Teil B: Artenschutzrechtliche Prüfung. 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 Teil 3. Gewerbegebiet (Industriegebiet) West/Venneweg

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1 Teil B: Artenschutzrechtliche Prüfung 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 Teil 3 Gewerbegebiet (Industriegebiet) West/Venneweg bearbeitet für: Stadt Gescher Marktplatz Gescher bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fax: 0251 / Juni 2016 geändert am 04. Juli 2016

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen und Ablauf Lage / Abgrenzung des Plangebiets Fachinformationen Daten aus dem Biotopkataster NRW Planungsrelevante Arten des Messtischblattquadranten Q3 / 4008 (Gescher) Faunistische Erfassungen Brutvogelkartierung Wirkfaktoren der Planung Artenschutzrechtliche Bewertung nach Artgruppen Vögel Sonstige planungsrelevante Arten Allerweltsarten Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Artenschutzrechtliche Protokolle Literatur... 12

3 ökon GmbH, Münster Seite 3 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis: Abb. 1: Lage des Bebauungsplangebiets Nr. 66 Teil 3 (unmaßstäblich)... 6 Tab. 1: Schutzwürdige und geschützte Biotope im Umfeld des Vorhabens... 6 Tab. 2: Planungsrelevante Arten des Messtischblattquadranten Q3 / 4008 (Gescher)... 7 Tab. 3: Vogel-Untersuchung Tab. 4: Liste der nachgewiesenen Vogelarten... 9

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 1 Vorhaben und Zielsetzung Die Stadt Gescher beabsichtigt die 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 66 Teil 3 Gewerbegebiet (Industriegebiet) West/Venneweg. Die Flächen des Geltungsbereiches werden als Industriegebiet (GI) und Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) wird die nachgefragte Erweiterungsmöglichkeit des ansässigen Abfallbehandlungsbetriebes planungsrechtlich begleitet und Möglichkeiten zur weiteren Gewerbeansiedlung geschaffen. Zudem wird auf eine verträgliche Auswirkung der umliegenden Wohngebiete geachtet. Für die artenschutzrechtliche Prüfung wurden zunächst vorhandene Daten nach Aktenlage recherchiert. Das Plangebiet wurde vertiefende ökologische Erhebungen intensiv auf das Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten untersucht. Im Rahmen dieser artenschutzrechtlichen Prüfung soll geklärt werden, ob durch das Planvorhaben artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können (Stufe I). Im Bedarfsfall und soweit möglich werden im Rahmen einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte konzipiert (Stufe II). 2 Rechtliche Grundlagen und Ablauf Durch Bauvorhaben (Errichtung / Veränderung / Abriss) können Tier- und Pflanzenarten betroffen sein. Nach europäischem Recht geschützte (Anhang I, VS-RL und Anhang IV, FFH-RL) sowie national besonders geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (Besonderer Artenschutz). Daraus ergibt sich eine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. Die rechtliche Grundlage für Artenschutzprüfungen bildet das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG. Aktuell gültig ist die Fassung vom 29. Juli Der Artenschutz ist in den Bestimmungen der 44 und 45 BNatSchG verankert. Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG sind wie folgt gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, (Tötungsverbot) 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, (Störungsverbot) 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." (Schädigungsverbot) Ergänzend regelt der 45 BNatSchG u.a. Ausnahmen in Bezug auf die vorgenannten generellen Verbotstatbestände. Der Ablauf einer ASP wird u.a. vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz NRW beschrieben (s. unten).

5 ökon GmbH, Münster Seite 5 Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen (Quelle: MKULNV NRW 2010, verändert): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden zudem alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In Stufe II erfolgt eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung möglicherweise betroffener planungsrelevanter Arten. Zur Klärung, ob und welche Arten betroffen sind, sind ggf. vertiefende Felduntersuchungen (z.b. Brutvogeluntersuchung, Fledermausuntersuchung) erforderlich. Für die (möglicherweise) betroffenen Arten werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe prüft die zuständige Behörde, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. 3 Lage / Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet liegt im südlichen Siedlungsrandbereich von Gescher, nördlich der Bundesstraße B 525, an der Schildarpstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Gemarkung Gescher, Flur 17, Flurstücke 18, 26 und 27. Das Gebiet wird begrenzt: im Süden durch die Schildarpstraße, im Westen durch die angrenzenden Ackerflächen, im Norden durch die angrenzenden Ackerflächen und im Osten durch den ansässigen Abfallbeseitigungsbetrieb.

6 ökon GmbH, Münster Seite 6 Abb. 1: Lage des Bebauungsplangebiets Nr. 66 Teil 3 (unmaßstäblich) (Quelle = SCHEMMER, WÜLFING & OTTE 2016) 4 Fachinformationen 4.1 Daten aus dem Biotopkataster NRW In einigen Meldungen zu den in den Fachinformationssystemen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erfassten schutzwürdigen und geschützten Biotopen sowie Schutzgebieten sind faunistische Daten hinterlegt. Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Plangebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Im Rahmen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Betrachtung werden vorliegende Daten zu planungsrelevanten Arten ggf. berücksichtigt. Im näheren Umfeld des Vorhabens sind folgende schutzwürdige Biotope (BK-Kennung) des Biotopkatasters NRW verzeichnet (LANUV NRW 2016b). Tab. 1: Schutzwürdige und geschützte Biotope im Umfeld des Vorhabens Angaben zu planungsrelevanten Geb. Nr. Name Entfernung zum Vorhaben Arten BK Grünland-Gehölz-Komplex ~200 m nordwestlich keine südlich Gescher BK Wäldchen südlich Gescher ~550 m südwestlich keine BK Gehölzkomplex östlich Hof ~350 m südöstlich keine Bushues

7 ökon GmbH, Münster Seite 7 In den Gebietsmeldungen der Biotope des Biotopkatasters NRW sind keine faunistischen Daten hinterlegt (LANUV NRW 2016b). Entsprechend können im vorliegenden Fall keine zusätzlichen faunistischen Daten aus dem Informationssystem des LANUV hinzugezogen werden. 4.2 Planungsrelevante Arten des Messtischblattquadranten Q3 / 4008 (Gescher) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein- Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungspraxis zu reduzieren (KIEL 2005). Häufig auftretende planungsrelevante Arten lassen sich verschiedenen Biotopstrukturen zuordnen: - Hofstelle / Gebäude: Zwerg- und Breitflügelfledermaus, Rauhautfledermaus, Fransenfledermaus, Mehl- und Rauchschwalbe, Schleiereule - Gartengelände / Obstwiesen: Kleiner Abendsegler, Mausohr, Gartenrotschwanz, Steinkauz - Wald / Park / gehölzreiche Gärten: Großer / Kleiner Abendsegler, Bartfledermäuse, Langohrfledermäuse, Habicht, Mäusebussard, Sperber, Waldkauz - offene (Acker-)Feldflur: Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel - Grünland: Braunkehlchen, Wiesenpieper, Kiebitz, Großer Brachvogel - Still- / Fließgewässer: Eisvogel, Wasserfledermaus, Laubfrosch, Kammmolch, Nachtigall - sporadische Nahrungsgäste: Großer Abendsegler, Graureiher, Mäusebussard, Turmfalke Im Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW sind Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Ebene der Messtischblattquadranten dargestellt (LANUV NRW 2016a). Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der atlantischen Region und entspricht dem Messtischblattquadranten Q3 / 4008 (Gescher). Für den Messtischblattquadranten sind insgesamt 45 planungsrelevante Tierarten aus 4 Artgruppen aufgeführt, von denen aber strukturbedingt nur wenige im Planbereich auftreten können. Tab. 2: Planungsrelevante Arten des Messtischblattquadranten Q3 / 4008 (Gescher) Gruppe / Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Säugetiere 1. Breitflügelfledermaus Art vorhanden G 2. Fischotter Art vorhanden S 3. Mopsfledermaus Art vorhanden S 4. Zwergfledermaus Art vorhanden G Vögel 1. Baumpieper sicher brütend U 2. Eisvogel sicher brütend G 3. Feldlerche sicher brütend U 4. Feldsperling sicher brütend U 5. Flussregenpfeifer sicher brütend U 6. Gartenrotschwanz sicher brütend U 7. Großer Brachvogel sicher brütend U 8. Habicht sicher brütend G 9. Kiebitz sicher brütend U 10. Kleinspecht sicher brütend U 11. Kormoran sicher brütend G 12. Krickente sicher brütend U Bemerkungen

8 ökon GmbH, Münster Seite 8 Gruppe / Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) 13. Kuckuck sicher brütend U 14. Löffelente sicher brütend S 15. Mäusebussard sicher brütend G 16. Mehlschwalbe sicher brütend U 17. Nachtigall sicher brütend G 18. Pirol sicher brütend U 19. Rauchschwalbe sicher brütend U 20. Rebhuhn sicher brütend S 21. Rohrweihe sicher brütend U 22. Schleiereule sicher brütend G 23. Schnatterente sicher brütend G 24. Schwarzhalstaucher sicher brütend U 25. Schwarzkehlchen sicher brütend G 26. Schwarzspecht sicher brütend G 27. Sperber sicher brütend G 28. Steinkauz sicher brütend G 29. Teichrohrsänger sicher brütend G 30. Turmfalke sicher brütend G 31. Turteltaube sicher brütend S 32. Waldkauz sicher brütend G 33. Waldohreule sicher brütend U 34. Waldschnepfe sicher brütend G 35. Wasserralle sicher brütend U 36. Wespenbussard sicher brütend U 37. Zwergtaucher sicher brütend G Amphibien 1. Kammmolch Art vorhanden G 2. Kleiner Wasserfrosch Art vorhanden G 3. Knoblauchkröte Art vorhanden S Libellen 1. Große Moosjungfer Art vorhanden U Bemerkungen Quelle: LANUV NRW 2016a (verändert) potenziell im Wirkbereich der Planung vorkommende planungsrelevante Arten sind fett markiert G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, + = vorhanden, - = nicht nachgewiesen, = Tendenz sich verschlechternd, = Tendenz sich verbessernd, unbek. = unbekannt ATL = atlantische Region, KON = kontinentale Region In den Messtischblattquadranten sind die planungsrelevanten Arten zum Teil nicht vollständig aufgeführt, obwohl sie sicher in den Messtischblättern und in vielen Fällen auch in den spezifischen Quadranten vorkommen. Dies betrifft im vorliegenden Fall vor allem die Artgruppe der Fledermäuse. Alle im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten werden in der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung unabhängig von ihrer Auflistung in den einzelnen Messtischblattquadranten des Fachinformationssystems des LANUV berücksichtigt.

9 ökon GmbH, Münster Seite 9 5 Faunistische Erfassungen 5.1 Brutvogelkartierung In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wurde in 2016 eine avifaunistische Kartierung mit dem Schwerpunkt Kiebitz durchgeführt. An insgesamt 3 Terminen wurde insbesondere das Vorkommen von Kiebitzen im Plangebiet überprüft. Tab. 3: Vogel-Untersuchung Methodik Datum Bemerkungen Brutvogelbegehung Brutvogelbegehung Brutvogelbegehung Die Brutvogelkartierung umfasste 3 Begehungen in der Zeit von März bis Mitte April Im Rahmen der Brutvogelerfassung wurden die Strukturen im Wirkungsbereich des geplanten Anlagestandortes auf Brutvorkommen planungsrelevanter Vogelarten untersucht. Die Erfassung der Brutvögel erfolgte nach allgemein üblichen Methodenstandards (SÜDBECK et al. 2005). Alle Revier anzeigenden Merkmale der Vögel wurden erfasst, mit genauer Ortsangabe protokolliert und ausgewertet. Die kartographische Verortung der Ergebnisse (s. Ergebniskarte) beschränkt sich auf die Darstellung planungsrelevanter Arten Ergebnisse Insgesamt wurden im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung nur 12 Vogelarten, keine davon ist planungsrelevant. Tab. 4: Liste der nachgewiesenen Vogelarten Nr. Deutscher Name Wissensch. Name RL NRW Status Anmerkungen 1. Amsel Turdus merula * 2. Buchfink Fringilla coelebs * 3. Dohle Corvus monedula * 4. Elster Pica pica * 5. Heckenbraunelle Prunella modularis * 6. Kohlmeise Parus major * 7. Rabenkrähe Corvus corone * 8. Ringeltaube Columba palumbus * 9. Rotkehlchen Erithacus rubecula * 10. Stieglitz Carduelis carduelis * 11. Zaunkönig Troglodytes troglodytes * 12. Zilpzalp Phylloscopos collybita * grau unterlegte Zeilen kennzeichnen bedrohte Tierarten RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2008) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = durch extreme Seltenheit (potenziell) gefährdet, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet, (!) = Bestand in NRW mit bundesweiter Verantwortung = Männchen, = Weibchen Die Untersuchung diente insbesondere dem positiven oder negativen Nachweis von Kiebitzen, diese Art wurde an keinem Termin gesichtet.

10 ökon GmbH, Münster Seite 10 6 Wirkfaktoren der Planung Planungsrelevante Arten können von verschiedenen Vorhaben durch folgende Wirkfaktoren negativ beeinträchtigt werden: Flächeninanspruchnahme / -versiegelung, Barrierewirkung / Zerschneidung, Verdrängung / Vergrämung durch Immissionen (Lärm, optische Reize, Erschütterungen, Staub), baubedingte Individuenverluste (Abriss, Gehölzfällung, Bodenaushub, Straßentod) und Waldinanspruchnahme / Waldrodung Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhehabitaten (z.b. durch Gebäudeabriss, Gehölzeinschlag). Von der Ausweisung des Gewerbegebietes sind nahezu ausschließlich Ackerflächen im unmittelbaren Nahbereich zu angrenzenden Gewerbeflächen betroffen. Zum geringen Teil sind noch Wegesäume betroffen. Durch die Herstellung der Baufelder sowie Bauaktivitäten innerhalb der Brutzeit können im Fall eines Vorkommens von bodenbrütenden Feldvogelarten bebrütete Gelege verloren gehen, womit der Verbotstatbestand der Tötung erfüllt wäre. Die Wirkung der Planumsetzung bezieht sich auf die Baufelder, Baustraßen und die nahe Umgebung. Eine erhebliche Störung von Vogelarten in benachbarten Biotopen (z.b. Brutvögel der angrenzenden Gartengelände) ist nicht zu erwarten. 7 Artenschutzrechtliche Bewertung nach Artgruppen 7.1 Vögel Offenlandarten (z.b. Kiebitz) von dem Vorhaben nicht betroffen Arten des Feuchtgrünlands von dem Vorhaben nicht betroffen Gehölz gebundene / bewohnende Arten von dem Vorhaben nicht betroffen Gebäude bewohnende Arten von dem Vorhaben nicht betroffen Sporadische Nahrungsgäste Neben den Offenlandarten ist am Standort auch mit der Präsenz von sporadischen Nahrungsgästen (z.b. Mäusebussard, Rohrweihe, Turmfalke, Mehl- und Rauchschwalbe) zu rechnen. Diese jagen über Flächen des offenen Agrarlands und somit ggf. auch über der beplanten Ackerfläche. Die Einschränkung der Jagdfunktion ist bei dem Angebot vergleichbarer Flächen zu vernachlässigen, so dass für diese jagenden Arten keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind.

11 ökon GmbH, Münster Seite Sonstige planungsrelevante Arten Randständig des Plangebietes ist mit Vorkommen kulturfolgender Arten (z.b. Schwalben, Feldsperling und Turmfalke) zu rechnen, die aber ebenfalls von dem Planvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Lebensräume sonstiger planungsrelevanter Arten werden nicht beeinträchtigt, weder für Reptilien noch für Amphibien bestehen auf der intensiv genutzten Ackerfläche geeignete Lebensräume. 7.3 Allerweltsarten Neben planungsrelevanten Arten im Eingriffsbereich können auch weitere Arten vorkommen, die zwar geschützt sind, aber nicht zu den planungsrelevanten Arten nach Kiel (2005) gehören. Es handelt sich bei diesen Arten um sogenannte Allerweltsarten mit landesweit günstigem Erhaltungszustand, einer weiten Verbreitung und einer großen Anpassungsfähigkeit. Diese Arten werden i.d.r. nicht vertiefend erfasst und durch allgemeine Konfliktminderungs- und - vermeidungsmaßnahmen wie z.b. Zeitfenster für Gehölzbeseitigungen ( 39 [5] BNatSchG) geschützt. Es liegen keine Hinweise auf eine populationsrelevante Schädigung dieser Arten durch die geplanten Eingriffe vor, auf eine vertiefende Betrachtung wird daher verzichtet. 8 Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Es sind keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich, um mögliche artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, zu mindern oder auszugleichen. 9 Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Bebauungsplan Nr. 66 Teil 3 Gewerbegebiet West / Venneweg keine artenschutzrechtliche Konflikte bzw. die Verletzung der Verbotstatbestände des 44 BNATSCHG ausgelöst werden. Die in NRW vorkommenden Arten, die zwar dem Schutzregime des 44 BNATSCHG unterliegen, aber nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, wurden artenschutzrechtlich nicht vertiefend betrachtet. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes ( Allerweltsarten ) bei den Eingriffen im Zuge dieses Bauvorhabens nicht gegen die Verbote des 44 (1) BNATSCHG verstoßen wird. 9.1 Artenschutzrechtliche Protokolle Aufgrund fehlender Betroffenheit wird auf die Erstellung artenschutzrechtlicher Protokolle verzichtet.

12 ökon GmbH, Münster Seite Literatur Kiel, E-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 2005 (1): Recklinghausen. LANUV NRW (2010): Vorschriften zum Schutz von Arten und Lebensräumen in Nordrhein- Westfalen. Broschüre des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom September Düsseldorf. LANUV NRW (2016a): Naturschutz-Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW. ( ). LANUV NRW (2016b): Naturschutz-Fachinformationssystem Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). ( ). LANUV NRW (2016c): ( ). MKULNV NRW (2010): Vorschriften zum Schutz von Arten und Lebensräumen in Nordrhein- Westfalen. Broschüre des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom September Düsseldorf. MUNLV (2008): Geschützte Arten in NRW. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Hrsg.: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW. Düsseldorf. SCHEMMER, WÜLFING & OTTE (2016): Begründungsvorentwurf gem. 9 Abs. 8 BauGB zur Ergänzung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 Teil 3 Gewerbegebiet (Industriegebiet) West/Venneweg. Borken. Stand SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 792 S. SUDMANN, S.R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYER-LINDEN, K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & WEISS, J. (2008): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. 5. Fassung. NWO & LANUV (Hrsg.) Nordrhein- Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO) & Vogelschutzwarte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Rechtsquellen in der derzeit gültigen Fassung BNATSCHG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. VS-RL Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (2009/147/EG).

13 ökon GmbH, Münster Seite 13 Diese Artenschutzrechtliche Prüfung wurde von dem Unterzeichner nach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Unterlagen erstellt. (O. Miosga) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz

14 ökon GmbH, Münster Seite 14

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