Bereich der stationären und ambulanten Altenhilfe sowie der Krankenhäuser deren Situation im Wettbewerb empirisch aufarbeitet. Dabei soll die Frage des Wettbewerbes, der Preiskonkurrenz und der Entgeltbedingungen im unteren Entgeltbereich einschließlich der zahlenmäßigen Betroffenheit bis zum 30. September 2016 datenmäßig erfasst werden. Dies wird ggf. auch durch Umfragen der beiden DiCVen gestützt, wo notwendig. Zusätzlich zu einer begleitenden Arbeitsgruppe wird die RK Baden-Württemberg in ihrer nächsten regulären Sitzung am 26./27. Oktober und in zwei zusätzlichen Sitzungen am 16./17. November sowie nach der Sitzung der Bundeskommission (7./ ) am 21./22. Dezember 2016 mit den Ergebnissen die Bundesebene begleiten und sie bei der Festlegung der Entgelthöhen berücksichtigen. Sollte entgegen der Planung ein Beschluss zur neuen Entgeltordnung noch nicht erfolgen können, gilt dies auch für die dann ggf. vorzunehmende Beschlussfassung für die Zwischenzweit auch in Bezug auf die genannten Hilfebereiche. Entsprechend dem Beschluss der Bundeskommission wird in Baden-Württemberg auch die Neuregelung des Eigenbeitrages der Mitarbeiter zur Pflichtversicherung bei der KZVK am 1. Juni 2016 wirksam. Mit dieser Regelung besteht nach dem neuen 1a der VersO A der Anlage 8 eine sichere Rechtsgrundlage für den Einbehalt von Eigenbeiträgen zur KZVK. Allerdings wird dieser Einbehalt von derzeit 0,05 v.h. ab dem 1. Januar 2017 entsprechend dem Bundesbeschluss ausgesetzt, bis die Entgeltordnung und mit ihr auch die Erhöhung um 2,35% wirksam wird. Für die Beteiligten bei der Zusatzversorgungskasse des KV BW gilt ab dem 1. Juni 2016 in Bezug auf die Eigenbeiträge über die Satzung des KV BW die Regelung des ATV-K, der seit dem Tarifabschluss vom 30. April 2016 ebenfalls eine ab dem 1. Juli 2016 erhöhte Eigenbeteiligung vorsieht. Diese Frage soll in der nächsten Sitzung der RK Baden-Württemberg noch einmal beraten werden. Der Wortlaut des Beschlusses ist in der Anlage beigefügt. Die nächsten Sitzungen der RK Baden-Württemberg sind am 26./27. Oktober, 16./17. November und 21./22. Dezember 2016 vorgesehen. Freiburg/Stuttgart, 7. Juli 2016
3 Die Regionalkommission Baden-Württemberg beschließt: I. Tabellenentgelte, Regelvergütungen Übernahme der ab dem 1. Juni 2016 beschlossenen mittleren Werte Der Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016 wird hinsichtlich aller dort mit dem 1. Juni 2016 wirksam werdenden mittleren Werte zur Entgelt- und Vergütungshöhe mit der Maßgabe übernommen, dass alle dort dazu in Eurobeträgen genannten Werte als neue Entgelt- und Vergütungshöhe für den Bereich der Regionalkommission Baden-Württemberg zum 1. Juni 2016 festgesetzt werden. Für die Anlage 7 zu den AVR gilt dies auch für die mit dem 1. Januar 2017 wirksam werdenden mittleren Werte. II. Erhöhung 2017 Die Regionalkommission erhöht die Werte zur Vergütung und zum Entgelt mit Ausnahme derer zu Anlage 7 ausgehend von den am 1. Januar 2017 geltenden Vergütungshöhen ab 1. Januar 2017 um weitere 2,35 v. H. Werden die neue Entgeltordnung und die von der Regionalkommission Baden-Württemberg dazu festgelegten Vergütungen und Entgelte nicht zum 1. Januar 2017 wirksam, verschiebt sich das Wirksamwerden dieser Erhöhung der Werte auf den Tag, an dem die neue Entgeltordnung und die von der Regionalkommission Baden-Württemberg dazu festgelegten Vergütungen und Entgelte wirksam werden. III. Erhöhung der Vergütung zu Anlage 3b und 12 Abs. 3 bis 6 (RK BW) Anlage 32 um 2,4 v.h. a) Festlegung der Vergütungen zu Anlage 3b (RK BW) Die Vergütungen zu Anlage 3b (RK BW) werden zum 1. Juni 2016 wie folgt Regelvergütung bei Neueinstellungen:
4 Regelvergütung bei Bestandsmitarbeitern b) Festlegung der Vergütungen zu Anlage 32 Anhang B1 Die Vergütungen zu Anlage 32 Anhang B1 (RK BW) werden zum 1. Juni 2016 wie folgt 12 Abs. 3 Neueinstellungen stationäre und ambulante Altenhilfe EG allg. Tabelle (TVÖD) EG KR (TVÖD) Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KR- Verläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 EG 4, EG 6 4a 2 ohne Aufstieg 2.071, , , EG 3, EG 4 3a 1 mit Aufstieg nach 2-39 Std , , , , , ,69 c) Festlegung der Vergütungen zu Anlage 32 Anhang B2 Die Vergütungen zu Anlage 32 Anhang B1 (RK BW) werden zum 1. Juni 2016 wie folgt Mitarbeiter gemäß 12 Abs. 4 Bestandsmitarbeiter EG allg. Tabelle (TVÖD) EG KR (TVÖD) Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KR- Verläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 EG 4, EG 6 4a 2 ohne Aufstieg 2.130, , , EG 3, EG 4 3a 1 mit Aufstieg nach 2-39 Std , , , , , ,61 d) Festlegung der Vergütungen zu Anlage 32 Anhang C (RK BW) Die Vergütungen zu Anlage 32 Anhang C (RK BW) werden zum 1. Juni 2016 wie folgt Mitarbeiter gemäß 12 Abs. 3: Neueinstellungen stationäre und ambulante Altenhilfe Entgeltgruppe Kr 4a Kr 3a Stundenentgelt 14,80 12,33 Mitarbeiter gemäß 12 Abs. 3: Bestandsmitarbeiter stationäre und ambulante Altenhilfe Entgeltgruppe Kr 4a Kr 3a Stundenentgelt 15,23 12,69
5 IV. Geltungsdauer Dieser Beschluss tritt zum 1. Juni 2016 in Kraft.
Deutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Baden Württemberg vom 10.11.2010 mit ergänzenden Beschlüssen vom 17.12.2010 1. Neufestsetzung der Vergütungshöhe und des Umfangs der Arbeitszeit Der Beschluss der Bundeskommission
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur Sitzung der Regionalkommission Mitte am 01. September 2016 in Fulda Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung 3/2016 der Regionalkommission Bayern am 13. Juli 2016 in Nürnberg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104
MehrDeutscher Caritasverband
BESCHLUSS DER REGIONALKOMMISSION BADEN-WÜRTTEMBERG Regionalkommission Baden-Württemberg 1/2012 16. November 2012 in Karlsruhe Beschluss Vergütungsveränderungen 2012/2013 Die Regionalkommission Baden-Württemberg
MehrBeschluss. Deutscher Caritasverband e.v. gez. Jörg Allgayer Vorsitzender der Regionalkommission Baden-Württemberg
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur Sitzung der Regionalkommission Baden-Württemberg am 22. Dezember 2016 Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104
MehrDeutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Baden Württemberg vom 10.11.2010 mit ergänzenden Beschlüssen vom 17.12.2010 1. Neufestsetzung der Vergütungshöhe und des Umfangs der Arbeitszeit Der Beschluss der Bundeskommission
MehrNr. 04/2016 vom
Nr. 04/2016 vom 28.10.2016 Sitzung der RK NRW vom 28. Oktober 2016 in Essen Anhebung Vergütung für Praktikanten in der pia Ärztevergütung Anpassung an VKA/MB Abschluss Sehr geehrte Damen und Herren, heute
MehrSitzung der RK Mitte vom 01. September 2016 in Fulda. Sehr geehrte Damen und Herren,
Nr. 03/16 vom 02.09.2016 Sitzung der RK Mitte vom 01. September 2016 in Fulda Sehr geehrte Damen und Herren, am 01.09.2016 hat die dritte Sitzung der Regionalkommission Mitte in diesem Jahr in Fulda stattgefunden.
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur 17. Sitzung der Regionalkommission Mitte am 14./15. Dezember 2016 in Frankfurt Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße
MehrBeschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom Vergütungsrunde 2014/2015
Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom 23.10.2014 Vergütungsrunde 2014/2015 Anlage ABl. 3/2015 Erzbistum Berlin I. Mittlere Werte und Bandbreiten
MehrVergütungsrunde 2014/2015. Die Bundeskommission beschließt:
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung der Bundeskommission 4/2014 am 23. Oktober 2014 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg
MehrInformation zur Sitzung der Bundeskommission am
1. Tarifrunde 2016 / 2017 Beide Seiten der Bundeskommission verständigten sich im Vorfeld der Sitzung der Bundeskommission am 16.06.2016 grundsätzlich darauf, die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes
MehrVergütungsrunde 2014/2015. Gemäß des Eckpunkte-Beschlusses der Regionalkommission Baden-Württemberg vom wird nachfolgendes beschlossen:
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung 5/2014 der Regionalkommission Baden-Württemberg am 12. November 2014 in Freiburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße
MehrBeschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren
Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren zur Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission vom 28.06.2012 mit Vergütungsveränderungen 2012/2013 nach den Eckpunkten des Vermittlungsausschusses der
MehrSpruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17.
Anlage zum Amtsblatt des Bistums Görlitz vom 7. April 2014 zu lfd. Nr. 28 Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17. Dezember
MehrTarifrunde 2014/2015. Die Regionalkommission Bayern beschließt:
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung 4/2014 der Regionalkommission Bayern am 12.-13. November 2014 in Nürnberg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße
MehrDienstgeberbrief RK NRW 1/2018 vom 29. Juni 2018
Dienstgeberbrief RK NRW 1/2018 vom 29. Juni 2018 Herausgegeben von Dienstgeberseite der RK NRW Norbert Altmann, Hubert Brams, Joachim Finklenburg, Dirk Hucko, Norbert Kallen, Manfred Kestermann, Georg
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Sitzung 4/2016 der Regionalkommission Bayern am 14. Dezember 2016 in Regensburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104
MehrInformationen zur Tarifrunde der Caritas I. Vergütungserhöhungen für die Anlage 3 AVR um 7,88 Prozent
Informationen zur Tarifrunde der Caritas 2018 Nach wochenlangen Verhandlungen konnten wir in der Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas am 14.06.2018 die letzten Hindernisse
MehrBeschluss. der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom 19.12.2008 zu TOP 2: Neufassung der AVR-Württemberg auf der Basis der Regelung über die Eckpunkte zur Übernahme
MehrBeschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015
Beschluss der Regionalkommission Ost vom 29.01.2015 Vergütungsrunde 2014/2015 Anlage ABl. 3/2015 Erzbistum Berlin I. Begriffsbestimmungen Vergütungsrunde 2014/2015 Die Regionalkommission Ost beschließt
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Mitte der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Höhe der Vergütung I. Anlagen 3 und 3a zu den AVR II. Abschnitt V der Anlage 1 zu den AVR III.
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Nord der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Höhe der Vergütung I. Anlagen 3 und 3a zu den AVR II. Abschnitt V der Anlage 1 zu den AVR III.
MehrDeutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2009 A. I. Für das Gebiet der Regionalkommission Baden-Württemberg der Arbeitsrechtlichen Kommission wird folgende neue Anlage 3b zu
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst für die Gebiete der Bundesländer Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Höhe der Vergütung I.
MehrKirchliches Amtsblatt
Kirchliches Amtsblatt Stück 5 58. Jahrgang Essen, 27.03.2015 Inhalt Verlautbarungen des Bischofs Nr. 26 Änderung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission.38 Nr. 27 Änderung der KODA-Ordnung NW 40
MehrArbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
Diakonie Deutschland Postfach 40164 10061 Berlin An die Diakonischen Werke der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Freikirchen und an alle Fachverbände Geschäftsführung der Arbeitsrechtlichen
MehrArbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
Diakonie Deutschland Postfach 40164 10061 Berlin An die Diakonischen Werke der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Freikirchen und an alle Fachverbände Geschäftsführung der Arbeitsrechtlichen
MehrDie Eingruppierung der Mitarbeiter im Sinne des 1 richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen
10, 11, 12 Anlage 31 dass er mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen. (3) Ist mit früher Vollbeschäftigten auf ihren
Mehr3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Krankenhäuser der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen-Anhalt vom 17.
3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Krankenhäuser der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen-Anhalt vom 17. März 2017 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev., Sitz Berlin,
MehrBeschluss 4/2016 der Regional-KODA Nord-Ost vom
Beschluss 4/2016 der Regional-KODA Nord-Ost vom 16.06.2016 Anlage ABl. 11/2016 Erzbistum Berlin Beschluss 4/ 2016 der Regional-KODA Nord-Ost vom 16.06.2016 In der Sitzung am 16.06.2016 in Hamburg hat die
MehrDeutscher Caritasverband
Teil 8 Vergütungsveränderungen 2010 und 2011/ Festlegen von mittleren Werten und Bandbreiten Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst den folgenden Beschluss: I. Anlage 1 zu den AVR
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur 18. Sitzung der Regionalkommission Ost am 16. Dezember 2016 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40,
MehrInformation zur Sitzung der Bundeskommission am
1. Tarifabschluss 2018 Geschafft! Nach wochenlangen Verhandlungen konnten in der Sitzung der Bundeskommission der AK am 14.06.2018 die letzten Hindernisse aus dem Weg geräumt und ein Tarifabschluss erzielt
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst für die Gebiete der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, soweit sie zu den (Erz-)
MehrDeutscher Caritasverband
Bundeskommission 2/2013 13. Juni 2013 in Fulda Die Bundeskommission fasst die nachfolgenden Beschlüsse: I. Übernahme des Tarifabschlusses des TV-Ärzte/VKA 1. Die mittleren Werte nach 13 i.v.m. Anhang A
MehrA R B E I T S P A P I E R
Beschluss zur Erhöhung der Entgelte im Geltungsbereich der DienstVO Beschluss der Arbeits und Dienstrechtlichen Kommission Übersicht: A. Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung im Jahr 2009... 1
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Einleitung/Grundsätze I. Anlagen 3 und 3 a zu den AVR: Regelvergütung II. Abschnitt V der
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September
MehrDer Bischof von Hildesheim. Beschluss der Regionalkommission Nord des Deutschen Caritasverbandes zu Antrag
6 18.10.2012 Der Bischof von Hildesheim Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom 28.06.2012 Vergütungsveränderungen 2012/2013...114 Politische
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 1 vom zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 30.09. 2014 zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1. Juli 2013 Zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft für integrativer
MehrDer Beschluss der Beschlusskommission vom
Der Beschluss der Beschlusskommission vom 21.10.2010 Tarifrunde 2010/2011 Alle von der BK als mittlere Werte festgelegten Beträge gelten bis 31.12.2012. Ab 01.01.2013 sind zunächst keine mittleren Werte
MehrRegionalkommission NRW
Regionalkommission NRW Antrag an die Regionalkommission NRW Die Regionalkommission möge beschließen: In den AVR des Deutschen Caritasverbandes wird für den Zuständigkeitsbereich der Regionalkommission
MehrEckpunkte einer Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Rahmen der Tarifrunde 2016 zum TV-Ärzte/VKA
R 236/2016 Anlage 1 Stand: 19. Oktober 2016, 1.00 Uhr Eckpunkte einer Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Rahmen der Tarifrunde 2016 zum TV-Ärzte/VKA Der Marburger
MehrDekret zur Inkraftsetzung von Beschlüssen der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
Amtsblatt Nummer 4 vom 26. April 2017 Inhalt: Nr. 41 Nr. 42 Nr. 43 Dekret zur Inkraftsetzung von Beschlüssen der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
MehrBeschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016
Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016 Anlage ABl. 12/2016 Erzbistum Berlin A. Tarifrunde 2016/2017 I. Mittlere Werte und Bandbreiten Die nachfolgend festgelegten
Mehrvom 10. März 2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und andererseits
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 10. März 2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft
MehrTarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017
Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017 I. Entgelt 1. Die gekündigte Anlage A zu 19 Absatz 2 (Entgelttabelle) zum TV AWO NRW und der gekündigte 8 des Tarifvertrages
Mehrvom 1. Juni 2011 Zwischen und
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Johann-Wolfgang-Goethe- Universität Frankfurt am Main in den TV-G-U und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-G-U) v.
MehrDeutscher Caritasverband
Teil 8 Vergütungsveränderungen 2010 und 2011 Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst den folgenden Beschluss: I. Anlage 1 zu den AVR Die Vorbemerkung zu den Bestimmungen der
MehrSpruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost vom 17.12.2013. Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren
Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost vom 17.12.2013 Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren Zur Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission vom 28.06.2012
MehrV O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin
ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Deutscher Caritasverband e.v. Anhang Regelvergütungen, Tabellenentgelte und sonstige Vergütungsbestandteile in den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes e.
MehrFür den Geltungsbereich der DiVO hat die ARK Bayern am 14. März 2013 Folgendes beschlossen:
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 14. März 2013 für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragordnung (DiVO) Für den Geltungsbereich
Mehr1 Änderungen des TVÜ-VKA
Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September
MehrNeuregelungen der AVR. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst
Neuregelungen der AVR Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 18.01.11 Vergütungserhöhung 1,2 % Erhöhung 01.01.2010-31.12.2010 als Einmalzahlung im April 2011 = 15,33 % der Vergütung Dezember
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Änderungsvereinbarung Nr. 8 vom 29. April 2016 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
MehrUmsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst: Neuregelung der S-Entgeltgruppen in der Anlage 33 AVR
Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst: Neuregelung der S-Entgeltgruppen in der Anlage 33 AVR Die Bundeskommission hat ab 01.01.2016 neue Regelungen zur Anlage 33 AVR beschlossen.
MehrTariftabellen Für die Regionen Nord/Nordrhein- Westfalen/Mitte/ Baden-Württemberg/Bayern
AVR Tariftabellen 2013 Urlaub [2] Anlagen 3, 3a [3 7] Anlage 30 [8 9] Anlagen 31/32 [10 14] Anlage 33 [15 16] Feiertagszuschläge (Anlagen 30/31/32/33) [17 19] 1 Für die Regionen Nord/Nordrhein- Westfalen/Mitte/
Mehrvom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H) vom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten
MehrTarifvertrag. 1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung
Tarifvertrag vom 1. Juli 018 über die Entgelterhöhung 018/019 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-E 018/019) gültig ab 1. Mai 018 Zwischen Arbeitgeberverband
MehrArbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst
Arbeitsrechtsregelung Beschäftigte Pflegedienst Archiv.1.17 Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst Vom 5. Dezember 2008 (ABl. EKD 2009 S. 6,
MehrK 9/
Rundschreiben K 9/2016 07.06.2016 00 20 11 07 00 00 01 70 00 Umsetzung der Tarifeinigung vom 19. Oktober 2016 für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren,
Mehrpierung bei Übernahme einerr höherwertigen Tätigkeit
EVANGELISCHER OBERKIRCHENRAT AZ 25.00 Nr. 25.0-07-V18/6 An die Ev. Pfarrämter und Kirchenpflegen über die Ev. Dekanatämter - Dekaninnen und Dekane sowie Schuldekaninnenn und Schuldekane - landeskirchlichen
MehrBeschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016
Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016 Anlage ABl. 10/2016 Erzbistum Berlin A. Tarifrunde 2016/2017 I. Mittlere Werte und Bandbreiten Die nachfolgend festgelegten
MehrArbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst
Arbeitsrechtsregelung Beschäftigte Pflegedienst 4.13.17 Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst Vom 5. Dezember 2008 (ABl. EKD 2009 S. 6, ABl.
MehrVergütungsrunde 2014/2015. Die Regionalkommission Ost beschließt auf der Grundlage ihres Eckpunktebeschlusses vom 10.12.2014:
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung 1/2015 der Regionalkommission Ost am 29. Januar 2015 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104
MehrKAO Änderungen seit der Neufassung vom 10. November 2006 auf Grund der Übernahme des TVöD
KAO Änderungen seit der Neufassung vom 10. November 2006 auf Grund der Übernahme des TVöD Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. November 2006 (Abl. 62 S. 253) Die KAO wird auf Grund der Übernahme
MehrBeschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom
Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10.10.2013 Anlage ABl. 3/2014 Erzbistum Berlin A. Beschlüsse 1. In 15 der Anlage 33 zu den AVR wird folgender neuer Absatz 2a eingefügt:
MehrAnträge 1 bis 3 Einführung Anlagen Altenhilfe
Anträge 1 bis 3 Einführung Anlagen Altenhilfe Antrag 1: Einfügung des Geltungsbereichs Altenhilfe in die AVR DD - 1d 1. Einfügung des Geltungsbereich in die AVR DD - 1d betrieblicher Geltungsbereich: analog
MehrNeuregelungen der AVR. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst
Neuregelungen der AVR Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 27.01.11 Vergütungserhöhung 1,2 % Erhöhung 01.01.2010-31.12.2010 als Einmalzahlung im April 2011 = 15,33 % der Vergütung Dezember
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L 28. April 2008 1 Wichtige Inhalte des Tarifabschlusses im Überblick Arbeitszeit Jahressonderzahlung Leistungsentgelt Überleitung Entgelt Eingruppierung
Mehrvom 16. April 2013 Zwischen und
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TVH und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜH) vom 16. April 2013 Zwischen dem Land Hessen, vertreten
MehrErhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte sowie sonstige Änderungen
Deutscher Caritasverband e.v. Beschlüsse der Bundeskommission 2/2016 am 16. Juni 2016 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg i.
MehrErhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte sowie sonstige Änderungen
Deutscher Caritasverband e.v. Beschlüsse der Bundeskommission 2/2016 am 16. Juni 2016 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg i.
MehrAnhange zum TVoD-AT 593
Anhange zum TVoD-AT 593 Anhang zu 16 (Bund) Besondere Stufenregelungen fiir vorhandene und neu eingestellte Beschaftigte (Bund) ^Abweichend von 16 (Bund) Abs. 1 ist Endstufe a) in der Entgeltgruppe 9 die
MehrBeschluss 3/2018 der Regional-KODA Nord-Ost vom
Beschluss 3/2018 der Regional-KODA Nord-Ost vom 06.09.2018 Anlage Abl. 12/2018 Erzbistum Berlin Beschluss 3/2018 der Regional-KODA Nord-Ost vom 06.09.2018 In der Sitzung am 06.09.2018 in Magdeburg hat
MehrÜberleitungs- und Besitzstandsregelung. für Ärztinnen und Ärzte (= Anlage 30 AVR)
für Ärztinnen und Ärzte (= Anlage 30 AVR) Wer wird in neue Anlage 30 AVR übergeleitet? Anlage 2: Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte MA der VG 3 Ziff. 19a Anlage 33 AVR in Krankenhäusern,
MehrEs erfolgt eine Anhebung der Gehälter im Gesamtvolumen von 8 Prozent mit einer Laufzeit von 33 Monaten.
Infobrief Servicebereich Personal An alle Mitgliedsorganisationen Sehr geehrte Damen und Herren, 05/19 05.03.2019 mit diesem Infobrief erhalten Sie Informationen zur aktuellen Tarifeinigung der Länder.
MehrErhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte sowie sonstige Änderungen
Deutscher Caritasverband e.v. Beschlüsse der Bundeskommission 2/2016 am 16. Juni 2016 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg i.
MehrRegional-KODA Nord-Ost
Regional-KODA Nord-Ost Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost vom 13.09.2012 - Entgelterhöhung 2012 - In der Sitzung am 13.09.2012 in Schmochtitz hat die Regional-KODA Nord-Ost folgendes beschlossen: Entgelterhöhung
MehrCaritasverband für die Diözese Mainz e.v.
Caritasverband für die Diözese Mainz e.v. Ref. Arbeitsrecht u. Personalwesen Neue Anlage 33 in den AVR (Sozial- und Erziehungsdienst) Beschlüsse der Bundeskommission vom 21.10.2010 (B e- schluss der RK
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
MehrAnlage: Entgelttabelle
Anlage Entgelttabelle KAVO EKD-Ost 720.1 Anlage: Entgelttabelle Entgelttabelle zu 15 Absatz 2 KAVO EKD-Ost Gültig ab 1. Januar 2016 1 Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe
Mehrvom 24. April 2013 Zwischen
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der JohannWolfgangGoethe Universität Frankfurt am Main in den TVGU und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜGU) vom 24. April
Mehr3. Anderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2016 AWO Saarland)
.. 3. Anderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2016 AWO Saarland) vom 23. Mai 2016 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt im Saarland (TV AWO Saarland) vom 4. März 2009, zuletzt geändert durch de3n
MehrAnlage 1. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 19. Oktober 2016 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA)
MehrWie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen
Mit Energie in die Zukunft! Fachtagung CBP vom 24.04-26.04 in Essen Wie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen Referent: Marc
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
Mehr