Windpark Coesfeld-Flamschen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Windpark Coesfeld-Flamschen"

Transkript

1 Windpark Coesfeld-Flamschen Artenschutzrechtliche Prüfung Vögel bearbeitet für: Bürgerwindpark Flamschen GbR Flamschen Coesfeld bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fa: 0251 / Juli 2013

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung Untersuchungsgebiet Ökologische Grundlagen FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete Biotopkataster NRW Planungsrelevante Arten der Messtischblätter 4008 (Gescher) und 4108 (Reken) Zentrale Fundkartei der Schlagopfer Avifaunistische Bestandsaufnahmen Methodik Brutvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Ergebnisse Arten des Waldes Arten der halboffenen Feldflur Arten der offenen Feldflur Arten der Siedlungen und Gebäude Arten der Gewässer Zug-, Rast- und Gastvögel Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen Abstandsempfehlungen Vogellebensräume und naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Artenschutzrechtliche Bewertung Arten des Waldes Gehölzbewohnende Arten des Waldes und der halboffenen Landschaft Arten der offenen Feldflur Feldlerche Kiebitz Arten der Gewässer... 34

3 ökon GmbH, Münster Seite Zug-, Rast- und Gastvögel Feldlerchen Kiebitze Kraniche Weitere Rastvögel Alle Artgruppen betreffend Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Bauzeitenregelung Schutzbereich für ein Uhu-Brutpaar Abstand zu Wald Gestaltung des Mastfußbereiches Lebensraumausgleich für Offenlandarten Ökologische Empfehlung Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Literatur Anhang I: Artenschutzrechtliche Protokolle Feldlerche Kiebitz Mäusebussard Turmfalke Uhu Durchziehende Greifvögel, Winter- und Nahrungsgäste (Mäusebussard, Habicht, Sperber, u.a.) Anhang II: Ergebniskarte... 1:17.000

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Potenzielle Windeignungsbereiche des Windparks Coesfeld-Flamschen mit den Untersuchungsradien für Brutvögel (500 m) und Rastvögel (1.000 m)... 7 Tabellenverzeichnis: Tab. 1: Angaben zu Vogelarten in dem benachbarten FFH-Gebiet Berkel gemäß Standarddatenbogen... 8 Tab. 2: Angaben zu Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten... 8 Tab. 3: Schutzwürdige und geschützte Biotope im Umfeld der Windeignungsbereiche Tab. 4: Messtischblätter 4008 (Gescher) und 4108 (Reken) - planungsrelevante Vogelarten.. 11 Tab. 5: Vogelverluste an Windenergieanlagen in NRW und Deutschland (Auszug für die im UG nachgewiesenen Arten) Tab. 6: Brutvogelkartierung Tab. 7: Zug- und Rastvogelkartierung Tab. 8: Liste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Tab. 9: Planungsrelevante Arten des Waldes im Untersuchungsgebiet Tab. 10: Planungsrelevante Arten der halboffenen Feldflur im Untersuchungsgebiet Tab. 11: Planungsrelevante Arten der offenen Feldflur im Untersuchungsgebiet Tab. 12: Planungsrelevante Arten der Siedlungen und Gebäude im Untersuchungsgebiet Tab. 13: Planungsrelevante Arten der Gewässer im Untersuchungsgebiet Tab. 14: Artenliste der nachgewiesenen Zug-, Rast- und Gastvögel Tab. 15: Rastvögel auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des Untersuchungsgebietes... 26

5 ökon GmbH, Münster Seite 5 1 Vorhaben und Zielsetzung Die BÜRGERWINDPARK FLAMSCHEN GBR plant die Einrichtung von zwei Windkonzentrationszonen im ländlichen Außenbereich südlich der Stadt Coesfeld. Östlich eines ehemaligen Kasernenstandortes im Coesfelder Ortsteil Flamschen und nördlich der L 581 sollen auf Ackerflächen zwei Windkonzentrationszonen für mehrere Windenergieanlagen (WEA) entstehen. WEA der neuen Anlagengeneration erreichen Gesamthöhen von etwa 200 m bei einem Rotordurchmesser von m. Eine konkrete Standortplanung steht noch aus. Grundsätzlich können von dem Vorhaben planungsrelevante Arten betroffen sein. Gemeinschaftsrechtlich geschützte sowie streng geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 44 BNatSchG (Besonderer Artenschutz). Daraus ergibt sich eine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen (Quelle: LANUV 2010, verändert): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden zudem alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In Stufe II erfolgt eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung möglicherweise betroffener planungsrelevanter Arten. Zur Klärung, ob und welche Arten betroffen sind, sind ggf. vertiefende Felduntersuchungen (z.b. Brutvogeluntersuchung, Fledermausuntersuchung) erforderlich. Für die (möglicherweise) betroffenen Arten werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe prüft die zuständige Behörde, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Für die vorliegende Planung wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage sowie mit Auswertung einer von März 2012 bis Mai 2013 durchgeführten Vogeluntersuchung erstellt. Als potenzielle Standorte für die Errichtung der WEA wurden die Ackerflächen innerhalb der in der Ergebniskarte (Anhang II) dargestellten potenziellen Windeignungsbereiche betrachtet, welche im Folgenden auch als Plangebiet bezeichnet werden. Zur Erfassung der potenziell betroffenen Vogelarten sind gemäß den Untersuchungsstandards der Unteren Landschaftsbehörden des Münsterlandes für Windenergieplanungen umfangreiche Untersuchungen der Brutvögel (6 Begehungen zur Brutzeit) und Rastvögel (insgesamt 12 Begehungen) durchzuführen. Abweichend von den Untersuchungsstandards fanden insgesamt 8 Begehungen zur Brutzeit statt. Im Rahmen dieser Artenschutzrechtlichen Prüfung soll für die Artgruppe der Vögel geklärt werden, ob durch das Planvorhaben artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können (Stufe I). Im Bedarfsfall und soweit möglich werden im Rahmen einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte konzipiert (Stufe II).

6 ökon GmbH, Münster Seite 6 2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt im überwiegend land- und forstwirtschaftlich geprägten Außenbereich der Stadt Coesfeld. Der Suchraum umfasst einen m-radius um die Windeignungsbereiche und erstreckt sich in Nord-Süd-Ausrichtung über Flächen der Bauernschaft Flamschen. Das UG wird im Südosten von der Bahnline Coesfeld Dorsten durchquert; im zentralen Bereich unterteilt die L 581 die zwei potenziellen Windeignungsbereiche. Im Norden reicht der m-radius bis an die B 525 heran. Im Westen des Gebietes werden Teile des Golfplatzes und das ehemalige Kasernengelände mit benachbarten Sandabgrabungen von dem Untersuchungsgebiet abgedeckt. Nach Osten reicht das Gebiet bis zur Freilichtbühne im Ortsteil Flamschen. Die zwei potenziellen Windeignungsbereiche bestehen größtenteils aus Ackerflächen. Im südlichen Windeignungsbereich finden sich zudem ein etwa 2 ha großes Feldgehölz, ein Hundeübungsplatz und ein Bodenlagerplatz. Die Ackerschläge im südlichen und nördlichen Windeignungsbereich werden teilweise durch Hecken, Wallhecken und Einzelbäume gegliedert. Die Umgebung der Windeignungsbereiche wird von weiteren Ackerflächen und relativ großflächigen Kiefernforsten geprägt. Westlich des südlichen Windeignungsbereiches schließt sich das Gelände der ehemaligen Freiherr-vom-Stein-Kaserne mit Bäumen und Gebäuden an. Im Südwesten des Untersuchungsgebietes liegt eine etwa 10 ha große Nassabgrabung mit steilen Ufern aus dem anstehenden Sand. Neben Acker und Waldflächen und dem ehemaligen Kasernengelände sind am östlichen Rand des UG einzelne Hofstellen, Hecken und Baumreihen vorhanden. Im Nordwesten des Untersuchungsgebietes befindet sich ein Golfplatz. Das Gebiet ist kaum reliefiert. Die zwei begradigten Bachläufe des Kannebrocksbaches und des Wienhörster Baches sind nur schwach in die Landschaft eingetieft. Die Geländehöhen im Untersuchungsgebiet reichen von etwa 85 m ü. NN in den nordwestlich gelegenen Kiefernforsten bis 68 m ü. NN im Tal des Kannebrocksbaches.

7 ökon GmbH, Münster Seite m Radius 500 m Radius potenzielle Windeignungsbereiche Abb. 1: Potenzielle Windeignungsbereiche des Windparks Coesfeld-Flamschen mit den Untersuchungsradien für Brutvögel (500 m) und Rastvögel (1.000 m)

8 ökon GmbH, Münster Seite 8 3 Ökologische Grundlagen Zur Einschätzung der potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten ist eine vorgezogene Datenrecherche zu den umliegenden Schutzgebieten unabdingbar. Aus den Gebietsbeschreibungen und Artmeldungen können wichtige Rückschlüsse auf die Aktivität von Vögeln im UG gezogen werden. Darüber hinaus sind für einige Schutzgebiete spezielle Arten oder Artgruppen als Schutzziel definiert. Nach den Vorgaben des Windenergieerlasses (MWEBWV NRW 2011) vom und den artenschutzfachlichen Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2008) kann je nach Schutzziel und betroffenen Arten die Einhaltung von Mindestabständen notwendig werden (vgl. Kap 6). Aufgrund der Abstandsempfehlungen der LAG VSW (2008), die bis zu m betragen können, wurde die Umgebung des Plangebietes auf relevante Schutzgebiete überprüft. In einigen Meldungen zu den im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erfassten schutzwürdigen und geschützten Biotopen sowie Schutzgebieten sind faunistische Daten hinterlegt. Im Rahmen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Betrachtung sollen ggf. vorliegende Daten zu planungsrelevanten Arten berücksichtigt werden. 3.1 FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) EU-Vogelschutzgebiete sind in der Umgebung des geplanten Windparks nicht vorhanden. Das nächste gemeinschaftsrechtlich geschützte Vogelschutzgebiet Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge (DE ) befindet sich etwa 5,6 km südwestlich des südlichen Windeignungsbereiches. In der näheren Umgebung (bis 3 km) befindet sich das FFH-Gebiet Berkel (LANUV NRW 2013a). Tab. 1: Angaben zu Vogelarten in dem benachbarten FFH-Gebiet Berkel gemäß Standarddatenbogen Geb. Nr. Name Entfernung zum Windeignungsbereich Vogelarten Status DE Berkel 1,2 km nordwestlich Eisvogel brütend Schwarzspecht brütend Wespenbussard auf dem Durchzug Teichrohrsänger brütend Wiesenpieper brütend Bekassine auf dem Durchzug Pirol brütend Schwarzkehlchen brütend Kleinspecht - Kiebitz brütend 3.2 Naturschutzgebiete Die potenziellen Windeignungsbereiche berühren keine Naturschutzgebiete. In der Umgebung bis etwa 3 km um die Windeignungsbereiche befinden sich insgesamt 4 Naturschutzgebiete (LANUV NRW 2013b). Das nächstgelegene Naturschutzgebiet Berkelaue befindet sich etwa 1,2 m nordwestlich des nördlichen potenziellen Windeignungsbereiches. Tab. 2: Geb. Nr. Angaben zu Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten Entfernung zum Windeignungsbereich Vogelarten Name Status

9 ökon GmbH, Münster Seite 9 Geb. Nr. Name Entfernung zum Windeignungsbereich Vogelarten Status COE-036 Berkelaue 1,2 km nordwestlich Eisvogel Flussregenpfeifer - Graureiher - Kiebitz - Steinbeißer - Uferschwalbe - COE-012 Heidesee 1,3 km westlich - - BOR-022 Kuhlenvenn 3,2 km westlich Austernfischer - Bachstelze - Blässhuhn - Bluthänfling - Dorngrasmücke - Feldlerche - Großer Brachvogel - Haubentaucher - Kiebitz - Kormoran - Löffelente - Rauchschwalbe - Reiherente - Rohrammer - Rotmilan - Sperber - Steinkauz - Sumpfrohrsänger - Turmfalke - Uferschnepfe - Wiesenpieper - Wiesenschafstelze - Zwergtaucher - COE-021 Letter Bruch 3,2 km südöstlich Großer Brachvogel - Kiebitz - Wiesenschafstelze - Im Schutzziel des NSG Berkelaue ist unter anderem der Schutz der Funktion als ökologisch intakte Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweit überregionaler Bedeutung erwähnt. Hier wird besonders auch auf die Erhaltung, Förderung und Selbstentwicklung der Lebensgemeinschaften von Wat-, Sumpf- und Wasservögeln sowie Wiesen- und Weidevögeln hingewiesen. Insbesondere das NSG Kuhlenvenn im Kreis Borken stellt einen bedeutenden Lebensraum für gefährdete Vogelarten dar. Im Schutzziel ist der Erhalt und die Optimierung feuchter Grünlandflächen als Brut-, Rast- und Nahrungshabitat für Wiesen-, Wat- und Wasservögel formuliert. In ähnlicher Weise fungiert das NSG Letter Bruch durch die großen, zusammenhängenden Grünlandbereiche als Lebensraum für Wat- und Wiesenvögel. Die beiden genannten Grünland- Naturschutzgebiete befinden sich jeweils mehr als 3 km von dem Plangebiet entfernt. 3.3 Biotopkataster NRW Im Untersuchungsgebiet liegen zehn schutzwürdige Biotope (BK) des Biotopkatasters Nordrhein- Westfalen (LANUV NRW 2013c) in den teilweise mehrere gesetzlich geschützte Biotope (GB) vorkommen:

10 ökon GmbH, Münster Seite 10 Tab. 3: Schutzwürdige und geschützte Biotope im Umfeld der Windeignungsbereiche Geb. Nr. Name Angaben zu planungsrelevanten Arten BK Dünenfeld am Monenberg keine BK Stillgelegte Bahntrasse südlich Coesfeld keine BK Wacholderreicher Eichen-Birkenwald südlich Monenberg keine BK Laubwäldchen südwestlich Flamschen keine BK Kannebrocksbach keine BK Magergrünland keine BK Wegbegleitende Wallhecke am Kannebrocksbach keine BK Wallhecken südlich Flamschen keine BK Dünenfeld im "Zuschlag keine GB Zwergstrauch-, Ginster-, Wacholderheiden keine GB stehende Binnengewässer keine GB stehende Binnengewässer keine BK Feuchtgebiet Hohes Venn westlich von Lette Bedeutung für Heidelerche und Ziegenmelker GB Zwergstrauch-, Ginster-, Wacholderheiden, keine stehende Binnengewässer GB Seggen- und Binsenreiche Nasswiesen keine GB Seggen- und Binsenreiche Nasswiesen, stehende Binnengewässer Hinsichtlich des schutzwürdigen Biotops Feuchtgebiet Hohes Venn westlich von Lette (BK ) wird im Informationssystem des LANUV die Bedeutung der Fläche für Vögel wie Heidelerche und Ziegenmelker hervorgehoben. Für die übrigen geschützten und schutzwürdigen Biotope sind keine Angaben zu geschützten Vogelarten gemacht. keine 3.4 Planungsrelevante Arten der Messtischblätter 4008 (Gescher) und 4108 (Reken) Das LANUV NRW hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungsprais zu reduzieren (KIEL 2005). Planungsrelevante Vogelarten können von dem Vorhaben durch folgende Wirkfaktoren negativ beeinträchtigt werden: Flächeninanspruchnahme / -versiegelung, Kulissenwirkung (Verdrängungseffekt, Meideverhalten, Aufgabe von Brutplätzen), Direkte Tötung durch Vogelschlag an Mast und Rotorblättern, baubedingte Störungen (Verdrängung / Vergrämung durch Licht und Lärm) betriebsbedingte Störungen (z.b. Leuchtfeuer, Schlagschatten) indirekte Effekte (nachträgliche Begleiteffekte durch Wegeausbau, etc.) Häufig auftretende planungsrelevante Vogelarten lassen sich verschiedenen Biotopstrukturen zuordnen: - Hofstelle / Gebäude: Mehl- und Rauchschwalbe, Schleiereule - Gartengelände / Obstwiesen: Gartenrotschwanz, Steinkauz - Wald / Park / gehölzreiche Gärten: Habicht, Mäusebussard, Sperber, Waldkauz - offene (Acker-)Feldflur: Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel - Grünland: Braunkehlchen, Wiesenpieper, Kiebitz, Großer Brachvogel

11 ökon GmbH, Münster Seite 11 - Still- / Fließgewässer: Eisvogel, Nachtigall - sporadische Nahrungsgäste: Graureiher, Mäusebussard, Turmfalke Im Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW sind Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene dargestellt (LANUV NRW 2013d). Das Untersuchungsgebiet befindet sich auf der Grenze der Messtischblätter 4008 (Gescher) und 4108 (Reken). In beiden Messtischblättern sind insgesamt 53 planungsrelevante Vogelarten dargestellt, von denen strukturbedingt nur ein Teil im Untersuchungsgebiet auftreten kann. Eine Übersicht zu den verzeichneten Vogelarten liefert Tab. 4: Tab. 4: Messtischblätter 4008 (Gescher) und 4108 (Reken) - planungsrelevante Vogelarten Gruppe / Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Bemerkung 1. Baumfalke sicher brütend U 4008 und Baumpieper sicher brütend 4008 und Bekassine Durchzügler G 4008 und Blässgans Wintergast G nur Eisvogel sicher brütend G 4008 und Feldlerche sicher brütend 4008 und Feldschwirl sicher brütend G 4008 und Feldsperling Sicher brütend 4008 und Fischadler Durchzügler G nur Flussregenpfeifer sicher brütend U 4008 und Gartenrotschwanz sicher brütend U 4008 und Goldregenpfeifer Durchzügler G nur Graureiher sicher brütend G nur Großer Brachvogel sicher brütend U 4008 und Habicht sicher brütend G 4008 und Heidelerche sicher brütend U 4008 und Kiebitz sicher brütend G 4008 und Kiebitz Durchzügler G 4008 und Kleinspecht sicher brütend G 4008 und Knäkente sicher brütend S nur Kranich Durchzügler G nur Krickente sicher brütend U 4008 und Kuckuck 4008 und Löffelente sicher brütend S 4008 und Löffelente Durchzügler G 4008 und Mäusebussard sicher brütend G 4008 und Mehlschwalbe sicher brütend G 4008 und Nachtigall sicher brütend G 4008 und Neuntöter sicher brütend U 4008 und Ortolan sicher brütend S nur Pirol sicher brütend U 4008 und Rauchschwalbe sicher brütend G 4008 und Rebhuhn sicher brütend U 4008 und Rohrdommel Wintergast U nur Rohrweihe sicher brütend U 4008 und Rotmilan sicher brütend S nur Saatgans Wintergast G nur Schleiereule sicher brütend G 4008 und Schwarzkehlchen sicher brütend U 4008 und Schwarzspecht sicher brütend G 4008 und Sperber sicher brütend G 4008 und Steinkauz sicher brütend G 4008 und Teichrohrsänger sicher brütend G 4008 und Turmfalke sicher brütend G 4008 und 4108

12 ökon GmbH, Münster Seite 12 Gruppe / Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Bemerkung 43. Turteltaube sicher brütend U 4008 und Uferschnepfe sicher brütend S nur Uferschwalbe sicher brütend G 4008 und Wachtel sicher brütend U 4008 und Wachtelkönig beobachtet zur Brutzeit S nur Waldkauz sicher brütend G 4008 und Waldlaubsänger sicher brütend nur Waldohreule sicher brütend G 4008 und Waldschnepfe Sicher brütend 4008 und Wasserralle beobachtet zur Brutzeit U nur Wespenbussard sicher brütend U nur Wiesenpieper sicher brütend G nur Ziegenmelker sicher brütend S nur Zwergtaucher sicher brütend G 4008 und 4108 potenziell vorkommende, planungsrelevante Arten sind fett markiert G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, + = vorhanden, - = nicht nachgewiesen, = Tendenz sich verschlechternd, = Tendenz sich verbessernd, unbek. = unbekannt ATL = atlantische Region, KON = kontinentale Region 3.5 Zentrale Fundkartei der Schlagopfer Vögel können mit Masten von WEA kollidieren oder von den Rotorblättern der Anlagen in der Luft geschlagen werden. Es bestehen allerdings erhebliche methodische Schwierigkeiten bei der Erfassung von Totfunden. Systematische Nachsuchen werden durch die Landnutzung unter den Anlagen, das Absammeln durch Aasfresser und die schiere Größe der Gebiete erschwert. Ein Teil der Fundopferdaten besteht aus reinen Zufallsfunden. Trotz eingeschränkter Datenlage können über die bislang dokumentierten Verluste Tendenzen über die Schlagempfindlichkeit einzelner Arten getroffen werden. Die für Deutschland umfassendste Sammlung von Schlagopfern führt die Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg (DÜRR 2013). Die in Tab. 5 dargestellten Arten sind die Arten der zentralen Fundkartei der Schlagopfer, die in der Vogeluntersuchung für das Gebiet des Windparks Coesfeld-Flamschen nachgewiesen wurden. Die planungsrelevanten Arten nach KIEL (2005) sind fett markiert. Tab. 5: Vogelverluste an Windenergieanlagen in NRW und Deutschland (Auszug für die im UG nachgewiesenen Arten) Artname deutsch Artname wissenschaftlich NRW Deutschland Aaskrähe Corvus corone 1 25 Amsel Turdus merula 6 Austernfischer Haematopus ostralegus 3 Bachstelze Motacilla alba 3 Baumpieper Anthus trivalis 3 Blaumeise Parus caeruleus 4 Blessralle Fulica atra 6 Bluthänfling Carduelis cannabina 1 Buchfink Fringilla coelebs 9 Buntspecht Dendrocopus major 1 Dohle Coloeus monedula 1 Dorngrasmücke Sylvia communis 1 Eichelhäher Garrulus glandarius 5

13 ökon GmbH, Münster Seite 13 Artname deutsch Artname wissenschaftlich NRW Deutschland Elster Pica pica 2 Fasan Phasianus colchicus 12 Feldlerche Alauda arvensis 1 69 Feldsperling Passer montanus 13 Fitis Phylloscopus trochilus 2 Goldammer Emberiza citrinella 26 Graugans Anser anser 5 Graureiher Ardea cinerea 5 Grünfink Carduelis chloris 7 Grünspecht Picus viridis 1 Habicht Accipiter gentilis 5 Haussperling Passer domesticus 3 Haustaube Columba livia f. domestica 35 Heidelerche Lullula arborea 5 Hohltaube Columba oenas 3 Kiebitz Vanellus vanellus 4 Kleiber Sitta europaea 2 Kohlmeise Parus major 5 Kormoran Phalacrocora carbo 3 Kranich Grus grus 1 5 Lachmöwe Larus ridibundus 1 71 Mäusebussard Buteo buteo Mehlschwalbe Delichon urbica 23 Merlin Falco columbarius 2 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 4 Rauchschwalbe Hirundo rustica 16 Reiherente Aythya fuligula 1 Ringeltaube Columba palumbus 2 66 Rotkehlchen Erithacus rubecula 18 Schafstelze Motacilla flava 5 Schwanzmeise Aegothalus caudatus 1 Silbermöwe Larus argentatus 44 Singdrossel Turdus philomelos 10 Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus 1 14 Sperber Accipiter nisus 11 Star Sturnus vulgaris 60 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 3 Stieglitz Carduelis carduelis 1 Stockente Anas platyrhynchos 1 64 Sturmmöwe Larus canus 27 Tannenmeise Parus ater 2 Teichralle Gallinula chloropus 1 Turmfalke Falco tinnunculus 6 54

14 ökon GmbH, Münster Seite 14 Artname deutsch Artname wissenschaftlich NRW Deutschland Uhu Bubo bubo 4 14 Wacholderdrossel Turdus pilaris 8 Waldohreule Asio otus 1 7 Wintergoldhähnchen Regulus regulus 1 47 Zaunkönig Troglodytes troglodytes 3 Zilpzalp Phylloscopus collybita 1 Daten der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im LGUV Brandenburg (DÜRR 2013, Stand vom 23. April 2013), fett = lokal auftretende planungsrelevante Arten nach KIEL (2005)) Die Datenbank der zentralen Fundkartei beinhaltet im Wesentlichen Zufallsfunde, nur in begrenztem Umfang flossen Daten aus gezielten, stichprobenartigen Nachsuchen ein. Ein Teil der Daten stammt aus behördlicherseits festgelegten Begleituntersuchungen oder auch von im Rahmen von Forschungsvorhaben systematisch betriebenen Nachsuchen. Die Datenbank gibt daher nur einen Bruchteil der tatsächlich verunglückten Tiere wieder. Hochrechnungen sind aufgrund der sehr kleinen Stichprobe zurzeit noch nicht möglich (LUGV 2013). 4 Avifaunistische Bestandsaufnahmen Die vorliegende Vogeluntersuchung wurde nach den von den Unteren Landschaftsbehörden der Münsterlandkreise empfohlenen Methodenstandards für Vogeluntersuchungen im Rahmen von Windenergieplanungen (Stand: Mai 2012) durchgeführt. Über die in den Untersuchungsstandards vorgeschlagenen 6 Begehungen zur Feststellung der Brutvögel hinaus fanden zwei zusätzliche Termine zur Brutzeit statt. Die Raumnutzung des Gebietes durch Vögel wurde durch insgesamt 20 Kartiertermine intensiv dokumentiert. Es wurden sowohl die Brutvögel des Gebietes als auch Durchzügler, Rastvögel und Wintergäste erfasst. 4.1 Methodik Brutvogelkartierung Die Brutvogelkartierung in einem Radius von 500 m (1.000 m für windenergiesensible Arten) um die potenziellen Windeignungsbereiche umfasste insgesamt 8 Begehungen in der Zeit von März 2012 bis April 2013 (siehe Tab. 6). Aufgrund des Zeitpunktes der Auftragserteilung und teilweise wegen der Größe des Gebietes wurde bei einigen Terminen nur das Gebiet um den nördlichen bzw. nur um den südlichen Windeignungsbereich untersucht. Die Erfassung der Brutvögel erfolgte in Anlehnung an die standardisierten Methoden nach SÜDBECK et al. (2005), i.d.r. in den Morgenstunden ( h) zur Zeit des intensivsten Vogelgesangs. Zwei der je 8 Brutvogelkartierungen wurden abends / nachts durchgeführt, um auch die Vorkommen dämmerungs- bzw. nachtaktiver Arten (z.b. Eulen, Rebhuhn) erfassen zu können. Diese Begehungen fanden am und statt. Hierbei kamen zur Erfassung verschiedener Arten (z.b. Eulen, Rebhuhn, Wachtel) auch Klangattrappen zum Einsatz. Während der Kartierdurchgänge wurden alle Revier anzeigenden Merkmale planungsrelevanter Vogelarten mit genauer Ortsangabe protokolliert. Anhand der aufgezeichneten Daten werden die Revierzentren der erfassten Arten ermittelt. Seltener kann auch der Brutplatz einer Art genau verortet werden. Die kartographische Verortung beschränkt sich auf die Darstellung planungsrelevanter Arten.

15 ökon GmbH, Münster Seite 15 Die Horstbaumsuche fand während der Brutvogelkartierungen im März und April 2012 statt. Im Rahmen der im Folgejahr durchgeführten Rastvogelkartierung wurde erneut nach Horstbäumen gesucht und auf Revier anzeigende Verhaltensweisen von Greifvögeln (Horstbau, Rufe, Balzflüge, etc.) geachtet. Tab. 6: Brutvogelkartierung Datum Art der Begehung Anmerkungen Brutvogelkartierung (Süd) abends / nachts Eulen-Erfassung mittels Einsatz von Klangattrappe Brutvogelkartierung (Süd) Brutvogelkartierung (Nord und Süd) Brutvogelkartierung (Nord und Süd) Brutvogelkartierung (Nord und Süd) Brutvogelkartierung (Nord und Süd) Brutvogelkartierung (Nord und Süd) Brutvogelkartierung (Nord und Süd) abends / nachts Jungeulenerfassung Brutvogelkartierung (Nord) Brutvogelkartierung (Nord) Zug- und Rastvogelkartierung Die Erfassung von Zug- und Rastvögeln und Wintergästen erfolgte in der Zeit von September 2012 bis April 2013 mit insgesamt 12 Begehungen (siehe Tab. 7). Die Erfassung der Zug- und Rastvögel erfolgte vornehmlich zu Zeiten des intensivsten Vogelzuges im Herbst sowie im Frühjahr. Potenzielle Rastplätze wurden gezielt aufgesucht. Regelmäßig genutzte Rastplätze, markante Rastvogelansammlungen sowie bemerkenswerte Einzelnachweise planungsrelevanter Arten wurden kartografisch verortet. Die Darstellung von Rastvögeln beschränkt sich auf markante Ansammlungen und auf windenergiesensible Arten. Tab. 7: Zug- und Rastvogelkartierung Datum Art der Begehung Anmerkungen Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) Die Tageszeiten der Erfassung wurden variiert Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) (morgens, mittags, abends). Einige Frühjahrestermine wurden zudem für die Horstbaumsuche Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) genutzt Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) Zug- und Rastvogelkartierung (Nord und Süd) 4.2 Ergebnisse Insgesamt wurden im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung 77 Vogelarten, darunter 25 planungsrelevante Arten nach KIEL (2005), erfasst. Mindestens 40 Arten konnten sicher als Brutvogel des Untersuchungsgebietes angesprochen werden. Bei weiteren 9 Arten ist unsicher, ob sie innerhalb des Untersuchungsgebietes gebrütet haben oder sich lediglich kurzzeitig oder unverpaart im Gebiet aufgehalten haben. Die übrigen 28 Arten sind aufgrund ihres Auftretens außerhalb der Brutzeit und ihrer Habitatansprüche sicher als Nahrungsgast oder Durchzügler anzusprechen.

16 ökon GmbH, Münster Seite 16 Tab. 8: Liste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Planungsrelevant Status Anmerkung 1. Amsel Turdus merula * B häufiger Brutvogel im UG 2. Austernfischer Haematopus ostralegus * NG regelmäßige Beobachtung überfliegender Individuen im südlichen Teil des UG 3. Bachstelze Motacilla alba V B Brutvogel im südlichen Teil; Nahrung suchend auf Ackerflächen im Norden 4. Baumpieper Anthus trivialis 3 B mindestens 7 Reviere an Waldrändern und Einzelbäumen des UG 5. Bergfink Fringilla montifringilla DZ mehrere rufende Individuen noch Ende April im Norden des UG 6. Blässralle Fulica atra * BV regelmäßige Beobachtung weniger (ma. 5) Individuen auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des UG 7. Blaumeise Parus cyanus * B häufiger Brutvogel im UG 8. Bluthänfling Carduelis cannabina V DZ wenige Individuen auf dem Durchzug überfliegend 9. Buchfink Fringilla coelebs * B häufiger Brutvogel im UG 10. Buntspecht Dendrocopos major * B Brutvogel in Waldflächen im östlichen und nordwestlichen UG 11. Dohle Corvus monedula * NG seltener Nahrungsgast auf Ackerflächen im UG 12. Dorngrasmücke Sylvia communis * B mehrere BP an Hecken im Norden und Süden des UG 13. Eichelhäher Garrulus glandarius * B Brutvogel in Waldflächen im östlichen und nordwestlichen UG 14. Elster Pica pica * BV regelmäßige Beobachtungen (Brutverdacht) im Norden des UG 15. Feldlerche Alauda arvensis 3S B zwei Reviere im südlichen Windeignungsbereich; ein Revier im nördlichen Teil 16. Feldsperling Passer montanus 3 B eine Kolonie im Südosten des ehem. Kasernengeländes 17. Fitis Phylloscopus trochilus V B mäßig häufiger Brutvogel im Süden wie im Norden des UG 18. Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * B häufiger Brutvogel im UG 19. Gartengrasmücke Sylvia borin * BV ein singendes Männchen im Norden des UG 20. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 2 B 6 BP auf dem ehem. Kasernengelände, 1 Revier im Norden des UG 21. Gimpel Pyrrhula pyrrhula V DZ einmalige Beobachtung als Wintergast im Süden des UG 22. Goldammer Emberiza citrinella V B mehrere BP an Hecken im Norden und Süden des UG 23. Graugans Anser anser * NG regelmäßig rastende Individuen (ma. 56) auf Abgrabungsgewässer oder benachbarter Wiese im Süden des UG 24. Graureiher Ardea cinerea * NG seltener Nahrungsgast am Abgrabungsgewässer und Ackerflächen im UG 25. Grünfink Carduelis chloris * B häufiger Brutvogel im UG 26. Grünspecht Picus viridis * B ein Revier im Südosten des UG 27. Habicht Accipiter gentilis V NG einmalige Beobachtung im Norden des UG 28. Haubentaucher Podiceps cristatus * BV regelmäßig im Sommer und Winter auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des UG 29. Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * B mind. zwei BP auf ehem. Kasernengelände

17 ökon GmbH, Münster Seite 17 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Planungsrelevant Status Anmerkung 30. Haussperling Passer domesticus V B Brutvogel auf ehem. Kasernengelände und an Hofstellen des UG 31. Heckenbraunelle Prunella modularis * B mäßig häufiger Brutvogel im Süden wie im Norden des UG 32. Heidelerche Lullula arborea 3S DZ einmalige Beobachtung von zwei singenden Männchen am Kiefernforst im Osten des UG 33. Hohltaube Columba oenas * NG einzelne Individuen zur Zugzeit und zur Brutzeit auf Ackerflächen 34. Jagdfasan Phasianus colchicus * B Brutvogel im UG 35. Kiebitz Vanellus vanellus 3S B 4 Reviere im südlichen Windeignungsbereich, ein Revier im Norden, rastende Trupps vor allem im südlichen UG 36. Kleiber Sitta europaea * B häufiger Brutvogel im UG 37. Kohlmeise Parus major * B häufiger Brutvogel im UG 38. Kormoran Phalacrocora carbo * NG im Winter regelmäßiger Nahrungsgast auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des UG 39. Kranich Grus grus DZ überfliegender Trupp von Individuen am Lachmöwe Larus ridibundus * NG regelmäßiger Nahrungsgast am Abgrabungsgewässer im Süden des UG 41. Mäusebussard Buteo buteo * B ein Revier im Norden des UG, regelmäig auf Ackerflächen und Gehölzen im Süden 42. Mehlschwalbe Delichon urbica 3 B ca. 5 Brutpaare auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr v. Stein-Kaserne 43. Merlin Falco columbarius DZ einmalige Beobachtung auf dem Durchzug am Misteldrossel Turdus viscivorus * DZ Durchzügler vor allem im Norden des UG (Golfplatz) 45. Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * B häufiger Brutvogel im UG 46. Nilgans Alopochen aegyptiacus. NG regelmäßige Beobachtung zusammen mit Graugänsen im Süden des UG 47. Pfeifente Anas penelope DZ einmalige Beobachtung eines rufenden Männchens am auf dem Abgrabungsgewässer 48. Rabenkrähe Corvus corone * NG/BV regelmäßiger Nahrungsgast auf Ackerflächen im Norden und Süden, Brutverdacht in umliegenden Gehölzen 49. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3S NG/BV seltene Beobachtungen im UG, Brut wahrscheinlich auf weiter entfernten Hofstellen 50. Reiherente Athya fuligula * NG regelmäßige Beobachtung auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des UG 51. Ringeltaube Columba palumba * B häufiger Brutvogel im UG 52. Rotkehlchen Erithacus rubecula * B häufiger Brutvogel im UG 53. Schafstelze Motacilla flava * B/DZ ein Revier auf Ackerfläche im Süden des UG 54. Schwanzmeise Aegithalus caudatus * DZ nur als Durchzügler im Süden des UG 55. Schwarzspecht Dryocopus martius *S BV ein Revier im Wald im Nordwesten des UG 56. Silbermöwe Larus argentatus R NG Im Winter regelmäßiger Nahrungsgast auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des UG 57. Silberreiher Casmerodius albus * DZ nur überfliegend im Norden des UG beobachtet

18 ökon GmbH, Münster Seite 18 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Planungsrelevant Status Anmerkung 58. Singdrossel Turdus philomelos * B mäßig häufiger Brutvogel im Süden wie im Norden des UG 59. Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus * B Brutvogel im Wald im Nordwesten des UG 60. Sperber Accipiter nisus * NG seltene Beobachtungen überfliegend 61. Star Sturnus vulgaris V B mäßig häufiger Brutvogel im Süden wie im Norden des UG 62. Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1S DZ einmalige Beobachtung eines Durchzüglers im Norden des UG 63. Stieglitz Carduelis carduelis * B mind. ein Brutpaar südlich des ehem. Kasernengeländes 64. Stockente Anas platyrhynchos * NG rel. Seltener Nahrungsgast auf Abgrabungsgewässer im Süden des UG 65. Straßentaube Columba livia f. domestica * DZ einmalige Beobachtung überfliegender Individuen im Süden des UG 66. Sturmmöwe Larus canus * NG seltener Nahrungsgast auf Abgrabungsgewässer im Süden des UG 67. Sumpfmeise Parus palustris * DZ/BV Brutverdacht im Norden und im Süden des UG 68. Tannenmeise Parus ater * B Brutvogel im Nadelwald im Nordwesten des UG 69. Teichhuhn Gallinula chloropus V DZ Durchzügler/Nahrungsgast am Abgrabungsgewässer im Süden des UG 70. Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca * B zwei Reviere auf dem ehem. Kasernengelände; ein weiteres südlich davon 71. Turmfalke Falco tinnunculus VS B ein Revier am Turm des ehem. Kasernengeländes 72. Uhu Bubo bubo VS B Ein Brutpaar im südwestlichen UG in einer Sandgrube 73. Wacholderdrossel Turdus pilaris * DZ Durchzügler vor allem im Norden des UG (Golfplatz) 74. Waldohreule Asio otus 3 B eine erfolgreiche Brut im Wald östlich des südlichen Windeignungsbereiches 75. Wintergoldhähnchen Regulus regulus * B häufiger Brutvogel im UG 76. Zaunkönig Troglodytes troglodytes * B häufiger Brutvogel im UG 77. Zilpzalp Phylloscopos collybita * B häufiger Brutvogel im UG durch WEA potenziell beeinträchtigte Arten sind fett markiert Status: B = Brutvogel im Untersuchungsgebiet, BV = Brutverdacht, DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast. *RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2009) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet, (!) = Bestand in NRW mit bundesweiter Verantwortung. Die beobachteten Vögel unterscheiden sich in ihren Habitatpräferenzen. Sie sind in Körperbau und Verhalten an Biotopstrukturen bzw. Landschaftselemente angepasst und können vornehmlich in diesen Lebensräumen beobachtet werden. Die Wahl des Lebensraumes übergreift verschiedene taonomische Einheiten, so dass die Beschreibung der Beobachtungsergebnisse hier über die Zuordnung zu Lebensraumtypen erfolgt. Der Untersuchungsraum wird somit über die Lebensraumansprüche der vorgefundenen Vögel in folgende Strukturen eingeteilt: Wald (Arten der geschlossenen Wälder, z.b. Waldkauz, Wintergoldhähnchen) Halboffene Feldflur (Arten strukturreicher Gehölzsaumbiotope, z.b. Goldammer, Feldsperling, Turmfalke) Offene Feldflur (Offenlandarten, Kulissenflüchter, z.b. Feldlerche, Kiebitz) Siedlungen (Kulturfolger, z.b. Rauchschwalbe, Straßentaube)

19 ökon GmbH, Münster Seite 19 Gewässer (Wasservögel, z.b. Kormoran, Lachmöwe, Stockente) Die Vorkommen der planungsrelevanten Arten der genannten Strukturen im Untersuchungsgebiet werden im Folgenden eingehend beschrieben Arten des Waldes Waldvögel sind Arten, die mehr oder weniger regelmäßig in Wäldern brüten und auf Gehölze als wesentliche Habitatstrukturen angewiesen sind (FLADE 1994). In strengem Sinn können als echte Waldvögel nur Arten verstanden werden, die weitgehend an großflächige zusammenhängende Baumbestände (>5 ha) gebunden sind und in Siedlungen und halboffenen Landschaften nur unstet siedeln oder vollkommen fehlen. Zu den Waldvögeln können auch baumbrütende Großvögel (Greifvögel, Reiher, Störche, Kolkraben u.a.m.) gerechnet werden, die Territorien von über einem km 2 haben. Im engeren Sinne sind jedoch nur 29 Arten als Waldvögel zu zählen, die Wälder oder auch waldähnliche Grünanlagen (Parks, Friedhöfe) anderen Habitate vorziehen. Nach FLADE (1994) sind als Leitarten (vorw.) der Laubwälder folgende Arten anzusprechen: Zwergschnäpper, Haselhuhn, Mittelspecht, Waldlaubsänger, Trauerschnäpper, Sumpfmeise, Grauspecht, Kleiber, Gartenbaumläufer. Leitarten (vorw.) der Nadelwälder sind folgende Arten: Sperlingskauz, Auerhuhn, Rauhfußkauz, Fichtenkreuzschnabel, Sommergoldhähnchen, Wintergoldhähnchen, Tannenmeise, Haubenmeise, Zeisig. Als Begleiter treten auf: Schwarzspecht, Waldbaumläufer, Rotkehlchen, Eichelhäher, Singdrossel, Mönchsgrasmücke, Zaunkönig, Buchfink, Ringeltaube und Buntspecht. Im Untersuchungsgebiet sind großflächige Waldgebiete vor allem im Norden und im Südosten vorhanden. Weitere Waldgebiete befinden sich am im östlichen UG südlich der Ortschaft Flamschen. Es handelt sich vorwiegend um Kiefernforsten auf Sandstandorten. Die Kiefern haben ein meist mittleres Alter; Höhlenbäume, stehendes Totholz und sonstige besondere Baumformen sind selten zu finden. Aufgrund der dichten Kronenstruktur und der ganzjährig dichten Benadelung blieb die Horstbaumsuche im Winter ergebnislos. Die Prüfung der Waldgebiete auf Brutplätze von Greifvögeln musste so durch intensive Begehungen im Frühjahr und dem Verhören von Warnrufen und der Beobachtung von Balzflügen erfolgen. Im Rahmen der Untersuchung wurden die planungsrelevanten Waldarten Habicht (Einzelbeobachtung), Mäusebussard (1 Revier), Schwarzspecht (1 Revier), Sperber (Einzelbeobachtung), Uhu (1 Revier) und Waldohreule (1 Revier) festgestellt. Tab. 9: Planungsrelevante Arten des Waldes im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher RL Status Anmerkung Name NRW* 1. Habicht Accipiter gentilis V NG einmalige Beobachtung im Norden des UG 2. Mäusebussard Buteo buteo * B ein Revier im Norden des UG, regelmäig auf Ackerflächen und Gehölzen im Süden 3. Schwarzspecht Dryocopus martius *S BV ein Revier im Wald im Nordwesten des UG 4. Sperber Accipiter nisus * NG seltene Beobachtungen überfliegend 5. Uhu Bubo bubo VS B ein Brutpaar im südwestlichen UG in einer Sandgrube 6. Waldohreule Asio otus 3 B eine erfolgreiche Brut im Wald östlich des südlichen Windeignungsbereiches durch WEA potenziell beeinträchtigte Arten sind fett markiert Von den genannten Arten kann nur der Schwarzspecht als ausgesprochene Waldart bezeichnet werden. Die genannten Greifvögel und Eulen halten sich zwar vornehmlich im Wald auf, nutzen aber sowohl den Wald als auch offene Bereiche an Waldrändern zur Nahrungssuche. Habicht und Sperber unternehmen über den Horststandorten Balzflüge und kreisen auch in der Thermik. Mäusebussarde brüten zwar innerhalb des Waldes, verlassen den Wald aber relativ häufig zur Nahrungssuche auf Freiflächen und zu Thermikflügen. Diese Arten werden daher grundsätzlich als gefährdet eingestuft, mit Windenergieanlagen zu kollidieren.

20 ökon GmbH, Münster Seite 20 Im Untersuchungsgebiet wurden Habicht und Sperber nicht als Brutvögel nachgewiesen. Es handelte sich bei beiden Arten um Sichtbeobachtungen überfliegender einzelner Individuen. Für keine der beiden Arten wurden Revier anzeigende Verhaltensweisen, wie Warnrufe, Balzflüge o.ä. dokumentiert, so dass keine Hinweise auf ein Brutvorkommen innerhalb des Plangebietes vorliegen. Mäusebussarde wurden regelmäßig im Untersuchungsgebiet festgestellt. Über den Flächen beider potenziellen Windeignungsbereiche wurden bei nahezu jeder Begehung überfliegende, kreisende oder ansitzende Mäusebussarde festgestellt. Die Anzahl der gleichzeitig im UG beobachteten Mäusebussard-Individuen war im Winter höher als zur Brutsaison, so dass von überwinternden Mäusebussarden aus Nord- und Osteuropa ausgegangen werden muss. Im Frühjahr 2012 wurden wiederholt Mäusebussarde mit auffälligem Verhalten (Rufe, Paarflüge, Balzflüge) über einem Waldstück im Norden des UG dokumentiert. Obwohl in dem Bestand ein Horstbaum nicht ausgemacht werden konnte, lässt das Verhalten eindeutig auf ein besetztes Revier in diesem Bereich schließen. Das Brutvorkommen von Uhus in einer Sandgrube im äußersten Südwesten des UG ist seit mehreren Jahren bekannt. Auch zum Zeitpunkt der vorliegenden Untersuchung war das Revier besetzt. Eine direkte Sichtbeobachtung von jagenden Uhus im UG gelang während des Untersuchungszeitraumes nicht. Es ist davon auszugehen, dass zumindest der südliche Windeignungsbereich regelmäßig von Uhus zur Nahrungssuche aufgesucht wird. Die Populationsdichte weiterer Eulen im Untersuchungsgebiet ist relativ gering. Am Ostrand des südlichen Windeignungsbereichs wurde eine erfolgreiche Waldohreulenbrut in der Saison 2012 nachgewiesen Arten der halboffenen Feldflur Lineare Gehölz- und Saumbiotope wie Hecken und Baumreihen sind charakteristisch für eine halboffene Feldflur und gliedern angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen. Hecken stellen wichtige Teillebensräume für Vögel u.a. Tiere dar, die sich den strukturierten halboffenen ländlichen Lebensraum mit einem hohen Anteil an Acker- und Grünlandflächen erschlossen haben. Während die Gehölze eine Brutraum-, Ansitz-, Singwarten- (Revierbildungs-), Nahrungs- und Schutzfunktion haben, dienen die offenen Freilandflächen vornehmlich der Nahrungsaufnahme. Nach FLADE (1994) sind als Leitarten der halboffenen Feldflur folgende Arten anzusprechen: Neuntöter, Grauammer, Steinkauz, Wachtel, Ortolan. Als Begleiter treten auf: Amsel, Goldammer, Dorngrasmücke, Buchfink, Fitis, Gartengrasmücke, Heckenbraunelle und Fasan. Die potenziellen Windeignungsbereiche liegen in einer intensiv ackerbaulich genutzten Landschaft, die z.t. von Wald umgeben ist. Neben der Durchschneidung durch Straßen und Feldwege wird die Landschaft durch Hecken und Baumreihen strukturiert. Die Hecken des UG enthalten nur selten breite Saumbiotope, die Vogelarten der halboffenen Feldflur als Lebensraum dienen können. Am Rand des Untersuchungsgebietes in der Nähe von Hofstellen und Gebäuden, sowie im Umfeld des ehemaligen Kasernengeländes finden sich aber etensiv genutzte Grünlandbereiche, die aufgrund ihres Reichtums an Insekten und Kleinsäugern einigen Vogelarten der halboffenen Feldflur Nahrungshabitate und Brutmöglichkeiten bieten. Tab. 10: Planungsrelevante Arten der halboffenen Feldflur im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher RL Status Anmerkung Name NRW* 1. Baumpieper Anthus trivialis 3 B mindestens 7 Brutpaare an Waldrändern und Einzelbäumen des UG 2. Feldsperling Passer montanus 3 B eine Kolonie im Südosten des ehem. Kasernen- 3. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus geländes 2 B 6 BP auf dem ehem. Kasernengelände, 1 Revier im Norden des UG

21 ökon GmbH, Münster Seite 21 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Status Anmerkung 4. Heidelerche Lullula arborea 3S DZ einmalige Beobachtung von zwei singenden Männchen am Kiefernforst im Osten des UG 5. Turmfalke Falco tinnunculus VS B ein Revier am Turm des ehem. Kasernengeländes durch WEA potenziell beeinträchtigte Arten sind fett markiert Einige planungsrelevante, aber durch Windenergieanlagen kaum gefährdete Singvogelarten der halboffenen Feldflur sind Baumpieper, Gartenrotschwanz und Feldsperling. Die Brutreviere dieser Arten befinden sich größtenteils im Umfeld des ehemaligen Kasernengeländes, wo Brachflächen und etensiv genutzte Grünlandbereiche in Verbindung mit vereinzelt stehenden Bäumen diesen Arten genügend Nahrung und auch Nistmöglichkeiten bieten. In der umgebenden Feldflur kommen Baumpieper und Gartenrotschwanz in wesentlich geringerer Siedlungsdichte vor. Im Umfeld der Flamscher Wiesen im Norden des UG scheinen die Waldrandstrukturen noch ausreichend dimensioniert zu sein, so dass hier ein Gartenrotschwanzrevier und zwei Reviere von Baumpiepern ermittelt wurden. Die Feststellung von zwei singenden Männchen der Heidelerche Ende März 2012 muss als einmalige Beobachtung von Durchzüglern gewertet werden. Die Kiefernbestände am Ostrand des südlichen Windeignungsbereiches waren im vorangegangen Winter durchforstet und vom Unterwuchs befreit worden. Der lichte Waldbestand stellte kurzfristig ein geeignetes Heidlerchen-Habitat dar. Bei weiteren Kartierterminen im April 2012 und auch im Rahmen der Rastvogelbegehungen 2013 wurden keine Heidelerchen mehr im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Über dem südlichen Windeignungsbereich wurden regelmäßig jagende Turmfalken beobachtet. Im Frühjahr 2013 hielt sich ein Paar Turmfalken längere Zeit an einem Schornstein des ehemaligen Kasernengeländes auf und machte durch anhaltendes Rufen auf sich aufmerksam. Dieses Verhalten an einem geeigneten Brutplatz wird als Revier anzeigend gewertet. Der genaue Brutplatz wurde nicht gezielt gesucht, befindet sich aber mit ziemlicher Sicherheit an Gebäuden des ehemaligen Kasernengeländes. Es ist davon auszugehen, dass die regelmäßig bei Jagdflügen über dem südlichen Windeignungsbereich beobachteten Turmfalken zu diesem dort ansässigen Brutpaar gehören Arten der offenen Feldflur Ackerflächen und Felder stellen den individuen- und artenärmsten Vogellebensraum dar. Maßgeblich hierfür ist ein oftmals hoher ackerbaulicher Nutzungsdruck mit kurzen Bewirtschaftungsintervallen einhergehend mit dem Fehlen etensiv genutzter Strukturen wie Brachen oder Saumstreifen als Nahrungs- und Rückzugshabitat. Vogelarten die an großflächig baumfreie Biotope, wie Steppenlandschaften, Überschwemmungsflächen und Trockengebiete gebunden sind nutzen in Mitteleuropa Ackerflächen als Sekundärhabitate. Nach FLADE (1994) sind als Leitarten der offenen Feldflur folgende Arten anzusprechen: Grauammer, Wachtel, Großtrappe. Als Begleiter treten auf: Rebhuhn, Feldlerche. Innerhalb des durch verschiedene Nutzungen geprägten Untersuchungsgebietes befinden sich die beiden Windeignungsbereiche auf großflächigen, strukturarmen Ackerflächen. Auch im südlichen UG jenseits der Bahnlinie befinden sich weiträumige Ackerflächen, die Brutvögeln der offenen Agrarlandschaft als Lebensraum dienen können. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden als Brutvögel auf Ackerflächen Feldlerchen und Kiebitze festgestellt. Beide Arten sind durch die geplante Errichtung von Windenergieanlagen als betroffen einzustufen. Kiebitze und Feldlerchen waren auch im Winter als Rastvögel im Gebiet präsent.

22 ökon GmbH, Münster Seite 22 Tab. 11: Planungsrelevante Arten der offenen Feldflur im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Status Anmerkung 1. Feldlerche Alauda arvensis 3S B zwei Reviere im südlichen Windeignungsbereich; ein Revier im nördlichen Teil 2. Kiebitz Vanellus vanellus 3S B 4 Reviere im südlichen Windeignungsbereich, ein Revier im Norden, rastende Trupps vor allem im südlichen UG 3. Merlin Falco columbarius DZ einmalige Beobachtung auf dem Durchzug am Steinschmätzer Oenanthe oenanthe durch WEA potenziell beeinträchtigte Arten sind fett markiert 1S DZ einmalige Beobachtung eines Durchzüglers im Norden des UG am In der Brutsaison 2012 befanden sich innerhalb des Untersuchungsradius von 500 m um das Plangebiet mehrere Feldlerchenreviere. Die Revierzentren der Lerchen wurden anhand von Beobachtungen der Start- und Landepositionen der singenden Männchen bestimmt. Zwei Reviere befinden sich auf Flächen des Windeignungsbereiches. Ein weiteres Feldlerchenrevier im nördlichen Untersuchungsgebiet wurde aus ungeklärten Gründen im April 2012 wieder aufgegeben. Anhand der großflächigen Ackerschläge, die zumindest potenziell als Feldlerchenlebensraum gelten können muss die Feldlerchendichte im UG als relativ gering bezeichnet werden. Neben den Brutvorkommen von Feldlerchen im UG wurden auch Feldlerchen auf dem Durchzug festgestellt. Mitte März 2013 rasteten ca. 60 Individuen auf einer Fläche nördlich des Abgrabungsgewässers im südlichen UG. Der Trupp wechselte, wie es für Feldlerchen typisch ist, mehrmals den Standort und ließ sich auf mehreren Ackerflächen entlang des Kannebrocksbaches nieder. Weitere Rastbeobachtungen von Feldlerchen wurden bei den wöchentlichen Rastvogelzählungen nicht gemacht. Die als Brutvogel im UG vorkommenden Kiebitze konzentrieren sich auf einen Bereich im südlichen UG. Auf den Flächen zwischen Kannebrocksbach und dem Abgrabungsgewässer eistierte in den Jahren 2012 und 2013 eine kleine Brutkolonie mit 3 bis 4 Brutpaaren. Eine weitere Kiebitzbrut wurde auf einer Ackerfläche nordöstlich des ehemaligen Kasernengeländes dokumentiert. Im gesamten nördlichen Teil wurde nur ein Kiebitzrevier nachgewiesen. Weitere Kiebitzreviere befinden sich im Süden des UG, mehr als 500 m entfernt von dem Windeignungsbereich. Diese Revierzentren wurden abstandsbedingt nicht genau auskartiert. Zur Zugzeit im Frühjahr und zur Zeit der Reviergründung waren kurzzeitig wesentlich mehr Kiebitze im Untersuchungsgebiet anwesend. Insbesondere im südlichen Teil des UG wurden wiederholt rastende Kiebitze beobachtet. Die rastenden Trupps hielten sich vorwiegend auf den Flächen nördlich und südlich des Bahndammes im Süden des UG auf. Kleinere Trupps von rastenden Kiebitzen waren mit beginnenden Revierflügen und Balzverhalten auch auf den Flächen, auf denen im späteren Frühjahr auch Brutplätze eingerichtet wurden, zu beobachten. Die Maimalzahlen an rastenden Kiebitzen sind stark von den besonderen Witterungsverhältnissen im Frühjahr 2013 beeinflusst. Durch die lange Frostperiode im März des Jahres 2013 kam es für einige Zugvogelarten, insbesondere für Kiebitze, zu einem Zugstau. Rastende Trupps blieben lange im Münsterland ohne weiterzuziehen; einige Trupps kehrten sogar in südwestliche Richtung zurück. In der Folge stiegen innerhalb des Monats März die Zahlen rastender Kiebitze im gesamten Münsterland stetig an und erreichten einen Höhepunkt Anfang April. Entsprechend wurden bei dem Kartiertermin am 3. April im gesamten UG insgesamt über 200 rastende Kiebitze gezählt. Bis auf die Beobachtung, dass Kiebitze die später genutzten Brutplätze auch als Rastplatz bevorzugen, konnten keine traditionellen, dauerhaft genutzten Rastplätze festgestellt werden. Die weiterhin festgestellten Arten Merlin und Steinschmätzer bevorzugen ebenfalls Offenlandlebensräume als Bruthabitat. Im UG traten sie aber nur kurzzeitig als Durchzügler auf.

23 ökon GmbH, Münster Seite Arten der Siedlungen und Gebäude Kulturfolgende Vogelarten (z.b. Amsel, Haussperling, Turmfalke, Rauchschwalbe, Hausrotschwanz) besiedeln menschliche Siedlungen und Gebäude, diese werden dabei ebenso dicht oder sogar dichter von Brutvögeln besiedelt als die angestammten Primärhabitate. Menschliche Siedlungsstrukturen sind sehr vielfältig und heterogen, gemeinsam sind ihnen folgende Habitatfaktoren: Gebäude, Bäume, Strauchrabatten mit einem hohen Anteil eotischer Pflanzen, intensive Pflege der Grünflächen, dadurch bedingt ein Mangel an Totholz und anderen natürlichen Strukturen, ständige Anwesenheit des Menschen und damit verbundene Störungen und Fütterungen, Verlärmung, relativ geringe Dichte von Prädatoren (Fraßfeinden) sowie ein reiches Angebot an künstlichen Nisthöhlen (Nistkästen und Gebäude) (FLADE 1994). Nach FLADE (1994) sind als Leitarten der Siedlungen folgende Arten anzusprechen: Haussperling, und Mauersegler, Türkentaube, Straßentaube, Turmfalke, Dohle, Mehlschwalbe und Schleiereule. Als stete Begleiter treten auf: Amsel, Grünfink und Star. Das Untersuchungsgebiet ist relativ arm an Siedlungsstrukturen. Wohnhäuser und Hofstellen befinden sich vorwiegend in den östlichen Randbereichen des UG, also mehr als 500 m von den Windeignungsbereichen entfernt. Insbesondere an landwirtschaftlichen Betrieben am Rand des Untersuchungsgebietes ist mit Vorkommen kulturfolgender Vögel, wie Haussperling und Hausrotschwanz aber auch Rauchschwalbe und evtl. Steinkauz und Schleiereule zu rechnen. Eine genaue Untersuchung potenzieller Gebäude fand aufgrund der geringen Betroffenheit der zu erwartenden Arten nicht statt. Ein hohes Potenzial an Nistmöglichkeiten und weiteren Lebensraumfunktionen bietet aber das ehemalige Kasernengelände im südlichen Teil des UG. Neben den bereits erwähnten planungsrelevanten Arten Baumpieper, Gartenrotschwanz und Turmfalke ist das Kasernengelände auch von einer Kolonie Mehlschwalben besiedelt. Nach dem umfassenden Gebäudeabriss bei der Umgestaltung des Geländes ist die ehemals ca. 60 Brutpaare starke Population auf nunmehr 5 Brutpaare an den verbliebenen Gebäuden zusammengebrochen (ÖKON GMBH 2013 in Vorb.). Rauchschwalben waren auf dem ehemaligen Kasernengelände gar nicht mehr als Brutvogel präsent. Im südlichen Windeignungsbereich wurden gelegentlich Rauchschwalben über dem Abgrabungsgewässer beobachteten. Es handelte sich wahrscheinlich um Durchzügler oder Individuen von Brutvorkommen außerhalb des UG. Tab. 12: Planungsrelevante Arten der Siedlungen und Gebäude im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Status Anmerkung 1. Mehlschwalbe Delichon urbica 3 B ca. 5 Brutpaare auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr v. Stein-Kaserne 2. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3S NG/BV seltene Beobachtungen im UG, Brut wahrscheinlich auf weiter entfernten Hofstellen durch WEA potenziell beeinträchtigte Arten sind fett markiert Das Vorkommen von an menschliche Siedlungen gebundenen Eulenarten wie Schleiereule und Steinkauz wurde aufgrund der geringen Gefährdung durch Windenergieanlagen nicht vertiefend untersucht. Es liegen keine Hinweise auf das Vorkommen dieser Eulenarten vor; ein Vorkommen insbesondere an den Hofstellen am östlichen Rand des UG ist nicht auszuschließen Arten der Gewässer Vogelarten der Binnengewässer zeigen eine sehr enge Bindung an offene stehende Wasserflächen oder Fließgewässer und die von ihnen gestaltete Uferbereiche. Als Arten der stehenden Gewässer sind nach FLADE (1994) Lappentaucher, Entenvögel inklusive Gänse und Schwäne, Rallen, Flussregenpfeifer, Lachmöwe und Seeschwalben sowie der Eisvogel zu nennen. Als Arten der Fließgewässer treten neben den genannten Arten auch Uferläufer, Uferschwalbe, Gebirgsstelze, Wasseramsel sowie einige begleitende Arten wie Rohrsänger und Zaunkönig auf.

24 ökon GmbH, Münster Seite 24 Innerhalb des UG kommen zwei Bäche und zwei Stillgewässer vor. Die Bäche und der stark zugewachsene Teich nördlich des ehemaligen Kasernengeländes sind für die meisten Wasservogelarten von untergeordnetem Interesse. Das Abgrabungsgewässer im südlichen UG war dagegen regelmäßig von planungsrelevanten Wasservogelarten genutzt. Eine genaue Auflistung der Rastvögel auf dem Gewässer enthält Kap Von den planungsrelevanten Arten der Gewässer ist keine der erfassten Arten Brutvogel im Untersuchungsgebiet. Die erfassten planungsrelevanten Vogelarten, die eine Bindung an Gewässer zeigen, tauchen im UG nur als Nahrungsgäste oder als Durchzügler auf. Tab. 13: Planungsrelevante Arten der Gewässer im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher RL Status Anmerkung Name NRW* 1. Graureiher Ardea cinerea * NG seltener Nahrungsgast am Abgrabungsgewässer und Ackerflächen im UG * NG Im Winter regelmäßiger Nahrungsgast auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des UG 2. Kormoran Phalacrocora carbo 3. Kranich Grus grus DZ überfliegender Trupp von Individuen am Lachmöwe Larus ridibundus * NG regelmäßiger Nahrungsgast am Abgrabungsgewässer im Süden des UG 5. Pfeifente Anas penelope DZ einmalige Beobachtung eines rufenden Männchens am auf dem Abgrabungsgewässer 6. Silbermöwe Larus argentatus R NG Im Winter regelmäßiger Nahrungsgast auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des UG 7. Silberreiher Casmerodius albus * DZ nur überfliegend im Norden des UG beobachtet 8. Sturmmöwe Larus canus * NG seltener Nahrungsgast auf Abgrabungsgewässer im Süden des UG durch WEA potenziell beeinträchtigte Arten sind fett markiert Brutvögel mit Bindung an Gewässer waren im Untersuchungsgebiet Blässrallen, Haubentaucher und Teichrallen. Die beobachteten Lach-, Silber- und Sturmmöwen sowie die Kormorane brüten an anderer Stelle und nutzen das Abgrabungsgewässer vor allem zur Nahrungssuche. Brutkolonien von Möwen oder Kormoranen sind im Umkreis von m zu den Windeignungsbereichen nicht bekannt. Die Anzahl der rastenden und ragenden Möwen und Kormorane betrug bei allen Zählungen unter 50 Individuen (vgl. Tab. 15) und ist für alle genannten Arten als eher kleine Ansammlung zu bezeichnen. Ebenfalls als reine Nahrungsgäste sind Graureiher im Gebiet einzustufen. Graureiher wurden bei insgesamt 20 durchgeführten Terminen nur viermal beobachtet. Die nächsten Brutkolonien von Graureihern bei Velen und bei Hausdülmen befinden sich weit über einen Kilometer von dem Untersuchungsgebiet entfernt (NWO & LANUV 2013). Die einmalig auf dem Abgrabungsgewässer beobachtete Pfeifente, sowie die nur überfliegend erfassten Silberreiher und Kraniche sind als Durchzügler einzustufen Zug-, Rast- und Gastvögel Im Rahmen der Zug- und Rastvogelkartierungen wurden insbesondere die planungsrelevanten Arten dokumentiert. Markante Ansammlungen rastender, nicht planungsrelevanter Vogelarten wurden ebenfalls aufgenommen. In der nachstehenden Tabelle sind alle Arten aufgeführt, die während den Kartierungen sicher als reiner Durchzügler oder als Rastvogel bzw. Wintergast angesprochen werden konnten.

25 ökon GmbH, Münster Seite 25 Tab. 14: Artenliste der nachgewiesenen Zug-, Rast- und Gastvögel Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Planungsrelevant Status Anmerkung 1. Bergfink Fringilla montifringilla - DZ Mehrere rufende Individuen noch Ende April im Norden des UG 2. Bluthänfling Carduelis cannabina V DZ wenige Individuen auf dem Durchzug überfliegend 3. Gimpel Pyrrhula pyrrhula V DZ einmalige Beobachtung als Wintergast im Süden des UG 4. Graugans Anser anser * NG regelmäßig rastende Individuen (ma. 56) auf Abgrabungsgewässer oder benachbarter Wiese im Süden des UG 5. Heidelerche Lullula arborea 3S DZ einmalige Beobachtung von zwei singenden Männchen am Kiefernforst im Osten des UG 6. Kiebitz Vanellus vanellus 3S B 4-5 Reviere im südlichen Windeignungsbereich, rastende Trupps vor allem im südlichen UG 7. Kormoran Phalacrocora carbo * NG Im Winter regelmäßiger Nahrungsgast auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des UG 8. Kranich Grus grus - DZ überfliegender Trupp von Individuen am Merlin Falco columbarius - DZ einmalige Beobachtung auf dem Durchzug am Misteldrossel Turdus viscivorus * DZ Durchzügler vor allem im Norden des UG (Golfplatz) 11. Nilgans Alopochen aegyptiacus. NG regelmäßige Beobachtung zusammen mit Graugänsen im Süden des UG 12. Pfeifente Anas penelope - DZ einmalige Beobachtung eines rufenden Männchens am auf dem Abgrabungsgewässer 13. Reiherente Athya fuligula * NG regelmäßige Beobachtung auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des UG 14. Ringeltaube Columba palumba * B häufiger Brutvogel im UG, Durchzügler im Herbst 15. Silbermöwe Larus argentatus R NG Im Winter regelmäßiger Nahrungsgast auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des UG 16. Silberreiher Casmerodius albus * DZ nur überfliegend im Norden des UG beobachtet 17. Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1S DZ einmalige Beobachtung eines Durchzüglers im Norden des UG 18. Wacholderdrossel Turdus pilaris * DZ Durchzügler vor allem im Norden des UG (Golfplatz) durch WEA potenziell beeinträchtigte Arten sind fett markiert Abgrabungsgewässer im Süden des UG Das Abgrabungsgewässer im Süden des UG ist das flächenmäßig größte und für rastende Wasservögel am besten zu nutzende Gewässer des Untersuchungsgebietes. Insbesondere in den Wintermonaten und zu den Wanderungszeiten im Herbst und Frühjahr diente es rastenden Wasservögeln als Rastplatz und Nahrungshabitat. Lach- und Silbermöwen wurden im Winter regelmäßig in kleineren Gruppen auf dem Gewässer beobachtet. Silbermöwen traten nur im Winter auf und wurden bei den Begehungen zur Brutvogelerfassung nicht nachgewiesen. Ähnlich verhielt es sich mit Kormoranen, die mit bis zu 23 Individuen jagend auf dem Gewässer beobachtet wurden. Ab dem 30. März 2012 wurden keine Kormorane im gesamten UG beobachtet. Die maimal beobachtete Anzahl an rastenden Möwen und

26 ökon GmbH, Münster Seite 26 Kormoranen (vgl. Tab. 15) zeigt, dass es sich jeweils um relativ kleine Gruppen handelte, die keinesfalls eine populationsrelevante Größe besaßen. Des Weiteren wurden ebenfalls im Winter rastende Trupps von Blässrallen, Stockenten und Reiherenten auf dem Gewässer beobachtet. Die Truppgröße dieser Arten muss ebenfalls als klein bezeichnet werden. Innerhalb langer Frostperioden im März 2013 reichten die Aktivitäten der Rastvögel nicht aus eine Wasserfläche dauerhaft eisfrei zu halten. Eine Besonderheit ist die Beobachtung einer Pfeifente am 19. April des Jahres Das einzelne Männchen wurde nur diesem Termin auf dem Gewässer rastend und rufend beobachtet. Ein Brutvorkommen dieser nordeuropäischen Art im UG ist nicht anzunehmen. Tab. 15: Rastvögel auf dem Abgrabungsgewässer im Süden des Untersuchungsgebietes Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Planungsrelevant Maimalzahl (Datum) 1. Blässralle Fulica atra * 5 ( ) 2. Graugans Anser anser * 3 ( ) 3. Kormoran Phalacrocora carbo * 23 ( ) 4. Lachmöwe Larus ridibundus * 35 ( ) 5. Nilgans Alopochen aegyptiacus. 6 ( Pfeifente Anas penelope - 1 ( ) 7. Reiherente Athya fuligula * 17 ( ) 8. Silbermöwe Larus argentatus R 20 ( ) Stockente Anas platyrhynchos * 9. durch WEA potenziell beeinträchtigte Arten sind fett markiert 25 ( ) Flächen am Kannebrocksbach Die Flächen nordwestlich des Abgrabungsgewässers sind durch ihre Lage am Kannebrocksbach relativ niedrig gelegen und kaum durch Wege oder andere Strukturen erreichbar. Auf diesen Flächen wurden im Rahmen der Rastvogelkartierung regelmäßig rastende Vögel beobachtet. Graugänse wurden regelmäßig auf den Grünlandflächen westlich des Kannebrocksbaches angetroffen. Im Frühjahr der Jahre 2012 und 2013 hielten sich dort regelmäßig über 20 Gänse rastend und Nahrung suchend auf. Die Maimalzahl der beobachteten Gänse betrug 56 Individuen. Auf den Ackerflächen westlich und nordwestlich des Abgrabungsgewässers wurden im Frühjahr vor Beginn der Brutzeit kleinere Trupps von Kiebitzen und Feldlerchen beobachtet. Die Kiebitze hielten sich vor allem vor Beginn der Brutzeit im Gebiet der späteren Brutreviere auf. Ihre Zahl ist mit oft weniger als 10 Individuen als unbedeutenden Rastvorkommen nicht bedeutend. Größere Anzahlen rastender Kiebitze befanden sich im Süden des UG auf den großen Ackerschlägen nördlich und südlich des Bahndammes. Die Trupps traten nur kurzzeitig im kalten März 2013 dort auf. Ein traditionell genutzter Rastplatz mit jährlich wiederkehrend hohen Individuenzahlen wird für diese Flächen nicht angenommen (vgl. Kap ). Ebenfalls im März 2013 wurde ein Trupp von ca. 60 Feldlerchen auf den Flächen am Kannebrocksbach beobachtet. Die Lerchen hielten sich vor allem auf den Ackerflächen östlich des Kannebrocksbaches zur Nahrungssuche auf (vgl. Kap ) Weitere bemerkenswerte Vorkommen von Zug- und Rastvögeln

27 ökon GmbH, Münster Seite 27 Überdurchschnittliche Zahlen ziehender Singvögel konnten nicht festgestellt werden. Im Rahmen der Kartiertermine im Herbst wurden kleinere Ansammlungen von Singvögeln (Bluthänflinge, Mistel-, Sing- und Wacholderdrosseln, Buchfinken, u.a.) auf einigen Flächen des Gebietes festgestellt. Die Drosseln hielten sich vor allem im nördlichen UG auf dem Gelände des Golfplatzes und angrenzenden Flächen auf. Weitere bemerkenswerte Zahlen wurden für Ringeltauben (> Individuen) erfasst. Es traten auch Zugbeobachtungen von selteneren Arten (Heidelerche, Merlin, Silberreiher, Steinschmätzer) auf. Es handelt sich dabei nicht um außergewöhnlich hohe Anzahlen und um das zu erwartende Artenspektrum. An einem Kartiertermin Anfang März 2013 wurde auch ein Trupp von ca überfliegenden Kranichen erfasst. Ein überdurchschnittliches Auftreten sonstiger Großvögel (z.b. Gänse, Schwäne, Kormorane etc.) zur Zugzeit wurde nicht festgestellt. Hinweise auf überregional relevante Rastplätze von Kranichen, Gänsen, Enten oder anderen Großvögeln wurden nicht gefunden. 5 Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel 5.1 Baubedingte Wirkungen Zum Bau von Windenergieanlagen gehört neben der Räumung des Baufeldes, dem Bau der Fundamente und der Installation auch der Ausbau von Straßen und Zuwegungen. Es werden Flächen als Stellplatz für Kräne und andere Baugeräte benötigt. Während der Bauphase wird es zu Störungen durch Präsenz und Bewegungen von Menschen und Fahrzeugen sowie durch Lärm und Staubentwicklung kommen. Wenn die Bauarbeiten während der Fortpflanzungszeit (Revierbildungs-, Brut- und Aufzuchtszeit) von Feldvögeln durchgeführt werden, kann es zur störungsbedingten Aufgabe einer bereits begonnenen Brut kommen. Ebenfalls können Störungen von in benachbarten Waldbeständen brütenden Vogelarten nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere bei einem Beginn der Bauarbeiten zur Brutzeit besteht die Gefahr der Aufgabe einer begonnenen Brut und somit der Verlust der Jungvögel. Grundsätzlich können die Bauarbeiten für die Errichtung der WEA auch rastende Wintergäste vertreiben oder ein Meideverhalten für einige Arten verursachen. Mögliche baubedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - Zerstörung von Nestern, Gelegen - störungsbedingte Aufgabe von Revieren streng geschützter Arten (z.b. Kiebitz, Greifvögel, Eulen) - störungsbedingter Verlust von Entwicklungsformen (Eier, Jungvögel) besonders und streng geschützter Arten - populationsrelevante Störung von rastenden, streng geschützten Arten 5.2 Anlagebedingte Wirkungen Windenergieanlagen sind Bauwerke, für die es in der Natur keine Entsprechung gibt. Insofern konnten die einzelnen Vogelarten kein spezifisches Reaktionsverhalten auf solche Anlagen hin entwickeln (NLT 2011). Neben dem möglicherweise für ansässige Brutvögel erhöhten Kollisionsrisiko ist auch eine mögliche Lebensraumentwertung zu berücksichtigen. Unter anderem zeigen Untersuchungen in von Kiebitzen besiedelten Windparks mehrheitlich einen Verdrängungseffekt durch Windenergieanlagen (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2011). Für Zug- und Rastvögel kann das Meideverhalten zu einer Einengung oder zum Verlust bedeutender Rastgebiete führen. Darüber hinaus können Vögel im Zuggeschehen zu erheblichen seitlichen oder vertikal ausgerichteten Ausweichreaktionen gezwungen werden. Der hierdurch bedingt ggf.

28 ökon GmbH, Münster Seite 28 (kumulativ betrachtet) deutlich erhöhte Energieaufwand kann für das einzelne Individuum oder auch in der Summe für eine Population erhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Mögliche anlagebedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - erhöhtes Kollisionsrisiko (Mastenkollision) - Lebensraumentwertung durch artspezifisches Meideverhalten gegenüber Vertikalstrukturen - Lebensraumverlust durch erforderlichen Ausbau des Wegenetzes - ggf. indirekt bedingte Lebensraumentwertung bei Erfordernis einer ökologischen Entwertung des Stammfußbereiches als vorbeugende Maßnahme zum Schutz von Greifvögeln - populationsrelevante Meidereaktionen von Durchzüglern 5.3 Betriebsbedingte Wirkungen Insbesondere für wenig wendige Großvogelarten (z.b. Weißstorch, Mäusebussard, Uhu) sowie Flugjäger in der offenen Landschaft (z.b. Rotmilan), welche die Anlagen nicht oder zu spät als Gefahr erkennen, besteht ein generelles Risiko, an einer WEA zu verunglücken (NLT 2011). Ebenso kann ein Windpark für durchziehende, nicht mit dem Gebiet vertraute Arten, eine erhöhte Gefahr bedeuten. Vögel aller Arten können an WEA verunglücken. Es häufen sich aber Totfunde insbesondere der großen Arten (vgl. DÜRR 2013). Obwohl die Daten der Zentralen Fundkartei nur einen sehr geringen Teil der Zahl der tatsächlich geschlagenen Individuen wiederspiegeln (vgl. Kap.3.5), können anhand der absoluten Populationsgröße in einem Gebiet und der Zahl der gefundenen Schlagopfer Tendenzen abgeleitet werden. Ein artenschutzrechtlicher Konflikt liegt nach Interpretation des LANUV NRW vor, wenn trotz Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen das Risiko der Kollision an den geplanten Anlagen die lokale Population der betreffenden Art gefährdet (mdl. Mitteilung, Vortrag von Dr. Kaiser (LANUV NRW) auf der Tagung Windkraft in NRW vom in Düsseldorf). Da bei den ziehenden Arten i.d.r. die Lokalpopulation nicht ermittelt werden kann, ist ein artenschutzrechtlicher Konflikt für diese Arten nur unter Berücksichtigung der Gesamtpopulation abschätzbar. Zum Beispiel werden Rastplätze von Zugvögeln an denen über 1 % der Gesamtpopulation einer Art anzutreffen sind, besonders berücksichtigt. Über das Schlagrisiko hinaus wird für in der Nähe von WEA brütenden Offenlandarten ein verringerter Bruterfolg vermutet. Als Ursache des verringerten Bruterfolgs wäre die Zunahme von Störungen durch Wartungsarbeiten, Spaziergänger und Neugierige zu nennen. Der Einfluss der permanenten Geräuschkulisse führt möglicherweise dazu, dass sich nähernde Räuber nicht mehr wahrgenommen werden. Daneben scheuen Vögel möglicherweise auch den Bereich des Schlagschattens, den der Rotor auf den Erdboden projiziert. Ein solches Verhalten kann sich als Reaktion auf Schattenbewegungen als überlebenswichtiges Verhalten bei solchen Arten herausgebildet haben, die mit Beutegreifern aus der Luft rechnen müssen. Mögliche betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - erhöhtes Schlagrisiko - Lebensraumentwertung durch z.b. Lärm, Schlagschatten der Rotorblätter, Leuchtfeuer, Störungen (Wartungsarbeiten) 6 Abstandsempfehlungen Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse der Beeinträchtigung von Vögeln durch WEA hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) Abstände von Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten definiert (siehe Tab Tab. 15).

29 ökon GmbH, Münster Seite 29 Tab. 14: Abstandsempfehlungen nach LAG VSW (2008) zu Vogellebensräumen Vogellebensraum Abstand der WEA Abstände zu Vogellebensräumen Europäische Vogelschutzgebiete (EU-SPA) Alle Schutzgebietskategorien nach nationalem Naturschutzrecht mit Vogelschutz im Schutzzweck Feuchtgebiete internationaler Bedeutung entsprechend Ramsar-Konvention Gastvogellebensräume internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung Brutvogellebensräume nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung (z.b. Wiesenlimikolen-Lebensräume) Schlafplätze (Kranich Grus grus > 1 %-Kriterium, Schwäne Cygnus sp. > 1%-Kriterium, Gänse Anser sp., Branta sp. > 1 %-Kriterium) Hauptflugkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen (Kranich Grus grus, Schwäne Cygnus sp., Gänse Anser sp., Branta sp.) Zugkonzentrationskorridore Einstandsgebiete und Hauptflugkorridore der Großtrappe Otis tarda Gewässer oder Gewässerkomplee > 10 ha Pufferzone 10-fache Anlagenhöhe, mind. jedoch m Pufferzone 10-fache Anlagenhöhe, mind. jedoch m Pufferzone 10-fache Anlagenhöhe, mind. jedoch m Pufferzone 10-fache Anlagenhöhe, mind. jedoch m Pufferzone 10-fache Anlagenhöhe, mind. jedoch m m Ausschlussbereich (6.000 m Prüfbereich) Freihalten Freihalten m Ausschlussbereich Pufferzone 10-fache Anlagenhöhe, mind. jedoch m Im Windenergieerlass (MWEBWV NRW 2011) vom werden diese Abstandsempfehlungen nicht pauschal übernommen, sondern mit folgender Formulierung umschrieben: Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete Abstände zwischen naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten und dem nächstgelegenen Punkt der Rotorflächen (Rotorblattspitze) der Windenergieanlage als Pufferzone: a) Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale, FFH-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope gem. 30 BNatschG und 62 LG, sowie geschützte Landschaftsbestandsteile gemäß 47 LG NRW: Pufferzone in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Gebietes. b) Sofern die unter a) genannten Gebiete insbesondere dem Schutz von Fledermausarten oder europäischen Vogelarten dienen sowie bei Europäischen Vogelschutzgebieten: Pufferzone i. d. R. 300 m. Im Einzelfall kann in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck des Gebiets ein niedriger oder höherer Abstandswert festgesetzt werden. Ein größerer Abstand kann insbesondere gegenüber der Windenergienutzung empfindlichen Vogelarten angebracht sein. Für den im Einzelfall angebrachten größeren Abstand für windenergiesensible Vogelarten hat ebenfalls die LAG VSW Abstandsempfehlungen erarbeitet (s. Tab 15). Diese Werte können zur Einschätzung eines überdurchschnittlich hohen Kollisionsrisikos herangezogen werden. Tab. 15: Abstandsempfehlungen nach LAG-VSW (2008) zu Brutplätzen ausgewählter Arten Abstände zu Brutplätzen Art, Artgruppen Abstand der WEA Raufußhühner Tetraoninae m Kormoran Phalacrocora carbo, Brutkolonien m (4.000 m) Rohrdommel Botaurus stellaris m (4.000 m) Zwergdommel Iobrychus minutus m (4.000 m) Reiher Ardeidae, Brutkolonien m (4.000 m)

30 ökon GmbH, Münster Seite 30 A b Art, Artgruppen Abstand der WEA Schwarzstorch Ciconia nigra m ( m) Weißstorch Ciconia ciconia m (6.000 m) Fischadler Pandion haliaetus m (4.000 m) Schreiadler Aquila pomarina m Kornweihe Circus cyaneus m (6.000 m) Wiesenweihe Circus pygargus m (6.000 m) Rohrweihe Circus aeruginosus m (6.000 m) Schwarzmilan Milvus migrans m (4.000 m) Rotmilan Milvus milvus m (6.000 m) Seeadler Haliaeetus albicilla m (6.000 m) Baumfalke Falco subbueto m (4.000 m) Wanderfalke Falco peregrinus Kranich Grus grus Wachtelkönig Cre cre 1.000; Baum- und Bodenbrüter m m m Goldregenpfeifer Pluvalis apricaria m (6.000 m) Möwen Laridae, Brutkolonien m (4.000 m) Seeschwalben Sternidae, Brutkolonien m (4.000 m) Sumpfohreule Asio flammeus m (6.000 m) Uhu Bubo bubo m (6.000 m) (in Klammern: Prüfbereich (LAG-VSW 2008), Radien um jede einzelne WEA, innerhalb derer zu prüfen ist, ob bei entsprechendem Lebensraumtyp Nahrungshabitate der betreffenden Art (Artengruppe) vorhanden sind) Die oben genannten Abstandsempfehlungen werden insbesondere für die Beurteilung des erhöhten Kollisionsrisikos für diese windenergiesensiblen Arten herangezogen. Ohne eine genaue Kartierung der Raumnutzung des betroffenen Brutpaares und der Jungtiere muss innerhalb des angegebenen Abstandes von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko für diese Art ausgegangen werden. 7 Vogellebensräume und naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Nach dem Windenergieerlass (MWEBWV NRW 2011) ist bei der Planung von WEA zu Schutzgebieten die den Schutz von Fledermäusen oder Vögeln im Schutzzweck haben, in der Regel ein Abstand von 300 m einzuhalten. Zusätzlich zu den Vorgaben des Windenergieerlasses sind bei der Bewertung die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten für näher bestimmte avifaunistisch bedeutsame Vogellebensräume und Brutplätze ausgewählter windenergiesensibler Vogelarten zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall stellt das Untersuchungsgebiet kein regional, landesweit oder bundesweit avifaunistisch bedeutsames Gebiet dar. Das nächste EU-Vogelschutzgebiet Heubachniederung befindet sich in einer Entfernung von über 5 km. Die für Watvögel bedeutsamem NSG Kuhlenvenn und Letter Bruch befinden sich jeweils etwa. 3 km vom Plangebiet entfernt. Im Rahmen der Kartierung traten keine Hinweise auf einen regelmäßigen Überflug oder Austausch zwischen dem UG und in der Umgebung liegenden Schutzgebieten auf.

31 ökon GmbH, Münster Seite 31 8 Artenschutzrechtliche Bewertung 8.1 Arten des Waldes Greifvögel Aufgrund ihres artspezifischen Verhaltens sind von den planungsrelevanten Arten des Untersuchungsgebietes alle Greifvögel als schlaggefährdet anzusehen. Kollisionen mit WEA können vor allem dann auftreten, wenn die Greifvögel in Rotorhöhe fliegen und beim Jagd-, Such- oder Balzflug wenig auf das Umfeld achten und vom Rotorblatt erfasst werden. Gegenüber Windenergieanlagen besonders sensible Arten, wie der viel in Rotorhöhe segelnde Rotmilan oder die seltenen Arten Rohrweihe, Wespenbussard oder Baumfalke wurden nicht als Brutvögel des Gebietes festgestellt. Diese Arten können aber als Durchzügler bzw. sich kurzzeitig im Gebiet aufhaltende Nahrungsgäste angenommen werden. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko kann für diese Arten aber nicht konstatiert werden. Im Untersuchungsgebiet wurden ein Mäusebussard- und ein Turmfalkenrevier nachgewiesen. Ebenfalls wurden Sperber und ein Habicht im UG beobachtet. Beide Arten brüten wahrscheinlich in den Waldbeständen südlich und westlich des UG. Von den Greifvögeln waren insbesondere Mäusebussarde bei Thermikflügen über den Ackerflächen des UG anzutreffen. Über den Horststandorten der genannten Greifvögel ist vermehrt mit Balzflügen, die bis in die Höhe des Rotorbereiches reichen, zu rechnen. Auch ist die An- und Abflugfrequenz während der Brut- und Aufzuchtzeit in diesem Bereich erhöht. Zusätzlich ist zu beachten, dass die ersten Ausflüge der unerfahrenen Jungvögel vornehmlich in diesem Bereich stattfinden. Zur Verminderung des Schlagrisikos sind daher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen notwendig. Die WEA müssen so gestellt werden, dass die Rotoren keine Waldflächen überstreichen, um das Schlagrisiko für Greifvögel, die über ihren Horststandorten Balzflüge vollführen, zu minimieren. Die Flächen unter den WEA sind nicht mit Ausgleichsflächen zu belegen, die in der oft ausgeräumten Agrarlandschaft vielen Kleinsäugern einen geeigneten Lebensraum bieten. Bei der Jagd würden diese Flächen dann gezielt von Greifvögeln angeflogen, um Beute zu machen. Um das Schlagrisiko für die Greifvögel des Gebietes und auch für durchziehende Greifvögel zu minimieren, sind die Mastfußbereiche der WEA (gemäß LANUV / MKULNV 2013) daher durch eine intensive Nutzung (intensiver Ackerbau, keine Kompensationspflanzungen, etc.) möglichst strukturarm und so unattraktiv für Greifvögel zu gestalten. (siehe Kap. 9.4). Zusätzlich sind Minderungsmaßnahmen umzusetzen, die die Aufenthaltswahrscheinlichkeit der Greifvögel innerhalb des geplanten Windparks minimieren können. Zu diesem Zweck sollten attraktive Nahrungsflächen (etensiv genutzte Grünlandflächen, Randstreifen, Blühstreifen, etc.) außerhalb des Windparks eingerichtet werden. Diese Maßnahme erreicht im gleichen Maße auf dem Durchzug rastende Greifvögel und Wintergäste Uhu Im äußersten Südwesten des UG befindet sich ein seit mehreren Jahren bestehendes Uhu-Revier. Die Uhus brüten in der dort liegenden Sandgrube. Das Revier ist seit mehreren Jahren bekannt und wird intensiv von dem NABU-Kreisverband Coesfeld betreut. Uhus brüten gerne an Steilwänden und ähnlichen Strukturen mit einer freien Anflugmöglichkeit und einem Sichtschutz im Rücken. Neben Steinbrüchen und Abgrabungen werden auch Greifvogelhorste in Bäumen, Gebäude und auch Standorte auf dem Boden ausgesucht. Die Jagdgebiete dieser großen Eule liegen bis mehrere Kilometer vom Horststandort entfernt im reich strukturierten Offenland; gerne in der Nähe von Gewässern. Es ist daher davon auszugehen, dass auch die Flächen des Untersuchungsgebietes von Uhus regelmäßig genutzt werden. Das Gewässerufer des

32 ökon GmbH, Münster Seite 32 Abgrabungsgewässers und der Kannebrocksbach werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nachts von Uhus auf mögliche Beutetiere abgesucht. Da auch für Uhus Höhenflüge bis in den Rotorbereich bekannt sind (z. B. zur Abwehr von Greifvögeln oder zur Jagd auf Zugvögel) wird der Uhu von der LAG-VSW (2008) und von LANUV / MKULNV (2013) als windenergiesensible Art eingestuft. Es wird ein vorsorglicher Abstandsradius von m von der nächsten WEA zum Brutstandort empfohlen. Nach Rücksprache mit dem Uhu-Beauftragten des NABU Coesfeld und eigener Einschätzung gehören Teile des südlichen Windeignungsbereich zum Jagdhabitat von Uhus. Da es plausible Anhaltspunkte für eine erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit der Uhus innerhalb des nach Nordosten gerichteten Sektors gibt, ist der Abstandsradius von m zum Brutplatz zum vorsorglichen Schutz der Uhus einzuhalten. Mit Einhaltung des Ausschlussbereiches wird der Anflugweg zu den Jagdgebieten am südöstlichen Rand des ehemaligen Kasernengeländes und zum Abgrabungsgewässer (Jagd auf Wasservögel) von WEA freigehalten Weitere Waldarten Der im Nordwesten des Gebietes nachgewiesene Schwarzspecht ist aufgrund seiner Lebensweise etrem selten oder gar nicht im Bereich der Masten und Rotoren der Windenergieanlagen anzunehmen. Ein erhöhtes Tötungsrisiko oder erhebliche Störung durch Bau, Anlage und Betrieb der WEA ist für diese Art nicht zu erwarten. Ähnliches gilt für die ebenfalls im UG nachgewiesene Waldohreule. Waldohreulen nutzen zur Jagd zwar auch Offenlandbereiche und Waldränder, aufgrund der meist geringen Flughöhe ist diese Art jedoch ebenfalls nicht als besonders schlaggefährdet einzustufen. Neben den planungsrelevanten Waldarten sind eine Reihe weitere, an Wald und Gehölzbiotope gebundene Vogelarten im Gebiet präsent. In mehreren Waldgebieten eistieren Buntspechtreviere. Ein Grünspechtrevier befindet sich im südöstlichen UG. Gebietstypische, weit verbreitete Singvogelarten wie Meisen, Finkenartige und Drosseln sind Brutvögel der Wälder und Feldgehölze. Diese Arten halten sich zur Brutzeit ebenso wie die Spechte vorzugsweise innerhalb der Gehölzbestände auf. Flüge über dem Offenland finden meist in geringer Höhe statt, so dass eine erhöhte Schlaggefährdung für diese nicht planungsrelevanten Waldvögel nicht abzuleiten ist. Artenschutzrechtliche Konflikte mit den oben genannten planungsrelevanten Arten durch sekundäre Effekte, wie den Ausbau von Straßen und baubedingten Lärm und Fahrzeugbewegungen sind aufgrund der Lage der Brutplätze außerhalb der potenziellen Windeignungsbereiche ebenfalls nicht zu erwarten. 8.2 Gehölzbewohnende Arten des Waldes und der halboffenen Landschaft An den Waldrändern, Brachflächen, Hecken und Einzelbäumen des Gebietes eistieren verschiedene Lebensräume für Arten der halboffenen Landschaften. Etensiv genutzte Saumstrukturen entlang von Hecken und Waldrändern kommen jedoch nur in geringem Maße und in unzureichender Struktur vor, so dass nur wenige planungsrelevante Vogelarten der halboffenen Landschaft im Gebiet brüten. Von den festgestellten planungsrelevanten Brutvogelarten der halboffenen Landschaften ist nur der Turmfalke von dem Betrieb von Windenergieanlagen betroffen. Baumpieper, Feldsperling und Gartenrotschwanz sind durch ihren Aktionsbereich in geringen Höhen, unterhalb des Rotorbereiches, durch den Betrieb von Windenergieanlagen nicht in dem Maße gefährdet. Aufgrund der Nähe zum Brutplatz und der guten Jagdmöglichkeiten im Bereich der Sandabgrabung im südlichen UG, ist davon auszugehen, dass auch das Plangebiet von Turmfalken häufig für Jagd- und Thermikflüge genutzt wird. Es ist daher notwendig, durch eine möglichst strukturarme Gestaltung des Anlagenfußbereiches und durch ein Angebot von kleinsäugerreichen Nahrungsflächen außerhalb des Windparkes eine Lenkung der Aufenthaltsbereiche zu erreichen und somit das Schlagrisiko für diese Art zu minimieren (vgl. Kap. 9.4).

33 ökon GmbH, Münster Seite Arten der offenen Feldflur Die relativ großflächigen Ackerschläge im Süden des Gebietes werden von Feldlerchen und von Kiebitzen sowohl als Brut- als auch als Rastplatz genutzt. In der Brutsaison 2012 wurden dort im südlichen UG zwei Feldlerchenreviere festgestellt. Diese Reviere liegen innerhalb des Plangebietes. Ein weiteres Feldlerchenrevier liegt nahe am nördlichen Windeignungsbereich. Rastende Feldlerchen nutzten die Flächen östlich des Kannebrocksbaches zur Nahrungsaufnahme und als Rastplatz. Kiebitze sind mit vier Revieren im Süden und einem Revier im nördlichen UG vertreten. Zudem wurden Rastansammlungen auf Ackerflächen im südlichen UG dokumentiert. Alle 4 Reviere im Süden des UG befinden sich im potenziellen Windeignungsbereich und können durch baubedingte und anlagebedingte Wirkungen der WEA verdrängt werden Feldlerche Für die Feldlerche ist ein Meideverhalten gegenüber Windenergieanlagen nicht sicher belegt. Eigenen Beobachtungen nach steigen in Nachbarschaft zu WEA brütende Feldlerchen sogar unmittelbar neben dem Mast der WEA auf, um Ihren Gesang vorzutragen. Dabei fliegen sie regelmäßig auch bis in den Rotorbereich und sind dann erhöht schlaggefährdet. Aus diesem Grund sind die Bereiche 150 m um den Anlagenfuß der geplanten WEA (gemäß LANUV / MKULNV 2013) möglichst intensiv zu nutzen bzw. für Feldlerchen unattraktiv zu gestalten, so dass keine Reviere im akuten Gefährdungsbereich besetzt werden. Da der ohnehin durch intensive Landwirtschaft suboptimale Lebensraum für Feldlerchen durch die Gestaltung des Anlagenfußbereiches weiter entwertet wird, kann es zur Aufgabe von Revieren kommen. Zur Stützung der lokalen Population von Feldlerchen ist es daher notwendig, außerhalb des Windparks, artspezifische Ausgleichsflächen zugunsten von Feldlerchen einzurichten. Es kann eine Ausgleichsverpflichtung für bis zu drei Feldlerchenrevieren entstehen. Ein geeigneter Ausgleich wird entsprechend dem Leitfaden zur Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen (LANUV 2013e) durch Entwicklungsmaßnahmen im Ackerland (Schwarzbrachen, Feldlerchenfenster, Blühstreifen, Sommergetreide mit doppeltem Reihenabstand, etc.) auf großflächigen Ackerflächen erreicht. Für einen wirksamen Ausgleich sind die Flächen mindestens 100 m entfernt von geschlossenen Vertikalstrukturen (Waldrand, Gebäude, Baumreihen, etc.) anzulegen. Die Größenordnung der Ausgleichsmaßnahmen pro beseitigtem Revier beträgt nach LANUV (2013e) 0,5 bis 1 ha. Eine regelmäßige Pflege und ein Monitoring des Maßnahmenerfolges werden für notwendig gehalten. Eine Konkretisierung der Ausgleichsverpflichtung kann erst nach konkreter Standortplanung erfolgen. Zum Schutz brütender Feldlerchen und ihrer Gelege ist es zudem notwendig die Arbeiten zum Aufstellen der Anlagen, insbesondere die Einrichtung von Zuwegungen, Schotterflächen und die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit (15. März bis 30. Juni) zu beginnen (vgl. Kap. 9.1) Kiebitz Kiebitze meiden vertikale Strukturen und insofern auch die Nähe zu WEA. Untersuchungen in von Kiebitzen besiedelten Windparks zeigen mehrheitlich einen Verdrängungseffekt durch Windenergieanlagen (HÖTKER et al. 2004, STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2011). Der sensible Meidebereich ist mit 100 m um WEA anzusetzen. Bei den neuen, deutlich höheren Anlagentypen kann ein erhöhter Meideabstand nicht ausgeschlossen werden. Bei der Anlage von WEA im Abstand von weniger als 150 m zum Brutplatz von Kiebitzen wird daher hier vom Abrücken der Kiebitzbrutplätze von der WEA ausgegangen. Auch die benachbart zum potenziellen Windeignungsbereich brütenden Kiebitze sind daher artenschutzrechtlich zu berücksichtigen. Derzeit liegen vier Kiebitz-Reviere innerhalb des südlichen Windeignungsbereiches und sind somit als betroffen anzusehen. Ein weiteres Kiebitz-Revier im nördlichen Windeignungsbereich ist aufgrund des Abstandes von ca. 200 m zum Windeignungsbereich nicht betroffen

34 ökon GmbH, Münster Seite 34 Artenschutzrechtliche Konflikte mit Kiebitzen können aber durch Vermeidungsmaßnahmen wie einer Bauzeitenregelung, eine an Kiebitze angepasste Lageplanung und ggf. durch Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle vermieden werden. Sollte ein Anlagenstandort bis 150 m an die kartierten Revierzentren der Kiebitz-Brutpaare heranrücken wird die Entwicklung eines Ausgleichshabitates notwendig. Entsprechend der Reviergröße von Kiebitzen ist die Entwicklung von Maßnahmen (Anlage von Blänken auf Etensivgrünland, Schwarzbrachen, lückig eingesäte Grasstreifen, Anlage von nassen, niedrigwüchsigen Grünlandstandorten) auf einer Fläche von 1,5 ha pro betroffenem Kiebitz-Brutpaar zu verfolgen. Die Maßnahmen sind auf möglichst großen, offenen Flächen in einem Abstand von mindestens 100 m zu vertikalen Strukturen (Hecken, Bäume, Gebäude, WEA, etc.) einzurichten. 8.4 Arten der Gewässer Von den im UG vorkommenden Gewässern ist vor allem das Abgrabungsgewässer im südlichen Windeignungsbereich für Vogelarten, die an Gewässer gebunden sind, relevant. An den Bachläufen und den Kleingewässern des Gebietes wurde keine Nutzung durch planungsrelevante Vogelarten beobachtet. Das Abgrabungsgewässer ist Bruthabitat für Haubentaucher, Teich- und Blässralle. Regelmäßig wurden rastende Enten, Gänse, Kormorane und Möwen auf dem Gewässer festgestellt. Die Brutvögel des Abgrabungsgewässers, die regelmäßig rastenden Reiher- und Stockenten sowie die einmalig beobachtete Pfeifente gelten nicht als windenergiesensible Arten. Diese Wasservögel halten sich vorwiegend auf der Wasserfläche auf und bewegen sich selten fliegend im Rotorbereich, so dass eine erhöhte Schlaggefährdung für diese Arten nicht vorliegt. Ebenso sind für diese Arten keine Meideabstände zu hohen Vertikalstrukturen bekannt. Es ist daher nicht von einer Beeinträchtigung dieser Arten durch die Windenergieanlagen auszugehen. Nordwestlich des Abgrabungsgewässers befindet sich ein Rastplatz von Graugänsen. Im Frühjahr bis in den Sommer und im Herbst konnten hier bis über 50 Gänse auf den Grünlandflächen erfasst werden. Ähnlich wie bei den Entenarten auf dem Abgrabungsgewässer ist die Art wegen der geringen An- und Abflugfrequenz und somit niedrigen Aufenthaltsdauer im Rotorbereich und fehlendem Meideverhalten nicht als windenergiesensibel eingestuft. Bei Erhalt der Grünlandbereiche werden auch nach Aufstellung von WEA Graugänse in dem Gebiet rasten. Die auf dem Gewässer angetroffenen Lach-, Silber- und Sturmmöwen sowie die Kormorane zählen ebenfalls nicht zu den windenergiesensiblen Arten. Diese Arten wurden vorwiegend im Winter in unterschiedlichen, aber niemals populationsrelevanten Anzahlen angetroffen. Für diese Arten kein Meideverhalten oder erhöhtes Tötungsrisiko angenommen. Als wenig wendige Großvögel können Reiher den schnellen Rotorblättern nicht ausweichen und sind aufgrund der Flughöhe grundsätzlich gefährdet mit WEA zu kollidieren. Graureiher wurden relativ selten im UG beobachtet. Für Silberreiher liegt nur eine Beobachtung eines überfliegenden Eemplares vor. Eine Graureiherkolonie im Umkreis von weniger als einen Kilometer ist nicht bekannt. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gebiet nur sporadisch von Reihern überfliegend oder zur Nahrungssuche aufgesucht wird. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Reiher durch die Aufstellung von WEA lässt sich daher nicht ableiten. 8.5 Zug-, Rast- und Gastvögel Im Rahmen der Rastvogelkartierung wurden auf den Acker- und Grünlandflächen, sowie in den Gehölzen des Untersuchungsgebietes rastende Vögel beobachtet und überfliegende Durchzügler registriert. Bedeutende Individuenzahlen rastender oder durchziehender, planungsrelevanter Arten wurden im Rahmen der Zug- und Rastvogeluntersuchung für Feldlerchen und Kiebitze festgestellt. Überdurchschnittliche Anzahlen wurden für diese Arten nicht festgestellt. Eine besondere Geländesitua-

35 ökon GmbH, Münster Seite 35 tion, die als Leitlinie für Zugvögel dienen könnte, bzw. Zugkonzentrationszonen sind nicht erkennbar Feldlerchen Die festgestellten rastenden Feldlerchen hielten sich auf Ackerflächen um den Kannebrocksbach nördlich des Abgrabungsgewässers im Süden des UG auf. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Ackerflächen des gesamten UG zur Zugzeit von Feldlerchentrupps aufgesucht werden. STEINBORN & REICHENBACH (2011) stellten einen nicht signifikanten Meideabstand von rastenden Feldlerchen von bis zu 100 m zu WEA fest. Da auch im bestehenden Windpark weiterhin Freiflächen mit mehr als 100 m Abstand zu den geplanten WEA verbleiben, ist davon auszugehen, dass genügend Raum zum Ausweichen vorliegt. Eine erhebliche Störung rastender Feldlerchen durch Anlage und Betrieb der WEA ist nicht anzunehmen. Aufgrund ausreichend zur Verfügung stehender Ausweichmöglichkeiten sind Störungen während der Bauphase für die rastenden Feldlerchen nicht erheblich Kiebitze Auf Ackerflächen nördlich und südlich des Bahndammes im Süden des UG, aber auch im nördlichen Windeignungsbereich und auf den Flächen westlich des Abgrabungsgewässers wurden rastende Trupps von Kiebitzen festgestellt. Innerhalb der potenziellen Windeignungsbereiche waren nur kleine Rastansammlungen zu beobachten. Nach Untersuchungen VON STEINBORN & REICHENBACH (2008) ist bei Kiebitzen als Rastvogel ein Meideverhalten bis 400 m zu hohen Strukturen festzustellen. Im Kontrast zu diesen in Ostfriesland durchgeführten Untersuchungen zeigen eigene Beobachtungen, dass Kiebitztrupps im Münsterland regelmäßig in geringeren Abständen zu hohen Strukturen (Hecken, Waldrändern, Gebäuden, WEA) rasten. Da die großen Ackerschläge um den Bahndamm im südlichen UG nicht überplant werden und im weiteren Umfeld genügend großflächige Ackerschläge als Ausweichmöglichkeit vorhanden sind, sind negative Auswirkungen auf rastende Kiebitze nicht zu erwarten Kraniche Kraniche wurden an einem Kartiertermin mit einem Trupp von etwa überfliegenden Individuen nachgewiesen. Da sich das gesamte Stadtgebiet von Coesfeld innerhalb des westeuropäischen Zugweges von Kranichen befindet, ist jeweils im November / Dezember und Februar / März mit durchziehenden Kranichen in diesem Bereich zu rechnen. Das Plangebiet liegt am Nordrand des etwa 200 km breiten Hauptzugkorridors westeuropäischer Kraniche. Offenbar sind Kraniche aufgrund ihrer Flughöhe selten mit Rotoren von WEA konfrontiert oder können relativ gut ausweichen. Angesichts der hohen Zahlen von bis zu Kranichen, die jedes Jahr Deutschland überfliegen (PRANGE 2010), zeigt die zentrale Fundkartei der Schlagopfer (DÜRR 2013), die für ganz Deutschland bislang 5 Kranich-Schlagopfer dokumentiert hat, eine relativ geringe Schlaggefährdung des Kraniches durch Windenergieanlagen. Vermeidungsmaßnahmen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht notwendig. Sollten aber wider Erwarten, z.b. aufgrund der Höhe der neuen Anlagetypen, Hinweise auf erhöhte Schlagopferzahlen auftauchen, müssen weitere Maßnahmen, wie z.b. Abschaltzeiten zu besonders hoch frequentierten Zugtagen, mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt werden. Rastplätze von Kranichen sind in der Umgebung des Untersuchungsgebietes nicht bekannt Weitere Rastvögel Neben den diskutieren Arten wurden in geringer Anzahl weitere planungsrelevante Durchzügler (Heidelerche, Merlin, Steinschmätzer) festgestellt. Ebenso kleine Trupps weit verbreiteter Singvogelarten (Berg- und Buchfinken, Mistel- und Wacholderdrosseln, u.a.) sowie Ringeltauben beo-

36 ökon GmbH, Münster Seite 36 bachtet. Eine Betroffenheit durch erhöhtes Risiko des Vogelschlages oder Meideverhalten kann für diese Arten nicht abgeleitet werden. Die weiteren Rastgemeinschaften des Abgrabungsgewässers (Enten, Möwen, Kormorane) und der benachbarten Flächen am Kannebrocksbach (Graugänse) bestehen aus Arten, die nicht als windenergiesensibel gelten. Wie in Kap. 8.4 erläutert besteht für diese Arten keine Betroffenheit durch die geplante Errichtung und Betrieb von WEA. Erhebliche, populationsrelevante Auswirkungen auf Zugvögel sind nicht zu erwarten. 8.6 Alle Artgruppen betreffend Für alle Arten im unmittelbaren Nahbereich der WEA bzw. entlang der Zuwegungen zur WEA kann es durch die Geräuschentwicklung bei Betrieb der WEA, durch Schattenschlag, nachts durch die aufblinkenden Leuchtfeuer sowie durch störende Wartungsarbeiten betriebsbedingte Beeinträchtigungen bis hin zur Lebensraumentwertung geben. Störungen durch Wartungsarbeiten sind insbesondere für die im UG festgestellten Reviere von Feldlerche und Kiebitze relevant. Sofern im nahen Umfeld dieser Reviere vorhandene oder geplante Zuwegungen verlaufen, die künftig (vermehrt) genutzt werden, entsteht für diese Reviere ein Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsbedarf. Geeignete Maßnahmen können sein: - Angepasste Lageplanung (ausreichender Abstand der WEA und ihrer Zuwegungen zu sensiblen Brutvorkommen) - vorgezogener artspezifischer Lebensraumausgleich in störungsarmer Lage Die Art der zu wählenden Maßnahme ist abhängig von der Lage- und Ausführungsplanung sowie von der betroffenen Art. Eine konkrete Lageplanung liegt noch nicht vor. 9 Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Die nachfolgenden Maßnahmen sind erforderlich, um artenschutzrechtliche Konflikte sicher zu vermeiden, zu mindern oder auszugleichen. 9.1 Bauzeitenregelung Zur Brutzeit von Feldlerchen und Kiebitzen kann es baubedingt zum Verlust von Gelegen / Jungvögeln kommen. Hierbei ist nicht nur die Zerstörung von Gelegen, sondern auch die störungsbedingte Aufgabe von Gelegen oder Jungvögeln zu berücksichtigen. Die Arbeiten zum Aufstellen der WEA, sowie störungsintensive Bauarbeiten auf Ackerflächen (z.b. Abschieben des Oberbodens, Einsatz von Baukränen) oder an Zuwegungen (z.b. Bau von Lagerflächen und Baustellenzufahrten) dürfen daher zum Schutz von brütenden Feldlerchen und Kiebitzen ausschließlich außerhalb der Hauptbrutzeit dieser Arten (Mitte März bis Ende Juni), also nur von Juli bis Mitte März begonnen werden. Sofern die Arbeiten bis in die Brutzeit von Feldlerchen und Kiebitzen andauern, müssen sie kontinuierlich, ohne mehrtägige Pausen, fortgeführt werden. Brutwillige Vögel können dann ausweichen. Ausweichmöglichkeiten sind in ausreichendem Maße vorhanden. 9.2 Schutzbereich für ein Uhu-Brutpaar Zum vorsorglichen Schutz von einem Uhu-Brutpaar südwestlich der Planung ist in einem Radius von m um den Brutplatz der Uhus von der Aufstellung von WEA abzusehen.

37 ökon GmbH, Münster Seite Abstand zu Wald Zur Vermeidung einer stark erhöhten Schlaggefährdung von Greifvögeln (hier: Habicht, Mäusebussard, Sperber) bei Balzflügen über ihren Horststandorten und anderen Flugaktivitäten ist die Lageplanung vorsorglich so zu gestalten, dass von den Rotoren keine Waldfläche überstrichen wird. 9.4 Gestaltung des Mastfußbereiches Entsprechend den Vorgaben des Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW (LANUV / MKULNV 2013) dürfen zum Schutz von Vögeln im Umkreis mit einem Radius von 150 m um den Turmmittelpunkt keine Baumreihen, Hecken oder Kleingewässer angelegt sowie keine Brachflächen zugelassen werden. Eine landwirtschaftliche Ackernutzung bis an den Mastfuß ist vorzusehen. 9.5 Lebensraumausgleich für Offenlandarten In Abhängigkeit von der Lageplanung kann es zu Lebensraumverlust für die nachgewiesenen Feldlerchen- und Kiebitzreviere kommen. Sofern eine WEA in einem Abstand von < 150 m von einem Feldlerchen- oder Kiebitz-Reviermittelpunkt errichtet wird, ist die vorgezogene Anlage von Ausweichhabitaten notwendig. Feldlerche: Pro betroffenem Feldlerchenrevier ist eine Fläche zwischen 0,5 bis 1 ha (Schwarzbrachen, Feldlerchenfenster, Blühstreifen, Sommergetreide mit doppeltem Reihenabstand, etc.) auf großflächigen Ackerflächen einzurichten. Der Erfolg der Maßnahmen ist durch eine regelmäßige Pflege und ein Monitoring zu garantieren. Kiebitz: Pro betroffenem Kiebitzrevier ist eine Fläche von 1,5 ha durch geeignete Maßnahmen (Anlage von Blänken auf Etensivgrünland, Schwarzbrachen, lückig eingesäte Grasstreifen, Anlage von nassen, niedrigwüchsigen Grünlandstandorten) zu einem Ersatzlebensraum zu entwickeln. Die Maßnahmen für Feldlerchen und Kiebitze sind in einem Abstand von mindestens 100 m zu Vertikalstrukturen (Gehölze, Gebäude, Strommasten, WEA), insbesondere geschlossene Vertikalstrukturen (Wälder, Feldgehölze, dichtwüchsige Baum-/Strauchhecken, hohe Gebäude) einzurichten. Die Vorgaben aus dem Leitfaden zur Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen (LANUV 2013e) sind grundsätzlich zu berücksichtigen. 9.6 Schlagopfermonitoring Sofern sich wider Erwarten nach Errichtung der WEA Hinweise auf verunglückte Vögel im Windpark verdichten, ist ein nachträgliches Vogel- und Schlagopfermonitoring erforderlich, um den Sachstand zu klären und ggf. über Abschaltzeiten oder andere Maßnahmen eine Entschärfung der Gefährdungssituation zu erreichen. Insbesondere bei erweiterten Kenntnissen über die Jagdgebiete und das Flugverhalten der benachbart brütenden Uhus muss die potenzielle Betroffenheit dieser Art durch vertiefte Untersuchungen geklärt werden. 10 Ökologische Empfehlung Die nachfolgenden Maßnahmen sind artenschutzrechtlich nicht erforderlich, sie stellen eine über die rechtlich erforderlichen Maßnahmen hinausgehende ökologische Empfehlung für mögliche weitere (freiwillige) Maßnahmen dar: Maßnahmen zur Stützung / Förderung von Arten der Agrarlandschaft: Von dem Vorhaben sind in erster Linie Brutvögel der Agrarlandschaft bzw. Arten die über Ackerflächen jagen betroffen. Entsprechend der überregionalen Tendenz des drastischen Bestandes-

38 ökon GmbH, Münster Seite 38 rückgangs typischer Arten der Agrarlandschaft waren einige Arten nicht (mehr) (z.b. Rebhuhn) oder nur in geringen Zahlen anzutreffen (Feldlerche). Eine regionale Verbesserung der Bestandssituation kann ggf. durch gezielte artspezifische Maßnahmen erreicht werden, die im Rahmen der allgemeinen Ausgleichsverpflichtung umgesetzt werden können. Diese Maßnahmen dienen auch dazu attraktive Jagdreviere für Greifvögel anzubieten, um deren Aktionsräume möglichst aus dem Gefahrenbereich der WEA hinaus zu verlagern. Geeignete Maßnahmen sind z.b.: - Umwandlung von Acker in Etensivgrünland - Anlage von Blänken (wechselfeuchte Senken) im Offenland - Entwicklung von niedrigwüchsigen, etensiven Uferrandstreifen - Strukturanreicherung in ausgeräumter Agrarlandschaft durch Altgrasstreifen, Saumstreifen oder Strauchhecken - Produktionsintegrierte Maßnahmen (Ackerrandstreifen, doppelter Reihenabstand, Verzicht auf Düngung und Pestizide/Herbizide, Ackerbrachen etc.) 11 Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Errichtung von Windenergieanlagen in der Bauernschaft Flamschen südlich von Coesfeld - ohne Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen - artenschutzrechtliche Konflikte und somit die Verletzung der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG nicht auszuschließen sind. Zur Vermeidung der Tötung von Jungvögeln ist eine Bauzeitenregelung erforderlich. In einem Abstand von m zum Brutplatz eines benachbart brütenden Uhu-Brutpaares ist vorsorglich auf die Aufstellung von WEA zu verzichten. Eine Minderung des Vogelschlagrisikos von Greifvögeln ist durch eine entsprechende Gestaltung des Mastfußbereiches umzusetzen. In Abhängigkeit von der konkreten Lageplanung kann die Entwicklung von Ausgleichhabitaten für bis zu zwei Feldlerchenreviere und bis zu 4 Kiebitzreviere notwendig werden. Die in NRW vorkommenden europäischen Vogelarten, die zwar dem Schutzregime des 44 unterliegen, aber nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, wurden artenschutzrechtlich nicht vertiefend betrachtet. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes ( Allerweltsarten ) bei den Eingriffen im Zuge dieses Bauvorhabens nicht gegen die Verbote des 44 (1) BNatSchG 2010 verstoßen wird.

39 ökon GmbH, Münster Seite Literatur BNATSCHG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom , BGBl. I S (Inkrafttreten am ). FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. IHW-Verlag. Eching. DÜRR, T. (2013): Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte (fortlaufend aktualisierte Ecel-Datei, Stand 23.April Am herunter geladen unter: KIEL, E-F. (2005). Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 2005 (1): Recklinghausen. HÖTKER, H, JEROMIN, H. & K.-M. THOMSEN (2004): Räumliche Dimensionen der Windenergie und Auswirkungen aus naturschutzfachlicher Sicht am Beispiel der Vögel und Fledermäuse eine Literaturstudie. Bergenhusen. NLT (2011): Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen. Hrsg.: Niedersächsischer Landkreistag (Stand Oktober 2011). LAG-VSW (2008): Abstandsempfehlungen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN. Berichte zum Vogelschutz 44: LANUV NRW (2010): Vorschriften zum Schutz von Arten und Lebensräumen in Nordrhein- Westfalen. Broschüre des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom September Düsseldorf. LANUV NRW (2013a): Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen - Meldedokumente und Karten. ( abgerufen am ). LANUV NRW (2013b): Naturschutz-Fachinformationssystem Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in Nordrhein-Westfalen. ( abgerufen am ). LANUV NRW (2013c): Naturschutz-Fachinformationssystem Schutzwürdige Biotope in Nordrhein- Westfalen (Biotopkataster NRW). ( abgerufen am ). LANUV NRW (2013d): Naturschutz-Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW. ( abgerufen am ). LANUV NRW (2013e): Leitfaden Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen. Schlussbericht LANUV / MKULNV (2013): Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen. Entwurf Stand: LUGV (2013): Zentrale Fundkartei über Anflugopfer an Windenergieanlagen (WEA). ( abgerufen am ) MWEBWV NRW (2011): Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergieerlass) vom Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-

40 ökon GmbH, Münster Seite 40 und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen (Az. VIII2 - Winderlass) und des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen (Az. X A /202) und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. III B ). Düsseldorf. NWO & LANUV (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. Online-Ausgabe des nordrheinwestfälischen Brutvogelatlanten. ( ÖKON GMBH (2013): Konversionsprojekt Freiherr-vom-Stein-Kaserne. Vogelmonitoring Münster. (In Vorbereitung) PRANGE, H. (2010): Zug und Rast des Kranichs (Grus grus) und die Veränderung in vier Jahrzehnten. Vogelwelt 131: STEINBORN, H. & M. REICHENBACH (2008): Vorher-Nachher-Untersuchung zum Brutvorkommen von Kiebitz, Feldlerche und Wiesenpieper im Umfeld von Offshore- Testanlgen bei Cuhaven. STEINBORN, H. & M. REICHENBACH (2011): Kiebitz und Windenergieanlagen. Ergebnisse aus einer siebenjährigen Studie im südlichen Ostfriesland. Natur und Landschaft 43 (9), SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NETTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. 5. Fassung. NWO & LANUV (Hrsg.) Nordrhein- Westfälische Ornithologiengesellschaft (NWO) & Vogelschutzwarte des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschatz (LANUV). SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 792 S. Diese Vogeluntersuchung mit artenschutzrechtlicher Prüfung wurde von den Unterzeichnern nach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung der im Tet angegebenen Unterlagen erstellt. (O. Miosga) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz (D. Krämer) Dipl.-Landschaftsökologe

41 ökon GmbH, Münster Seite Anhang I: Artenschutzrechtliche Protokolle 13.1 Feldlerche Art: Feldlerche (Alauda arvensis) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus Europ. Vogelart Anhang IV - Art streng geschützte Art sonstige bes. geschützte Art Erhaltungszustand in der atlantische Region: G kontinentale Region - G (günstig) - U (ungünstig-unzureichend) - S (ungünstig-schlecht) Rote Liste Deutschland Kat.: 3 Rote Liste NRW Kat.: 3S MTB 4008, 4108 (Gescher, Reken) Erhaltungszustand in der lokalen Population - A günstig / hervorragend - B günstig / gut - C ungünstig/mittel-schlecht 2. Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, lokale Population) sowie der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. Im Gebiet wurden insgesamt 3 Reviere auf Ackerflächen festgestellt 1 Revier im Norden des Gebietes wurde aus unbekannten Gründen aufgegeben Durch die Baufeldräumung zur Brutzeit können Gelege zerstört und Jungvögel getötet werden Feldlerchen, die ein Revier unterhalb einer WEA haben unterliegen einem erhöhten Schlagrisiko bei den häufig durchgeführten Singflügen Die intensive Bewirtschaftung im Umkreis von 150 m um den Mastfuß kann zur Lebensraumentwertung / Revierverlust führen 3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements 3.1 Baubetrieb (z.b. Bauzeitenbeschränkung) Beginn von Bauarbeiten zum Aufstellen der Anlagen, insbesondere Bodenarbeiten, nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit (15.März bis 30.Juni), also von Juli bis Mitte März 3.2 Projektgestaltung (z.b. Querungshilfen) Intensive Nutzung des Fußbereichs der WEA (Verringerung der Aufenthaltsdauer im Rotorbereich und somit Minderung des Kollisionsrisikos) 3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.b. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) Ggf. Anlage von etensiv genutzten, trockenen Offenlandbiotopen außerhalb des Windparks und in mindestens 100 m Abstand von Vertikalstrukturen (Waldränder, Gebäude, etc.). Z.B. Magergrünland, Lerchenfenster, lückige Einsaaten, Schwarzbrachen,etc. (Größenordnung 0,5-1 ha / Brutpaar) 3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.b. besondere Bauoder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring) Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf andere Unterlagen). Es wurden Revierzentren kartiert, die genauen Neststandorte sind nicht bekannt Neststandorte können sich jährlich verschieben Eine intensive Nutzung des Fußbereiches der WEA soll vermeiden, dass Feldlerchen Reviere unterhalb der WEA gründen und dann einer erhöhten Schlaggefährdung unterliegen Eine Ausgleichsverpflichtung besteht nur dann, wenn WEA bis näher als 150 m an die kartierten Revierzentren von Feldlerchen heran errichtet werden 4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände (unter Voraussetzung der Beachtung/Umsetzung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein 4.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet ( 44 (1) Nr. 1)? (außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 4.3)

42 ökon GmbH, Münster Seite 42 Art: Feldlerche (Alauda arvensis) 4.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich gestört, so dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte ( 44 (1) Nr. 2)? 4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 3), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 4), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von 4.3 oder 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt [ 44 (5)]? 5. Erfordernis einer Abwägung / Ausnahme FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein Ausnahme nach 45 (7) erforderlich, wenn mindestens eine der Fragen 4.1 bis 4.5 ja 6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja nein a) Nur wenn Frage 5. ja 6.1 Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? *) Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung der Bedeutung der Lebensstätte bzw. der betroffenen Population für den Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region. b) Nur wenn Frage 5. ja 6.2 Sind keine zumutbaren Alternativen vorhanden?* Kurze Bewertung der geprüften Alternativen. 6.3 Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben? Kurze Begründung, ggf. Beschreibung der Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population von Feldlerchen wird sich bei Umsetzung der o.a. vorgezogenen Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltung nicht durch das Vorhaben verschlechtern Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet der Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen Kiebitz Art: Kiebitz (Vanellus vanellus) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus Europ. Vogelart Anhang IV - Art streng geschützte Art Rote Liste Deutschland Rote Liste NRW sonstige bes. geschützte Art Erhaltungszustand in der atlantische Region: G kontinentale Region - G (günstig) - U (ungünstig-unzureichend) - S (ungünstig-schlecht) Kat.: 3S Kat.: 3S MTB 4008, 4108 (Gescher, Reken) Erhaltungszustand in der lokalen Population - A günstig / hervorragend - B günstig / gut - C ungünstig/mittel-schlecht 2. Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, lokale Population) sowie der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. Im Gebiet wurden insgesamt 5 Reviere auf Ackerflächen festgestellt Für ein Revier innerhalb einer kleinen Kolonie im Süden des UG besteht lediglich ein Brutverdacht Durch die Baufeldräumung zur Brutzeit können Gelege zerstört und Jungvögel getötet werden Durch das Meideverhalten von Kiebitzen gegenüber hohen Vertikalstrukturen kann es im Abstand von 150 m zum Mastfuß der geplanten WEA zur Lebensraumentwertung kommen Eine Ausgleichsverpflichtung besteht nur dann, wenn WEA bis näher als 150 m an die kartierten Revierzentren von Kiebitzen heran errichtet werden

43 ökon GmbH, Münster Seite 43 Art: Kiebitz (Vanellus vanellus) 3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements 3.1 Baubetrieb (z.b. Bauzeitenbeschränkung) Beginn von Bauarbeiten zum Aufstellen der Anlagen, insbesondere Bodenarbeiten, nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit (15.März bis 30.Juni), also von Juli bis Mitte März 3.2 Projektgestaltung (z.b. Querungshilfen) keine 3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.b. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) Ggf. Anlage von feucht-nassen Offenlandbiotopen außerhalb des Windparks und in mindestens 100 m Abstand von Vertikalstrukturen (Waldränder, Gebäude, etc.). Z.B. in Form von lückigen Festuca rubra- Einsaaten, Anlage von Blänken, Schwarzbrachen, etc. (Größenordnung 1,5 ha / Brutpaar) 3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.b. besondere Bauoder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring) Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf andere Unterlagen). eine gezielte Vogeluntersuchung wurde nicht durchgeführt Präsenz der Art ist nicht bekannt, Potenziale sind jedoch vorhanden 4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände (unter Voraussetzung der Beachtung/Umsetzung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein 4.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet ( 44 (1) Nr. 1)? (außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 4.3) 4.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich gestört, so dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte ( 44 (1) Nr. 2)? 4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 3), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 4), ohne dass deren ökolo- gische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von 4.3 oder 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt [ 44 (5)]? 5. Erfordernis einer Abwägung / Ausnahme FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein Ausnahme nach 45 (7) erforderlich, wenn mindestens eine der Fragen 4.1 bis 4.5 ja 6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja nein a) Nur wenn Frage 5. ja 6.1 Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? *) Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung der Bedeutung der Lebensstätte bzw. der betroffenen Population für den Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region. b) Nur wenn Frage 5. ja 6.2 Sind keine zumutbaren Alternativen vorhanden?* Kurze Bewertung der geprüften Alternativen. 6.3 Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben? Kurze Begründung, ggf. Beschreibung der Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. der Erhaltungszustand der lokalen Population von Kiebitzen wird sich bei Umsetzung der o.a. vorgezogenen Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltung nicht durch das Vorhaben verschlechtern Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet der Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.

44 ökon GmbH, Münster Seite Mäusebussard Art: Mäusebussard (Buteo buteo) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus Europ. Vogelart Anhang IV - Art streng geschützte Art sonstige bes. geschützte Art Erhaltungszustand in der atlantische Region: G kontinentale Region - G (günstig) - U (ungünstig-unzureichend) - S (ungünstig-schlecht) Rote Liste Deutschland Kat.: * Rote Liste NRW Kat.: * MTB 4008, 4108 (Gescher, Reken) Erhaltungszustand in der lokalen Population - A günstig / hervorragend - B günstig / gut - C ungünstig/mittel-schlecht 2. Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, lokale Population) sowie der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. Ein Brutpaar in einem Feldgehölz etwa 200 m nördlich des nördlichen potenziellen Windeignungsbereiches Bei Jagd- und Thermikflügen besteht ein Kollisionsrisiko mit Masten und Rotorblättern der WEA 3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements 3.1 Baubetrieb (z.b. Bauzeitenbeschränkung) Keine 3.2 Projektgestaltung (z.b. Querungshilfen) Intensive Nutzung des Fußbereichs der WEA (Verringerung der Aufenthaltsdauer im Rotorbereich und somit Minderung des Kollisionsrisikos) 3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.b. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) Empfehlung: Anlage etensiv genutzter Offenlandbiotope abseits der WEA zur Lenkung Nahrung suchender Mäusebussarde 3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.b. besondere Bauoder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring) Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf andere Unterlagen). In den an das Plangebiet angrenzenden Wäldern sind potenzielle weitere Mäusebussardreviere in Zukunft nicht auszuschließen. Die Lageplanung sollte daher so angepasst werden, dass die Rotoren keine Waldflächen überstreichen, um die Störung und Schlaggefährdung von potenziell dort brütenden Mäusebussarden zu minimieren 4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände (unter Voraussetzung der Beachtung/Umsetzung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein 4.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet ( 44 (1) Nr. 1)? (außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 4.3)

45 ökon GmbH, Münster Seite 45 Art: Mäusebussard (Buteo buteo) 4.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich gestört, so dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte ( 44 (1) Nr. 2)? 4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 3), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 4), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von 4.3 oder 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt [ 44 (5)]? 5. Erfordernis einer Abwägung / Ausnahme FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein Ausnahme nach 45 (7) erforderlich, wenn mindestens eine der Fragen 4.1 bis 4.5 ja 6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja nein a) Nur wenn Frage 5. ja 6.1 Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? *) Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung der Bedeutung der Lebensstätte bzw. der betroffenen Population für den Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region. b) Nur wenn Frage 5. ja 6.2 Sind keine zumutbaren Alternativen vorhanden?* Kurze Bewertung der geprüften Alternativen. 6.3 Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben? Kurze Begründung, ggf. Beschreibung der Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population des Mäusebussards wird sich bei Umsetzung der o.a. vorgezogenen Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltung nicht durch das Vorhaben verschlechtern Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet der Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen Turmfalke Art: Turmfalke (Falco tinnunculus) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus Europ. Vogelart Anhang IV - Art streng geschützte Art sonstige bes. geschützte Art Erhaltungszustand in der atlantische Region: G kontinentale Region - G (günstig) - U (ungünstig-unzureichend) - S (ungünstig-schlecht) Rote Liste Deutschland Kat.: * Rote Liste NRW Kat.: VS MTB 4008, 4108 (Gescher, Reken) Erhaltungszustand in der lokalen Population - A günstig / hervorragend - B günstig / gut - C ungünstig/mittel-schlecht 2. Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, lokale Population) sowie der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. Ein Revier befindet sich innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes, westlich des südlichen potenziellen Windeignungsbereiches. Häufige Thermikflüge und Jagdflüge (Rütteln) über den Ackerflächen des südlichen potenziellen Windeignungsbereiches Bei Thermikflügen über dem Plangebiet besteht ein erhöhtes Schlagrisiko

46 ökon GmbH, Münster Seite 46 Art: Turmfalke (Falco tinnunculus) 3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements 3.1 Baubetrieb (z.b. Bauzeitenbeschränkung) Keine. 3.2 Projektgestaltung (z.b. Querungshilfen) Intensive Nutzung des Fußbereichs der WEA (Verringerung der Aufenthaltsdauer im Rotorbereich und somit Minderung des Kollisionsrisikos) 3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.b. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) Empfehlung: Anlage etensiv genutzter Offenlandbiotope abseits der WEA zur Lenkung Nahrung suchender Turmfalken 3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.b. besondere Bauoder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring) Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf andere Unterlagen) Das Revier wurde anhand von Revier anzeigenden Verhaltensweisen eines Paares im Abstand von mehreren Tagen eingegrenzt, der genaue Neststandort ist nicht bekannt 4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände (unter Voraussetzung der Beachtung/Umsetzung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein 4.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet ( 44 (1) Nr. 1)? (außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 4.3) 4.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich gestört, so dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte ( 44 (1) Nr. 2)? 4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 3), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 4), ohne dass deren ökolo- gische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von 4.3 oder 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt [ 44 (5)]? 5. Erfordernis einer Abwägung / Ausnahme FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein Ausnahme nach 45 (7) erforderlich, wenn mindestens eine der Fragen 4.1 bis 4.5 ja 6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja nein a) Nur wenn Frage 5. ja 6.1 Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? *) Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung der Bedeutung der Lebensstätte bzw. der betroffenen Population für den Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region. b) Nur wenn Frage 5. ja 6.2 Sind keine zumutbaren Alternativen vorhanden?* Kurze Bewertung der geprüften Alternativen. 6.3 Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben? Kurze Begründung, ggf. Beschreibung der Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. der Erhaltungszustand der lokalen Population des Turmfalken wird sich bei Umsetzung der o.a. vorgezogenen Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltung nicht durch das Vorhaben verschlechtern Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet der Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.

47 ökon GmbH, Münster Seite Uhu Art: Uhu (Bubo bubo) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus Europ. Vogelart Anhang IV - Art streng geschützte Art sonstige bes. geschützte Art Erhaltungszustand in der atlantische Region: U kontinentale Region U - G (günstig) - U (ungünstig-unzureichend) - S (ungünstig-schlecht) Rote Liste Deutschland Kat.: 3 Rote Liste NRW Kat.: VS MTB 4008, 4108 (Gescher, Reken) Erhaltungszustand in der lokalen Population - A günstig / hervorragend - B günstig / gut - C ungünstig/mittel-schlecht 2. Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, lokale Population) sowie der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. Im äußersten Südwesten des UG befindet sich ein seit mehreren Jahren bestehendes Uhu-Revier Der Brutplatz der Art ist bekannt Es wird angenommen, dass Teile des südlichen UG regelmäßig genutztes Jagdrevier der ansässigen Uhus sind Bei Höhenflügen zur Reviereinsicht, Revierverteidigung, Jagd auf fliegende Vögel etc. kann es zur Kollision mit WEA kommen 3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements 3.1 Baubetrieb (z.b. Bauzeitenbeschränkung) keine 3.2 Projektgestaltung (z.b. Querungshilfen) Verzicht auf Stellung von WEA im Abstand von m zum Brutplatz der Uhus 3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.b. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) keine erforderlich 3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.b. besondere Bauoder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring) Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf andere Unterlagen). Das Vorkommen des Uhus ist seit mehreren Jahren bekannt, der Brutplatz wird vom NABU Coesfeld betreut Die Jagdgebiete, bevorzugte Flugrouten etc. sind nicht bekannt Die Nutzung des südlichen UG als Jagdrevier wurde in zusammen mit den Beobachtungen und Einschätzungen des Uhu-Beauftragten des NABU Coesfeld als hoch plausibel erachtet Eine vertiefte Bewertung der Gefährdungssituation kann ohne genaue Kenntnis der Flugbewegungen der Uhus nicht vorgenommen werden 4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände (unter Voraussetzung der Beachtung/Umsetzung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein 4.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet ( 44 (1) Nr. 1)? (außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 4.3)

48 ökon GmbH, Münster Seite 48 Art: Uhu (Bubo bubo) 4.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich gestört, so dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte ( 44 (1) Nr. 2)? 4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 3), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 4), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von 4.3 oder 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt [ 44 (5)]? 5. Erfordernis einer Abwägung / Ausnahme FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein Ausnahme nach 45 (7) erforderlich, wenn mindestens eine der Fragen 4.1 bis 4.5 ja 6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja nein a) Nur wenn Frage 5. ja 6.1 Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? *) Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung der Bedeutung der Lebensstätte bzw. der betroffenen Population für den Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region. b) Nur wenn Frage 5. ja 6.2 Sind keine zumutbaren Alternativen vorhanden?* Kurze Bewertung der geprüften Alternativen. 6.3 Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben? Kurze Begründung, ggf. Beschreibung der Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. der Erhaltungszustand der lokalen Population von Uhus wird sich bei Umsetzung der o.a. vorgezogenen Maßnahmen zur Vermeidung durch das Vorhaben nicht verschlechtern. Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet der Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen Durchziehende Greifvögel, Winter- und Nahrungsgäste (Mäusebussard, Habicht, Sperber, u.a.) Art: Mäusebussard (Buteo buteo), Habicht (Accipiter gentilis), Sperber (Accipiter nisus) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus Europ. Vogelart Anhang IV - Art streng geschützte Art Rote Liste Deutschland Rote Liste NRW sonstige bes. geschützte Art Erhaltungszustand in der atlantische Region: div. kontinentale Region - G (günstig) - U (ungünstig-unzureichend) - S (ungünstig-schlecht) Kat.: div. Kat.: div. MTB 4008, 4108 (Gescher, Reken) Erhaltungszustand in der lokalen Population - A günstig / hervorragend - B günstig / gut - C ungünstig/mittel-schlecht 2. Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, lokale Population) sowie der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. Im Winter halten sich mehr Mäusebussarde im Gebiet auf als im Sommer. Es handelt sich vermutlich um Wintergäste aus Nord- und Osteuropa Sperber wurden wiederholt ein Habicht nur selten im Gebiet beobachtet Weitere Arten (Rohrweihe, Rotmilan, Wespenbussard, u.a) sind als Durchzügler und Nahrungsgäste im Gebiet nicht auszuschließen Erhöhtes Schlagrisiko für alle genannten Arten insbesondere bei Thermikflügen

49 ökon GmbH, Münster Seite 49 Art: Mäusebussard (Buteo buteo), Habicht (Accipiter gentilis), Sperber (Accipiter nisus) 3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements 3.1 Baubetrieb (z.b. Bauzeitenbeschränkung) Keine 3.2 Projektgestaltung (z.b. Querungshilfen) Intensive Nutzung des Fußbereichs der WEA (Verringerung der Aufenthaltsdauer im Rotorbereich und somit Minderung des Kollisionsrisikos) 3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.b. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) Empfehlung: Anlage etensiv genutzter Offenlandbiotope abseits der WEA zur Lenkung Nahrung suchender Greifvögel. 3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.b. besondere Bauoder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring) Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf andere Unterlagen). Die Anzahl und Verweildauer überwinternder Mäusebussarde ist nicht bekannt. Die Brutplätze von Habicht und Sperber werden in den Waldgebieten nordwestlich des UG vermutet im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden keine Revier anzeigenden Verhaltensweisen festgestellt Weitere Greifvogelarten (Rohrweihe, Rotmilan, Wespenbussard) können als Durchzügler oder sporadische Nahrungsgäste nicht ausgeschlossen werden 4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände (unter Voraussetzung der Beachtung/Umsetzung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein 4.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet ( 44 (1) Nr. 1)? (außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 4.3) 4.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich gestört, so dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte ( 44 (1) Nr. 2)? 4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 3), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 4), ohne dass deren ökolo- gische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von 4.3 oder 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt [ 44 (5)]? 5. Erfordernis einer Abwägung / Ausnahme FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein Ausnahme nach 45 (7) erforderlich, wenn mindestens eine der Fragen 4.1 bis 4.5 ja 6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja nein a) Nur wenn Frage 5. ja 6.1 Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? *) Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung der Bedeutung der Lebensstätte bzw. der betroffenen Population für den Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region. b) Nur wenn Frage 5. ja 6.2 Sind keine zumutbaren Alternativen vorhanden?* Kurze Bewertung der geprüften Alternativen. 6.3 Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben? Kurze Begründung, ggf. Beschreibung der Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen der genannten Greifvögel wird sich bei Umsetzung der o.a. Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltung nicht durch das Vorhaben verschlechtern. Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet der Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.

50 Windpark Coesfeld Flamschen Vogeluntersuchung Räumliche Abgrenzung Potenzielle Windeignungsbereiche!P Gr!P Ki!R Fl Mer, !( Sir, !( #*!P!R!P Bp Mb Bp 80 Ki, Vogeluntersuchung!P!R!H Untersuchungsradius Brutvögel (500 m Puffer) Untersuchungsradius Rastvögel (1000 m Puffer) Abgrabungsgewässer!( bestehende Windenergieanlage Reviermittelpunkt / Brutnachweis (potenziell betroffene Arten) Revier- / Brutverdacht (potenziell betroffene Arten) weitere Reviere (abstandsbedingt oder artspezifisch nicht betroffen) ±!P!P!P Bp!P!P Gr Gr Ki!P!PM!P!P Gr Fe Gr Bp Gr Gr!P!P!P!P Tf Bp Hei, !( #* #*!P!P!P Ki!R!P!P Ki!P Fl!P Wo Bp 60 Fl, Ki Ki Fl #* #* siehe Tab Gra, ( 11 Ki, #* #* 62 Ki, ( 66 Ki, Artkürzel ökon Angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GmbH Liboristr Münster Tel: (0251) Fa: (0251) Meter Münster, Bp Fe Fl Gr Gra Hei Ki M Mb Mer Sir Tf Wo Mer_ Bemerkenswerte Einzelbeobachtung mit Datum #I 66 Ki, Rastbeobachtung mit Maimalzahl Bilddatenquelle: Geodatenbasis NRW, Bezirksregierung Köln, 2013 Maßstab: 1: Ausschlussbereich zum Uhu-Schutz (der genaue Brutplatz wird zum Schutz vor Störungen nicht angezeigt) = Baumpieper (6 Reviere) = Feldsperling (1 Kolonie) = Feldlerche (3 Reviere, Rastansmlg. bis 60 Ind.) = Gartenrotschwanz (7 Reviere) = Graugans (Rastansammlungen bis 38 Ind.) = Heidelerche (2 sing. Männchen auf dem Zug) = Kiebitz (5-6 Reviere, Rastansmlg. bis > 208 Ind.) = Mehlschwalbe (5 Brutpaare an Gebäuden) = Mäusebussard (1 Revierverdacht) = Merlin (1 Durchzügler) = Silberreiher (1 Ind. überfliegend) = Turmfalke (1 Revierverdacht) = Waldohreule (1 Revier) Ergebniskarte

Die Vögel in der Andechser Seachtn 2015

Die Vögel in der Andechser Seachtn 2015 ARBEITSGEMEINSCHAFT STARNBERGERGER ORNITHOLOGEN (ASO) IM LBV STARNBERG Die Vögel in der Andechser Seachtn 2015 Ursula Zinnecker-Wiegand, Ulla Bulla Abbildung 1 - Seachtn April 2015 (Foto: Ulla Bulla) Autoren:

Mehr

Anlage 4 Avifaunistische Kartierung

Anlage 4 Avifaunistische Kartierung Anlage 4 Avifaunistische Kartierung ANLAGE 4 Avifaunistische Kartierung Stadt Damme, B-Plan 177 (Wohngebiet Rottinghauser Straße) AVIFAUNISTISCHE KARTIERUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 177 (WOHNGEBIET

Mehr

ARTENLISTE DER VÖGEL IN M A I N T A L STATUS, HÄUFIGKEIT, VERBREITUNG

ARTENLISTE DER VÖGEL IN M A I N T A L STATUS, HÄUFIGKEIT, VERBREITUNG ARTENLISTE DER VÖGEL IN M A I N T A L,, VERBREITUNG Die en sind systematisch nach N geordnet! (Einordnung nach SVENSSON et alii, Der neue Kosmos Vogelführer, Stuttgart, 1999) Status: Häufigkeit en: Jv:

Mehr

Flächenfraß und kein Ende - das geplante Baugebiet Aischbühl

Flächenfraß und kein Ende - das geplante Baugebiet Aischbühl Flächenfraß und kein Ende - das geplante Baugebiet Aischbühl Verschiedene Planungsebenen - FNP (Flächennutzungsplan) kein Baurecht in ausgewiesenen Flächen - Landschaftsplan (gehört verpflichtend zum FNP)

Mehr

Auftragnehmer: Dipl. Biol. Dr. Dieter von Bargen - Faunistische und Floristische Erfassung - Landschaftsplanung

Auftragnehmer: Dipl. Biol. Dr. Dieter von Bargen - Faunistische und Floristische Erfassung - Landschaftsplanung Erfassung der Avifauna sowie Bewertung der Bedeutung der Fläche für diese Artengruppe im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 Ostendorfer Straße 13 Eichenhof Gemeinde Worpswede Auftraggeber:

Mehr

Wenn Sie mehr über ADEBAR wissen möchten, dann finden Sie umfangreiche Infos unter:

Wenn Sie mehr über ADEBAR wissen möchten, dann finden Sie umfangreiche Infos unter: Grundlagen Ziel des ADEBAR-Projektes ist es, einen Brutvogelatlas für ganz Deutschland zu erstellen. Um dies zu erreichen wird die Brutvogelkartierung (Eintrag in einen Meldebogen) erstmals nach einer

Mehr

Anhang 1: Ergebnis der Relevanzprüfung

Anhang 1: Ergebnis der Relevanzprüfung Radwanderweg Taxon (kurz) Auswahl zum Filtern streng geschützte Art ARTeFAKT sonstige Quellen eigene Kartierung Potenzielle Lebensräume im Wirkraum Vorkommen der Art im Wirkraum Beeinträchtigung durch

Mehr

Kernbereiche der städtischen Biodiversität

Kernbereiche der städtischen Biodiversität Kernbereiche der städtischen Biodiversität - Vögel im Siedlungsbereich Hamburgs Alexander Mitschke, Arbeitskreis an der Staatlichen Vogelschutzwarte Hamburg Hamburgs Vogelwelt Hoher Artenreichtum Lebenraumvielfalt

Mehr

Starker Wandel der Brutvogelwelt am Bodensee

Starker Wandel der Brutvogelwelt am Bodensee Starker Wandel der Brutvogelwelt am Bodensee eine Bilanz nach 30 Jahren Stefan Werner ein Gemeinscha=sprojekt der Ornithologischen Arbeitsgemeinscha= Bodensee OAB OGBW, Freiburg, 20.02.2016 Bearbeitungsgebiet

Mehr

naturus Naturkundliche Studienreise Neusiedlersee 13. April April 2009 DO 16. Südlich Fertöuljak FR 17. vm Hansag DO 16.

naturus Naturkundliche Studienreise Neusiedlersee 13. April April 2009 DO 16. Südlich Fertöuljak FR 17. vm Hansag DO 16. naturus Naturkundliche Studienreise Neusiedlersee 13. April - 20. April 2009 Liste der beobachteten Vogelarten (nach der Reiseteilnehmer zusammengestellt von Manfred Lüthy) * Artbestimmung nicht gesichert

Mehr

Übersichtsbegehung mit artenschutzfachlicher Konflikteinschätzung. "Südlich des Hohbergs"

Übersichtsbegehung mit artenschutzfachlicher Konflikteinschätzung. Südlich des Hohbergs Übersichtsbegehung mit artenschutzfachlicher Konflikteinschätzung zum Bebauungsplan "Südlich des Hohbergs" Stadt Pforzheim Auftraggeber: Stadt Pforzheim Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung

Mehr

Silberreiher, 1 Eisvogel, 5 Kormorane, ca. 100 Erlenzeisige, 3 Zwergtaucher.

Silberreiher, 1 Eisvogel, 5 Kormorane, ca. 100 Erlenzeisige, 3 Zwergtaucher. Dezember 2016 01.12. 2 Silberreiher, 0,1 Sperber. 02.12. 2 Silberreiher, 7 Kormorane. 04.12. 9 Dohlen, 0,1 Sperber. 05.12. 1 Zwergtaucher, 4 Kormorane. 09.12. 2 Silberreiher, 1 Eisvogel, 5 Kormorane, ca.

Mehr

Exkursionsziel Gundelfinger Moos

Exkursionsziel Gundelfinger Moos Exkursionsziel Gundelfinger Moos Auf dem Weg ins Schutzgebiet (Foto) durchquert man einen Auwaldrest und ein Gebiet mit stillgelegten Baggerseen, d.h. bei dieser Exkursion erlebt man sehr unterschiedliche

Mehr

LaReG GbR / Mai 2017 TEAVI Gastvögel / 51a Fläche G1

LaReG GbR / Mai 2017 TEAVI Gastvögel / 51a Fläche G1 .0. 0.0. 0.0. 0.0..0..0. 0.. 0.... A Amsel X X X X X X X X X X X X Blg Blässgans Bm Blaumeise X X X X X X X X Bk Braunkehlchen X B Buchfink X X X X X X X X X X Bs Buntspecht X X D Dohle X Ei Eichelhäher

Mehr

Die Vögel rund um Buchendorf 2017

Die Vögel rund um Buchendorf 2017 ARBEITSGEMEINSCHAFT STARNBERGER ORNITHOLOGEN (ASO) IM LBV STARNBERG Die Vögel rund um Buchendorf 2017. Antje Geigenberger Oktober 2017 Autor: Antje Geigenberger ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Starnberger

Mehr

ZUSAMMENFASSUNG DES AVIFAUNISTISCHEN FACHGUTACHTENS

ZUSAMMENFASSUNG DES AVIFAUNISTISCHEN FACHGUTACHTENS ZUSAMMENFASSUNG DES AVIFAUNISTISCHEN FACHGUTACHTENS WEA-STANDORT WINDPARK OPPENAU / LAUTENBACH GEMEINDEN OPPENAU & LAUTENBACH ORTENAUKREIS BADEN-WÜRTTEMBERG AUFTRAGGEBER: ENBW WINDKRAFTPROJEKTE GMBH BEARBEITET:

Mehr

Faunistisches Screening zum Vorkommen von Brutvogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Faunistisches Screening zum Vorkommen von Brutvogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Faunistisches Screening zum Vorkommen von Brutvogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie für eine möglichen Bebauung im Bereich der Lagerhausstraße (Lorsch) im Auftrag der Entwicklungsgesellschaft

Mehr

Liste der Brutvögel im Stadtkreis Pforzheim (Stand: 2009 bzw. 2013)

Liste der Brutvögel im Stadtkreis Pforzheim (Stand: 2009 bzw. 2013) Liste der Brutvögel im Stadtkreis Pforzheim (Stand: 009 bzw. 013) Nach HEINZ, M. & G. VÖGELE (1985), MAAS, I. (1989), SIEDLE, K. in BRUNS et al. (1994), VITZTHUM, G. (1999, mdl. Mitt.), HEINZ (1999, mdl.

Mehr

Wetter: Sehr abwechslungsreiches Wetter mit viel Sonnenschein, aber auch zeitweiligen Regenfällen. Insgesamt für die Jahreszeit recht warm.

Wetter: Sehr abwechslungsreiches Wetter mit viel Sonnenschein, aber auch zeitweiligen Regenfällen. Insgesamt für die Jahreszeit recht warm. Müritz-Nationalpark und Mecklenburgische Schweiz 25. 31.März 2016 Reiseleitung: Andreas Weber Unterkunft: Gutshaus Federow Teilnehmer: 7 Beobachtungsorte: Ostufer der Müritz, Renaturierungsgebiet Großer

Mehr

1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Ortsteil Stockheim Gartenmarkt, Gemeinde Kreuzau Artenschutzprüfung

1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Ortsteil Stockheim Gartenmarkt, Gemeinde Kreuzau Artenschutzprüfung 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Ortsteil Stockheim Gartenmarkt, Gemeinde Kreuzau Artenschutzprüfung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax:

Mehr

Reisebericht Spreewaldreise

Reisebericht Spreewaldreise Reisebericht Spreewaldreise Perlen in Brandenburgs Süden 03.05.-07.05. 2017 Teilnehmer: 9 Reiseleiter Rolf Schneider Anzahl der beobachteten Vogelarten: 127 Tag 1 Nach der Begrüßungsrunde ging es zum Kahnsdorfer

Mehr

!"# $%&'( #$)$$%! /3## 5#+-" 06 # 7 3 %)'$)8%

!# $%&'( #$)$$%! /3## 5#+- 06 # 7 3 %)'$)8% !"!" $%&'( " $)$$%! *))+&)'$,'%-+*.+/ 0+* 23+ 04 /3 5+-" 06 7 3 %)'$)8% $%&'()*+&, -./!"""0 $8 $$ & 8 "2 (9 :3$ +! 9 & ;57 88 8$ - 8 % $ " = ->? " -/+?

Mehr

Ergebnis der Relevanzprüfung

Ergebnis der Relevanzprüfung Neubau einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Maria Trost und Metternich 110-kV-Gemeinschaftsleitung Pkt. Maria Trost Pkt. Metternich, Bl. 1365 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Metternich Pkt.

Mehr

Bestandsentwicklung/ -trends von 42 Vogelarten der Agrarlandschaft in Brandenburg

Bestandsentwicklung/ -trends von 42 Vogelarten der Agrarlandschaft in Brandenburg Bestandsentwicklung/ -trends von 42 Vogelarten der Agrarlandschaft in Brandenburg Horstpaare 18 16 14 12 1 8 6 4 2 Weißstorch Ciconia ciconia Weißstorch Trend - nach MsB: -5 %; Brutpaare/ -verdacht 45

Mehr

Brutvogelerfassung. Amphibien. Artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung. Bebauungsplan Nr. 69 Moorhook. Molbergen

Brutvogelerfassung. Amphibien. Artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung. Bebauungsplan Nr. 69 Moorhook. Molbergen Brutvogelerfassung mit ergänzenden Hinweisen zu Amphibien als Grundlage für die Ausarbeitung einer Artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan Nr. 69 Moorhook in der Gemeinde Molbergen

Mehr

Januar 2013: Februar 2013:

Januar 2013: Februar 2013: Januar 2013: 02.01. Silberreiher, 0,1 Kornweihe, 6 Kiebitze 05.01. 8 Silberreiher, 0,1 Kornweihe, 4 Blessgänse 07.01. 11 Silberreiher, Blessgänse, 2,1 Schnatterenten, 1,1 Pfeifenten, 26 Krickenten, 0,1

Mehr

Brutvogelkartierung. Naturlehrgebiet Buchwald Ettiswil Auftraggeber: Naturlehrgebiet Ettiswil, Stefanie Pfefferli

Brutvogelkartierung. Naturlehrgebiet Buchwald Ettiswil Auftraggeber: Naturlehrgebiet Ettiswil, Stefanie Pfefferli Brutvogelkartierung Naturlehrgebiet Buchwald Ettiswil 2016 Auftraggeber: Naturlehrgebiet Ettiswil, Stefanie Pfefferli Verfasser: Peter Jäggi, Quaistrasse 17, 4632 Trimbach Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Methode...

Mehr

FAUNISTISCHES GUTACHTEN - BRUTVÖGEL -

FAUNISTISCHES GUTACHTEN - BRUTVÖGEL - FAUNISTISCHES GUTACHTEN ZUR BAULEITPLANUNG GEWERBEGEBIET VOR DEM KARRENBRUCH STADT BASSUM - BRUTVÖGEL - Stand: 26.10. 2016 Bearbeiter: Dr. Marc Reichenbach (Dipl.-Biol., Dipl.-Ökol.) Philip Steinmann,

Mehr

Kommentierte Liste der Vogelarten im Raum Dargelütz

Kommentierte Liste der Vogelarten im Raum Dargelütz Kommentierte Liste der Vogelarten im Raum Dargelütz Dr. Klaus-Dieter Feige Stand: 9. 7. 1999 A. Kontrollgebiet: Die Artliste bezieht sich auf das blau umzeichnete Areal. Kontrollzeitraum: 1.3.96 bis 30.6.99,

Mehr

3.1 Artenvielfalt/Abundanzen/Veg.strukturen/Flächenbilanzen

3.1 Artenvielfalt/Abundanzen/Veg.strukturen/Flächenbilanzen 103 revieranzeigende Vogelarten auf 29 km² in zwei Beobachtungsjahren (2009 und 2010) im östlichen Brandenburg, typische Agrar-Vogelarten fett hervorgehoben, Gruppierung nach Häufigkeit, in Klammern: festgestellte

Mehr

Brutvögel. Teil-Erfolgskontrolle Golfpark Moossee. Lebensräume für Pflanzen und Tiere. April 2008

Brutvögel. Teil-Erfolgskontrolle Golfpark Moossee. Lebensräume für Pflanzen und Tiere. April 2008 Golfpark Moossee Lebensräume für Pflanzen und Tiere Teil-Erfolgskontrolle 2007 Brutvögel Der Turmfalke brütet in einem Nistkasten am Werkhof des Golfparks (Foto: Schweizerische Vogelwarte). April 2008

Mehr

Teil B: Artenschutzrechtliche Prüfung. zur Erweiterung und Änderung des Bebauungsplans. Flothfeld VII der Gemeinde Havixbeck

Teil B: Artenschutzrechtliche Prüfung. zur Erweiterung und Änderung des Bebauungsplans. Flothfeld VII der Gemeinde Havixbeck Teil B: Artenschutzrechtliche Prüfung zur Erweiterung und Änderung des Bebauungsplans Flothfeld VII der Gemeinde Havixbeck bearbeitet für: Gemeinde Havixbeck Willi-Richter-Platz 1 48329 Havixbeck bearbeitet

Mehr

Schlussbericht zur Erfassung geschützter Tierarten (Brutvögel, Zauneidechsen) im Bereich des Naturcampingplatzes Kützkow/Landkreis Potsdam-Mittelmark

Schlussbericht zur Erfassung geschützter Tierarten (Brutvögel, Zauneidechsen) im Bereich des Naturcampingplatzes Kützkow/Landkreis Potsdam-Mittelmark Schlussbericht zur Erfassung geschützter Tierarten (Brutvögel, Zauneidechsen) im Bereich des Naturcampingplatzes Kützkow/Landkreis Potsdam-Mittelmark Auftraggeber: Camping An der Unterhavel Fährstrasse

Mehr

Untersuchung der Brutvögel im Rahmen des B-Plans Apothekenweg in Sickte

Untersuchung der Brutvögel im Rahmen des B-Plans Apothekenweg in Sickte Untersuchung der Brutvögel im Rahmen des B-Plans Apothekenweg in Sickte Auftraggeber: Ackers Partner Städtebau Dipl.-Ing. Architektin und Stadtplanerin Adolfstraße 15 38102 Braunschweig Sterntalerstr.

Mehr

Avifauna-Erfassung an der B 49 zwischen Koblenz-Lay und Koblenz-Moselweiß

Avifauna-Erfassung an der B 49 zwischen Koblenz-Lay und Koblenz-Moselweiß Avifauna-Erfassung an der B 49 zwischen Koblenz-Lay und Koblenz-Moselweiß Anlage 19.3.2 Auftraggeber: Björnsen Beratende Ingenieure Postfach 100142 56031 Koblenz Auftragnehmer: Dipl.-Biologe Jörg Hilgers

Mehr

Tab. 1: Halde Blösien

Tab. 1: Halde Blösien Anhang Brutvögel - Siedlungsdichte Für die Untersuchungsgebiete Blösien und Muldenstein wurden alle erfassten Revierstandorte (wahrscheinlicher Reviermittelpunkt) in einem ArcView-Projekt jahrweise punktgenau

Mehr

Brutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013

Brutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013 Limosa Dipl.Phys. Werner Eikhorst Ökologische Planungen Am Rüten 106 UVS - PEP - Eingriff/Ausgleich 28357 Bremen Faunistische Kartierungen Tel.: (0421) 46 49 28 Wassermanagement im Naturschutz Email: Limosa@t-online.de

Mehr

Oberelchingen: Stausee und Napoleonshöhe

Oberelchingen: Stausee und Napoleonshöhe Oberelchingen: Stausee und Napoleonshöhe Im Herbst beobachten wir hier Zugvögel. Dann umrunden wir den Stausee, schauen nach Wasservögeln und Vögeln im angrenzenden Auwald und erweitern das Beobachtungsgebiet

Mehr

- Sondergutachten Avifauna - Feststellungsentwurf. BAB A 3 Köln - Frankfurt AS Ransbach-Baumbach

- Sondergutachten Avifauna - Feststellungsentwurf. BAB A 3 Köln - Frankfurt AS Ransbach-Baumbach BAB A3, AS Ransbach-Baumbach Zusätzliche Verbindungsrampe für die Fahrbeziehung BAB A 3- Ransbach-Baumbach Unterlage 19.3 Betr.-km : 77,9 Nächster Ort : Mogendorf Baulänge Länge der Anschlüsse : 0,643

Mehr

Birdingtoursreise Diepholzer Moorniederung November 2014

Birdingtoursreise Diepholzer Moorniederung November 2014 Birdingtoursreise Diepholzer Moorniederung 12.-15. November 2014 Text und Fotos: Micha A. Neumann, außer Foto Zwergschwäne von Marianne Wiora 12. November Am frühen Nachmittag treffen wir uns in Rehden

Mehr

Erweiterung Biogasanlage

Erweiterung Biogasanlage Erweiterung Biogasanlage Faunistische Untersuchungen o Brutvögel o Eidechsen o Fledermäuse August Erweiterung Biogasanlage Faunistische Untersuchungen AUFTRAGGEBER: BIOGASANLAGE REBER GMBH & CO. KG Wittighäuser

Mehr

Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm

Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm In dem idyllischen Kleingarten- Gelände am Galgenberg leben viele Gebüsch liebende Singvögel. 1. Mai 2016: 8:00-12:00 Uhr, 9 Personen Das Wetter war

Mehr

An der Oder alle Adler Ostdeutschlands Unsere Reise vom Mai

An der Oder alle Adler Ostdeutschlands Unsere Reise vom Mai Unsere Reise vom 20.-25. Mai 2014-05-20 Reiseleitung: Dr. Christian Wagner Teilnehmer: 15 Unterkunft: Oder Hotel Zützen Dienstag, 20. Mai: Ankommen und erste Beobachtungen Pünktlich zum Reisebeginn endet

Mehr

Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm

Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm 1. Mai 2018, 7:50-11:15 Uhr, 11 Personen. Es war wolkig mit gelegentlicher Sonne und mit 15 eher kühl. In dem idyllischen Kleingarten- Gelände am Galgenberg

Mehr

Kartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten

Kartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten Fachbüro Dr. Maier Umweltplanung und ökologische Gutachten Kartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten zum Bebauungsplan 16-013, Gewerbegebiet Mittelbiberacher Steige, Biberach an der Riß Auftraggeber

Mehr

Ornithologischer Segeltörn auf dem Bildungslogger Lovis

Ornithologischer Segeltörn auf dem Bildungslogger Lovis Ornithologischer Segeltörn auf dem Bildungslogger Lovis 10.10.-17.10.2010 Verlauf des Segeltörns 10.10. :Ankunft in Greifswald; ab 18:00 an Bord der Lovis, keine ornithologischen Beobachtungen 11.10.:

Mehr

Bemerkenswerte Vogelbeobachtungen in Münster des Jahres 2012

Bemerkenswerte Vogelbeobachtungen in Münster des Jahres 2012 Bemerkenswerte Vogelbeobachtungen in Münster des Jahres 2012 Januar 2012: 03.01. 4 Silberreiher, 4 Lachmöwen, 15 Stieglitze, 3 Wiesenpieper 10.01. 1 Silberreiher, 1 Kiebitz, 200 Grau-, 60 Kanada-, 70 Nilgänse

Mehr

Steinbruch bei Haunsheim bisher 8 Exkursionen

Steinbruch bei Haunsheim bisher 8 Exkursionen Steinbruch bei Haunsheim bisher 8 Exkursionen Hauptattraktion dieses Gebiets sind die Bienenfresser, die sich seit einigen Jahren hier angesiedelt haben. Sie nisten in von Jahr zu Jahr unterschiedlicher

Mehr

Artenliste der Vögel der Radenhäuser Lache ( ); Stand:

Artenliste der Vögel der Radenhäuser Lache ( ); Stand: Artenliste der Vögel der Radenhäuser Lache (1990-2009); Stand: 25.02.2010 zusammengestellt von Dominic Cimiotti Statusangaben: B G A GF Brutvogel Gastvogel Ausnahmeerscheinung in Hessen Gefangenschaftsflüchtling

Mehr

Naturkundliche Reise Ungarische Tiefebene 30. April bis 7. Mai 2016

Naturkundliche Reise Ungarische Tiefebene 30. April bis 7. Mai 2016 Naturkundliche Reise Ungarische Tiefebene 30. April bis 7. Mai 2016 Naturus GmbH Artenliste Vögel (Nach Beobachtungen der ReiseteilnehmerInnen, zusammengestellt von Pius Kunz) 1. Höckerschwan 2. Graugans

Mehr

Bemerkenswerte Vogelbeobachtungen in Münster des Jahres 2009

Bemerkenswerte Vogelbeobachtungen in Münster des Jahres 2009 Bemerkenswerte Vogelbeobachtungen in Münster des Jahres 2009 Januar 2009: 13.01. Acht Seidenschwänze und etliche Rotdrosseln waren zu Gast. 19.01. Sechs Bläßgänse und 18 Birkenzeisige wurden gezählt. 25.01.

Mehr

Ornithologische Stellungnahme zum geplanten Windparkstandort im Gebiet Engelsbrand (Sauberg) bzw. Büchenbronner Höhe (Stand

Ornithologische Stellungnahme zum geplanten Windparkstandort im Gebiet Engelsbrand (Sauberg) bzw. Büchenbronner Höhe (Stand Seite 1 von 34 Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.v. Ortsgruppe Grösselbergstr.47 75331 Tel. +49 (0) 7082 4145967 Email:info@nabu-engelsbr.de www.nabu-engelsbrand.de Vereinsregister VR 2169 Sitz d. Amtsgerichts

Mehr

Ornithologische Beobachtungen im Bereich der NABU Ortsgruppe Süßen und Umgebung im Jahr 2004

Ornithologische Beobachtungen im Bereich der NABU Ortsgruppe Süßen und Umgebung im Jahr 2004 25.12.04 Donzdorf, Simonsbachstausee Seidenschwanz, 5 Ex., Nordischer Gimpel (Trompetengimpel), 2 Ex., Bergfink, Ruf, Kernbeißer, Trupp, Erlenzeisig, Trupp, Schwarzspecht, Ruf, Wasserralle, Ruf, Stockente,

Mehr

Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm

Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm 1. Mai 2017, 8:00-11:15 Uhr. Das Wetter war nicht so schön wie auf dem Foto: bedeckt, später erst leichter, dann sich verstärkender Regen, ca. 8 C.

Mehr

Im Unteren Odertal: Alle Adler Ostdeutschlands

Im Unteren Odertal: Alle Adler Ostdeutschlands Im Unteren Odertal: Alle Adler Ostdeutschlands Birdingtoursreise vom 24.05.-29.05. 2016 Teilnehmer: 14 Reiseleiter: Rolf Schneider Beobachtungsorte: Gatower Vernässung Teerofenbrücke Schlosspark Criewen

Mehr

Bericht zur Kartierung der Brutvögel auf dem Gelände des B-Plans Sport- und Freizeitplatz Körgraben in Rathenow

Bericht zur Kartierung der Brutvögel auf dem Gelände des B-Plans Sport- und Freizeitplatz Körgraben in Rathenow Bericht zur Kartierung der Brutvögel auf dem Gelände des B-Plans Sport- und Freizeitplatz Körgraben in Rathenow Auftraggeber: STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbh Vor dem Mühlentor 1 14712

Mehr

Zusammenfassung der Ergebnisse der Wintervogelzählung 2017

Zusammenfassung der Ergebnisse der Wintervogelzählung 2017 Zusammenfassung der Ergebnisse der Wintervogelzählung 2017 2017 wurde in Mecklenburg- Vorpommern die 8. Wintervogelzählung der OAMV durchgeführt. Wie in den vergangenen Jahren fand eine Zählung im Januar

Mehr

Exkursionsziel Leipheimer Stausee und Auwald Seit 2007 sechs Exkursionen

Exkursionsziel Leipheimer Stausee und Auwald Seit 2007 sechs Exkursionen Exkursionsziel Leipheimer Stausee und Auwald Seit 2007 sechs Exkursionen 4. März 2018, 8:30 12:25 Uhr, 7 Personen Der Tag begann neblig, es wurde dann aber freundlicher, bei 0-3 C. Damit endete ein Wintereinbruch

Mehr

Stadt Kaltenkirchen Bebauungsplan Nr. 79 Wiesenpark. Fachgutachten Amphibien und Vögel

Stadt Kaltenkirchen Bebauungsplan Nr. 79 Wiesenpark. Fachgutachten Amphibien und Vögel Stadt Kaltenkirchen Bebauungsplan Nr. 79 Wiesenpark Fachgutachten Amphibien und Vögel Projekt-Nr. 13-057 Auftraggeber Landschaftsplanung Jacob Ochsenzoller Straße 142 a 22848 Norderstedt Auftragnehmer

Mehr

Birdingtoursreise Texel

Birdingtoursreise Texel Birdingtoursreise Texel 09.-13.08.2017 Mittwoch 09.08. Nach dem Zimmerbezug und einer gemeinsamen Suppe zieht es uns zu einem ersten Erkundungsgang nach draußen. Wir lernen verschiedene Lebensräume auf

Mehr

birdingtours Reisebericht

birdingtours Reisebericht birdingtours Reisebericht Reise: Viel los im Donaumoos! Reiseleiter: Tobias Epple Datum: 16.05.2013 20.05.2013 Teilnehmerzahl: 8 Unterkunft: Hotel Hirsch Fotobericht: https://www.facebook.com/birdingtours.gmbh/photos_albums

Mehr

Vogelzug auf der Kurischen Nehrung (Litauen) 20. bis 27. September 2015

Vogelzug auf der Kurischen Nehrung (Litauen) 20. bis 27. September 2015 Vogelzug auf der Kurischen Nehrung (Litauen) 20. bis 27. September 2015 Reiseleitung: Andreas Weber Unterkünfte: Unterkunft in der Herberge des Nationalparkzentrums im Dzükijos- Nationalpark, Hotel Neringa,

Mehr

Windpark Hünxe. Windpark Hünxer Heide. Landschaftspflegerischer Begleitplan. Vorgehen - Methodik - Ergebnisse - Ef Erfordernisse

Windpark Hünxe. Windpark Hünxer Heide. Landschaftspflegerischer Begleitplan. Vorgehen - Methodik - Ergebnisse - Ef Erfordernisse Umweltfachliche Leistungen im Zuge der Antragstellungen nach BImSchG für den Windpark Hünxe und Windpark Hünxer Heide Landschaftspflegerischer Begleitplan Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Vorgehen -

Mehr

Nahedeiche. 4. BA Gensingen. Faunistisches Gutachten

Nahedeiche. 4. BA Gensingen. Faunistisches Gutachten Nahedeiche 4. BA Gensingen Faunistisches Gutachten Begutachtung des Naturdenkmals "Auf der Insel" am 18.06.2010 Stand: 25.06.2010 Auftraggeber: MODUS Consult Speyer GmbH Landauer Straße 56 67346 Speyer

Mehr

Vorkommen potentieller Brutvögel

Vorkommen potentieller Brutvögel Vorkommen potentieller Brutvögel - Stadt Beelitz B-Plan Heinrich-Heine-Straße Teilbereich I - (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 1 Veranlassung 1.1 Untersuchungsgebiet 2 Methodik 3 Potentielle Brutvögel des

Mehr

Teil B: Artenschutzrechtliche Prüfung. 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 Teil 3. Gewerbegebiet (Industriegebiet) West/Venneweg

Teil B: Artenschutzrechtliche Prüfung. 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 Teil 3. Gewerbegebiet (Industriegebiet) West/Venneweg Teil B: Artenschutzrechtliche Prüfung 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 Teil 3 Gewerbegebiet (Industriegebiet) West/Venneweg bearbeitet für: Stadt Gescher Marktplatz 1 48712 Gescher

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. zum Bauvorhaben "Biogasanlage" in Mellrichstadt. Erläuterung und Tabellen

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. zum Bauvorhaben Biogasanlage in Mellrichstadt. Erläuterung und Tabellen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bauvorhaben "Biogasanlage" in Mellrichstadt und Tabellen Stand: 30. Juli 2007 Dipl.-Ing. Marion Ledermann Landschaftsarchitektin Am Bach 18 97638 Mellrichstadt-Bahra

Mehr

Avifaunistische Untersuchungen zu fünf geplanten Windenergieanlagen südöstlich Schöppingen, Kreis Steinfurt

Avifaunistische Untersuchungen zu fünf geplanten Windenergieanlagen südöstlich Schöppingen, Kreis Steinfurt Avifaunistische Untersuchungen zu fünf geplanten Windenergieanlagen südöstlich Schöppingen, Kreis Steinfurt Artenschutzrechtliche Überprüfung Stand: 25.09.2016 Im Auftag von: Windkraft Horstmar GbR Heven

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet

Mehr

Ornithologische Beobachtungen im Bereich der NABU Ortsgruppe Süßen und Umgebung Datum Beobachtungen Ornithologe

Ornithologische Beobachtungen im Bereich der NABU Ortsgruppe Süßen und Umgebung Datum Beobachtungen Ornithologe 29.12.13 Fils - Süßen - Badplätzle Kormoran, 2, (1 im Flug, 1 tauchend) 25.12.13 im Bereich der neu angebrachten Nisthilfen KRICKENTE, 1/-, 24.12.13 Ottenbach - Gemeindewald Mittelspecht, 2, Kernbeißer,

Mehr

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Erfassung der Avifauna und des Strukturpotenzials auf den Planflächen Büro für Umweltplanung Steinbühl 11 64668 Rimbach Tel: 06253/7379 - mail: bfurimbach@aol.com

Mehr

Steinbruch bei Haunsheim bisher 9 Exkursionen

Steinbruch bei Haunsheim bisher 9 Exkursionen Steinbruch bei Haunsheim bisher 9 Exkursionen Hauptattraktion dieses Gebiets sind die Bienenfresser, die sich seit einigen Jahren hier angesiedelt haben. Sie nisten in von Jahr zu Jahr unterschiedlicher

Mehr

!"# $% & $ -., /- 0( #: >;#<9="*9#< ? 9):-.6 :#9<-6 >;#<9#=)<< /2!C!<**,)**9 8DEFC48!*****"9< C6 '

!# $% & $ -., /- 0( #: >;#<9=*9#< ? 9):-.6 :#9<-6 >;#<9#=)<< /2!C!<**,)**9 8DEFC48!*****9< C6 ' !"# $% & $ 4 ( &( +(!,, )#)#** )*" % 211 0-1 -., /- 0(10 716 66616 8/11) 9#: 8;#

Mehr

Reisebericht der Pilotreise birdingtrip: Uckermark light vom

Reisebericht der Pilotreise birdingtrip: Uckermark light vom Reisebericht der Pilotreise birdingtrip: Uckermark light vom 8.7. - 10.7.2016 Reiseleiter: Rolf Nessing (Lychen) Freitag, 8.7.2016: Nach einer individuellen Anreise in die Uckermark, die mit eigenen Autos

Mehr

Vögel am ehemaligen Gestüt Isarland

Vögel am ehemaligen Gestüt Isarland ARBEITSGEMEINSCHAFT STARNBERGER ORNITHOLOGEN (ASO) IM LBV STARNBERG Vögel am ehemaligen Gestüt Isarland Gerhard Huber Rev. 2, Juni 2017 Dr. Gerhard Huber ist Feldornithologe und Mitglied der ASO Titelbild:

Mehr

naturus Naturkundliche Studienreise Lesbos 5. April April 2010 Do 8. nm Umgebung versteinerter Wald und Umgebung Apotheka

naturus Naturkundliche Studienreise Lesbos 5. April April 2010 Do 8. nm Umgebung versteinerter Wald und Umgebung Apotheka naturus Naturkundliche Studienreise Lesbos 5. April - 12. April 2010 Liste der beobachteten Vogelarten (nach Beobachtungen der Reiseteilnehmer zusammengestellt von Manfred Lüthy) * Artbestimmung nicht

Mehr

Untersuchung der Avifauna

Untersuchung der Avifauna Untersuchung der Avifauna südwestlich der Ortslage von Wawern im Raum zwischen dem NSG Wawerner Bruch und dem Staatsforst Wawerner Hochwald Schwarzkehlchen zwischen Wawerner Bruch und Planungsgebiet Durchgeführt

Mehr

Erfassung der Avifauna und Herpetofauna im Bereich des B-Planes Grunaer Bucht

Erfassung der Avifauna und Herpetofauna im Bereich des B-Planes Grunaer Bucht Erfassung der Avifauna und Herpetofauna im Bereich des B-Planes Grunaer Bucht 2017 Impressum: Auftraggeber: Gemeindeverwaltung Großpösna Bürgermeisterin Frau Dr. Lantzsch Im Rittergut 1 04463 Großpösna

Mehr

Ornithologische Mitteilungen für den Hohenlohekreis (KÜN) 01 / 2011

Ornithologische Mitteilungen für den Hohenlohekreis (KÜN) 01 / 2011 Ornithologische Mitteilungen für den Hohenlohekreis (KÜN) 01 / 2011 Feldsperling in Cappel Foto: Karl-Heinz Graef Hallo alle zusammen, herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und die zahlreichen Meldungen!

Mehr

Brutvogelkartierung. im Geltungsbereich und in der Umgebung zur. Aufstellung des Bebauungsplanes Am Nesselberg, Stadt Marburg, OT Dilschhausen.

Brutvogelkartierung. im Geltungsbereich und in der Umgebung zur. Aufstellung des Bebauungsplanes Am Nesselberg, Stadt Marburg, OT Dilschhausen. ----------M------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Brutvogelkartierung im Geltungsbereich

Mehr

Beobachtete Vogelarten, naturus Reise Algarve, 28. März - 4. April 2016

Beobachtete Vogelarten, naturus Reise Algarve, 28. März - 4. April 2016 Beobachtete Vogelarten, naturus Reise Algarve, 28. März - 4. April 2016 = < 10 Ind. = > 10 Ind. = > 100 Ind. Brandgans 1 Schnatterente 1 Paar Pfeifente 1 Krickente 1 Paar Stockente Löffelente Kolbenente

Mehr

Faunistischer Fachbeitrag. Rodung von Bäumen am Klinikum Großburgwedel

Faunistischer Fachbeitrag. Rodung von Bäumen am Klinikum Großburgwedel Faunistischer Fachbeitrag Rodung von Bäumen am Klinikum Großburgwedel Endbericht, Juli 2012 Bearbeitung: Dipl.-Biol. T. Münchenberg Dipl. Biol. M. Fischer B i o d a t a G b R Biologische Gutachten Landschaftsplanung

Mehr

Graugans: Haubentaucher: * Rohrdommel: Brandgans: * Höckerschwan: Schnatterente: * Singschwan: * Pfeifente: Streifengans: Knäkente: *

Graugans: Haubentaucher: * Rohrdommel: Brandgans: * Höckerschwan: Schnatterente: * Singschwan: * Pfeifente: Streifengans: Knäkente: * Hinweise zur Meldung von Vogelbeobachtungen für die Avifaunistische Arbeitsgemeinschaft Lüchow - Dannenberg Alle nicht in der Liste enthaltenen Arten sollten grundsätzlich gemeldet werden, ebenso besondere

Mehr

Abwesend Anwesend Brutzeit bis Erstflug Tauchvögel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Zwergtaucher

Abwesend Anwesend Brutzeit bis Erstflug Tauchvögel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Zwergtaucher Abwesend Anwesend Brutzeit bis Erstflug Tauchvögel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Zwergtaucher Haubentaucher Rothalstaucher Norddeutschland Schlesw.-holstein

Mehr

Haese Büro für Umweltplanung

Haese Büro für Umweltplanung . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel.: 02402/12757-0 mobil: 0162-2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 73. Änderung des Flächennutzungsplans, nördl. Teil (Stadt

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Artengruppen Vögel, Amphibien, Reptilien. Bebauungsplan Am Möwenweg, Bad Buchau.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Artengruppen Vögel, Amphibien, Reptilien. Bebauungsplan Am Möwenweg, Bad Buchau. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Artengruppen Vögel, Amphibien, Reptilien Bebauungsplan Am Möwenweg, Bad Buchau September 2017 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstraße 25

Mehr

Beitrag zur Vogelwelt des Flughafens Friedrichshafen

Beitrag zur Vogelwelt des Flughafens Friedrichshafen Vogel und Luftverkehr, 24, 2004 Seite 26-30 Beitrag zur Vogelwelt des Flughafens Friedrichshafen Contribution on the avifauna of Friedrichshafen airport von GERHARD KNÖTZSCH, Friedrichshafen Zusammenfassung:

Mehr

BirdwatchTours Bodensee

BirdwatchTours Bodensee 3. Möwenbestimmungskurs im Vorarlberger Rheindelta 8. 9. Februar 2003 Fussacher Bucht beim Hörnle 8. Februar 2003 Harder Binnenbecken Strandbad Fussach (Hörnle) Höchster Ried Rohrspitzgrund Hörnle. 9.

Mehr

Bericht zur Exkursion durch die Streuobstwiesen. zwischen Oppelsbohm und Bretzenacker. am

Bericht zur Exkursion durch die Streuobstwiesen. zwischen Oppelsbohm und Bretzenacker. am Bericht zur Exkursion durch die Streuobstwiesen zwischen und Bretzenacker am 22.05.2011 Teilnehmer: Leitung: Treffpunkt: Ende: 13 Personen u.a.: Gabi Stein-Elsner, Rainer Siegle, Inge und Walter Weinbrenner,

Mehr

ADEBAR-Erfassung. MTB 1732 (Grube) und MTB 1832 (Kellenhusen) Bemerkungen zum erfassten Gebiet. To do (Stand Mitte Mai 2008)

ADEBAR-Erfassung. MTB 1732 (Grube) und MTB 1832 (Kellenhusen) Bemerkungen zum erfassten Gebiet. To do (Stand Mitte Mai 2008) ADEBAR-Erfassung MTB 1732 (Grube) und MTB 1832 (Kellenhusen) Bemerkungen zum erfassten Gebiet Im nördlichen Teil (MTB 1732, Quadrant I) herrscht großflächige Agrarlandschaft mit wenig Knicks vor. Zwischen

Mehr

Reiseleitung: Andreas Weber Unterkünfte: Hotel Neringa, Hotel Ventiane am Kurischen Haff und Bauernhof Miniskiniskes.

Reiseleitung: Andreas Weber Unterkünfte: Hotel Neringa, Hotel Ventiane am Kurischen Haff und Bauernhof Miniskiniskes. Reiseleitung: Andreas Weber Unterkünfte: Hotel Neringa, Hotel Ventiane am Kurischen Haff und Bauernhof Miniskiniskes. Teilnehmer: 6 aus Deutschland und der Schweiz. Beobachtungsorte: Kurische Nehrung,

Mehr

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten 1. Methodisches Vorgehen zur Erfassung der Avifauna Als Methode für die Erfassung der Brutvögel kam die Revierkartierung

Mehr

Biotope für Vögel aus Menschenhand - die Offsteiner Klärteiche und eine Bienenfresserkolonie bei Eisenberg

Biotope für Vögel aus Menschenhand - die Offsteiner Klärteiche und eine Bienenfresserkolonie bei Eisenberg Biotope für Vögel aus Menschenhand - die Offsteiner Klärteiche und eine Bienenfresserkolonie bei Eisenberg - Ornithologische Halbtagesexkursion - Führung: Bernd Remelius, Hettenleidelheim, Donnerstag,

Mehr

20. September Auftragnehmer:

20. September Auftragnehmer: Brutvogelkartierung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) zum Vorhaben "Ausweisung eines Sonder- und Gewerbegebiets zwischen dem Bahngelände und der Bundesautobahn A 93 nördlich des Autobahnzubringers

Mehr

Sonderuntersuchung Avifauna

Sonderuntersuchung Avifauna Sonderuntersuchung Avifauna zum Bebauungsplan Industriepark Osteifel Teilgebiet Spurzem Stadt Mayen Rathaus Rosengasse 56727 Mayen Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann Segbachstraße 9 56743 Thür Bearbeitung:

Mehr

B-PLAN BRUNSBERGWEG IN BUCHHOLZ I.D.N.: AVIFAUNISTISCHE UNTERSUCHUNG

B-PLAN BRUNSBERGWEG IN BUCHHOLZ I.D.N.: AVIFAUNISTISCHE UNTERSUCHUNG B-PLAN BRUNSBERGWEG IN BUCHHOLZ I.D.N.: AVIFAUNISTISCHE UNTERSUCHUNG Auftraggeberin: Stadt Buchholz i.d.n. Der Bürgermeister Stadtentwicklung Stadtplanung Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.n. Auftragnehmer:

Mehr

Kenndaten zu den Berechnungen der anderen Länder

Kenndaten zu den Berechnungen der anderen Länder Kenndaten zu den Berechnungen der anderen Länder Auf den nachfolgenden Seiten sind für die Länder, für die aufgrund aktuelle Brutvogelatlanten eine Berechnung des avifaunistischen Flächenwertes (AFw) möglich

Mehr

Stadt Trebbin (Teltow-Fläming) - B.-Plan Wohnbebauung Ahrensdorfer Straße. Brutvögel

Stadt Trebbin (Teltow-Fläming) - B.-Plan Wohnbebauung Ahrensdorfer Straße. Brutvögel Brutvögel im Plangebiet Ahrensdorfer Straße Stadt Trebbin OT Löwendorf (Teltow-Fläming) 15.02.2017 1 Veranlassung 1.1 Untersuchungsgebiet 1.2 Methodik 2 Die Brutvögel des UG im semi-quantitativen Überblick

Mehr

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)

Mehr